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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 19.07.2005, 07:17
Beitrag #881


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@michaelp100
Ich waere beim Abfassen von Briefen an die StA etwas vorsichtiger bzw. zurueckhaltender. Denn sowas kommt gerne zurueck ... Ueberdies glaube ich nicht, dass "viel schreiben" hilft. Nochmal: Du brauchst einen Anwalt.

@rolrick
Eine NU wird kommen und wird auch nicht durch so ein Schreiben aufgehalten. Du musst Dir vorstellen, dass es den Mitarbeitern einer FEB "furzpiepegal" ist, was Du machst, was Du willst, warum Du etwas machst und so weiter. Denen geht es einzig und allein darum, Dich als ehemaligen Verkehrssuender nicht wieder auf die Strasse zu lassen, ohne dass Du vorher eine positive MPU vorgelegt hast, bzw. ohne dass Du vorher Deine Eignung bewiesen hast.

Der beste Weg fuer Dich waere, einfach in Oesterreich zu bleiben und Deine Frau nachzuholen. Alles andere ist vergebliche "Liebesmueh" ... Das mit Oesterreich wuerde ich uebrigens nicht so an die grosse Glocke haengen, sonst musst Du da auch noch zur MPU ...


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Bayer
Beitrag 19.07.2005, 09:02
Beitrag #882


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@michaelp100:
Schreibe das nächstemal direkt an Bundespräsident Köhler. Sag du hättest kein Vertrauen mehr in Deine FSSt. Er wird sie dann auflösen und du darfst eine neue wählen.
Thats all !
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Commodore25E
Beitrag 19.07.2005, 09:05
Beitrag #883


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Zitat (Bayer @ 19.07.2005, 10:02)
@michaelp100:
Schreibe das nächstemal direkt an Bundespräsident Köhler. Sag du hättest kein Vertrauen mehr in Deine FSSt. Er wird sie dann auflösen und du darfst eine neue wählen.
Thats all !

Bitte????? blink.gif blink.gif


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RA XDiver
Beitrag 19.07.2005, 09:17
Beitrag #884


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@Commo

Seit wann so humorlos? Bayer hat lediglich die Smilies vergessen. Die ironie war doch wohl deutlich zu erkennen.... wink.gif

@Bayer

Nicht schlecht der Witz.... laugh2.gif


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Fabi
Beitrag 19.07.2005, 11:15
Beitrag #885


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Zitat (RA XDiver @ 19.07.2005, 10:17)
@Commo

Seit wann so humorlos?




Der war ja noch besser rofl1.gif
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Commodore25E
Beitrag 19.07.2005, 11:20
Beitrag #886


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Weil ich, sorry, solch feine Ironie von @bayer bisher nicht gekannt hatte. Deshalb war ich etwas verwirrt.

Nun denn, nix für ungut.

Gut ist er aber, der Joke wink.gif rolleyes.gif


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Rolrick
Beitrag 19.07.2005, 11:34
Beitrag #887


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Zitat (strichachtdoktor @ 19.07.2005, 08:17)
@rolrick
... Das mit Oesterreich wuerde ich uebrigens nicht so an die grosse Glocke haengen, sonst musst Du da auch noch zur MPU ...

Ein Arbeitskollege von mir mußte den MPU machen, in Österreich.

Glaubt es mir, den besteht jeder.
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Monty
Beitrag 19.07.2005, 12:43
Beitrag #888


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@alle: Eine Frage beschäftigt mich nun doch noch: Wer den steinigen gerichtlichen Weg der Anfechtung der NU geht, verschiebt er damit die Wirksamkeit der NU zeitlich gesehen? Auf deutsch: Verlängert der Weg der Gerichtsbarkeit die Zeit bis zur Abgabe des FS? Oder tritt die NU ein, egal ob man dagegen klagt...

Monty


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RA XDiver
Beitrag 19.07.2005, 12:47
Beitrag #889


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Wenn die vorläufige Vollstreckbarkeit des (NU)Bescheides angeordnet ist, dann ist sie sofort gültig.

Dagegen gibt es dann den einstweiligen RS, bis zu dessen Entscheidung die NU jedoch weiterhin Bestand hat.


