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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 24.06.2005, 08:03
Beitrag #261


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Wenn ein Fuehrerschein eines Mitgliedslandes der EU aktuell beschlagnahmt oder sichergestellt ist, gilt wie bei der noch laufenden Sperrfrist, dass keine Behoerde eines anderen Mitgliedslandes einen Fuehrerschein ausstellen darf. Dafuer soll ja dieses zentrale FS-Register eingefuehrt werden, damit unter anderem dieses besser kontrolliert werden kann.


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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 08:08
Beitrag #262


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@strichachtdoktor,
aktuell wurde aber die deutsche Fahrerlaubnis in Luxemburg wiedererteilt!
Die Luxemburger hatten extra die deutsche Akte angefordert. Wenn es eine Sperre gegeben hätte, dann hätten die Luxemburger nicht erteilen dürfen.


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strichachtdoktor
Beitrag 24.06.2005, 08:12
Beitrag #263


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... ach, Quatsch: Wie sollen bitte die Luxemburger eine deutsche Fahrerlaubnis erteilen koennen ??? Die kriegen nichtmal Akteneinsicht ...

Die Luxemburger erteilen eine luxemburgische EU-FE. So wie die Polen eine polnische und die Deutschen eine deutsche EU-FE erteilen. Nicht mehr und nicht weniger. Die "europaeische Wiedererteilung" gibt es nicht.


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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 08:21
Beitrag #264


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Na, auf Grund der deutschen Akte! Es war natürlich ein LU-Führerschein!


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strichachtdoktor
Beitrag 24.06.2005, 08:38
Beitrag #265


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... wir sollten uns vielleicht darauf einigen, dass das nicht das Selbe ist ... whistling.gif

Mir geht das hier auch grundsaetzlich in die falsche Richtung:
Wenn jemand Mist baut, dann soll er dafuer auch bestraft werden. Und wer sich, solange gegen ihn ermittelt wird oder waehrend der Verbuessung der Strafe oder Sperrzeit, einen neuen EU-Fuehrerschein "besorgt", sollte wissen oder zur Kenntnis nehmen, dass er illegal handelt. DAS ist Fuehrerscheintourismus.

Alles andere ist die legale Erteilung einer EU-FE, die von den Deutschen anzuerkennen ist und deren Gebrauch oder deren Nutzbarkeit imho nicht eingeschraenkt werden darf.


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murksel
Beitrag 24.06.2005, 08:40
Beitrag #266


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Dann bring ich mal Licht ins Ganze

Ich habe nie eine Sperre oder ähnliches Bekommen. Mir wurde der deutsche FS im Okt. beschlagnahmt. Da stand nur drin, das mein FS aufgrund meiner Punkte einzuziehen ist. Nichts von Sperrfrist o.ä. Eine Verhandlung gab es nie.

Den tschechischen habe ich im Dez gemacht und Jan ausghändigt bekommen. Der wurde mir im März beschlagnahmt (oder April unsure.gif ?) Dann bin ich nach Lux und habe den neuen FS beantragt. Dort habe ich ausgesagt, das ich in D den deutschen FS im Oktober wegen Punkten abgeben mußte. Eine Woche später hatte ich den lux. FS.

Dieser wurde mir gestern beschlagnahmt. Der Anwalt ist an der Sache dran. Nächste Infos gibt es heute mittag.

Das mit dem Überwachen hat sich vermutlich aufgeklärt. Ich hatte, als ich mein Auto in die Werkstatt gebracht hatte, jemanden (weibliches) bei mir. Und vermutlich haben die dann über meinen lux. FS gesprochen, da sie das mitbekommen hat, als ich den Leihwagen geholt habe. Und der hat dann die Polizei informiert. Der ist nämlich rasent eifersüchtig und hat schon ähnliche Klopse gebracht. Hab sie abe noch nicht erreicht.
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murksel
Beitrag 24.06.2005, 08:41
Beitrag #267


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@Strichachter

Ich habe aber nie eine Sperre oder Strafe erhalten.
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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 08:52
Beitrag #268


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Zitat (§ 98 StPO)
Beschlagnahme

(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.

