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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
michael_mk
Beitrag 22.06.2005, 18:53
Beitrag #181


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Zitat (Roland @ 22.06.2005, 19:46)
Zitat (strichachtdoktor @ 22.06.2005, 19:36)
die deutschen Behoerden sind ab dem Moment wieder zustaendig fuer den Fuehrerschein, in dem ein deutscher Hauptwohnsitz besteht und koennen dann - wie bei allen anderen Dingen auch - ihre nationalen Richtlinien voll anwenden, also auch wegen Ungeeignetheit entziehen, wenn sich der Betroffene einer Straftat schuldig gemacht habe, die Schluesse darauf zulaesst.

Wenn er sich einer neuen Straftat schuldig macht ist das ja auch kein Thema.
Die Frage ist doch vielmehr ob D bei EU-FS diese Eignungszweifel auf Umstände begründen kann die vor der Erteilung (womöglich etliche Jahre) gelegen haben ??

so sieht es aus!ich weiss auch nicht warum strichacht ständig andere ansichten hat rolleyes.gif
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Roland
Beitrag 22.06.2005, 19:04
Beitrag #182


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Nun ich würde jetzt nicht behaupten, dass strichachtdoc ständig andere Ansichten hat.
Was meinst du überhaupt mit anders - wohl eher nicht in deinem Sinne oder.?

Ich wie wahrscheinlich auch viele andere Forumsmitglieder schätzen die Beiträge von Ihm sehr da er doch die ganze Thematik höchst objektiv betrachtet.

Und nur ein Schreiben eines Sachbearbeiters der EU-Kommision sollte für uns kein Anlass sein einen verfrühten Sieg zu feiern. Deutsche Rechtssprechung und auch deren national anwendbare Vorschriften existieren auch nach dem Kapper Urteil noch.


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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michael_mk
Beitrag 22.06.2005, 19:10
Beitrag #183


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natürlich finde ich seine beiträge sehr gut,möchte auch nicht unbedingt drauf verzichten.aber laut dem urteil dürfen die behörden keine MPU anwenden insoweit KEINE neuen eignungszweifel vorliegen,das ist fakt.die eignung wurde mit dem neu erworbenen FE beigebracht,das war auch immer sein standpunkt!ist nicht böse gemeint smile.gif
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Roland
Beitrag 22.06.2005, 19:15
Beitrag #184


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Welches "Urteil" meinst du denn ?
Das so gefeierte Schreiben der EU-Kommision ist doch erstmal lediglich ein "Statement" eines Sachbearbeiters und noch lange kein Urteil.

Und die Eignung - so wie sie in D vorgeschrieben ist - hast du doch mit deinem EU-FS nicht belegt. Du hast dort nachgewiesen, dass du Autofahren kannst und deine Theorie gelernt hast. Eine Eignung im deutschen Sinne hast du eben nicht bewiesen.

Wahrscheinlich waren diese Eignungszweifel wie sie hier in D bestehen der ausstellenden Behörde nicht mal bekannt so dass Sie diese hätten überprüfen können.


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 19:17
Beitrag #185


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/8doc@
Ich behaute nicht , daß Du ständig andere Ansicht
bist, aber eigentlich müßtest Du ja als Betroffener sehr
viel Glück beim fahren gehabt haben, denn Du
bist ja schon seit dem 2.5. 04 hier dabei think.gif , auch
ich finde deine Beiträge konstruktiv.
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Medusa
Beitrag 22.06.2005, 19:28
Beitrag #186


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Zitat (Roland @ 22.06.2005, 20:04)
Und nur ein Schreiben eines Sachbearbeiters der EU-Kommision ..

Wir sind inzwischen auf einem anderen Level angekommen, der gute Mann ist Direktor der EU Kommission.
( Nichts gegen Sachbearbeiter cool.gif )
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michael_mk
Beitrag 22.06.2005, 19:29
Beitrag #187


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Zitat (Roland @ 22.06.2005, 20:15)
Welches "Urteil" meinst du denn ?
Das so gefeierte Schreiben der EU-Kommision ist doch erstmal lediglich ein "Statement" eines Sachbearbeiters und noch lange kein Urteil.

