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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
corneliusrufus
Beitrag 26.07.2005, 19:28
Beitrag #1021


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@Bentley222: Ich habe ja eher Deine Auffassung, auch wenn ich das ganze nochmals anders differenziert sehe. Ja, es ist dieses Durchsetzenwollen einer Vermeidungsstrategie mit aller Gewalt. Genau das wird langfristig nicht funktionieren. Und dem werden alle Gesetzgeber entsprechen wollen: Durch Umgehungsverbotsregeln.

@Bayer: Mit der Frage, ab wo Besoffen anfängt bzw. der Frage, ob nicht 0,3‰, 0,5‰, 0,8‰, 1,1‰ die richtige Grenze für Besoffen (wie in D) darstellen, triffst Du natürlcih einen Kern. Insoweit ist eine 0,0‰-Grenze klar als Warn- und Hinweisfunktion.

Ich möchte da ganze auch nicht entscheiden. Da bin ich möglicherweise zu sehr vorbelastet. Mögen das andere tun.

Nicht richtig ist allerdings, dass die meisten EU-Staaten eine 0,0‰-Regelung ahben. Die Abstufungen sind höchst unterschiedlich in der EU.

Mal als politischen Seitenhieb: Wenn die EU-Staaten sich bisher nicht einmal auf eine rechtliche "Besoffen-Grenze" einigen konnten, wie soll es da erstmal mit einer Einigung über Fahrgeeignetheit aussehen?

Wenn Du das mit Deinem Hinweis, ab wann ist Besoffen, aussagen wolltest, dann stimme ich Dir von ganzem Herzen zu.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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andrexx
Beitrag 26.07.2005, 20:24
Beitrag #1022


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Hallo @ all
Habe vor ca. 10 Tagen meine Nu erhalten, die aber an die Fsst zurück gegangen ist, weil ich seit 5 Monaten in CZ bei meiner Freundin mit Hauptwohnsitz gemeldet bin.Kann ich bis zur öffentlichen Zustellung meinen FS weiter nutzen in BRD oder hab ich da ein echtes Prob. am Hintern ?

Würde mich freuen, wenn da mal ein Schlauer unter Euch steckt wavey.gif




Dankeeee
@andrexx
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GSX-R
Beitrag 26.07.2005, 20:34
Beitrag #1023


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Zitat (andrexx @ 26.07.2005, 21:24)
Würde mich freuen, wenn da mal ein Schlauer unter Euch steckt

Wie sollen wir denn das verstehen? think.gif mad.gif


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 20:38
Beitrag #1024


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Wieso kommst Du auf die Idee, das in diesem Schreiben, welches angeblich eine NU enthalten soll, diese drinsteckt.

Ich denke, Du hast den Brief gelesen, wieder "verschlossen" und zurückgeschickt.
Bei einer normalen Abmeldung erreicht ein Brief gar nicht das "Ziel", sonder wird schon im Verteiler-Zentrum zurückgesandt.

Lass die Finger von Steuer und Lenker, melde Dich bei Deinem zuständigen Verkehrsamt und frage nach, ob denen eine "Nachfrage" aus D bekannt ist.
Ist Deine CZ-Adresse nur eine Schein-Adresse, dann geh am besten zu der zuständigen deutsche FEB und kläre Dein Problem.


Bentley
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 20:40
Beitrag #1025


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@ GSX-R

Andrexx meinte wohl, es gäbe einen Schlauen, der Ihm erklärt, wir er am besten die deutschen Gestze umgehen kann....


Schade....
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Uwe W
Beitrag 26.07.2005, 20:46
Beitrag #1026


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Zitat (andrexx @ 26.07.2005, 21:24)
Habe vor ca. 10 Tagen meine Nu erhalten, die aber an die Fsst zurück gegangen ist, weil ich seit 5 Monaten in CZ bei meiner Freundin mit Hauptwohnsitz gemeldet bin.Kann ich bis zur öffentlichen Zustellung meinen FS weiter nutzen in BRD oder hab ich da ein echtes Prob. am Hintern ?

Wie soll man sich das Zurückgehen der NU denn vorstellen?

Hat Deine Mutter den Brief geöffnet und mit Deiner neuen Anschrift an die Führerscheinstelle zurückgeschickt?
Ist in diesem Fall Deine Mutter bevollmächtigt, für Dich Post in Empfang zu nehmen????

Ein Verwaltungsakt ist grundsätzlich wirksam, sobald er dem Betroffenen bekanntgegeben wurde. Nach Bekanntgabe der NU wäre ein Verstoß eine Straftat.

Ob im Einzelfall eine Bekanntgabe erfolgt ist, kann man nur beurteilen (bzw. zu beurteilen versuchen), wenn man sämtliche Details kennt.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 20:54
Beitrag #1027


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Zitat (andrexx @ 26.07.2005, 21:24)
Habe vor ca. 10 Tagen meine Nu erhalten, ...

Wie ist das möglich, wenn Du im Ausland wohnst? blink.gif

Ich bitte um mehr DETAILS...


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andrexx
Beitrag 26.07.2005, 21:27
Beitrag #1028


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@ Uwe
auf deine Frage hin, klar hat meine Mam heimlich in den Brief reingeschlunst, diesen wieder gut verschlossen mit dem Vermerk" seit.....nach CZ verzogen"( da ich ja auch ordentlich abgemeldet bin, wie bereits erwähnt)


@ Thommy Bumm
habe hier in D noch einen Nachsendeantrag über die hiesige Post laufen



bentley222 lightbulb.gif ich suche nach Antworten und bitte nicht um derartige Kommentare, denn dies ist doch wohl ein Forum und kein Chat
Thanks
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murksel
Beitrag 26.07.2005, 21:32
Beitrag #1029


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Das heißt, das du die NU nach Deutschland auf die Ausweichadresse bekommen hast?

