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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
gerri
Beitrag 20.06.2005, 16:52
Beitrag #81


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also ich denke dann mal das mein anwalt diesen brief schon kennt,oder nicht...


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Medusa
Beitrag 20.06.2005, 16:54
Beitrag #82


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Zitat (Roland @ 20.06.2005, 17:50)
Ich versteh ehrlich gesagt nicht, was dass ganze mit EU-Führerscheinen zu tun hat. dry.gif

Es zeigt zumindest die Vertrags"treue" Deutschlands.
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Medusa
Beitrag 20.06.2005, 16:57
Beitrag #83


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Zitat (gerri @ 20.06.2005, 17:52)
also ich denke dann mal das mein anwalt diesen brief schon kennt,oder nicht...

Wenn einer seiner Praktikanten hier mitlesen muß: ja, sonst .. ??
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gerri
Beitrag 20.06.2005, 16:58
Beitrag #84


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naja vielleicht bin ich zu blöd,aber wir haben schon desöfteren solche briefe hier im forum gehabt,die waren auch sehr positiv.
aber wer ist dieser mann denn der das schreibt,ein richter?nein ein sachbearbeiter.
nur der kennt mit sicherheit nicht die nu problematik..
könnt ihr mich jetzt mal aufklären was an diesem brief so toll sein soll


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GSX-R
Beitrag 20.06.2005, 17:02
Beitrag #85


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Zitat (gerri @ 20.06.2005, 17:58)
könnt ihr mich jetzt mal aufklären was an diesem brief so toll sein soll

Mir bitte auch!


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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Medusa
Beitrag 20.06.2005, 17:03
Beitrag #86


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Der Absender ist kein Sachbearbeiter sondern: Dimitrios Theologitis, Direktor in der Generaldirektion Verkehr und Energie der EU Kommission und spricht in seiner Schlußfolgerung unter Punkt 3 Klartext.
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bazi
Beitrag 20.06.2005, 17:34
Beitrag #87


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"ominöser Brief",

GSX-R, ich lad Dich ein, komm her und schau ihn Dir an, das Kuvert liegt auch noch da, und den Schriftverkehr mit herrn Plank hat auch schon mindestens ein Forumsteilnehmer,

meine Adresse kannst Du gern über e-mail bekommen.

Gruss Bazi


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Levent
Beitrag 20.06.2005, 17:43
Beitrag #88


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- bzw. EWR-Fahrelaubnis - keine Strafbarkeit bei FE-Erwerb unter Verstoß gegen Wohnsitzprinzip vor Beitritt zur EU oder EWR

Das AG Lüdinghausen NZV 2005, 112 (Urt. v. 12. 11. 2004 – 9 Ds 26 Js 1599/03) hat entschieden, daß es für die Anerkennung der EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und somit für die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis allein auf jetzige Mitgliedschaft des Ausstellerstaates ankommt; der Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis sowie des Beitritts des entsprechenden Staates sei unbeachtlich.
"Das in dem Urteil des EuGH vom 29. 4. 2004 – Rechtssache C-476/01 – aufgestellte Verbot der Prüfung des Wohnsitzes des Angeklagten gilt auch, wenn der Führerschein des Mitgliedstaates vor dem Beitritt zum EWR ausgestellt und auch die angeklagte Tat vorher begangen wurde. Maßgeblich für das Prüfungsverbot ist die Mitgliedschaft des ausstellenden Staates zur Zeit der Prüfung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis.

Zum Sachverhalt: Die StA M hat dem Angekl. vorgeworfen, sich wegen zweier Fälle des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht zu haben, und zwar am 12.7.2003 in S, indem er an diesem Tage um 15:25 Uhr mit einem fahrerlaubnispflichtigen Pkw der Marke VW-Bulli u. a. die Bundesautobahn 1 in Fahrtrichtung D fuhr, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis gehabt habe. Ferner sei er am 28. 8. 2003 in A gegen 19:52 Uhr mit einem fahrerlaubnispflichtigen Pkw der Marke Ford in A u. a. die W-Straße entlang gefahren, wiederum ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Der Angekl. wurde freigesprochen.

Aus den Gründen: Der Angekl. war aus tatsächlichen Gründen freizusprechen, da das Gericht davon ausgehen musste, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Der Angekl. hat ohne weiteres eingeräumt, die Fahrten, die zu den Anklagevorwürfen geführt haben, durchgeführt zu haben. Er wies jedoch darauf hin, dass ihm eine gültige lettische Fahrerlaubnis erteilt worden sei, da er in Lettland zu dieser Zeit seine Wohnsitz gehabt habe.

