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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Lexus
Beitrag 21.07.2005, 11:19
Beitrag #921


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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 12:28
Beitrag #922


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.07.2005, 00:13)
Aber was, bitte, hat das noch mit dem Thread zu tun ?

Ganz einfach! blink.gif
Der Terrorismus wird dazu benutzt, um die Freiheit einzuschränken & den Datenschutz zu unterlaufen. Es geht nur um Macht! Wer das Geld hat, hat die Macht. Die stärkere Überwachung der Bevölkerung kostet immer mehr Geld, und das kann man nur wirtschaftlich gestalten, wenn man die eigene Bevölkerung immer mehr drangsaliert & ausbeutet. Dazu ist jedes Mittel Recht, auch die Kriminalisierung rechtschaffener EU-Führerschein-Besitzer. shutup.gif Es geht ja schließlich um die Bekämpfung des Terrorismus! Ein Alkoholiker mit einem LKW ist schließlich eine potenzielle Bombe. Es werden immer Extrembeispiele hergenommen, um die Grenze gegen die Bevölkerung zu verschieben & die Geldsäcke der Machthaber zu füllen.
Ich würde mich nicht wundern, wenn irgendwann 1-€uro-Jobber zur Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden. Das wäre dann wirklich eine gemeinnützige & zusätzliche (weil nicht notwendige) Arbeit! Dafür bieten sich ja dann die arbeitslosen Kraftfahrer an, die eine unbegrenzte Nutzungsuntersagung für ihre gültige EU-Fahrerlaubnis, haben. whistling.gif


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Commodore25E
Beitrag 21.07.2005, 12:35
Beitrag #923


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Thommy, bitte bleib doch mal beim Topic und eröffne, wenn es sein muß, für deine Theorien einen anderen Thread.

ist das sooo schwer?


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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 12:41
Beitrag #924


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Ich bin der Meinung, dass es voll zum Thema passt & mit dieser Meinung stehe ich bestimmt nicht alleine da! unsure.gif


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michael_mk
Beitrag 21.07.2005, 12:42
Beitrag #925


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Zitat (Thommy Bumm @ 21.07.2005, 13:28)
Zitat (strichachtdoktor @ 21.07.2005, 00:13)
Aber was, bitte, hat das noch mit dem Thread zu tun ?

Ganz einfach! blink.gif
Der Terrorismus wird dazu benutzt, um die Freiheit einzuschränken & den Datenschutz zu unterlaufen. Es geht nur um Macht! Wer das Geld hat, hat die Macht. Die stärkere Überwachung der Bevölkerung kostet immer mehr Geld, und das kann man nur wirtschaftlich gestalten, wenn man die eigene Bevölkerung immer mehr drangsaliert & ausbeutet. Dazu ist jedes Mittel Recht, auch die Kriminalisierung rechtschaffener EU-Führerschein-Besitzer. shutup.gif Es geht ja schließlich um die Bekämpfung des Terrorismus! Ein Alkoholiker mit einem LKW ist schließlich eine potenzielle Bombe. Es werden immer Extrembeispiele hergenommen, um die Grenze gegen die Bevölkerung zu verschieben & die Geldsäcke der Machthaber zu füllen.
Ich würde mich nicht wundern, wenn irgendwann 1-€uro-Jobber zur Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden. Das wäre dann wirklich eine gemeinnützige & zusätzliche (weil nicht notwendige) Arbeit! Dafür bieten sich ja dann die arbeitslosen Kraftfahrer an, die eine unbegrenzte Nutzungsuntersagung für ihre gültige EU-Fahrerlaubnis, haben. whistling.gif

ehrlich gesagt kann ich deinen müll den du hier schreibst nicht mehr hören.wenn es dir hier in D nicht gefällt dann wander aus oder sonst was.du laberst hier ein zeug das gibt es ja garnicht,was hat das überhaupt in einem EUGH-Thread zu suchen?
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Rolrick
Beitrag 21.07.2005, 12:47
Beitrag #926


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Zitat (Thommy Bumm @ 21.07.2005, 13:28)
Zitat (strichachtdoktor @ 21.07.2005, 00:13)
Aber was, bitte, hat das noch mit dem Thread zu tun ?

Ganz einfach! blink.gif
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Ich jedenfalls gebe dir da völlig recht.
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Andreas
Beitrag 21.07.2005, 12:51
Beitrag #927


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Es reicht!!! mad.gif

Die Beiträge sind so etwas von offtopic.gif

Nochmals zur Erinnerung, es geht in diesem Thread um das EuGH-Urteil zur Anerkennung von EU-Führerscheinen und sonst um nichts.


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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 12:54
Beitrag #928


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@michael_mk
Und Du brachst nicht immer alles wiederholen. Ich weiß gar nicht worauf Du Dich im Einzelnen beziehst.
Oder bist Du nicht der Meinung, dass rechtschaffene EU-Führerschein-Besitzer kriminalisiert werden?
Wenn Du etwas nicht verstehst, dann kannst Du auch konstruktive Fragen stellen!


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Commodore25E
Beitrag 21.07.2005, 12:56
Beitrag #929


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Leute, bitte bleibt beim Topic. Differenzen bitte per PM austragen und für Thommys Theorien bitte einen anderen Thread eröffnen, bitte.......


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michaelp100
Beitrag 21.07.2005, 13:02
Beitrag #930


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Zitat (Lexus @ 21.07.2005, 13:19)
Seh ich auch so.

was siehst du auch so?
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GSX-R
Beitrag 21.07.2005, 13:16
Beitrag #931


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Zitat (michaelp100 @ 21.07.2005, 14:02)
was siehst du auch so?

Schätze mal das. wink.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Lexus
Beitrag 21.07.2005, 13:26
Beitrag #932


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Ja, genau das. Allerdings sind mir jetzt doch schon einige Bedenken gegen meine Meinung gekommen. :-)

Wenn feststeht, dass charakterliche Ungeeignetheit vorliegt, macht es doch keinen Sinn, die NU nur auf eine ganz konkrete FE zu beziehen.

Edit:
Das Bedenken, dass jede neue in einem anderen Land erworbene FE "erst mal wieder" anerkannt werden müsste, zieht meiner Meinung nach nicht; denn wenn man die NU bei fehlender Eignung im Prinzip für rechtmäßig hält, dann gehört dieser ganze Komplex zum noch nicht harmonisierten (charakterlichen) Eignungsgebiet und es ist dann wegen der in diesem Bereich verbliebenen nationalen Regelungskompetenz gar kein Fall denkbar, in dem nachträglich nach einer einmal ausgesprochenen NU im Ausland die Eignung hergestellt sein könnte, egal ob es dort eine MPU gibt oder nicht. Ausländisch bestätigte charakterliche Eignung ist solange im Inland bedeutungslos, bis es insoweit einheitlich anwendbare EU-Richtlinien gibt. So müsste jedenfalls der Standpunkt derjenigen lauten, die eine NU ohne positive MPU für rechtmäßig halten.

Der gegenteilige Standpunkt hat dann zum Inhalt, dass die Anerkennung der EU-FE unbedingt zu erfolgen hat, völlig unabhängig von der tatsächlichen Eignung, weil es nicht auf die Eignung ankommt, sondern nur darauf, dass ein anderer Staat formell einen Führerschein ausgehändigt hat, unter welchen Vorzeichen auch immer.

