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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
schmidt3121
Beitrag 20.07.2005, 11:30
Beitrag #901


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@Thommy Bumm
Staatsbürger bleibt man natürlich. Aber die Staatsbürgerschaft ist für das Führerscheinrecht doch unrelevant. Da zählt eben das wo man sich aufhält.
L.G. schmidt3121

PS: Wie sieht es jetzt bei dir aus? Weißt schon was neues? Zahlt dein Vermittler jetzt wieder den Anwalt?
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Perplex
Beitrag 20.07.2005, 11:40
Beitrag #902


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Zitat (schmidt3121 @ 20.07.2005, 12:30)
Wie sieht es jetzt bei Dir aus? Weißt schon was Neues? Zahlt Dein Vermittler jetzt wieder den Anwalt?

Mein Vermittler zahlt nicht, aber mein Anwalt ist mit einer Anzahlung von 50,- € einverstanden, weil er den Fall ja sowieso gewinnt. Ich hatte ihm ja gesagt, dass ich im Moment nicht in der Lage bin, die Kosten zu tragen.


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Perplex
Beitrag 20.07.2005, 12:53
Beitrag #903


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Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 01:43)
Es war halt eine "normale" 4 Mann Grenzkontrolle im Zug.
Sachen durchsucht, Grund der Reise erfragt (ich sagte ich war auf Geschäftsreise da ich Selbstständig bin) und Papiere gecheckt.

Die können fragen was sie wollen & Du kannst antworten was Du willst!
Ich hätte auf Berlinerisch gesagt: "Dat jet dir janischt an!"

Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 01:43)
Dann im März`05 bekomme ich Post von meiner FEB, ich soll Stellung nehmen zu einem Schreiben der Grenzpolizei.
Dort stand dann u.a. drin das die Grenzer bei mir "Unterrichtsmaterial, Fragebögen und Quittungen u.s.w." gefunden hätten.

Na was für ein Glück, dass sie keine Waffen oder Drogen gefunden haben!

Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 01:43)
Daraufhin machte ich dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Grenzer.

Richtig so!

Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 01:43)
Ist das vielleicht eine "verspätete Rache"?

Was hältst Du denn von einer verspäteten Rache von Deiner Seite? Wenn Du jetzt ganz schnell die Fahrerlaubnis in einem anderen Land umschreibst, dann sind die Informationen der Fahrerlaubnisbehörde wieder falsch!

Auf die Frage "haben sie ein CZ-Führerschein?" Kann man zB. mit dem Zitat des Italieners aus der Nescafe-Werbung antworten "Isch abe' aber ga kein CZ-Führerschein!"


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Commodore25E
Beitrag 20.07.2005, 13:23
Beitrag #904


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Zitat (Thommy Bumm @ 20.07.2005, 13:53)
Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 01:43)
Daraufhin machte ich dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Grenzer.

Richtig so!

Warum, Thommy Bumm, warum?????


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Peter Lustig
Beitrag 20.07.2005, 13:40
Beitrag #905


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Zitat (Commodore25E @ 20.07.2005, 14:23)
Warum, Thommy Bumm, warum?????

...weil es beruhigend für die eigene Psyche und das schlechte Gewissen ist. Darum. wink.gif Derartige Beschwerden werden nach Schema F abgearbeitet und landen dann in der Regel in der großen Ablage, wo sie anschließend nimmermehr gesehen wurden. Warum will man sich auch beschweren gegen Leute, die nichts Anderes als ihren Job tun, für den sie bezahlt werden?
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Perplex
Beitrag 20.07.2005, 14:34
Beitrag #906


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Zitat (Commodore25E @ 20.07.2005, 14:23)
Warum, Thommy Bumm, warum?????

Weil die .....löcher es nicht anders verdient haben, wenn sie nur in den Privatunterlagen rum schnüffeln. Wir müssen diesem S.....staat einfach immer wieder die Grenzen zeigen.
Wir haben schließlich auch die DDR überstanden!
Ich kann an solchen Leuten kein gutes Haar lassen, weil ich schon mal, kurz nach der Wende von einem "STASI", der bei Aldi als Hausdetektiv arbeitete, brutal verprügelt wurde, weil ich im Endeffekt keinen Einkaufswagen hatte.

Der Beitrag wurde von Thommy Bumm bearbeitet: 20.07.2005, 14:38


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Fabi
Beitrag 20.07.2005, 14:35
Beitrag #907


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Zitat (Peter Lustig @ 20.07.2005, 14:40)
Warum will man sich auch beschweren gegen Leute, die nichts Anderes als ihren Job tun, für den sie bezahlt werden?



Ihmo wäre es also in Ordnung sich zu beschweren, wenn Sie nicht dafür bezahlt werden think.gif
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Commodore25E
Beitrag 20.07.2005, 14:40
Beitrag #908


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Zitat (Thommy Bumm @ 20.07.2005, 15:34)
...Wir müssen diesem S.....staat einfach immer wieder die Grenzen zeigen.....

Umgekehrt, der Staat zeigt Dir die Grenze, ganz einfach.....

