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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 25.06.2005, 00:51
Beitrag #321


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Zitat (Thommy Bumm @ 24.06.2005, 20:47)
Zitat (Medusa @ 24.06.2005, 20:40)
EU Recht bricht Landesrecht   tongue.gif

Ja, aber leider nur in der Theorie! crybaby.gif

Exakt das muss sich aendern - sonst wird es teuer fuer Deutschland (wie juengst der Bundesrechnungshof ausrechnete): Strafzahlungen an die EU wegen nicht umgesetzter Richtlinien usw ...


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Perplex
Beitrag 25.06.2005, 02:29
Beitrag #322


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Zitat (Andreas 214 @ 24.06.2005, 15:19)
...oder ich bin bescheuert und kapier gar nichts mehr think.gif  think.gif

@Andreas 214

Es ist eigentlich vollkommen egal, was Deine Fahrerlaubnisbehörde Dir schreibt. Du hast sowieso keine Rechtsmittel gegen die MPU-Anordnung. Erst im Klageweg hast Du Rechtsmittel.

Wenn Du in einer Woche kein MPI benennst, dann gibt es sofort eine Nutzungsuntersagung.

Wenn Du unvorbereitet zur MPU gehst, dann fällst Du unter Garantie durch.

Wenn bei Dir Suchtmittel eine Rolle spielten, dann musst Du bis zu 12 Monate Abstinenz nachweisen.

Dafür hast Du nur 2 Monate Zeit. Eine Verlängerung gibt es in den meisten Fällen nicht.

Rehabilitationsmaßnahmen sind nicht erwünscht. Entweder Du bist geeignet oder Du bist nicht geeignet.

Wenn Du eine abgelegte MPU nicht abgibst, dann wird die Fahrerlaubnisbehörde von einem negativen Gutachten ausgehen.

Nach Ende Deiner Frist hast Du noch ein Monat Schonfrist bis zur Nutzungsuntersagung.

Eine Flucht ins Ausland nutzt Dir jetzt nichts mehr.

Viel Erfolg! crybaby.gif


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Perplex
Beitrag 25.06.2005, 03:16
Beitrag #323


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Zitat (strichachtdoktor @ 24.06.2005, 21:43)
Ach murksel, nimms nicht so schwer, wir haben hier halt schon viel Mist gelesen ...
blushing.gif  Also, ich entschuldige mich jetzt mal ganz brav. blushing.gif  blushing.gif
Soll nicht wieder vorkommen.

Das die police.gif police.gif so krass drauf sind, dass habe ich dieses Jahr erst 2 Mal am eigenen Leib erfahren. Für mich war das immer glaubhaft.

Was sagt uns das?
Wer im Ausland wohnt, der ist vor den Fahrerlaubnisbehörden absolut sicher!


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Bayer
Beitrag 25.06.2005, 07:31
Beitrag #324


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Zitat (murksel @ 24.06.2005, 21:01)
Der Führerschein wurde mir aufgrund der Akte aus Deutschland ausgestellt. Ich mußte den FS nicht neu machen. Ich habe lediglich den FS neu ausgestellt bekommen.

Genau so sah mein FS in Deutschland aus. Visitenkartenformat gibbet noch net in Lux.

Das scheint ja tatsächlich zu funktionieren. Bisher wurde das ja immer bestritten.
Praktisch eine Wiedererteilung in einem anderen EU-Staat auf Grundlage der FS-Akte aus D und das trotz 18 Punkten. Ist das eigentlich EU-Richtlinien konform ??
Was sagen die Profis dazu insbes. Andreas ??
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Gast_charly68_*
Beitrag 25.06.2005, 07:38
Beitrag #325





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Dieses Verfahren wird auch noch in anderen Ländern angewendet.

Gruß
charly68
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Perplex
Beitrag 25.06.2005, 08:33
Beitrag #326


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Zitat (Filli @ 24.06.2005, 12:49)
Bei mir hieß es Gefahr im Verzug, aber einen richterlichen Beschluss hab ich bis heut nicht gesehen.

Dann lies Dir doch noch mal genau meine Postings von Gestern durch!
Schau auf Dein Beschlagnahmeprotokoll! Wenn Du keins hast, dann warst Du mit der Beschlagnahme einverstanden.


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mirko1
Beitrag 25.06.2005, 21:18
Beitrag #327


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Zitat (Uwe @ 25.06.2005, 00:02)
Die fehlenden Offtopicbeiträge sind hier gelandet.

Gruß Uwe

finde ich nicht gut UWE, waren einige Beiträge dabei die sehr wohl mit dem Thema was zu tun haben.

So langsam habe ich wie andere auch keine Lust mehr hier zu schreiben.

Zensur....wo man nur hinschaut.

Wir redeten über die MPU in Bezug auf den EU-FS und schwupp werden die Beiträge verschoben.

Super Danke

Sollte doch klar sein das wir die MPU öfters mal im Visir haben, betrifft doch schlieslich uns EU-FS besitzer und wird den EUGH demnächst auch beschäftigen.

Nun kommt gleich wieder der Andreas und "Dann geh doch"...

ich schreibe und lese hier weil mir einige Leute mittlerweile gut bekannt sind, bestimmt komme ich nicht wegen "dann geh doch"
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frankenstein
Beitrag 25.06.2005, 21:38
Beitrag #328


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@mirko1

Die von Dir angesprochenen Beiträge wurden erstens verschoben, weil sie nun wirklich sinnfrei waren und zweitens, und das ist der wohl entscheidendere Grund, gegen die Netiquette des Verkehrsportals verstoßen.

Diesen Beitrag von Dir wirst Du doch nicht ernsthaft dem Thema einordnen!? Oder???

Also auch für dich, wie für alle anderen gilt: Haltet Euch an eine sachliche Diskussion und an die Netiquette und alles ist gut.

Gruß Frankenstein wavey.gif


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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strichachtdoktor
Beitrag 26.06.2005, 09:51
Beitrag #329


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Ich glaube ja, dass hier ein wenig zu scharf seitens der Moderatoren geschossen wird ...

