... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Was heißt: "Geschwindigkeit abzgl. Toleranz"?
SKatETCC
Beitrag 17.06.2005, 14:50
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 3
Beigetreten: 17.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10457



    
 
Hallo Leute,

ich war mal ein wenig zu schnell (laut Schreiben 83 statt 60 km/h). So weit so gut. Will ich auch alles zugeben, bezahlen und den Punkt kassieren. Ist nicht so schlimm, weil das bei mir nicht so oft passiert und ich bislang auch keine Punkte habe.

In dem Schreiben steht:

"Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
geschlossener Ortschaften um 23 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: 60 km/h;
Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 83 km/h."

Wieviel dort von dem Meßwert abgezogen wurde oder so steht da nicht. Wenn ich die Beiträge hier im Forum richtig interpretiert habe, dann muss / soll doch von der gemessenen Geschwindigkeit in dem Bereich 3 km/h abgezogen werden.

Falls das so sein sollte, dann käme ich ja vielleicht doch noch mit einer "weißen Weste" aus der Sache raus. Nach 18 Jahren ohne Punkte wäre es mir halt ganz lieb, wenn das auch so bleiben könnte rolleyes.gif

Jetzt meine Frage:

Muss die abgezogene Toleranz in dem Schreiben stehen??? (und wenn ja, wo finde ich dann eine gesetzliche Grundlage dafür und wo steht wieviel wann abgezogen werden muss?)

Kann ich Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass von der gemessenen Geschwindigkeit die Toleranz nicht abgezogen und einfach nur die Differenz als Überschreitung ausgerechnet wurde? Wie sieht es da mit den Erfolgsaussichten aus?

Ich wäre für ein paar schnelle (wegen der Frist) und aussagekräftige Antworten dankbar.

Greetz,

Klaus
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GSX-R
Beitrag 17.06.2005, 14:59
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15361
Beigetreten: 24.08.2004
Wohnort: Mainz-Gonsenheim
Mitglieds-Nr.: 5157



Der im Schreiben mitgeteilte Wert ist bereits um die Toleranz bereinigt.

IMHO gibt es gar keine gesetzliche Grundlage, dies geschieht nur, um eventuelle Messungenauigkeiten zugunsten des Gemessenen zu vermeiden.
Daher kann eine Klage oder Anfechtung des Bescheides auf dieser Grundlage nur scheitern.


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Michael_
Beitrag 17.06.2005, 15:01
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1345
Beigetreten: 14.06.2005
Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz
Mitglieds-Nr.: 10319



Zitat (SKatETCC @ 17.06.2005, 15:50)
Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 83 km/h."

Wieviel dort von dem Meßwert abgezogen wurde oder so steht da nicht. Wenn ich die Beiträge hier im Forum richtig interpretiert habe, dann muss / soll doch von der gemessenen Geschwindigkeit in dem Bereich 3 km/h abgezogen werden.

Die Formulierung des Schreibens bedeuted, dass die Tolaranz bereits abgezogen wurde. Wieviel steht da zwar nicht, aber sie werden das schon richtig gemacht haben.

Ich weiß auch nicht wo das genau steht, es wird aber sehr oft im Forum erwähnt, das findest bestimmt mit der Suchfunktion.

Edit: ich habe die Antwort-Mindestgeschwindigkeit leider nicht eingehalten wink.gif

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 18.06.2005, 04:34


--------------------
Gruß, Michael
Go to the top of the page
 
+Quote Post
SKatETCC
Beitrag 17.06.2005, 15:18
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 3
Beigetreten: 17.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10457



THX erst mal so weit. Ich habe mich wohl zu sehr an der deutschen Sprache orientiert.

Wenn man mir eine Rechnung schickt in der steht "Rechnungsbetrag 1000€ abzgl. Skonto", dann ziehe ich die 3% Skonto ab und überweise den Rest. So bin ich auf die Idee gekommen das Schreiben vielleicht ein wenig zu meinen Gunsten zu interpretieren.

