... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

23 Seiten V  « < 11 12 13 14 15 > »   
Closed TopicStart new topic
> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Mr.T
Beitrag 09.07.2005, 10:52
Beitrag #571


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Die entsprechende Rechtsverordnung (Fahrerlaubnisverordnung) wurde zum 01.02.05 entsprechend geändert. Die Registrierungspflicht wurde abgeschafft, der entsprechende § 29 FeV wurde komplett aufgehoben.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 09.07.2005, 11:14
Beitrag #572


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



Zitat (michaelp100 @ 09.07.2005, 11:41)
die ihren ordentlichen Wohnsitz in das Inland verlegt haben, sind verpflichtet, ihre Fahrerlaubnis nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe j bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde registrieren zu lassen und ihr die Daten nach § 50 Abs.1 und 2 Nr. 1 mitzuteilen.

hmmm, soweit ich weiss, hat der EuGh deutschland aufgefordert, die FE nicht mehr registrieren zu lassen, was ist da los?

Zitat
Die entsprechende Rechtsverordnung (Fahrerlaubnisverordnung) wurde zum 01.02.05 entsprechend geändert. Die Registrierungspflicht wurde abgeschafft, der entsprechende § 29 FeV wurde komplett aufgehoben.


Myteriös=?
finde diesen Absatz unter nicht mehr=???
http://www.bmvbw.de/artikel,-1843/Gueltigk...discher-Fah.htm
Zitat
Registrierungspflicht gestrichen
Bislang mussten Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer Verlegung ihres ordentlichen Wohnsitzes nach Deutschland ihre Fahrerlaubnis innerhalb von 185 Tagen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde registrieren lassen, wenn sie entweder die Fahrerlaubnis noch nicht länger als 2 Jahre besaßen (Probezeit) oder wenn es sich um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E handelte. Diese Registrierungspflicht entfällt ab dem 01.02.2005. Damit ist es künftig Sache der Inhaber der letztgenannten Fahrerlaubnisse, sich selbst über die deutschen Vorschriften für die medizinischen Untersuchungen zu informieren.


Kann ja nicht sein das die die Registrierungspflicht zum 01.02.2005 abschafen und nun still und heimlich ohne Erwähnung auf oben genannter Seite wieder einführen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 09.07.2005, 11:27
Beitrag #573


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (mirko1 @ 09.07.2005, 12:14)
Kann ja nicht sein das die die Registrierungspflicht zum 01.02.2005 abschafen und nun still und heimlich ohne Erwähnung auf oben genannter Seite wieder einführen?

Nein, das kann nicht sein!
Übrigens ist im § 2 StVG zum 01.06.05 nur der Absatz 15 geändert worden. Also: keine Panik! wink.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
BeK
Beitrag 09.07.2005, 14:40
Beitrag #574


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 96
Beigetreten: 02.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10060



Hallo zusammen,

habe in § 28 gerade folgendes gelesen:

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,

1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,

2. die zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie als Student oder Schüler im Sinne von §7Abs.2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben,

3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben oder

Das trifft doch dann sozusagen auf mich zu, oder. Also bin ich ja doch ziemlich im Unrecht am Montag bei meiner Verhandlung?

BeK
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 09.07.2005, 15:12
Beitrag #575


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (BeK @ 09.07.2005, 15:40)
.. oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben oder

Mich erinnert das an die Nichtanerkennung der FE, und Verurteilungen in D. wg. FoFE, bei Wohnsitzverstoß vor Kapper. Der EuGH sagte Anerkennung ohne wenn und aber. Der EU Kommissionsbrief an Dich geht in die gleiche Richtung. Notfalls würde ich bis zum EuGH gehen. Ist natürlich Zeit und Geldaufwendig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michaelp100
Beitrag 09.07.2005, 17:23
Beitrag #576


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 668
Beigetreten: 20.03.2005
Wohnort: 26721 Emden
Mitglieds-Nr.: 8892



Zitat (Mr.T @ 09.07.2005, 13:27)
Zitat (mirko1 @ 09.07.2005, 12:14)


Kann ja nicht sein das die die Registrierungspflicht zum 01.02.2005 abschafen und nun still und heimlich ohne Erwähnung auf oben genannter Seite wieder einführen?

