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#621
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Es ist viel einfacher keine Punkte in Flensburg zu bekommen, als mit dem Eu-Führerschein in den nächsten 2 Jahren von der Pozilei nicht erwischt zu werden.
Wenn der Eu-Führerschein nicht anerkannt wird, dann zahlt auch keine Versicherung bei einen Unfall bzw. fordert die Zahlungen zurück. -------------------- (\_/)
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#622
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Also, die Nutzungsuntersagung kostet 150,- € Bearbeitungsgebühr. Dazu kommt noch ein Zwangsgeld von 511,- € mit Knastandrohung, wenn ich meinen CZ-Führerschein nicht innerhalb von 5 Tagen abgebe. Die Zeit ist inzwischen verstrichen. Mein Anwalt möchte 650,- € haben, bevor er weiter arbeitet. Mein Vermittler hat wahrscheinlich alle weiteren Zahlungen an den Anwalt eingestellt, obwohl er in seiner Werbung das Gegenteil verspricht.
Jetzt könnte ich ja meine nächste Fahrerlaubnis in Polen machen, das ist billiger. Einen Vermittler nehme ich mir jetzt bestimmt nicht mehr. Neuer Führerschein - neues Glück! Es gibt ja noch 26 weitere Länder! Gruß Thommy ***** Anmerkung Moderator: Kannst Du Deine vielen Beitäge etwas zusammen fassen, also zum Beispiel die letzten drei in einem ? Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 12.07.2005, 05:59 -------------------- (\_/)
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#623
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10057 ![]() |
@ Thommy Bumm
Also wir hatten ja den gleichen Vermittler. Der schreibt ja noch heute so. Meinst du es habe da schon mehrere Leute so ähnlich Probleme? Er schreibt ja auf seiner Hompage noch so: Was passiert, wenn mir in Deutschland ein Polizist den Führerschein ohne Grund wegen angeblichen „Fahrens ohne Führerschein“ abnimmt? Danach informieren Sie uns bitte sofort. Unser Anwalt sorgt dafür, dass Sie Ihren Führerschein umgehend wiederbekommen. Wir hatten bisher lediglich acht solcher Fälle. Der Führerschein musste immer kurzfristig wieder ausgehändigt werden, die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt und mitgeteilt, dass der Führerschein nach EU-Richtlinie 91/439 rechtskräftig erworben wurde und in Deutschland gültig ist. Wie vereinbart entstehen Ihnen hierbei für das Tätigwerden unseres Anwaltes keine Kosten. Wir könnten ja ein Board aufmachen für R....leute. |
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#624
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 01.06.2005 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 10025 ![]() |
Das is doch Quatsch. Ich habe auch freiwillig auf meinen deutschen FS damals verzichtet und wurde auch nicht wegen FoFE verkackt als se mich mit der Cz-Pappe anhielten.
-------------------- Signaturen sind doooof
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#625
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (ein Bayer @ 12.07.2005, 08:04) Wir könnten ja ein Board aufmachen für R....leute. Die Idee hatte ich auch schon. ![]() Aber vorher werde ich noch mal versuchen mich mit dem Vermittler zu einigen. -------------------- (\_/)
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#626
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10057 ![]() |
@ Thommy Bumm
ein freies Board, dass nicht´s kostet gibt es ja bei www.funpic.de das wäre mal ne Überlegung wert. Wenn du dem R. über so etwas informierst dann wird er dir das Honroar für den Anwalt nicht in Rechnung stellen. |
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#627
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10060 ![]() |
Also bei mir war es das Amtsgericht Hof (Bayern), dass das Urteil gesprochen hat. Und eine isolierte Sperre, wie sie es ausdrückten, wäre in diesem Fall nicht nötig.
