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#601
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Geldstrafe auf Bewährung:
StGB § 59 Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt @BeK: Ich will Dir jetzt keinen langen und teuren Prozess aufschwatzen mit ungewissem Erfolgsaussichten, aber ich persönlich würde es begrüßen, wenn Dein Fall in einer höheren Instanz neu verhandelt wird. Ohne die genaue Argumentation des Gerichts zu kennen, würde ich sagen, dass das Urteil zumindest gegen den Geist des EUGH-Urteils verstößt, auch wenn Dein Fall anders lag und aufgrund Deines Verzichts eine Sperrfrist erst gar nicht verhängt wurde. Da es in Deinem Fall um eine Rechtsfrage geht, besteht auch die Möglichkeit der Sprungrevision: In diesem Fall entscheidet über die Rechtsfrage gleich die 3. Instanz (Oberlandesgericht), so dass ein Verfahren vor dem Landgericht als 2. Instanz nicht kommt, was das Kostenrisiko vermindert. Das sollte aber mit einem Anwalt besprochen werden. Welche Argumente hat denn Dein Anwalt in der mündlichen Verhandlung gebracht? -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#602
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
@BeK
Was soll das jetzt heißen? Nach welchen Paragraphen ist Deine Fahrerlaubnis ungültig? Was sagt Dein Anwalt? Wie hoch war die Strafe? Kannst Du das Urteil rein stellen? -------------------- (\_/)
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#603
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@BeK
Ich kann nur sagen... gehe zum Säftel, kostet vorerst 150,- €! ![]() -------------------- (\_/)
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#604
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10060 ![]() |
Meine Fahrerlaubnis ist laut § 28 ungültig. Angeblich müsse Deutschland ihn überhaupt nicht anerkennen. Ich hätte einen Antrag auf Anerkennung beim zuständigen Landratsamt stellen müssen um meinen CZ-FS nutzen zu können usw. Mein Anwalt plädierte darauf, dass dies ja einer Verweigerung der Anerkennung auf unbestimmt Zeit gleichkäme und dass dies nicht im Sinne der EU-Gesetze ist, dass vorherige Delikte, die vor dem EU-FS Erwerb waren, nicht angerechnet werden dürfen. Er hat auch den Brief von Herrn Plank vorgezeigt, aber da hat die Staatsanwältin gleich mit einem Urteil des OLG Stuttgart dagegengehalten und aus wars. Sie sagten auch noch, dass in dem Kapper-Urteil ja ausdrücklich stünde, dass es im Ermessen des jeweiligen Ländes läge, die Eignung zu überprüfen oder den FS eben nicht anzuerkennen.
Bin echt verzweifelt. Ich bin jetzt aber echt verunsichert, ob ich überhaupt im Recht bin, oder ob die ganzen Berufungen nicht völlig umsonst wären, weil es z.B. jedes Gericht gleich sehen würde. @Thommy Bumm Habe das Urteil ja noch nicht schriftlich, wird wohl noch kommen. Habe eine Geldstrafe von 15 TS à 20 EUR auf 2 Jahre Bewährung. |
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#605
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10060 ![]() |
Ich kann nur sagen... gehe zum Säftel, kostet vorerst 150,- €!
Und später, ich weiß nicht, ob ich mir den leisten kann. Außerdem weiß ich gar nicht wie ich zu dem hinkommen sollte. |
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#606
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
@BeK
Haben die Deinen Führerschein beschlagnahmt? -------------------- (\_/)
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#607
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10060 ![]() |
nein, ich darf ja überall fahren, nur nicht in deutschland
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#608
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
ich kann mir das urteil, auch bei deiner konstellation, nicht vorstellen. irgendwas stimmt da ganz und gar nicht. aber das werden ja wohl die "experten" besser ? beantworten als ich... und 15 ts a 15 euro, ist als geldstrafe echt lachhaft, vorallendingen, weil sie auf bewährung ist!
