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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 20.06.2005, 09:41
Beitrag #51


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Zitat
Deutschland kapiert es erst, wenn sie noch mehr Prozesse vor dem EU-GH verloren haben.

Ist ja nicht so, dass die Kapper-Sache die erste Sache gewesen waere, die fuer Deutschland vor dem EuGH baden gegangen waere - und das mit dem "Kapieren" hat sich doch sehr in Grenzen gehalten ...

Zitat
Somit ist die Kompetenz der inländischen Führerscheinstelle ausgehebelt und diese kann dann eigentlich nur noch über das Amtshilfeverfahren über die ausstellende Behörde den Entzug des FS vornehmen lassen.


DAS haetten wir gerne so ... rofl1.gif
... aber ich meine, dass es dazu niemals kommen wird.
Man muss sich natuerlich fragen, wie sinnvoll ein europaeisches Fuehrerscheinsystem sein kann, wenn die Anerkennung gegenseitig nicht in allen Faellen gegeben ist und jede gerade zustaendige Fuehrerscheinstelle machen kann, was sie will. Es muessen also innerhalb der EU klare Regeln her, die im Falle von Fuehrerscheinentzuegen die Verwendung von Altfaellen in Bezug auf aktuell gueltige Fuehrerscheine neu regeln.

So wie es jetzt laeuft kann es einfach nicht sein - wer in D vorbelastet war und eine Weile im Ausland gelebt hat, natuerlich dort alle notwendigen Papiere neu erworben hat, auch einen Fuehrerschein, der kann in Deutschland NIE SICHER SEIN, ob er nicht vielleicht doch "ohne anerkennungsfaehige Fahrerlaubnis" und somit verbotenerweise unterwegs ist. Und genau das ist es, was in einem Rechtsstaat eben nicht sein sollte ...

Mir ist schon bewusst, dass jetzt die MPU-Freunde aufschreien und sagen: Ja, aber die eventuelle Nichtanerkennung gilt nur fuer die Straftaeter(Alk, Drugs, Verkehrsstrafsachen) und fuer die muss das doch auch so sein, sind ja eh Ausnahmen und insgesamt nur geringe Fallzahlen.
DOCH:
In der EU-FS-RiLi steht eben nicht drin, dass die dort niedergeschriebenen Artikel nur fuer bestimmte Bevoelkeerungsteile gilt und fuer andere nicht. Solange solche Ausnahmen also nicht ausdruecklich zugelassen werden, gilt die EU-FS-RiLi fuer alle.


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Bayer
Beitrag 20.06.2005, 09:48
Beitrag #52


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Zitat (bazi @ 20.06.2005, 10:20)
ich hab den ganzen Vorgang kopiert und nach Brüssel geschickt, das Schreiben ging direkt an mich,

Gruss Bazi

in einem älteren Posting Klick von Dir hast Du geschrieben,
Dr.S. aus F. ist Dein Anwalt. Wieso hat der denn nicht nach Brüssel geschrieben ?
Was sagt Dr.S. denn zu dem Schreiben an Dich ?
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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 10:33
Beitrag #53


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Wer das Scheiben für gefälscht hält,
dem empfehle ich, Herrn Rene Plank
(EU Kommission) ****** anzurufen.
Das Schreiben entspricht der Rechtsauffassung der
EU Kommisson. wink.gif


**** Anmerkung Moderator: Bitte keine Telefonnummern veröffentlichen.

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 20.06.2005, 10:36
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didel19
Beitrag 20.06.2005, 10:39
Beitrag #54


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Ich habe mir gerade mal das Schreiben durchgelesen, klingt wirklich gut für uns!
Nachdem meine sperre abgelaufen ist, kann ich dann wieder mit mein CZ Führerschein fahren oder?

Gruß

Didel
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Etienne
Beitrag 20.06.2005, 11:26
Beitrag #55


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Hört sich gut an joah.. Nur leider hat das Schreiben keinerlei rechtliche Auswirkungen bei uns hier im geliebten MPU-&NU-Land, oder??

Frage: Kann das Schreiben in Deutschland irgendjemanden dazu bewegen, anders zu entscheiden, als er es vorher getan hätte *???*


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Schnitzer
Beitrag 20.06.2005, 11:40
Beitrag #56


Neuling


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Zitat
Frage: Kann das Schreiben in Deutschland irgendjemanden dazu bewegen, anders zu entscheiden, als er es vorher getan hätte *???*


im moment nicht.... aber die EUGH-Entscheidung wird kommen
und dann wird sich Deutschland an geltendes EU-Recht halten
müssen. dry.gif
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Medusa
Beitrag 20.06.2005, 11:43
Beitrag #57


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Zitat (didel19 @ 20.06.2005, 11:39)
Nachdem meine sperre abgelaufen ist, kann ich dann wieder mit mein CZ Führerschein fahren oder?

Wenn Du Deine CZ EU-FE während der Sperrzeit erworben hast ist sie nach meiner Info nicht gültig - auch nicht nach der Sperrzeit.
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mirko1
Beitrag 20.06.2005, 12:00
Beitrag #58


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Erst einmal Danke an die Admins, Berater und Forenbetreiber. Das Ihr das Thema wieder eröffnet habt.

