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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 26.07.2005, 10:32
Beitrag #1001


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Zitat (EUGH - 29.04.2004 - C-476 / 01)
77 Gegen diese Schlussfolgerung lässt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere § 28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.

Welche anwendbaren nationalen Vorschriften sind denn geeignet, die zeitliche Wirkung einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten?

Das soll mir mal jemand aufzählen!


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rossi
Beitrag 26.07.2005, 10:53
Beitrag #1002


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Der schon erwähnte § 28 und § 46 FeV.

Das Problem aber ist, dass sich kein könglich- bayerisches Verwaltungsgericht vom EuGH in die Suppe spucken lät; in D bekommen die 16 Bundesländer nicht einmal eine gemeinsame Rechtschreibreform hin! laugh2.gif
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mirko1
Beitrag 26.07.2005, 12:17
Beitrag #1003


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Zitat (Thommy Bumm @ 26.07.2005, 11:32)
Welche anwendbaren nationalen Vorschriften sind denn geeignet, die zeitliche Wirkung einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten?

Das soll mir mal jemand aufzählen!

Ich denke auch, da war der EUGH eindeutig.

Die nachträgliche MPU ist nichts anderes als die Missachtung des Urteils, das hat mit Wunschdenken aber auch gar nichts zu tun.

Stellt Ihr MPU_Befürworter euch vor, z.b. Portugal verweigert den Deutschen Führerschein der nach bestandener MPU erteilt wurde, mit der Begründung die Deutsche MPU entspricht nicht deren Eignungs-Vorschriften.

Möchte nicht wissen was Deutschland davon halten würde. Die Arroganz von DE in allem die besten zu sein und in Verkehrsrechtlichen Dingen am weitesten zu sein, würde mein oben genanntes Beispiel wahrscheinlich zur Blockade von Portugal führen. thread.gif

Jetzt können wir das Spielchen mit den anderen verbliebenen 23 EU-Ländern untereinander beliebig spielen " Paradox"
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corneliusrufus
Beitrag 26.07.2005, 12:56
Beitrag #1004


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Wir sind ja nciht beim germanischen Über-Zeugen. Die Seite, die mehr lebendige Zeugen (= Fürsprecher) aufbot, bekam recht. Wenn sollte ein Thread über den Sinnn der MPU im MPU-Teilforum aufgemacht werden.

Was ich vermisse ist das argumentative Eingehen auf die Absichten der EU jenseits und oflgend auf das Kapper-Urteil. Nochmals: Darin ist ja ausgedrückt, dass ein einheitliches System gefunden werden soll, dass den FS/FE-Tourismus unterbindet.

Ich hatte das von der Sache begründet. (Danke XDiver: ICH BLEIBE ALKOHOLIKER. EIN LEBENLANG. Bestenfalls sterbe ich trocken und abstinent.)

Ich möchte feststellen, ich möchte niemanden einlullen. Ich versuche mir das mit ungeschickter Wortwahl zu erklären, angekommen @/8? verschiedene Standpunkte und meinetwegen auch Wahrheiten können unbequem sein.

XDiver hat einen Weg aufgezeigt, LEXUS in anderen Thread auch schon, wie die deutsche FE nachträglich, nach einer EU-FE erlangt rechtlich werden kann. Das ist eine Möglcihkeit und kein Zwang.

Ich meine, das wird möglicherweise verkannt.

Wer das sicher exponierte System der Fahreignung in D überhaupt nicht akzeptieren möchte, nur der kann Probleme in D bekommen. So gesehen bewegen sich ausschließlich diejenigen, die sich selbst dadurch (Auslands-FE) exponieren, in eine sehr polarisierte gegenposition. Das sich das auch rechtlich zuspitzt, das habe ich betont.

Die jeweils andere Seite mit Vorhaltungen zu überziehen, ist damit ein Stück überzogen.

In D sollte da System der FE-Eignung überholt werden. Dafür ist die gegenwärtige rechtliche Diskussion gut. Aber es ist keinesfalls so, wie es hier
Zitat
Anstatt einem Alkoholkranken zu helfen, treibt Deutschland diesen kranken Menschen unbehandelt ins Ausland, wenn er eine neue Fahrerlaubnis bekommen will.
bechrieben wird. Bei Alkoholkranken, Drogenkranken hilft eines wenn: GRENZEN SETZEN! Das diese auch liebevoll und nciht Autorität gesettzt werden können, wenigstens als ein Weg, das steht auf einem anderen Blatt.

Obiger zitierter Satz ist damit eine sehr polarisierte Aussage in exponierter Stellung. Und bricht damit inhaltlich zusammen. Begründung: Hintergrund von Abhängigkeitserkrankungen und deren erfolgreicher Behandlung.

Ich will sagen: Damit wird die eingenomene Position unhaltbarer. Ebenfalls angekommen? Dass ich das deutsche System für überholungsbedürftig halte, siehe oben.

