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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 11.07.2005, 22:27
Beitrag #611


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@mirko1
Du hast es richtig verstanden! Es ist immer "Fahren ohne Fahrerlaubnis"!
Der EU-Führerschein ist ungültig, wenn vorher die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde!

Wer die Waffen hat, hat die Macht!


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Perplex
Beitrag 11.07.2005, 23:07
Beitrag #612


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@BeK
Wo kommst Du her?
Warum hast Du keine Sperre bekommen?


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Medusa
Beitrag 12.07.2005, 00:13
Beitrag #613


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Zitat (BeK @ 11.07.2005, 20:25)
Bin echt verzweifelt. Ich bin jetzt aber echt verunsichert, ob ich überhaupt im Recht bin, oder ob die ganzen Berufungen nicht völlig umsonst wären, weil es z.B. jedes Gericht gleich sehen würde.

Vor dt. Gerichten hätte ich nicht viel Hoffnung auf eine anders lautende Entscheidung. Die Frage wäre wohl, wie bekommt man schnellstmöglich die Kurve zum EuGH, um von dort eine Entscheidung zu bekommen.
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Perplex
Beitrag 12.07.2005, 00:36
Beitrag #614


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OK, fassen wir mal zusammen:

Das Eu-GH-Urteil vom 29.04.2004 ist ab sofort ungültig!

Wer eine ausländische Eu-Fahrerlaubnis in Deutschland benutzt, der macht sich ab sofort wieder strafbar, wenn ihm vorher mal die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Es werden sofort Haftstrafen auf mehrere Jahre Bewährung ausgesprochen, damit keiner während eines Berufungsverfahrens fahren darf.

Der Europäische Gerichtshof hat keine wirkliche Macht!

Als nächstes trifft es die Deutschen, die im Ausland wohnen, denn für die ist der § 28 FeV auch gültig.

Es kommt also nicht darauf an, die Gesetze zu beachten, sondern man muss auch die Meinung der Richter vorausahnen. Das ist ja fast wie im Mittelalter!


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Perplex
Beitrag 12.07.2005, 00:40
Beitrag #615


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Zitat (Medusa @ 12.07.2005, 01:13)
Die Frage wäre wohl, wie bekommt man schnellstmöglich die Kurve zum EuGH, um von dort eine Entscheidung zu bekommen.

Wenn man nicht genug Geld hat, gar nicht!


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mirko1
Beitrag 12.07.2005, 01:04
Beitrag #616


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2005, 23:27)
Der EU-Führerschein ist ungültig, wenn vorher die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde!

Na ganz so ist es nicht, Bek hat freiwillig verzichtet, z.b. du oder gerri Ihr seit nicht wegen fahren ohne verurteilt worden, obwohl euer DE-FS enzogen wurde.
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Perplex
Beitrag 12.07.2005, 01:38
Beitrag #617


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Wenn jemand auf seine Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit verzichtet, dann darf er am nächsten Tag einen neuen Antrag stellen.

Die Verurteilung erfolgte auf Grund von § 28 FeV & § 21 StVG. Diese Paragraphen sind auf jeden anzuwenden, der mal eine deutsche Fahrerlaubnis hatte. Dazu braucht der Richter nur da Eu-Urteil zu ignorieren.


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mirko1
Beitrag 12.07.2005, 01:46
Beitrag #618


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nun gut bis jetzt ist es nur bei Bek so gewesen, weil er eben verzichtet hatte, bei allen anderen kam MPu+NU ohne Verurteilung wegen Fahren ohne. Ich hoffe nicht das sich nun alles verschärft und wir EU-FS Besitzer wieder wegen fahren ohne dran kommen.
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strichachtdoktor
Beitrag 12.07.2005, 02:09
Beitrag #619


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... nun mal keine Panik !
Wer sich in einer Konstellation wie Kapper befindet, der wird nicht ohne Weiteres wegen FoFE verurteilt werden. Was fuer ein Gericht war das ? (Und wieviele erste Instanzen ueberleben ?) Und wie lautet der Tenor genau ? Ausserdem war der abgeurteilte Fall schon etwas speziell...
Ich sehe jedenfalls keinen Grund, gleich hektisch auf den ÖPNV umzusteigen.
wavey.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Perplex
Beitrag 12.07.2005, 04:40
Beitrag #620


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.07.2005, 03:09)
Ich sehe jedenfalls keinen Grund, gleich hektisch auf den ÖPNV umzusteigen.
wavey.gif

Sorry, Joe! Es kann auch Dich treffen! Du stehst sozusagen mit einem Bein im Knast. Zugegeben, die Gefahr ist bei Dir gering, aber möglich wäre es schon!


