EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
29.06.2005, 18:41
Beitrag
#401
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Lexus @ 29.06.2005, 19:32) Und Anlage III ist wunderbar: es bezieht sich in 14.1 nur auf Alkohol, es gibt aber noch tausend andere Gründe, die jemanden ungeeignet machen können, und die sind eben nicht harmonisiert Wobei ein Großteil der EU-FE Inhaber gerade mit dem Alkohol Probleme hatte. Die sind gemäß EU-Rili, Anhang III Artikel 14.1, also bereits Eignungüberprüft. Zitat (Lexus @ 29.06.2005, 19:32) Und nun hoffen wohl alle, dass der EuGH sagt, wenn die Anlage III doch sowieso von der Mehrheit der Mitgliedsstaaten ignoriert wird, dann streichen wir das alles gleich mal ganz. Oder seh ich dieses Hoffnungen falsch? Ich hoffe eher sowas vom EuGH zu hören: Da die Richtlinie 91/439 dem Ausstellungsmitgliedstaat eine ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die Führerscheine unter Beachtung der in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Anhang II Artikel 1, Anhang II Artikel 2.4, Anhang III Artikel 14.1 dieser Richtlinie vorgesehenen Eignungsvoraussetzung ausgestellt werden, ist es allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzung nicht erfüllt haben. Hat ein Aufnahmemitgliedstaat ernsthafte Gründe, die Ordnungsmäßigkeit eines oder mehrerer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerscheine zu bezweifeln, so hat er dies dem anderen Mitgliedstaat im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung und des Informationsaustauschs nach Artikel 12 Absatz 3 der Richtlinie mitzuteilen. Falls der Ausstellungsmitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, könnte der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat gegebenenfalls ein Verfahren nach Artikel 227 EG einleiten, um den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen. |
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29.06.2005, 18:47
Beitrag
#402
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Medusa @ 29.06.2005, 19:41) Wobei ein Großteil der EU-FE Inhaber gerade mit dem Alkohol Probleme hatte, die sind gemäß EU-Rili also bereits Eignungüberprüft. Also ich werd mal etwas gröber, bin grad in Stimmung: Wer behauptet, dass dort eine Abstinenzüberprüfung stattgefunden hat, braucht mit mir nicht mehr zu diskutieren, für ein derartiges Kasperletheater ist mir meine Zeit zu schade. Edit: Hier noch mein letztes Posting aus dem NL-Thread, passt gut in diesen Zusammenhang, ich logge mich dann mal für heute aus, es gibt auch noch ein Leben außerhalb des VP *g* Zitat Irgendwie ist das wie eine Satire: Statt dass sich D. an den einzelnen hält, der sich nicht koscher verhält, soll es ihn laufen lassen und es sollen sich stellvertretend ganze Staaten vor internationlaen Gerichtshofen bekriegen ... hier häufen sich am Straßenrand die Holzkreuze und in Straßburg verstauben in vielen Jahren die Akten ... das ist doch grotesk und hat mich schon mehrfach beinahe dazu bewogen, hier nichts mehr zu schreiben. radarfalle.de tuts dann zur not auch. Da ist für die EUler mehr Wohlfühltemperatur vorhanden.
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29.06.2005, 18:55
Beitrag
#403
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Lexus @ 29.06.2005, 19:47) Also ich werd mal etwas gröber, bin grad in Stimmung: Wer behauptet, dass dort eine Abstinenzüberprüfung stattgefunden hat, braucht mit mir nicht mehr zu diskutieren, für ein derartiges Kasperletheater ist mir meine Zeit zu schade. Wie die Eignungsüberprüfung gemäß der EU Rili durchgeführt wird liegt im Ermessen des ausstellenden Staates. Zitat Irgendwie ist das wie eine Satire: Statt dass sich D. an den einzelnen hält, der sich nicht koscher verhält, soll es ihn laufen lassen und es sollen sich stellvertretend ganze Staaten vor internationlaen Gerichtshofen bekriegen ... Für die Satireaufführung sind die Politiker verantwortlich, nicht die EU-FE Inhaber. |
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30.06.2005, 00:07
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#404
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 |
Zitat Wie die Eignungsüberprüfung gemäß der EU Rili durchgeführt wird liegt im Ermessen des ausstellenden Staates. Wie die zu ermessende Eignungs-Prüfung stattzufinden hat, liegt im Ermessen des Staates, in welchem die (leider nicht mehr) Führung eine KfZ ohne zulässige FE stattgefunden hat ! Zitat Für die Satireaufführung sind die Politiker verantwortlich, nicht die EU-FE Inhaber. Unwissenheit (JEDER Eu-FE - Bewerber konnte die Risiken kennen !!) schützt vor Strafe nicht. !" Ihr unerkenntlichen armen Würstchen !"!!!"§"" |
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30.06.2005, 05:56
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#405
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Bentley222 @ 30.06.2005, 01:07) Zitat Für die Satireaufführung sind die Politiker verantwortlich, nicht die EU-FE Inhaber. Unwissenheit (JEDER Eu-FE - Bewerber konnte die Risiken kennen !!) schützt vor Strafe nicht. !" Von dem in D. stattfindendem Theater habe ich zuerst in der Fahrschule in CZ erfahren. Bis dahin hatte ich die Infos aus dem TV zum EuGH Urteil, = FE legal, und ein gewisses "Grundvertrauen" in den Rechtsstaat D. Zum EuGH Urteil / EU FE-Rili Fachidioten wurde ich erst nach der FE Prüfung - Zwangsweise durch die "Umsetzung" des EuGH Urteils in D. Zitat (Bentley222 @ 30.06.2005, 01:07) Ihr unerkenntlichen armen Würstchen !"!!!"§"" Welcher auf Deinem Avatarbild bist Du eigentlich, Bentley222 ? -------------------- *** Anmerkung Moderator: @Bentley222 und Medusa, bitte die privaten Auseinandersetzungen mittels PM austragen. Weitere Sachbeiträge sind unter Einhaltung der Netiquette stets und ausdrücklich willkommen. Gruss Andreas Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 30.06.2005, 06:44 |
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30.06.2005, 06:57
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#406
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Du lehnst Dich ganz schön weit hinaus, Bentley!
