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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 19.06.2005, 11:40
Beitrag #21


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Aberkennen der Fahrerlaubnis ist somit aber identisch mit Aberkennen des Führerscheins und ohne erneuten Anlaß bei einer EU-FE nicht zulässig - weil keine Anerkennung.
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Perplex
Beitrag 19.06.2005, 11:44
Beitrag #22


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Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 12:31)
Selbstverständlich sollte der ausländische Staat die FE entziehen, wenn er sie fehlerhaft erteilt hat. Das ändert doch aber nichts daran, dass der ausländische Staat ja an den ausgegebenen Führerschein nicht mehr rankommt, wenn der Inhaber erst mal ins befreundete Ausland (D.) verschwunden ist.

Wenn der ausländische Staat Deutschland auffordern würde die Fahrerlaubnis zu entziehen, dann würde Deutschland Luftsprünge machen, wenn sie jetzt nach EU-Recht entziehen dürften.


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Lexus
Beitrag 19.06.2005, 11:46
Beitrag #23


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Also das wird jetzt wortklauberisch; ein deutscher Verwaltungsakt wird eben von unserem Rechtsverständnis der Trennung von FE und FS ausgehen. Die Formulierung in der NU wäre dann:

"Ihnen wird untersagt, im Gebiet der Bundesrepublik D. von Ihrer niederländischen Fahrerlaubnis .... Gebrauch zu machen; Ihr Führerschein ist innerhalb von ... bei mir zwecks entsprechender Eintragung bzw. bei einem Kartenführerschein zwecks Rücksendung an das ausländische Führerscheinbüro abzugeben ...".

Wo ist das Problem?


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Perplex
Beitrag 19.06.2005, 11:49
Beitrag #24


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Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 12:20)
Jedoch verbirgt sich mir der Sinn dieses Satzes total.

Im Klartext nur für Dich:

Fahrerlaubnis & Führerschein ist nach EU-Recht das Gleiche!


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Medusa
Beitrag 19.06.2005, 11:56
Beitrag #25


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Bisher hieß es immer der Führerschein würde ja anerkannt, nur die Fahrerlaubnis für D. würde widerrufen.
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Lexus
Beitrag 19.06.2005, 12:04
Beitrag #26


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Nein, das ist nicht richtig. Die Anerkennung bezieht sich auf das, was halt in dem betreffenen Land besteht. Aus unserer Sicht erkennen wir die Fahrerlaubnis an, aus Sicht z. B. der Niederlande wird der Führerschein (Rijbewijs) anerkannt (eine FE kennen die Niederländer nicht).


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Perplex
Beitrag 19.06.2005, 12:10
Beitrag #27


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Dann versucht mal einem Engländer zu erklären, dass seine "Driving licence" entzogen wird aber gleichzeitig seine "Driving licence" in Deutschland anerkannt wird. giveup.gif

Der denkt sich doch nur noch: "Die spinnen die Deutschen." no.gif


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Medusa
Beitrag 19.06.2005, 12:10
Beitrag #28


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Somit wird die/der EU-FE/EU-FS in D. also nicht ohne wenn und aber anerkannt.
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Lexus
Beitrag 19.06.2005, 12:12
Beitrag #29


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Doch, sein Bestehen schon ... sonst wäre ja nicht extra eine Untersagung des Gebrauchs des anerkannten Führerscheins nötig, sondern er wäre schon ohne NU verboten.


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Medusa
Beitrag 19.06.2005, 12:14
Beitrag #30


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Zitat (Thommy Bumm @ 19.06.2005, 13:10)
Dann versucht mal einem Engländer zu erklären, dass seine "Driving licence" entzogen wird aber gleichzeitig seine "Driving licence" in Deutschland anerkannt wird. giveup.gif

Das ist der Punkt cool.gif
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Medusa
Beitrag 19.06.2005, 12:15
Beitrag #31


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Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 13:12)
Doch, sein Bestehen schon ... sonst wäre ja nicht extra eine Untersagung des Gebrauchs des anerkannten  Führerscheins nötig, sondern er wäre schon ohne NU verboten.

Seine Rechtsfolgen, besser Rechtsinhalte, aber nicht? Das Recht dauerhaft zu fahren ..
Untersagung des Gebrauchs der anerkannten (Fahr)Erlaubnis??
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Lexus
Beitrag 19.06.2005, 12:20
Beitrag #32


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Für mich ist das kein Punkt: Wenn es die Anerkennung einer EU-FE oder eines EU-FS (ist völlig gleich, um was es sich im Einzelfall handelt) in den gesetzlichen Bestimmungen nicht gäbe, dürfte man damit nicht in D. fahren. Das darf man aber. Also Anerkennung.

Dass dann in bestimmten Fällen (es handelt sich ja nur um eine ganz unbedeutende Minderheit, vielleicht in ganz D. etwa 1.000 Fälle von EU-FE-Inhabern, schätz ich mal) bei hier bestehenden Bedenken in individuellen Fällen eine NU ausgesprochen wird, stellt doch die generelle Anerkennung nicht in Frage.