Tatsächlich befand sich der Angekl. - dies war gerichtsbekannt - in diesem Zeitraum in Lettland. Die gültige lettische Fahrerlaubnis gelangte schließlich auch am letzten Hauptverhandlungstag zu der Akte. Es handelt sich um eine solche, die ausgestellt wurde in Riga am 2.7.2003. Am 1.7.2003 hatte der Angekl. einen Fahrschulvertrag abgeschlossen.

Das Gericht verkennt nicht, dass nach hiesigem Gepflogenheiten kaum eine Fahrerlaubnis binnen eines Tages erworben werden könnte; es bestand auch durchaus die naheliegende Möglichkeit, dass der Angekl. seinen Wohnsitz zur Tatzeit gar nicht in Lettland hatte, sondern noch in der Bundesrepublik Deutschland. Dem Gericht war dies jedoch verwehrt zu prüfen. Es musste vielmehr die lettische Fahrerlaubnis ohne weiteres anerkennen. Zwar war Lettland zur Zeit der Ausstellung noch nicht Mitglied der EU, doch hat sich dies mittlerweile durch den Beitritt Lettlands zur EU geändert. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 29. 4. 2004 – Rechtssache C-476/01 - (NJW 2004, 1725 = NZV 2004, 373 = ZfS 2004, 287 = DAR 2004, 333 = Blutalkohol Bd. 41, 450) unter 78 Punkt festgestellt, dass Art. 1 S. 2 in Verbindung mit Art. 8 IV der Richtlinie 91/439 so auszulegen ist, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerschein nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedsstaates auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzuges oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedsstaat abgelaufen War, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedsstaat ausgestellt worden ist. Genauso Jag hier die Rechtslage, da die letzte Sperre, die gegen den Angekl. festgesetzt wurde am 16. 9. 2002 ausweislich des Bundeszentralregisterauszuges vom 20. 8. 2003 abgelaufen war. Nach Ansicht des Gerichts kommt es nicht darauf an, ob die Führerscheinerteilung noch zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, als Lettland noch nicht Mitglied der europäischen Union war. Einzig maßgeblich sind die Rechtsverhältnisse zur Zeit der Urteilsfindung, die eine Prüfung der Ordnungsgemäßheit der Fahrerlaubniserteilung anknüpfend an die Frage des Wohnsitzes verbietet."





Quelle:

http://www.ra-x-ius.de/Lexikon/Module/EUFuehrerSchein.htm


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bazi
Beitrag 20.06.2005, 17:54
Beitrag #89


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soll das heissen, dass Lexus übergelaufen ist?

Bazi


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GSX-R
Beitrag 20.06.2005, 18:29
Beitrag #90


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Zitat (bazi @ 20.06.2005, 18:34)
GSX-R, ich lad Dich ein, komm her und schau ihn Dir an, das Kuvert liegt auch noch da, und den Schriftverkehr mit herrn Plank hat auch schon mindestens ein Forumsteilnehmer,

Schon mal danke für die Einladung. Mit ominös meine ich allerdings nicht die Echtheit Bzw. die Autenzität des Briefs sondern seine Rechtsverbindlichkeit.

Es ist doch für die Anti-MPUFraktion ohne weiteres ein schönes Zeichen, dass in höheren EU-Kreisen manch eine Ansicht geteilt wird, aber einige stellen sich ja schon so an, als wenn Ihr bei einem neuen Urteil schon auf der ganzen Linie gewonnen hättet.
Selbst wenn die Richter am EU-GH dieser Argumentation folgen sollten (was noch lange nicht der Fall sein muss, auch da ist die Justiz unabhängig) so wird doch noch eine Menge Zeit in´s Land gehen, bis dem wirklich so sein sollte.

Tut mir Leid wenn ich hier als Spaßbremse fungiere, aber das sehe ich so.
Abgesehen davon, dass ich das für die Meinung eines einzelnen EU-Beamten halte.
IMHO.

So long

Rolf
Zitat
soll das heissen, dass Lexus übergelaufen ist?

Wie kommst Du denn zu dieser Schlussfolgerung??? think.gif


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RA XDiver
Beitrag 20.06.2005, 19:23
Beitrag #91


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Bevor ich mich auch mal äußere bitte ich doch darum, sich hier mal anzuschauen, wer denn Herr Theologitis ist.