Ich bin, im Unterschied zu Dir, noch nie unter Alkoholeinfluss Auto gefahren. Ich habe auch noch nie, im Unterschied zu Dir, eine MPU verhauen. Nur weil die MPU Dich von Deiner Alkohol-Sucht weggebracht hatte, muss das nicht automatisch für alle Menschen gelten. Ich habe nur deswegen einen CZ-Führerschein gemacht, weil ich das deutsche System mit der MPU ablehne, & weil der Führerschein nach geltendem Recht anerkannt werden muss. Außerdem war der CZ-Schein billiger & schneller zu bekommen. Es gehört schon viel Phantasie dazu, die deutschen Gesetze so auszulegen, dass eine Nutzungsuntersagung auf Dauer gerechtfertigt bleibt, jedenfalls wenn man das EU-Recht voll berücksichtigt. -------------------- (\_/)
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30.06.2005, 07:16
Beitrag
#407
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (Thommy Bumm @ 30.06.2005, 07:57) Ich habe nur deswegen einen CZ-Führerschein gemacht, weil ich das deutsche System mit der MPU ablehne, & weil der Führerschein nach geltendem Recht anerkannt werden muss. Außerdem war der CZ-Schein billiger & schneller zu bekommen. Es gehört schon viel Phantasie dazu, die deutschen Gesetze so auszulegen, dass eine Nutzungsuntersagung auf Dauer gerechtfertigt bleibt, jedenfalls wenn man das EU-Recht voll berücksichtigt. da sind wir einer Meinung Thommy. Mich würde Interessieren ob Lexus meint das der songenannte AUT-FAll von Deutschland vor dem EUGH gewonnen wird-werden kann? Ich denke Lexus kennt den Fall " Deutschland erkennt Osterreichische MPU nicht an " wäre nett dazu was von dir zu hören. In diesem Fall muss sich der EUGH mit der NU und nachträglichen MPU auseinander setzen. |
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30.06.2005, 07:52
Beitrag
#408
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (Thommy Bumm @ 30.06.2005, 07:57) Es gehört schon viel Phantasie dazu, die deutschen Gesetze so auszulegen, dass eine Nutzungsuntersagung auf Dauer gerechtfertigt bleibt, jedenfalls wenn man das EU-Recht voll berücksichtigt. ... sag´ ich doch. Ist schon eine eigenartige Konstellation: Da wird einem in einem Merkblatt seitenlang (6-sprachig) erklaert, dass man gerade eine befristete Fuehrerschein-/Fahrerlaubnissperre erhalten hat und das man auf jeden Fall die Rueckerteilung fruehzeitig beantragen muss, damit man den FS ohne Zeitverzug zurueckerhaelt. Aber von einer MPU, dass es sie gibt, dass man sie kaum schafft und dass man (inzwischen) nach einem Entzug fast immer zur MPU muss, steht da kein Wort. Auch nicht, dass Auslaender nicht automatisch wieder fahren duerfen ... So zuletzt erhalten zusammen mit dem Strafbefehl des AG AC Nov. 1999. Schon 1992 hatte ich mal etwas aehnliches erhalten. Und insgesamt scheint es so, als wolle Deutschland auch den Eindruck erwecken, dass es so sei, dass man also nach einer zeitlich befristeten Sperre seinen Fuehrerschein wiederbekommt. Aber - das wissen wir hier ja wohl inzwischen - die Mehrheit der FS-(Wieder)-Bewerber beginnt einen leidensvollen Weg ueber Aemter, Institute und "MPU"-GmbHs . Auch ist es ja nicht etwa so, dass im Einzelfall geprueft wuerde, ob eine bestimmte Person bei der Ausfuehrung eines bestimmten Deliktes eine Nichteignung zum Fuehren von Kraftfahrzeugen an den Tag gelegt hat oder ob es sich schlicht um ein Versehen gehandelt hat, einen Irrtum, eine Abgelenktheit sondern es wird einfach die Nichteignung behauptet mit der fast schwachsinnigen Begruendung " ... das ergaebe sich ja aus dem Delikt" . Dafuer brauchen andere Stellen eine Beweiserhebung ... Und dann wurschtelt man sich irgendwie jahrelang so durch und erfaehrt zufaellig, dass es in anderen Laendern gar keine MPU gibt, dass der Begriff Eignung und Fahrerlaubnis gar nicht bekannt ist, dass es nur einen Fuehrerschein gibt und dass die Leute aus diesen Laendern ohne Probleme mit diesen Scheinen in Deutschland fahren duerfen und die Fuehrerscheine hier auch pruefungsfrei umschreiben lassen koennen. Nur fuer Deutsche gilt das natuerlich nicht ... Als Begruendung bekommt man dann eine kilometerlange Erklaerung geliefert, zu der der EuGH sagt: Quatsch. Ja, was denn jetzt ? Ich gehoere nun zu den Leuten, die sich informiert haben und die einigermassen, was gerichtliche Entscheidungen zu dem Thema allgemein betrifft, am Ball geblieben sind - wie die meisten Mitleser hier, sofern sie nicht eh vom Fach sind - und ich steige trotzdem noch nicht 100%ig durch. Und ich frage mich: Wie kann ein Staat von seinen Leuten verlangen, dass sie erst ein halbes Jura-Studium machen, bevor sie die Tuecken und Fallstricke von FeV, StGB, IntKfzVO, OWiG, StGB und StPO und noch einigen anderen einigermassen zuverlaessig "drauf" haben ... ??? Und immer an den entscheidenden Stellen kommen im Verwaltungsrecht auch noch unbestimmte Rechtsbegriffe dazu, die individuell ausgelegt werden koennen und deren rechtliche Legitimierung jederzeit in einem "nur" fast 5-jaehrigen Verwaltungsgerichtsverfahren geklaert werden kann, waehrenddessen die FE selbstverstaendlich entzogen bleibt ... Eigentlich kann man wirklich nur noch auswandern. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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30.06.2005, 10:36
Beitrag
#409
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 |
@ /8
Dein letztes posting ...sind auch meine Gedanken, nur kannst Du es besser formulieren -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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30.06.2005, 13:09
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#410
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 126 Beigetreten: 11.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10223 |
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Neuigkeiten !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich habe mit der Kreisverwaltung telefoniert, die vor meinem Umzug nach Lux zuständig waren. Dort auch mit der Dame, die meinen Fall kennt bzw. bearbeitet hat. Die habe ich gefragt, was ich machen muß, wenn ich freiwillig die MPU machen möchte. Das ich einen lux. FS habe, wußte Sie bereits. Daraufhin sagte Sie zu mir, das ich nur dann eine MPU machen kann, wenn ich in Deutschland meinen Hauptwohnsitz habe. Sonst geht das nicht. Im Umkehrschluß heißt das, das die mir auf keinen Fall eine NU schicken können, da ich ja die MPU gar nicht machen kann. Also, Hauptwohnsitz im Ausland + ausländische Fahrerlaubnis ist im Moment Fahren ohne Angst gruß murksel |
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30.06.2005, 14:25
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#411
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 14.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8377 |
na dann hoffe ich mal, daß Dein Umkehrschluß von den Staatsbütteln auch so gesehen wird ! Hat die besagte Dame sich dazu auch geäußert ?