Wissen die (FS - Behörde) nicht, das du in CZ wohnst?

Ist denn eine NU wirksam, die an eine falsche Adresse geschickt wurde? Das muß doch auch nicht zwangsläufig heißen, das daraufhin (wegen Wohnsitz im Ausland) eine öffentliche Zustellung erfolgt oder?

Schicke denen doch mal eine Kopie der Anmeldebescheinigung zu und sag, das sie bitte deine Akte nach CZ schicken sollen. Werden die zwar nicht machen aber sie wissen dann, wo du wohnst.

--------------------------------------------
***** Anmerkung Moderator:

Zum Antworten braucht nicht immer der vorhergehende Beitrag zitiert werden. Der wird bestimmt nicht zweimal gelesen. Ich bitte um sinvolle Verwendung der Quote Funktion.

Unnötige Quote entfernt.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 26.07.2005, 21:48
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 21:41
Beitrag #1030


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Hey Leute!
Es geht nicht darum wie man die deutschen Gesetze umgehen kann, sondern ob die deutsche Fahrerlaubnisbehörde noch zuständig ist, wenn der Betroffene seit Monaten im Ausland wohnt.
Ich möchte auch gerne mal wissen, ob die Möglichkeit zur MPU Pflicht ist, oder eine Gnade der deutschen Führerscheinstelle.
Wie sind die Paragraphen dazu?


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Uwe
Beitrag 26.07.2005, 21:48
Beitrag #1031


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Hier wird die hier begonnene Diskussion um den Alkkonsum weitergeführt.

Grüße, Uwe


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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schmidt3121
Beitrag 26.07.2005, 21:51
Beitrag #1032


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Gab es hier nicht erst vor kurzen auch so einen Fall wo ein NU an einen im Ausland wohnenden ergangen ist? Der hatte einen Nachsendeauftrag zu einem Freund. Was ist da rausgekommen?
Hier scheint es mir um die gleiche Problematik zu gehen.
L.G. schmidt3121
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 21:55
Beitrag #1033


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Die Möglichkeit, eine MPU zu machen, besteht immer dann, wenn deine FE-Behörde deine FE-Akte an das von dir gewählte MPI schickt.

Die Behörde muss der anerkannen MPI deine FE-Akte zur Verfügung stellen.

Diese wird nach einiger Zeit vom MPI an die FEB zurückgesandt. Ohne Vermerk, ohne irgendwas.

Die deutsche FEB ist solange zuständig, solange die Post bei der gemeldeten Adresse ankommt.
Und wenn ein Verwandter die Post annimmt und nach einem Tag wieder zurückschickt... na dann.
Bei einer Abmeldung mit Nachsendeantrag werden jegliche Briefsendungen schon vorher im Verteilerzentrum "nachgesandt"....

Insofern fällt @ Andrexx unter deutsche Gerichtsbarkeit....

Bentley
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andrexx
Beitrag 26.07.2005, 21:55
Beitrag #1034


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Das heißt, das du die NU nach Deutschland auf die Ausweichadresse bekommen hast?

Ich habe lediglich einen Nachsendeauftrag auf meine Mutter gemacht, da ich durch meine Selbständigkeit noch viel Post von hiesigen Ämtern , Rechnungen und so weiter in den ersten Monaten bekommen habe, das geht ja nicht von heute auf morgen, wenn man umzieht.


Wissen die (FS - Behörde) nicht, das du in CZ wohnst?

ja , wenn ich das wüßte
kann ja da auch nicht einfach hinfahren von CZ, weil ich ja nicht weiß ob ich in D noch fahren kann( trau mich nicht) crybaby.gif
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murksel
Beitrag 26.07.2005, 21:58
Beitrag #1035


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Mann kann ja auch telefonieren oder?

Die Post würde ich ab sofort komplett zurückgehen lassen
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RA XDiver
Beitrag 26.07.2005, 22:00
Beitrag #1036


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Zitat
Die Post würde ich ab sofort komplett zurückgehen lassen


Na das wird seine (ehemaligen) Geschäftspartner aber freuen. Rechtsstreite in nicht absehbarer Höhe riskieren, nur um vor deutscher Behördenpost sicher zu sein.

Echt guter Tipp..... rolleyes.gif


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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 22:04
Beitrag #1037


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 22:55)
Die deutsche FEB ist solange zuständig, solange die Post bei der gemeldeten Adresse ankommt.

Da müßte doch auch der berühmte Lebensmittelpunkt greifen .. ? Oder nur wenn es D. gefällt?
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 22:11
Beitrag #1038


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Zitat
Da müßte doch auch der berühmte Lebensmittelpunkt greifen .. ? Oder nur wenn es D. gefällt?


Klar.
Habe ich eine Postadresse in D., kann aber nachweisen, das ich mit meiner Firma mittlerweile seit mehr als einem halben Jahr in XXX-Land residiere, kein Problem.

Jeder normale Geschäftsmann dürfte keine Probleme haben, dies nachzuweisen... inklusive Löschung aus dem hiesigen Firmen-Verzeichnis, bzw. als einfacher Bürger mit der Abmeldung aus dem jeweiligen Wohnort und der Anmeldung im XXX-Land.