Bis dahin möchte ich jedoch die erhebliche Chjance haben, lebendig über die Straße zu kommen. Und zwar mit einem Eignungsnachweis, den vielleicht andere Staaten wiederum, wie bei der Ersterteilung in D ebenfalls, zu lax nehmen.

Damit: Sollte insgesamt im Rahmen einer EU-RiLI vereinheitlciht werden.

Womit sich der Kreis schließt. Ich warte auf Aussagen, für die beanbsichtigte EU-RiLi zu Prüfung der geeignetheit als Mindeststandard, die dann auch einen Entzug, Sperre, die Ungeeignetheit als Mindeststandard regeln muss. Und dieses Interesse, gerade an letzterem, haben alle EU-Staaten. Darüber gibt es keinen eutopäischen Zweifel.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Liebe Greet


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mirko1
Beitrag 26.07.2005, 13:04
Beitrag #1005


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Ich verstehe dein Deutsch nur sehr erschwert wahrscheinlich bist du mit ABI auf die Welt gekommen. grummel.

In jedem Fall hast du es nicht verstanden, WIR haben eine EU-Weit gültige EU-FS die von Deutschland Nachträglich durch die MPU Torpediert wird. Das ohne Rechtliche Grundlage oder muste Kapper nicht zur MPU? genau deshalb ist er in die NL und hat den NL-FS erworben OHNE MPU.

Die MPU ist eben eine Nahträglich massnahme und das ist sie ohne wenn und aber.

Und wir werden den AUT-FAll gewinnen.
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 13:20
Beitrag #1006


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Zitat
ch verstehe dein Deutsch nur sehr erschwert wahrscheinlich bist du mit ABI auf die Welt gekommen. grummel.


Ich deins auch... Grummel ? think.gif

Zitat
In jedem Fall hast du es nicht verstanden, WIR haben eine EU-Weit gültige EU-FS die von Deutschland Nachträglich durch die MPU Torpediert wird.

Richtig erkannt. Es war Dir aber vorher bekannt, das D die MPU fordert, egal ob Du die EU-FE hier machst oder sonstwo.
By the way. Deine EU-FE darfst Du auch weiterhin verwenden, überall in der ganzen EU, nur halt nicht in D-Land.

Zitat
Die MPU ist eben eine Nahträglich massnahme und das ist sie ohne wenn und aber.


Nein. Du kannst die MPU auch vor dem Erwerb einer EU-FE machen. Und dann ist der Erwerb sogar hier in D möglich !

(Fast) Jeder, der seine "EU-FE" im Ausland gemacht hat, wusste um das Problem MPU !

Zitat
Und wir werden den AUT-FAll gewinnen.


Dann wünsche ich EUCH mal "VIEL GLÜCK".

Bentley
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Andreas
Beitrag 26.07.2005, 13:21
Beitrag #1007


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Zitat (mirko1 @ 26.07.2005, 14:04)
Und wir werden den AUT-FAll gewinnen.

Selbst wenn dies so sein sollte, wäre dies noch lange kein Sieg, da dieser Fall atypisch ist. Die betreffende Person hatte nämlich in AUT eine österreichische Eignungsüberprüfung (MPU) absolviert. Dies ist aber bei 99 % der EU-Führerscheinbesitzer (PL, CZ) nicht der Fall. tongue.gif


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RA XDiver
Beitrag 26.07.2005, 13:25
Beitrag #1008


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Genau das. Allerdings geht die Vorlagefrage des VG München ja weiter.

Nur kann es jetzt natürlich passieren, dass zwar eine ähnliche Untersuchung aus dem Ausland anzuerkennen ist, nicht jedoch die Eignungsprüfung in D an sich für rechtswidrig erklärt wird.

In diesem Fall hätte die EU-FE-Fraktion einen wunderbaren Pyrrhussieg errungen. Verfahren gewonnen und dennoch verloren. Die MPU-Anordnungen wären rechtmäßig, die MPU bestätigt. rofl1.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 26.07.2005, 14:01
Beitrag #1009


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Zitat
In diesem Fall hätte die EU-FE-Fraktion einen wunderbaren Pyrrhussieg errungen. Verfahren gewonnen und dennoch verloren. Die MPU-Anordnungen wären rechtmäßig, die MPU bestätigt.  rofl1.gif 


Das koennte so sein und das koennte auch die Intention des vorlegenden Gerichts sein ...
Mich stoert so ein bisschen, dass Du Dich darueber kaputt zu lachen scheinst und bestaetigt mich in meinem schon seit langem gehegten Verdacht, dass alle an der Juristerei beteiligten Personen mit Kraeften daran arbeiten, dass ihnen die Arbeit niemals ausgehen werde ...
wink.gif


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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rossi
Beitrag 26.07.2005, 15:16
Beitrag #1010