Und die Eignung - so wie sie in D vorgeschrieben ist - hast du doch mit deinem EU-FS nicht belegt. Du hast dort nachgewiesen, dass du Autofahren kannst und deine Theorie gelernt hast. Eine Eignung im deutschen Sinne hast du eben nicht bewiesen.

Wahrscheinlich waren diese Eignungszweifel wie sie hier in D bestehen der ausstellenden Behörde nicht mal bekannt so dass Sie diese hätten überprüfen können.

ich reden von dem EUGH-Urteil whistling.gif und nicht von dem schreiben!!und das mit der eigung ist ja das eigentliche problem,in D wird vorher auch nicht geprüft ob du geeignet bist oder nicht!
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Medusa
Beitrag 22.06.2005, 19:42
Beitrag #188


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Zitat (michael_mk @ 22.06.2005, 20:29)
in D wird vorher auch nicht geprüft ob du geeignet bist oder nicht!

Und das könnte auch noch zu einem Problem für D. werden, denn ein uneingeschränkter "Vertrauensvorschuss" für Fahranfänger ist nicht mit Artikel 8 (4) der EU FE-Rili vereinbar.
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Etienne
Beitrag 22.06.2005, 19:43
Beitrag #189


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Zitat
aber nochmal,sind in der letzten zeit neue NU bekannt geworden?

Ich weiß nur, dass meine Frist am 08.08. ausläuft und dann wahrscheins ne NU kommen muss.. sonst wär ja das ganze Theater umsonst mit Aufforderung zur MPU usw.. wink.gif crybaby.gif Also freut euch da nich zu früh !!


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Roland
Beitrag 22.06.2005, 19:45
Beitrag #190


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Zitat (michael_mk @ 22.06.2005, 20:29)
ich reden von dem EUGH-Urteil whistling.gif und nicht von dem schreiben!!

Also nochmal:

Im EU-GH Urteil gegen Kapper gings' NUR um die generelle Anerkennung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nachträgliche MPU-Anordnungen seitens von D waren in keinster Weise Gegenstand dieser Verhandlung.

Zitat
und das mit der eigung ist ja das eigentliche problem,in D wird vorher auch nicht geprüft ob du geeignet bist oder nicht!


In Deutschland wird nur bei Neuerteilungen nicht auf die Eignung geprüft da man jedem Neuführerscheinbewerber einen gewissen "Vertrauensvorschuss" mit auf den Weg gibt. Ansonsten wird dieses sehr wohl praktiziert wie du anhand der bekannten MPU-Aufforderungen und Nutzungsuntersagungen ja siehst.


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Medusa
Beitrag 22.06.2005, 19:48
Beitrag #191


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@Roland

wir haben gleichzeitig gepostet, siehe 22.06.2005, 20:42 wg. Vertrauensvorschuß ..
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 22.06.2005, 19:58
Beitrag #192


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also die Jungs die mich kontolliert haben kannten das Urteil nicht! Stattdesen wußten sie aber das man nicht mit dem Handy während der Fahrt telefonieren darf. Bei meiner Kontrolle haben sie gleichzeitig einen Autofahrer per Handzeichen zusätzlich angehalten und ihm ein Rezept gegeben. dry.gif
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michael_mk
Beitrag 22.06.2005, 20:02
Beitrag #193


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@Roland,was sagt uns denn dieser satz?"müssen ohne wenn und aber und OHNE weiteren massnahmen anerkannt werden"!!!!!!!!aber bei diesm thema waren wir ja schon.und das D eine MPU anordnet wenn jemand schonmal auffällig geworden ist(alkohol,drogen)ist ja bekannt,aber erst dann wird man überprüft ob man geeignet ist oder nicht.warum nicht vorher???? whistling.gif
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michael_mk
Beitrag 22.06.2005, 20:04
Beitrag #194


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Zitat (Etienne @ 22.06.2005, 20:43)
Zitat
aber nochmal,sind in der letzten zeit neue NU bekannt geworden?