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#609
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2005, 20:13) @BeK Ich kann nur sagen... gehe zum Säftel, kostet vorerst 150,- €! ![]() Da liegst Du aber wiedermal kräftig daneben. Alleine die Grundbegühr liegt bereits bei 165 EUR netto. Zusammen mit allen anderen Gebühren, also Verfahrens- und Terminsgebühr liegt der gute bei 814 EUR brutto. Nur für die Berufung. Und das auch nur, wenn Dr. S. die Mittelgebühr anrechnet. Was man für 150 EUR bekommt, hat Levent ja eindrücklich geschildert. ![]() Zitat ich kann mir das urteil, auch bei deiner konstellation, nicht vorstellen. irgendwas stimmt da ganz und gar nicht. aber das werden ja wohl die "experten" besser ? Würde ich Dir ja gerne sagen, aber ich war ja auch nicht dabei. Warten wir doch einfach mal die Urteilsgründe ab. Dann wissen wir genaueres. Achja, ich weiss nicht, ob BeK das schon geschrieben hat, aber welches AG hat denn das Urteil gesprochen? -------------------- |
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#610
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Ähmmm also wenn ich es richtig verstanden habe, wenn man auf den FS freiwillig verzichtet hat, ist es fahren ohne.
Kann ja nicht sein das es ein unterschied macht, ob ich den FS abgenommen bekomme oder auf den FS verzichte. |
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#611
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
@mirko1
Du hast es richtig verstanden! Es ist immer "Fahren ohne Fahrerlaubnis"! Der EU-Führerschein ist ungültig, wenn vorher die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde! Wer die Waffen hat, hat die Macht! -------------------- (\_/)
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#612
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@BeK
Wo kommst Du her? Warum hast Du keine Sperre bekommen? -------------------- (\_/)
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#613
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Zitat (BeK @ 11.07.2005, 20:25) Bin echt verzweifelt. Ich bin jetzt aber echt verunsichert, ob ich überhaupt im Recht bin, oder ob die ganzen Berufungen nicht völlig umsonst wären, weil es z.B. jedes Gericht gleich sehen würde. Vor dt. Gerichten hätte ich nicht viel Hoffnung auf eine anders lautende Entscheidung. Die Frage wäre wohl, wie bekommt man schnellstmöglich die Kurve zum EuGH, um von dort eine Entscheidung zu bekommen. |
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#614
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OK, fassen wir mal zusammen:
Das Eu-GH-Urteil vom 29.04.2004 ist ab sofort ungültig! Wer eine ausländische Eu-Fahrerlaubnis in Deutschland benutzt, der macht sich ab sofort wieder strafbar, wenn ihm vorher mal die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde. Es werden sofort Haftstrafen auf mehrere Jahre Bewährung ausgesprochen, damit keiner während eines Berufungsverfahrens fahren darf. Der Europäische Gerichtshof hat keine wirkliche Macht! Als nächstes trifft es die Deutschen, die im Ausland wohnen, denn für die ist der § 28 FeV auch gültig. Es kommt also nicht darauf an, die Gesetze zu beachten, sondern man muss auch die Meinung der Richter vorausahnen. Das ist ja fast wie im Mittelalter! -------------------- (\_/)
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#615
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Zitat (Medusa @ 12.07.2005, 01:13) Die Frage wäre wohl, wie bekommt man schnellstmöglich die Kurve zum EuGH, um von dort eine Entscheidung zu bekommen. Wenn man nicht genug Geld hat, gar nicht! -------------------- (\_/)
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Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2005, 23:27) Der EU-Führerschein ist ungültig, wenn vorher die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde! Na ganz so ist es nicht, Bek hat freiwillig verzichtet, z.b. du oder gerri Ihr seit nicht wegen fahren ohne verurteilt worden, obwohl euer DE-FS enzogen wurde. |
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#617
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Wenn jemand auf seine Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit verzichtet, dann darf er am nächsten Tag einen neuen Antrag stellen.
Die Verurteilung erfolgte auf Grund von § 28 FeV & § 21 StVG. Diese Paragraphen sind auf jeden anzuwenden, der mal eine deutsche Fahrerlaubnis hatte. Dazu braucht der Richter nur da Eu-Urteil zu ignorieren. -------------------- (\_/)
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#618
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
nun gut bis jetzt ist es nur bei Bek so gewesen, weil er eben verzichtet hatte, bei allen anderen kam MPu+NU ohne Verurteilung wegen Fahren ohne. Ich hoffe nicht das sich nun alles verschärft und wir EU-FS Besitzer wieder wegen fahren ohne dran kommen.
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#619
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
... nun mal keine Panik !