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Zitat (strichachtdoktor @ 26.07.2005, 15:01)
dass ihnen die Arbeit niemals ausgehen werde ...
wink.gif

Bei im Durschnitt 13,5 Beiträgen am Tag siehts aber bestimmt nicht so dolle aus... think.gif
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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 15:30
Beitrag #1011


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Zitat (MadOne @ 26.07.2005, 08:39)
Zitat (Medusa @ 26.07.2005, 07:21)
Das ist schlicht falsch. Als ich mich zum EU-FE anmeldete hatte ich noch ein gewisses Vertrauen in diesen Rechtsstaat und kannte nur die Berichte - Focus, TV, etc.: EU-FE = Legal nach EuGH Urteil. Von den kreativen Anti EU-FE Maßnahmen Deutschlands erfuhr ich ironischerweise in der CZ Fahrschule. Daraufhin habe ich mich zurück in D. auf die Suche im Internet gemacht und u.a. das VP entdeckt.

Nun gut, vor diesem Hintergrund gesehen, ist dein Einwand wohl richtig.
Dass sich D in gewissen Angelegenheiten aber nicht so einfach das Heft aus der Hand nehmen läßt, hätte dir schon klar sein müssen, oder ?
Recht haben und bekommen sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge - leider.
Aber eine kurze Nachfrage deinerseits bei der FSst hätte wahrscheinlich ergeben, dass du mit weiteren Maßnahmen ihrerseits rechnen musst, wenn du mit EU-FS in D "erwischt" wirst und eine MPU-Anordnung von D im Raum steht.

Ich habe vorher keinerlei Veranlassung gesehen mit der dt. FEB in Verbindung zu treten, nachdem das höchste europäische Gericht nach den Berichten aller Medien ein eindeutiges Urteil - Anerkennung ohne wenn und aber - gefällt hatte. Durch den kreativen Akt Deutschlands genannt NU / bei MPU Verweigerung soll ich im Fall der "Entdeckung" nun weitere 15 Jahre Tilgungsfrist aufgebrummt bekommen? Dito, wenn ich die FE einfach zurückgeben würde! ?? Das nennt sich dann Rechtsstaat?? Um mich nicht strafrechtlich zu belasten verkneife ich mir dazu jeden Vergleich / Kommentar!!
Zitat (MadOne @ 26.07.2005, 08:39)
Also hast du es auf gut Glück probiert, und gehofft, es werde nichts passieren - und es ging schief.

Das würde ich umformulieren:
"Also Du hast auf den Rechsstaat und seine Urteilstreue vertraut - und es ging schief"
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 15:32
Beitrag #1012


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Zitat (strichachtdoktor @ 26.07.2005, 15:01)
dass ihnen die Arbeit niemals ausgehen werde ...
wink.gif

Bei im Durschnitt 13,5 Beiträgen am Tag siehts aber bestimmt nicht so dolle aus... think.gif

Es gibt auch Leute, die im VP in Ihrer Freizeit helfen wollen....

Und ich denke, dem frisch gebackenen RA Xdiver wird die Arbeit nicht so schnell ausgehen....

Das grosse Problem, fast jeder Promovierte darf sich ein Schild vor die Haustür hängen und Rechtsberater sein.....

Aber dies führt wieder so weit ins offtopic.gif !!!

Bentley
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 16:17
Beitrag #1013


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 16:32)
Das große Problem, fast jeder Promovierte darf sich ein Schild vor die Haustür hängen und Rechtsberater sein.....

Was soll uns dieser Beitrag jetzt sagen?
no.gif no.gif no.gif *unkommentiertlass*


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rossi
Beitrag 26.07.2005, 16:41
Beitrag #1014


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Zitat (Thommy Bumm @ 26.07.2005, 17:17)
Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 16:32)
Das große Problem, fast jeder Promovierte darf sich ein Schild vor die Haustür hängen und Rechtsberater sein.....

Was soll uns dieser Beitrag jetzt sagen?
no.gif no.gif no.gif *unkommentiertlass*

Dass es zu viele Rechtsanwälte gibt ... huh.gif
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RA XDiver
Beitrag 26.07.2005, 16:52
Beitrag #1015


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Bevor dieser ganze Themenkomplex gleich in Gänze (berechtigterweise) in der Müllpresse verschwindet noch ein kleiner Kommentar.

Mein lieber Rossi, ich denke, Du kannst es getrost mein Problem sein lassen, ob und wieviel ich zu tun habe. Ich versichere Dir, ich habe genug zu tun.

Des Weiteren kann es Dir wohl egal sein, wann und wie ich Beiträge schreibe.

Wenn Du Dich in Zukunft vielleicht mit sachlichen Kommentaren zum Thema einlassen würdest, wäre dies sicher gewinnbringender als irgendwelche Kommentare zu meinem Arbeitsanfall.