Wenn ich jemandem untersage, seinen Hund auf meinem Grundstück bei sich zu haben, ändert das doch nichts daran, dass ich nach wie vor anerkenne, dass er einen Hund hat und dass dieser Hund existiert, ich dessen Existenz und Wirklichkeit auch "anerkenne" -. spätestens wenn er mich beißt :-); ich sage nur: überall, nur nicht auf meinem Terrain.


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Medusa
Beitrag 19.06.2005, 12:24
Beitrag #33


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Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 13:20)
Wenn ich jemandem untersage, seinen Hund auf meinem Grundstück bei sich zu haben, ändert das doch nichts daran, dass ich nach wie vor anerkenne, dass er einen Hund hat und dass dieser Hund existiert, ich dessen Existenz und Wirklichkeit auch "anerkenne" -. spätestens wenn er mich beißt :-); ich sage nur: überall, nur nicht auf meinem Terrain.

Das darfst Du eben nicht, sondern Du mußt mit dem Hund an Deinem Bein hängend zum EuGH gehen und dort verlangen, daß der Besitzer den Hund wieder von Deinem Bein entfernt cool.gif
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Perplex
Beitrag 19.06.2005, 12:34
Beitrag #34


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Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 13:20)
Wenn ich jemandem untersage, seinen Hund auf meinem Grundstück bei sich zu haben, ändert das doch nichts daran, dass ich nach wie vor anerkenne, dass er einen Hund hat und dass dieser Hund existiert, ich dessen Existenz und Wirklichkeit auch "anerkenne" -. spätestens wenn er mich beißt :-); ich sage nur: überall, nur nicht auf meinem Terrain.

Wieder so ein Beispiel!

Wenn ich einen Hund hätte & ich dürfte auf der ganzen Welt Gassi gehen, nur eben nicht in Deutschland?
Was für ein sinnreiches Argument!!!


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Perplex
Beitrag 19.06.2005, 12:40
Beitrag #35


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Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 13:04)
...aus Sicht z. B. der Niederlande wird der Führerschein (Rijbewijs) anerkannt (eine FE kennen die Niederländer nicht).

Das ist falsch!

Siehe hier:
Zitat (Thommy Bumm @ 19.06.2005, 13:10)
Dann versucht mal einem Engländer zu erklären, dass seine "Driving licence" entzogen wird aber gleichzeitig seine "Driving licence" in Deutschland anerkannt wird. giveup.gif


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Perplex
Beitrag 19.06.2005, 12:59
Beitrag #36


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Zitat (Lexus @ 19.06.2005, 13:20)
...ich sage nur: Überall, nur nicht auf meinem Terrain.

Wem gehört denn Deutschland? Es heißt doch öffentliches Straßenland!
Deutschland ist kein Privatgrundstück, das nur den Politikern gehört!


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strichachtdoktor
Beitrag 19.06.2005, 15:16
Beitrag #37


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Wir vermischen hier eine ganze Reihe von Problemen, die man mal aufdroeseln sollte. Denn in diesem Gemisch gibt es sicher keine klaren Loesungen. Der eigentliche Fehler der EU-FS-Richtlinie ist doch, dass eine Menge unbestimmter Rechtsbegriffe bestimmte Sachverhalte regeln sollen.

Das faengt bei der Nichtunterscheidung von Fuehrerschein und Fahrerlaubnis an, geht ueber die 185 Tage-Regelung (die sich nur auf die Faelle bezieht, die innerhalb eines Kalenderjahres (1.1.-31.12.) 185 Tage "voll" machen, gemeint sein muss aber auch das Jahr (4.6.-3.6.), weiter zu den Erteilungsvorschriften, die jedoch national unterschiedlich geprueft werden duerfen usw. und so fort bis wir dann irgendwo wieder bei Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug sind, weil es dann doch eine Trennung zwischen Fuehrerschein und Fahrerlaubnis gibt. Jedenfalls in einigen Mitgliedsstaaten.

In meinen Augen - also in den Augen eines interessierten Laiens - ist eine Anerkennung eine vollumfaengliche Gesamtwuerdigung bestimmter Sachverhalte nach einer kritischen Betrachtung - und die Anerkennung ist immer die positive Form dieser Wuerdigung und dieses auch noch total. Wenn mir also eine bestimmte Person nicht gefaellt, ich mich aber dahingehend aeussere, dass ich seine Leistungen innerhalb unseres Vereines anerkennen muss, dann habe ich nach einer kritischen Betrachtung aller Umstaende zu einem positiven Ergebnis gefunden - was es mir u.U. sogar ermoeglicht, ueber die Person neu nachzudenken und einzelne Aspekte neu zu bewerten.

Uebertragen auf einen Fuehrerschein heisst eine Anerkennung doch, dass ich nach kritischer Gesamtbetrachtung der auslaendischen Zugangsvoraussetzungen und behoerdlichen Vorgehensweisen zu dem Schluss gekommen bin, dass die daraus resultierenden Fuehrerscheine auch auf meinem Grund und Boden die gleichen Rechte und Pflichten beinhalten, wie im erteilenden Land - auch wenn bisher bestimmte Einzelaspekte nicht 100%ig deckungsgleich geloest wurden. Und es ermoeglicht auch, einzelne Aspekte - z.B. bezueglich der Eignung - neu zu bewerten.

