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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 9), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 22.07.2005, 07:29
Beitrag #951


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@ Lexus:

Zitat
Die Eignung bezieht sich auf die körperliche, geistige und charakterliche Verfassung.

Da sagen z.B. die Polen, dass niemand, der nicht ueber die Eignung verfuegt, die "Befaehigungs"- sprich: Fuehrerscheinpruefung bestehen wird und dass die Fahrpruefer speziell fuer das Erkennen dieser Faelle ausgebildet seien ... Daher koenne man fuer die "leichteren Faelle" (alles bis zum dritten Entzug wink.gif ) auch auf eine foermliche MPU verzichten.

Im Uebrigen halte ich eben diese 15 Jahre der "Annahme der Nichteignung" fuer problematisch, weil es eine verdammt lange Zeit ist. Nach diesen 15 Jahren sind die harten Faelle immer noch nicht geeignet und alle anderen uebermaessig bestraft ...

In der deutschen "MPU" ist - bei einem 20/30-Minuten-Gespraech - gar keine Zeit, diesen (in der Regel mit ca. 2-6 (und mehr) Jahren immer noch langen) Zeitraum angemessen zu erfassen. Da muss man dann schon ein Obergutachten machen lassen - und das ist teuer.

Im Uebrigen ist die "Zweifel-Theorie" ja nur eine staatliche Konstruktion, um die Kosten auf den Antragsteller abzuwaelzen. §46 FeV( und 11-14 etc.) zeigt(en) doch, dass eigentlich jeder mit diesen "Zweifeln" konfrontiert sein kann, der nur irgendwie ins Schussfeld der FEB gelangt. Tatsaechlich ist eine Nebenfolge einer Straftat im Strassenverkehr, dass bis zu 15 Jahren, plus der eigentlichen Massnahme zur Sicherung und Besserung, die Fahrerlaubnis/der Fuehrerschein entzogen bleibt. Und zwar immer dann, wenn der (finanziell meist durch Arbeitslosigkeit und sozialen Abstieg geschwaechte) Antragsteller keine Moeglichkeit findet, seine Fahreignung zu belegen - und das kann leicht passieren, denn Gutachter schiessen sich auf Leute ein und das Nichtvorlegen einer negativen MPU bei der naechsten MPU ist ein Ausschlussgrund fuer die Eignung wegen unterstellter "Verdeckungs-" und "Vertuschungs-" Tendenz.

Das alles nur wegen "Zweifel", die im Einzelfall nichtmal stichhaltig und personifiziert begruendet wurden ?

Der EuGH hatte dazu bisher jedenfalls eine andere Meinung als die Deutschen - aus welchen Gruenden auch immer. Da wurde die richterliche Sperrfrist gestaerkt und wieder zum Mass der Dinge gemacht. Ich bin wirklich gespannt, wie das weitergeht ... und ich denke, dass es nicht sein darf, dass ein einfacher Verwaltungsangestellter 15 Jahre ueber Wohl und Wehe eines Menschen entscheiden darf - bei 2-5 Jahren Laufzeit einer Ueberpruefung durch Verwaltungsgerichte eigentlich (fast) voellig unbehelligt.

Da mag man jetzt zu sagen "Das ist ein Problem der mangelhaften Ausstattung der Verwaltungsgerichte" - aber der Staat, der die "neinsagenden" Vw-Angestellten unterhaelt, hat auch die Verwaltungsgerichte zu ihrer Ueberpruefung zu unterhalten. Sonst wird es halt zu Willkuer und Machtmissbrauch ...


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Gast_charly68_*
Beitrag 22.07.2005, 09:46
Beitrag #952





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Hallo,

habe gerade einen Artikel aus der TZ gefunden.

xxxxx

Steht leider auf einer Seite eines Vermittlers.

Vielleicht kann ein Admin diesen Artikel neutral einfügen.

Danke und Gruß
charly68

Der Artikel einer Boulevardzeitung (tz München) enthält doch nicht wirklich neues. Die Tatsache, dass ein MPUler in CZ einen FS erwirbt und eine Fahrt mit diesem FS in D zunächst keine Straftat ist, ist doch schon lange klar. Die auch aufgeworfene Frage ob eine nachträgliche NU zulässig ist, wird doch in diesem Thread schon seit Monaten heftig diskutiert.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 22.07.2005, 09:57
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mirko1
Beitrag 24.07.2005, 10:52
Beitrag #953


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Zitat (Lexus @ 21.07.2005, 15:46)
Ich möchte das -ungeachtet der Welten, die dazwischen liegen - mit einer Analogie beantworten: Auch jemand der HIV-positiv ist, muss nicht akut an Aids erkrankt sein; ich würde gleichwohl mit ihr keinen ungeschützten Verkehr haben wollen. Und ich würde den ungeschützten Verkehr einstellen, wenn ich anfangs aus welchen Gründen auch immer vertrauensvoll war, aber plötzlich ein positiver Test auftauchen würde.

Es geht bei der FE darum, dass es für nicht unzulässig gehalten wird, aus einer bestimmten Konstellation einen Rückschluss auf eine potentielle Gefahr zu ziehen, und zwar solange, bis diese Gefahr vom Verursacher sicher ausgeschlossen werden kann.

Hat ein Verkehrsteilnehmer die Gründe für seine Nichteignung ausgeräumt wenn er Jahrelang z.b. 3 jahre oder mehr am Verkehr teilnimmt? ich denke schon.

