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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 26.07.2005, 15:30
Beitrag #1011


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Zitat (MadOne @ 26.07.2005, 08:39)
Zitat (Medusa @ 26.07.2005, 07:21)
Das ist schlicht falsch. Als ich mich zum EU-FE anmeldete hatte ich noch ein gewisses Vertrauen in diesen Rechtsstaat und kannte nur die Berichte - Focus, TV, etc.: EU-FE = Legal nach EuGH Urteil. Von den kreativen Anti EU-FE Maßnahmen Deutschlands erfuhr ich ironischerweise in der CZ Fahrschule. Daraufhin habe ich mich zurück in D. auf die Suche im Internet gemacht und u.a. das VP entdeckt.

Nun gut, vor diesem Hintergrund gesehen, ist dein Einwand wohl richtig.
Dass sich D in gewissen Angelegenheiten aber nicht so einfach das Heft aus der Hand nehmen läßt, hätte dir schon klar sein müssen, oder ?
Recht haben und bekommen sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge - leider.
Aber eine kurze Nachfrage deinerseits bei der FSst hätte wahrscheinlich ergeben, dass du mit weiteren Maßnahmen ihrerseits rechnen musst, wenn du mit EU-FS in D "erwischt" wirst und eine MPU-Anordnung von D im Raum steht.

Ich habe vorher keinerlei Veranlassung gesehen mit der dt. FEB in Verbindung zu treten, nachdem das höchste europäische Gericht nach den Berichten aller Medien ein eindeutiges Urteil - Anerkennung ohne wenn und aber - gefällt hatte. Durch den kreativen Akt Deutschlands genannt NU / bei MPU Verweigerung soll ich im Fall der "Entdeckung" nun weitere 15 Jahre Tilgungsfrist aufgebrummt bekommen? Dito, wenn ich die FE einfach zurückgeben würde! ?? Das nennt sich dann Rechtsstaat?? Um mich nicht strafrechtlich zu belasten verkneife ich mir dazu jeden Vergleich / Kommentar!!
Zitat (MadOne @ 26.07.2005, 08:39)
Also hast du es auf gut Glück probiert, und gehofft, es werde nichts passieren - und es ging schief.

Das würde ich umformulieren:
"Also Du hast auf den Rechsstaat und seine Urteilstreue vertraut - und es ging schief"
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 15:32
Beitrag #1012


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Zitat (strichachtdoktor @ 26.07.2005, 15:01)
dass ihnen die Arbeit niemals ausgehen werde ...
wink.gif

Bei im Durschnitt 13,5 Beiträgen am Tag siehts aber bestimmt nicht so dolle aus... think.gif

Es gibt auch Leute, die im VP in Ihrer Freizeit helfen wollen....

Und ich denke, dem frisch gebackenen RA Xdiver wird die Arbeit nicht so schnell ausgehen....

Das grosse Problem, fast jeder Promovierte darf sich ein Schild vor die Haustür hängen und Rechtsberater sein.....

Aber dies führt wieder so weit ins offtopic.gif !!!

Bentley
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 16:17
Beitrag #1013


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 16:32)
Das große Problem, fast jeder Promovierte darf sich ein Schild vor die Haustür hängen und Rechtsberater sein.....

Was soll uns dieser Beitrag jetzt sagen?
no.gif no.gif no.gif *unkommentiertlass*


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rossi
Beitrag 26.07.2005, 16:41
Beitrag #1014


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Zitat (Thommy Bumm @ 26.07.2005, 17:17)
Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 16:32)
Das große Problem, fast jeder Promovierte darf sich ein Schild vor die Haustür hängen und Rechtsberater sein.....

Was soll uns dieser Beitrag jetzt sagen?
no.gif no.gif no.gif *unkommentiertlass*

Dass es zu viele Rechtsanwälte gibt ... huh.gif
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RA XDiver
Beitrag 26.07.2005, 16:52
Beitrag #1015


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Bevor dieser ganze Themenkomplex gleich in Gänze (berechtigterweise) in der Müllpresse verschwindet noch ein kleiner Kommentar.

Mein lieber Rossi, ich denke, Du kannst es getrost mein Problem sein lassen, ob und wieviel ich zu tun habe. Ich versichere Dir, ich habe genug zu tun.

Des Weiteren kann es Dir wohl egal sein, wann und wie ich Beiträge schreibe.

Wenn Du Dich in Zukunft vielleicht mit sachlichen Kommentaren zum Thema einlassen würdest, wäre dies sicher gewinnbringender als irgendwelche Kommentare zu meinem Arbeitsanfall.

Jetzt genug mit OT, wenn ich mich recht entsinne, war das Thema hier irgendwas mit "EuGH". cool.gif


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Uwe
Beitrag 26.07.2005, 17:51
Beitrag #1016


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Ich habe es mir verkniffen, den Thread mal wieder zu trennen: Topic vom Offtopic.

Die leidige Diskussion um die Sinnhaftigkeit einer MPU ist nicht Thema des EuGH-Urteils und wurde in der Vergangenheit schon als separates Thema behandelt.

Abgetrennt vom EuGH-Thread würde nur noch ein Nebenkriegsschauplatz entstehen. Etwas Offtopic kann die Diskussion schon vertragen, allerdings geht mir das gerade etwas zu weit, wenn RA_XDivers berufliche Auslastung öffentlich in Frage gestellt wird.