Dafür Das Admin Unser:
Admin unser
der Du beherrschst das Netzwerk,
geheiligt werden deine Name.
Dein Connect komme,
dein Login geschehe,
wie am Server so im Web.
Unser tägliches Backup gib uns heute.
Und vergib unserem Mail Server,
wie auch wir vergeben unserem Switch;
und führe uns nicht in IP Konflikte,
sondern erlöse uns von dem SubNet.
Denn dein ist das LAN und das WAN
und der DNS im Netz.
ENTER


Wie man sieht gibt’s doch immer wieder was neues ( Bazi-Schreiben ), sollte es gefälscht sein, wäre es wirklich dumm, dämlich und der Sache nicht dienlich.

Ist es echt spiegelt das die logische Auffassung des Europäischen Gedankens wieder.
Neuer EU-FS egal woher = egal im welchen EU-Land, Alte Sachen dürfen nicht mehr verwendet werden, einfach zu verstehen und macht bei 25 EU-Ländern anders auch keinen Sinn.

War in Slowenien(Eu-Land) bin von der Polizei kontrolliert worden, habe meinen CZ-FS dazu meinen Deutschen Personalausweis vorgezeigt, der Polizist hat mir mit der Taschenlampe ins Gesicht geleuchtet den CZ-FS hin und her Kippend in das Taschenlampenlicht gehalten, kurz drauf hat er mir Perso+CZ-FS wieder in die Hand gedrückt und meinte "Gute Weiterfahrt".

Geiles Gefühl so muss es sein Europa im Ganzen.

Ich hoffe dass der Eugh bald ein Urteil spricht
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 20.06.2005, 12:49
Beitrag #59


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wenn der EUGH wirklich positiv in unserer Sache entscheiden sollte ärgere ich mich zum Teil auch da ich schon angehalten wurde und dies für mich doch eine weile NU bedeuten würde.

@mirko1

was hast Du in Slowenien gemacht? und wie sind die cop.gif dort?

Gruß
Willi
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strichachtdoktor
Beitrag 20.06.2005, 13:59
Beitrag #60


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Zitat (Etienne @ 20.06.2005, 12:26)
(...) Nur leider hat das Schreiben keinerlei rechtliche Auswirkungen bei uns (...)

Frage: Kann das Schreiben in Deutschland irgendjemanden dazu bewegen, anders zu entscheiden, als er es vorher getan hätte *???*

Erstmal hat es keine rechtliche Bedeutung. Und hier in D wird das Schreiben niemanden dazu bewegen, anders zu entscheiden.

Aber wenn man irgendwo in einem kilometerlangen Tunnel ohne Licht eingeschlossen ist und die europaeische Kommission haelt einem diese Kerze hin, dann kann man sich zumindest freuen - und vielleicht fuehrt die Kerze dann zum Licht am Ende des Tunnels ... wink.gif

Was mich nur beunruhigt ist der Faktor Zeit und die abnehmende nationale Bereitschaft, Befugnisse, Entscheidungen etc. an Europa abzugeben bzw. die fehlende Bereitschaft nationale Interessen der EU unterzuordnen. Sollte sich diese rueckwaertsgerichtete Bewegung, die da zu verspueren ist, fortsetzen, koennten EU-Scheine irgendwann nichtmal mehr das Papier wert sein, auf dem sie gedruckt wurden ...

... und wenn sich diese Tendenz auch Richtung EuGH ausbreitet, dann muessen zukuenftige Entscheidungen nicht in die Richtung der NU- und MPU-Gegner zeigen.

Das sollte man also ein bisschen im Auge behalten und evtl. aufkeimende Euphorie bremsen ...


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Levent
Beitrag 20.06.2005, 14:26
Beitrag #61


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Habe da mal was gefunden rolleyes.gif





Rechnungshof schlägt Alarm
Prüfer: Bundesregierung drohen wegen schlampiger Umsetzung von EU-Recht Strafen und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe
BERLIN, 5. Juli. Der Bundesrechnungshof hat der Bundesregierung große Schlampereien im Umgang mit EU-Recht nachgewiesen, die Etatrisiken in bis zu dreistelliger Millionenhöhe nach sich ziehen. "Mit der bisherigen Praxis der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft kommt der Mitgliedstaat Deutschland den Regelungen des EG-Vertrages und den vom Europäischen Rat gesetzten Vorgaben nicht nach", heißt es in einer internen Prüfungsmitteilung, die der Berliner Zeitung vorliegt.
86 Prozent beanstandet

Laut Studie hat die EU-Kommission von 1998 bis 2003 in 305 von insgesamt 531 Fällen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, Tendenz steigend. Besonders negativ sei das Jahr 2003 zu Buche geschlagen: der Umgang mit 86 Prozent der 88 Richtlinien sei beanstandet worden und die 43 anhängigen Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) seien ein neuer Rekord.

Falls die Regierung ihre "bisherige Umsetzungsdisziplin" nicht radikal verbessere, erwarten die Bonner Kontrolleure aufgrund verschärfter Regeln der neuen EU-Verfassung Bußgeldbescheide des EuGH von jährlich rund 100 Millionen Euro. Hinzu komme, so der Rechnungshof, das Risiko von Schadensersatzansprüchen von Bürgern und Wirtschaftsunternehmen, denen durch die unpünktliche Umsetzung von EU-Richtlinien Schaden entstanden sei.