Zumindest belegt er Praktisch für ein langen Zeitraum das er kein Problem auf den Srassen hat, ich denke das sollte mehr Zählen als eine 20 Minütige Befragung und Einschätzung eines Psy-Docs.
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Beeblebrox
Beitrag 24.07.2005, 11:44
Beitrag #954


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Zitat (Lexus @ 21.07.2005, 15:46)
Ich möchte das -ungeachtet der Welten, die dazwischen liegen - mit einer Analogie beantworten: Auch jemand der HIV-positiv ist, muss nicht akut an Aids erkrankt sein; ich würde gleichwohl mit ihr keinen ungeschützten Verkehr haben wollen. Und ich würde den ungeschützten Verkehr einstellen, wenn ich anfangs aus welchen Gründen auch immer vertrauensvoll war, aber plötzlich ein positiver Test auftauchen würde.

Ich denke die Analogie mal weiter:
Einem Test, der zu einem erheblichen Teil ungenau ist, würde ich kein Vertrauen schenken. Bevor da zuviele Kandidaten ungerechtfertigt verdächtigt werden, HIV-positiv zu sein, würde ich zumindest bessere Testmethoden verlangen.
Im konkreten Fall MPU scheint mir genau das nicht realisierbar.
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Perplex
Beitrag 24.07.2005, 12:05
Beitrag #955


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Zitat (mirko1 @ 24.07.2005, 11:52)
Hat ein Verkehrsteilnehmer die Gründe für seine Nichteignung ausgeräumt wenn er Jahrelang z.B. 3 Jahre oder mehr am Verkehr teilnimmt? Ich denke schon.
Wie denn, wenn er keine Fahrerlaubnis hat?

Fahrpraxis im Ausland, nach der deutschen Entziehung, wird ja, aus welchen Gründen auch immer, in Deutschland nicht anerkannt!

Zitat (mirko1 @ 24.07.2005, 11:52)
Zumindest belegt er Praktisch für ein langen Zeitraum das er kein Problem auf den Strassen hat. Ich denke das sollte mehr Zählen als eine 20 minütige Befragung und Einschätzung eines Psycho-Docs.
Erst Recht, wenn die Aufgaben eines Psychologen NICHT die Erstellung von Zukunftsprognosen sein kann.
Quelle: Wikipedia


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strichachtdoktor
Beitrag 24.07.2005, 18:23
Beitrag #956


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Zitat (Thommy Bumm @ 24.07.2005, 13:05)
Zitat (mirko1 @ 24.07.2005, 11:52)
Hat ein Verkehrsteilnehmer die Gründe für seine Nichteignung ausgeräumt wenn er Jahrelang z.B. 3 Jahre oder mehr am Verkehr teilnimmt? Ich denke schon.
Wie denn, wenn er keine Fahrerlaubnis hat?

Fahrpraxis im Ausland, nach der deutschen Entziehung, wird ja, aus welchen Gründen auch immer, in Deutschland nicht anerkannt!

Hallo ?!

Ich habe eine gueltige FE und nehme legal am deutschen Verkehr teil. Es wird also vor Ort nachgewiesen, dass ich kein Risiko bin ... Oder ?!


Was aber bei der MPU rauskommen wird ist doch: "Der zu Untersuchende hat jahrelang am Verkehr tzeilgenommen, obwohl er wusste, dass die Rechtslage nicht eindeutig war. Dadurch und durch die damit verbundene Hoffnung, es werde ihn schon nicht treffen, zeigt der Untersuchte seine Nichteignung zum Fuehren von Kfz mehr als deutlich auf."

Und in der Tat ist sowas (Fahren mit EU-FE) nicht wirklich was fuer Nervenschwache ...

wink.gif


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corneliusrufus
Beitrag 24.07.2005, 22:22
Beitrag #957


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Zitat
Im Uebrigen halte ich eben diese 15 Jahre der "Annahme der Nichteignung" fuer problematisch, weil es eine verdammt lange Zeit ist. Nach diesen 15 Jahren sind die harten Faelle immer noch nicht geeignet und alle anderen uebermaessig bestraft ...


Das ist doch das dahinter liegende Problem. Auch der Zweiteilung des Fahrerlaubnis/-sanktionsrechts in D im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Staaten. Tatsache dürfte doch folgendes sein: Die "schweren Fälle" werden ohne Hilfe und Akzeptanz von Hilfe, bsp. durch Verkehrspsychologe, Therapie u.ä., in den meisten Fällen nicht ihre Eignung wiedererlangen. Warum auch. Bei einigen wenigen wird das von alleine erfolgen, aber nicht der Masse.

Als Zahlen: Ca. 10% der deutschen sind Alkoholiker (ob sie das wissen oder nicht). Jeder vierte (=25%) hat ein Alkoholproblem in verschieden intensiver Ausprägung. Oder in absoluten Zahlen ca. 8 Millionen resp. 20 Millionen!
Ca. 5% der Alkoholiker sind (wieder) geeignet. Also von den 8 Millionen 400.000 Menschen.

Wenn ich das Eignungsproblem nur einmal aus dem Blickwinkel Alkoholproblem betrachte. (Was nicht ausreichend ist, da ja noch andere Fälle zur Ungeeignetheit führen.) Diese 7,6 Millionen werden weder nach einem Jahr noch nach 15 Jahren noch nach 30 Jahren VON ALLEINE eine Eignung wieder erlangen.

Schlussfolgerung: Spätestens eine Eignungsprüfung nach Vorfällen IST notwendig. Und zwar solange, bis die Eignung nachgewiesen ist. Ohne Zeitbeschränkung! Sachlich, als und aus Schutz der Allgemeinheit, ist das notwendig. Daher meine Frage: Ist die Diskussion über die Geeignetheit nach Vorfällen nicht völlig falsch inhaltlich aufgehängt?

