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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
gabriel7
Beitrag 14.07.2005, 17:01
Beitrag #731


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@Schmidt 3121
nochmal.. Ich bin leitender Angstellter
einer in Wales niedergelassenen Kapitalgesellschaft,
mit Nebensitz in Holland und Deutschland. Ich bin
die meiste Zeit nicht in D, muß hier aber auch Steuern zahlen (meine Fa.)
Wenn Thommy in D abgemeldet war, wundert mich das
auch, daß er eine NU bekommen hat.
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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 17:06
Beitrag #732


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Zitat (RA XDiver @ 14.07.2005, 15:47)
Der Ort der Meldung ist völlig unerheblich. Es geht um den Lebensmittelpunkt. Und der ist bei Thommy nachweislich Berlin.

Es ist da mein Lebensmittelpunkt, wo ich ihn nachweise!
Außerdem geht das nur die Behörde was an, die es was angeht!
Wenn ich also behaupte, dass ich 185 Tage in Karlsbad gelebt habe & es nachweise, dann war es so!
Alle unbewiesenen Behauptungen der Fahrerlaubnisbehörde sind gegenstandslos!


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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 17:07
Beitrag #733


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Offensichtlich ja nicht. Siehe NU.

Du beziehst doch sicher ALG oder ähnliches, oder?


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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 17:28
Beitrag #734


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Zitat (RA XDiver @ 14.07.2005, 18:07)
Offensichtlich ja nicht. Siehe NU.
Du beziehst doch sicher ALG oder ähnliches, oder?

Die Nutzungsuntersagung hat nicht das Geringste mit der Rechtmäßigkeit des Führerscheins zu tun! Die Rechtmäßigkeit wird auch nicht angezweifelt. Die Fahrerlaubnisbehörde hält mich für im höchsten Maße ungeeignet, auf Grund der alten Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis.
ALG II erhalte ich erst seit Anfang Juni, seit Inkrafttreten der NU, als Folge der NU. Da für meinen Job als Schlüsselnotdienst-Montör ein Führerschein unumgänglich ist, kommt eine Entziehung der Fahrerlaubnis einem Berufsverbot gleich.


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gabriel7
Beitrag 14.07.2005, 17:29
Beitrag #735


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@Xdiver
Wenn jemand beruflich auf seinen
FS angewiesen ist, ist es ja logisch, daß
er ALG bezieht ranting.gif Du legst doch soviel Wert
auf Respekt Dir und anderen gegenüber,
Ich finde Deine Bemerkung in Richtung Thommy
ziemlich unverschämt ranting.gif
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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 17:34
Beitrag #736


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@gabriel7
Greif bitte RA XDiver nicht so an! Er hat mich auch nicht angegriffen!
Er hat einfach nur berechtigte Fragen gestellt, die zur Klärung beitragen.


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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 17:44
Beitrag #737


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Danke Thommy. Die Frage zielte tatsächlich nur auf das Thema ständiger Aufenthalt ab. wink.gif

[IGNOREMODUS gabriel7 AN]

Bezugnehmend auf die Rechtmäßigkeit der FE habe ich auch nicht nach dem Lebensmittelpunkt gefragt. Es geht vielmehr um die Zuständigkeit der Berliner FEB. Aber der Beweis, dass Du Dich hauptsächlich in B rumtreibst, dürfte ja erbracht sein.


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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 17:50
Beitrag #738


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Zitat (RA XDiver @ 14.07.2005, 18:44)
Aber der Beweis, dass Du Dich hauptsächlich in Berlin rum treibst, dürfte ja erbracht sein.

Seit ich ALG II bekomme, ja! Vorher aber nicht!


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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 17:52
Beitrag #739


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Wenn Du als selbstständiger Unternehmer Dein Gewerbe in Berlin angemeldet hast und auch brav Deine Steuern dort bezahlst (und das regelmäßig) dürfte die Frage des Aufenthaltes nicht allzu schwer zu beantworten sein.


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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 17:58
Beitrag #740


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@RA XDiver
Das hat mit der Eignung nicht das Geringste zu tun! Nur darauf wird die Nutzungsuntersagung begründet.


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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 18:01
Beitrag #741


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Ich rede auch nicht von der Eignung. Dass eine NU nicht auf die Verletzung des Wohnsitzprinzipes gestützt werden kann, bestreitet ja keiner.

