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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
bazi
Beitrag 21.06.2005, 11:00
Beitrag #131


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Bayer,
hast Du meine PM nicht gekriegt?
Zur Zusatzfrage: nein.

Bazi


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ein Bayer
Beitrag 21.06.2005, 20:02
Beitrag #132


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Was wollt Ihr den noch?
Schaut euch doch mal diese Sache an.

Das kommt von meinem Anbieter für FS:

… Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 4. März 2005 – 3 L 253/05.NW – wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die für sofort vollziehbar erklärte Verfügung der Antragsgegnerin vom 10. Dezember 2004 wiederhergestellt. …“

„… Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße [3 L 253/05.NW] hat Erfolg. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts geht der Senat von einem Rechtsschutzinteresse des Antragstellers am vorliegenden Verfahren aus. …“

„… Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses ist dem einstweiligen Rechtsschutzersuchen des Antragstellers zu entsprechen und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die sofort für vollziehbar erklärte Entziehung seiner griechischen Fahrerlaubnis wiederherzustellen. …“

„… Zu Bedenken ist dabei im Hinblick auf das vorliegende Verfahren, dass der Antragsteller unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des EuGH (aaO) die von der Antragsgegnerin bestrittene Auffassung vertritt, eine gültige EU-Fahrerlaubnis zu besitzen, von der er zumindest nach Ablauf der Sperrfrist für die Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch machen darf (und auch Gebrauch macht). Diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen bilden letztlich den Ausgangspunkt der von der Antragsgegnerin geäußerten Eignungszweifel, da nach ihrer Auffassung der Antragsteller ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnimmt und damit ständig gegen verkehrsrechtliche Regelungen verstößt. Es erscheint aber zweifelhaft, ob aus diesen unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen den Beteiligten Eignungszweifel i.S. des § 46 Abs. 3 FeV abgeleitet werden können, die zur Anforderung eines Gutachtens berechtigen. …“

„… Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EUGH (aaO), der hervorhebt, dass die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine unmittelbaren und mittelbaren Einfluss auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und die Gewährleistung des freien Dienstleistungsverkehrs hat, überwiegen die Interessen des Antragstellers, vorläufig von seiner griechischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen zu dürfen. …“
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Medusa
Beitrag 21.06.2005, 20:18
Beitrag #133


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Das findest Du auch in der FAQ.
AZ: 7 B 10431/05.OVG
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Roland
Beitrag 21.06.2005, 20:22
Beitrag #134


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Das klingt zwar nicht schlecht, ist ABER wie du schon schreibst von deinem FS-Vermittler. Ich wäre da vorsichtig. Gibt's kein Aktenzeichen von nem VG oder irgendeinen offiziellen Link ???

Jaja OK STOP habs grade gefunden blushing.gif

Danke Medusa wir haben anscheinend beide gleichzeitig geschrieben wavey.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Medusa
Beitrag 21.06.2005, 20:34
Beitrag #135


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Zitat (Roland @ 21.06.2005, 21:22)
Danke Medusa wir haben anscheinend beide gleichzeitig geschrieben  wavey.gif

Der Grieche kam mir irgendwie bekannt vor wink.gif

Hier wurde der Fall schon diskutiert.
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Rexy
Beitrag 22.06.2005, 00:56
Beitrag #136


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Zitat (Levent @ 21.06.2005, 11:47)
@Bayer


Was denkst du , wird es zum guten ausgehen?
Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben wie schon Dr. W S aus dem F geschrieben hat.
Ich muss nach CZ und einen FS dort machen.

DA muß ich auch hin, diese Woche noch meld ich mich irgendwo an wavey.gif
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Perplex
Beitrag 22.06.2005, 02:50
Beitrag #137


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Zitat (VG Neustadt (Weinstraße) Beschluss @ 11.03.2005, AZ.: 4 L 389/05.NW)
3. Der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis ist nicht berechtigt, mit einem Kraftfahrzeug am innerdeutschen Straßenverkehr teilzunehmen, wenn ihm vor Erteilung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis von einem deutschen Gericht oder einer deutschen Behörde die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden war und nach Ablauf der Sperrfrist noch keine Zuerteilungsentscheidung nach § 28 Abs.5 Satz 1 FeV ergangen ist.
Welche Zuerteilungsentscheidung? Das Ausland hat mir doch schon eine weltweit gültige Fahrerlaubnis zuerteilt!

Zitat (EuGH Urteil @ 29.04.2004)
2.
Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.

Der Beschluss des VG Neustadt an der Weinstraße vom 11.03.2005 widerspricht ganz klar dem EU-Urteil. Deswegen wurde der Beschluss inzwischen wieder aufgehoben. Deutschland verliert immer mehr mit seiner Vorgehensweise. Das ist unverantwortlich!


