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>  Führerscheinentzug 1 Jahr lang????
Spawn
Beitrag 14.06.2005, 10:22
Beitrag #1


Neuling
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Hi, ihr alle! Bin sehr froh solch ein Forum gefunden zu haben!!! Zeit für eine längere Geschichte??? Hört zu!

Am 20.März diesen Jahres wurde mir bei einer Kontrolle So. morgens Urin u. danach Blut abgenommen. (Soweit nix neues)

Komisch war nur, dass auf dem Revier SOFORT eine 45minütige ärztliche Untersuchung stattfand. Incl. graphologischem Gutachten! Naja... Wichtig ist: Genau 4 Wochen später hat eine Zivilstreife einen Schweisstest durchgeführt, der zu meinen Gunsten ausfiel! (da abstinent, hab´s auch nicht wieder vor! Zuviele Probleme, so wie viele hier schreiben!!)
Am 10. Juni schrieb mir das LRA (Baden-Württemberg), dass ich mein Führerschein bis 17.06. abgeben soll, da ich "Konsum und fahren" nicht trennen kann. Werte waren 5,8 ng/ml u. 41ng/ml (ich weiß...) (Bezeichnungen hab ich grad nicht da, sorry). Mein Anwalt meinte gestern, es ist eine 1JÄHRIGE FRIST nötig um den Schein wieder zu beantragen, obwohl ich noch nie aufgefallen bin (Schein seit 6 Jahren). Meine Frage ist, gibt es ähnliche Fälle und Erfahrungen?!? Brauche den Schein (wie wir alle smile.gif ), da in der Automobilbranche tätig! Für eure Antworten, VIELEN DANK!!!!!
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Medline
Beitrag 14.06.2005, 10:36
Beitrag #2


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Zitat
Komisch war nur, dass auf dem Revier SOFORT eine 45minütige ärztliche Untersuchung stattfand.


Bei bzw. vor der Blutabnahme werden noch neurologische Tests etc. durchgeführt (u.a. drogenbedingte Ausfallserscheinungen nachweisen), auch Fragen bzgl. eingenommener Medikamenten (u.a. bzgl. Btm., Blutverdünnung).

Zitat
Werte waren 5,8 ng/ml u. 41ng/ml (ich weiß...) (Bezeichnungen hab ich grad nicht da, sorry).


5,8 ng/ml aktives THC sind relativ viel (wahrscheinlich vor der Fahrt noch geraucht)? 41 ng/ml THC_COOH (inaktiver Metabolit/Abbauprodukt des THC) sind nicht so drastisch hoch.

Ein 12-monatiger Abstinenznachweis, evtl. auch nur 6 Monate (Screenings, Urin oder Haar) kann nötig sein, nicht unbedingt wegen des THC_COOH-Wertes (wenn du sonst keine Angaben gemacht hast), vielleicht eher wegen dem ziemlich hohen aktiven THC-Wert (Verdacht: kein klares Trennungsvermögen).


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Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.

Albert Einstein (14.03.1879 - 18.04.1955)
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ottilie
Beitrag 14.06.2005, 10:43
Beitrag #3


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Hallo Spawn,


die länge des Abstinenznachweis richtet sich nach deiner Konsumeinstufung.,

bei Mißbrauch reichen in der Regel 6 monate, und bei gewohnheitsmäßigem Konsum 12 monate..


Mißbrauch ist in der regel dann alles ,was über gelegentlichem Konsum geht... cool.gif


die länge des AN bestimmt eigentlich die mpu-stelle ,am sichersten wäre darum ein beratungsgespräch bei der mpu-stelle deiner wahl,wo du das dann klären könntest..(ca.90 euro) am telefon geben die meisten allerdings auch freundlich auskunft...allerdings werden da keine persönlichen Dinge besprochen! wavey.gif


LG
ottilie


--------------------
** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
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ottilie
Beitrag 14.06.2005, 11:05
Beitrag #4


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Zitat (ottilie @ 14.06.2005, 11:43)
Mißbrauch ist in der regel dann alles ,was über gelegentlichem Konsum geht... cool.gif

oder gelegentlich*ohne Trennvermögen*


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Spawn
Beitrag 14.06.2005, 13:03
Beitrag #5


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Zitat (ottilie @ 14.06.2005, 11:43)
Hallo Spawn,


die länge des Abstinenznachweis richtet sich nach deiner Konsumeinstufung.,

bei Mißbrauch reichen in der Regel 6 monate, und bei gewohnheitsmäßigem Konsum 12 monate..


Mißbrauch ist in der regel dann alles ,was über gelegentlichem Konsum geht... cool.gif


die länge des AN bestimmt eigentlich die mpu-stelle ,am sichersten wäre darum ein beratungsgespräch bei der mpu-stelle deiner wahl,wo du das dann klären könntest..(ca.90 euro) am telefon geben die meisten allerdings auch freundlich auskunft...allerdings werden da keine persönlichen Dinge besprochen! wavey.gif


LG
ottilie

Gibt es keine "freiwilligen" Erklärungen zum Screening bzw. MPU? Zur Not jede Woche ein Test?!?
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ottilie
Beitrag 14.06.2005, 14:43
Beitrag #6


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Zitat (Spawn @ 14.06.2005, 14:03)
Gibt es keine "freiwilligen" Erklärungen zum Screening bzw. MPU? Zur Not jede Woche ein Test?!?

du meinst ,du bietest freiwillige screens an!?

bei deinem aktiven-wert, und cooh-wert ,und BW nöööö!!!!!
(allerdings in der Regel in keinem BL....) blushing.gif


ob deine Fahreignung wieder besteht muß ein Psychologe bestätigen....



LG
Ottilie


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Spawn
Beitrag 14.06.2005, 16:44
Beitrag #7


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Zitat (ottilie @ 14.06.2005, 15:43)
Zitat (Spawn @ 14.06.2005, 14:03)
Gibt es keine "freiwilligen" Erklärungen zum Screening bzw. MPU? Zur Not jede Woche ein Test?!?

du meinst ,du bietest freiwillige screens an!?

bei deinem aktiven-wert, und cooh-wert ,und BW nöööö!!!!!
(allerdings in der Regel in keinem BL....) blushing.gif


ob deine Fahreignung wieder besteht muß ein Psychologe bestätigen....