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30.06.2005, 14:40
Beitrag
#412
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (murksel @ 30.06.2005, 14:09) Also, Hauptwohnsitz im Ausland + ausländische Fahrerlaubnis ist im Moment Fahren ohne Angst Da bleibt nur die Frage... ...Wie bekommt man die Eintragung der früheren Entziehung in Deutschland gelöscht? Bei jeder -Kontrolle muss man sonst fast immer blasen, weil die lieben Herren einen Grund suchen. Ich stehe jedenfalls nicht auf blasen. Urin gebe ich auch nicht gerne ab, nur weil ich gerade aus Holland komme. -------------------- (\_/)
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30.06.2005, 14:57
Beitrag
#413
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Zitat (murksel @ 30.06.2005, 14:09) Im Umkehrschluß heißt das, das die mir auf keinen Fall eine NU schicken können, da ich ja die MPU gar nicht machen kann. Also, Hauptwohnsitz im Ausland + ausländische Fahrerlaubnis ist im Moment Fahren ohne Angst So seh ich das im mom auch. Mein Tipp: In D gemeldet bleiben bis zur ersten Kontrolle. Wenn der freundliche dann die Daten des Eu-FS notieren sollte, am besten noch am gleichen Tag in D abmelden soweit möglich. Dann erstmal abwarten bis zum neuen EU-GH Urteil. @Lexus: Deine Meinung dazu ? |
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30.06.2005, 14:57
Beitrag
#414
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 |
Beides brauchst Du doch gar nicht. Du kannst Dich weigern. Eine Blutprobe kann angeordnet werden, wenn ausreichend Gründe dafür sprechen, dass Du Drogen zu Dir genommen hast oder Alk getrunken. wenn Du keine Fahne hast und auch sonst sauber bist, kannst Du Dich weigern. Hab ich einige Male gemacht, darauf hingewiesen, dass ich absolut nichts getrunken habe, keine Fahne hätte, keine Drogen oder Medikamente genommen hätte. wenn sie auf eine Blutentnahme bestehen würden, würde ich eine Anzeige erstatten. Mir wurde kein einziges Mal Blut abgenommen, gab immer Drohungen und gelaber, aber passiert ist nie etwas.
Und irgendwann hatte sich rumgesprochen, was los ist. |
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30.06.2005, 15:12
Beitrag
#415
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 |
Zitat (murksel @ 30.06.2005, 14:09) Im Umkehrschluß heißt das, das die mir auf keinen Fall eine NU schicken können, da ich ja die MPU gar nicht machen kann. Also, Hauptwohnsitz im Ausland + ausländische Fahrerlaubnis ist im Moment Fahren ohne Angst Vorrausgesetzt deine These trifft auch so zu wärs ja schön für dich. Allerdings ist es doch für die wenigsten praktikabel sich einfach mal schnell in D abzumelden und woanders nen Wohnsitz zu begründen die nicht gerade in Grenznähe zu NL;PL;CZ oder so wohnen. -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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30.06.2005, 15:32
Beitrag
#416
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (MaximilianNRW @ 30.06.2005, 15:57) Beides brauchst Du doch gar nicht. Du kannst Dich weigern. Eine Blutprobe kann angeordnet werden, wenn ausreichend Gründe dafür sprechen, dass Du Drogen zu Dir genommen hast oder Alk getrunken. Rechtlich hast Du vollkommen Recht, aber Du kennst nicht die Phantasie der . Ich hatte das selber so erlebt. Mir wurde Zwangsweise Blut & Urin abgenommen. Angebliche Drogen haben "DIE" auch gefunden. Ich hatte 2 verschreibungspflichtige Potenzpillen "U-Prima" dabei. Danach haben "DIE" mir im Dunkeln in die Augen geleuchtet. Meine Pupillen hatten sich tatsächlich zusammengezogen. Das war der Beweis. Ich musste Drogen genommen haben. Natürlich waren alle Tests später negativ, was vollkommen unmöglich sein musste. Die waren vollkommen sicher, dass ich geschummelt haben musste. Mein Blut musste gefälscht gewesen sein. So stand es jedenfalls in der Akte, sagte mir später mein Anwalt. Das war nur ein Beispiel, was euch mit einem EU-Führerschein als Deutscher blühen kann! -------------------- (\_/)
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30.06.2005, 17:48
Beitrag
#417
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (Thommy Bumm @ 30.06.2005, 16:32) Danach haben "DIE" mir im Dunkeln in die Augen geleuchtet. Meine Pupillen hatten sich tatsächlich zusammengezogen. Das war der Beweis. ... was fuer einen Beweis haben "DIE" denn dann ??? Wenn Du so richtig schoen "drauf" bist, ziehen sich die Pupillen naemlich langsamer zusammen bis gar nicht. Ansonsten ist das nur ein Hinweis darauf, dass Du lebst ... Wenn sich die Pupillen einseitig zusammenziehen, dann koennte es ein Hinweis auf einen Schlaganfall oder schweren Hirnschaden sein ... Mehr faellt mir gerade nicht ein. Alles Bloedsinn jedenfalls. Ein Arzt kann das entscheiden - ein *netter Polizeibeamter* nicht. Wenn Du denen klipp und klar sagst, dass Du mit einer Blutabnahme nicht einverstanden bist, weil Du absolut clean bist und wenn Du auch sonst "unauffaellig" unterwegs bist, dann ist bei trotzdem durchgefuehrter, evtl. mit Staatsgewalt erzwungener, Blutprobe eine Anzeige durchaus sinnvoll. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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30.06.2005, 17:54
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#418
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Ein PS zur allgemeinen Beruhigung vielleicht noch: Meine Frau ist eine von den Aerztinnen, die solche Blutproben gewoehnlich abnehmen und sie laesst ausrichten: Ihr ist es noch nie vorgekommen, dass derjenige, der ihr da zur Blutabnahme vorgestellt wurde, nicht wenigstens deutlich auffaellig war (Drogen, Medikamente) beziehungsweise deutlich angetrunken, bzw. einen Wert ueber 0,5%o geblasen haette. Bezieht sich natuerlich nur hier auf den Kreis. Woanders kann es anders sein ...