Über diese Streitfrage hat dann der EuGH zu entscheiden.

Eine Kompromissformel zwischen diesen beiden Standpunkten scheint mir nicht so leicht herstellbar.


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Mr.Black
Beitrag 21.07.2005, 13:56
Beitrag #933


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Hi,

habe ein paar Fragen zur Nutzungsuntersagung und Wohnsitzprinzip (Fall: EU-FS-Erwerb nach Sperrfrist wegen drohender MPU):


Allgemeines:

1. reicht eine Anmeldung/Aufenthaltsgenehemig. im Ausland aus, um seinen ordentl. Wohnsitz dort zu begründen, oder muss man sich in Dtl. zusätzl. abmelden bzw. mitteilen, dass man seinen ordentl. Wohnsitz ins Ausl. verlegt hat?

2. wie sieht die Praxis der EU-Länder (insbes. Polen) aus, falls die dt. FEB einen Antrag auf Entzug der FE bei der ausl. Behörde stellt (wegen Nichteinhaltung Wohnsitzprinzip, nicht "ordentlich" erfolgter Eignungsprüfung..)? Reagieren diese im Regelfall?


Klage gegen eine NU in Deutschland vor VG/EuGH:

3. verlangt das VG z.B. einen genauen Nachweis über einen ordentl. Wohnsitz im Ausland für mind. 185 T. (Arbeitsvertrag, Telefonrechnungen, etc.) oder reicht als Nachweis die An- und Abmeldung und Mietvertrag?

4. Wie lautet eigentlich die Klagebegründung?
Meiner Meinung nach ist § 46 Abs. 5 FeV ist unanwendbar, da mit der Ausstellung der neuen FE ein Nachweis für die Eignung im Ausstellerland erbracht worden ist und damit die NU die ausl. Praktiken (von "nicht-MPU-Ländern") diskriminieren würde.
Welche Normen wären in dem Fall einschlägig ? Art. ?? EGV ? Könnte man diese Klagebegründung überhaupt vor einem dt. VG führen oder müsste/könnte man sofort vor den EugH?

5. gibts es deswegen aktuell bereits Klagen vor dem EuGH? (Unzulässigkeik der NU?)

6. aus welchen Gründen wurden die bisherigen (O)VG-Entscheidungen in Deutschland (pos. od. neg.) gefällt ?


Danke+Grüße
MB

cop.gif thread.gif cop.gif
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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 14:03
Beitrag #934


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Zitat (Lexus @ 21.07.2005, 14:26)
Wenn feststeht, dass charakterliche Ungeeignetheit vorliegt, macht es doch keinen Sinn, die NU nur auf eine ganz konkrete FE zu beziehen.

@Lexus
Du hast mich genau richtig verstanden! Ich kann mich Deiner Sichtweise uneingeschränkt anschließen. Meine Sichtweise mag zwar für Einige hier etwas krass klingen, aber nur so macht das für mich einen Sinn.

Deutschland sollte sich endlich an geltendes EU-Recht halten & die nationalen Gesetzt daran anpassen. Es gibt sinnvollere Möglichkeiten Alkoholiker & Verkehrsauffällige zu bessern, als sie durch MPU-Wahrsager, durch einen ausländischen EU-Führerschein, in die Konfrontation zu treiben. crybaby.gif


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Lexus
Beitrag 21.07.2005, 14:10
Beitrag #935


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@Mr.Black

Das sind dann so ungefähr die mit am wichtigsten Fragen aus diesem mehrteiligen Thread. Wer - glaubst du - ist bereit, für dich eine Zusammenfassung zu schreiben? *g*


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strichachtdoktor
Beitrag 21.07.2005, 14:18
Beitrag #936


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Zunaechst einmal seien die Fragen erlaubt: Was ist Eignung ? Was ist Befaehigung ?

Eignung ist nach deutscher Definition eine charakterliche Eigenschaft, die deutlich ueber das normale Fuehren eines Fahrzeugs und die eigentliche Befaehigung dazu hinausgeht.

Im Duden steht eher banal: ... Eignung (Befaehigung) ...

Und da haben wir ja auch schon das Problem: Die Allermeisten, denen man wegen charakterlicher Ungeeignetheit die Fahrerlaubnis entzieht, werden mehr oder weniger gut Autofahren koennen ... Denn Autofahren (als technischer Vorgang) hat mit dem Thema Eignung eigentlich nichts zu tun. Dementsprechend kann bei einer normalen Fuehrerscheinpruefung gar nicht darauf eingegangen werden - und wird es auch nicht. Das ist quasi das Geheimnis, welches hinter den ganzen im EU-Ausland erteilten Fuehrerscheinen steckt ...

Die Aufgabe der Deutschen muss also sein, den anderen Europaeern zu erklaeren, dass Eignung zwar Befaehigung ist, aber keinesfalls Befaehigung ist ... whistling.gif Denn dann waere es bereits abgeprueft ... Aber das war ja nie die Aufgabe. Jede Wette, dass 90% aller Fuehrerscheindeliquenten einen Tag nach der Straftat eine Fahrpruefung bestanden haetten ...

Machen wir uns doch nichts vor: Die Behauptung, jemand, der wegen einer Straftat im Strassenverkehr verurteilt wurde sei ungeeignet zum Fuehren von Kraftfahrzeugen, ist ein Instrument behoerdlich-staatlicher Macht ueber die Grenzen der normalen Bestrafung hinaus. Urspruenglich mal gedacht zum Schutz der Bevoelkerung vor "wirklich schlimmen Menschen" kann es heute jeden treffen - trifft es auch - der mal eine Fehlentscheidung getroffen hat, egal ob fahrlaessig oder vorsetzlich. Und erst dann wird es zum Machtmissbrauch ...

Den Richtern wird es ja auch leicht gemacht bzw. die haben kaum einen Einfluss, da die Taten die Ungeeignetheit quasi als Rechtsfolge mit sich ziehen und spaeter bei der Wiedererteilung erst die Eignung ueberprueft wird. Die Frage, ob die Eignung (im deutschen Sinne) tatsaechlich nicht vorhanden war, die wird nie gestellt und nie beantwortet.

Sorry, aber ich sehe da tief in deutscher Geschichte verankerte Verhaltensweisen staatlicher Stellen. Man unterzieht ehedem auffaelligen Fahrzeugfuehrern einer Art Sonderbehandlung indem man unterstellt, dass sie ersteinmal schlecht sein muessen, weil sie die Straftat begehen konnten und es nun ihre Aufgabe sei zu beweisen, dass sie es doch wert sind, wieder zum Strassenverkehr zugelassen zu werden.

Und das wird den anderen europaeischen Staaten schwer oder gar nicht vermittelbar sein. Andererseits ist das Thema zu wichtig, als dass man es weiter einzelstaatlicher Verantwortung ueberlassen koennte und genau deshalb meine ich, wird der EuGH dazu auch noch klar Stellung beziehen. Es gibt da auch keinen wirklichen Kompromiss, denn Eignung und Befaehigung ist nur in Deutschland nicht das Selbe.