Mich hat zwar keiner gefragt, aber ich sehe das so:

Ich kann es nicht verstehen, dass Richter aussichtslose Anklagen gegen EU-Führerscheinbesitzer führen, & das von meinen Steuern, die ich nicht bezahle. Ich könnte ein nützliches Mitglied der Gesellschaft sein, stattdessen verschwende ich meine Zeit mit Verwaltungsbehörden & Richtern & bin deswegen auch arbeitslos geworden.

Ich kann es nicht verstehen, warum Deutschland die Erteilung von Fahrerlaubnissen dem Ausland überlässt & damit unter anderem Alkoholiker auf unseren Straßenverkehr zulässt, anstatt diesen kranken Menschen von Anfang an aktiv aus der Alkoholsucht zu helfen.

Eine MPU ist keine aktive Hilfe, sondern ein erheblicher Kostenfaktor. Die MPU ist leider immer noch freiwillig.
Wer dafür nicht genug Geld hat, der bleibt eben Alkoholiker.
Wer allerdings über eine Selbsthilfegruppe seine Sucht besiegt hat, der kommt trotzdem nicht an das psychologische Gespräch vorbei.

Ein Alkoholiker darf nach heutiger Rechtssprechung mit einem ausländischen EU-Führerschein so lange auf unseren Straßen fahren, bis er vielleicht unter Alkoholeinfluss ein Kind tot gefahren hat. Wieso muss ich das hinnehmen?

Deutschland sollte jetzt eine Flucht nach vorne machen & den Weg für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis im Urteil festschreiben. Das könnte so aussehen, dass der Alkoholsünder im Urteil während der Sperrzeit zur Teilnahme an Alkoholentziehenden Maßnahmen teilnehmen muss. Volltrunkenheit ist ja an sich schon ein Straftatbestand. Immerhin verdient Deutschland an der Droge Alkohol genug. Bei Erfolg wird dann sofort die deutsche Fahrerlaubnis erteilt. Um dann die deutsche Fahrerlaubnis behalten zu dürfen, muss der Verurteilte seine Abstinenz noch über 3 Jahre nachweisen. Die ganze Aktion sollte billiger sein, als eine neue ausländische Fahrerlaubnis kostet. Etwa 500,- € sollte dabei als Schmerzgrenze gelten.
Damit behält Deutschland die Kontrolle über die Erteilung der Fahrerlaubnis.

Konkurrenz belebt nun mal das Geschäft. Die zur Zeit billigere ausländische EU-Fahrerlaubnis muss für die Bevölkerung nicht unbedingt die sicherere Möglichkeit sein. Sicherer wäre es Alkoholauffälligen Menschen auf jeden Fall zu helfen. Die jetzige MPU ist dazu für viele Menschen eine viel zu große Hürde.

Deutschland könnte allerdings auch die Mauer wieder aufbauen, dann hätte sich das mit der EU-Fahrerlaubnis von selbst erledigt.

Denkt mal drüber nach!


Gruß Thommy


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strichachtdoktor
Beitrag 22.06.2005, 06:50
Beitrag #138


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Interessanter Ansatz. Leider werden die Deutschen eher die Mauer aufbauen, als eine heilige Kuh opfern ...
... es sei denn, eine Umorganisation gelingt fuer MPU-Psychos und alle anderen heute Beteiligten kosten-/verdienstneutral.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Perplex
Beitrag 22.06.2005, 07:06
Beitrag #139


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Zitat (strichachtdoktor @ 22.06.2005, 07:50)
... es sei denn, eine Umorganisation gelingt für MPU-Psychos und alle anderen heute Beteiligten kosten-/verdienstneutral.

Das wäre ja ganz einfach knallhart zu lösen: Einige MPU-Psychos werden arbeitslos & müssen dann für 1,50 € die Stunde im Park Abfall einsammeln. Dann machen sie endlich mal was Sinnvolles. rofl1.gif


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bazi
Beitrag 22.06.2005, 07:13
Beitrag #140


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Die Europäische Kommission: Der Motor der Union

Die Europäische Kommission ist hauptsächlich für das politische Tagesgeschäft in der Europäischen Union zuständig.

Sie erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, die sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt. Sie ist verantwortlich für die praktische Umsetzung der EU-Aktivitäten und überwacht die Verwaltung des EU-Haushalts. Zudem wacht sie darüber, dass die europäischen Verträge und die europäischen Rechtsvorschriften eingehalten werden.