Ich weiß nur, dass meine Frist am 08.08. ausläuft und dann wahrscheins ne NU kommen muss.. sonst wär ja das ganze Theater umsonst mit Aufforderung zur MPU usw.. wink.gif crybaby.gif Also freut euch da nich zu früh !!

kommst du aus bayern?wenn ja dann würde es mich nicht wundern!
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Etienne
Beitrag 22.06.2005, 20:17
Beitrag #195


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Zitat (maxaugsburg @ 22.06.2005, 20:45)
Was sagt dein Anwalt dazu?

Hab bis jetzt nur mit dreien telefoniert, einer wollte gar nix telefonisch machen, die anderen beiden gaben mir keine Chancen. Allerdings gings da auch erst mal nur um die Verlängerung der Zwei-Monats-Frist beim Landratsamt. Wie's um ne Klage gegen die NU an sich steht, da muss ich mich erst noch kümmern.. hab chronisch gähnende Leere im Geldbeutel wink.gif

Deutschland hat (Vorsicht - meine Meinung) kein Recht, NU's auszusprechen: Dass Deutschland die Eignung nicht anerkennt, die gleichzeitig mit Ausstellung des Führerscheins in IRGENDeinem Land erklärt wurde, liegt einzig und allein an fehlenden EU-weit gültigen Eignungsüberprüfungsverfahren. Und sollte der EU-FS-Kandidat NACH der Ausstellung einer EU-FE wiederholt auffallen, DANN muss jedem Land das Recht gegeben sein, den FS zu entziehen, ganz klar. Aber nicht wegen Gründen die VOR der Feststellung "Geeignet zum Führen eines Kfz's" (nichts anderes ist das Ausstellen eines FS, oder?) lagen. Das wiederspricht jedem Grundgedanken des ganzen EU-FS-Systems. Und dass bis heute kein geeignetes Registrierungs- und Kontrollsystem für dieses Thema eingerichtet wurde - dafür kann kein EU-Bürger was.
Dem Ganzen natürlich immer vorausgesetzt, derjenige hat im Ausland die Gründe für seinen Entzug in Deutschland angegeben damit auch entsprechend geprüft werden kann.

Alles in allem die typische Ansicht der Anti-MPU-Fraktion halt denk ich tongue.gif

Zitat (Willauchmalwassagen! @ 22.06.2005, 20:58)
also die Jungs die mich kontolliert haben kannten das Urteil nicht!

Meine auch nicht. Hab ihnen davon erzählt, aber dann hat es nur geheissen: "Keine Diskussion". In Folge Beschlagnahme mit Verdacht auf Urkundenfälschung. Aber ich hab ihn von den Tschechen wiederbekommen nachdem die police.gif ihn in die Cz geschickt haben wegen falschem Geburtsdatum auf dem FS. Aber der FS war/ist echt.

Zitat
kommst du aus bayern?

Ja, Oberpfalz wavey.gif


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 21:06
Beitrag #196


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Wenn es im anhängigem EuGH Verfahren
erst noch zu einer Verhandlung kommt, nicht zu
einem Beschliuß im Sinne aller EU Fs inhaber, kann
es in der Tat noch dauern, bis der EuGH entscheidet.
Quelle:Pressestelle EuGH.
Wer noch keine nachträgliche MPU angeordnet bekommen hat,
dem rate ich einfach zu einem Umzug, (wenn es die Möglichkeiten zulassen)
ins benachbarte Ausland, oder wenigstens in eines der genannten Bundesländer,
wo keine solche amtlichen Anordnungen bestehen , bis eine engültige Klarheit
herrscht. Viele können das aus beruflichen oder finanziellen Voraussetzungen nicht
realisieren, aber eine sichere Alternative gibt es nicht zum jetzigen Zeitpunkt,
reines Vertrauen in deutsche VG ist unrealistisch. sad.gif
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gerri
Beitrag 22.06.2005, 21:08
Beitrag #197


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also wenn ich jetzt aus nrw nach niedersachsen ziehe zählt meine nu für deutschland nicht mehr??
nee das glaube ich dir nicht gabriel..
da steht drin,berechtigt nicht zum fahren in deutschland...