So sagt die Fuehrerscheinrichtlinie z.B. dass jede erteilende Behoerde die Kenntnisse und Faehigkeiten sowie die weiteren Voraussetzungen, die fuer das sichere Fuehren eines Kfz notwendig sind, durch Ableistung von Pruefungen oder sonstwie seitens des Antragsstellers sicherstellen muss. Dementsprechend wird jedes Land sagen, dass dieses durch die von ihnen abgenommene Fuehrerscheinpruefung auch der Fall ist. Die positive Gesamtwuerdigung, zu der sich Deutschland verpflichtet hat, gebietet nun, u.U. darueber hinwegzusehen, dass bestimmte Aspekte nach eigenen Richtlinien nicht ausreichend tief geprueft wurden.

Oder kuerzer: DAS ist die Folge der EU-Politik des "kleinsten gemeinsamen Nenners".

Eine Anerkennung als positive Gesamtwuerdigung beinhaltet also fuer fremde Papiere die gleichen Rechte und Pflichten wie fuer eigene Papiere.
Daher halte ich es fuer unrechtmaessig, bestimmte Rechte zu verweigern, z.B. das Recht auf Teilnahme am deutschen Strassenverkehr. Ich meine, dass kein deutscher Beamter berechtigt ist, eine auslaendische Fahrerlaubnis in der Nutzung zu untersagen, wenn die zu dieser Untersagung fuehrenden Gruende VOR Erteilung der EU-FE stattgefunden haben, abgestraft und abgebuesst bzw. abgelaufen sind.

Das bezieht sich ganz klar nicht auf neue Vorkommnisse. Natuerlich muss jeder Staat die Moeglichkeit haben, seine zur reibungslosen und sicheren Verkehrsgestaltung notwendigen Gesetze und Richtlinien auch auf Inhaber auslaendischer Fuehrerscheine anzuwenden (und so ist imho auch der entsprechende Artikel der EU-FS-RiLi zu verstehen). Aber wenn eine Massnahme zur Sicherung und Besserung bereits abgelaufen ist, dann darf jede europaeische Behoerde erteilen (s.EuGH-Urteil) und wenn sie es getan hat, dann gibt es fuer dieses Papier die gleichen Rechtsfolgen (siehe Eu-Komm.), wie fuer ein deutsches Papier: Eine "Auf-Null-Stellung des FE-Kontos". Damit sind alte "Sachen" erledigt bis zu einer eventuellen neuen Straftat.

Ohne ein neues Vorkommnis fehlt es meines Erachtens an einem neuen Grund fuer eine neue umfaengliche Ueberpruefung mit vielleicht anderem Ergebnis der Fahreignung. Bis zu diesem Vorkommnis muss der Verdacht der Fahreignung wieder gelten, weil der (alte) Grund fuer die Unterstellung der Nichteignung verfallen ist.

Ergo sind Nutzungsuntersagungen aus alten Gruenden nicht begruendbar, da diese "alten Gruende" nach der Neuerteilung durch ein anderes Land nicht mehr bestehen.

Dagegen sind Nutzungsuntersagungen aus neuen Gruenden eben echte Entzuege, die fuer die ganze EU gelten, was ja auch Sinn macht. Sonst exportiert jedes Land nur seine Verkehrsauffaelligen ...


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Etienne
Beitrag 19.06.2005, 18:38
Beitrag #38


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Ich weiß gar nicht, was es nach dem Posting von /8-doc noch zu diskutieren gibt. Denn nur so macht das ganze Sinn wenn man die ganzen Bruchstücke zusammenklaubt - und nicht anders.

Ich denk genauso; ich kanns nur nich so schön ausformulieren wavey.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 19.06.2005, 22:12
Beitrag #39


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Zitat
Ich weiß gar nicht, was es nach dem Posting von /8-doc noch zu diskutieren gibt.

Sehen andere offenbar auch so - war allerdings nicht so gemeint. Naja, sind wohl alle grillen ... wink.gif Schoenen Abend noch ! wavey.gif


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Bentley222
Beitrag 19.06.2005, 23:12
Beitrag #40


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Mal ganz ehrlich:

ich glaube nicht, das die Seiten von Bazi bertrauenswürdig sind.

* das Datum ist per Hand nachgetragen.

Die ganzen Unkenntlichmachungen kann ich verstehen, aber wieso antwortet ein Grieche auf Deutsch? Ausserdem müssten laut dem ersten Statement die gesamte FE-Akte des Antragsstellers beim zuständigen EU-Verkehrs - Beauftragten vorgelegen haben.

Wer wirklich glaubt, das sich ein Direktor mit Einzelfällen befasst, hebe bitte (virtuell) die Hand....


Insofern glaube ich an einen Fake.....