Die Europäische Kommission besteht aus 20 Frauen und Männern (die Zahl erhöht sich 2004) und wird von etwa 24 000 Beamten unterstützt. Der Präsident wird von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ausgewählt und muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Die weiteren Mitglieder der Kommission werden von den jeweiligen Mitgliedstaaten in Absprache mit dem künftigen Präsidenten ernannt und bedürfen ebenfalls der Bestätigung durch das Parlament. Die Kommission wird auf fünf Jahre ernannt; sie kann jedoch vor Ablauf dieser Zeit vom Parlament ihres Amtes enthoben werden.
Die Kommission ist unabhängig von den Regierungen der Mitgliedstaaten. Der Großteil ihrer Mitarbeiter arbeitet in Brüssel.

http://europa.eu.int/abc/index3_de.htm#union


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Perplex
Beitrag 22.06.2005, 07:37
Beitrag #141


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Zitat (Thommy Bumm @ 22.06.2005, 03:50)
Die zur Zeit billigere ausländische EU-Fahrerlaubnis...

Bei einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis können die Gesamtkosten überschaubar bleiben. Sie betragen zwischen 500,- € & 3000,- €. Dafür kann man die Fahrerlaubnis schneller bekommen (maximal 6 Monate).

Bei einer MPU sind die Gesamtkosten nicht abschätzbar. Die Kosten können 1000,-€ bis 10000,- € betragen. Außerdem dauert es oft mehrere Jahre bis man die deutsche Fahrerlaubnis erhält.

Zitat (strichachtdoktor @ 18.01.2005, 14:58)
Viel zu lange Verwertungsfristen seitens der Behörde und seitens der MPU-Psychologen. Wer 1994 eine Straftat begeht und 2004 zur MPU muss, fällt gnadenlos durch, wenn er sich nicht an alle Einzelheiten der Straftat - wie sie im Urteil/Strafbefehl wiedergegeben sind - erinnert. Bei Zeugen vor Gericht geht man bereits nach einem Jahr davon aus, dass wesentliche Punkte fehlen oder anders dargestellt werden, weil sich der Zeuge nicht mehr erinnern kann.
Zusätzlich müssen Gründe für bestimmte Verhaltensaspekte nachvollziehbar aufgearbeitet und dargestellt werden - angenommen, die Aufarbeitung liegt bereits Jahre zurück ein schier unlösbares Problem. Wer solche meterhohen Hürden um seine Führerscheine errichtet, muss sich nicht wundern, wenn die Betroffenen versuchen sie zu untergraben - denn Überwinden geht ja kaum ...   wink.gif

Das ist eben Marktwirtschaft!


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bluecat11
Beitrag 22.06.2005, 10:20
Beitrag #142


Neuling


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jo, schöne sache mit dem ausländischen führerschein!!!!! es sei denn die deutschen grün weissen sind nicht up to date cop.gif und sacken den führerschein gleich wieder vorübergehend ein.

mein freund hat den eu-führerschein letztes jahr in tschechien neu gemacht, nachdem er hier in deutschland zweimal durch die mpu gerasselt ist, hat auch alles soweit prima funktioniert, dort drüben gleich bestanden und ein paar wochen später war das teil hier. .. soweit so gut, bis die grün weissen ihn dann dieses jahr angehalten haben und sich abgerollt haben vor lachen, weil es halt kein deutscher führerschein war. letzendlich wurde der schein wieder rausgerückt aber der kreis hat jetzt beschlossen, das er trotz allem zur mpu soll? kanns das denn sein?!?! wofür zahlt man eigentlich im ausland ( doch einen beträchtlichen betrag) für die karte um dann dieselbe hier wieder abzugeben?

desweiteren sind die leute, die dort hinter den schreibtischen bei der mpu sitzen, für mich einfach nur schnorrer und die absoluten theoretiker, die sacken die dicke kohle ein, haben überhaupt keine ahnung von leuten, da sie alle leute, die dort aufkreuzen. versuchen in irgendwelche kategorien abzulegen - was nunmal nicht geht. ich kann doch nicht einen menschen verurteilen, nur weil dieser einmal irgendwo aufgefallen ist. es kann doch nicht sein, das jemand dafür sein leben lang zur rechenschaft gezogen wird!! irgendwann muß das doch mal unter gegessen abgelegt werden. aber das ist dann wohl der bürokratenstaat deutschland, wo alles nur mit regeln und gesetzen funktioniert und die richtlinien die von der eu aufgelegt worden sind einfach unter den tisch fallengelassen werden.
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mirko1
Beitrag 22.06.2005, 10:23
Beitrag #143


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 20.06.2005, 13:49)
@mirko1

was hast Du in Slowenien gemacht? und wie sind die cop.gif dort?

Gruß
Willi

war bei bekannten in Slowenien, bin doch halb Deutsch(Mutter) halb Slowene(Vater), Slowenien ist seit 01.05.2004 auch EU Mitglied.

Die Polizei in Slowenien ist mit der Deutschen cop.gif nicht zu vergleichen, das sind noch Polizisten fürs Volk und nicht gegen das Volk. Die machen nicht wegen jeder Kleinigkeit einen Hickhack (Fingerspitzengefühl), du musst nicht wegen einer CZ-FS in einen Becher Pinkeln ec... die schauen die FS genau an, ist diese echt darfst du ohne weiteres weiterfahren, ist denen eben Wurscht egal ob das eine DE-FS PL- FS CZ-FS oder eine einheimische SL-FS ist, Hauptsache die FS ist echt, fertig.

