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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 14.07.2005, 08:52
Beitrag #711


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... wenn Du in Holland lebst, dann ist es ja auch o.k. - war es vorher ja auch. Aber Umschreiben werden auch die Hamburger nicht ohne MPU, wenn Du wieder nach D ziehst. Und das ist doch die Crux, Stichwort: Inlaenderdiskriminierung etc.

Insofern berichtest Du uns nicht wirklich Neues, Gabriel7: Solange man mit seiner EU-FE im Ausland einen Hauptwohnsitz hat und somit die Deutschen davon ausgehen, dass Du Dich nur selten und nicht regelmaessig in D aufhaelst (und am Verkehr teilnimmst), solange wird die EU-FE problemlos anerkannt - aber sobald Du Deinen Wohnsitz in D hast, aendert sich eben alles. Dann bist Du "Deinem" zustaendigen deutschen Strassenverkehrsamt ausgeliefert (kannst Dir also auch nicht mehr das Dir genehme StVA aussuchen ...) und darfst Dich mit Sachbearbeitern und MPU-Psychologen herumschlagen bzw. bekommst Post vom Gericht ...


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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 08:54
Beitrag #712


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Einmal die Mombasa-Straße rauf & runter

Wie wäre es denn mit einen EU-Führerschein über Mombasa? Da der legal erworbene Eu-Führerschein in Deutschland sowieso zu einer Nutzungsuntersagung oder nicht Anerkennung führt, ist es doch vollkommen sch*** egal wie man zu einen neuen EU-Führerschein kommt. Warum soll man noch die 185 Tage einhalten, wenn es in Deutschland sowieso keine Rolle spielt? Da wäre doch der EU-Führerschein mit allen Klassen sehr interessant. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen sich so um ein Vielfaches. Der Weg führt dann nach England über Mombasa. In England gibt es ja kein Meldegesetz. Somit dürfte die 185 Tage-Regel kein sonderlich großes Problem sein.

Zitat
Strandurlaub plus Führerschein in Kenia

Andere verzichten auf den seriösen Anstrich. Das „Runabteam“, das elektronisch mit einer Handynummer wirbt, „garantiert“, dass bei ihren in Kenia niemand durchfällt. „Einmal die Straße in Mombasa rauf, in den Kreisverkehr und zurück“, beschreibt ein Mann am Telefon die seltsame praktische Prüfung. Und wer 1498 Euro zahlt, den beschenkt man in Kenia mit einer Fahrerlaubnis für PKW, LKW und Motorrad zusammen. Natürlich sind eine Woche in einem Strandhotel von Mombasa sowie der Flug inklusive. Das Geschäft mit dem Lappen ist bunt und es floriert.

Ob der Commonwealth-Führerschein aus Kenia in Europa lange gültig ist, bleibt die Frage. Zumindest müssten ihn die englischen Behörden umschreiben und EU-tauglich machen, konstatieren die Juristen.
Quelle


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GSX-R
Beitrag 14.07.2005, 08:57
Beitrag #713


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Hatten wir auch schon mal. Nicht mal mehr Großbritannien erkennt die kenianische FE an.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Andreas
Beitrag 14.07.2005, 08:57
Beitrag #714


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Sag mal Thommy, wo gräbst du denn immer diesen uralten Mist aus?? blink.gif sad.gif

Die Sache mit dem kenianischen Commonwealth-Führerschein wurde doch schon vor Monaten durchgekaut. Dieser FS ist kein EU-Führerschein und wird schon seit über 1 Jahr auch in GB nicht mehr prüfungsfrei umgeschrieben.


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Tortenjan
Beitrag 14.07.2005, 08:58
Beitrag #715


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Ach Tommy hör mit diesen ollen Kamellen auf wallbash.gif, den schreiben die Engländer doch schon seit Jahren nicht mehr um no.gif


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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gabriel7
Beitrag 14.07.2005, 09:02
Beitrag #716


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/8
Ich denke, daß HH auch in D wohnende Eu FS
annerkennt. Dazu empfehle ich ein persöliches Gespräch
mit der FS Stelle. Ich bin jetzt auf jeden Fall in Flensburg
den lästigen Sperrvermerk los. smile.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 14.07.2005, 09:05
Beitrag #717


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Ja, schoen fuer Dich, Gabriel 7.
Ansonsten glaube ich das so, wie ich das oben geschrieben habe. Es gibt unzweifelhaft diese Sonderbehandlung von Deutschen in Deutschland.


