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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 11:30) Vielleicht fallen die ganzen EU-Führerscheine in absehbarer Zeit wieder in den Status von gewöhnlichen Auslandspappen zurück. Das kann ich mir zwar trotz der derzeitigen Desolatheit in der EU-Politik nicht vorstellen, möglich wäre jedoch, dass u.a. der Fahrerlaubnis-Komplex in Zukunft etwas restriktiver gehandhabt wird, und man den nationalen Interessen, insbesondere hinsichtlich der Missbrauchsfälle und des Führerscheintourismus, wieder mehr Raum geben wird. Schaun mer mal. ![]() |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 ![]() |
@ Peter Lustig
Es ist nichts Neues, weil der EuGH schon am 29. 4. 05 ein ganz klares Urteil ohne Spielraum ausgesprochen hat. Vielleicht ein deutlicher Hinweis, daß süddeutsche VG in Zukunft weniger das Kapper- EuGH Urteil rechtswidrig unterlaufen können. ![]() |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Rechtsgrundlagen und Urteile können sich ändern. Das EuGH-Urteil vom 29.04.2004 muss nicht für alle Zeiten als unumstößliches Evangelium zementiert bleiben. Das gibt es allenfalls in den Kirchen.
![]() Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 19.06.2005, 11:08 |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 126 Beigetreten: 11.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10223 ![]() |
Zitat (gabriel7 @ 19.06.2005, 12:03) @ Peter Lustig Es ist nichts Neues, weil der EuGH schon am 29. 4. 05 ein ganz klares Urteil ohne Spielraum ausgesprochen hat. Vielleicht ein deutlicher Hinweis, daß süddeutsche VG in Zukunft weniger das Kapper- EuGH Urteil rechtswidrig unterlaufen können. ![]() Du meinst den 29.04.04 oder? Oder ist mir da ein Urteil von vor 2 Monaten entgangen? ![]() |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 11:30) Voraussetzung einer Erteilung ist doch in der CZ auch das Bestehen der Fahrprüfung. Kann nun jemand, der die Fahrprüfung nicht besteht, behaupten, dass ihm die Tschechei die Erteilung der Fahrerlaubnis "auf Dauer" verweigert? @Lexus, Dein Beispiel ist nicht im geringsten vergleichbar! Die Fahrerlaubnis wurde aus welchen Gründen auch immer erteilt. Das ist Fakt! Deutschland will, aus welchen Gründen auch immer, eine bereits erteilte Fahrerlaubnis nachträglich wieder entziehen. Das ist so, als wenn Deutschland von Eu-Führerschein Inhabern, die eine ausländische Fahrerlaubnis haben, nachträglich eine Fahrprüfung verlangen würde. Deutschland verlangt das ja auch bei einigen ausländischen Führerscheinen. Aber nicht bei EU-Staaten bitte! Deutschland zweifelt als einziges Land auf der Welt die Erteilungsvoraussetzungen anderer Länder an, obwohl es in diesen Fällen dazu nicht berechtigt sind. Gruß Thommy -------------------- (\_/)
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#16
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Also ich wollte nicht MPU mit Fahrprüfung vergleichen, ok? Sondern darauf aufmerksam machen, dass es keine Verweigerung einer Anerkennung auf Dauer darstellt, wenn ein Land sagt, du bekommst die FE jetzt, wenn du eine bestimnmte Voraussetzung erfüllst. Ist das denn so schwer nachzuvollziehen.
"Solange bis .." ist ungleich "niemals"! -------------------- |
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#17
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Es wurde in dem Schreiben nicht nur die unzulässigkeit einer nachträglichen MPU Aufforderung aufgeführt, sondern auch gesagt:
Die Unterscheidung zw. Führerschein und Fahrerlaubnis wird vom Gemeinschaftsrecht bewußt vermieden und kann nicht auf von anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Dokumente angewandt werden. |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Jedoch verbirgt sich mir der Sinn dieses Satzes total.
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#19
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Mir sagt er, das der Besitz der Karte der Nachweis der Fahrerlaubnis ist. Eine NU von D. dürfte nicht reichen, sondern nur der Entzug der FE durch den ausstellenden Staat.