So sollte es überall sein und so ist es in den anderen 24 EU-Ländern, nur eben in Deutschland nicht, schade.

Wer soll das schon verstehen, das ein EU-FS in Deutschland nicht dem Deutschen gleichgesetzt wird?

Nehmen wir Deinen Fall, angenommen du hättest hier keine MPU Auflage, dann hätte der Polizist der dich Kontrolliert hat, dir 1 Tag das fahren Rechtswidrig untersagt. Das kann’s ja nicht sein, MPU hin oder her, er hat dir so oder so Rechtswidrig das fahren 1 Tag Untersagt.

Das darf er nicht und trotzdem passiert so ein Schwachsinn in DE.

Das meinet ich mit cop.gif fürs Volk in Slowenien wäre dir das niemals passiert, in DE blasen sich die cop.gifs dermassen arogant auf, nicht zu fassen das die dich in einen Becher haben Pinkeln lassen shutup.gif und das nur wegen Deiner echten CZ-FS Karte.

bin gespannt wie es nun bei dir weiter geht. Nicht alle bekommen MPU-NU.
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Tortenjan
Beitrag 22.06.2005, 10:25
Beitrag #144


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Zitat (bluecat11 @ 22.06.2005, 11:20)
wofür zahlt man eigentlich im ausland ( doch einen beträchtlichen betrag) für die karte um dann dieselbe hier wieder abzugeben?

Wenn er vorher mal hier gelesen hätte, dann hätte er gewußt, daß genau das passieren kann. Daher fragen wir uns hier schon länger, warum die Leute ihr schönes Geld im Ausland zum Fenster rauswerfen laugh2.gif

Ach ja, und leg dir mal einen besseren Umgangston zu und überleg dir vorm abschicken lieber noch mal, was du da geschrieben hast! Sonst könnte es sein, daß du hier nicht besonders alt wirst.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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bluecat11
Beitrag 22.06.2005, 10:30
Beitrag #145


Neuling


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ich bin ganz ehrlich, zum lachen find ich das langsam echt nicht mehr! irgendwann wird einem das echt mal zu doof, nur weil unsere ach so heiligen cops keine ahnung haben und einem das leben schwer machen. es ist ja letztendlich so, das er die karte behalten kann, nur wollen sie ihm die nutzung hier in deutschland untersagen, das ist das was mich ärgert. leute die jemanden um die ecke bringen, werden für ein paar jahre verknackt und das wars, leute die mal irgendwo aus persönlichen gründen mit drei acht im turm auto gefahren sind, werden das ganze leben lang damit konfrontiert. na schönen schrank!

***** Anmerkung Moderator:
Unnötige Quote (ganzer vorhergehender Beitrag) entfernt.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 22.06.2005, 14:13
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RA XDiver
Beitrag 22.06.2005, 10:41
Beitrag #146


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Zitat
mit drei acht im turm auto gefahren sind


Du meinst aber nicht 3,8 o/oo oder? shutup.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 22.06.2005, 10:52
Beitrag #147


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Zitat
leute die jemanden um die ecke bringen, werden für ein paar jahre verknackt und das wars, leute die mal irgendwo aus persönlichen gründen mit drei acht im turm auto gefahren sind, werden das ganze leben lang damit konfrontiert.

Erstens ist es anders, versuch´ mal nach 10 Jahren wg. Totschlags in Deutschland Fuss zu fassen, einen Job zu kriegen etc., und zweitens sind 3,8 %o - so verstehe ich das jetzt einfach mal - schon so weit jenseits der Toleranzgrenze, dass man ja schon vom blossen Vorstellen fahruntuechtig ist ...

Da muss man(n) lange fuer "Ueben" bis man dass im Auto hinkriegt - was nicht auf eine Kunst, sondern auf einen langjaehrigen hochgradigen Alkoholabusus (also eine schwere Krankheit!) hindeutet. Das ruft geradezu nach Therapie und Kontrolle, wenn nicht gar einer MPU ... Sogar nach meinem eher toleranten Denken ... wallbash.gif ranting.gif wallbash.gif


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Perplex
Beitrag 22.06.2005, 10:53
Beitrag #148


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Zitat (bluecat11 @ 22.06.2005, 11:30)
Leute die mal irgendwo aus persönlichen Gründen mit drei acht im Turm Auto gefahren sind, werden das ganze leben lang damit konfrontiert.