(2) Der Beamte, der einen Gegenstand ohne richterliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die richterliche Bestätigung beantragen, wenn bei der Beschlagnahme weder der davon Betroffene noch ein erwachsener Angehöriger anwesend war oder wenn der Betroffene und im Falle seiner Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger des Betroffenen gegen die Beschlagnahme ausdrücklichen Widerspruch erhoben hat.
Der Betroffene kann jederzeit die richterliche Entscheidung beantragen.
Solange die öffentliche Klage noch nicht erhoben ist, entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Beschlagnahme stattgefunden hat. Der Betroffene ist über seine Rechte zu belehren.

(3) Ist nach erhobener öffentlicher Klage die Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft oder eine ihrer Ermittlungspersonen erfolgt, so ist binnen drei Tagen dem Richter von der Beschlagnahme Anzeige zu machen; die beschlagnahmten Gegenstände sind ihm zur Verfügung zu stellen.
Quelle
Gefahr im Verzug

@murksel,
ich glaube dein Anwalt wird binnen drei Tage die richterliche Bestätigung, der Beschlagnahme, beantragen. Das bedeutet erst mal 3 Tage ohne Fahrerlaubnis.

Danach wird er Akteneinsicht nehmen.

Der Vorwurf von der Staatsanwaltschaft kann nur "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" lauten. Wenn die richterliche Sperre abgelaufen ist, ist die Fahrerlaubnis gültig. Das zeigt, dass eine MPU-Anordnung oder Nutzungsuntersagung für einen Ausländer nicht erst erlassen werden muss. Es braucht nur beschlagnahmt werden, dann ist das wie eine Nutzungsuntersagung.

Ich schätze Du wirst Deinen Führerschein mit dem Aufdruck "Nicht fahrberechtigt in der BRD" zurückbekommen. Dein Anwalt wird dann die Entfernung dieser Eintragung beantragen & das kann dauern...

Aber andererseits muss der Staatsanwalt innerhalb von 3 Tagen eine öffentliche Klage gegen Dich erheben. Der Richter muss dann auch die sofortige nicht aufschiebbare Vollziehung der Nutzungsuntersagung feststellen, weil das öffentliche Interesse überwiegt. Tut er das nicht, dann gibt es keinen rechtfertigenden Grund, die Beschlagnahme aufrecht zu erhalten. Der Beschluss muss sehr ausführlich & schriftlich erfolgen.

Wenn der Richter dazu allerdings in 3 Tagen nicht in der Lage ist, dann müsstest Du Deine Fahrerlaubnis sofort zurück bekommen. Wenn der Richter Deine Fahrerlaubnis trotzdem behält, dann erfüllt das den Straftatbestand des Verwahrungsbruchs (§ 133) oder unberechtigte Aneignung. Dann hast Du den Richter (Richterin) am Arsch.
Eine gültige Nutzungsuntersagung kann nur über einen rechtsgültigen Beschluss erfolgen.

Ich hoffe natürlich, dass alles für Dich günstiger läuft.

Gruß Thommy


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strichachtdoktor
Beitrag 24.06.2005, 10:32
Beitrag #269


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Zitat (murksel @ 24.06.2005, 09:41)
Ich habe aber nie eine Sperre oder Strafe erhalten.

... Du scheinst ja sehr lernresistent zu sein. Wenn Du ueber 18 Punkte hast, dann hast Du schon einige Schuesse vor den Bug bekommen bevor der Fuehrerschein weg war und nichts draus gelernt ...

Ich sehe da nicht so positiv wie TB. Im besten Fall wird Dein L-EU-FS nach L geschickt mit der ausdruecklichen Aufforderung, die FE zu entziehen. Und die Luxemburger sprechen gemeinhin Deutsch - da gibt es keine grossartigen Verstaendigungsprobleme.