Im Uebrigen muss man sich dann weiterfuehrend mit dem Problem auseinandersetzen, wie es denn sein kann, dass Leute, die jahrelang unauffaellig mit unterschiedlichsten Fuehrerscheinen in Deutschland am Verkehr teilnehmen koennen, just in dem Moment wieder ungeeignet sind und ihre Eignung explizit anhand von Gutachten nachweisen muessen/sollen, in dem ihre Teilnahme am Verkehr einem zustaendigen Amt bekannt wird. Gut vorstellbar, dass auch da die EuGH-Richter irgendwann einmal drueber nachdenken duerfen ... oder evtl auch die Richter des Eu-Gerichtshofes fuer Menschenrechte ... ?

Befuerworter der deutschen "Eignungs-Loesung" haben da natuerlich gar keine Fragen zu. Tatsaechlich gibt es da aber einige Ungereimtheiten - und dass es schwierig ist, das deutsche System anderen zu erklaeren, das haben die Deutschen zuletzt ja bei der (fuer sie badengegangenen) Kappersache gesehen ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Lexus
Beitrag 21.07.2005, 14:46
Beitrag #937


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.07.2005, 15:18)
Zunaechst einmal seien die Fragen erlaubt: Was ist Eignung ? Was ist Befaehigung ?

Eignung ist nach deutscher Definition eine charakterliche Eigenschaft, die deutlich ueber das normale Fuehren eines Fahrzeugs und die eigentliche Befaehigung dazu hinausgeht.


So ist es. Die Fahrbefähigung wird mit theoretischer und praktischer Prüfung nachgewiesen. Die Eignung bezieht sich auf die körperliche, geistige und charakterliche Verfassung. Sie wird solange als gegeben unterstellt, bis Tatsachen bekannt werden, die daran zweifeln lassen - und dann geht die Beweislast auf den Betroffenen über.

Zitat
Den Richtern wird es ja auch leicht gemacht bzw. die haben kaum einen  Einfluss, da die Taten die Ungeeignetheit quasi als Rechtsfolge mit sich ziehen und spaeter bei der Wiedererteilung erst die Eignung ueberprueft wird. Die Frage, ob die Eignung (im deutschen Sinne) tatsaechlich nicht vorhanden war, die wird nie gestellt und nie beantwortet.


Das siehst du zu einfach. Der Strafrichter soll (im Gegensatz zum Verwaltungsrichter, der erst später an der Reihe ist) gar nicht prüfen, ob der Angeklagte nach Ablauf der Sperrfrist wieder geeignet ist. Das macht dann die dafür zuständige FE-Behörde. Aber er muss (!) sich beim Strafurteil darüber schlüssig werden, ob der Angeklagte zur Zeit des Urteils und wie lange wahrscheinlich (für die Festsetzung der Sperre) charakterlich ungeeignet ist. Um diese Entscheidung kommt er nicht drumrum, auch wenn ihm dies in den sog. Regelfällen (Alkohol, Unfallflucht usw.) durch eine gesetzliche Vermutung erleichert werden soll. Gleichwohl ist es vollkommen zulässig, auch nach einer Alkoholfahrt mit 2,00 Promille die Fahrerlaubnis nicht zu entziehen und demzufolge auch keine Sperrfrist festzulegen. An ein solches Urteil ist dann im Anschluss auch die FE-Behörde rechtlich gebunden und kann weder zur Beibringung einer MPU auffordern noch gar die FE entziehen. Die Möglichkeit für den Richter, die charakterliche Eignung zu bejahen schließt den Zwang ein, die Eignung zuvor zu beurteilen, was also auch dann geschehen sein muss, wenn sie verneint wird oder es sich um einen Regelfall handelt. Bereits das Wort "Regel"fall besagt, dass es auch "Nichtregel"fälle gibt.

Zitat
Im Uebrigen muss man sich dann weiterfuehrend mit dem Problem auseinandersetzen, wie es denn sein kann, dass Leute, die jahrelang unauffaellig mit unterschiedlichsten Fuehrerscheinen in Deutschland am Verkehr teilnehmen koennen, just in dem Moment wieder ungeeignet sind und ihre Eignung explizit anhand von Gutachten nachweisen muessen/sollen, in dem ihre Teilnahme am Verkehr einem zustaendigen Amt bekannt wird.


Ich möchte das -ungeachtet der Welten, die dazwischen liegen - mit einer Analogie beantworten: Auch jemand der HIV-positiv ist, muss nicht akut an Aids erkrankt sein; ich würde gleichwohl mit ihr keinen ungeschützten Verkehr haben wollen. Und ich würde den ungeschützten Verkehr einstellen, wenn ich anfangs aus welchen Gründen auch immer vertrauensvoll war, aber plötzlich ein positiver Test auftauchen würde.

Es geht bei der FE darum, dass es für nicht unzulässig gehalten wird, aus einer bestimmten Konstellation einen Rückschluss auf eine potentielle Gefahr zu ziehen, und zwar solange, bis diese Gefahr vom Verursacher sicher ausgeschlossen werden kann.

Zitat
Befuerworter der deutschen "Eignungs-Loesung" haben da natuerlich gar keine Fragen zu.


Oder sie haben sich viele, viele Fragen schon gestellt und für sich erst mal zufriedenstellend beantwortet; sie lesen aber weiter in diesem und anderen Threads, um jederzeit neue Fragen kennen zu lernen, die dann auch wieder Antworten erfordern.


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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 15:38
Beitrag #938


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 14:56)
1. Reicht eine Anmeldung/Aufenthaltsgenehmigung im Ausland aus, um seinen ordentl. Wohnsitz dort zu begründen, oder muss man sich in Dtl. zusätzl. abmelden bzw. mitteilen, dass man seinen ordentl. Wohnsitz ins Ausl. verlegt hat?

Wenn Du Deutscher bist, einen Wohnsitz in Deutschland & im Ausland hast & Deine Familie in Deutschland lebt, dann ist von einem Lebensmittelpunkt in Deutschland auszugehen, auch wenn sich Dein Lebensmittelpunkt tatsächlich im Ausland befindet. Wenn Du allerdings eine Freundin im Ausland hast oder einen festen Job dort hast, dann befindet sich Dein Lebensmittelpunkt wo Du willst.

Da Deutschland sich aber sowieso nicht immer an geltendes Recht hält, sucht sich der Sachbearbeiter Deinen Lebensmittelpunkt auch aus. Damit hält sich die deutsche Fahrerlaubnisbehörde für zuständig, auch wenn Du tatsächlich im Ausland wohnst & arbeitest. Wenn Du Deine Post nur im Ausland bekommen kannst, weil Du nur dort gemeldet bist, dann wird es für die deutschen Behörden schwieriger, sich für zuständig zu halten. unsure.gif whistling.gif


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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 16:36
Beitrag #939


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 14:56)
2. Wie sieht die Praxis der EU-Länder (insbes. Polen) aus, falls die dt. FEB einen Antrag auf Entzug der FE bei der ausl. Behörde stellt (wegen Nichteinhaltung Wohnsitzprinzip, nicht "ordentlich" erfolgter Eignungsprüfung..)? Reagieren diese im Regelfall?

Wenn Deutschland hier ernsthafte Chancen sehen würde, dann könnten die Sachbearbeiter sich an geltendes Recht halten & trotzdem ihr Ziel erreichen.