Wer sich in einer Konstellation wie Kapper befindet, der wird nicht ohne Weiteres wegen FoFE verurteilt werden. Was fuer ein Gericht war das ? (Und wieviele erste Instanzen ueberleben ?) Und wie lautet der Tenor genau ? Ausserdem war der abgeurteilte Fall schon etwas speziell... Ich sehe jedenfalls keinen Grund, gleich hektisch auf den ÖPNV umzusteigen. ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#620
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Zitat (strichachtdoktor @ 12.07.2005, 03:09) Ich sehe jedenfalls keinen Grund, gleich hektisch auf den ÖPNV umzusteigen. ![]() Sorry, Joe! Es kann auch Dich treffen! Du stehst sozusagen mit einem Bein im Knast. Zugegeben, die Gefahr ist bei Dir gering, aber möglich wäre es schon! -------------------- (\_/)
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Es ist viel einfacher keine Punkte in Flensburg zu bekommen, als mit dem Eu-Führerschein in den nächsten 2 Jahren von der Pozilei nicht erwischt zu werden.
Wenn der Eu-Führerschein nicht anerkannt wird, dann zahlt auch keine Versicherung bei einen Unfall bzw. fordert die Zahlungen zurück. -------------------- (\_/)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Also, die Nutzungsuntersagung kostet 150,- € Bearbeitungsgebühr. Dazu kommt noch ein Zwangsgeld von 511,- € mit Knastandrohung, wenn ich meinen CZ-Führerschein nicht innerhalb von 5 Tagen abgebe. Die Zeit ist inzwischen verstrichen. Mein Anwalt möchte 650,- € haben, bevor er weiter arbeitet. Mein Vermittler hat wahrscheinlich alle weiteren Zahlungen an den Anwalt eingestellt, obwohl er in seiner Werbung das Gegenteil verspricht.
Jetzt könnte ich ja meine nächste Fahrerlaubnis in Polen machen, das ist billiger. Einen Vermittler nehme ich mir jetzt bestimmt nicht mehr. Neuer Führerschein - neues Glück! Es gibt ja noch 26 weitere Länder! Gruß Thommy ***** Anmerkung Moderator: Kannst Du Deine vielen Beitäge etwas zusammen fassen, also zum Beispiel die letzten drei in einem ? Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 12.07.2005, 05:59 -------------------- (\_/)
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10057 ![]() |
@ Thommy Bumm
Also wir hatten ja den gleichen Vermittler. Der schreibt ja noch heute so. Meinst du es habe da schon mehrere Leute so ähnlich Probleme? Er schreibt ja auf seiner Hompage noch so: Was passiert, wenn mir in Deutschland ein Polizist den Führerschein ohne Grund wegen angeblichen „Fahrens ohne Führerschein“ abnimmt? Danach informieren Sie uns bitte sofort. Unser Anwalt sorgt dafür, dass Sie Ihren Führerschein umgehend wiederbekommen. Wir hatten bisher lediglich acht solcher Fälle. Der Führerschein musste immer kurzfristig wieder ausgehändigt werden, die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt und mitgeteilt, dass der Führerschein nach EU-Richtlinie 91/439 rechtskräftig erworben wurde und in Deutschland gültig ist. Wie vereinbart entstehen Ihnen hierbei für das Tätigwerden unseres Anwaltes keine Kosten. Wir könnten ja ein Board aufmachen für R....leute. |
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#624
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 01.06.2005 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 10025 ![]() |
Das is doch Quatsch. Ich habe auch freiwillig auf meinen deutschen FS damals verzichtet und wurde auch nicht wegen FoFE verkackt als se mich mit der Cz-Pappe anhielten.
-------------------- Signaturen sind doooof
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#625
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (ein Bayer @ 12.07.2005, 08:04) Wir könnten ja ein Board aufmachen für R....leute. Die Idee hatte ich auch schon. ![]() Aber vorher werde ich noch mal versuchen mich mit dem Vermittler zu einigen. -------------------- (\_/)
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#626
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10057 ![]() |
@ Thommy Bumm
ein freies Board, dass nicht´s kostet gibt es ja bei www.funpic.de das wäre mal ne Überlegung wert. Wenn du dem R. über so etwas informierst dann wird er dir das Honroar für den Anwalt nicht in Rechnung stellen. |
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#627
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10060 ![]() |
Also bei mir war es das Amtsgericht Hof (Bayern), dass das Urteil gesprochen hat. Und eine isolierte Sperre, wie sie es ausdrückten, wäre in diesem Fall nicht nötig.