Ich bitte daher, zum Thema zurückzukehren und Persönliches auch persönlich auszutauschen - per PN.



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corneliusrufus
Beitrag 26.07.2005, 18:27
Beitrag #1017


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Was ich HIER im Thread vermisse: Das ist neben dem Rechtlichen, bsp. hervorgerufen durch das Kapper-Urteil, die NU etc., das Politische Wollen. Ich hatte weiter oben darauf hingewiseen mit der geplanten EU-RiLi.

Da auch die EUGH-Richter, zumindest indirekt Politik schreiben, werden auch die Länder bzw. Regierungen, die EU-Kommission handeln wollen und müssen.

Welches EU-Land lässt bsp. Besoffen fahren zu? Welches EU-Land ist nicht gewilt, diese Fahrten zu unterbinden. Welches EU-Land hat keine Regelung, wie eine Nachwirkung nach dem Erwischtwerden aussieht? All dieses dient der Gefahrenabwehr.

Wenn das EuGH-Urteil (und folgende) dahin auszulegen sind, - wofür einiges und teils deutliches spricht - dass eine in einem EU-Land ausgestellte bzw. anerkannte EU-Fahrerlaubnis zumindest für Ausländer in einem (anderen) EU-Staat (allerdings nicht für Inländer dieses EU-Staates wegen der Zulässigkeit der Inländerdiskriminierung) anzuerkennen ist, dann ist dieses doch vom allgemeinen Gesichtspunkt Gefahrenabwehr gesellschaftlich-politisch unbefriedigend.

Schon aus diesem Grund wird politisch über eher dann kurz für Abhilfe gesorgt werden. Durch eine entsprechende RiLi. Oder noch kürzer über die im Rat versammelten Ministerpräsidenten (Regierungschefs) der EU-Staaten.

Damit ergibt sich dann auch für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland (eben Inländer) kein Vertrauensschutz in ihre anderweitigen, fremdstatlichen Fahrerlaubnisse nach Entzug in D.

Lediglich darauf habe ich hingewisen und habe daher, wie andere auch, eine Überlegung angeregt, nicht allein auf Gesetze, die sich, siehe oben, ändern, zu vertrauen, sondern die Zwischenzeit zu nutzen, um meinetwegen trotz meiner Bauchschmerzen "heil über die Straße kommen wollen" zu fahren und auch weiterhin stets fahren zu dürfen. Und zwar unabhängig davon, was in Strassbourg ou Bruxelles
herauskommt.

Ich denke, derartige Sichtweisen sind geradezu das Gegenteil von einlullen, smile.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 18:48
Beitrag #1018


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***** Anmerkung Moderator:

Die Beleidigung von User Gabriel7, auf die sich Bentley bezieht, wurde gerade gelöscht bzw. in den internen Bereich verschoben. Der Kommentar von Bentley ergibt damit keinen Sinn mehr. Daher wird er samt Zitat von Gabriel7 ebenso aus diesem Beitrag entfernt.

---------------------------------------------------------------------


@CorneliusRfufus:

Das grosse Problem ist, das sich die meisten Auslands-EU-FE-Erwerber das Urteil des EUGH in Ihre Richtung zurechtbiegen, wie sie es brauchen.

Den meisten fehlt es an der Selbst-Reflektion. Die MPU per se als "Glaskugel-Sehen" zu verurteielen, mag vielleicht dem begrenzten Horizont derjenigen zu entsprechen, die Auslands-Eu-FE ist insofern ein "leichter" Ausweg.

Mit Geld allein ist kein Straftäter mehr zu kriegen.... man muss an das, was jedem "wehtut", die FE.

Das Problem ist, die meisten Straftäter, die zur MPU gekladen werden, sehen nicht ein, das Sie etwas falsch gemacht haben.
Ich fahr dann lieber ohne oder mit einer EU-FE... eh egal, die können mir ja nix, ich hab ja nix falsch gemacht, die Psychos bei der MPU haben mich reingeritten....

Traurig aber wahr.... shutup.gif

Bentley

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 26.07.2005, 18:54
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 18:59
Beitrag #1019


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Zitat
***** Anmerkung Moderator:

Die Beleidigung von User Gabriel7, auf die sich Bentley bezieht, wurde gerade gelöscht bzw. in den internen Bereich verschoben. Der Kommentar von Bentley ergibt damit keinen Sinn mehr. Daher wird er samt Zitat von Gabriel7 ebenso aus diesem Beitrag entfernt.


Traurig aber wahr, das solche persönliche Attacken gelöscht werden müssen.

Nix gegen Dich Uwe, Du machst hier einen tollen Job, nur dies zeigt, wie solche Leute denken.....

Sorry für offtopic.gif

Bentley
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Bayer
Beitrag 26.07.2005, 18:59
Beitrag #1020


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Zitat (corneliusrufus @ 26.07.2005, 19:27)
Welches EU-Land lässt bsp. Besoffen fahren zu?