Der Beitrag von Mirko1, auf den verwiesen wird, ist keineswegs sinnfrei oder passt nicht zum Thema. Warum klappt das denn mit der Anerkennung von EU-Fuehrerscheinen in Deutschland nicht in vollem Umfang und warum wird denn weiter zur MPU geschickt und die NU angewandt ???

Weil wir in Deutschland nur geringe Strafen mit - im Rest der Welt - unbekannten verwaltungsrechtlichen Rattenschwaenzen haben. Und weil es in Deutschland eben nie "erledigt ist", wenn man mal etwas angestellt hat.

Anders als im uebrigen Europa ist man in Deutschland ja gleich "krank", wenn man mal ein Bier zuviel trinkt und dann zu frueh losfaehrt. Man ist auch "krank", wenn man sich in seiner Freizeit ein "Pfeifchen" spendiert - egal, ob das was mit dem Autofahren zu tun hat oder nicht. Auch wer mehr als einmal mit dem Gesetz zu tun hatte ist "krank". Machen wir uns doch nichts vor: Alles, was in Deutschland irgendwie von einer tatsaechlichen oder fiktiven Norm abweicht, ist "krank".

Nach einer solchen "amtlichen Feststellung" muss in Deutschland fast immer behandelt werden. Und anschliessend, ein paar MPUs spaeter, gibt es vielleicht auch den Schein wieder ...

Wenn Mirko1 also schreibt
Zitat
Also lieber gehe ich ein paar monate in den Knast und fahre danach wieder, als evtl. 15 jahre wie ein Gespenst ohne Lappen zu sein.
, dann passt das sehr wohl zum Thema.

Denn genau darum geht es doch bei der EU-FS-Geschichte: Nach Verbuessung der Strafe, nach Ablauf der Sperrfrist darf wieder erteilt werden. Von jedem zustaendigen Strassenverkehrsamt innerhalb der EU.

Dann muss Deutschland eben die Strafen erhoehen und/oder verschaerfen, aber diesmal mit der Garantie, dass danach die Sache gegessen ist. Und darauf laeuft doch das EuGH-Urteil letztendlich hinaus: Endliche Strafen und endliche Massnahmen zur Sicherung und Besserung. Kein willkuerliches Verlaengern von Sperrzeiten mit vorgeschobenen Begruendungen mehr.

Was freilich nur funktioniert, wenn die drei Monate Knast fuer das Fahren mit 1,0%o nicht auch wieder 15 Jahre irgendwo gespeichert werden ... wink.gif


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Lexus
Beitrag 26.06.2005, 10:41
Beitrag #330


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Zitat (gerri @ 24.06.2005, 18:28)
ich verstehe auch nur nutzungsuntersagung ranting.gif

jetzt mal im ernst thommy,was hat jfk damit zu tun.. think.gif

Es gibtr nicht viele in diesem Thread, die Th. Bumms Humor verstehen; für mich ist es aber immer wieder aufheiternd, so was zu lesen wie das über JFK, der als US-Amerikaner behauptet hat, Berliner zu sein, so wie Th. B. behauöptet hat, mit gerri verwandt zu sein und damit auf die Einschränkung von gerri reagiert hat.

Im übrigen: murksel hatte seine ganze Geschichte schon ausführlich vor längerer Zeit dargelegt, das hätte jeder in der Vergangenheit lesen und verstehen können. Er hat, was ich auch schon gepostet hatte, völlig legal einen luxemburgischen FS erworben, weil er dort arbeitet und wohnt (was nicht so ganz koscher war, war der zeitweilige Dreifach-Besitz von Führerscheinen). Aber es war doch klar, dass das Verfahren wegen FoF nichts werden würde, so dass der Staatsanwalt es gar nicht mehr gewagt hat, einen §-111-a-Beschluss beim Gericht zu beantragen, sondern den FS freigegeben hat, wozu er befugt ist.

Strafbarkeit scheidet nun mal aus!

Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass bei murksel keine NU kommen darf, weil in seinem Fall die formal nach der FeV gegegebene All-Zuständigkeit nicht greifen darf, weil er dann anders behandelt werden würde als alle anderen Wohnsitz-Ausländer (denn auf die Staatsangehörigkeit darf in diesem Fall ja nicht abgestellt werden).

PS: irgendwer hat im Hinblick auf eine auf meiner Website befindliche Entscheidung des AG Lüdinghausen angefragt, ob ich die Seiten gewechselt hätte. Nein, das ist nicht der Fall. Erstens stelle ich bei mir nicht nur Entscheidungen rein, die mir passen, sondern versuche, objektiv zu informieren. Zweitens besagt die Entscheidung des AG nichts für diesen Thread ausser, dass es eben nicht wegen FoF strafbar ist, eine EU-FE zu benutzen, was ja wohl inzwischen Allgemeingut sein sollte.

Die Entscheidung hat aber einen anderen wesentlich interessanteren Gesichtspunkt: Es wird dort explizit gesagt, dass das Beitrittsdatum unwichtig ist, auch wenn die FE aus der Zeit vor dem Beitritt stammt, ist sie seite dem Beitritt eine EU-FE. Letzteres ist der eigentliche Grund, weshalb ich die Entscheidung dort verlinkt habe, denn über diesen Punkt bestand verschiedentlich Unsicherheit.


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murksel
Beitrag 26.06.2005, 10:44
Beitrag #331


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@Lexus

nur eine Anmerkung. Ich hatte nie mehr als einen Führerschein. Insgesamt hatte ich zwar drei, aber nie mehrere gleichzeitig.

gruß murksel
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Lexus
Beitrag 26.06.2005, 10:49
Beitrag #332


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Stimmt, ich erinnere mich jetzt auch


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Uwe
Beitrag 26.06.2005, 11:50
Beitrag #333


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Hier ist das Offtopic.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Perplex
Beitrag 26.06.2005, 12:10
Beitrag #334


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Zitat (Andreas 214 @ 24.06.2005, 12:18)

@Andreas 214
Deine Fahrerlaubnisbehörde bezieht sich in ihrem Schreiben auf § 28 FeV so als wenn es das EU-Urteil vom 29.04.2004 nie gegeben hätte. Da steht eindeutig, dass Deine Fahrerlaubnis jetzt nicht gilt & nicht erst nach negativer MPU. Damit wird der Grund nicht hinreichend begründet.
Dieser Paragraph kann nicht als Grund herhalten, Dich zur MPU zu schicken.