Einfach oder?

Wenn ich dagegen noch eine ladungsfähige Adresse in D habe, dann kann mir dorthin auch eine Kündigung, ein Pfändungs-Bescheid oder aber eine NU zugestellt werden....

Bentley
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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 22:20
Beitrag #1039


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:11)
Wenn ich dagegen noch eine ladungsfähige Adresse in D habe, dann kann mir dorthin auch eine Kündigung, ein Pfändungs-Bescheid oder aber eine NU zugestellt werden....

Mir geht es um die Zuständigkeit der dt. FEB bei Lebensmittelpunkt im Ausland. Wenn es eine Adresse in D. gibt ändert das ja nichts am Lebensmittelpunkt im Ausland. Sonst heißt es doch auch immer es wäre egal wo man gemeldet ist - zuständig für eine FE Erteilung wäre immer die FEB am Lebensmittelpunkt. Das sollte für eine NU dann auch gelten?
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Uwe W
Beitrag 26.07.2005, 22:28
Beitrag #1040


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Ob man im Inland oder im Ausland lebt, spielt für Nutzungsuntersagungen keine Rolle.

Es ist sogar so, dass bei im Ausland lebenden Führerscheininhabern jede deutsche Führerscheinstelle zuständig ist und eine NU aussprechen kann, während es bei in Deutschland lebenden Kunden nur die für den Wohnort zuständige Führerscheinstelle machen kann.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 22:31
Beitrag #1041


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Schon interessant, einmal ist der Lebensmittelpunkt maßgebend (FE Erteilung), andererseits ist immer D. zuständig (NU). Wie D. es halt gerade braucht ..
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 22:35
Beitrag #1042


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Zitat (murksel @ 26.07.2005, 22:32)
Schicke denen doch mal eine Kopie der Anmeldebescheinigung zu und sag, dass sie bitte deine Akte nach CZ schicken sollen. Werden die zwar nicht machen aber sie wissen dann, wo du wohnst.

Das finde ich doch mal eine klasse Idee!
Wenn die deutsche Fahrerlaubnisbehörde Deine CZ-Adresse kennt, dann ist eine öffentliche Zustellung nicht mehr möglich. Die Nutzungsuntersagung wird Dir dann wahrscheinlich nach Tschechien zugestellt. Jetzt bleibt nur noch die Frage ob die FSSt. jetzt noch zuständig ist, weil sie den Vorgang begonnen hatten, als Du noch in Deutschland gemeldet warst.


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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 22:41
Beitrag #1043


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Wie @Uwe W schon ausgeführt hat, ist jede deutsche FEB zuständig.

Unerheblich, ob der Vorgang vor oder nach dem "Wegzug" aus D stattfand.

Die NU ist rechtlich einwandfrei.

Ausserdem: derjenige darf ja in CZ und in ganz EU-Land (ausser D) fahren.
Also hat der NU-Betroffene ja kein Problem, oder ?

Bentley
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 22:44
Beitrag #1044


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Zitat (Uwe W @ 26.07.2005, 23:28)
... und eine NU aussprechen kann, ...

Wo steht das?


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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 22:47
Beitrag #1045


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:41)
Ausserdem: derjenige darf ja in CZ und in ganz EU-Land (ausser D) fahren.
Also hat der NU-Betroffene ja kein Problem, oder ?

Natürlich nicht. Wir EU-FE-ler sind aber nunmal Prinzipienreiter rofl1.gif wavey.gif
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 22:55
Beitrag #1046


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Ich habe auch eine EU-FE.
Die wurde am 22.08.03 ausgestellt und am 12.11.03 erweitert.

All dies bei der FEB Speyer.

Ich bin als inländischer EU-FE-Inhaber auch Prinzipenreiter....

Und ich bestehe auf einer MPU für alle, die hier in D von einer wie auch immer gearteten EU-FE Gebrauch machen wollen...

Für alle PL oder CZ-FE-Inhabern sollte dies eigentlich kein Problem darstellen, oder?

Bentley
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 23:04
Beitrag #1047


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:41)
Außerdem: derjenige darf ja in CZ und in ganz EU-Land (außer D) fahren.
Also hat der NU-Betroffene ja kein Problem, oder ?

@Bentley!
Dein Zynismus ist einfach nicht auszuhalten & äußerst unsachlich. ranting.gif wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif

Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich nur für Deutschland zuständig.
Wenn eine NU nicht zugestellt werden konnte, dann ist sie definitiv nicht gültig! whistling.gif


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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 23:16
Beitrag #1048


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Die NU konnte doch an deutsche Melde-Adresse zugestellt werden. Oder nicht?

Solange ein Bürger eine deutsche Adresse unterhält, denke ich, hat die FEB keinen Grund, eine NU als nichtig einzustufen.


Thommy Bumm
Zitat
Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich nur für Deutschland zuständig.


Richtig. Die deutsche FEB erteilt dem VT eine NU. Egal ob dieser in Griechenland, der Türkei, Kanada oder in Takatukaland wohnt.

Der VT kann seine Eignung jederzeit wieder herstellen. Weitere Schritte dazu sind bei jeder FEB zu erfragen, sollte dieser EU-FE-Inhaber seinen Lebensmittelpunkt im Ausland begründet haben.

Zitat
@Bentley!
Dein Zynismus ist einfach nicht auszuhalten & äußerst unsachlich.


