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> Aufbauseminar - Frist überschritten
diskomfort
Beitrag 15.06.2005, 10:50
Beitrag #1


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ende februar schrieb mir das landratsamt ein brief, in welchem
ich angehalten wurde, aufgrund meiner punkteeintragunten (13) in flensburg ein
sogenanntes aufbauseminar zu absolvieren.

da ich jedoch zu diesem zeitpunkt im urlaub war, und der brief auch nicht
via einschreiben versendet wurde, konnte ich auf dieses schreiben erst einige
wochen später, sprich nach meinem urlaub reagieren.

ich habe mich nach meinem urlaub am gleichen tag noch für das seminar
angemeldet, und auch die kursgebühr sofort bei der anmeldung bezahlt.

da der kurs jedoch 6 teilnehmer vorraussetzt, warte ich nun seit über 2 monaten
auf einen termin für das seminar.

d.h. seit mehr als 2 monaten ist kein kurs zustande gekommen! so gerne ich ihn absolvieren möchte!

da ich mich nicht sofort für den kurs angemeldet hatte, sondern erst nach meinem
urlaub, erhielt ich heute ein schreiben des landratsamtes, welche mich anhielten
bis nächsten donnerstag flugtickets vorzulegen, ansonnsten müssen sie mir die fahrerlaubniss sofort entziehen.

eine urlaubsbestätigung von meinem arbeitgeben genüge nicht, und flugtickets kann ich
nicht vorlegen, da ich nicht mit einem flugzeug geflogen bin.

fazit: warsch. werde ich den führerschein abgeben müssen, da das landratsamt nicht
in der lage ist binnen 2 monaten diesen kurs zustande zu bekommen, welchen ich
längst bezahlt habe.

vielleicht gibt es jeamnd der hier erfahrungen oder ein paar tipps hat?!
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Andreas
Beitrag 15.06.2005, 10:55
Beitrag #2


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Zitat (diskomfort @ 15.06.2005, 11:50)
fazit: warsch. werde ich den führerschein abgeben müssen, da das landratsamt nicht in der lage ist binnen 2 monaten diesen kurs zustande zu bekommen, welchen ich
längst bezahlt habe.

Das LRA ist dafür nicht verantwortlich und hat keinen Einfluß auf das Zustandekommen der Kurse. Wenn bei deiner FS der Kurs nicht bis zum gesetzten Termin abgeschlossen werden kann, mußt du dich um einen Kurs in einer anderen FS kümmern. Man kann nicht für alles der Behörde die Schuld in die Schuhe schieben. dry.gif


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 15.06.2005, 10:56
Beitrag #3





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Nimm doch einfach mal die Anmeldung für das Seminar mit und gehe noch einmal zum zuständigen Sachbearbeiter. Mit dieser Anmeldung und deiner Erklärung (notfalls kann noch mal bei der FS nachgefragt werden) könnte es möglich sein, einen Fristaufschub zu beantragen.

Die Forderung nach einem Flugticket, wenn keine Flugreise absolviert wurde, ist Blödsinn. Der Sachbearbeiter muss einen geeigneten Nachweis der Abwesenheit akzeptieren (z.B. Hotelrechung aus dem Urlaub).
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Andreas
Beitrag 15.06.2005, 10:58
Beitrag #4


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Zitat (nypdcollector @ 15.06.2005, 11:56)
Der Sachbearbeiter muss einen geeigneten Nachweis akzeptieren (z.B. Hotelrechung aus dem Urlaub).

Der SB muß gar nichts akzeptieren. wink.gif

2 Monate sind i.d. R. eine ausreichende Zeit (trotz Urlaub). Es gibt auch andere FS die solche Kurse durchführen dürfen, natürlich gibt die 1. Fahrschule ungerne einen Kursteilnehmer ab, aber wenn der Termin knapp ist muß man sich eben dahinter klemmen.