Aber wir sind schon wieder weit offtopic.gif


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Medusa
Beitrag 20.07.2005, 15:02
Beitrag #909


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Zitat (Thommy Bumm @ 20.07.2005, 13:53)
Zitat (Rolrick @ 18.07.2005, 01:43)
Daraufhin machte ich dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Grenzer.

Richtig so!

Wenn man deren Revanche verkraften kann ..
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michaelp100
Beitrag 20.07.2005, 16:20
Beitrag #910


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war es nicht so, dass sich die bisherigen nu´s nur auf eine bestimmte fe bezogen?
ich kenne einen fall, da wird das recht aberkannt, von einer ausländischen fe gebrauch zu machen - darunter fällt jede ausländische fe-. hmmm...
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Perplex
Beitrag 20.07.2005, 17:31
Beitrag #911


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Eine Nutzungsuntersagung kann nur eine Entziehung einer vorhandenen Fahrerlaubnis sein.
Eine vorläufige Entziehung zukünftiger Fahrerlaubnisse ist nicht Möglich!


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RA XDiver
Beitrag 20.07.2005, 17:35
Beitrag #912


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Zitat
Eine Nutzungsuntersagung kann nur eine Entziehung einer vorhandenen Fahrerlaubnis sein. Eine vorläufige Entziehung zukünftiger Fahrerlaubnisse ist nicht Möglich!


Die Behörde kann dem Betroffenen aber allgemein das Recht aberkennen, auf dem Gebiet der BRD von einer ausländischen FE Gebrauch zu machen.

Da nützt dann auch kein Umtausch oder irgendeine anderweitige Neuerwerbung. Mit einer ausländischen FE fährt der Betroffene dann jedenfalls (zunächst) in Deutschland nicht mehr.


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Medusa
Beitrag 20.07.2005, 17:39
Beitrag #913


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Muß eine später erteilte EU-FE nicht gemäß EuGH Urteil trotzdem wieder anerkannt werden?
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Perplex
Beitrag 20.07.2005, 18:11
Beitrag #914


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Zitat (RA XDiver @ 20.07.2005, 18:35)
Die Behörde kann dem Betroffenen aber allgemein das Recht aberkennen, auf dem Gebiet der BRD von einer ausländischen FE Gebrauch zu machen.

Ja, aber nur durch Sperre für die Neuerteilung oder durch ein Fahrverbot!

Zitat (Thommy Bumm @ 20.07.2005, 12:29)
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist kein Fahrverbot!!!


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michaelp100
Beitrag 20.07.2005, 18:17
Beitrag #915


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weshalb bekommen dann nicht alle betroffene eine nu für jede ausländische fe, damit hätte sich doch auch das problem des nochmaligen erwerbs einer eu-fe erledigt. aber andere bekommen "nur" eine nu für eine bestimmte fe. merkwürdig...
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Perplex
Beitrag 20.07.2005, 18:34
Beitrag #916


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Zitat (michaelp100 @ 20.07.2005, 19:17)
Weshalb bekommen dann nicht alle Betroffenen eine NU für jede ausländische FE...?

Weil grundsätzlich nur eine vorhandene Fahrerlaubnis entzogen werden kann!


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RA XDiver
Beitrag 20.07.2005, 18:38
Beitrag #917


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Zitat
Ja, aber nur durch Sperre für die Neuerteilung oder durch ein Fahrverbot!


Falsch. Das wird dann folgendermaßen formuliert:

Dem Betroffenen wird untersagt, auf dem Gebiet der Bundesrepublik von einer ausländischen FE Gebrauch zu machen.

Das so zu formulieren erscheint mir, Einzelfallprüfung vorbehalten, durchaus legitim.

Zitat
Weil grundsätzlich nur eine vorhandene Fahrerlaubnis entzogen werden kann!


Wir reden hier nicht von einer Entziehung der FE, sondern von der Untersagung der Nutzung einer FE. Den Unterschied haben wir hier bereits groß und breit diskutiert.


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Medusa
Beitrag 20.07.2005, 18:48
Beitrag #918


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Muß nochmal nachfragen. Das bedeutet für mich doch von vorneherein eine Nichtanerkennung einer später erteilen EU-FE obwohl keine gerichtliche Sperrfrist vorliegt. Ist das EuGH Urteilskonform??
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Medusa
Beitrag 20.07.2005, 20:26
Beitrag #919


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EU plant verschärfte Überwachung im Schengen-Raum

Zitat
Gemäß der lancierten Vereinbarung der Mitgliedsstaaten sollen Polizeien künftig auf Nachfrage eine ganze Reihe von Informationen austauschen dürfen: Die Liste wird angeführt von Angaben zu Fahrzeugpapieren, Führerscheinen ....
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strichachtdoktor
Beitrag 20.07.2005, 23:13
Beitrag #920


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... wenn die Politiker und Wassertraeger in der EU so weitermachen, werden EU-Buerger eines guten Tages noch als "Generalschuldige" betrachtet, die ihre Entlastung im Einzelfall aus der Untersuchungshaft selber ermitteln duerfen - und das alles wegen ein paar militanter, suizidaler Moslems ...

Aber was, bitte, hat das noch mit dem Thread zu tun ?