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Perplex
Beitrag 12.07.2005, 04:52
Beitrag #621


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Es ist viel einfacher keine Punkte in Flensburg zu bekommen, als mit dem Eu-Führerschein in den nächsten 2 Jahren von der Pozilei nicht erwischt zu werden.

Wenn der Eu-Führerschein nicht anerkannt wird, dann zahlt auch keine Versicherung bei einen Unfall bzw. fordert die Zahlungen zurück.


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Perplex
Beitrag 12.07.2005, 05:03
Beitrag #622


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Also, die Nutzungsuntersagung kostet 150,- € Bearbeitungsgebühr. Dazu kommt noch ein Zwangsgeld von 511,- € mit Knastandrohung, wenn ich meinen CZ-Führerschein nicht innerhalb von 5 Tagen abgebe. Die Zeit ist inzwischen verstrichen. Mein Anwalt möchte 650,- € haben, bevor er weiter arbeitet. Mein Vermittler hat wahrscheinlich alle weiteren Zahlungen an den Anwalt eingestellt, obwohl er in seiner Werbung das Gegenteil verspricht.

Jetzt könnte ich ja meine nächste Fahrerlaubnis in Polen machen, das ist billiger. Einen Vermittler nehme ich mir jetzt bestimmt nicht mehr.
Neuer Führerschein - neues Glück! Es gibt ja noch 26 weitere Länder!

Gruß Thommy

***** Anmerkung Moderator:

Kannst Du Deine vielen Beitäge etwas zusammen fassen, also zum Beispiel die letzten drei in einem ?


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 12.07.2005, 05:59


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ein Bayer
Beitrag 12.07.2005, 07:04
Beitrag #623


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@ Thommy Bumm

Also wir hatten ja den gleichen Vermittler.
Der schreibt ja noch heute so.
Meinst du es habe da schon mehrere Leute so ähnlich
Probleme? Er schreibt ja auf seiner Hompage noch so:

Was passiert, wenn mir in Deutschland ein Polizist den Führerschein ohne Grund wegen angeblichen „Fahrens ohne Führerschein“ abnimmt?

Danach informieren Sie uns bitte sofort. Unser Anwalt sorgt dafür, dass Sie Ihren Führerschein umgehend wiederbekommen. Wir hatten bisher lediglich acht solcher Fälle. Der Führerschein musste immer kurzfristig wieder ausgehändigt werden, die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt und mitgeteilt, dass der Führerschein nach EU-Richtlinie 91/439 rechtskräftig erworben wurde und in Deutschland gültig ist.

Wie vereinbart entstehen Ihnen hierbei für das Tätigwerden unseres Anwaltes keine Kosten.

Wir könnten ja ein Board aufmachen für R....leute.
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Etienne
Beitrag 12.07.2005, 07:09
Beitrag #624


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Das is doch Quatsch. Ich habe auch freiwillig auf meinen deutschen FS damals verzichtet und wurde auch nicht wegen FoFE verkackt als se mich mit der Cz-Pappe anhielten.


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Perplex
Beitrag 12.07.2005, 07:46
Beitrag #625


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Zitat (ein Bayer @ 12.07.2005, 08:04)
Wir könnten ja ein Board aufmachen für R....leute.

Die Idee hatte ich auch schon. think.gif Ich bräuchte nur eine Webseite. Da würde ich dann die Werbetexte vom Vermittler rein stellen. Dem gegenüber würde ich dann z.B. den Brief vom Anwalt veröffentlichen. Das wäre dann Werbung & Wirklichkeit.

Aber vorher werde ich noch mal versuchen mich mit dem Vermittler zu einigen.


