EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
26.07.2005, 23:38
Beitrag
#1051
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 21.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6837 |
Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:41) Ausserdem: derjenige darf ja in CZ und in ganz EU-Land (ausser D) fahren. Also hat der NU-Betroffene ja kein Problem, oder ? Ausserdem: deiner hier ausgelebten Ignoranz gegenüber verzweifelten Leuten, die durch eine oder zwei Dummheiten in DIE Sackgasse ihres Lebens geraten sind, möchte ich mal eine ebenso gepflegte wie gespielte Ignoranz entgegenhalten: Ich habe mit Alkohol keine Probleme, ich kann zum Mittagessen im Restaurant ein Bier trinken oder mich am Wochenende nett betrinken - genausogut komme ich wochenlang überhaupt nicht mit Alkohol in Berührung, mir fehlt da nichts. Allerdings fehlt mir das Verständnis für Leute, die beim Anblick einer Flasche Wein schon das grosse Zittern anfangen und weder nüchtern noch betrunken ihre eigenen Grenzen kennen. Alkoholiker sollen sich halt zusammenreissen wie jeder andere auch. Also haben Alkoholiker ja kein Problem, oder? Ich möchte dir empfehlen, etwas gelassener an die Problematik heranzugehen und versuchen, auch mal den Standpunkt anderer zu begreifen. Beeblebrox |
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27.07.2005, 00:22
Beitrag
#1052
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Ignoranten sind fuer mich auch Leute, die meinen, nur weil sie ihre Alkoholsucht erfolgreich bekaempft haben - eine Sache, in die andere erst gar nicht geraten ... - muessten sie jetzt eine grosse Welle ueber Dinge machen und andere Leute belehren oder ihnen "helfen" ... Zum Beispiel.
Oder Leute, die erst gar nicht zur Kenntnis nehmen, dass eine polnische EU-FE erstmal eine ganz normale FE ist, die weder eingezogen, noch ohne Grund geschreddert werden darf ( oder was ist eine NU sonst ?). Und eine normale - vorkommensfreie - Verkehrskontrolle ist imho eher ein Grund anzunehmen, dass eine Eignung wieder gegeben ist als ein Grund, einen EU-FS zu melden oder zu sperren (NU) ... Und dann koennen wir uns weiter ueber Umstaende unterhalten, unter denen eine EU-FE vielleicht doch nicht gueltig ist in einem Land, in dem fuer die betroffene Person schonmal ein Entzug stattgefunden hat. Und ob es da nicht andere Fristen der Verwertbarkeit geben sollte als "einmal lebenslaenglich" (also 15 Jahre). Wir koennen aber auch einfach abwarten, wie der Weiterbildungskurs fuer deutsche Verwaltungsrichter am EuGH diesesmal enden wird - die Muenchener Anfrage ist schonmal hilfreich. Und dieser Weg dauert auch nicht so arg lange, maximal 5 Jahre ... Welcher Moderator haelt das durch ? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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27.07.2005, 00:39
Beitrag
#1053
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 |
Zitat Ignoranten sind fuer mich auch L Zitat eute, die meinen, nur weil sie ihre Alkoholsucht erfolgreich bekaemp Und dieser Weg dauert auch nicht so arg lange, maximal 5 Jahre ... Zitat ft haben - eine Sache, in die andere erst gar nicht geraten ... - muessten sie jetzt eine grosse Welle ueber Dinge machen und andere Leute belehren oder ihnen "helfen" ... Jeder, der seine Sucht erkannt hat, kann an anderer Stelle hier im Board viel Hilfe bekommen. Für viel Leute hier im Thread ist die , deswegen kein weiteres Wort hierzu. Zitat Oder Leute, die erst gar nicht zur Kenntnis nehmen, dass eine polnische EU-FE erstmal eine ganz normale FE ist, die weder eingezogen, noch ohne Grund geschreddert werden darf ( oder was ist eine NU sonst ?) Bei einer NU wird die EU-FE sicherlich nicht geshreddert, es wird lediglich vermerkt, das in D kein Gebrauch mehr von dieser EU-FE gemacht werden darf. Welcher Moderator haelt das durch ? Ich denke (mein ureigenste, per PM anfechtbare) Meinung ist, kein Auslands-EU-FE-Inhaber mag 5 Jahre warten, bis er Rechtssicherheit hat... Die Moderatoren dieses Forum werden diese "Krise" oder weitere bestimmt ohne irgendeine schlaflose Nacht überstehen. in dieser Aussage bin ich mir sogar sehr sicher !! Bentley |
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27.07.2005, 00:56
Beitrag
#1054
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 01:39) kein Auslands-EU-FE-Inhaber mag 5 Jahre warten, bis er Rechtssicherheit hat... ... solange er nicht kontrolliert wird, sind die 5 Jahre ja kein grosses Problem -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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27.07.2005, 01:03
Beitrag
#1055
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Zitat eine polnische EU-FE erstmal eine ganz normale FE ist, die weder eingezogen, noch ohne Grund geschreddert werden darf ( oder was ist eine NU sonst ?). Und eine normale - vorkommensfreie - Verkehrskontrolle ist imho eher ein Grund anzunehmen, dass eine Eignung wieder gegeben ist als ein Grund, einen EU-FS zu melden oder zu sperren (NU) ... Und dann koennen wir uns weiter ueber Umstaende unterhalten, unter denen eine EU-FE vielleicht doch nicht gueltig ist in einem Land, in dem fuer die betroffene Person schonmal ein Entzug stattgefunden hat. Und ob es da nicht andere Fristen der Verwertbarkeit geben sollte Diesen Teil halte ich auch für diskutabel. Der Streitpunkt sollte eher der zweite Absatz sein, also bei Leuten, die in D aufgefallen sind oder sonstwo im EU-Raum. Wegen des ersten Absatzes kann ich mir auch eine Richterschelte im EuGH vorstellen. Bloß dass dann die Politiker handeln müssen und werden. Mit ungewissem Ausgang für alle dann davon Betroffenen. In D könnte das wirklich ein Pyrrhus-Sieg werden. Oder eine Klein-MPU für alle bei FE-Erwerb oder Umschreibung für Deutsche und Inländer. Solange die Möglichkeit eines EU-FS als Zeitgewinnung betrachtet wird, für sich eine Lösung zu finden, - mit Grummeln, ihr kennt meinen Spruch - VÖLLIG okay! Es könnte danach sogar eine Erleichterung im erstmaligen "Wiedererwerb" geben. Aber auch das Gegenteil, wie mehrfacher Entzug = tatsächlich lebenslang. Da sind "zweimal 30 Jahre" immer noch weniger. Ich konzidiere sogar, das es bei dem einen oder anderen durch die Länge der europäischen Entscheidungen über Jahre immer wieder Gedankenanstöße und Auseinandersetzungen mit dem eigenen Verhalten und Fehlverhalten gibt. Dass auch überrozess eine Wandlung im Inneren vorkommen kann. (Dann wieder nicht von innen, aber von außen nach innen induziert.) Ich sehe hier langsam eine Sicht, die über den aktuellen Hintergrund hinwegschaut, Probleme bereit ist zu erfassen und (auch neue) Lösungen zu suchen. Auch wenn ich es nicht