EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
15.07.2005, 15:25
Beitrag
#801
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 |
Zitat (strichachtdoktor @ 15.07.2005, 15:57) Zitat das wird wohl in naher zukunft so kommen,nur was ist mit den bereits erteilten Führerscheinen? Wenn ich mir so vorstelle: getrickster Wohnsitz, getuerkter Antrag, vom Uebersetzer durch die Pruefung gezogen, bei der praktischen Pruefung beide Augen zugedrueckt und dann "Bestandschutz" einklagen wollen ... ... waere irgendwie eine runde Sache, oder ?! Aber es wird (hope!!!) in der Tat so sein, dass solche Regeln nicht auf alte FS angewendet werden duerfen - obwohl es das schon gegeben hat. Nichts ist unmoeglich - Europa !!! als ich den führerschein in polen gemacht und bestanden habe hatte ich auch große probleme den auch zu bekommen.ich musste noch mal anreisen,dort wurden wir auf der führerscheinstelle ausgefragt.ich habe sogar offen gesagt das mein ordentlicher wohnsitz in D ist!jemand anders wurde gefragt ob er in D schonmal einen Führerschein hatte,er antwortete mit ja.und siehe da,er hat den Führerschein bis heute noch nicht!!sie weigern sich einfach |
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15.07.2005, 17:20
Beitrag
#802
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 21.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6837 |
Zitat (michael_mk @ 15.07.2005, 16:25) jemand anders wurde gefragt ob er in D schonmal einen Führerschein hatte,er antwortete mit ja.und siehe da,er hat den Führerschein bis heute noch nicht!!sie weigern sich einfach das kann ich mir heutzutage nicht mehr vorstellen, hab da ja praktische Erfahrungen gemacht. WIe bereits gesagt, wollen die poln. FS-Behörden jetzt eine Bestätigung, dass die Sperrfrist abgelaufen ist. War für mich kein Problem. Interessanterweise reicht da ein Fax der Bescheinigung. Beeblebrox |
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15.07.2005, 20:13
Beitrag
#803
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Hat keiner unserer Experten eine Meinung zu dem Problem des illegalen zweifachen EU-FE Besitzes? Vielleicht bin ich ja auch nur zu ungeduldig
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16.07.2005, 10:11
Beitrag
#804
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Bin zwar kein "Experte", aber ich sag´ trotzdem mal was :
Zitat (Medusa @ 15.07.2005, 02:05) D. könnte aber auch selbst in die Zwickmühle kommen: Nach EU Recht darf man nur eine EU-FE besitzen. Besitzt man jetzt eine CZ Klasse B EU-FE und eine nationale rumänische A FE werden daraus automatisch am 01.01.2007 zwei EU-FEs - 1x CZ EU-FE Klasse B, 1x RO EU-FE Klasse A. Fordert man eine dt. FEB am 01.01.2007 auf, diesen ab 01.01.2007 illegalen Zustand zu beenden, bliebe nur der Umtausch / die Erteilung .., einer dt. EU-FE der Klassen A + B. Will D. sich dann weigern und einen zwingen gegen Europarecht zu verstoßen? Erteilt D. hingegen eine dt. EU-FE kann es nachträglich selbst nach dt. Recht keine MPU mehr verlangen. Bin mal gespannt - noch 1 Jahr und 5 Monate bis dahin .. . Meinen Sommerurlaub 2006 werde ich wohl in Rumänien oder Bulgarien , (ebenfalls EU Beitritt 01.01.2007), verbringen, und dort nach den nationalen Regeln, (vor EU Beitritt), eine FE einer anderen Klasse machen. Irgendwie verstehe ich das Problem (selbst nach aufmerksamem Lesen, daher die neue Formatierung ... ) nicht so recht. Denn wenn ich schon einen CZ-Schein habe, dann kann ich den in Rumaenien doch angeben. Das wird dann dort in den Akten vermerkt und zum Eintrittstermin lasse ich mir dann - wie die anderen Rumaenen auch - eine EU-FE mit allen bisher erteilten Klassen ausstellen. Gleichzeitig gebe ich die CZ-Karte ab. Und die Rumaenen schicken die Plastikkarte dann zurueck ... Bei der Beantragung der deutschen FE muss man ja sowieso angeben, ob - und wenn ja, welche - auslaendische Fuehrerscheine/Fuehrerscheinklassen vorhanden sind. Im Falle von EU-Scheinen werden diese bei Erteilung einer deutschen FE eingezogen und an die ausstellende Behoerde gesandt. Andere auslaendische Scheine werden entweder mit eingerechnet, dann Verfahren wie EU-Schein oder aber, Du behaelst das auslaendische Dokument und darfst es in Deutschland nicht nutzen. Hat man allerdings in Deutschland seinen Hauptwohnsitz und eine MPU-Aufforderung steht im Raum und die deutsche Behoerde erfaehrt von dem einen oder den zwei EU-Fuehrerscheinen, dann duerfte es bitter aussehen. Weder werden die Deutschen umschreiben noch etwas anderes, ausser natuerlich: Die Scheine einziehen (weil sowieso "illegal") ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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16.07.2005, 11:02
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#805
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
@strichachtdoktor