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Monty
Beitrag 19.07.2005, 13:27
Beitrag #890


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@RA XDiver: Danke...ich hatte auf deine AW gehofft und den Inhalt so befürchtet...;-) Es ist zum Haareraufen mit dieser NU, wenn ich keine Glatze hätte!

Monty


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andrexx
Beitrag 19.07.2005, 18:16
Beitrag #891


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@mr.T.
habe drei "Alkohohltaten hinter mir, 91,94,00. Promille 1,2 Prom und 1,4, das letzte war dann 1,5 Promille.Eine negative mpu.1997 und 7monate später ne positive.Nach Bekannt werden des cs.-fs.2005,aufforderung zur mpu, diese mußte negativ sein bei drei Alkoholfahrten.danach kam noch mal eine Aufforderung, wo ich die Gelegenheit gehabt hätte mich persönlich zu äußern, worauf ich den Wohnsitz änderte und nach cz zog.
nun die NU und zurück an die fsst. whistling.gif


Was meint ihr, kann ich bis zur Öffentlichen NU noch fahren?
Danke für Eure Antworten
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Peter Lustig
Beitrag 19.07.2005, 18:42
Beitrag #892


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Aktuelles Urteil zur Nutzungsuntersagung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 01.07.05.

Bitte den lila markierten Absatz in Abschnitt II beachten. Danach ist bisher nur sicher, dass nix sicher ist. wink.gif
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Uwe W
Beitrag 19.07.2005, 19:06
Beitrag #893


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Ich finde es bemerkenswert, dass sowohl der VGH München als auch das OVG Koblenz die Rechtsfrage, ob allein aufgrund von Umständen, die zeitlich vor Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis liegen, eine NU angeordnet werden kann, als offen bezeichnen.

Dass die OVG's dann zu unterschiedlichen Ergebnissen im Einzelfall kommen, verwundert nicht: Im Koblenzer Fall hatte die Behörde die schlechteren Karten. Im Münchener Fall hatte der Betroffene der Führerscheinstelle erst im letzten Herbst ein negatives Gutachten zukommen lassen.

Zitat
Danach ist bisher nur sicher, dass nix sicher ist.
Und das ist der Zwischenstand im 9. EUGH-Thread!


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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michaelp100
Beitrag 19.07.2005, 21:56
Beitrag #894


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wink.gif
Zitat (Andreas @ 19.07.2005, 08:29)
Zitat (michaelp100 @ 19.07.2005, 00:34)
KRIEG GEHT WEITER!!!!!!!!!!

Ich würde eher sagen, du machst dich mit diesen Schreiben nur lächerlich. Die Staatsanwaltschaft wird mit deinen Schreiben sicher viel Spaß haben. rolleyes.gif

Vielleicht stimmt deine Aussage -obwohl- ...haben viele vor dem eugh-urteil auch gesagt...
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michaelp100
Beitrag 19.07.2005, 22:21
Beitrag #895


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Zitat (Uwe W @ 19.07.2005, 01:08)
nee, schon 20
Mit §20(2) VwGO ist wahrscheinlich § 80(2) gemeint??? Wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit?

nee, schon § 20
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Uwe
Beitrag 19.07.2005, 22:56
Beitrag #896


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Wieder mal diverse Offtopic Beiträge hierher entsorgt.

Ich bitte dringendst um Einhaltung der Nettiquette und besonders um Unterlasung persönlicher Auseinandersetzungen. Diese können per PN ausgetauscht werden und gehören nicht hierher.


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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mirko1
Beitrag 20.07.2005, 09:35
Beitrag #897


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Zitat
Nach dem gegenwärtigen Stand der rechtlichen Überzeugungsbildung des Senats ergibt sich aus dem Wortlaut der einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen (Art. 1 Abs. 2, Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 EWG) und der bisher vorliegenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29.4.2004 Az. C-476/01 - Frank Kapper ) nicht, dass die inmitten stehende Vorgehensweise der bayerischen Behörden mit den europarechtlichen Vorgaben keinesfalls in Einklang steht; andererseits muss ernsthaft mit der Möglichkeit gerechnet werden, dass der Europäische Gerichtshof dem Gemeinschaftsrecht eine Auslegung geben könnte, angesichts derer der Bescheid der Antragsgegnerin vom 15. Februar 2005 u.U. keinen Bestand haben könnte.


