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> Verkehrsregeln für Fußgänger, Wann har er "Vorfahrt"?
Doc aus Bückeburg
Beitrag 13.06.2005, 07:42
Beitrag #1


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Ich habe festgestellt, dass ich offenbar einige „Lücken“ habe bezüglich der Kenntnis, wann Fußgänger Vorrang haben und wann nicht.

Das ist aber für die Fußgänger nicht weiter gefährlich, denn an Einmündungen fahre ich generell vorsichtig. Wenn ein Fußgänger weiterläuft, warte ich und wenn er stehen bleibt und offenbar auf mich wartet, fahre ich, ohne lange mit ihm zu zu diskutieren…

Früher glaubte ich, Fußgänger hätten Vorrang, solange sie sich auf einem (tatsächlich baulich vorhandenen) Bürgersteig oder einem Zebrastreifen bewegen und sobald sie ihn verlassen, gelten für sie dieselben Vorfahrtsregeln wie für Radfahrer (also Vorfahrtsschilder bzw. Rechts-vor-Links). Nachdem ich jedoch vor einigen Jahren als Fußgänger, an einer Straßenkreuzung der Vorfahrtsstraße folgend, beinahe von einem aus einer Seitenstraße kommenden Pkw über den Haufen gefahren worden wäre und die Situation anschließend mit dem Fahrer sachlich ausdiskutiert habe, weiß ich, dass es wohl anders ist. Aber WIE ist es genau?? think.gif

In der StVO bin ich nicht fündig geworden, außer dass Kraftfahrzeuge in bestimmten Situationen „notfalls bremsen“ müssen (offenbar brauchen sie in anderen Situationen nicht „notfalls zu bremsen“, sondern dürfen den Fußgänger mit dem Segen der StVO überfahren…).

Also, Ihr Experten:
Ein Fußgänger überquert eine einmündende Straße an einer Kreuzung und folgt dabei der Vorfahrtsstraße. Hat er Vorrang,
- wenn das Auto aus der Vorfahrtsstraße kommend links abbiegt?
- wenn das Auto aus der Vorfahrtsstraße kommend rechts abbiegt?
- wenn das Auto eine „abknickende Vorfahrt“ geradeaus verlässt?
- wenn das Auto aus der nicht bevorrechtigten Seitenstraße kommt?
- wenn das Auto aus der gegenüberliegenden Seitenstraße kommt und die Vorfahrtsstraße überquert?
- wenn das Auto in einen Kreisverkehr einfährt?
- wenn das Auto einen Kreisverkehr verlässt?

Weitere Fragen:
- Macht es einen Unterschied, ob eine Fußgängerfurt (kein „Zebrastreifen“) aufgemalt ist?
- Macht es einen Unterscheid, ob sich diese Fußgängerfurt direkt an der Fluchtlinie der Fahrbahn befindet oder z.B. 10 m daneben?

Würde mich mal interessieren, ob Ihr es alle wisst, und ob Ihr Euch alle einig sed.

Doc


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Norbert
Beitrag 13.06.2005, 08:34
Beitrag #2


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Fußgänger ist doch jeder, der nicht gerade mit einem Fahrzeug unterwegs ist. Erwartest Du demnach von allen Menschen die Kenntnis der Straßenverkehrsordnung und die Fähigkeit zu erkennen, ob der Gehweig entlang einer Vorfahrtstraße verläuft oder nicht? Gibt es denn analog der Fahrschule auch eine Gehschule und hast Du eine solche besucht? Sicher nicht.

Der Fußgänger hat mit 3 Ausnahmen nie Vorrang vor dem Straßenverkehr.

1. Ausnahme: Zebrastreifen
2. Ausnahme: Fußgängerfurt mit Fußgängerampel (aber nur wenn der Fußgänger grün hat).
3. Ausnahme: vor Abbiegern


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 13.06.2005, 08:36
Beitrag #3





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Zitat (Norbert @ 13.06.2005, 09:34)
2. Ausnahme: Fußgängerfurt mit Fußgängerampel (aber nur wenn der Fußgänger grün hat).