Direktor klingt zwar toll, im Ergebnis dürfte er aber auch nicht mehr als ein Abteilungsleiter sein, maximalst mit einem Staatsekretär zu vergleichen, wenn überhaupt (und wenn ich mich so entsinne, was gewisse Leute zu Aussagen von StS gesagt haben, enthalte ich mich mal einer Wertung). Von der Position des mutmaßlichen Verfassers mal ganz zu schweigen.

Was haben wir denn: Ein Schreiben eines Sachbearbeiters, welcher es seinem Chef in einer großen Unterschriftenmappe vorgelegt hat. Wer jetzt noch glaubt, dass er es gelesen hat, dem ist in der Tat nicht zu helfen.

Aber zum Inhalt:

Mich haut dieses Schreiben so überhaupt nicht aus den Socken und ich denke, auch die Richter werden keinen Kniefall vor solcher Korrespondenz machen.

Der Inhalt des Schreibens ist, zugegeben gut begründet, nichts weiter als eine andere Sicht der Dinge, eine Meinung von vielen. Ganz abgesehen davon, dass vor allem die aufgestellte These, die Ausstellerstaaten könnten die FE zurücknehmen für die meisten hier einen Schlag in die Magengrube bedeuten müsste.

Wie ich bereits früher einmal ausgeführt habe, dürften dann den meisten Erwerbern überhaupt keine FE ausgestellt werden, wenn denn ihre Vorgeschichte dem Ausstellerstaat bekannt gewesen wäre (ebenfalls nach der EU-FS-RiLi). Demnach wären diese FSe auch nach diesem Schreiben mehr als unsicher.

Nochmals: Es ermangelt in der aktuellen Situation nicht an der Anerkennung. Würde eine EU-FE nicht anerkannt, wären wir immer noch bei der Diskussion FoFE, ja oder nein.

Warten wir doch einfach ab, was die Rechtsprechung, die in der Tat auch in Europa nicht den Weisungen der Regierung / Kommission unterworfen ist, zu der Thematik verliert. Für unbändige Jubelstürme auf Seiten der Pro-EU-FE-Connection oder tiefe Betrübtheit andererseits sehe ich keinen Anlass.

Zitat
Gerri,
ich bin der Cheffe von dort

Dimitrios T.


bazi, durch einen Doppelaccount machst Du Dich nicht allzu glaubwürdig....


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gerri
Beitrag 20.06.2005, 19:32
Beitrag #92


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wollte übrigens noch mal was fragen..
angenommen ich würde jetzt vorm ovg gewinnen,das vg hat ja gegen mich gestimmt,was passiert dann..
kann ich dann sofort wieder auto fahren oder muss ich dann wieder vor gericht..
wäre das urteil dann endgültig vom ovg.???


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bazi
Beitrag 20.06.2005, 19:33
Beitrag #93


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na gut RA XDiver,
geschrieben hat es sicherlich René Plank, unterschrieben Herr Theologitis, und der ist der Leiter der Commission für Transport und Verkehr, Du unterstellst ihm, dass er seine Unterschrift unter ein Schreiben setzt, das er nicht gelesen hat. Glaub ich nicht. Zumindest ist der Schulterschluss zwischen Commission und EUGH vorhanden, sogar verdeutlicht worden, was will ich mehr?
Ich bin vorerst mal zufrieden und werde überlegen, was ich draus machen kann. Man weiss nie ...,

Gruss vom Bazi.


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RA XDiver
Beitrag 20.06.2005, 19:41
Beitrag #94


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Zitat
kann ich dann sofort wieder auto fahren oder muss ich dann wieder vor gericht..


Wenn das OVG die Entscheidung des VG aufhebt und die aufschiebende Wirkung wieder herstellt darfst Du, zumindest bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, wieder fahren.

Zitat
Ich bin vorerst mal zufrieden und werde überlegen, was ich draus machen kann. Man weiss nie ...,


Da hat ja auch keiner was gegen. Im Gegensatz zu den meisten hier, kann ich mich bequem zurücklehnen und auf eine entscheidung des EuGH warten die mir, im Ergebnis, sogar auch egal sein kann. Wie schon mehrfach gesagt, ich kann mit jeder Entscheidung leben.

Zitat
unterschrieben Herr Theologitis, und der ist der Leiter der Commission für Transport und Verkehr


Der ist schlicht und einfach Chef der Unterabteilung "Sicherheit im Strassenverkehr" der Direktion E der Generaldirektion Energie und Verkehr über der der jeweilige Kommissar steht.

Bewerte den guten Mann bitte nicht über.


