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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_nypdcollector_*
Beitrag 22.06.2005, 11:05
Beitrag #151





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Sagen wie's mal so rum:
Wer freiwillig eine Therapie nach einem derartigen Vergehen macht, beweist zumindest einmal, dass er bereit ist, sich mit seinem Fehlverhalten konstruktiv auseinanderzusetzen.
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Perplex
Beitrag 22.06.2005, 11:24
Beitrag #152


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Wer mit 3,8 ‰ Auto gefahren ist oder mit 3,16 ‰ jemand tot gefahren hat, der sollte eine Zwangs-MPU machen, damit er wieder am normalen Leben teilnehmen darf. Ansonsten kommt für solche potenziellen Mörder nur die Sicherheitsverwahrung in Frage, bis sie endgültig von ihrer Sucht befreit sind.


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bluecat11
Beitrag 22.06.2005, 11:54
Beitrag #153


Neuling


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ich möchte jetzt erstmal eine sache klarstellen mit dem comment "drei acht im turm" war keinesfalls der promillesatz gemeint. soweit ich weis, lag dieser bei 1,71!!! jetzt könnt ihr meinetwegen weitermachen.
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Etienne
Beitrag 22.06.2005, 11:55
Beitrag #154


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Joah 3,8 sind schon derbe.. wenn ich mir überlege dass ich mit 20 mit BAK 1,9 Promille im Krankenhaus lag weil mich die Grünen auf dem Bürgersteig liegend aufgegabelt ham (zur "Entschuldigung": das war nach der Ausscheider-Feier Bundeswehr).. aber dann noch im Verkehr teilnehmen?? Übel. Ich wär wahrscheins schon mit der halben BAK im Kofferraum eingestiegen und hätt mich gewundert wo mein Radio abgeblieben ist laugh2.gif ganz zu schweigen überhaupt auf die Idee zu kommen..
Das is schon nix einmaliges mehr wegen persönlicher Probleme o.ä. sondern erfordert schon langjähriges "Training" wie schon gesagt wurde. ranting.gif

Aber irgendwo haben oder (hoffentlich) hatten wir ja alle unsere Probleme, sonst wären wir nicht hier wink.gif

Irgendwie offtopic.gif


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bluecat11
Beitrag 22.06.2005, 12:01
Beitrag #155


Neuling


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weshalb ich aber den beitrag ins forum gesetzt habe, war, dass ich von euch auf einen tip gehofft habe, wie man das ganze eventuell abwandeln kann um die mpu zu umgehen. aber, ich hab wohl zu komplex gedacht.
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RA XDiver
Beitrag 22.06.2005, 12:03
Beitrag #156


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Zitat
aber, ich hab wohl zu komplex gedacht.


Wenn Du Dich von vorneherein verständlich ausgedrückt hättest, wäre es zu solchen Missverständnissen nicht gekommen.

Im Übrigen hilft gelegentlich die Lektüre bereits vorhandener Threads, um so manche Frage zu beantworten.


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 14:08
Beitrag #157


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Die folgende Rechtssache, bezüglich
nachträglicher MPU für EU Führerscheine
ist derzeit beim EuGH anhängig.
C 227 / 05 Halbritter vs. VG München-Freistaat Bayern

Quelle: Pressestelle EuGH Luxemburg
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didel19
Beitrag 22.06.2005, 14:16
Beitrag #158


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hast du ein Link ?
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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 14:27
Beitrag #159


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Leider habe ich keinen Link,
aber mit Hilfe des Aktz. dürfte es ja
für die Juristen im Forum kein Problem sein.
Bemerkenswert, dürfte aber auch der Hinweis sein
das es gegen VG München und Freistaat Bayern geht.
Vielleicht ist das aber ja auch nicht unüblich.
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RA XDiver
Beitrag 22.06.2005, 14:36
Beitrag #160


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Offiziell läuft hängt das Verfahren nur unter der Bezeichnung C 227/05 Halbritter an. Das VG München dürfte nur als Vorlageinstanz in der PM mitgeführt sein (die PM habe ich übrigens nicht gefunden).