Der EUGH hat lediglich aus formalen Gründen gesagt, dass eine einmal festgestellte (Wieder-)Geeignetheit nicht anzuzweifeln ist. Dagegen wehrt sich D mit seiner Besonderheit in der Rechtszweiteilung mit dem besagten NU.

(Als Notlösung sogar gut. Denn ich mag nicht gerne Überfahren werden. ICH weiß noch sehr genau, wie ich besoffen gefahren bin.)

Aus formalen Gründen wird das ebenso europaweit scheitern. Die Diskrimierung der Deutschen Inländer nun ja, die bleibt als Ausnahme erhalten.

Auf der anderen Seite, siehe geplante FS-/FE-Richtlinie der EU, verkennt diese gerade nicht das inhaltliche Problem der Geeignetheit. Da berufen sich andere europäische Mitgliedsstaaten auf formales eigenstaatliches Recht. Fragt sich: wie lange noch, bis diese Staaten von einer entsprechenden EU-Richtlinie überrollt werden.

Konkretes Beispiel: Polen: Auch dort wird bereits nach der dritten schweren Auffälligkeit (im Sinne dieses Threads) auf die Ungeeignetheit geschlossen.

Ergebnis wird also bald eine Nachbesserung der geplanten EU-RiLi sein: Die Vorabprüfung der Geeignetheit (und nicht nur Befähigung) in allen EU-Staaten vor jeder Erteilung oder Erweiterung einer FE in einem beliebigen Staat der EU.

Nochmals zurück zu meinem obigen zahlen: Da bin ich sogar froh, wenn in D zwar eigenwillig, aber noch zu Recht, solange starrsinnig rechtliche Ideen (NU) produziert werden, bis der NOTWENDIGE gemeinsame Nenner aller Eu-Staaten gefunden worden ist. Ich erinnere: ich komme gerne heil über die Straße.

Sobald der EUGH aus formalen Gründen die deutsche NU aufheben würde (Konjunktiv!), würde der politische Druck sehr groß werden, wegen des Gefahrenpotentials. Und zwar in allen EU-Staaten. Und eines wäre gewiss. In D würde schnell eine gesetzliche Lösung gefunden werden. Und wäre sie wiederum Inlands-Deutscher-diskriminierend.

Oder gerührt und geschüttelt: Diejenigen, die Glück mit ihrem Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren haben, werden durchrutschen. Aber nicht die Masse mit ihren Verfahren. Denn da wird, bis zu einer Entscheidung einer FEB, immer wieder ein (neues) Gesetz greifen. Das wird gerne verkannt und von RA verschwiegen. (Warum auch nicht!)

Und wie würde dann eine Geeignetheitsprüfung aussehen? Das wäre sicher wieder Innerstaatliches Recht. Mindestanforderungen müssten eingehalten werden. Da könnte bsp. das Ärztliche Gutachten stehen, welches Kandidaten für Klasse C oder D jetzt schon beibringen müssen. Da wird dann auch auf Alkohol oder Drogen geschaut, nach psychischen Störungen auch in der Familie gefragt. (Nicht zu verwechseln mit dem Ärztlichen Fachgutachten nach bsp. § 14 FeV.). Und die MPU: Die würde in D wohl bleiben. Denn bei Wiederholungstätern bzw. nach Entzug einer FE wird sicher in allen Staaten eine verschärfte Eignungsprüfung gefunden werden.

Der Joker, auch hier in Europa auf den sonst so üblichen kleinsten gemeinsamen Nennern zu setzen, wird nicht funktionieren. Die Sache, siehe obige zahlen, erfordert einen Mindeststandard, der bei einer gemeinsamen Regelung über das eine oder andere Maß der beabsichtigten bzw. gegenwärtigen Einzelstaatlichen Lösung hinausgeht. Genau das besagt der inhaltliche Hintergrund der geplanten EU-FE/FS-RiLi, hier im Thread ja schon "veröffentlicht".

Wenn ich den hier vorgebrachten EU-Thread mit meinem möglichen Ausblick zusammenfasse, da würde ich sagen: Leute, macht eine MPU. Geht von mir aus den Rechtsweg, aber erwartet von diesem nicht das Wunder. Wunder werden nur für ganz wenige erfolgen, die im laufenden Werdegang einer allmählichen Rechtsvereinheitlichung in EU zeitlich, nicht inhaltlich, Glück haben.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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strichachtdoktor
Beitrag 24.07.2005, 23:03
Beitrag #958


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Zitat (corneliusrufus @ 24.07.2005, 23:22)
da würde ich sagen: Leute, macht eine MPU.

Gut gebruellt, Loewe ... cool.gif

Dann mach doch mal in D eine MPU ohne
a.) die Behoerde bezueglich Deines bereits vorhandenen EU-FS anzuluegen und
b.) den vorhandenen EU-FS zu riskieren ( also freiwillig zu nennen ) bzw.
c.) Einschaltung einer FEB, sozusagen zum Privatvergnuegen, vorbeugend, zu eigener Sicherheit.

Und genau das geht nicht, weil: MPU in D nur nach Antrag und Massgabe der FEB!

Also kommt man nicht weiter, selbst wenn man wollte und es "gut machen" will. Bleibt also genaugenommen nur die "Loesung", solange durch die Gegend zu gurken mit der EU-FE, bis man in eine Kontrolle geraet und die FEB informiert wird. Ab da ist man wieder ein "Antragsteller", "Deliquent", "Probant" oder "zu Untersuchender" - und keineswegs Kunde bei einer MPU-Organisation; mithin ein Mensch zweiter Klasse ...