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ein Bayer
Beitrag 12.07.2005, 08:11
Beitrag #626


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@ Thommy Bumm


ein freies Board,

dass nicht´s kostet gibt es ja bei
www.funpic.de

das wäre mal ne Überlegung wert.
Wenn du dem R. über so etwas informierst
dann wird er dir das Honroar für den Anwalt
nicht in Rechnung stellen.
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BeK
Beitrag 12.07.2005, 09:16
Beitrag #627


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Also bei mir war es das Amtsgericht Hof (Bayern), dass das Urteil gesprochen hat. Und eine isolierte Sperre, wie sie es ausdrückten, wäre in diesem Fall nicht nötig.
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Perplex
Beitrag 12.07.2005, 09:16
Beitrag #628


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11.07.2005

Das VG München setzt am 04.05.2005 ein Verfahren ( M 6a K 04.1) in Hinblick auf die Anerkennung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis aus und stellt dem Europäischen Gerichtshof in Ergänzung zur Entscheidung vom 29.04.2004 (C-476/01) die entsprechenden verwaltungsrechtlichen Fragen.

Zitat (VG München @ 04.05.2005, M 6a K 04.1)
In der Verwaltungsstreitsache

wegen Fahrerlaubnisrecht (ausländ. Fahrerlaubnis)

erlässt das Bayerische Verwaltungsgericht München, 6a. Kammer, ohne weitere mündliche Verhandlung am 4. Mai 2005 folgenden Beschluss:

I. Folgende Fragen werden dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 Abs. 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Vorabentscheidung vorgelegt:

...

a) wenn das Recht des erstgenannten Mitgliedstaats davon ausgeht, dass die Fahreignung als materielle Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Form einer nach innerstaatlichen Normen näher reglementierten medizinisch-psychologischen Begutachtung auf Anordnung der Behörde nachzuweisen ist (was bislang nicht geschehen ist)



II. Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vorlagefrage ausgesetzt.

...

Quelle


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RA XDiver
Beitrag 12.07.2005, 09:18
Beitrag #629


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Wenn Du die Urteilsbegründung bekommst (so in ein paar Wochen) wäre es nett, wenn Du sie hier einstellen könntest oder sie mir (privat) mit geschwärzten persönlichen Daten per Fax zur Verfügung stellen könntest.

Ganz uninteressant ist der Fall ja nicht. wink.gif


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Perplex
Beitrag 12.07.2005, 09:31
Beitrag #630


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Zitat (RA XDiver @ 12.07.2005, 10:18)
Ganz uninteressant ist der Fall ja nicht.  wink.gif

Von wegen! Wir sind alle heiß auf die Urteilsbegründung.


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BeK
Beitrag 12.07.2005, 09:46
Beitrag #631


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@RA XDiver

meinst du mich mit der Urteilsbegründung? Wenn ja, mach ich natürlich. Möchte so gern meinen FS behalten sad.gif
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Bayer
Beitrag 12.07.2005, 09:49
Beitrag #632


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Zitat (Thommy Bumm @ 12.07.2005, 10:16)
I. Folgende Fragen werden dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 Abs. 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Was heißt denn "Vorabentscheidung" ?- Von welchem Zeitraum ist da in der Regel auszugehen ?
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RA XDiver
Beitrag 12.07.2005, 10:03
Beitrag #633


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Zitat
Was heißt denn "Vorabentscheidung" ?- Von welchem Zeitraum ist da in der Regel auszugehen ?


So ein Jährchen kann man schon rechnen.

Zitat
meinst du mich mit der Urteilsbegründung?


Jep. wink.gif


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schmidt3121
Beitrag 12.07.2005, 10:04
Beitrag #634


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Hier wurde aber auch ein FS anerkannt, obwohl der Inhaber schon einmal darauf verzichtet hatte.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...ndpost&p=125890

Ist schon komisch das ganze.
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Bayer
Beitrag 12.07.2005, 10:34
Beitrag #635


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Zitat (RA XDiver @ 12.07.2005, 11:03)
Zitat
Was heißt denn "Vorabentscheidung" ?- Von welchem Zeitraum ist da in der Regel auszugehen ?


So ein Jährchen kann man schon rechnen.




Ist das der Durchschnitt oder eher max. ein "Jährchen" ?
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RA XDiver
Beitrag 12.07.2005, 10:35
Beitrag #636


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Wohl eher mindestens. Einen Durchschnitt gibt es nicht, da jedes Verfahren unterschiedlichen Bearbeitungsaufwand erfordert.