Sorry, aber nix Neues für den EU-FS rofl1.gif

Bentley222 rofl1.gif
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Medusa
Beitrag 19.06.2005, 23:19
Beitrag #41


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Zitat (Bentley222 @ 20.06.2005, 00:12)
Wer wirklich glaubt, das sich ein Direktor mit Einzelfällen befasst, hebe bitte (virtuell) die Hand....

Hiermit getan, denn wie ich bereits schrieb:

Zitat
Das ganze deckt sich mit Mails die ich Ende 2004 von der EU Kommission bekommen habe. Die Formulierungen wurden nur deutlicher.


Es sind auch keine Einzelfälle. Die EU Kommission hat bereits mehrere Anfragen, verschiedener Personen, in dieser Richtung erhalten. Der EuGH übrigens auch. (Mindestens eine wavey.gif ).
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Perplex
Beitrag 20.06.2005, 00:52
Beitrag #42


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Zitat (Bentley222 @ 20.06.2005, 00:12)
* das Datum ist per Hand nachgetragen.

Na und? Das hat für mich keinerlei Bedeutung. Das kann ja auch die Poststelle gemacht haben.
Der Brief deckt sich auch mit den Formulierungen im EU-Urteil. Außerdem sind eine Reihe von Kleinigkeiten auf dem Brief sichtbar, die nicht gefälscht sein können. Eine Fälschung wäre plumper ausgefallen. Außerdem sind da ja noch die Telefonnummern & Adressen, die man nachprüfen kann. Ihr könnt ja selber dort hinschreiben. Ich hätte bei einer Fälschung die Telefonnummern auch unkenntlich gemacht.
Eine Fälschung wäre zwar grundsätzlich möglich, aber ich bin der Meinung, dass Bazi seine Statements in letzter Zeit, eine so perfekte Fälschung ausschließen. Das passt einfach nicht zusammen. Der Aufwand für eine Fälschung steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Eine Fälschung nur um uns zu verarschen? Das ist vollkommener Quatsch!

Aber manche Leute glauben sowieso nur das was sie glauben wollen.

Gruß Thommy


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strichachtdoktor
Beitrag 20.06.2005, 01:01
Beitrag #43


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Zitat
Aber manche Leute glauben sowieso nur das was sie glauben wollen.
Achtung, Thommy: Steilvorlage ...
wink.gif tongue.gif rofl1.gif wavey.gif


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Perplex
Beitrag 20.06.2005, 01:09
Beitrag #44


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Ich habe >hier< noch mal das schreiben von der Europäischen Kommission ins Netz gestellt.


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Medusa
Beitrag 20.06.2005, 01:09
Beitrag #45


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Wer die Echtheit bezweifelt möge selbst nachfragen:

Commission Européenne
Direction Générale de l'Energie et des Transports
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bazi
Beitrag 20.06.2005, 04:59
Beitrag #46


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wenn man kein Haar in der Suppe finden kann, wirft man eben schnell eins rein, gell Bentley?

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Etienne
Beitrag 20.06.2005, 07:24
Beitrag #47


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Mal von der Echtheit des Dokuments ausgegangen, wovon ich überzeugt bin:

Hat das momentan irgendwelche Auswirkungen, positive Effekte in den Händen eines Anwalts?

Weil ich habe Freitag mit einem Anwalt das ganze telefonisch besprochen, ob überhaupt Aussichten auf Erfolg bestehen, die zwei Monate zu verlängern um eine MPU beizubringen. Ganz einfach um eine NU wenigstens bis zum MPU-Termin zu vermeiden. Die sehen da keine Chancen: "Die Landratsämter sind da sehr eigen und lassen sich nicht reinreden" ranting.gif
Ein anderer Anwalt wollte telefonisch gleich gar nix machen. Ich seh aber nich ein, da pauschal 190 € + xx zu zahlen, nur damit der mir dann evtl auch nur sagt er sieht keine Möglichkeiten.. dann würd ich mir wohl etwas abgezockt vorkommen blink.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 20.06.2005, 08:48
Beitrag #48





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Hallo zusammen,

wenn ich von der Echtheit dieses Schreibens ausgehe, müsste in Deutschland jeder Prozeß in der ersten Instanz der Gerichtsbarkeit (Verwaltung bzw. Straf) zu gunsten des EU-FS-Inhabers ausgehen.

Somit ist die Kompetenz der inländischen Führerscheinstelle ausgehebelt und diese kann dann eigentlich nur noch über das Amtshilfeverfahren über die ausstellende Behörde den Entzug des FS vornehmen lassen. Andererseits kann es bei einer evtl. freiwilligen Umschreibung auf den nationalen FS zu Problemen kommen.

Sollten die Führerscheine von den anderen Ländern unter Berücksichtigung der EU-Vorschriften (Wohnsitz usw) ausgestellt worden sein, dann werden diese Länder den Entzug eines Führerscheins im Amtshilfeverfahren aller Wahrscheinlichkeit nicht vollziehen., da sie nach dortigem geltendem Recht ordnungsgemäss ausgestellt wurden.