Deutschland. Naja wo fängt besoffen an ? Aber durch die 0,5 bzw. 0,8 o/oo Grenze darf man zumindest unter Alkoholeinfluß fahren. In den meisten andern EU-Staaten gilt 0,0 o/oo. Durch die Einführung der 0,0 o/oo würden meiner Meinung nach einige TF auch über 0,8 von vornherein nicht stattfinden. Die Straßen wären auf alle Fälle wesentlich sicherer. Aber in einem Land wo es in jeder Kleinstadt mind. drei Brauereien gibt, kann man die 0,0 o/oo wohl schwerlich durchsetzen.
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corneliusrufus
Beitrag 26.07.2005, 19:28
Beitrag #1021


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@Bentley222: Ich habe ja eher Deine Auffassung, auch wenn ich das ganze nochmals anders differenziert sehe. Ja, es ist dieses Durchsetzenwollen einer Vermeidungsstrategie mit aller Gewalt. Genau das wird langfristig nicht funktionieren. Und dem werden alle Gesetzgeber entsprechen wollen: Durch Umgehungsverbotsregeln.

@Bayer: Mit der Frage, ab wo Besoffen anfängt bzw. der Frage, ob nicht 0,3‰, 0,5‰, 0,8‰, 1,1‰ die richtige Grenze für Besoffen (wie in D) darstellen, triffst Du natürlcih einen Kern. Insoweit ist eine 0,0‰-Grenze klar als Warn- und Hinweisfunktion.

Ich möchte da ganze auch nicht entscheiden. Da bin ich möglicherweise zu sehr vorbelastet. Mögen das andere tun.

Nicht richtig ist allerdings, dass die meisten EU-Staaten eine 0,0‰-Regelung ahben. Die Abstufungen sind höchst unterschiedlich in der EU.

Mal als politischen Seitenhieb: Wenn die EU-Staaten sich bisher nicht einmal auf eine rechtliche "Besoffen-Grenze" einigen konnten, wie soll es da erstmal mit einer Einigung über Fahrgeeignetheit aussehen?

Wenn Du das mit Deinem Hinweis, ab wann ist Besoffen, aussagen wolltest, dann stimme ich Dir von ganzem Herzen zu.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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andrexx
Beitrag 26.07.2005, 20:24
Beitrag #1022


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Hallo @ all
Habe vor ca. 10 Tagen meine Nu erhalten, die aber an die Fsst zurück gegangen ist, weil ich seit 5 Monaten in CZ bei meiner Freundin mit Hauptwohnsitz gemeldet bin.Kann ich bis zur öffentlichen Zustellung meinen FS weiter nutzen in BRD oder hab ich da ein echtes Prob. am Hintern ?

Würde mich freuen, wenn da mal ein Schlauer unter Euch steckt wavey.gif




Dankeeee
@andrexx
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GSX-R
Beitrag 26.07.2005, 20:34
Beitrag #1023


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Zitat (andrexx @ 26.07.2005, 21:24)
Würde mich freuen, wenn da mal ein Schlauer unter Euch steckt

Wie sollen wir denn das verstehen? think.gif mad.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 20:38
Beitrag #1024


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Wieso kommst Du auf die Idee, das in diesem Schreiben, welches angeblich eine NU enthalten soll, diese drinsteckt.

Ich denke, Du hast den Brief gelesen, wieder "verschlossen" und zurückgeschickt.
Bei einer normalen Abmeldung erreicht ein Brief gar nicht das "Ziel", sonder wird schon im Verteiler-Zentrum zurückgesandt.

Lass die Finger von Steuer und Lenker, melde Dich bei Deinem zuständigen Verkehrsamt und frage nach, ob denen eine "Nachfrage" aus D bekannt ist.
Ist Deine CZ-Adresse nur eine Schein-Adresse, dann geh am besten zu der zuständigen deutsche FEB und kläre Dein Problem.


Bentley
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 20:40
Beitrag #1025


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@ GSX-R

Andrexx meinte wohl, es gäbe einen Schlauen, der Ihm erklärt, wir er am besten die deutschen Gestze umgehen kann....


Schade....
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Uwe W
Beitrag 26.07.2005, 20:46
Beitrag #1026


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Zitat (andrexx @ 26.07.2005, 21:24)
Habe vor ca. 10 Tagen meine Nu erhalten, die aber an die Fsst zurück gegangen ist, weil ich seit 5 Monaten in CZ bei meiner Freundin mit Hauptwohnsitz gemeldet bin.Kann ich bis zur öffentlichen Zustellung meinen FS weiter nutzen in BRD oder hab ich da ein echtes Prob. am Hintern ?

Wie soll man sich das Zurückgehen der NU denn vorstellen?

Hat Deine Mutter den Brief geöffnet und mit Deiner neuen Anschrift an die Führerscheinstelle zurückgeschickt?
Ist in diesem Fall Deine Mutter bevollmächtigt, für Dich Post in Empfang zu nehmen????

Ein Verwaltungsakt ist grundsätzlich wirksam, sobald er dem Betroffenen bekanntgegeben wurde. Nach Bekanntgabe der NU wäre ein Verstoß eine Straftat.

Ob im Einzelfall eine Bekanntgabe erfolgt ist, kann man nur beurteilen (bzw. zu beurteilen versuchen), wenn man sämtliche Details kennt.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 20:54
Beitrag #1027


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Zitat (andrexx @ 26.07.2005, 21:24)
Habe vor ca. 10 Tagen meine Nu erhalten, ...

Wie ist das möglich, wenn Du im Ausland wohnst? blink.gif

Ich bitte um mehr DETAILS...