Kann mir das mal jemand Bitte auf Deutsch übersetzen?
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Tortenjan
Beitrag 20.07.2005, 09:58
Beitrag #898


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Ist doch ganz einfach: Momentan sieht das Gericht die FEB im Recht, will aber nicht ausschließen, daß der EuGH auch anders entscheiden könnte wink.gif Mit anderen Worten: Nix genaues weis man nicht, oder: Weitere 9 EuGH-Threads wetrden noch folgen tongue.gif


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Perplex
Beitrag 20.07.2005, 10:41
Beitrag #899


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Kaum bin ich mal ein Paar Tage weg, muss ich mich wieder Seitenweise einlesen. *unkommentiertlass*

Zitat (Lexus @ 17.07.2005, 15:34)
Ob mit oder ohne EU: jedes Land kassiert einen vorhandenen Führerschein ein, bevor es einen neuen ausstellt. Das war schon immer so, seit die IntVO in Kraft ist.

Das galt wohl so im Westen, aber nicht im ehemaligen Warschauer Pakt. Da können auch andere Regelungen gelten. Warum soll ein Tourist in Rumänien oder Bulgarien nicht die Möglichkeit haben, einen Führerschein zu machen? In Tschechien war das ja auch möglich!

Zitat (Lexus @ 17.07.2005, 15:34)
Es besteht auch gar kein Bedürfnis, dir den alten FS zu lassen: Da du in Rumänien einen Wohnsitz haben musst (185-Tage-Regelung galt und gilt auch außerhalb der EU schon immer, ist keine Erfindung der EU, sondern von der EU nur übernommen worden aus den vorher schon verbindlichen internationalen Verträgen!), bist du auch kein EU-Bürger mehr, wenn du in Rumänien irgendwas beantragst.

Auch falsch! Wenn ich außerhalb der EU wohne, dann bin ich immer noch deutscher Staatsbürger & damit EU-Bürger!


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Perplex
Beitrag 20.07.2005, 11:29
Beitrag #900


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Zitat (gerri @ 17.07.2005, 18:21)
Was ist denn jetzt eigentlich wenn ich nach CZ ziehe, dort meinen NL-FS abgebe und einen CZ-FS mache..
und gleichzeitig meinen Wohnsitz dort behalte?
Gilt die NU dann immer noch?

Deine NU bezieht sich doch eindeutig auf Deine NL-Fahrerlaubnis! Wenn Du dann eine Erweiterung in CZ machst, dann kann der Führerschein nicht bei der einen Klasse gültig & für die andere Klasse ungültig sein, auch wenn sich die Klasse B auf die NL-Fahrerlaubnis bezieht.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist kein Fahrverbot!!!


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schmidt3121
Beitrag 20.07.2005, 11:30
Beitrag #901


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@Thommy Bumm
Staatsbürger bleibt man natürlich. Aber die Staatsbürgerschaft ist für das Führerscheinrecht doch unrelevant. Da zählt eben das wo man sich aufhält.
L.G. schmidt3121

PS: Wie sieht es jetzt bei dir aus? Weißt schon was neues? Zahlt dein Vermittler jetzt wieder den Anwalt?
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Perplex
Beitrag 20.07.2005, 11:40
Beitrag #902


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Zitat (schmidt3121 @ 20.07.2005, 12:30)
Wie sieht es jetzt bei Dir aus? Weißt schon was Neues? Zahlt Dein Vermittler jetzt wieder den Anwalt?

Mein Vermittler zahlt nicht, aber mein Anwalt ist mit einer Anzahlung von 50,- € einverstanden, weil er den Fall ja sowieso gewinnt. Ich hatte ihm ja gesagt, dass ich im Moment nicht in der Lage bin, die Kosten zu tragen.


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Perplex
Beitrag 20.07.2005, 12:53
Beitrag #903


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Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 01:43)
Es war halt eine "normale" 4 Mann Grenzkontrolle im Zug.
Sachen durchsucht, Grund der Reise erfragt (ich sagte ich war auf Geschäftsreise da ich Selbstständig bin) und Papiere gecheckt.