Mein Fazit zu diesem Thema: Deutschland steht mit seiner Haltung auf verlorenem Posten.

Deutschland kapiert es erst, wenn sie noch mehr Prozesse vor dem EU-GH verloren haben.

Mal sehen, ob es vor dem EU-GH außer dem Kapper-Urteil noch mehr Urteile zu gunsten EU-FS-Inhabern gibt.

Es wäre jedenfalls wünschenswert.

Gruß
charly68

Anmerkung Moderator: Schriftgröße geändert

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 20.06.2005, 10:20
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Bayer
Beitrag 20.06.2005, 08:54
Beitrag #49


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@bazi: Hast Du das Schreiben eigentlich direkt bekommen oder über Deinen Anwalt ?
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bazi
Beitrag 20.06.2005, 09:20
Beitrag #50


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ich hab den ganzen Vorgang kopiert und nach Brüssel geschickt, das Schreiben ging direkt an mich,

Gruss Bazi


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strichachtdoktor
Beitrag 20.06.2005, 09:41
Beitrag #51


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Zitat
Deutschland kapiert es erst, wenn sie noch mehr Prozesse vor dem EU-GH verloren haben.

Ist ja nicht so, dass die Kapper-Sache die erste Sache gewesen waere, die fuer Deutschland vor dem EuGH baden gegangen waere - und das mit dem "Kapieren" hat sich doch sehr in Grenzen gehalten ...

Zitat
Somit ist die Kompetenz der inländischen Führerscheinstelle ausgehebelt und diese kann dann eigentlich nur noch über das Amtshilfeverfahren über die ausstellende Behörde den Entzug des FS vornehmen lassen.


DAS haetten wir gerne so ... rofl1.gif
... aber ich meine, dass es dazu niemals kommen wird.
Man muss sich natuerlich fragen, wie sinnvoll ein europaeisches Fuehrerscheinsystem sein kann, wenn die Anerkennung gegenseitig nicht in allen Faellen gegeben ist und jede gerade zustaendige Fuehrerscheinstelle machen kann, was sie will. Es muessen also innerhalb der EU klare Regeln her, die im Falle von Fuehrerscheinentzuegen die Verwendung von Altfaellen in Bezug auf aktuell gueltige Fuehrerscheine neu regeln.

So wie es jetzt laeuft kann es einfach nicht sein - wer in D vorbelastet war und eine Weile im Ausland gelebt hat, natuerlich dort alle notwendigen Papiere neu erworben hat, auch einen Fuehrerschein, der kann in Deutschland NIE SICHER SEIN, ob er nicht vielleicht doch "ohne anerkennungsfaehige Fahrerlaubnis" und somit verbotenerweise unterwegs ist. Und genau das ist es, was in einem Rechtsstaat eben nicht sein sollte ...

Mir ist schon bewusst, dass jetzt die MPU-Freunde aufschreien und sagen: Ja, aber die eventuelle Nichtanerkennung gilt nur fuer die Straftaeter(Alk, Drugs, Verkehrsstrafsachen) und fuer die muss das doch auch so sein, sind ja eh Ausnahmen und insgesamt nur geringe Fallzahlen.
DOCH:
In der EU-FS-RiLi steht eben nicht drin, dass die dort niedergeschriebenen Artikel nur fuer bestimmte Bevoelkeerungsteile gilt und fuer andere nicht. Solange solche Ausnahmen also nicht ausdruecklich zugelassen werden, gilt die EU-FS-RiLi fuer alle.


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Bayer
Beitrag 20.06.2005, 09:48
Beitrag #52


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Zitat (bazi @ 20.06.2005, 10:20)
ich hab den ganzen Vorgang kopiert und nach Brüssel geschickt, das Schreiben ging direkt an mich,

Gruss Bazi

in einem älteren Posting Klick von Dir hast Du geschrieben,
Dr.S. aus F. ist Dein Anwalt. Wieso hat der denn nicht nach Brüssel geschrieben ?
Was sagt Dr.S. denn zu dem Schreiben an Dich ?
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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 10:33
Beitrag #53


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Wer das Scheiben für gefälscht hält,
dem empfehle ich, Herrn Rene Plank
(EU Kommission) ****** anzurufen.
Das Schreiben entspricht der Rechtsauffassung der
EU Kommisson. wink.gif


**** Anmerkung Moderator: Bitte keine Telefonnummern veröffentlichen.

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 20.06.2005, 10:36
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didel19
Beitrag 20.06.2005, 10:39
Beitrag #54


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Ich habe mir gerade mal das Schreiben durchgelesen, klingt wirklich gut für uns!
Nachdem meine sperre abgelaufen ist, kann ich dann wieder mit mein CZ Führerschein fahren oder?

Gruß

Didel
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Etienne
Beitrag 20.06.2005, 11:26
Beitrag #55


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Hört sich gut an joah.. Nur leider hat das Schreiben keinerlei rechtliche Auswirkungen bei uns hier im geliebten MPU-&NU-Land, oder??

