Verkehrsregeln für Fußgänger, Wann har er "Vorfahrt"? |
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Verkehrsregeln für Fußgänger, Wann har er "Vorfahrt"? |
13.06.2005, 07:42
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21941 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Das ist aber für die Fußgänger nicht weiter gefährlich, denn an Einmündungen fahre ich generell vorsichtig. Wenn ein Fußgänger weiterläuft, warte ich und wenn er stehen bleibt und offenbar auf mich wartet, fahre ich, ohne lange mit ihm zu zu diskutieren… Früher glaubte ich, Fußgänger hätten Vorrang, solange sie sich auf einem (tatsächlich baulich vorhandenen) Bürgersteig oder einem Zebrastreifen bewegen und sobald sie ihn verlassen, gelten für sie dieselben Vorfahrtsregeln wie für Radfahrer (also Vorfahrtsschilder bzw. Rechts-vor-Links). Nachdem ich jedoch vor einigen Jahren als Fußgänger, an einer Straßenkreuzung der Vorfahrtsstraße folgend, beinahe von einem aus einer Seitenstraße kommenden Pkw über den Haufen gefahren worden wäre und die Situation anschließend mit dem Fahrer sachlich ausdiskutiert habe, weiß ich, dass es wohl anders ist. Aber WIE ist es genau?? In der StVO bin ich nicht fündig geworden, außer dass Kraftfahrzeuge in bestimmten Situationen „notfalls bremsen“ müssen (offenbar brauchen sie in anderen Situationen nicht „notfalls zu bremsen“, sondern dürfen den Fußgänger mit dem Segen der StVO überfahren…). Also, Ihr Experten: Ein Fußgänger überquert eine einmündende Straße an einer Kreuzung und folgt dabei der Vorfahrtsstraße. Hat er Vorrang, - wenn das Auto aus der Vorfahrtsstraße kommend links abbiegt? - wenn das Auto aus der Vorfahrtsstraße kommend rechts abbiegt? - wenn das Auto eine „abknickende Vorfahrt“ geradeaus verlässt? - wenn das Auto aus der nicht bevorrechtigten Seitenstraße kommt? - wenn das Auto aus der gegenüberliegenden Seitenstraße kommt und die Vorfahrtsstraße überquert? - wenn das Auto in einen Kreisverkehr einfährt? - wenn das Auto einen Kreisverkehr verlässt? Weitere Fragen: - Macht es einen Unterschied, ob eine Fußgängerfurt (kein „Zebrastreifen“) aufgemalt ist? - Macht es einen Unterscheid, ob sich diese Fußgängerfurt direkt an der Fluchtlinie der Fahrbahn befindet oder z.B. 10 m daneben? Würde mich mal interessieren, ob Ihr es alle wisst, und ob Ihr Euch alle einig sed. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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13.06.2005, 08:34
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 224 Beigetreten: 17.01.2004 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 1369 |
Fußgänger ist doch jeder, der nicht gerade mit einem Fahrzeug unterwegs ist. Erwartest Du demnach von allen Menschen die Kenntnis der Straßenverkehrsordnung und die Fähigkeit zu erkennen, ob der Gehweig entlang einer Vorfahrtstraße verläuft oder nicht? Gibt es denn analog der Fahrschule auch eine Gehschule und hast Du eine solche besucht? Sicher nicht.