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#20
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Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun. Selbstverständlich sollte der ausländische Staat die FE entziehen, wenn er sie fehlerhaft erteilt hat. Das ändert doch aber nichts daran, dass der ausländische Staat ja an den ausgegebenen Führerschein nicht mehr rankommt, wennn der Inhaber erst mal ins befreundete Ausland (D.) verschwunden ist.
Wenn die Karte alles wäre, dann könntest du ja selbst nach Entzug der FE durch das Ausland hier munter weiter fahren (da dir die Karte ja bliebe). Also hilft nur die Untersagung der Benutzung der Karte im Inland. Und ob man das nun Untersagung des Gebrauchs der FE oder des FS nennt (am besten beides), ist doch unerheblich. -------------------- |
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#21
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Aberkennen der Fahrerlaubnis ist somit aber identisch mit Aberkennen des Führerscheins und ohne erneuten Anlaß bei einer EU-FE nicht zulässig - weil keine Anerkennung.
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#22
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Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 12:31) Selbstverständlich sollte der ausländische Staat die FE entziehen, wenn er sie fehlerhaft erteilt hat. Das ändert doch aber nichts daran, dass der ausländische Staat ja an den ausgegebenen Führerschein nicht mehr rankommt, wenn der Inhaber erst mal ins befreundete Ausland (D.) verschwunden ist. Wenn der ausländische Staat Deutschland auffordern würde die Fahrerlaubnis zu entziehen, dann würde Deutschland Luftsprünge machen, wenn sie jetzt nach EU-Recht entziehen dürften. -------------------- (\_/)
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#23
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Also das wird jetzt wortklauberisch; ein deutscher Verwaltungsakt wird eben von unserem Rechtsverständnis der Trennung von FE und FS ausgehen. Die Formulierung in der NU wäre dann:
"Ihnen wird untersagt, im Gebiet der Bundesrepublik D. von Ihrer niederländischen Fahrerlaubnis .... Gebrauch zu machen; Ihr Führerschein ist innerhalb von ... bei mir zwecks entsprechender Eintragung bzw. bei einem Kartenführerschein zwecks Rücksendung an das ausländische Führerscheinbüro abzugeben ...". Wo ist das Problem? -------------------- |
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#24
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Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 12:20) Jedoch verbirgt sich mir der Sinn dieses Satzes total. Im Klartext nur für Dich: Fahrerlaubnis & Führerschein ist nach EU-Recht das Gleiche! -------------------- (\_/)
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#25
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Bisher hieß es immer der Führerschein würde ja anerkannt, nur die Fahrerlaubnis für D. würde widerrufen.
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#26
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Nein, das ist nicht richtig. Die Anerkennung bezieht sich auf das, was halt in dem betreffenen Land besteht. Aus unserer Sicht erkennen wir die Fahrerlaubnis an, aus Sicht z. B. der Niederlande wird der Führerschein (Rijbewijs) anerkannt (eine FE kennen die Niederländer nicht).
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#27
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Dann versucht mal einem Engländer zu erklären, dass seine "Driving licence" entzogen wird aber gleichzeitig seine "Driving licence" in Deutschland anerkannt wird.
![]() Der denkt sich doch nur noch: "Die spinnen die Deutschen." ![]() -------------------- (\_/)
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#28
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Somit wird die/der EU-FE/EU-FS in D. also nicht ohne wenn und aber anerkannt.
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#29
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Doch, sein Bestehen schon ... sonst wäre ja nicht extra eine Untersagung des Gebrauchs des anerkannten Führerscheins nötig, sondern er wäre schon ohne NU verboten.