Meinst Du etwa 3,8 ‰? Solche Leute sollten wegen versuchten Mordes angeklagt werden. Für solche Kandidaten sollte der Führerschein keine Rolle mehr spielen. Ich würde schon bei 2 ‰ kotzen. Bei 3,8 ‰ wäre ich unter Garantie tot. Wer mit 3,8 ‰ unterwegs ist, der hat ein ernstes Suchtproblem. Es ist verantwortungslos solche Alkoholiker für den Führerschein ins Ausland zu treiben. Solche Leute bräuchten eine Zwangstherapie. wallbash.gif wallbash.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 22.06.2005, 10:55
Beitrag #149


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... ich war schneller ... cool.gif tongue.gif


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didel19
Beitrag 22.06.2005, 11:02
Beitrag #150


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Zitat (strichachtdoktor @ 22.06.2005, 11:52)
Zitat
leute die jemanden um die ecke bringen, werden für ein paar jahre verknackt und das wars, leute die mal irgendwo aus persönlichen gründen mit drei acht im turm auto gefahren sind, werden das ganze leben lang damit konfrontiert.

Erstens ist es anders, versuch´ mal nach 10 Jahren wg. Totschlags in Deutschland Fuss zu fassen, einen Job zu kriegen etc., und zweitens sind 3,8 %o - so verstehe ich das jetzt einfach mal - schon so weit jenseits der Toleranzgrenze, dass man ja schon vom blossen Vorstellen fahruntuechtig ist ...

Da muss man(n) lange fuer "Ueben" bis man dass im Auto hinkriegt - was nicht auf eine Kunst, sondern auf einen langjaehrigen hochgradigen Alkoholabusus (also einer schweren Krankheit!) hindeutet. Das ruft geradezu nach Therapie und Kontrolle, wenn nicht gar einer MPU ... Sogar nach meinem eher toleranten Denken ... wallbash.gif ranting.gif wallbash.gif

Ich nenn mal ein Beispiel, ein bekannter (kein Freund) ist wegen Totschlag in der JVA Stammheim gesessen 5 ½ Jahre und macht jetzt eine Ausbildung als Industrie Mechaniker in einen größeren Betrieb.
Nur das zum Thema mal das solche Leute andscheinend keinen Job hier kriegen….
Übrigens gibt’s noch mehr solche Beispiele.


Aber 3,8 Promille sind schon enorm shutup.gif

Ich hab erst vor paar Tagen mal was gelesen in einen Forum, da hat eine Frau mit 3,16 Promille einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und ist gerade dabei wieder ihren Führerschein zu machen und man sagt sie hätte gute Chancen die MPU zu bestehen. Sie wurde zu 15 Monate ohne Bewährung verurteilt. Nach 7 Monate wurde sie entlassen der rest wurde ihr auf Bewährung gegeben. Jetzt hängt sie schon mitten in der MPU Vorbereitung, und eine Gutachterin von dem Forum meinte sogar sie hätte gute Chancen weil sie eine Therapie gemacht hat… crybaby.gif

Das ist wirklich heftig!
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 22.06.2005, 11:05
Beitrag #151





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Sagen wie's mal so rum:
Wer freiwillig eine Therapie nach einem derartigen Vergehen macht, beweist zumindest einmal, dass er bereit ist, sich mit seinem Fehlverhalten konstruktiv auseinanderzusetzen.
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Perplex
Beitrag 22.06.2005, 11:24
Beitrag #152


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Wer mit 3,8 ‰ Auto gefahren ist oder mit 3,16 ‰ jemand tot gefahren hat, der sollte eine Zwangs-MPU machen, damit er wieder am normalen Leben teilnehmen darf. Ansonsten kommt für solche potenziellen Mörder nur die Sicherheitsverwahrung in Frage, bis sie endgültig von ihrer Sucht befreit sind.


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bluecat11
Beitrag 22.06.2005, 11:54
Beitrag #153


Neuling


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ich möchte jetzt erstmal eine sache klarstellen mit dem comment "drei acht im turm" war keinesfalls der promillesatz gemeint. soweit ich weis, lag dieser bei 1,71!!! jetzt könnt ihr meinetwegen weitermachen.
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Etienne
Beitrag 22.06.2005, 11:55
Beitrag #154


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Joah 3,8 sind schon derbe.. wenn ich mir überlege dass ich mit 20 mit BAK 1,9 Promille im Krankenhaus lag weil mich die Grünen auf dem Bürgersteig liegend aufgegabelt ham (zur "Entschuldigung": das war nach der Ausscheider-Feier Bundeswehr).. aber dann noch im Verkehr teilnehmen?? Übel. Ich wär wahrscheins schon mit der halben BAK im Kofferraum eingestiegen und hätt mich gewundert wo mein Radio abgeblieben ist laugh2.gif ganz zu schweigen überhaupt auf die Idee zu kommen..
Das is schon nix einmaliges mehr wegen persönlicher Probleme o.ä. sondern erfordert schon langjähriges "Training" wie schon gesagt wurde. ranting.gif

Aber irgendwo haben oder (hoffentlich) hatten wir ja alle unsere Probleme, sonst wären wir nicht hier wink.gif

Irgendwie offtopic.gif


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bluecat11
Beitrag 22.06.2005, 12:01
Beitrag #155


Neuling


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weshalb ich aber den beitrag ins forum gesetzt habe, war, dass ich von euch auf einen tip gehofft habe, wie man das ganze eventuell abwandeln kann um die mpu zu umgehen. aber, ich hab wohl zu komplex gedacht.
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RA XDiver
Beitrag 22.06.2005, 12:03
Beitrag #156


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Zitat
aber, ich hab wohl zu komplex gedacht.