Nein, das kann nicht sein!
Übrigens ist im § 2 StVG zum 01.06.05 nur der Absatz 15 geändert worden. Also: keine Panik! wink.gif

klicken - fahrerlaubnisrechtde - kommt seite aktuelles, hier unter 01.06.05 klicken, da unter §2 abs.15, nr.11.
da steht drin, ...dass ausländische fe nach wohnsitzbegründung in d registriert werden müssen...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 09.07.2005, 18:01
Beitrag #577


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (michaelp100 @ 09.07.2005, 18:23)
klicken - fahrerlaubnisrechtde - kommt seite aktuelles, hier unter 01.06.05 klicken, da unter §2 abs.15, nr.11.
da steht drin, ...dass ausländische fe nach wohnsitzbegründung in d registriert werden müssen...


fahrerlaubnisrecht.de - Stand 01.06.05 - §2 Straßenverkehrsgesetz, siehe Abs.11

Finde ich etwas irritierend. @Lexus, RA XDiver, was haltet ihr davon?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 09.07.2005, 18:15
Beitrag #578


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Irritierend ist vor allem die Darstellung von michaelp100. Da musste ich doch erstmal suchen, bis ich den Passus überhaupt gefunden habe. wink.gif

Also, Wir reden hier von § 2 Abs. 11 StVG. Absatz 15 hat mit der Geschichte überhaupt nichts zu tun. Soviel aber nur vorneweg.

Wer sich den, zugegeben bescheiden formulierten, Absatz 11 durchliest wird feststellen, dass der nur eine Formvorschrift ist.

Grundsätzlich besagt er tatsächlich, dass u.a. EU-FS bei der zuständigen Behörde zu registrieren sind, sobald der Wohnsitz wieder nach D verlegt wird. Für die genauen Regularien wird auf die FeV verwiesen (das ist die "Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 1 Ziffer 1 Buchstabe j" StVG).

In der FeV gibt es den entsprechenden Passus nicht mehr. Demnach hat sich nichts geändert. Abs. 11 steht in der momentanen Fassung übrigens schon lange so in § 2 StVG.

Also, kein Grund zur Panik. cool.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 09.07.2005, 18:19
Beitrag #579


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (RA XDiver @ 09.07.2005, 19:15)
Also, kein Grund zur Panik.  cool.gif

Uff. Danke für die schnelle Info. Die nächste Frage wäre gewesen: Was kostet der Verstoß dagegen wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 09.07.2005, 18:20
Beitrag #580


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Die nächste Frage wäre gewesen


Die hat sich ja erübrigt. wink.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Beeblebrox
Beitrag 10.07.2005, 03:43
Beitrag #581


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 92
Beigetreten: 21.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6837



ok, also hier mal mein Beitrag, der vll interessant sein dürfte:
hab jetzt meine FS-Prüfung in Polen erfolgreich absolviert, aber was neu ist (keine Ahnung, ob das generell zutrifft): man/ich muss in Polen eine Bestätigung einreichen, dass die Sperrfrist abgelaufen ist!
Ich war also auf meiner zuständigen bzw. nicht mehr zuständigen (weil Erstwohnsitz in Polen) Führerscheinstelle und habe dort nach so einer Bescheinigung gefragt. Es war das Buchbinder-Wanninger-Syndrom, ich wurde 3x hin- und hergeschickt, bis ich an den zuständigen Menschen kam, der sich dann etwas bockig anstellte: "Wat? So ne Bescheinijung ham wa nich! Wofür brauchense die überhaupt?"
Nachdem ich sagte Fahrschule meinte er: "Achso, Sie wollen den Führerschein in Tschechien oder Polen machen?" Ich: "Genau so isses" Er: "Geldverschwendung" Ich: "Meine Angelegenheit, ich diskutiere hier nicht, ich brauche die Bescheinigung."

Nachdem ich das magische Wort "Karteikartenauszug" genannt hatte (hat mir einer seiner Zimmer-Vorgänger geflüstert), wurde der Gute williger und gab mir den Ausdruck, wo dann tatsächlich das Ende meiner Sperre aufgeführt war, allerdings 9 Tage später befristet, als ich aufgrund meines Gerichtsurteils vermutet hätte - wie kommt das denn?