durch das Gefahrenpotential für gut empfinde. Das Vorgehen der FS-Flucht erzeugt einfach einen gehörigen Handlungsdruck. Wobei Verwaltungen in D allein gelasen wurden, alle nach dem EuGH rufen (zurecht), statt nun politisches Handeln zu fordern (ebenfalls zurecht). Solange wir Verwaltungen und Richter zu unseren Ersatzpolitikern küren, solange werden wir immer mehr große Lücken und Ungerechtigkeiten kreieren, immer mehr sachungerechte Wege beschreiten müssen. Eines kann jedenfalls jeder von den FS-Flüchtigen lernen: deren Kreativität. Und von denjenigen, die den Weg über die MPU antreten: Deren mutigen Schritt, eigenes Fehlverhalten einzugestehen und zu ändern. Ohne das nächste irgendwie ethisch bewerten zu wollen: Wenn ich juristisch, rechtlich, politisch durch wirtschaftlich ersetzte, dann ist das Abwandern ncihts anderes, als die Ausnutzung von Arbitrage-Gewinnen (Gewinnen durch Ausnutzung unterschiedlicher Preise). Ein Verhalten, wozu die EU in ihrer Wirtschaftsliberalität die Bürger sogar auffordert. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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27.07.2005, 01:03
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#1056
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 |
Und jetzt, lieber Joe, stell Dir mal einen vor, der mit seiner XX-Eu-Karte seit 4 Jahren hier in Deutschland rumfährt und dann, ganz plötzlich, eine MPU machen soll...
Derjenige wird zwar auch fluchen, wird aber auch eine NU bekommen, wenn er/sie der Aufforderung zum Ablegen einer MPU nicht nachkommt. Mir kommt diese ganze Diskussion wie ein Ringen um Zeit vor: Ich hab meine Ausland-EU-Fe noch... wie lange darf ich noch in D damit fahren? Bentley |
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27.07.2005, 01:12
Beitrag
#1057
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Wenn ich die Argumente weiter denke, dann wird die NU "natürlich" abgeschafft werden. Mit der einheitlichen Anerkennung einer/s EU-E/FS gäbe es danna uch eine einheitliche Aberkennung.. Dann verlöre der Auffällige nicht nur in D das Recht, einen beliebigen (EU-)FS zu nutzen, sondern er verlöre jedwede EU-FE.
Krass formuliert: Da kann der D-nahe Nutzer für den Urlaub nicht einmal mehr D umfahren, weil er selbst im D-nahen Ausland keine FE mehr besitzt. Genau das ist das viel größere Problem, was dann statt der NU in D kommen wird. Da ist dann die Katastrophe (unterm Strich) noch viel größer. Genau in dieser Lawine befinden wir uns. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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27.07.2005, 01:18
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#1058
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 |
Ganz krass formuliert:
Mich interessiert es nicht, wenn der Auslands-Eu-FE-Erwerber in PL oder CZ einen Menschen umnietet. Nur hab ich Angst um meinen Sohn, der nunmal auf einer Speyer Nebenstrasse aufwächst. Und ich habe überhaupt keine Lust, ein Grab zu pflegen, auf dem steht : "Patrik . Du könntest noch leben, wenn es keinen Herrn Kapper gäbe... " Ich stelle mir dies im Momemnt sehr bildlich vor und verbinde jetzt immer mehr Abscheu.... Andreas |
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27.07.2005, 02:35
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#1059
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 02:18) Mich interessiert es nicht, wenn der Auslands-Eu-FE-Erwerber in PL oder CZ einen Menschen umnietet. Sag mal, wird man durch die MPU-Psychos so krass drauf? Also so möchte ich nicht werden! Für mich macht es keinen Unterschied, ob ein Deutscher oder Ausländer zu Schaden kommt. Ich finde es gleichermaßen traurig. Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 02:18) Nur hab ich Angst um meinen Sohn, der nun mal auf einer Speyer Nebenstrasse aufwächst. Speyer ist wirklich eine gefährliche Gegend. Da in der Nähe hatten mich schon mal die ***** auf der Autobahn auf Drogen gefilzt. Natürlich nichts gefunden! Sind in der Gegend alle so krass drauf? Zitat (Bentley222 @ 27.07.2005, 02:18) Ich stelle mir dies im Moment sehr bildlich vor und verbinde jetzt immer mehr Abscheu.... Bei Alkoholiker kann ich das auch verstehen. Aber wie sollte denn von mir eine Gefahr ausgehen? Ich nehme keine berauschenden Mittel, schon gar nicht wenn ich fahre & fahre nie zu schnell & fahre extrem defensiv. Wo ist das Problem? Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 27.07.2005, 06:49 -------------------- (\_/)
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27.07.2005, 06:20
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#1060
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 68 Beigetreten: 11.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9715 |
Zitat (strichachtdoktor @ 27.07.2005, 01:22) Wir koennen aber auch einfach abwarten, wie der Weiterbildungskurs fuer deutsche Verwaltungsrichter am EuGH diesesmal enden wird - die Muenchener Anfrage ist schonmal hilfreich. Und dieser Weg dauert auch nicht so arg lange, maximal 5 Jahre ... Hey Leute, was ist eigentlich passiert??? Ein gewiefter Anwalt hat für seinen Mandanten Felix K. eine Klage bei einem deutschen Amtsgericht eingereicht, was dieses vollkommen überforderte. Infolge dessen wurde vom Amtsgericht der EuGH bemüht und der sprach ein Urteil. Dass die teilweise sehr symphatischen MPU- Outlaws in diesem Forum versuchen, das Urteil in Ihrem Sinne zu interpretieren, ist ausgesprochene Mentalität dieser Gesellschaft, mit dem privaten Arsch an die Wand zu kommen; es verdient weder die verwaltungsrechtliche Klatsche, anwaltliche Häme oder die moralische Keule. Klarheit über das Thema wird nur durch eine erneutes Urteil des EuGH kommen; der Stein rollt schon durch die Vorlage des VG München an den EuGH. Dies verwundert mich eigentlich, da ich dessen Präsidenten durch seine Veröffentlichungen zu den Hardlinern der MPU- Fraktion zähle; wenn der schon ohne EuGH kein Urteil mehr sprechen will, ist für strichachtdoktor, Thommy Bumm und co. m.E. vorsichtiger Optimismus angebracht. |
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27.07.2005, 07:54
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#1061
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (RA XDiver @ 26.07.2005, 14:25) Nur kann es jetzt natürlich passieren, dass zwar eine ähnliche Untersuchung aus dem Ausland anzuerkennen ist, nicht jedoch die Eignungsprüfung in D an sich für rechtswidrig erklärt wird. In diesem Fall hätte die EU-FE-Fraktion einen wunderbaren Pyrrhussieg errungen. Verfahren gewonnen und dennoch verloren. Die MPU-Anordnungen wären rechtmäßig, die MPU bestätigt. Wundert mich das von dir zu lesen, in jedem Fall hätten wir gewonnen, wenn die MPU von Österreich anzuerkennen ist, was hindert uns die MPU in Österreich zu machen? die ist ohne einen PSY-Doc. Desweiteren wird der EUGH Grundsätzlich was zur Eignungsprüfung und nachträgliche Eignungsprüfungen auf vorhandene EU-FS sagen b.z.w entscheiden müssen. |