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Bayer
Beitrag 14.07.2005, 09:06
Beitrag #718


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Zitat (strichachtdoktor @ 14.07.2005, 09:52)
Dann bist Du "Deinem" zustaendigen deutschen Strassenverkehrsamt ausgeliefert (kannst Dir also auch nicht mehr das Dir genehme StVA aussuchen ...) und darfst Dich mit Sachbearbeitern herumschlagen

Und da gibt es auch ganz nette, sogar in Bayern. rolleyes.gif
Meiner Meinung nach entscheidet jeder Sachbearbeiter egal aus welchem Bundesland, nach seiner pers. Überzeugung. Mit etwas gesundem Menschenverstand, den eigentlich jeder haben sollte, kann man schon abschätzen ob da ein Unverbesserlicher vor einem sitzt oder jemand dem die MPU-Psychos einfach übel mitgespielt haben.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.07.2005, 09:17
Beitrag #719


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Zitat
oder jemand dem die MPU-Psychos einfach übel mitgespielt haben.

... das solltest Du mal vergessen.
Solche "Opferkomplexe" sieht man bei einer MPU gar nicht gerne. Der Betroffene ist ganz allanich schuldig an seiner Situation. That´s it. Alles andere zeigt nur, dass er sich mit seiner Straftat, seiner Persoenlichkeit, den rechtlichen und sozialen Folgen nicht genuegend auseinandergesetzt hat. Eine verkehrspsychologische Therapie waere ratsam ... und dann wiederkommen ...
wink.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 14.07.2005, 09:20
Beitrag #720


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... aber: sorry fuer offtopic.gif - lass´ uns lieber wieder zum EU-FS-Thema zurueckfinden, bevor der Mod eine Krise kriegt ...


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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 09:37
Beitrag #721


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@gabriel7
Hattest Du vorher in Hamburg gewohnt'? War Deine Akte in Hamburg oder brauchten die Sachbearbeiter, bei der Fahrerlaubnisbehörde, Deine Akte nicht? Könntest Du den Führerschein in einen deutschen umschreiben, wenn Du nach Hamburg ziehst?

Gruß Thommy


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Bayer
Beitrag 14.07.2005, 09:51
Beitrag #722


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Zitat (strichachtdoktor @ 14.07.2005, 10:17)
Zitat
oder jemand dem die MPU-Psychos einfach übel mitgespielt haben.

... das solltest Du mal vergessen.
Solche "Opferkomplexe" sieht man bei einer MPU gar nicht gerne.

nochmal genau lesen.
Ich wollte damit ausdrücken, daß nicht jeder Sachbearbeiter bei der FSST die MPU für das Nonplusultra hält und es sicherlich von dem pers. Eindruck abhängt ob er den jew. EU-FS Besitzer zur MPU schickt oder eben nicht(ganz unabhängig vom Bundesland).
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Uwe
Beitrag 14.07.2005, 10:35
Beitrag #723


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Zitat (strichachtdoktor @ 14.07.2005, 10:20)
... aber: sorry fuer offtopic.gif - lass´ uns lieber wieder zum EU-FS-Thema zurueckfinden, bevor der Mod eine Krise kriegt ...

Die kriege ich sowieso, wenn ich den PC einschalte. Meine Startseite: EuGH-Urteil Anerkennung EU-Fahrerlaubnis Teil 9... wavey.gif


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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schmidt3121
Beitrag 14.07.2005, 10:51
Beitrag #724


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@Gabiel7
Wohnst du nur Holland oder arbeitest du auch dort, weil du geschreiben hast das du in D auch viele Steuern zahlst.
L.G. schmidt3121
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strichachtdoktor
Beitrag 14.07.2005, 11:24
Beitrag #725


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Zitat (Uwe @ 14.07.2005, 11:35)
Meine Startseite: EuGH-Urteil Anerkennung EU-Fahrerlaubnis Teil 9

... wer macht denn auch sowas ... rofl1.gif

Ja, ist ein bisschen abgedriftet. Liegt sicher auch an den ultralangen Laufzeiten bei deutschen Verwaltungsgerichten: Die Sache ist erstmal "fest" und es laufen immer mehr NUs auf. Bis dann entschieden wird, ist wieder ein Berg abzuarbeiten usw. Und das ist beim EuGH nicht anders. Da kann so ein EuGH-Thread leicht eine Angelegenheit fuer Jahre werden ...