Jetzt genug mit OT, wenn ich mich recht entsinne, war das Thema hier irgendwas mit "EuGH". cool.gif


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Uwe
Beitrag 26.07.2005, 17:51
Beitrag #1016


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Ich habe es mir verkniffen, den Thread mal wieder zu trennen: Topic vom Offtopic.

Die leidige Diskussion um die Sinnhaftigkeit einer MPU ist nicht Thema des EuGH-Urteils und wurde in der Vergangenheit schon als separates Thema behandelt.

Abgetrennt vom EuGH-Thread würde nur noch ein Nebenkriegsschauplatz entstehen. Etwas Offtopic kann die Diskussion schon vertragen, allerdings geht mir das gerade etwas zu weit, wenn RA_XDivers berufliche Auslastung öffentlich in Frage gestellt wird.

Ich bitte daher, zum Thema zurückzukehren und Persönliches auch persönlich auszutauschen - per PN.



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corneliusrufus
Beitrag 26.07.2005, 18:27
Beitrag #1017


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Was ich HIER im Thread vermisse: Das ist neben dem Rechtlichen, bsp. hervorgerufen durch das Kapper-Urteil, die NU etc., das Politische Wollen. Ich hatte weiter oben darauf hingewiseen mit der geplanten EU-RiLi.

Da auch die EUGH-Richter, zumindest indirekt Politik schreiben, werden auch die Länder bzw. Regierungen, die EU-Kommission handeln wollen und müssen.

Welches EU-Land lässt bsp. Besoffen fahren zu? Welches EU-Land ist nicht gewilt, diese Fahrten zu unterbinden. Welches EU-Land hat keine Regelung, wie eine Nachwirkung nach dem Erwischtwerden aussieht? All dieses dient der Gefahrenabwehr.

Wenn das EuGH-Urteil (und folgende) dahin auszulegen sind, - wofür einiges und teils deutliches spricht - dass eine in einem EU-Land ausgestellte bzw. anerkannte EU-Fahrerlaubnis zumindest für Ausländer in einem (anderen) EU-Staat (allerdings nicht für Inländer dieses EU-Staates wegen der Zulässigkeit der Inländerdiskriminierung) anzuerkennen ist, dann ist dieses doch vom allgemeinen Gesichtspunkt Gefahrenabwehr gesellschaftlich-politisch unbefriedigend.

Schon aus diesem Grund wird politisch über eher dann kurz für Abhilfe gesorgt werden. Durch eine entsprechende RiLi. Oder noch kürzer über die im Rat versammelten Ministerpräsidenten (Regierungschefs) der EU-Staaten.

Damit ergibt sich dann auch für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland (eben Inländer) kein Vertrauensschutz in ihre anderweitigen, fremdstatlichen Fahrerlaubnisse nach Entzug in D.

Lediglich darauf habe ich hingewisen und habe daher, wie andere auch, eine Überlegung angeregt, nicht allein auf Gesetze, die sich, siehe oben, ändern, zu vertrauen, sondern die Zwischenzeit zu nutzen, um meinetwegen trotz meiner Bauchschmerzen "heil über die Straße kommen wollen" zu fahren und auch weiterhin stets fahren zu dürfen. Und zwar unabhängig davon, was in Strassbourg ou Bruxelles
herauskommt.

Ich denke, derartige Sichtweisen sind geradezu das Gegenteil von einlullen, smile.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 18:48
Beitrag #1018


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***** Anmerkung Moderator:

Die Beleidigung von User Gabriel7, auf die sich Bentley bezieht, wurde gerade gelöscht bzw. in den internen Bereich verschoben. Der Kommentar von Bentley ergibt damit keinen Sinn mehr. Daher wird er samt Zitat von Gabriel7 ebenso aus diesem Beitrag entfernt.

---------------------------------------------------------------------


@CorneliusRfufus:

Das grosse Problem ist, das sich die meisten Auslands-EU-FE-Erwerber das Urteil des EUGH in Ihre Richtung zurechtbiegen, wie sie es brauchen.

Den meisten fehlt es an der Selbst-Reflektion. Die MPU per se als "Glaskugel-Sehen" zu verurteielen, mag vielleicht dem begrenzten Horizont derjenigen zu entsprechen, die Auslands-Eu-FE ist insofern ein "leichter" Ausweg.

Mit Geld allein ist kein Straftäter mehr zu kriegen.... man muss an das, was jedem "wehtut", die FE.

Das Problem ist, die meisten Straftäter, die zur MPU gekladen werden, sehen nicht ein, das Sie etwas falsch gemacht haben.
Ich fahr dann lieber ohne oder mit einer EU-FE... eh egal, die können mir ja nix, ich hab ja nix falsch gemacht, die Psychos bei der MPU haben mich reingeritten....