Ausserdem finde ich es merkwuerdig, dass man Dir "nur den Schein abgenommen" hat - eigentlich ist "Schein abnehmen" und Bestimmung einer Sperrfrist, in der eine neue FE nicht erteilt werden darf, ein Paerchen ...

Solltest Du da nur etwas ueberlesen haben, ist Dein L-Schein auf jeden Fall illegal und daher Dein Fahren auch als Fahren ohne FE zu bestrafen.


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murksel
Beitrag 24.06.2005, 10:39
Beitrag #270


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Ich geh auf dein Posting nachher ein.

Die Polizei hat grad angerufen und mir mitgeteilt, das ich den FS wieder abholen darf. Der Staatsanwalt hat das angeordnet tongue.gif
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gerri
Beitrag 24.06.2005, 10:46
Beitrag #271


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so schnell ordnet das ein staatsanwalt an????? whistling.gif whistling.gif


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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 10:48
Beitrag #272


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Zitat (murksel @ 24.06.2005, 11:39)
Der Staatsanwalt hat das angeordnet  tongue.gif

rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 24.06.2005, 10:50
Beitrag #273


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Mich beschleicht der Verdacht auf "Trollitis" ... shutup.gif


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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 11:01
Beitrag #274


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Zitat (gerri @ 24.06.2005, 11:46)
So schnell ordnet das ein Staatsanwalt an????? whistling.gif  whistling.gif

Es musste doch innerhalb von 3 Tagen entschieden werden. Entweder Beschlagnahme mit allen Konsequenzen oder Rückgabe. Genau das was ich vorher gepostet hatte.

Die police.gif cop.gif haben illegal & eigenmächtig gehandelt!


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gerri
Beitrag 24.06.2005, 11:02
Beitrag #275


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naja jetzt mal im ernst murksel,das schreiben hat bestimmt noch nicht mal das büro vom staatsanwalt gesehen...
laugh2.gif rofl1.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 24.06.2005, 11:07
Beitrag #276


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... irgendwie ist die ganze Geschichte doch unsauber.
Erstmal die unklare Vorgeschichte. Dann die Polizisten, die mit Namen den Fahrer eines Leihwagens begruessen der fuer ein paar Stunden nur in Deutschland ist. Das sind sehr unwahrscheinliche Zufallstreffer ...
Dann ordnet der Staatsanwalt ploetzlich die Rueckgabe des FS an - bei der Vorgeschichte eher unwahrscheinlich.
Demnaechst bringt den FS noch eine Polizeistreife vorbei mit Entschuldigung des Bundeskanzlers...

Also, bitte! wallbash.gif


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gerri
Beitrag 24.06.2005, 11:08
Beitrag #277


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ja mit entschädigungsgeld dazu police.gif police.gif wavey.gif


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Andreas 214
Beitrag 24.06.2005, 11:18
Beitrag #278


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Aus gegebenen Anlass

Nachfolgend stelle ich mal das Orginal-Schreiben vom LA mit der Aufforderung
die MPU abzulegen hier rein. (hoffe es klappt und ist nicht zu groß)

Es ist der aktuelle Fall einer mir bekannten Person bei der kein Fahrverbot mehr
besteht.

Ich bin nun auch schon eine geraume Zeit in diesem Forum und versuche auch
auf dem neuesten Stand der Dinge zu bleiben, aber nach Stunden §§ lesen
raucht mir der Kopf und ich bin wieder am Anfang.

Vielleicht könnten wir dieses Schreiben step by step durch gehen (was die § betrifft)
und was dagegen zu tun wäre wie Beschwerde oder Einspruch einlegen usw.

Bild 1
Bild 2
Bild 3


-----------------------
Anmerkung Admin:

Ich habe die Bilder verlinkt, da sie zu groß sind.