Es soll mit dem nationalen RO Klasse A Führerschein - jetzt, vor EU Beitritt gemacht, ja eben provoziert werden, daß man am 01.01.2007 "unschuldigerweise" mit 2 EU Führerscheinen, unterschiedlicher Klassen, dasteht. Das RO Papier wird ja automatisch eine EU-FE. Am 01.01.2007 dann bei der dt. FEB stehen - Wohnsitzprinzip - und um eine Lösung bitten, da man ab diesem Tag ja nicht mehr beide FEs haben darf - weil jetzt beide EU-FEs sind. "Leider" kannst Du ja keine der FEs zurückgeben, weil eine Klasse A, eine Klasse B ist. Einziger Ausweg wäre doch dann die Ausstellung einer neuen FE, dt. EU-FE, auf der beide Klassen vermerkt sind. Verweigert die dt. FEB hingegen das zusammenschreiben der 2 FEs auf eine neue dt. FE würdest Du von D. gezwungen ab 01.01.2007 gegen EU Recht zu verstoßen. .. Die von mir gedachten Vorteile: unbegrenzte Gültigkeit der dt. FE, keine Probleme bei Kontrollen, Sicherheit vor EU FE-Rili Änderungen zur Anerkennungspflicht, eine bisher evtl. erteilte NU beträfe die ausländischen EU-FEs. ( Wodurch diese aber nicht aufhören zu existieren - müßten also mitumgeschrieben werden). Nach der Erteilung einer dt. EU-FE kann meines Wissens selbst nach dt. Recht ohne erneuten Anlaß keine MPU verlangt werden. . Vielleicht ist es jetzt klarer. Edit: Dies Problem müßte doch jetzt schon auftreten, wenn z.B. ein in D. wohnender Pole, vor Beitritt Polens zur EU, eine dt. B FE gemacht hat und schon eine, damals nationale, PL A FE besaß. Vermute, die dt. FEB macht ihm jetzt eine FE aus den beiden FEs. Beide FEs darf er jetzt ja nicht mehr besitzen. |
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16.07.2005, 22:30
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#806
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Wie ich schon sagte kann ich mir nicht vorstellen, dass deutsche FEBs sowas mitmachen - genaue rechtliche Hintergruende fehlen mir allerdings. Aber wo soll das Problem fuer eine FEB sein, statt einen FS in der Nutzung zu untersagen, gleich beide zu "lochen" ???
Oder aber: Die deutsche FEB schreibt brav um, erteilt ohne Probleme eine deutsche FE aufgrund der zwei FS, behaelt den Schein aber wegen Eignungszweifeln ein ... Wie waere das ? Sicher ist nur, dass die deutschen Behoerden alles tun werden, damit Dein Traum nicht Realitaet werden kann ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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16.07.2005, 22:38
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#807
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Meines Wissens kann eine dt. FEB nach dt. FE Erteilung keine alten Eignungszweifel mehr geltend machen. Das wäre der Clou an der Sache. Es würde ja nicht einmal eine Rolle spielen, ob eine der FEs vorher Nutzungsuntersagt wäre - sie existiert ja trotzdem. Ich wüßte nicht, wie D. aus dieser Geschichte herauskommen sollte. Wie das ganze juristisch aussieht weiß ich leider auch nicht.
Zitat Sicher ist nur, dass die deutschen Behoerden alles tun werden, damit Dein Traum nicht Realitaet werden kann ... Das glaube ich sofort |
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16.07.2005, 23:48
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#808
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Hi@all,
nun heute hatte ich Post in meinem Briefkasten. Vom "Fachdienst Fahrerlaubniswesen". Die Grenzpolizei hat eine Mitteilung an meine für mich zuständige Fahrerlaubnisbehörde geschickt, mit den Vermerk das ich im Besitz einer EU-FS mit der Fahrerlaubnisklasse X (mit der Nr. EAXXXXXX) ausgestellt am xx.xx.xxxx von der Stadt XXXXX bin. "Alle Angaben sind richtig" Zitat aus dem Schreiben: ............... beabsichtige ich gemäß §46 Abs. 3 und 5 FeV die Beibringung eines Gutachtens von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen. Ich gebe Ihnen Gelegenheit, sich bis zum 29.07.2005 hierzu schriftlich oder zur Niederschrift beim LA zu äußern. ------------------------------ Ich habe eigentlich nicht die Absicht mich dazu zu äußer, weder schriftlich noch persönlich. Gehe ich recht in der Annahme das wenn ich (oder nicht) erscheine, ich zum MPU muß? Macht doch keinen Unterschied ob ich dahin gehe oder nicht. Was meint Ihr? |
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16.07.2005, 23:54
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#809
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat Ich gebe Ihnen Gelegenheit, sich bis zum 29.07.2005 hierzu schriftlich oder zur Niederschrift beim LA zu äußern. Sowas hatten wir glaube ich noch nicht. Bisher kamen doch immer gleich die MPU Aufforderungen. Gibt es irgendwas Besonderes in Deinem Fall? Ist Deine "Vortat" vielleicht schon sehr lange her? Wie lange hat es bei Dir gedauert von der Grenzkontrolle bis zum Brief? |
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17.07.2005, 00:11
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#810
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Die Vortat war 2000.
Grenzkontrolle war Dez.04, sie fanden jedoch NICHTS und schickten aber im März04 trotzdem eine Meldung ab. Sie konnten es aber damals nichts beweisen und jetzt haben die aber die Beweise. |
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17.07.2005, 00:17
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#811
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Woher haben sie dann die Daten? Brauchen sie aus irgendeinem Grund eine "belegsichere" Datenquelle und Du sollst sie ihnen indirekt durch Deine Äußerung liefern? Seltsam das Ganze.
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17.07.2005, 00:22
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#812
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Ich bin auch nicht angehalten worden seit dem ich hier wieder fahre, deswegen verstehe ich das auch nicht.