Traurig aber wahr.... shutup.gif

Bentley

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 26.07.2005, 18:54
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 18:59
Beitrag #1019


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Zitat
***** Anmerkung Moderator:

Die Beleidigung von User Gabriel7, auf die sich Bentley bezieht, wurde gerade gelöscht bzw. in den internen Bereich verschoben. Der Kommentar von Bentley ergibt damit keinen Sinn mehr. Daher wird er samt Zitat von Gabriel7 ebenso aus diesem Beitrag entfernt.


Traurig aber wahr, das solche persönliche Attacken gelöscht werden müssen.

Nix gegen Dich Uwe, Du machst hier einen tollen Job, nur dies zeigt, wie solche Leute denken.....

Sorry für offtopic.gif

Bentley
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Bayer
Beitrag 26.07.2005, 18:59
Beitrag #1020


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Zitat (corneliusrufus @ 26.07.2005, 19:27)
Welches EU-Land lässt bsp. Besoffen fahren zu?

Deutschland. Naja wo fängt besoffen an ? Aber durch die 0,5 bzw. 0,8 o/oo Grenze darf man zumindest unter Alkoholeinfluß fahren. In den meisten andern EU-Staaten gilt 0,0 o/oo. Durch die Einführung der 0,0 o/oo würden meiner Meinung nach einige TF auch über 0,8 von vornherein nicht stattfinden. Die Straßen wären auf alle Fälle wesentlich sicherer. Aber in einem Land wo es in jeder Kleinstadt mind. drei Brauereien gibt, kann man die 0,0 o/oo wohl schwerlich durchsetzen.
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corneliusrufus
Beitrag 26.07.2005, 19:28
Beitrag #1021


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@Bentley222: Ich habe ja eher Deine Auffassung, auch wenn ich das ganze nochmals anders differenziert sehe. Ja, es ist dieses Durchsetzenwollen einer Vermeidungsstrategie mit aller Gewalt. Genau das wird langfristig nicht funktionieren. Und dem werden alle Gesetzgeber entsprechen wollen: Durch Umgehungsverbotsregeln.

@Bayer: Mit der Frage, ab wo Besoffen anfängt bzw. der Frage, ob nicht 0,3‰, 0,5‰, 0,8‰, 1,1‰ die richtige Grenze für Besoffen (wie in D) darstellen, triffst Du natürlcih einen Kern. Insoweit ist eine 0,0‰-Grenze klar als Warn- und Hinweisfunktion.

Ich möchte da ganze auch nicht entscheiden. Da bin ich möglicherweise zu sehr vorbelastet. Mögen das andere tun.

Nicht richtig ist allerdings, dass die meisten EU-Staaten eine 0,0‰-Regelung ahben. Die Abstufungen sind höchst unterschiedlich in der EU.

Mal als politischen Seitenhieb: Wenn die EU-Staaten sich bisher nicht einmal auf eine rechtliche "Besoffen-Grenze" einigen konnten, wie soll es da erstmal mit einer Einigung über Fahrgeeignetheit aussehen?

Wenn Du das mit Deinem Hinweis, ab wann ist Besoffen, aussagen wolltest, dann stimme ich Dir von ganzem Herzen zu.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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andrexx
Beitrag 26.07.2005, 20:24
Beitrag #1022


Neuling
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Hallo @ all
Habe vor ca. 10 Tagen meine Nu erhalten, die aber an die Fsst zurück gegangen ist, weil ich seit 5 Monaten in CZ bei meiner Freundin mit Hauptwohnsitz gemeldet bin.Kann ich bis zur öffentlichen Zustellung meinen FS weiter nutzen in BRD oder hab ich da ein echtes Prob. am Hintern ?

Würde mich freuen, wenn da mal ein Schlauer unter Euch steckt wavey.gif




Dankeeee
@andrexx
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GSX-R
Beitrag 26.07.2005, 20:34
Beitrag #1023


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Zitat (andrexx @ 26.07.2005, 21:24)
Würde mich freuen, wenn da mal ein Schlauer unter Euch steckt

Wie sollen wir denn das verstehen? think.gif mad.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 20:38
Beitrag #1024


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Wieso kommst Du auf die Idee, das in diesem Schreiben, welches angeblich eine NU enthalten soll, diese drinsteckt.

Ich denke, Du hast den Brief gelesen, wieder "verschlossen" und zurückgeschickt.
Bei einer normalen Abmeldung erreicht ein Brief gar nicht das "Ziel", sonder wird schon im Verteiler-Zentrum zurückgesandt.

Lass die Finger von Steuer und Lenker, melde Dich bei Deinem zuständigen Verkehrsamt und frage nach, ob denen eine "Nachfrage" aus D bekannt ist.
Ist Deine CZ-Adresse nur eine Schein-Adresse, dann geh am besten zu der zuständigen deutsche FEB und kläre Dein Problem.


Bentley
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 20:40
Beitrag #1025


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@ GSX-R

Andrexx meinte wohl, es gäbe einen Schlauen, der Ihm erklärt, wir er am besten die deutschen Gestze umgehen kann....