Wenn Du Dich von vorneherein verständlich ausgedrückt hättest, wäre es zu solchen Missverständnissen nicht gekommen.

Im Übrigen hilft gelegentlich die Lektüre bereits vorhandener Threads, um so manche Frage zu beantworten.


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 14:08
Beitrag #157


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Die folgende Rechtssache, bezüglich
nachträglicher MPU für EU Führerscheine
ist derzeit beim EuGH anhängig.
C 227 / 05 Halbritter vs. VG München-Freistaat Bayern

Quelle: Pressestelle EuGH Luxemburg
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didel19
Beitrag 22.06.2005, 14:16
Beitrag #158


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 14:27
Beitrag #159


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Leider habe ich keinen Link,
aber mit Hilfe des Aktz. dürfte es ja
für die Juristen im Forum kein Problem sein.
Bemerkenswert, dürfte aber auch der Hinweis sein
das es gegen VG München und Freistaat Bayern geht.
Vielleicht ist das aber ja auch nicht unüblich.
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RA XDiver
Beitrag 22.06.2005, 14:36
Beitrag #160


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Offiziell läuft hängt das Verfahren nur unter der Bezeichnung C 227/05 Halbritter an. Das VG München dürfte nur als Vorlageinstanz in der PM mitgeführt sein (die PM habe ich übrigens nicht gefunden).

Wenn man sich allerdings die Az der vor Kurzem abgeschlossenen Verfahren anschaut kann man sich ausrechnen, wann diese Angelegenheit verhandelt wird... cool.gif


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 14:46
Beitrag #161


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XDiver@
Nach meinen Informationen kann
die ganze Sache auch kurzfristig durch
einen Beschluß entschieden werden.
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Gast_charly68_*
Beitrag 22.06.2005, 15:51
Beitrag #162





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Zitat (gabriel7 @ 22.06.2005, 15:08)
Die folgende Rechtssache, bezüglich
nachträglicher MPU für EU Führerscheine
ist derzeit beim EuGH anhängig.
C 227 / 05  Halbritter vs. VG München-Freistaat Bayern

Quelle: Pressestelle EuGH Luxemburg

Dann lassen wir uns mal überraschen und hoffen, daß es entsprechend ausgeht.

Gruß
charly68
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Natrix20
Beitrag 22.06.2005, 15:53
Beitrag #163


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Hmm schön das da endlich mal was beim EuGH gelandet ist, hoffentlich zieht der Gerichtshof die Sache zügig durch, egal wie es ausgeht, aber wir alle brauchen endlich mal Klarheit in der Sache.

Nebenbei, wenn ihr von Promillezahlen sprecht wie wegen der 3,8 Promille, es fahren täglich tausende in Deutschland rum mit einer Bak von 1,00 Promille die das gewohnt sind und unter dieser Grenze Entzugserscheinungen haben. Doch niemanden fällt dies gross auf, weil der Körper sich daran gewöhnt hat. Wer sich mit der Thematik Alkohol und Alkoholiker auseinandersetzt weiss das.

Gruss Natrix
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Medusa
Beitrag 22.06.2005, 15:56
Beitrag #164


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Das wären dann ja schon 2 MPU Fälle. Der AUT MPU Fall liegt doch auch schon länger beim EuGH.
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Roland
Beitrag 22.06.2005, 16:00
Beitrag #165


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Zitat (Natrix20 @ 22.06.2005, 16:53)
Nebenbei, wenn ihr von Promillezahlen sprecht wie wegen der 3,8 Promille, es fahren täglich tausende in Deutschland rum mit einer Bak von 1,00 Promille die das gewohnt sind und unter dieser Grenze Entzugserscheinungen haben. Doch niemanden fällt dies gross auf, weil der Körper sich daran gewöhnt hat.

Das klingt ja fast so als ob's dann legitim wäre no.gif

Nene solche Leute sollten vielmehr mal über eine Therapie nachdenken meinst du nicht auch.

Ausserdem woher beziehst du denn diese Zahlen oder ist das einfach nur mal so 'ne Vermutung von dir ??