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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RA XDiver
Beitrag 22.06.2005, 21:09
Beitrag #198


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Das meinte er sicher nicht. Wenn bereits eine NU im Raum steht, ist eh alles zu spät.

Zitat
Wenn es im anhängigem EuGH Verfahren
erst noch zu einer Verhandlung kommt, nicht zu
einem Beschliuß


In dem Verfahren kann nicht durch Beschluss entschieden werden, da die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind.

Wenn die ganze Verfahrensordnung des EuGH mal interessiert: >>>KLICK<<<


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Perplex
Beitrag 22.06.2005, 21:29
Beitrag #199


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Zitat (maxaugsburg @ 22.06.2005, 21:14)
...hat nicht mit glück zum zun.

Ich kann mir gut vorstellen, dass die police.gif cop.gif solche Sachen von sich geben.

@maxaugsburg!
Du nervst mit Deinen andauernden unnötigen Zitat-Wiederholungen. Deine Beiträge haben eher Chat-Charakter. Das hier ist ein Forum, kein Chat!
Auf PM reagierst Du ja auch kaum. shutup.gif


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 21:37
Beitrag #200


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XDiver
Diese Information (ich hab mir die Mühe gemacht) kommt
von einem Juristen der schon sehr lange im Verwaltungsrecht tätig ist.
Des Weiteren von der Pressestelle des EuGH. Telefonnummer und Name
dürfen hier nicht angegeben werden. Ich gehe mal von der Richtigkeit
dieser Informationen aus und vertraue in diesem Fall dem Urteil erfahreneren
Juristen wink.gif
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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 21:43
Beitrag #201


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@ Gerri
Du hast mich in der Tat falsch verstanden.
Bei NU ist es schon zu spät.
Vielleicht schaffst du es mit Dr. S. Beim OVG Münster.
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strichachtdoktor
Beitrag 22.06.2005, 22:29
Beitrag #202


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Zitat (Roland @ 22.06.2005, 20:04)
Nun ich würde jetzt nicht behaupten, dass strichachtdoc ständig andere Ansichten hat.

In meinem Beitrag hier hatte ich hauptsaechlich die Meinung meiner Anwaeltin wiedergegeben. Deshalb kann das schon ein bisschen von meiner Meinung abweichen ... wink.gif

Fuer Gabriel auf Wolke 7 noch die Kurzinfo: Ja, habe PL-FS seit dem 15.10.04 und fahre seitdem taeglich in mindestens 5 verschiedenen Fahrzeugen von Bj.1972-2005 ... Bisher keine Kontrollen erlebt. Fahre hauptsaechlich in NRW, RP, H, NS, MVP, B und natuerlich Polen ... Wer den Thread gelesen hat, der weiss das. cool.gif


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gabriel7
Beitrag 22.06.2005, 22:47
Beitrag #203


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@-8 doctor
die Wolke 7 verschleißt sich langsam
kannst Dir ja mal was anderes einfallen lassen dry.gif
Schön das Du schon unmittelbar nach dem Kapper Urteil hier mitmachst.
Ich finde deine Beiträge zum Teil konstruktiv, aber sehr sprunghaft,
fast wie zwei verschiedene User, wahrscheinlich irgendwelche zufällige
Banalitäten, nimms nicht zu persönlich.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.06.2005, 22:54
Beitrag #204





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Zitat
@-8 doctor
die Wolke 7 verschleißt sich langsam


gabriel7/ Strichachtdoktor, das klärt ihr bitte per PN. Besonders in diesem thread sind nur Sachbeiträge gefragt!

Der Beitrag wurde von Uwe K. bearbeitet: 22.06.2005, 22:55
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strichachtdoktor
Beitrag 22.06.2005, 23:14
Beitrag #205


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Muss ich mich hier als sprunghaften Psycho bezeichnen lassen ? Soll ich das per PN klaeren ? Oder was ?! ranting.gif

Ich bin auf einen Beitrag von Roland eingegangen - das ist wohl legitim.
Und ich sehe nicht den geringsten Grund fuer einen Notiz an meine Adresse, Uwe K.
Bitte ueberlegt Euch auch als Glob.Mods. wen Ihr da eigentlich anmacht ... sad.gif


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Bayer
Beitrag 22.06.2005, 23:14
Beitrag #206


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Zitat (RA XDiver @ 22.06.2005, 15:36)
Offiziell läuft hängt das Verfahren nur unter der Bezeichnung C 227/05 Halbritter an. Das VG München dürfte nur als Vorlageinstanz in der PM mitgeführt sein (die PM habe ich übrigens nicht gefunden).