Gruss Matte


Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 24.06.2005, 11:52


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Gruß aus Ravensburg
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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 11:33
Beitrag #279


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offtopic.gif Ein Troll ist jemand, der unter verschiedenen Nicks auftritt!
Wo wäre der andere Nick - bitteschön? think.gif

Seid doch mal bitte etwas zurückhaltender, mit euren Verdächtigungen!
OK, einige Postings erschienen etwas widersprüchlich. Darauf hatte ich ihn auch direkt angesprochen. Aber ich hatte die Ungereimtheiten mit Murksel telefonisch geklärt. Es ist doch normal, dass man in der Öffentlichkeit nicht alle unwesentlichen Einzelheiten preisgibt.

Lass uns doch alle von den Erfahrungen lernen!

Die Kunst ist nicht aus den eigenen Fehlern zu lernen, sondern aus den Fehlern anderer.


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Filli
Beitrag 24.06.2005, 11:49
Beitrag #280


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Zitat (Thommy Bumm @ 24.06.2005, 01:35)
Wenn eine Beschlagnahme wegen "Gefahr im Verzug" erfolgte, dann muss ein richterlicher Beschluss innerhalb von 3 Tagen vorliegen.

Bei mir hiess es gefahr im Verzug, aber einen richterlichen beschluss hab ich bis heut nicht gesehen.
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Commodore25E
Beitrag 24.06.2005, 11:52
Beitrag #281


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Zitat (Thommy Bumm @ 24.06.2005, 12:33)
Die Kunst ist nicht aus den eigenen Fehlern zu lernen....


Bitte???

Das ist doch das A und O.....


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Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 11:53
Beitrag #282


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Das ist ja noch schlimmer wie mein Brief hier: >KlickKlick<


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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 11:58
Beitrag #283


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Zitat (Commodore25E @ 24.06.2005, 12:52)
Das ist doch das A und O.....

Ich meinte:

Es ist normal aus seinen Fehlern zu lernen, aber die Kunst ist es aus den Fehlern anderer zu lernen!

Ich hatte mich falsch ausgedrückt!


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Roland
Beitrag 24.06.2005, 12:49
Beitrag #284


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Zitat (Andreas 214 @ 24.06.2005, 12:18)
Aus gegebenen Anlass

Nachfolgend stelle ich mal das Orginal-Schreiben vom LA mit der Aufforderung
die MPU abzulegen hier rein. (hoffe es klappt und ist nicht zu groß)

Vielleicht könnten wir dieses Schreiben step by step durch gehen (was die § betrifft)
und was dagegen zu tun wäre wie Beschwerde oder Einspruch einlegen usw.


Hat denn schon mal jemand das Statement der EU-Kommision bei einem RA oder der FEB ins Spiel gebracht. Mich würde mal interessieren was sie denn dazu sagen.

Immerhin ist es doch ein aktuelles Statement der zuständigen EU-Kommision die zu genau dieser Thematik anscheind anderer Meinung ist.


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Andreas 214
Beitrag 24.06.2005, 13:28
Beitrag #285


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@ Roland

kannst Du mir mal kurz verklickern wo ich das Statement in verständlicher Form
finde

wavey.gif


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Gruß aus Ravensburg
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Roland
Beitrag 24.06.2005, 13:38
Beitrag #286


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@Andreas214

Guck mal in deine PN oder schick deine Email-Adresse per PN oder Mail wink.gif


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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 14:03
Beitrag #287


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Ich habe >hier< noch mal das schreiben von der Europäischen Kommission ins Netz gestellt.


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Andreas 214
Beitrag 24.06.2005, 14:19
Beitrag #288


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Absatz 3, Schlussfolgerung vom Schreiben der EUK sagt doch
in meinen Augen ganz klar das es nicht i.O. ist was einige
LA so treiben.

...oder ich bin bescheuert und kapier gar nichts mehr think.gif think.gif


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Gruß aus Ravensburg
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murksel
Beitrag 24.06.2005, 14:40
Beitrag #289


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Was geht denn hier ab?

Ich werde nachher die Schreiben hier online stellen.