Also, ganz ehrlich: Ich wuerde gerne aus der Lage rauskommen, aber ich sehe keinen gangbaren Weg fuer mich.
6 Jahre nach meiner letzten Strafsache sehe ich heute keinen Grund mehr, erst
- eine verkehrspsychologische "Basistherapie",
- dann eine "Intensivtherapeutische MPU-Vorbereitung" und dann
- mindestens 2 MPU-Versuche zu machen
fuer schlappe 3000€ all inclusive
- und dann noch den neuen FS ... (mindestens C1E und BE muessen noch geprueft werden, bis ich meinen "alten Stand" wieder habe (1/3), weil man da auch wieder gewinnmaximierend dran herumoperiert hat ...

Da gibt es meiner Meinung nach keine Veranlassung mehr zu, denn ich fahre schon seit Monaten mit meiner PL-FE (A/B) und ich liefere niemandem auch nur den geringsten Grund, an meiner Fahreignung zu zweifeln - und ich bin dagegen, mir 15 Jahre eine Sache vorwerfen zu lassen, die 490€ Bussgeld gekostet hat und laut EuGH nach Ablauf der Sperrfrist von 12 Monaten auch erledigt ist. Und andere Sachen, ohne Beteiligung von KfZ, die noch weiter zurueckliegen da noch hinzuzuziehen ist imho noch mehr abwegig ...

Egal. Ich rege mich nicht wieder auf. Die Deutschen machen, was sie wollen - ob ich meckere oder nicht ...


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Perplex
Beitrag 24.07.2005, 23:21
Beitrag #959


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Zitat (corneliusrufus @ 24.07.2005, 23:22)
Leute, macht eine MPU. Geht von mir aus den Rechtsweg, aber erwartet von diesem nicht das Wunder.

Wie soll ich die MPU machen, wenn ich ein MPU-Verbot von der Führerscheinbehörde habe? Inzwischen kann ich mir die MPU sowieso nicht mehr leisten, weil ich inzwischen durch die NU arbeitslos geworden bin.
Mir wird der Rechtsweg geradezu aufgezwungen.

Außerdem sind Prognosen nicht die Aufgaben von Psychologen! scared.gifplasma.gif


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corneliusrufus
Beitrag 24.07.2005, 23:26
Beitrag #960


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@/8: Danke für den Löwen. Bin Sternzeichen Schütze ...

Eine MPU im Sinne Der FeV kannst Du wohl nur machen, wenn Du wahrheitsgemäße Angaben machst. Das darf doch wohl von einem Bürger verlangt werden? Dass Du erstmal einen anderen Weg gegangen bist, ist, mit allem Verlaub, Dein Problem.

Nun, ich verstehe durchaus, und bei Dir sogar in mehr als einem gewissen Grade, dass Du nun ales legalisieren willst. Das geht! (Der Löwe hat gebrüllt, smile.)

Und zwar musst Du Dir die FS-Akte selbst besorgen, Akteneinsicht, diese dem MPI zukommen lassen und mindestens eine Begutachtung SELBST in Auftrag geben, die der MPU nach Maßgabe der FEB entspricht. Frage ma LEXUS. Dann wird die FEB Dein Privatgutachten (als gleichwertig zur MPU) schlussendlich anerkennen müssen. Notfalls über das Gericht.

Also: Dir ist der Weg doch gar nicht verwehrt!

Zitat
Da gibt es meiner Meinung nach keine Veranlassung mehr zu, denn ich fahre schon seit Monaten mit meiner PL-FE (A/B) und ich liefere niemandem auch nur den geringsten Grund, an meiner Fahreignung zu zweifeln - und ich bin dagegen, mir 15 Jahre eine Sache vorwerfen zu lassen, die 490€ Bussgeld gekostet hat und laut EuGH nach Ablauf der Sperrfrist von 12 Monaten auch erledigt ist.


Das generelle Gegenargument: Na, dann hattest Du eben Glück, dass Du nicht in eine Überwachung/zufällige Verkehrskontrolle gekommen bist.

Vielleicht magst Du nochmals meinen Beitrag lesen. Ich trenne ja klar zwischen inhaltlichen Erfordernissen und formalen. Es ist doch völlig dahingestellt, ob Du nicht auch inhaltlich HEUTE wieder geeignet bist. Und einen Weg zur Legalisierung habe ich aufgezeigt. So what?

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corneliusrufus
Beitrag 24.07.2005, 23:35
Beitrag #961


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@Thommy Bumm: Mit dem MPU-"Verbot" stellst Du den Gang der Dinge zu kurz da und erweckst damit einen falschen Eindruck. Bitte nicht mit unfairen Mitteln argumetieren. Polarisieren und zuspitzen okay, aber nicht so. Zu genau EINEM MPI darfst Du nicht, wohl jedoch zu allen anderen!

Und genau daran hast Du erheblich mitgewirkt. Nun Dich als Opfer von den Folgen zu implizieren, empfinde ich als manipulativ.

Dir ist bekannt, dass ich zwar für eine Begutachtung bin, aber sie mir ebenfalls - wie Du - in einem anderem Rahmen wünsche. Und dass ich dieserhalb Deine jetzige Lage bestimmt nicht begrüße, wohin die in D geregelten Hilfeangebote auch führen können und bei Dir geführt haben.

Allerdings: Deinen Anteil daran hast Du!

