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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 20.06.2005, 20:23
Beitrag #101


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Zitat
Nach meinem Wissen hat in Kürze R. S. beim EuGH


Dann teile uns doch einfach mal mit, woher Deine Infos stammen und bitte nicht nach dem Motto "Meine Informationen kommen direkt aus Frankenthal". cool.gif

Die Problematik wird sicher nicht in Kürze entschieden. Dafür mahlen die Mühlen des EuGH einfach zu langsam.


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strichachtdoktor
Beitrag 20.06.2005, 20:40
Beitrag #102


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Zitat (gerri @ 20.06.2005, 21:22)
also bei meinem glück wird es bestimmt nicht positiv,ich kann mir einfach nicht vorstellen das das vg gegen mich entscheidet und das ovg für mich..
niemals..da wette ich ne kiste bier gegen.... thumbup.gif thumbup.gif cheers.gif

heyheyhey - Du verbreitest ja schon wieder negative Schwingungen ... wink.gif
Und es kommt gelegentlich vor, dass das OVG anders entscheidet als das VG - da gibts ja nun Beispiele zu Genuege.
Arbeitest Du nicht parallel an Deiner MPU ?


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bazi
Beitrag 20.06.2005, 20:43
Beitrag #103


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Einspruch Doc,

die OVGs übernehmen "in der Regel" die Urteile des VGs sozusagen ungelesen, ist nunmal zumindest in BY so

Bazi


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bazi
Beitrag 20.06.2005, 20:45
Beitrag #104


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da wird höchstens noch eine zusätzliche Schikane "dazugegeigt",

Bazi


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gerri
Beitrag 20.06.2005, 20:53
Beitrag #105


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ja muss noch ungefähr vier monate blut abgeben und dann bin ich dran mit der mpu..


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 21:02
Beitrag #106


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@Gerri
Teile uns doch mal den genauen Zeitpunkt
(wenn es dir recht ist) bezüglich Deines Termins mit.
Münster ist ein gutes Pflaster, UNI Stadt mit erstklassigen
Juristen ( Weil es dort massig Jura Studenten gibt).
Leider noch NRW, aber trotzdem glaube ich an eine faire
Verhandlung.
@ XDiver
Du hast heute genau aufgezählt wer was und wie , auf
welchen Posten unterschreibt, oder ungelesen unterschreiben
läßt, ohne es gelesen zu haben. Bei Deinen Insiderwissen
dürfte es doch ein Kinderspiel sein , herauszubekommen wann Dr.S
seinen Auftritt vorm EuGH hat. Außerdem ist er doch ein Kollege
von Dir. Also frag ihn doch mal, so unter Kollegen..... dry.gif
----------------------------------------------------
Anm. Moderator: Bitte Angriffe, die auf bestimmte Personen gerichtet sind unterlassen wink.gif Gruss Uwe K.


Der Beitrag wurde von Uwe K. bearbeitet: 20.06.2005, 21:05
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RA XDiver
Beitrag 20.06.2005, 21:05
Beitrag #107


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@Gabriel7

Wie wäre es, wenn Du einmal, nur ein einziges Mal etwas Sachliches zum Thema beiträgst.... rolleyes.gif


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gerri
Beitrag 20.06.2005, 21:11
Beitrag #108


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wenn ich den termin wüsste wäre ich froh..
habe aber keine ahnung,weil ich bekomme immer erst später post vom anwalt wenn schon alles passiert ist.
aber was hat das denn mit nrw und guten jura studenten zu tun.???


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 21:59
Beitrag #109


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@Gerri
Münster ist eine der ältesten Uni Städten, mit Tradition.
Man kann davon ausgehen, daß du da richtig gute Richter
vor Dir hast, die sich mit Sicherheit das Kapper Urteil und alle
damit verbundenen Dinge, vorher auf dem eines Gerichtes einer
Uni Stadt gerechtfertigter Form intensiv beschäftigen. Es ist erwiesen,
daß Gerichte in Städten wie Heidelberg, Göttingen und auch Münster,
mehr Grundsatzurteile ausgesprochen werden, als in Regensburg, Unterhaching
oder so...Das liegt ganz simpel daran, daß diese Juristen oft eine hohe
Qualifikation haben. Für Dich insofern positiv, weil das Kapperurteil
sehr eindeutig in seiner gesamten Form ist. Ich denke, das diese Richter
das auch erkennen werden. Den Bayern unterstelle ich ganz klar
nationales Rechtsdenken, das liegt aber in der Natur dieser Bevölkerungsgruppe,
sie können einfach nicht anders.
NRW ist eigendlich gut, nur 50 KM weiter in Osnabrück gibt es diese
ganze Problematik nicht, weil in Niedersachsen bisher nicht eine nachträgliche
MPU oder NU ausgesprochen wurde. Also ich denke Du hast eine gute Chance.