@RA XDiver

Ist das so ? Kann eine deutsche Behoerde tatsaechlich heute, fuer praktisch immer, pauschal die Benutzung eines - irgendeines - auslaendischen Fuehrerscheines untersagen ? Ich meine - im medizinischen Sinne mag das gelegentlich sinnvoll sein, dann naemlich, wenn eine Besserung eines die Fahreignung massiv negativ beeinflussenden Gesundheitszustandes nach menschlichem Ermessen nicht zu erwarten ist. Aber sonst ? In allen anderen - hier ueblicherweise gemeinten/diskutierten - Faellen ? Erstmal sind da die 15 Jahre Verwertungsfrist. Dann ist da die EU ...

Also ich denke wirklich nicht, dass das so einfach gehen wird - Widerstand koennte lohnen.

Zum Glueck ist es naemlich nicht so, dass deutsche Beamte so einfach "nein zu Allem" sagen koennen - ein bisschen pruefen werden sie schon muessen.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Lexus
Beitrag 21.07.2005, 11:19
Beitrag #921


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Seh ich auch so.


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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 12:28
Beitrag #922


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.07.2005, 00:13)
Aber was, bitte, hat das noch mit dem Thread zu tun ?

Ganz einfach! blink.gif
Der Terrorismus wird dazu benutzt, um die Freiheit einzuschränken & den Datenschutz zu unterlaufen. Es geht nur um Macht! Wer das Geld hat, hat die Macht. Die stärkere Überwachung der Bevölkerung kostet immer mehr Geld, und das kann man nur wirtschaftlich gestalten, wenn man die eigene Bevölkerung immer mehr drangsaliert & ausbeutet. Dazu ist jedes Mittel Recht, auch die Kriminalisierung rechtschaffener EU-Führerschein-Besitzer. shutup.gif Es geht ja schließlich um die Bekämpfung des Terrorismus! Ein Alkoholiker mit einem LKW ist schließlich eine potenzielle Bombe. Es werden immer Extrembeispiele hergenommen, um die Grenze gegen die Bevölkerung zu verschieben & die Geldsäcke der Machthaber zu füllen.
Ich würde mich nicht wundern, wenn irgendwann 1-€uro-Jobber zur Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden. Das wäre dann wirklich eine gemeinnützige & zusätzliche (weil nicht notwendige) Arbeit! Dafür bieten sich ja dann die arbeitslosen Kraftfahrer an, die eine unbegrenzte Nutzungsuntersagung für ihre gültige EU-Fahrerlaubnis, haben. whistling.gif


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Commodore25E
Beitrag 21.07.2005, 12:35
Beitrag #923


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Thommy, bitte bleib doch mal beim Topic und eröffne, wenn es sein muß, für deine Theorien einen anderen Thread.

ist das sooo schwer?


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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 12:41
Beitrag #924


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Ich bin der Meinung, dass es voll zum Thema passt & mit dieser Meinung stehe ich bestimmt nicht alleine da! unsure.gif


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michael_mk
Beitrag 21.07.2005, 12:42
Beitrag #925


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Zitat (Thommy Bumm @ 21.07.2005, 13:28)
Zitat (strichachtdoktor @ 21.07.2005, 00:13)
Aber was, bitte, hat das noch mit dem Thread zu tun ?

Ganz einfach! blink.gif
Der Terrorismus wird dazu benutzt, um die Freiheit einzuschränken & den Datenschutz zu unterlaufen. Es geht nur um Macht! Wer das Geld hat, hat die Macht. Die stärkere Überwachung der Bevölkerung kostet immer mehr Geld, und das kann man nur wirtschaftlich gestalten, wenn man die eigene Bevölkerung immer mehr drangsaliert & ausbeutet. Dazu ist jedes Mittel Recht, auch die Kriminalisierung rechtschaffener EU-Führerschein-Besitzer. shutup.gif Es geht ja schließlich um die Bekämpfung des Terrorismus! Ein Alkoholiker mit einem LKW ist schließlich eine potenzielle Bombe. Es werden immer Extrembeispiele hergenommen, um die Grenze gegen die Bevölkerung zu verschieben & die Geldsäcke der Machthaber zu füllen.
Ich würde mich nicht wundern, wenn irgendwann 1-€uro-Jobber zur Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden. Das wäre dann wirklich eine gemeinnützige & zusätzliche (weil nicht notwendige) Arbeit! Dafür bieten sich ja dann die arbeitslosen Kraftfahrer an, die eine unbegrenzte Nutzungsuntersagung für ihre gültige EU-Fahrerlaubnis, haben. whistling.gif

ehrlich gesagt kann ich deinen müll den du hier schreibst nicht mehr hören.wenn es dir hier in D nicht gefällt dann wander aus oder sonst was.du laberst hier ein zeug das gibt es ja garnicht,was hat das überhaupt in einem EUGH-Thread zu suchen?
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Rolrick
Beitrag 21.07.2005, 12:47
Beitrag #926


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Zitat (Thommy Bumm @ 21.07.2005, 13:28)
Zitat (strichachtdoktor @ 21.07.2005, 00:13)
Aber was, bitte, hat das noch mit dem Thread zu tun ?