Frage: Kann das Schreiben in Deutschland irgendjemanden dazu bewegen, anders zu entscheiden, als er es vorher getan hätte *???*


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Schnitzer
Beitrag 20.06.2005, 11:40
Beitrag #56


Neuling


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Zitat
Frage: Kann das Schreiben in Deutschland irgendjemanden dazu bewegen, anders zu entscheiden, als er es vorher getan hätte *???*


im moment nicht.... aber die EUGH-Entscheidung wird kommen
und dann wird sich Deutschland an geltendes EU-Recht halten
müssen. dry.gif
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Medusa
Beitrag 20.06.2005, 11:43
Beitrag #57


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Zitat (didel19 @ 20.06.2005, 11:39)
Nachdem meine sperre abgelaufen ist, kann ich dann wieder mit mein CZ Führerschein fahren oder?

Wenn Du Deine CZ EU-FE während der Sperrzeit erworben hast ist sie nach meiner Info nicht gültig - auch nicht nach der Sperrzeit.
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mirko1
Beitrag 20.06.2005, 12:00
Beitrag #58


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Erst einmal Danke an die Admins, Berater und Forenbetreiber. Das Ihr das Thema wieder eröffnet habt.

Dafür Das Admin Unser:
Admin unser
der Du beherrschst das Netzwerk,
geheiligt werden deine Name.
Dein Connect komme,
dein Login geschehe,
wie am Server so im Web.
Unser tägliches Backup gib uns heute.
Und vergib unserem Mail Server,
wie auch wir vergeben unserem Switch;
und führe uns nicht in IP Konflikte,
sondern erlöse uns von dem SubNet.
Denn dein ist das LAN und das WAN
und der DNS im Netz.
ENTER


Wie man sieht gibt’s doch immer wieder was neues ( Bazi-Schreiben ), sollte es gefälscht sein, wäre es wirklich dumm, dämlich und der Sache nicht dienlich.

Ist es echt spiegelt das die logische Auffassung des Europäischen Gedankens wieder.
Neuer EU-FS egal woher = egal im welchen EU-Land, Alte Sachen dürfen nicht mehr verwendet werden, einfach zu verstehen und macht bei 25 EU-Ländern anders auch keinen Sinn.

War in Slowenien(Eu-Land) bin von der Polizei kontrolliert worden, habe meinen CZ-FS dazu meinen Deutschen Personalausweis vorgezeigt, der Polizist hat mir mit der Taschenlampe ins Gesicht geleuchtet den CZ-FS hin und her Kippend in das Taschenlampenlicht gehalten, kurz drauf hat er mir Perso+CZ-FS wieder in die Hand gedrückt und meinte "Gute Weiterfahrt".

Geiles Gefühl so muss es sein Europa im Ganzen.

Ich hoffe dass der Eugh bald ein Urteil spricht
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 20.06.2005, 12:49
Beitrag #59


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wenn der EUGH wirklich positiv in unserer Sache entscheiden sollte ärgere ich mich zum Teil auch da ich schon angehalten wurde und dies für mich doch eine weile NU bedeuten würde.

@mirko1

was hast Du in Slowenien gemacht? und wie sind die cop.gif dort?

Gruß
Willi
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strichachtdoktor
Beitrag 20.06.2005, 13:59
Beitrag #60


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Zitat (Etienne @ 20.06.2005, 12:26)
(...) Nur leider hat das Schreiben keinerlei rechtliche Auswirkungen bei uns (...)

Frage: Kann das Schreiben in Deutschland irgendjemanden dazu bewegen, anders zu entscheiden, als er es vorher getan hätte *???*

Erstmal hat es keine rechtliche Bedeutung. Und hier in D wird das Schreiben niemanden dazu bewegen, anders zu entscheiden.

Aber wenn man irgendwo in einem kilometerlangen Tunnel ohne Licht eingeschlossen ist und die europaeische Kommission haelt einem diese Kerze hin, dann kann man sich zumindest freuen - und vielleicht fuehrt die Kerze dann zum Licht am Ende des Tunnels ... wink.gif

Was mich nur beunruhigt ist der Faktor Zeit und die abnehmende nationale Bereitschaft, Befugnisse, Entscheidungen etc. an Europa abzugeben bzw. die fehlende Bereitschaft nationale Interessen der EU unterzuordnen. Sollte sich diese rueckwaertsgerichtete Bewegung, die da zu verspueren ist, fortsetzen, koennten EU-Scheine irgendwann nichtmal mehr das Papier wert sein, auf dem sie gedruckt wurden ...

... und wenn sich diese Tendenz auch Richtung EuGH ausbreitet, dann muessen zukuenftige Entscheidungen nicht in die Richtung der NU- und MPU-Gegner zeigen.

Das sollte man also ein bisschen im Auge behalten und evtl. aufkeimende Euphorie bremsen ...