Was an meinen Äusserungen "nicht auszuhalten" ist, sei Dir überlassen.
"Unsachlich" stelle ich gerne unter die Supervision der Experten.
Meine Aussage, das die NU nur für das Gebiet der BRD gilt, erhalte ich aufrecht. Derjenige EU-FE-Besitzer darf überall in EU-Land fahren, nur in D nicht.

Was daran unsachlich oder "nicht aushaltbar" ist, erklär mir bitte....

Bentley
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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 23:23
Beitrag #1049


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:55)
Und ich bestehe auf einer MPU für alle, die hier in D von einer wie auch immer gearteten EU-FE Gebrauch machen wollen...

Für alle PL oder CZ-FE-Inhabern sollte dies eigentlich kein Problem darstellen,  oder?

Auch wenn es Dir nicht gefallen wird - mit dem Hoheitsakt der FE Erteilung, der nach EU FE-Rili eine Eignungsprüfung beinhaltet, hat uns der ausstellende EU Staat die Eignung testiert. Zweifel daran bitte ich beim ausstellenden Staat über den EuGH anzumelden. tongue.gif
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 23:31
Beitrag #1050


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Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 00:16)
Der VT kann seine Eignung jederzeit wieder herstellen. Weitere Schritte dazu sind bei jeder FEB zu erfragen, sollte dieser EU-FE-Inhaber seinen Lebensmittelpunkt im Ausland begründet haben.

Wieder falsch!
Wer im Ausland wohnt, der darf keine MPU machen!


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Beeblebrox
Beitrag 26.07.2005, 23:38
Beitrag #1051


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:41)
Ausserdem: derjenige darf ja in CZ und in ganz EU-Land (ausser D) fahren.
Also hat der NU-Betroffene ja kein Problem, oder ?

Ausserdem: deiner hier ausgelebten Ignoranz gegenüber verzweifelten Leuten, die durch eine oder zwei Dummheiten in DIE Sackgasse ihres Lebens geraten sind, möchte ich mal eine ebenso gepflegte wie gespielte Ignoranz entgegenhalten:

Ich habe mit Alkohol keine Probleme, ich kann zum Mittagessen im Restaurant ein Bier trinken oder mich am Wochenende nett betrinken - genausogut komme ich wochenlang überhaupt nicht mit Alkohol in Berührung, mir fehlt da nichts.
Allerdings fehlt mir das Verständnis für Leute, die beim Anblick einer Flasche Wein schon das grosse Zittern anfangen und weder nüchtern noch betrunken ihre eigenen Grenzen kennen.
Alkoholiker sollen sich halt zusammenreissen wie jeder andere auch.

Also haben Alkoholiker ja kein Problem, oder?

wink.gif

Ich möchte dir empfehlen, etwas gelassener an die Problematik heranzugehen und versuchen, auch mal den Standpunkt anderer zu begreifen.

Beeblebrox
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strichachtdoktor
Beitrag 27.07.2005, 00:22
Beitrag #1052


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Ignoranten sind fuer mich auch Leute, die meinen, nur weil sie ihre Alkoholsucht erfolgreich bekaempft haben - eine Sache, in die andere erst gar nicht geraten ... - muessten sie jetzt eine grosse Welle ueber Dinge machen und andere Leute belehren oder ihnen "helfen" ... Zum Beispiel.

Oder Leute, die erst gar nicht zur Kenntnis nehmen, dass eine polnische EU-FE erstmal eine ganz normale FE ist, die weder eingezogen, noch ohne Grund geschreddert werden darf ( oder was ist eine NU sonst ?). Und eine normale - vorkommensfreie - Verkehrskontrolle ist imho eher ein Grund anzunehmen, dass eine Eignung wieder gegeben ist als ein Grund, einen EU-FS zu melden oder zu sperren (NU) ...

Und dann koennen wir uns weiter ueber Umstaende unterhalten, unter denen eine EU-FE vielleicht doch nicht gueltig ist in einem Land, in dem fuer die betroffene Person schonmal ein Entzug stattgefunden hat. Und ob es da nicht andere Fristen der Verwertbarkeit geben sollte als "einmal lebenslaenglich" (also 15 Jahre).

Wir koennen aber auch einfach abwarten, wie der Weiterbildungskurs fuer deutsche Verwaltungsrichter am EuGH diesesmal enden wird - die Muenchener Anfrage ist schonmal hilfreich. Und dieser Weg dauert auch nicht so arg lange, maximal 5 Jahre ... rofl1.gif

Welcher Moderator haelt das durch ?


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Bentley222
Beitrag 27.07.2005, 00:39
Beitrag #1053


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Zitat
Ignoranten sind fuer mich auch L
Zitat
eute, die meinen, nur weil sie ihre Alkoholsucht erfolgreich bekaemp
Zitat
ft haben - eine Sache, in die andere erst gar nicht geraten ... - muessten sie jetzt eine grosse Welle ueber Dinge machen und andere Leute belehren oder ihnen "helfen" ...


Jeder, der seine Sucht erkannt hat, kann an anderer Stelle hier im Board viel Hilfe bekommen.

Für viel Leute hier im Thread ist die offtopic.gif , deswegen kein weiteres Wort hierzu.

Zitat
Oder Leute, die erst gar nicht zur Kenntnis nehmen, dass eine polnische EU-FE erstmal eine ganz normale FE ist, die weder eingezogen, noch ohne Grund geschreddert werden darf ( oder was ist eine NU sonst ?)


Bei einer NU wird die EU-FE sicherlich nicht geshreddert, es wird lediglich vermerkt, das in D kein Gebrauch mehr von dieser EU-FE gemacht werden darf.