Insgesamt im Nachhinein ein interessantes Erlebnis, es war die FS-Stelle in Berlin und ich bin mir nicht sicher, ob der Ausdruck Karteikartenauszug nicht ein rein preussischer ist. Und ich brauche mir auch nicht einzubilden, dass ich dort mal flott meinen PL-Führerschein (so ich ihn denn in Händen halten werde) in einen deutschen ummelden kann. Aber wo geht das schon noch? In Hamburg?

Meine Polen-Erfahrungen waren insgesamt sehr positiv, ich war Selbst-Organisierer und angenehm überrascht vom Ablauf her.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 10.07.2005, 04:39
Beitrag #582


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (Beeblebrox @ 10.07.2005, 04:43)
Nachdem ich sagte Fahrschule meinte er: "Ach so, Sie wollen den Führerschein in Tschechien oder Polen machen?" Ich: "Genau so isses" Er: "Geldverschwendung" Ich: "Meine Angelegenheit, ich diskutiere hier nicht, ich brauche die Bescheinigung."

rofl1.gif Richtig so! rofl1.gif
Zeig’s den Ar***löchern! Lass Dir nichts gefallen!

Der Beitrag wurde von Thommy Bumm bearbeitet: 10.07.2005, 04:43


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 10.07.2005, 10:38
Beitrag #583


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



Zitat (RA XDiver @ 07.07.2005, 20:32)
Das mag ja alles sein. Was der EuGH entscheiden kann ist, ob eine NU rechtmäßig ist oder nicht.

Der EuGH ist aber keine Superrevisionsinstanz, die alles entscheiden kann (darf).
Nochmal: Selbst wenn die NU rechtswidrig wäre, bestünde sie dennoch zum jetzigen Zeitpunkt. Ein Verstoß dagegen ist nunmal eine Straftat.

Sollte der EuGH irgendwann einmal tatsächlich die NU kippen (dem VA also die Basis entziehen), so sind bestehende NUen aufzuheben. Erst dann darf der Inhaber wieder fahren. Vorher ist und bleibt es eine Straftat.

Das ist ein Verstoß gegen einen Verwaltungsakt, welcher nach dt. Recht erlassen worden ist (VwVfG). Dieser VA ist gültig, selbst wenn er rechtswidrig ist. Dies ist nationales Recht und wird es auch immer bleiben. Da kann der EuGH gar nichts gegen machen.

Das halte ich nicht für haltbar. Wenn der EuGH die NU kippen sollte, dann entfällt auch rückwirkend die Strafbarkeit, soweit noch kein rechtskräftiges Strafurteil vorliegt. Denn dann war die Tat zum Zeitpunkt der Begehung nicht rechtens mit Strafe bedroht (Art. 103 GG).

Man schau sich mal in diesem Zusammenhang Nr. 19 des Kapper-Urtgeils an:

Zitat
19 Im Rahmen des von Herrn Kapper eingeleiteten Einspruchsverfahrens fragt sich das Amtsgericht, ob die deutsche Regelung mit der Richtlinie 91/439 vereinbar ist; der Gerichtshof sei zwar nicht für die Entscheidung dieser Frage zuständig, wohl aber für die Feststellung, ob das Gemeinschaftsrecht der Anwendung der Strafvorschriften entgegenstehe, in denen ein Verstoß gegen die deutsche Regelung geahndet werde.


Solange nicht ein rechtskräftiges Strafurteil vorliegt, kann der EuGH selbstverständlich wie eine Superrevisionsinstanz entscheiden, dass das Gemeinschaftsrecht dem § 21 StVG (FoF) insoweit entgegensteht, als nach dieser Vorschrift Fahrerlaubnisinhaber bestraft werden sollen, denen die Nutzung ihrer EU-FE rechtswidrig untersagt wurde.

Richtig ist nur, dass eine Bestrafung, die rechtskräftig geworden ist, wohl nicht nachträglich infolge einer EuGH-Entscheidung wieder aufgehoben werden würde, weil eine veränderte Rechtsanschauung keinen Wideraufnahmegrun darstellt.