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#628
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
11.07.2005
Das VG München setzt am 04.05.2005 ein Verfahren ( M 6a K 04.1) in Hinblick auf die Anerkennung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis aus und stellt dem Europäischen Gerichtshof in Ergänzung zur Entscheidung vom 29.04.2004 (C-476/01) die entsprechenden verwaltungsrechtlichen Fragen. Zitat (VG München @ 04.05.2005, M 6a K 04.1) In der Verwaltungsstreitsache wegen Fahrerlaubnisrecht (ausländ. Fahrerlaubnis) erlässt das Bayerische Verwaltungsgericht München, 6a. Kammer, ohne weitere mündliche Verhandlung am 4. Mai 2005 folgenden Beschluss: I. Folgende Fragen werden dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 Abs. 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Vorabentscheidung vorgelegt: ... a) wenn das Recht des erstgenannten Mitgliedstaats davon ausgeht, dass die Fahreignung als materielle Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Form einer nach innerstaatlichen Normen näher reglementierten medizinisch-psychologischen Begutachtung auf Anordnung der Behörde nachzuweisen ist (was bislang nicht geschehen ist) … II. Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vorlagefrage ausgesetzt. ... Quelle -------------------- (\_/)
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#629
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Wenn Du die Urteilsbegründung bekommst (so in ein paar Wochen) wäre es nett, wenn Du sie hier einstellen könntest oder sie mir (privat) mit geschwärzten persönlichen Daten per Fax zur Verfügung stellen könntest.
Ganz uninteressant ist der Fall ja nicht. ![]() -------------------- |
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#630
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Zitat (RA XDiver @ 12.07.2005, 10:18) Ganz uninteressant ist der Fall ja nicht. ![]() Von wegen! Wir sind alle heiß auf die Urteilsbegründung. -------------------- (\_/)
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#631
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10060 ![]() |
@RA XDiver
meinst du mich mit der Urteilsbegründung? Wenn ja, mach ich natürlich. Möchte so gern meinen FS behalten ![]() |
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#632
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 12.07.2005, 10:16) I. Folgende Fragen werden dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 Abs. 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Vorabentscheidung vorgelegt: Was heißt denn "Vorabentscheidung" ?- Von welchem Zeitraum ist da in der Regel auszugehen ? |
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#633
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Was heißt denn "Vorabentscheidung" ?- Von welchem Zeitraum ist da in der Regel auszugehen ? So ein Jährchen kann man schon rechnen. Zitat meinst du mich mit der Urteilsbegründung? Jep. ![]() -------------------- |
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#634
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 147 Beigetreten: 08.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10165 ![]() |
Hier wurde aber auch ein FS anerkannt, obwohl der Inhaber schon einmal darauf verzichtet hatte.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...ndpost&p=125890 Ist schon komisch das ganze. L.G. schmidt3121 |
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#635
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 12.07.2005, 11:03) Zitat Was heißt denn "Vorabentscheidung" ?- Von welchem Zeitraum ist da in der Regel auszugehen ? So ein Jährchen kann man schon rechnen. Ist das der Durchschnitt oder eher max. ein "Jährchen" ? |
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#636
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Wohl eher mindestens. Einen Durchschnitt gibt es nicht, da jedes Verfahren unterschiedlichen Bearbeitungsaufwand erfordert.
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#637
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 12.07.2005, 11:35) Wohl eher mindestens. Einen Durchschnitt gibt es nicht, da jedes Verfahren unterschiedlichen Bearbeitungsaufwand erfordert. aus Fahrerlaubnisrecht: Das VG München setzt am 04.05.2005 ein Verfahren ( M 6a K 04.1) in Hinblick auf die Anerkennung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis aus und stellt dem Europäischen Gerichtshof in Ergänzung zur Entscheidung vom 29.04.2004 (C-476/01) die entsprechenen verwaltungsrechtlichen Fragen. Da es sich ja nur um eine Ergänzung handelt und der Bearbeitungsaufwand dadurch ja nicht so groß ist, hoffe ich doch auf eine schnellere Entscheidung. |
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#638
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Das denke ich eher nicht. Das Verfahren ist ähnlich. Zunächst müssen Stellungnahmen der Beteiligten eingeholt werden, dann wird irgendwann mal terminiert.