Der Vorrang rührt allerdings nicht aus der Furt heraus, sondern wird durch die für den Fahrzeugverkehr rote Ampel begründet.
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Kölnfahrer
Beitrag 13.06.2005, 09:03
Beitrag #4


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Zitat (Norbert @ 13.06.2005, 09:34)
3. Ausnahme: vor Abbiegern

Wenn ich als FG eine Einmündung überquere aus der jemand kommt, der in die zu meiner Gehrichtung parallele Straße einbiegen will, dann ist das m.E. ein Abbieger. Und vor dem habe ich doch keinen Vorrang?!

Wollte er von "meiner" Straße IN die Einmündung, hätte ich als FG m.E. Vorrang.


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Norbert
Beitrag 13.06.2005, 09:15
Beitrag #5


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Die Vorrangregelungen im Straßenverkehr sind danach ausgerichtet, woher einer kommt, nicht wohin er will.

Im von Dir geschilderten Fall biegt der Autofahrer erst ab, nachdem er dich passiert hat. Von daher ist es doch unerheblich, wo er danach hinwill und macht ihn für Dich nicht zum Abbieger.


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Lexus
Beitrag 13.06.2005, 09:42
Beitrag #6


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.06.2005, 08:42)
Ein Fußgänger überquert eine einmündende Straße an einer Kreuzung und folgt dabei der Vorfahrtsstraße. Hat er Vorrang,


Zitat
- wenn das Auto aus der Vorfahrtsstraße kommend links abbiegt?

ja

Zitat
- wenn das Auto aus der Vorfahrtsstraße kommend rechts abbiegt?

ja

Zitat
- wenn das Auto eine „abknickende Vorfahrt“ geradeaus verlässt?

ja

Zitat
- wenn das Auto aus der nicht bevorrechtigten Seitenstraße kommt?

nein

Zitat
- wenn das Auto aus der gegenüberliegenden Seitenstraße kommt und die Vorfahrtsstraße überquert?

nein

Zitat
- wenn das Auto in einen Kreisverkehr einfährt?

nein

Zitat
- wenn das Auto einen Kreisverkehr verlässt?

ja

Zitat
- Macht es einen Unterschied, ob eine Fußgängerfurt (kein „Zebrastreifen“) aufgemalt ist?

ja, dann hat er immer Vorrang

Zitat
- Macht es einen Unterscheid, ob sich diese Fußgängerfurt direkt an der Fluchtlinie der Fahrbahn befindet oder z.B. 10 m daneben?

Vorrang hat der FG, wenn er auf dem Zebrastreifen läuft oder ihn grade betreten will, egal wo der Zebrastreifen ist; aber den wirklichen Sinn der Frage verstehe ic nicht, welche Fluchtlinie welcher Straße ist gemeint?


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Petra
Beitrag 13.06.2005, 10:04
Beitrag #7


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Zitat (Norbert @ 13.06.2005, 09:34)
Der Fußgänger hat mit 3 Ausnahmen nie Vorrang vor dem Straßenverkehr.

1. Ausnahme: Zebrastreifen
2. Ausnahme: Fußgängerfurt mit Fußgängerampel (aber nur wenn der Fußgänger grün hat).
3. Ausnahme: vor Abbiegern


Was ist mit einem Kreisverkehr?
Um viele Kreisverkehre sind Fußgängerfurten, die nicht durch eine Fußgängerampel geregelt sind.
Mir wurde jetzt beigebracht, dass diese umlaufenden Furten zum Kreisverkehr gehörig sind, und der Fußgänger deshalb das selbe Vorrecht genießt wie das Auto, das sich in eben diesem Kreisverkehr befindet.
Also durch Halten zu blockieren ist genau so verboten, wie in der Furt Fußgänger umzudängeln. whistling.gif
Hoffe jetzt , dass ich auch richtig aufgepasst habe blushing.gif
LG Petra


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Lexus
Beitrag 13.06.2005, 10:10
Beitrag #8


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Wenn das Farhrzeug bereits im Kreisverkehr ist, hat der Fußgänger Vorrang.