In der Regel reagiert das Ausland auf solche "dummen" Anfragen erst gar nicht. Dumm, weil die deutsche Frage von vornherein von einer mangelhaften Eignungsprüfung im Ausland ausgeht.
Leider werten, die deutschen Sachbearbeiter, die Nichtantwort illegaler Weise gegen Dich! shutup.gif


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schmidt3121
Beitrag 21.07.2005, 17:02
Beitrag #940


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Das mit dem Wohnsitz ist so eine Sache. Ist erst vor kurzen auch darüber diskutiert worden.
Das ganze geht ja nur weil das Sache des Ausstellerlandes ist. Laut EU Recht würde kein Wohnsitz einer Überprufung standhalten. Auch die vermittelten nicht, auch wenn dei Vermittler anderes behaupten. Die FS werden nur nach nationalen Wohnsitzrichtlinien erteilt (hier muss man auch sagen das sich die Ausstellerländer nicht an EU Recht halten) und nicht nach EU Recht. In CZ gibt es derzeit auch FS Stellen die den FS ohne Wohnsitz ausstellen, weil das momentan ihren nationalen Recht entspricht (irgendwelche Verfahrensfehler bei der Umsetzung der 185 Tage Regel). Wenn die mal beim EU GH verklagt werden dann schaut es schlecht aus, und auch für welche die sich einen Wohnsitz vermitteln haben lassen, da der auch nicht EU Recht entspricht.
L.G. schmidt3121
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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 17:06
Beitrag #941


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 14:56)
3. verlangt  das VG z.B. einen genauen Nachweis über einen ordentl. Wohnsitz im Ausland für mind. 185 T. (Arbeitsvertrag, Telefonrechnungen, etc.) oder reicht als Nachweis die An- und Abmeldung und Mietvertrag?

Früher reichte der Nachweis, der rechtmäßig erworbenen Fahrerlaubnis, vollkommen aus, um von einer MPU oder Nutzungsuntersagung verschont zu bleiben. Ansonsten war die Fahrerlaubnis in Deutschland grundsätzlich ungültig.

Nach dem EU-Urteil spielt "DAS" keine Rolle mehr! blink.gif


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Mr.Black
Beitrag 21.07.2005, 17:14
Beitrag #942


Neuling


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@Lexus

Zitat
@Mr.Black

Das sind dann so ungefähr die mit am wichtigsten Fragen aus diesem mehrteiligen Thread. Wer - glaubst du - ist bereit, für dich eine Zusammenfassung zu schreiben? *g*


Na Du natürlich !!!
Wer Seitenweise Theorien diskutiert und Analogien anbringt bis einem schlecht wird, kann doch auch mal aus dem Handgelenk ein paar Fakten zusammenfassen.
Ich warte...
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Mr.Black
Beitrag 21.07.2005, 17:27
Beitrag #943


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@Lexus

....sonst gibts kein Mandat wink.gif



@alle insbes. Thommy Bumm: Danke für die bisherigen Antworten!

Mit welcher Begründung wurden die bisherigen Klagen (Nutzungsuntersagung) jetzt eigentlich abgewiesen ? Bzw. gibt es schon Klagen vor dem EuGH gegen die gescheiterten VG-Urteile ?

Danke+Grüße

thread.gif
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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 17:31
Beitrag #944


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 18:14)
Na Du natürlich !!!

Moment mal!
Lexus ist zwar m.E. Jurist, aber er macht das alles hier freiwillig als Hobby. Wenn Druck ausgeübt wird, dann nimmt er dafür Geld.
Außerdem bin ich schon dabei Deine durchaus interessanten Fragen zu beantworten. Wenn ich etwas Unwahres behaupte, dann hagelt es hier nur so von Kritik.
Was willst Du denn? Lexus hat doch schon einige Deiner Fragen beantwortet.

Gib uns doch ein Wenig Zeit mit der Beantwortung!

Gruß Thommy


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Medusa
Beitrag 21.07.2005, 17:38
Beitrag #945


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 18:27)
Mit welcher Begründung wurden die bisherigen Klagen (Nutzungsuntersagung) jetzt eigentlich abgewiesen ? Bzw. gibt es schon Klagen vor dem EuGH gegen die gescheiterten VG-Urteile ?

Siehe FAQ
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Andreas
Beitrag 21.07.2005, 19:06
Beitrag #946


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 18:14)
Na Du natürlich !!!
Wer Seitenweise Theorien diskutiert und Analogien anbringt bis einem schlecht wird, kann doch auch mal aus dem Handgelenk ein paar Fakten zusammenfassen.
Ich warte...

Du solltest dir schon die Mühe machen und den Thread und die FAQ selbst durchzuforsten. Die Stammposter haben sicher keine Zeit und Lust, jedem "Neuling" im Forum eine umfassende Zusammenfassung der Diskussion der letzten Monate zu geben.


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Peter Lustig
Beitrag 21.07.2005, 20:24
Beitrag #947


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 18:14)
@Lexus

Zitat
@Mr.Black

Das sind dann so ungefähr die mit am wichtigsten Fragen aus diesem mehrteiligen Thread. Wer - glaubst du - ist bereit, für dich eine Zusammenfassung zu schreiben? *g*


Na Du natürlich !!!
Wer Seitenweise Theorien diskutiert und Analogien anbringt bis einem schlecht wird, kann doch auch mal aus dem Handgelenk ein paar Fakten zusammenfassen.
Ich warte...

Dann fang doch hier einmal an. Da findest Du genügend Fakten und Antworten.
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RA XDiver
Beitrag 21.07.2005, 20:24
Beitrag #948


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Zitat
Die Stammposter haben sicher keine Zeit und Lust, jedem "Neuling" im Forum eine umfassende Zusammenfassung der Diskussion der letzten Monate zu geben.


Erst recht nicht, wenn die Anfrage in diesem Tonfall geäußert wird..... whistling.gif


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michaelp100
Beitrag 21.07.2005, 20:49
Beitrag #949


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Perplex
Beitrag 21.07.2005, 21:05
Beitrag #950


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Zitat (Mr.Black @ 21.07.2005, 18:27)
....sonst gibt’s kein Mandat  wink.gif

Sorry, aber mit solchen hohlen Sprüchen nimmst Du mir echt die Lust noch weiter auf Dich einzugehen!

Vielleicht solltest Du noch einmal von Vorne anfangen, nachdem Du Dich so richtig eingelesen hast. Eventuell hast Du selbst Erfahrungen mit den Behörden gemacht, die uns alle weiter helfen können.
Ansonsten kann ich mich nur der Meinung der Foren-Insider anschließen.

Gruß Thommy


PS: @michaelp100
Er ist kein Troll !!! *unkommentiertlass*


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strichachtdoktor
Beitrag 22.07.2005, 07:29
Beitrag #951


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@ Lexus:

Zitat
Die Eignung bezieht sich auf die körperliche, geistige und charakterliche Verfassung.

Da sagen z.B. die Polen, dass niemand, der nicht ueber die Eignung verfuegt, die "Befaehigungs"- sprich: Fuehrerscheinpruefung bestehen wird und dass die Fahrpruefer speziell fuer das Erkennen dieser Faelle ausgebildet seien ... Daher koenne man fuer die "leichteren Faelle" (alles bis zum dritten Entzug wink.gif ) auch auf eine foermliche MPU verzichten.

Im Uebrigen halte ich eben diese 15 Jahre der "Annahme der Nichteignung" fuer problematisch, weil es eine verdammt lange Zeit ist. Nach diesen 15 Jahren sind die harten Faelle immer noch nicht geeignet und alle anderen uebermaessig bestraft ...