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Bayer
Beitrag 12.07.2005, 10:48
Beitrag #637


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Zitat (RA XDiver @ 12.07.2005, 11:35)
Wohl eher mindestens. Einen Durchschnitt gibt es nicht, da jedes Verfahren unterschiedlichen Bearbeitungsaufwand erfordert.

aus Fahrerlaubnisrecht:
Das VG München setzt am 04.05.2005 ein Verfahren ( M 6a K 04.1) in Hinblick auf die Anerkennung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis aus und stellt dem Europäischen Gerichtshof in Ergänzung zur Entscheidung vom 29.04.2004 (C-476/01) die entsprechenen verwaltungsrechtlichen Fragen.

Da es sich ja nur um eine Ergänzung handelt und der Bearbeitungsaufwand dadurch ja nicht so groß ist, hoffe ich doch auf eine schnellere Entscheidung.
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RA XDiver
Beitrag 12.07.2005, 10:51
Beitrag #638


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Das denke ich eher nicht. Das Verfahren ist ähnlich. Zunächst müssen Stellungnahmen der Beteiligten eingeholt werden, dann wird irgendwann mal terminiert.

Wenn Du Dir anschaust, wie voll der Terminkalender des EuGH ist kannst Du Dir ausrechnen, wie lange es bis zu einer Entscheidung dauert. Schließlich hat der EuGH so gan znebenbei noch ein paar andere Rechtsfragen, teils von deutlich höherer Bedeutung und Komplexität zu klären.... cool.gif


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mirko1
Beitrag 12.07.2005, 10:56
Beitrag #639


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Aufjedenfall kommt Bewegung in die Sache, ich drücke die Daumen das ( wir ) gewinnen.
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Alonso
Beitrag 12.07.2005, 11:08
Beitrag #640


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hmm... jetzt bekomme ich aber auch schiss... hab die FE im Dez. 2000 freiwillig abgegeben nach Aufforderung zur MPU wegen Cannabiskonsum und konnte ja noch kein Jahr Anbstinenz nachweisen (Delikt 07/2000)

Zuvor 1997 Alkoholfahrt (2,25promille) MPU bestanden und 1999 (Fahrradunfall mit 1,7 Promille) erneut bestanden.

2002 nach allen möglichen Tests (THC, Leberwerte,..) usw. dann durchgefallen, weil ich 2 Monate zuvor ein Glas Wein mit meinem Vater trank... (soviel zum Thema Ehrlichkeit). Zum Obergutachter und ausgeflippt über den vorigen Spaßvogel beim TÜV Stuttgart, der mich dann auch erneut durchfallen hat lassen (verständlich - hötte ihn fast verprügelt) trotz sauberer Werte, geregeltem Leben uswusf.

War dann richtig sauer und bin 2004 nach Tschechien und fahre nun (bisher ohne Kontrolle) seit Okt 2004 mit der CZ-EU-FE.
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Bayer
Beitrag 12.07.2005, 11:29
Beitrag #641


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Zitat (mirko1 @ 12.07.2005, 11:56)
Aufjedenfall kommt Bewegung in die Sache, ich drücke die Daumen das ( wir ) gewinnen.

Nun ja, ich könnte mir vorstellen, daß sich ein Hr.Plank schon bei Generalanwalt Hr.Leger rückversichert hat, bevor er solcheKlick Mails tausendfach verschickt.
Und wenn dem so ist: "In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts."
Dürfte eigentlich nix schief gehen.
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RA XDiver
Beitrag 12.07.2005, 11:33
Beitrag #642


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Angesichts dessen, wie schlecht Herr Leger augenscheinlich über manche Rechtslage informiert ist, bleibt das noch abzuwarten.

Herr Plank wird wohl nicht bei Herrn Leger Rücksprache gehalten haben. Das wäre dann umgefähr so, als würde ein Sachbearbeiter im Ministerium vor Beantwortung einer Frage den BGH um Bestätigung bitten. Kurz: Undenkbar.


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Uwe
Beitrag 12.07.2005, 11:52
Beitrag #643


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Zitat (Thommy Bumm @ 12.07.2005, 08:46)
Ich bräuchte nur eine Webseite. Da würde ich dann die Werbetexte vom Vermittler rein stellen. Dem gegenüber würde ich dann z.B. den Brief vom Anwalt veröffentlichen. Das wäre dann Werbung & Wirklichkeit.