Undzwar:

Das Schreiben der Kreisverwaltung (daran könnt Ihr sehen, das keine Sperrfrist/Fahrverbot erteilt wurde)

Das Beschlagnahmeprotokoll von gestern

Eine Kopie des FS von heute

Natürlich schwärze ich alle persönlichen Daten

Das ganze mache ich erst heute abend. Kaum hat jemand mal einen Erfolg (schnellen dazu) schon wird man in eine unseriöse bzw. Lügenecke gestellt.

Unglaublich blushing.gif blink.gif mad.gif
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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 14:51
Beitrag #290


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@Andreas 214,
Hier geht es nur darum Dir rechtswidriger Weise eine Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug aufzudrücken, damit Du dann die nächsten Jahre nicht fahren darfst.
Bis zum Europäischen Gerichtshof kann es dann Jahre dauern. crybaby.gif whistling.gif


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Andreas 214
Beitrag 24.06.2005, 15:14
Beitrag #291


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Zitat (Thommy Bumm @ 24.06.2005, 15:51)
@Andreas 214,
Hier geht es nur darum Dir rechtswidriger Weise eine Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug aufzudrücken, damit Du dann die nächsten Jahre nicht fahren darfst.
Bis zum Europäischen Gerichtshof kann es dann Jahre dauern. crybaby.gif whistling.gif


Lieber Thommy,

ist mir schon klar.
Aber wir sind ja hier um Mittel und Wege zu finden um gegen diese NU vor zugehen.

Es kann ja auch nicht sein das einige LA`s dagegen angehen und anderen ist
es egal solange man nicht straffällig wird.

Das Schreiben der EUK sollte den Damen und Herren doch wohl auch einen
Denkanstoß geben.
crybaby.gif


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mirko1
Beitrag 24.06.2005, 15:18
Beitrag #292


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Zitat (Thommy Bumm @ 24.06.2005, 15:03)
Ich habe >hier< noch mal das schreiben von der Europäischen Kommission ins Netz gestellt.

Jetzt muss das Schreiben noch in ein Urteil des Eugh gepackt werden und wir haben gewonnen. smile.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 24.06.2005, 15:32
Beitrag #293


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Zitat (Andreas 214 @ 24.06.2005, 15:19)
Absatz 3, Schlussfolgerung vom Schreiben der EUK sagt dochin meinen Augen ganz klar das es nicht i.O. ist was einige
LA so treiben.

Sehe ich auch so. Tatsache ist aber, dass es sich nur um eine Meinung zu der Angelegenheit handelt. Bindend ist das nicht. Muss auch nicht vom Gericht geteilt werden, diese Meinung.

Deutsche Fuehrerscheinbehoerden werden solange klagen, bis jede nur moegliche Formulierung vom EuGH zerlegt wurde, bzw. bis jeder juristische Winkelzug in Luxemburg einzeln abgeschmettert wurde.

Und solange die Verwaltungsgerichte bei dem Irrsinn mitziehen, werden deutsche Behoerden in jedem Einzelfall das bekommen, was sie eigentlich wollen: Verkehrsauffaellige Kraftfahrer von der Strasse fernhalten.

So oder so. Wer klagt und keine Therapie macht, wie es die MPU-Mafia gerne haette, ist mindestens 5 Jahre von der Strasse, selbst wenn er am Ende Recht behaelt - wie Kapper z.B. Seit 1989 geht der Zirkus mindestens schon so und mit Kapper oder dem AUT-Fall wird lange nicht Schluss sein ...


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mirko1
Beitrag 24.06.2005, 15:58
Beitrag #294


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@/8doc
Naja ganz so pessimistisch sehe ich das nicht, Fahren ohne ist vom Tisch, bei Verletzung der 185 Tage Regel kann D nur den Ausstellerstaat Bitten die FS zurück zu nehmen (was noch nicht geschehen ist), es bleibt D nur noch die MPU und NU, wenn das auch gekippt wird, hat D nichts mehr in der Hand gegen EU-FS Besitzer vor zu gehen.
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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 16:19
Beitrag #295


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Zitat (mirko1 @ 24.06.2005, 16:58)
... wenn das auch gekippt wird, hat Deutschland nichts mehr in der Hand gegen EU-FS Besitzer vor zu gehen.