So erstritten bereits 82 Kläger eine Entschädigung von insgesamt 1,4 Millionen Euro aus der nicht fristgerechten Umsetzung der Richtlinie zur Einlagensicherung der Banken. Weitere 4 000 Bürger bekamen insgesamt rund sechs Millionen Euro zugesprochen. Sie hatten den Bund erfolgreich wegen der verspäteten Pauschalreise-Richtlinie vor Gericht zitiert.

Laut Rechnungshof könne sich Deutschland bei der Ursachenforschung keineswegs auf seine föderale Ordnung berufen und die Länder für die Verzögerungen verantwortlich machen: "Die Gründe für die verspäteten Umsetzungen liegen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung". Mit einer im Februar 2004 vom Bundeswirtschafts- und Arbeitsministerium veranlassten Ursachenforschung geben sich die Prüfer nicht zufrieden. Die dort zusammengetragenen Argumente, Personalmangel in den Ministerien, zu kurze Umsetzungsfristen und Auslegungsprobleme "vermögen als Begründung für die Fristüberschreitungen nicht zu überzeugen". Auch "Koalitions- oder Ressortkonflikte", die das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit von Wolfgang Clement in 15 Fällen für die Unpünktlichkeit verantwortlich machte, wiesen die Prüfer barsch zurück: Gesetzgebungsorgane dürften sich bei der "Umsetzung gemeinschaftlichen Sekundärrechts nicht in einer Weise behindern, dass Deutschland gegen den EG-Vertrag verstößt".

So sorgten Streitereien zwischen Wirtschafts- und Umweltressort über eine Richtlinie zur Kennzeichnung des Kraftstoffverbrauchs und der Kohlendioxid-Emissionen von Kraftfahrzeugen inzwischen für eine Verspätung von rund drei Jahren. Der Rechnungshof hat beide Ressorts - sowie wegen zahlreicher Verstöße auch das Landwirtschaftsressort der Grünen-Politikerin Renate Künast - zu Stellungnahmen aufgefordert.

Die Bundesregierung gehört nach den Ermittlungen der Rechnungsprüfer zusammen mit Frankreich und Belgien zu hartnäckigsten Richtliniensündern unter den 15 alten Mitgliedstaaten. Vorbildlich seien dagegen Dänemark, Finnland und Portugal.

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"Mit der bisherigen Praxis der Umsetzung kommt Deutschland den Regelungen des EG-Vertrages nicht nach." Bundesrechnungshof




Ouelle: Berliner Zeitung

Datum:06.07.2004
Ressort:Wirtschaft
Autor:Klaus Wirtgen
Seite:09


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strichachtdoktor
Beitrag 20.06.2005, 14:33
Beitrag #62


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Zitat
Umsetzung gemeinschaftlichen Sekundärrechts

Wenn man das so sieht, kann es auch nichts werden ...
... die altbekannten
Zitat
Auslegungsprobleme
...
cool.gif


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 14:40
Beitrag #63


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@ /achtdoc
Also die DM wird in naher Zukunft
nicht wieder eingeführt. Die Eu ist zwar in einer
Krise , welche aber rein gar nichts mit Niederlassungsfreiheit
und Harmonisierung, sowie die EU Gemeinschaft , bezüglich gegenseitiger Annerkennung, zu tun hat. Ich lebe zeitweise in Holland und kann Dir versichern,
daß kaum ein Holländer, die ja gegen die EU Ratifizierung gestimmt
haben, wieder die EU abschaffen wollen. Es geht in der jetzigen Krise
um völlig andere Problematiken, wo selbst gestandene Politologen
sehr differenziert argumetieren.
Langfristig wird die EU schon allein aus wirtschaftlichen Aspekten noch
weiter zusammenwachsen müssen.
Hier jetzt eine Verbindung zum EuGH oder EU FS zu suchen ist vor diesem
Hintergrund absurd.
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Etienne
Beitrag 20.06.2005, 14:55
Beitrag #64


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Zitat (gabriel7 @ 20.06.2005, 15:40)
Hier jetzt eine Verbindung zum EuGH oder EU FS zu suchen ist vor diesem Hintergrund absurd.

Gabriel, deine Ansichten find ich eigtl meistens unrealistischerweise ziemlich EU-lastig, aber da stimm ich dir ausnahmsweise auch mal zu smile.gif

@ Levent
Wieso postest du das ganze in zwei Threads (hier und in >MPU nur noch freiwillig<) ???
Btw sorry for chat whistling.gif


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Medusa
Beitrag 20.06.2005, 15:04
Beitrag #65


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Die MPU Fraktion schweigt zu dem EU Brief - zur Schlußfolgerung unter Punkt 3 ?? think.gif
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Perplex
Beitrag 20.06.2005, 15:18
Beitrag #66


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Zitat (Bentley222 @ 20.06.2005, 00:12)
Die ganzen Unkenntlichmachungen kann ich verstehen, aber wieso antwortet ein Grieche auf Deutsch?