Wenn das Fahrzeug noch außerhalb des Kreisverkehrs ist, hat der Fußgänger dann Vorrang, wenn sich vor der Einfahrt ein Zebrastreifen befindet.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 13.06.2005, 10:22
Beitrag #9


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Zitat (Lexus @ 13.06.2005, 11:10)
... Wenn das Fahrzeug noch außerhalb des Kreisverkehrs ist, hat der Fußgänger dann Vorrang, wenn sich vor der Einfahrt ein Zebrastreifen befindet.

Gut, "Zebrastreifen is klar". Dort hat der Fußgänger IMMER Vorrang.

Aber was ist mit einer auf die Straße gemalten Fußgängerfurt (kein Zebra, sondern "eckige Punkte") OHNE Ampel? Hat die überhaupt IRGENDEINE rechtliche
Bedeutung?

Doc


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Petra
Beitrag 13.06.2005, 10:39
Beitrag #10


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.06.2005, 11:22)
Aber was ist mit einer auf die Straße gemalten Fußgängerfurt (kein Zebra, sondern "eckige Punkte") OHNE Ampel?

[QUOTE]
Danke Doc, genau das war meine Frage.
Auch wenn es nicht unbedingt um "eckige Punkte", sondern in meinem konkreten Fall um "strichliche Linien" ( wink.gif ) handelt.
Danke


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Lexus
Beitrag 13.06.2005, 11:13
Beitrag #11


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So eine Furt hat rechtlich keine Bedeutung.


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HaWeThie
Beitrag 13.06.2005, 11:57
Beitrag #12


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Hi
die "Fußgängerfurt" soll die Fußgänger leiten - sie gewährt (aus sich heraus) keinen Vorrang.
Wer allerdings abbiegt, muss (auch ohne Furt) einem geradeaus gehenden Fußgänger Vorrang lassen. Das gilt auch bei abknickender Vorfahrt (wird oft übersehen)

Gruß
HaWeThie


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Norbert
Beitrag 13.06.2005, 12:07
Beitrag #13


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Zitat (Lexus @ 13.06.2005, 10:42)
Zitat

- wenn das Auto eine „abknickende Vorfahrt“ geradeaus verlässt?

ja

falsch!


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wombat
Beitrag 13.06.2005, 12:15
Beitrag #14


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Zitat (Lexus @ 13.06.2005, 10:42)
Zitat

(...)
Zitat

- wenn das Auto eine „abknickende Vorfahrt“ geradeaus verlässt?

ja
(...)


Nö (ups. norbert war schneller). Denn dann biegt das Fahrzeug nicht ab (es fährt ja geradeaus). Daher hat der querende Fußgänger hier keinen Vorrang.

Ausnahmen bestätigen aber die Regel:
In unserer Ecke gibt es für die geradeausfahrenden VTs einer "abknickenden Vorfahrt links" eine "Rechtsabbiegespur". Durch bauliche Maßnahmen (Verengung) wird dann auch ein Abbiegewinkel von ca. 160° für die Geradeausfahrer angedeutet (die Straße geht allerdings faktisch geradeaus).

Durch die Abbiegespur wird man zum Rechtsabbieger (wenn auch eher virtuell) und muß querenden Fußgängern Vorrang gewähren.
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Lexus
Beitrag 13.06.2005, 12:34
Beitrag #15


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Das ist falsch; wer eine nach rechts abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlässt, ist Linksabbieger im Sinne des § 9 Abs. 3 StVO und hat querendem Verkehr das Vorrecht zu belassen (OLG Hamm VRS 51, 73).

Entsprechendes gilt für das Gereadaus-Verlassen einer nach links abknickenden Vorfahrtstraße; er ist dann Rechtsabbieger (BayObLG DAR 1986, 126; OLG Oldenburg DAR 1999, 126).

Ich würde mal an eurer Stelle die Fußgänger nicht umsäbeln.

Edit:
Um es mal etwas zu verdeutlichen: Der querende Fußgänger bewegt sich in der selben Richtung wie der der abknickenden Vorfahrt folgende Verkehr (bzw. entgegen, wenn er von links nach rechts geht). So wie man diesen Fahrzeugverkehr vorbeilassen muss, muss man auch den entsprechenden Fußgängerverkehr vorbeilassen.