Denkst Du...!
Es wird sich gar nichts ändern! Die Situation ist doch jetzt schon klar. Wenn die Situation durch ein neues EU-Urteil noch klarer wird, dann kann Deutschland doch nach wie vor Nutzungsuntersagungen mit Sofortvollzug aussprechen. Wer will Deutschland daran hindern? Schließlich dauert es doch dann wieder Jahre bis zum Europäischen Gerichtshof.

Ich habe jetzt inzwischen auch meine Nutzungsuntersagung bekommen. crybaby.gif

Gerri, wir sind jetzt Brüder!!! wavey.gif


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gerri
Beitrag 24.06.2005, 16:24
Beitrag #296


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tja thommy,nutzungsuntersagungsbrüder.... ranting.gif ranting.gif

ich warte jeden tag auf mein bescheit vom ovg münster
plasma.gif plasma.gif

und wenn ich gewonnen habe dann gib ich euch allen was aus rofl1.gif


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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 16:32
Beitrag #297


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Zitat (gerri @ 24.06.2005, 17:24)
Nutzungsuntersagungsbrüder....

Was denn sonst?
John F. Kennedy war ja auch kein Berliner! unsure.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 24.06.2005, 17:25
Beitrag #298


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Zitat
John F. Kennedy war ja auch kein Berliner!

Muss man das verstehen ? Oder sitze ich auf der Leitung ?


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gerri
Beitrag 24.06.2005, 17:28
Beitrag #299


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ich verstehe auch nur nutzungsuntersagung ranting.gif

jetzt mal im ernst thommy,was hat jfk damit zu tun.. think.gif


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bazi
Beitrag 24.06.2005, 17:48
Beitrag #300


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Betreff: Re: Führerscheinsache XXXXXXX
Von: "info@xxxxxxxxx.de" ins Adressbuch
An: XXX@web.de>
Datum: 24.06.05 15:20:42


erweiterter Header
Betreff: Re: Führerscheinsache XXXXXXX
Von: "<info@xxxxxxxx.de> ins Adressbuch

24.06.05 15:20

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

auf Ihre Anfrage vom 22.06.2005 teilen wir Ihnen mit, dass Ihre
Nachricht vom 17.06.2005 bei uns eingegangen ist und bei der nächsten
sich bietenden Gelegenheit auch entsprechend umgesetzt wird.

Das wird aber erst der Fall sein, wenn die Stellungnahme der
Landesregierung vorliegt.

Auf die Europäische Kommission kommt es hier freilich nicht an. Deren
Rechtsauffassung, die aber nicht ganz uninteressant ist, deckt sich ja
in vollem Umfange mit unseren Ausführungen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. W. S.
Rechtsanwalt

hab ich soeben aus dem Postfach geholt, Antwort auf das Schreiben der EU-Commission,

Bazi


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Roland
Beitrag 24.06.2005, 18:04
Beitrag #301


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Ich versteh nur Bahnhof blink.gif

Um was geht's denn hier genau ??


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mirko1
Beitrag 24.06.2005, 18:05
Beitrag #302


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Zitat (Thommy Bumm @ 24.06.2005, 17:19)
Denkst Du...!
Es wird sich gar nichts ändern! Die Situation ist doch jetzt schon klar. Wenn die Situation durch ein neues EU-Urteil noch klarer wird, dann kann Deutschland doch nach wie vor Nutzungsuntersagungen mit Sofortvollzug aussprechen. Wer will Deutschland daran hindern? Schließlich dauert es doch dann wieder Jahre bis zum Europäischen Gerichtshof.

Die Nutzungsuntersagung kommt nach der MPU Anordnung, ohne MPU Anordnung keine Nutzungsuntersagung.

