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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Etienne
Beitrag 23.06.2005, 12:17
Beitrag #211


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Zitat ("Tagesordnung")
to prevent "driving licence tourism", the text should specifically require Member States to refuse to recognise the validity of any driving licence issued to a person who is subject to restrictions, suspension, withdrawal or cancellation of the right to drive. Similarly, Member States should be required to refuse to issue driving licences to applicants subject to any such measures;

Da steht, um Führerschein-Tourismus vorzubeugen, sollten Mitgliedsstaaten die Gültigkeit eines FS nicht anerkennen, wenn das "Recht zu Fahren" aberkannt oder der FS entzogen wurde. UND das Mitgliedsstaaten solchen Leuten auch keine FSe ausstellen sollte.
Kann das nicht so 1:1 wiedergeben, aber das ist doch der grobe Inhalt oder?


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RA XDiver
Beitrag 23.06.2005, 12:20
Beitrag #212


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Zitat
hier sieht man genau was auf der Tagesordnung steht(so hoffe ich)


Da liegst Du leider falsch. Das ist der Terminkalender für Legislativverfahren.

Der Terminkalender des EuGH steht hier und gibt immer nur die Termine 2 Wochen im Voraus her.


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mirko1
Beitrag 23.06.2005, 12:21
Beitrag #213


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das ist das Thema zur FS-Richtline III

da steht aber auch das Kapper Urteil.

Legislativverfahren=? was heist das=?
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murksel
Beitrag 23.06.2005, 19:18
Beitrag #214


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Hallo

Es darf doch eigentlich nicht wahr sein. Ich hätte gerne mal eure Meinung/Hilfe.

Also, folgendes. Mein Auto ist 100km entfernt in der Werkstatt wegen außerplanmäßigem Besuch. Ich hatte ein Leihfahrzeug. Das Auto steht seid gestern dort und es war nicht klar, ob es heute oder morgen fertig wird. Jetzt ruft mich der Händler um 17 00Uhr auf dem Handy an und sagt, das das Auto fertig sei. Ich sagte ihm, das ich frühestens um 18 15 Uhr da sein kann. Ich bin also um 18 30Uhr da und sehe schon die Polizei dort warten. Sie folgt mir in den Hof und sagte: "Guten Tag, Herr xxx, Ihren FS und Papiere bitte." Der hat mich also mit Namen angsprochen. Wohlgemerkt 100Km von meinem Wohnort Luxemburg entfernt!!
Der luxemburger FS wurde beschlagnahmt mit der Begründung, das die Richterin das so angeordnet hätte. Es gibt keine NU oder Fahrverbot von einem Gericht. Aus der Sperrfrist bin ich auch raus. Der deutsche FS wurde mir im Oktober 04 eingezogen. Die 6 Monate sind also rum.

Meine Fragen. Wie bekomme ich den FS jetzt schnellstmöglichst aus der Beschlagnahme raus? Immerhin wohne ich in Lux und kann dort im Moment auch nicht fahren/arbeiten

Woher wußten die, das ich um 18 15Uhr bei der Peugeot Werkstatt war? Der Händler sagte mir, das bei ihm keiner angefragt hatte. Und ausser mir und ihm wußte keiner, das ich nach x fahre. Immerhin mußte ich ja 100km fahren. Hören die jetzt schon die Handys ab oder was?

Hilfffäääääääääää
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RA XDiver
Beitrag 23.06.2005, 19:39
Beitrag #215


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Zitat
Legislativverfahren=? was heist das=?


Legislative = gesetzgebende Gewalt .

Du hast eine Seite des EP verlinkt. Die haben mit dem EuGH nicht allzuviel zu tun.


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gabriel7
Beitrag 23.06.2005, 19:47
Beitrag #216


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@Murksel
Ist bei Dir eine MPU in Deutschland anhängig?
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murksel
Beitrag 23.06.2005, 19:51
Beitrag #217


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Zitat (gabriel7 @ 23.06.2005, 20:47)
@Murksel
Ist bei Dir eine MPU in Deutschland anhängig?

Nein, gar nichts. Habe auch nie einen Brief zugestellt bekommen, das ich sowas machen muß bzw. irgendwas in dieser Richtung.
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Perplex
Beitrag 23.06.2005, 19:52
Beitrag #218


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Dann ist ja alles so wie vor dem EU-Urteil!

Müssen wir es hinnehmen, dass deutsche Gerichte Steuergelder verschwenden, wenn sie aussichtslose Prozesse führen? Das hat doch in Deutschland Tradition!