LG
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3 Monate Abstinenz bringen da nix?! War der Meinung ziemlich sauber zu sein!?
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ottilie
Beitrag 14.06.2005, 18:20
Beitrag #8


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Zitat (Spawn @ 14.06.2005, 17:44)
3 Monate Abstinenz bringen da nix?! War der Meinung ziemlich sauber zu sein!?



in BW ist in der Regel 6 monate minimum...,aber ruf dochmal bei einer mpu stelle an, und berichte uns..


LG
ottilie


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corneliusrufus
Beitrag 14.06.2005, 18:27
Beitrag #9


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Drei Monate bringen was. Dann ist die restliche Nachweiszeit nur ncoh 9 Monate.

Du kannst antürlcih freiwillige tests anbieten. Je mehr desto besser. Aber von den zwölf Monaten wird die FEB nciht abrücken wollen. Und wenn sie deinen Vorschlag aufgreift, dann für die zeit nach dem Erhalt der neuen Fahrerlaubnis. Regelmäßig erfolgen solche "nachsorgescreens" nämlich nciht; sin sind selten.

Und bringen tun die drei Monate auch schon sehr viel: Du hast es geschafft, drei Monate abstinent zu sein! Manche schaffen nicht mal diesen Zeitraum. Langfrsitig gilt meistens diese Regel: Je länger die Abstinenz, desto einfacher wird sie.

Und die Abstiennz wirst Du ja auch nach Erhalt einer FE weiterhin sicher beibehalten wollen, denn nochmals eine canabisspur, und Du bist wieder bei einer MPU.

Sei jetzt nicht enttäuscht, Du allermeiste hast Du bis jetzt schon mal geschafft.

Frage: Warum hast Du denn gekifft?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Spawn
Beitrag 15.06.2005, 07:59
Beitrag #10


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Zitat (corneliusrufus @ 14.06.2005, 19:27)
Drei Monate bringen was. Dann ist die restliche Nachweiszeit nur ncoh 9 Monate.

Du kannst antürlcih freiwillige tests anbieten. Je mehr desto besser. Aber von den zwölf Monaten wird die FEB nciht abrücken wollen. Und wenn sie deinen Vorschlag aufgreift, dann für die zeit nach dem Erhalt der neuen Fahrerlaubnis. Regelmäßig erfolgen solche "nachsorgescreens" nämlich nciht; sin sind selten.

Und bringen tun die drei Monate auch schon sehr viel: Du hast es geschafft, drei Monate abstinent zu sein! Manche schaffen nicht mal diesen Zeitraum. Langfrsitig gilt meistens diese Regel: Je länger die Abstinenz, desto einfacher wird sie.

Und die Abstiennz wirst Du ja auch nach Erhalt einer FE weiterhin sicher beibehalten wollen, denn nochmals eine canabisspur, und Du bist wieder bei einer MPU.

Sei jetzt nicht enttäuscht, Du allermeiste hast Du bis jetzt schon mal geschafft.

Frage: Warum hast Du denn gekifft?

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Naja, wenn man da mal drin ist, schon einige Kontrollen überstanden hat, wird man leichtsinnig. Nur, im Freundeskreis war nie jemand so angewiesen auf den Führerschein als ich. War paar Monate arbeitslos und da hat man viieeelll Zeit... Heute steht meine Arbeit, Freundin, Wohnung u. der Spaß an dem anderen ist weg! Erwarte heute die Antwort von meinem Anwalt! Bericht folgt...
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Spawn
Beitrag 15.06.2005, 10:25
Beitrag #11


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Übrigens, weiß jemand, ob sich meine Situation dadurch ändert, dass durch meinen Umzug im Moment ein anderes LRA die Zuständigkeit für meinen Fall übernimmt?! Kann man dadurch Zeit schinden o. ä.?! Danke, nochmals!!!

Bitte nicht für jede Frage einen neuen Thread eröffnen, Themen wurde verschmolzen.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 15.06.2005, 10:49
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corneliusrufus
Beitrag 15.06.2005, 20:43
Beitrag #12


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Etwas mehr Zeit kann dadurch drin sein. Allerdings beurteilt die neue FEB/LRA selbständig, ggfs. auch abweichend zu vorher. Mit Vor- wie Nachteilsmöglcihkeit.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Spawn
Beitrag 23.06.2005, 14:04
Beitrag #13


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Zitat (corneliusrufus @ 15.06.2005, 21:43)
Etwas mehr Zeit kann dadurch drin sein. Allerdings beurteilt die neue FEB/LRA selbständig, ggfs. auch abweichend zu vorher. Mit Vor- wie Nachteilsmöglcihkeit.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Hi Leute! Im Moment bei mir nix neues!
Warte, wie das neue LRA die Sache einstuft.
think.gif Überlege im Moment, beim Allgemeinarzt ein THC-Test durchzuführen. Sollten die Werte auf 0 runter sein, will ich sie dem Sachbearbeiter vorlegen. Die Strafe mit der Sperrzeit ist ja schon schlau... man kifft nicht, fährt aber auch nicht! Doppelt gestraft, was für eine Politik. Der Rest den ich kenne, FÄHRT und KIFFT! Wo ist da die Gerechtigkeit?!
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Gast_Auswanderer_*
Beitrag 23.06.2005, 14:25
Beitrag #14





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Zitat (Spawn @ 23.06.2005, 15:04)
Hi Leute! Im Moment bei mir nix neues!
Warte, wie das neue LRA die Sache einstuft.
think.gif Überlege im Moment, beim Allgemeinarzt ein THC-Test durchzuführen. Sollten die Werte auf 0 runter sein, will ich sie dem Sachbearbeiter vorlegen. Die Strafe mit der Sperrzeit ist ja schon schlau... man kifft nicht, fährt aber auch nicht! Doppelt gestraft, was für eine Politik. Der Rest den ich kenne, FÄHRT und KIFFT! Wo ist da die Gerechtigkeit?!