Wenn die nachträgliche MPU Anordnung vom EUGH gekippt wird, wie soll D dann die Nutzungsuntersagung formulieren?

Die Nutzungsuntersagung wird doch wegen nicht beigebrachter MPU (Eignungszweifel) ausgesprochen.

Da fehlt dann die Grundlage für die Nutzungsuntersagung.
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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 18:34
Beitrag #303


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Zitat (mirko1 @ 24.06.2005, 19:05)
Da fehlt dann die Grundlage für die Nutzungsuntersagung.

na und...?
Die deutschen nationalen Gesetze werden doch durch EU-Recht nicht abgeschafft! Wenn eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wurde, dann ist sie auch dann Rechtswirksam, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die NU eigentlich rechtswidrig war. Dann hat Deutschland zumindest ca. 3 Jahre gewonnen. Der Schadenersatz hält sich dann oft in Grenzen. Das ist dann so wie mit der Haftentschädigung (10,- € pro Tag).

Gruß Thommy


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Bentley222
Beitrag 24.06.2005, 18:41
Beitrag #304


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Welch gloriose Aussage des Herrn Doktor S. aus dem Frankenthal.
Jetzt mal ganz ehrlich, was hat Rheinland-Pfalz oder sonst ein Bundesland da zu sagen ?

Natürlich deckt sich die Rechtsauffassung der Kommission ( Legislative ) mit den Ausführung des Doktors, nur welchen rechtlichen Belang hat das?
Herr Doktor S. hat das ja richtig erkannt....

Nonsense for nobody....

crybaby.gif

***** Anmerkung Moderator:

Unnötiges und sehr langes Zitat gelöscht. Die Beiträge liest sich niemand zweimal durch. Ich bitte dringend, nicht unnötig zu quoten.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 24.06.2005, 20:32
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Bentley222
Beitrag 24.06.2005, 18:55
Beitrag #305


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Zitat
Die deutschen nationalen Gesetze werden doch durch EU-Recht nicht abgeschafft!


Da muss ich sagen Gott sei Dank !!
Und zumindest der erste Mpu-Gegner, der die Wahrheit anerkennt....


Zitat
Dann hat Deutschland zumindest ca. 3 Jahre gewonnen.


WAS in aller Welt sollte D-Land gewonnen haben? Ruhe vor verurteilten MPU-Flüchtlingen, verurteilten Alk- Drogen oder Punkte - Sündern ?
Und warum nur 3 Jahre ?

Jedes Jahr ist ein gewonnenes Jahr ! und im Endeffekt sind es 15 Jahre.... Nutzungs-Verwertung....
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gabriel7
Beitrag 24.06.2005, 19:20
Beitrag #306


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@Bently222
Falls es Dir noch nicht bekannt sein sollte,
in der Mehrzahl deutscher Bundesländer wird nachtägliche
MPU oder NU überhaupt nicht praktiziert. tongue.gif
In den anderen Bundesländern dürfte es nur eine
Frage der Zeit sein, bis auch dort geltendes EU Recht
annerkannt wird whistling.gif
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Perplex
Beitrag 24.06.2005, 19:34
Beitrag #307


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Zitat (Bentley222 @ 24.06.2005, 19:55)
Jedes Jahr ist ein gewonnenes Jahr ! und im Endeffekt sind es 15 Jahre.... Nutzungs-Verwertung....

@Bentley222,
Du bist ja so gemein, soooo geeemeiiin!!!


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Medusa
Beitrag 24.06.2005, 19:40
Beitrag #308


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@Bentley222

EU Recht bricht Landesrecht tongue.gif
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Bentley222
Beitrag 24.06.2005, 19:43
Beitrag #309


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@ Medusa: Viel Spass beim "Durchklagen"....
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Medusa
Beitrag 24.06.2005, 19:45
Beitrag #310


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Einer kommt durch. Dann hat D. verloren ..
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