Wenn Du Dir anschaust, wie voll der Terminkalender des EuGH ist kannst Du Dir ausrechnen, wie lange es bis zu einer Entscheidung dauert. Schließlich hat der EuGH so gan znebenbei noch ein paar andere Rechtsfragen, teils von deutlich höherer Bedeutung und Komplexität zu klären.... ![]() -------------------- |
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#639
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Aufjedenfall kommt Bewegung in die Sache, ich drücke die Daumen das ( wir ) gewinnen.
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#640
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 20.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10523 ![]() |
hmm... jetzt bekomme ich aber auch schiss... hab die FE im Dez. 2000 freiwillig abgegeben nach Aufforderung zur MPU wegen Cannabiskonsum und konnte ja noch kein Jahr Anbstinenz nachweisen (Delikt 07/2000)
Zuvor 1997 Alkoholfahrt (2,25promille) MPU bestanden und 1999 (Fahrradunfall mit 1,7 Promille) erneut bestanden. 2002 nach allen möglichen Tests (THC, Leberwerte,..) usw. dann durchgefallen, weil ich 2 Monate zuvor ein Glas Wein mit meinem Vater trank... (soviel zum Thema Ehrlichkeit). Zum Obergutachter und ausgeflippt über den vorigen Spaßvogel beim TÜV Stuttgart, der mich dann auch erneut durchfallen hat lassen (verständlich - hötte ihn fast verprügelt) trotz sauberer Werte, geregeltem Leben uswusf. War dann richtig sauer und bin 2004 nach Tschechien und fahre nun (bisher ohne Kontrolle) seit Okt 2004 mit der CZ-EU-FE. |
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#641
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (mirko1 @ 12.07.2005, 11:56) Aufjedenfall kommt Bewegung in die Sache, ich drücke die Daumen das ( wir ) gewinnen. Nun ja, ich könnte mir vorstellen, daß sich ein Hr.Plank schon bei Generalanwalt Hr.Leger rückversichert hat, bevor er solcheKlick Mails tausendfach verschickt. Und wenn dem so ist: "In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts." Dürfte eigentlich nix schief gehen. |
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#642
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Angesichts dessen, wie schlecht Herr Leger augenscheinlich über manche Rechtslage informiert ist, bleibt das noch abzuwarten.
Herr Plank wird wohl nicht bei Herrn Leger Rücksprache gehalten haben. Das wäre dann umgefähr so, als würde ein Sachbearbeiter im Ministerium vor Beantwortung einer Frage den BGH um Bestätigung bitten. Kurz: Undenkbar. -------------------- |
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#643
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 12.07.2005, 08:46) Ich bräuchte nur eine Webseite. Da würde ich dann die Werbetexte vom Vermittler rein stellen. Dem gegenüber würde ich dann z.B. den Brief vom Anwalt veröffentlichen. Das wäre dann Werbung & Wirklichkeit. Wenn Du genug Geld für die Anwälte hast, von denen Du die vielen Abmahnungen bekommst, kannst Du gerne eine Webseite mit solchen Veröffentlichungen betreiben. Ansonsten würde ich die Finger davon lassen. -------------------- |
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#644
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10060 ![]() |