Es kann kein ( oder ) wissen. Die müßen wohl die Auskunft direkt von den CZ haben, anders kann ich mir das nicht erklären. Zumal die EAXXXXXX Nummer auch noch identisch ist und das geht doch nur über "Amtshilfe" oder? |
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17.07.2005, 00:32
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#813
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Die EA XXXXXXX steht ja vorne auf der FE. "Kurzer", aber unzulässiger, Dienstweg? Ich würde im Fall einer Äußerung auf jeden Fall sehr schwammig bleiben und keine genauen Daten bestätigen. So frei nach "Gemäß EuGH Urteil .. dürfte ich ja eine EU-FE haben. Wie kommen Sie darauf ich hätte eine?" Vor kurzem hat noch Andreas (?) gepostet es gäbe keinen ihm bekannten Datenabgleich mit der CZ.
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17.07.2005, 00:40
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#814
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Also, in so einem Fall wuerde ich mich erstmal an einen Fachanwalt meines Vertrauens wenden ... Kein Wort ohne Anwalt, um genau zu sein.
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"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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17.07.2005, 09:06
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#815
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Wäre der Hammer wenn die Deutschen nun einfach bei CZ und PL nachfragen wer den nun einen FS gemacht hat, dann bekommt D uns alle und das auch ohne Kontrolle.
Das CZ und PL da mitspielen wundert mich, Europa machts möglich. hmmmm? |
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17.07.2005, 09:16
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#816
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Wieso findest du das verwunderlich? Ist da irgendwas Schützenswertes oder Geheimnisvolles dran, wer wo wann eine Fahrerlaubnis erworben hat?
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17.07.2005, 09:39
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#817
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
@Medusa
Das von dir zur Sprache gebrachte Problem besteht eigentlich doch gar nicht. In § 21 Abs. 2 FeV ist doch geregelt, dass ein Erweiterungsantrag immer ein Antrag auf Erteilung einer deutschen FE ist, also alle deutschen Voraussetzungen vorliegen müssen. Die Erteilung einer deutschen FE kann ja jederzeit beantragt werden, aber es müssen eben die deutschen Voraussetzungen erfüllt werden (§ 30 FeV). Insbesondere ist folgender Satz aus § 28 Abs. 2 FeV zu beachten: Zitat Der Bewerber hat in jedem Fall eine Erklärung abzugeben, dass er mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis auf eine möglicherweise bereits vorhandene Fahrerlaubnis dieser Klasse aus einem solchen Staat verzichtet. Du hast also nur die Möglichkeit, mit deiner rumänischen FE zur CZ-FE-Stelle zu gehen und dort gegen Verzicht auf die rumänische eine Erweiterung der tschechischen zu beantragen, dann stehst du genauso da wie jetzt. Oder du gehst gleich in D zu deinem FS-Büro, verzichtest dort auf alle ausländischen FEe und beantragst eine neue deutsche. Wo ist das Problem? Solche Tricks, die du dir vorstellst, funktionieren selbstverständlich nicht. Übrigens gilt meiner Meinung nach in allen Ländern, egal, ob EU oder nicht, dass ein neuer FS nur gegen Abgabe des alten erteilt wird. An einen isolierten rumänischen FS einer Klasse kommst du also nur ran, wenn du denen ausdrücklich im Fragebogen vorlügst, dass du noch keine andere Fahrerlaubnis für eine andere Klasse hast. Das mag ja angehen, aber immerhin kannst du dann nicht mit dem Auto nach Rumänien reisen :-). Illegal geht immer vieles, das würde ich aber nicht als eine Zwickmühle für D. bezeichnen. -------------------- |
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17.07.2005, 11:14
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#818
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
@Lexus
Die jetzige CZ B EU-FE soll RO nicht verschwiegen werden. RO kann aber zur Zeit die CZ EU-FE nicht erweitern, weil nicht in der EU. Somit würde dort die Ausstellung einer seperaten Klasse A FE erfolgen. Warum sollte in RO daraufhin die CZ B EU-FE einziehen wollen? Gehe ich dann 2007 zur dt. FEB und beantrage die Erteilung / Zusammenschreibung einer dt. FE würde eine Verweigerung Zitat Die Erteilung einer deutschen FE kann ja jederzeit beantragt werden, aber es müssen eben die deutschen Voraussetzungen erfüllt werden (§ 30 FeV). dazu führen, daß ich ab diesem Zeitpunkt gegen EU Recht verstoßen muß, weil dann auch das nationale RO Papier eine EU-FE - meine zweite EU-FE - ist. Nach dem Wohnsitzprinzip innerhalb der EU wäre die dt. FEB 2007 zuständig. Natürlich bin ich bereit dann beide FEs im Tausch gegen eine dt. A+B FE zurückzugeben. Das heißt die CZ B EU-FE und die RO nationale A FE - aber in ihrer Rechtswirkung jetzt EU-FE. Warum soll die CZ für das Zusammenschreiben 2007 zuständig sein - ich wohne in D. Wie kann D. die Umschreibung verweigern, wenn ich mich im Fall des Behalts strafbar machen müßte, jedoch auch keine der FEs einzeln ohne Klassenverlust zurückgeben kann. Die Strafbarkeit rührt schließlich nur daher, daß sich der eine Schein über Nacht durch EU Beitritt von RO verwandelt hat. Eine Abgabe einer der FEs ohne Umtausch hieße doch, daß Unionsbürger den Beitritt eines neuen Staates in die Union in solchen Fällen mit FE Klassenverlust bezahlen müßten. @FEB Experts - Wie handelt D. jetzt, wenn ein Pole mit einer NL Klasse B EU-FE und einer alten, (vor Beitritt), polnischen A FE vorbeikommt und um Zusammenschreibung bittet? |
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17.07.2005, 12:10
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#819
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 147 Beigetreten: 08.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10165 |
Ich sehe das wie Lexus. Im Besitz von zwei FS kann nicht legal sein. Ich nehme mal an das du wenn du in RO lebst du auch nur 185 Tage mit deinem CZ FS fahren darfst (da ja ausländischer FS). Und danach musst du deinen CZ FS in einem RO FS umschreiben lassen. Einen RO FS erwerben kannst du auch nur wenn du dort lebst (also auch wieder die 185 Tage). Das heißt für mich, daß wenn du deinen CZ FS angibst und eine neue Klasse erworben werden soll, wird der CZ FS an die CZ zurückgeschickt und du erhältst einen RO mit den Klassen der CZ und der neu erworbenen in RO.