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andrexx
Beitrag 26.07.2005, 21:27
Beitrag #1028


Neuling
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@ Uwe
auf deine Frage hin, klar hat meine Mam heimlich in den Brief reingeschlunst, diesen wieder gut verschlossen mit dem Vermerk" seit.....nach CZ verzogen"( da ich ja auch ordentlich abgemeldet bin, wie bereits erwähnt)


@ Thommy Bumm
habe hier in D noch einen Nachsendeantrag über die hiesige Post laufen



bentley222 lightbulb.gif ich suche nach Antworten und bitte nicht um derartige Kommentare, denn dies ist doch wohl ein Forum und kein Chat
Thanks
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murksel
Beitrag 26.07.2005, 21:32
Beitrag #1029


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Das heißt, das du die NU nach Deutschland auf die Ausweichadresse bekommen hast?

Wissen die (FS - Behörde) nicht, das du in CZ wohnst?

Ist denn eine NU wirksam, die an eine falsche Adresse geschickt wurde? Das muß doch auch nicht zwangsläufig heißen, das daraufhin (wegen Wohnsitz im Ausland) eine öffentliche Zustellung erfolgt oder?

Schicke denen doch mal eine Kopie der Anmeldebescheinigung zu und sag, das sie bitte deine Akte nach CZ schicken sollen. Werden die zwar nicht machen aber sie wissen dann, wo du wohnst.

--------------------------------------------
***** Anmerkung Moderator:

Zum Antworten braucht nicht immer der vorhergehende Beitrag zitiert werden. Der wird bestimmt nicht zweimal gelesen. Ich bitte um sinvolle Verwendung der Quote Funktion.

Unnötige Quote entfernt.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 26.07.2005, 21:48
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 21:41
Beitrag #1030


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Hey Leute!
Es geht nicht darum wie man die deutschen Gesetze umgehen kann, sondern ob die deutsche Fahrerlaubnisbehörde noch zuständig ist, wenn der Betroffene seit Monaten im Ausland wohnt.
Ich möchte auch gerne mal wissen, ob die Möglichkeit zur MPU Pflicht ist, oder eine Gnade der deutschen Führerscheinstelle.
Wie sind die Paragraphen dazu?


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Uwe
Beitrag 26.07.2005, 21:48
Beitrag #1031


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Hier wird die hier begonnene Diskussion um den Alkkonsum weitergeführt.

Grüße, Uwe


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schmidt3121
Beitrag 26.07.2005, 21:51
Beitrag #1032


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Gab es hier nicht erst vor kurzen auch so einen Fall wo ein NU an einen im Ausland wohnenden ergangen ist? Der hatte einen Nachsendeauftrag zu einem Freund. Was ist da rausgekommen?
Hier scheint es mir um die gleiche Problematik zu gehen.
L.G. schmidt3121
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 21:55
Beitrag #1033


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Die Möglichkeit, eine MPU zu machen, besteht immer dann, wenn deine FE-Behörde deine FE-Akte an das von dir gewählte MPI schickt.

Die Behörde muss der anerkannen MPI deine FE-Akte zur Verfügung stellen.

Diese wird nach einiger Zeit vom MPI an die FEB zurückgesandt. Ohne Vermerk, ohne irgendwas.

Die deutsche FEB ist solange zuständig, solange die Post bei der gemeldeten Adresse ankommt.
Und wenn ein Verwandter die Post annimmt und nach einem Tag wieder zurückschickt... na dann.
Bei einer Abmeldung mit Nachsendeantrag werden jegliche Briefsendungen schon vorher im Verteilerzentrum "nachgesandt"....

Insofern fällt @ Andrexx unter deutsche Gerichtsbarkeit....

Bentley
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andrexx
Beitrag 26.07.2005, 21:55
Beitrag #1034


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Das heißt, das du die NU nach Deutschland auf die Ausweichadresse bekommen hast?

Ich habe lediglich einen Nachsendeauftrag auf meine Mutter gemacht, da ich durch meine Selbständigkeit noch viel Post von hiesigen Ämtern , Rechnungen und so weiter in den ersten Monaten bekommen habe, das geht ja nicht von heute auf morgen, wenn man umzieht.


Wissen die (FS - Behörde) nicht, das du in CZ wohnst?

ja , wenn ich das wüßte
kann ja da auch nicht einfach hinfahren von CZ, weil ich ja nicht weiß ob ich in D noch fahren kann( trau mich nicht) crybaby.gif
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murksel
Beitrag 26.07.2005, 21:58
Beitrag #1035


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Mann kann ja auch telefonieren oder?

Die Post würde ich ab sofort komplett zurückgehen lassen
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RA XDiver
Beitrag 26.07.2005, 22:00
Beitrag #1036


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Zitat
Die Post würde ich ab sofort komplett zurückgehen lassen


Na das wird seine (ehemaligen) Geschäftspartner aber freuen. Rechtsstreite in nicht absehbarer Höhe riskieren, nur um vor deutscher Behördenpost sicher zu sein.

Echt guter Tipp..... rolleyes.gif


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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 22:04
Beitrag #1037


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 22:55)
Die deutsche FEB ist solange zuständig, solange die Post bei der gemeldeten Adresse ankommt.

Da müßte doch auch der berühmte Lebensmittelpunkt greifen .. ? Oder nur wenn es D. gefällt?
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 22:11
Beitrag #1038


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Zitat
Da müßte doch auch der berühmte Lebensmittelpunkt greifen .. ? Oder nur wenn es D. gefällt?