Es geht einzig und alleine um die Zuständigkeit der Berliner FEB (habe ich oben bereits geschrieben). Irgendjemand fragte, warum Du eine NU bekommen hast, wenn Du in CZ gemeldet bist. Auf die Beantwortung dieser Frage zielten meine letzten Postings.

Das bei Dir Eignungszweifel angemeldet wurden, ist seit 1.000 Postings klar. wink.gif


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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 18:14
Beitrag #742


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Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig, wenn ich in Berlin gemeldet bin. Wenn also der Amtsakt der Entziehung begonnen wurde, dann spielt eine Verlegung des Lebensmittelpunktes nach CZ keine Rolle mehr. Außerdem geht Deutschland grundsätzlich von einen Lebensmittelpunkt in Deutschland aus, wenn jemand in Deutschland gemeldet ist, auch wenn der tatsächliche Lebensmittelpunkt im Ausland ist.


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Gast_Gerhard_*
Beitrag 14.07.2005, 18:44
Beitrag #743





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Ich wollte mir ja eigentlich jegliche Meldung hier verkneifen aber jetzt juckt es mich doch äusserst stark.
Dein Lebensmittelpunkt ist da wo du ALG abkassierst, wäre dem nicht so würdest du auch keine Kohle vom Arbeitsamt bekommen.
So einfach kann Lebensmittelpunkt sein tongue.gif
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schmidt3121
Beitrag 14.07.2005, 18:54
Beitrag #744


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Zitat (RA XDiver @ 14.07.2005, 19:01)
Es geht einzig und alleine um die Zuständigkeit der Berliner FEB (habe ich oben bereits geschrieben). Irgendjemand fragte, warum Du eine NU bekommen hast, wenn Du in CZ gemeldet bist. Auf die Beantwortung dieser Frage zielten meine letzten Postings.

Irgendjemand war ich. Und das ist genau meine Frage. Nicht wegen der Eignungszweifel. Du warst ja von Anfang an durch deinen Vermittler in CZ gemeldet (mit Nachweis, Job, etc.) Und warum ist dann auf einmal die Berliner FEB für dich zuständig. Es hat ja immer geheißen, wer im Ausland ist kann keine Nu bekommen. Und als Ausländer kannst du dir die FEB aussuchen. Darum verstehe ich deine NU nicht.
RA XDiver hat meine Frage schon richtig verstanden. Nur eine schlüssige Antwort auf diese Frage ist meines Erachtens bis jetzt noch nicht gekommen (oder habe ich das nicht kapiert...). Wie kann die Berliner FEB auf dich zugreifen, wenn du im Ausland wohnst. Da ist sie ja im Prinzip nicht für dich zuständig. Und Thommy hat auch nicht ALG vorher erhalten, sondern erst seit der NU.
L.G. schmidt3121
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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 19:13
Beitrag #745


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@schmidt3121

Sorry, dass ich Dich nicht namentlich erwähnte. Hatte keine Lust, das entsprechende Posting zu suchen. wink.gif

Die Antwort auf Deine Frage gibt ein Blick ins Gesetz:

§ 73 Abs. 2 FeV:
Zitat
(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Ortes, in dem der Antragsteller oder Betroffene seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat (§ 12 Abs. 2 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1430), geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. Juli 1994 (BGBl. I S. 1497), in der jeweils geltenden Fassung), mangels eines solchen die Behörde des Aufenthaltsorts


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Medusa
Beitrag 14.07.2005, 19:14
Beitrag #746


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Welcher Wohnsitz steht denn auf Deiner FE, Thommy? Der dt. Wohnsitz - wie bei mir? Wenn bei Dir Berlin steht könnte sich die FEB in Berlin vielleicht deswegen für zuständig gehalten haben .. ?
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michaelp100
Beitrag 14.07.2005, 19:19
Beitrag #747


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Zitat (Cabarete @ 14.07.2005, 17:52)
Wieso, habt ihr es immer mit dem Wohnsitz? Das ist sache des Ausstellenden Landes, und hat nichts mit der Anerkennung in D. zu tun. Da ist das Urteil doch eindeutig. Bei NU geht es doch immer nur um die fehlende MPU, die für D. zwingend ab gewissen Tatbeständen vorgeschrieben ist.

