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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 06.07.2005, 09:17
Beitrag #501


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Zitat (BeK @ 06.07.2005, 09:50)
Ich hoffe, du hast Recht.

Würde ich die Unwahrheit behaupten, dann würde es sofort Proteste von der Pro-MPU-Fraktion hageln. Nur rechtsverbindliche Rechtsauskunft darf es hier nicht geben.

wavey.gif Thommy


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Tortenjan
Beitrag 06.07.2005, 09:43
Beitrag #502


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Ein schlechter Anwalt kann auch noch den eindeutigsten Fall versemmeln, dazu muß er nur die verkehrten Anträge stellen sad.gif

Aber zurück zum Thema. Es ist wirklich interessant, wie ein Verzicht auf die FE in D mit einem EU-FS zusammen hängt. Ich sehe das im Augenblick alles andere als klar.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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BeK
Beitrag 06.07.2005, 09:55
Beitrag #503


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aber woran merke ich denn, ob er gut ist? er redet ja nicht großartig mit mir.
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Uwe
Beitrag 06.07.2005, 10:02
Beitrag #504


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Genau daran. Du bist doch sein Kunde, der Mensch, der ihm Geld bringt. Da sollte man doch etwas Kommunikation betreiben...


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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RA XDiver
Beitrag 06.07.2005, 10:12
Beitrag #505


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Wobei es natürlich sein kann, dass der Kolege momentan wirklich anderweitig sehr beschäftigt war. Dennoch sollte man zumindest einen Rückruf anbieten. Das gebietet einfach der gute Stil.

Abschließend lässt sich jedoch sagen, dass es bestimmte Kriterien, an denen man einen guten oder weniger guten Anwalt erkennt, schlicht und einfach nicht gibt, wenn man selber bislang keine Erfahrungswerte mit ihm hat (bzw. jmd., den man kennt).


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grobi1212
Beitrag 06.07.2005, 12:15
Beitrag #506


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Hali Hallo!

Mensch hab ich euch vermisst...Braungebrannt komme ich gerade aus Polen vom Urlaub zurück. Ich war lange nicht mehr hier habe aber eine neue Info für euch.

An der Grenze Pomellen musste ich bei Kontrolle meinen Polen FS vorzeigen(Deutsche Grenzer)......Nichts!

Glück gehabt? oder hat sich was geändert?

Sagt was dazu....

Gruß Grobi
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Perplex
Beitrag 06.07.2005, 16:03
Beitrag #507


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@BeK
Ich hatte gerade mit meinem Vermittler telefoniert & hatte erfahren, dass solche Anklagen, wie bei Dir, schon öfter vorgekommen sind. Alle sind, für den Betroffenen, seit 29.04.2004 immer gut ausgegangen. Bei Freispruch hast Du keinerlei Kosten.

Gruß Thommy


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RA XDiver
Beitrag 06.07.2005, 16:05
Beitrag #508


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Thommy, mal unter uns. Was für eine Aussage hast Du von einem Vermittler erwartet? Selbst wenn es anders lautende Urteile gäbe, würde er das sicher nicht zugeben - ist schlecht für´s Geschäft. whistling.gif

Was mich wundert, ist, dass der Vorsitzende überhaupt die Anklage zugelassen hat. Entweder da steckt doch mehr hinter als wir erahnen können, oder dort herrscht Unkenntnis der Rechtsprechung. Letzteres kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

So ohne Weiteres würde ich jedenfalls nicht auf einen Freispruch tippen. Ob eine Verurteilung allerdings rechtsmittelfest wäre, lasse ich ausdrücklich mal dahingestellt.

Irgendwie ist die Sache ein wenig merkwürdig. Aber ohne genaue Aktenkenntnis spielen wir alle nur "Gorillas im Nebel". cool.gif


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Uwe W
Beitrag 06.07.2005, 16:44
Beitrag #509


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Der EU-Erwerb nach vorherigem Verzicht ist jedenfalls mal eine neue Konstellation.
Dass man diese Sache aber jetzt im beschleunigten Verfahren abhandelt, finde ich schon sehr merkwürdig.

Der Verzicht ist im übrigen genauso unbefristet wie ein Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht.
Nur ein Fahrverbot ist eine befristete Maßnahme.

Bei einem Strafurteil wird nur noch zusätzlich eine Sperrfrist verhängt, während man bei einem Verzicht schon am nächsten Tag die Fahrerlaubnis neu beantragen darf.
Das ändert aber nichts daran, dass der Entzug der Fahrerlaubnis unbefristet wirkt, denn automatisch lebt die Fahrerlaubnis ja nicht wieder auf.