Wenn man sich allerdings die Az der vor Kurzem abgeschlossenen Verfahren anschaut kann man sich ausrechnen, wann diese Angelegenheit verhandelt wird... cool.gif


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 14:46
Beitrag #161


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XDiver@
Nach meinen Informationen kann
die ganze Sache auch kurzfristig durch
einen Beschluß entschieden werden.
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Gast_charly68_*
Beitrag 22.06.2005, 15:51
Beitrag #162





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Zitat (gabriel7 @ 22.06.2005, 15:08)
Die folgende Rechtssache, bezüglich
nachträglicher MPU für EU Führerscheine
ist derzeit beim EuGH anhängig.
C 227 / 05  Halbritter vs. VG München-Freistaat Bayern

Quelle: Pressestelle EuGH Luxemburg

Dann lassen wir uns mal überraschen und hoffen, daß es entsprechend ausgeht.

Gruß
charly68
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Natrix20
Beitrag 22.06.2005, 15:53
Beitrag #163


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Hmm schön das da endlich mal was beim EuGH gelandet ist, hoffentlich zieht der Gerichtshof die Sache zügig durch, egal wie es ausgeht, aber wir alle brauchen endlich mal Klarheit in der Sache.

Nebenbei, wenn ihr von Promillezahlen sprecht wie wegen der 3,8 Promille, es fahren täglich tausende in Deutschland rum mit einer Bak von 1,00 Promille die das gewohnt sind und unter dieser Grenze Entzugserscheinungen haben. Doch niemanden fällt dies gross auf, weil der Körper sich daran gewöhnt hat. Wer sich mit der Thematik Alkohol und Alkoholiker auseinandersetzt weiss das.

Gruss Natrix
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Medusa
Beitrag 22.06.2005, 15:56
Beitrag #164


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Das wären dann ja schon 2 MPU Fälle. Der AUT MPU Fall liegt doch auch schon länger beim EuGH.
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Roland
Beitrag 22.06.2005, 16:00
Beitrag #165


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Zitat (Natrix20 @ 22.06.2005, 16:53)
Nebenbei, wenn ihr von Promillezahlen sprecht wie wegen der 3,8 Promille, es fahren täglich tausende in Deutschland rum mit einer Bak von 1,00 Promille die das gewohnt sind und unter dieser Grenze Entzugserscheinungen haben. Doch niemanden fällt dies gross auf, weil der Körper sich daran gewöhnt hat.

Das klingt ja fast so als ob's dann legitim wäre no.gif

Nene solche Leute sollten vielmehr mal über eine Therapie nachdenken meinst du nicht auch.

Ausserdem woher beziehst du denn diese Zahlen oder ist das einfach nur mal so 'ne Vermutung von dir ??


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Levent
Beitrag 22.06.2005, 16:03
Beitrag #166


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Zitat (Natrix20 @ 22.06.2005, 16:53)
niemanden fällt dies gross auf, weil der Körper sich daran gewöhnt hat. Wer sich mit der Thematik Alkohol und Alkoholiker auseinandersetzt weiss das.

Gruss Natrix

@Natrix20


Hallo, also da muss ich dir zustimmen. Ich habe das selber am eingenen leibe erfahren. Hatte 1,15 promille, und war total nüchtern, keine ausfallerscheinungen, konzentrazion war auch voll normal.
Bin halt gefahren weil ich mich gut gefühlt habe, was mir dann zum verhängniss wurde, muss jetzt zur MPU.


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Natrix20
Beitrag 22.06.2005, 16:05
Beitrag #167


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Hallo Roland,

natürlich halte ich das absolut nicht legitim, ich wollte nur darauf hinweisen, wie "relativ" solche Promillewerte sein können. Natürlich sollten solche Leute unbedingt in eine Therapie, denn da gehts nicht mehr um einen Führerschein, sondern um die Leber und Gesundheit des Betroffenen, den so jemand hat eine geringe Lebenserwartung.
Die Zahlen kann ich nicht beweisen, nur vermuten, aber als ich damals wegen einer MPU Auflage in einer Selbsthilfegruppe war, habe ich viele Leute so angetroffen.
Gruss Natrix
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michael_mk
Beitrag 22.06.2005, 17:58
Beitrag #168


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ich hatte heute ein längeres gespräch mit meinem anwalt,nach seinen informationen sind oder werden die behörden angewiesen keine NU mehr auszusprechen,auch er erwartet das EUGH-Urteil noch in diesem jahr.für ihn wird das Urteil deutlich ausfallen,und zwar gegen D!
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didel19
Beitrag 22.06.2005, 18:02
Beitrag #169