Und dieser Weg dauert auch nicht so arg lange, maximal 5 Jahre ...
Welcher Moderator haelt das durch ?


Ich denke (mein ureigenste, per PM anfechtbare) Meinung ist, kein Auslands-EU-FE-Inhaber mag 5 Jahre warten, bis er Rechtssicherheit hat...

Die Moderatoren dieses Forum werden diese "Krise" oder weitere bestimmt ohne irgendeine schlaflose Nacht überstehen.
in dieser Aussage bin ich mir sogar sehr sicher !!

Bentley
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strichachtdoktor
Beitrag 27.07.2005, 00:56
Beitrag #1054


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Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 01:39)
kein Auslands-EU-FE-Inhaber mag 5 Jahre warten, bis er Rechtssicherheit hat...

... solange er nicht kontrolliert wird, sind die 5 Jahre ja kein grosses Problem rofl1.gif


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corneliusrufus
Beitrag 27.07.2005, 01:03
Beitrag #1055


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Zitat
eine polnische EU-FE erstmal eine ganz normale FE ist, die weder eingezogen, noch ohne Grund geschreddert werden darf ( oder was ist eine NU sonst ?). Und eine normale - vorkommensfreie - Verkehrskontrolle ist imho eher ein Grund anzunehmen, dass eine Eignung wieder gegeben ist als ein Grund, einen EU-FS zu melden oder zu sperren (NU) ...

Und dann koennen wir uns weiter ueber Umstaende unterhalten, unter denen eine EU-FE vielleicht doch nicht gueltig ist in einem Land, in dem fuer die betroffene Person schonmal ein Entzug stattgefunden hat. Und ob es da nicht andere Fristen der Verwertbarkeit geben sollte


Diesen Teil halte ich auch für diskutabel. Der Streitpunkt sollte eher der zweite Absatz sein, also bei Leuten, die in D aufgefallen sind oder sonstwo im EU-Raum.

Wegen des ersten Absatzes kann ich mir auch eine Richterschelte im EuGH vorstellen. Bloß dass dann die Politiker handeln müssen und werden. Mit ungewissem Ausgang für alle dann davon Betroffenen.

In D könnte das wirklich ein Pyrrhus-Sieg werden. Oder eine Klein-MPU für alle bei FE-Erwerb oder Umschreibung für Deutsche und Inländer.

Solange die Möglichkeit eines EU-FS als Zeitgewinnung betrachtet wird, für sich eine Lösung zu finden, - mit Grummeln, ihr kennt meinen Spruch - VÖLLIG okay! Es könnte danach sogar eine Erleichterung im erstmaligen "Wiedererwerb" geben. Aber auch das Gegenteil, wie mehrfacher Entzug = tatsächlich lebenslang. Da sind "zweimal 30 Jahre" immer noch weniger.

Ich konzidiere sogar, das es bei dem einen oder anderen durch die Länge der europäischen Entscheidungen über Jahre immer wieder Gedankenanstöße und Auseinandersetzungen mit dem eigenen Verhalten und Fehlverhalten gibt. Dass auch überrozess eine Wandlung im Inneren vorkommen kann. (Dann wieder nicht von innen, aber von außen nach innen induziert.)

Ich sehe hier langsam eine Sicht, die über den aktuellen Hintergrund hinwegschaut, Probleme bereit ist zu erfassen und (auch neue) Lösungen zu suchen.

Auch wenn ich es nicht durch das Gefahrenpotential für gut empfinde. Das Vorgehen der FS-Flucht erzeugt einfach einen gehörigen Handlungsdruck. Wobei Verwaltungen in D allein gelasen wurden, alle nach dem EuGH rufen (zurecht), statt nun politisches Handeln zu fordern (ebenfalls zurecht). Solange wir Verwaltungen und Richter zu unseren Ersatzpolitikern küren, solange werden wir immer mehr große Lücken und Ungerechtigkeiten kreieren, immer mehr sachungerechte Wege beschreiten müssen.

Eines kann jedenfalls jeder von den FS-Flüchtigen lernen: deren Kreativität. Und von denjenigen, die den Weg über die MPU antreten: Deren mutigen Schritt, eigenes Fehlverhalten einzugestehen und zu ändern.

Ohne das nächste irgendwie ethisch bewerten zu wollen: Wenn ich juristisch, rechtlich, politisch durch wirtschaftlich ersetzte, dann ist das Abwandern ncihts anderes, als die Ausnutzung von Arbitrage-Gewinnen (Gewinnen durch Ausnutzung unterschiedlicher Preise). Ein Verhalten, wozu die EU in ihrer Wirtschaftsliberalität die Bürger sogar auffordert.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Bentley222
Beitrag 27.07.2005, 01:03
Beitrag #1056


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Und jetzt, lieber Joe, stell Dir mal einen vor, der mit seiner XX-Eu-Karte seit 4 Jahren hier in Deutschland rumfährt und dann, ganz plötzlich, eine MPU machen soll...

Derjenige wird zwar auch fluchen, wird aber auch eine NU bekommen, wenn er/sie der Aufforderung zum Ablegen einer MPU nicht nachkommt.

Mir kommt diese ganze Diskussion wie ein Ringen um Zeit vor:
Ich hab meine Ausland-EU-Fe noch... wie lange darf ich noch in D damit fahren?