Nach meinem Rechtsverständnis müsste deshalb der CZ-Führerschein in Deutschland zunächst anzuerkennen sein. Das EUGH-Urteil bezog sich ja auf einen Fall, in dem ein unbefristeter Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland vorausging.

Dennoch kann es natürlich sein, dass das Amtsgericht den Fall anders sieht und erst einmal eine Verurteilung ausspricht.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Medusa
Beitrag 06.07.2005, 17:18
Beitrag #510


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Zitat (Thommy Bumm @ 05.07.2005, 19:05)
Wenn keine anderen Tatsachen vorliegen, dann wird das Verfahren eingestellt werden. Die Gültigkeit Deiner Fahrerlaubnis wird bestätigt werden, wenn Du einen guten Anwalt hast. Damit wird die Fahrerlaubnis für Deutschland vom Gericht festgestellt. Eignungszweifel können zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, weil sonst vom Gericht keine Fahrerlaubnis aufrechterhalten werden kann.

Wenn also die Fahrerlaubnisbehörde später Eignungszweifel vermutet, dann muss es aktuelle Gründe geben, weil das Gericht ja keine Hinweise für Eignungszweifel festgestellt hat. Wie soll es sonst möglich sein, dass die Eignungszweifel ständig wechseln?

Wenn dieser Gedanke schlüssig ist wäre doch eine Kombination mit der alten Idee: FE bei Kontrolle nicht vorzeigen, keinerlei Kommentar gegenüber cop.gif abgeben, auf Anzeige wg. FoFE warten, und die FE erst vor Gericht zücken, interessant ...?
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BeK
Beitrag 06.07.2005, 19:05
Beitrag #511


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Also jetzt bin ich ehrlich gesagt noch verwirrter als vorher. Verurteilung? Oh nein. Wenn ich das geahnt hätte, hätte ich den CZ-Schein niemals gemacht.
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Medusa
Beitrag 06.07.2005, 19:34
Beitrag #512


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Zitat (BeK @ 06.07.2005, 20:05)
Also jetzt bin ich ehrlich gesagt noch verwirrter als vorher. Verurteilung? Oh nein. Wenn ich das geahnt hätte, hätte ich den CZ-Schein niemals gemacht.

Schildere doch mal der EU Kommission Deinen Fall und frage, was die Kommission von der Nichtanerkennung Deiner EU-FE wegen Deines vorherigen FE Verzichts hält. Die Antwort bindet zwar kein Gericht, sollte aber, wenn die Anfrage zu Deinen Gunsten ausgeht, ein "gewisses" Gewicht als Beilage zu Deiner Verhandlungsakte haben. Die Kommission antwortet normalerweise recht schnell auf Mail oder Kontaktformularanfragen. Laß uns das Ergebnis wissen.

Commission Européenne
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BeK
Beitrag 06.07.2005, 19:40
Beitrag #513


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Das mache ich, vielen Dank!
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Medusa
Beitrag 06.07.2005, 19:43
Beitrag #514


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@BeK - Schicke Dir gleich eine PM mit einer Mailadresse der Kommission.
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Perplex
Beitrag 06.07.2005, 21:33
Beitrag #515


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Zitat (BeK @ 06.07.2005, 20:05)
Also jetzt bin ich ehrlich gesagt noch verwirrter als vorher.

Keine Sorge, Dein Fall ist sicher! Aber absolute Sicherheit kann es nie geben. Es gibt immer ein winziges Restrisiko.

Es macht einige hier nur stutzig, dass intelligente Richter etwas absolut dummes tun. Aber die Richter haben bei einem verlorenen Gerichtsverfahren keine persönlichen Nachteile. Das alles zahlt doch sowieso der Staat & der hat genug Geld. Außerdem haben viele Richter wirklich keine Ahnung über neue Gesetze, wenn sie vorher immer deswegen verurteilt hatten.

Verschwendung von Steuergeldern hatte es schon immer gegeben. Denkt nur mal an den Bankenskandal in Berlin! Heute ist ist die Stadt deswegen pleite.

Zitat
Verurteilung? Oh nein. Wenn ich das geahnt hätte, hätte ich den CZ-Schein niemals gemacht.

Denk einfach mal an die MPU! Die ist sehr viel schwerer zu bestehen. Warte erst mal bis Du in 5 Tagen als Sieger aus dem Gerichtssaal gehst.