Jeder, der trotz NU fährt, kann im Fall der Einleitung eines Strafverfahrens den EuGH anrufen oder das Gericht um Vorlage an diesen bitten.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 10.07.2005, 11:12
Beitrag #584


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (Lexus @ 10.07.2005, 11:38)
Jeder, der trotz NU fährt, kann im Fall der Einleitung eines Strafverfahrens den EuGH anrufen oder das Gericht um Vorlage an diesen bitten.

Was heißt das genau: "den EuGH anrufen"? Klage beim EuGH gegen die Anklage in D. einreichen? Dachte, das wäre der EU Kommission oder Gerichten vorbehalten?

"oder das Gericht um Vorlage an diesen bitten" - kann sich das hiesige Gericht weigern?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 10.07.2005, 11:33
Beitrag #585


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Lexus, Du weisst doch, drei Juristen, vier Meinungen.

Dennoch sind wir, denke ich, gar nicht so weit auseinander. Das im Falle einer gekippten NU kein Strafgericht mehr verurteilen würde ist evident.

Allerdings bleibe ich dabei, dass das Ganze, bis zu einem evtl. kommenden EuGH-Urteil legitim mit Strafe bedroht ist.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 10.07.2005, 12:11
Beitrag #586


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Es ist in Deutschland schon Tradition, dass rechtswidrige Entscheidungen später als rechtens angesehen werden. Es ist schon vorgekommen, dass Kinder vom Jugendamt den Eltern über Jahre entzogen wurden. Wenn die Eltern dann nach vielen Jahren den Prozess gewonnen hatten, haben sie ihre Kinder trotzdem nicht zurück bekommen, weil ein Rausreißen der Kinder, aus der Pflegefamilie, zum Wohle des Kindes, nicht zumutbar wäre. Das Kind wird natürlich nicht gefragt.

Genauso ist es beim EU-Führerschein auch! Rechtswidrige Entscheidungen werden nur deswegen rechtens, weil der Prozess so lange dauert. Und das nur zum Wohle der Allgemeinheit. Die Allgemeinheit wird natürlich nicht gefragt.


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 10.07.2005, 12:27
Beitrag #587


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Dein Vergleich hinkt. Wenn Du die Allgemeinheit fragen würdest wage ich zu bezweifeln, dass Dir die Antwort beim Thema EU-FE gefallen würde....


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe
Beitrag 10.07.2005, 19:09
Beitrag #588


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 6580
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Mitglieds-Nr.: 15



Ich bitte dringend um Kenntnisnahme.

>>>Klick<<<


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe
Beitrag 10.07.2005, 20:47
Beitrag #589


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 6580
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Mitglieds-Nr.: 15



Levents Führerschein wird hier diskutiert.

Grüße, Uwe


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirworscht_hh36
Beitrag 11.07.2005, 09:45
Beitrag #590


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 2
Beigetreten: 06.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11057



guten tag!

meine sperrfrist ist schon 1999 abgelaufen, seither habe ich's 2 mal mit einer mpu versucht und bin durchgefallen. das letzte mal 2003.
nun bin ich am überlegen den führerschein in tschechien zu machen. nicht selbst organisiert und relativ teuer mit nachträglicher anwaltlicher unterstützung, falls mir ein cop.gif police.gif in die quere kommt und mir ärger bereitet.
ich hab in mehreren tagen den kompletten thread gelesen und bin irgendwie nicht schlauer geworden. der Fs wurde mir damals mit 1,64 promille abgenommen.
meine frage:
ich bin gerade dabei mir zu überlegen, ob ich den FS in CZ machen soll. die Sache hört sich gut an, ist extrem teuer, man bekommt eine 1-jährige anmeldung mit jobnachweis und anwaltliche hilfe bei ärger in D.
kann ich mich dann in D frei mit dem fahrzeug bewegen, oder muss ich mich vor jeder kontrolle fürchten?
wenn ich eine mpu z.b. in einem halben jahr mache und bestehe. wird mein FS dann automatisch anerkannt?
wie ist das mit dem 1. und 2. wohnsitz? in CZ wäre dies mein 2ter. ist das dann auch noch legal?