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27.07.2005, 07:59
Beitrag
#1062
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@Bentley222
Zitat Richtig erkannt. Es war Dir aber vorher bekannt, das D die MPU fordert, egal ob Du die EU-FE hier machst oder sonstwo. By the way. Deine EU-FE darfst Du auch weiterhin verwenden, überall in der ganzen EU, nur halt nicht in D-Land. Falsch, ich habe meinen CZ-FS 09/04 erworben da gabs noch keine NU oder MPU Auforderungen, das kamm später. Zitat Nein. Du kannst die MPU auch vor dem Erwerb einer EU-FE machen. Und dann ist der Erwerb sogar hier in D möglich ! Wieder Falsch, ich kann muss aber keine MPU machen um einen PL-FS-CZ zu erwerben. Zitat (Fast) Jeder, der seine "EU-FE" im Ausland gemacht hat, wusste um das Problem MPU ! Wie geschrieben ich nicht und ich fahre noch immer unendeckt. |
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27.07.2005, 08:02
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#1063
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
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27.07.2005, 08:02
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#1064
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (mirko1 @ 27.07.2005, 08:54) wenn die MPU von Österreich anzuerkennen ist, was hindert uns die MPU in Österreich zu machen? die ist ohne einen PSY-Doc. Ja klar, dann fahren dann alle Inhaber von PL- oder CZ-FS nach Österreich und machen dort eine MPU... P. S. Die Österreicher achten auf die 185 Tage... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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27.07.2005, 08:04
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#1065
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
@ corneliusrufus
Zitat Krass formuliert: Da kann der D-nahe Nutzer für den Urlaub nicht einmal mehr D umfahren, weil er selbst im D-nahen Ausland keine FE mehr besitzt. Krass formuliert: Entweder, einer ist geeignet oder er ist es nicht. Inselloesungen wie die MPU in D oder die etwas weniger strenge Form in AUT sind schlechter als gar keine und "lokale" NUen passen nicht in ein einheitliches Europa. Da muss man sich einfach mal ueberlegen, was man will: Entweder "die EU" und den EU-FS, der in jedem (zustaendigen) europaeischen FE-Buero erteilt werden darf und der nach jeder Straftat fuer ganz Europa entzogen werden wird (und nach einheitlichen Regeln wiederzuerteilen ist) oder die alte Inselloesung (vor der EU-FS-RiLi), nach der jedes Land macht, was es will, erteilen, entziehen, anerkennen und nicht anerkennen usw. - was natuerlich gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in Europa ist und somit die ganze "europaeische Loesung" in Frage stellt. Dass die Eignung aus Mangel an Intelligenz bei den entscheidenden Stellen (Politik!)eine Frage des Standpunktes ist - also, auf welcher Seite einer Grenze man gerade steht - das duerfte ja wohl mit Abstand die ungeschickteste aller Moeglichkeiten darstellen ... @bentley222 Zitat Mich interessiert es nicht, wenn der Auslands-Eu-FE-Erwerber in PL oder CZ einen Menschen umnietet. So eine Aeusserung finde ich schlicht dumm ! Denn selbstverstaendlich sollte niemand irgendwo auf der Welt ein Fahrzeug fuehren, der damit so wenig umgehen kann, dass dieses Risiko besteht. Und ein Menschenleben ist ein Menschenleben - ob es nun Dein Sohn ist oder der Sohn von irgendjemandem, ob es bei Dir vor der Tuer oder in Pusemuckel ist ... Ich frage mich immer, was jemand mit so einem Schwachsinn eigentlich erreichen will. Einen sinnvollen Beitrag zu einer sinnvollen Diskussion steuert er jedenfalls nicht bei ... @ rossi Zitat da ich dessen Präsidenten durch seine Veröffentlichungen zu den Hardlinern der MPU- Fraktion zähle; wenn der schon ohne EuGH kein Urteil mehr sprechen will, ist für strichachtdoktor, Thommy Bumm und co. m.E. vorsichtiger Optimismus angebracht. Zustimmung - das sehe ich auch so, ohne Euphorie. Wenn Leute wie Geiger und Konsorten schon Zweifel haben, dann ist irgendwas schief gelaufen ... Und die hier teilweise ganz niveauvoll stattfindende Diskussion, vor allem in den ersten Teilen des Mega-Threads hat ja auch schon einige Ungereimtheiten bei der Anwendung von EU- und D-Recht zu Tage gefoerdert - dass diese Zweifel auch bei verdienten Juristen keimen laesst wieder leicht hoffen ... @ Andreas Zitat Ja klar, dann fahren dann alle Inhaber von PL- oder CZ-FS nach Österreich und machen dort eine MPU... Warum nicht ? Wer in AUT ordnungsgemaess 185 Tage gemeldet ist, eine AUT-MPU macht und danach seinen PL-Schein in den AUT-Schein umschreiben laesst, der duerfte sich in der gleichen Situation befinden, wie der Betroffene in der Sache, die das VG Muenchen schon zur Klaerung nach Luxemburg geschickt hat ... Das ist doch, was ich sage: Wenn man ein offenes und freies Europa will, dann darf man auch gegen solche Konstellationen nichts haben. Oder soll hier die "deutsche MPU-Fabrik" gegen die Konkurrenz aus dem Ausland geschuetzt werden ??? Waere weissgott nicht die erste Sache, die im Ausland preiswerter und besser durchgefuehrt wuerde ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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27.07.2005, 08:18
Beitrag
#1066
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Zitat (Uwe W @ 26.07.2005, 23:28) Ob man im Inland oder im Ausland lebt, spielt für Nutzungsuntersagungen keine Rolle. Es ist sogar so, dass bei im Ausland lebenden Führerscheininhabern jede deutsche Führerscheinstelle zuständig ist und eine NU aussprechen kann, während es bei in Deutschland lebenden Kunden nur die für den Wohnort zuständige Führerscheinstelle machen kann. Und für die, die es immer noch nicht glauben können oder wollen, die Rechtsgrundlage in § 73 FeV zum Nachlesen: Zitat (1) Diese Verordnung wird, soweit nicht die obersten Landesbehörden oder die höheren Verwaltungsbehörden zuständig sind oder diese Verordnung etwas anderes bestimmt, von den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden oder den Behörden, denen durch Landesrecht die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde zugewiesen werden (Fahrerlaubnisbehörden), ausgeführt. Die zuständigen obersten Landesbehörden und die höheren Verwaltungsbehörden können diesen Behörden Weisungen auch für den Einzelfall erteilen.