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strichachtdoktor
Beitrag 07.07.2005, 00:21
Beitrag #516


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Ich bin immer wieder fasziniert, wie sicher sich einige von Euch sind, dass ein Euch im Wesentlichen voellig unbekannter Fall vor Gericht "gewonnen oder eingestellt" wird ... Nicht falsch verstehen: Ich moechte warnen. Ich moechte warnen davor, so einen Quatsch in die Welt zu setzen und ich moechte warnen davor, so einen Quatsch zu glauben. Denn genaugenommen wissen wir nichts. Und das ist eindeutig viel zu wenig, um hier grosse Prognosen auszusprechen.

Ein guter Anwalt ist sicher hilfreich, hat schon manchen Fall gewendet und ich verstehe nicht, wie man "BeK" ueberhaupt Tipps geben kann, wenn man den Fall nicht klar kennt, den Anwalt nicht kennt, das Gericht nicht kennt und so weiter.

Finde ich nicht gut - muss auch sicher nicht sein.

Tatsache ist: So klar der Fall anhand bekannter Informationen auch scheinen mag, jeder Richter ist voellig frei in seiner Entscheidung, er muss sie nur gut begruenden koennen. Also kann auch die einfachste Sache jederzeit verloren gehen und auch das uebelste Strafverfahren gewonnen werden ...

Dass es sich um ein beschleunigtes Verfahren handelt, hat den Vorteil, dass wir vielleicht alle in Kuerze mehr wissen. Ein besonderer Vorteil fuer BeK muss es indes nicht sein. Denn fuer das beschleunigte Verfahren gilt u.a.:
Zitat
Das Beschleunigte Verfahren (§§ 417 bis 420 StPO) ist ein Strafverfahren, das bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage eine zeitnahe Gerichtsverhandlung ermöglicht. Die Strafe folgt hier der Tat "auf dem Fuße", was dem Täter schnell die Folgen seiner Tat vor Augen führt. Gedacht ist dieses Verfahren für Fälle, in denen der Täter auf frischer Tat gestellt wird und/oder geständig bzw. die Beweislage unkompliziert ist, mithin für einfach gelagerte Fälle.
Und das muss fuer Bek nicht gut sein.


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BeK
Beitrag 07.07.2005, 07:52
Beitrag #517


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Zitat (RA XDiver @ 06.07.2005, 17:05)
Was mich wundert, ist, dass der Vorsitzende überhaupt die Anklage zugelassen hat. Entweder da steckt doch mehr hinter als wir erahnen können, oder dort herrscht Unkenntnis der Rechtsprechung. Letzteres kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Irgendwie ist die Sache ein wenig merkwürdig. Aber ohne genaue Aktenkenntnis spielen wir alle nur "Gorillas im Nebel".  cool.gif



Was meinst du denn damit? Etwas, das ich auch nicht weiß?

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michaelp100
Beitrag 07.07.2005, 09:42
Beitrag #518


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ausserdem, hast du irgendwann mal auf die fe verzichtet?
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RA XDiver
Beitrag 07.07.2005, 11:04
Beitrag #519


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Zitat
Was meinst du denn damit? Etwas, das ich auch nicht weiß?


Sinngemäß meinte ich das, was /8 ebenfalls zutreffend, nur etwas ausführlicher gesagt haben.

Keiner von uns kennt den genauen Sachverhalt und die Ermittlungsakte ist eigenlich als Quelle unabdingbar. Deswegen kann Dir keiner eine sichere Auskunft geben. cool.gif


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BeK
Beitrag 07.07.2005, 12:03
Beitrag #520


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Das ist die Antwort von Herrn Plank, so wie ich das verstehe dürfte eigentlich nur die CZ Schwierigkeiten machen, oder?

Sehr geehrte xxx,

Die eigentliche Problematik in Ihrem, wie in tausenden anderen gleichgelagterten Fällen besteht darin, dass Sie vermutlich die Voraussetzungen für die Ausstellung eines EU-Führerscheins nicht eingehalten haben (d.h. tatsächlicher Wohnsitz während 6 Monaten in der tschechischen Republik).

Es sind zwar nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes alle in EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine auch dann anzuerkennen, wenn zuvor ein Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat (Deutschland) entzogen wurde, sobald ein gleichzeitig mit dem Entzug angeordnetes Fahrverbot abgelaufen ist, da die Verweigerung der Anerkennung unter Berufung auf nationale Vorschriften auf unbestimmte Zeit mit dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung unvereinbar wäre Dieser Vorrang des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung ist möglicherweise auch im Falle eines Verzichtes anzuwenden (dies ist Auslegungsfrage), da auf die tatsächliche Absicht des Verzichtes abzustellen ist: die Vermeidung des Entzuges der Fahrerlaubnis wegen nichtbestandener MPU. Die Rechtsmeinung, wonach Entzugs- und andere Maßnahmen fortgelten, die an Vorgänge anknüpfen, die vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis vorlagen, steht in Widerspruch zur zitierten Rechtsansicht des EuGH insofern solche innerstaatliche Tatbestände geeignet sind die Anerkennung auf unbestimmte Zeit zu verweigern.