Bentley
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corneliusrufus
Beitrag 27.07.2005, 01:12
Beitrag #1057


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Wenn ich die Argumente weiter denke, dann wird die NU "natürlich" abgeschafft werden. Mit der einheitlichen Anerkennung einer/s EU-E/FS gäbe es danna uch eine einheitliche Aberkennung.. Dann verlöre der Auffällige nicht nur in D das Recht, einen beliebigen (EU-)FS zu nutzen, sondern er verlöre jedwede EU-FE.

Krass formuliert: Da kann der D-nahe Nutzer für den Urlaub nicht einmal mehr D umfahren, weil er selbst im D-nahen Ausland keine FE mehr besitzt.

Genau das ist das viel größere Problem, was dann statt der NU in D kommen wird. Da ist dann die Katastrophe (unterm Strich) noch viel größer. Genau in dieser Lawine befinden wir uns.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Bentley222
Beitrag 27.07.2005, 01:18
Beitrag #1058


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Ganz krass formuliert:

Mich interessiert es nicht, wenn der Auslands-Eu-FE-Erwerber in PL oder CZ einen Menschen umnietet.

Nur hab ich Angst um meinen Sohn, der nunmal auf einer Speyer Nebenstrasse aufwächst.

Und ich habe überhaupt keine Lust, ein Grab zu pflegen, auf dem steht : "Patrik .
Du könntest noch leben, wenn es keinen Herrn Kapper gäbe... "

Ich stelle mir dies im Momemnt sehr bildlich vor und verbinde jetzt immer mehr Abscheu....

Andreas
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Perplex
Beitrag 27.07.2005, 02:35
Beitrag #1059


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Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 02:18)
Mich interessiert es nicht, wenn der Auslands-Eu-FE-Erwerber in PL oder CZ einen Menschen umnietet.

Sag mal, wird man durch die MPU-Psychos so krass drauf? Also so möchte ich nicht werden! Für mich macht es keinen Unterschied, ob ein Deutscher oder Ausländer zu Schaden kommt. Ich finde es gleichermaßen traurig.

Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 02:18)
Nur hab ich Angst um meinen Sohn, der nun mal auf einer Speyer Nebenstrasse aufwächst.

Speyer ist wirklich eine gefährliche Gegend. Da in der Nähe hatten mich schon mal die ***** auf der Autobahn auf Drogen gefilzt. Natürlich nichts gefunden!
Sind in der Gegend alle so krass drauf?

Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 02:18)
Ich stelle mir dies im Moment sehr bildlich vor und verbinde jetzt immer mehr Abscheu....

Bei Alkoholiker kann ich das auch verstehen.
Aber wie sollte denn von mir eine Gefahr ausgehen? Ich nehme keine berauschenden Mittel, schon gar nicht wenn ich fahre & fahre nie zu schnell & fahre extrem defensiv.
Wo ist das Problem?

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 27.07.2005, 06:49


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rossi
Beitrag 27.07.2005, 06:20
Beitrag #1060


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Zitat (strichachtdoktor @ 27.07.2005, 01:22)
Wir koennen aber auch einfach abwarten, wie der Weiterbildungskurs fuer deutsche Verwaltungsrichter am EuGH diesesmal enden wird - die Muenchener Anfrage ist schonmal hilfreich. Und dieser Weg dauert auch nicht so arg lange, maximal 5 Jahre ...  rofl1.gif

Hey Leute, was ist eigentlich passiert??? think.gif

Ein gewiefter Anwalt hat für seinen Mandanten Felix K. eine Klage bei einem deutschen Amtsgericht eingereicht, was dieses vollkommen überforderte. Infolge dessen wurde vom Amtsgericht der EuGH bemüht und der sprach ein Urteil.

Dass die teilweise sehr symphatischen MPU- Outlaws in diesem Forum versuchen, das Urteil in Ihrem Sinne zu interpretieren, ist ausgesprochene Mentalität dieser Gesellschaft, mit dem privaten Arsch an die Wand zu kommen; es verdient weder die verwaltungsrechtliche Klatsche, anwaltliche Häme oder die moralische Keule.

Klarheit über das Thema wird nur durch eine erneutes Urteil des EuGH kommen; der Stein rollt schon durch die Vorlage des VG München an den EuGH. Dies verwundert mich eigentlich, da ich dessen Präsidenten durch seine Veröffentlichungen zu den Hardlinern der MPU- Fraktion zähle; wenn der schon ohne EuGH kein Urteil mehr sprechen will, ist für strichachtdoktor, Thommy Bumm und co. m.E. vorsichtiger Optimismus angebracht.
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mirko1
Beitrag 27.07.2005, 07:54
Beitrag #1061


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Zitat (RA XDiver @ 26.07.2005, 14:25)
Nur kann es jetzt natürlich passieren, dass zwar eine ähnliche Untersuchung aus dem Ausland anzuerkennen ist, nicht jedoch die Eignungsprüfung in D an sich für rechtswidrig erklärt wird.

In diesem Fall hätte die EU-FE-Fraktion einen wunderbaren Pyrrhussieg errungen. Verfahren gewonnen und dennoch verloren. Die MPU-Anordnungen wären rechtmäßig, die MPU bestätigt. rofl1.gif

Wundert mich das von dir zu lesen, in jedem Fall hätten wir gewonnen, wenn die MPU von Österreich anzuerkennen ist, was hindert uns die MPU in Österreich zu machen? die ist ohne einen PSY-Doc.