Zitat (Alonso @ 12.07.2005, 12:08) hmm... jetzt bekomme ich aber auch schiss... hab die FE im Dez. 2000 freiwillig abgegeben nach Aufforderung zur MPU wegen Cannabiskonsum und konnte ja noch kein Jahr Anbstinenz nachweisen (Delikt 07/2000) Zuvor 1997 Alkoholfahrt (2,25promille) MPU bestanden und 1999 (Fahrradunfall mit 1,7 Promille) erneut bestanden. 2002 nach allen möglichen Tests (THC, Leberwerte,..) usw. dann durchgefallen, weil ich 2 Monate zuvor ein Glas Wein mit meinem Vater trank... (soviel zum Thema Ehrlichkeit). Zum Obergutachter und ausgeflippt über den vorigen Spaßvogel beim TÜV Stuttgart, der mich dann auch erneut durchfallen hat lassen (verständlich - hötte ihn fast verprügelt) trotz sauberer Werte, geregeltem Leben uswusf. War dann richtig sauer und bin 2004 nach Tschechien und fahre nun (bisher ohne Kontrolle) seit Okt 2004 mit der CZ-EU-FE. Ja, bis auf die Alkoholfahrten war es bei mir genauso, ich hatte "nur" Cannabiskonsum. War aber laut MPU-Begutachter charakterlich absolut ungeeignet und das auch in Zukunft. Und da ich wusste, dass man sich hier ändern kann wie man will, ohne Therapie usw. würde ich die MPU niemals bestehen. Und ich sehe es irgendwie nicht ein jetzt noch ein Jahr Therapie zu machen, wenn ich doch gar keine Drogen mehr nehme. Das ganze ist schließlich 4 Jahre her. Aber das glaubt einem ja kein Mensch. Deshalb bin ich nach Tschechien....und jetzt das! Drück dir aber die Daumen, vielleicht wohnst du ja nicht in Bayern. BeK |
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#645
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 20.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10523 ![]() |
wohne (noch) in BW - vielleicht verschlägts mich aber beruflich nach München
![]() wie gesagt hatte ich alle Tests (Urin, Leberwerte, Blutwerte), ne Gruppentherapie bei der Caritas und was nicht noch alles - sorry abber ich fühlte mich verarscht - wenn ich gelogen hätte (habe nichts getrunken) wäre mir der ganze mist erspart gebleiben - aber er hing sich halt an dem einen glas Wein auf. Ich kann das schon verstehen: Stichwort Suchtverlagerung usw. aber ich bitte Euch - haben die auch etwas gesunden Menschenverstand oder sind sie wirklich nur auf Cash aus? btw. verfolge diesen thread schon von beginn an habe mich aber erst jetzt gereggt... |
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#646
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat wohne (noch) in BW - vielleicht verschlägts mich aber beruflich nach München Naja würde ich mir mit deiner CZ-Karte gut überlegen ob ich nach Bayern ziehen würde, früher waren in Bayern alle Ziegenhirten und nun sehen die Bayern sich als forderste Front im Kampf gegen ohne MPU CZ-FS Besitzer. ![]() Obwohl es in BW in Dingen EU-FS nicht viel besser aussieht, doch Fahren ohne trotz legalem EU-FS, wenn wunderts kamm nun als erstes aus Bayern. |
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#647
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 13.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11252 ![]() |
Mach dir keine Selbstvorwürfe, Alonso! Wenn' das Glas Wein nicht gewesen wär, hätte ein anderer Grund für deinen neg. Bescheid herhalten müssen. Laut Statistik hattest du erstmalig bei der MPU sowieso nicht viele Chancen.