Zitat (§ 28 FeV)
(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis, denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben.
Zitat (Andreas 214 @ Blatt 3)
Somit gilt für sie die Berechtigung nach § 28 Abs. 1 FeV, die EU-Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland nutzen zu dürfen, nicht.
Zitat (§ 28 FeV)
(5) Das Recht, von einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer der in Absatz 4 Nr. 3 und 4 genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung oder die Sperre nicht mehr bestehen. § 20 Abs. 1 und 3 gilt entsprechend.


Deine Fahrerlaubnisbehörde hat keine Ahnung!
Leider gibt es gegen die unberechtigte MPU-Anordnung keine Rechtsmittel. Das kann nur auf dem Klageweg geklärt werden.
Der Richter kann hier nur dem EU-Urteil folgen.

Hast Du kurze Haare?
Wenn ja, dann kannst Du die MPU in 2 Monaten nicht schaffen. Ohne Drogenscreening kannst Du die MPU nicht bestehen. Eine Verlängerung gibt es nicht! Der Klageweg ist Dein einziger Weg. Ende des Jahres gibt es unweigerlich die Nutzungsuntersagung bis ein vorläufiger Beschluss das Gegenteil festlegt.

Wenn Du lange Haare hast, dann hast Du eine winzige Chance der Klage zu entkommen.

Gruß Thommy


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mirko1
Beitrag 26.06.2005, 12:32
Beitrag #335


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Schon wieder Verschoben NA dANKE UWE..

ein Auzug von dem verschobenen Beitrag:

letztendlich machen wir den EU-FS um der MPU zu entfliehen, jeder der zur MPU muss, hat mal irgendeinen Scheiß gebaut und würde es diese MPU nicht geben könnten ja andere Strafen für das ( Scheiße bauen ) in betracht kommen.

und schon sind wir beim Thema und meinem Beitrag, wir machten nun mal den EU-FS in einer Zeit wo es noch keine nachträglichen MPU´s und NU´s gab und trotz legalem EU-FS werden wir weiter verfolgt, gejagt, diskriminiert u.s.w würde es die MPU nicht geben müssten andere Strafen herhalten und wir würden keinen EU-FS machen müssen und hätten den Deutschen FS in Händen.

Genau auf dieses bin ich letztendlich in Deinem verschobenen Beitrag eingegangen und sollten wir oder einer von uns vor dem EUGH gewinnen, werden andere Strafen kommen, oder denkt hier wirklich einer, das die MPU wenn sie auf EU-FS nachträglich nicht zulässig ist, noch in Deutschland zumindest in dieser Menschenverachtenden Form noch länger haltbar ist?
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Perplex
Beitrag 26.06.2005, 12:41
Beitrag #336


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@mirko1
Halte Dich Doch mal bitte zurück!
Ihr habt beide Recht, aber Uwe ist nun mal der Moderator. Akzeptier das bitte! Es wird doch nicht jeder offtopic.gif Beitrag verschoben.


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Perplex
Beitrag 26.06.2005, 14:20
Beitrag #337


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Zitat (Thommy Bumm @ 26.06.2005, 13:10)
Dieser Paragraph kann nicht als Grund herhalten, Dich zur MPU zu schicken.

Findet Ihr es nicht erstaunlich, dass die Fahrerlaubnisbehörden selbst heute noch so blöd sind & die MPU mit dem § 28 FeV begründen? Oder habe ich da ne Kleinigkeit vergessen? Das liegt wohl daran, weil sie keine Anwälte sind. Das ist eine eklatante Verschwendung von Steuergeldern!

Was sagen denn unsere Juristen dazu?

Kann "Andreas 214" die MPU ablehnen, weil die Begründungen vollkommen falsch sind? Eine Nutzungsuntersagung kann doch so unmöglich vor Gericht durchkommen!?


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Beitrag 26.06.2005, 14:36
Beitrag #338


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Ist es nicht egal, ob man das Verlangen nach einer MPU nun nach § 28 oder nach § 46 FeV verlangt?

Gedanken hierüber müssten sich doch allenfalls Staatsanwälte machen, denen die Idee käme, auf Grund von § 28 davon auszugehen, dass keine gültige FE vorliegt. Aber dass das der Fall ist, ist ja inzwischen von den Strafgerichten hinlänglich entschieden.

Im Verwaltungsverfahren ist ja wohl das Heranziehen einer falschen Norm unschädlich, wenn eine andere Norm rechtmäßig zum selben Ergebnis führt, nämlich zur Anwendung der §§ 11 bis 14 FeV.


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mirko1
Beitrag 26.06.2005, 17:37
Beitrag #339


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Zitat (Thommy Bumm @ 26.06.2005, 13:41)
@mirko1
Halte Dich Doch mal bitte zurück!

@Thommy Bumm

na dann....wird gemacht. offtopic.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 26.06.2005, 21:45
Beitrag #340


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Zitat (Lexus @ 26.06.2005, 15:36)
Ist es nicht egal, ob man das Verlangen nach einer MPU nun nach § 28 oder nach § 46 FeV verlangt?

... egal ist 88, Lexus, kann man drehen wie man will wink.gif

Die Anordnung nach §28 FeV greift aus den zutreffenden Gruenden des EuGH-Urteils ins Leere. Und Art.1 Abs.1 der europ. FS-Richtlinie laesst sich sicher nicht durch den §28 Abs.5 einer nationalen FS-Verordnung aus den Angeln heben.

Bleibt eigentlich nur §46 FeV.

Und da beisst sich Deutschland ins eigene Fleisch, meine ich: Wenn die Anordnung einer auslaendischen Behoerde der einer deutschen Behoerde gleichrangig ist, muesste der §46 vom Tisch sein. Denn wenn eine deutsche Behoerde nach einem Entzug neu erteilt, sind fruehere Verurteilungen vom Tisch bis zu dem Zeitpunkt an dem der Betroffene eventuell nochmal auffaellig wird - aber auch nur dann. Ansonsten spielen evtl. fruehere Verurteilungen keine Rolle mehr. Voraussetzung dafuer waere es imho allerdings, dass die erteilende auslaendische Behoerde Gelegenheit hatte, diesen Punkt zu beruecksichtigen.