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gabriel7
Beitrag 14.07.2005, 11:48
Beitrag #726


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@Schmidt 3121
Ich arbeite in England, Holland und Deutschland und
habe eine Niederlassung in D.
Ich wohne mit erstem Wohnsitz in Holland.
wenn ich für meine D Niederlassung tätig bin, zahl ich
in D logischerweise Steuern.
@Thommy Bumm
Wo meine Akte ist weiß ich nicht. Der FS Stelle reicht
die Einsicht in meinem Fall in den Computer.
Ich wohne ja in Holland und behalte auch meinen EU
FS weil ich nicht unbedingt nach D ziehen muß.
In HH wird ein EU Führerschein anders gewertet, also
in meinem Fall akzeptiert.
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schmidt3121
Beitrag 14.07.2005, 14:42
Beitrag #727


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@gabriel7
Habe das nur wegen dem Wohnsitzprinzip gefragt. Weil es ja mal geheißen hat, auch wenn man im Ausland gemeldet ist und in D arbeitet bleibt in D der Erstwohnsitz.

@Thommy Bumm
Du bist ja auch noch in Karlsbad gemeldet. Warum hast du dann eine NU bekommen?

L.G. schmidt3121
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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 14:47
Beitrag #728


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Der Ort der Meldung ist völlig unerheblich. Es geht um den Lebensmittelpunkt. Und der ist bei Thommy nachweislich Berlin.


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schmidt3121
Beitrag 14.07.2005, 14:57
Beitrag #729


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@RA XDiver
Das ist jetzt vielleicht eine Blöde Frage, aber wie hat die Führerscheinstelle das Thommy Bumm nachgewiesen?

Außerdem verspricht ja der Vermittler bei dem Thommy war, das sich das mit dem tschechischen Wohnsitz ohne Probleme nachweisen lässt und besorgt den Kunden sogar noch einen Job.

L.G. schmidt3121
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Cabarete
Beitrag 14.07.2005, 15:52
Beitrag #730


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Wieso, habt ihr es immer mit dem Wohnsitz? Das ist sache des Ausstellenden Landes, und hat nichts mit der Anerkennung in D. zu tun. Da ist das Urteil doch eindeutig. Bei NU geht es doch immer nur um die fehlende MPU, die für D. zwingend ab gewissen Tatbeständen vorgeschrieben ist.

MfG. Cab.
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gabriel7
Beitrag 14.07.2005, 17:01
Beitrag #731


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@Schmidt 3121
nochmal.. Ich bin leitender Angstellter
einer in Wales niedergelassenen Kapitalgesellschaft,
mit Nebensitz in Holland und Deutschland. Ich bin
die meiste Zeit nicht in D, muß hier aber auch Steuern zahlen (meine Fa.)
Wenn Thommy in D abgemeldet war, wundert mich das
auch, daß er eine NU bekommen hat.
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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 17:06
Beitrag #732


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Zitat (RA XDiver @ 14.07.2005, 15:47)
Der Ort der Meldung ist völlig unerheblich. Es geht um den Lebensmittelpunkt. Und der ist bei Thommy nachweislich Berlin.

Es ist da mein Lebensmittelpunkt, wo ich ihn nachweise!
Außerdem geht das nur die Behörde was an, die es was angeht!
Wenn ich also behaupte, dass ich 185 Tage in Karlsbad gelebt habe & es nachweise, dann war es so!
Alle unbewiesenen Behauptungen der Fahrerlaubnisbehörde sind gegenstandslos!


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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 17:07
Beitrag #733


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Offensichtlich ja nicht. Siehe NU.

Du beziehst doch sicher ALG oder ähnliches, oder?


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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 17:28
Beitrag #734


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Zitat (RA XDiver @ 14.07.2005, 18:07)
Offensichtlich ja nicht. Siehe NU.
Du beziehst doch sicher ALG oder ähnliches, oder?

Die Nutzungsuntersagung hat nicht das Geringste mit der Rechtmäßigkeit des Führerscheins zu tun! Die Rechtmäßigkeit wird auch nicht angezweifelt. Die Fahrerlaubnisbehörde hält mich für im höchsten Maße ungeeignet, auf Grund der alten Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis.
ALG II erhalte ich erst seit Anfang Juni, seit Inkrafttreten der NU, als Folge der NU. Da für meinen Job als Schlüsselnotdienst-Montör ein Führerschein unumgänglich ist, kommt eine Entziehung der Fahrerlaubnis einem Berufsverbot gleich.