Der Fußgänger hat mit 3 Ausnahmen nie Vorrang vor dem Straßenverkehr. 1. Ausnahme: Zebrastreifen 2. Ausnahme: Fußgängerfurt mit Fußgängerampel (aber nur wenn der Fußgänger grün hat). 3. Ausnahme: vor Abbiegern -------------------- Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Opi,
nicht schreiend und heulend wie sein Beifahrer! |
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Gast_nypdcollector_* |
13.06.2005, 08:36
Beitrag
#3
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Zitat (Norbert @ 13.06.2005, 09:34) 2. Ausnahme: Fußgängerfurt mit Fußgängerampel (aber nur wenn der Fußgänger grün hat). Der Vorrang rührt allerdings nicht aus der Furt heraus, sondern wird durch die für den Fahrzeugverkehr rote Ampel begründet. |
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13.06.2005, 09:03
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 |
Zitat (Norbert @ 13.06.2005, 09:34) 3. Ausnahme: vor Abbiegern Wenn ich als FG eine Einmündung überquere aus der jemand kommt, der in die zu meiner Gehrichtung parallele Straße einbiegen will, dann ist das m.E. ein Abbieger. Und vor dem habe ich doch keinen Vorrang?! Wollte er von "meiner" Straße IN die Einmündung, hätte ich als FG m.E. Vorrang. -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
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13.06.2005, 09:15
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 224 Beigetreten: 17.01.2004 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 1369 |
Die Vorrangregelungen im Straßenverkehr sind danach ausgerichtet, woher einer kommt, nicht wohin er will.
Im von Dir geschilderten Fall biegt der Autofahrer erst ab, nachdem er dich passiert hat. Von daher ist es doch unerheblich, wo er danach hinwill und macht ihn für Dich nicht zum Abbieger. -------------------- Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Opi,
nicht schreiend und heulend wie sein Beifahrer! |
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13.06.2005, 09:42
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.06.2005, 08:42) Ein Fußgänger überquert eine einmündende Straße an einer Kreuzung und folgt dabei der Vorfahrtsstraße. Hat er Vorrang, Zitat - wenn das Auto aus der Vorfahrtsstraße kommend links abbiegt? ja Zitat - wenn das Auto aus der Vorfahrtsstraße kommend rechts abbiegt? ja Zitat - wenn das Auto eine „abknickende Vorfahrt“ geradeaus verlässt? ja Zitat - wenn das Auto aus der nicht bevorrechtigten Seitenstraße kommt? nein Zitat - wenn das Auto aus der gegenüberliegenden Seitenstraße kommt und die Vorfahrtsstraße überquert? nein Zitat - wenn das Auto in einen Kreisverkehr einfährt? nein Zitat - wenn das Auto einen Kreisverkehr verlässt? ja Zitat - Macht es einen Unterschied, ob eine Fußgängerfurt (kein „Zebrastreifen“) aufgemalt ist? ja, dann hat er immer Vorrang Zitat - Macht es einen Unterscheid, ob sich diese Fußgängerfurt direkt an der Fluchtlinie der Fahrbahn befindet oder z.B. 10 m daneben? Vorrang hat der FG, wenn er auf dem Zebrastreifen läuft oder ihn grade betreten will, egal wo der Zebrastreifen ist; aber den wirklichen Sinn der Frage verstehe ic nicht, welche Fluchtlinie welcher Straße ist gemeint? -------------------- |
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13.06.2005, 10:04
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4764 Beigetreten: 16.04.2005 Wohnort: am schönen Niederrhein Mitglieds-Nr.: 9322 |
Zitat (Norbert @ 13.06.2005, 09:34) Der Fußgänger hat mit 3 Ausnahmen nie Vorrang vor dem Straßenverkehr. 1. Ausnahme: Zebrastreifen 2. Ausnahme: Fußgängerfurt mit Fußgängerampel (aber nur wenn der Fußgänger grün hat). 3. Ausnahme: vor Abbiegern Was ist mit einem Kreisverkehr? Um viele Kreisverkehre sind Fußgängerfurten, die nicht durch eine Fußgängerampel geregelt sind. Mir wurde jetzt beigebracht, dass diese umlaufenden Furten zum Kreisverkehr gehörig sind, und der Fußgänger deshalb das selbe Vorrecht genießt wie das Auto, das sich in eben diesem Kreisverkehr befindet. Also durch Halten zu blockieren ist genau so verboten, wie in der Furt Fußgänger umzudängeln. Hoffe jetzt , dass ich auch richtig aufgepasst habe LG Petra -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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13.06.2005, 10:10
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Wenn das Farhrzeug bereits im Kreisverkehr ist, hat der Fußgänger Vorrang.