Ich werde aber glaube ich trotzdem mit dieser Argumentation einen Widerspruch verfassen. Vielleicht fällt der Sachbearbeiter vom Amt ja selber darauf rein rofl1.gif

Da ich selber Beamter bin (aber nicht von der Rennleitung) weiß ich wie die manchmal denken. Wenn der jetzt das Meßprotokoll in Händen hält und da irgendwo die 83 km/h auftauchen, dann glaubt der womöglich selber an einen eigenen Fehler und berichtigt sich um Ärger aus dem Weg zu gehen rolleyes.gif

Man muss es ja auch einfach mal probieren...

Greetz,

Klaus
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 17.06.2005, 15:24
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Edit: ich habe die Antwort-Mindestgeschwindigkeit leider nicht eingehalten


Sehr verwerflich tongue.gif . Was allerdings noch schlimmer ist, Du hast für das Editieren die falsche Farbe gewählt. Blau ist den hiesigen Mods vorbehalten. cool.gif

@ Klaus

Musst Du ein Geld haben..... whistling.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Michael_
Beitrag 17.06.2005, 18:49
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1345
Beigetreten: 14.06.2005
Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz
Mitglieds-Nr.: 10319



Zitat (RA XDiver @ 17.06.2005, 16:24)
Blau ist den hiesigen Mods vorbehalten.  cool.gif

whistling.gif Anfängerfehler thread.gif


--------------------
Gruß, Michael
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 17.06.2005, 19:35
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Zitat (RA XDiver @ 17.06.2005, 16:24)
Musst Du ein Geld haben..... whistling.gif

Wieso? Im Bußgeldbereich ist er doch schon. Hier geht es nur um Punkte wink.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 17.06.2005, 19:37
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Wieso? Im Bußgeldbereich ist er doch schon. Hier geht es nur um Punkte


Stichwort: Gerichtskosten? wink.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
El Bestrafo
Beitrag 17.06.2005, 19:52
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4365
Beigetreten: 11.03.2005
Wohnort: bei Berlin
Mitglieds-Nr.: 8774



Messtoleranzen sind, je nach Messart, unterschiedlich hoch.

Bei Laser und Radar sind es bis 100 Km/h = 3 Km/h; über 100 Km/h = 3 %

Bei ProViDa, Police Pilot und Hico Neas sind es 10 % (egal welcher Wert)

ungeeichter Tacho = 20 %

(Werte für Berlin; kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein)

Damit es nicht zu einem falschen Tatvorwurf kommt, wird schon bei der Anzeigenfertigung der Nettowert (also der Wert nach Abzug der Messtoleranz) auf der Vorderseite der Anzeige vermerkt.

Auf der Rückseite werden Bruttowert und Toleranz aufgelistet

Da der Bußgeldstelle nicht immer mitgeteilt wird welche Art von "Messgerät" benutzt wurde, wurde auf den "Bruttowert" im Anhörungsbogen verzichtet.

Der Bruttowert lässt sich aber im Rahmen der Akteneinsicht locker feststellen

police.gif wavey.gif


--------------------
Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.06.2005, 19:58
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21964
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (SKatETCC @ 17.06.2005, 16:18)
... Wenn man mir eine Rechnung schickt in der steht "Rechnungsbetrag 1000€ abzgl. Skonto", dann ziehe ich die 3% Skonto ab und überweise den Rest....

Es heißt im Bußgeldbescheid aber eben NICHT:
"Geschwindigkeit = 83 km/h abzüglich Toleranz",
sondern:
Geschwindigkeit (abzüglich Toleranz) = 83 km/h.

Ich glaube, das ist sowohl juristisch als auch mathematich sooo eindeutig, eindeutiger geht's nicht wink.gif.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 17.06.2005, 20:07
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Zitat (RA XDiver @ 17.06.2005, 20:37)
Stichwort: Gerichtskosten? wink.gif

So weit wollte er doch nicht. Er ist Beamter und denkt auch so. Kann ich nachvollziehen tongue.gif
Villeicht klappt es. Nichtamtsdeutsch nennt man so etwas DUMMFANG whistling.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 18.06.2005, 04:39
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Ich sehe es genau so wie der TE und Doc:

Die Formulierung "abzüglich" wird hier in einer Art und Weise verwendet, die im deutschen Sprachgebrauch ansonsten nicht üblich ist.

Letztendlich ist und bleibt es aber eine Wortklauberei, denn bei der im Bußgeldbescheid vorgeworfenen Geschwindigkeit ist die Toleranz bereits abgezogen worden.


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.04.2025 - 21:37