Die können fragen was sie wollen & Du kannst antworten was Du willst!
Ich hätte auf Berlinerisch gesagt: "Dat jet dir janischt an!"

Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 01:43)
Dann im März`05 bekomme ich Post von meiner FEB, ich soll Stellung nehmen zu einem Schreiben der Grenzpolizei.
Dort stand dann u.a. drin das die Grenzer bei mir "Unterrichtsmaterial, Fragebögen und Quittungen u.s.w." gefunden hätten.

Na was für ein Glück, dass sie keine Waffen oder Drogen gefunden haben!

Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 01:43)
Daraufhin machte ich dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Grenzer.

Richtig so!

Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 01:43)
Ist das vielleicht eine "verspätete Rache"?

Was hältst Du denn von einer verspäteten Rache von Deiner Seite? Wenn Du jetzt ganz schnell die Fahrerlaubnis in einem anderen Land umschreibst, dann sind die Informationen der Fahrerlaubnisbehörde wieder falsch!

Auf die Frage "haben sie ein CZ-Führerschein?" Kann man zB. mit dem Zitat des Italieners aus der Nescafe-Werbung antworten "Isch abe' aber ga kein CZ-Führerschein!"


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Commodore25E
Beitrag 20.07.2005, 13:23
Beitrag #904


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Zitat (Thommy Bumm @ 20.07.2005, 13:53)
Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 01:43)
Daraufhin machte ich dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Grenzer.

Richtig so!

Warum, Thommy Bumm, warum?????


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Peter Lustig
Beitrag 20.07.2005, 13:40
Beitrag #905


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Zitat (Commodore25E @ 20.07.2005, 14:23)
Warum, Thommy Bumm, warum?????

...weil es beruhigend für die eigene Psyche und das schlechte Gewissen ist. Darum. wink.gif Derartige Beschwerden werden nach Schema F abgearbeitet und landen dann in der Regel in der großen Ablage, wo sie anschließend nimmermehr gesehen wurden. Warum will man sich auch beschweren gegen Leute, die nichts Anderes als ihren Job tun, für den sie bezahlt werden?
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Perplex
Beitrag 20.07.2005, 14:34
Beitrag #906


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Zitat (Commodore25E @ 20.07.2005, 14:23)
Warum, Thommy Bumm, warum?????

Weil die .....löcher es nicht anders verdient haben, wenn sie nur in den Privatunterlagen rum schnüffeln. Wir müssen diesem S.....staat einfach immer wieder die Grenzen zeigen.
Wir haben schließlich auch die DDR überstanden!
Ich kann an solchen Leuten kein gutes Haar lassen, weil ich schon mal, kurz nach der Wende von einem "STASI", der bei Aldi als Hausdetektiv arbeitete, brutal verprügelt wurde, weil ich im Endeffekt keinen Einkaufswagen hatte.

Der Beitrag wurde von Thommy Bumm bearbeitet: 20.07.2005, 14:38


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Fabi
Beitrag 20.07.2005, 14:35
Beitrag #907


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Zitat (Peter Lustig @ 20.07.2005, 14:40)
Warum will man sich auch beschweren gegen Leute, die nichts Anderes als ihren Job tun, für den sie bezahlt werden?



Ihmo wäre es also in Ordnung sich zu beschweren, wenn Sie nicht dafür bezahlt werden think.gif
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Commodore25E
Beitrag 20.07.2005, 14:40
Beitrag #908


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Zitat (Thommy Bumm @ 20.07.2005, 15:34)
...Wir müssen diesem S.....staat einfach immer wieder die Grenzen zeigen.....

Umgekehrt, der Staat zeigt Dir die Grenze, ganz einfach.....

Aber wir sind schon wieder weit offtopic.gif


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Medusa
Beitrag 20.07.2005, 15:02
Beitrag #909


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Zitat (Thommy Bumm @ 20.07.2005, 13:53)
Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 01:43)
Daraufhin machte ich dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Grenzer.

Richtig so!