Ganz einfach! blink.gif
Der Terrorismus wird dazu benutzt, um die Freiheit einzuschränken & den Datenschutz zu unterlaufen. Es geht nur um Macht! Wer das Geld hat, hat die Macht. Die stärkere Überwachung der Bevölkerung kostet immer mehr Geld, und das kann man nur wirtschaftlich gestalten, wenn man die eigene Bevölkerung immer mehr drangsaliert & ausbeutet. Dazu ist jedes Mittel Recht, auch die Kriminalisierung rechtschaffener EU-Führerschein-Besitzer. shutup.gif Es geht ja schließlich um die Bekämpfung des Terrorismus! Ein Alkoholiker mit einem LKW ist schließlich eine potenzielle Bombe. Es werden immer Extrembeispiele hergenommen, um die Grenze gegen die Bevölkerung zu verschieben & die Geldsäcke der Machthaber zu füllen.
Ich würde mich nicht wundern, wenn irgendwann 1-€uro-Jobber zur Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden. Das wäre dann wirklich eine gemeinnützige & zusätzliche (weil nicht notwendige) Arbeit! Dafür bieten sich ja dann die arbeitslosen Kraftfahrer an, die eine unbegrenzte Nutzungsuntersagung für ihre gültige EU-Fahrerlaubnis, haben. whistling.gif

Ich jedenfalls gebe dir da völlig recht.
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Andreas
Beitrag 21.07.2005, 12:51
Beitrag #927


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Es reicht!!! mad.gif

Die Beiträge sind so etwas von offtopic.gif

Nochmals zur Erinnerung, es geht in diesem Thread um das EuGH-Urteil zur Anerkennung von EU-Führerscheinen und sonst um nichts.


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 12:54
Beitrag #928


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@michael_mk
Und Du brachst nicht immer alles wiederholen. Ich weiß gar nicht worauf Du Dich im Einzelnen beziehst.
Oder bist Du nicht der Meinung, dass rechtschaffene EU-Führerschein-Besitzer kriminalisiert werden?
Wenn Du etwas nicht verstehst, dann kannst Du auch konstruktive Fragen stellen!


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Beitrag 21.07.2005, 12:56
Beitrag #929


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Leute, bitte bleibt beim Topic. Differenzen bitte per PM austragen und für Thommys Theorien bitte einen anderen Thread eröffnen, bitte.......


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michaelp100
Beitrag 21.07.2005, 13:02
Beitrag #930


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Zitat (Lexus @ 21.07.2005, 13:19)
Seh ich auch so.

was siehst du auch so?
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GSX-R
Beitrag 21.07.2005, 13:16
Beitrag #931


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Zitat (michaelp100 @ 21.07.2005, 14:02)
was siehst du auch so?

Schätze mal das. wink.gif


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Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Lexus
Beitrag 21.07.2005, 13:26
Beitrag #932


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Ja, genau das. Allerdings sind mir jetzt doch schon einige Bedenken gegen meine Meinung gekommen. :-)

Wenn feststeht, dass charakterliche Ungeeignetheit vorliegt, macht es doch keinen Sinn, die NU nur auf eine ganz konkrete FE zu beziehen.

Edit:
Das Bedenken, dass jede neue in einem anderen Land erworbene FE "erst mal wieder" anerkannt werden müsste, zieht meiner Meinung nach nicht; denn wenn man die NU bei fehlender Eignung im Prinzip für rechtmäßig hält, dann gehört dieser ganze Komplex zum noch nicht harmonisierten (charakterlichen) Eignungsgebiet und es ist dann wegen der in diesem Bereich verbliebenen nationalen Regelungskompetenz gar kein Fall denkbar, in dem nachträglich nach einer einmal ausgesprochenen NU im Ausland die Eignung hergestellt sein könnte, egal ob es dort eine MPU gibt oder nicht. Ausländisch bestätigte charakterliche Eignung ist solange im Inland bedeutungslos, bis es insoweit einheitlich anwendbare EU-Richtlinien gibt. So müsste jedenfalls der Standpunkt derjenigen lauten, die eine NU ohne positive MPU für rechtmäßig halten.

Der gegenteilige Standpunkt hat dann zum Inhalt, dass die Anerkennung der EU-FE unbedingt zu erfolgen hat, völlig unabhängig von der tatsächlichen Eignung, weil es nicht auf die Eignung ankommt, sondern nur darauf, dass ein anderer Staat formell einen Führerschein ausgehändigt hat, unter welchen Vorzeichen auch immer.

Über diese Streitfrage hat dann der EuGH zu entscheiden.

Eine Kompromissformel zwischen diesen beiden Standpunkten scheint mir nicht so leicht herstellbar.


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Mr.Black
Beitrag 21.07.2005, 13:56
Beitrag #933


Neuling


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Hi,

habe ein paar Fragen zur Nutzungsuntersagung und Wohnsitzprinzip (Fall: EU-FS-Erwerb nach Sperrfrist wegen drohender MPU):


Allgemeines:

1. reicht eine Anmeldung/Aufenthaltsgenehemig. im Ausland aus, um seinen ordentl. Wohnsitz dort zu begründen, oder muss man sich in Dtl. zusätzl. abmelden bzw. mitteilen, dass man seinen ordentl. Wohnsitz ins Ausl. verlegt hat?