wo kann ich mich informieren, wenn ich meinen 1.-wohnsitz in's ausland verlegen will? ich hab keinen plan wie das geht, vor allem wenn ich in D arbeite.

danke!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe
Beitrag 11.07.2005, 10:12
Beitrag #591


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 6580
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Mitglieds-Nr.: 15



Wahrscheinlich hast Du nur einen Teil des Threads durchgelesen wink.gif

Wenn Du den CZ Schein machen willst, musst Du für 185 Tage rüber und dort bleiben. Im Zweifelsfall musst Du Deinen Aufenthalt beweisen. Schummeln ist so gut wie unmöglich und zudem gefährlich.

Dann hast Du einen legalen Schein, mit dem Du bis zur nächsten Kontrolle tatsächlich in D fahren darfst.

Sobald die Führerscheinstelle von deinen CZ Schein Wind bekommt, darfst Du entweder zur mpu oder nicht mehr fahren.

Du erwirbst also mit einem Riesenaufwand eine einzige Freifahrt. Zudem ist die Rechtslage für die Zukunft ungewiss. Bis Du die 185 Tage in CZ rumhast, kann es sein, dass die Gesetze schon anders aussehen.

Da ist es einfacher, sich durch die mpu zu arbeiten.

Schau in unser MPU-Forum. Da bekommst Du wertvolle Hilfe, die dich möglicherweise sogar die mpu bestehen lässt.

Grüße, Uwe

Edit: Du kannst nicht einfach hier eine mpu versuchen. Diese ist nur möglich im Auftrag der Führerscheinstelle. Du müsstest einen Antrag auf Erteilung einer FE stellen. Dabei musst Du wahrheitsgemäß angeben, ob Du im Besitz einer FE bist.

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 11.07.2005, 10:14


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirworscht_hh36
Beitrag 11.07.2005, 10:25
Beitrag #592


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 2
Beigetreten: 06.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11057



@uwe

vielen dank!!! rolleyes.gif das war die bestätigung meiner zweifel.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.07.2005, 12:04
Beitrag #593


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



@mirworscht_hh36
Ich weiß ganz genau welchen Vermittler Du meinst. Der Ablauf dort läuft so lange glatt, bis Du den Führerschein hast. Danach darfst Du tatsächlich uneingeschränkt in Deutschland fahren.
Bei mir in Berlin war das genau so. Das ging bei mir gut bis zur 3. Kontrolle. Die Bull... äh “netten Polizeibeamten“ ( police.gif ) waren ganz, ganz übel drauf. thread.gif Das waren genau 3 Monate nach Erhalt der Fahrerlaubnis. Eine Woche später hatte ich eine Anordnung zur MPU im Briefkasten. 3 Monate später hatte ich ein Fahrverbot für immer. Das war vor 1 Monat. Genau der Anwalt vom Vermittler rät mir heute von der Benutzung der Fahrerlaubnis ab. Eine MPU darf ich zurzeit auch nicht machen.

In Hamburg z.B. sind die Chancen eher gut, dass man keine Nutzungsuntersagung bekommt. In Bayern sind die Gerichte ganz übel drauf & bestätigen oft eine NU.

Wenn Dir ein Vermittler sagt, dass der CZ-Führerschein legal ist, dann hat er Recht. Wenn er Dir aber sagt, dass Du in Deutschland ganz sicher nichts zu befürchten hast, dann ist das eine klare Lüge! shutup.gif blink.gif

Gruß Thommy


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 11.07.2005, 12:34
Beitrag #594


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



Neuigkeiten?
kann nicht genau sagen von wann der Artikel ist steht kein Datum dabei
Zitat
Die Verkehrsministerien der Bundesländer haben reagiert und ihre Polizisten angewiesen, die ausländischen Papiere nicht mehr einzuziehen

KLICK
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 11.07.2005, 13:00
Beitrag #595


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Zitat (mirko1 @ 11.07.2005, 13:34)
kann nicht genau sagen von wann der Artikel ist steht kein Datum dabei

Da der 29. April ohne Jahreszahl zitiert wird, würde ich tippen, dass der Artikel aus dem Jahr 2004 stammt, also schon mindestens 6 Monate alt ist.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 11.07.2005, 13:01
Beitrag #596


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Was auch den Absatz mit dem Kenia-Schein erklären würde. Den schreiben die Briten auch schon länger nicht mehr um.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 11.07.2005, 13:22
Beitrag #597


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



Klingt einleuchtend, doch geht man auf der Seite auf die suche und gibt Führerschein ein, kommt nur dieser Artikel, dann müsten doch méhrere Artikel zu dem Thema auftauchen.