Nehmt also euer "nö" zurück *g*


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Achim
Beitrag 13.06.2005, 12:57
Beitrag #16


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Zur Vorrangsituation Fußgänger-Fahrverkehr beim Abbiegen siehe auch hier
An abknickenden Vorfahrtsstraßen ist dies etwas anders und in der Rechtsprechung teilweise stittig. Daher hat der Gesetzgeber auch vorgeschrieben, dass an abbiegenden Vorfahrtsstraßen durch die StVB der Fußgängerverkehr zu unterbinden ist. Macht das die Behörde nicht, kann Amtspflichtverletzung vorliegen.


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Norbert
Beitrag 13.06.2005, 12:59
Beitrag #17


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Das würde doch bedeuten, daß es einen parallel zur Vorfahrtsstraße verlaufenden Vorfahrtsgehweg geben würde. Tut es aber nicht.

Insbesondere ist das dem Fußgänger, der ja keine Verkehrszeichen kennen muß (siehe mein 1. Posting) nicht vermittelbar.

Eigentlich ist die Regelung für Fußgänger doch so einfach. Steh im rechten Winkel zur überquerenden Straße und schaue im 90°-Winkel nach links und recht. Was Du da sehen kannst hat Vorrang. Alles was von hinten oder vorne kommt hat keinen.


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Achim
Beitrag 13.06.2005, 13:00
Beitrag #18


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Richtig Norbert, so ist es auch. Die Vorfahrtregel ist für den Fußgänger uninteressant.


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Schorsch
Beitrag 13.06.2005, 13:08
Beitrag #19


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Zitat (Lexus @ 13.06.2005, 13:34)
So wie man diesen Fahrzeugverkehr vorbeilassen muss, muss man auch den entsprechenden Fußgängerverkehr vorbeilassen.

Gerade dieses Argument gilt doch aber für Füssgänger (leider) nicht (Beispiel: Einmündung in eine Vorfahrtstraße).
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 13.06.2005, 13:51
Beitrag #20


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Also, ich fasse mal den bisherigen Stand zusammen.

Der Fußgänger hat Vorrang,
- solange er sich auf einem baulich vorhandenen Bürgersteig befindet (auch bei einmündenden Seitenstraßen mit abgesenktem Bordstein),
- in verkehrsberuhigten Bereichen,
- auf Zebrastreifen,
- immer dann, wenn er den Bürgersteig verlässt und ein Autofahrer müsste, um ihn zu erreichen, vorher blinken.

Der Fußgänger hat KEINEN Vorrang
in allen anderen Fällen, wo er den Bürgersteig verlässt und einen Radweg oder eine Fahrbehn betritt oder sich auf ihr befindet.

Ist das so weit richtig?

Doc


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Achim
Beitrag 13.06.2005, 13:59
Beitrag #21


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Ja richtig, zum Untermalung hole ich das Erläuterungsbild aus der FAQ mal hoch.


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Petra
Beitrag 13.06.2005, 14:19
Beitrag #22


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Toll Achim, jetzt hast du es geschafft scarey.gif .
Alles, was ich bislang verstanden geglaubt habe, ist aus der Welt rolleyes.gif


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Achim
Beitrag 13.06.2005, 14:21
Beitrag #23


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Was hast Du nicht verstanden think.gif
Ich würde Einelunterricht geben wink.gif (ist Spass)


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Petra
Beitrag 14.06.2005, 07:09
Beitrag #24


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Zitat (Achim @ 13.06.2005, 15:21)
Was hast Du nicht verstanden  think.gif
Ich würde Einelunterricht geben  wink.gif  (ist Spass)

Hey, ist ein Scherz rofl1.gif , oder?!
Das Ding sieht für mich aus, wie ein Schnittmusterbogen der nächsten
T-shirt-Kollektion. blushing.gif
Ist schon okay, wenn Doc`s letzter Beitrag stimmt habe ich die Sache gecheckt.
Besten Dank wavey.gif


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.01.2025 - 06:36