Und nur einmal war die Blutabnahme letzten Endes vergeblich. Denn der Untersuchte war schwer krank und durfte unter den Medikamenten, die ihn haben auffaellig aussehen lassen, am Strassenverkehr teilnehmen. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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30.06.2005, 18:08
Beitrag
#419
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (strichachtdoktor @ 30.06.2005, 18:48) Wenn Du denen klipp und klar sagst, dass Du mit einer Blutabnahme nicht einverstanden bist... Das nutzte gar nichts, sie drohten mir sofort Gewalt an. Ich hatte nicht die geringste Chance. Natürlich war die Blutentnahme im Nachhinein freiwillig, weil ich keine Zeugen für das Gegenteil hatte. Das ist wie wenn man bei der von der Treppe fällt. sind halt oft S******e! Für mich sind das keine Freunde & Helfer. Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 02.07.2005, 04:30 -------------------- (\_/)
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30.06.2005, 18:24
Beitrag
#420
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Da wäre immer noch die Frage...
...Wie bekommt man die Eintragung der früheren Entziehung in Deutschland gelöscht, wenn man im Ausland wohnt? Oder wie bekommt man eine Nutzungsuntersagung in Deutschland gelöscht, wenn man keine MPU machen darf, weil man im Ausland wohnt? Muss man Deutschland erst verklagen? -------------------- (\_/)
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30.06.2005, 18:50
Beitrag
#421
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 |
irgendwie wird in diesem Thread über alles geredet,nur über das eigentliche Thema nicht mehr.schade schade!!!wollte ich nur mal loswerden
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30.06.2005, 20:04
Beitrag
#422
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (Thommy Bumm @ 30.06.2005, 19:24) ...Wie bekommt man die Eintragung der früheren Entziehung in Deutschland gelöscht, wenn man im Ausland wohnt? Gar nicht, bzw. mit Zeitablauf von 15 Jahren ... Ich denke, dass wir uns hier in dem Ptroblemkreis aufhalten, der schon ein paarmal zur Anerkennung der EU-Scheine angerissen wurde: WENN die Anordnung bzw. Entscheidung einer auswaertigen EU-Behoerde tatsaechlich in allen Folgen der Entscheidung einer deutschen Behoerde gleichwertig WAERE, dann muessten die alten Entziehungsgruende mit Ausstellung eines neuen EU-Scheines erledigt sein. Ist aber wohl nicht so ... Sonst koennte D ja nicht in Bezug auf die alten Gruende eine MPU anordnen und dann die NU. Wenn ueberhaupt, dann liesse sich das nur ueber eine Klage aendern - und das dauert. Zitat Oder wie bekommt man eine Nutzungsuntersagung in Deutschland gelöscht, wenn man keine MPU machen darf, weil man im Ausland wohnt? Wer sagt denn, dass man eine NU hat, wenn alles abgelaufen ist und man im Ausland wohnt ? Wenn man Murksel Glauben schenkt - und inzwischen habe ich kaum noch Zweifel an der Richtigkeit seiner Angaben - dann ist er aus dem Groebsten raus, seitdem er in Luxemburg wohnt. Ansonsten bekommt man eine NU entweder durch Zeitablauf, positive MPU (wobei ich auch nicht weiss, wie das tatsaechlich funktionieren soll) oder durch eine Klage mit (fuer uns) positivem Ausgang weg - s.o. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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30.06.2005, 20:10
Beitrag
#423
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 126 Beigetreten: 11.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10223 |
Er meint bestimmt, wie das abläuft, wenn jemand eine NU für z.B. CZ-FS hat, dann ins Ausland zieht und dort einen neuen FS bekommt. Diesen natürlich vollkommen rechtens und legal.
Dann ist ja immernoch eine NU im Raum. Wie bekommt er die dann los? |
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30.06.2005, 20:20
Beitrag
#424
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Automatisch sicher gar nicht ...
Wenn, dann nur ueber eine positive MPU oder eine Klage. Ich erwarte eigentlich auch, dass man zumindest in Zukunft nicht mehr nur eine Sperre erteilen wird, sondern gleichzeitig ein Verbot aussprechen wird, ohne MPU mit irgendeiner FE am deutschen Strassenverkehr teilzunehmen - und wenn die EU-RiLi dafuer nochmal geaendet wird - das werden sich die Deutschen auf Dauer nicht gefallen lassen, denke ich. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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01.07.2005, 17:34
Beitrag
#425
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Zitat (murksel @ 30.06.2005, 14:09) !!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Neuigkeiten !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Im Umkehrschluß heißt das, das die mir auf keinen Fall eine NU schicken können, da ich ja die MPU gar nicht machen kann. Also, Hauptwohnsitz im Ausland + ausländische Fahrerlaubnis ist im Moment Fahren ohne Angst Das behaupte ich ja schon länger, oder? -------------------- |
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01.07.2005, 17:47
Beitrag
#426
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Zitat (mirko1 @ 30.06.2005, 08:16) Mich würde Interessieren ob Lexus meint das der songenannte AUT-FAll von Deutschland vor dem EUGH gewonnen wird-werden kann? Ich denke Lexus kennt den Fall " Deutschland erkennt Osterreichische MPU nicht an " wäre nett dazu was von dir zu hören. In diesem Fall muss sich der EUGH mit der NU und nachträglichen MPU auseinander setzen. Da möchte ich keine Prognose abgeben, weil ich mich mit dem Inhalt einer österreichischen MPU noch nicht näher beschäftigt habe. Ich kann mir schon gut vorstellen, dass man D. untersagen wird, einzig und allein die eigenen Maßstäbe anzulegen, sondern dass es verpflichtet ist, tatsächlich stattgefundene Eignungsprüfungen anderer Mitgliedsstaaten zu akzeptieren. Ich gehe sogar einen Schritt weiter: Wenn eine ausländische FE-Behörde ausdrücklich bestätigen würde, dass ihr alle die Tatsachen bekannt waren, die in D. zur Anordnung der MPU führen würden und dass der FE-Bewerber vor Erteilung alle die sich daraus ergebenden Zweifel wie auch immer behoben hat, dann müsste D. auch still sein und das akzeptieren. D. kann nicht einfach ganz Europa die eigenen Methoden und Maßstäbe für eine Eignungsüberprüfung aufzwingen. Wenn sich in der europäischen Diskussion bei einer Harmonisierung des Eignungskomplexes wissenschaftlich überprüfbar und haltbar herausstellen sollte, dass wie oft im Leben auch hier viele Wege nach Rom = zur Eignung führen, dann ist das ok, dann sollen diese vielen Wege und Methoden in einer Richtlinie benannt und ihre Anwendung und wechselseitige Anerkennung freigestellt sein. Ich bin schon deshalb kein leidenschaftlicher MPU-Anhänger, weil ich auch Menschen vertrete, die trotz vorangegangener MPU rückfällig geworden sind. Ich wehre mich aber dagegen, dass die charakterliche Eignung völlig gestrichen oder in diesem Bereich unter Berufung auf angeblich höhreres Recht einfach drauflos geschummelt wird. -------------------- |