Desweiteren wird der EUGH Grundsätzlich was zur Eignungsprüfung und nachträgliche Eignungsprüfungen auf vorhandene EU-FS sagen b.z.w entscheiden müssen.
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mirko1
Beitrag 27.07.2005, 07:59
Beitrag #1062


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@Bentley222
Zitat
Richtig erkannt.  Es war Dir aber vorher bekannt, das D die MPU fordert, egal ob Du die EU-FE hier machst oder sonstwo.
By the way. Deine EU-FE darfst Du auch weiterhin verwenden, überall in der ganzen EU, nur halt nicht in D-Land.


Falsch, ich habe meinen CZ-FS 09/04 erworben da gabs noch keine NU oder MPU Auforderungen, das kamm später.

Zitat
Nein. Du kannst die MPU auch vor dem Erwerb einer EU-FE machen. Und dann ist der Erwerb sogar hier in D möglich !


Wieder Falsch, ich kann muss aber keine MPU machen um einen PL-FS-CZ zu erwerben.

Zitat
(Fast) Jeder, der seine "EU-FE" im Ausland gemacht hat, wusste um das Problem MPU !


Wie geschrieben ich nicht und ich fahre noch immer unendeckt.
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strichachtdoktor
Beitrag 27.07.2005, 08:02
Beitrag #1063


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Andreas
Beitrag 27.07.2005, 08:02
Beitrag #1064


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Zitat (mirko1 @ 27.07.2005, 08:54)
wenn die MPU von Österreich anzuerkennen ist, was hindert uns die MPU in Österreich zu machen? die ist ohne einen PSY-Doc.

Ja klar, dann fahren dann alle Inhaber von PL- oder CZ-FS nach Österreich und machen dort eine MPU... rofl1.gif

P. S. Die Österreicher achten auf die 185 Tage... whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 27.07.2005, 08:04
Beitrag #1065


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@ corneliusrufus
Zitat
Krass formuliert: Da kann der D-nahe Nutzer für den Urlaub nicht einmal mehr D umfahren, weil er selbst im D-nahen Ausland keine FE mehr besitzt.

Krass formuliert: Entweder, einer ist geeignet oder er ist es nicht.

Inselloesungen wie die MPU in D oder die etwas weniger strenge Form in AUT sind schlechter als gar keine und "lokale" NUen passen nicht in ein einheitliches Europa. Da muss man sich einfach mal ueberlegen, was man will: Entweder "die EU" und den EU-FS, der in jedem (zustaendigen) europaeischen FE-Buero erteilt werden darf und der nach jeder Straftat fuer ganz Europa entzogen werden wird (und nach einheitlichen Regeln wiederzuerteilen ist) oder die alte Inselloesung (vor der EU-FS-RiLi), nach der jedes Land macht, was es will, erteilen, entziehen, anerkennen und nicht anerkennen usw. - was natuerlich gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in Europa ist und somit die ganze "europaeische Loesung" in Frage stellt.

Dass die Eignung aus Mangel an Intelligenz bei den entscheidenden Stellen (Politik!)eine Frage des Standpunktes ist - also, auf welcher Seite einer Grenze man gerade steht - das duerfte ja wohl mit Abstand die ungeschickteste aller Moeglichkeiten darstellen ...

@bentley222
Zitat
Mich interessiert es nicht, wenn der Auslands-Eu-FE-Erwerber in PL oder CZ einen Menschen umnietet.

So eine Aeusserung finde ich schlicht dumm ! Denn selbstverstaendlich sollte niemand irgendwo auf der Welt ein Fahrzeug fuehren, der damit so wenig umgehen kann, dass dieses Risiko besteht. Und ein Menschenleben ist ein Menschenleben - ob es nun Dein Sohn ist oder der Sohn von irgendjemandem, ob es bei Dir vor der Tuer oder in Pusemuckel ist ...
Ich frage mich immer, was jemand mit so einem Schwachsinn eigentlich erreichen will. Einen sinnvollen Beitrag zu einer sinnvollen Diskussion steuert er jedenfalls nicht bei ...

@ rossi
Zitat
da ich dessen Präsidenten durch seine Veröffentlichungen zu den Hardlinern der MPU- Fraktion zähle; wenn der schon ohne EuGH kein Urteil mehr sprechen will, ist für strichachtdoktor, Thommy Bumm und co. m.E. vorsichtiger Optimismus angebracht.

Zustimmung - das sehe ich auch so, ohne Euphorie. Wenn Leute wie Geiger und Konsorten schon Zweifel haben, dann ist irgendwas schief gelaufen ... Und die hier teilweise ganz niveauvoll stattfindende Diskussion, vor allem in den ersten Teilen des Mega-Threads hat ja auch schon einige Ungereimtheiten bei der Anwendung von EU- und D-Recht zu Tage gefoerdert - dass diese Zweifel auch bei verdienten Juristen keimen laesst wieder leicht hoffen ...

@ Andreas
Zitat
Ja klar, dann fahren dann alle Inhaber von PL- oder CZ-FS nach Österreich und machen dort eine MPU...

Warum nicht ? Wer in AUT ordnungsgemaess 185 Tage gemeldet ist, eine AUT-MPU macht und danach seinen PL-Schein in den AUT-Schein umschreiben laesst, der duerfte sich in der gleichen Situation befinden, wie der Betroffene in der Sache, die das VG Muenchen schon zur Klaerung nach Luxemburg geschickt hat ...
Das ist doch, was ich sage: Wenn man ein offenes und freies Europa will, dann darf man auch gegen solche Konstellationen nichts haben. Oder soll hier die "deutsche MPU-Fabrik" gegen die Konkurrenz aus dem Ausland geschuetzt werden ??? Waere weissgott nicht die erste Sache, die im Ausland preiswerter und besser durchgefuehrt wuerde ...