MFG Dieses ist aber meine umaßgebliche eigene Meinung
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 20.06.2005, 22:01
Beitrag #110





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Zitat (gabriel7 @ 20.06.2005, 22:59)
das liegt aber in der Natur dieser Bevölkerungsgruppe,

...das nennt sich auch "Diskriminierung" was Du da schreibst ranting.gif
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gerri
Beitrag 20.06.2005, 22:06
Beitrag #111


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wäre schön wwenn du recht hättest,aber beim vg münster habe ich ja auch verloren,soviel zu guten richtern tongue.gif tongue.gif

naja danke aber für deine meinung gabriel und das du mich aufgeklärt hast rolleyes.gif


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RA XDiver
Beitrag 20.06.2005, 22:07
Beitrag #112


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@gabriel7

Entschuldigung, aber abgesehen davon, dass das wieder einmal völlig offtopic ist was Du da schreibst, ist es nebenbei auch noch hahnebüchen.

Vom Standort der Gerichte auf deren Qualität zu schließen ist absolut unmöglich.

Zur Erläuterung: Richter sind nunmal Landesbeamte, also im gesamten Bundeslang ver- und einsetzbar. Wenn Du an einem Gericht, nehmen wir halt Münster, zufälligerweise mal an einen münsteraner Richter gerätst, so ist das absoluter Zufall.

Die Einstellung erfolgt zentral über die jeweiligen Obergerichte und von dort geht die Verteilung auf die Gerichte los, in denen Stellen vakant sind. Dies gilt um so mehr für die Obergerichte, da sich dort schon von der Natur der Sache her, Richter aus allen Landesteilen zusammenfinden.

Deine Behauptungen sind also schlicht und einfach quatsch und durch nichts zu belegen.

Es wäre schön, wenn du mal etwas fundiertes (vielleicht dann auch mal mit einer Fundstelle o.ä.) zu dieser Diskussion beiträgst und dich nicht jedesmal auf irgendwelche Behauptungen aus dem Blauen heraus beschränkst.

Für Deine nächsten Postings empfehle ich Dir, nochmal die Anmerkung am Ende dieses Threads zu lesen. wavey.gif


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Etienne
Beitrag 20.06.2005, 22:19
Beitrag #113


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Zitat (Uwe K. @ 20.06.2005, 23:01)
Zitat (gabriel7 @ 20.06.2005 @ 22:59)

das liegt aber in der Natur dieser Bevölkerungsgruppe,

...das nennt sich auch "Diskriminierung" was Du da schreibst

Ich bin Bayer und fühl mich nich wirklich diskriminiert. Das die "Obrigkeit" hier anders tickt ist doch hinreichlich bekannt.. mit meinem Fall werde ich sogar von Franken bemitleidet (die fühlen sich ja nicht wirklich als Bayern rofl1.gif) Okok scherz beiseite.. whistling.gif wink.gif
Dass es im Gericht überall halbwegs gleich zugeht ist klar.. muss ja auch sein. Nur auf dem Weg dorthin - also, damit es überhaupt so weit kommt - kann sich eben durch z.B. tolerantere Einstellung von Polizisten einiges von selbst erledigen - oder eben manches stur durchgepusht werden shutup.gif Aber das leidige Bayern-Thema.. egal.

Zitat (gerri @ 20.06.2005, 22:11)
wenn ich den termin wüsste wäre ich froh..

Sorry ich bin da ja nich bewandertst, aber kann man da nicht beim Anwalt spontan mal anfragen ob da schon terminlich was bekannt ist? Will dir ja nich auf die Füsse steigen, aber du bist anscheinend der nächste anstehende Fall hier im Forum wink.gif


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Uwe W
Beitrag 20.06.2005, 22:22
Beitrag #114


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Zitat
Sorry ich bin da ja nich bewandertst, aber kann man da nicht beim Anwalt spontan mal anfragen ob da schon terminlich was bekannt ist? Will dir ja nich auf die Füsse steigen, aber du bist anscheinend der nächste anstehende Fall hier im Forum


So wie ich das mitbekommen habe, geht es im Fall gerri doch um einen vorläufigen Rechtsschutzfall,
der im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Einen Termin gibt es also nicht.

Wenn genügend viele Schriftsätze bei Gericht eingegangen sind, dann entscheidet das Gericht durch Beschluss,
ohne dass die Beteiligten vorher über die Sitzung informiert werden.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Beeblebrox
Beitrag 20.06.2005, 22:24
Beitrag #115


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Zitat (RA XDiver @ 20.06.2005, 23:07)
Zur Erläuterung: Richter sind nunmal Landesbeamte

@XDiver:
sind Richter wirklich BEAMTE?
Ich wurde vor Jahren in einer Juristenrunde ausgelacht, als ich genau das behauptet habe.
Stichwort Gewaltenteilung.
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Uwe W
Beitrag 20.06.2005, 22:33
Beitrag #116


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Richter sind natürlich Richter (3. Gewalt) und keine Beamten (2. Gewalt) und auch keine Abgeordneten (1. Gewalt).
Die Einstellungsrichtlinien sind aber schon so, dass sie im ganzen Bundesland eingesetzt werden können.


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RA XDiver
Beitrag 20.06.2005, 22:34
Beitrag #117


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Ok, ich habe mich unsauber ausgedrückt. Sie sind keine Beamte, auch wenn sie teilweise den Vorschriften des BRRG unterliegen, nach BBesG bezahlt werden und auch ein auch sonst ähnliches Dienstverhältnis haben.