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 19:46
Beitrag #95


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Xdiver@
nur weil hier ein eindeutiges Schreiben
von einer Abteilung der EU Kommission
eimal ganz klar sagt, wo der Weg hingeht,
gehen deine Kommentare in alle nicht nachvollziehbare
Richtungen (Rundumschlag), bis zur Vermutung, die würden ihre eigenen
Sachverhalte nicht selbst lesen und blind unterschreiben.
Ich kann mit dem was du da so schreibst absolut nichts
anfangen , insoweit ja auch alles auf Vermutungen
bezogen wurde.
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gerri
Beitrag 20.06.2005, 20:00
Beitrag #96


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ich wollte noch mal fragen wie das gericht denn dann im hauptverfahren entscheidet.wie kann das denn überhaupt sein das zwei gerichte in deutschland unterschiedliche urteile fällen.die müssen sich doch ans gleiche gesetz halten..
ich verstehe es nicht wie sowas passieren kann..
wenn ein vg gegen mich entscheidet,das ovg für mich entscheidet und was passiert im hauptverfahren??


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strichachtdoktor
Beitrag 20.06.2005, 20:00
Beitrag #97


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Da hat jemand geschrieben, wie er sich das mit den EU-Fuehrerscheinen vorstellt. Dieser jemand arbeitet zumindet schonmal in einer Abteilung, die mit solchen Dingen befasst sein koennte.
Mehr ist nicht gewesen.
wallbash.gif
Aber auch nicht weniger.
Wir koennen uns ja noch mal ueber den Herrn Schmid aus Bayern unterhalten und versuchen abzuwaegen, welche Meinung nun die wichtigere ist. Wir koennten aber auch einfach ein Bier trinken gehen und das schoene Wetter geniessen.
cheers.gif
Dieser ganze EU-Krams laeuft uns nicht weg. Ich prognostiziere noch mindestens 3 Jahre Trouble und unzaehlige Stellungnahmen von wichtigen und unwichtigen Leuten ... Wenn wir uns jedesmal so aufregen, versterben die meisten noch vor einem Urteil an einem Infarkt oder Schlaganfall ...
argue.gif
Also entspannt Euch doch mal. Wartet jetzt mal die Hauptsache von Gerri ab - das halte ich fuer wichtig. VG Muenster ist fuer manche Ueberraschung gut ...
wavey.gif
In der Zwischenzeit haelt jeder von uns die Augen auf und teilt Neuigkeiten mit - dann gibt das eine ganz interessante und ansehnliche Materialsammlung ...


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bazi
Beitrag 20.06.2005, 20:07
Beitrag #98


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http://europa.eu.int/idea/bin/dispind.pl?l...&person_id=1340

was auch immer "Head of Unit" bedeutet

in der Schreibstube sitzt er sicher nicht,

Bazi


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 20:20
Beitrag #99


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@/8doc
Es ist sicher interessant, zu sehen wie
das OVG Münster in Kürze Gerris Fall entscheidet, (hoffentlich Positiv)
aber mit den 3 Jahren bis Luxemburg wirds wohl nichts.
Nach meinem Wissen hat in Kürze R. S. beim EuGH
auch einen Termin cool.gif
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gerri
Beitrag 20.06.2005, 20:22
Beitrag #100


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also bei meinem glück wird es bestimmt nicht positiv,ich kann mir einfach nicht vorstellen das das vg gegen mich entscheidet und das ovg für mich..
niemals..da wette ich ne kiste bier gegen.... thumbup.gif thumbup.gif cheers.gif


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RA XDiver
Beitrag 20.06.2005, 20:23
Beitrag #101


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Zitat
Nach meinem Wissen hat in Kürze R. S. beim EuGH


Dann teile uns doch einfach mal mit, woher Deine Infos stammen und bitte nicht nach dem Motto "Meine Informationen kommen direkt aus Frankenthal". cool.gif

Die Problematik wird sicher nicht in Kürze entschieden. Dafür mahlen die Mühlen des EuGH einfach zu langsam.


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strichachtdoktor
Beitrag 20.06.2005, 20:40
Beitrag #102


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Zitat (gerri @ 20.06.2005, 21:22)
also bei meinem glück wird es bestimmt nicht positiv,ich kann mir einfach nicht vorstellen das das vg gegen mich entscheidet und das ovg für mich..
niemals..da wette ich ne kiste bier gegen.... thumbup.gif thumbup.gif cheers.gif

heyheyhey - Du verbreitest ja schon wieder negative Schwingungen ... wink.gif
Und es kommt gelegentlich vor, dass das OVG anders entscheidet als das VG - da gibts ja nun Beispiele zu Genuege.
Arbeitest Du nicht parallel an Deiner MPU ?