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Gast_Uwe K._* |
01.07.2005, 22:06
Beitrag
#427
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02.07.2005, 01:24
Beitrag
#428
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
@Lexus
Ich finde Deine Meinung ausgesprochen vernünftig. Ich wette Joe liegt auch weitestgehenst auf Deiner Linie. Es gibt schon einige gesellige Patienten, denen eine MPU durchaus aus der Alkoholsucht helfen kann. Ich kann es aber nicht verstehen, wie Deutschland, gleich hinter den Amis, anderen Völkern ihre Kultur aufzwingt, anstatt von ihnen zu lernen. In anderen Ländern werden Alkoholfahrer härter bestraft, was durchaus Sinn macht, weil solche Leute m.E. potenzielle Mörder sind, zumindest ab einem bestimmten sehr hohen Promillewert. In Deutschland kommt es dafür sehr oft vor, dass nachweislich trockene ehemalige Alkoholiker die MPU trotzdem nicht schaffen & als einzige Möglichkeit ins Ausland ausweichen müssen, um eine gültige Fahrerlaubnis zu erwerben. Ich schäme mich dafür ein Deutscher zu sein. Gruß Thommy PS: Kaum bin ich mal ein halben Tag weg, da ist hier wieder der Kindergarten los, mit dem Ergebnis 2 Mal Banned & der Rest im Endlager bzw. in der Schrottpresse. Ich habe mir den Schrott mal kurz rein gezogen, da ist mir doch ein intelligenter MPU-Freund viel lieber, mit dem ich konstruktiv nett streiten kann. Zitat (frankenstein @ 01.07.2005, 19:40) Ohne freundliche Grüße Ich danke euch Moderatoren & Foren-Insider, dass Ihr so viel Geduld mit uns habt. Vor allem danke ich euch, dass Ihr so lange Geduld mit lernresistenten nervenden Neupostern habt, bevor Ihr sie dann zwangsläufig bannen müsst.
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02.07.2005, 07:31
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#429
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (Lexus @ 01.07.2005, 18:47) D. kann nicht einfach ganz Europa die eigenen Methoden und Maßstäbe für eine Eignungsüberprüfung aufzwingen. Wenn sich in der europäischen Diskussion bei einer Harmonisierung des Eignungskomplexes wissenschaftlich überprüfbar und haltbar herausstellen sollte, dass wie oft im Leben auch hier viele Wege nach Rom = zur Eignung führen, dann ist das ok, dann sollen diese vielen Wege und Methoden in einer Richtlinie benannt und ihre Anwendung und wechselseitige Anerkennung freigestellt sein. Ich bin schon deshalb kein leidenschaftlicher MPU-Anhänger, weil ich auch Menschen vertrete, die trotz vorangegangener MPU rückfällig geworden sind. Ich wehre mich aber dagegen, dass die charakterliche Eignung völlig gestrichen oder in diesem Bereich unter Berufung auf angeblich höhreres Recht einfach drauflos geschummelt wird. Zitat Ich gehe sogar einen Schritt weiter: Wenn eine ausländische FE-Behörde ausdrücklich bestätigen würde, dass ihr alle die Tatsachen bekannt waren, die in D. zur Anordnung der MPU führen würden und dass der FE-Bewerber vor Erteilung alle die sich daraus ergebenden Zweifel wie auch immer behoben hat, dann müsste D. auch still sein und das akzeptieren. Erstmal Danke für Deine Antwort, was deinen Beitrag angeht, so kann man dir nur zustimmen, doch ein zwei Fragen bleiben da noch offen. Was kann ein Führerscheinbewerber nur tun wenn er "den Weg nach Rom" über Polen oder Tschechei wählt, er offen zugibt das er in Deutschland zur MPU müsste, doch die PL oder CZ kennen die MPU nicht, sollte man nun aus Moralischen Gründen den FS da dann nicht machen, oder wählt man den Legalen Europäischen Weg und macht den FS in PL oder CZ, ohne MPU? man hat doch dann die Gründe die zur FS-Entziehung geführt haben offen zugegeben und wenn PL oder CZ dann sagen " wir kennen deine Geschichte und du darfst bei uns trotzdem deinen FS machen " so müsste Deutschland doch den Fehler nicht bei dem FS-Bewerber-Besitzer suchen, den die Eignung ist nach der Erteilung eines Legalen FS ( so wie in Deutschland auch ) dann wieder hergestellt. Leider bekommt es aber der EU-FS Besitzer angelastet "er habe geschummelt ec." wenn er aber nicht geschummelt hat und ich kann das sagen, man muss in PL oder CZ nicht schummeln, man darf in CZ oder PL den FS trotz in Deutschland drohender MPU machen. Es ist in CZ oder PL nun mal keine MPU vorgesehen um seine Eignung wieder herzustellen. Dann muss dieser FS auch uneingeschränkt gelten und dem Deutschen gleichgestellt sein d.h. nach Erteilung sind alte Sachen nicht mehr relevant. Das sind nun mal die Fakten, leider sucht Deutschland den Fehler beim schwächsten Glied und das ist nun mal der CZ-PL-FS Besitzer, der Fehler liegt aber im Europäischen Gedanken oder an den EU-Ländern, aber auf keinen fall beim EU-Bürger der seine Rechte natürlich positiv für sich ausschöpft. |
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02.07.2005, 08:30
Beitrag
#430
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (mirko1 @ 02.07.2005, 08:31) ... doch ein zwei Fragen bleiben da noch offen. ... so müsste Deutschland doch den Fehler nicht bei dem FS-Bewerber-Besitzer suchen, den die Eignung ist nach der Erteilung eines Legalen FS ( so wie in Deutschland auch ) dann wieder hergestellt. Leider bekommt es aber der EU-FS Besitzer angelastet "er habe geschummelt ec." wenn er aber nicht geschummelt hat und ich kann das sagen, man muss in PL oder CZ nicht schummeln, man darf in CZ oder PL den FS trotz in Deutschland drohender MPU machen. Diese Betrachtungsweise ist zu moralisch. D. lastet keine Fehler an, es unterstellt auch kein Schummeln, sondern weiß einfach auf Grund der objektiven Gegegenheiten, dass keinerlei Eignungsprüfung (bis auf auf die Fahrbefähigung) stattgefunden hat. Die charakterliche Eignung ist eine objektive Voraussetzung, die gegeben sein muss. Fehlt sie, darf eine FE nicht erteilt werden. Die Ursache, weshalb sie fehlt, spielt dabei keine Rolle. Jemand der zufällig bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht geblitzt wird, kann auch bei der nächsten Kontrolle nicht sagen, eben wurde ich auch nicht geblitzt, also darf ich zu schnell weiterfahren. D. kann doch auch nichts dafür, dass einige Länder ihren Pflichten nicht nachkommen. Deshalb kann man doch nicht einfach die Voraussetzungen wegfallen lassen. Dass es in Europa keine einheitlich normierten Eignungsvoraussetzungen gibt und die gegenseitige Anerkennung von deren Überprüfungsmethoden nicht festgelegt ist, ist nicht von D. zu vertreten, sondern ist ein europäisches Versäumnis. Dieser Zwischenzustand ist misslich für alle Beteiligten. Aber man kann doch deshalb nicht einfach in der Zwischenzeit sagen, dass das rein formale Prinzip der gegenseitigen Anerkennung alle vorhandenen Mängel heilt. Solange diese Materie nicht einheitlich geregelt ist (wobei D. höchstwahrscheinlich erheblich Federn lassen müsste), kann man keinem Staat verdenken, dass er bei der Abwägung zwischen Europatreue und Abwehr von Gefahren für den Straßenverkehr sich für die Verkehrssicherheit entscheidet. Durch das weitmaschige europäische Netz schlüpfen eben viele, die es nícht verdient haben. Und im engmaschigen deutschen Netz blieben umgekehrt viele hängen, die es auch nicht verdient haben. -------------------- |