Weil es vollkommen normal ist, dass ein Grieche in Belgien bei einem Deutschen in Deutschland auf Griechisch antwortet! rofl1.gif


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(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
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strichachtdoktor
Beitrag 20.06.2005, 15:28
Beitrag #67


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Zitat (Medusa @ 20.06.2005, 16:04)
Die MPU Fraktion schweigt zu dem EU Brief - zur Schlußfolgerung unter Punkt 3 ?? think.gif

... die schlucken noch ... wink.gif rofl1.gif

@gabriel 7
Zitat
Hier jetzt eine Verbindung zum EuGH oder EU FS zu suchen ist vor diesem
Hintergrund absurd.

So absurd ist das nicht - die Verbindung besteht in den Koepfen.


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Natrix20
Beitrag 20.06.2005, 15:36
Beitrag #68


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Guten Tag allerseits,

auch ich begrüße das Schreiben aus Luxemburg und die Klarstellung, das ein Führerschein anerkannt werden muss.
Ich würde jedem empfehlen, dem eine NU droht wegen eines EU FS sofort auch mit Schadensersatzklagen zu antworten, verbunden mir diesem Schreiben. Nur wenn es sich ums finanzielle dreht, sehen die FEB´s vielleicht ein, das sie falsch handeln "könnten". Ein Existenzschicksal ist den Behörden ziemlich egal, aber wenn es sich um das liebe Geld verbunden mit einer Schadenersatzklage geht, wird der eine oder andere in einer FEB aufwachen werden. Und dies ist nicht unrealistisch, liest man dem Bericht von Levent durch!
Spätestens wenn die Strafen von der EU höher sind, als die Einnahmen durch die MPU wird sie abgeschafft,grins. Und dann spielt es gar keine Rolle wo denn die Sicherheit bleibt. Und zu Lexus, die MPU ist eine Verweigerung auf unbestimmte Dauer und nicht irgendwas von wenigen Monaten.In den meisten EU Ländern hat man seine Sperrfrist von x Monaten und dann erhält man seine Erlaubnis zurück. Und genau dieser Sonderweg ist es, den die EU kritisiert.Punkt. Wenn es 25 Eu einheitliche Verfahren geben würde, müsste der EuGH nicht solche Urteile (in diesem Falle negativ für D) fällen. Wie schon einige Vorredner gesagt haben, die EU ist nicht immer auf Seiten von Deutschland, in diesem Fall ist die Entscheidung einfach nur eins: Liberal !!
Gruss Natrix
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Natrix20
Beitrag 20.06.2005, 15:45
Beitrag #69


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Noch ein kleiner Nachtrag, sollte sich dieses Schreiben bestätigen in Form eines EuGh Urteils, wird mit Sicherheit auch gegen die MPU selbst an sich geklagt werden. Es ist nicht glaubhaft in D eine MPU einzufordern, wenn man den EU FS nach Ablauf seiner Sperrfrist im Ausland machen kann. D.h. alles was mal ganz am Anfang geschreiben wurde, über die faktische Abschaffung der MPU könnte eines Tages tatsächlich so sein, insofern man sich in Europa nicht auf allgemeine Prüfungsstandards einigt. Es war mir noch nie einleuchtend, warum MPU´s nur in zwei drei Staaten durchgeführt werden und die überwiegende Bevölkerung in den anderen Ländern dies nicht hatte.Sowas ist mit einem europäischen Gedanken nicht vereinbar.
Gruss Natrix
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gerri
Beitrag 20.06.2005, 15:45
Beitrag #70


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wenn das alles so einfach wäre dann würde ich doch schon längst wieder auto fahren dürfen..
was sagt uns der brief denn???


--------------------
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Medusa
Beitrag 20.06.2005, 15:46
Beitrag #71


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Der Schaden dürfte sich bei Arbeitsplatzverlust durch FE NU, nach Definition des Arbeitsamtes vielleicht sogar "selbstverschuldetem Arbeitsplatzverlust" mit Sperrfrist, leicht belegen lassen.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 20.06.2005, 15:49
Beitrag #72


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Schadensersatzklage klingt gut! yes.gif Nur glaub ich nicht das mein zukünftiger Anwalt, egal wer es auch sein wird, mich in diesem Bestreben ernst nehmen wird. no.gif
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Medusa
Beitrag 20.06.2005, 15:50
Beitrag #73


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Zitat (gerri @ 20.06.2005, 16:45)
wenn das alles so einfach wäre dann würde ich doch schon längst wieder auto fahren dürfen..
was sagt uns der brief denn???

Das D. auch nach Meinung der EU Kommission die EU-FEs nicht anerkennt, wenn D. eine MPU ohne erneuten Anlaß verlangt. Gezwungen zu einer Kehrtwendung wird D. jedoch erst durch ein entspechendes EuGH Urteil.
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Natrix20
Beitrag 20.06.2005, 15:51
Beitrag #74


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@Gerri

Warum schreibst du nicht mal deiner FEB und legst das nette Schreiben mit bei aus Luxemburg inclusive bei einer eventuellen Niederlage von Deutschland Schadenersatzansprüche zu stellen??
Wäre doch mal was.
Es ändert sich erstwas wenn ein VG Urteil oder allerspätestens ein EuGh Urteil auf dem Tisch ist, aber seine Ansprüche kann man ja ähnlich wie bei Finanzamt Urteilen gleich geltendmachen, solange bis die Sache geklärt ist.
Gruss Natrix
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gerri
Beitrag 20.06.2005, 15:56
Beitrag #75


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naja ich kann ja mal mit meinem anwalt sprechen...vielleicht hat das ja beim ovg noch vorteile für mich.warte nämlich immer noch und mein anwalt ist ziemlich siegessicher im urteilsspruch..
komisch aber wahr..