Das ist nicht anders als wenn man einen D FS in CZ erweitern will. Ob EU oder nicht EU ist meiner Meinung nach in diesen Fall egal. L.G. schmidt3121 |
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17.07.2005, 12:24
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#820
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Die A FE ist im Rahmen eines Urlaubs dort geplant - nicht leben. Warum sollte sich Rumänien oder Bulgarien zur Zeit an die 185 Tage Regel halten - die sind noch nicht in der EU. Sobald ich die dortigen Bedingungen kenne werde ich sie hier posten. Ich vermute aber eher "lockere" Regeln dort.
Zitat Das heißt für mich, daß wenn du deinen CZ FS angibst und eine neue Klasse erworben werden soll, wird der CZ FS an die CZ zurückgeschickt und du erhältst einen RO mit den Klassen der CZ und der neu erworbenen in RO. Das wäre natürlich ein KO Kriterium. Hoffe, daß sich zumindest eins der beiden Länder, (Rumänien oder Bulgarien), nicht so verhält. |
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17.07.2005, 12:57
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#821
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Zitat (strichachtdoktor @ 17.07.2005, 01:40) Also, in so einem Fall wuerde ich mich erstmal an einen Fachanwalt meines Vertrauens wenden ... Kein Wort ohne Anwalt, um genau zu sein. Ich habe meinem RA schon angemailt, mal sehen was er mir ratet. Also wenn ich das richtig verstehe "schreibe" oder "sage" ich der FEB das ich von nichts weis und wo zum Teufel die das her haben? "Ich habe keine EU-FS und fertig"!!! Das geht dann so lange bis ich mal angehalten werde. Und dann geht das von vorne los. Aber wenn ich nun alles "leugne", was kann die FEB unternehmen um mir irgendwann einen MPU oder so auf zu brummen? |
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17.07.2005, 13:12
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#822
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Rolrick @ 17.07.2005, 13:57) Das geht dann so lange bis ich mal angehalten werde. Wenn die Jagdt schon eröffnet ist .. . Vielleicht mal ein paar Wochen auf ÖPNV oder Mofa umsteigen .. Frage ist natürlich ob sie schon einen verwertbaren Beweis haben, daß Du eine EU-FE besitzt. |
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17.07.2005, 13:56
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#823
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Ich hätte ja nichts dagen gehabt wenn durch eine Kontrolle der die Dinge Ihren Lauf genommen hätten.
Kann man ja dann eh nichts machen. Aber so finde ich das schon eine Sauerei, ich dachte eigentlich das die Schnüffelei vorbei wäre. Aber naja, da kann man mal sehen. Mich wundert echt bald garnichts mehr. Da bekommt der Spruch: Ihr könnt mich alle mal am Arsch lecken, ich mach das nicht mehr mit. eine völlig neue Bedeutung. Damit meine ich nicht euch, ist doch wohl klar. |
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17.07.2005, 14:34
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#824
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Medusa @ 17.07.2005, 12:14) @Lexus Die jetzige CZ B EU-FE soll RO nicht verschwiegen werden. RO kann aber zur Zeit die CZ EU-FE nicht erweitern, weil nicht in der EU. Somit würde dort die Ausstellung einer seperaten Klasse A FE erfolgen. Warum sollte in RO daraufhin die CZ B EU-FE einziehen wollen? Ob mit oder ohne EU: jedes Land kassiert einen vorhandenen Führerschein ein, bevor es einen neuen ausstellt. Das war schon immer so, seit die IntVO in Kraft ist. Es besteht auch gar kein Bedürfnis, dir den alten FS zu lassen: Da du in Rumänien einen Wohnsitz haben musst (185-Tage-Regelung galt und gilt auch außerhalb der EU schon immer, ist keine Erfindung der EU, sondern von der EU nur übernommen worden aus den vorher schon verbindlichen internationalen Verträgen!), bist du auch kein EU-Bürger mehr, wenn du in Rumänien irgendwas beantragst. Das sind alles Phantastereien. -------------------- |
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17.07.2005, 17:11
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#825
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
Zitat (Rolrick @ 17.07.2005, 14:57) Zitat (strichachtdoktor @ 17.07.2005, 01:40) Also, in so einem Fall wuerde ich mich erstmal an einen Fachanwalt meines Vertrauens wenden ... Kein Wort ohne Anwalt, um genau zu sein. Ich habe meinem RA schon angemailt, mal sehen was er mir ratet. Also wenn ich das richtig verstehe "schreibe" oder "sage" ich der FEB das ich von nichts weis und wo zum Teufel die das her haben? - keine aussage machen - fs-stelle anschreiben, woher sie diese infos haben, mit ziel, dass sie evtl. ungültig sind -auf jeden fall anwalt kontaktieren |
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17.07.2005, 17:13
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#826
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
Zitat (Lexus @ 17.07.2005, 16:34) Zitat (Medusa @ 17.07.2005, 12:14) @Lexus Die jetzige CZ B EU-FE soll RO nicht verschwiegen werden. RO kann aber zur Zeit die CZ EU-FE nicht erweitern, weil nicht in der EU. Somit würde dort die Ausstellung einer seperaten Klasse A FE erfolgen. Warum sollte in RO daraufhin die CZ B EU-FE einziehen wollen? Da du in Rumänien einen Wohnsitz haben musst (185-Tage-Regelung galt und gilt auch außerhalb der EU schon immer, ist keine Erfindung der EU, sondern von der EU nur übernommen worden aus den vorher schon verbindlichen internationalen Verträgen!), bist du auch kein EU-Bürger mehr, wenn du in Rumänien irgendwas beantragst. ich denke nicht, dass man sich in der ganzen welt an die 185-tageregelung hält. karibik, afrika...wie es in ro aussieht, da wollte sich m. ja erkundigen:) |
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17.07.2005, 17:21
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#827
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
was ist denn jetzt eigentlich wenn ich nach cz ziehe,dort meinen nl fs abgebe und einen cz fs mache..