MfG. Cab.


ganz einfach, es ist noch nicht geklärt, ob ein im ausland lebender deutscher staatsangehöriger eine nu bekommen darf!
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michaelp100
Beitrag 14.07.2005, 19:21
Beitrag #748


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@thommy, woher weiss die behörde das denn? wenn man das nicht mitteilt... oder man könnte ein gewerbe gründen... und man könnte nachträglich umziehen...
bin jetzt vom strand heimgekommen, wo es noch sonnig ist... rolleyes.gif
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schmidt3121
Beitrag 14.07.2005, 19:22
Beitrag #749


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@RA XDiver
Das ganze ist win weing verwirrend für mich. Das würde ja heißen das auch Ausländer ein NU bekommen könnten. Andererseits ist aber auch hier schon gepostet worden, das sich Ausländer die FEB aussuchen können. Wie z. B. gabriel7.
L.G. schmidt3121
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gabriel7
Beitrag 14.07.2005, 19:24
Beitrag #750


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@Schmidt2131
Ich gehe bei deinen Fragen davon aus,
daß du durch einen Wohnortwechsel in einen anderen
EU Midgliedsstaat eine NU vermeiden willst.
Such Dir einen Job in Holland, Belgien oder in einem
anderen Mitgliedsstaat, dann noch eine Wohnung
und melde dich in D ab. Keine deutsche Behörde
kann dann an deinen EU Führeschein ran.
Warte bis zum anstehendem EuGH Urteil C229/05 Habritter/ VG München
und ziehe, wenn Säftel wieder einmal gewonnen hat, tongue.gif zurück nach
Deutschland. cool.gif
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schmidt3121
Beitrag 14.07.2005, 19:29
Beitrag #751


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@gabriel7
Genau das meine ich. Und Thommy ist ja auch durch seinen Vermittler in CZ gemeldet und hat dort einen Job. Das verstehe ich nicht. Denn dann ist ja der ganze Nachweis vom Vermittler unnötig. Und RA XDiver hat jetzt gepostet das eigentlich auch Ausländer eine NU bekommen können. Also klärt mich auf.
L.G. schmidt 3121
PS: Bin jetzt für ein paar Stunden weg und kann nicht gleich Antworten.
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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 19:33
Beitrag #752


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Zitat (Gerhard @ 14.07.2005, 19:44)
Dein Lebensmittelpunkt ist da wo du ALG abkassierst, wäre dem nicht so würdest du auch keine Kohle vom Arbeitsamt bekommen.
So einfach kann Lebensmittelpunkt sein  tongue.gif

Genau, und das ist bei mir ab Anfang Juni!
Würde ich jetzt meinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen & trotzdem ALG II kassieren, dann würde ich mich sogar strafbar machen.
Vorher gibt es bei mir keine klaren Beweise für einen Lebensmittelpunkt in Deutschland!


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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 19:48
Beitrag #753


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Zitat (Medusa @ 14.07.2005, 20:14)
Welcher Wohnsitz steht denn auf Deiner FE, Thommy?

Das spielt keine Rolle!
Ich bin seit Mitte Januar'2005 in Berlin gemeldet. Die Meldeadresse in CZ besteht nach wie vor. Hätte ich mich im Januar sofort wieder abgemeldet, dann hätte ich damit die Nutzungsuntersagung nicht mehr verhindern können.


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gabriel7
Beitrag 14.07.2005, 19:50
Beitrag #754


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@Schmidt2131
Es gibt gegenwärtig nicht einen einzigen Fall
wo einem im Ausland lebender deutscher EU FS Inhaber
eine NU oder nachträgliche MPU von D angeordnet wurde.
Alles andere ist Geschwafel oder Wunschdenken irgenwelcher
MÖCHTEGERNJURISTEN.
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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 19:57
Beitrag #755


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Zitat (michaelp100 @ 14.07.2005, 20:19)
Ganz einfach, es ist noch nicht geklärt, ob ein im Ausland lebender deutscher Staatsangehöriger eine NU bekommen darf!

Doch, es ist klar! Wer im Ausland wohnt & in Deutschland nicht gemeldet ist, der hat bei einer police.gif-Kontrolle nichts zu befürchten. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle!


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Matte
Beitrag 14.07.2005, 20:17
Beitrag #756


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Ich bitte doch mal langsam darum, wieder in einer vernünftigen sachlichen Form zu Posten und Spitzfindigkeiten gegenüber anderen User zu unterlassen (gell Gabriel7)!