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#30
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Zitat (Thommy Bumm @ 19.06.2005, 13:10) Dann versucht mal einem Engländer zu erklären, dass seine "Driving licence" entzogen wird aber gleichzeitig seine "Driving licence" in Deutschland anerkannt wird. ![]() Das ist der Punkt ![]() |
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#31
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Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 13:12) Doch, sein Bestehen schon ... sonst wäre ja nicht extra eine Untersagung des Gebrauchs des anerkannten Führerscheins nötig, sondern er wäre schon ohne NU verboten. Seine Rechtsfolgen, besser Rechtsinhalte, aber nicht? Das Recht dauerhaft zu fahren .. Untersagung des Gebrauchs der anerkannten (Fahr)Erlaubnis?? |
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#32
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Für mich ist das kein Punkt: Wenn es die Anerkennung einer EU-FE oder eines EU-FS (ist völlig gleich, um was es sich im Einzelfall handelt) in den gesetzlichen Bestimmungen nicht gäbe, dürfte man damit nicht in D. fahren. Das darf man aber. Also Anerkennung.
Dass dann in bestimmten Fällen (es handelt sich ja nur um eine ganz unbedeutende Minderheit, vielleicht in ganz D. etwa 1.000 Fälle von EU-FE-Inhabern, schätz ich mal) bei hier bestehenden Bedenken in individuellen Fällen eine NU ausgesprochen wird, stellt doch die generelle Anerkennung nicht in Frage. Wenn ich jemandem untersage, seinen Hund auf meinem Grundstück bei sich zu haben, ändert das doch nichts daran, dass ich nach wie vor anerkenne, dass er einen Hund hat und dass dieser Hund existiert, ich dessen Existenz und Wirklichkeit auch "anerkenne" -. spätestens wenn er mich beißt :-); ich sage nur: überall, nur nicht auf meinem Terrain. -------------------- |
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#33
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Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 13:20) Wenn ich jemandem untersage, seinen Hund auf meinem Grundstück bei sich zu haben, ändert das doch nichts daran, dass ich nach wie vor anerkenne, dass er einen Hund hat und dass dieser Hund existiert, ich dessen Existenz und Wirklichkeit auch "anerkenne" -. spätestens wenn er mich beißt :-); ich sage nur: überall, nur nicht auf meinem Terrain. Das darfst Du eben nicht, sondern Du mußt mit dem Hund an Deinem Bein hängend zum EuGH gehen und dort verlangen, daß der Besitzer den Hund wieder von Deinem Bein entfernt ![]() |
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Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 13:20) Wenn ich jemandem untersage, seinen Hund auf meinem Grundstück bei sich zu haben, ändert das doch nichts daran, dass ich nach wie vor anerkenne, dass er einen Hund hat und dass dieser Hund existiert, ich dessen Existenz und Wirklichkeit auch "anerkenne" -. spätestens wenn er mich beißt :-); ich sage nur: überall, nur nicht auf meinem Terrain. Wieder so ein Beispiel! Wenn ich einen Hund hätte & ich dürfte auf der ganzen Welt Gassi gehen, nur eben nicht in Deutschland? Was für ein sinnreiches Argument!!! -------------------- (\_/)
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Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 13:04) ...aus Sicht z. B. der Niederlande wird der Führerschein (Rijbewijs) anerkannt (eine FE kennen die Niederländer nicht). Das ist falsch! Siehe hier: Zitat (Thommy Bumm @ 19.06.2005, 13:10) Dann versucht mal einem Engländer zu erklären, dass seine "Driving licence" entzogen wird aber gleichzeitig seine "Driving licence" in Deutschland anerkannt wird.
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Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 13:20) ...ich sage nur: Überall, nur nicht auf meinem Terrain. Wem gehört denn Deutschland? Es heißt doch öffentliches Straßenland! Deutschland ist kein Privatgrundstück, das nur den Politikern gehört! -------------------- (\_/)
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Wir vermischen hier eine ganze Reihe von Problemen, die man mal aufdroeseln sollte. Denn in diesem Gemisch gibt es sicher keine klaren Loesungen. Der eigentliche Fehler der EU-FS-Richtlinie ist doch, dass eine Menge unbestimmter Rechtsbegriffe bestimmte Sachverhalte regeln sollen.