(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Ortes, in dem der Antragsteller oder Betroffene seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat (§ 12 Abs. 2 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1430), geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. Juli 1994 (BGBl. I S. 1497), in der jeweils geltenden Fassung), mangels eines solchen die Behörde des Aufenthaltsorts, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Orts der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Anträge können mit Zustimmung der örtlich zuständigen Behörde von einer gleichgeordneten auswärtigen Behörde behandelt und erledigt werden. Die Verfügungen der Behörde nach Satz 1 und 2 sind im gesamten Inland wirksam, es sei denn, der Geltungsbereich wird durch gesetzliche Regelung oder durch behördliche Verfügung eingeschränkt. Verlangt die Verkehrssicherheit ein sofortiges Eingreifen, kann anstelle der örtlich zuständigen Behörde jede ihr gleichgeordnete Behörde mit derselben Wirkung Maßnahmen auf Grund dieser Verordnung vorläufig treffen. (3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig. (4).... |
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27.07.2005, 08:19
Beitrag
#1067
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
[quote=Andreas,27.07.2005, 09:02] [/QUOTE]
Ja klar, dann fahren dann alle Inhaber von PL- oder CZ-FS nach Österreich und machen dort eine MPU... P. S. Die Österreicher achten auf die 185 Tage... [/quote] Wenn der EUGH zum schluss kommt das die Österreische MPU anzuerkennen ist " warum nicht" ich denke nicht das man für eine MPU in Österreich 185 Tage gemeldet sein muss. Der Eugh wird aber Grundsätzlich entscheiden ob Eignungsüberprüfungen auf vorhandene EU-FS zulässig sind oder nicht. |
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27.07.2005, 08:25
Beitrag
#1068
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 68 Beigetreten: 11.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9715 |
Zitat (mirko1 @ 27.07.2005, 09:19) Der Eugh wird aber Grundsätzlich entscheiden ob Eignungsüberprüfungen auf vorhandene EU-FS zulässig sind oder nicht. Vorsicht: Der EuGH kann auch sagen, dass Eignungsprüfungen Sache jedes Mitgliedsstaates sein können. Meine Erfahrung, man kann nie wissen, wie ein Gericht entscheiden wird, deshalb keine Euphorie, dann ist der Katzenjammer nicht so groß. |
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27.07.2005, 09:34
Beitrag
#1069
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 126 Beigetreten: 11.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10223 |
Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 23:41) Wie @Uwe W schon ausgeführt hat, ist jede deutsche FEB zuständig. Die NU ist rechtlich einwandfrei. Irgendwie bezweifele ich das, das die NU dann rechtlich ist. Das ist dann nämlich ein Fahrverbot auf Dauer, da er keine Chance mehr hat, in D zu fahren bzw. die Fahrerlaubnis für Germania zu bekommen. Und ein dauerhaftes Verbot einer EU Fahrerlaubnis ist ja nicht rechtens. Er kann die MPU als im ausland wohnender Deutscher gar nicht machen, da du hierfür in D deinen Lebensmittelpunkt (wohnen) haben mußt. |
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27.07.2005, 10:01
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#1070
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Zitat Irgendwie bezweifele ich das, das die NU dann rechtlich ist. Das ist dann nämlich ein Fahrverbot auf Dauer, da er keine Chance mehr hat, in D zu fahren bzw. die Fahrerlaubnis für Germania zu bekommen. Und ein dauerhaftes Verbot einer EU Fahrerlaubnis ist ja nicht rechtens. Er kann die MPU als im ausland wohnender Deutscher gar nicht machen, da du hierfür in D deinen Lebensmittelpunkt (wohnen) haben mußt. Das ist so nicht richtig. Der von einer Nutzungsuntersagung im Inland Betroffene kann jederzeit (natürlich erst nach Ablauf einer eventuellen Sperrfrist) bei jeder deutschen Fahrerlaubnisbehörde (s.o.) beantragen, mit seiner ausländischen EU-FE in Deutschland wieder fahren zu dürfen. Wenn er dazu vorher eine MPU absolvieren muss, kann er diese auch als nicht in D Wohnender absolvieren. Dass er dazu nach Deutschland fahren muss, ist eben der Preis dafür. |
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27.07.2005, 11:02
Beitrag
#1071
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Peter Lustig @ 27.07.2005, 11:01) Wenn er dazu vorher eine MPU absolvieren muss, kann er diese auch als nicht in D Wohnender absolvieren. Dass er dazu nach Deutschland fahren muss, ist eben der Preis dafür. Murksel meinte, dass er den Antrag in Trier schon gestellt hatte. Dort wurde ihm gesagt, dass er nur eine MPU machen darf, wenn er dort auch einen Wohnsitz hat. Er hat keine NU & möchte nur nicht bei jeder Kontrolle von übereifrigen ½ Stunde aufgehalten werden. Was sagst Du dazu, Peter Lustig? -------------------- (\_/)
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27.07.2005, 13:06
Beitrag
#1072
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 126 Beigetreten: 11.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10223 |
Richtig. Ich wollte die MPU freiwillig machen und habe sogar die vorher zuständige FS-Stelle kontaktiert. Dort sagte man mir nach Rückfrage, das ich die MPU nicht machen kann/darf, solange ich in Lux wohne. Wohnsitz muß D sein!!