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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michaelp100
Beitrag 14.07.2005, 20:18
Beitrag #757


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Zitat (Thommy Bumm @ 14.07.2005, 21:57)
Zitat (michaelp100 @ 14.07.2005, 20:19)
Ganz einfach, es ist noch nicht geklärt, ob ein im Ausland lebender deutscher Staatsangehöriger eine NU bekommen darf!

Doch, es ist klar! Wer im Ausland wohnt & in Deutschland nicht gemeldet ist, der hat bei einer police.gif-Kontrolle nichts zu befürchten. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle!

das ist noch nicht!!!!!geklärt!!!
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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 20:36
Beitrag #758


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Zitat (michaelp100 @ 14.07.2005, 21:18)
Das ist noch nicht!!!!!geklärt!!!

Doch, weil die Fahrerlaubnisbehörde dann absolut nicht zuständig ist! Das Strafrecht greift dann in diesem Fall auch nicht. Schau Dir nur mal den Fall von Murksel an! blink.gif


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Hildy
Beitrag 14.07.2005, 21:18
Beitrag #759


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Hi MPU-Flüchtlinge,

kurze Frage:

ist es möglich gegen die NU zu klagen und gleichzeitig
die MPU machen?

wohl nicht weil wenn man gegen die NU klagt
gehen ja die Akten vors Gericht und können nicht
für das MPU-Institut verwendet werden?

( ich will eine Antwort von XDIVER )

wavey.gif
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Hildy
Beitrag 14.07.2005, 21:24
Beitrag #760


Neuling
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noch eine für mich wichtige Frage:

wenn zbsp gegen die NU nicht geklagt wird und
ich mich der MPU unterziehe, kann dann bei
erscheinen einer Änderung ( MPU machtlos ohne neuen Vorfall )
meine NU rückwirkend rückgängig gemacht werden?
oder geht das nur wenn ich gegen die NU klage?

Danke im Voraus cool.gif
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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 21:43
Beitrag #761


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Na dann wollen wir mal. wink.gif

Wenn ich Deine letzte Frage richtig versteh geht es darum, ob eine NU (bspw. nach einem entsprechenden Urteil des EuGH) nur aufgehoben wird, wenn man Rechtsmittel dagegen eingelegt hat oder ob dies dann bei allen NUen der Fall ist, auch wenn kein Widerspruch / Klage erhoben wurde, richtig?

Gesetzt den Fall, ein entsprechendes Urteil im vorgenannten Sinne ergeht, dann könnte jedermann, der von einer solchen NU betroffen wird, bei der Behörde die Aufhebung verlangen, sollte sie nicht von alleine den entsprechenden VA zurücknehmen.

Zitat
ist es möglich gegen die NU zu klagen und gleichzeitig
die MPU machen?


Rein rechtlich kannst Du natürlich auch während eines Klageverfahrens die MPU ableisten, vorausgesetzt, Du bekommst die Behörde dazu, einen entsprechenden Untersuchungsauftrag an ein MPI zu erteilen. Das mit den Akten ist dann ein weiteres Problem, welches sich allerdings dadurch lösen dürfte, dass zu Gerichten keine Originalakten versandt werden, sondern entsprechende Ablichtungen. Sollte dennoch eine O-Akte bei Gericht liegen, lässt sich das Problem im Zweifel durch kurzfristige Überlassung an das MPI erledigen.

Diese Reihenfolge (NU-Klage-MPU) ist aus kostengesichtspunkten jedoch relativ ungünstig, da bei einer bestandenen MPU das Rechtsschutzbedürfnis der Klage entfiele und diese im Zweifel unzulässig wird. Stellt man dann keinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der NU (sog. Fortsetzungsfeststellungsklage), fliegt einem die Klage um die Ohren.

Am einfachsten ist es dann doch, wenn man denn eine MPU machen will, mit einer solchen der NU zuvorzukommen.