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 16:18
Beitrag #76


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@Gerri
Der Brief ist einer von Vielen, die von der EU Kommission an
NU Betroffene rausgegangen ist.
Für mich ist das ganz klar der Anfang vom Ende dieser
willkürlichen Urteile einiger VG.
Die EU Kommission kann zwar keine Urteile aussprechen,
würde sich aber nicht so weit aus dem Fenster lehnen, wenn
nicht schon Klarheit in den angesprochenen deutlichen Hinweisen
für eine Annerkennung EU FS im Raum stehen würden.
Ich denke ein Urteil, welches klar den Hinweisen der EU Kommission
folgt steht wohl bevor.
Wenn ich NU Betroffener wäre, würde ich schon mal Schadenersatzansprüche
vorbereiten, das habe ich schon vor Wochen angesprochen und bin
von Lexus und XDiver als ahnungslos hingestellt worden.
Ich finde es auch seltsam, daß die Herren Rechtsanwälte sich so sehr
zurückziehen. Es ist aber ja auch nicht leicht , nach 5000 oder 8800 Postings
gegen den EU Führerschein, nach dem Hinweis der EU Kommission (In dieser Deutlichkeit) noch Argumente zu finden. whistling.gif
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GSX-R
Beitrag 20.06.2005, 16:24
Beitrag #77


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Entschuldigt bitte meine Unwissenheit in Sachen EU-Recht, aber ist das bei der EU nicht ähnlich wie bei uns, dass die Justiz unabhängig von der Regierung ist?

Wenn dem so sein sollte, dann verstehe ich Eure Euphorie bezüglich dieses ominösen Briefes nicht.

Zitat
Ich finde es auch seltsam, daß die Herren Rechtsanwälte sich so sehr
zurückziehen.

Vielleicht haben die an Eurem Kreisverkehr die Lust verloren? think.gif


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Medusa
Beitrag 20.06.2005, 16:34
Beitrag #78


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Zitat (GSX-R @ 20.06.2005, 17:24)
Vielleicht haben die an Eurem Kreisverkehr die Lust verloren? think.gif

Mit Dimitrios Theologitis: European Commission; Energy and Transport DG; Directorate E - Inland transport; Road safety, Head of Unit, haben wir aber einen gewichtigen Mitfahrer zu unserem Kreisverkehr hinzugewonnen. wavey.gif Die Fachkenntnis dieses Mannes dürfte die der meisten Threadteilnehmer übersteigen. Einfach so kommt man kaum auf diesen Posten. Deshalb wäre es schön zu lesen welche Gegenargumente man zu seinem Brief bringen kann.
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Levent
Beitrag 20.06.2005, 16:37
Beitrag #79


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Hier hat ihr mal den link



http://www.berlinonline.de/berliner-zeitun...irtschaft/0025/


Gruss Levent


Werde mich bald auf den weg nach Pilzen machen yes.gif


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Roland
Beitrag 20.06.2005, 16:50
Beitrag #80


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@Levent

Ich versteh ehrlich gesagt nicht, was das ganze mit EU-Führerscheinen zu tun hat. dry.gif

In dem von dir verlinkten Beitrag wird doch nicht ansatzweise auf diese Problematik eingegangen


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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gerri
Beitrag 20.06.2005, 16:52
Beitrag #81


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also ich denke dann mal das mein anwalt diesen brief schon kennt,oder nicht...


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Medusa
Beitrag 20.06.2005, 16:54
Beitrag #82


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Zitat (Roland @ 20.06.2005, 17:50)
Ich versteh ehrlich gesagt nicht, was dass ganze mit EU-Führerscheinen zu tun hat. dry.gif

Es zeigt zumindest die Vertrags"treue" Deutschlands.
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Medusa
Beitrag 20.06.2005, 16:57
Beitrag #83


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Zitat (gerri @ 20.06.2005, 17:52)
also ich denke dann mal das mein anwalt diesen brief schon kennt,oder nicht...

Wenn einer seiner Praktikanten hier mitlesen muß: ja, sonst .. ??
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gerri
Beitrag 20.06.2005, 16:58
Beitrag #84


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naja vielleicht bin ich zu blöd,aber wir haben schon desöfteren solche briefe hier im forum gehabt,die waren auch sehr positiv.
aber wer ist dieser mann denn der das schreibt,ein richter?nein ein sachbearbeiter.
nur der kennt mit sicherheit nicht die nu problematik..
könnt ihr mich jetzt mal aufklären was an diesem brief so toll sein soll


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GSX-R
Beitrag 20.06.2005, 17:02
Beitrag #85


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Zitat (gerri @ 20.06.2005, 17:58)
könnt ihr mich jetzt mal aufklären was an diesem brief so toll sein soll

Mir bitte auch!