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27.07.2005, 13:49
Beitrag
#1073
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
@Corneliusrufus
Zu deinem Argument, das man dann in keinem EU Land mehr fahren darf ist ja nicht verkehrt. Mal ne Frage wieder zur Gleichberechtigung, wenn ich in D wohne und einen D FE habe bekomme ich den FS bei einer Alkfahrt entzogen, schluss aus und damit kann ich auch nicht mehr im Ausland fahren. Bekomme ich als Pole den FS in D entzogen wird er nach Polen geschickt und wird dort wieder ausgehändigt.Der Pole darf dann in allen EU Ländern fahren nur nicht in D. Wenn ein FS entzogen wird, dann soll er auch bitte für alle EU Staaten gelten und er soll auch auf gleiche Art und Weise wieder erteilt werden. Denn nur so kann eine Gleichbehandlung in allen EU Staaten entstehen und nicht Sonderwege wie z.B die MPU in Deutschland. Wenn so ein Schein EU FS genannt wird, dann bitte auch EU weit gleiche Regelungen. Nicht mehr und nicht weniger. Es ist nicht mehr als legitim Lücken auszunutzen und auch der Kreativität ihren freien Lauf zu lassen. Leider gibt es in Deutschland schon immer die Mentalität "Das haben wir schon immer gemacht oder das haben wir noch nie gemacht". Ich glaube wir Deutschen können gar nicht anders als dauernd neue Gesetze zu schaffen vorallem dann wenn es gar kein Gesetz gibt muss sofort eins geschaffen werden. Der arme Bürger kann ja ohne Gesetze sein Leben gar nicht alleine führen in Deutschland, der arme. Gruss Natrix |
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27.07.2005, 18:00
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#1074
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
@Natrix20: Ja, das wird das Ergebnis sein und sollte es auch sein. Darin stimme ich gerne überein. In einer so wichtigen Sache (Schutz der Allgemeinheit - also für mich ist es unterschiedslos, ob ein Pole überfahren wird oder ein Deutscher - ein Europäer zuviel eben) sollte es einen Mindeststandard geben, der genau diesen Schutz gewährleistet! Wenn nicht nur der Mindestschutz allgemeinverbindlich wäre, sondern sogar es lediglich genau einen Schutzmechanismus gibt, ist das völlig okay. Ich halte das auch für anstrebenswert.
Ich glaube und meine zutiefst, wenn die Diskussion vom Einzelfall erstmal absiegt, nehmen wir bsp. Murksel oder Thommy oder /8, dann könnte wahrscheinlich schnell eine Übereinkunft erzielt werden, dass der Schutz der Allgemeinheit vor "Fahrausfällen" geschützt werden muss. Schwieriger wird es, wenn ich da eine Priorität zwischen Entfaltung der Individualität und Schutz der Allgemeinheit einbringe. Es sollte Einigkeit bestehen, dass in diesen Fällen der Schutz der Allgemeinheit Vorrang hat. Jedenfalls ist das so in allen bzw. den eisten EU-Staaten so geregelt. Ich teile diese Auffassung. Danach ist die Frage zu stellen, wie kommen wir dahin. Da ist der EuGH, ist die Politik gefordert. Die andere Frage ist, wie in einer Übergangszeit der Schutz der Allgemeinheit zu bewerkstelligen ist, bis die vorherige Frage beantwortet ist. Ab da (spätestens trennen sich die Sichtweisen. Die einen sprechen für anderes Land, neuer Anfang, dort Vorrang der Individualität des Individuums vor Schutz der DORTIGEN Allgemeinheit, die anderen sehen den Schutz der Allgemeinheit bereits europäischer (Entzug bzw. ebenfalls landesspezifisch (NU). Nebenbei: Es ist schon paradox, dass die Gegner des deutschen, also einzelstaatlichen, MPU-Verfahrens sich eines europäischen rechts bedienen (bzw. z... zu suchen), um dann den Schutz der (europäischen) Allgemeinheit wieder einzelstaatlich sehen zu wollen. Welche Logik! Umgekehrt genauso bei den Befürwortern. Da wird für Inländer der Schutz europäisch gesehen, (Entzug) und bei den NU wiederum einzelstaatlich. Merkwürdig. Ich hoffe, bis hierher konnte mir gedanklich gefolgt werden. Die Diskussion hier im Forum hat bisher jeweils vom Einzelfall aus argumentiert. Das führt im Allgemeinen zu keinen allgemeingültigen Regeln. Bestenfalls zu Hinweisen. Die Offenheit in der rechtlichen Beurteilung ist genauso ungerecht, wie bereits das jeweilige einzelstaatliche Fahrerlaubnisrecht bei zweifeln an der Geeignetheit ist. Das ist ein generelles Verfahrensproblem. @Natrix20: Damit halte ich die Ausnutzung der Lücken auch als erlaubt an. Über Legitimität möchte ich mich jedoch lieber nicht unterhalten, sondern erst die Grundsatzfragen (Individualität versus Schutz der Allgemeinheit klären. Für legitim halte ich es derzeit nicht, aber es ist Legal möglich unter bestimmten Bedingungen einen EU-FS zu erwerben. In diesem Sinne ist (subjektiv) für mich eine NU auch legitim. Ich halte sie auch für legal bzw. für wenigstens als legal möglich. Auf den Teil der möglichen Illegalität klagen ja einige gerade. Völlig okay. Zitat Krass formuliert: Entweder, einer ist geeignet oder er ist es nicht. Inselloesungen wie die MPU in D oder die etwas weniger strenge Form in AUT sind schlechter als gar keine und "lokale" NUen passen nicht in ein einheitliches Europa. Da muss man sich einfach mal ueberlegen, was man will: Entweder "die EU" und den EU-FS, der in jedem (zustaendigen) europaeischen FE-Buero erteilt werden darf und der nach jeder Straftat fuer ganz Europa entzogen werden wird (und nach einheitlichen Regeln wiederzuerteilen ist) oder die alte Inselloesung (vor der EU-FS-RiLi), nach der jedes Land macht, was es will, erteilen, entziehen, anerkennen und nicht anerkennen usw. - was natuerlich gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in Europa ist und somit die ganze "europaeische Loesung" in Frage stellt. @/8: Wenn dass Deine Meinung ist, ich Zweifel nicht daran, dann IST genau dieses das Risiko neben der Chance. Ja, ich teile genau diese Ansicht. Ich erwarte nur, im Gegensatz zu den EU-FS-Stimmen, dass dann das Risiko für diejenigen wachsen wird. Sprich Aberkennung überall in der EU. Deren Gegenmeinung, die Chance überwiegt, also eine neue beliebige EU-FE weist automatisch, trotz möglicher innerstaatlicher (damit auch deutscher) Verwaltungsverfahrensfehler, die Geeignetheit nach, ist noch immer letztendlich möglich. Bei Murksel gibt es derzeit eine persönlich sehr unbefriedigende Situation. Sein Fall ist deutlich anders. Er müsste wohl eine Leistungsklage vor dem VwG einlegen, damit eine FEB gezwungen wird, die Akten einem MPI zuzuschicken. Oder sich zu seinem eignen hohen Risiko privat mindestens in der MPU-Qualität begutachten lassen und dann auch dem Klageweg eine FEB zur Anerkennung zwingen. Es hilft wenig, lediglich die Standpunkte zu wiederholen. Die Beispiele für unbefriedigende Lösungen sind zu groß. Gerade das schafft Handlungsdruck. Gut so! (Sonst wären ja auch keine Klagen anhängig.) Ich habe lediglich den Ausblick vermisst, wohin das führen kann. Mit den dann anstehenden Nebenfolgen. (Bestand alter EU-FS, Nicht-Vertrauensschutz gegen Bestandsschutz etc.). Und zum jetzigen Stand viel wichtiger: Was soll Vorrang haben nach massiver Auffälligkeit: Der Schutz der Allgemeinheit? Das Individualitätsinteresse? Welche Individualität? Welche Allgemeinheit? Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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27.07.2005, 18:17