Wenn das Fahrzeug noch außerhalb des Kreisverkehrs ist, hat der Fußgänger dann Vorrang, wenn sich vor der Einfahrt ein Zebrastreifen befindet. -------------------- |
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13.06.2005, 10:22
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#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21941 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Zitat (Lexus @ 13.06.2005, 11:10) ... Wenn das Fahrzeug noch außerhalb des Kreisverkehrs ist, hat der Fußgänger dann Vorrang, wenn sich vor der Einfahrt ein Zebrastreifen befindet. Gut, "Zebrastreifen is klar". Dort hat der Fußgänger IMMER Vorrang. Aber was ist mit einer auf die Straße gemalten Fußgängerfurt (kein Zebra, sondern "eckige Punkte") OHNE Ampel? Hat die überhaupt IRGENDEINE rechtliche Bedeutung? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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13.06.2005, 10:39
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4764 Beigetreten: 16.04.2005 Wohnort: am schönen Niederrhein Mitglieds-Nr.: 9322 |
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.06.2005, 11:22) Aber was ist mit einer auf die Straße gemalten Fußgängerfurt (kein Zebra, sondern "eckige Punkte") OHNE Ampel? [QUOTE] Danke Doc, genau das war meine Frage. Auch wenn es nicht unbedingt um "eckige Punkte", sondern in meinem konkreten Fall um "strichliche Linien" ( ) handelt. Danke -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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13.06.2005, 11:13
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
So eine Furt hat rechtlich keine Bedeutung.
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13.06.2005, 11:57
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6660 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Hi
die "Fußgängerfurt" soll die Fußgänger leiten - sie gewährt (aus sich heraus) keinen Vorrang. Wer allerdings abbiegt, muss (auch ohne Furt) einem geradeaus gehenden Fußgänger Vorrang lassen. Das gilt auch bei abknickender Vorfahrt (wird oft übersehen) Gruß HaWeThie -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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13.06.2005, 12:07
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 224 Beigetreten: 17.01.2004 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 1369 |
Zitat (Lexus @ 13.06.2005, 10:42) Zitat - wenn das Auto eine „abknickende Vorfahrt“ geradeaus verlässt? ja falsch! -------------------- Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Opi,
nicht schreiend und heulend wie sein Beifahrer! |
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13.06.2005, 12:15
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 764 Beigetreten: 17.12.2003 Mitglieds-Nr.: 1009 |
Zitat (Lexus @ 13.06.2005, 10:42) Zitat (...) Zitat - wenn das Auto eine „abknickende Vorfahrt“ geradeaus verlässt? ja (...) Nö (ups. norbert war schneller). Denn dann biegt das Fahrzeug nicht ab (es fährt ja geradeaus). Daher hat der querende Fußgänger hier keinen Vorrang. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: In unserer Ecke gibt es für die geradeausfahrenden VTs einer "abknickenden Vorfahrt links" eine "Rechtsabbiegespur". Durch bauliche Maßnahmen (Verengung) wird dann auch ein Abbiegewinkel von ca. 160° für die Geradeausfahrer angedeutet (die Straße geht allerdings faktisch geradeaus). Durch die Abbiegespur wird man zum Rechtsabbieger (wenn auch eher virtuell) und muß querenden Fußgängern Vorrang gewähren. |
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13.06.2005, 12:34
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Das ist falsch; wer eine nach rechts abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlässt, ist Linksabbieger im Sinne des § 9 Abs. 3 StVO und hat querendem Verkehr das Vorrecht zu belassen (OLG Hamm VRS 51, 73).