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bazi
Beitrag 20.06.2005, 20:43
Beitrag #103


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Einspruch Doc,

die OVGs übernehmen "in der Regel" die Urteile des VGs sozusagen ungelesen, ist nunmal zumindest in BY so

Bazi


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bazi
Beitrag 20.06.2005, 20:45
Beitrag #104


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da wird höchstens noch eine zusätzliche Schikane "dazugegeigt",

Bazi


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gerri
Beitrag 20.06.2005, 20:53
Beitrag #105


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ja muss noch ungefähr vier monate blut abgeben und dann bin ich dran mit der mpu..


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 21:02
Beitrag #106


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@Gerri
Teile uns doch mal den genauen Zeitpunkt
(wenn es dir recht ist) bezüglich Deines Termins mit.
Münster ist ein gutes Pflaster, UNI Stadt mit erstklassigen
Juristen ( Weil es dort massig Jura Studenten gibt).
Leider noch NRW, aber trotzdem glaube ich an eine faire
Verhandlung.
@ XDiver
Du hast heute genau aufgezählt wer was und wie , auf
welchen Posten unterschreibt, oder ungelesen unterschreiben
läßt, ohne es gelesen zu haben. Bei Deinen Insiderwissen
dürfte es doch ein Kinderspiel sein , herauszubekommen wann Dr.S
seinen Auftritt vorm EuGH hat. Außerdem ist er doch ein Kollege
von Dir. Also frag ihn doch mal, so unter Kollegen..... dry.gif
----------------------------------------------------
Anm. Moderator: Bitte Angriffe, die auf bestimmte Personen gerichtet sind unterlassen wink.gif Gruss Uwe K.


Der Beitrag wurde von Uwe K. bearbeitet: 20.06.2005, 21:05
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RA XDiver
Beitrag 20.06.2005, 21:05
Beitrag #107


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@Gabriel7

Wie wäre es, wenn Du einmal, nur ein einziges Mal etwas Sachliches zum Thema beiträgst.... rolleyes.gif


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gerri
Beitrag 20.06.2005, 21:11
Beitrag #108


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wenn ich den termin wüsste wäre ich froh..
habe aber keine ahnung,weil ich bekomme immer erst später post vom anwalt wenn schon alles passiert ist.
aber was hat das denn mit nrw und guten jura studenten zu tun.???


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 21:59
Beitrag #109


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@Gerri
Münster ist eine der ältesten Uni Städten, mit Tradition.
Man kann davon ausgehen, daß du da richtig gute Richter
vor Dir hast, die sich mit Sicherheit das Kapper Urteil und alle
damit verbundenen Dinge, vorher auf dem eines Gerichtes einer
Uni Stadt gerechtfertigter Form intensiv beschäftigen. Es ist erwiesen,
daß Gerichte in Städten wie Heidelberg, Göttingen und auch Münster,
mehr Grundsatzurteile ausgesprochen werden, als in Regensburg, Unterhaching
oder so...Das liegt ganz simpel daran, daß diese Juristen oft eine hohe
Qualifikation haben. Für Dich insofern positiv, weil das Kapperurteil
sehr eindeutig in seiner gesamten Form ist. Ich denke, das diese Richter
das auch erkennen werden. Den Bayern unterstelle ich ganz klar
nationales Rechtsdenken, das liegt aber in der Natur dieser Bevölkerungsgruppe,
sie können einfach nicht anders.
NRW ist eigendlich gut, nur 50 KM weiter in Osnabrück gibt es diese
ganze Problematik nicht, weil in Niedersachsen bisher nicht eine nachträgliche
MPU oder NU ausgesprochen wurde. Also ich denke Du hast eine gute Chance.

MFG Dieses ist aber meine umaßgebliche eigene Meinung
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 20.06.2005, 22:01
Beitrag #110





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Zitat (gabriel7 @ 20.06.2005, 22:59)
das liegt aber in der Natur dieser Bevölkerungsgruppe,

...das nennt sich auch "Diskriminierung" was Du da schreibst ranting.gif
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gerri
Beitrag 20.06.2005, 22:06
Beitrag #111


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wäre schön wwenn du recht hättest,aber beim vg münster habe ich ja auch verloren,soviel zu guten richtern tongue.gif tongue.gif

naja danke aber für deine meinung gabriel und das du mich aufgeklärt hast rolleyes.gif


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RA XDiver
Beitrag 20.06.2005, 22:07
Beitrag #112


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@gabriel7

Entschuldigung, aber abgesehen davon, dass das wieder einmal völlig offtopic ist was Du da schreibst, ist es nebenbei auch noch hahnebüchen.