Im Prinzip ist es auch egal, wäre nur gut zu wissen das man zumindest bei der Kontrolle weiter fahren darf. Ist schon öfters zu lesen gewesen das die police.gif den FS erstmal abgenommen haben.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michaelp100
Beitrag 11.07.2005, 13:26
Beitrag #598


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 668
Beigetreten: 20.03.2005
Wohnort: 26721 Emden
Mitglieds-Nr.: 8892



ja, aber nur, weil man auf der msn.focus seite ist, der artikel stammt aus 2004. hat sich nichts geändert... bei den kontrollen, der eine meldet es weiter, der andere nicht...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
BeK
Beitrag 11.07.2005, 17:57
Beitrag #599


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 96
Beigetreten: 02.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10060



crybaby.gif hallo zusammen,

hatte heute meine Verhandlung wegen FoFE. Leider nicht so doll gelaufen. Bin tatsächlich schuldig gesprochen wurden. Geldstrafe auf Bewährung. Ich kann das alles gar nicht glauben. Ich überlege, ob ich in Berufung gehen soll. Aber ob das was bringt? Echt schade, kann jetzt schauen, wie ich von einem Ort zum anderen kommen soll.

BeK
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ein Bayer
Beitrag 11.07.2005, 18:10
Beitrag #600


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 35
Beigetreten: 02.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10057



War dein EU-FS gefälscht?

und was ist Geldstrafe auf Bewährung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 11.07.2005, 18:25
Beitrag #601


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Geldstrafe auf Bewährung:
StGB § 59 Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt

@BeK:
Ich will Dir jetzt keinen langen und teuren Prozess aufschwatzen mit ungewissem Erfolgsaussichten, aber ich persönlich würde es begrüßen, wenn Dein Fall in einer höheren Instanz neu verhandelt wird.

Ohne die genaue Argumentation des Gerichts zu kennen, würde ich sagen, dass das Urteil zumindest gegen den Geist des EUGH-Urteils verstößt, auch wenn Dein Fall anders lag und aufgrund Deines Verzichts eine Sperrfrist erst gar nicht verhängt wurde.

Da es in Deinem Fall um eine Rechtsfrage geht, besteht auch die Möglichkeit der Sprungrevision: In diesem Fall entscheidet über die Rechtsfrage gleich die 3. Instanz (Oberlandesgericht), so dass ein Verfahren vor dem Landgericht als 2. Instanz nicht kommt, was das Kostenrisiko vermindert.

Das sollte aber mit einem Anwalt besprochen werden.
Welche Argumente hat denn Dein Anwalt in der mündlichen Verhandlung gebracht?


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.07.2005, 19:05
Beitrag #602


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



@BeK
Was soll das jetzt heißen?
Nach welchen Paragraphen ist Deine Fahrerlaubnis ungültig?
Was sagt Dein Anwalt?
Wie hoch war die Strafe?
Kannst Du das Urteil rein stellen?


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.07.2005, 19:13
Beitrag #603


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



@BeK
Ich kann nur sagen... gehe zum Säftel, kostet vorerst 150,- €!

wavey.gif Thommy


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
BeK
Beitrag 11.07.2005, 19:25
Beitrag #604


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 96
Beigetreten: 02.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10060



Meine Fahrerlaubnis ist laut § 28 ungültig. Angeblich müsse Deutschland ihn überhaupt nicht anerkennen. Ich hätte einen Antrag auf Anerkennung beim zuständigen Landratsamt stellen müssen um meinen CZ-FS nutzen zu können usw. Mein Anwalt plädierte darauf, dass dies ja einer Verweigerung der Anerkennung auf unbestimmt Zeit gleichkäme und dass dies nicht im Sinne der EU-Gesetze ist, dass vorherige Delikte, die vor dem EU-FS Erwerb waren, nicht angerechnet werden dürfen. Er hat auch den Brief von Herrn Plank vorgezeigt, aber da hat die Staatsanwältin gleich mit einem Urteil des OLG Stuttgart dagegengehalten und aus wars. Sie sagten auch noch, dass in dem Kapper-Urteil ja ausdrücklich stünde, dass es im Ermessen des jeweiligen Ländes läge, die Eignung zu überprüfen oder den FS eben nicht anzuerkennen.