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Welchen Anwalt hast du S aus F ?
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Etienne
Beitrag 22.06.2005, 18:10
Beitrag #170


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Zitat (michael_mk @ 22.06.2005, 18:58)
ich hatte heute ein längeres gespräch mit meinem anwalt,nach seinen informationen sind oder werden die behörden angewiesen keine NU mehr auszusprechen

blink.gif Was heisst >nach seinen Informationen<? Quelle bitte.. mach uns/mir keine falschen Hoffnungen wink.gif

wavey.gif


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gerri
Beitrag 22.06.2005, 18:10
Beitrag #171


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tja dann muss ich ja demnächst post vom gericht bekommen die positiv für mich ausfällt.
hast du den gleichen anwalt wie ich?den dr.s??


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mirko1
Beitrag 22.06.2005, 18:20
Beitrag #172


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Zitat (michael_mk @ 22.06.2005, 18:58)
ich hatte heute ein längeres gespräch mit meinem anwalt,nach seinen informationen sind oder werden die behörden angewiesen keine NU mehr auszusprechen,auch er erwartet das EUGH-Urteil noch in diesem jahr.für ihn wird das Urteil deutlich ausfallen,und zwar gegen D!

Super Nachrichten, war vor dem Kapper Urteil auch so, einige Monate vor dem Kapper Urteil wurden wegen EU-Führerscheine keine Urteile mehr wegen Fahren ohne ausgesprochen.

Könnte sein das die Behörden nun genauso verfahren und warten was beim Eugh bezüglich EU-FS MPU NU nun heraus kommt.

smile.gif
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Etienne
Beitrag 22.06.2005, 18:23
Beitrag #173


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Zitat
Könnte sein das die Behörden nun genauso verfahren und warten was beim Eugh bezüglich EU-FS MPU NU nun heraus kommt.

Das wäre nur vernünftig. Denn falls D vor dem EuGH verliert, würden wohl schon einige Schadensersatzforderungen laut werden.. aber das das wirklich so ist, glaub ich erst wenn ich das von prominenter Stelle höre.


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 18:27
Beitrag #174


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Es werden überhaupt nicht in jedem
Bundesland nachträgliche MPU oder NU
ausgesprochen. Ich hatte ja vor einiger Zeit
schon gepostet, daß in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig Holstein
und ich glaube auch in Hessen keine derartigen Rechtssprechungen
veranlaßt werden. Ich glaube aber daß in den südlichen Bundesländern bis zum
EuGH Urteil weiter so verfahren wird, wie bisher.
Wobei ja am 4..5. in Koblenz schon eine Kehrtwendung zu
registrieren war.
Wenn der EuGH in der anhängigen Sache, per Beschluß Recht spricht,
hat sich alles ziemlich schnell erledigt.
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gerri
Beitrag 22.06.2005, 18:34
Beitrag #175


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aber ganz ehrlich,glauben tue ich das nicht...
welchen anwalt hast du denn


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michael_mk
Beitrag 22.06.2005, 18:36
Beitrag #176


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Zitat (gerri @ 22.06.2005, 19:10)
tja dann muss ich ja demnächst post vom gericht bekommen die positiv für mich ausfällt.
hast du den gleichen anwalt wie ich?den dr.s??

hallo gerri,bei S aus frankenthal hatte ich einmal ein beratungsgespräch da mir der weg zu weit ist ständig dort hin zu fahren habe ich mir einen "sehr guten Anwalt"(schwerpunkt Verwaltungrecht)genommen!seiner meinung ist die handhabungsweise von D sehr bekannt,immer alle urteile ignorieren die D nicht passen,bis sie dann mal wieder einen auf den deckel bekommen!einfach nur um zeit zu gewinnen!!ist denn überhaupt in letzter zeit mal wieder eine NU bekannt geworden?meiner meinung nach nein.jetzt könnt ihr euch selber ein bild davon machen;-)
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strichachtdoktor
Beitrag 22.06.2005, 18:36
Beitrag #177


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Zitat (michael_mk @ 22.06.2005, 18:58)
ich hatte heute ein längeres gespräch mit meinem anwalt,nach seinen informationen sind oder werden die behörden angewiesen keine NU mehr auszusprechen,auch er erwartet das EUGH-Urteil noch in diesem jahr.für ihn wird das Urteil deutlich ausfallen,und zwar gegen D!