Die deutschen Behörden sind zwar verpflichtet, einen in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein nach Ablauf einer Sperrfrist grundsätzlich anzuerkennen, sie sind aber bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Einhaltung von Ausstellungsvoraussetzungen im Einzelfall ebenso verpflichtet sich mit den Ausstellungsbehörden in Verbindung setzen. Sollten Voraussetzungen nicht erfüllt sein wären die ausländischen Ausstellungsbehörden angehalten den Führerschein wieder einzuziehen, erforderlichenfalls im Wege der Amtshilfe.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es Artikel 1(2) der Richtlinie 91/439/EWG widerspräche, auf Grund eines Verstoßes in Deutschland, der zeitlich vor dem Erwerb des Führerscheins in einem anderen EU-Mitgliedstaat begangen wurde, die Anerkennung dieses Führerscheines nach Ablauf einer eventuellen Sperrfrist abzulehnen oder von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig zu machen wenn dies im Ergebnis einer Verweigerung der Anerkennung auf unbestimmte Zeit gleichkäme. Eine Übertragung dieser Prinzipien auf Verzichtsfälle die nur darauf abzielen einer Enztziehung zuvorzukommen erscheint unumgänglich, da das Hauptargument die Unzulässigkeit der unbefristeten Verweigerung der Anerkennung eines ordnungsgemäss im EU-Ausland erworbenen Führerscheins unabhängig von der Art des Versagungsgrundes ist. Unabhängig davon verweise ich abermals auf die Möglichkeit der Einziehung des Führerscheins durch die Behörden des Ausstellungsstaates bei nachträglicher Feststellung der Nichteinhaltung von Ausstellungsvoraussetzungen (insbes. ordentlicher Wohnsitz).

Mit freundlichen Grüssen,

René Plank
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Lexus
Beitrag 07.07.2005, 12:05
Beitrag #521


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Es gibt zudem noch eine weitere Variante: Es kann sein, dass die Staatsanwaltschaft die EU-Sachen nicht einfach einstellen will und jedesmal ein Urteil haben möchte und dass das im beschleunigten Verfahren betrieben wird, um den Betroffenen nicht zu lange mit einem Strafverfahren zu überziehen. Das beschleunigte Verfahren kann durchaus auch zugunsten des Betroffenen betrieben werden.

Viel Spaß beim Vergrößern der Unklarheiten! *g*

Ein Verzichtfall hat aber in der Tat immerhin den Charme, dass es keine abgelaufene Sperrfrist gibt, das EuGH-Urteil also hinten und vorne nicht passt. Das zeigt mir mal wieder die ganze Absurdität des Verlangens, ausländische Führerscheine ohne Wenn und Aber anzuerkennen.

Der FE-Inhaber geht zum MPU-Gutachten, bekommt bescheinigt, dass er völlig ungeeignet ist, steckt das Gutachten in den Papierkorb, verzichtet auf seinen FE und saust ab nach Transsylvanien und kommt zwei Tage später mit ner brandneuen FE wieder, die dann ohne Wenn und Aber anzuerkennen wäre, wenn Transsylvanien inzwischen in die EU eingetreten wäre.

Klingelt es nicht irgendwann mal bei jemandem?


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Medusa
Beitrag 07.07.2005, 13:18
Beitrag #522


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@BeK

Das sieht doch gut aus. Der ganze Text sollte, nach meiner Meinung, unbedingt in der Verhandlung aufgeführt werden.

Zitat
Die Rechtsmeinung, wonach Entzugs- und andere Maßnahmen fortgelten, die an Vorgänge anknüpfen, die vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis vorlagen, steht in Widerspruch zur zitierten Rechtsansicht des EuGH insofern solche innerstaatliche Tatbestände geeignet sind die Anerkennung auf unbestimmte Zeit zu verweigern.