Klar.
Habe ich eine Postadresse in D., kann aber nachweisen, das ich mit meiner Firma mittlerweile seit mehr als einem halben Jahr in XXX-Land residiere, kein Problem.

Jeder normale Geschäftsmann dürfte keine Probleme haben, dies nachzuweisen... inklusive Löschung aus dem hiesigen Firmen-Verzeichnis, bzw. als einfacher Bürger mit der Abmeldung aus dem jeweiligen Wohnort und der Anmeldung im XXX-Land.

Einfach oder?

Wenn ich dagegen noch eine ladungsfähige Adresse in D habe, dann kann mir dorthin auch eine Kündigung, ein Pfändungs-Bescheid oder aber eine NU zugestellt werden....

Bentley
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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 22:20
Beitrag #1039


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:11)
Wenn ich dagegen noch eine ladungsfähige Adresse in D habe, dann kann mir dorthin auch eine Kündigung, ein Pfändungs-Bescheid oder aber eine NU zugestellt werden....

Mir geht es um die Zuständigkeit der dt. FEB bei Lebensmittelpunkt im Ausland. Wenn es eine Adresse in D. gibt ändert das ja nichts am Lebensmittelpunkt im Ausland. Sonst heißt es doch auch immer es wäre egal wo man gemeldet ist - zuständig für eine FE Erteilung wäre immer die FEB am Lebensmittelpunkt. Das sollte für eine NU dann auch gelten?
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Uwe W
Beitrag 26.07.2005, 22:28
Beitrag #1040


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Ob man im Inland oder im Ausland lebt, spielt für Nutzungsuntersagungen keine Rolle.

Es ist sogar so, dass bei im Ausland lebenden Führerscheininhabern jede deutsche Führerscheinstelle zuständig ist und eine NU aussprechen kann, während es bei in Deutschland lebenden Kunden nur die für den Wohnort zuständige Führerscheinstelle machen kann.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 22:31
Beitrag #1041


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Schon interessant, einmal ist der Lebensmittelpunkt maßgebend (FE Erteilung), andererseits ist immer D. zuständig (NU). Wie D. es halt gerade braucht ..
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 22:35
Beitrag #1042


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Zitat (murksel @ 26.07.2005, 22:32)
Schicke denen doch mal eine Kopie der Anmeldebescheinigung zu und sag, dass sie bitte deine Akte nach CZ schicken sollen. Werden die zwar nicht machen aber sie wissen dann, wo du wohnst.

Das finde ich doch mal eine klasse Idee!
Wenn die deutsche Fahrerlaubnisbehörde Deine CZ-Adresse kennt, dann ist eine öffentliche Zustellung nicht mehr möglich. Die Nutzungsuntersagung wird Dir dann wahrscheinlich nach Tschechien zugestellt. Jetzt bleibt nur noch die Frage ob die FSSt. jetzt noch zuständig ist, weil sie den Vorgang begonnen hatten, als Du noch in Deutschland gemeldet warst.


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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 22:41
Beitrag #1043


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Wie @Uwe W schon ausgeführt hat, ist jede deutsche FEB zuständig.

Unerheblich, ob der Vorgang vor oder nach dem "Wegzug" aus D stattfand.

Die NU ist rechtlich einwandfrei.

Ausserdem: derjenige darf ja in CZ und in ganz EU-Land (ausser D) fahren.
Also hat der NU-Betroffene ja kein Problem, oder ?

Bentley
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 22:44
Beitrag #1044


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Zitat (Uwe W @ 26.07.2005, 23:28)
... und eine NU aussprechen kann, ...

Wo steht das?


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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 22:47
Beitrag #1045


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:41)
Ausserdem: derjenige darf ja in CZ und in ganz EU-Land (ausser D) fahren.
Also hat der NU-Betroffene ja kein Problem, oder ?

Natürlich nicht. Wir EU-FE-ler sind aber nunmal Prinzipienreiter rofl1.gif wavey.gif
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 22:55
Beitrag #1046


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Ich habe auch eine EU-FE.
Die wurde am 22.08.03 ausgestellt und am 12.11.03 erweitert.

All dies bei der FEB Speyer.

Ich bin als inländischer EU-FE-Inhaber auch Prinzipenreiter....

Und ich bestehe auf einer MPU für alle, die hier in D von einer wie auch immer gearteten EU-FE Gebrauch machen wollen...

Für alle PL oder CZ-FE-Inhabern sollte dies eigentlich kein Problem darstellen, oder?

Bentley
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 23:04
Beitrag #1047


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:41)
Außerdem: derjenige darf ja in CZ und in ganz EU-Land (außer D) fahren.
Also hat der NU-Betroffene ja kein Problem, oder ?

@Bentley!
Dein Zynismus ist einfach nicht auszuhalten & äußerst unsachlich. ranting.gif wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif

Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich nur für Deutschland zuständig.
Wenn eine NU nicht zugestellt werden konnte, dann ist sie definitiv nicht gültig! whistling.gif


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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 23:16
Beitrag #1048


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Die NU konnte doch an deutsche Melde-Adresse zugestellt werden. Oder nicht?

Solange ein Bürger eine deutsche Adresse unterhält, denke ich, hat die FEB keinen Grund, eine NU als nichtig einzustufen.


Thommy Bumm
Zitat
Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich nur für Deutschland zuständig.