Wenn man deren Revanche verkraften kann ..
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michaelp100
Beitrag 20.07.2005, 16:20
Beitrag #910


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war es nicht so, dass sich die bisherigen nu´s nur auf eine bestimmte fe bezogen?
ich kenne einen fall, da wird das recht aberkannt, von einer ausländischen fe gebrauch zu machen - darunter fällt jede ausländische fe-. hmmm...
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Perplex
Beitrag 20.07.2005, 17:31
Beitrag #911


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Eine Nutzungsuntersagung kann nur eine Entziehung einer vorhandenen Fahrerlaubnis sein.
Eine vorläufige Entziehung zukünftiger Fahrerlaubnisse ist nicht Möglich!


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RA XDiver
Beitrag 20.07.2005, 17:35
Beitrag #912


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Zitat
Eine Nutzungsuntersagung kann nur eine Entziehung einer vorhandenen Fahrerlaubnis sein. Eine vorläufige Entziehung zukünftiger Fahrerlaubnisse ist nicht Möglich!


Die Behörde kann dem Betroffenen aber allgemein das Recht aberkennen, auf dem Gebiet der BRD von einer ausländischen FE Gebrauch zu machen.

Da nützt dann auch kein Umtausch oder irgendeine anderweitige Neuerwerbung. Mit einer ausländischen FE fährt der Betroffene dann jedenfalls (zunächst) in Deutschland nicht mehr.


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Medusa
Beitrag 20.07.2005, 17:39
Beitrag #913


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Muß eine später erteilte EU-FE nicht gemäß EuGH Urteil trotzdem wieder anerkannt werden?
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Perplex
Beitrag 20.07.2005, 18:11
Beitrag #914


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Zitat (RA XDiver @ 20.07.2005, 18:35)
Die Behörde kann dem Betroffenen aber allgemein das Recht aberkennen, auf dem Gebiet der BRD von einer ausländischen FE Gebrauch zu machen.

Ja, aber nur durch Sperre für die Neuerteilung oder durch ein Fahrverbot!

Zitat (Thommy Bumm @ 20.07.2005, 12:29)
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist kein Fahrverbot!!!


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michaelp100
Beitrag 20.07.2005, 18:17
Beitrag #915


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weshalb bekommen dann nicht alle betroffene eine nu für jede ausländische fe, damit hätte sich doch auch das problem des nochmaligen erwerbs einer eu-fe erledigt. aber andere bekommen "nur" eine nu für eine bestimmte fe. merkwürdig...
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Perplex
Beitrag 20.07.2005, 18:34
Beitrag #916


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Zitat (michaelp100 @ 20.07.2005, 19:17)
Weshalb bekommen dann nicht alle Betroffenen eine NU für jede ausländische FE...?

Weil grundsätzlich nur eine vorhandene Fahrerlaubnis entzogen werden kann!


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RA XDiver
Beitrag 20.07.2005, 18:38
Beitrag #917


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Zitat
Ja, aber nur durch Sperre für die Neuerteilung oder durch ein Fahrverbot!


Falsch. Das wird dann folgendermaßen formuliert:

Dem Betroffenen wird untersagt, auf dem Gebiet der Bundesrepublik von einer ausländischen FE Gebrauch zu machen.

Das so zu formulieren erscheint mir, Einzelfallprüfung vorbehalten, durchaus legitim.

Zitat
Weil grundsätzlich nur eine vorhandene Fahrerlaubnis entzogen werden kann!


Wir reden hier nicht von einer Entziehung der FE, sondern von der Untersagung der Nutzung einer FE. Den Unterschied haben wir hier bereits groß und breit diskutiert.


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Medusa
Beitrag 20.07.2005, 18:48
Beitrag #918


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Muß nochmal nachfragen. Das bedeutet für mich doch von vorneherein eine Nichtanerkennung einer später erteilen EU-FE obwohl keine gerichtliche Sperrfrist vorliegt. Ist das EuGH Urteilskonform??
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Medusa
Beitrag 20.07.2005, 20:26
Beitrag #919


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EU plant verschärfte Überwachung im Schengen-Raum

Zitat
Gemäß der lancierten Vereinbarung der Mitgliedsstaaten sollen Polizeien künftig auf Nachfrage eine ganze Reihe von Informationen austauschen dürfen: Die Liste wird angeführt von Angaben zu Fahrzeugpapieren, Führerscheinen ....
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strichachtdoktor
Beitrag 20.07.2005, 23:13
Beitrag #920


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... wenn die Politiker und Wassertraeger in der EU so weitermachen, werden EU-Buerger eines guten Tages noch als "Generalschuldige" betrachtet, die ihre Entlastung im Einzelfall aus der Untersuchungshaft selber ermitteln duerfen - und das alles wegen ein paar militanter, suizidaler Moslems ...