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#628
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
11.07.2005
Das VG München setzt am 04.05.2005 ein Verfahren ( M 6a K 04.1) in Hinblick auf die Anerkennung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis aus und stellt dem Europäischen Gerichtshof in Ergänzung zur Entscheidung vom 29.04.2004 (C-476/01) die entsprechenden verwaltungsrechtlichen Fragen. Zitat (VG München @ 04.05.2005, M 6a K 04.1) In der Verwaltungsstreitsache wegen Fahrerlaubnisrecht (ausländ. Fahrerlaubnis) erlässt das Bayerische Verwaltungsgericht München, 6a. Kammer, ohne weitere mündliche Verhandlung am 4. Mai 2005 folgenden Beschluss: I. Folgende Fragen werden dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 Abs. 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Vorabentscheidung vorgelegt: ... a) wenn das Recht des erstgenannten Mitgliedstaats davon ausgeht, dass die Fahreignung als materielle Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Form einer nach innerstaatlichen Normen näher reglementierten medizinisch-psychologischen Begutachtung auf Anordnung der Behörde nachzuweisen ist (was bislang nicht geschehen ist) … II. Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vorlagefrage ausgesetzt. ... Quelle -------------------- (\_/)
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#629
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Wenn Du die Urteilsbegründung bekommst (so in ein paar Wochen) wäre es nett, wenn Du sie hier einstellen könntest oder sie mir (privat) mit geschwärzten persönlichen Daten per Fax zur Verfügung stellen könntest.
Ganz uninteressant ist der Fall ja nicht. ![]() -------------------- |
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#630
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 12.07.2005, 10:18) Ganz uninteressant ist der Fall ja nicht. ![]() Von wegen! Wir sind alle heiß auf die Urteilsbegründung. -------------------- (\_/)
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10060 ![]() |
@RA XDiver
meinst du mich mit der Urteilsbegründung? Wenn ja, mach ich natürlich. Möchte so gern meinen FS behalten ![]() |
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#632
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 12.07.2005, 10:16) I. Folgende Fragen werden dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 Abs. 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Vorabentscheidung vorgelegt: Was heißt denn "Vorabentscheidung" ?- Von welchem Zeitraum ist da in der Regel auszugehen ? |
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#633
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Was heißt denn "Vorabentscheidung" ?- Von welchem Zeitraum ist da in der Regel auszugehen ? So ein Jährchen kann man schon rechnen. Zitat meinst du mich mit der Urteilsbegründung? Jep. ![]() -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 147 Beigetreten: 08.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10165 ![]() |
Hier wurde aber auch ein FS anerkannt, obwohl der Inhaber schon einmal darauf verzichtet hatte.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...ndpost&p=125890 Ist schon komisch das ganze. L.G. schmidt3121 |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 12.07.2005, 11:03) Zitat Was heißt denn "Vorabentscheidung" ?- Von welchem Zeitraum ist da in der Regel auszugehen ? So ein Jährchen kann man schon rechnen. Ist das der Durchschnitt oder eher max. ein "Jährchen" ? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Wohl eher mindestens. Einen Durchschnitt gibt es nicht, da jedes Verfahren unterschiedlichen Bearbeitungsaufwand erfordert.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 12.07.2005, 11:35) Wohl eher mindestens. Einen Durchschnitt gibt es nicht, da jedes Verfahren unterschiedlichen Bearbeitungsaufwand erfordert. aus Fahrerlaubnisrecht: Das VG München setzt am 04.05.2005 ein Verfahren ( M 6a K 04.1) in Hinblick auf die Anerkennung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis aus und stellt dem Europäischen Gerichtshof in Ergänzung zur Entscheidung vom 29.04.2004 (C-476/01) die entsprechenen verwaltungsrechtlichen Fragen. Da es sich ja nur um eine Ergänzung handelt und der Bearbeitungsaufwand dadurch ja nicht so groß ist, hoffe ich doch auf eine schnellere Entscheidung. |
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#638
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Das denke ich eher nicht. Das Verfahren ist ähnlich. Zunächst müssen Stellungnahmen der Beteiligten eingeholt werden, dann wird irgendwann mal terminiert.
Wenn Du Dir anschaust, wie voll der Terminkalender des EuGH ist kannst Du Dir ausrechnen, wie lange es bis zu einer Entscheidung dauert. Schließlich hat der EuGH so gan znebenbei noch ein paar andere Rechtsfragen, teils von deutlich höherer Bedeutung und Komplexität zu klären.... ![]() -------------------- |
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#639
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Aufjedenfall kommt Bewegung in die Sache, ich drücke die Daumen das ( wir ) gewinnen.