Sollten die Werte auf null sein, würd ich mich mal langsam zu einem Drogenscreening bei einem Einbestellarzt ( Adressen hat die FSST) anmelden, dass nicht noch mehr Zeit unnötig verstreicht...... , denn um ne MPU kommst du mit den Werten so oder so nicht rum!..... Hast du schon ein Beratungsgespräch bei einem MPI gemacht, wie Ottilie es dir geraten hat? Denn die können dir sagen wie
lange du abstinenz nachweisen mußt, bei deinen Werten sollten eigentlich 6 Monate reichen!....


Zitat
Die Strafe mit der Sperrzeit ist ja schon schlau... man kifft nicht, fährt aber auch nicht! Doppelt gestraft, was für eine Politik. Der Rest den ich kenne, FÄHRT und KIFFT! Wo ist da die Gerechtigkeit?!

Ich würde mal sagen, du kiffst nicht, weil du fährst nicht ( mehr, wegen dem Kiffen!)
Und der Rest, den du kennst, fährt bald auch nicht mehr, da die halt einfach NOCH nicht erwischt wurden.
Von dieser Einstellung solltest du schnellstmöglich runterkommen, denn so brauchst du dich für ne MPU garnicht vorbereiten, bzw. anzumelden....; das sage ich nicht als Moralapostel, sondern weil ich auch dabei bin mich zur MPU vorzubereiten!

Und im folgenden solltest du dich damit abfinden, dass die Zeit des kiffens vorüber ist, aucgh nach pos. MPU, denn dann wirst du vermehrt kontrolliert werden und wenn nochmal auch nur die geringsten Abbauprodukte von THC nachgewiesen werden----> ab zur zweiten MPU!!!
Du hattest Pech, dass sie dich erwischt haben, jetzt ham sie dich!!!! Jetzt mußt du dich entscheiden:
Kiffen oder Fahren? Beides wird dir in Zukunft leider nicht mehr möglich sein.....


Denk mal drüber nach, Auswanderer
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Gast_Auswanderer_*
Beitrag 23.06.2005, 14:47
Beitrag #15





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So sieht eine FSST die Sache:
Zitat
Hallo Leute!
Habe heute den Schrieb der Fsst bekommen:
"An ihrer Eignung bestehen begründte Bedenken:
Werte der BPr 15ng/ml THC, 8 ng/ml Hydroxy- THC, 128 ng/ml THC- Carbonsäure.
"Die Konzentrationen lagen in einem hohen Bereic, die für wiederhohlte und möglicherweise regelmäßige Aufnahme sprechen.... Zusätzliche Zweifel an ihrer Kraftfahreignung ergeben sich daraus, daßSie unter Cannabiseinfluß ein Kraftfahrzeug geführt haben 8§ 14 FeV, § 24 StVG).
.....
dazu benötigen wir MPU, um Kraftfahreignung zu überprüfen. 
...
In ihrem Gutachten sind folgende Fragen zu klären:
Kann die zu untersuchende Person trotz der Hinweise auf gelegntlichen THC-Konsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluß ein Kraftfahrzeug der Klasse BC1E sicher führen?
Ist insbesondere nicht zu erwarten, daß sie zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluß von Betäubungsmitteln oder deren Nachwirkungen führen wird ( Fähigkeit zum Trennen von Konsum und Verkehrsteilnahme)?

Der Gutachter muß die Vorgänge kennen..., daher haben wir ihre Fahrerlaubnisakte an die von ihnen benannte Untersuchungsstelle zu übersenden.
Auf ihren wunsch können sie die Unterlagen im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei unserer Behörde einsehen.

Für weiteren Fortgang folgenden zeitlichen Ablauf einhalten:
Bis 08.02 schriftlich, welche Begutachtungsstelle; zur Einsichtnahme persönlich vorsprechen

Bis 08.05 muß das geforderte Gutachten vorliegen.

Wir dürfen auf ihre Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 FeV) falls,
sie sich weigern, sich untersuchen zu lassen
den Untersuchungsauftrag nicht erteilen und nicht fristgerecht vorlegen
das Gutachten uns nicht fristgerecht zur Kenntnis vorlegen.

Die Folge hiervon wäre, daß wir ihnen die Fe entziehen müssen.
Es steht Ihnen auch frei, freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten. (bis 08.02.)
Beim freiwilligen Verzicht steht die Untersuchung erst im Antragsverfahren auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis an."


Deshalb darf man ja auch nicht fahren bis Beibringung einer positiven MPU.
Du gilst durch fehlendes Trennvermögen zw. Kiffen und Fahren als UNGEEIGNET ein KFZ zu führen, und deshalb darfst du zu deinem und zum Schutz der ALLGEMEINHEIT nicht mehr fahren!!!

Akkzeptiere das oder Kauf dir neue LAUFschuhe!

Grüße, Auswanderer
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Spawn
Beitrag 23.06.2005, 15:05
Beitrag #16


Neuling
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Zitat (Auswanderer @ 23.06.2005, 15:25)
Zitat (Spawn @ 23.06.2005, 15:04)

Hi Leute! Im Moment bei mir nix neues!
Warte, wie das neue LRA die Sache einstuft.
think.gif Überlege im Moment, beim Allgemeinarzt ein THC-Test durchzuführen. Sollten die Werte auf 0 runter sein, will ich sie dem Sachbearbeiter vorlegen. Die Strafe mit der Sperrzeit ist ja schon schlau... man kifft nicht, fährt aber auch nicht! Doppelt gestraft, was für eine Politik. Der Rest den ich kenne, FÄHRT und KIFFT! Wo ist da die Gerechtigkeit?!