Aber was, bitte, hat das noch mit dem Thread zu tun ?

@RA XDiver

Ist das so ? Kann eine deutsche Behoerde tatsaechlich heute, fuer praktisch immer, pauschal die Benutzung eines - irgendeines - auslaendischen Fuehrerscheines untersagen ? Ich meine - im medizinischen Sinne mag das gelegentlich sinnvoll sein, dann naemlich, wenn eine Besserung eines die Fahreignung massiv negativ beeinflussenden Gesundheitszustandes nach menschlichem Ermessen nicht zu erwarten ist. Aber sonst ? In allen anderen - hier ueblicherweise gemeinten/diskutierten - Faellen ? Erstmal sind da die 15 Jahre Verwertungsfrist. Dann ist da die EU ...

Also ich denke wirklich nicht, dass das so einfach gehen wird - Widerstand koennte lohnen.

Zum Glueck ist es naemlich nicht so, dass deutsche Beamte so einfach "nein zu Allem" sagen koennen - ein bisschen pruefen werden sie schon muessen.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Lexus
Beitrag 21.07.2005, 11:19
Beitrag #921


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Seh ich auch so.


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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 12:28
Beitrag #922


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.07.2005, 00:13)
Aber was, bitte, hat das noch mit dem Thread zu tun ?

Ganz einfach! blink.gif
Der Terrorismus wird dazu benutzt, um die Freiheit einzuschränken & den Datenschutz zu unterlaufen. Es geht nur um Macht! Wer das Geld hat, hat die Macht. Die stärkere Überwachung der Bevölkerung kostet immer mehr Geld, und das kann man nur wirtschaftlich gestalten, wenn man die eigene Bevölkerung immer mehr drangsaliert & ausbeutet. Dazu ist jedes Mittel Recht, auch die Kriminalisierung rechtschaffener EU-Führerschein-Besitzer. shutup.gif Es geht ja schließlich um die Bekämpfung des Terrorismus! Ein Alkoholiker mit einem LKW ist schließlich eine potenzielle Bombe. Es werden immer Extrembeispiele hergenommen, um die Grenze gegen die Bevölkerung zu verschieben & die Geldsäcke der Machthaber zu füllen.
Ich würde mich nicht wundern, wenn irgendwann 1-€uro-Jobber zur Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden. Das wäre dann wirklich eine gemeinnützige & zusätzliche (weil nicht notwendige) Arbeit! Dafür bieten sich ja dann die arbeitslosen Kraftfahrer an, die eine unbegrenzte Nutzungsuntersagung für ihre gültige EU-Fahrerlaubnis, haben. whistling.gif


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Commodore25E
Beitrag 21.07.2005, 12:35
Beitrag #923


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Thommy, bitte bleib doch mal beim Topic und eröffne, wenn es sein muß, für deine Theorien einen anderen Thread.

ist das sooo schwer?


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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 12:41
Beitrag #924


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Ich bin der Meinung, dass es voll zum Thema passt & mit dieser Meinung stehe ich bestimmt nicht alleine da! unsure.gif


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michael_mk
Beitrag 21.07.2005, 12:42
Beitrag #925


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Zitat (Thommy Bumm @ 21.07.2005, 13:28)
Zitat (strichachtdoktor @ 21.07.2005, 00:13)
Aber was, bitte, hat das noch mit dem Thread zu tun ?