Kann ich garnicht oft genug lesen, auch wenn ich den Text, inzwischen in den verschiedensten Formulierungen von verschiedenen Stellen der EU Kommission, kenne cool.gif
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knopper
Beitrag 07.07.2005, 13:27
Beitrag #523


Neuling


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kann man bitte jemand zusammen fassen wie es hier steht was nun errlaubt ist und was nichT? hat man ja gar keinen überblick hier tongue.gif
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Tortenjan
Beitrag 07.07.2005, 13:33
Beitrag #524


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Perplex
Beitrag 07.07.2005, 13:46
Beitrag #525


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Zitat (Lexus @ 07.07.2005, 13:05)
Der FE-Inhaber geht zum MPU-Gutachten, bekommt bescheinigt, dass er völlig ungeeignet ist, steckt das Gutachten in den Papierkorb, verzichtet auf seinen FE und saust ab nach Transsylvanien und kommt zwei Tage später mit ner brandneuen FE wieder, die dann ohne Wenn und Aber anzuerkennen wäre, wenn Transsylvanien inzwischen in die EU eingetreten wäre.

Ein Wunder ist geschehen...er ist wieder geeignet!

Man könnte auch anders sagen:
Er geht zum nächsten Gutachter & besteht!
Welcher Gutachter hat dann Recht?

Das Problem ist, ein MPU-Psycho ist nicht objektiv in seiner Beurteilung. Er versucht aber eine Zukunftsprognose zu stellen auf Grundlage von seinem persönlichen Eindruck des Probanden. Wer dem Psychologen zum Ausdruck bringt, dass er ihn für einen Wahrsager hält, der besteht grundsätzlich nicht. Dabei ist es mein Recht meine freie Meinung zum Ausdruck zu bringen. Aber der Psychologe hat m.E. nicht das Recht seine persönliche Meinung in das Gutachten einfließen zu lassen. Tut er aber. Handfeste Ergebnisse z.B. Leberwerte usw. reichen alleine nicht für eine positive Bewertung aus. scared.gif

Wenn ich dem Arzt sagen würde, dass ich ihn für einen Quacksalber hielte, dann kann er mich nicht durchfallen lassen, wenn alle objektiven Werte OK sind.

Wer allerdings bei der praktischen Prüfung 30 Minuten fehlerfrei Auto fährt & die Theorieprüfung besteht, ist geeignet, wenn er vorher die ärztlichen Untersuchungen überstanden hatte. thumbup.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 07.07.2005, 14:30
Beitrag #526


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Hey, Thommy, wirf doch nicht schon wieder "Befaehigung" und "Eignung" durcheinander ... Hatten wir schon, bringt nichts weiter als 20 Seiten mehr Lesestoff ... *ggg*

Die Crux ist ja, dass Du jedem neuen Gutachter jedes ehedem erstellte Gutachten vorlegen sollst - so auch das letzte "schlechte" Gutachten, damit er sich eine Meinung bilden kann. Oder damit er seine Meinung an die "ueberwiegend vorherrschende" Meinung anpassen kann ...

Mit Gutachtern, Aerzten und Juristen ist es doch so wie immer: 9 Leute und wenn Du Glueck hast nur 10 Meinungen ...

Positive (bzw. zutreffender "Gute") Leberwerte alleine beantworten eben nicht die Frage nach einer hypothetischen Wiederauffallenswahrscheinlichkeit.


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Beitrag 07.07.2005, 17:13
Beitrag #527


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Aus aktuellem Anlass traue ich mich zurzeit nicht mit der U-Bahn zu fahren. Mit dem Bus fahre ich auch nicht mehr. Das ist mir Heutzutage einfach viel zu gefährlich. Was heute in London passiert ist, kann auch in Berlin passieren. Meine persönliche Sicherheit ist mir wichtiger als die unbegrenzte Nutzungsuntersagung von der Fahrerlaubnisbehörde, die ich für illegal halte. Es geht hier schließlich um mein Leben. Erst New York, dann Madrid, Heute London & Morgen... Berlin? Ich finde, dass jede Menschenansammelung ein unkalkulierbares Risiko ist.

In meinem Auto fühle ich mich viiiel sicherer. Da fällt mir wieder ein, dass ich eine gültige EU-Fahrerlaubnis habe.


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GSX-R
Beitrag 07.07.2005, 17:17
Beitrag #528


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Also, wenn Du dass ernst meinst, dann leidest Du unter schwerer Paranoia.
Das Risiko im Straßenverkehr umzukommen ist in Deutschland um Zehnerpotenzen höher als bei Terroranschlägen das Leben zu verlieren.