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#1075
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (§ 73 FeV) (3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig. Das ist ein so genannter Gummiparagraph. Der Teil des Paragraphen gilt für alles & nichts. Keiner weiß genau was damit gemeint ist. Damit wäre ja die deutsche Fahrerlaubnisbehörde für jeden Touristen zuständig, der durch Deutschland fährt. Das grenzt schon an deutschen Größenwahn! -------------------- (\_/)
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27.07.2005, 18:34
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#1076
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (corneliusrufus @ 27.07.2005, 19:00) Ich glaube und meine zutiefst, wenn die Diskussion vom Einzelfall erstmal absiegt, nehmen wir bsp. Murksel oder Thommy oder /8, dann könnte wahrscheinlich schnell eine Übereinkunft erzielt werden, dass der Schutz der Allgemeinheit vor "Fahrausfällen" geschützt werden muss. Sorry Cornelius, ich habe diesen Absatz einfach nicht verstanden! Ansonsten kann ich mich Deiner Sichtweise voll anschließen, obwohl ich selbst betroffen bin. -------------------- (\_/)
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27.07.2005, 19:09
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#1077
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Links-Schreibfehler: absieht statt absiegt. SORRY!!!
Ich meine: Zunächst nicht sich über die vielen, auch unterschiedlichen Einzelfälle verheddern. Sondern zunächst gucken, ob Regelungen sinnvoll sind. Dann erst welche Regelungen. Anschließend zu den Einzelfällen. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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27.07.2005, 20:40
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#1078
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Thommy Bumm @ 27.07.2005, 12:02) Was sagst Du dazu, Peter Lustig? Warum ist es nicht möglich eine simple Frage beantwortet zu bekommen? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf! § 73 FeV Abs.3 sagt dass eine Nutzungsuntersagung fast jeden treffen kann. Wenn sich allerdings ein Betroffener auf diesen Paragraphen beruft, gilt er natürlich nicht. Man könnte auch per Gesetz festlegen, dass die Fahrerlaubnisbehörde immer Recht hat. Bei der MPU ist es ja auch genau so. So gesehen bräuchte man dann keine weitern Gesetze, weil wer immer Recht hat, der kann nie Unrecht haben. -------------------- (\_/)
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27.07.2005, 20:53
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#1079
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Zitat (Thommy Bumm @ 27.07.2005, 21:40) Zitat (Thommy Bumm @ 27.07.2005, 12:02) Was sagst Du dazu, Peter Lustig? Warum ist es nicht möglich eine simple Frage beantwortet zu bekommen? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf! Vielleicht bedenkst Du mal, das hier nicht jeder Mod /Foren-Insider täglich 24 Stunden anwesend ist!!! Und auf diese provokative Art würde, jedenfalls ich, auch nicht antworten! Halte dich also ein wenig zurück!!! -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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27.07.2005, 20:54
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#1080
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10060 |
Hallo zusammen!
Ich hab mal wieder eine Frage, die mir ziemliches Kopfzerbrechen bereitet. Also, mein Anwalt hat jetzt gegen das Urteil (Fahren ohne FE, ich hoffe ihr erinnert euch noch) Revision eingelegt. Allerdings kam noch nichts Schriftliches in dieser Hinsicht vom Gericht. Ich habe ihn gefragt, ob ich jetzt weiterhin von meiner CZ-FE Gebrauch machen kann. Heute hat er mir einen Brief geschrieben, das ich ohne weiteres mit meinem CZ-FS fahren dürfte, da er von einem Freispruch in der zweiten Instanz ausgeht. Ich bin mir dem allerdings gar nicht so sicher, da ja noch keine schriftliche Bestätigung von Seiten des Gerichts zur Revision kam. Und rein theoretisch würde ich mich doch strafbar machen, wenn ich jetzt einfach wieder fahre oder? Ich meine, was wenn ich doch nicht freigesprochen werde? Dann war das ja wieder Fahren Ohne, denk ich mal. Was sagt ihr dazu? Bin ziemlich unsicher. Würde ja gerne meinem Anwalt glauben und fahren, aber noch eine Anklage? Nein Danke. BeK |
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27.07.2005, 21:01
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#1081
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Rein interessehalber, hat er Berufung oder direkt Revision eingelegt?
Rein grundsätzlich hat er natürlich recht. Bislang hat Dir noch niemand das Fahren in D untersagt, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Allerdings wäre ich zugegebenerweise wirklich vorsichtig, weil natürlich die Gefahr besteht, dass Du erneut, wie Du es befürchtest, ein Problem mit der StA bekommen könntest. Sollte die Berufung/Revision negativ für Dich enden (sollte es eine Revision sein, richte Dich auf 6 Monate ein, bis da überhaupt was passiert), wäre das zwar ein schöner Fall für einen Anwaltsregress. Im Endeffekt hättest Du davon aber nicht viel. -------------------- |
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27.07.2005, 21:03
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#1082
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 126 Beigetreten: 11.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10223 |
Wie lief das nochmal ab? Die haben dich kontrolliert und dich angezeigt, dir aber den FS wiedergegeben, vorsichtshalber eine Anzeige wegen Fahrens ohne FS gemacht? Wenn das so ist und du explizit kein Fahrverbot oder NU bekommen hast, kannst du erstmal fahren. Einen FS hast du ja. Wenn du angehalten wirst, kommen halt vermutlich noch weitere Anzeigen dazu. Solltest du nachher verlieren, wird dir das dann nicht unbedingt zum Vorteil ausgelegt. Das dürfte also das Risiko sein.