Laut EU-RiLi hat ueberdies jedes Mitgliedsland der EU die Verpflichtung, sich von Befaehigung und Eignung der FS-Bewerber zu ueberzeugen - ein Punkt, den Deutschland nach eigenem Bekunden fuer Fahranfaenger nicht erfuellt (S.a. §11 FeB...), Stichwort: Vertrauensbonus - wer sagt denn, dass die anderen Staaten das nicht generell z.B. durch besonders geschulte Pruefer erfuellen oder durch die Verwendung psychologisch besonders durchdachter Pruefungsbogen sicherstellen ? Zumindest die Polen behaupten das ja ...

Fuer mich bedeutet das jedenfalls, dass die Anwendbarkeit des §46FeV zumindest dann gehemmt ist, wenn der auslaendischen Behoerde fruehere Entzuege in Deutschland oder Eignungszweifel bekannt waren, bevor sie erteilt hat.

Letzte Entscheidung ueber die Fahreignung haben in Deutschland sowieso Gerichte. Und spaetestens dort wird man z.B. eine mehrjaehrige unauffaellige Teilnahme am Strassenverkehr, straffrei mit EU-FS, bei der Gefahrenabschaetzung mit beruecksichtigen muessen ...


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Lexus
Beitrag 27.06.2005, 06:23
Beitrag #341


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Soweit kann ich /8doc eigentlich zustimmen; es ist durchaus möglich, dass man § 46 FeV so auslegen muss, dass eine NU nur in Betracht kommt, wenn die Tatsachen, die auf die fehlende Eignung hindeuten, erst nach der Erteilung der EU-FE entstanden sind, es sei denn

1. der FE-Inhaber hat bei der Erteilung der EU-FE verschwiegen, dass es sich nicht um eine Ersterteilung (mit Vertrauensbonus) handelte, sondern um eine Wiedererteilung nach Entzug;

2. der FE-Inhaber hat bei der Erteilung gegenüber der EU-FSt-Stelle die Gründe verschwiegen oder verniedlicht, die dazu geführt haben, dass es sich um eine Wiederererteilung handelt;

3. es steht fest, dass die ausländische Behörde die Eignungsprüfung nicht auf die charakterliche Eignung ausgedehnt, sondern die FE einfach schematisch mit Vertrauensvorschuss nach Ablauf der kurzen Sperrfrist erteil hat.

Treffen die drei "es sei denn"s allerdings zu, dann muss aber D in der Lage sein, selbst direkt gegenüber demjenigen, der sich so seine FE erschlichen hat, vorzugehen, und darf nicht von diesem höhnisch darauf verwiesen werden, doch eine Klage gegen das ausstellende Land wegen Vertragsverletzung zu erheben. Das käme sowieso nur bei 3. in Frage, bei 1. und 2. kann das betreffende Land ja gar nichts machen, weil es kein zentrales FS-Register in Europa gibt.

Und auch bei 3. ist eine Klage eigentlich unzumutbar, weil D mangels Kenntnis gar nicht die näheren Umstände jeder einzelnen FE-Erteilung darlegen und beweisen könnte. Hier müsste prozessual wenigstens eine Umkehr der Beweislast stattfinden (das ausstellende Land hätte darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass eine gründliche charakterliche Prüfung stattgefunden hat und damit die dort bekannten Bedenken ausgeräumt wurden).


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Perplex
Beitrag 27.06.2005, 08:10
Beitrag #342


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Wenn ich es richtig verstanden habe, dann liegt die Beweislast bei der deutschen Fahrerlaubnisbehörde. Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde hat aber nur Beweise aus früheren Straftaten & vergeblichen Anschreiben an die ausstellende Behörde. Wenn also die ausstellende Behörde nicht reagiert, dann kann mir das nicht zwangsläufig negativ ausgelegt werden.

Somit kann ich als Beschuldigter behaupten was ich will, ohne es beweisen zu müssen. Somit behaupte ich einfach:

1. Ich habe die ausstellende Behörde darüber informiert, dass keine Sperre für die Wiedererteilung besteht.
2. Ich habe die 185 Tage Wohnsitz im Ausstellerland eingehalten.
3. Ich habe die ausstellende Behörde, über die frühere Entziehung in Deutschland, informiert.
4. Die ausstellende Behörde hat alle Gründe, für die frühere Entziehung, erfahren.
5. Ich wurde im ausstellenden Land augenärztlich untersucht.
6. Ich wurde im ausstellenden Land medizinisch untersucht.
7. Ich wurde im ausstellenden Land psychologisch untersucht.

Und für das alles zeige ich einfach meine gültige Fahrerlaubnis.
Mehr Beweise brauche ich nicht.


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gerri
Beitrag 27.06.2005, 08:22
Beitrag #343


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und bei mir hat die holländische behörde den deutschen geschrieben das ich den entzug nicht angegeben habe,und das war mein fehler...
hätte ich in holland das zugegeben wäre mir nichts passiert..gar nichts..
aber ehrlich gesagt ich kann mich nicht daran erinnern das ich irgendwas unterschrieben habe in holland wegen der entziehung..
und mündlich wenn ich was gesagt habe reicht dann jawohl auch nicht.
was wäre denn jetzt wenn ich mal nach holland fahren würde und denen mein problem hier erzähle,wäre doch mal interessant was die dazu sagen würden...


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Lexus
Beitrag 27.06.2005, 08:37
Beitrag #344


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Sie würden sagen: "Hoe kan dat nou? Maar daar kunnen wij ook niets aan doen ..."


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Perplex
Beitrag 27.06.2005, 08:39
Beitrag #345


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Zitat (Lexus @ 27.06.2005, 09:37)
"Hoe kan dat nou? Maar daar kunnen wij ook niets aan doen ..."

Was heißt das?