und gleichzeitig meinen wohnsitz dort behalte? gilt die nu. dann immer noch? -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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17.07.2005, 18:36
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#828
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Lexus @ 17.07.2005, 15:34) Da du in Rumänien einen Wohnsitz haben musst (185-Tage-Regelung galt und gilt auch außerhalb der EU schon immer, ist keine Erfindung der EU, sondern von der EU nur übernommen worden aus den vorher schon verbindlichen internationalen Verträgen! Wenn Rumänien und Bulgarien sich an irgendeine 185 Tage Regel halten oder eine bestehende FE eines anderen Staates einziehen hast Du natürlich Recht mit Zitat Das sind alles Phantastereien. Ich kann es mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen - auch der CZ waren die 185 Tage bis zum EU Beitritt egal. Polen, Litauen etc. meines Wissens dito. Wenn ich Neuigkeiten dazu habe poste ich es wieder. Wird sich aber noch etwas hinziehen. |
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17.07.2005, 18:50
Beitrag
#829
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (gerri @ 17.07.2005, 18:21) was ist denn jetzt eigentlich wenn ich nach cz ziehe,dort meinen nl fs abgebe und einen cz fs mache.. und gleichzeitig meinen wohnsitz dort behalte? gilt die nu. dann immer noch? Wie auch immer Du zu einer anderen EU-FE kommst, lt. mehrfachen Threadinfos soll die NU FE bezogen sein. Besorg Dir doch mal einen kostenlosen VZR Auszug und schau was da genau zur NU drinsteht. Wäre auch fürs Forum interessant .. |
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17.07.2005, 21:01
Beitrag
#830
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
@michaelp100
- fs-stelle anschreiben, woher sie diese infos haben, mit ziel, dass sie evtl. ungültig sind ------------------------------------------------------------------ Kannst du mir auch sagen wo das im EHG-Urteil steht??? Ich meine ich kann mich wage daran erinnern das da was stand über Auskunfterteilung. |
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17.07.2005, 21:32
Beitrag
#831
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Das hat mit dem EuGH-Urteil nichts zu tun.
Ich denke, michaelp bezog die Aussage auf ein, hier früher mal kursierendes Urteil, in dem die Weitergabe bestimmter Daten ohne Anlass als unzulässig eingestuft worden ist. Allerdings ging es dort nicht um eine verkehrsrechtliche Problematik. Die Weitergabe der FE-Daten ist, auch nicht anlassbezogen, durch die entsprechenden Datenschutzgesetze der einzelnen BL gedeckt. Sich auf Unzulässigkeit zu berufen, dürftenicht funktionieren. -------------------- |
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17.07.2005, 22:08
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#832
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (RA XDiver @ 17.07.2005, 22:32) Datenschutzgesetze der einzelnen BL Ja, ne, is klar, ne ... Was so ein Vorgehen noch mit dem Schutz von Daten zu tun haben soll ... Allerdings ist die Weitergabe von Daten rund um den Fuehrerschein nicht nur seit langem geplant und teilweise schon umgesetzt (Stichwort: Eucaris), sondern wird allgemein begruesst und macht - gerade in einem weiterwachsenden Europa - ordnungspolitisch sicherlich Sinn. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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18.07.2005, 00:07
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#833
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Zitat (Rolrick @ 17.07.2005, 01:11) Grenzkontrolle war Dez.04, sie fanden jedoch NICHTS und schickten aber im März04 trotzdem eine Meldung ab Wie ist denn die Grenzkontrolle damals genau abgelaufen ? Was für eine Meldung im März 2004 ? |
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18.07.2005, 00:31
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#834
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Hat sich geklärt. Hab grad Deine älteren Postings gelesen.
Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 18.07.2005, 07:11 |
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18.07.2005, 00:40
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#835
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Zitat (mirko1 @ 17.07.2005, 10:06) Wäre der Hammer wenn die Deutschen nun einfach bei CZ und PL nachfragen wer den nun einen FS gemacht hat, dann bekommt D uns alle und das auch ohne Kontrolle. Das CZ und PL da mitspielen wundert mich, Europa machts möglich. hmmmm? Das glaube ich nicht. Bei Rolrick wurde sicher speziell in CZ angefragt ob er denn nun einen Schein hat. |
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18.07.2005, 00:43
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#836
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Zitat (Bayer @ 18.07.2005, 01:07) Zitat (Rolrick @ 17.07.2005, 01:11) Grenzkontrolle war Dez.04, sie fanden jedoch NICHTS und schickten aber im März04 trotzdem eine Meldung ab Wie ist denn die Grenzkontrolle damals genau abgelaufen ? Was für eine Meldung im März 2004 ? Es war halt eine "normale" 4 Mann Grenzkontrolle im Zug. Sachen durchsucht, Grund der Reise erfragt (ich sagte ich war auf Geschäftsreise da ich Selbsständig bin) und Papiere gecheckt. Alles war I.O. Dann im März`05 bekomme ich Post von meiner FEB, ich soll Stellung nehmen zu einem Schreiben der Grenzpolizei. Dort stand dann u.a. drinn das die Grenzer bei mir "Unterichtsmaterial, Fragebögen und Quittungen u.s.w." gefunden hätten. Daraufhin machte ich dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Grenzer. Im Mai`05 kam dann ein Brief von der Grenzpolizei zurück, mit folgenden Wortlaut: .....................Die GPS XXXXXXXX wird Ihre Fahrerlaubnisbehörde dahingehend unterrichten, dass tatsächlich bei Ihnen keine entsprechenden Unterlagen aufgefunden worden sind. Der erwähnte Standartsatz mit lediglich deklaratorischen Wert hat bei Ihnen begreiflicherweise zu einem Mißverständnis geführt. Hierfür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen. Ist das vieleicht eine "verspätete Rache"? |
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18.07.2005, 00:55
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#837
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Nach dem Schriftverkehr ist doch logisch, daß sich Deine FSSt in CZ erkundigt hat, ob Du jetzt im Besitz eines CZ-FS bist. Und da wunderst Du Dich woher Sie auf einmal die genauen Daten Deines Scheins kennen.
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18.07.2005, 01:00
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#838
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Zitat (Bayer @ 18.07.2005, 01:55) Nach dem Schriftverkehr ist doch logisch, daß sich Deine FSSt in CZ erkundigt hat, ob Du jetzt im Besitz eines CZ-FS bist. Jo, das dachte ich auch erst, aber ich habe mir den Brief von der FSSt grad nochmal zur Brust genommen. Da steht: Von der Grenzpolizei erhielt ich nunmehr am 30.06.2005 die Mitteilung, dass Sie im Besitzeiner EU-FS sind. Es war die Grenzpolizei. |
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18.07.2005, 01:11
Beitrag
#839
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 02:00) Da steht: Von der Grenzpolizei erhielt ich nunmehr am 30.06.2005 die Mitteilung, dass Sie im Besitzeiner EU-FS sind. Es war die Grenzpolizei. Da haben wahrscheinlich die Grenzpolizisten einfach ihre CZ-Kollegen darum gebeten sich zu erkundigen. Die haben dann gesagt:"Jo der hat nen Schein mit der Nummer XXX und so weiter" . Und dann haben die Grenzpolizisten das an Deine FSSt weitergegeben. Über diesen Weg kann das recht schnell gehen. |
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18.07.2005, 01:24
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#840
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Mal sehen was mir mein Anwalt rät.
Ich würde denen jedenfalls (Sorry für meine Ausdrucksweise) mal so richtig auf den Tisch Kaken. Man könnte grad denken das die nichts anderes zu tun haben, als den Bürgern ständig auf den Geist zu gehen und Schwierigkeiten zu machen. |
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18.07.2005, 06:26
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#841
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 01:43) Daraufhin machte ich dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Grenzer. Das war ganz klar das klassische Eigentor. Auf dem kleinen Dienstweg über die CZ-Grenzer ist es für die Grenzpolizei absolut kein Problem, an deine FS-Daten zu kommen. Du hast die Grenzer geärgert, daraufhin haben sie dich ganz gewaltig geärgert. Du hast das also selbst verschuldet. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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18.07.2005, 07:15
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#842
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Also Leute, wenn Ihr das SO macht, oder machen wollt, dann braucht Ihr Euch echt ueber nichts mehr zu wundern ...