Nix gegen Dich persoenlich, aber Dein Anwalt ist entweder Herr "S aus F" oder einer aus einem grossen Topf voller anonymer Rechtsanwaelte, die alle einer Meinung sind, aber nie einen Namen haben und die man auch nicht findet, wenn es eng wird ...


Also: Meine (neue) Anwaeltin hat sich bezueglich einer positiven Entscheidung durch den EuGH nur sehr sparsam eingelassen und hat mir wenig Mut gemacht.

Zwar seien die "Dinge im Fluss", aber es sei langfristig nicht zu erwarten, dass der EuGH alle nationalen Kontrollmechanismen ueber Bord werfen wird. Das Problem sei die Zustaendigkeit: Wenn der Betroffene einen EU-Schein in einem anderen EU-Land gemacht habe, weil dieses zustaendig war, so heisst das noch nicht, dass es auch immer zustaendig ist oder sein wird - die deutschen Behoerden sind ab dem Moment wieder zustaendig fuer den Fuehrerschein, in dem ein deutscher Hauptwohnsitz besteht und koennen dann - wie bei allen anderen Dingen auch - ihre nationalen Richtlinien voll anwenden, also auch wegen Ungeeignetheit entziehen, wenn sich der Betroffene einer Straftat schuldig gemacht habe, die Schluesse darauf zulaesst.

Bisher sei das nicht eindeutig genug geregelt, auch durch die Kapper-Sache nicht, und es kaeme halt darauf an, welcher Fall dem EuGH vorgelegt wird. Anerkannt wuerde die FE ja, sonst muesse man schliesslich nicht die Nutzung untersagen, sondern es waere sowieso strafbar, mit der EU-Karte in D zu fahren.

Wichtig sei einzig und allein, ob und wann ein Land die Nutzung untersagen kann, wenn die zur Ungeeignetheit fuehrende Straftat zeitlich VOR der Neuerteilung lag.

Dabei spielt dann auch die Frage nach der Ehrlichkeit eine grosse Rolle: Was hat der Betroffene angegeben, was wurde im EU-Land kontrolliert, wurde die Eignung eventuell im erteilenden Land geprueft? Oder wurde gelogen, gemauert und/oder "unwissend" neu erteilt, obwohl eine intensivere Kontrolle im EU-Land geboten gewesen waere ... ???


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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gerri
Beitrag 22.06.2005, 18:38
Beitrag #178


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ja das wäre ja super toll...
hoffe auf jeden fall das es alles so wird..


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Roland
Beitrag 22.06.2005, 18:46
Beitrag #179


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Zitat (strichachtdoktor @ 22.06.2005, 19:36)
die deutschen Behoerden sind ab dem Moment wieder zustaendig fuer den Fuehrerschein, in dem ein deutscher Hauptwohnsitz besteht und koennen dann - wie bei allen anderen Dingen auch - ihre nationalen Richtlinien voll anwenden, also auch wegen Ungeeignetheit entziehen, wenn sich der Betroffene einer Straftat schuldig gemacht habe, die Schluesse darauf zulaesst.

Wenn er sich einer neuen Straftat schuldig macht ist das ja auch kein Thema.
Die Frage ist doch vielmehr ob D bei EU-FS diese Eignungszweifel auf Umstände begründen kann die vor der Erteilung (womöglich etliche Jahre) gelegen haben ??


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 18:52
Beitrag #180


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@strichachtdoc.
Mich würde mal interessieren ob Du auch
EU FS Inhaber bist und in irgendeiner betroffen mit nachträglicher
MPU oder so.. ?
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michael_mk
Beitrag 22.06.2005, 18:53
Beitrag #181


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Zitat (Roland @ 22.06.2005, 19:46)
Zitat (strichachtdoktor @ 22.06.2005, 19:36)
die deutschen Behoerden sind ab dem Moment wieder zustaendig fuer den Fuehrerschein, in dem ein deutscher Hauptwohnsitz besteht und koennen dann - wie bei allen anderen Dingen auch - ihre nationalen Richtlinien voll anwenden, also auch wegen Ungeeignetheit entziehen, wenn sich der Betroffene einer Straftat schuldig gemacht habe, die Schluesse darauf zulaesst.