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Lexus
Beitrag 27.06.2005, 08:41
Beitrag #346


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"Wie kann das denn passieren, aber machen können wir da auch nichts weiter"


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Medusa
Beitrag 27.06.2005, 10:18
Beitrag #347


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Zitat (Lexus @ 27.06.2005, 07:23)
1. der FE-Inhaber hat bei der Erteilung der EU-FE verschwiegen, dass es sich nicht um eine Ersterteilung (mit Vertrauensbonus) handelte, sondern um eine Wiedererteilung nach Entzug

In der EU FE Rili kann ich den "Vertrauensvorschuß" leider nicht entdecken. Es ist dort von einer Eignungsüberprüfung die Rede. Wie kommst Du darauf, daß auch andere Länder diesen "nicht vorkommenden" Vertrauensvorschuß gewähren, statt sich gemäß der EU FE Rili zu verhalten?
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strichachtdoktor
Beitrag 27.06.2005, 10:29
Beitrag #348


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Zitat
"Hoe kan dat nou? Maar daar kunnen wij ook niets aan doen ..."

clapping.gif

Ich habe die Niederlaender eigentlich immer sehr hilfsbereit und freundlich erlebt - in jeder Situation. Von daher wuerde ich raten: "Versuch macht kluch - einfach mal hingehen." Viel Schlimmeres als der obige Satz wird da ja nicht bei rumkommen ...

Nur sollte man sich darueber im Klaren sein, dass es niemand mag, verar***t zu werden, wenn sich die Niederlaender bezueglich des Wohnsitzerfordernisses oder anderer Angaben also getaeuscht fuehlen, dann koennten die natuerlich auch etwas heftiger reagieren. Deshalb wuerde ich den Weg nur empfehlen wollen, wenn man sich sicher ist, alles richtig gemacht zu haben.

Immerhin sollten die Niederlaender (oder andere) ja ein Eigeninteresse daran haben, dass es mit ihren Fuehrerscheinen im Ausland keine Probleme gibt.

Fuer mich persoenlich ueberlege ich schon seit einiger Zeit, eventuell einen polnischen Anwalt zu nehmen und mich nochmal mit der Fuehrerscheinstelle in Stettin zusammenzusetzen, denn ich weiss inzwischen, dass ich mindestens ein Kreuzchen "vergessen" habe - ich hatte damals den Bogen mangels Sprachkenntnissen nicht selbst ausgefuellt, sondern blanko unterschrieben ... whistling.gif Ich halte es jedenfalls fuer wesentlich geschickter, unaufgefordert und ohne Not nochmal auf die Behoerde zuzugehen, bevor ein eventuelles Ueberpruefungsverfahren seitens deutscher Behoerden laeuft.

Was soll schon passieren ? Eine MPU gibt es in Polen nur in besonders schweren Ausnahmefaellen (in NL gar nicht) und ausserdem fahre ich ja jetzt schon eine Weile ohne Auffaelligkeiten (fuer die Polen sowieso, weil selten in Polen). Die werden sicher den Schein nicht sofort einkassieren, nur wenn ich nachtraeglich "gestehe", dass ich schonmal einen nicht-polnischen Fuehrerschein hatte ...

So einen Weg des Versuchs einer nachtraeglichen Korrektur wuerde ich daher auch jedem empfehlen, der jetzt befuerchtet, seine Angaben koennten einer gruendlichen Ueberpruefung im Rahmen eines deutschen Ueberpruefungsverfahrens eventuell nicht standhalten oder wenn er jetzt schon weiss, dass irgendwo "geschummelt" wurde ...


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strichachtdoktor
Beitrag 27.06.2005, 10:35
Beitrag #349


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Zitat (Medusa @ 27.06.2005, 11:18)
Zitat (Lexus @ 27.06.2005, 07:23)
1. der FE-Inhaber hat bei der Erteilung der EU-FE verschwiegen, dass es sich nicht um eine Ersterteilung (mit Vertrauensbonus) handelte, sondern um eine Wiedererteilung nach Entzug

In der EU FE Rili kann ich den "Vertrauensvorschuß" leider nicht entdecken. Es ist dort von einer Eignungsüberprüfung die Rede. Wie kommst Du darauf, daß auch andere Länder diesen "nicht vorkommenden" Vertrauensvorschuß gewähren, statt sich gemäß der EU FE Rili zu verhalten?

Ein interessanter Einwand.
@ Lexus: Ich habe auch nirgendwo entdecken koennen, dass zwischen Neu- und Wiedererteilung unterschieden wird. Es gibt im europarechtlichen Sinne eigentlich nur eine Erteilung. Und die ist immer an die Erfuellung der Punkte in der Richtlinie verbunden. Einen "Vertrauensvorschuss" gibt es daher nicht.
@ Medusa: In anderen Laendern gibt es sowas imho auch nicht. Da wird nur "erteilt" ohne Praefixen.


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Lexus
Beitrag 27.06.2005, 10:46
Beitrag #350


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Zitat (Medusa @ 27.06.2005, 11:18)
In der EU FE Rili kann ich den "Vertrauensvorschuß" leider nicht entdecken. Es ist dort von einer Eignungsüberprüfung die Rede. Wie kommst Du darauf, daß auch andere Länder diesen "nicht vorkommenden" Vertrauensvorschuß gewähren, statt sich gemäß der EU FE Rili zu verhalten?

Ich kann das schon entdecken: Art. 8 Abs. 4 FERiLi sagt doch:

Zitat
Ein Mitgliedsstaat kann es außerdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine solche Maßnahme in einem anderen Mitgliedsstaat angewendete wurde, einen Führerschein auszustellen.


"eine solche Maßnahme" ist alles was in Abs. 2 steht, also Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis.

Die Prüfung der Verweigerungsmöglichkeit setzt natürlich Kenntnis von einer "solchen Maßnahme" voraus. Wird die Maßnahme verschwiegen, dann ergibt sich daraus, dass eben ohne Prüfung dieser Voraussetzung wie bei einem unbescholtenen Ersterwerber die Fahrerlaubnis erteilt wird. Und dieses Verfahren - Absehen von weiteren Untersuchungen über ein vergangenes Führerscheinleben - nenne ich Vertrauensvorschuss. Dass Ersterwerbern dieses Vertrauen entgegen gebracht wird, muss doch nicht extra in den nationalen Bestimmungen oder in der Richtlinie stehen, das ist doch so selbstverständliche Praxis, dass es sich von allein versteht. Das steht bei uns ja auch nicht in der FeV, trotzdem genießt es jeder erstmalige FE-Bewerber.