2. wie sieht die Praxis der EU-Länder (insbes. Polen) aus, falls die dt. FEB einen Antrag auf Entzug der FE bei der ausl. Behörde stellt (wegen Nichteinhaltung Wohnsitzprinzip, nicht "ordentlich" erfolgter Eignungsprüfung..)? Reagieren diese im Regelfall?


Klage gegen eine NU in Deutschland vor VG/EuGH:

3. verlangt das VG z.B. einen genauen Nachweis über einen ordentl. Wohnsitz im Ausland für mind. 185 T. (Arbeitsvertrag, Telefonrechnungen, etc.) oder reicht als Nachweis die An- und Abmeldung und Mietvertrag?

4. Wie lautet eigentlich die Klagebegründung?
Meiner Meinung nach ist § 46 Abs. 5 FeV ist unanwendbar, da mit der Ausstellung der neuen FE ein Nachweis für die Eignung im Ausstellerland erbracht worden ist und damit die NU die ausl. Praktiken (von "nicht-MPU-Ländern") diskriminieren würde.
Welche Normen wären in dem Fall einschlägig ? Art. ?? EGV ? Könnte man diese Klagebegründung überhaupt vor einem dt. VG führen oder müsste/könnte man sofort vor den EugH?

5. gibts es deswegen aktuell bereits Klagen vor dem EuGH? (Unzulässigkeik der NU?)

6. aus welchen Gründen wurden die bisherigen (O)VG-Entscheidungen in Deutschland (pos. od. neg.) gefällt ?


Danke+Grüße
MB

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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 14:03
Beitrag #934


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Zitat (Lexus @ 21.07.2005, 14:26)
Wenn feststeht, dass charakterliche Ungeeignetheit vorliegt, macht es doch keinen Sinn, die NU nur auf eine ganz konkrete FE zu beziehen.

@Lexus
Du hast mich genau richtig verstanden! Ich kann mich Deiner Sichtweise uneingeschränkt anschließen. Meine Sichtweise mag zwar für Einige hier etwas krass klingen, aber nur so macht das für mich einen Sinn.

Deutschland sollte sich endlich an geltendes EU-Recht halten & die nationalen Gesetzt daran anpassen. Es gibt sinnvollere Möglichkeiten Alkoholiker & Verkehrsauffällige zu bessern, als sie durch MPU-Wahrsager, durch einen ausländischen EU-Führerschein, in die Konfrontation zu treiben. crybaby.gif


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Lexus
Beitrag 21.07.2005, 14:10
Beitrag #935


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@Mr.Black

Das sind dann so ungefähr die mit am wichtigsten Fragen aus diesem mehrteiligen Thread. Wer - glaubst du - ist bereit, für dich eine Zusammenfassung zu schreiben? *g*


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strichachtdoktor
Beitrag 21.07.2005, 14:18
Beitrag #936


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Zunaechst einmal seien die Fragen erlaubt: Was ist Eignung ? Was ist Befaehigung ?

Eignung ist nach deutscher Definition eine charakterliche Eigenschaft, die deutlich ueber das normale Fuehren eines Fahrzeugs und die eigentliche Befaehigung dazu hinausgeht.

Im Duden steht eher banal: ... Eignung (Befaehigung) ...

Und da haben wir ja auch schon das Problem: Die Allermeisten, denen man wegen charakterlicher Ungeeignetheit die Fahrerlaubnis entzieht, werden mehr oder weniger gut Autofahren koennen ... Denn Autofahren (als technischer Vorgang) hat mit dem Thema Eignung eigentlich nichts zu tun. Dementsprechend kann bei einer normalen Fuehrerscheinpruefung gar nicht darauf eingegangen werden - und wird es auch nicht. Das ist quasi das Geheimnis, welches hinter den ganzen im EU-Ausland erteilten Fuehrerscheinen steckt ...

Die Aufgabe der Deutschen muss also sein, den anderen Europaeern zu erklaeren, dass Eignung zwar Befaehigung ist, aber keinesfalls Befaehigung ist ... whistling.gif Denn dann waere es bereits abgeprueft ... Aber das war ja nie die Aufgabe. Jede Wette, dass 90% aller Fuehrerscheindeliquenten einen Tag nach der Straftat eine Fahrpruefung bestanden haetten ...

Machen wir uns doch nichts vor: Die Behauptung, jemand, der wegen einer Straftat im Strassenverkehr verurteilt wurde sei ungeeignet zum Fuehren von Kraftfahrzeugen, ist ein Instrument behoerdlich-staatlicher Macht ueber die Grenzen der normalen Bestrafung hinaus. Urspruenglich mal gedacht zum Schutz der Bevoelkerung vor "wirklich schlimmen Menschen" kann es heute jeden treffen - trifft es auch - der mal eine Fehlentscheidung getroffen hat, egal ob fahrlaessig oder vorsetzlich. Und erst dann wird es zum Machtmissbrauch ...