In der deutschen "MPU" ist - bei einem 20/30-Minuten-Gespraech - gar keine Zeit, diesen (in der Regel mit ca. 2-6 (und mehr) Jahren immer noch langen) Zeitraum angemessen zu erfassen. Da muss man dann schon ein Obergutachten machen lassen - und das ist teuer.

Im Uebrigen ist die "Zweifel-Theorie" ja nur eine staatliche Konstruktion, um die Kosten auf den Antragsteller abzuwaelzen. §46 FeV( und 11-14 etc.) zeigt(en) doch, dass eigentlich jeder mit diesen "Zweifeln" konfrontiert sein kann, der nur irgendwie ins Schussfeld der FEB gelangt. Tatsaechlich ist eine Nebenfolge einer Straftat im Strassenverkehr, dass bis zu 15 Jahren, plus der eigentlichen Massnahme zur Sicherung und Besserung, die Fahrerlaubnis/der Fuehrerschein entzogen bleibt. Und zwar immer dann, wenn der (finanziell meist durch Arbeitslosigkeit und sozialen Abstieg geschwaechte) Antragsteller keine Moeglichkeit findet, seine Fahreignung zu belegen - und das kann leicht passieren, denn Gutachter schiessen sich auf Leute ein und das Nichtvorlegen einer negativen MPU bei der naechsten MPU ist ein Ausschlussgrund fuer die Eignung wegen unterstellter "Verdeckungs-" und "Vertuschungs-" Tendenz.

Das alles nur wegen "Zweifel", die im Einzelfall nichtmal stichhaltig und personifiziert begruendet wurden ?

Der EuGH hatte dazu bisher jedenfalls eine andere Meinung als die Deutschen - aus welchen Gruenden auch immer. Da wurde die richterliche Sperrfrist gestaerkt und wieder zum Mass der Dinge gemacht. Ich bin wirklich gespannt, wie das weitergeht ... und ich denke, dass es nicht sein darf, dass ein einfacher Verwaltungsangestellter 15 Jahre ueber Wohl und Wehe eines Menschen entscheiden darf - bei 2-5 Jahren Laufzeit einer Ueberpruefung durch Verwaltungsgerichte eigentlich (fast) voellig unbehelligt.

Da mag man jetzt zu sagen "Das ist ein Problem der mangelhaften Ausstattung der Verwaltungsgerichte" - aber der Staat, der die "neinsagenden" Vw-Angestellten unterhaelt, hat auch die Verwaltungsgerichte zu ihrer Ueberpruefung zu unterhalten. Sonst wird es halt zu Willkuer und Machtmissbrauch ...


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Gast_charly68_*
Beitrag 22.07.2005, 09:46
Beitrag #952





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Hallo,

habe gerade einen Artikel aus der TZ gefunden.

xxxxx

Steht leider auf einer Seite eines Vermittlers.

Vielleicht kann ein Admin diesen Artikel neutral einfügen.

Danke und Gruß
charly68

Der Artikel einer Boulevardzeitung (tz München) enthält doch nicht wirklich neues. Die Tatsache, dass ein MPUler in CZ einen FS erwirbt und eine Fahrt mit diesem FS in D zunächst keine Straftat ist, ist doch schon lange klar. Die auch aufgeworfene Frage ob eine nachträgliche NU zulässig ist, wird doch in diesem Thread schon seit Monaten heftig diskutiert.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 22.07.2005, 09:57
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mirko1
Beitrag 24.07.2005, 10:52
Beitrag #953


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Zitat (Lexus @ 21.07.2005, 15:46)
Ich möchte das -ungeachtet der Welten, die dazwischen liegen - mit einer Analogie beantworten: Auch jemand der HIV-positiv ist, muss nicht akut an Aids erkrankt sein; ich würde gleichwohl mit ihr keinen ungeschützten Verkehr haben wollen. Und ich würde den ungeschützten Verkehr einstellen, wenn ich anfangs aus welchen Gründen auch immer vertrauensvoll war, aber plötzlich ein positiver Test auftauchen würde.

Es geht bei der FE darum, dass es für nicht unzulässig gehalten wird, aus einer bestimmten Konstellation einen Rückschluss auf eine potentielle Gefahr zu ziehen, und zwar solange, bis diese Gefahr vom Verursacher sicher ausgeschlossen werden kann.

Hat ein Verkehrsteilnehmer die Gründe für seine Nichteignung ausgeräumt wenn er Jahrelang z.b. 3 jahre oder mehr am Verkehr teilnimmt? ich denke schon.

Zumindest belegt er Praktisch für ein langen Zeitraum das er kein Problem auf den Srassen hat, ich denke das sollte mehr Zählen als eine 20 Minütige Befragung und Einschätzung eines Psy-Docs.
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Beeblebrox
Beitrag 24.07.2005, 11:44
Beitrag #954


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Zitat (Lexus @ 21.07.2005, 15:46)
Ich möchte das -ungeachtet der Welten, die dazwischen liegen - mit einer Analogie beantworten: Auch jemand der HIV-positiv ist, muss nicht akut an Aids erkrankt sein; ich würde gleichwohl mit ihr keinen ungeschützten Verkehr haben wollen. Und ich würde den ungeschützten Verkehr einstellen, wenn ich anfangs aus welchen Gründen auch immer vertrauensvoll war, aber plötzlich ein positiver Test auftauchen würde.

Ich denke die Analogie mal weiter:
Einem Test, der zu einem erheblichen Teil ungenau ist, würde ich kein Vertrauen schenken. Bevor da zuviele Kandidaten ungerechtfertigt verdächtigt werden, HIV-positiv zu sein, würde ich zumindest bessere Testmethoden verlangen.
Im konkreten Fall MPU scheint mir genau das nicht realisierbar.
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Perplex
Beitrag 24.07.2005, 12:05
Beitrag #955


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Zitat (mirko1 @ 24.07.2005, 11:52)
Hat ein Verkehrsteilnehmer die Gründe für seine Nichteignung ausgeräumt wenn er Jahrelang z.B. 3 Jahre oder mehr am Verkehr teilnimmt? Ich denke schon.
Wie denn, wenn er keine Fahrerlaubnis hat?

Fahrpraxis im Ausland, nach der deutschen Entziehung, wird ja, aus welchen Gründen auch immer, in Deutschland nicht anerkannt!

Zitat (mirko1 @ 24.07.2005, 11:52)
Zumindest belegt er Praktisch für ein langen Zeitraum das er kein Problem auf den Strassen hat. Ich denke das sollte mehr Zählen als eine 20 minütige Befragung und Einschätzung eines Psycho-Docs.
Erst Recht, wenn die Aufgaben eines Psychologen NICHT die Erstellung von Zukunftsprognosen sein kann.
Quelle: Wikipedia


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strichachtdoktor
Beitrag 24.07.2005, 18:23
Beitrag #956


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Zitat (Thommy Bumm @ 24.07.2005, 13:05)
Zitat (mirko1 @ 24.07.2005, 11:52)
Hat ein Verkehrsteilnehmer die Gründe für seine Nichteignung ausgeräumt wenn er Jahrelang z.B. 3 Jahre oder mehr am Verkehr teilnimmt? Ich denke schon.
Wie denn, wenn er keine Fahrerlaubnis hat?

Fahrpraxis im Ausland, nach der deutschen Entziehung, wird ja, aus welchen Gründen auch immer, in Deutschland nicht anerkannt!

Hallo ?!