Das faengt bei der Nichtunterscheidung von Fuehrerschein und Fahrerlaubnis an, geht ueber die 185 Tage-Regelung (die sich nur auf die Faelle bezieht, die innerhalb eines Kalenderjahres (1.1.-31.12.) 185 Tage "voll" machen, gemeint sein muss aber auch das Jahr (4.6.-3.6.), weiter zu den Erteilungsvorschriften, die jedoch national unterschiedlich geprueft werden duerfen usw. und so fort bis wir dann irgendwo wieder bei Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug sind, weil es dann doch eine Trennung zwischen Fuehrerschein und Fahrerlaubnis gibt. Jedenfalls in einigen Mitgliedsstaaten. In meinen Augen - also in den Augen eines interessierten Laiens - ist eine Anerkennung eine vollumfaengliche Gesamtwuerdigung bestimmter Sachverhalte nach einer kritischen Betrachtung - und die Anerkennung ist immer die positive Form dieser Wuerdigung und dieses auch noch total. Wenn mir also eine bestimmte Person nicht gefaellt, ich mich aber dahingehend aeussere, dass ich seine Leistungen innerhalb unseres Vereines anerkennen muss, dann habe ich nach einer kritischen Betrachtung aller Umstaende zu einem positiven Ergebnis gefunden - was es mir u.U. sogar ermoeglicht, ueber die Person neu nachzudenken und einzelne Aspekte neu zu bewerten. Uebertragen auf einen Fuehrerschein heisst eine Anerkennung doch, dass ich nach kritischer Gesamtbetrachtung der auslaendischen Zugangsvoraussetzungen und behoerdlichen Vorgehensweisen zu dem Schluss gekommen bin, dass die daraus resultierenden Fuehrerscheine auch auf meinem Grund und Boden die gleichen Rechte und Pflichten beinhalten, wie im erteilenden Land - auch wenn bisher bestimmte Einzelaspekte nicht 100%ig deckungsgleich geloest wurden. Und es ermoeglicht auch, einzelne Aspekte - z.B. bezueglich der Eignung - neu zu bewerten. So sagt die Fuehrerscheinrichtlinie z.B. dass jede erteilende Behoerde die Kenntnisse und Faehigkeiten sowie die weiteren Voraussetzungen, die fuer das sichere Fuehren eines Kfz notwendig sind, durch Ableistung von Pruefungen oder sonstwie seitens des Antragsstellers sicherstellen muss. Dementsprechend wird jedes Land sagen, dass dieses durch die von ihnen abgenommene Fuehrerscheinpruefung auch der Fall ist. Die positive Gesamtwuerdigung, zu der sich Deutschland verpflichtet hat, gebietet nun, u.U. darueber hinwegzusehen, dass bestimmte Aspekte nach eigenen Richtlinien nicht ausreichend tief geprueft wurden. Oder kuerzer: DAS ist die Folge der EU-Politik des "kleinsten gemeinsamen Nenners". Eine Anerkennung als positive Gesamtwuerdigung beinhaltet also fuer fremde Papiere die gleichen Rechte und Pflichten wie fuer eigene Papiere. Daher halte ich es fuer unrechtmaessig, bestimmte Rechte zu verweigern, z.B. das Recht auf Teilnahme am deutschen Strassenverkehr. Ich meine, dass kein deutscher Beamter berechtigt ist, eine auslaendische Fahrerlaubnis in der Nutzung zu untersagen, wenn die zu dieser Untersagung fuehrenden Gruende VOR Erteilung der EU-FE stattgefunden haben, abgestraft und abgebuesst bzw. abgelaufen sind. Das bezieht sich ganz klar nicht auf neue Vorkommnisse. Natuerlich muss jeder Staat die Moeglichkeit haben, seine zur reibungslosen und sicheren Verkehrsgestaltung notwendigen Gesetze und Richtlinien auch auf Inhaber auslaendischer Fuehrerscheine anzuwenden (und so ist imho auch der entsprechende Artikel der EU-FS-RiLi zu verstehen). Aber wenn eine Massnahme zur Sicherung und Besserung bereits abgelaufen ist, dann darf jede europaeische Behoerde erteilen (s.EuGH-Urteil) und wenn sie es getan hat, dann gibt es fuer dieses Papier die gleichen Rechtsfolgen (siehe Eu-Komm.), wie fuer ein deutsches Papier: Eine "Auf-Null-Stellung des FE-Kontos". Damit sind alte "Sachen" erledigt bis zu einer eventuellen neuen Straftat. Ohne ein neues Vorkommnis fehlt es meines Erachtens an einem neuen Grund fuer eine neue umfaengliche Ueberpruefung mit vielleicht anderem Ergebnis der Fahreignung. Bis zu diesem Vorkommnis muss der