Richtig. Die deutsche FEB erteilt dem VT eine NU. Egal ob dieser in Griechenland, der Türkei, Kanada oder in Takatukaland wohnt.

Der VT kann seine Eignung jederzeit wieder herstellen. Weitere Schritte dazu sind bei jeder FEB zu erfragen, sollte dieser EU-FE-Inhaber seinen Lebensmittelpunkt im Ausland begründet haben.

Zitat
@Bentley!
Dein Zynismus ist einfach nicht auszuhalten & äußerst unsachlich.


Was an meinen Äusserungen "nicht auszuhalten" ist, sei Dir überlassen.
"Unsachlich" stelle ich gerne unter die Supervision der Experten.
Meine Aussage, das die NU nur für das Gebiet der BRD gilt, erhalte ich aufrecht. Derjenige EU-FE-Besitzer darf überall in EU-Land fahren, nur in D nicht.

Was daran unsachlich oder "nicht aushaltbar" ist, erklär mir bitte....

Bentley
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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 23:23
Beitrag #1049


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:55)
Und ich bestehe auf einer MPU für alle, die hier in D von einer wie auch immer gearteten EU-FE Gebrauch machen wollen...

Für alle PL oder CZ-FE-Inhabern sollte dies eigentlich kein Problem darstellen,  oder?

Auch wenn es Dir nicht gefallen wird - mit dem Hoheitsakt der FE Erteilung, der nach EU FE-Rili eine Eignungsprüfung beinhaltet, hat uns der ausstellende EU Staat die Eignung testiert. Zweifel daran bitte ich beim ausstellenden Staat über den EuGH anzumelden. tongue.gif
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 23:31
Beitrag #1050


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Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 00:16)
Der VT kann seine Eignung jederzeit wieder herstellen. Weitere Schritte dazu sind bei jeder FEB zu erfragen, sollte dieser EU-FE-Inhaber seinen Lebensmittelpunkt im Ausland begründet haben.

Wieder falsch!
Wer im Ausland wohnt, der darf keine MPU machen!


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Beeblebrox
Beitrag 26.07.2005, 23:38
Beitrag #1051


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:41)
Ausserdem: derjenige darf ja in CZ und in ganz EU-Land (ausser D) fahren.
Also hat der NU-Betroffene ja kein Problem, oder ?

Ausserdem: deiner hier ausgelebten Ignoranz gegenüber verzweifelten Leuten, die durch eine oder zwei Dummheiten in DIE Sackgasse ihres Lebens geraten sind, möchte ich mal eine ebenso gepflegte wie gespielte Ignoranz entgegenhalten:

Ich habe mit Alkohol keine Probleme, ich kann zum Mittagessen im Restaurant ein Bier trinken oder mich am Wochenende nett betrinken - genausogut komme ich wochenlang überhaupt nicht mit Alkohol in Berührung, mir fehlt da nichts.
Allerdings fehlt mir das Verständnis für Leute, die beim Anblick einer Flasche Wein schon das grosse Zittern anfangen und weder nüchtern noch betrunken ihre eigenen Grenzen kennen.
Alkoholiker sollen sich halt zusammenreissen wie jeder andere auch.

Also haben Alkoholiker ja kein Problem, oder?

wink.gif

Ich möchte dir empfehlen, etwas gelassener an die Problematik heranzugehen und versuchen, auch mal den Standpunkt anderer zu begreifen.

Beeblebrox
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strichachtdoktor
Beitrag 27.07.2005, 00:22
Beitrag #1052


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Ignoranten sind fuer mich auch Leute, die meinen, nur weil sie ihre Alkoholsucht erfolgreich bekaempft haben - eine Sache, in die andere erst gar nicht geraten ... - muessten sie jetzt eine grosse Welle ueber Dinge machen und andere Leute belehren oder ihnen "helfen" ... Zum Beispiel.

Oder Leute, die erst gar nicht zur Kenntnis nehmen, dass eine polnische EU-FE erstmal eine ganz normale FE ist, die weder eingezogen, noch ohne Grund geschreddert werden darf ( oder was ist eine NU sonst ?). Und eine normale - vorkommensfreie - Verkehrskontrolle ist imho eher ein Grund anzunehmen, dass eine Eignung wieder gegeben ist als ein Grund, einen EU-FS zu melden oder zu sperren (NU) ...

Und dann koennen wir uns weiter ueber Umstaende unterhalten, unter denen eine EU-FE vielleicht doch nicht gueltig ist in einem Land, in dem fuer die betroffene Person schonmal ein Entzug stattgefunden hat. Und ob es da nicht andere Fristen der Verwertbarkeit geben sollte als "einmal lebenslaenglich" (also 15 Jahre).

Wir koennen aber auch einfach abwarten, wie der Weiterbildungskurs fuer deutsche Verwaltungsrichter am EuGH diesesmal enden wird - die Muenchener Anfrage ist schonmal hilfreich. Und dieser Weg dauert auch nicht so arg lange, maximal 5 Jahre ... rofl1.gif

Welcher Moderator haelt das durch ?


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Bentley222
Beitrag 27.07.2005, 00:39
Beitrag #1053


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Zitat
Ignoranten sind fuer mich auch L
Zitat
eute, die meinen, nur weil sie ihre Alkoholsucht erfolgreich bekaemp
Zitat
ft haben - eine Sache, in die andere erst gar nicht geraten ... - muessten sie jetzt eine grosse Welle ueber Dinge machen und andere Leute belehren oder ihnen "helfen" ...