Sollten die Werte auf null sein, würd ich mich mal langsam zu einem Drogenscreening bei einem Einbestellarzt ( Adressen hat die FSST) anmelden, dass nicht noch mehr Zeit unnötig verstreicht...... , denn um ne MPU kommst du mit den Werten so oder so nicht rum!..... Hast du schon ein Beratungsgespräch bei einem MPI gemacht, wie Ottilie es dir geraten hat? Denn die können dir sagen wie
lange du abstinenz nachweisen mußt, bei deinen Werten sollten eigentlich 6 Monate reichen!....


Zitat
Die Strafe mit der Sperrzeit ist ja schon schlau... man kifft nicht, fährt aber auch nicht! Doppelt gestraft, was für eine Politik. Der Rest den ich kenne, FÄHRT und KIFFT! Wo ist da die Gerechtigkeit?!

Ich würde mal sagen, du kiffst nicht, weil du fährst nicht ( mehr, wegen dem Kiffen!)
Und der Rest, den du kennst, fährt bald auch nicht mehr, da die halt einfach NOCH nicht erwischt wurden.
Von dieser Einstellung solltest du schnellstmöglich runterkommen, denn so brauchst du dich für ne MPU garnicht vorbereiten, bzw. anzumelden....; das sage ich nicht als Moralapostel, sondern weil ich auch dabei bin mich zur MPU vorzubereiten!

Und im folgenden solltest du dich damit abfinden, dass die Zeit des kiffens vorüber ist, aucgh nach pos. MPU, denn dann wirst du vermehrt kontrolliert werden und wenn nochmal auch nur die geringsten Abbauprodukte von THC nachgewiesen werden----> ab zur zweiten MPU!!!
Du hattest Pech, dass sie dich erwischt haben, jetzt ham sie dich!!!! Jetzt mußt du dich entscheiden:
Kiffen oder Fahren? Beides wird dir in Zukunft leider nicht mehr möglich sein.....


Denk mal drüber nach, Auswanderer

Du hast vollkommen Recht! Alles eine Frage der Zeit... Meine einzige Sucht ist jetzt auch nur noch das Autofahren (F-Schein hab ich ja noch). Bin, wie gesagt, in der Automobilbranche und will und brauche den "Lappen". Versuche jetzt nur ALLE Möglichkeiten aus, die Sperrzeit auf ein Minimum zu drücken. Freiwillige Bluttests usw. Kam damit schon mal jemand durch?!
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Gast_Auswanderer_*
Beitrag 23.06.2005, 15:39
Beitrag #17





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Wie oben schon geschrieben, ist die Abstinenznachweiszeit von deinem Anwalt zu hoch eingeschätzt. Bei deinen Werten reichen normalerweise 6 Monate aus.
(Meine Werte waren dreifach so hoch und es reichen auch 6 Monate!).
Deshalb solltest du ja auch zu nem MPU-Beratungsgespräch, das MPI stellt normalerweise die AN-Dauer, nicht die FSST.


Anderseite kannst du mit deiner FSST schon versuchen zu reden und freiwillige Bluttests/ Urintests anbieten, in der Regel lassen die sich auf sowas allerdings nicht ein, muss man auch verstehen, denn mal angenommen die kämen dir entgegen, du missbrauchst deren Vertrauen und nietest völlig bekifft n' kleines Kind um, da würden auch die in Teufels Küche kommen....

Ich hab z.b um fristverlängerung von 2 1/2 Monaten gebeten, die MPU einzureichen, dass ich hätte so lange fahren können, da es mir mit dem AN- Nachweis nicht zum geforderten Termin reichte, wurde trotz der schon absolvierten 2 Screens und angebotener zusätzlicher Screens verweigert, man könne dies nicht verantworten, wenn da was passiere...

Aber versuchen kannst du es ja; fragen kostet ja schließlich nix!
Aber konzentriere dich auch auf die anstehende MPU- Vorbereitung das sollte jetzt mal ganz wichtig sein, denn das is harte Arbeit..... der Psycho kann ganz schön destruktives Lego mit dir spielen.....

Auswanderer
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Spawn
Beitrag 24.06.2005, 08:45
Beitrag #18


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Zitat (Auswanderer @ 23.06.2005, 16:39)
Wie oben schon geschrieben, ist die Abstinenznachweiszeit von deinem Anwalt zu hoch eingeschätzt. Bei deinen Werten reichen normalerweise 6 Monate aus.
(Meine Werte waren dreifach so hoch und es reichen auch 6 Monate!).
Deshalb solltest du ja auch zu nem MPU-Beratungsgespräch, das MPI stellt normalerweise die AN-Dauer, nicht die FSST.


Anderseite kannst du mit deiner FSST schon versuchen zu reden und freiwillige Bluttests/ Urintests anbieten, in der Regel lassen die sich auf sowas allerdings nicht ein, muss man auch verstehen, denn mal angenommen die kämen dir entgegen, du missbrauchst deren Vertrauen und nietest völlig bekifft n' kleines Kind um, da würden auch die in Teufels Küche kommen....

Ich hab z.b um fristverlängerung von 2 1/2 Monaten gebeten, die MPU einzureichen, dass ich hätte so lange fahren können, da es mir mit dem AN- Nachweis nicht zum geforderten Termin reichte, wurde trotz der schon absolvierten 2 Screens und angebotener zusätzlicher Screens verweigert, man könne dies nicht verantworten, wenn da was passiere...

Aber versuchen kannst du es ja; fragen kostet ja schließlich nix!
Aber konzentriere dich auch auf die anstehende MPU- Vorbereitung das sollte jetzt mal ganz wichtig sein, denn das is harte Arbeit..... der Psycho kann ganz schön destruktives Lego mit dir spielen.....

Auswanderer

Guten Morgen! Hey, Auswanderer wie bereitest du dich vor? Kurs? Bücher? Habe mir jetzt mal 95 Fragen u. Antworten bestellt. Mal schauen, was die so wollen!
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Gast_Auswanderer_*
Beitrag 26.06.2005, 20:08
Beitrag #19





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Vorbereitung bei mir über Buch: Testknacker, mitlesen und mitdiskutieren im VP und anderen Fori, MPU- Gutachten googeln und lesen.