Den Richtern wird es ja auch leicht gemacht bzw. die haben kaum einen Einfluss, da die Taten die Ungeeignetheit quasi als Rechtsfolge mit sich ziehen und spaeter bei der Wiedererteilung erst die Eignung ueberprueft wird. Die Frage, ob die Eignung (im deutschen Sinne) tatsaechlich nicht vorhanden war, die wird nie gestellt und nie beantwortet.

Sorry, aber ich sehe da tief in deutscher Geschichte verankerte Verhaltensweisen staatlicher Stellen. Man unterzieht ehedem auffaelligen Fahrzeugfuehrern einer Art Sonderbehandlung indem man unterstellt, dass sie ersteinmal schlecht sein muessen, weil sie die Straftat begehen konnten und es nun ihre Aufgabe sei zu beweisen, dass sie es doch wert sind, wieder zum Strassenverkehr zugelassen zu werden.

Und das wird den anderen europaeischen Staaten schwer oder gar nicht vermittelbar sein. Andererseits ist das Thema zu wichtig, als dass man es weiter einzelstaatlicher Verantwortung ueberlassen koennte und genau deshalb meine ich, wird der EuGH dazu auch noch klar Stellung beziehen. Es gibt da auch keinen wirklichen Kompromiss, denn Eignung und Befaehigung ist nur in Deutschland nicht das Selbe.

Im Uebrigen muss man sich dann weiterfuehrend mit dem Problem auseinandersetzen, wie es denn sein kann, dass Leute, die jahrelang unauffaellig mit unterschiedlichsten Fuehrerscheinen in Deutschland am Verkehr teilnehmen koennen, just in dem Moment wieder ungeeignet sind und ihre Eignung explizit anhand von Gutachten nachweisen muessen/sollen, in dem ihre Teilnahme am Verkehr einem zustaendigen Amt bekannt wird. Gut vorstellbar, dass auch da die EuGH-Richter irgendwann einmal drueber nachdenken duerfen ... oder evtl auch die Richter des Eu-Gerichtshofes fuer Menschenrechte ... ?

Befuerworter der deutschen "Eignungs-Loesung" haben da natuerlich gar keine Fragen zu. Tatsaechlich gibt es da aber einige Ungereimtheiten - und dass es schwierig ist, das deutsche System anderen zu erklaeren, das haben die Deutschen zuletzt ja bei der (fuer sie badengegangenen) Kappersache gesehen ...


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Lexus
Beitrag 21.07.2005, 14:46
Beitrag #937


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.07.2005, 15:18)
Zunaechst einmal seien die Fragen erlaubt: Was ist Eignung ? Was ist Befaehigung ?

Eignung ist nach deutscher Definition eine charakterliche Eigenschaft, die deutlich ueber das normale Fuehren eines Fahrzeugs und die eigentliche Befaehigung dazu hinausgeht.


So ist es. Die Fahrbefähigung wird mit theoretischer und praktischer Prüfung nachgewiesen. Die Eignung bezieht sich auf die körperliche, geistige und charakterliche Verfassung. Sie wird solange als gegeben unterstellt, bis Tatsachen bekannt werden, die daran zweifeln lassen - und dann geht die Beweislast auf den Betroffenen über.

Zitat
Den Richtern wird es ja auch leicht gemacht bzw. die haben kaum einen  Einfluss, da die Taten die Ungeeignetheit quasi als Rechtsfolge mit sich ziehen und spaeter bei der Wiedererteilung erst die Eignung ueberprueft wird. Die Frage, ob die Eignung (im deutschen Sinne) tatsaechlich nicht vorhanden war, die wird nie gestellt und nie beantwortet.


Das siehst du zu einfach. Der Strafrichter soll (im Gegensatz zum Verwaltungsrichter, der erst später an der Reihe ist) gar nicht prüfen, ob der Angeklagte nach Ablauf der Sperrfrist wieder geeignet ist. Das macht dann die dafür zuständige FE-Behörde. Aber er muss (!) sich beim Strafurteil darüber schlüssig werden, ob der Angeklagte zur Zeit des Urteils und wie lange wahrscheinlich (für die Festsetzung der Sperre) charakterlich ungeeignet ist. Um diese Entscheidung kommt er nicht drumrum, auch wenn ihm dies in den sog. Regelfällen (Alkohol, Unfallflucht usw.) durch eine gesetzliche Vermutung erleichert werden soll. Gleichwohl ist es vollkommen zulässig, auch nach einer Alkoholfahrt mit 2,00 Promille die Fahrerlaubnis nicht zu entziehen und demzufolge auch keine Sperrfrist festzulegen. An ein solches Urteil ist dann im Anschluss auch die FE-Behörde rechtlich gebunden und kann weder zur Beibringung einer MPU auffordern noch gar die FE entziehen. Die Möglichkeit für den Richter, die charakterliche Eignung zu bejahen schließt den Zwang ein, die Eignung zuvor zu beurteilen, was also auch dann geschehen sein muss, wenn sie verneint wird oder es sich um einen Regelfall handelt. Bereits das Wort "Regel"fall besagt, dass es auch "Nichtregel"fälle gibt.