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27.07.2005, 21:19
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#1083
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
@BeK
Soviel ich weiß hast Du doch jetzt den berühmten Dr.Säftel! Jedenfalls hat Dein Anwalt Recht! Wenn er es sagt, dann darfst Du definitiv fahren. Du hast doch kein Fahrverbot! Zitat (frankenstein @ 27.07.2005, 21:53) Und auf diese provokative Art würde, jedenfalls ich, auch nicht antworten! Meine Frage war in keinster Weise provokativ gemeint! Im Gegenteil, ich habe ggü. Peter Lustig höchsten Respekt. Sein Fachwissen hilft sehr vielen Usern hier weiter. Sollte meine Frage falsch angekommen sein, dann bitte ich um Entschuldigung. -------------------- (\_/)
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27.07.2005, 21:33
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#1084
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Soviel ich weiß hast Du doch jetzt den berühmten Dr.Säftel! Da weisst Du aber falsch (es sei denn, er hat mittlerweile gewechselt). Zitat Wenn er es sagt, dann darfst Du definitiv fahren. Du hast doch kein Fahrverbot! Ich gebe es ja nur ungerne zu, aber auch Anwälte irren gelegentlich. Und, selbst wenn er bislang keine NU o.ä. hat so ist es jedenfalls sinnvoll, zur Vermeidung weiteren Ärgers, zunächst mit dem Fahren abzuwarten. Rein vorsorglich sozusagen. @Thommy Um Dir aber Deine Frage auch zu beantworten, obwohl das Zitat Warum ist es nicht möglich eine simple Frage beantwortet zu bekommen? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf! m.E. durchaus provokativ zu verstehen ist. Wenn ein jemand, welcher mit einer NU bedacht worden ist, im Ausland lebt und gerne wieder in D ein Fahrzeug führen will, dann kann er nach § 4 Abs. 4 IntKfzVO einen Antrag auf Neuerteilung stellen. In diesem Rahmen muss ihm dann auch die Möglichkeit zur MPU gegeben werden. Irrt die Behörde über diesen Punkt, besteht immer noch die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO durch das VG. Tröste Dich übrigens, mit FeV und IntKfzVO hat so manche FEB echte Probleme, zumindest im Zusammenhang mit dem Thema EU-FE. Was ich da schon an Schriftverkehr gelesen habe.... -------------------- |
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27.07.2005, 21:43
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#1085
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (RA XDiver @ 27.07.2005, 22:33) Und, selbst wenn er bislang keine NU o.ä. hat so ist es jedenfalls sinnvoll, zur Vermeidung weiteren Ärgers, zunächst mit dem Fahren abzuwarten. Rein vorsorglich sozusagen. Würde ich auch so sehen. Wenn im schlimmsten Fall letztinstanzlich FoFE bestätigt würde gäbe es bistimmt keinen relevanten Mengenrabatt bei mehreren Verstößen. |
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27.07.2005, 21:46
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#1086
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Würde ich auch so sehen. Wenn im schlimmsten Fall letztinstanzlich FoFE bestätigt würde gäbe es bistimmt keinen relevanten Mengenrabatt bei mehreren Verstößen Das schon, das ist die berühmte Gesamtstrafenbildung. 5 Fahrten a´ 30 TS ergeben dann um die 90 TS. Dennoch wird´s teuer und ist deswegen, rein vorsorglich, besser zu unterlassen. -------------------- |
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27.07.2005, 21:50
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#1087
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Na gut, 2 Fahrten wären dann kostenlos. . Gibt es den Mengenrabatt denn auch bei Vorsatz?
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27.07.2005, 21:52
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#1088
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 27.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11651 |
Hier mal die Antwort der EU-Kommision über die mir Ausgesprochene NU!
Meinen Namen habe ich Entfernt. Danke für Ihre E-mail. Zuerst möchte ich sagen, dass es nicht Aufgabe der Kommission ist, Personen, denen wegen schwerer Verstösse im Strassenverkehr die Fahrerlaubnis rechtswirksam entzogen wurde, dabei zu unterstützen vermutete Regelungslücken im EU-Recht zu missbrauchen. Dann ist die Auffassung des EuGH in Erinnerung zu rufen, wonach alle in EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine auch dann anzuerkennen sind, wenn zuvor ein Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat (Deutschland) entzogen wurde, sobald ein gleichzeitig mit dem Entzug angeordnetes Fahrverbot abgelaufen ist, da die Verweigerung der Anerkennung unter Berufung auf nationale Vorschriften auf unbestimmte Zeit mit dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung unvereinbar wäre. Die Rechtsmeinung, wonach Entzugsmaßnahmen fortgelten, die an Vorgänge anknüpfen, die vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis vorlagen, steht in Widerspruch zur zitierten Rechtsansicht des EuGH insofern sie die Anerkennung auf unbestimmte Zeit zu verweigern geeignet sind. Die deutschen Behörden sind zwar verpflichtet, einen in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein grundsätzlich anzuerkennen, sind aber bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Einhaltung von Ausstellungsvoraussetzungen im Einzelfall ebenso verpflichtet sich mit den Ausstellungsbehörden in Verbindung setzen. Sollten Voraussetzungen nicht erfüllt sein wären die ausländischen Ausstellungsbehörden angehalten den Führerschein wieder einzuziehen, erforderlichenfalls im Wege der Amtshilfe. Zusammenfassend ist festzustellen, dass es Artikel 1(2) der Richtlinie 91/439/EWG widerspräche, auf Grund eines Verstoßes in Deutschland, der zeitlich vor dem Erwerb des Führerscheins in einem anderen EU-Mitgliedstaat begangen wurde, die Anerkennung dieses Führerscheines nach Ablauf einer eventuellen Sperrfrist abzulehnen oder von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig zu machen wenn dies im Ergebnis einer Verweigerung der Anerkennung auf unbestimmte Zeit gleichkäme. Unabhängig davon verweise ich abermals auf die Möglichkeit der Einziehung des Führerscheins durch die Behörden des Ausstellungsstaates bei nachträglicher Feststellung der Nichteinhaltung von Ausstellungsvoraussetzungen (insbes. ordentlicher Wohnsitz). Die deutschen Behörden sind verpflichtet, Gemeinschaftsrecht im vorliegenden Fall in der beschriebenen Form zu berücksichtigen, widrigenfalls kann im nationalen Verfahren die Vorlage des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung gemäß Artikel 234 EG-V beantragt werden. Mit freundlichen Grüssen, Joël VALMAIN Commission Européenne Direction Générale de l'Energie et des Transports Unité Sécurité Routière B - 1049 BRUXELLES joel.valmain@cec.eu.int tél.: +32 2 298 64 09 fax: +32 2 296 51 96 |
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27.07.2005, 21:55
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#1089
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Das ist die mehrfach bestätigte Meinung der EU Kommission. Da der EuGH aber noch kein entsprechendes Urteil gefällt hat scheint sich D. nicht besonders davon beeindrucken zu lassen.