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Beitrag 24.07.2005, 23:41
Beitrag #962


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Zitat (corneliusrufus @ 25.07.2005, 00:26)
Dann wird die FEB Dein Privatgutachten (als gleichwertig zur MPU) schlussendlich anerkennen müssen. Notfalls über das Gericht.

Also: Dir ist der Weg doch gar nicht verwehrt!

Es könnte aber auch sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde das Privatgutachten einfach nicht anerkennen will & das Gericht auch nicht. Wenn man da einen Fehler macht, dann ist das Gutachten wertlos, weil nicht mehr aktuell.
In Deutschland halte ich genau das Paradoxon für möglich.


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corneliusrufus
Beitrag 24.07.2005, 23:49
Beitrag #963


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Zwischen Wollen und Müssen ist ein großer Unterschied. - Bei jeder Gesetzesanwendung muss das Gesetz auch inhaltlich ausgelegt werden. Wer das Mindestmaß an Standard beibringt, hier das private Gutachten in mindestens dem Umfang wie die Fragestellung der FEB an das MPI, der erfüllt den Inhalt. Alles andere wäre absurd.

Die FeV regelt eben nicht abschließend, wie man zu einer FE kommen kann. Diese Lücke darf ausgeschöpft werden.

Es ist im übrigen eine Lücke, die nichts anderes ist, als wie die Verfechter einer (beliebeigen) ausländischen FE einzuklagen suchen: Der externe Nachweis der Geeignetheit.

Ich würde mir da doch nicht selbst den argumentativen Boden unter den Füßen wegziehen wollen, in dem ich einmal so, dann wiederum so argumentiere! Die Frage ist doch nur, was ist gleichwertig? Und da hat mein Modell eindeutige rechtliche wie inhaltliche Vorzüge.

Wer jedoch nur schnell eine FE haben will, um eine Begutachtung wie in D zu umgehen, ja der hat die entsprechenden Probleme.

IMHO geht es nicht nur um eine Lösung eines Problems (hier Erwerb einer FE), sondern auch um die Qualität der Lösung. In den bekannten Fällen ist die Qualität ja schon mit der NU beantwortet worden.

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corneliusrufus
Beitrag 24.07.2005, 23:56
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Im Übrigen kann der Mindestumfang der Fragestellung der privaten Begutachtung für die Erfordernisse der FEB an eine MPU vorher auf dem Veraltungsweg - Instrument der Zusicherung - sicher gestellt werden.

Die Zusicherung ist ein Instrument, welches die genauen Bedingungen bindend benennt, damit ein Verwaltungsakt (hier FE-Erteilung) vorgenommen werden kann und dann auch erteilt werden muss.

Warum das Instrument nicht ausgeschöpft wird, steht auf einem anderen Blatt. Aber es ist jedem unbenommen, es zu nutzen! Ich bin jedenfalls froh, dass ich es genutzt habe.

@LEXUS, @XDiver: ist das keine sprudelnde Geldquelle für Euch?

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Beitrag 24.07.2005, 23:58
Beitrag #965


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Zitat (corneliusrufus @ 25.07.2005, 00:35)
Allerdings: Deinen Anteil daran hast Du!

Es geht um das hier & jetzt!
Ohne die aktive Mitwirkung der Fahrerlaubnisbehörde ist eine MPU nicht möglich.

Warum soll ich mich nicht als Opfer sehen, wenn ich tatsächlich Opfer bin?

Eine Frau, die im Park überfallen wird, ist doch auch unschuldiges Opfer, auch wenn sie nachts im Minnirock geht.


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Beitrag 25.07.2005, 00:06
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Zitat (corneliusrufus @ 25.07.2005, 00:49)
Zwischen Wollen und Müssen ist ein großer Unterschied.

In Deutschland ist die Gesetzeslage so: Der Richter bestimmt, welche Gesetze & Urteile angewendet werden & welche nicht. Wem das nicht passt, der muss eben in der nächsten Instanz klagen & das kann dauern.
Ich vertraue auf dieses Rechtssystem nicht mehr!


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corneliusrufus
Beitrag 25.07.2005, 00:20
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@Tommy Bumm: In meinen Augen bist Du auch ein Stück Opfer. Aber auch ein Stück Täter. Schwarz-Weiß hilft nicht!

Dass Du ein großes Stück Vertrauen in den Rechtsstaat verloren hast, verstehe ich. Habe selbst eine Geschichte am laufen, wo ich mir an den Kopf fasse.

Nur: Wegen einer Geschichte bei einem Sachverhalt, da würde ich noch nicht am Rechtsstaat schlechthin zweifeln. Ungerechtigkeiten gibt es. Und die können sich sogar noch im Laufe der Geschichte wandeln. Manchmal zu spät für Betroffene.

Ich meine jedoch, dass bei Dir die qualitativ-praktikable Lösung greifbar wäre, nur Du schlägst sie, mit allem Respekt(!!!), aus.

Schau mal, einerseits kämpfst Du hier ganz mächtig. Mit der gleichen Energie könntest Du auch mal Deinen Lösungsweg verlassen und einen anderen beschreiten. Vielleicht ja sogar erfolgreicher?

Vielleicht ändert sich dann vom Ergebnis her auch "plötzlich" Dein Vertrauen in den Rechtsstaat?

Was ich durchaus verstehe ist: Ein sich wehren. Das hat mir damals auch geholfen. In dem es mein Krääfte mobilisierte und ich diese in eine Richtung lenkte, die zum Erfolg führte. Und nicht in einen langen, wenig aussichtsreichen Rechtsstreit.

Es war auch eine bittere Erfahrung lernen zu müssen, dass zwischen Recht haben, Recht bekommen und Geechtigkeit Welten liegen können. (Aber meist nicht liegen müssen!)