Zitat
Im Uebrigen muss man sich dann weiterfuehrend mit dem Problem auseinandersetzen, wie es denn sein kann, dass Leute, die jahrelang unauffaellig mit unterschiedlichsten Fuehrerscheinen in Deutschland am Verkehr teilnehmen koennen, just in dem Moment wieder ungeeignet sind und ihre Eignung explizit anhand von Gutachten nachweisen muessen/sollen, in dem ihre Teilnahme am Verkehr einem zustaendigen Amt bekannt wird.


Ich möchte das -ungeachtet der Welten, die dazwischen liegen - mit einer Analogie beantworten: Auch jemand der HIV-positiv ist, muss nicht akut an Aids erkrankt sein; ich würde gleichwohl mit ihr keinen ungeschützten Verkehr haben wollen. Und ich würde den ungeschützten Verkehr einstellen, wenn ich anfangs aus welchen Gründen auch immer vertrauensvoll war, aber plötzlich ein positiver Test auftauchen würde.

Es geht bei der FE darum, dass es für nicht unzulässig gehalten wird, aus einer bestimmten Konstellation einen Rückschluss auf eine potentielle Gefahr zu ziehen, und zwar solange, bis diese Gefahr vom Verursacher sicher ausgeschlossen werden kann.

Zitat
Befuerworter der deutschen "Eignungs-Loesung" haben da natuerlich gar keine Fragen zu.


Oder sie haben sich viele, viele Fragen schon gestellt und für sich erst mal zufriedenstellend beantwortet; sie lesen aber weiter in diesem und anderen Threads, um jederzeit neue Fragen kennen zu lernen, die dann auch wieder Antworten erfordern.


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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 15:38
Beitrag #938


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 14:56)
1. Reicht eine Anmeldung/Aufenthaltsgenehmigung im Ausland aus, um seinen ordentl. Wohnsitz dort zu begründen, oder muss man sich in Dtl. zusätzl. abmelden bzw. mitteilen, dass man seinen ordentl. Wohnsitz ins Ausl. verlegt hat?

Wenn Du Deutscher bist, einen Wohnsitz in Deutschland & im Ausland hast & Deine Familie in Deutschland lebt, dann ist von einem Lebensmittelpunkt in Deutschland auszugehen, auch wenn sich Dein Lebensmittelpunkt tatsächlich im Ausland befindet. Wenn Du allerdings eine Freundin im Ausland hast oder einen festen Job dort hast, dann befindet sich Dein Lebensmittelpunkt wo Du willst.

Da Deutschland sich aber sowieso nicht immer an geltendes Recht hält, sucht sich der Sachbearbeiter Deinen Lebensmittelpunkt auch aus. Damit hält sich die deutsche Fahrerlaubnisbehörde für zuständig, auch wenn Du tatsächlich im Ausland wohnst & arbeitest. Wenn Du Deine Post nur im Ausland bekommen kannst, weil Du nur dort gemeldet bist, dann wird es für die deutschen Behörden schwieriger, sich für zuständig zu halten. unsure.gif whistling.gif


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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 16:36
Beitrag #939


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 14:56)
2. Wie sieht die Praxis der EU-Länder (insbes. Polen) aus, falls die dt. FEB einen Antrag auf Entzug der FE bei der ausl. Behörde stellt (wegen Nichteinhaltung Wohnsitzprinzip, nicht "ordentlich" erfolgter Eignungsprüfung..)? Reagieren diese im Regelfall?

Wenn Deutschland hier ernsthafte Chancen sehen würde, dann könnten die Sachbearbeiter sich an geltendes Recht halten & trotzdem ihr Ziel erreichen.

In der Regel reagiert das Ausland auf solche "dummen" Anfragen erst gar nicht. Dumm, weil die deutsche Frage von vornherein von einer mangelhaften Eignungsprüfung im Ausland ausgeht.
Leider werten, die deutschen Sachbearbeiter, die Nichtantwort illegaler Weise gegen Dich! shutup.gif


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schmidt3121
Beitrag 21.07.2005, 17:02
Beitrag #940


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Das mit dem Wohnsitz ist so eine Sache. Ist erst vor kurzen auch darüber diskutiert worden.
Das ganze geht ja nur weil das Sache des Ausstellerlandes ist. Laut EU Recht würde kein Wohnsitz einer Überprufung standhalten. Auch die vermittelten nicht, auch wenn dei Vermittler anderes behaupten. Die FS werden nur nach nationalen Wohnsitzrichtlinien erteilt (hier muss man auch sagen das sich die Ausstellerländer nicht an EU Recht halten) und nicht nach EU Recht. In CZ gibt es derzeit auch FS Stellen die den FS ohne Wohnsitz ausstellen, weil das momentan ihren nationalen Recht entspricht (irgendwelche Verfahrensfehler bei der Umsetzung der 185 Tage Regel). Wenn die mal beim EU GH verklagt werden dann schaut es schlecht aus, und auch für welche die sich einen Wohnsitz vermitteln haben lassen, da der auch nicht EU Recht entspricht.
L.G. schmidt3121
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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 17:06
Beitrag #941


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 14:56)
3. verlangt  das VG z.B. einen genauen Nachweis über einen ordentl. Wohnsitz im Ausland für mind. 185 T. (Arbeitsvertrag, Telefonrechnungen, etc.) oder reicht als Nachweis die An- und Abmeldung und Mietvertrag?