Ich habe eine gueltige FE und nehme legal am deutschen Verkehr teil. Es wird also vor Ort nachgewiesen, dass ich kein Risiko bin ... Oder ?!


Was aber bei der MPU rauskommen wird ist doch: "Der zu Untersuchende hat jahrelang am Verkehr tzeilgenommen, obwohl er wusste, dass die Rechtslage nicht eindeutig war. Dadurch und durch die damit verbundene Hoffnung, es werde ihn schon nicht treffen, zeigt der Untersuchte seine Nichteignung zum Fuehren von Kfz mehr als deutlich auf."

Und in der Tat ist sowas (Fahren mit EU-FE) nicht wirklich was fuer Nervenschwache ...

wink.gif


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corneliusrufus
Beitrag 24.07.2005, 22:22
Beitrag #957


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Zitat
Im Uebrigen halte ich eben diese 15 Jahre der "Annahme der Nichteignung" fuer problematisch, weil es eine verdammt lange Zeit ist. Nach diesen 15 Jahren sind die harten Faelle immer noch nicht geeignet und alle anderen uebermaessig bestraft ...


Das ist doch das dahinter liegende Problem. Auch der Zweiteilung des Fahrerlaubnis/-sanktionsrechts in D im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Staaten. Tatsache dürfte doch folgendes sein: Die "schweren Fälle" werden ohne Hilfe und Akzeptanz von Hilfe, bsp. durch Verkehrspsychologe, Therapie u.ä., in den meisten Fällen nicht ihre Eignung wiedererlangen. Warum auch. Bei einigen wenigen wird das von alleine erfolgen, aber nicht der Masse.

Als Zahlen: Ca. 10% der deutschen sind Alkoholiker (ob sie das wissen oder nicht). Jeder vierte (=25%) hat ein Alkoholproblem in verschieden intensiver Ausprägung. Oder in absoluten Zahlen ca. 8 Millionen resp. 20 Millionen!
Ca. 5% der Alkoholiker sind (wieder) geeignet. Also von den 8 Millionen 400.000 Menschen.

Wenn ich das Eignungsproblem nur einmal aus dem Blickwinkel Alkoholproblem betrachte. (Was nicht ausreichend ist, da ja noch andere Fälle zur Ungeeignetheit führen.) Diese 7,6 Millionen werden weder nach einem Jahr noch nach 15 Jahren noch nach 30 Jahren VON ALLEINE eine Eignung wieder erlangen.

Schlussfolgerung: Spätestens eine Eignungsprüfung nach Vorfällen IST notwendig. Und zwar solange, bis die Eignung nachgewiesen ist. Ohne Zeitbeschränkung! Sachlich, als und aus Schutz der Allgemeinheit, ist das notwendig. Daher meine Frage: Ist die Diskussion über die Geeignetheit nach Vorfällen nicht völlig falsch inhaltlich aufgehängt?

Der EUGH hat lediglich aus formalen Gründen gesagt, dass eine einmal festgestellte (Wieder-)Geeignetheit nicht anzuzweifeln ist. Dagegen wehrt sich D mit seiner Besonderheit in der Rechtszweiteilung mit dem besagten NU.

(Als Notlösung sogar gut. Denn ich mag nicht gerne Überfahren werden. ICH weiß noch sehr genau, wie ich besoffen gefahren bin.)

Aus formalen Gründen wird das ebenso europaweit scheitern. Die Diskrimierung der Deutschen Inländer nun ja, die bleibt als Ausnahme erhalten.

Auf der anderen Seite, siehe geplante FS-/FE-Richtlinie der EU, verkennt diese gerade nicht das inhaltliche Problem der Geeignetheit. Da berufen sich andere europäische Mitgliedsstaaten auf formales eigenstaatliches Recht. Fragt sich: wie lange noch, bis diese Staaten von einer entsprechenden EU-Richtlinie überrollt werden.

Konkretes Beispiel: Polen: Auch dort wird bereits nach der dritten schweren Auffälligkeit (im Sinne dieses Threads) auf die Ungeeignetheit geschlossen.

Ergebnis wird also bald eine Nachbesserung der geplanten EU-RiLi sein: Die Vorabprüfung der Geeignetheit (und nicht nur Befähigung) in allen EU-Staaten vor jeder Erteilung oder Erweiterung einer FE in einem beliebigen Staat der EU.

Nochmals zurück zu meinem obigen zahlen: Da bin ich sogar froh, wenn in D zwar eigenwillig, aber noch zu Recht, solange starrsinnig rechtliche Ideen (NU) produziert werden, bis der NOTWENDIGE gemeinsame Nenner aller Eu-Staaten gefunden worden ist. Ich erinnere: ich komme gerne heil über die Straße.

Sobald der EUGH aus formalen Gründen die deutsche NU aufheben würde (Konjunktiv!), würde der politische Druck sehr groß werden, wegen des Gefahrenpotentials. Und zwar in allen EU-Staaten. Und eines wäre gewiss. In D würde schnell eine gesetzliche Lösung gefunden werden. Und wäre sie wiederum Inlands-Deutscher-diskriminierend.

Oder gerührt und geschüttelt: Diejenigen, die Glück mit ihrem Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren haben, werden durchrutschen. Aber nicht die Masse mit ihren Verfahren. Denn da wird, bis zu einer Entscheidung einer FEB, immer wieder ein (neues) Gesetz greifen. Das wird gerne verkannt und von RA verschwiegen. (Warum auch nicht!)

Und wie würde dann eine Geeignetheitsprüfung aussehen? Das wäre sicher wieder Innerstaatliches Recht. Mindestanforderungen müssten eingehalten werden. Da könnte bsp. das Ärztliche Gutachten stehen, welches Kandidaten für Klasse C oder D jetzt schon beibringen müssen. Da wird dann auch auf Alkohol oder Drogen geschaut, nach psychischen Störungen auch in der Familie gefragt. (Nicht zu verwechseln mit dem Ärztlichen Fachgutachten nach bsp. § 14 FeV.). Und die MPU: Die würde in D wohl bleiben. Denn bei Wiederholungstätern bzw. nach Entzug einer FE wird sicher in allen Staaten eine verschärfte Eignungsprüfung gefunden werden.

Der Joker, auch hier in Europa auf den sonst so üblichen kleinsten gemeinsamen Nennern zu setzen, wird nicht funktionieren. Die Sache, siehe obige zahlen, erfordert einen Mindeststandard, der bei einer gemeinsamen Regelung über das eine oder andere Maß der beabsichtigten bzw. gegenwärtigen Einzelstaatlichen Lösung hinausgeht. Genau das besagt der inhaltliche Hintergrund der geplanten EU-FE/FS-RiLi, hier im Thread ja schon "veröffentlicht".

Wenn ich den hier vorgebrachten EU-Thread mit meinem möglichen Ausblick zusammenfasse, da würde ich sagen: Leute, macht eine MPU. Geht von mir aus den Rechtsweg, aber erwartet von diesem nicht das Wunder. Wunder werden nur für ganz wenige erfolgen, die im laufenden Werdegang einer allmählichen Rechtsvereinheitlichung in EU zeitlich, nicht inhaltlich, Glück haben.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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strichachtdoktor
Beitrag 24.07.2005, 23:03
Beitrag #958


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Zitat (corneliusrufus @ 24.07.2005, 23:22)
da würde ich sagen: Leute, macht eine MPU.