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diskomfort
Beitrag 15.06.2005, 11:10
Beitrag #5


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naja, da mich die fahrschule gebeten hat, die 400 euro für den kurs sofort bei anmeldung zu bezahlen, hab ich natürlich auch keine veranlassung gesesehen mich woanderst anzumelden.

weis jemand wie das mit der abgabe des führrerscheins genau funktioniert?
d.h. wie lange ist er weg etc...?!

danke schonmal in voraus für die schnellen antworten.
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 15.06.2005, 11:17
Beitrag #6





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Zitat (Andreas @ 15.06.2005, 11:58)
2 Monate sind i.d. R. eine ausreichende Zeit (trotz Urlaub).

Hier auf dem Land hättest du innerhalb dieser Zeit faktisch keine Chance. wink.gif
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Lexus
Beitrag 15.06.2005, 11:18
Beitrag #7


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Du kannst jederzeit die "Neu"-Erteilung beantragen, musst dann aber eben das Aufbausemininar durchlaufen.

Aber ich habe durchaus positive Erfahrungen mit Fristverlängerungen und Hilfen durch die FSt-Stelle für Mandanten gemacht. So taucht z. B. häufiger das Problem auf, dass Abendschüler einfach keine Fahrschule finden, die auch tagsüber solche Seminare durchführt. Da wird dann doch bis zu den nächsten Ferien gewartet.


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diskomfort
Beitrag 15.06.2005, 11:29
Beitrag #8


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stimmt! selbst der inhaber der fahrschule meinte zu mir, dass es in der regel immer ein problem wäre diese termine einzuhalten.

frech finde ich einfach, dass die fahrschule die 400 euro kassiert und mir mehr oder weniger zu verstehen gibt; "jaaa, da brauchen sie sich sonnst nirgends anmelden......"


okay, wenn ich das richtig verstanden habe, würde ich den führerschein wieder bekommen wenn ich das seminar absolviert habe?!

mensch mensch mensch, was ist das für ein land in dem wir hier leben.....
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Uwe W
Beitrag 15.06.2005, 11:32
Beitrag #9


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Einige Gerichtsentscheidungen aus der FAQ: Probezeit und Verkehrsverstöße

In einem Fall hat das VG die Nichtverlängerung der Frist moniert, in einem anderen Fall war die Frist schon verlängert worden, in einem dritten hat der Kandidat sich nicht rechtzeitig um Fristverlängerung bemüht.

Ich teile hier die Ansicht von Andreas nicht: Behördlich gesetzte Fristen können grundsätzlich verlängert werden. Ein Antrag vor Fristablauf ist allerdings erforderlich.

Der Probezeitler, der gleich bei der Anmeldung das Entgelt bezahlt hat, weiß ja in der Regel nicht, wann ein Aufbauseminar in seiner Fahrschule zustande kommt, und kann ohne anwaltliche Hilfe oftmals auch gar nicht übersehen, ob er sich besser mit der Fahrschule wegen Rückgewähr des Kursentgelts oder mit der Behörde wegen einer Fristverlängerung anlegen muss.
Eine einmalige Fristverlängerung wäre hier angebracht.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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diskomfort
Beitrag 15.06.2005, 11:39
Beitrag #10


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naja, mein antrag auf verlängerung habe ich rechtzeitig noch vor ablauf der frist gestellt. ich finde das lra sollte da auch besser mit der fahrschule zusammenarbeiten. das die fahrschule nicht möchte das ich dieses seminar bei einer anderen einrichtung mache ist ja auch verständlich......

vor allem verstehe ich nicht, wo das problem liegt, diese frsit zu verlängern.
im endeffekt geht es um 3 wochen, welche nichts bewirkt hätten auch wenn ich mich früher angemeldet hätte, da seitdem kein seminar zustande gekommen ist.
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Andreas
Beitrag 15.06.2005, 11:39
Beitrag #11


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Zitat (Uwe W @ 15.06.2005, 12:32)
Ich teile hier die Ansicht von Andreas nicht: Behördlich gesetzte Fristen können grundsätzlich verlängert werden. Ein Antrag vor Fristablauf ist allerdings erforderlich.