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Peter Lustig
Beitrag 27.07.2005, 08:18
Beitrag #1066


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Zitat (Uwe W @ 26.07.2005, 23:28)
Ob man im Inland oder im Ausland lebt, spielt für Nutzungsuntersagungen keine Rolle.

Es ist sogar so, dass bei im Ausland lebenden Führerscheininhabern jede deutsche Führerscheinstelle zuständig ist und eine NU aussprechen kann, während es bei in Deutschland lebenden Kunden nur die für den Wohnort zuständige Führerscheinstelle machen kann.

Und für die, die es immer noch nicht glauben können oder wollen, die Rechtsgrundlage in § 73 FeV zum Nachlesen:
Zitat
(1) Diese Verordnung wird, soweit nicht die obersten Landesbehörden oder die höheren Verwaltungsbehörden zuständig sind oder diese Verordnung etwas anderes bestimmt, von den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden oder den Behörden, denen durch Landesrecht die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde zugewiesen werden (Fahrerlaubnisbehörden), ausgeführt. Die zuständigen obersten Landesbehörden und die höheren Verwaltungsbehörden können diesen Behörden Weisungen auch für den Einzelfall erteilen.
(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Ortes, in dem der Antragsteller oder Betroffene seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat (§ 12 Abs. 2 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1430), geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. Juli 1994 (BGBl. I S. 1497), in der jeweils geltenden Fassung), mangels eines solchen die Behörde des Aufenthaltsorts, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Orts der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Anträge können mit Zustimmung der örtlich zuständigen Behörde von einer gleichgeordneten auswärtigen Behörde behandelt und erledigt werden. Die Verfügungen der Behörde nach Satz 1 und 2 sind im gesamten Inland wirksam, es sei denn, der Geltungsbereich wird durch gesetzliche Regelung oder durch behördliche Verfügung eingeschränkt. Verlangt die Verkehrssicherheit ein sofortiges Eingreifen, kann anstelle der örtlich zuständigen Behörde jede ihr gleichgeordnete Behörde mit derselben Wirkung Maßnahmen auf Grund dieser Verordnung vorläufig treffen.
(3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.
(4)....
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mirko1
Beitrag 27.07.2005, 08:19
Beitrag #1067


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[quote=Andreas,27.07.2005, 09:02] [/QUOTE]
Ja klar, dann fahren dann alle Inhaber von PL- oder CZ-FS nach Österreich und machen dort eine MPU... rofl1.gif

P. S. Die Österreicher achten auf die 185 Tage... whistling.gif [/quote]
Wenn der EUGH zum schluss kommt das die Österreische MPU anzuerkennen ist " warum nicht" ich denke nicht das man für eine MPU in Österreich 185 Tage gemeldet sein muss.

Der Eugh wird aber Grundsätzlich entscheiden ob Eignungsüberprüfungen auf vorhandene EU-FS zulässig sind oder nicht.
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rossi
Beitrag 27.07.2005, 08:25
Beitrag #1068


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Zitat (mirko1 @ 27.07.2005, 09:19)
Der Eugh wird aber Grundsätzlich entscheiden ob Eignungsüberprüfungen auf vorhandene EU-FS zulässig sind oder nicht.

Vorsicht:
Der EuGH kann auch sagen, dass Eignungsprüfungen Sache jedes Mitgliedsstaates sein können. Meine Erfahrung, man kann nie wissen, wie ein Gericht entscheiden wird, deshalb keine Euphorie, dann ist der Katzenjammer nicht so groß.
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murksel
Beitrag 27.07.2005, 09:34
Beitrag #1069


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:41)
Wie @Uwe W schon ausgeführt hat, ist jede deutsche FEB zuständig.

Die NU ist rechtlich einwandfrei.

Irgendwie bezweifele ich das, das die NU dann rechtlich ist. Das ist dann nämlich ein Fahrverbot auf Dauer, da er keine Chance mehr hat, in D zu fahren bzw. die Fahrerlaubnis für Germania zu bekommen. Und ein dauerhaftes Verbot einer EU Fahrerlaubnis ist ja nicht rechtens.

Er kann die MPU als im ausland wohnender Deutscher gar nicht machen, da du hierfür in D deinen Lebensmittelpunkt (wohnen) haben mußt.
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Peter Lustig
Beitrag 27.07.2005, 10:01
Beitrag #1070


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Zitat
Irgendwie bezweifele ich das, das die NU dann rechtlich ist. Das ist dann nämlich ein Fahrverbot auf Dauer, da er keine Chance mehr hat, in D zu fahren bzw. die Fahrerlaubnis für Germania zu bekommen. Und ein dauerhaftes Verbot einer EU Fahrerlaubnis ist ja nicht rechtens.

Er kann die MPU als im ausland wohnender Deutscher gar nicht machen, da du hierfür in D deinen Lebensmittelpunkt (wohnen) haben mußt.

Das ist so nicht richtig. Der von einer Nutzungsuntersagung im Inland Betroffene kann jederzeit (natürlich erst nach Ablauf einer eventuellen Sperrfrist) bei jeder deutschen Fahrerlaubnisbehörde (s.o.) beantragen, mit seiner ausländischen EU-FE in Deutschland wieder fahren zu dürfen. Wenn er dazu vorher eine MPU absolvieren muss, kann er diese auch als nicht in D Wohnender absolvieren. Dass er dazu nach Deutschland fahren muss, ist eben der Preis dafür. wink.gif
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