Bin selbst indirekt betroffen. Mein Sohnemann wurde mit 1,67 erw. -10 Monate Sperre- War für ihn ein dermassen einschneidendes Erlebniß, daß er daraufhin sein Leben total änderte.-anderer Freundeskreis-seitdem absolut Drogen- u. Alk,-frei.Machte auf meinen gutgemeinten Rat hin freiw. halbes Jahr Therapie - sämtl. Tests - das volle Programm - und EIN Jahr psych. betreute Vorbereitung (hat mich ein Heidengeld gekostet) zur MPU- Ergebnis: ![]() KV (kannst vergessen). Der ganze Aufwand hat mittlerweile auch mehr als zwei Jahre Zeit beansprucht, so dass er die FE auch noch neu machen muss ![]() smilie. Fühlte mich verpflichtet, den idiotischen Rat, den er naiv befolgt hatte, wieder gut zu machen und habe ihm in CZ bei einer Fahrschule angemeldet. |
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#648
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 ![]() |
die mpu interssiert mich überhaubt nicht mehr....sollte mir irgendwann jemand versuchen meinen PL-FS wegzunehmen dann nur über meine leiche...Ich kann nur jedem empfehlen...wenn ihr nicht wie jan ulrich enden wollt..lasst euch rechtschutzversichern und kämpft bei einer NU um euer recht Soetwas darf es nicht geben nicht nach solch einem Urteil
Wie kann die BRD dieses Forum u.s.w nur so ignorant sein Ständig drehen wir uns um den kreis dieses Forum wächst und wächst...jeder sollte seine eigenen erfahrungen machen und unterlasst endlich diese einschüchterungen von irgendwelchen bedeutungslosen VG Urteilen aus Neustadt....wem interssiert das? Keiner weiss was da abelaufen ist KEINER. Was hat das VG München Neustadt oder Sonstwo gegenüber dem EUGH zu sagen? |
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#649
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
@grobi1212
Toller, qualifizierter Beitrag. Was willst du uns denn genau damit sagen? ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 ![]() |
Schade Mr.T das du meinen qualifizierten Beitrag nicht verstanden hast........Ich kann nur sagen lies ihn nochmal und diesmal langsam.
Es steht alles in Hochdeutsch da... Ganz deutlich gesagt: Wir kommen hier nicht mehr weiter...wir müssen warten bis EUGH neu entschieden hat. |
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#651
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@BeK
Du hast jetzt den ersten Prozess verloren. Das ist aber noch keine absolute Niederlage. Du darfst auf keinen Fall das Urteil rechtskräftig werden lassen. Fristen sind dabei unbedingt zu beachten! Es gibt auch Fristen von einer Woche. Nähere Infos gibt Dir bestimmt Dein Anwalt. Sei froh, dass es bei Dir so schnell ging! So kommst Du viel schneller an das Oberverwaltungsgericht. Die entscheiden sehr viel öfter im Sinne des Eu-Urteils. Nur Mut, Du schaffst es! Gruß Thommy ![]() -------------------- (\_/)
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Zitat (grobi1212 @ 13.07.2005, 16:28) ..lasst euch Rechtschutzversichern und kämpft bei einer NU um euer Recht! Die Rechtschutzversicherung muss vor der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis abgeschlossen worden sein, weil sich ja auch die Nutzungsuntersagung auf den alten Fall bezieht. Eine Rechtschutzversicherung zahlt übrigens nicht bis zum Europäischen Gerichtshof! -------------------- (\_/)