Im Ergebnis sind sie also Beamte, ohne Beamte zu sein (Richter, verzeiht mir tongue.gif ).

Aber das ist ebenfalls offtopic.gif .


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Etienne
Beitrag 20.06.2005, 22:38
Beitrag #118


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Zitat (Uwe K. @ 20.06.2005, 23:22)
So wie ich das mitbekommen habe, geht es im Fall gerri doch um einen vorläufigen Rechtsschutzfall,

Ahsoo.

Ich weiß nich ob der Artikel schon bekannt ist: >>>X<<<


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 22:44
Beitrag #119


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XDiver
Leider liegst Du schon wieder falsch.
Ich habe lange in Heidelberg als auch in
Göttingen gelebt. Es sind mir zig Fälle bekannt,
wo ehemalige Jurastudenten , vielleicht nicht offiziell bevorzugt
später Richter und Statsanwälte in den Gerichten der jeweiligen
Studienstädten tätig wurden.
Ebenso haben Medizinstudenten immer gute Karten in
der jeweiligen Uni Kliniken weiterzuarbeiten.
Das ist so, und in Statistiken erkennbar.
Das in Uni Städten fast immer bessere qualifizierte Akademiker in
den jeweiligen Institutionen hat ist bekannt. wink.gif
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RA XDiver
Beitrag 20.06.2005, 22:46
Beitrag #120


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@gabriel

Ich muss zugeben, dass ich Deiner Halbwahrheiten und unbelegter Behauptungen langsam überdrüssig bin (wie übrigens viele User hier). Halt Dich endlich an die Regeln dieses Threads und alles wird gut.


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Uwe W
Beitrag 20.06.2005, 22:53
Beitrag #121


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@gabriel7: Du entwickelst hier erst eine abstruse Theorie über die Qualität von Verwaltungsrichtern.
Und dann schreibst Du von den zig Jurastudenten, die in Heidelberg und Göttingen Richter wurden.

Wo aber ist in Heidelberg das Verwaltungsgericht???? wallbash.gif

Dein offtopic.gif Geschwafel nervt hier wirklich. ranting.gif

Willst Du damit bezwecken, dass der EUGH-Thread wieder geschlossen wird??? think.gif


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Etienne
Beitrag 20.06.2005, 22:58
Beitrag #122


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@ WiPe
Ich fand die Zahlen interessant, wieviele Führerscheine eingezogen wurden, wieviele gefälscht waren. Und ich fand interessant, dass öffentlich gesagt wird, in Zügen die über die Grenze fahren, wird kontrolliert. Und das die Grenzer da sogar auf Leute mit Prospekten in der Tasche schauen! Entschuldigung wenn ich damit langweile blink.gif


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 23:19
Beitrag #123


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@Uwe
Ich habe nicht von Verwaltungsrichtern, sondern
Richtern und Staatsanwälten im allgemeinen gesprochen.
Heidelberg ist schon lange her.
In Göttingen weiß ich es mit Sicherheit.
Es liegt mir fern, zu erreichen , das dieses Forum
geschlossen wird, sehe aber , daß sich einige Mitglieder
erheblich mehr leisten können als Andere.
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Perplex
Beitrag 21.06.2005, 02:27
Beitrag #124


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Zitat (gabriel7 @ 21.06.2005, 00:19)
...sehe aber , daß sich einige Mitglieder
erheblich mehr leisten können als Andere.

@gabriel7,
in der Tat hat RA XDiver mehr Respekt verdient.
Deine privaten Streitigkeiten haben mit dem Thema nichts mehr zu tun. Ich sehe kein Grund warum Du Dein Anliegen an RA XDiver nicht per PM an ihn schickst. Was habe ich mit Eurem privaten Ping-Pong-Posting zu tun? Es geht um Dein ständiges "Ja aber..."-Posting. Wenn es nicht mehr zum Thema gehört, dann solltest Du nicht immer wieder darauf antworten.
Ob ein Richter in Heidelberg oder sonst wo Beamter ist oder nicht das ist mir vollkommen scheiß egal. Das ist definitiv offtopic.gif !
Wenn es zum Thema passt, dann kannst Du mit sachlichen Argumenten & Fakten mit Quellenangabe kontern. Wenn Du so frühstückst wie Du hier postest, dann will bestimmt kaum jemand mit Dir zusammen frühstücken. Ich will damit sagen: Denk bitte an die anderen & nicht nur an Dich selbst, wenn Du postest.

Gruß Thommy


An die Mod’s: Mein offenes offtopic.gif Posting an gabriel7 soll später gelöscht werden!


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strichachtdoktor
Beitrag 21.06.2005, 02:57
Beitrag #125


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Also - eigentlich mag ich die Beitraege von Erzengel Gabriel auf Wolke 7 ja nicht so.

Aber er hat zumindest teilweise Recht. In Unistaedten gibt es so schoene diskrete Verbindungen, dass die besten Maschbauer, Juristen, Architekten, Mediziner ueblicherweise dort bleiben - oder in eine andere Unistadt vermittelt werden ... Vielleicht kann man das statistisch nicht 100%ig nachweisen. Aber was bitte ist schon eine Statistik ?

