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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 28.07.2005, 09:58
Beitrag #1131


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... hat jemand gesagt, dass es einfach ist, einem Auslaender eine NU aufzudruecken ? Aber deutsche Verwaltungsbehoerden sind nunmal sehr geuebt in der Anwendung von juristischen Winkelzuegen ...

Es ist nunmal so, dass man zwar sein Wahlrecht (noch) nicht verliert, wenn man mal seinen FS in D abgegeben hat, aber fuer den normalen Sachbearbeiter scheinen Fuehrerscheinlose "Menschen der letzten Klasse" zu sein. Und zumindest aus deren eingeschraenkter Sicht haben sie ja auch Recht: Eine NU - so dumm und falsch, wie sie auch immer begruendet sei - ist eine NU und verbietet die Nutzung der durch den EU-FS erteilten Rechte bis ein Gericht (oder das Amt selber nach Aufforderung durch das Gericht etc.) diesen ZUSTAND wieder aufhebt. Und das kann Jahre dauern ... Jahre, in denen wohlgemerkt das Amt und somit der kleine Sachbearbeiter das bekommen, was sie wollen.

Da hat sich das Verwaltungsrecht ja auch wunderbar abgesichert, weil die meisten Eintraege inzwischen 15 Jahre verwertbar bleiben und damit die Zahl der "Problemfaelle" stabil hoch bleibt - wenn RAXDiver also sagt, dass es nur um diese "Problemfaelle" geht, dann geht es trotzdem um Hunderttausende, die irgendwann in den letzten 0,1-15 Jahren in D aufgefallen sind. Und wenn jeder dieser Betroffenen einen EU-FS erwerben sollte, dann wuerde D auch danach trachten, JEDEM dieses Personenkreises eine NU zu verpassen ... @ RAXDiver: Ich bin also entschieden dagegen, das Problem kleinzureden! Das mal nebenbei.

Ich moechte das nur nochmal ansprechen: Der EuGH hat dem Kapper das Fuehren von Fahrzeugen erlaubt. Die Meinung von D war dem EuGH egal, weil sie eine missbraeuchliche Auslegung des EU-Rechts beinhaltet. Fuer meinen Fall ist die Sache von Kapper nicht soweit abweichend, dass das Urteil nicht auf mich anwendbar waere. Und das gilt fuer einige hier im Forum. Wenn D jetzt zusaetzlich die NU in den Raum wirft, dann ist das ein zusaetzlicher Aspekt - Tatsache aber bleibt, das zunaechst mal der EU-FS, wenn er auch nur halbwegs legal zustande gekommen ist, eine ERLAUBNIS ist, an der D nicht so einfach vorbeikommt. Selbst der recht resolute Muenchener Vw-Gerichtshof hat da seine Bedenken...


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Bayer
Beitrag 28.07.2005, 10:11
Beitrag #1132


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Zitat (RA XDiver @ 28.07.2005, 10:53)
Auch wenn Du es fett druckst, so ändert es nichts daran, dass damit lediglich gemeint ist, dass eine weitergehende Prüfung, mangels Bedarf, nicht stattgefunden hat.

Das ist aber auch nur Deine Meinung. Man kann das aber auch anders verstehen.
Ich kenne einen Fall aus der Praxis: D-FS wegen zuvieler Punkte entzogen => Mpu-Aufforderung => CZ-Schein gemacht => Wohnsitz nach wie vor CZ => in D x-mal kontrolliert => FEB hat Kenntnis von CZ-Schein => keine NU
Wohlgemerkt in München.
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RA XDiver
Beitrag 28.07.2005, 10:24
Beitrag #1133


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Zitat
Das ist aber auch nur Deine Meinung. Man kann das aber auch anders verstehen.


Verstehen kann man vieles anders. Wenn man allerdings mal einen Blick in die entsprechende Urteilsbegründung wirft wird man feststellen, dass weitere Ausführungen zu der Thematik nicht existieren. Das ist bei Urteilen nunmal ein untrügliches Zeichen dafür, dass das Gericht sich bei seiner Entscheidung mit Weiterungen nicht befasst hat.

Das ist auch nur logisch. Warum sollte eine Kammer weiterere Feststellungen treffen, als für den Fall notwendig. Das ist nicht ihre Aufgabe. Trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes im Verwaltungsprozess wird sich ein Gericht nicht mit Tatsachen und Rechtsansichten befassen, die mit der entsprechenden Angelegenheit nichts zu tun haben.

Was Dein Beispiel angeht: Das ist dann das Glück Deines Bekannten. Rein von der gesetzlichen Grundlage ist ein entgegengesetztes Verhalten der Behörde möglich.

@/8

Mit Kleinreden hat das nichts zu tun. Rechnen wir doch mal durch.

Europa hat ca. 350.000.000 Einwohner, davon 80.000.000 in D. Wenn wir mal herunterrechnen, wieviele davon das hier diskutierte Problem haben, liegen wir bei (geschätzten) 20.000.