Vom Standort der Gerichte auf deren Qualität zu schließen ist absolut unmöglich.

Zur Erläuterung: Richter sind nunmal Landesbeamte, also im gesamten Bundeslang ver- und einsetzbar. Wenn Du an einem Gericht, nehmen wir halt Münster, zufälligerweise mal an einen münsteraner Richter gerätst, so ist das absoluter Zufall.

Die Einstellung erfolgt zentral über die jeweiligen Obergerichte und von dort geht die Verteilung auf die Gerichte los, in denen Stellen vakant sind. Dies gilt um so mehr für die Obergerichte, da sich dort schon von der Natur der Sache her, Richter aus allen Landesteilen zusammenfinden.

Deine Behauptungen sind also schlicht und einfach quatsch und durch nichts zu belegen.

Es wäre schön, wenn du mal etwas fundiertes (vielleicht dann auch mal mit einer Fundstelle o.ä.) zu dieser Diskussion beiträgst und dich nicht jedesmal auf irgendwelche Behauptungen aus dem Blauen heraus beschränkst.

Für Deine nächsten Postings empfehle ich Dir, nochmal die Anmerkung am Ende dieses Threads zu lesen. wavey.gif


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Etienne
Beitrag 20.06.2005, 22:19
Beitrag #113


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Zitat (Uwe K. @ 20.06.2005, 23:01)
Zitat (gabriel7 @ 20.06.2005 @ 22:59)

das liegt aber in der Natur dieser Bevölkerungsgruppe,

...das nennt sich auch "Diskriminierung" was Du da schreibst

Ich bin Bayer und fühl mich nich wirklich diskriminiert. Das die "Obrigkeit" hier anders tickt ist doch hinreichlich bekannt.. mit meinem Fall werde ich sogar von Franken bemitleidet (die fühlen sich ja nicht wirklich als Bayern rofl1.gif) Okok scherz beiseite.. whistling.gif wink.gif
Dass es im Gericht überall halbwegs gleich zugeht ist klar.. muss ja auch sein. Nur auf dem Weg dorthin - also, damit es überhaupt so weit kommt - kann sich eben durch z.B. tolerantere Einstellung von Polizisten einiges von selbst erledigen - oder eben manches stur durchgepusht werden shutup.gif Aber das leidige Bayern-Thema.. egal.

Zitat (gerri @ 20.06.2005, 22:11)
wenn ich den termin wüsste wäre ich froh..

Sorry ich bin da ja nich bewandertst, aber kann man da nicht beim Anwalt spontan mal anfragen ob da schon terminlich was bekannt ist? Will dir ja nich auf die Füsse steigen, aber du bist anscheinend der nächste anstehende Fall hier im Forum wink.gif


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Uwe W
Beitrag 20.06.2005, 22:22
Beitrag #114


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Zitat
Sorry ich bin da ja nich bewandertst, aber kann man da nicht beim Anwalt spontan mal anfragen ob da schon terminlich was bekannt ist? Will dir ja nich auf die Füsse steigen, aber du bist anscheinend der nächste anstehende Fall hier im Forum


So wie ich das mitbekommen habe, geht es im Fall gerri doch um einen vorläufigen Rechtsschutzfall,
der im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Einen Termin gibt es also nicht.

Wenn genügend viele Schriftsätze bei Gericht eingegangen sind, dann entscheidet das Gericht durch Beschluss,
ohne dass die Beteiligten vorher über die Sitzung informiert werden.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Beeblebrox
Beitrag 20.06.2005, 22:24
Beitrag #115


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Zitat (RA XDiver @ 20.06.2005, 23:07)
Zur Erläuterung: Richter sind nunmal Landesbeamte

@XDiver:
sind Richter wirklich BEAMTE?
Ich wurde vor Jahren in einer Juristenrunde ausgelacht, als ich genau das behauptet habe.
Stichwort Gewaltenteilung.
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Uwe W
Beitrag 20.06.2005, 22:33
Beitrag #116


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Richter sind natürlich Richter (3. Gewalt) und keine Beamten (2. Gewalt) und auch keine Abgeordneten (1. Gewalt).
Die Einstellungsrichtlinien sind aber schon so, dass sie im ganzen Bundesland eingesetzt werden können.