In der Zeit, in der ich (u.a. wg. des Erwerbs der PL-FE) in Polen gelebt habe und auch dort gemeldet war, bin ich zigmal zwischen D und PL hin und her gependelt. Am Anfang im Zug und, nachdem ich den Schein hatte, dann mit dem Fahrzeug. Jedesmal bei der Ein- und Ausreise wurde ich kontrolliert. Und obwohl es Gruende fuer die Annahme von Eintragungen zu meiner Person gibt, waren alle Kontrollen auf die Ein- und Ausfuhr nicht angemeldeter Waren konzentriert (auch im Wagen) bzw. beschraenkten sich auf normale Fragen, wie "Wo leben Sie in Polen? Was machen Sie in Polen? Wovon leben Sie in Polen?", auf die die Herren selbstverstaendlich normale Antworten bekommen haben. Einmal, direkt hinter der Grenze, wurde ich dann zusaetzlich nicht nur vom Zoll oder BGS kontrolliert, sondern von der Polizei - normale Fahrzeug-/Gurt-/Licht- oder Sonstwas-Kontrolle. Da ich einen polnischen Wohnsitz angeben konnte und mich direkt hinter der polnischen Grenze befand, wurde selbst da offensichtlich nicht wirklich kontrolliert und/oder der PL-FS weitergegeben (An wen eigentlich, wenn man in D nicht gemeldet ist ???). Das ist jetzt gut sechs Monate her und ich rechne eigentlich nicht damit, dass da noch was kommt. (Falls ja, schaun´mer ma ...) Alle Kontrollen waren "hoeflich", wenn nicht "freundlich" - von beiden Seiten - und (bisher!) ausgesprochen folgenlos. Da ich das selbst erlebt habe, denke ich mal, hat es auch etwas damit zu tun, wie man "in den Wald rein ruft". Bei mir hat man sicher, gerade bei den Zugkontrollen, gesehen, dass ich polnische Fahrschulunterlagen/Lernunterlagen dabei hatte. Aber niemand hat mir diesbezueglich weiterfuehrende Fragen gestellt ... Wenn man natuerlich an der Grenze eine "Riesen-Welle" macht und mit Dienstaufsichtsbeschwerden auf voellig harmlose Fragen/Kontrollen antwortet, dann braucht man sich doch echt nicht zu wundern, wenn die sich den Namen merken. Da kann ich Andreas eigentlich nur voll und ganz zustimmen: Eigentor ! Die Leute da machen doch nur einen (wichtigen) Job ... Und ein vernuenftiger Anwalt wird Dir, @Rolrick, auf keinen Fall empfehlen, mal so richtig auf den "Tisch zu kacken"; eher schon, den "Ball flach zu halten" und eine MPU zu machen ... Aber warte mal ab. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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18.07.2005, 09:18
Beitrag
#843
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 |
Hallo,
nur mal so nebenbei. Bin am Freitag nun zum 2ten mal angehalten worden. Wieder das übliche. Drogentest! Wieder negativ.Sie haben geprüft ob meine Speerfrist abgelaufen ist. Ob sie es weiterleiten weiß ich nicht. Direkt beim Vorzeigen meines CZ-FS habe ich ihnen alles erzählt. Führerschein weg, Speerfrist abgelaufen und nach Kenntnis des EUGH-Urteil ab in die CZ. Ich benutzte auch den Ausdruck Gesetzeslücke. Mal schauen was wird. Zuletzt bin ich am 31.05 angehalten worden. Dieser Polizist wollte die Sache auf jeden Fall an die FSB weiterleiten. Bis jetzt habe ich noch nichts bekommen. Kann aber wohl jeder Zeit passieren das ich ein Schreiben erhalte. Vielleicht sogar schneller im Bezug auf die neuerliche Kontrolle. Etwas traurig macht mich das schon wenn ich darüber Nachdenke. Naja noch spüre ich die Auswirkungen nicht. |
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18.07.2005, 10:30
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#844
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 05.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8226 |
Ich habe heute mit der FSST in Nürnberg telefoniert und zwar mit der Abteilungsleiterin Frau K**z und habe ihr meinen Fall geschildert.
1996 D-Schein gemacht 1999 (Juni) wegen 20 Punkten ab zur MPU-nicht bestanden 1999 (Dezember) nochmal MPU - D-Schein zurück 1999-2001 3 Alkohol-Fahrten mit 0,57 - 0,66 - 0,61%o 2001 (Dezember) MPU-nicht bestanden 2002 (Dezember) MPU-nicht bestanden 2003 (Dezember) Alkoholfahrt mit Mofa 0,77%o 2005 (Februar) CZ-Schein gemacht Ich habe ihr gesagt daß ich seit ich im Dezember 2003 das letzte mal mit Alk gefahren bin und auf Abstinenz umgestellt habe und daß ich seit dem auch trocken bin bla, bla, bla, ....das ganze kennt ihr ja alle!........ Habe sie genau wegen dem EU-Schein ausgefragt und sie meinte sie hat seit diesem Jahr erst 3 Anfragen diesbezüglich ans KBA Flensburg geschikt und sie hat im Moment so viel zu tun daß sich die ganzen Akten ca. 1 Meter hoch stapeln. Eine MPU wird NICHT IMMER angeordnet auch nicht wenn vor Jahren mal eine fällig gewesen wäre! Es kommt immer auf den Einzelfall an meinte sie! Sie konnte mir aber nicht genau sagen ob sie meine Akten zur Überprüfung schon ans KBA gesendet hat da sie so viel zu tun hat. Auch bejahte sie daß es etwas neues vom Bundesinnenministerium gäbe-zum Nachteil der EU-FS Besitzer. Sie habe aber noch keine Zeit gehabt das ganze genau zu analysieren... Auf jeden Fall meinte die Dame daß es einige Monate seit einer Kontrolle dauern würde bis sich die entsprechenden FEB bei den EU-Schein inhabern melden da es aufgrund der vermehrten Aktionen etwas länger dauern kann... Ihr könnt Euch gerne mal selber an die entsprechende Dame wenden - sie ist ruhig-nett und in meinen Augen nicht darauf aus irgendwelche NU zu verschicken... Ich kann nur positives berichten! Name: xxxxxx Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 18.07.2005, 10:40 -------------------- Der der den Adrenalinstoß braucht....