Das sind %-Bereiche, die m.E. wirklich zu vernachlässigen sind. Versteh mich nicht falsch, sicher ist das für den jeweiligen ein dickes Problem und die Diskussion sicher berechtigt. Allerdings macht Ihr die Sache größer als sie tatsächlich ist.

Es ist und bleibt eine winzige Minderheit, die überhaupt betroffen ist.


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schmidt3121
Beitrag 28.07.2005, 10:51
Beitrag #1134


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Aber Lexus sieht das anscheinend genau so wie wir. Und wie ich schon geschrieben habe, wenn sich jede x-beliebige Behörde für zuständig hält käme ein heilloses Durcheinander heraus. Darum ist ja auch die Behörde des Wohnsitzes zuständig, auf Grund der besseren Koordination des ganzen. Und wenn ein "Problemfall" im Ausland wohnt, dann ist auch das Ausland zuständig und nicht D. D ist doch keine FEB für ganz Europa.
L.G. schmidt3121
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Bayer
Beitrag 28.07.2005, 11:03
Beitrag #1135


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Zitat (RA XDiver @ 28.07.2005, 11:24)
Das ist auch nur logisch. Warum sollte eine Kammer weiterere Feststellungen treffen, als für den Fall notwendig. Das ist nicht ihre Aufgabe. Trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes im Verwaltungsprozess wird sich ein Gericht nicht mit Tatsachen und Rechtsansichten befassen, die mit der entsprechenden Angelegenheit nichts zu tun haben.

Das leuchtet mir schon ein, aber warum steht dann der Satz überhaupt dort. Hätte der Richter ja auch weglassen können, wenns für den Fall nicht relevant ist.
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Bayer
Beitrag 28.07.2005, 11:10
Beitrag #1136


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Zitat (RA XDiver @ 28.07.2005, 11:24)
Was Dein Beispiel angeht: Das ist dann das Glück Deines Bekannten. Rein von der gesetzlichen Grundlage ist ein entgegengesetztes Verhalten der Behörde möglich.

Na ja als Glück würd ich das nicht bezeichnen. Es gab schon einen regen Schriftverkehr zwischen der FEB und dem RA meines Bekannten. Versucht hat es die FEB zumindest und dann irgendwann aufgegeben.
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strichachtdoktor
Beitrag 28.07.2005, 11:31
Beitrag #1137


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... dieser Schriftverkehr wuerde mich mal interessieren. wink.gif
Irgendwie muss es ja so treffend gewesen sein, dass die Behoerde aufgegeben hat. Was also wurde da vorgebracht ?


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Bayer
Beitrag 28.07.2005, 11:42
Beitrag #1138


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Zitat (strichachtdoktor @ 28.07.2005, 12:31)
... dieser Schriftverkehr wuerde mich mal interessieren. wink.gif
Irgendwie muss es ja so treffend gewesen sein, dass die Behoerde aufgegeben hat. Was also wurde da vorgebracht ?

Im Prinzip die gleiche Argumentation wie ein Stück weiter oben von schmidt 3121 und mir geschrieben. Kurz: kein Wohnsitz im Inland = keine Zuständigkeit , natürlich verfeinert mit irgendwelchen § usw.
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Lexus
Beitrag 28.07.2005, 11:58
Beitrag #1139


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Zitat (strichachtdoktor @ 27.07.2005, 01:22)
Wir koennen aber auch einfach abwarten, wie der Weiterbildungskurs fuer deutsche Verwaltungsrichter am EuGH diesesmal enden wird ...

Da heutzutage die Devise "Lebenslanges Lernen" heißt, gebe ich natürlich die Hoffnung nicht auf, dass die EuGH-Richter von den weltweit besten deutschen Verwaltungsrechtlern auch mal was lernen *g*


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strichachtdoktor
Beitrag 28.07.2005, 12:21
Beitrag #1140


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Da der VG M die Vorlagefrage nach L geschickt hat und nicht der EuGH L nach M, sieht es fuer mich so aus, als wenn der Wissens- und Auslegungsnotstand in D waere ... Mithin also die Fortbildungsgewaehrung von L nach M geht.

Umgekehrt waere das prinzipiell natuerlich auch moeglich, aber wahrscheinlich wollen sich die Richter in L mit den Gesetzen aus D nicht den Tag versauen ... wink.gif

Da es taeglich neue Gesetze gibt, sollte dieses "lifelong learning" allerdings fuer alle Richter eine Selbstverstaendlichkeit sein ...

Fuer uns alle ! whistling.gif


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Tortenjan
Beitrag 28.07.2005, 12:31
Beitrag #1141


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Es ist wieder mal soweit, aus technischen Gründen wird dieser Thread geschloßen und im:

JUBILÄUMS-EuGH-Thread

weitergefürt.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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