Ob das allerdings bei Richtern auch so zutrifft, kann ich nicht sagen.

Alles in allem ist das sowieso "offtopic" und auch nicht wichtig. In Muenster geht es jedenfalls gelegentlich gut ab - vielleicht auch am VG, was ich Gerri einfach wuensche. Warten wir mal, bis wir was Konkretes haben ...


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Natrix20
Beitrag 21.06.2005, 08:56
Beitrag #126


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Hallo,

nochmals kurz auf Herrn Theologitis zurückzukommen, ich denke wohl man sollte den Herrn nicht als unwichtig abtun, immerhin ist er auch und gerade für den Bereich Strassensicherheit verantwortlich. Nichtsdestotrotz ist mit diesem Schreiben noch gar nichts erreicht, aber immerhin ist es ein wichtiger Fingerzeig von Seiten der EU und gerade die Herrn Rechtsanwälte sollten mit diesem Schreiben doch mehr Druck auf die FEB´s ausüben können, bzw. auch auf die Gerichte.
Nur schlussendlich wird es wohl wieder Monate oder Jahre dauern, was ich für die Betroffenen sehr bedauerlich finde, ist aber überall so.
Gruss
Natrix
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murksel
Beitrag 21.06.2005, 09:20
Beitrag #127


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So, mein Anwalt hat von mir das Schreiben von bazi bekommen und hat es hilfreich eingestuft. Vorallem, um die rechtliche Situation insbesondere beim AG besser darstellen zu können.

Desweiteren überprüft er die Echtheit des Dokuments. Wobei ich persönlich da keine Zweifel habe (oder habe will cool.gif )
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Levent
Beitrag 21.06.2005, 09:35
Beitrag #128


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Wenn man nach diesem satz hier verfahren würde , wie würde das ausehen, wenn man dann nachweisst das man keinen tropfen alkohol zusich genommen hat.
Würde das dann nicht ausreichen .



***Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.***

Quelle: http://www.bmvbw.de/artikel,-1843/Gueltigk...discher-Fah.htm


Dann aber nicht zur MPU , sondern zum Arzt, denn der kann das doch bescheinigen, und das ist doch dann schwarz auf weiss .

Mir wurde ja meiner wegen 1,15 promille entzogen.


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Bayer
Beitrag 21.06.2005, 10:44
Beitrag #129


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Zitat (Bayer @ 20.06.2005, 10:48)
Zitat (bazi @ 20.06.2005, 10:20)
ich hab den ganzen Vorgang kopiert und nach Brüssel geschickt, das Schreiben ging direkt an mich,

Gruss Bazi

in einem älteren Posting Klick von Dir hast Du geschrieben,
Dr.S. aus F. ist Dein Anwalt. Wieso hat der denn nicht nach Brüssel geschrieben ?
Was sagt Dr.S. denn zu dem Schreiben an Dich ?

@bazi: leider hast Du meine Fragen noch nicht beantwortet.
Zusatzfrage: Hast Du schon einen Termin beim OVG München ? Halt uns doch mal auf dem laufenden.
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Levent
Beitrag 21.06.2005, 10:47
Beitrag #130


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@Bayer


Was denkst du , wird es zum guten ausgehen?
Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben wie schon Dr. W S aus dem F geschrieben hat.
Ich muss nach CZ und einen FS dort machen.


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bazi
Beitrag 21.06.2005, 11:00
Beitrag #131


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Bayer,
hast Du meine PM nicht gekriegt?
Zur Zusatzfrage: nein.

Bazi


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ein Bayer
Beitrag 21.06.2005, 20:02
Beitrag #132


Neuling
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Was wollt Ihr den noch?
Schaut euch doch mal diese Sache an.

Das kommt von meinem Anbieter für FS:

… Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 4. März 2005 – 3 L 253/05.NW – wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die für sofort vollziehbar erklärte Verfügung der Antragsgegnerin vom 10. Dezember 2004 wiederhergestellt. …“

„… Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße [3 L 253/05.NW] hat Erfolg. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts geht der Senat von einem Rechtsschutzinteresse des Antragstellers am vorliegenden Verfahren aus. …“

„… Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses ist dem einstweiligen Rechtsschutzersuchen des Antragstellers zu entsprechen und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die sofort für vollziehbar erklärte Entziehung seiner griechischen Fahrerlaubnis wiederherzustellen. …“

„… Zu Bedenken ist dabei im Hinblick auf das vorliegende Verfahren, dass der Antragsteller unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des EuGH (aaO) die von der Antragsgegnerin bestrittene Auffassung vertritt, eine gültige EU-Fahrerlaubnis zu besitzen, von der er zumindest nach Ablauf der Sperrfrist für die Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch machen darf (und auch Gebrauch macht). Diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen bilden letztlich den Ausgangspunkt der von der Antragsgegnerin geäußerten Eignungszweifel, da nach ihrer Auffassung der Antragsteller ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnimmt und damit ständig gegen verkehrsrechtliche Regelungen verstößt. Es erscheint aber zweifelhaft, ob aus diesen unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen den Beteiligten Eignungszweifel i.S. des § 46 Abs. 3 FeV abgeleitet werden können, die zur Anforderung eines Gutachtens berechtigen. …“

„… Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EUGH (aaO), der hervorhebt, dass die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine unmittelbaren und mittelbaren Einfluss auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und die Gewährleistung des freien Dienstleistungsverkehrs hat, überwiegen die Interessen des Antragstellers, vorläufig von seiner griechischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen zu dürfen. …“
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Medusa
Beitrag 21.06.2005, 20:18
Beitrag #133


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Das findest Du auch in der FAQ.
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Roland
Beitrag 21.06.2005, 20:22
Beitrag #134


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Das klingt zwar nicht schlecht, ist ABER wie du schon schreibst von deinem FS-Vermittler. Ich wäre da vorsichtig. Gibt's kein Aktenzeichen von nem VG oder irgendeinen offiziellen Link ???

Jaja OK STOP habs grade gefunden blushing.gif

Danke Medusa wir haben anscheinend beide gleichzeitig geschrieben wavey.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Medusa
Beitrag 21.06.2005, 20:34
Beitrag #135


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Zitat (Roland @ 21.06.2005, 21:22)
Danke Medusa wir haben anscheinend beide gleichzeitig geschrieben  wavey.gif

Der Grieche kam mir irgendwie bekannt vor wink.gif

Hier wurde der Fall schon diskutiert.
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Rexy
Beitrag 22.06.2005, 00:56
Beitrag #136


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Zitat (Levent @ 21.06.2005, 11:47)
@Bayer


Was denkst du , wird es zum guten ausgehen?
Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben wie schon Dr. W S aus dem F geschrieben hat.
Ich muss nach CZ und einen FS dort machen.

DA muß ich auch hin, diese Woche noch meld ich mich irgendwo an wavey.gif
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Perplex
Beitrag 22.06.2005, 02:50
Beitrag #137


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Zitat (VG Neustadt (Weinstraße) Beschluss @ 11.03.2005, AZ.: 4 L 389/05.NW)
3. Der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis ist nicht berechtigt, mit einem Kraftfahrzeug am innerdeutschen Straßenverkehr teilzunehmen, wenn ihm vor Erteilung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis von einem deutschen Gericht oder einer deutschen Behörde die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden war und nach Ablauf der Sperrfrist noch keine Zuerteilungsentscheidung nach § 28 Abs.5 Satz 1 FeV ergangen ist.
Welche Zuerteilungsentscheidung? Das Ausland hat mir doch schon eine weltweit gültige Fahrerlaubnis zuerteilt!

Zitat (EuGH Urteil @ 29.04.2004)
2.
Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.

Der Beschluss des VG Neustadt an der Weinstraße vom 11.03.2005 widerspricht ganz klar dem EU-Urteil. Deswegen wurde der Beschluss inzwischen wieder aufgehoben. Deutschland verliert immer mehr mit seiner Vorgehensweise. Das ist unverantwortlich!


Mich hat zwar keiner gefragt, aber ich sehe das so:

Ich kann es nicht verstehen, dass Richter aussichtslose Anklagen gegen EU-Führerscheinbesitzer führen, & das von meinen Steuern, die ich nicht bezahle. Ich könnte ein nützliches Mitglied der Gesellschaft sein, stattdessen verschwende ich meine Zeit mit Verwaltungsbehörden & Richtern & bin deswegen auch arbeitslos geworden.

Ich kann es nicht verstehen, warum Deutschland die Erteilung von Fahrerlaubnissen dem Ausland überlässt & damit unter anderem Alkoholiker auf unseren Straßenverkehr zulässt, anstatt diesen kranken Menschen von Anfang an aktiv aus der Alkoholsucht zu helfen.

Eine MPU ist keine aktive Hilfe, sondern ein erheblicher Kostenfaktor. Die MPU ist leider immer noch freiwillig.
Wer dafür nicht genug Geld hat, der bleibt eben Alkoholiker.
Wer allerdings über eine Selbsthilfegruppe seine Sucht besiegt hat, der kommt trotzdem nicht an das psychologische Gespräch vorbei.

Ein Alkoholiker darf nach heutiger Rechtssprechung mit einem ausländischen EU-Führerschein so lange auf unseren Straßen fahren, bis er vielleicht unter Alkoholeinfluss ein Kind tot gefahren hat. Wieso muss ich das hinnehmen?

Deutschland sollte jetzt eine Flucht nach vorne machen & den Weg für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis im Urteil festschreiben. Das könnte so aussehen, dass der Alkoholsünder im Urteil während der Sperrzeit zur Teilnahme an Alkoholentziehenden Maßnahmen teilnehmen muss. Volltrunkenheit ist ja an sich schon ein Straftatbestand. Immerhin verdient Deutschland an der Droge Alkohol genug. Bei Erfolg wird dann sofort die deutsche Fahrerlaubnis erteilt. Um dann die deutsche Fahrerlaubnis behalten zu dürfen, muss der Verurteilte seine Abstinenz noch über 3 Jahre nachweisen. Die ganze Aktion sollte billiger sein, als eine neue ausländische Fahrerlaubnis kostet. Etwa 500,- € sollte dabei als Schmerzgrenze gelten.
Damit behält Deutschland die Kontrolle über die Erteilung der Fahrerlaubnis.