Schade....
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Uwe W
Beitrag 26.07.2005, 20:46
Beitrag #1026


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Zitat (andrexx @ 26.07.2005, 21:24)
Habe vor ca. 10 Tagen meine Nu erhalten, die aber an die Fsst zurück gegangen ist, weil ich seit 5 Monaten in CZ bei meiner Freundin mit Hauptwohnsitz gemeldet bin.Kann ich bis zur öffentlichen Zustellung meinen FS weiter nutzen in BRD oder hab ich da ein echtes Prob. am Hintern ?

Wie soll man sich das Zurückgehen der NU denn vorstellen?

Hat Deine Mutter den Brief geöffnet und mit Deiner neuen Anschrift an die Führerscheinstelle zurückgeschickt?
Ist in diesem Fall Deine Mutter bevollmächtigt, für Dich Post in Empfang zu nehmen????

Ein Verwaltungsakt ist grundsätzlich wirksam, sobald er dem Betroffenen bekanntgegeben wurde. Nach Bekanntgabe der NU wäre ein Verstoß eine Straftat.

Ob im Einzelfall eine Bekanntgabe erfolgt ist, kann man nur beurteilen (bzw. zu beurteilen versuchen), wenn man sämtliche Details kennt.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 20:54
Beitrag #1027


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Zitat (andrexx @ 26.07.2005, 21:24)
Habe vor ca. 10 Tagen meine Nu erhalten, ...

Wie ist das möglich, wenn Du im Ausland wohnst? blink.gif

Ich bitte um mehr DETAILS...


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andrexx
Beitrag 26.07.2005, 21:27
Beitrag #1028


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@ Uwe
auf deine Frage hin, klar hat meine Mam heimlich in den Brief reingeschlunst, diesen wieder gut verschlossen mit dem Vermerk" seit.....nach CZ verzogen"( da ich ja auch ordentlich abgemeldet bin, wie bereits erwähnt)


@ Thommy Bumm
habe hier in D noch einen Nachsendeantrag über die hiesige Post laufen



bentley222 lightbulb.gif ich suche nach Antworten und bitte nicht um derartige Kommentare, denn dies ist doch wohl ein Forum und kein Chat
Thanks
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murksel
Beitrag 26.07.2005, 21:32
Beitrag #1029


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Das heißt, das du die NU nach Deutschland auf die Ausweichadresse bekommen hast?

Wissen die (FS - Behörde) nicht, das du in CZ wohnst?

Ist denn eine NU wirksam, die an eine falsche Adresse geschickt wurde? Das muß doch auch nicht zwangsläufig heißen, das daraufhin (wegen Wohnsitz im Ausland) eine öffentliche Zustellung erfolgt oder?

Schicke denen doch mal eine Kopie der Anmeldebescheinigung zu und sag, das sie bitte deine Akte nach CZ schicken sollen. Werden die zwar nicht machen aber sie wissen dann, wo du wohnst.

--------------------------------------------
***** Anmerkung Moderator:

Zum Antworten braucht nicht immer der vorhergehende Beitrag zitiert werden. Der wird bestimmt nicht zweimal gelesen. Ich bitte um sinvolle Verwendung der Quote Funktion.

Unnötige Quote entfernt.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 26.07.2005, 21:48
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 21:41
Beitrag #1030


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Hey Leute!
Es geht nicht darum wie man die deutschen Gesetze umgehen kann, sondern ob die deutsche Fahrerlaubnisbehörde noch zuständig ist, wenn der Betroffene seit Monaten im Ausland wohnt.
Ich möchte auch gerne mal wissen, ob die Möglichkeit zur MPU Pflicht ist, oder eine Gnade der deutschen Führerscheinstelle.
Wie sind die Paragraphen dazu?


--------------------
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Uwe
Beitrag 26.07.2005, 21:48
Beitrag #1031


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Hier wird die hier begonnene Diskussion um den Alkkonsum weitergeführt.

Grüße, Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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schmidt3121
Beitrag 26.07.2005, 21:51
Beitrag #1032


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Gab es hier nicht erst vor kurzen auch so einen Fall wo ein NU an einen im Ausland wohnenden ergangen ist? Der hatte einen Nachsendeauftrag zu einem Freund. Was ist da rausgekommen?
Hier scheint es mir um die gleiche Problematik zu gehen.
L.G. schmidt3121
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 21:55
Beitrag #1033


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Die Möglichkeit, eine MPU zu machen, besteht immer dann, wenn deine FE-Behörde deine FE-Akte an das von dir gewählte MPI schickt.

Die Behörde muss der anerkannen MPI deine FE-Akte zur Verfügung stellen.

Diese wird nach einiger Zeit vom MPI an die FEB zurückgesandt. Ohne Vermerk, ohne irgendwas.