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strichachtdoktor
Beitrag 27.06.2005, 10:55
Beitrag #351


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OK, also ist das fuer den FS-Inhaber Unguenstigste, wenn er einen im Ausland erteilten und entzogenen FS "nachmeldet", dass intensiv geprueft wird bzw. von der Moeglichkeit Gebrauch gemacht wird, den FS zu entziehen ? Sollte man die Polen doch mal fragen.
Denn dafuer lege ich meine Hand ins Feuer: Bei dem Vermittler, bei dem ich war hat niemand das Kreuz an der Stelle gemacht, alle haben blanko unterschrieben ...

Nicht wahr, Andreas 214 ??? wavey.gif


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Andreas 214
Beitrag 27.06.2005, 10:57
Beitrag #352


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@T. Bumm

Danke für Deine Beiträge.

Also wenn ich Dich richtig verstanden habe ein Klage gegen die drohende
NU einzureichen. think.gif

Übrigens Thommy, betrifft wirklich mich nicht selbst die Sache sondern
den Sohn meines Partners. (19 Jahre und hatte mal ein paar Krümel in der
Tasche)


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....................................................
Gruß aus Ravensburg
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Perplex
Beitrag 27.06.2005, 11:02
Beitrag #353


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Zitat (Andreas 214 @ 27.06.2005, 11:57)
...hatte mal ein paar Krümel in der
Tasche.

Oh, wie verwerflich...! blushing.gif


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Lexus
Beitrag 27.06.2005, 11:04
Beitrag #354


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Zitat (strichachtdoktor @ 27.06.2005, 11:55)
OK, also ist das fuer den FS-Inhaber Unguenstigste, wenn er einen im Ausland erteilten und entzogenen FS "nachmeldet", dass intensiv geprueft wird bzw. von der Moeglichkeit Gebrauch gemacht wird, den FS zu entziehen ? Sollte man die Polen doch mal fragen.

Das würde ich schon so sehen, ja. Aber mentalitätsmässig wird da doch nicht wirklich was nachträglich untersucht, schätz ich mal. Ich frage mich auch, wie ein solches Nachdenken belegt werden soll. Durch eine separate Bescheinigung bzw. eine Antwort der ausländischen Behörde auf eine Anfrage der deutschen Führerscheinstelle? Dann wollen die in Deutschland natürlich sofort wissen, wie denn unter diesen Umständen die Eignung geprüft wurde (MPU-Maßstäbe?).

Aber in der Tat: Wenn es nichts nützen sollte, kann es doch jedenfalls kaum zusätzlichen Schaden anrichten.


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strichachtdoktor
Beitrag 27.06.2005, 11:12
Beitrag #355


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Zitat (Lexus @ 27.06.2005, 12:04)
Dann wollen die in Deutschland natürlich sofort wissen, wie denn unter diesen Umständen die Eignung geprüft wurde (MPU-Maßstäbe?).

... also ueber MPU-Maßstaebe in Polen nachzudenken ist imho echt muessig.

Interessant waere da schon eher, warum es vor allem in Deutschland so kompliziert ist "Eignung" nachzuweisen - wenn es doch in der ganzen Welt relativ einfach funktioniert: Man macht seine Pruefung und ist bei Bestehen "geeignet".

Die Deutschen werden jetzt sagen: Falsch, man ist hoechstens "befaehigt". Und den Unterschied erklaer doch mal bitte einem Polen ... rofl1.gif

Eigentlich ist man ja beides nicht - man hat einfach nur Glueck gehabt ... think.gif

Ich werde die Polen jedenfalls einfach mal fragen, was sie in diesem, oben beschriebenen, Fall zu tun gedenken. Schaun mer ma.


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Perplex
Beitrag 27.06.2005, 12:37
Beitrag #356


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Kann mir jemand erklären, warum mir der Richter, bei der Entziehung meiner deutschen Fahrerlaubnis, nur eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erteilt hatte? Damit hatte ich ja das Recht überall eine Fahrerlaubnis zu beantragen, zumindest an meinem Wohnort.

Warum hat der Richter mich nicht auch gleich verurteilt, eine MPU zu bestehen, als Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis?

Warum ist Deutschland nicht in der Lage klare Gesetze zu erlassen, damit alle sich dran halten?


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Commodore25E
Beitrag 27.06.2005, 12:45
Beitrag #357


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Zitat (Thommy Bumm @ 27.06.2005, 13:37)
Warum hat der Richter mich nicht auch gleich verurteilt, eine MPU zu bestehen, als Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis?

Warum ist Deutschland nicht in der Lage klare Gesetze zu erlassen, damit alle sich dran halten?

Thommy Bumm, das wurde schon oft dargestellt.

Die Verurteilung und FE-Entzug ist Strafrecht, die MPU vor Neuerteilung ist Verwaltungsrecht.

Kein Strafrichter wird sich im Regelfall dazu genötigt sehen, dem Delinquenten auch noch das Prozedere mit der MPU im Urteil zu zerpflücken.

Nur dann, wenn der Vorsitzende am Verhandlungstag deutlich erkennt, daß der Angeklagte sein Verhalten grundsätzlich und dauerhaft geändert hat, wozu i.d.R. mehrere Monate, Kurse im Sinne von Mainz77 sowie komplette Umstellung des Tagesablaufes, Freundeskreises und Verhaltens notwendig sind, kann der Vorsitzende im Urteil von einer MPU absehen und dem Angeklagten seinen FS wieder aushändigen. Daran ist die Verwaltung dann gebunden.

Aber dieser Fall kommt alle Jubeljahre einmal vor...


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RA XDiver
Beitrag 27.06.2005, 12:45
Beitrag #358


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Zitat
Warum hat der Richter mich nicht auch gleich verurteilt, eine MPU zu bestehen, als Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis?


Weil das nicht sein Job ist. Er darf nur die Sperrfrist aussprechen (§ 69a StGB). Für die Neuerteilung ist die Verwaltungsbehörde zuständig. Deren Vorgehensweise richtet sich nach FeV (wie auch die Richtlinien für die Eignung). Der Richter hat mit der MPU nichts am Hut.