Da solltest Du lieber froh sein um die NU, Deutschland sorgt sich offenbar um Dich.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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gerri
Beitrag 07.07.2005, 17:39
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also fährst du momentan ohne gültige fahrerlaubniss rum thommy...??
na dann prost mahlzeit.. wallbash.gif


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Beitrag 07.07.2005, 17:48
Beitrag #530


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Dazu müßte das letzte Wort dann wohl ggfls. vom EuGH gesprochen werden. Ist natürlich ein riskanter, langer Weg.
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Perplex
Beitrag 07.07.2005, 18:03
Beitrag #531


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Sicher ist sicher!

Schaut Ihr keine Nachrichten? Wir haben hier in Berlin Sicherheitsstufe gelb. Ich bin doch nicht lebensmüde!

Die Sicherheit in meinem Wagen kann ich selbst beeinflussen. Ich fahre extrem vorsichtig, trinke kein Alkohol, nehme keine Drogen & fahre auch nicht zu schnell.

Ja, ich fahre trotz Nutzungsuntersagung in Berlin rum! whistling.gif

Wenn es in Berlin zur Katastrophe kommt, dann bin ICH definitiv nicht unter den Opfern! wavey.gif


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gerri
Beitrag 07.07.2005, 18:19
Beitrag #532


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echt thommy?
jetzt hör auf..mach nicht so ein scheiss,da gibt es doch genug u-bahnen.. rolleyes.gif
und das ist doch nicht dein ernst das du wegen der terrorgefahr nicht auf öffentliche vekehrsmittel zurück greifst think.gif
nee das glaube ich dir nicht thommy...
stell dir mal vor du wirst erwischt!!
dann kannst du aber deinem eu-fs lebe wohl sagen huh.gif


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Perplex
Beitrag 07.07.2005, 19:04
Beitrag #533


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Zitat (gerri @ 07.07.2005, 19:19)
Stell dir mal vor du wirst erwischt!!

Besser mich erwischen die police.gif cop.gif mit meiner gültigen EU-Fahrerlaubnis, als Bin Laden in der U-Bahn. Wenn es mich in der U-Bahn erwischt, dann bin ich tot oder schwer verletzt. Ich bin fest davon überzeugt, dass als Nächstes Berlin dran ist. Der EuGH gibt mir zumindest mit meiner gültigen Fahrerlaubnis Recht.

Wenn der Terrorismus endgültig besiegt wurde, dann fahre ich auch wieder mit der U-Bahn. Zurzeit ist aber die U-Bahn das gefährlichste Verkehrsmittel der Welt.

Zitat
...dann kannst du aber deinem EU-FS lebe wohl sagen. huh.gif

Dann hole ich mir den Führerschein in Tschechien wieder zurück, schließlich bin ich ja noch in Karlovy Vary gemeldet.

Eine Nutzungsuntersagung ist kein Fahrverbot, wie nach einer Straftat, weil ein Fahrverbot nur 1 bis 3 Monate lang sein kann. Für Tschechien ist meine Fahrerlaubnis nach wie vor in Deutschland gültig.


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RA XDiver
Beitrag 07.07.2005, 19:09
Beitrag #534


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Zitat
Der EuGH gibt mir zumindest mit meiner gültigen Fahrerlaubnis Recht.


Der EuGH wird Dir wahrscheinlich was husten. Wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, betrifft die Nutzungsuntersagung bzw. der Verstoß dagegen europäisches Recht überhaupt nicht. Da hat der EuGH überhaupt keine Entscheidungskompetenz.

Wenn Du mit dem Argument der Angst vor dem ÖPNV dem Richter begegnest, wird er sich vermutlich erstmal vor Lachen kaum halten können und Dir danach tatsächlich zumindest eine saftige Geldstrafe, wenn nicht eine Sperre aufdrücken.

Zitat
Dann hole ich mir den Führerschein in Tschechien wieder zurück, schließlich bin ich ja noch in Karlovy Vary gemeldet.


Das kannst Du natürlich tun. Fahren darfst Du dann allerdings in D nicht. Zumindest nicht straflos.

Zitat
Für Tschechien ist meine Fahrerlaubnis nach wie vor in Deutschland gültig.


Das nützt Dir nur in D nicht allzu viel.

Ich sehe Dich tatsächlich schon einfahren, wenn Du Dich ein paar Mal erwischen lässt.

Wenn Du mir nicht glaubst, frag Deinen Anwalt oder ruf The Godfather himself in Frankenthal cool.gif an. Kein Anwalt dieses Landes wird Dir raten, während einer NU zu fahren.


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Medusa
Beitrag 07.07.2005, 19:14
Beitrag #535


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Zitat (RA XDiver @ 07.07.2005, 20:09)
Der EuGH wird Dir wahrscheinlich was husten. Wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, betrifft die Nutzungsuntersagung bzw. der Verstoß dagegen europäisches Recht überhaupt nicht. Da hat der EuGH überhaupt keine Entscheidungskompetenz.