Die deutsche FEB ist solange zuständig, solange die Post bei der gemeldeten Adresse ankommt.
Und wenn ein Verwandter die Post annimmt und nach einem Tag wieder zurückschickt... na dann.
Bei einer Abmeldung mit Nachsendeantrag werden jegliche Briefsendungen schon vorher im Verteilerzentrum "nachgesandt"....

Insofern fällt @ Andrexx unter deutsche Gerichtsbarkeit....

Bentley
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andrexx
Beitrag 26.07.2005, 21:55
Beitrag #1034


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Das heißt, das du die NU nach Deutschland auf die Ausweichadresse bekommen hast?

Ich habe lediglich einen Nachsendeauftrag auf meine Mutter gemacht, da ich durch meine Selbständigkeit noch viel Post von hiesigen Ämtern , Rechnungen und so weiter in den ersten Monaten bekommen habe, das geht ja nicht von heute auf morgen, wenn man umzieht.


Wissen die (FS - Behörde) nicht, das du in CZ wohnst?

ja , wenn ich das wüßte
kann ja da auch nicht einfach hinfahren von CZ, weil ich ja nicht weiß ob ich in D noch fahren kann( trau mich nicht) crybaby.gif
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murksel
Beitrag 26.07.2005, 21:58
Beitrag #1035


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Mann kann ja auch telefonieren oder?

Die Post würde ich ab sofort komplett zurückgehen lassen
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RA XDiver
Beitrag 26.07.2005, 22:00
Beitrag #1036


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Zitat
Die Post würde ich ab sofort komplett zurückgehen lassen


Na das wird seine (ehemaligen) Geschäftspartner aber freuen. Rechtsstreite in nicht absehbarer Höhe riskieren, nur um vor deutscher Behördenpost sicher zu sein.

Echt guter Tipp..... rolleyes.gif


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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 22:04
Beitrag #1037


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 22:55)
Die deutsche FEB ist solange zuständig, solange die Post bei der gemeldeten Adresse ankommt.

Da müßte doch auch der berühmte Lebensmittelpunkt greifen .. ? Oder nur wenn es D. gefällt?
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 22:11
Beitrag #1038


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Zitat
Da müßte doch auch der berühmte Lebensmittelpunkt greifen .. ? Oder nur wenn es D. gefällt?


Klar.
Habe ich eine Postadresse in D., kann aber nachweisen, das ich mit meiner Firma mittlerweile seit mehr als einem halben Jahr in XXX-Land residiere, kein Problem.

Jeder normale Geschäftsmann dürfte keine Probleme haben, dies nachzuweisen... inklusive Löschung aus dem hiesigen Firmen-Verzeichnis, bzw. als einfacher Bürger mit der Abmeldung aus dem jeweiligen Wohnort und der Anmeldung im XXX-Land.

Einfach oder?

Wenn ich dagegen noch eine ladungsfähige Adresse in D habe, dann kann mir dorthin auch eine Kündigung, ein Pfändungs-Bescheid oder aber eine NU zugestellt werden....

Bentley
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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 22:20
Beitrag #1039


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:11)
Wenn ich dagegen noch eine ladungsfähige Adresse in D habe, dann kann mir dorthin auch eine Kündigung, ein Pfändungs-Bescheid oder aber eine NU zugestellt werden....

Mir geht es um die Zuständigkeit der dt. FEB bei Lebensmittelpunkt im Ausland. Wenn es eine Adresse in D. gibt ändert das ja nichts am Lebensmittelpunkt im Ausland. Sonst heißt es doch auch immer es wäre egal wo man gemeldet ist - zuständig für eine FE Erteilung wäre immer die FEB am Lebensmittelpunkt. Das sollte für eine NU dann auch gelten?
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Uwe W
Beitrag 26.07.2005, 22:28
Beitrag #1040


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Ob man im Inland oder im Ausland lebt, spielt für Nutzungsuntersagungen keine Rolle.

Es ist sogar so, dass bei im Ausland lebenden Führerscheininhabern jede deutsche Führerscheinstelle zuständig ist und eine NU aussprechen kann, während es bei in Deutschland lebenden Kunden nur die für den Wohnort zuständige Führerscheinstelle machen kann.


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Beitrag 26.07.2005, 22:31
Beitrag #1041


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Schon interessant, einmal ist der Lebensmittelpunkt maßgebend (FE Erteilung), andererseits ist immer D. zuständig (NU). Wie D. es halt gerade braucht ..
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 22:35
Beitrag #1042


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Zitat (murksel @ 26.07.2005, 22:32)
Schicke denen doch mal eine Kopie der Anmeldebescheinigung zu und sag, dass sie bitte deine Akte nach CZ schicken sollen. Werden die zwar nicht machen aber sie wissen dann, wo du wohnst.