Verdacht der Fahreignung wieder gelten, weil der (alte) Grund fuer die Unterstellung der Nichteignung verfallen ist. Ergo sind Nutzungsuntersagungen aus alten Gruenden nicht begruendbar, da diese "alten Gruende" nach der Neuerteilung durch ein anderes Land nicht mehr bestehen. Dagegen sind Nutzungsuntersagungen aus neuen Gruenden eben echte Entzuege, die fuer die ganze EU gelten, was ja auch Sinn macht. Sonst exportiert jedes Land nur seine Verkehrsauffaelligen ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 01.06.2005 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 10025 ![]() |
Ich weiß gar nicht, was es nach dem Posting von /8-doc noch zu diskutieren gibt. Denn nur so macht das ganze Sinn wenn man die ganzen Bruchstücke zusammenklaubt - und nicht anders.
Ich denk genauso; ich kanns nur nich so schön ausformulieren ![]() -------------------- Signaturen sind doooof
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#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Ich weiß gar nicht, was es nach dem Posting von /8-doc noch zu diskutieren gibt. Sehen andere offenbar auch so - war allerdings nicht so gemeint. Naja, sind wohl alle grillen ... ![]() ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 ![]() |
Mal ganz ehrlich:
ich glaube nicht, das die Seiten von Bazi bertrauenswürdig sind. * das Datum ist per Hand nachgetragen. Die ganzen Unkenntlichmachungen kann ich verstehen, aber wieso antwortet ein Grieche auf Deutsch? Ausserdem müssten laut dem ersten Statement die gesamte FE-Akte des Antragsstellers beim zuständigen EU-Verkehrs - Beauftragten vorgelegen haben. Wer wirklich glaubt, das sich ein Direktor mit Einzelfällen befasst, hebe bitte (virtuell) die Hand.... Insofern glaube ich an einen Fake..... Sorry, aber nix Neues für den EU-FS ![]() Bentley222 ![]() |
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#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (Bentley222 @ 20.06.2005, 00:12) Wer wirklich glaubt, das sich ein Direktor mit Einzelfällen befasst, hebe bitte (virtuell) die Hand.... Hiermit getan, denn wie ich bereits schrieb: Zitat Das ganze deckt sich mit Mails die ich Ende 2004 von der EU Kommission bekommen habe. Die Formulierungen wurden nur deutlicher. Es sind auch keine Einzelfälle. Die EU Kommission hat bereits mehrere Anfragen, verschiedener Personen, in dieser Richtung erhalten. Der EuGH übrigens auch. (Mindestens eine ![]() |
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Beitrag
#42
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Zitat (Bentley222 @ 20.06.2005, 00:12) * das Datum ist per Hand nachgetragen. Na und? Das hat für mich keinerlei Bedeutung. Das kann ja auch die Poststelle gemacht haben. Der Brief deckt sich auch mit den Formulierungen im EU-Urteil. Außerdem sind eine Reihe von Kleinigkeiten auf dem Brief sichtbar, die nicht gefälscht sein können. Eine Fälschung wäre plumper ausgefallen. Außerdem sind da ja noch die Telefonnummern & Adressen, die man nachprüfen kann. Ihr könnt ja selber dort hinschreiben. Ich hätte bei einer Fälschung die Telefonnummern auch unkenntlich gemacht. Eine Fälschung wäre zwar grundsätzlich möglich, aber ich bin der Meinung, dass Bazi seine Statements in letzter Zeit, eine so perfekte Fälschung ausschließen. Das passt einfach nicht zusammen. Der Aufwand für eine Fälschung steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Eine Fälschung nur um uns zu verarschen? Das ist vollkommener Quatsch! Aber manche Leute glauben sowieso nur das was sie glauben wollen. Gruß Thommy -------------------- (\_/)
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Zitat Aber manche Leute glauben sowieso nur das was sie glauben wollen. Achtung, Thommy: Steilvorlage ...![]() ![]() ![]() ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Beitrag
#44
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Ich habe >hier< noch mal das schreiben von der Europäischen Kommission ins Netz gestellt.