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Medusa
Beitrag 20.06.2005, 17:03
Beitrag #86


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Der Absender ist kein Sachbearbeiter sondern: Dimitrios Theologitis, Direktor in der Generaldirektion Verkehr und Energie der EU Kommission und spricht in seiner Schlußfolgerung unter Punkt 3 Klartext.
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bazi
Beitrag 20.06.2005, 17:34
Beitrag #87


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"ominöser Brief",

GSX-R, ich lad Dich ein, komm her und schau ihn Dir an, das Kuvert liegt auch noch da, und den Schriftverkehr mit herrn Plank hat auch schon mindestens ein Forumsteilnehmer,

meine Adresse kannst Du gern über e-mail bekommen.

Gruss Bazi


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Levent
Beitrag 20.06.2005, 17:43
Beitrag #88


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- bzw. EWR-Fahrelaubnis - keine Strafbarkeit bei FE-Erwerb unter Verstoß gegen Wohnsitzprinzip vor Beitritt zur EU oder EWR

Das AG Lüdinghausen NZV 2005, 112 (Urt. v. 12. 11. 2004 – 9 Ds 26 Js 1599/03) hat entschieden, daß es für die Anerkennung der EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und somit für die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis allein auf jetzige Mitgliedschaft des Ausstellerstaates ankommt; der Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis sowie des Beitritts des entsprechenden Staates sei unbeachtlich.
"Das in dem Urteil des EuGH vom 29. 4. 2004 – Rechtssache C-476/01 – aufgestellte Verbot der Prüfung des Wohnsitzes des Angeklagten gilt auch, wenn der Führerschein des Mitgliedstaates vor dem Beitritt zum EWR ausgestellt und auch die angeklagte Tat vorher begangen wurde. Maßgeblich für das Prüfungsverbot ist die Mitgliedschaft des ausstellenden Staates zur Zeit der Prüfung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis.

Zum Sachverhalt: Die StA M hat dem Angekl. vorgeworfen, sich wegen zweier Fälle des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht zu haben, und zwar am 12.7.2003 in S, indem er an diesem Tage um 15:25 Uhr mit einem fahrerlaubnispflichtigen Pkw der Marke VW-Bulli u. a. die Bundesautobahn 1 in Fahrtrichtung D fuhr, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis gehabt habe. Ferner sei er am 28. 8. 2003 in A gegen 19:52 Uhr mit einem fahrerlaubnispflichtigen Pkw der Marke Ford in A u. a. die W-Straße entlang gefahren, wiederum ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Der Angekl. wurde freigesprochen.

Aus den Gründen: Der Angekl. war aus tatsächlichen Gründen freizusprechen, da das Gericht davon ausgehen musste, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Der Angekl. hat ohne weiteres eingeräumt, die Fahrten, die zu den Anklagevorwürfen geführt haben, durchgeführt zu haben. Er wies jedoch darauf hin, dass ihm eine gültige lettische Fahrerlaubnis erteilt worden sei, da er in Lettland zu dieser Zeit seine Wohnsitz gehabt habe.

Tatsächlich befand sich der Angekl. - dies war gerichtsbekannt - in diesem Zeitraum in Lettland. Die gültige lettische Fahrerlaubnis gelangte schließlich auch am letzten Hauptverhandlungstag zu der Akte. Es handelt sich um eine solche, die ausgestellt wurde in Riga am 2.7.2003. Am 1.7.2003 hatte der Angekl. einen Fahrschulvertrag abgeschlossen.

Das Gericht verkennt nicht, dass nach hiesigem Gepflogenheiten kaum eine Fahrerlaubnis binnen eines Tages erworben werden könnte; es bestand auch durchaus die naheliegende Möglichkeit, dass der Angekl. seinen Wohnsitz zur Tatzeit gar nicht in Lettland hatte, sondern noch in der Bundesrepublik Deutschland. Dem Gericht war dies jedoch verwehrt zu prüfen. Es musste vielmehr die lettische Fahrerlaubnis ohne weiteres anerkennen. Zwar war Lettland zur Zeit der Ausstellung noch nicht Mitglied der EU, doch hat sich dies mittlerweile durch den Beitritt Lettlands zur EU geändert. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 29. 4. 2004 – Rechtssache C-476/01 - (NJW 2004, 1725 = NZV 2004, 373 = ZfS 2004, 287 = DAR 2004, 333 = Blutalkohol Bd. 41, 450) unter 78 Punkt festgestellt, dass Art. 1 S. 2 in Verbindung mit Art. 8 IV der Richtlinie 91/439 so auszulegen ist, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerschein nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedsstaates auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzuges oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedsstaat abgelaufen War, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedsstaat ausgestellt worden ist. Genauso Jag hier die Rechtslage, da die letzte Sperre, die gegen den Angekl. festgesetzt wurde am 16. 9. 2002 ausweislich des Bundeszentralregisterauszuges vom 20. 8. 2003 abgelaufen war. Nach Ansicht des Gerichts kommt es nicht darauf an, ob die Führerscheinerteilung noch zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, als Lettland noch nicht Mitglied der europäischen Union war. Einzig maßgeblich sind die Rechtsverhältnisse zur Zeit der Urteilsfindung, die eine Prüfung der Ordnungsgemäßheit der Fahrerlaubniserteilung anknüpfend an die Frage des Wohnsitzes verbietet."