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Hildy
Beitrag 14.07.2005, 21:48
Beitrag #762


Neuling
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danke für die schnelle Antwort XDIVER!

ich bewege mich im Raum BW.
was kannst du mir empfehlen?
gegen die NU mit dem Superstar Säftel klagen
oder mich der MPU unterziehen?
kennst du Urteile in BW wo für einen FE-Inhaber gesprochen wurde?
was würdest du mir empfehlen ?
( ich hab vor mich der MPU zu unterziehen )

smile.gif
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gerri
Beitrag 14.07.2005, 21:52
Beitrag #763


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also ich mache gerade beides gleichzeitig,und die mpu stelle hat noch nicht mal nach meiner akte gefragt.ich habe ihr einfach erzählt was vorgefallen ist und die haben sich das aufgeschrieben.
ich bin momentan vorm ovg und in 3 monaten habe ich meine mpu...
auch wenn ich jetzt vorm ovg gewinnen würde,würde ich meine mpu trotzdem machen... smile.gif


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 21:56
Beitrag #764


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Wenn Du Dich einer MPU unterziehen willst, dann mach das und entgehe vielleicht so der NU. Das ist unter Garantie der kürzere Weg, als den gesamten Rechtsweg durchzuboxen.

Solltest Du nicht bestehen, kannst Du immer noch das Gutachten nicht abgeben und dann gegen die entsprechende NU Rechtsmittel einlegen. Das kostet noch nichtmal Zeit, allenfalls 380 EUR für die verkorkste MPU.

Auch wenn manche das anders sehen, ist das aus meiner Sicht der stressfreiere und (im Endeffekt vielleicht billigere) Weg.

Wie ich bereits oben mehrfach sagte, ohne gegen den Kollegen Säftel opponieren zu wollen: Eine Aufhebung einer NU hat er noch in keinem (außer in einem, wo allerdings zuvor eine Zusage der Verwaltung an den Kläger ergangen war, also im Endeffekt nicht passenden) Verfahren erreichen können. Das ist bislang weder ihm noch irgendeinem anderen Anwalt gelungen (soviel zur Frage nach Urteilen).

Zitat
auch wenn ich jetzt vorm ovg gewinnen würde,würde ich meine mpu trotzdem machen...


Was angesichts dessen, dass Du bislang nur einstweiligen Rechtsschutz begehrst, sicher keine falsche Vorgehensweise ist. wink.gif

EDIT: Wolltest Du nichtmal auf nen Kaffee reinkommen? cheers.gif


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Hildy
Beitrag 14.07.2005, 22:00
Beitrag #765


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nochmals danke für die schnelle Antwort.

noch eine Frage:

wenn eine NU erfolgt ist hat man doch einen gewissen
Zeitraum wo man klagen kann oder nicht ?
oder kann ich auch erst nach einem Jahr da noch klagen ?

man sagt dieses Jahr soll noch die Entscheidung des EUGH
erfolgen, was weisst du dazu Xdiver ?

wie geht das ganze deiner Meinung nach aus ?

Gruss
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murksel
Beitrag 14.07.2005, 22:04
Beitrag #766


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Zitat (michaelp100 @ 14.07.2005, 21:18)
Zitat (Thommy Bumm @ 14.07.2005, 21:57)
Zitat (michaelp100 @ 14.07.2005, 20:19)
Ganz einfach, es ist noch nicht geklärt, ob ein im Ausland lebender deutscher Staatsangehöriger eine NU bekommen darf!

Doch, es ist klar! Wer im Ausland wohnt & in Deutschland nicht gemeldet ist, der hat bei einer police.gif-Kontrolle nichts zu befürchten. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle!

das ist noch nicht!!!!!geklärt!!!

doch, ist es eigentlich schon. Ich kann als Deutscher im ausland wohnend keine MPU in Deutschland machen. Dafür muß ich in Deutschland wohnen. Also wäre eine NU ein Verbot auf Dauer und damit nicht zulässig. Deshalb habe ich auch keine bekommen tongue.gif
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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 22:10
Beitrag #767


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Zitat
wenn eine NU erfolgt ist hat man doch einen gewissen
Zeitraum wo man klagen kann oder nicht ?


Nach einer NU folgt erstmal das Widerspruchsverfahen. Man muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der NU Widerspruch einlegen. Nach Erhalt eines (negativen) Widerspruchsbescheides hast Du erneut einen Monat Zeit, eine Klage dagegen anzustrengen.

Einstweiligen Rechtsschutz kannst Du gegen die sofortige Vollziehung jederzeit einlegen, der ist nicht fristgebunden.

Zitat
man sagt dieses Jahr soll noch die Entscheidung des EUGH
erfolgen


Der einzige, der diese Meinung hat, ist User gabriel7. M.E. ist nicht vor dem späten Frühjahr, Sommer des nächsten Jahres mit einer solchen Entscheidung zu rechnen.