Ich habe auch nicht behauptet, dass eine Fristverlängerung nicht möglich wäre. Nur muß der SB der FS-Stelle diese Frist nicht verlängern. In der Praxis ist es eigentlich fast immer möglich eine FS zu finden, die einen solchen Kurs termingerecht anbietet. Man muß dann aber u. U. auch einmal in einem Nachbarlandkreis auf die Suche gehen. Wenn in dem Zeitraum im Nachbarkreis ein Kurs durchgeführt wurde, hat der SB sicher keinen Grund eine Fristverlängerung zu gewähren.


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Lexus
Beitrag 15.06.2005, 11:41
Beitrag #12


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Zitat (Uwe W @ 15.06.2005, 12:32)
Ich teile hier die Ansicht von Andreas nicht.

Andreas ist immer sehr streng. *g*

Aber die Aufbauseminar-Kandidaten sind auch meistens schlampig in ihren eigenen Angelegenheiten.


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diskomfort
Beitrag 15.06.2005, 11:43
Beitrag #13


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richtig, natürlich ist es kein problem irgendwo ein fs zu finden die einen solchen kurs gerade am laufen hat.

auf der anderen seite sugeriert einem die fs: " das brauchen sie nicht, bitte zahlen sie die 400 euro gleich heute noch BEI UNS"

wie schnell oder langsam so ein kurs zustande kommt kann ich ja leider nicht wissen.
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diskomfort
Beitrag 15.06.2005, 11:46
Beitrag #14


Neuling
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Zitat (Lexus @ 15.06.2005, 12:41)
Zitat (Uwe W @ 15.06.2005, 12:32)
Ich teile hier die Ansicht von Andreas nicht.

Andreas ist immer sehr streng. *g*

Aber die Aufbauseminar-Kandidaten sind auch meistens schlampig in ihren eigenen Angelegenheiten.

da magst du vielleicht sogar recht haben, nur ich denke mir auf der anderen seite:

"mehr als anmelden und den kurs sofort zu zahlen kann ich nicht. ob die fs in der lage ist einen solchen kurs zustande zu bekommen, darauf hab ich einfach keinen einfluss"
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Andreas
Beitrag 15.06.2005, 11:53
Beitrag #15


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Zitat (Lexus @ 15.06.2005, 12:41)
Andreas ist immer sehr streng. *g*

Ich und streng?? think.gif cool.gif

Zitat
Aber die Aufbauseminar-Kandidaten sind auch meistens schlampig in ihren eigenen Angelegenheiten.


Das kannst du laut sagen, erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist wachen sie auf.

Zitat (diskomfort)
auf der anderen seite sugeriert einem die fs: " das brauchen sie nicht, bitte zahlen sie die 400 euro gleich heute noch BEI UNS"


Da stimme ich dir zu, manche FS schauen nur auf ihr Geschäft und denken nicht an ihre Kunden. Vielmehr hoffen sie, dass die FS-Stelle die Frist schon verlängern wird. sad.gif


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 15.06.2005, 12:32
Beitrag #16





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Zitat (Andreas @ 15.06.2005, 11:58)
Zitat (nypdcollector @ 15.06.2005, 11:56)
Der Sachbearbeiter muss einen geeigneten Nachweis akzeptieren (z.B. Hotelrechung aus dem Urlaub).

Der SB muß gar nichts akzeptieren. wink.gif

Grundsätzlich würde ich dir Recht geben @ Andreas, aber in diesem Fall sehe ich das etwas differenzierter.

Der Sachbearbeiter hat durch sein Handeln (lt. TE) klar zum Ausdruck gebracht, dass er gewillt ist, den Urlaub als aufschiebenden Grund zu akzeptieren. Er will aber als Nachweis der Reise Flugtickets haben, welche aus sachlichem Grund nicht beigebracht werden können (wo kein Flug, da auch kein Flugticket). In diesem Fall sehe ich es so, dass der SB einen anderen ordentlichen Nachweis akzeptieren muss, alles andere wäre Willkür.
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Mr.T
Beitrag 15.06.2005, 16:48
Beitrag #17


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Mal 'ne Frage an @diskomfort:
Wieso wurde denn bei dir bei 13 Punkten ein Aufbauseminar angeordnet? Bist du etwa noch in der Probezeit? think.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 15.03.2025 - 10:38