Wenn er sich einer neuen Straftat schuldig macht ist das ja auch kein Thema.
Die Frage ist doch vielmehr ob D bei EU-FS diese Eignungszweifel auf Umstände begründen kann die vor der Erteilung (womöglich etliche Jahre) gelegen haben ??

so sieht es aus!ich weiss auch nicht warum strichacht ständig andere ansichten hat rolleyes.gif
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Roland
Beitrag 22.06.2005, 19:04
Beitrag #182


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Nun ich würde jetzt nicht behaupten, dass strichachtdoc ständig andere Ansichten hat.
Was meinst du überhaupt mit anders - wohl eher nicht in deinem Sinne oder.?

Ich wie wahrscheinlich auch viele andere Forumsmitglieder schätzen die Beiträge von Ihm sehr da er doch die ganze Thematik höchst objektiv betrachtet.

Und nur ein Schreiben eines Sachbearbeiters der EU-Kommision sollte für uns kein Anlass sein einen verfrühten Sieg zu feiern. Deutsche Rechtssprechung und auch deren national anwendbare Vorschriften existieren auch nach dem Kapper Urteil noch.


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michael_mk
Beitrag 22.06.2005, 19:10
Beitrag #183


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natürlich finde ich seine beiträge sehr gut,möchte auch nicht unbedingt drauf verzichten.aber laut dem urteil dürfen die behörden keine MPU anwenden insoweit KEINE neuen eignungszweifel vorliegen,das ist fakt.die eignung wurde mit dem neu erworbenen FE beigebracht,das war auch immer sein standpunkt!ist nicht böse gemeint smile.gif
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Roland
Beitrag 22.06.2005, 19:15
Beitrag #184


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Welches "Urteil" meinst du denn ?
Das so gefeierte Schreiben der EU-Kommision ist doch erstmal lediglich ein "Statement" eines Sachbearbeiters und noch lange kein Urteil.

Und die Eignung - so wie sie in D vorgeschrieben ist - hast du doch mit deinem EU-FS nicht belegt. Du hast dort nachgewiesen, dass du Autofahren kannst und deine Theorie gelernt hast. Eine Eignung im deutschen Sinne hast du eben nicht bewiesen.

Wahrscheinlich waren diese Eignungszweifel wie sie hier in D bestehen der ausstellenden Behörde nicht mal bekannt so dass Sie diese hätten überprüfen können.


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 19:17
Beitrag #185


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/8doc@
Ich behaute nicht , daß Du ständig andere Ansicht
bist, aber eigentlich müßtest Du ja als Betroffener sehr
viel Glück beim fahren gehabt haben, denn Du
bist ja schon seit dem 2.5. 04 hier dabei think.gif , auch
ich finde deine Beiträge konstruktiv.
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Medusa
Beitrag 22.06.2005, 19:28
Beitrag #186


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Zitat (Roland @ 22.06.2005, 20:04)
Und nur ein Schreiben eines Sachbearbeiters der EU-Kommision ..

Wir sind inzwischen auf einem anderen Level angekommen, der gute Mann ist Direktor der EU Kommission.
( Nichts gegen Sachbearbeiter cool.gif )
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michael_mk
Beitrag 22.06.2005, 19:29
Beitrag #187


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Zitat (Roland @ 22.06.2005, 20:15)
Welches "Urteil" meinst du denn ?
Das so gefeierte Schreiben der EU-Kommision ist doch erstmal lediglich ein "Statement" eines Sachbearbeiters und noch lange kein Urteil.

Und die Eignung - so wie sie in D vorgeschrieben ist - hast du doch mit deinem EU-FS nicht belegt. Du hast dort nachgewiesen, dass du Autofahren kannst und deine Theorie gelernt hast. Eine Eignung im deutschen Sinne hast du eben nicht bewiesen.

Wahrscheinlich waren diese Eignungszweifel wie sie hier in D bestehen der ausstellenden Behörde nicht mal bekannt so dass Sie diese hätten überprüfen können.

ich reden von dem EUGH-Urteil whistling.gif und nicht von dem schreiben!!und das mit der eigung ist ja das eigentliche problem,in D wird vorher auch nicht geprüft ob du geeignet bist oder nicht!
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Medusa
Beitrag 22.06.2005, 19:42
Beitrag #188


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Zitat (michael_mk @ 22.06.2005, 20:29)
in D wird vorher auch nicht geprüft ob du geeignet bist oder nicht!