Jeder, der seine Sucht erkannt hat, kann an anderer Stelle hier im Board viel Hilfe bekommen.

Für viel Leute hier im Thread ist die offtopic.gif , deswegen kein weiteres Wort hierzu.

Zitat
Oder Leute, die erst gar nicht zur Kenntnis nehmen, dass eine polnische EU-FE erstmal eine ganz normale FE ist, die weder eingezogen, noch ohne Grund geschreddert werden darf ( oder was ist eine NU sonst ?)


Bei einer NU wird die EU-FE sicherlich nicht geshreddert, es wird lediglich vermerkt, das in D kein Gebrauch mehr von dieser EU-FE gemacht werden darf.


Und dieser Weg dauert auch nicht so arg lange, maximal 5 Jahre ...
Welcher Moderator haelt das durch ?


Ich denke (mein ureigenste, per PM anfechtbare) Meinung ist, kein Auslands-EU-FE-Inhaber mag 5 Jahre warten, bis er Rechtssicherheit hat...

Die Moderatoren dieses Forum werden diese "Krise" oder weitere bestimmt ohne irgendeine schlaflose Nacht überstehen.
in dieser Aussage bin ich mir sogar sehr sicher !!

Bentley
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strichachtdoktor
Beitrag 27.07.2005, 00:56
Beitrag #1054


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Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 01:39)
kein Auslands-EU-FE-Inhaber mag 5 Jahre warten, bis er Rechtssicherheit hat...

... solange er nicht kontrolliert wird, sind die 5 Jahre ja kein grosses Problem rofl1.gif


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corneliusrufus
Beitrag 27.07.2005, 01:03
Beitrag #1055


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Zitat
eine polnische EU-FE erstmal eine ganz normale FE ist, die weder eingezogen, noch ohne Grund geschreddert werden darf ( oder was ist eine NU sonst ?). Und eine normale - vorkommensfreie - Verkehrskontrolle ist imho eher ein Grund anzunehmen, dass eine Eignung wieder gegeben ist als ein Grund, einen EU-FS zu melden oder zu sperren (NU) ...

Und dann koennen wir uns weiter ueber Umstaende unterhalten, unter denen eine EU-FE vielleicht doch nicht gueltig ist in einem Land, in dem fuer die betroffene Person schonmal ein Entzug stattgefunden hat. Und ob es da nicht andere Fristen der Verwertbarkeit geben sollte


Diesen Teil halte ich auch für diskutabel. Der Streitpunkt sollte eher der zweite Absatz sein, also bei Leuten, die in D aufgefallen sind oder sonstwo im EU-Raum.

Wegen des ersten Absatzes kann ich mir auch eine Richterschelte im EuGH vorstellen. Bloß dass dann die Politiker handeln müssen und werden. Mit ungewissem Ausgang für alle dann davon Betroffenen.

In D könnte das wirklich ein Pyrrhus-Sieg werden. Oder eine Klein-MPU für alle bei FE-Erwerb oder Umschreibung für Deutsche und Inländer.

Solange die Möglichkeit eines EU-FS als Zeitgewinnung betrachtet wird, für sich eine Lösung zu finden, - mit Grummeln, ihr kennt meinen Spruch - VÖLLIG okay! Es könnte danach sogar eine Erleichterung im erstmaligen "Wiedererwerb" geben. Aber auch das Gegenteil, wie mehrfacher Entzug = tatsächlich lebenslang. Da sind "zweimal 30 Jahre" immer noch weniger.

Ich konzidiere sogar, das es bei dem einen oder anderen durch die Länge der europäischen Entscheidungen über Jahre immer wieder Gedankenanstöße und Auseinandersetzungen mit dem eigenen Verhalten und Fehlverhalten gibt. Dass auch überrozess eine Wandlung im Inneren vorkommen kann. (Dann wieder nicht von innen, aber von außen nach innen induziert.)

Ich sehe hier langsam eine Sicht, die über den aktuellen Hintergrund hinwegschaut, Probleme bereit ist zu erfassen und (auch neue) Lösungen zu suchen.

Auch wenn ich es nicht durch das Gefahrenpotential für gut empfinde. Das Vorgehen der FS-Flucht erzeugt einfach einen gehörigen Handlungsdruck. Wobei Verwaltungen in D allein gelasen wurden, alle nach dem EuGH rufen (zurecht), statt nun politisches Handeln zu fordern (ebenfalls zurecht). Solange wir Verwaltungen und Richter zu unseren Ersatzpolitikern küren, solange werden wir immer mehr große Lücken und Ungerechtigkeiten kreieren, immer mehr sachungerechte Wege beschreiten müssen.

Eines kann jedenfalls jeder von den FS-Flüchtigen lernen: deren Kreativität. Und von denjenigen, die den Weg über die MPU antreten: Deren mutigen Schritt, eigenes Fehlverhalten einzugestehen und zu ändern.