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Levent
Beitrag 22.06.2005, 16:03
Beitrag #166


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Zitat (Natrix20 @ 22.06.2005, 16:53)
niemanden fällt dies gross auf, weil der Körper sich daran gewöhnt hat. Wer sich mit der Thematik Alkohol und Alkoholiker auseinandersetzt weiss das.

Gruss Natrix

@Natrix20


Hallo, also da muss ich dir zustimmen. Ich habe das selber am eingenen leibe erfahren. Hatte 1,15 promille, und war total nüchtern, keine ausfallerscheinungen, konzentrazion war auch voll normal.
Bin halt gefahren weil ich mich gut gefühlt habe, was mir dann zum verhängniss wurde, muss jetzt zur MPU.


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Natrix20
Beitrag 22.06.2005, 16:05
Beitrag #167


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Hallo Roland,

natürlich halte ich das absolut nicht legitim, ich wollte nur darauf hinweisen, wie "relativ" solche Promillewerte sein können. Natürlich sollten solche Leute unbedingt in eine Therapie, denn da gehts nicht mehr um einen Führerschein, sondern um die Leber und Gesundheit des Betroffenen, den so jemand hat eine geringe Lebenserwartung.
Die Zahlen kann ich nicht beweisen, nur vermuten, aber als ich damals wegen einer MPU Auflage in einer Selbsthilfegruppe war, habe ich viele Leute so angetroffen.
Gruss Natrix
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michael_mk
Beitrag 22.06.2005, 17:58
Beitrag #168


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ich hatte heute ein längeres gespräch mit meinem anwalt,nach seinen informationen sind oder werden die behörden angewiesen keine NU mehr auszusprechen,auch er erwartet das EUGH-Urteil noch in diesem jahr.für ihn wird das Urteil deutlich ausfallen,und zwar gegen D!
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didel19
Beitrag 22.06.2005, 18:02
Beitrag #169


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Welchen Anwalt hast du S aus F ?
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Etienne
Beitrag 22.06.2005, 18:10
Beitrag #170


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Zitat (michael_mk @ 22.06.2005, 18:58)
ich hatte heute ein längeres gespräch mit meinem anwalt,nach seinen informationen sind oder werden die behörden angewiesen keine NU mehr auszusprechen

blink.gif Was heisst >nach seinen Informationen<? Quelle bitte.. mach uns/mir keine falschen Hoffnungen wink.gif

wavey.gif


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gerri
Beitrag 22.06.2005, 18:10
Beitrag #171


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tja dann muss ich ja demnächst post vom gericht bekommen die positiv für mich ausfällt.
hast du den gleichen anwalt wie ich?den dr.s??


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mirko1
Beitrag 22.06.2005, 18:20
Beitrag #172


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Zitat (michael_mk @ 22.06.2005, 18:58)
ich hatte heute ein längeres gespräch mit meinem anwalt,nach seinen informationen sind oder werden die behörden angewiesen keine NU mehr auszusprechen,auch er erwartet das EUGH-Urteil noch in diesem jahr.für ihn wird das Urteil deutlich ausfallen,und zwar gegen D!

Super Nachrichten, war vor dem Kapper Urteil auch so, einige Monate vor dem Kapper Urteil wurden wegen EU-Führerscheine keine Urteile mehr wegen Fahren ohne ausgesprochen.

Könnte sein das die Behörden nun genauso verfahren und warten was beim Eugh bezüglich EU-FS MPU NU nun heraus kommt.

smile.gif
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Etienne
Beitrag 22.06.2005, 18:23
Beitrag #173


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Zitat
Könnte sein das die Behörden nun genauso verfahren und warten was beim Eugh bezüglich EU-FS MPU NU nun heraus kommt.

Das wäre nur vernünftig. Denn falls D vor dem EuGH verliert, würden wohl schon einige Schadensersatzforderungen laut werden.. aber das das wirklich so ist, glaub ich erst wenn ich das von prominenter Stelle höre.


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 18:27
Beitrag #174


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Es werden überhaupt nicht in jedem
Bundesland nachträgliche MPU oder NU
ausgesprochen. Ich hatte ja vor einiger Zeit
schon gepostet, daß in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig Holstein
und ich glaube auch in Hessen keine derartigen Rechtssprechungen
veranlaßt werden. Ich glaube aber daß in den südlichen Bundesländern bis zum
EuGH Urteil weiter so verfahren wird, wie bisher.
Wobei ja am 4..5. in Koblenz schon eine Kehrtwendung zu
registrieren war.
Wenn der EuGH in der anhängigen Sache, per Beschluß Recht spricht,
hat sich alles ziemlich schnell erledigt.
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gerri
Beitrag 22.06.2005, 18:34
Beitrag #175


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aber ganz ehrlich,glauben tue ich das nicht...
welchen anwalt hast du denn


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michael_mk
Beitrag 22.06.2005, 18:36
Beitrag #176