Wenn Du genug Geld für die Anwälte hast, von denen Du die vielen Abmahnungen bekommst, kannst Du gerne eine Webseite mit solchen Veröffentlichungen betreiben. Ansonsten würde ich die Finger davon lassen.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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BeK
Beitrag 12.07.2005, 12:12
Beitrag #644


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Zitat (Alonso @ 12.07.2005, 12:08)
hmm... jetzt bekomme ich aber auch schiss... hab die FE im Dez. 2000 freiwillig abgegeben nach Aufforderung zur MPU wegen Cannabiskonsum und konnte ja noch kein Jahr Anbstinenz nachweisen (Delikt 07/2000)

Zuvor 1997 Alkoholfahrt (2,25promille) MPU bestanden und 1999 (Fahrradunfall mit 1,7 Promille) erneut bestanden.

2002 nach allen möglichen Tests (THC, Leberwerte,..) usw. dann durchgefallen, weil ich 2 Monate zuvor ein Glas Wein mit meinem Vater trank... (soviel zum Thema Ehrlichkeit). Zum Obergutachter und ausgeflippt über den vorigen Spaßvogel beim TÜV Stuttgart, der mich dann auch erneut durchfallen hat lassen (verständlich - hötte ihn fast verprügelt) trotz sauberer Werte, geregeltem Leben uswusf.

War dann richtig sauer und bin 2004 nach Tschechien und fahre nun (bisher ohne Kontrolle) seit Okt 2004 mit der CZ-EU-FE.

Ja, bis auf die Alkoholfahrten war es bei mir genauso, ich hatte "nur" Cannabiskonsum. War aber laut MPU-Begutachter charakterlich absolut ungeeignet und das auch in Zukunft. Und da ich wusste, dass man sich hier ändern kann wie man will, ohne Therapie usw. würde ich die MPU niemals bestehen. Und ich sehe es irgendwie nicht ein jetzt noch ein Jahr Therapie zu machen, wenn ich doch gar keine Drogen mehr nehme. Das ganze ist schließlich 4 Jahre her. Aber das glaubt einem ja kein Mensch. Deshalb bin ich nach Tschechien....und jetzt das! Drück dir aber die Daumen, vielleicht wohnst du ja nicht in Bayern.

BeK
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Alonso
Beitrag 12.07.2005, 12:21
Beitrag #645


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wohne (noch) in BW - vielleicht verschlägts mich aber beruflich nach München think.gif

wie gesagt hatte ich alle Tests (Urin, Leberwerte, Blutwerte), ne Gruppentherapie bei der Caritas und was nicht noch alles - sorry abber ich fühlte mich verarscht - wenn ich gelogen hätte (habe nichts getrunken) wäre mir der ganze mist erspart gebleiben - aber er hing sich halt an dem einen glas Wein auf. Ich kann das schon verstehen: Stichwort Suchtverlagerung usw. aber ich bitte Euch - haben die auch etwas gesunden Menschenverstand oder sind sie wirklich nur auf Cash aus?

btw. verfolge diesen thread schon von beginn an habe mich aber erst jetzt gereggt...
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mirko1
Beitrag 13.07.2005, 09:45
Beitrag #646


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Zitat
wohne (noch) in BW - vielleicht verschlägts mich aber beruflich nach München

Naja würde ich mir mit deiner CZ-Karte gut überlegen ob ich nach Bayern ziehen würde, früher waren in Bayern alle Ziegenhirten und nun sehen die Bayern sich als forderste Front im Kampf gegen ohne MPU CZ-FS Besitzer. thread.gif

Obwohl es in BW in Dingen EU-FS nicht viel besser aussieht, doch Fahren ohne trotz legalem EU-FS, wenn wunderts kamm nun als erstes aus Bayern.
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cosima
Beitrag 13.07.2005, 10:42
Beitrag #647