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RA XDiver
Beitrag 20.06.2005, 22:34
Beitrag #117


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Ok, ich habe mich unsauber ausgedrückt. Sie sind keine Beamte, auch wenn sie teilweise den Vorschriften des BRRG unterliegen, nach BBesG bezahlt werden und auch ein auch sonst ähnliches Dienstverhältnis haben.

Im Ergebnis sind sie also Beamte, ohne Beamte zu sein (Richter, verzeiht mir tongue.gif ).

Aber das ist ebenfalls offtopic.gif .


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Etienne
Beitrag 20.06.2005, 22:38
Beitrag #118


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Zitat (Uwe K. @ 20.06.2005, 23:22)
So wie ich das mitbekommen habe, geht es im Fall gerri doch um einen vorläufigen Rechtsschutzfall,

Ahsoo.

Ich weiß nich ob der Artikel schon bekannt ist: >>>X<<<


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 22:44
Beitrag #119


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XDiver
Leider liegst Du schon wieder falsch.
Ich habe lange in Heidelberg als auch in
Göttingen gelebt. Es sind mir zig Fälle bekannt,
wo ehemalige Jurastudenten , vielleicht nicht offiziell bevorzugt
später Richter und Statsanwälte in den Gerichten der jeweiligen
Studienstädten tätig wurden.
Ebenso haben Medizinstudenten immer gute Karten in
der jeweiligen Uni Kliniken weiterzuarbeiten.
Das ist so, und in Statistiken erkennbar.
Das in Uni Städten fast immer bessere qualifizierte Akademiker in
den jeweiligen Institutionen hat ist bekannt. wink.gif
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RA XDiver
Beitrag 20.06.2005, 22:46
Beitrag #120


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@gabriel

Ich muss zugeben, dass ich Deiner Halbwahrheiten und unbelegter Behauptungen langsam überdrüssig bin (wie übrigens viele User hier). Halt Dich endlich an die Regeln dieses Threads und alles wird gut.


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Uwe W
Beitrag 20.06.2005, 22:53
Beitrag #121


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@gabriel7: Du entwickelst hier erst eine abstruse Theorie über die Qualität von Verwaltungsrichtern.
Und dann schreibst Du von den zig Jurastudenten, die in Heidelberg und Göttingen Richter wurden.

Wo aber ist in Heidelberg das Verwaltungsgericht???? wallbash.gif

Dein offtopic.gif Geschwafel nervt hier wirklich. ranting.gif

Willst Du damit bezwecken, dass der EUGH-Thread wieder geschlossen wird??? think.gif


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Etienne
Beitrag 20.06.2005, 22:58
Beitrag #122


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@ WiPe
Ich fand die Zahlen interessant, wieviele Führerscheine eingezogen wurden, wieviele gefälscht waren. Und ich fand interessant, dass öffentlich gesagt wird, in Zügen die über die Grenze fahren, wird kontrolliert. Und das die Grenzer da sogar auf Leute mit Prospekten in der Tasche schauen! Entschuldigung wenn ich damit langweile blink.gif


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gabriel7
Beitrag 20.06.2005, 23:19
Beitrag #123


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@Uwe
Ich habe nicht von Verwaltungsrichtern, sondern
Richtern und Staatsanwälten im allgemeinen gesprochen.
Heidelberg ist schon lange her.
In Göttingen weiß ich es mit Sicherheit.
Es liegt mir fern, zu erreichen , das dieses Forum
geschlossen wird, sehe aber , daß sich einige Mitglieder
erheblich mehr leisten können als Andere.
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Perplex
Beitrag 21.06.2005, 02:27
Beitrag #124


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Zitat (gabriel7 @ 21.06.2005, 00:19)
...sehe aber , daß sich einige Mitglieder
erheblich mehr leisten können als Andere.

@gabriel7,
in der Tat hat RA XDiver mehr Respekt verdient.
Deine privaten Streitigkeiten haben mit dem Thema nichts mehr zu tun. Ich sehe kein Grund warum Du Dein Anliegen an RA XDiver nicht per PM an ihn schickst. Was habe ich mit Eurem privaten Ping-Pong-Posting zu tun? Es geht um Dein ständiges "Ja aber..."-Posting. Wenn es nicht mehr zum Thema gehört, dann solltest Du nicht immer wieder darauf antworten.
Ob ein Richter in Heidelberg oder sonst wo Beamter ist oder nicht das ist mir vollkommen scheiß egal. Das ist definitiv offtopic.gif !
Wenn es zum Thema passt, dann kannst Du mit sachlichen Argumenten & Fakten mit Quellenangabe kontern. Wenn Du so frühstückst wie Du hier postest, dann will bestimmt kaum jemand mit Dir zusammen frühstücken. Ich will damit sagen: Denk bitte an die anderen & nicht nur an Dich selbst, wenn Du postest.