Zitat
wie geht das ganze deiner Meinung nach aus ?


Wenn ich hellsehen könnte, würde ich Lotto spielen. tongue.gif

Ich weiß es wirklich nicht. Zumal sich die Frage stellt, ob es zu einer "Generalentscheidung" über das Thema allgemein kommt oder nur zu einer Entscheidung in der Frage, ob D eine ausländische MPU anerkennen muss.

Ich halte es persönlich nicht für gänzlich ausgeschlossen, dass zumindest die Frage der ausl. MPU nachteilig für D endet. Allerdings glaube ich nicht, dass die MPU generell für unzulässig erklärt wird, m.E. wegen nicht harmonisierten Gemeinschaftsrechtes in dem Bereich der Eignungsfragen.


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Hildy
Beitrag 14.07.2005, 22:16
Beitrag #768


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nochmal Danke für die schnelle Antwort!


so wie ich das mitbekommen habe wird mir der Gebrauch
der CZ-FE in D untersagt. sperre hab ich keine!

kann ich jetzt ein Polen-Schein machen ?
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strichachtdoktor
Beitrag 14.07.2005, 22:18
Beitrag #769


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Zitat
Also wäre eine NU ein Verbot auf Dauer und damit nicht zulässig.

Nicht zulaessig wird das auch fuer Deutsche sein - nur den Behoerden ist es ersteinmal egal, da sie so die "Übeltaeter" auch dann fuer zwei bis vier, bis sechs (???) Jahre von der Strasse holen, wenn sie verlieren.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.07.2005, 22:22
Beitrag #770


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Zitat
kann ich jetzt ein Polen-Schein machen ?


Wenn nicht der Gebrauch einer auslaendischen / EU-FE untersagt ist - incl. des CZ-FS sondern nur der Gebrauch des CZ-FS ... Ich sehe da kein Problem. Bei Normalsterblichen wird es irgendwo ein finanzielles Limit geben ...
Im Uebrigen glaube ich aber nicht, dass sich Behoerden das 25mal ansehen werden, sondern spätestens beim zweiten Mal werden sie den Gebrauch jeglichen FS in D untersagen bis eine positive MPU vorgelegt wurde ...


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Hildy
Beitrag 14.07.2005, 22:29
Beitrag #771


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ok hab entschieden! ich unterwerfe mich der MPU!
cool.gif
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Lexus
Beitrag 14.07.2005, 22:29
Beitrag #772


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Zitat (Hildy @ 14.07.2005, 22:18)
Hi MPU-Flüchtlinge,

kurze Frage:

ist es möglich gegen die NU zu klagen und gleichzeitig
die MPU machen?

wohl nicht weil wenn man gegen die NU klagt
gehen ja die Akten vors Gericht und können nicht
für das MPU-Institut verwendet werden?

( ich will eine Antwort von XDIVER )

wavey.gif

Nach allgemeiner gerichtlicher Auffassung vom BVerwG bis unten ist der ausschlaggebene Zeitpunkt für die Eignungsbeurteilung der Zeitpunkt der Erteilung des Widerspruchsbescheides. Wenn also bereits ein gerichtliches Hauptsacheverfahren anhängig ist, ist es für den Nachweis der Eignung zu spät. Das Verwaltungsgericht entscheidet ebenso wie die nächste Instanz, das OVG, nur darüber, ob der Behörenbescheid in der Form des Widerspruchsbescheides rechtmäßig oder rechtswidrig war.


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gerri
Beitrag 14.07.2005, 22:32
Beitrag #773


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ach leute,es bringt doch alles nichts..wir leben hier nun mal in deutschland.und die werden sich auch noch was anderes ausdenken auch wenn sie ein verfahren von wegen eu fs verlieren..
ich reiss meine 3 monate da jetzt noch ab,falls ich nicht bestehen sollte mach ich halt noch ein.mir ist das schon so scheiss egal geworden....

ra-xdiver...
ja das wollte ich tun,habe momentan aber sehr viel zu tun gehabt...
aber demnächst komm ich mal vorbei..
würde aber eher vorschlagen das treffen auf ein abend zu verlegen..
meinst du nicht auch?