Konkurrenz belebt nun mal das Geschäft. Die zur Zeit billigere ausländische EU-Fahrerlaubnis muss für die Bevölkerung nicht unbedingt die sicherere Möglichkeit sein. Sicherer wäre es Alkoholauffälligen Menschen auf jeden Fall zu helfen. Die jetzige MPU ist dazu für viele Menschen eine viel zu große Hürde.

Deutschland könnte allerdings auch die Mauer wieder aufbauen, dann hätte sich das mit der EU-Fahrerlaubnis von selbst erledigt.

Denkt mal drüber nach!


Gruß Thommy


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strichachtdoktor
Beitrag 22.06.2005, 06:50
Beitrag #138


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Interessanter Ansatz. Leider werden die Deutschen eher die Mauer aufbauen, als eine heilige Kuh opfern ...
... es sei denn, eine Umorganisation gelingt fuer MPU-Psychos und alle anderen heute Beteiligten kosten-/verdienstneutral.


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Perplex
Beitrag 22.06.2005, 07:06
Beitrag #139


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Zitat (strichachtdoktor @ 22.06.2005, 07:50)
... es sei denn, eine Umorganisation gelingt für MPU-Psychos und alle anderen heute Beteiligten kosten-/verdienstneutral.

Das wäre ja ganz einfach knallhart zu lösen: Einige MPU-Psychos werden arbeitslos & müssen dann für 1,50 € die Stunde im Park Abfall einsammeln. Dann machen sie endlich mal was Sinnvolles. rofl1.gif


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bazi
Beitrag 22.06.2005, 07:13
Beitrag #140


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Die Europäische Kommission: Der Motor der Union

Die Europäische Kommission ist hauptsächlich für das politische Tagesgeschäft in der Europäischen Union zuständig.

Sie erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, die sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt. Sie ist verantwortlich für die praktische Umsetzung der EU-Aktivitäten und überwacht die Verwaltung des EU-Haushalts. Zudem wacht sie darüber, dass die europäischen Verträge und die europäischen Rechtsvorschriften eingehalten werden.

Die Europäische Kommission besteht aus 20 Frauen und Männern (die Zahl erhöht sich 2004) und wird von etwa 24 000 Beamten unterstützt. Der Präsident wird von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ausgewählt und muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Die weiteren Mitglieder der Kommission werden von den jeweiligen Mitgliedstaaten in Absprache mit dem künftigen Präsidenten ernannt und bedürfen ebenfalls der Bestätigung durch das Parlament. Die Kommission wird auf fünf Jahre ernannt; sie kann jedoch vor Ablauf dieser Zeit vom Parlament ihres Amtes enthoben werden.
Die Kommission ist unabhängig von den Regierungen der Mitgliedstaaten. Der Großteil ihrer Mitarbeiter arbeitet in Brüssel.

http://europa.eu.int/abc/index3_de.htm#union


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Perplex
Beitrag 22.06.2005, 07:37
Beitrag #141


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Zitat (Thommy Bumm @ 22.06.2005, 03:50)
Die zur Zeit billigere ausländische EU-Fahrerlaubnis...

Bei einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis können die Gesamtkosten überschaubar bleiben. Sie betragen zwischen 500,- € & 3000,- €. Dafür kann man die Fahrerlaubnis schneller bekommen (maximal 6 Monate).

Bei einer MPU sind die Gesamtkosten nicht abschätzbar. Die Kosten können 1000,-€ bis 10000,- € betragen. Außerdem dauert es oft mehrere Jahre bis man die deutsche Fahrerlaubnis erhält.

Zitat (strichachtdoktor @ 18.01.2005, 14:58)
Viel zu lange Verwertungsfristen seitens der Behörde und seitens der MPU-Psychologen. Wer 1994 eine Straftat begeht und 2004 zur MPU muss, fällt gnadenlos durch, wenn er sich nicht an alle Einzelheiten der Straftat - wie sie im Urteil/Strafbefehl wiedergegeben sind - erinnert. Bei Zeugen vor Gericht geht man bereits nach einem Jahr davon aus, dass wesentliche Punkte fehlen oder anders dargestellt werden, weil sich der Zeuge nicht mehr erinnern kann.
Zusätzlich müssen Gründe für bestimmte Verhaltensaspekte nachvollziehbar aufgearbeitet und dargestellt werden - angenommen, die Aufarbeitung liegt bereits Jahre zurück ein schier unlösbares Problem. Wer solche meterhohen Hürden um seine Führerscheine errichtet, muss sich nicht wundern, wenn die Betroffenen versuchen sie zu untergraben - denn Überwinden geht ja kaum ...   wink.gif

Das ist eben Marktwirtschaft!