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Medusa
Beitrag 23.06.2005, 19:55
Beitrag #219


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Zitat (murksel @ 23.06.2005, 20:18)
Ich hatte ein Leihfahrzeug.

Stammt das von einer Verleihfirma? Vielleicht hast Du dort die FE vorgezeigt und die haben sich bei der Polizei erkundigt ob eine EU-FE hier gültig ist? Würde sofort einen RA einschalten.
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murksel
Beitrag 23.06.2005, 19:56
Beitrag #220


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Zitat (Medusa @ 23.06.2005, 20:55)
Zitat (murksel @ 23.06.2005, 20:18)
Ich hatte ein Leihfahrzeug.

Stammt das von einer Verleihfirma? Vielleicht hast Du dort die FE vorgezeigt und die haben sich bei der Polizei erkundigt ob eine EU-FE hier gültig ist?

Gute Idee, aber kann es nicht sein. Das Fahrzeug war von der Werkstatt und die kennen mich dort. Ich mußte diesmal gar keinen FS vorzeigen. Das kann es also nicht sein.
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RA XDiver
Beitrag 23.06.2005, 20:01
Beitrag #221


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Haben sie Dir einen Gerichtsbeschluss gezeigt und/oder gesagt, was Dir genau vorgeworfen wird?


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Perplex
Beitrag 23.06.2005, 20:02
Beitrag #222


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Vielleicht mal bei der Führerscheinstelle in Luxemburg nachfragen, ob ein Ersatzführerschein ausgestellt werden kann. unsure.gif


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murksel
Beitrag 23.06.2005, 20:03
Beitrag #223


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Zitat (RA XDiver @ 23.06.2005, 21:01)
Haben sie Dir einen Gerichtsbeschluss gezeigt und/oder gesagt, was Dir genau vorgeworfen wird?

Nein, ich habe nur ein Beschlagnahmungsprotokoll bekommen, wo der Vorwurf "Fahren ohne Füherschein" drinsteht. Sonst nichts.
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Medusa
Beitrag 23.06.2005, 20:04
Beitrag #224


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Zitat (murksel @ 23.06.2005, 20:18)
Der luxemburger FS wurde beschlagnahmt mit der Begründung, das die Richterin das so angeordnet hätte.

Du hast der Beschlagnahme widersprochen und dies vermerken lassen?
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murksel
Beitrag 23.06.2005, 20:05
Beitrag #225


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Zitat (Medusa @ 23.06.2005, 21:04)
Zitat (murksel @ 23.06.2005, 20:18)
Der luxemburger FS wurde beschlagnahmt mit der Begründung, das die Richterin das so angeordnet hätte.

Du hast der Beschlagnahme widersprochen und dies vermerken lassen?

Natürlich, ich habe widersprochen. Hat natürlich erstmal nichts gebracht.
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GSX-R
Beitrag 23.06.2005, 20:28
Beitrag #226


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Zitat (murksel @ 23.06.2005, 21:03)
Nein, ich habe nur ein Beschlagnahmungsprotokoll bekommen, wo der Vorwurf "Fahren ohne Füherschein" drinsteht. Sonst nichts.

Das ist ja schon mal Unsinn, soweit ist man in dieser Diskussion schon mal gekommen.

FoFs kann, wenn der EU-FS regulär erworben wurde, schon mal nicht in Betracht kommen.


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gabriel7
Beitrag 23.06.2005, 20:33
Beitrag #227


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@Murksel
Ich wurde bisher zwei mal kontrolliert,
und konnte nach ein paar skeptischen Blicken von cop.gif denen
sofort weiterfahren. Habe meinen Wohnsitz in Holland, und
kenne nicht einen Fall, wo ein EU Ausländer, mit EU FS
der Schein beschlagnahmt wurde. EU Führerscheine sind
selbst in D kein fremdartiges Dokument mehr.
Ich bin demnach etwas erstaunt über dein Problem.
Wahrscheinlich irgendeine Schikane.
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GSX-R
Beitrag 23.06.2005, 20:36
Beitrag #228


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Komisch, da hat doch irgendjemand mit angeblich besten Kontakten kürzlich erst gepostet, dass es sowas laut interner Dienstanweisung gar nicht mehr geben dürfte.

Oder???


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murksel
Beitrag 23.06.2005, 20:38
Beitrag #229


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Zitat (GSX-R @ 23.06.2005, 21:28)
Zitat (murksel @ 23.06.2005, 21:03)
Nein, ich habe nur ein Beschlagnahmungsprotokoll bekommen, wo der Vorwurf "Fahren ohne Füherschein" drinsteht. Sonst nichts.