Wenn man sich allerdings die Az der vor Kurzem abgeschlossenen Verfahren anschaut kann man sich ausrechnen, wann diese Angelegenheit verhandelt wird... cool.gif

@ Ra X-Diver: kannst du rausbekommen welcher Fall dort verhandelt wird ?
Der Fall mit der AUT-MPU ?
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.06.2005, 23:17
Beitrag #207





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Zitat (strichachtdoktor @ 23.06.2005, 00:14)
Und ich sehe nicht den geringsten Grund fuer einen Notiz an meine Adresse, Uwe K.

Zitat
Fuer Gabriel auf Wolke 7

Okay?

Nun aber: back to topic wink.gif

Der Beitrag wurde von Uwe K. bearbeitet: 22.06.2005, 23:17
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RA XDiver
Beitrag 22.06.2005, 23:18
Beitrag #208


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Würde ich ja gerne, aber genauere Infos habe ich auch nicht. Wer mag, kann ja mal in der Pressestelle anrufen.

Wenn man Gabriel7s Infos Glauben schenken kann, dann müsste es eigentlich der Fall sein. Zumindest örtlich würde es passen. Zeitlich eigentlich auch.


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Perplex
Beitrag 23.06.2005, 02:52
Beitrag #209


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***** Anmerkung Moderator:

Offtopic gelöscht.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 23.06.2005, 07:11


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mirko1
Beitrag 23.06.2005, 12:04
Beitrag #210


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Habe hier den direkten LINK:
hier sieht man genau was auf der Tagesordnung steht(so hoffe ich)

http://www2.europarl.eu.int/oeil/file.jsp?id=239192

sollte der Aut-Fall bald verhandelt werden, wird es hier als erstes zu lesen sein.

oder sehe ich das falsch?
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Etienne
Beitrag 23.06.2005, 12:17
Beitrag #211


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Zitat ("Tagesordnung")
to prevent "driving licence tourism", the text should specifically require Member States to refuse to recognise the validity of any driving licence issued to a person who is subject to restrictions, suspension, withdrawal or cancellation of the right to drive. Similarly, Member States should be required to refuse to issue driving licences to applicants subject to any such measures;

Da steht, um Führerschein-Tourismus vorzubeugen, sollten Mitgliedsstaaten die Gültigkeit eines FS nicht anerkennen, wenn das "Recht zu Fahren" aberkannt oder der FS entzogen wurde. UND das Mitgliedsstaaten solchen Leuten auch keine FSe ausstellen sollte.
Kann das nicht so 1:1 wiedergeben, aber das ist doch der grobe Inhalt oder?


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RA XDiver
Beitrag 23.06.2005, 12:20
Beitrag #212


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Zitat
hier sieht man genau was auf der Tagesordnung steht(so hoffe ich)


Da liegst Du leider falsch. Das ist der Terminkalender für Legislativverfahren.

Der Terminkalender des EuGH steht hier und gibt immer nur die Termine 2 Wochen im Voraus her.


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mirko1
Beitrag 23.06.2005, 12:21
Beitrag #213


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das ist das Thema zur FS-Richtline III

da steht aber auch das Kapper Urteil.

Legislativverfahren=? was heist das=?
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murksel
Beitrag 23.06.2005, 19:18
Beitrag #214


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Hallo

Es darf doch eigentlich nicht wahr sein. Ich hätte gerne mal eure Meinung/Hilfe.