Früher reichte der Nachweis, der rechtmäßig erworbenen Fahrerlaubnis, vollkommen aus, um von einer MPU oder Nutzungsuntersagung verschont zu bleiben. Ansonsten war die Fahrerlaubnis in Deutschland grundsätzlich ungültig.

Nach dem EU-Urteil spielt "DAS" keine Rolle mehr! blink.gif


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Mr.Black
Beitrag 21.07.2005, 17:14
Beitrag #942


Neuling


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@Lexus

Zitat
@Mr.Black

Das sind dann so ungefähr die mit am wichtigsten Fragen aus diesem mehrteiligen Thread. Wer - glaubst du - ist bereit, für dich eine Zusammenfassung zu schreiben? *g*


Na Du natürlich !!!
Wer Seitenweise Theorien diskutiert und Analogien anbringt bis einem schlecht wird, kann doch auch mal aus dem Handgelenk ein paar Fakten zusammenfassen.
Ich warte...
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Mr.Black
Beitrag 21.07.2005, 17:27
Beitrag #943


Neuling


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@Lexus

....sonst gibts kein Mandat wink.gif



@alle insbes. Thommy Bumm: Danke für die bisherigen Antworten!

Mit welcher Begründung wurden die bisherigen Klagen (Nutzungsuntersagung) jetzt eigentlich abgewiesen ? Bzw. gibt es schon Klagen vor dem EuGH gegen die gescheiterten VG-Urteile ?

Danke+Grüße

thread.gif
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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 17:31
Beitrag #944


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 18:14)
Na Du natürlich !!!

Moment mal!
Lexus ist zwar m.E. Jurist, aber er macht das alles hier freiwillig als Hobby. Wenn Druck ausgeübt wird, dann nimmt er dafür Geld.
Außerdem bin ich schon dabei Deine durchaus interessanten Fragen zu beantworten. Wenn ich etwas Unwahres behaupte, dann hagelt es hier nur so von Kritik.
Was willst Du denn? Lexus hat doch schon einige Deiner Fragen beantwortet.

Gib uns doch ein Wenig Zeit mit der Beantwortung!

Gruß Thommy


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Medusa
Beitrag 21.07.2005, 17:38
Beitrag #945


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 18:27)
Mit welcher Begründung wurden die bisherigen Klagen (Nutzungsuntersagung) jetzt eigentlich abgewiesen ? Bzw. gibt es schon Klagen vor dem EuGH gegen die gescheiterten VG-Urteile ?

Siehe FAQ
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Andreas
Beitrag 21.07.2005, 19:06
Beitrag #946


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 18:14)
Na Du natürlich !!!
Wer Seitenweise Theorien diskutiert und Analogien anbringt bis einem schlecht wird, kann doch auch mal aus dem Handgelenk ein paar Fakten zusammenfassen.
Ich warte...

Du solltest dir schon die Mühe machen und den Thread und die FAQ selbst durchzuforsten. Die Stammposter haben sicher keine Zeit und Lust, jedem "Neuling" im Forum eine umfassende Zusammenfassung der Diskussion der letzten Monate zu geben.


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Peter Lustig
Beitrag 21.07.2005, 20:24
Beitrag #947


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 18:14)
@Lexus

Zitat
@Mr.Black

Das sind dann so ungefähr die mit am wichtigsten Fragen aus diesem mehrteiligen Thread. Wer - glaubst du - ist bereit, für dich eine Zusammenfassung zu schreiben? *g*


Na Du natürlich !!!
Wer Seitenweise Theorien diskutiert und Analogien anbringt bis einem schlecht wird, kann doch auch mal aus dem Handgelenk ein paar Fakten zusammenfassen.
Ich warte...

Dann fang doch hier einmal an. Da findest Du genügend Fakten und Antworten.
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RA XDiver
Beitrag 21.07.2005, 20:24
Beitrag #948


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Zitat
Die Stammposter haben sicher keine Zeit und Lust, jedem "Neuling" im Forum eine umfassende Zusammenfassung der Diskussion der letzten Monate zu geben.


Erst recht nicht, wenn die Anfrage in diesem Tonfall geäußert wird..... whistling.gif


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michaelp100
Beitrag 21.07.2005, 20:49
Beitrag #949


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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 21:05
Beitrag #950


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 18:27)
....sonst gibt’s kein Mandat  wink.gif

Sorry, aber mit solchen hohlen Sprüchen nimmst Du mir echt die Lust noch weiter auf Dich einzugehen!

Vielleicht solltest Du noch einmal von Vorne anfangen, nachdem Du Dich so richtig eingelesen hast. Eventuell hast Du selbst Erfahrungen mit den Behörden gemacht, die uns alle weiter helfen können.
Ansonsten kann ich mich nur der Meinung der Foren-Insider anschließen.

Gruß Thommy


PS: @michaelp100
Er ist kein Troll !!! *unkommentiertlass*


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