Gut gebruellt, Loewe ... cool.gif

Dann mach doch mal in D eine MPU ohne
a.) die Behoerde bezueglich Deines bereits vorhandenen EU-FS anzuluegen und
b.) den vorhandenen EU-FS zu riskieren ( also freiwillig zu nennen ) bzw.
c.) Einschaltung einer FEB, sozusagen zum Privatvergnuegen, vorbeugend, zu eigener Sicherheit.

Und genau das geht nicht, weil: MPU in D nur nach Antrag und Massgabe der FEB!

Also kommt man nicht weiter, selbst wenn man wollte und es "gut machen" will. Bleibt also genaugenommen nur die "Loesung", solange durch die Gegend zu gurken mit der EU-FE, bis man in eine Kontrolle geraet und die FEB informiert wird. Ab da ist man wieder ein "Antragsteller", "Deliquent", "Probant" oder "zu Untersuchender" - und keineswegs Kunde bei einer MPU-Organisation; mithin ein Mensch zweiter Klasse ...

Also, ganz ehrlich: Ich wuerde gerne aus der Lage rauskommen, aber ich sehe keinen gangbaren Weg fuer mich.
6 Jahre nach meiner letzten Strafsache sehe ich heute keinen Grund mehr, erst
- eine verkehrspsychologische "Basistherapie",
- dann eine "Intensivtherapeutische MPU-Vorbereitung" und dann
- mindestens 2 MPU-Versuche zu machen
fuer schlappe 3000€ all inclusive
- und dann noch den neuen FS ... (mindestens C1E und BE muessen noch geprueft werden, bis ich meinen "alten Stand" wieder habe (1/3), weil man da auch wieder gewinnmaximierend dran herumoperiert hat ...

Da gibt es meiner Meinung nach keine Veranlassung mehr zu, denn ich fahre schon seit Monaten mit meiner PL-FE (A/B) und ich liefere niemandem auch nur den geringsten Grund, an meiner Fahreignung zu zweifeln - und ich bin dagegen, mir 15 Jahre eine Sache vorwerfen zu lassen, die 490€ Bussgeld gekostet hat und laut EuGH nach Ablauf der Sperrfrist von 12 Monaten auch erledigt ist. Und andere Sachen, ohne Beteiligung von KfZ, die noch weiter zurueckliegen da noch hinzuzuziehen ist imho noch mehr abwegig ...

Egal. Ich rege mich nicht wieder auf. Die Deutschen machen, was sie wollen - ob ich meckere oder nicht ...


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Beitrag 24.07.2005, 23:21
Beitrag #959


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Zitat (corneliusrufus @ 24.07.2005, 23:22)
Leute, macht eine MPU. Geht von mir aus den Rechtsweg, aber erwartet von diesem nicht das Wunder.

Wie soll ich die MPU machen, wenn ich ein MPU-Verbot von der Führerscheinbehörde habe? Inzwischen kann ich mir die MPU sowieso nicht mehr leisten, weil ich inzwischen durch die NU arbeitslos geworden bin.
Mir wird der Rechtsweg geradezu aufgezwungen.

Außerdem sind Prognosen nicht die Aufgaben von Psychologen! scared.gifplasma.gif


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corneliusrufus
Beitrag 24.07.2005, 23:26
Beitrag #960


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@/8: Danke für den Löwen. Bin Sternzeichen Schütze ...

Eine MPU im Sinne Der FeV kannst Du wohl nur machen, wenn Du wahrheitsgemäße Angaben machst. Das darf doch wohl von einem Bürger verlangt werden? Dass Du erstmal einen anderen Weg gegangen bist, ist, mit allem Verlaub, Dein Problem.

Nun, ich verstehe durchaus, und bei Dir sogar in mehr als einem gewissen Grade, dass Du nun ales legalisieren willst. Das geht! (Der Löwe hat gebrüllt, smile.)

Und zwar musst Du Dir die FS-Akte selbst besorgen, Akteneinsicht, diese dem MPI zukommen lassen und mindestens eine Begutachtung SELBST in Auftrag geben, die der MPU nach Maßgabe der FEB entspricht. Frage ma LEXUS. Dann wird die FEB Dein Privatgutachten (als gleichwertig zur MPU) schlussendlich anerkennen müssen. Notfalls über das Gericht.

Also: Dir ist der Weg doch gar nicht verwehrt!

Zitat
Da gibt es meiner Meinung nach keine Veranlassung mehr zu, denn ich fahre schon seit Monaten mit meiner PL-FE (A/B) und ich liefere niemandem auch nur den geringsten Grund, an meiner Fahreignung zu zweifeln - und ich bin dagegen, mir 15 Jahre eine Sache vorwerfen zu lassen, die 490€ Bussgeld gekostet hat und laut EuGH nach Ablauf der Sperrfrist von 12 Monaten auch erledigt ist.


Das generelle Gegenargument: Na, dann hattest Du eben Glück, dass Du nicht in eine Überwachung/zufällige Verkehrskontrolle gekommen bist.

Vielleicht magst Du nochmals meinen Beitrag lesen. Ich trenne ja klar zwischen inhaltlichen Erfordernissen und formalen. Es ist doch völlig dahingestellt, ob Du nicht auch inhaltlich HEUTE wieder geeignet bist. Und einen Weg zur Legalisierung habe ich aufgezeigt. So what?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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corneliusrufus
Beitrag 24.07.2005, 23:35
Beitrag #961


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@Thommy Bumm: Mit dem MPU-"Verbot" stellst Du den Gang der Dinge zu kurz da und erweckst damit einen falschen Eindruck. Bitte nicht mit unfairen Mitteln argumetieren. Polarisieren und zuspitzen okay, aber nicht so. Zu genau EINEM MPI darfst Du nicht, wohl jedoch zu allen anderen!

Und genau daran hast Du erheblich mitgewirkt. Nun Dich als Opfer von den Folgen zu implizieren, empfinde ich als manipulativ.

Dir ist bekannt, dass ich zwar für eine Begutachtung bin, aber sie mir ebenfalls - wie Du - in einem anderem Rahmen wünsche. Und dass ich dieserhalb Deine jetzige Lage bestimmt nicht begrüße, wohin die in D geregelten Hilfeangebote auch führen können und bei Dir geführt haben.

Allerdings: Deinen Anteil daran hast Du!

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Beitrag 24.07.2005, 23:41
Beitrag #962


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Zitat (corneliusrufus @ 25.07.2005, 00:26)
Dann wird die FEB Dein Privatgutachten (als gleichwertig zur MPU) schlussendlich anerkennen müssen. Notfalls über das Gericht.

Also: Dir ist der Weg doch gar nicht verwehrt!

Es könnte aber auch sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde das Privatgutachten einfach nicht anerkennen will & das Gericht auch nicht. Wenn man da einen Fehler macht, dann ist das Gutachten wertlos, weil nicht mehr aktuell.
In Deutschland halte ich genau das Paradoxon für möglich.


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corneliusrufus
Beitrag 24.07.2005, 23:49
Beitrag #963


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Zwischen Wollen und Müssen ist ein großer Unterschied. - Bei jeder Gesetzesanwendung muss das Gesetz auch inhaltlich ausgelegt werden. Wer das Mindestmaß an Standard beibringt, hier das private Gutachten in mindestens dem Umfang wie die Fragestellung der FEB an das MPI, der erfüllt den Inhalt. Alles andere wäre absurd.