Zitat
Warum ist Deutschland nicht in der Lage klare Gesetze zu erlassen, damit alle sich dran halten?


Was findest Du daran unklar? Gerade bzgl. der MPU ist doch alles sehr klar und deutlich geregelt.

Zitat
Damit hatte ich ja das Recht überall eine Fahrerlaubnis zu beantragen, zumindest an meinem Wohnort.


Das Recht zur Antragstellung hat Dir auch keiner genommen.


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Perplex
Beitrag 27.06.2005, 13:18
Beitrag #359


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Zitat (RA XDiver @ 27.06.2005, 13:45)
Das Recht zur Antragstellung hat Dir auch keiner genommen.

Doch, eine in ganz Europa gültige Fahrerlaubnis zu erwerben! Wenn ich im Ausland wohne, dann darf ich in Deutschland keine Fahrerlaubnis beantragen. Das ist nun mal EU-Recht (185-Tage-Regel).


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Uwe
Beitrag 27.06.2005, 15:11
Beitrag #360


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Ich bitte um Beachtung.

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strichachtdoktor
Beitrag 27.06.2005, 22:24
Beitrag #361


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Zitat (Thommy Bumm @ 27.06.2005, 14:18)
Wenn ich im Ausland wohne, dann darf ich in Deutschland keine Fahrerlaubnis beantragen. Das ist nun mal EU-Recht (185-Tage-Regel).

... ich verstehe jetzt das Problem nicht. Natuerlich darfst Du nur in dem Land eine FE beantragen, in dem Du auch Deinen Hauptwohnsitz hast. Die 185-Tage-Regelung hat nur etwas mit der Anerkennung der FE im EU-Ausland zu tun, nicht mit Beantragung oder Erteilung. Sie hat nur ein Ziel: einfachen Fuehrerscheintourismus verhindern helfen. Man kann trotzdem in jedem Land am 10.ten Tag einen Fuehrerschein machen (Ausnahme ist vielleicht NL)- er muss nur nicht automatisch anerkannt werden ...


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tempAM
Beitrag 28.06.2005, 20:10
Beitrag #362


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Hi @all,

Ich verfolge den Thread schon lange, jetzt muß ich leider auch mein Problem posten.

Ich versuche meine Geschichte in Stichpunkten wiederzugeben, damit kein Roman entsteht. Ich hoffe auf eure Hilfe!

In meiner Jugend hatte ich häufiger Kontakt mit Drogen (1996 - 1998), daher wurde ich mehrmals Verurteilt zu kleineren Strafen (Sozialstunden, Geldstrafe) nach JUGENDRECHT.

Nachdem ich schon jahre nichts mehr mit Drogen zu tun hatte und eine eigene Firma gegründet hatte wollte ich vor ca. 2 Jahren meinen (ersten) Führerschein beantragen.

Der Sachbearbeiter sprach nachdem er mich vorgeladen hatte (Bayern), von 1 Drogendelikt (hier war der Führerscheinstelle nur 1 Konsumdelikt das gegen eine Geldstrafe eingestellt wurde, bekannt) in meiner Akte und "auch wenn Sie offensichtlich nichts mehr mit Drogen zutun haben und es im Ermessensspielraum liegt, bestehe ich auch eine MPU".
Ich habe Angeboten, sofort Drogentests abzulegen und einen Nachweiß über meinen Werdegang zu erbringen, aber keine Chance.

Im Januar diesen Jahres habe ich dann meinen Führerschein unter Einhaltung aller Auflagen in Tschechien gemacht.

Mit diesem Führerschein wurde ich vor ca. 4 Monaten kontrolliert und eine Kopie wurde an die Führerscheinstelle gefaxt.

Gestern kam die Aufforderung zur MPU. In dem Schreiben sind alle Gerichtsverhandlungen enthalten, die jemals stattgefunden haben. Alles Jugendstrafen, viele wurden eingestellt (Das die Verfahren eingestellt wurden, steht nicht in den Begründungen!!).

Info: Seit ich die MPU damals machen sollte, habe ich in regelmäßigen Abständen Drogentests durchführen lassen, damit ich in einer Situation wie jetzt, was in der Hand habe.

Meine Fragen:

- Meiner Meinung nach müssten die Jugendstrafen doch schon gelöscht worden sein, oder?
- Warum hatte die Führerscheinstelle die ganzen Gerichtsverhandlungen damals nicht und jetzt
schon?
- Das Schreiben kostet 20 Euro und ich habe die Kosten zu tragen.:) Das kann doch auch nicht ganz koscher sein, oder?

WIe gehe ich jetzt am besten vor? Ich habe zwar die Entwicklung verfolgt, bin mir aber genau in meinem Fall überhaupt nicht sicher.

Für mich sieht es so aus, als hätte ein Führerscheinbeamter tagelang recherchiert, um an diese Fakten zu kommen. Für mich haben die vorhandenen Begründungen nicht ausgereicht, dann musste eben noch mehr recherchiert werden.

Über Hilfe oder ein paar Tipps würde ich mich freuen!

Vielen Dank und schönen Abend!

tempAM
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Medusa
Beitrag 28.06.2005, 20:30
Beitrag #363


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Wenn Du den Thread schon eine Weile verfolgst ist Dir bekannt, daß die Rechtmäßigkeit einer nachträglichen MPU Aufforderung umstritten ist. EU Kommission sagt nachträgliche MPU Aufforderung ist unzulässig, D. hält sie für zulässig. Bis zu einer Klärung durch den EuGH wird das wohl umstritten bleiben.

Die Gründe, aufgrund derer Du die MPU Aufforderung erhielst, spielen wohl keine so große Rolle, denn gegen die MPU Aufforderung kannst Du Dich eh nicht wehren. Klagen kannst Du erst gegen eine Nutzungsuntersagung, die Du wahrscheinlich erhälst, wenn Du die MPU verweigerst. Gegen diese NU kannst Du dann auch versuchen vor dem VG, dann OVG, nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzugehen.
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strichachtdoktor
Beitrag 28.06.2005, 20:39
Beitrag #364


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Zitat (tempAM @ 28.06.2005, 21:10)
WIe gehe ich jetzt am besten vor? Ich habe zwar die Entwicklung verfolgt, bin mir aber genau in meinem Fall überhaupt nicht sicher.