Quelle:

http://www.ra-x-ius.de/Lexikon/Module/EUFuehrerSchein.htm


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bazi
Beitrag 20.06.2005, 17:54
Beitrag #89


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soll das heissen, dass Lexus übergelaufen ist?

Bazi


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GSX-R
Beitrag 20.06.2005, 18:29
Beitrag #90


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Zitat (bazi @ 20.06.2005, 18:34)
GSX-R, ich lad Dich ein, komm her und schau ihn Dir an, das Kuvert liegt auch noch da, und den Schriftverkehr mit herrn Plank hat auch schon mindestens ein Forumsteilnehmer,

Schon mal danke für die Einladung. Mit ominös meine ich allerdings nicht die Echtheit Bzw. die Autenzität des Briefs sondern seine Rechtsverbindlichkeit.

Es ist doch für die Anti-MPUFraktion ohne weiteres ein schönes Zeichen, dass in höheren EU-Kreisen manch eine Ansicht geteilt wird, aber einige stellen sich ja schon so an, als wenn Ihr bei einem neuen Urteil schon auf der ganzen Linie gewonnen hättet.
Selbst wenn die Richter am EU-GH dieser Argumentation folgen sollten (was noch lange nicht der Fall sein muss, auch da ist die Justiz unabhängig) so wird doch noch eine Menge Zeit in´s Land gehen, bis dem wirklich so sein sollte.

Tut mir Leid wenn ich hier als Spaßbremse fungiere, aber das sehe ich so.
Abgesehen davon, dass ich das für die Meinung eines einzelnen EU-Beamten halte.
IMHO.

So long

Rolf
Zitat
soll das heissen, dass Lexus übergelaufen ist?

Wie kommst Du denn zu dieser Schlussfolgerung??? think.gif


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RA XDiver
Beitrag 20.06.2005, 19:23
Beitrag #91


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Bevor ich mich auch mal äußere bitte ich doch darum, sich hier mal anzuschauen, wer denn Herr Theologitis ist.

Direktor klingt zwar toll, im Ergebnis dürfte er aber auch nicht mehr als ein Abteilungsleiter sein, maximalst mit einem Staatsekretär zu vergleichen, wenn überhaupt (und wenn ich mich so entsinne, was gewisse Leute zu Aussagen von StS gesagt haben, enthalte ich mich mal einer Wertung). Von der Position des mutmaßlichen Verfassers mal ganz zu schweigen.

Was haben wir denn: Ein Schreiben eines Sachbearbeiters, welcher es seinem Chef in einer großen Unterschriftenmappe vorgelegt hat. Wer jetzt noch glaubt, dass er es gelesen hat, dem ist in der Tat nicht zu helfen.

Aber zum Inhalt:

Mich haut dieses Schreiben so überhaupt nicht aus den Socken und ich denke, auch die Richter werden keinen Kniefall vor solcher Korrespondenz machen.

Der Inhalt des Schreibens ist, zugegeben gut begründet, nichts weiter als eine andere Sicht der Dinge, eine Meinung von vielen. Ganz abgesehen davon, dass vor allem die aufgestellte These, die Ausstellerstaaten könnten die FE zurücknehmen für die meisten hier einen Schlag in die Magengrube bedeuten müsste.

Wie ich bereits früher einmal ausgeführt habe, dürften dann den meisten Erwerbern überhaupt keine FE ausgestellt werden, wenn denn ihre Vorgeschichte dem Ausstellerstaat bekannt gewesen wäre (ebenfalls nach der EU-FS-RiLi). Demnach wären diese FSe auch nach diesem Schreiben mehr als unsicher.

Nochmals: Es ermangelt in der aktuellen Situation nicht an der Anerkennung. Würde eine EU-FE nicht anerkannt, wären wir immer noch bei der Diskussion FoFE, ja oder nein.

Warten wir doch einfach ab, was die Rechtsprechung, die in der Tat auch in Europa nicht den Weisungen der Regierung / Kommission unterworfen ist, zu der Thematik verliert. Für unbändige Jubelstürme auf Seiten der Pro-EU-FE-Connection oder tiefe Betrübtheit andererseits sehe ich keinen Anlass.

Zitat
Gerri,
ich bin der Cheffe von dort

Dimitrios T.


bazi, durch einen Doppelaccount machst Du Dich nicht allzu glaubwürdig....


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gerri
Beitrag 20.06.2005, 19:32
Beitrag #92


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wollte übrigens noch mal was fragen..
angenommen ich würde jetzt vorm ovg gewinnen,das vg hat ja gegen mich gestimmt,was passiert dann..
kann ich dann sofort wieder auto fahren oder muss ich dann wieder vor gericht..
wäre das urteil dann endgültig vom ovg.???