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Zitat Es gibt auch Fristen von einer Woche. Nähere Infos gibt Dir bestimmt Dein Anwalt. Sei froh, dass es bei Dir so schnell ging! So kommst Du viel schneller an das Oberverwaltungsgericht. Die entscheiden sehr viel öfter im Sinne des Eu-Urteils. Nochmal Thommy, auch, wenn ich das oben schonmal geschrieben habe: BeK kommt gar nicht vor das OVG. Ein Strafurteil des AG kann nicht vor dem OVG verhandelt werden. Es ist kein Verwaltungsrecht!!!! Im Übrigen, seit wann entscheiden OVG immer öfter im Sinne des EuGH-Urteiles? Das hat bislang noch keines gemacht. ![]() -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Zitat (grobi1212 @ 13.07.2005, 16:51) Ganz deutlich gesagt: Wir kommen hier nicht mehr weiter...wir müssen warten bis EUGH neu entschieden hat. Warum hast du das denn nicht geschrieben? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Zitat (Thommy Bumm @ 13.07.2005, 16:59) So kommst Du viel schneller an das Oberverwaltungsgericht (nächst höhere Instanz). @BeK Wenn die nächst höhere Instanz das erste Urteil aufhebt, was sehr wahrscheinlich ist, dann bist Du definitiv geeignet. Eine nachträgliche Nutzungsuntersagung von der FsSt. ist in Deinem Fall sehr unwahrscheinlich. -------------------- (\_/)
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Zitat (Thommy Bumm @ 13.07.2005, 17:31) Wenn die nächst höhere Instanz das erste Urteil aufhebt, was sehr wahrscheinlich ist, dann bist Du definitiv geeignet. Eine nachträgliche Nutzungsuntersagung von der FsSt. ist in Deinem Fall sehr unwahrscheinlich. Dann war bei der Fahrt nicht der Straftatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis erfüllt. Ob Eignung vorliegt oder nicht, entscheidet nicht das Strafgericht. Ob eine NU folgt, kann nicht abgesehen werden, oder kannst du hellsehen? Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 13.07.2005, 16:36 -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Zitat (Mr.T @ 13.07.2005, 17:35) ... oder kannst du hellsehen? Zitat (Thommy Bumm @ 13.07.2005, 17:31) ... sehr unwahrscheinlich. Ich hatte mich schon sehr vorsichtig ausgedrückt! ![]() -------------------- (\_/)
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10060 ![]() |
Hallo,
ich weiß zwar nicht, ob es was bringt, aber ich hab jetzt mal dem Herrn Säftel meine Sachen geschickt. Vielleicht zahl ich umsonst aber ich will nichts unversucht lassen, könnte ja auch sein, dass mein Anwalt, den ich bisher hatte, nicht so besonders fähig ist? Mal sehen.....Ich hoffe nur der Säftel schafft es noch rechtzeitig in Berufung zu gehen. Konnte es nämlich erst heute bei der Post abgeben. BeK |
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#659
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 ![]() |
@Xdiver
das OVG Koblenz hat eindeutig im Sinne des EuGH Urteils argumentiert, den § 46 sehr in Frage gestellt und auch im Sinn des Kapper Urteils entschieden. Außerdem hat Grobi meiner Meinung nach völlig Recht. Es sind nur ein paar süddeutsche VG die EU Recht unterlaufen, aber damit ist es wohl auch bald vorbei. Nach meinen Informationen entscheidet der EuGH noch in diesem Jahr über den anhängigen Fall C227-05 Halbritter vs. Freistaadt Bayern- LG München. ![]() |
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#660
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Ich hoffe nur der Säftel schafft es noch rechtzeitig in Berufung zu gehen Warum legst Du nicht rein vorsorglich selber Berufung ein? Das geht per Fax oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Einfaches Schreiben ohne Begründung reicht. Zur Fristwahrung wäre das wohl zu empfehlen. -------------------- |
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#661
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 ![]() |
@BEK
Das hast du richtig gemacht! Warum solltest Du Dir einen Anwalt aus der Kreisklasse holen , wenn du einen aus der Bundesliga für ein paar € mehr haben kannst ![]() |
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#662
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Weil Dein werter BL-Anwalt vielleicht kaum Zeit für jeden Einzelfall hat und sich ein Anwalt ohne den Namen eines Dr. S. genauso, wenn nicht stärker für den Mandanten einsetzen kann?