Neuling


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Mach dir keine Selbstvorwürfe, Alonso! Wenn' das Glas Wein nicht gewesen wär, hätte ein anderer Grund für deinen neg. Bescheid herhalten müssen. Laut Statistik hattest du erstmalig bei der MPU sowieso nicht viele Chancen.
Bin selbst indirekt betroffen. Mein Sohnemann wurde mit 1,67 erw. -10 Monate Sperre-
War für ihn ein dermassen einschneidendes Erlebniß, daß er daraufhin sein Leben total
änderte.-anderer Freundeskreis-seitdem absolut Drogen- u. Alk,-frei.Machte auf meinen
gutgemeinten Rat hin freiw. halbes Jahr Therapie - sämtl. Tests - das volle Programm - und EIN Jahr psych. betreute Vorbereitung (hat mich ein Heidengeld gekostet) zur MPU-
Ergebnis: crybaby.gif
KV (kannst vergessen). Der ganze Aufwand hat mittlerweile auch mehr als zwei Jahre Zeit beansprucht, so dass er die FE auch noch neu machen muss ranting.gif
smilie. Fühlte mich verpflichtet, den idiotischen Rat, den er naiv befolgt hatte, wieder gut zu machen und habe ihm in CZ bei einer Fahrschule angemeldet.
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grobi1212
Beitrag 13.07.2005, 15:28
Beitrag #648


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die mpu interssiert mich überhaubt nicht mehr....sollte mir irgendwann jemand versuchen meinen PL-FS wegzunehmen dann nur über meine leiche...Ich kann nur jedem empfehlen...wenn ihr nicht wie jan ulrich enden wollt..lasst euch rechtschutzversichern und kämpft bei einer NU um euer recht Soetwas darf es nicht geben nicht nach solch einem Urteil

Wie kann die BRD dieses Forum u.s.w nur so ignorant sein Ständig drehen wir uns um den kreis dieses Forum wächst und wächst...jeder sollte seine eigenen erfahrungen machen und unterlasst endlich diese einschüchterungen von irgendwelchen bedeutungslosen VG Urteilen aus Neustadt....wem interssiert das? Keiner weiss was da abelaufen ist KEINER. Was hat das VG München Neustadt oder Sonstwo gegenüber dem EUGH zu sagen?
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Mr.T
Beitrag 13.07.2005, 15:36
Beitrag #649


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@grobi1212
Toller, qualifizierter Beitrag. Was willst du uns denn genau damit sagen? think.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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grobi1212
Beitrag 13.07.2005, 15:51
Beitrag #650


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Schade Mr.T das du meinen qualifizierten Beitrag nicht verstanden hast........Ich kann nur sagen lies ihn nochmal und diesmal langsam.

Es steht alles in Hochdeutsch da...

Ganz deutlich gesagt:

Wir kommen hier nicht mehr weiter...wir müssen warten bis EUGH neu entschieden hat.
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Perplex
Beitrag 13.07.2005, 15:59
Beitrag #651


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@BeK
Du hast jetzt den ersten Prozess verloren. Das ist aber noch keine absolute Niederlage. Du darfst auf keinen Fall das Urteil rechtskräftig werden lassen.
Fristen sind dabei unbedingt zu beachten!
Es gibt auch Fristen von einer Woche. Nähere Infos gibt Dir bestimmt Dein Anwalt.
Sei froh, dass es bei Dir so schnell ging! So kommst Du viel schneller an das Oberverwaltungsgericht. Die entscheiden sehr viel öfter im Sinne des Eu-Urteils.

Nur Mut, Du schaffst es!

Gruß Thommy wavey.gif


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Perplex
Beitrag 13.07.2005, 16:10
Beitrag #652


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Zitat (grobi1212 @ 13.07.2005, 16:28)
..lasst euch Rechtschutzversichern und kämpft bei einer NU um euer Recht!

Die Rechtschutzversicherung muss vor der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis abgeschlossen worden sein, weil sich ja auch die Nutzungsuntersagung auf den alten Fall bezieht. Eine Rechtschutzversicherung zahlt übrigens nicht bis zum Europäischen Gerichtshof!


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RA XDiver
Beitrag 13.07.2005, 16:15
Beitrag #653


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Zitat
Es gibt auch Fristen von einer Woche. Nähere Infos gibt Dir bestimmt Dein Anwalt.
Sei froh, dass es bei Dir so schnell ging! So kommst Du viel schneller an das Oberverwaltungsgericht. Die entscheiden sehr viel öfter im Sinne des Eu-Urteils.