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18.07.2005, 10:47
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#845
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
HILFE!
jetzt hat es mich auch erwischt... habe ein schreiben von der fsst-stelle bekommen. sie erkennen mir das recht ab, von meiner cz-fe (richtige fe-nummer) gebrauch zu machen. der vollzug wird sofort angeordnet. Begründung. § 11 Abs. 2 Verordnung über internationalen draftfahrzeugverkehr in verbindung mit §4+11 Fev, ausserdem §7 Fev, § 20 abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung. weiter: verstoss gegen das wohnsitzprinzip! (die fsst-stelle, wo ich gemeldet bin, wei für jede art von fe zuständig) - und ich bin ungeeignet, da ich nach mpu-aufforderung meinen antrag zurückgezogen habe!! ausserdem erwähnen sie drei drogenvergehen, (3X geringe menge von max 7 gr. thc und sie schliessen auf konsum... jetzt bin ich hilflos, bitte um viele antworten |
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18.07.2005, 11:00
Beitrag
#846
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Zitat (Andreas @ 18.07.2005, 07:26) Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 01:43) Daraufhin machte ich dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Grenzer. Das war ganz klar das klassische Eigentor. Auf dem kleinen Dienstweg über die CZ-Grenzer ist es für die Grenzpolizei absolut kein Problem, an deine FS-Daten zu kommen. Du hast die Grenzer geärgert, daraufhin haben sie dich ganz gewaltig geärgert. Du hast das also selbst verschuldet. Nun, wenn man bedenkt das die Grenzer damals gelogen hatten bei der Behauptung die hätten bei mir "Fragebögen, Unterichtsmaterial u.s.w" gefunden. Dann bin ich persönlich der Meinung das man sich da schon beschweren sollte und muß. Das ganze Theater wäre ja (wenn ich nichts unternommen hätte) schon im März`05 losgegangen. Habe ich quasi Zeit geschunden. Aber gut zu wissen das sich nichts, aber auch überhauptgarnichts hier in diesen Staat geändert hat. Trotzdem würde ich das immer wieder so machen, bei den wenigen Rechten die wir als Bürger der BRD noch haben. |
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18.07.2005, 11:03
Beitrag
#847
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Zitat (michaelp100 @ 18.07.2005, 11:47) HILFE! jetzt hat es mich auch erwischt... habe ein schreiben von der fsst-stelle bekommen. sie erkennen mir das recht ab, von meiner cz-fe (richtige fe-nummer) gebrauch zu machen. der vollzug wird sofort angeordnet. Begründung. § 11 Abs. 2 Verordnung über internationalen draftfahrzeugverkehr in verbindung mit §4+11 Fev, ausserdem §7 Fev, § 20 abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung. weiter: verstoss gegen das wohnsitzprinzip! (die fsst-stelle, wo ich gemeldet bin, wei für jede art von fe zuständig) - und ich bin ungeeignet, da ich nach mpu-aufforderung meinen antrag zurückgezogen habe!! ausserdem erwähnen sie drei drogenvergehen, (3X geringe menge von max 7 gr. thc und sie schliessen auf konsum... jetzt bin ich hilflos, bitte um viele antworten Das tut mir Leid für dich. Ehrlich. Wie ist die FSSt aufmerksam geworden? Bist du mal kontrolliert worden? |
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18.07.2005, 11:04
Beitrag
#848
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 126 Beigetreten: 11.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10223 |
Zitat (michaelp100 @ 18.07.2005, 11:47) HILFE! jetzt hat es mich auch erwischt... habe ein schreiben von der fsst-stelle bekommen. sie erkennen mir das recht ab, von meiner cz-fe (richtige fe-nummer) gebrauch zu machen. der vollzug wird sofort angeordnet. Begründung. § 11 Abs. 2 Verordnung über internationalen draftfahrzeugverkehr in verbindung mit §4+11 Fev, ausserdem §7 Fev, § 20 abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung. weiter: verstoss gegen das wohnsitzprinzip! (die fsst-stelle, wo ich gemeldet bin, wei für jede art von fe zuständig) - und ich bin ungeeignet, da ich nach mpu-aufforderung meinen antrag zurückgezogen habe!! ausserdem erwähnen sie drei drogenvergehen, (3X geringe menge von max 7 gr. thc und sie schliessen auf konsum... jetzt bin ich hilflos, bitte um viele antworten Also, als erstes zum Anwalt, da Fristen laufen. Woher wollen die wissen, das (wenn überhaupt) du gegen das Wohnortprinzip verstoßen hast? Eventuelle, aber auch nicht billige Lösung. Ins Ausland verziehen, Wohnung anmieten, FS umschreiben. (Was kosten eigentlich Wohnungen in Polen?) Dann biste nur noch zu Besuch in D. Wenn du dann im Ausland wohnst, fragst du nach einer freiwilligen MPU. Die geht ja dann leider nicht. Aber die wissen dann Bescheid. Notfalls halt Gewerbe im Ausland eröffnen. gruß maboe |
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18.07.2005, 11:07
Beitrag
#849
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
@murksel
Diese Vorschläge funktionieren, wenn überhaupt, nur, solange noch keine NU ausgesprochen ist. Dafür ist es jetzt eindeutig zu spät. Kleine Frage an michaelp: Kommst du nicht aus Niedersachsen, wo lt. gabriel7 eine NU gar nicht vorkommt? -------------------- |
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18.07.2005, 11:09
Beitrag
#850
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
niedersachsen, ja
ausserdem, die anderen bekamen immer eine frist zur abgabe einer mpu, bei mir wird gleich gesagt, ich sei ungeeignet, da ich meinen antrag zurückgezogen habe. ist das rechtens. und was passiert, wenn ich nachweise, ich lebe seit 2 wochen im eu-ausland? was passiert, wenn ich nachweise, ich lebe in einem anderen zuständigkeitsbereich? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 10:29 |