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bluecat11
Beitrag 22.06.2005, 10:20
Beitrag #142


Neuling


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jo, schöne sache mit dem ausländischen führerschein!!!!! es sei denn die deutschen grün weissen sind nicht up to date cop.gif und sacken den führerschein gleich wieder vorübergehend ein.

mein freund hat den eu-führerschein letztes jahr in tschechien neu gemacht, nachdem er hier in deutschland zweimal durch die mpu gerasselt ist, hat auch alles soweit prima funktioniert, dort drüben gleich bestanden und ein paar wochen später war das teil hier. .. soweit so gut, bis die grün weissen ihn dann dieses jahr angehalten haben und sich abgerollt haben vor lachen, weil es halt kein deutscher führerschein war. letzendlich wurde der schein wieder rausgerückt aber der kreis hat jetzt beschlossen, das er trotz allem zur mpu soll? kanns das denn sein?!?! wofür zahlt man eigentlich im ausland ( doch einen beträchtlichen betrag) für die karte um dann dieselbe hier wieder abzugeben?

desweiteren sind die leute, die dort hinter den schreibtischen bei der mpu sitzen, für mich einfach nur schnorrer und die absoluten theoretiker, die sacken die dicke kohle ein, haben überhaupt keine ahnung von leuten, da sie alle leute, die dort aufkreuzen. versuchen in irgendwelche kategorien abzulegen - was nunmal nicht geht. ich kann doch nicht einen menschen verurteilen, nur weil dieser einmal irgendwo aufgefallen ist. es kann doch nicht sein, das jemand dafür sein leben lang zur rechenschaft gezogen wird!! irgendwann muß das doch mal unter gegessen abgelegt werden. aber das ist dann wohl der bürokratenstaat deutschland, wo alles nur mit regeln und gesetzen funktioniert und die richtlinien die von der eu aufgelegt worden sind einfach unter den tisch fallengelassen werden.
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mirko1
Beitrag 22.06.2005, 10:23
Beitrag #143


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 20.06.2005, 13:49)
@mirko1

was hast Du in Slowenien gemacht? und wie sind die cop.gif dort?

Gruß
Willi

war bei bekannten in Slowenien, bin doch halb Deutsch(Mutter) halb Slowene(Vater), Slowenien ist seit 01.05.2004 auch EU Mitglied.

Die Polizei in Slowenien ist mit der Deutschen cop.gif nicht zu vergleichen, das sind noch Polizisten fürs Volk und nicht gegen das Volk. Die machen nicht wegen jeder Kleinigkeit einen Hickhack (Fingerspitzengefühl), du musst nicht wegen einer CZ-FS in einen Becher Pinkeln ec... die schauen die FS genau an, ist diese echt darfst du ohne weiteres weiterfahren, ist denen eben Wurscht egal ob das eine DE-FS PL- FS CZ-FS oder eine einheimische SL-FS ist, Hauptsache die FS ist echt, fertig.

So sollte es überall sein und so ist es in den anderen 24 EU-Ländern, nur eben in Deutschland nicht, schade.

Wer soll das schon verstehen, das ein EU-FS in Deutschland nicht dem Deutschen gleichgesetzt wird?

Nehmen wir Deinen Fall, angenommen du hättest hier keine MPU Auflage, dann hätte der Polizist der dich Kontrolliert hat, dir 1 Tag das fahren Rechtswidrig untersagt. Das kann’s ja nicht sein, MPU hin oder her, er hat dir so oder so Rechtswidrig das fahren 1 Tag Untersagt.

Das darf er nicht und trotzdem passiert so ein Schwachsinn in DE.

Das meinet ich mit cop.gif fürs Volk in Slowenien wäre dir das niemals passiert, in DE blasen sich die cop.gifs dermassen arogant auf, nicht zu fassen das die dich in einen Becher haben Pinkeln lassen shutup.gif und das nur wegen Deiner echten CZ-FS Karte.

bin gespannt wie es nun bei dir weiter geht. Nicht alle bekommen MPU-NU.
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Tortenjan
Beitrag 22.06.2005, 10:25
Beitrag #144


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Zitat (bluecat11 @ 22.06.2005, 11:20)
wofür zahlt man eigentlich im ausland ( doch einen beträchtlichen betrag) für die karte um dann dieselbe hier wieder abzugeben?

Wenn er vorher mal hier gelesen hätte, dann hätte er gewußt, daß genau das passieren kann. Daher fragen wir uns hier schon länger, warum die Leute ihr schönes Geld im Ausland zum Fenster rauswerfen laugh2.gif

Ach ja, und leg dir mal einen besseren Umgangston zu und überleg dir vorm abschicken lieber noch mal, was du da geschrieben hast! Sonst könnte es sein, daß du hier nicht besonders alt wirst.


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bluecat11
Beitrag 22.06.2005, 10:30
Beitrag #145


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ich bin ganz ehrlich, zum lachen find ich das langsam echt nicht mehr! irgendwann wird einem das echt mal zu doof, nur weil unsere ach so heiligen cops keine ahnung haben und einem das leben schwer machen. es ist ja letztendlich so, das er die karte behalten kann, nur wollen sie ihm die nutzung hier in deutschland untersagen, das ist das was mich ärgert. leute die jemanden um die ecke bringen, werden für ein paar jahre verknackt und das wars, leute die mal irgendwo aus persönlichen gründen mit drei acht im turm auto gefahren sind, werden das ganze leben lang damit konfrontiert. na schönen schrank!