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Levent
Beitrag 20.06.2005, 14:26
Beitrag #61


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Habe da mal was gefunden rolleyes.gif





Rechnungshof schlägt Alarm
Prüfer: Bundesregierung drohen wegen schlampiger Umsetzung von EU-Recht Strafen und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe
BERLIN, 5. Juli. Der Bundesrechnungshof hat der Bundesregierung große Schlampereien im Umgang mit EU-Recht nachgewiesen, die Etatrisiken in bis zu dreistelliger Millionenhöhe nach sich ziehen. "Mit der bisherigen Praxis der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft kommt der Mitgliedstaat Deutschland den Regelungen des EG-Vertrages und den vom Europäischen Rat gesetzten Vorgaben nicht nach", heißt es in einer internen Prüfungsmitteilung, die der Berliner Zeitung vorliegt.
86 Prozent beanstandet

Laut Studie hat die EU-Kommission von 1998 bis 2003 in 305 von insgesamt 531 Fällen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, Tendenz steigend. Besonders negativ sei das Jahr 2003 zu Buche geschlagen: der Umgang mit 86 Prozent der 88 Richtlinien sei beanstandet worden und die 43 anhängigen Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) seien ein neuer Rekord.

Falls die Regierung ihre "bisherige Umsetzungsdisziplin" nicht radikal verbessere, erwarten die Bonner Kontrolleure aufgrund verschärfter Regeln der neuen EU-Verfassung Bußgeldbescheide des EuGH von jährlich rund 100 Millionen Euro. Hinzu komme, so der Rechnungshof, das Risiko von Schadensersatzansprüchen von Bürgern und Wirtschaftsunternehmen, denen durch die unpünktliche Umsetzung von EU-Richtlinien Schaden entstanden sei.

So erstritten bereits 82 Kläger eine Entschädigung von insgesamt 1,4 Millionen Euro aus der nicht fristgerechten Umsetzung der Richtlinie zur Einlagensicherung der Banken. Weitere 4 000 Bürger bekamen insgesamt rund sechs Millionen Euro zugesprochen. Sie hatten den Bund erfolgreich wegen der verspäteten Pauschalreise-Richtlinie vor Gericht zitiert.

Laut Rechnungshof könne sich Deutschland bei der Ursachenforschung keineswegs auf seine föderale Ordnung berufen und die Länder für die Verzögerungen verantwortlich machen: "Die Gründe für die verspäteten Umsetzungen liegen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung". Mit einer im Februar 2004 vom Bundeswirtschafts- und Arbeitsministerium veranlassten Ursachenforschung geben sich die Prüfer nicht zufrieden. Die dort zusammengetragenen Argumente, Personalmangel in den Ministerien, zu kurze Umsetzungsfristen und Auslegungsprobleme "vermögen als Begründung für die Fristüberschreitungen nicht zu überzeugen". Auch "Koalitions- oder Ressortkonflikte", die das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit von Wolfgang Clement in 15 Fällen für die Unpünktlichkeit verantwortlich machte, wiesen die Prüfer barsch zurück: Gesetzgebungsorgane dürften sich bei der "Umsetzung gemeinschaftlichen Sekundärrechts nicht in einer Weise behindern, dass Deutschland gegen den EG-Vertrag verstößt".

So sorgten Streitereien zwischen Wirtschafts- und Umweltressort über eine Richtlinie zur Kennzeichnung des Kraftstoffverbrauchs und der Kohlendioxid-Emissionen von Kraftfahrzeugen inzwischen für eine Verspätung von rund drei Jahren. Der Rechnungshof hat beide Ressorts - sowie wegen zahlreicher Verstöße auch das Landwirtschaftsressort der Grünen-Politikerin Renate Künast - zu Stellungnahmen aufgefordert.

Die Bundesregierung gehört nach den Ermittlungen der Rechnungsprüfer zusammen mit Frankreich und Belgien zu hartnäckigsten Richtliniensündern unter den 15 alten Mitgliedstaaten. Vorbildlich seien dagegen Dänemark, Finnland und Portugal.

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"Mit der bisherigen Praxis der Umsetzung kommt Deutschland den Regelungen des EG-Vertrages nicht nach." Bundesrechnungshof




Ouelle: Berliner Zeitung

Datum:06.07.2004
Ressort:Wirtschaft
Autor:Klaus Wirtgen
Seite:09


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strichachtdoktor
Beitrag 20.06.2005, 14:33
Beitrag #62


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Zitat
Umsetzung gemeinschaftlichen Sekundärrechts

Wenn man das so sieht, kann es auch nichts werden ...
... die altbekannten
Zitat
Auslegungsprobleme
...
cool.gif


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 14:40
Beitrag #63


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@ /achtdoc
Also die DM wird in naher Zukunft
nicht wieder eingeführt. Die Eu ist zwar in einer
Krise , welche aber rein gar nichts mit Niederlassungsfreiheit
und Harmonisierung, sowie die EU Gemeinschaft , bezüglich gegenseitiger Annerkennung, zu tun hat. Ich lebe zeitweise in Holland und kann Dir versichern,
daß kaum ein Holländer, die ja gegen die EU Ratifizierung gestimmt
haben, wieder die EU abschaffen wollen. Es geht in der jetzigen Krise
um völlig andere Problematiken, wo selbst gestandene Politologen
sehr differenziert argumetieren.
Langfristig wird die EU schon allein aus wirtschaftlichen Aspekten noch
weiter zusammenwachsen müssen.
Hier jetzt eine Verbindung zum EuGH oder EU FS zu suchen ist vor diesem
Hintergrund absurd.
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Etienne
Beitrag 20.06.2005, 14:55
Beitrag #64


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Zitat (gabriel7 @ 20.06.2005, 15:40)
Hier jetzt eine Verbindung zum EuGH oder EU FS zu suchen ist vor diesem Hintergrund absurd.