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#45
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Wer die Echtheit bezweifelt möge selbst nachfragen:
Commission Européenne Direction Générale de l'Energie et des Transports B - 1049 Bruxelles Kontaktformular |
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#46
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 ![]() |
wenn man kein Haar in der Suppe finden kann, wirft man eben schnell eins rein, gell Bentley?
Bazi -------------------- |
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#47
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 01.06.2005 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 10025 ![]() |
Mal von der Echtheit des Dokuments ausgegangen, wovon ich überzeugt bin:
Hat das momentan irgendwelche Auswirkungen, positive Effekte in den Händen eines Anwalts? Weil ich habe Freitag mit einem Anwalt das ganze telefonisch besprochen, ob überhaupt Aussichten auf Erfolg bestehen, die zwei Monate zu verlängern um eine MPU beizubringen. Ganz einfach um eine NU wenigstens bis zum MPU-Termin zu vermeiden. Die sehen da keine Chancen: "Die Landratsämter sind da sehr eigen und lassen sich nicht reinreden" ![]() Ein anderer Anwalt wollte telefonisch gleich gar nix machen. Ich seh aber nich ein, da pauschal 190 € + xx zu zahlen, nur damit der mir dann evtl auch nur sagt er sieht keine Möglichkeiten.. dann würd ich mir wohl etwas abgezockt vorkommen ![]() -------------------- Signaturen sind doooof
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Gast_charly68_* |
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#48
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Hallo zusammen,
wenn ich von der Echtheit dieses Schreibens ausgehe, müsste in Deutschland jeder Prozeß in der ersten Instanz der Gerichtsbarkeit (Verwaltung bzw. Straf) zu gunsten des EU-FS-Inhabers ausgehen. Somit ist die Kompetenz der inländischen Führerscheinstelle ausgehebelt und diese kann dann eigentlich nur noch über das Amtshilfeverfahren über die ausstellende Behörde den Entzug des FS vornehmen lassen. Andererseits kann es bei einer evtl. freiwilligen Umschreibung auf den nationalen FS zu Problemen kommen. Sollten die Führerscheine von den anderen Ländern unter Berücksichtigung der EU-Vorschriften (Wohnsitz usw) ausgestellt worden sein, dann werden diese Länder den Entzug eines Führerscheins im Amtshilfeverfahren aller Wahrscheinlichkeit nicht vollziehen., da sie nach dortigem geltendem Recht ordnungsgemäss ausgestellt wurden. Mein Fazit zu diesem Thema: Deutschland steht mit seiner Haltung auf verlorenem Posten. Deutschland kapiert es erst, wenn sie noch mehr Prozesse vor dem EU-GH verloren haben. Mal sehen, ob es vor dem EU-GH außer dem Kapper-Urteil noch mehr Urteile zu gunsten EU-FS-Inhabern gibt. Es wäre jedenfalls wünschenswert. Gruß charly68 Anmerkung Moderator: Schriftgröße geändert Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 20.06.2005, 10:20 |
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#49
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
@bazi: Hast Du das Schreiben eigentlich direkt bekommen oder über Deinen Anwalt ?