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02.07.2005, 09:41
Beitrag
#431
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (Lexus @ 02.07.2005, 09:30) Durch das weitmaschige europäische Netz schlüpfen eben viele, die es nícht verdient haben. Und im engmaschigen deutschen Netz blieben umgekehrt viele hängen, die es auch nicht verdient haben. so dann sind wir also wieder am Anfang der Diskussion angekommen, bevor einer durchschlüpft der es nicht verdient hat, bekommen eben alle die MPU + NU. Zitat D. kann doch auch nichts dafür, dass einige Länder ihren Pflichten nicht nachkommen. Deshalb kann man doch nicht einfach die Voraussetzungen wegfallen lassen. Dass es in Europa keine einheitlich normierten Eignungsvoraussetzungen gibt und die gegenseitige Anerkennung von deren Überprüfungsmethoden nicht festgelegt ist, ist nicht von D. zu vertreten, sondern ist ein europäisches Versäumnis. Der EU-FS Bewerber kann aber auch nichts dafür und muss es nicht vertreten, doch er muss es ausbaden. Die MPU Maßstäbe gelten nur für in Deutschland wohnende Bürger alle anderen sind nicht von der MPU betroffen. Ich weiß es nicht wie viele EU-Ausländer Jährlich durch Deutschland fahren die nach Deutschen Maßstäben zur MPU sollten? Deutschland wird wie du gesagt hast Federn lassen müssen z.b. CZ PL werden mehr für die Eignungsvoraussetzungen tun müssen, leider sind bis dahin Deutsche Bürger mit einer EU-FS Karte aus PL oder CZ die verlierer. Wie sich herausgestellt hat gibt es ja eine Lösung für unser Problem, Hauptwohnsitz Verlagerung ins Ausland und schon kann ich mit meiner CZ-Karte hier in Deutschland ohne sorgen Fahren, doch was hat das mit meiner Eignung zu tun? absolut nichts, also was soll dann der ganze Stress mit der MPU wenn es doch Lösungen gibt an der Deutschland nichts rütteln kann? D könnte es doch gleich auf sich beruhen lassen. Die in der Lage waren ihren FS in CZ oder PL zu machen können auch Ihren Wohnsitz in ein anderes EU Land verlagern, no Problem. |
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02.07.2005, 12:09
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#432
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Lexus @ 02.07.2005, 09:30) D. kann doch auch nichts dafür, dass einige Länder ihren Pflichten nicht nachkommen. Deshalb kann man doch nicht einfach die Voraussetzungen wegfallen lassen. Da ergibt sich die Analogie zur bekannten Verletzung des Wohnsitzprinzips. |
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02.07.2005, 17:05
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#433
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Wahrscheinlich kennt ihr das folgende Urteil alle, aber falls nicht, dann eben noch mal:
VGH Mannheim, 12.10.2004, 10 S 1346 / 04 Ich blicke bei dem ganzen durcheinander kaum durch. Da wird eine positive MPU nicht anerkannt & später wird noch eine MPU bestanden, aber nur für die B-Klasse & nicht für die A-Klasse. Muss er jetzt einen 2. Motorradführerschein machen, wo man doch nur einen Führerschein haben darf? Was für ein Durcheinander! -------------------- (\_/)
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02.07.2005, 19:33
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#434
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Deutschland ist das einzige Land auf der Welt, das zwischen Führerschein & Fahrerlaubnis unterscheidet.
Ist Deutschland auch das einzige Land auf der Welt, das zwischen Befähigung & Eignung unterscheidet? Wenn man die Befähigung durch Fahrprüfung erreicht hat, dann hat man doch auch automatisch die Eignung erreicht? -------------------- (\_/)
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02.07.2005, 22:12
Beitrag
#435
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
Hier sind einige Offtopicbeiträge gelandet.
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02.07.2005, 22:12
Beitrag
#436
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Leute,
ich habe in der Zeit, in der dieser Thread geschlossen war (aus gutem Grund!) den Eindruck gewonnen, dass Euch eine Diskussionsplattform wirklich wichtig ist. Schön, es wurde intern durchaus kontrovers diskutiert, ob diese Plattform wieder zur Verfügung gestellt werden soll. Jetzt habt ihr sie wieder, also macht sie Euch nicht kaputt! Das gilt für alle und jeden, der sich hier einbringt. Wenn ihr persönliche Differenzen habt, dann klärt sie doch bitte per PM. Dafür ist ein foreninternes Nachrichtensystem doch da. Gerade ihr als Stammposter solltet doch in der Lage sein, den Diskussionsstil auf einem angemessenen Niveau zu halten. Für plötzlich hereinbrechende Störer wie gestern Abend könnt ihr nichts, aber wenn unter Euch ein öffentlicher Kleinkrieg ausbricht, dann ist dieser Thread schnell Geschichte. So long Rolf -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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02.07.2005, 23:49
Beitrag
#437
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 |
Zitat (GSX-R @ 02.07.2005, 23:12) aber wenn unter Euch ein öffentlicher Kleinkrieg ausbricht, dann ist dieser Thread schnell Geschichte. So long Rolf That's the way it is -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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02.07.2005, 23:54
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#438
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 147 Beigetreten: 08.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10165 |
Zitat (Thommy Bumm @ 02.07.2005, 20:33) Deutschland ist das einzige Land auf der Welt, das zwischen Führerschein & Fahrerlaubnis unterscheidet. Ist Deutschland auch das einzige Land auf der Welt, das zwischen Befähigung & Eignung unterscheidet? Wenn man die Befähigung durch Fahrprüfung erreicht hat, dann hat man doch auch automatisch die Eignung erreicht? Da ist D nicht das einzige Land. In Österreich gibt es das auch. Nur heißt es hier Lenkerberechtigung und Führerschein, anstatt von Fahrerlaubnis und Führerschein. Und es gibt auch den Unterschied von Befähigung und Eignung. Wer die Befähigung durch Fahrprüfung erreicht hat, ist auch nicht automatisch geeignet. Aber außer in D und Aut wäre mir das auch nirgends bekannt. Da kann ich deinem Kommentar nur zustimmen. L.G. schmidt3121 |
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03.07.2005, 01:52
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#439
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Da Deutschland und Oesterreich einen (fuer die MPU) wesentlichen Teil ihrer Geschichte im selben Bette verbracht haben, wundern diese Aehnlichkeiten nicht wirklich. Kann man mal wieder sehen, wie unterentwickelt die anderen EU-Staaten doch sind ...