Das ist ja schon mal Unsinn, soweit ist man in dieser Diskussion schon mal gekommen.

FoFs kann, wenn der EU-FS regulär erworben wurde, schon mal nicht in Betracht kommen.

Der Führerschein wurde definitv rechtmäßig erworben. Auch wohne ich tatsächlich in Luxemburg. Den Schein habe ich auch erst bekommen, nachdem ich dort bereits ein 3/4 Jahr gewohnt habe (wobei die Zeit mit dem Erwerb nichts zu tun hat) und ich wohne immernoch dort.
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Perplex
Beitrag 23.06.2005, 20:38
Beitrag #230


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Zitat (GSX-R @ 23.06.2005, 21:28)
FoFS kann, wenn der EU-FS regulär erworben wurde, schon mal nicht in Betracht kommen.

Eine Beschlagnahme ist ja noch lange keine Verurteilung. Rechtswidrige Beschlagnahmen durch uneinsichtige deutsche Behörden hat es ja schon öfters gegeben.


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GSX-R
Beitrag 23.06.2005, 20:41
Beitrag #231


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Zitat (murksel @ 23.06.2005, 21:38)
Der Führerschein wurde definitv rechtmäßig erworben. Auch wohne ich tatsächlich in Luxemburg. Den Schein habe ich auch erst bekommen, nachdem ich dort bereits ein 3/4 Jahr gewohnt habe (wobei die Zeit mit dem Erwerb nichts zu tun hat) und ich wohne immernoch dort.

Dann sollte Dir der Vorwurf des FoFs keine Kopfschmerzen bereiten.
Die Sache ist ja nun wirklich geklärt.

Zwei Sachen machen mich aber nachdenklich: Wie sind die Jungs in Grün auf Dich gekommen und was machst Du mit der NU, die wohl kommen wird? think.gif


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murksel
Beitrag 23.06.2005, 20:44
Beitrag #232


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Wobei das wohl die erste NU gegen einen im Ausland wohnenden wäre, wenn ich hier richtig informiert bin. Eine NU gegen einen in Deutschland wohnenden kann ich ja nachvollziehen, aber hier dürfte es doch ein Zuständigkeitsproblem geben.
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Perplex
Beitrag 23.06.2005, 20:45
Beitrag #233


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Zitat (GSX-R @ 23.06.2005, 21:41)
...was machst Du mit der NU, die wohl kommen wird? think.gif

Wieso Nutzungsuntersagung? Es gab ja noch nicht mal ne MPU-Aufforderung!


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Medusa
Beitrag 23.06.2005, 20:45
Beitrag #234


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Zitat (GSX-R @ 23.06.2005, 21:41)
Zwei Sachen machen mich aber nachdenklich: Wie sind die Jungs in Grün auf Dich gekommen und was machst Du mit der NU, die wohl kommen wird? think.gif

Wer wußte, das Du um 18:15 dort mit PKW ankommst? Nur der Händler?
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murksel
Beitrag 23.06.2005, 20:48
Beitrag #235


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Nur der Händler und ich. Den Händler habe ich gefragt, ob die Polizei bei ihm war. Er verneinte. Er war auch zu überrascht, das die Polizei bei ihm im Hof stand. Das war also auch glaubwürdig. Ich wußte ja selber erst um 17 00Uhr, das mein Auto heute fertig wurde. Und ich habe mit keinem drüber gesprochen.
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GSX-R
Beitrag 23.06.2005, 20:50
Beitrag #236


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Schon sehr merkwürdig. think.gif

Und Du bist sicher, dass Dich niemand hat anschwärzen können?
Wie sonst hätte die Polizei auf Dich (mit Namen) kommen können????


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murksel
Beitrag 23.06.2005, 20:52
Beitrag #237


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Da es ja keiner wußte, konnte mich auch keiner anschwärzen.
Ich vermute mal, das die Richterin mitbekommen hat, das ich einen lux. FS habe und dann eine Abhörung des Handys angeordnet hat. Aber wäre das nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen?
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Beitrag 23.06.2005, 20:53
Beitrag #238


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Warum Dich die cop.gif gleich mit Namen begrüßt haben ist ja jetzt eigentlich auch egal. Die FE wirst Du wohl schnell wiederbekommen. Wie das dann bei Dir in Luxenburg mit einer MPU Aufforderung laufen soll ist mir schleierhaft.
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Perplex
Beitrag 23.06.2005, 20:53
Beitrag #239


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Das scheint ein Kompetenzproblem zu sein. Eine deutsche Fahrerlaubnisbehörde kann für einen Ausländer nicht zuständig sein. Deswegen kann es von dort auch keine MPU-Aufforderung oder Nutzungsuntersagung geben.