Die Basis eines FoFE liegt aber dann doch letztlich in einer (umstrittenen) Nichtanerkennung. Genauer Nichtanerkennung wg. Nichtabgabe einer pos. MPU ohne erneuten Anlaß. think.gif
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RA XDiver
Beitrag 07.07.2005, 19:32
Beitrag #536


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Das mag ja alles sein. Was der EuGH entscheiden kann ist, ob eine NU rechtmäßig ist oder nicht.

Der EuGH ist aber keine Superrevisionsinstanz, die alles entscheiden kann (darf).
Nochmal: Selbst wenn die NU rechtswidrig wäre, bestünde sie dennoch zum jetzigen Zeitpunkt. Ein Verstoß dagegen ist nunmal eine Straftat.

Sollte der EuGH irgendwann einmal tatsächlich die NU kippen (dem VA also die Basis entziehen), so sind bestehende NUen aufzuheben. Erst dann darf der Inhaber wieder fahren. Vorher ist und bleibt es eine Straftat.

Das ist ein Verstoß gegen einen Verwaltungsakt, welcher nach dt. Recht erlassen worden ist (VwVfG). Dieser VA ist gültig, selbst wenn er rechtswidrig ist. Dies ist nationales Recht und wird es auch immer bleiben. Da kann der EuGH gar nichts gegen machen.


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steveluke
Beitrag 07.07.2005, 19:45
Beitrag #537


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Zitat (RA XDiver @ 07.07.2005, 20:09)
Ich sehe Dich tatsächlich schon einfahren, wenn Du Dich ein paar Mal erwischen lässt.

Anmerkung Krümelzähler:

"einfahren" = Juristenjargon für "eine Haftstrafe antreten" rolleyes.gif


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Medusa
Beitrag 07.07.2005, 19:54
Beitrag #538


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Zitat (RA XDiver @ 07.07.2005, 20:32)
Das ist ein Verstoß gegen einen Verwaltungsakt, welcher nach dt. Recht erlassen worden ist (VwVfG). Dieser VA ist gültig, selbst wenn er rechtswidrig ist.

Es lebe der dt. Rechtsstaat wallbash.gif
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RA XDiver
Beitrag 07.07.2005, 20:22
Beitrag #539


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Mit dem Rechtsstaat hat das wenig zu tun. Jedermann hat das Recht, einen VA auf seine Rechtmäßigkeit untersuchen zu lassen. Ist er dann rechtswidrig, wird er eben wieder aufgehoben.

Das es speziell beim VG so lange dauert ist nunmal das Problem der chronisch unterbesetzten Justiz. Aber das ist hier ja nicht das Thema.


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GSX-R
Beitrag 07.07.2005, 20:23
Beitrag #540


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Zitat (Medusa @ 07.07.2005, 20:54)
Es lebe der dt. Rechtsstaat wallbash.gif

Wegen mir schimpft drauf, verklagt ihn, aber macht Euch nicht wegen Dummheit strafbar.

Dagegen gibt es nämlich kein Urteil des Eu-GH.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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mirko1
Beitrag 07.07.2005, 22:54
Beitrag #541


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Zitat (BeK @ 07.07.2005, 13:03)
Zusammenfassend ist festzustellen, dass es Artikel 1(2) der Richtlinie 91/439/EWG widerspräche, auf Grund eines Verstoßes in Deutschland, der zeitlich vor dem Erwerb des Führerscheins in einem anderen EU-Mitgliedstaat begangen wurde, die Anerkennung dieses Führerscheines nach Ablauf einer eventuellen Sperrfrist abzulehnen oder von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig zu machen wenn dies im Ergebnis einer Verweigerung der Anerkennung auf unbestimmte Zeit gleichkäme.

Wenn das in einem Urteil vom Eugh bestätigt würde, hätten wir gewonnen.
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Perplex
Beitrag 07.07.2005, 23:58
Beitrag #542


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Zitat (mirko1 @ 07.07.2005, 23:54)
Wenn das in einem Urteil vom EuGH bestätigt würde, hätten wir gewonnen.

Wir werden nie gewinnen, solange es die MPU in der Form gibt!

Deswegen:
Zitat (RA XDiver @ 07.07.2005, 20:32)
Dieser Verwaltungsakt ist gültig, selbst wenn er rechtswidrig ist.

Deutschland braucht sich an keine Gesetze halten, solange es diese Gesetze durch Verwaltungsakte umgehen kann.