Eignung ist, wie Wuerde und Zuverlaessigkeit, ein unbestimmter Rechtsbegriff, mit dem sich seitens einer restriktiven Verwaltung viel anstellen laesst, ohne dass sie sich nennenswerten gerichtlichen Kontrollen/Einflussnahmen zu unterziehen hat. Demnach wundert es auch nicht, dass Eignung mit Befaehigung angeblich nichts zu tun hat. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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03.07.2005, 08:09
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#440
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat Da Deutschland und Oesterreich einen (fuer die MPU) wesentlichen Teil ihrer Geschichte im selben Bette verbracht haben, wundern diese Aehnlichkeiten nicht wirklich. Kann man mal wieder sehen, wie unterentwickelt die anderen EU-Staaten doch sind ... Wenn DE und AUT sich so nahe wären, wie kommt es dann das DE die MPU von AUt nicht anerkennt? Wäre Interessant zu wissen ob AUT die MPU von De anerkennen würde. |
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03.07.2005, 09:18
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#441
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Medusa @ 02.07.2005, 13:09) Zitat (Lexus @ 02.07.2005, 09:30) D. kann doch auch nichts dafür, dass einige Länder ihren Pflichten nicht nachkommen. Deshalb kann man doch nicht einfach die Voraussetzungen wegfallen lassen. Da ergibt sich die Analogie zur bekannten Verletzung des Wohnsitzprinzips. Nein, das Wohnsitzprinzip ist rein formaler Natur, um zu einer vernünftigen Zuständigkeitsabgrenzung zu kommen und nicht einen hochfrequenten Führerscheintourismus zu haben. Beim Eignungskriterium geht es aber um die Verkehrssicherheit, das kann man qualitativ nicht in einen Topf werfen. Mit anderen Worten: Ungleiches darf man nicht gleich behandeln. -------------------- |
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03.07.2005, 09:37
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#442
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Natürlich geht es bei den Eignungskriterien um die Verkehrssicherheit. "Irgendwie" verstehe ich auch das Bestreben von D. innerstaatlich die alleinige Kontrolle darüber zu behalten, bzw. wieder zu erlangen. Über die unterschiedlichen "Qualitäten" der Eignungs- und Wohnortprüfung brauchen wir uns auch nicht unterhalten .. . Europarechtlich sehe ich aber keinen Unterschied, da beides - Wohnort und Eignungsprüfung - verpflichtender Bestandteil des Hoheitsaktes FE Erteilung ist.
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03.07.2005, 09:54
Beitrag
#443
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Ich empfehle jedem, sich die EU-FS-Richtlinie einmal Wort für Wort durchzulesen. Dann wird auch jedem schnell ein Licht aufgehen, dass die Unterscheidung Führerschein-Fahrerlaubnis keineswegs eine typisch deutsche oder österrreichische Eigenheit ist, sondern vielmehr voll dem europarechtlichen Verständnis entspricht.
Dann erkennt auch jeder, der nicht mit einseitiger Verbohrtheit auf das Thema guckt, dass durch diese Richtlinie nur der Führerschein harmonisiert wurde, nicht jedoch die Fahrerlaubnis. Während nämlich alle Mitgliedsstaaten ihre Führerscheine (und die Klassen und Formulare und sonstigen Muster) einheitlich auszugestalten haben, gehört die Fahreignung (oder Fahrerlaubnis) zum nicht harmonisierten, in nationaler Hoheit verbliebenem Regelungsraum. Zuerst einmal ein Zitat aus Art. 4 der Richtlinie: Zitat (1) Im Führerschein ist zu vermerken, unter welchen Bedingungen der Fahrer berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen. Hier ist genau unsere Unterscheidung aufgegriffen: Die Berechtigung (Lizenz, drivers licence = Fahrgenehmigung, Fahrerlaubnis) ist vorhanden und nur dann muss sie auch im Führerschein (Beweisurkunde über das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis) eingetragen werden. Aber weiter für diejenigen, die nicht glauben, dass auch die EU zwischen der materiellen Berechtigung und der Führerschein-Urkunde deutlich unterscheidet; Art 4 hat noch einen zweiten Absatz: Zitat (2) Wird aufgrund körperlicher Mängel die Fahrerlaubnis nur für bestimmte Fahrzeugarten oder nur für angepasste Fahrzeuge erteilt, so wird die Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen nach Artikel 7 auf einem solchen Fahrzeug durchgeführt. Die Wörter Führerschein und Fahrerlaubnis werden also innerhalb eines einzigen winzigen Artikels unterschiedlich benutzt, und zwar genau in dem Sinn, wie die Unterscheidung auch in D. gemacht wird. Übrigens heisst - wegen der auf die Formulare begrenzten Harmonisierung - die Richtlinie auch nicht Richtlinie über die Fahrerlaubnis, sondern Richtlinie über den Führerschein. Diese Unterscheidung findet sich nun an den verschiedensten Stellen wieder. Es sol hier genügen noch einmal eine Stelle zu zitieren, wo beide Begriffe in einem Atemzug, aber mit der ihnen zukommenden Bedeutung benutzt werden, nämlich in Art. 8 Abs. 2 Richtlinie: Zitat Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsprinzips kann der Mitgliedsstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen. Im übrigen würde ich es mir hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Befähigung und Eignung nicht allzu schwer machen; dieser Unterschied ist doch aus anderen Lebensbereichen auch bekannt. Also wer das zweite juristische Staatsexamen hat, hat die "Befähigung zum Richteramt" (steht so im Gesetz); aber ob er eher als Anwalt geeignet ist oder überhaupt auch die Eignung zum Richter hat, steht auf einem anderen Blatt. Ein Lokokmotivführer wird die erworbene Befähigung nicht verlieren, aber ob er nach mehreren verschuldeten Eisenbahnunglücken noch geeignet ist, den Beruf auszuüben, steht auf einem anderen Blatt. Wer schreiben kann, kann posten, aber ob er dazu auch geeignet ist? *g* -------------------- |
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03.07.2005, 09:54
Beitrag
#444
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Wie sieht es eigentlich aus, wenn im ausstellenden Staat auch bei Kenntnis der Vorgeschichte ein Vertrauensvorschuß gewährt würde, z.B., weil die Tat nach dessen Recht bereits nach 5 Jahren verjährt wäre. Analog zum Vertrauensvorschuß in D. 15 Jahre nach der Tat. Wie begründet D. dann eine Nachprüfung weil der austellende Staat nicht geprüft hat?