Gruß Thommy


An die Mod’s: Mein offenes offtopic.gif Posting an gabriel7 soll später gelöscht werden!


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strichachtdoktor
Beitrag 21.06.2005, 02:57
Beitrag #125


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Also - eigentlich mag ich die Beitraege von Erzengel Gabriel auf Wolke 7 ja nicht so.

Aber er hat zumindest teilweise Recht. In Unistaedten gibt es so schoene diskrete Verbindungen, dass die besten Maschbauer, Juristen, Architekten, Mediziner ueblicherweise dort bleiben - oder in eine andere Unistadt vermittelt werden ... Vielleicht kann man das statistisch nicht 100%ig nachweisen. Aber was bitte ist schon eine Statistik ?

Ob das allerdings bei Richtern auch so zutrifft, kann ich nicht sagen.

Alles in allem ist das sowieso "offtopic" und auch nicht wichtig. In Muenster geht es jedenfalls gelegentlich gut ab - vielleicht auch am VG, was ich Gerri einfach wuensche. Warten wir mal, bis wir was Konkretes haben ...


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Natrix20
Beitrag 21.06.2005, 08:56
Beitrag #126


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Hallo,

nochmals kurz auf Herrn Theologitis zurückzukommen, ich denke wohl man sollte den Herrn nicht als unwichtig abtun, immerhin ist er auch und gerade für den Bereich Strassensicherheit verantwortlich. Nichtsdestotrotz ist mit diesem Schreiben noch gar nichts erreicht, aber immerhin ist es ein wichtiger Fingerzeig von Seiten der EU und gerade die Herrn Rechtsanwälte sollten mit diesem Schreiben doch mehr Druck auf die FEB´s ausüben können, bzw. auch auf die Gerichte.
Nur schlussendlich wird es wohl wieder Monate oder Jahre dauern, was ich für die Betroffenen sehr bedauerlich finde, ist aber überall so.
Gruss
Natrix
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murksel
Beitrag 21.06.2005, 09:20
Beitrag #127


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So, mein Anwalt hat von mir das Schreiben von bazi bekommen und hat es hilfreich eingestuft. Vorallem, um die rechtliche Situation insbesondere beim AG besser darstellen zu können.

Desweiteren überprüft er die Echtheit des Dokuments. Wobei ich persönlich da keine Zweifel habe (oder habe will cool.gif )
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Levent
Beitrag 21.06.2005, 09:35
Beitrag #128


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Wenn man nach diesem satz hier verfahren würde , wie würde das ausehen, wenn man dann nachweisst das man keinen tropfen alkohol zusich genommen hat.
Würde das dann nicht ausreichen .



***Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.***

Quelle: http://www.bmvbw.de/artikel,-1843/Gueltigk...discher-Fah.htm


Dann aber nicht zur MPU , sondern zum Arzt, denn der kann das doch bescheinigen, und das ist doch dann schwarz auf weiss .

Mir wurde ja meiner wegen 1,15 promille entzogen.


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Bayer
Beitrag 21.06.2005, 10:44
Beitrag #129


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Zitat (Bayer @ 20.06.2005, 10:48)
Zitat (bazi @ 20.06.2005, 10:20)
ich hab den ganzen Vorgang kopiert und nach Brüssel geschickt, das Schreiben ging direkt an mich,

Gruss Bazi

in einem älteren Posting Klick von Dir hast Du geschrieben,
Dr.S. aus F. ist Dein Anwalt. Wieso hat der denn nicht nach Brüssel geschrieben ?
Was sagt Dr.S. denn zu dem Schreiben an Dich ?

@bazi: leider hast Du meine Fragen noch nicht beantwortet.
Zusatzfrage: Hast Du schon einen Termin beim OVG München ? Halt uns doch mal auf dem laufenden.
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Levent
Beitrag 21.06.2005, 10:47
Beitrag #130


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@Bayer


Was denkst du , wird es zum guten ausgehen?
Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben wie schon Dr. W S aus dem F geschrieben hat.
Ich muss nach CZ und einen FS dort machen.


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