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gabriel7
Beitrag 14.07.2005, 17:29
Beitrag #735


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@Xdiver
Wenn jemand beruflich auf seinen
FS angewiesen ist, ist es ja logisch, daß
er ALG bezieht ranting.gif Du legst doch soviel Wert
auf Respekt Dir und anderen gegenüber,
Ich finde Deine Bemerkung in Richtung Thommy
ziemlich unverschämt ranting.gif
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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 17:34
Beitrag #736


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@gabriel7
Greif bitte RA XDiver nicht so an! Er hat mich auch nicht angegriffen!
Er hat einfach nur berechtigte Fragen gestellt, die zur Klärung beitragen.


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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 17:44
Beitrag #737


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Danke Thommy. Die Frage zielte tatsächlich nur auf das Thema ständiger Aufenthalt ab. wink.gif

[IGNOREMODUS gabriel7 AN]

Bezugnehmend auf die Rechtmäßigkeit der FE habe ich auch nicht nach dem Lebensmittelpunkt gefragt. Es geht vielmehr um die Zuständigkeit der Berliner FEB. Aber der Beweis, dass Du Dich hauptsächlich in B rumtreibst, dürfte ja erbracht sein.


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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 17:50
Beitrag #738


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Zitat (RA XDiver @ 14.07.2005, 18:44)
Aber der Beweis, dass Du Dich hauptsächlich in Berlin rum treibst, dürfte ja erbracht sein.

Seit ich ALG II bekomme, ja! Vorher aber nicht!


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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 17:52
Beitrag #739


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Wenn Du als selbstständiger Unternehmer Dein Gewerbe in Berlin angemeldet hast und auch brav Deine Steuern dort bezahlst (und das regelmäßig) dürfte die Frage des Aufenthaltes nicht allzu schwer zu beantworten sein.


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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 17:58
Beitrag #740


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@RA XDiver
Das hat mit der Eignung nicht das Geringste zu tun! Nur darauf wird die Nutzungsuntersagung begründet.


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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 18:01
Beitrag #741


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Ich rede auch nicht von der Eignung. Dass eine NU nicht auf die Verletzung des Wohnsitzprinzipes gestützt werden kann, bestreitet ja keiner.

Es geht einzig und alleine um die Zuständigkeit der Berliner FEB (habe ich oben bereits geschrieben). Irgendjemand fragte, warum Du eine NU bekommen hast, wenn Du in CZ gemeldet bist. Auf die Beantwortung dieser Frage zielten meine letzten Postings.

Das bei Dir Eignungszweifel angemeldet wurden, ist seit 1.000 Postings klar. wink.gif


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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 18:14
Beitrag #742


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Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig, wenn ich in Berlin gemeldet bin. Wenn also der Amtsakt der Entziehung begonnen wurde, dann spielt eine Verlegung des Lebensmittelpunktes nach CZ keine Rolle mehr. Außerdem geht Deutschland grundsätzlich von einen Lebensmittelpunkt in Deutschland aus, wenn jemand in Deutschland gemeldet ist, auch wenn der tatsächliche Lebensmittelpunkt im Ausland ist.


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Gast_Gerhard_*
Beitrag 14.07.2005, 18:44
Beitrag #743





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Ich wollte mir ja eigentlich jegliche Meldung hier verkneifen aber jetzt juckt es mich doch äusserst stark.
Dein Lebensmittelpunkt ist da wo du ALG abkassierst, wäre dem nicht so würdest du auch keine Kohle vom Arbeitsamt bekommen.
So einfach kann Lebensmittelpunkt sein tongue.gif
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schmidt3121
Beitrag 14.07.2005, 18:54
Beitrag #744


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Zitat (RA XDiver @ 14.07.2005, 19:01)
Es geht einzig und alleine um die Zuständigkeit der Berliner FEB (habe ich oben bereits geschrieben). Irgendjemand fragte, warum Du eine NU bekommen hast, wenn Du in CZ gemeldet bist. Auf die Beantwortung dieser Frage zielten meine letzten Postings.