Im Übrigen ist Deine abwertende Kommentierung u.a. zu dem, bislang mandatierten Kollegen, unerträglich. Nur nochmal zu Deiner Info: Nach dem EuGH-Urteil hat Dr. S. in den hier streitigen Fällen (welche auch noch passen) nicht einen Fall mehr gewonnen. Wie ich bereits mehrfach sagte, er ist sicherlich kein schlechter. Aber der Gottvater ist er sicherlich auch nicht. Auch ein Herr Dr. Säftel kocht nur mit Wasser. -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 ![]() |
Xdiver
Säftel ist nicht mein Anwalt, weil ich keinen brauche, aber er hat meines Wissens nach nach langjähriger Arbeit einen Prozeß gewonnen der in 10 jahren noch große Bedeutung haben wird. Das ist nun mal Fakt, im übrigen hat er doch auch am 4.5. in Koblenz beim OVG gewonnen. Wie gesagt ich habe mit Dr.S. nichts zu tun, aber er wird nun mal in dem hier diskutiertem EuGH Forum nicht ohne Grund immer wieder als der Rechtsexperte in Eu Fürerscheinsachen immer ein Thema sein. Ganz objektiv betrachtet ist er meiner Meinung nach eben erfolgreicher und besser als Andere. Ich verstehe , daß da schon mal Neid aufkommen kann. ![]() |
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#664
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 13.07.2005, 18:48) Auch ein Herr Dr. Säftel kocht nur mit Wasser. Manche sollen es aber fertig gebracht haben und haben das Wasser anbrennen lassen. ![]() |
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#665
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
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#666
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 ![]() |
Ich habe letzte Woche ein
Gespräch mit dem Leiter der Führerscheinstelle die zuletzt für mich zuständig war gesprochen und mir wurde angeboten, meinen EU Führerschein (Ich wohne in Holland) in Deutschland anerkennen zu wollen. Für mich etwas verwunderlich, aber wohl ein gutes Zeichen. (Weil etwaige Kontrollen dann unproblematisch wären.) |
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#667
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Ich verstehe , daß da schon mal Neid aufkommen kann. Nur um diesen Schwachsinn nicht unkommentiert stehen zu lassen. Von Neid kann nicht die Rede sein. Ich habe selber genug Mandate, beziehe ein ordentliches Gehalt, also warum sollte ich neidisch sein. Es geht nur nicht an, dass Du in Deiner bekannt unqualifizierten Art, die Arbeit von Kollegen, die Dir gänzlich unbekannt sind, durch abwertende Äußerungen in den Schmutz ziehst. Nochmals: Selbst die Gegenseite ist in weiten Teilen der Meinung, dass er einfach nur Glück hatte (ist ja auch ok so). Damit ist die Debatte für mich beendet (zumindest mit gabriel7). -------------------- |
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#668
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (gabriel7 @ 13.07.2005, 19:47) Ich habe letzte Woche ein Gespräch mit dem Leiter der Führerscheinstelle die zuletzt für mich zuständig war gesprochen und mir wurde angeboten, meinen EU Führerschein (Ich wohne in Holland) in Deutschland anerkennen zu wollen. Für mich etwas verwunderlich, aber wohl ein gutes Zeichen. (Weil etwaige Kontrollen dann unproblematisch wären.) ich hatte vor einigen wochen mal geschrieben das es keine neuen NU mehr gibt(laut meinem anwalt)!denke mal das es auch so ist!oder hat jemand andere infos?wie gesagt,laut meinem Anwalt sind die strassenverkehrsämter in NRW angewiesen worden keine NU mehr auszusprechen!fühle mich langsam in der sache bestätigt.das für mich zuständige Amt hat jedenfalls kenntnis von meiner EU-FE!!!!ansonsten verstehe ich die anfeindungen gegenüber Gabriel ganz und garnicht,er sagt doch nur seine meinung,dafür sind wir doch alle hier,oder? ![]() |
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#669
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Zitat (michael_mk @ 13.07.2005, 20:04) wie gesagt,laut meinem Anwalt sind die strassenverkehrsämter in NRW angewiesen worden keine NU mehr auszusprechen! Eine solche Anweisung gibt es nicht! -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (michael_mk @ 13.07.2005, 20:04) ansonsten verstehe ich die anfeindungen gegenüber Gabriel ganz und garnicht,er sagt doch nur seine meinung,dafür sind wir doch alle hier,oder? ![]() also ich finde auch, daß gabriel7 zu Unrecht beschimpft wird. Bis jetzt hat er hier noch niemand beleidigt und seine Meinung darf man doch noch kundtun oder ? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 12:09 |