Und das könnte auch noch zu einem Problem für D. werden, denn ein uneingeschränkter "Vertrauensvorschuss" für Fahranfänger ist nicht mit Artikel 8 (4) der EU FE-Rili vereinbar.
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Etienne
Beitrag 22.06.2005, 19:43
Beitrag #189


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Zitat
aber nochmal,sind in der letzten zeit neue NU bekannt geworden?

Ich weiß nur, dass meine Frist am 08.08. ausläuft und dann wahrscheins ne NU kommen muss.. sonst wär ja das ganze Theater umsonst mit Aufforderung zur MPU usw.. wink.gif crybaby.gif Also freut euch da nich zu früh !!


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Roland
Beitrag 22.06.2005, 19:45
Beitrag #190


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Zitat (michael_mk @ 22.06.2005, 20:29)
ich reden von dem EUGH-Urteil whistling.gif und nicht von dem schreiben!!

Also nochmal:

Im EU-GH Urteil gegen Kapper gings' NUR um die generelle Anerkennung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nachträgliche MPU-Anordnungen seitens von D waren in keinster Weise Gegenstand dieser Verhandlung.

Zitat
und das mit der eigung ist ja das eigentliche problem,in D wird vorher auch nicht geprüft ob du geeignet bist oder nicht!


In Deutschland wird nur bei Neuerteilungen nicht auf die Eignung geprüft da man jedem Neuführerscheinbewerber einen gewissen "Vertrauensvorschuss" mit auf den Weg gibt. Ansonsten wird dieses sehr wohl praktiziert wie du anhand der bekannten MPU-Aufforderungen und Nutzungsuntersagungen ja siehst.


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Medusa
Beitrag 22.06.2005, 19:48
Beitrag #191


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@Roland

wir haben gleichzeitig gepostet, siehe 22.06.2005, 20:42 wg. Vertrauensvorschuß ..
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 22.06.2005, 19:58
Beitrag #192


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also die Jungs die mich kontolliert haben kannten das Urteil nicht! Stattdesen wußten sie aber das man nicht mit dem Handy während der Fahrt telefonieren darf. Bei meiner Kontrolle haben sie gleichzeitig einen Autofahrer per Handzeichen zusätzlich angehalten und ihm ein Rezept gegeben. dry.gif
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michael_mk
Beitrag 22.06.2005, 20:02
Beitrag #193


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@Roland,was sagt uns denn dieser satz?"müssen ohne wenn und aber und OHNE weiteren massnahmen anerkannt werden"!!!!!!!!aber bei diesm thema waren wir ja schon.und das D eine MPU anordnet wenn jemand schonmal auffällig geworden ist(alkohol,drogen)ist ja bekannt,aber erst dann wird man überprüft ob man geeignet ist oder nicht.warum nicht vorher???? whistling.gif
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michael_mk
Beitrag 22.06.2005, 20:04
Beitrag #194


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Zitat (Etienne @ 22.06.2005, 20:43)
Zitat
aber nochmal,sind in der letzten zeit neue NU bekannt geworden?

Ich weiß nur, dass meine Frist am 08.08. ausläuft und dann wahrscheins ne NU kommen muss.. sonst wär ja das ganze Theater umsonst mit Aufforderung zur MPU usw.. wink.gif crybaby.gif Also freut euch da nich zu früh !!

kommst du aus bayern?wenn ja dann würde es mich nicht wundern!
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Etienne
Beitrag 22.06.2005, 20:17
Beitrag #195


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Zitat (maxaugsburg @ 22.06.2005, 20:45)
Was sagt dein Anwalt dazu?

Hab bis jetzt nur mit dreien telefoniert, einer wollte gar nix telefonisch machen, die anderen beiden gaben mir keine Chancen. Allerdings gings da auch erst mal nur um die Verlängerung der Zwei-Monats-Frist beim Landratsamt. Wie's um ne Klage gegen die NU an sich steht, da muss ich mich erst noch kümmern.. hab chronisch gähnende Leere im Geldbeutel wink.gif