Ein Richter kann für einen Ausländer sehr wohl zuständig sein!


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murksel
Beitrag 23.06.2005, 20:54
Beitrag #240


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Warum sollte ich den schnell wiederbekommen? Ich fahre morgen natürlich zum Anwalt. Wie sollte er deiner Meinung nach vorgehen?
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Medusa
Beitrag 23.06.2005, 20:57
Beitrag #241


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Beschlagnahmen hatten wir ja schon einige. In allen, mir bekannten Fällen, gab es die FE kurzfristig zurück. Wie Dein RA vorgehen sollte ist wohl eher eine Frage für die hiesigen RAs cool.gif
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RA XDiver
Beitrag 23.06.2005, 20:57
Beitrag #242


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Zitat
Wie sollte er deiner Meinung nach vorgehen?


In dem Fall muss ich doch tatsächlich mal einen Spruch eines unserer Spammer zitieren, der in diesem Fall wohl ausnahmsweise zutreffend sein dürfte:

Ein Schreiben (oder Anruf) von ihm und die Sache ist vom Tisch..... rofl1.gif laugh2.gif rofl1.gif


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murksel
Beitrag 23.06.2005, 21:00
Beitrag #243


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mmh, die Smilies irritieren mich jetzt ein bißchen. War das ein Ernst gemeinter Post?

Unnötige Quote entfernt.

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 23.06.2005, 22:12
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RA XDiver
Beitrag 23.06.2005, 21:01
Beitrag #244


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War durchaus ernst gemeint. Das ich allerdings mal einen Säftle-Jünger zitiere, amüsiert mich selbst ein wenig.

Das kann allerdings auch jeder andere Anwalt veranlassen. Da musst Du nicht extra für zu Dr. Werner. rolleyes.gif


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Medusa
Beitrag 23.06.2005, 21:02
Beitrag #245


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Jetzt hast Du auch noch DEN Namen erwähnt:

Zitat
XXXX-Jünger


rofl1.gif
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murksel
Beitrag 23.06.2005, 21:09
Beitrag #246


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Zitat (Medusa @ 23.06.2005, 21:57)
Beschlagnahmen hatten wir ja schon einige. In allen, mir bekannten Fällen, gab es die FE kurzfristig zurück. Wie Dein RA vorgehen sollte ist wohl eher eine Frage für die hiesigen RAs cool.gif

Wer hat denn z.B. den FS nach Beschlagnahmung wiederbekommen? Kennst du da jemanden?
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Beitrag 23.06.2005, 21:10
Beitrag #247


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Da musst Du hier im Thread nur mal ein wenig suchen. Da gibt´s einige. Es gibt ja auch keinen Anlass, den Schein weiter einzubehalten.


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Etienne
Beitrag 23.06.2005, 21:12
Beitrag #248


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Ich HÄTTE ihn nach einer Woche wiederbekommen, wenn nicht das Geburtsdatum falsch gewesen wäre, und sie ihn deswegen nicht in die Cz zurückgeschickt hätten wink.gif Sollte ziemlich flott gehen. Allerdings weiß man ja nicht was da hinter deiner Beschlagnahme hintersteckt, irgendnen Grund müssen die ja haben...


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Medusa
Beitrag 23.06.2005, 21:19
Beitrag #249


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Zitat (murksel @ 23.06.2005, 22:09)
Wer hat denn z.B. den FS nach Beschlagnahmung wiederbekommen? Kennst du da jemanden?

Suche Beschlagnahmt / Forum ausl. Führerschein im Verkehrsportal
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schmidt3121
Beitrag 23.06.2005, 21:34
Beitrag #250


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Zitat (Thommy Bumm @ 23.06.2005, 21:53)
Das scheint ein Kompetenzproblem zu sein. Eine deutsche Fahrerlaubnisbehörde kann für einen Ausländer nicht zuständig sein. Deswegen kann es von dort auch keine MPU-Aufforderung oder Nutzungsuntersagung geben.

Ein Richter kann für einen Ausländer sehr wohl zuständig sein!