Ganz einfach! blink.gif
Der Terrorismus wird dazu benutzt, um die Freiheit einzuschränken & den Datenschutz zu unterlaufen. Es geht nur um Macht! Wer das Geld hat, hat die Macht. Die stärkere Überwachung der Bevölkerung kostet immer mehr Geld, und das kann man nur wirtschaftlich gestalten, wenn man die eigene Bevölkerung immer mehr drangsaliert & ausbeutet. Dazu ist jedes Mittel Recht, auch die Kriminalisierung rechtschaffener EU-Führerschein-Besitzer. shutup.gif Es geht ja schließlich um die Bekämpfung des Terrorismus! Ein Alkoholiker mit einem LKW ist schließlich eine potenzielle Bombe. Es werden immer Extrembeispiele hergenommen, um die Grenze gegen die Bevölkerung zu verschieben & die Geldsäcke der Machthaber zu füllen.
Ich würde mich nicht wundern, wenn irgendwann 1-€uro-Jobber zur Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden. Das wäre dann wirklich eine gemeinnützige & zusätzliche (weil nicht notwendige) Arbeit! Dafür bieten sich ja dann die arbeitslosen Kraftfahrer an, die eine unbegrenzte Nutzungsuntersagung für ihre gültige EU-Fahrerlaubnis, haben. whistling.gif

ehrlich gesagt kann ich deinen müll den du hier schreibst nicht mehr hören.wenn es dir hier in D nicht gefällt dann wander aus oder sonst was.du laberst hier ein zeug das gibt es ja garnicht,was hat das überhaupt in einem EUGH-Thread zu suchen?
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Rolrick
Beitrag 21.07.2005, 12:47
Beitrag #926


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Zitat (Thommy Bumm @ 21.07.2005, 13:28)
Zitat (strichachtdoktor @ 21.07.2005, 00:13)
Aber was, bitte, hat das noch mit dem Thread zu tun ?

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Der Terrorismus wird dazu benutzt, um die Freiheit einzuschränken & den Datenschutz zu unterlaufen. Es geht nur um Macht! Wer das Geld hat, hat die Macht. Die stärkere Überwachung der Bevölkerung kostet immer mehr Geld, und das kann man nur wirtschaftlich gestalten, wenn man die eigene Bevölkerung immer mehr drangsaliert & ausbeutet. Dazu ist jedes Mittel Recht, auch die Kriminalisierung rechtschaffener EU-Führerschein-Besitzer. shutup.gif Es geht ja schließlich um die Bekämpfung des Terrorismus! Ein Alkoholiker mit einem LKW ist schließlich eine potenzielle Bombe. Es werden immer Extrembeispiele hergenommen, um die Grenze gegen die Bevölkerung zu verschieben & die Geldsäcke der Machthaber zu füllen.
Ich würde mich nicht wundern, wenn irgendwann 1-€uro-Jobber zur Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden. Das wäre dann wirklich eine gemeinnützige & zusätzliche (weil nicht notwendige) Arbeit! Dafür bieten sich ja dann die arbeitslosen Kraftfahrer an, die eine unbegrenzte Nutzungsuntersagung für ihre gültige EU-Fahrerlaubnis, haben. whistling.gif

Ich jedenfalls gebe dir da völlig recht.
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Andreas
Beitrag 21.07.2005, 12:51
Beitrag #927


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Es reicht!!! mad.gif

Die Beiträge sind so etwas von offtopic.gif

Nochmals zur Erinnerung, es geht in diesem Thread um das EuGH-Urteil zur Anerkennung von EU-Führerscheinen und sonst um nichts.


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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 12:54
Beitrag #928


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@michael_mk
Und Du brachst nicht immer alles wiederholen. Ich weiß gar nicht worauf Du Dich im Einzelnen beziehst.
Oder bist Du nicht der Meinung, dass rechtschaffene EU-Führerschein-Besitzer kriminalisiert werden?
Wenn Du etwas nicht verstehst, dann kannst Du auch konstruktive Fragen stellen!


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Commodore25E
Beitrag 21.07.2005, 12:56
Beitrag #929


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Leute, bitte bleibt beim Topic. Differenzen bitte per PM austragen und für Thommys Theorien bitte einen anderen Thread eröffnen, bitte.......


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michaelp100
Beitrag 21.07.2005, 13:02
Beitrag #930


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Zitat (Lexus @ 21.07.2005, 13:19)
Seh ich auch so.

was siehst du auch so?
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