Deutschland hat (Vorsicht - meine Meinung) kein Recht, NU's auszusprechen: Dass Deutschland die Eignung nicht anerkennt, die gleichzeitig mit Ausstellung des Führerscheins in IRGENDeinem Land erklärt wurde, liegt einzig und allein an fehlenden EU-weit gültigen Eignungsüberprüfungsverfahren. Und sollte der EU-FS-Kandidat NACH der Ausstellung einer EU-FE wiederholt auffallen, DANN muss jedem Land das Recht gegeben sein, den FS zu entziehen, ganz klar. Aber nicht wegen Gründen die VOR der Feststellung "Geeignet zum Führen eines Kfz's" (nichts anderes ist das Ausstellen eines FS, oder?) lagen. Das wiederspricht jedem Grundgedanken des ganzen EU-FS-Systems. Und dass bis heute kein geeignetes Registrierungs- und Kontrollsystem für dieses Thema eingerichtet wurde - dafür kann kein EU-Bürger was.
Dem Ganzen natürlich immer vorausgesetzt, derjenige hat im Ausland die Gründe für seinen Entzug in Deutschland angegeben damit auch entsprechend geprüft werden kann.

Alles in allem die typische Ansicht der Anti-MPU-Fraktion halt denk ich tongue.gif

Zitat (Willauchmalwassagen! @ 22.06.2005, 20:58)
also die Jungs die mich kontolliert haben kannten das Urteil nicht!

Meine auch nicht. Hab ihnen davon erzählt, aber dann hat es nur geheissen: "Keine Diskussion". In Folge Beschlagnahme mit Verdacht auf Urkundenfälschung. Aber ich hab ihn von den Tschechen wiederbekommen nachdem die police.gif ihn in die Cz geschickt haben wegen falschem Geburtsdatum auf dem FS. Aber der FS war/ist echt.

Zitat
kommst du aus bayern?

Ja, Oberpfalz wavey.gif


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 21:06
Beitrag #196


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Wenn es im anhängigem EuGH Verfahren
erst noch zu einer Verhandlung kommt, nicht zu
einem Beschliuß im Sinne aller EU Fs inhaber, kann
es in der Tat noch dauern, bis der EuGH entscheidet.
Quelle:Pressestelle EuGH.
Wer noch keine nachträgliche MPU angeordnet bekommen hat,
dem rate ich einfach zu einem Umzug, (wenn es die Möglichkeiten zulassen)
ins benachbarte Ausland, oder wenigstens in eines der genannten Bundesländer,
wo keine solche amtlichen Anordnungen bestehen , bis eine engültige Klarheit
herrscht. Viele können das aus beruflichen oder finanziellen Voraussetzungen nicht
realisieren, aber eine sichere Alternative gibt es nicht zum jetzigen Zeitpunkt,
reines Vertrauen in deutsche VG ist unrealistisch. sad.gif
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gerri
Beitrag 22.06.2005, 21:08
Beitrag #197


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also wenn ich jetzt aus nrw nach niedersachsen ziehe zählt meine nu für deutschland nicht mehr??
nee das glaube ich dir nicht gabriel..
da steht drin,berechtigt nicht zum fahren in deutschland...


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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RA XDiver
Beitrag 22.06.2005, 21:09
Beitrag #198


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Das meinte er sicher nicht. Wenn bereits eine NU im Raum steht, ist eh alles zu spät.

Zitat
Wenn es im anhängigem EuGH Verfahren
erst noch zu einer Verhandlung kommt, nicht zu
einem Beschliuß


In dem Verfahren kann nicht durch Beschluss entschieden werden, da die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind.

Wenn die ganze Verfahrensordnung des EuGH mal interessiert: >>>KLICK<<<


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Perplex
Beitrag 22.06.2005, 21:29
Beitrag #199


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Zitat (maxaugsburg @ 22.06.2005, 21:14)
...hat nicht mit glück zum zun.

Ich kann mir gut vorstellen, dass die police.gif cop.gif solche Sachen von sich geben.

@maxaugsburg!
Du nervst mit Deinen andauernden unnötigen Zitat-Wiederholungen. Deine Beiträge haben eher Chat-Charakter. Das hier ist ein Forum, kein Chat!
Auf PM reagierst Du ja auch kaum. shutup.gif


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(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 21:37
Beitrag #200


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XDiver
Diese Information (ich hab mir die Mühe gemacht) kommt
von einem Juristen der schon sehr lange im Verwaltungsrecht tätig ist.
Des Weiteren von der Pressestelle des EuGH. Telefonnummer und Name
dürfen hier nicht angegeben werden. Ich gehe mal von der Richtigkeit
dieser Informationen aus und vertraue in diesem Fall dem Urteil erfahreneren
Juristen wink.gif
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