Und nen Kurs mach ich vielleicht auch noch, wenns finanziell n bissel besser ausschaut.
Ausserdem hab ich mich dazu entschieden, wahrscheinlich noch 3-4 Monate an den AN dranzuhängen, dass ich fast ein Jahr AN habe, dürfte bei meinen hohen Werten auch von Vorteil sein, obwohl nur n halbes Jahr gefordert!
Evtl. mach ich nochmal ein Beratungsgespräch vor der MPU um die Chancen abschätzen zu können....( lieber nochmal 90 Euro als 530 vergeigen)------> hierzu ne Frage: haltet ihr das für sinnvoll???

Grüße, Auswanderer
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Spawn
Beitrag 05.07.2005, 12:17
Beitrag #20


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Hi zusammen! Neuester Stand: Nix neues vom zuständigen LRA (suchen wohl noch n Sachbearbeiter für mich). Hatte am 20. Feb. das letzte mal mit Gras zu tun. Will die Woche beim Allgemeinarzt einen THC-Test beantragen! Haltet ihr das für sinnvoll? Will die Ergebnisse beim Anwalt einreichen. P.S. Bin immer noch mobil! wavey.gif
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corneliusrufus
Beitrag 05.07.2005, 17:07
Beitrag #21


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Der Test ist sinnvoll, denn er gibt Dir Überblick, wie Deine Werte sind. Du kannst entscheiden, ob Du die Werte später vorlegst. Du wirst eh saubere Werte benötiigen. Sind sie es, kannst Du sie auch dem Sachbearbeiter im LRA vorlegen. Gute Werte stimmen eher günstig als keine oder gar schlechte.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Beitrag 13.07.2005, 14:04
Beitrag #22


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Hi, hoffe es geht euch "gut"! Folgende News gibt es:

War gestern beim Allgemeindoc zum Blut- u. Urintest (einfach um nach 4 Monaten Abstinenz zu schauen, was Sache ist).

Bekam letzte Woche Post vom Landratsamt des Kreises in dem ich kontrolliert wurde. 740 EUR Strafe, 4 Punkte u. 3 Monate Fahrverbot (Euphorie war riesig!!!)

Jetzt teilte mir mein Anwalt mit, dass das nur die Ordnungswidrigkeit ist. Post von der Führerscheinstelle warte ich also immer noch ab.

Wieviele Behörden da über einen richten, unglaublich!
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Gast_Auswanderer_*
Beitrag 13.07.2005, 16:58
Beitrag #23





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Zitat (Spawn @ 13.07.2005, 15:04)
Bekam letzte Woche Post vom Landratsamt des Kreises in dem ich kontrolliert wurde. 740 EUR Strafe, 4 Punkte u. 3 Monate Fahrverbot (Euphorie war riesig!!!)

Das verwundert mich jetzt etwas.... Das war dann nicht deine erste Trunkenheitsfahrt, oder? Denn bei der ersten sind normal 250Euro (Auslagen der Polizei)= inges. ca 450 Euro + 4 Punkte+ 1 Mon FV.
Bei mehrfachtätern wirds dann normalerweise teurer und es gibt 3 Mon FV.
Von deinen früheren TF wird der MPU-Gutachter dann auch bescheid wissen!

Auswanderer
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Spawn
Beitrag 13.07.2005, 17:16
Beitrag #24


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Hatte den FS letztes Jahr 2 Mal, jeweils 1 Monat weg. Einmal Blitzer, das andere Mal 0,76 Promille (jeweils Geldstrafen u. Punkte). Man sollte meinen, jetzt habe ich alle 3 Möglichkeiten ihn zu verlieren durch. Jetzt mal abwarten...
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michaelp100
Beitrag 13.07.2005, 17:43
Beitrag #25


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bedenkt bitte alle eins. die freiwilligen untersuchungen sind wichtig, aber nicht zum gebrauch bestimmt, nachweise zu liefern gegenüber der führerschein-stelle (denn da kann ja sonst wer hingehen).
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corneliusrufus
Beitrag 13.07.2005, 22:47
Beitrag #26


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Mal ganz offen, @Spawn, damit bist Du noch ganz gut weggekommen, mit einer OWi.

Da das jetzt Deine zweite TF ist im Sinne der FeV (Verwaltungsrecht, da wird nicht ge-richtet, sondern eine Gefahr für die Allgemeinheit beseitigt,) dann könnte die FEB auch auf den Gedanken verfallen, eine doppelöte Fragestellung bzw. mehrfache Fragestellung für die MPU vorzubereiten.

Versuche schon mal, Dich darauf einzu-richten. Du bist in kurzer Zeit mega-oft aufgefallen. Ich meine, Du wirst so richtig einiges oder sogar viel in Deinem Leben ändern müssen, damit Du ferner richt-ig liegst.

Kennst Du die Ursache für diese mehrfachen Verstöße? Bzw. warum hat dir der erste nicht gereicht oder wenigstens der zweite? Schon mal darüber nachgedacht, einen Psychologen als Hilfe in Anspruch zu nehmen?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Spawn
Beitrag 14.07.2005, 08:25
Beitrag #27


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Guten Morgen!

Nun ja, ich war letztes Jahr so gut wie verheiratet. Dann war sie auf einmal weg, ich hatte schlechten Umgang, wurde dann noch arbeitlos bis ich mich im November 2004 in einer psychosomatischen Klinik wiederfand.

Glaubt mir, da wurden einige Gruppengespräche geführt... Ich kam im Januar zurück und war am Vorbereiten das Kiffen aufzugeben (neue Freundin, andere Gegend). Bis es dann im März zur Kontrolle kam, als ich doch noch ab u. zu einen geraucht habe. Jetzt geht es seit fast 4 Monaten ohne. (komisch, wie sehr man sich und sein Leben nach soetwas kleinem richten kann und will)
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corneliusrufus
Beitrag 14.07.2005, 22:12
Beitrag #28


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Jetzt hast Du eine jedenfalls vertsändlcihe Antwort geliefert, eine Erläuterung. Eine Frage könnte der Gutachter Dir stellen, etwa so: "Ich verstehe, da kam vfiel zusammen. Warum glauben Sie, dass das die wahren gründe zum Konsum, zum schnellen Fahren waren? Denn andere reagieren bei gleichen Erlebnissen nciht so, wenigstens nciht so extrem!"