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Zitat (gerri @ 22.06.2005, 19:10)
tja dann muss ich ja demnächst post vom gericht bekommen die positiv für mich ausfällt.
hast du den gleichen anwalt wie ich?den dr.s??

hallo gerri,bei S aus frankenthal hatte ich einmal ein beratungsgespräch da mir der weg zu weit ist ständig dort hin zu fahren habe ich mir einen "sehr guten Anwalt"(schwerpunkt Verwaltungrecht)genommen!seiner meinung ist die handhabungsweise von D sehr bekannt,immer alle urteile ignorieren die D nicht passen,bis sie dann mal wieder einen auf den deckel bekommen!einfach nur um zeit zu gewinnen!!ist denn überhaupt in letzter zeit mal wieder eine NU bekannt geworden?meiner meinung nach nein.jetzt könnt ihr euch selber ein bild davon machen;-)
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strichachtdoktor
Beitrag 22.06.2005, 18:36
Beitrag #177


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Zitat (michael_mk @ 22.06.2005, 18:58)
ich hatte heute ein längeres gespräch mit meinem anwalt,nach seinen informationen sind oder werden die behörden angewiesen keine NU mehr auszusprechen,auch er erwartet das EUGH-Urteil noch in diesem jahr.für ihn wird das Urteil deutlich ausfallen,und zwar gegen D!

Nix gegen Dich persoenlich, aber Dein Anwalt ist entweder Herr "S aus F" oder einer aus einem grossen Topf voller anonymer Rechtsanwaelte, die alle einer Meinung sind, aber nie einen Namen haben und die man auch nicht findet, wenn es eng wird ...


Also: Meine (neue) Anwaeltin hat sich bezueglich einer positiven Entscheidung durch den EuGH nur sehr sparsam eingelassen und hat mir wenig Mut gemacht.

Zwar seien die "Dinge im Fluss", aber es sei langfristig nicht zu erwarten, dass der EuGH alle nationalen Kontrollmechanismen ueber Bord werfen wird. Das Problem sei die Zustaendigkeit: Wenn der Betroffene einen EU-Schein in einem anderen EU-Land gemacht habe, weil dieses zustaendig war, so heisst das noch nicht, dass es auch immer zustaendig ist oder sein wird - die deutschen Behoerden sind ab dem Moment wieder zustaendig fuer den Fuehrerschein, in dem ein deutscher Hauptwohnsitz besteht und koennen dann - wie bei allen anderen Dingen auch - ihre nationalen Richtlinien voll anwenden, also auch wegen Ungeeignetheit entziehen, wenn sich der Betroffene einer Straftat schuldig gemacht habe, die Schluesse darauf zulaesst.

Bisher sei das nicht eindeutig genug geregelt, auch durch die Kapper-Sache nicht, und es kaeme halt darauf an, welcher Fall dem EuGH vorgelegt wird. Anerkannt wuerde die FE ja, sonst muesse man schliesslich nicht die Nutzung untersagen, sondern es waere sowieso strafbar, mit der EU-Karte in D zu fahren.

Wichtig sei einzig und allein, ob und wann ein Land die Nutzung untersagen kann, wenn die zur Ungeeignetheit fuehrende Straftat zeitlich VOR der Neuerteilung lag.

Dabei spielt dann auch die Frage nach der Ehrlichkeit eine grosse Rolle: Was hat der Betroffene angegeben, was wurde im EU-Land kontrolliert, wurde die Eignung eventuell im erteilenden Land geprueft? Oder wurde gelogen, gemauert und/oder "unwissend" neu erteilt, obwohl eine intensivere Kontrolle im EU-Land geboten gewesen waere ... ???


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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gerri
Beitrag 22.06.2005, 18:38
Beitrag #178


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ja das wäre ja super toll...
hoffe auf jeden fall das es alles so wird..


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Roland
Beitrag 22.06.2005, 18:46
Beitrag #179


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Zitat (strichachtdoktor @ 22.06.2005, 19:36)
die deutschen Behoerden sind ab dem Moment wieder zustaendig fuer den Fuehrerschein, in dem ein deutscher Hauptwohnsitz besteht und koennen dann - wie bei allen anderen Dingen auch - ihre nationalen Richtlinien voll anwenden, also auch wegen Ungeeignetheit entziehen, wenn sich der Betroffene einer Straftat schuldig gemacht habe, die Schluesse darauf zulaesst.

Wenn er sich einer neuen Straftat schuldig macht ist das ja auch kein Thema.
Die Frage ist doch vielmehr ob D bei EU-FS diese Eignungszweifel auf Umstände begründen kann die vor der Erteilung (womöglich etliche Jahre) gelegen haben ??


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 18:52
Beitrag #180


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@strichachtdoc.
Mich würde mal interessieren ob Du auch
EU FS Inhaber bist und in irgendeiner betroffen mit nachträglicher
MPU oder so.. ?
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