Also, folgendes. Mein Auto ist 100km entfernt in der Werkstatt wegen außerplanmäßigem Besuch. Ich hatte ein Leihfahrzeug. Das Auto steht seid gestern dort und es war nicht klar, ob es heute oder morgen fertig wird. Jetzt ruft mich der Händler um 17 00Uhr auf dem Handy an und sagt, das das Auto fertig sei. Ich sagte ihm, das ich frühestens um 18 15 Uhr da sein kann. Ich bin also um 18 30Uhr da und sehe schon die Polizei dort warten. Sie folgt mir in den Hof und sagte: "Guten Tag, Herr xxx, Ihren FS und Papiere bitte." Der hat mich also mit Namen angsprochen. Wohlgemerkt 100Km von meinem Wohnort Luxemburg entfernt!!
Der luxemburger FS wurde beschlagnahmt mit der Begründung, das die Richterin das so angeordnet hätte. Es gibt keine NU oder Fahrverbot von einem Gericht. Aus der Sperrfrist bin ich auch raus. Der deutsche FS wurde mir im Oktober 04 eingezogen. Die 6 Monate sind also rum.

Meine Fragen. Wie bekomme ich den FS jetzt schnellstmöglichst aus der Beschlagnahme raus? Immerhin wohne ich in Lux und kann dort im Moment auch nicht fahren/arbeiten

Woher wußten die, das ich um 18 15Uhr bei der Peugeot Werkstatt war? Der Händler sagte mir, das bei ihm keiner angefragt hatte. Und ausser mir und ihm wußte keiner, das ich nach x fahre. Immerhin mußte ich ja 100km fahren. Hören die jetzt schon die Handys ab oder was?

Hilfffäääääääääää
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RA XDiver
Beitrag 23.06.2005, 19:39
Beitrag #215


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Zitat
Legislativverfahren=? was heist das=?


Legislative = gesetzgebende Gewalt .

Du hast eine Seite des EP verlinkt. Die haben mit dem EuGH nicht allzuviel zu tun.


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gabriel7
Beitrag 23.06.2005, 19:47
Beitrag #216


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@Murksel
Ist bei Dir eine MPU in Deutschland anhängig?
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murksel
Beitrag 23.06.2005, 19:51
Beitrag #217


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Zitat (gabriel7 @ 23.06.2005, 20:47)
@Murksel
Ist bei Dir eine MPU in Deutschland anhängig?

Nein, gar nichts. Habe auch nie einen Brief zugestellt bekommen, das ich sowas machen muß bzw. irgendwas in dieser Richtung.
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Perplex
Beitrag 23.06.2005, 19:52
Beitrag #218


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Dann ist ja alles so wie vor dem EU-Urteil!

Müssen wir es hinnehmen, dass deutsche Gerichte Steuergelder verschwenden, wenn sie aussichtslose Prozesse führen? Das hat doch in Deutschland Tradition!


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Medusa
Beitrag 23.06.2005, 19:55
Beitrag #219


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Zitat (murksel @ 23.06.2005, 20:18)
Ich hatte ein Leihfahrzeug.

Stammt das von einer Verleihfirma? Vielleicht hast Du dort die FE vorgezeigt und die haben sich bei der Polizei erkundigt ob eine EU-FE hier gültig ist? Würde sofort einen RA einschalten.
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murksel
Beitrag 23.06.2005, 19:56
Beitrag #220


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Zitat (Medusa @ 23.06.2005, 20:55)
Zitat (murksel @ 23.06.2005, 20:18)
Ich hatte ein Leihfahrzeug.

Stammt das von einer Verleihfirma? Vielleicht hast Du dort die FE vorgezeigt und die haben sich bei der Polizei erkundigt ob eine EU-FE hier gültig ist?

Gute Idee, aber kann es nicht sein. Das Fahrzeug war von der Werkstatt und die kennen mich dort. Ich mußte diesmal gar keinen FS vorzeigen. Das kann es also nicht sein.
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RA XDiver
Beitrag 23.06.2005, 20:01
Beitrag #221


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Haben sie Dir einen Gerichtsbeschluss gezeigt und/oder gesagt, was Dir genau vorgeworfen wird?