Entsprechendes gilt für das Gereadaus-Verlassen einer nach links abknickenden Vorfahrtstraße; er ist dann Rechtsabbieger (BayObLG DAR 1986, 126; OLG Oldenburg DAR 1999, 126). Ich würde mal an eurer Stelle die Fußgänger nicht umsäbeln. Edit: Um es mal etwas zu verdeutlichen: Der querende Fußgänger bewegt sich in der selben Richtung wie der der abknickenden Vorfahrt folgende Verkehr (bzw. entgegen, wenn er von links nach rechts geht). So wie man diesen Fahrzeugverkehr vorbeilassen muss, muss man auch den entsprechenden Fußgängerverkehr vorbeilassen. Nehmt also euer "nö" zurück *g* -------------------- |
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13.06.2005, 12:57
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Zur Vorrangsituation Fußgänger-Fahrverkehr beim Abbiegen siehe auch hier
An abknickenden Vorfahrtsstraßen ist dies etwas anders und in der Rechtsprechung teilweise stittig. Daher hat der Gesetzgeber auch vorgeschrieben, dass an abbiegenden Vorfahrtsstraßen durch die StVB der Fußgängerverkehr zu unterbinden ist. Macht das die Behörde nicht, kann Amtspflichtverletzung vorliegen. -------------------- |
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13.06.2005, 12:59
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 224 Beigetreten: 17.01.2004 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 1369 |
Das würde doch bedeuten, daß es einen parallel zur Vorfahrtsstraße verlaufenden Vorfahrtsgehweg geben würde. Tut es aber nicht.
Insbesondere ist das dem Fußgänger, der ja keine Verkehrszeichen kennen muß (siehe mein 1. Posting) nicht vermittelbar. Eigentlich ist die Regelung für Fußgänger doch so einfach. Steh im rechten Winkel zur überquerenden Straße und schaue im 90°-Winkel nach links und recht. Was Du da sehen kannst hat Vorrang. Alles was von hinten oder vorne kommt hat keinen. -------------------- Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Opi,
nicht schreiend und heulend wie sein Beifahrer! |
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13.06.2005, 13:00
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#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Richtig Norbert, so ist es auch. Die Vorfahrtregel ist für den Fußgänger uninteressant.
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13.06.2005, 13:08
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7861 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Zitat (Lexus @ 13.06.2005, 13:34) So wie man diesen Fahrzeugverkehr vorbeilassen muss, muss man auch den entsprechenden Fußgängerverkehr vorbeilassen. Gerade dieses Argument gilt doch aber für Füssgänger (leider) nicht (Beispiel: Einmündung in eine Vorfahrtstraße). |
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13.06.2005, 13:51
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21941 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Also, ich fasse mal den bisherigen Stand zusammen.
Der Fußgänger hat Vorrang, - solange er sich auf einem baulich vorhandenen Bürgersteig befindet (auch bei einmündenden Seitenstraßen mit abgesenktem Bordstein), - in verkehrsberuhigten Bereichen, - auf Zebrastreifen, - immer dann, wenn er den Bürgersteig verlässt und ein Autofahrer müsste, um ihn zu erreichen, vorher blinken. Der Fußgänger hat KEINEN Vorrang in allen anderen Fällen, wo er den Bürgersteig verlässt und einen Radweg oder eine Fahrbehn betritt oder sich auf ihr befindet. Ist das so weit richtig? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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13.06.2005, 13:59
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Ja richtig, zum Untermalung hole ich das Erläuterungsbild aus der FAQ mal hoch.
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13.06.2005, 14:19
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#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4764 Beigetreten: 16.04.2005 Wohnort: am schönen Niederrhein Mitglieds-Nr.: 9322 |
Toll Achim, jetzt hast du es geschafft .
Alles, was ich bislang verstanden geglaubt habe, ist aus der Welt -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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13.06.2005, 14:21
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Was hast Du nicht verstanden
Ich würde Einelunterricht geben (ist Spass) -------------------- |
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14.06.2005, 07:09
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4764 Beigetreten: 16.04.2005 Wohnort: am schönen Niederrhein Mitglieds-Nr.: 9322 |
Zitat (Achim @ 13.06.2005, 15:21) Was hast Du nicht verstanden Ich würde Einelunterricht geben (ist Spass) Hey, ist ein Scherz , oder?! Das Ding sieht für mich aus, wie ein Schnittmusterbogen der nächsten T-shirt-Kollektion. Ist schon okay, wenn Doc`s letzter Beitrag stimmt habe ich die Sache gecheckt. Besten Dank -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.01.2025 - 06:36 |