Ich bin verdammt froh, dass ich damals zweibahnig fuhr. Der Weg MPU war schließlich erfolgreich, der andere Weg blieb Ergebnis offen, ich brach ihn ab.

Das Abbrechen einer Sache kann eine Stärke sein.

Nun, dass hier ist ein rechtlciher Thread. Mehr als die Stichworte selbstveranlasste Begutachtung und Zusicherung gebe ich hier nicht. Mehr geht nicht. Für anderes gebe ich woanders meine Sichtweise ab. Das wäre der andere Weg. Vielleicht wäre der auch Lebens-gerechter...

Ganz liebe Greet-Ings, Cornelius


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Perplex
Beitrag 25.07.2005, 00:34
Beitrag #968


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Klingt alles sehr nett von Dir, Cornelius & bis zu einem bestimmten Punkt kann ich Deine Sichtweise auch verstehen.

Aber die Rechtslage ist nun mal klar & nur Deutschland will das nicht einsehen. Außerdem halte ich den Psychologen bei der MPU für einen Betrüger, der seine Kompetenzen überschreitet. Wahrsagerei ist nun mal nicht sein Gebiet.

Gruß Thommy


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Perplex
Beitrag 25.07.2005, 00:38
Beitrag #969


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Zitat (corneliusrufus @ 25.07.2005, 01:20)
Schau mal, einerseits kämpfst Du hier ganz mächtig. Mit der gleichen Energie könntest Du auch mal Deinen Lösungsweg verlassen und einen anderen beschreiten. Vielleicht ja sogar erfolgreicher?

Damit hast Du mich echt getroffen!

Mir ist jetzt zum crybaby.gif crybaby.gif crybaby.gif zu mute.


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corneliusrufus
Beitrag 25.07.2005, 09:51
Beitrag #970


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Komm, ich trockene auch Deine Tränen ... Ein Anwalt kann das auch, besonders einer für Verkehrsverwaltungsrecht. Schließe Dich doch hier im VP mit den Juristen kurz.

Deine gegenwärtige Erkenntnis haben noch ganz andere hier im Thread. Tröste Dich damit. Und mit der richtgen Entscheidung! Es gibt keine Hoffnungslosen Fälle. Höchstens hoffnungslose Gutachter! Solc hes habe ich auch schon erlebt. Und dann sogenannte "Wunder"!

Die im Verhalten, in der Persönlchkeit, im Charkter, - in der Eignung - und weniger vor Gericht. Schöpfe den juristischen Weg durchaus aus. Nur: Wo ist der sichere Plan B, fals Plan A wie A=Absage durch Gericht nicht funktioniert?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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strichachtdoktor
Beitrag 25.07.2005, 21:20
Beitrag #971


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Oh Leute, ist ja eine ganz herzzerreissende Diskussion hier geworden...

Cornelius, ich habe nicht vor, mich hier von Dir einlullen zu lassen. Dein Weg in allen Ehren, aber der hilft nicht wirklich weiter ... Diese ganzen Ueberlegungen und Reifeerscheinungen Deinerseits sind ganz schoen und gut, in meinem Fall werden sie nicht weiterhelfen.

Das Problem ist doch, dass der Standpunkt, eine EU-FE berechtige zur Fahrt auch dann in D, wenn in D eine MPU im Raum stehe, zwar nachvollziehbar begruendbar, aber juristisch nicht gesichert ist. Und die Betroffenen haben nun die Wahl: Entweder, sie entscheiden sich fuer die Fahrt mit dem EU-FS und riskieren ein abruptes Ende ihres Gluecks ... oder sie beantragen einen D-FS und kassieren eine Nutzungsuntersagung fuer den EU-FS, falls das Projekt "MPU" scheitert. Doppelt bitter, wenn man freiwillig die MPU macht und dann erstmal die NU kommt ...

Das kleinere Uebel scheint mir die Fahrt mit dem EU-FS zu sein, solange es geht. Mit der FEB rumstreiten kann man dann immer noch ...

Und ganz klar: Ich werde keine Psychotherapie oder irgend einen anderen Kokolores machen, nur damit ich tiefgebueckt eine deutsche MPU bestehe. Eher wandere ich aus.

Ich habe meine Tat gestanden, zur Aufklaerung aktiv beigetragen, mich bei dem Opfer (was sich nur genoetigt gefuehlt hatte - ist nichts passiert! - was aber in der Tat beleidigt wurde) entschuldigt und ich habe den Strafbefehl in der Verhandlung akzeptiert (nachdem klar war, dass da nix mehr zu drehen war) - mehr kann ich nicht tun und mehr will ich auch nicht tun.

Wenn ich mir dann von irgendeinem weltfremden Psychoonkel dumme Sprueche ziehen muss, dann mag ich einfach nicht mehr. Das ist so ein an den Haaren herbeigezogener Unsinn, der da in meiner letzten MPU geschrieben wurde, 80% der "Fakten" ohne weitere Probleme widerlegbar, und der Rest irgendeine Prognostik, die sich mit einem "wirklichen" Gutachten ueberhaupt nicht decken will ("wirklich", weil von einem "Uniprof" aufgrund einer Haftentlassungsgeschichte fuer das LG, welches mich dann aufgrund dieses positiven Gutachtens dann auch entlassen hatte und "wirklich" auch, weil solche Gutachten nicht durch ein "20-Minuten-Gespraech" zustande kommen ... )

Und wenn ich dann eine verkehrspsychologische Dingsbums ueber mich ergehen lassen soll, nachdem ich schon eine Verhaltenstherapie gemacht habe (allerdings wegen der anderen Sache ...) , dann frage ich mich:

"Wer schuetzt eigentlich mich vor diesem gottverdammten deutschen Psychowahnsinn?"
Und in der ganzen uebrigen EU (bis auf die ein/zwei/drei Laender, die es auch haben, aber noch nicht so irre damit umgehen wie die Deutschen ...) kriegen die Leute nach der Sperrfrist ihren Lappen wieder und gut ist ...

wavey.gif


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Beeblebrox
Beitrag 25.07.2005, 22:57
Beitrag #972


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Zitat (strichachtdoktor @ 25.07.2005, 22:20)
Oh Leute, ist ja eine ganz herzzerreissende Diskussion hier geworden...