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#50
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 ![]() |
ich hab den ganzen Vorgang kopiert und nach Brüssel geschickt, das Schreiben ging direkt an mich,
Gruss Bazi -------------------- |
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#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Deutschland kapiert es erst, wenn sie noch mehr Prozesse vor dem EU-GH verloren haben. Ist ja nicht so, dass die Kapper-Sache die erste Sache gewesen waere, die fuer Deutschland vor dem EuGH baden gegangen waere - und das mit dem "Kapieren" hat sich doch sehr in Grenzen gehalten ... Zitat Somit ist die Kompetenz der inländischen Führerscheinstelle ausgehebelt und diese kann dann eigentlich nur noch über das Amtshilfeverfahren über die ausstellende Behörde den Entzug des FS vornehmen lassen. DAS haetten wir gerne so ... ![]() ... aber ich meine, dass es dazu niemals kommen wird. Man muss sich natuerlich fragen, wie sinnvoll ein europaeisches Fuehrerscheinsystem sein kann, wenn die Anerkennung gegenseitig nicht in allen Faellen gegeben ist und jede gerade zustaendige Fuehrerscheinstelle machen kann, was sie will. Es muessen also innerhalb der EU klare Regeln her, die im Falle von Fuehrerscheinentzuegen die Verwendung von Altfaellen in Bezug auf aktuell gueltige Fuehrerscheine neu regeln. So wie es jetzt laeuft kann es einfach nicht sein - wer in D vorbelastet war und eine Weile im Ausland gelebt hat, natuerlich dort alle notwendigen Papiere neu erworben hat, auch einen Fuehrerschein, der kann in Deutschland NIE SICHER SEIN, ob er nicht vielleicht doch "ohne anerkennungsfaehige Fahrerlaubnis" und somit verbotenerweise unterwegs ist. Und genau das ist es, was in einem Rechtsstaat eben nicht sein sollte ... Mir ist schon bewusst, dass jetzt die MPU-Freunde aufschreien und sagen: Ja, aber die eventuelle Nichtanerkennung gilt nur fuer die Straftaeter(Alk, Drugs, Verkehrsstrafsachen) und fuer die muss das doch auch so sein, sind ja eh Ausnahmen und insgesamt nur geringe Fallzahlen. DOCH: In der EU-FS-RiLi steht eben nicht drin, dass die dort niedergeschriebenen Artikel nur fuer bestimmte Bevoelkeerungsteile gilt und fuer andere nicht. Solange solche Ausnahmen also nicht ausdruecklich zugelassen werden, gilt die EU-FS-RiLi fuer alle. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#52
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (bazi @ 20.06.2005, 10:20) ich hab den ganzen Vorgang kopiert und nach Brüssel geschickt, das Schreiben ging direkt an mich, Gruss Bazi in einem älteren Posting Klick von Dir hast Du geschrieben, Dr.S. aus F. ist Dein Anwalt. Wieso hat der denn nicht nach Brüssel geschrieben ? Was sagt Dr.S. denn zu dem Schreiben an Dich ? |
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#53
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 ![]() |
Wer das Scheiben für gefälscht hält,
dem empfehle ich, Herrn Rene Plank (EU Kommission) ****** anzurufen. Das Schreiben entspricht der Rechtsauffassung der EU Kommisson. ![]() **** Anmerkung Moderator: Bitte keine Telefonnummern veröffentlichen. Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 20.06.2005, 10:36 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 129 Beigetreten: 07.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10148 ![]() |
Ich habe mir gerade mal das Schreiben durchgelesen, klingt wirklich gut für uns!
Nachdem meine sperre abgelaufen ist, kann ich dann wieder mit mein CZ Führerschein fahren oder? Gruß Didel |
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#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 01.06.2005 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 10025 ![]() |
Hört sich gut an joah.. Nur leider hat das Schreiben keinerlei rechtliche Auswirkungen bei uns hier im geliebten MPU-&NU-Land, oder??