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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 22:35
Beitrag #774


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@Lexus

Wie meinst du dann, verträgt sich die besagte Rechtsprechung (man lernt nie aus, die kannte ich tatsächlich noch nicht tongue.gif ) mit dem MPU-Termin von Gerri? Zumindest gesetzt den Fall, sein Widerspruchsverfahren ist abgeschlossen (da gehe ich mal von aus). think.gif

@gerri

Ok, alles weitere per PM.


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Lexus
Beitrag 14.07.2005, 22:48
Beitrag #775


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Zu der Zeitpunkt-Rechtsprechung hab ich folgenden Beispiel-Link.

Es kommt natürlich vor, dass die Gerichte in einstweiligen oder Hauptsacheverfahren der Behörde vorschlagen, dem Antragsteller bzw. Kläger die Gelegenheit zur Beibringung eines Gutachtens einzuräumen, sozusagen ein Vergleich über den weiteren Prozeßverlauf.

Das Verfahren wird in solchen Fälllen dann je nach Ausgang des Gutachtens durch Klagerücknahme oder klagabweisendes Urteil (bei negativer MPU) oder durch Vergleich (Klagerücknahme gegen Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer FE bei positiiver MPU) beendet.

Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass man an sich die MPU nur bis zur Widerspruchsentscheidung beibringen kann, bis dahin kann man aber die Behörde zwingen, die Akten für die MPU herauszugeben.

Edit:

Hier noch ein Urteil, aus dem hervorgeht, dass man die Behörde jederzeit bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens zwingen kann, die Akten für eine MPU herauszugeben.


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gerri
Beitrag 14.07.2005, 22:50
Beitrag #776


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also lexus,wenn ich das richtig verstehe darf ich zweigleisig fahren.. rolleyes.gif ich darf doch vorm ovg sein,und gleichzeitig eine mpu machen..
da spricht doch nichts gegen,oder?


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Perplex
Beitrag 14.07.2005, 22:54
Beitrag #777


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Zitat (Hildy @ 14.07.2005, 23:16)
Kann ich jetzt ein Polen-Schein machen?
Ja!
Ob er allerdings in Deutschland anerkannt werden muss, ist nicht eindeutig geklärt.
Ich meine ja!
Die deutschen Behörden wollen das wahrscheinlich nicht so hinnehmen! Es könnte sofort eine Strafanzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach §21 StVG erfolgen, wenn es sich um die Klasse B aus Polen handelt. Belastend könnte gewertet werden, dass eine 2. Fahrerlaubnis nur ungültig sein kann. Entlastend könnte sein, dass die Nutzungsuntersagung sich eindeutig auf die CZ-Fahrerlaubnis bezieht. Bei mir ist das jedenfalls so!

Wenn Du allerdings in Polen einen Klasse A oder C Führerschein machst, dann wird es für Deutschland extrem kompliziert, wenn die cop.gif Dich nach der NU in Deutschland mit einem Motorrad oder LKW antrifft. Die NU bezieht sich ja eindeutig auf die tschechische Klasse B Fahrerlaubnis, die vor der NU erteilt wurde. Schwer wird es wahrscheinlich auch für die deutschen Behörden werden, wenn sie Dich mit einen PKW antreffen, weil ein PKW mit der Klasse C gefahren werden darf.


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Lexus
Beitrag 14.07.2005, 22:54
Beitrag #778


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Nein, dagegen spricht an sich nichts; ist die MPU positiv, dann nimmst du alle gerichtlichen Anträge zurück und stellst einen Antrag auf Erteilung der FE oder auf Bestätigung, dass du einen ausländischen FS im Inland benutzen darfst.


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gerri
Beitrag 14.07.2005, 22:59
Beitrag #779


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und wenn die mpu positiv ist und ich gewinne gleichzeitig vor dem ovg dann kann ich doch meine kosten einklagen,oder?


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RA XDiver
Beitrag 14.07.2005, 23:03
Beitrag #780


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Das sind zwei paar Schuhe. Du bist momentan erst mit dem einstw. RS vor dem OVG. Gewinnst Du dort, gibt´s die Kosten für das eRS-Verfahren erstattet.

Die Hauptsache ist ja noch gar nicht entschieden (und wird es wohl auch in diesem Jahr nicht mehr). Da bist Du, wenn S. sie mittlerweile eingereicht hat, immer noch vor dem VG. Und wenn Du die MPU bestehst und die Klage dort nicht umstellst, zahlst Du die Hauptsachekosten selber.


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