[...]

Hi, /8-doc,

du hast mir wieder mal voll aus der Seele gesprochen.

Man schau sich bloss mal die "Gutachten" genau an: das sind zusammengestoppelte Textbausteine.

Da sitzt also der Psycho-Heini von der MPU da und notiert sich während des Gesprächs: TBS 3, 9, 15, 27...
Und hinterher rennt er an seinen PC, hackt die Bausteine aus seinem Winword in das "Gutachten" und der Delinquent darf dann vor Ehrfurcht erzittern, wenn er Post vom MPI erhält.
laugh2.gif

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Bentley222
Beitrag 25.07.2005, 23:26
Beitrag #973


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Hallo,

@ StrichAchtDoktor:

Zitat
Und ganz klar: Ich werde keine Psychotherapie oder irgend einen anderen Kokolores machen, nur damit ich tiefgebueckt eine deutsche MPU bestehe. Eher wandere ich aus.

Dem sollte nichts mehr hinzuzufügen sein.
Da Deine Adresse in PL noch aktuell sein sollte, niemand hält Dich...

@ Beeblebrox:

Hast Du überhaupt schon einmal ein MPI-Gutachten gelesen ? Von vorne bis zur letzten Seite ?
Anscheinend nicht, sonst kämen solche Behauptungen wie
Zitat
Da sitzt also der Psycho-Heini von der MPU da und notiert sich während des Gesprächs: TBS 3, 9, 15, 27...
Und hinterher rennt er an seinen PC, hackt die Bausteine aus seinem Winword in das "Gutachten" und der Delinquent darf dann vor Ehrfurcht erzittern, wenn er Post vom MPI erhält.

nicht zustande.
In jedem Gutachten wird individuell auf den zu Begutachtenden eingegangen. Einige Textbausteine sind Standard, z.B. das absolut cleane Leberwerte keinesfalls die abstinente Lebensweise belegen müssen.

Man(n) lese zumindest immer den letzten Teil eines MPI-Gutachtens, in welchem auf die persönlichen Defizite des Probanden hinsichtlich der nächsten Untersuchung eingegangen wird.

Nur hat all dies kaum Relevanz auf das Urteil des EUGH, ist hier völlig OT und sollte als eigenes Thema im MPU-Bereich landen.

Der EUGH hat ja die MPU als solche gar nicht verboten oder?

Bentley
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Beeblebrox
Beitrag 26.07.2005, 00:05
Beitrag #974


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 00:26)
@ Beeblebrox:

Hast Du überhaupt schon einmal ein MPI-Gutachten gelesen ? Von vorne bis zur letzten Seite ?

Ja, hab ich: mein eigenes Gutachten, ist aber schon zig Jahre her.
Erstes Mal durchgefallen, weil zu naiv an die Geschichte herangegangen, beim zweiten Mal vorbereitet und locker bestanden.

Die Teile strotzen nur so von Textbausteinen.
Glaubst du wirklich, die Psychos hocken sich nach 20 min. Gespräch an den PC und hirnen sich noch grossartig stundenlang individuell passende Formulierungen aus?

Beeblebrox
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strichachtdoktor
Beitrag 26.07.2005, 00:07
Beitrag #975


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 00:26)
Da Deine Adresse in PL noch aktuell sein sollte, niemand hält Dich...

... danke, Bentley222, dass ich Dich vorher nicht fragen muss ... thumbup.gif clapping.gif wub.gif

Zitat
In jedem Gutachten wird individuell auf den zu Begutachtenden eingegangen.

***Groehl***, kleines Spaessken gemacht, gell ?!
Weisst Du ueberhaupt, wovon Du redest, Bentley ??? In den allermeisten Gutachten werden Textbausteine missbrauechlich verwendet - da gibt es Untersuchungen zu. Aber als MPU-Befuerworter muss man die auch nicht kennen ...

Zitat
Einige Textbausteine sind Standard, z.B. das absolut cleane Leberwerte keinesfalls die abstinente Lebensweise belegen müssen.


Das ist doch wieder typisch, dass so ein Beispiel kommt... Tatsache ist: Erhoehte Leberwerte koennen tausend Ursachen haben ! Das ist Fakt. Ein Hinweis auf Alkoholabusus geben nur extreme Abweichungen bestimmter Werte. Tatsache ist auch: Leberwerte im Normbereich sind DER wichtige Hinweis darauf, dass die Leber in Ordnung ist. Und das waere sie kaum bei Alkoholabusus ... oder Drogenabhaengigkeit.

Solch´ein Bloedsinn, wie der Quote, ist ein Grund, warum die Bundesaerztekammer mehr Kompetenz bei der Erstellung von MPU-Gutachten einfordert ...Und die haben noch viel mehr Gruende ...

Zitat
Der EUGH hat ja die MPU als solche gar nicht verboten oder?