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#640
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 20.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10523 ![]() |
hmm... jetzt bekomme ich aber auch schiss... hab die FE im Dez. 2000 freiwillig abgegeben nach Aufforderung zur MPU wegen Cannabiskonsum und konnte ja noch kein Jahr Anbstinenz nachweisen (Delikt 07/2000)
Zuvor 1997 Alkoholfahrt (2,25promille) MPU bestanden und 1999 (Fahrradunfall mit 1,7 Promille) erneut bestanden. 2002 nach allen möglichen Tests (THC, Leberwerte,..) usw. dann durchgefallen, weil ich 2 Monate zuvor ein Glas Wein mit meinem Vater trank... (soviel zum Thema Ehrlichkeit). Zum Obergutachter und ausgeflippt über den vorigen Spaßvogel beim TÜV Stuttgart, der mich dann auch erneut durchfallen hat lassen (verständlich - hötte ihn fast verprügelt) trotz sauberer Werte, geregeltem Leben uswusf. War dann richtig sauer und bin 2004 nach Tschechien und fahre nun (bisher ohne Kontrolle) seit Okt 2004 mit der CZ-EU-FE. |
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#641
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (mirko1 @ 12.07.2005, 11:56) Aufjedenfall kommt Bewegung in die Sache, ich drücke die Daumen das ( wir ) gewinnen. Nun ja, ich könnte mir vorstellen, daß sich ein Hr.Plank schon bei Generalanwalt Hr.Leger rückversichert hat, bevor er solcheKlick Mails tausendfach verschickt. Und wenn dem so ist: "In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts." Dürfte eigentlich nix schief gehen. |
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#642
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Angesichts dessen, wie schlecht Herr Leger augenscheinlich über manche Rechtslage informiert ist, bleibt das noch abzuwarten.
Herr Plank wird wohl nicht bei Herrn Leger Rücksprache gehalten haben. Das wäre dann umgefähr so, als würde ein Sachbearbeiter im Ministerium vor Beantwortung einer Frage den BGH um Bestätigung bitten. Kurz: Undenkbar. -------------------- |
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#643
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 12.07.2005, 08:46) Ich bräuchte nur eine Webseite. Da würde ich dann die Werbetexte vom Vermittler rein stellen. Dem gegenüber würde ich dann z.B. den Brief vom Anwalt veröffentlichen. Das wäre dann Werbung & Wirklichkeit. Wenn Du genug Geld für die Anwälte hast, von denen Du die vielen Abmahnungen bekommst, kannst Du gerne eine Webseite mit solchen Veröffentlichungen betreiben. Ansonsten würde ich die Finger davon lassen. -------------------- |
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#644
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10060 ![]() |
Zitat (Alonso @ 12.07.2005, 12:08) hmm... jetzt bekomme ich aber auch schiss... hab die FE im Dez. 2000 freiwillig abgegeben nach Aufforderung zur MPU wegen Cannabiskonsum und konnte ja noch kein Jahr Anbstinenz nachweisen (Delikt 07/2000) Zuvor 1997 Alkoholfahrt (2,25promille) MPU bestanden und 1999 (Fahrradunfall mit 1,7 Promille) erneut bestanden. 2002 nach allen möglichen Tests (THC, Leberwerte,..) usw. dann durchgefallen, weil ich 2 Monate zuvor ein Glas Wein mit meinem Vater trank... (soviel zum Thema Ehrlichkeit). Zum Obergutachter und ausgeflippt über den vorigen Spaßvogel beim TÜV Stuttgart, der mich dann auch erneut durchfallen hat lassen (verständlich - hötte ihn fast verprügelt) trotz sauberer Werte, geregeltem Leben uswusf. War dann richtig sauer und bin 2004 nach Tschechien und fahre nun (bisher ohne Kontrolle) seit Okt 2004 mit der CZ-EU-FE. Ja, bis auf die Alkoholfahrten war es bei mir genauso, ich hatte "nur" Cannabiskonsum. War aber laut MPU-Begutachter charakterlich absolut ungeeignet und das auch in Zukunft. Und da ich wusste, dass man sich hier ändern kann wie man will, ohne Therapie usw. würde ich die MPU niemals bestehen. Und ich sehe es irgendwie nicht ein jetzt noch ein Jahr Therapie zu machen, wenn ich doch gar keine Drogen mehr nehme. Das ganze ist schließlich 4 Jahre her. Aber das glaubt einem ja kein Mensch. Deshalb bin ich nach Tschechien....und jetzt das! Drück dir aber die Daumen, vielleicht wohnst du ja nicht in Bayern. BeK |