Ich persönlich kann Dich da ganz gut verstehen. Emotionale Krisen stecke cih längst nicht so gut weg wie Otto (Normalverbraucher). Nur: obige Frage bleibt berechtigt.

Du hast Hilfe in Anspruch genommen. In der Psychosomatik. Danach hast Du es auch geschafft, mit dem Kiffen zu hadern. Andere schafen es bis zum Ende. Das soll keine Wertung darstellen, sondern lediglcih einen Vergleich darstellen, s.o. zu Otto bzw. anderen.

Wie wäre Deine Antwort, wenn der Gutachter meinte, Du wärest stabil, wenn dein Umfeld stabil ist. Wehe wenn es wegbricht.

Denn zur Weiterverfolgung bräuchte er nur noch denken, das hast du ja nicht vollends in der Hand und dann wäre wieder ...

Gerade für die beantowrtung dieser Fragen/Probleme kann ein psychologe weiter helfen.

Verstehe das bitte als Hinweis, nicht als Richt-Spruch. Es kann ja durchaus sein, dass Du heute mit soclhen Problemen auch emotional vernünftig umgehen kannst.

Jedenfalls freue ich mich mit Dir, dass Du wieder Stabilität und Boden unter den Füßen hast.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Beitrag 19.07.2005, 12:16
Beitrag #29


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Hi zusammen! Lese hier gerade den Bericht "Haartest clean".

Folgende Frage: Habe seit mehr als 12 Jahren immer nur 3-5mm Haarlänge, müssen das jetzt wirklich 6 cm zum Nachweis werden?! Wenn ich mit meinen Werten 1 Jahr Nachweis brauche, dann 12 cm?! Brauche euren Rat!!!
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corneliusrufus
Beitrag 19.07.2005, 12:28
Beitrag #30


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Jo, so ist es. Du kannst Dir auch, mit Einverständnis des Institutes, 4 mal 3 cm abrasieren lassen. Dann müssen eben drei Proben bis zur vierten aufgehoben werden.

Warum pinkelst Du dann nicht lieber? Ist praktischer.

LG, Cornelius


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Beitrag 19.07.2005, 12:44
Beitrag #31


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Klar würd ich das lieber. Oder Blut, macht mir auch nix... Aber ist nicht das ultimative für nen Psychologen ne Haaranalyse?! Weiß im Moment eh nicht was jetzt kommt. Am Do. versende ich meine Verzichterklärung und den FS!
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ottilie
Beitrag 19.07.2005, 13:08
Beitrag #32


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Zitat (Spawn @ 19.07.2005, 13:44)
Klar würd ich das lieber. Oder Blut, macht mir auch nix... Aber ist nicht das ultimative für nen Psychologen ne Haaranalyse?! Weiß im Moment eh nicht was jetzt kommt. Am Do. versende ich meine Verzichterklärung und den FS!



Hi,

das mittel der wahl für einen AN sind eigentlich urintest..(forensisch)..

weil ja in die Haare, bei cannabis ,nur ein regelmäßiger konsum einwachsen soll.., darum wirds auchnicht von allen begutachterstellen akzeptiert, und man muß das im vorfeld abklären.

und Blut geht für einen Abstinenznachweis sowieso nicht,..weil da ja alles viel schneller draußen ist...

und du mußt dich selbstständig , um einen Abstinenznachweis kümmern !

außer der Tüv-nord die haben eine haaranalyse am begutachtungstag als standard ,und ein screen dabei.. (die gehen nur auf screens ein, wenn die Haare zu kurz sind, mindestlänge 4,5 cm.. deckt 6 monate haare ab, weil haare ca.0,8-1cm im monat wachsen..) bei 12 monate dementsprechend längere haare.. oder wie cornelius rät ; dann halt 2-3 haaranalysen ,wenn man die Haare nicht so lange wachsen lassen will...., wird aber teuer!!!.... cool.gif

LG
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Beitrag 19.07.2005, 13:43
Beitrag #33


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Nachdem ich den FS am Do. abgebe... Was wäre euer nächster Schritt?! (4 Monate abstinent bis jetzt) Weiter warten? Erste Termine angehen?!
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ottilie
Beitrag 19.07.2005, 15:53
Beitrag #34


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Zitat (Spawn @ 19.07.2005, 14:43)
Nachdem ich den FS am Do. abgebe... Was wäre euer nächster Schritt?! (4 Monate abstinent bis jetzt) Weiter warten? Erste Termine angehen?!


so schnell wie möglich mit einem AN anfangen , und wenn du kannst, fachliche beratung in Anspruch nehmen..Drobs oder verkehrspsychologe, das ist in der regel ein zusätzlicher sicherheitsfaktor bei einer mpu,....um deinen Konsum selbstkritisch aufarbeiten zu können...


ein beratungsgespräch bei einer MPU-stelle ,oder einem verkehrspsychologen wäre als erster schritt auch zu empfehlen, so bekommst du am sichersten deine Marschroute...


LG
Ottilie


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Beitrag 28.07.2005, 12:07
Beitrag #35


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Hi, euch allen! Bin mittlerweile mobil mit Bus u. S-Bahn!

Eine ganz andere Frage mal an ALLE:

Wie reagierten eure Arbeitgeber eigentlich auf den FS-Entzug??? Dazu noch wegen THC?! (nur wer ehrlich genug war, natürlich)

Bzw. wie soll man am besten reagieren?!

Würde mich einfach einmal interessieren!

Danke im Voraus! Geniesst das Wetter!
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ottilie
Beitrag 28.07.2005, 20:51
Beitrag #36


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hi,

ich zumindest kenne Keinen der das bei seinem Arbeitgeber zugegeben hat...die gaben alle Alk an..



was wirst du angeben..? whistling.gif



Lg
Ottilie


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Spawn
Beitrag 29.07.2005, 09:04
Beitrag #37


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Guten Morgen!