Nochmal Thommy, auch, wenn ich das oben schonmal geschrieben habe: BeK kommt gar nicht vor das OVG. Ein Strafurteil des AG kann nicht vor dem OVG verhandelt werden. Es ist kein Verwaltungsrecht!!!!

Im Übrigen, seit wann entscheiden OVG immer öfter im Sinne des EuGH-Urteiles? Das hat bislang noch keines gemacht. whistling.gif


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Mr.T
Beitrag 13.07.2005, 16:20
Beitrag #654


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Zitat (grobi1212 @ 13.07.2005, 16:51)
Ganz deutlich gesagt:

Wir kommen hier nicht mehr weiter...wir müssen warten bis EUGH neu entschieden hat.

Warum hast du das denn nicht geschrieben?


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Perplex
Beitrag 13.07.2005, 16:31
Beitrag #655


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Zitat (Thommy Bumm @ 13.07.2005, 16:59)
So kommst Du viel schneller an das Oberverwaltungsgericht (nächst höhere Instanz).

@BeK
Wenn die nächst höhere Instanz das erste Urteil aufhebt, was sehr wahrscheinlich ist, dann bist Du definitiv geeignet. Eine nachträgliche Nutzungsuntersagung von der FsSt. ist in Deinem Fall sehr unwahrscheinlich.


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Mr.T
Beitrag 13.07.2005, 16:35
Beitrag #656


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Zitat (Thommy Bumm @ 13.07.2005, 17:31)
Wenn die nächst höhere Instanz das erste Urteil aufhebt, was sehr wahrscheinlich ist, dann bist Du definitiv geeignet. Eine nachträgliche Nutzungsuntersagung von der FsSt. ist in Deinem Fall sehr unwahrscheinlich.

Dann war bei der Fahrt nicht der Straftatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis erfüllt. Ob Eignung vorliegt oder nicht, entscheidet nicht das Strafgericht.
Ob eine NU folgt, kann nicht abgesehen werden, oder kannst du hellsehen?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 13.07.2005, 16:36


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Perplex
Beitrag 13.07.2005, 16:50
Beitrag #657


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Zitat (Mr.T @ 13.07.2005, 17:35)
... oder kannst du hellsehen?
Zitat (Thommy Bumm @ 13.07.2005, 17:31)
... sehr unwahrscheinlich.

Ich hatte mich schon sehr vorsichtig ausgedrückt! unsure.gif


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BeK
Beitrag 13.07.2005, 17:15
Beitrag #658


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Hallo,

ich weiß zwar nicht, ob es was bringt, aber ich hab jetzt mal dem Herrn Säftel meine Sachen geschickt. Vielleicht zahl ich umsonst aber ich will nichts unversucht lassen, könnte ja auch sein, dass mein Anwalt, den ich bisher hatte, nicht so besonders fähig ist? Mal sehen.....Ich hoffe nur der Säftel schafft es noch rechtzeitig in Berufung zu gehen. Konnte es nämlich erst heute bei der Post abgeben.

BeK
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gabriel7
Beitrag 13.07.2005, 17:20
Beitrag #659


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@Xdiver
das OVG Koblenz hat eindeutig im Sinne
des EuGH Urteils argumentiert, den § 46 sehr
in Frage gestellt und auch im Sinn des Kapper
Urteils entschieden.
Außerdem hat Grobi meiner Meinung nach völlig
Recht. Es sind nur ein paar süddeutsche VG die
EU Recht unterlaufen, aber damit ist es wohl auch
bald vorbei. Nach meinen Informationen entscheidet der
EuGH noch in diesem Jahr über den anhängigen Fall
C227-05 Halbritter vs. Freistaadt Bayern- LG München. tongue.gif
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RA XDiver
Beitrag 13.07.2005, 17:34
Beitrag #660


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Zitat
Ich hoffe nur der Säftel schafft es noch rechtzeitig in Berufung zu gehen

Warum legst Du nicht rein vorsorglich selber Berufung ein? Das geht per Fax oder zu Protokoll der Geschäftsstelle.

Einfaches Schreiben ohne Begründung reicht. Zur Fristwahrung wäre das wohl zu empfehlen.


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