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Perplex
Beitrag 23.06.2005, 20:02
Beitrag #222


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Vielleicht mal bei der Führerscheinstelle in Luxemburg nachfragen, ob ein Ersatzführerschein ausgestellt werden kann. unsure.gif


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murksel
Beitrag 23.06.2005, 20:03
Beitrag #223


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Zitat (RA XDiver @ 23.06.2005, 21:01)
Haben sie Dir einen Gerichtsbeschluss gezeigt und/oder gesagt, was Dir genau vorgeworfen wird?

Nein, ich habe nur ein Beschlagnahmungsprotokoll bekommen, wo der Vorwurf "Fahren ohne Füherschein" drinsteht. Sonst nichts.
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Medusa
Beitrag 23.06.2005, 20:04
Beitrag #224


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Zitat (murksel @ 23.06.2005, 20:18)
Der luxemburger FS wurde beschlagnahmt mit der Begründung, das die Richterin das so angeordnet hätte.

Du hast der Beschlagnahme widersprochen und dies vermerken lassen?
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murksel
Beitrag 23.06.2005, 20:05
Beitrag #225


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Zitat (Medusa @ 23.06.2005, 21:04)
Zitat (murksel @ 23.06.2005, 20:18)
Der luxemburger FS wurde beschlagnahmt mit der Begründung, das die Richterin das so angeordnet hätte.

Du hast der Beschlagnahme widersprochen und dies vermerken lassen?

Natürlich, ich habe widersprochen. Hat natürlich erstmal nichts gebracht.
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GSX-R
Beitrag 23.06.2005, 20:28
Beitrag #226


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Zitat (murksel @ 23.06.2005, 21:03)
Nein, ich habe nur ein Beschlagnahmungsprotokoll bekommen, wo der Vorwurf "Fahren ohne Füherschein" drinsteht. Sonst nichts.

Das ist ja schon mal Unsinn, soweit ist man in dieser Diskussion schon mal gekommen.

FoFs kann, wenn der EU-FS regulär erworben wurde, schon mal nicht in Betracht kommen.


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gabriel7
Beitrag 23.06.2005, 20:33
Beitrag #227


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@Murksel
Ich wurde bisher zwei mal kontrolliert,
und konnte nach ein paar skeptischen Blicken von cop.gif denen
sofort weiterfahren. Habe meinen Wohnsitz in Holland, und
kenne nicht einen Fall, wo ein EU Ausländer, mit EU FS
der Schein beschlagnahmt wurde. EU Führerscheine sind
selbst in D kein fremdartiges Dokument mehr.
Ich bin demnach etwas erstaunt über dein Problem.
Wahrscheinlich irgendeine Schikane.
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GSX-R
Beitrag 23.06.2005, 20:36
Beitrag #228


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Komisch, da hat doch irgendjemand mit angeblich besten Kontakten kürzlich erst gepostet, dass es sowas laut interner Dienstanweisung gar nicht mehr geben dürfte.

Oder???


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murksel
Beitrag 23.06.2005, 20:38
Beitrag #229


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Zitat (GSX-R @ 23.06.2005, 21:28)
Zitat (murksel @ 23.06.2005, 21:03)
Nein, ich habe nur ein Beschlagnahmungsprotokoll bekommen, wo der Vorwurf "Fahren ohne Füherschein" drinsteht. Sonst nichts.

Das ist ja schon mal Unsinn, soweit ist man in dieser Diskussion schon mal gekommen.

FoFs kann, wenn der EU-FS regulär erworben wurde, schon mal nicht in Betracht kommen.

Der Führerschein wurde definitv rechtmäßig erworben. Auch wohne ich tatsächlich in Luxemburg. Den Schein habe ich auch erst bekommen, nachdem ich dort bereits ein 3/4 Jahr gewohnt habe (wobei die Zeit mit dem Erwerb nichts zu tun hat) und ich wohne immernoch dort.
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Perplex
Beitrag 23.06.2005, 20:38
Beitrag #230


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Zitat (GSX-R @ 23.06.2005, 21:28)
FoFS kann, wenn der EU-FS regulär erworben wurde, schon mal nicht in Betracht kommen.

Eine Beschlagnahme ist ja noch lange keine Verurteilung. Rechtswidrige Beschlagnahmen durch uneinsichtige deutsche Behörden hat es ja schon öfters gegeben.


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