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bazi
Beitrag 20.06.2005, 19:33
Beitrag #93


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na gut RA XDiver,
geschrieben hat es sicherlich René Plank, unterschrieben Herr Theologitis, und der ist der Leiter der Commission für Transport und Verkehr, Du unterstellst ihm, dass er seine Unterschrift unter ein Schreiben setzt, das er nicht gelesen hat. Glaub ich nicht. Zumindest ist der Schulterschluss zwischen Commission und EUGH vorhanden, sogar verdeutlicht worden, was will ich mehr?
Ich bin vorerst mal zufrieden und werde überlegen, was ich draus machen kann. Man weiss nie ...,

Gruss vom Bazi.


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RA XDiver
Beitrag 20.06.2005, 19:41
Beitrag #94


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Zitat
kann ich dann sofort wieder auto fahren oder muss ich dann wieder vor gericht..


Wenn das OVG die Entscheidung des VG aufhebt und die aufschiebende Wirkung wieder herstellt darfst Du, zumindest bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, wieder fahren.

Zitat
Ich bin vorerst mal zufrieden und werde überlegen, was ich draus machen kann. Man weiss nie ...,


Da hat ja auch keiner was gegen. Im Gegensatz zu den meisten hier, kann ich mich bequem zurücklehnen und auf eine entscheidung des EuGH warten die mir, im Ergebnis, sogar auch egal sein kann. Wie schon mehrfach gesagt, ich kann mit jeder Entscheidung leben.

Zitat
unterschrieben Herr Theologitis, und der ist der Leiter der Commission für Transport und Verkehr


Der ist schlicht und einfach Chef der Unterabteilung "Sicherheit im Strassenverkehr" der Direktion E der Generaldirektion Energie und Verkehr über der der jeweilige Kommissar steht.

Bewerte den guten Mann bitte nicht über.


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 19:46
Beitrag #95


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Xdiver@
nur weil hier ein eindeutiges Schreiben
von einer Abteilung der EU Kommission
eimal ganz klar sagt, wo der Weg hingeht,
gehen deine Kommentare in alle nicht nachvollziehbare
Richtungen (Rundumschlag), bis zur Vermutung, die würden ihre eigenen
Sachverhalte nicht selbst lesen und blind unterschreiben.
Ich kann mit dem was du da so schreibst absolut nichts
anfangen , insoweit ja auch alles auf Vermutungen
bezogen wurde.
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gerri
Beitrag 20.06.2005, 20:00
Beitrag #96


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ich wollte noch mal fragen wie das gericht denn dann im hauptverfahren entscheidet.wie kann das denn überhaupt sein das zwei gerichte in deutschland unterschiedliche urteile fällen.die müssen sich doch ans gleiche gesetz halten..
ich verstehe es nicht wie sowas passieren kann..
wenn ein vg gegen mich entscheidet,das ovg für mich entscheidet und was passiert im hauptverfahren??


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strichachtdoktor
Beitrag 20.06.2005, 20:00
Beitrag #97


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Da hat jemand geschrieben, wie er sich das mit den EU-Fuehrerscheinen vorstellt. Dieser jemand arbeitet zumindet schonmal in einer Abteilung, die mit solchen Dingen befasst sein koennte.
Mehr ist nicht gewesen.
wallbash.gif
Aber auch nicht weniger.
Wir koennen uns ja noch mal ueber den Herrn Schmid aus Bayern unterhalten und versuchen abzuwaegen, welche Meinung nun die wichtigere ist. Wir koennten aber auch einfach ein Bier trinken gehen und das schoene Wetter geniessen.
cheers.gif
Dieser ganze EU-Krams laeuft uns nicht weg. Ich prognostiziere noch mindestens 3 Jahre Trouble und unzaehlige Stellungnahmen von wichtigen und unwichtigen Leuten ... Wenn wir uns jedesmal so aufregen, versterben die meisten noch vor einem Urteil an einem Infarkt oder Schlaganfall ...
argue.gif
Also entspannt Euch doch mal. Wartet jetzt mal die Hauptsache von Gerri ab - das halte ich fuer wichtig. VG Muenster ist fuer manche Ueberraschung gut ...
wavey.gif
In der Zwischenzeit haelt jeder von uns die Augen auf und teilt Neuigkeiten mit - dann gibt das eine ganz interessante und ansehnliche Materialsammlung ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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bazi
Beitrag 20.06.2005, 20:07
Beitrag #98


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http://europa.eu.int/idea/bin/dispind.pl?l...&person_id=1340

was auch immer "Head of Unit" bedeutet

in der Schreibstube sitzt er sicher nicht,

Bazi


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 20:20
Beitrag #99


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@/8doc
Es ist sicher interessant, zu sehen wie
das OVG Münster in Kürze Gerris Fall entscheidet, (hoffentlich Positiv)
aber mit den 3 Jahren bis Luxemburg wirds wohl nichts.
Nach meinem Wissen hat in Kürze R. S. beim EuGH
auch einen Termin cool.gif
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gerri
Beitrag 20.06.2005, 20:22
Beitrag #100


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also bei meinem glück wird es bestimmt nicht positiv,ich kann mir einfach nicht vorstellen das das vg gegen mich entscheidet und das ovg für mich..
niemals..da wette ich ne kiste bier gegen.... thumbup.gif thumbup.gif cheers.gif


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