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03.07.2005, 10:05
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#445
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Lexus @ 03.07.2005, 10:54) Ich empfehle jedem, sich die EU-FS-Richtlinie einmal Wort für Wort durchzulesen. Dann wird auch jedem schnell ein Licht aufgehen, dass die Unterscheidung Führerschein-Fahrerlaubnis keineswegs eine typisch deutsche oder österrreichische Eigenheit ist, sondern vielmehr voll dem europarechtlichen Verständnis entspricht. EU Kommission dazu im Brief vom 08.06.2005: Zitat Da diese Unterscheidung jedoch nur von einer eingeschränkten Anzahl nationaler Rechtsordnungen vorgenommen und vom Gemeinschaftsrecht bewußt vermieden wird kann sie nicht auf in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Dokumente übertragen werden.
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03.07.2005, 10:06
Beitrag
#446
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Das alles muss eben erst noch mit weiteren Harmonisierungsschritten geregelt werden, wenn alle wollen , dass es einheitlich gehandhabt wird. Im Moment stehen die Zeichen ja mehr in Richtung Subsidiarität. Solange das nicht einheitlich geregelt ist, bleibt doch gar nichts übrig, als vom ungeregelten Zustand auszugehen und jedem Land seine Hoheit zuzubilligen.
Ich glaube auch, dass der EuGH mit seiner Führerscheinrechtsprechung zu stark forciert hat, was politisch und juristisch in den einzelnen Ländern noch gar nicht reif war. Gerade, dass sich Newcomer wie Polen und die Tschechei so in das Urteil reingehängt haben mit ihrer Erteilungspraxis beweist einfach, dass es auf Dauer so nicht geht. Wenn der EuGH auch noch anfängt, an den bestehenden Richtlinien vorbei selber Polititk zu machen, wird auf Dauer die Akzeptanz der Mitgliedsstaaten, vor allem der Bevölkerungen der Mitgliedsstaaten, unterhöhlt. Man kann nicht mit den wenigen Menschen, die unbedingt eine Fahrerlaubnis ohne MPU benötigen, Europa aufbauen, dazu gehört auch die überwältigenden Menge der anderen Menschen, die solche Probleme nicht haben, aber nicht hinnehmen wollen, dass sie sich aus Sicherheitsgründen nicht mehr trauen, am Straßenverkehr teilzunehmen. -------------------- |
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03.07.2005, 10:09
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#447
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Medusa @ 03.07.2005, 11:05) EU Kommission dazu im Brief vom 08.06.2005: Zitat Da diese Unterscheidung jedoch nur von einer eingeschränkten Anzahl nationaler Rechtsordnungen vorgenommen und vom Gemeinschaftsrecht bewußt vermieden wird kann sie nicht auf in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Dokumente übertragen werden. Ja, das ist echt schmerzlich, dass Generalstaatsanwalt und Kommission plötzlich die Richtlinien nicht mehr kennen. Genau so kommen eben auch solche Fehlurteile zustande. Da wird der EuGH mit falschen Ausführungen von Legér und Tonnen falschen Papiers von der Kommision zugeschüttet, bis er selber nicht mehr durchblickt. -------------------- |
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03.07.2005, 10:11
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#448
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Was ist mit der Beschriftung des Dokuments - die wechselt in Europa munter zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein. Offensichtlich sind die Begriffe dort ebenfalls gleichgesetzt.
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03.07.2005, 10:26
Beitrag
#449
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Richtig ist, dass nicht alle Länder die Unterscheidung kennen. Falsch ist nur die Behauptung der Kommission, dass das Europarecht den Unterschied bewusst vermieden hat.
Aus der Dokumentbeschriftung würde ich nichts ableiten wollen, weil das auch eine Frage der Sprachentwicklung ist und auch sonst eben verschieden gehandhabt wird. So wird in angelsächsischen Ländern wohl tatsächlich die Urkunde mit der Erlaubnis gleichgesetzt, so daß die Urkunden die Überschrift "Fahrerlaubnis" (drivers licence) bekommt. In Holland ist es wie bei uns - der Führerschein hat die Überschrift rijbewijs (rij = fahr, bewijs = Beweis, Beleg, Zeugnis usw.). Ich verstehe auch gar nicht, weshalb um die Frage so viel Wind gemacht wird. Uns als Deutschen ist doch die Unterscheidung voll bewusst: Der Gastwirt braucht eine Konzession, diese geht dem Erteilen des Bescheides darüber voraus. Der Mensch wird geboren, die Geburt geht der Erteilung der Geburtsurkunde voraus. Erst besteht man das Abitur, dann bekommt man das Abiturzeugnis. Nicht anders ist es bei der Fahrerlaubnis. Der Verlust der Geburtskurkunde ist nicht tödlich, der Verlust des Abiturzeugnisses macht nicht rückwirkend wieder blöd, der Verlust des Führerscheins nimmt nicht die Berechtigung, am Verkehr imi Rahmen der einmal erteilten und nicht wieder entzogenen Fahrerlaubnis teilzunehmen usw. Zum Thread-Thema trägt die Unterscheidung sowieso nicht bei; ich wollte bloss mal aufzeigen, dass es sich nicht um eine deutsche oder österreichische Eigenart handelt. -------------------- |
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03.07.2005, 10:30
Beitrag
#450
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Es betrifft den Thread insofern, daß D. vorgibt den Führerschein anzuerkennen, die Fahrerlaubnis bei MPU Verweigerung aber aberkennt. Deshalb ist für die Betroffenen schon wichtig, daß gemäß EU Recht beides identisch, und somit auch beides gleichermaßen anzuerkennen ist.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:53 |