Tja, vertrackte Situation.
Ich wuerde Dir dringend den Weg zu einem Anwalt empfehlen, muss nicht unbedingt Herr S aus F sein, der hat wohl eh zuviel mit ein paar Standardfaellen zu tun ... cool.gif
Aber jemand, der sich mit Straf- und Verwaltungs-/und,oder Verkehrs-Recht auskennt, der kann Dir zu Deinem ganz speziellen Fall in ebenso muehseeliger Kleinarbeit die Fettnaepfchen raussuchen, in die Dein Sachbearbeiter gestolpert sein koennte.
Ein Verstoss gegen Verwertungsfristen waere moeglich ... z.B. ... so sieht es fuer mich im ersten Moment aus.

Deshalb wuerde ich gleich mit Anwalt "gegenschiessen" und einer drohenden MPU und NU entgegensteuern. So ein Vorverfahren kostet ungefaehr nochmal soviel wie deie Hauptsache ... Hoffentlich rechtsschutzversichert ...


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tempAM
Beitrag 28.06.2005, 20:50
Beitrag #365


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Hallo,

danke für die schnellen Antworten. Nein, leider wird in diesem Fall meine Rechtschutzversicherung noch nicht greifen.

Besteht die Möglichkeit das der Antrag zurückgezogen wird, wenn Formfehler festgestellt werden?

Im ersten Augenblick habe ich mir gedacht, gut mache ich halt MPU. Da sehe ich jetzt nur folgende Probleme (Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege):

Nach hier geposteten Erfahrungen werde ich die MPU nicht bestehen, auch wenn ich Drogentests nachweisen kann und fest im Leben stehe. Ich habe da die absurdersten Geschichten gehört...

Das nächste Problem ist, dass ich nicht einfach die MPU versuchen kann, da falls sie mich durchfallen lassen,kann ich nicht mehr rechtlich vorgehen, oder?

Und das nächste ist, das ich eigentlich wenig Lust habe dieser Abzocke nachzugeben...

Vielen Dank für Eure Hilfe!

tempAm
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Medusa
Beitrag 28.06.2005, 20:56
Beitrag #366


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Wenn Du die MPU machst, und das Ergenis nur an Dich schicken läßt, ergeben sich für die FEB, bei Nichtabgabe, ja keine neuen Erkenntnisse. Folgt der Nichtabgabe eine NU bist Du meiner Meinung nach in der gleichen Situation wie ein MPU Verweigerer. Evtl. Unterschied: die NU erfolgt erst später, weil die FEB davon ausgeht, daß Du eine MPU machst und sie das Ergebnis erhält. Ein der FEB bekanntes negatives MPU Ergebnis kann 15 Jahre gegen Dich verwendet werden.
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tempAM
Beitrag 28.06.2005, 21:01
Beitrag #367


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Hi,

danke für die schnelle Antwort. Sehen das die anderen Experten hier auch so? Dann wäre es denke ich ein guter Weg zweigleisig zu fahren.

Das Problem ist, ich brauch meinen Führerschein (wie viele andere wahr. auch...smile.gif) Ich fahre jeden Tag durch Deutschland zu einem anderen Kunden und ohne Schein wäre das ein berufliches Fiasko.

Danke,

Stefan

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 30.06.2005, 09:03
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Medusa
Beitrag 28.06.2005, 21:13
Beitrag #368


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Zitat (tempAM @ 28.06.2005, 22:01)
Sehen das die anderen Experten hier auch so?

Zuviel der Ehre. Bin nur interessierter EU-FE Besitzer. wink.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 28.06.2005, 23:38
Beitrag #369


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Zitat (tempAM @ 28.06.2005, 21:50)
Im ersten Augenblick habe ich mir gedacht, gut mache ich halt MPU.

OK, das haben schon einige gedacht - wir wissen nur leider nicht, ob es die 66% waren, die geloost haben oder die 34%, die es geschafft haben. Was man aber einigermassen sicher weiss, ist, dass die, die es geschafft haben, gut vorbereitet waren.
- Leberwerte vom Arzt vorher eingeholt und erklaeren lassen.
- Drogenscreening.
- Vielleicht eine Psychoaufarbeitung, weil schon der 5. Entzug.
- Oder einfach nur einer dieser MPU-Vorbereitungskurse, wo man lernt, dass man fuer den Moment der MPU alle menschlichen Verdraengungsmechanismen, die einem sonst das Leben enorm erleichtern, abschalten muss.

Der Rettungsanker ist also in der Tat die Moeglichkeit, das schriftliche Gutachten nur an Dich persoenlich schicken zu lassen. Ist die MPU negativ, gibst Du sie einfach nicht weiter. Dann bekommst Du Deine NU wegen vermuteter Nichteignung. Gibst Du sie trotzdem weiter, gibt es die NU wegen erwiesener Nichteignung.

Die NU bleibt. Ein neues Gutachten kannst Du dann nach etwa sechs Monaten machen. Ich sehe da keine andere Moeglichkeit als es zu versuchen, wenn man das Ziel hat, die EU-Karte jetzt lueckenlos zu behalten.

Andere Variante ist Totalverweigerung und garantiert ~5 Jahre keinen Fuehrerschein ...


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Medusa
Beitrag 29.06.2005, 00:20
Beitrag #370


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.06.2005, 00:38)
Ist die MPU negativ, gibst Du sie einfach nicht weiter. Dann bekommst Du Deine NU wegen vermuteter Nichteignung. Gibst Du sie trotzdem weiter, gibt es die NU wegen erwiesener Nichteignung.

Bei vermuteter Nichteignung bleibt Dir der Klageweg gegen die NU einer EU-FE in D. mit der Chance auf spätere Auferstehung Deiner EU-FE in D., sowie die Nutzbarkeit der EU-FE im EU Ausland. Bei erwiesener Nichteignung hätte evtl. auch der ausstellende EU Staat eine Handhabe die EU-FE ganz zu entziehen.
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