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#645
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 20.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10523 ![]() |
wohne (noch) in BW - vielleicht verschlägts mich aber beruflich nach München
![]() wie gesagt hatte ich alle Tests (Urin, Leberwerte, Blutwerte), ne Gruppentherapie bei der Caritas und was nicht noch alles - sorry abber ich fühlte mich verarscht - wenn ich gelogen hätte (habe nichts getrunken) wäre mir der ganze mist erspart gebleiben - aber er hing sich halt an dem einen glas Wein auf. Ich kann das schon verstehen: Stichwort Suchtverlagerung usw. aber ich bitte Euch - haben die auch etwas gesunden Menschenverstand oder sind sie wirklich nur auf Cash aus? btw. verfolge diesen thread schon von beginn an habe mich aber erst jetzt gereggt... |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat wohne (noch) in BW - vielleicht verschlägts mich aber beruflich nach München Naja würde ich mir mit deiner CZ-Karte gut überlegen ob ich nach Bayern ziehen würde, früher waren in Bayern alle Ziegenhirten und nun sehen die Bayern sich als forderste Front im Kampf gegen ohne MPU CZ-FS Besitzer. ![]() Obwohl es in BW in Dingen EU-FS nicht viel besser aussieht, doch Fahren ohne trotz legalem EU-FS, wenn wunderts kamm nun als erstes aus Bayern. |
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#647
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 13.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11252 ![]() |
Mach dir keine Selbstvorwürfe, Alonso! Wenn' das Glas Wein nicht gewesen wär, hätte ein anderer Grund für deinen neg. Bescheid herhalten müssen. Laut Statistik hattest du erstmalig bei der MPU sowieso nicht viele Chancen.
Bin selbst indirekt betroffen. Mein Sohnemann wurde mit 1,67 erw. -10 Monate Sperre- War für ihn ein dermassen einschneidendes Erlebniß, daß er daraufhin sein Leben total änderte.-anderer Freundeskreis-seitdem absolut Drogen- u. Alk,-frei.Machte auf meinen gutgemeinten Rat hin freiw. halbes Jahr Therapie - sämtl. Tests - das volle Programm - und EIN Jahr psych. betreute Vorbereitung (hat mich ein Heidengeld gekostet) zur MPU- Ergebnis: ![]() KV (kannst vergessen). Der ganze Aufwand hat mittlerweile auch mehr als zwei Jahre Zeit beansprucht, so dass er die FE auch noch neu machen muss ![]() smilie. Fühlte mich verpflichtet, den idiotischen Rat, den er naiv befolgt hatte, wieder gut zu machen und habe ihm in CZ bei einer Fahrschule angemeldet. |
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#648
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 ![]() |
die mpu interssiert mich überhaubt nicht mehr....sollte mir irgendwann jemand versuchen meinen PL-FS wegzunehmen dann nur über meine leiche...Ich kann nur jedem empfehlen...wenn ihr nicht wie jan ulrich enden wollt..lasst euch rechtschutzversichern und kämpft bei einer NU um euer recht Soetwas darf es nicht geben nicht nach solch einem Urteil
Wie kann die BRD dieses Forum u.s.w nur so ignorant sein Ständig drehen wir uns um den kreis dieses Forum wächst und wächst...jeder sollte seine eigenen erfahrungen machen und unterlasst endlich diese einschüchterungen von irgendwelchen bedeutungslosen VG Urteilen aus Neustadt....wem interssiert das? Keiner weiss was da abelaufen ist KEINER. Was hat das VG München Neustadt oder Sonstwo gegenüber dem EUGH zu sagen? |
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#649
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
@grobi1212
Toller, qualifizierter Beitrag. Was willst du uns denn genau damit sagen? ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#650
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 ![]() |
Schade Mr.T das du meinen qualifizierten Beitrag nicht verstanden hast........Ich kann nur sagen lies ihn nochmal und diesmal langsam.
Es steht alles in Hochdeutsch da... Ganz deutlich gesagt: Wir kommen hier nicht mehr weiter...wir müssen warten bis EUGH neu entschieden hat. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 05:46 |