Irgendjemand war ich. Und das ist genau meine Frage. Nicht wegen der Eignungszweifel. Du warst ja von Anfang an durch deinen Vermittler in CZ gemeldet (mit Nachweis, Job, etc.) Und warum ist dann auf einmal die Berliner FEB für dich zuständig. Es hat ja immer geheißen, wer im Ausland ist kann keine Nu bekommen. Und als Ausländer kannst du dir die FEB aussuchen. Darum verstehe ich deine NU nicht.
RA XDiver hat meine Frage schon richtig verstanden. Nur eine schlüssige Antwort auf diese Frage ist meines Erachtens bis jetzt noch nicht gekommen (oder habe ich das nicht kapiert...). Wie kann die Berliner FEB auf dich zugreifen, wenn du im Ausland wohnst. Da ist sie ja im Prinzip nicht für dich zuständig. Und Thommy hat auch nicht ALG vorher erhalten, sondern erst seit der NU.
L.G. schmidt3121
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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 19:13
Beitrag #745


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@schmidt3121

Sorry, dass ich Dich nicht namentlich erwähnte. Hatte keine Lust, das entsprechende Posting zu suchen. wink.gif

Die Antwort auf Deine Frage gibt ein Blick ins Gesetz:

§ 73 Abs. 2 FeV:
Zitat
(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Ortes, in dem der Antragsteller oder Betroffene seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat (§ 12 Abs. 2 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1430), geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. Juli 1994 (BGBl. I S. 1497), in der jeweils geltenden Fassung), mangels eines solchen die Behörde des Aufenthaltsorts


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Medusa
Beitrag 14.07.2005, 19:14
Beitrag #746


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Welcher Wohnsitz steht denn auf Deiner FE, Thommy? Der dt. Wohnsitz - wie bei mir? Wenn bei Dir Berlin steht könnte sich die FEB in Berlin vielleicht deswegen für zuständig gehalten haben .. ?
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michaelp100
Beitrag 14.07.2005, 19:19
Beitrag #747


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Zitat (Cabarete @ 14.07.2005, 17:52)
Wieso, habt ihr es immer mit dem Wohnsitz? Das ist sache des Ausstellenden Landes, und hat nichts mit der Anerkennung in D. zu tun. Da ist das Urteil doch eindeutig. Bei NU geht es doch immer nur um die fehlende MPU, die für D. zwingend ab gewissen Tatbeständen vorgeschrieben ist.

MfG. Cab.


ganz einfach, es ist noch nicht geklärt, ob ein im ausland lebender deutscher staatsangehöriger eine nu bekommen darf!
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michaelp100
Beitrag 14.07.2005, 19:21
Beitrag #748


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@thommy, woher weiss die behörde das denn? wenn man das nicht mitteilt... oder man könnte ein gewerbe gründen... und man könnte nachträglich umziehen...
bin jetzt vom strand heimgekommen, wo es noch sonnig ist... rolleyes.gif
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schmidt3121
Beitrag 14.07.2005, 19:22
Beitrag #749


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@RA XDiver
Das ganze ist win weing verwirrend für mich. Das würde ja heißen das auch Ausländer ein NU bekommen könnten. Andererseits ist aber auch hier schon gepostet worden, das sich Ausländer die FEB aussuchen können. Wie z. B. gabriel7.
L.G. schmidt3121
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gabriel7
Beitrag 14.07.2005, 19:24
Beitrag #750


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@Schmidt2131
Ich gehe bei deinen Fragen davon aus,
daß du durch einen Wohnortwechsel in einen anderen
EU Midgliedsstaat eine NU vermeiden willst.
Such Dir einen Job in Holland, Belgien oder in einem
anderen Mitgliedsstaat, dann noch eine Wohnung
und melde dich in D ab. Keine deutsche Behörde
kann dann an deinen EU Führeschein ran.
Warte bis zum anstehendem EuGH Urteil C229/05 Habritter/ VG München
und ziehe, wenn Säftel wieder einmal gewonnen hat, tongue.gif zurück nach
Deutschland. cool.gif
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schmidt3121
Beitrag 14.07.2005, 19:29
Beitrag #751


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@gabriel7
Genau das meine ich. Und Thommy ist ja auch durch seinen Vermittler in CZ gemeldet und hat dort einen Job. Das verstehe ich nicht. Denn dann ist ja der ganze Nachweis vom Vermittler unnötig. Und RA XDiver hat jetzt gepostet das eigentlich auch Ausländer eine NU bekommen können. Also klärt mich auf.
L.G. schmidt 3121
PS: Bin jetzt für ein paar Stunden weg und kann nicht gleich Antworten.
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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 19:33
Beitrag #752