Bin echt verzweifelt. Ich bin jetzt aber echt verunsichert, ob ich überhaupt im Recht bin, oder ob die ganzen Berufungen nicht völlig umsonst wären, weil es z.B. jedes Gericht gleich sehen würde.

@Thommy Bumm

Habe das Urteil ja noch nicht schriftlich, wird wohl noch kommen. Habe eine Geldstrafe von 15 TS à 20 EUR auf 2 Jahre Bewährung.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
BeK
Beitrag 11.07.2005, 19:28
Beitrag #605


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 96
Beigetreten: 02.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10060



Ich kann nur sagen... gehe zum Säftel, kostet vorerst 150,- €!

Und später, ich weiß nicht, ob ich mir den leisten kann. Außerdem weiß ich gar nicht wie ich zu dem hinkommen sollte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.07.2005, 19:40
Beitrag #606


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



@BeK
Haben die Deinen Führerschein beschlagnahmt?


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
BeK
Beitrag 11.07.2005, 19:52
Beitrag #607


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 96
Beigetreten: 02.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10060



nein, ich darf ja überall fahren, nur nicht in deutschland
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michaelp100
Beitrag 11.07.2005, 19:55
Beitrag #608


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 668
Beigetreten: 20.03.2005
Wohnort: 26721 Emden
Mitglieds-Nr.: 8892



ich kann mir das urteil, auch bei deiner konstellation, nicht vorstellen. irgendwas stimmt da ganz und gar nicht. aber das werden ja wohl die "experten" besser ? beantworten als ich... und 15 ts a 15 euro, ist als geldstrafe echt lachhaft, vorallendingen, weil sie auf bewährung ist!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 11.07.2005, 21:05
Beitrag #609


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2005, 20:13)
@BeK
Ich kann nur sagen... gehe zum Säftel, kostet vorerst 150,- €!

wavey.gif Thommy

Da liegst Du aber wiedermal kräftig daneben.

Alleine die Grundbegühr liegt bereits bei 165 EUR netto.

Zusammen mit allen anderen Gebühren, also Verfahrens- und Terminsgebühr liegt der gute bei 814 EUR brutto. Nur für die Berufung. Und das auch nur, wenn Dr. S. die Mittelgebühr anrechnet.

Was man für 150 EUR bekommt, hat Levent ja eindrücklich geschildert. rofl1.gif

Zitat
ich kann mir das urteil, auch bei deiner konstellation, nicht vorstellen. irgendwas stimmt da ganz und gar nicht. aber das werden ja wohl die "experten" besser ?


Würde ich Dir ja gerne sagen, aber ich war ja auch nicht dabei. Warten wir doch einfach mal die Urteilsgründe ab. Dann wissen wir genaueres.

Achja, ich weiss nicht, ob BeK das schon geschrieben hat, aber welches AG hat denn das Urteil gesprochen?


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 11.07.2005, 21:51
Beitrag #610


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



Ähmmm also wenn ich es richtig verstanden habe, wenn man auf den FS freiwillig verzichtet hat, ist es fahren ohne.
Kann ja nicht sein das es ein unterschied macht, ob ich den FS abgenommen bekomme oder auf den FS verzichte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.07.2005, 22:27
Beitrag #611


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



@mirko1
Du hast es richtig verstanden! Es ist immer "Fahren ohne Fahrerlaubnis"!
Der EU-Führerschein ist ungültig, wenn vorher die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde!

Wer die Waffen hat, hat die Macht!


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.07.2005, 23:07
Beitrag #612


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



@BeK
Wo kommst Du her?
Warum hast Du keine Sperre bekommen?