Gabriel, deine Ansichten find ich eigtl meistens unrealistischerweise ziemlich EU-lastig, aber da stimm ich dir ausnahmsweise auch mal zu smile.gif

@ Levent
Wieso postest du das ganze in zwei Threads (hier und in >MPU nur noch freiwillig<) ???
Btw sorry for chat whistling.gif


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Medusa
Beitrag 20.06.2005, 15:04
Beitrag #65


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Die MPU Fraktion schweigt zu dem EU Brief - zur Schlußfolgerung unter Punkt 3 ?? think.gif
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Perplex
Beitrag 20.06.2005, 15:18
Beitrag #66


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Zitat (Bentley222 @ 20.06.2005, 00:12)
Die ganzen Unkenntlichmachungen kann ich verstehen, aber wieso antwortet ein Grieche auf Deutsch?

Weil es vollkommen normal ist, dass ein Grieche in Belgien bei einem Deutschen in Deutschland auf Griechisch antwortet! rofl1.gif


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(\_/)
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(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
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strichachtdoktor
Beitrag 20.06.2005, 15:28
Beitrag #67


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Zitat (Medusa @ 20.06.2005, 16:04)
Die MPU Fraktion schweigt zu dem EU Brief - zur Schlußfolgerung unter Punkt 3 ?? think.gif

... die schlucken noch ... wink.gif rofl1.gif

@gabriel 7
Zitat
Hier jetzt eine Verbindung zum EuGH oder EU FS zu suchen ist vor diesem
Hintergrund absurd.

So absurd ist das nicht - die Verbindung besteht in den Koepfen.


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Natrix20
Beitrag 20.06.2005, 15:36
Beitrag #68


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Guten Tag allerseits,

auch ich begrüße das Schreiben aus Luxemburg und die Klarstellung, das ein Führerschein anerkannt werden muss.
Ich würde jedem empfehlen, dem eine NU droht wegen eines EU FS sofort auch mit Schadensersatzklagen zu antworten, verbunden mir diesem Schreiben. Nur wenn es sich ums finanzielle dreht, sehen die FEB´s vielleicht ein, das sie falsch handeln "könnten". Ein Existenzschicksal ist den Behörden ziemlich egal, aber wenn es sich um das liebe Geld verbunden mit einer Schadenersatzklage geht, wird der eine oder andere in einer FEB aufwachen werden. Und dies ist nicht unrealistisch, liest man dem Bericht von Levent durch!
Spätestens wenn die Strafen von der EU höher sind, als die Einnahmen durch die MPU wird sie abgeschafft,grins. Und dann spielt es gar keine Rolle wo denn die Sicherheit bleibt. Und zu Lexus, die MPU ist eine Verweigerung auf unbestimmte Dauer und nicht irgendwas von wenigen Monaten.In den meisten EU Ländern hat man seine Sperrfrist von x Monaten und dann erhält man seine Erlaubnis zurück. Und genau dieser Sonderweg ist es, den die EU kritisiert.Punkt. Wenn es 25 Eu einheitliche Verfahren geben würde, müsste der EuGH nicht solche Urteile (in diesem Falle negativ für D) fällen. Wie schon einige Vorredner gesagt haben, die EU ist nicht immer auf Seiten von Deutschland, in diesem Fall ist die Entscheidung einfach nur eins: Liberal !!
Gruss Natrix
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Natrix20
Beitrag 20.06.2005, 15:45
Beitrag #69


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Noch ein kleiner Nachtrag, sollte sich dieses Schreiben bestätigen in Form eines EuGh Urteils, wird mit Sicherheit auch gegen die MPU selbst an sich geklagt werden. Es ist nicht glaubhaft in D eine MPU einzufordern, wenn man den EU FS nach Ablauf seiner Sperrfrist im Ausland machen kann. D.h. alles was mal ganz am Anfang geschreiben wurde, über die faktische Abschaffung der MPU könnte eines Tages tatsächlich so sein, insofern man sich in Europa nicht auf allgemeine Prüfungsstandards einigt. Es war mir noch nie einleuchtend, warum MPU´s nur in zwei drei Staaten durchgeführt werden und die überwiegende Bevölkerung in den anderen Ländern dies nicht hatte.Sowas ist mit einem europäischen Gedanken nicht vereinbar.
Gruss Natrix
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gerri
Beitrag 20.06.2005, 15:45
Beitrag #70


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wenn das alles so einfach wäre dann würde ich doch schon längst wieder auto fahren dürfen..
was sagt uns der brief denn???


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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