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Zitat (Gerhard @ 14.07.2005, 19:44)
Dein Lebensmittelpunkt ist da wo du ALG abkassierst, wäre dem nicht so würdest du auch keine Kohle vom Arbeitsamt bekommen.
So einfach kann Lebensmittelpunkt sein  tongue.gif

Genau, und das ist bei mir ab Anfang Juni!
Würde ich jetzt meinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen & trotzdem ALG II kassieren, dann würde ich mich sogar strafbar machen.
Vorher gibt es bei mir keine klaren Beweise für einen Lebensmittelpunkt in Deutschland!


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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 19:48
Beitrag #753


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Zitat (Medusa @ 14.07.2005, 20:14)
Welcher Wohnsitz steht denn auf Deiner FE, Thommy?

Das spielt keine Rolle!
Ich bin seit Mitte Januar'2005 in Berlin gemeldet. Die Meldeadresse in CZ besteht nach wie vor. Hätte ich mich im Januar sofort wieder abgemeldet, dann hätte ich damit die Nutzungsuntersagung nicht mehr verhindern können.


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gabriel7
Beitrag 14.07.2005, 19:50
Beitrag #754


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@Schmidt2131
Es gibt gegenwärtig nicht einen einzigen Fall
wo einem im Ausland lebender deutscher EU FS Inhaber
eine NU oder nachträgliche MPU von D angeordnet wurde.
Alles andere ist Geschwafel oder Wunschdenken irgenwelcher
MÖCHTEGERNJURISTEN.
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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 19:57
Beitrag #755


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Zitat (michaelp100 @ 14.07.2005, 20:19)
Ganz einfach, es ist noch nicht geklärt, ob ein im Ausland lebender deutscher Staatsangehöriger eine NU bekommen darf!

Doch, es ist klar! Wer im Ausland wohnt & in Deutschland nicht gemeldet ist, der hat bei einer police.gif-Kontrolle nichts zu befürchten. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle!


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Matte
Beitrag 14.07.2005, 20:17
Beitrag #756


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Ich bitte doch mal langsam darum, wieder in einer vernünftigen sachlichen Form zu Posten und Spitzfindigkeiten gegenüber anderen User zu unterlassen (gell Gabriel7)!


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michaelp100
Beitrag 14.07.2005, 20:18
Beitrag #757


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Zitat (Thommy Bumm @ 14.07.2005, 21:57)
Zitat (michaelp100 @ 14.07.2005, 20:19)
Ganz einfach, es ist noch nicht geklärt, ob ein im Ausland lebender deutscher Staatsangehöriger eine NU bekommen darf!

Doch, es ist klar! Wer im Ausland wohnt & in Deutschland nicht gemeldet ist, der hat bei einer police.gif-Kontrolle nichts zu befürchten. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle!

das ist noch nicht!!!!!geklärt!!!
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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 20:36
Beitrag #758


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Zitat (michaelp100 @ 14.07.2005, 21:18)
Das ist noch nicht!!!!!geklärt!!!

Doch, weil die Fahrerlaubnisbehörde dann absolut nicht zuständig ist! Das Strafrecht greift dann in diesem Fall auch nicht. Schau Dir nur mal den Fall von Murksel an! blink.gif


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Hildy
Beitrag 14.07.2005, 21:18
Beitrag #759


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Hi MPU-Flüchtlinge,

kurze Frage:

ist es möglich gegen die NU zu klagen und gleichzeitig
die MPU machen?

wohl nicht weil wenn man gegen die NU klagt
gehen ja die Akten vors Gericht und können nicht
für das MPU-Institut verwendet werden?

( ich will eine Antwort von XDIVER )

wavey.gif
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Hildy
Beitrag 14.07.2005, 21:24
Beitrag #760


Neuling
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noch eine für mich wichtige Frage:

wenn zbsp gegen die NU nicht geklagt wird und
ich mich der MPU unterziehe, kann dann bei
erscheinen einer Änderung ( MPU machtlos ohne neuen Vorfall )
meine NU rückwirkend rückgängig gemacht werden?
oder geht das nur wenn ich gegen die NU klage?

Danke im Voraus cool.gif
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