Ohne das nächste irgendwie ethisch bewerten zu wollen: Wenn ich juristisch, rechtlich, politisch durch wirtschaftlich ersetzte, dann ist das Abwandern ncihts anderes, als die Ausnutzung von Arbitrage-Gewinnen (Gewinnen durch Ausnutzung unterschiedlicher Preise). Ein Verhalten, wozu die EU in ihrer Wirtschaftsliberalität die Bürger sogar auffordert.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Bentley222
Beitrag 27.07.2005, 01:03
Beitrag #1056


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Und jetzt, lieber Joe, stell Dir mal einen vor, der mit seiner XX-Eu-Karte seit 4 Jahren hier in Deutschland rumfährt und dann, ganz plötzlich, eine MPU machen soll...

Derjenige wird zwar auch fluchen, wird aber auch eine NU bekommen, wenn er/sie der Aufforderung zum Ablegen einer MPU nicht nachkommt.

Mir kommt diese ganze Diskussion wie ein Ringen um Zeit vor:
Ich hab meine Ausland-EU-Fe noch... wie lange darf ich noch in D damit fahren?


Bentley
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corneliusrufus
Beitrag 27.07.2005, 01:12
Beitrag #1057


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Wenn ich die Argumente weiter denke, dann wird die NU "natürlich" abgeschafft werden. Mit der einheitlichen Anerkennung einer/s EU-E/FS gäbe es danna uch eine einheitliche Aberkennung.. Dann verlöre der Auffällige nicht nur in D das Recht, einen beliebigen (EU-)FS zu nutzen, sondern er verlöre jedwede EU-FE.

Krass formuliert: Da kann der D-nahe Nutzer für den Urlaub nicht einmal mehr D umfahren, weil er selbst im D-nahen Ausland keine FE mehr besitzt.

Genau das ist das viel größere Problem, was dann statt der NU in D kommen wird. Da ist dann die Katastrophe (unterm Strich) noch viel größer. Genau in dieser Lawine befinden wir uns.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Bentley222
Beitrag 27.07.2005, 01:18
Beitrag #1058


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Ganz krass formuliert:

Mich interessiert es nicht, wenn der Auslands-Eu-FE-Erwerber in PL oder CZ einen Menschen umnietet.

Nur hab ich Angst um meinen Sohn, der nunmal auf einer Speyer Nebenstrasse aufwächst.

Und ich habe überhaupt keine Lust, ein Grab zu pflegen, auf dem steht : "Patrik .
Du könntest noch leben, wenn es keinen Herrn Kapper gäbe... "

Ich stelle mir dies im Momemnt sehr bildlich vor und verbinde jetzt immer mehr Abscheu....

Andreas
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Perplex
Beitrag 27.07.2005, 02:35
Beitrag #1059


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Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 02:18)
Mich interessiert es nicht, wenn der Auslands-Eu-FE-Erwerber in PL oder CZ einen Menschen umnietet.

Sag mal, wird man durch die MPU-Psychos so krass drauf? Also so möchte ich nicht werden! Für mich macht es keinen Unterschied, ob ein Deutscher oder Ausländer zu Schaden kommt. Ich finde es gleichermaßen traurig.

Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 02:18)
Nur hab ich Angst um meinen Sohn, der nun mal auf einer Speyer Nebenstrasse aufwächst.

Speyer ist wirklich eine gefährliche Gegend. Da in der Nähe hatten mich schon mal die ***** auf der Autobahn auf Drogen gefilzt. Natürlich nichts gefunden!
Sind in der Gegend alle so krass drauf?

Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 02:18)
Ich stelle mir dies im Moment sehr bildlich vor und verbinde jetzt immer mehr Abscheu....

Bei Alkoholiker kann ich das auch verstehen.
Aber wie sollte denn von mir eine Gefahr ausgehen? Ich nehme keine berauschenden Mittel, schon gar nicht wenn ich fahre & fahre nie zu schnell & fahre extrem defensiv.
Wo ist das Problem?

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 27.07.2005, 06:49


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rossi
Beitrag 27.07.2005, 06:20
Beitrag #1060


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Zitat (strichachtdoktor @ 27.07.2005, 01:22)
Wir koennen aber auch einfach abwarten, wie der Weiterbildungskurs fuer deutsche Verwaltungsrichter am EuGH diesesmal enden wird - die Muenchener Anfrage ist schonmal hilfreich. Und dieser Weg dauert auch nicht so arg lange, maximal 5 Jahre ...  rofl1.gif

Hey Leute, was ist eigentlich passiert??? think.gif

Ein gewiefter Anwalt hat für seinen Mandanten Felix K. eine Klage bei einem deutschen Amtsgericht eingereicht, was dieses vollkommen überforderte. Infolge dessen wurde vom Amtsgericht der EuGH bemüht und der sprach ein Urteil.

Dass die teilweise sehr symphatischen MPU- Outlaws in diesem Forum versuchen, das Urteil in Ihrem Sinne zu interpretieren, ist ausgesprochene Mentalität dieser Gesellschaft, mit dem privaten Arsch an die Wand zu kommen; es verdient weder die verwaltungsrechtliche Klatsche, anwaltliche Häme oder die moralische Keule.

Klarheit über das Thema wird nur durch eine erneutes Urteil des EuGH kommen; der Stein rollt schon durch die Vorlage des VG München an den EuGH. Dies verwundert mich eigentlich, da ich dessen Präsidenten durch seine Veröffentlichungen zu den Hardlinern der MPU- Fraktion zähle; wenn der schon ohne EuGH kein Urteil mehr sprechen will, ist für strichachtdoktor, Thommy Bumm und co. m.E. vorsichtiger Optimismus angebracht.
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