Die FeV regelt eben nicht abschließend, wie man zu einer FE kommen kann. Diese Lücke darf ausgeschöpft werden.

Es ist im übrigen eine Lücke, die nichts anderes ist, als wie die Verfechter einer (beliebeigen) ausländischen FE einzuklagen suchen: Der externe Nachweis der Geeignetheit.

Ich würde mir da doch nicht selbst den argumentativen Boden unter den Füßen wegziehen wollen, in dem ich einmal so, dann wiederum so argumentiere! Die Frage ist doch nur, was ist gleichwertig? Und da hat mein Modell eindeutige rechtliche wie inhaltliche Vorzüge.

Wer jedoch nur schnell eine FE haben will, um eine Begutachtung wie in D zu umgehen, ja der hat die entsprechenden Probleme.

IMHO geht es nicht nur um eine Lösung eines Problems (hier Erwerb einer FE), sondern auch um die Qualität der Lösung. In den bekannten Fällen ist die Qualität ja schon mit der NU beantwortet worden.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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corneliusrufus
Beitrag 24.07.2005, 23:56
Beitrag #964


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Im Übrigen kann der Mindestumfang der Fragestellung der privaten Begutachtung für die Erfordernisse der FEB an eine MPU vorher auf dem Veraltungsweg - Instrument der Zusicherung - sicher gestellt werden.

Die Zusicherung ist ein Instrument, welches die genauen Bedingungen bindend benennt, damit ein Verwaltungsakt (hier FE-Erteilung) vorgenommen werden kann und dann auch erteilt werden muss.

Warum das Instrument nicht ausgeschöpft wird, steht auf einem anderen Blatt. Aber es ist jedem unbenommen, es zu nutzen! Ich bin jedenfalls froh, dass ich es genutzt habe.

@LEXUS, @XDiver: ist das keine sprudelnde Geldquelle für Euch?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Perplex
Beitrag 24.07.2005, 23:58
Beitrag #965


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Zitat (corneliusrufus @ 25.07.2005, 00:35)
Allerdings: Deinen Anteil daran hast Du!

Es geht um das hier & jetzt!
Ohne die aktive Mitwirkung der Fahrerlaubnisbehörde ist eine MPU nicht möglich.

Warum soll ich mich nicht als Opfer sehen, wenn ich tatsächlich Opfer bin?

Eine Frau, die im Park überfallen wird, ist doch auch unschuldiges Opfer, auch wenn sie nachts im Minnirock geht.


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Perplex
Beitrag 25.07.2005, 00:06
Beitrag #966


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Zitat (corneliusrufus @ 25.07.2005, 00:49)
Zwischen Wollen und Müssen ist ein großer Unterschied.

In Deutschland ist die Gesetzeslage so: Der Richter bestimmt, welche Gesetze & Urteile angewendet werden & welche nicht. Wem das nicht passt, der muss eben in der nächsten Instanz klagen & das kann dauern.
Ich vertraue auf dieses Rechtssystem nicht mehr!


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corneliusrufus
Beitrag 25.07.2005, 00:20
Beitrag #967


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@Tommy Bumm: In meinen Augen bist Du auch ein Stück Opfer. Aber auch ein Stück Täter. Schwarz-Weiß hilft nicht!

Dass Du ein großes Stück Vertrauen in den Rechtsstaat verloren hast, verstehe ich. Habe selbst eine Geschichte am laufen, wo ich mir an den Kopf fasse.

Nur: Wegen einer Geschichte bei einem Sachverhalt, da würde ich noch nicht am Rechtsstaat schlechthin zweifeln. Ungerechtigkeiten gibt es. Und die können sich sogar noch im Laufe der Geschichte wandeln. Manchmal zu spät für Betroffene.

Ich meine jedoch, dass bei Dir die qualitativ-praktikable Lösung greifbar wäre, nur Du schlägst sie, mit allem Respekt(!!!), aus.

Schau mal, einerseits kämpfst Du hier ganz mächtig. Mit der gleichen Energie könntest Du auch mal Deinen Lösungsweg verlassen und einen anderen beschreiten. Vielleicht ja sogar erfolgreicher?

Vielleicht ändert sich dann vom Ergebnis her auch "plötzlich" Dein Vertrauen in den Rechtsstaat?

Was ich durchaus verstehe ist: Ein sich wehren. Das hat mir damals auch geholfen. In dem es mein Krääfte mobilisierte und ich diese in eine Richtung lenkte, die zum Erfolg führte. Und nicht in einen langen, wenig aussichtsreichen Rechtsstreit.

Es war auch eine bittere Erfahrung lernen zu müssen, dass zwischen Recht haben, Recht bekommen und Geechtigkeit Welten liegen können. (Aber meist nicht liegen müssen!)

Ich bin verdammt froh, dass ich damals zweibahnig fuhr. Der Weg MPU war schließlich erfolgreich, der andere Weg blieb Ergebnis offen, ich brach ihn ab.

Das Abbrechen einer Sache kann eine Stärke sein.

Nun, dass hier ist ein rechtlciher Thread. Mehr als die Stichworte selbstveranlasste Begutachtung und Zusicherung gebe ich hier nicht. Mehr geht nicht. Für anderes gebe ich woanders meine Sichtweise ab. Das wäre der andere Weg. Vielleicht wäre der auch Lebens-gerechter...

Ganz liebe Greet-Ings, Cornelius


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Beitrag 25.07.2005, 00:34
Beitrag #968


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Klingt alles sehr nett von Dir, Cornelius & bis zu einem bestimmten Punkt kann ich Deine Sichtweise auch verstehen.

Aber die Rechtslage ist nun mal klar & nur Deutschland will das nicht einsehen. Außerdem halte ich den Psychologen bei der MPU für einen Betrüger, der seine Kompetenzen überschreitet. Wahrsagerei ist nun mal nicht sein Gebiet.

Gruß Thommy


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Perplex
Beitrag 25.07.2005, 00:38
Beitrag #969


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Zitat (corneliusrufus @ 25.07.2005, 01:20)
Schau mal, einerseits kämpfst Du hier ganz mächtig. Mit der gleichen Energie könntest Du auch mal Deinen Lösungsweg verlassen und einen anderen beschreiten. Vielleicht ja sogar erfolgreicher?

Damit hast Du mich echt getroffen!

Mir ist jetzt zum crybaby.gif crybaby.gif crybaby.gif zu mute.


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corneliusrufus
Beitrag 25.07.2005, 09:51
Beitrag #970


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Komm, ich trockene auch Deine Tränen ... Ein Anwalt kann das auch, besonders einer für Verkehrsverwaltungsrecht. Schließe Dich doch hier im VP mit den Juristen kurz.

Deine gegenwärtige Erkenntnis haben noch ganz andere hier im Thread. Tröste Dich damit. Und mit der richtgen Entscheidung! Es gibt keine Hoffnungslosen Fälle. Höchstens hoffnungslose Gutachter! Solc hes habe ich auch schon erlebt. Und dann sogenannte "Wunder"!

Die im Verhalten, in der Persönlchkeit, im Charkter, - in der Eignung - und weniger vor Gericht. Schöpfe den juristischen Weg durchaus aus. Nur: Wo ist der sichere Plan B, fals Plan A wie A=Absage durch Gericht nicht funktioniert?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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