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27.07.2005, 22:02
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#1090
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
IMHO sollte sich eine Behörde durch dieses Schreiben aber beeindrucken lassen, bzw sollten diese eine eigene Anfrage an die Kommission stellen.
-------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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27.07.2005, 22:04
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#1091
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat IMHO sollte sich eine Behörde durch dieses Schreiben aber beeindrucken lassen, bzw sollten diese eine eigene Anfrage an die Kommission stellen. Warum sollten sie? Seit wann ist die Kommission weisungsbefugt ggü. einer unteren Strassenverkehrsbehörde? Jungs, Ihr müsst Euch von dem Gedanken verabschieden, dass einer was sagt und der andere springt. Das ist wie im Kleinen auch. Nachbar A sagt, er habe einen Vertrag mit B geschlossen. B sagt, dass stimmt nicht, weil er zu dem Zeitpunkt volltrunken war. Zwei Rechtsansichten stehen sich ggü. Am Ende entscheidet ein Richter. Nicht anders, auch wenn´s ein paar Nummern größer ist, haben wir hier. Aber ist es nicht, um den Ausgangsfall zu nehmen, undenkbar, dass B plötzlich sagt, ja, wir haben doch den Vertrag, nachdem er zuvor vehement bestritten hat? EDIT: Jetzt bitte keine Diskussion über A und B anfangen. Das soll wirklich nur ein Beispiel zur Veranschaulichung der Standpunkte sein. -------------------- |
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27.07.2005, 22:08
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#1092
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (Medusa @ 27.07.2005, 23:04) Das gibt sich nach dem nächsten EuGH Urteil. Vor dem Kapper Fall hat D. auch entgegen EU Recht gehandelt und EU-FE Inhaber wg. FoFE verurteilt. Genau Medusa aber das Kümmert die MPU-Befürworter heute nicht mehr b.z.w. wollen nicht mehr darüber reden. Eine Niederlage ist immer Bitter. Kapper ging wegen der MPU Auforderung nach NL, das war sein Grund nichts anderes hat den Mann bewegt einen NL-FS zu machen. |
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27.07.2005, 22:24
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#1093
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 27.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11651 |
Bravo!! und wenn D. die Nu ausspricht müssen wir springen! Entweder wir machen die MPU oder nicht is! Wer muss denn nun nach wem seiner Nase tanzen??
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27.07.2005, 22:25
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#1094
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (RA XDiver @ 27.07.2005, 22:46) Dennoch wird’s teuer und ist deswegen, rein vorsorglich, besser zu unterlassen. @BeK Ich frage mich: 1. Warum wurde der Führerschein nicht eingezogen? 2. Warum gab es keine gerichtlich angeordnete Sperre? 3. Warum gab es kein Fahrverbot auf unbestimmte Zeit oder Nutzungsuntersagung? Mir erscheint das sehr unlogisch! -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
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27.07.2005, 22:28
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#1095
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat (pit004 @ 27.07.2005, 23:24) Bravo!! und wenn D. die Nu ausspricht müssen wir springen! Entweder wir machen die MPU oder nicht is! Wer muss denn nun nach wem seiner Nase tanzen?? So ist es nunmal, dass man sich nach den Rechtsansichten richten muss, die in dem Staat in dem man lebt vorherrschen. Wem´s nicht passt, steht der Rechtsweg offen. Zitat 1. Warum wurde der Führerschein nicht eingezogen? Das ist in der Tat eine interessante Frage. Zitat Warum gab es keine gerichtlich angeordnete Sperre? Warum sollte es? Die ist bei FoFE nicht zwingend. Zitat Warum gab es kein Fahrverbot auf unbestimmte Zeit oder Nutzungsuntersagung? Wenn der Schein eh ungültig ist, muss die Nutzung nicht untersagt werden. Dann wäre das Fahren bereits per Gesetz unzulässig. Im Übrigen kann eine NU nur von der Behörde verhängt werden. Der Strafrichter kann nur Sperren / FV bis 3 Monate aussprechen. Insgesamt gebe ich Dir aber recht, dass die Sache wirklich sehr undurchsichtig ist und sich einmal mehr die Frage nach der Urteilsbegründung stellt. -------------------- |
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27.07.2005, 22:34
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#1096
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 27.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11651 |
Allso doch! Gottstatus für D.!
Leben wir nicht alle in der EU?? |
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27.07.2005, 22:35
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#1097
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (pit004 @ 27.07.2005, 23:24) Bravo!! und wenn D. die Nu ausspricht müssen wir springen! Entweder wir machen die MPU oder nicht is! Wer muss denn nun nach wem seiner Nase tanzen?? Bis sich D.beim EuGH die Nase bricht sind wir D. schutzlos ausgeliefert. Wir können jeweils nur versuchen schnellstmöglich eine EuGH Entscheidung zu erreichen. Zitat Die deutschen Behörden sind verpflichtet, Gemeinschaftsrecht im vorliegenden Fall in der beschriebenen Form zu berücksichtigen, widrigenfalls kann im nationalen Verfahren die Vorlage des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung gemäß Artikel 234 EG-V beantragt werden.
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27.07.2005, 22:37
Beitrag
#1098
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Allso doch! Gottstatus für D.! Leben wir nicht alle in der EU?? Mit Gottstatus hat das nichts zu tun. Über die Auslegung von EU-Recht existiert regelmäßig Streit in den verschiedensten Bereichen, nicht nur mit D. Die anderen können das genauso gut. Da wir keine einheitlichen Gesetze haben (und wohl auch nie bekommen werden) wird es immer Dissenzen über die Anwendung von Gemeinschaftsrecht geben. Erst recht in den Teilbereichen, die nicht harmonisiert sind. -------------------- |
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27.07.2005, 22:38
Beitrag
#1099
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10060 |
Ja also erst mal an RAXiver: Er hat Revision eingelegt, Sprungrevision oder wie sich das nennt, kenn ich leider gar nicht.
Und ansonsten, ich hab keine Ahnung warum sie den Führerschein nicht eingezogen haben. Sperre sei auch nicht notwendig haben sie gesagt. Das Urteil habe ich übrigens auch heute zugestellt bekommen. |
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27.07.2005, 22:40
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#1100
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Er hat Revision eingelegt, Sprungrevision oder wie sich das nennt, kenn ich leider gar nicht. Sprungrevision ist richtig. Jetzt geht die Sache direkt zum OLG. Zitat Das Urteil habe ich übrigens auch heute zugestellt bekommen. Dann tipp mal fleissig die Begründung ab. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:10 |