Darum wird es D ja so versuchen, da es ja kaum eine andere Möglichkeit gibt (wie du schon geschreiben hast).
Nur komisch finde ich das ganze schon, weil er ja nicht zur MPU muss oder sonstiges. Das kann ja nicht nur an seiner EU FS liegen - oder doch? Was könnte es da für Gründe geben?
MfG schmidt3121
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Beitrag 23.06.2005, 21:42
Beitrag #251


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@murksel,
wenn RA XDiver Dir schon Recht gibt, wo Du doch weißt wie kritisch er sonst immer ist, dann brauchst Du Dir kaum Sorgen machen.


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RA XDiver
Beitrag 23.06.2005, 22:05
Beitrag #252


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Vorsicht. Ausgehend davon, dass ihm tatsächlich "nur" FoFE, warum auch immer, vorgeworfen wird, halte ich meinen Optimismus für angebracht.

Sollte da irgendwas anderes dahinterstecken, was ohne Akteneinsicht bzw. telefonische Kontaktaufnahme (soll ja schnell gehen) nicht erkennbar ist, dann dauert´s natürlich länger.

P.S. Achja, danke für die Blumen! smile.gif


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murksel
Beitrag 23.06.2005, 22:06
Beitrag #253


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Darf ich dich anrufen? blushing.gif

Wenn ja, schick mal die Nummer per Mail.

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***** Anmerkung Moderator:
  • 1. Unnötiges Zitat mal wieder gelöscht. Bitte zitiere nur die Textteile, auf die Du Bezug nimmst.
  • 2. Persönliche Angelegenheiten gehören nicht hier in den Thread. Auch Du kannst gerne eine PN schicken und Deine Frage dort formulieren.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 23.06.2005, 22:18
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Perplex
Beitrag 23.06.2005, 23:16
Beitrag #254


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Ausländischer Führerschein:
Von der Anerkennung bis zur Umschreibung ...
Zitat (Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse)
Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen für den Zeitraum ihres begrenzten Aufenthaltes im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben.

Sofern der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis seinen Wohnsitz (Meldeadresse) nach Deutschland verlegt, unterliegt er dem deutschen Fahrerlaubnisrecht. Dabei spielt keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit der Betreffende besitzt, entscheidend ist allein der ordentliche Wohnsitz.
Danach muss die Fahrerlaubnis uneingeschränkt anerkannt werden.

Zitat (Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse)
Die Berechtigung gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben.

Die Berechtigung gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.
Quelle
Zitat (§ 94 der Strafprozessordnung)
StPO § 94: Beweismittel, Sicherstellung und Beschlagnahme

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.
Das widerspricht ganz klar dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004, wenn kein aktueller Grund vorliegt.

Ich bin mal auf den offiziellen Grund gespannt!


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Perplex
Beitrag 23.06.2005, 23:50
Beitrag #255


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Eine Frage an die Juristen hier im Forum:

Gibt es den Straftatbestand der "illegalen Beschlagnahme"?


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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 00:35
Beitrag #256


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Wenn eine Beschlagnahme wegen "Gefahr im Verzug" erfolgte, dann muss ein richterlicher Beschluss innerhalb von 3 Tagen vorliegen.


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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 06:30
Beitrag #257


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Zitat (murksel @ 23.06.2005, 20:18)
Aus der Sperrfrist bin ich auch raus. Der deutsche FS wurde mir im Oktober 04 eingezogen. Die 6 Monate sind also rum.
Wieso Sperrfrist? Bekommt man automatisch eine Sperrfrist von 6 Monaten, wenn man wegen 18 Punkten den Führerschein verliert? Somit hättest Du ja erst ab Mai.2005 in Deutschland fahren dürfen!

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Im Dezember bin ich nach CZ und hab da für 800 Euro nen Führerschein gemacht. Den habe ich im Januar ausgestellt bekommen.
Hast Du den CZ-Schein während der Sperrzeit erworben?

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Ich wurde im März kontrolliert.
Bist Du während der Sperre gefahren?

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Die deutsche Polizei hat den FS eingezogen, mit der Begründung, das er gefälscht wäre. Verhandlung steht noch aus.
Dann ist doch alles klar! Das Gericht erhebt Anklage wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis", weil der CZ-Schein ja gefälscht war & Du eine Sperre hattest. Er war natürlich nicht gefälscht! Aber in der Akte steht wahrscheinlich noch, dass er gefälscht war. Damit steht eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung & Fahren ohne Fahrerlaubnis im Raum. Dort wäre nach Aktenlage eine neue Sperre zu erwarten. Wenn Du aber vor oder während der Sperre in Luxemburg die deutsche Fahrerlaubnis wiedererlangt hast, dann währe sie nach deutscher Rechtssprechung in Deutschland, auch nach der Sperre, nicht gültig.