Ich mich gestern beim AG als Wiederholungstäter " für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol "geoutet".

War soweit i. O., kann weiter arbeiten! Habe soeben mit meinem Anwalt tel., der meinte seit dem ich den FS freiwillig abgegeben habe, muß ich mich nun selbst um die Wiedererteilung bemühen. Vom LRA würde ich nichts mehr hören.

Jetzt habe ich ja vom LRA der Region wo ich kontrolliert wurde ein 3MONATIGES Fahrverbot erhalten. Vom LRA meines jetzigen Wohnortes nichts bis auf eine Verzichterklärung.

Wann ist der Antrag auf Wiedererteilung bei 5,8 ng aktives und 41 ng COOH im März 2005 (seitdem ABSTINENT) denn sinnvoll?! Wenn 3 Screenings, dann in welchen Abständen?! Stehe da grad bisschen auf dem Schlauch! Oder einfach eine MPU-Stelle fragen?

Danke für eure Antworten!
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Gast_Auswanderer_*
Beitrag 29.07.2005, 11:17
Beitrag #38





Guests






Hallo Spawn,

bei deinen Werten dürften 3 Screens innerhalb von 6 Monaten reichen (genau bekommst du bei einem MPU- Beratungsgespräch für ca. 90 Euro Bescheid, zusätzlich Tipps zur Aufarbeitung...).
Das mit den Screens erfolgt so, dass du dich bei einem Einbestellarzt anmeldest für 3 mal DS in 6 Monaten, dann bekommst du morgens einen Brief und mußt bist am nächsten Tag dort erscheinen, das muß unvorhersehbar( also in dir nicht bekannten Abständen) und zudem unter Sicht sein, sonst zählt es nicht! Ach ja, Adressen von solchen Ärzten in deiner Nähe hat dein zuständige FSST!

Antrag zur Wiedererteilung kannst du i.d.R. nach dem 2. Screen stellen, da dieser eine gewisse Bearbeitungszeit benötigt. Denke daran, hierfür brauchst du aktuelles Erste- Hilfe bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort- Kurs, Sehtest,( pol. Führungszeugnis? kann ich später nochmal nachschauen), etc.

Grüße, Auswanderer
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Spawn
Beitrag 09.08.2005, 09:14
Beitrag #39


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Guten Morgen, alle zusammen!

Kurz zum neuesten Stand:

Mein 1. "freiwilliger" Test ging bei mir ein: Cannabinoide negativ.

Gestern schrieb mir das LRA der Region in der ich damals auffiel, dass mein F-Schein bei denen einging und das 3monatige Fahrverbot zum 26.10.2005 endet.

Wird der Führerschein dann am 26. einfach zum LRA das für mich verantwortlich ist geschickt?! Wenn man´s nicht besser wüsste, könnte man meinen, die schicken den mir zu...(schön wärs)! Hab aber die Verzichterklärung unterschrieben.

Bin grad dabei einen Einbestellarzt zu finden. Da man mir in einem Labor sagte, Tüv oder DEKRA seien überdurchschnittlich TEUER für sowas.

Eure Erfahrungen??? Wie immer vielen Dank euch allen!
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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 17:11
Beitrag #40


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hmmm hast du von der fsst-stelle aufforderung zum ärztlichen gutachten oder mpu bekommen? davon lese ich nämlich nichts.

drei monate fahrverbot, endet ja ende oktober. dann müsstest du ihn wiederbekommen, bzw. abholen, denn er wurde dir ja nicht entzogen.
an deiner stelle würde ich weitermachen mit den urintests, z.b. einmal alle vier wochen einen.
wichtig. vorher abklären diese woche, was die fsst-stelle von dir velangt.
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Spawn
Beitrag 10.08.2005, 11:21
Beitrag #41


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Das ist es ja! Ich hab von offizieller Seite keine Auflagen bekommen.

Auch wundert mich, dass da 2 Landratsämter richten u. entscheiden.

Ich denke die Verzichterklärung zu verschicken war nicht so schlau, aber mein Anwalt meinte, früher oder später wäre es eh zum Verfahren gekommen.

Hab mich gestern beim Gesundheitsamt zum Screening angemeldet (95 EURs pro Screen). Jetzt mal bis Oktober das ganze mitmachen.

Wenn sie ihn mir Heim schicken, kann ihn ja kaum noch jemand einfordern, oder?!
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ottilie
Beitrag 10.08.2005, 12:27
Beitrag #42


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Hallole

das fahrverbot ist bußgeldrechtlich,
und die verzichtserklärung ging an die FSST, sonst hätten sie die Entziehung eingeleitet!

und du bekommst nur eine Aufforderung , wenn es sich um ein ÄG oder eine Terminvorlage einer MPU handelt!! wenn sie den FS entzogen haben,oder du ihn freiwillig abgibst, wirst du erst beim wiedererteilungsantrag erfahren, was du alles dazu brauchst, dass der durch geht!! aber du hast dich ja schon schlau gemacht!!! wink.gif


LG
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Spawn
Beitrag 04.10.2005, 11:22
Beitrag #43


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Hi zusammen! Denke es wäre mal wieder Zeit für nen Zwischenbericht:

Habe Ende August das erste Screening gemacht. Ergebnis wie erwartet: Negativ, keinerlei Spuren.

Hoffe jetzt, dass es schnell den nächsten Test gibt.

Offiziell endet meine OWI ja am 27. Oktober (3 Monate Fahrverbot). Ich rechne jetzt damit, dass das eine Landratsamt den Führerschein einfach zum zuständigen LRA weiterschickt.

Sollte ich ihn Heim bekommen, wäre das natürlich klasse...

Übrigens, Leute! Abstinenz ist kein Problem!!! Fehlen tut einem da gar nichts, im Gegenteil man wird richtig aktiv. Hab sogar ein Wildwasserrafting hinter mir :-), was früher unvorstellbar wäre. (der ganze Streß...)