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 12.07.2005, 00:13
Beitrag #613


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (BeK @ 11.07.2005, 20:25)
Bin echt verzweifelt. Ich bin jetzt aber echt verunsichert, ob ich überhaupt im Recht bin, oder ob die ganzen Berufungen nicht völlig umsonst wären, weil es z.B. jedes Gericht gleich sehen würde.

Vor dt. Gerichten hätte ich nicht viel Hoffnung auf eine anders lautende Entscheidung. Die Frage wäre wohl, wie bekommt man schnellstmöglich die Kurve zum EuGH, um von dort eine Entscheidung zu bekommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 12.07.2005, 00:36
Beitrag #614


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



OK, fassen wir mal zusammen:

Das Eu-GH-Urteil vom 29.04.2004 ist ab sofort ungültig!

Wer eine ausländische Eu-Fahrerlaubnis in Deutschland benutzt, der macht sich ab sofort wieder strafbar, wenn ihm vorher mal die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Es werden sofort Haftstrafen auf mehrere Jahre Bewährung ausgesprochen, damit keiner während eines Berufungsverfahrens fahren darf.

Der Europäische Gerichtshof hat keine wirkliche Macht!

Als nächstes trifft es die Deutschen, die im Ausland wohnen, denn für die ist der § 28 FeV auch gültig.

Es kommt also nicht darauf an, die Gesetze zu beachten, sondern man muss auch die Meinung der Richter vorausahnen. Das ist ja fast wie im Mittelalter!


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 12.07.2005, 00:40
Beitrag #615


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (Medusa @ 12.07.2005, 01:13)
Die Frage wäre wohl, wie bekommt man schnellstmöglich die Kurve zum EuGH, um von dort eine Entscheidung zu bekommen.

Wenn man nicht genug Geld hat, gar nicht!


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 12.07.2005, 01:04
Beitrag #616


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2005, 23:27)
Der EU-Führerschein ist ungültig, wenn vorher die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde!

Na ganz so ist es nicht, Bek hat freiwillig verzichtet, z.b. du oder gerri Ihr seit nicht wegen fahren ohne verurteilt worden, obwohl euer DE-FS enzogen wurde.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 12.07.2005, 01:38
Beitrag #617


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Wenn jemand auf seine Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit verzichtet, dann darf er am nächsten Tag einen neuen Antrag stellen.

Die Verurteilung erfolgte auf Grund von § 28 FeV & § 21 StVG. Diese Paragraphen sind auf jeden anzuwenden, der mal eine deutsche Fahrerlaubnis hatte. Dazu braucht der Richter nur da Eu-Urteil zu ignorieren.


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 12.07.2005, 01:46
Beitrag #618


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



nun gut bis jetzt ist es nur bei Bek so gewesen, weil er eben verzichtet hatte, bei allen anderen kam MPu+NU ohne Verurteilung wegen Fahren ohne. Ich hoffe nicht das sich nun alles verschärft und wir EU-FS Besitzer wieder wegen fahren ohne dran kommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 12.07.2005, 02:09
Beitrag #619


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



... nun mal keine Panik !
Wer sich in einer Konstellation wie Kapper befindet, der wird nicht ohne Weiteres wegen FoFE verurteilt werden. Was fuer ein Gericht war das ? (Und wieviele erste Instanzen ueberleben ?) Und wie lautet der Tenor genau ? Ausserdem war der abgeurteilte Fall schon etwas speziell...
Ich sehe jedenfalls keinen Grund, gleich hektisch auf den ÖPNV umzusteigen.
wavey.gif


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 12.07.2005, 04:40
Beitrag #620


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (strichachtdoktor @ 12.07.2005, 03:09)
Ich sehe jedenfalls keinen Grund, gleich hektisch auf den ÖPNV umzusteigen.
wavey.gif

Sorry, Joe! Es kann auch Dich treffen! Du stehst sozusagen mit einem Bein im Knast. Zugegeben, die Gefahr ist bei Dir gering, aber möglich wäre es schon!


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post

23 Seiten V  « < 11 12 13 14 15 > » 
Closed TopicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 15:48