***** Anmerkung Moderator:
Unnötige Quote (ganzer vorhergehender Beitrag) entfernt.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 22.06.2005, 14:13
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RA XDiver
Beitrag 22.06.2005, 10:41
Beitrag #146


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Zitat
mit drei acht im turm auto gefahren sind


Du meinst aber nicht 3,8 o/oo oder? shutup.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 22.06.2005, 10:52
Beitrag #147


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Zitat
leute die jemanden um die ecke bringen, werden für ein paar jahre verknackt und das wars, leute die mal irgendwo aus persönlichen gründen mit drei acht im turm auto gefahren sind, werden das ganze leben lang damit konfrontiert.

Erstens ist es anders, versuch´ mal nach 10 Jahren wg. Totschlags in Deutschland Fuss zu fassen, einen Job zu kriegen etc., und zweitens sind 3,8 %o - so verstehe ich das jetzt einfach mal - schon so weit jenseits der Toleranzgrenze, dass man ja schon vom blossen Vorstellen fahruntuechtig ist ...

Da muss man(n) lange fuer "Ueben" bis man dass im Auto hinkriegt - was nicht auf eine Kunst, sondern auf einen langjaehrigen hochgradigen Alkoholabusus (also eine schwere Krankheit!) hindeutet. Das ruft geradezu nach Therapie und Kontrolle, wenn nicht gar einer MPU ... Sogar nach meinem eher toleranten Denken ... wallbash.gif ranting.gif wallbash.gif


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Beitrag 22.06.2005, 10:53
Beitrag #148


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Zitat (bluecat11 @ 22.06.2005, 11:30)
Leute die mal irgendwo aus persönlichen Gründen mit drei acht im Turm Auto gefahren sind, werden das ganze leben lang damit konfrontiert.

Meinst Du etwa 3,8 ‰? Solche Leute sollten wegen versuchten Mordes angeklagt werden. Für solche Kandidaten sollte der Führerschein keine Rolle mehr spielen. Ich würde schon bei 2 ‰ kotzen. Bei 3,8 ‰ wäre ich unter Garantie tot. Wer mit 3,8 ‰ unterwegs ist, der hat ein ernstes Suchtproblem. Es ist verantwortungslos solche Alkoholiker für den Führerschein ins Ausland zu treiben. Solche Leute bräuchten eine Zwangstherapie. wallbash.gif wallbash.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 22.06.2005, 10:55
Beitrag #149


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... ich war schneller ... cool.gif tongue.gif


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didel19
Beitrag 22.06.2005, 11:02
Beitrag #150


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Zitat (strichachtdoktor @ 22.06.2005, 11:52)
Zitat
leute die jemanden um die ecke bringen, werden für ein paar jahre verknackt und das wars, leute die mal irgendwo aus persönlichen gründen mit drei acht im turm auto gefahren sind, werden das ganze leben lang damit konfrontiert.

Erstens ist es anders, versuch´ mal nach 10 Jahren wg. Totschlags in Deutschland Fuss zu fassen, einen Job zu kriegen etc., und zweitens sind 3,8 %o - so verstehe ich das jetzt einfach mal - schon so weit jenseits der Toleranzgrenze, dass man ja schon vom blossen Vorstellen fahruntuechtig ist ...

Da muss man(n) lange fuer "Ueben" bis man dass im Auto hinkriegt - was nicht auf eine Kunst, sondern auf einen langjaehrigen hochgradigen Alkoholabusus (also einer schweren Krankheit!) hindeutet. Das ruft geradezu nach Therapie und Kontrolle, wenn nicht gar einer MPU ... Sogar nach meinem eher toleranten Denken ... wallbash.gif ranting.gif wallbash.gif

Ich nenn mal ein Beispiel, ein bekannter (kein Freund) ist wegen Totschlag in der JVA Stammheim gesessen 5 ½ Jahre und macht jetzt eine Ausbildung als Industrie Mechaniker in einen größeren Betrieb.
Nur das zum Thema mal das solche Leute andscheinend keinen Job hier kriegen….
Übrigens gibt’s noch mehr solche Beispiele.


Aber 3,8 Promille sind schon enorm shutup.gif

Ich hab erst vor paar Tagen mal was gelesen in einen Forum, da hat eine Frau mit 3,16 Promille einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und ist gerade dabei wieder ihren Führerschein zu machen und man sagt sie hätte gute Chancen die MPU zu bestehen. Sie wurde zu 15 Monate ohne Bewährung verurteilt. Nach 7 Monate wurde sie entlassen der rest wurde ihr auf Bewährung gegeben. Jetzt hängt sie schon mitten in der MPU Vorbereitung, und eine Gutachterin von dem Forum meinte sogar sie hätte gute Chancen weil sie eine Therapie gemacht hat… crybaby.gif

Das ist wirklich heftig!
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