Das finde ich doch mal eine klasse Idee!
Wenn die deutsche Fahrerlaubnisbehörde Deine CZ-Adresse kennt, dann ist eine öffentliche Zustellung nicht mehr möglich. Die Nutzungsuntersagung wird Dir dann wahrscheinlich nach Tschechien zugestellt. Jetzt bleibt nur noch die Frage ob die FSSt. jetzt noch zuständig ist, weil sie den Vorgang begonnen hatten, als Du noch in Deutschland gemeldet warst.


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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 22:41
Beitrag #1043


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Wie @Uwe W schon ausgeführt hat, ist jede deutsche FEB zuständig.

Unerheblich, ob der Vorgang vor oder nach dem "Wegzug" aus D stattfand.

Die NU ist rechtlich einwandfrei.

Ausserdem: derjenige darf ja in CZ und in ganz EU-Land (ausser D) fahren.
Also hat der NU-Betroffene ja kein Problem, oder ?

Bentley
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 22:44
Beitrag #1044


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Zitat (Uwe W @ 26.07.2005, 23:28)
... und eine NU aussprechen kann, ...

Wo steht das?


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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 22:47
Beitrag #1045


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:41)
Ausserdem: derjenige darf ja in CZ und in ganz EU-Land (ausser D) fahren.
Also hat der NU-Betroffene ja kein Problem, oder ?

Natürlich nicht. Wir EU-FE-ler sind aber nunmal Prinzipienreiter rofl1.gif wavey.gif
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 22:55
Beitrag #1046


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Ich habe auch eine EU-FE.
Die wurde am 22.08.03 ausgestellt und am 12.11.03 erweitert.

All dies bei der FEB Speyer.

Ich bin als inländischer EU-FE-Inhaber auch Prinzipenreiter....

Und ich bestehe auf einer MPU für alle, die hier in D von einer wie auch immer gearteten EU-FE Gebrauch machen wollen...

Für alle PL oder CZ-FE-Inhabern sollte dies eigentlich kein Problem darstellen, oder?

Bentley
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Beitrag 26.07.2005, 23:04
Beitrag #1047


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:41)
Außerdem: derjenige darf ja in CZ und in ganz EU-Land (außer D) fahren.
Also hat der NU-Betroffene ja kein Problem, oder ?

@Bentley!
Dein Zynismus ist einfach nicht auszuhalten & äußerst unsachlich. ranting.gif wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif

Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich nur für Deutschland zuständig.
Wenn eine NU nicht zugestellt werden konnte, dann ist sie definitiv nicht gültig! whistling.gif


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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 23:16
Beitrag #1048


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Die NU konnte doch an deutsche Melde-Adresse zugestellt werden. Oder nicht?

Solange ein Bürger eine deutsche Adresse unterhält, denke ich, hat die FEB keinen Grund, eine NU als nichtig einzustufen.


Thommy Bumm
Zitat
Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich nur für Deutschland zuständig.


Richtig. Die deutsche FEB erteilt dem VT eine NU. Egal ob dieser in Griechenland, der Türkei, Kanada oder in Takatukaland wohnt.

Der VT kann seine Eignung jederzeit wieder herstellen. Weitere Schritte dazu sind bei jeder FEB zu erfragen, sollte dieser EU-FE-Inhaber seinen Lebensmittelpunkt im Ausland begründet haben.

Zitat
@Bentley!
Dein Zynismus ist einfach nicht auszuhalten & äußerst unsachlich.


Was an meinen Äusserungen "nicht auszuhalten" ist, sei Dir überlassen.
"Unsachlich" stelle ich gerne unter die Supervision der Experten.
Meine Aussage, das die NU nur für das Gebiet der BRD gilt, erhalte ich aufrecht. Derjenige EU-FE-Besitzer darf überall in EU-Land fahren, nur in D nicht.

Was daran unsachlich oder "nicht aushaltbar" ist, erklär mir bitte....

Bentley
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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 23:23
Beitrag #1049


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:55)
Und ich bestehe auf einer MPU für alle, die hier in D von einer wie auch immer gearteten EU-FE Gebrauch machen wollen...

Für alle PL oder CZ-FE-Inhabern sollte dies eigentlich kein Problem darstellen,  oder?

Auch wenn es Dir nicht gefallen wird - mit dem Hoheitsakt der FE Erteilung, der nach EU FE-Rili eine Eignungsprüfung beinhaltet, hat uns der ausstellende EU Staat die Eignung testiert. Zweifel daran bitte ich beim ausstellenden Staat über den EuGH anzumelden. tongue.gif
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 23:31
Beitrag #1050


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Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 00:16)
Der VT kann seine Eignung jederzeit wieder herstellen. Weitere Schritte dazu sind bei jeder FEB zu erfragen, sollte dieser EU-FE-Inhaber seinen Lebensmittelpunkt im Ausland begründet haben.

Wieder falsch!
Wer im Ausland wohnt, der darf keine MPU machen!


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