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RA XDiver
Beitrag 08.07.2005, 00:01
Beitrag #543


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Zitat
Deutschland braucht sich an keine Gesetze halten, solange es diese Gesetze durch Verwaltungsakte umgehen kann.


Das siehst Du ein wenig falsch. Die Gesetze werden nicht aufgrund von VAen umgangen, da die VA ausschließlich auf Grundlage von Gesetzen erlassen werden (schimpft sich Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 20 GG).


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mirko1
Beitrag 08.07.2005, 06:52
Beitrag #544


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Zitat
Wir werden nie gewinnen, solange es die MPU in der Form gibt!

Wenn der Eugh die nachträgliche MPU auf EU-Führerscheine kippt, wiso haben wir dann nicht gewonnen?Thommy?

Verstehe Deine Aussage nicht.
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Perplex
Beitrag 08.07.2005, 08:50
Beitrag #545


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Zitat (mirko1 @ 08.07.2005, 07:52)
Wenn der EuGH die nachträgliche MPU auf EU-Führerscheine kippt, wieso haben wir dann nicht gewonnen? Thommy?

Weil die Rechtslage heute schon so ist!

Ich erinnere an Folgendes:
Zitat (EUGH - 29.04.2004 - C-476 / 01)
77 Gegen diese Schlussfolgerung lässt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere § 28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.

Ich verstehe das eindeutig so:

Alle anwendbaren nationalen Vorschriften (auch § 46 FeV), die gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten, sind vom Tisch.

Genau das passiert heute bei mir!

Das wird die deutschen Behörden auch in Zukunft nicht daran hindern, sich irgendwelche Gesetze auszudenken, um eine Nutzungsuntersagung auszusprechen.

Zitat (Thommy Bumm @ 06.07.2005, 00:53)
Zitat (BeK @ 05.07.2005, 12:55)
Da es sich um einen unbefristeten Verzicht auf die deutsche Fahrerlaubnis handelte, ...

Den Rechtsbegriff “unbefristeten Verzicht“ gibt es in der Fahrerlaubnisverordnung nicht!

Zitat (RA XDiver @ 07.07.2005, 20:32)
Dieser Verwaltungsakt ist gültig, selbst wenn er rechtswidrig ist.

Damit kann es auch in Zukunft Nutzungsuntersagungen bis zur nächsten Gerichtsverhandlung geben.


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Natrix20
Beitrag 08.07.2005, 09:44
Beitrag #546


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@RAXdiver
Nach dem gewonnenen Prozess von Herrn Kapper wurden alle Urteile des FoFE rückwirkend zurückgenommen, wieso sollte es nicht genauso bei den NU´s sein, falls Tommy erwischt werden sollte und nachträglich diese NU rechtswidrig war, warum sollte diese Verurteilung nicht auch rückgängig gemacht werden??
Gruss Natrix

P.S: Damit haben wir ja auch die Versuchskaninchenfrage wohl oder übel gelöst,Tommy
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michaelp100
Beitrag 08.07.2005, 09:49
Beitrag #547


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wenn eine gerichtsverhandlung kommt we. fahren ohne fe, und man hat eine eu-fe, wer bezahlt die kosten? variante a, ich zeige die fe erst bei der verhandlung vor..., variante b) ich zeige die eu-fe gar nicht vor?
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RA XDiver
Beitrag 08.07.2005, 09:50
Beitrag #548


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Zitat
Nach dem gewonnenen Prozess von Herrn Kapper wurden alle Urteile des FoFE rückwirkend zurückgenommen


Woher hast Du das denn?

Zitat
wenn eine gerichtsverhandlung kommt we. fahren ohne fe, und man hat eine eu-fe, wer bezahlt die kosten? variante a, ich zeige die fe erst bei der verhandlung vor..., variante b) ich zeige die eu-fe gar nicht vor?


In beiden Fällen Du selber, da Du das Verfahren durch Dein Verhalten erst nötig gemacht hast.


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michaelp100
Beitrag 08.07.2005, 09:53
Beitrag #549


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weshalb? ich wäre doch bei der variante a unschuldig?
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RA XDiver
Beitrag 08.07.2005, 09:58
Beitrag #550


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Aber Du hättest das Verfahren verhindern könen, wenn Du rechtzeitig, nämlich im Ermittlungsverfahren, den Besitz offenbart hättest. Dann wäre es gar nicht zum Verfahren gekommen.

Demnach trifft Dich die Kostentragungspflicht des § 467 Abs. 3 StPO.


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