Bis dahin!
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ottilie
Beitrag 04.10.2005, 11:33
Beitrag #44


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hi Spawn,


die Abstinenz tut deinem körper und geist tongue.gif sichtlich gut!!!! smile.gif



nett, dass du dich wiedermal gemeldet hast!!! wavey.gif


LG
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corneliusrufus
Beitrag 04.10.2005, 12:43
Beitrag #45


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Die Akten sollten an sich immer von der nicht zuständigen Behörde an die zuständige geschickt werden. Das klappt meistens.

Schön, Spawn, wie Du den Gewinn der Abstinenz beschreibst. Als es bei mir so langsam zur Möglichkeit der Neuerteilung kam, hatte ich mit der FEB Kontakt aufgenommen. Viel früher, als die drei Monate. Und schon mal die zwischenzeitlcihen negativen Screens mitgebracht. Für die Akte und für Goodwill.

Jedenfalls hat die FEB daran gemerkt, dass ich dran bleibe, mein Abstinenzentschluss feststeht.

Die Chance der Gespräche mit der FEB sind, dass sie einen als "nunmehr minder schweren Fall" einstufen. Oder Du früher wieder zu einer FE kommst. (Bsp. Erlass des letzten Screens etc. Gehe mit dem nächsten und dem vorhandenen Screen zur FEB und "plaudere".

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Spawn
Beitrag 18.10.2005, 15:02
Beitrag #46


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Tagchen ihr da draussen! Zeit für Spawn´s Newsflash:

War letzte Woche beim 2. Screen innerhalb von 3 Monaten. Mein offizielles 3monatiges Fahrverbot endet eigentlich in 2 Wochen. Was danach kommt... abwarten.
Hat jemand eine Sperrfristverkürzung aufgrund seiner Branche in der er/sie arbeitet bekommen??? Berichtet bitte!
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ottilie
Beitrag 19.10.2005, 07:38
Beitrag #47


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Hi Spawn,

soviel ich noch weiss ,hast du doch garkeine gerichtliche Sperre!? ..

die bei einer Trunkenheitsfahrt mit fahrauffälligkeiten per Gericht ausgesprochen wird.

die Länge deines AN hängt mit deiner Einstufung deines Konsums zusammen., und wird in der regel von der Begutachtungstelle festgelegt..wenn du den zusammenhast (oder ca. 10 wochen vor dem letzten screen) kannst du nach meiner meinung den Wiedererteilungsantrag stellen ,und die begutachtung nachdem letzten screen antreten..



LG
Ottilie


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corneliusrufus
Beitrag 19.10.2005, 13:39
Beitrag #48


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Sperrfristverkürzungen sind mir wegen einer besonderen beruflichen Tätigkeit - im Gegensatz zum Fahrverbot - nicht bekannt. Wer eine Sperrfristverkürzung haben will, der muss einen einschlägigen, gerichtsanerkannten Kurs besuchen.

Anders ist es mit den Abstinenznachweiszeiten gemäß Anlage 4 der FeV. Da gibt es in begründeten Fällen die Möglcihkeit, von der Regel abzuweichen.

Eine Abweichung ist jedoch nur dann möglcih, wenn der Schutz der Allgemeinheit wieder hinter das Individualinteresse an einer Fahrerlaubnis zurücktreten kann. Dieses ist allein wegen einer bestimmten Berufstätigkeit regelmäßig nicht gewährleistet. Sondern durch bsp. notwendige Einsichtsveränderung in eigenes Fehlverhalten. Wird letztere Einsichtsänderung als wahrscheinlich angesehen, so wird die Möglcihkeit einer (vorzeitigen) Begutachtung eröffnet. Diese entscheidet dann, ob die Einsichtsgewinnung bereits ausreichend ist.

Sprich: Neben den Abstinenznachweisen macht sich hier eine intensive Befassung mit dem eigenen Fehlverhalten, bsp. durch ein entsprechendes Seminar, bezahlt. Wenn dann noch die Berufstätigkeit die eigene Verantwortlichkeit und Verantwortung fördern kann, dann kann die FEB sich auf obiges einlassen.

Dazu bedarf es guter tragfähiger Argumente (und Tatsachen), die in meinen Augen nicht alleinig durch eine Berufstätigkeit gegeben sind. Da gilt der Satz "Das hätten Sie vorher wissen können, wie die Konsequenzen sind nach ..."

Noch als Hinweis: Ganz schlecht wäre es, wenn der vorgetragene Wunsch nach Verkürzung auch nur entfernt ahnen lässt, dass es ausschließlich um die Verkürzung wegen Berufstätigkeit geht. Denn dann schließt die FEB auf Fremdmotivation (durch Beruf) und zugleich auf fehlende Selbstmotivation (durch Einsicht).

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Lexus
Beitrag 19.10.2005, 13:58
Beitrag #49


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@Spawn

Mal ein kleiner Hinweis: Wahrscheinlich weiß das LRA des Tatorts bzw. deine früheren Wohnsitzes nichts von deinem Fahrerlaubnisverzicht, den du ja wohl gegenüber dem LRA des jetzigen Wohnsitzamtes abgegeben hast. Dann kann es durchaus passieren, dass sie dir deinen Führerschein nach Ablauf des Fahrverbos zuschicken.

Aber du darfst dann trotzdem nicht fahren, weil du durch den Verzicht keine gültige Fahrerlaubnis mehr hast. Fahren ohne gülitge Fahrerlaunbis ist eine Straftat.

Du kannst aber nach Ablauf des Fahrverbots -sofern du eine Mofa-Prüfbescheinigung hast - mit einem führerscheinfreien Mofa fahren.


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Spawn
Beitrag 02.11.2005, 13:39
Beitrag #50


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Hi zusammen!
ALSO, 2. Screening auch überstanden und wie vermutet negativ! Juhu!

Nun habe ich mir überlegt vorzeitig Antrag auf Wiedererteilung zu stellen.

Jetzt zu meiner Frage: Gibt es Tips bzw. eine Art "Musterbrief"? Zumindest was nicht fehlen sollte?! Danke im Voraus!
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