Frage: Kann das Schreiben in Deutschland irgendjemanden dazu bewegen, anders zu entscheiden, als er es vorher getan hätte *???* -------------------- Signaturen sind doooof
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#56
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 1 Beigetreten: 20.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10521 ![]() |
Zitat Frage: Kann das Schreiben in Deutschland irgendjemanden dazu bewegen, anders zu entscheiden, als er es vorher getan hätte *???* im moment nicht.... aber die EUGH-Entscheidung wird kommen und dann wird sich Deutschland an geltendes EU-Recht halten müssen. ![]() |
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#57
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (didel19 @ 20.06.2005, 11:39) Nachdem meine sperre abgelaufen ist, kann ich dann wieder mit mein CZ Führerschein fahren oder? Wenn Du Deine CZ EU-FE während der Sperrzeit erworben hast ist sie nach meiner Info nicht gültig - auch nicht nach der Sperrzeit. |
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#58
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Erst einmal Danke an die Admins, Berater und Forenbetreiber. Das Ihr das Thema wieder eröffnet habt.
Dafür Das Admin Unser: Admin unser der Du beherrschst das Netzwerk, geheiligt werden deine Name. Dein Connect komme, dein Login geschehe, wie am Server so im Web. Unser tägliches Backup gib uns heute. Und vergib unserem Mail Server, wie auch wir vergeben unserem Switch; und führe uns nicht in IP Konflikte, sondern erlöse uns von dem SubNet. Denn dein ist das LAN und das WAN und der DNS im Netz. ENTER Wie man sieht gibt’s doch immer wieder was neues ( Bazi-Schreiben ), sollte es gefälscht sein, wäre es wirklich dumm, dämlich und der Sache nicht dienlich. Ist es echt spiegelt das die logische Auffassung des Europäischen Gedankens wieder. Neuer EU-FS egal woher = egal im welchen EU-Land, Alte Sachen dürfen nicht mehr verwendet werden, einfach zu verstehen und macht bei 25 EU-Ländern anders auch keinen Sinn. War in Slowenien(Eu-Land) bin von der Polizei kontrolliert worden, habe meinen CZ-FS dazu meinen Deutschen Personalausweis vorgezeigt, der Polizist hat mir mit der Taschenlampe ins Gesicht geleuchtet den CZ-FS hin und her Kippend in das Taschenlampenlicht gehalten, kurz drauf hat er mir Perso+CZ-FS wieder in die Hand gedrückt und meinte "Gute Weiterfahrt". Geiles Gefühl so muss es sein Europa im Ganzen. Ich hoffe dass der Eugh bald ein Urteil spricht |
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#59
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 ![]() |
wenn der EUGH wirklich positiv in unserer Sache entscheiden sollte ärgere ich mich zum Teil auch da ich schon angehalten wurde und dies für mich doch eine weile NU bedeuten würde.
@mirko1 was hast Du in Slowenien gemacht? und wie sind die ![]() Gruß Willi |
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Beitrag
#60
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Etienne @ 20.06.2005, 12:26) (...) Nur leider hat das Schreiben keinerlei rechtliche Auswirkungen bei uns (...) Frage: Kann das Schreiben in Deutschland irgendjemanden dazu bewegen, anders zu entscheiden, als er es vorher getan hätte *???* Erstmal hat es keine rechtliche Bedeutung. Und hier in D wird das Schreiben niemanden dazu bewegen, anders zu entscheiden. Aber wenn man irgendwo in einem kilometerlangen Tunnel ohne Licht eingeschlossen ist und die europaeische Kommission haelt einem diese Kerze hin, dann kann man sich zumindest freuen - und vielleicht fuehrt die Kerze dann zum Licht am Ende des Tunnels ... ![]() Was mich nur beunruhigt ist der Faktor Zeit und die abnehmende nationale Bereitschaft, Befugnisse, Entscheidungen etc. an Europa abzugeben bzw. die fehlende Bereitschaft nationale Interessen der EU unterzuordnen. Sollte sich diese rueckwaertsgerichtete Bewegung, die da zu verspueren ist, fortsetzen, koennten EU-Scheine irgendwann nichtmal mehr das Papier wert sein, auf dem sie gedruckt wurden ... ... und wenn sich diese Tendenz auch Richtung EuGH ausbreitet, dann muessen zukuenftige Entscheidungen nicht in die Richtung der NU- und MPU-Gegner zeigen. Das sollte man also ein bisschen im Auge behalten und evtl. aufkeimende Euphorie bremsen ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 19:07 |