Somit könnte die aktuelle Beschlagnahme rechtmäßig sein!

Meines Erachtens sind aber Deine Chancen nicht so schlecht, weil die Rechtslage in Deinem Fall, durch die 3 Länder, recht verworren ist.

Gruß Thommy


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murksel
Beitrag 24.06.2005, 07:37
Beitrag #258


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Guten Morgen

So, ich fahre gleich zum Anwalt. Mal schauen, was dabei rumkommt.

@Tommy

Ich habe nie eine Sperrfrist oder Fahrverbot erhalten. Desweiteren habe ich zum Zeitpunkt der Beschlagnahme des deutschen FS im Oktober 04 bereits in Lux gewohnt.
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strichachtdoktor
Beitrag 24.06.2005, 07:40
Beitrag #259


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Zitat (Thommy Bumm @ 24.06.2005, 07:30)
Meines Erachtens sind aber Deine Chancen nicht so schlecht, weil die Rechtslage in Deinem Fall, durch die 3 Länder, recht verworren ist.

ECHT ?! Seit wann schuetzt Unwissenheit vor Strafe ? think.gif

Die Minimalstchance waere, dass die Luxemburger bei der Erteilung nicht nach einem vorhandenen/eingezogenen/frueheren FS gefragt haetten, nichts ueberprueft haetten usw. - glaube ich aber nicht, dass das so war. "L" ist schon reichlich zivilisiert ...

Das, was Thommy Bumm da "zusammengerechnet" hat, habe ich mir auch schon ueberlegt: Irgendwie stimmen entweder die Daten von Murksel nicht so recht, oder er hat genau das gemacht, was TB schon beschrieben hat, naemlich Fahren ohne FE . Weder darf er waehrend eines laufenden Verfahrens eine neue Karte machen, noch diese nutzen bzw. das Gleiche waehrend einer Sperrfrist, die in dem Verfahren ausgesprochen wurde.

Waere also dann genau der Fall von Fuehrerscheintourismus, den die Kritiker des EU-Scheins anscheinend immer im Auge haben ... - der aber schon lange nicht mehr funktioniert, wenn es jemals geklappt haben sollte. (Der aber natuerlich immer gerne versucht wird ...)

UND-nur um nochmal kurz zum Thema zurueckzukommen wink.gif :
Diese "Murksel"-Story ist eine von den Geschichten, die in entscheidendem Punkt von dem Tatbestand abweicht, der z.B. bei der Kapper-Sache von Bedeutung ist: Die Strafe und die Sperrfrist waren bei Kapper verbuesst. Und der EU-Schein von Kapper wurde auch nicht waehrend irgendeiner laufenden Sache erteilt. Womit sich Kapper also herumgeschlagen hat, waren "nur" die Auswuechse des deutschen Verwaltungsrechts, die zu einer Nichtanerkennung seines gueltigen (!)EU-FS fuehren sollten. Mit dem bekannten Ergebnis fuer Kapper.

Wir sollten uns also nicht verwirren lassen: Es ist nicht das Gleiche, ob jemand "mit neuem EU-Schein" faehrt, der gerade bei Illegalem erwischt wurde und noch nicht bestraft wurde ODER ob es sich um die Nutzung eines legal erteilten EU-Fuehrerscheines handelt, nach Ablauf der Sperrfrist erteilt und genutzt ohne neue Auffaelligkkeiten.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 07:55
Beitrag #260


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Zitat (Thommy Bumm @ 24.06.2005, 07:30)
Wieso Sperrfrist? Bekommt man automatisch eine Sperrfrist von 6 Monaten, wenn man wegen 18 Punkten den Führerschein verliert?

So weit ich weiß gibt es bei einem Führerscheinentzug, wegen Punkte, keine gerichtlich angeordnete Sperre. Somit darf man an seinem Wohnsitz jeder Zeit eine Fahrerlaubnis beantragen. Wenn der Wohnsitz dann im Ausland ist, dann ist das rechtens. Eine Sperre muss zu mindest ordentlich zugestellt werden.

Eine Sperre gibt es in diesem Fall nur im Verwaltungsrecht. Die gilt dann nur für die Wiedererlangung der deutschen Fahrerlaubnis bevor man zur MPU darf.

Gruß Thommy


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