Hat er sie denn erlaubt ? Ich denke, der EuGH hat noch gar nichts zur MPU gesagt. Aber ich koennte mir vorstellen, dass es nicht jeden freuen wird, was der EuGH zur MPU sagt, wenn er was dazu sagt.

Ihr von der "Pro-MPU-Fraktion" seid Euch immer so verdammt sicher, dass Eure Interpretation der FS-Rili die Richtige ist. Dabei fallt Ihr doch schon laenger vor dem EuGH auf die Nase mit Eurer hanebuechernen Argumentation. Mal das Kapper-Urteil gelesen, Bentley ? Lesen bildet ...


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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 00:09
Beitrag #976


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Zitat
Die Teile strotzen nur so von Textbausteinen.
Glaubst du wirklich, die Psychos hocken sich nach 20 min. Gespräch an den PC und hirnen sich noch grossartig stundenlang individuell passende Formulierungen aus?


Tun manche, glaub mir....

Und bei mir waren es 40 Minuten bei der Psycho....

Nur so OT...
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strichachtdoktor
Beitrag 26.07.2005, 00:16
Beitrag #977


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... und ?!
20 oder 40 min - was soll´s ?
Schonmal ein richtiges Gutachten gemacht ? Kannst Du den ganzen MPU-Krams vergessen ...
Uebrigens wird immer wieder bemaengelt, dass MPU-Gutachter ihren "persoenlichen Eindruck", der ja fatale Folgen haben kann, nicht durch testpsychologische Zusatztests verifizieren lassen. Und das koennte sogar den EuGH interessieren. Denn das ist nicht "lege artis" ...
Genaugenommen muesste man mindestens 90 % der MPU-Psyks die Zulassung entziehen ... whistling.gif


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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 00:19
Beitrag #978


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 00:26)
... das absolut cleane Leberwerte keinesfalls die abstinente Lebensweise belegen müssen.

Klar, wer 10 Jahre abstinent lebt, der könnte sehr wahrscheinlich rückfällig werden, das gilt auch in 20 Jahren & am Lebensende hat sich der Psychowahrsager eben geirrt. Aber kein Problem, wenn man an Reinkarnation glaubt.

Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 00:26)
Man(n) lese zumindest immer den letzten Teil eines MPI-Gutachtens, in welchem auf die persönlichen Defizite des Probanden hinsichtlich der nächsten Untersuchung eingegangen wird.

Genau, und wenn der selbsternannte MPU-Wahrsager persönlichen Defizite bei Dir festgestellt hat, die offensichtlich nicht vorhanden sind, dann hast Du ein unlösbares Problem. blink.gif

Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 00:26)
Der EUGH hat ja die MPU als solche gar nicht verboten oder?

Aber die MPU ist der einzige Grund, warum es das EuGH-Urteil überhaupt gibt.

Außerdem hat der Europäische Gerichtshof ganz klar die Verlängerung der ersten Entziehung auf unbestimmte Zeit, auf Grund einer nicht erbrachten MPU, wegen der alten Gründe, verboten.


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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 00:23
Beitrag #979


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Da sind wir doch schon wieder näher beim Topic:

Zitat
Dabei fallt Ihr doch schon laenger vor dem EuGH auf die Nase mit Eurer hanebuechernen Argumentation. Mal das Kapper-Urteil gelesen, Bentley ? Lesen bildet ...


Wo steht im Kapper-Urteil steht, die MPU wäre verboten.
Kapper hat mit seiner NL-FE, die EU-FE ist, laut EUGH, keinen Straftatbestand des "Fahrens Ohne" (§21 ) begangen. Nicht mehr, nicht weniger....

Du, lieber Doc, hast einmal behauptet, die MPU wäre legitim, aber nur für Fälle, die nach dem Erwerb der EU-FE kommen (könnten)....

Also was?

Ausserdem anerkennst du die Tatsache, das auch PL nach der dritten TF eine psychologische Untersuchung anordnet.

Zitat
Leberwerte im Normbereich sind DER wichtige Hinweis darauf, dass die Leber in Ordnung ist. Und das waere sie kaum bei Alkoholabusus ... oder Drogenabhaengigkeit.


Falsch, aber Dir wohl kaum zu erklären. Frag mal @CorneliusRufus oder @DocausBückeburg... es gibt sehr wohl Alkoholiker (wie mich, über Drogenabhängige kann ich aus meinem Erfahrungsschatz nichts sagen), die absolut unaufällige Leberwerte hatten und haben.

Ich kann jede Wut und Dissonanz gegenüber dem jetzigen "System MPU" verstehen.

Nur kann ich es nicht verstehen, wenn irgenwann ein MPU-Kandidat-EU-FE-Besitzer auf offener Strasse meinen Sohn umnietet und mir dann ins Gesicht lallt, die MPU wär schuld....

Bentley
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Bentley222
Beitrag 26.07.2005, 00:34
Beitrag #980


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@ /8Doc

Zitat
Schonmal ein richtiges Gutachten gemacht ? Kannst Du den ganzen MPU-Krams vergessen ...


Nein. Meine bisherige "Erfahrung" erstreckt sich auf drei MPI-Gutachten.
Und mir wurden nie "testpsychologische Zusatztests" gestellt.

Zitat
Genaugenommen muesste man mindestens 90 % der MPU-Psyks die Zulassung entziehen ...

Warum? Die Leute geben ein auf zusätzliche Basis-Informationen fundiertes, von dem jenigen beauftragtes Zeugnis ab. Nicht mehr, nicht weniger....


@ T.B.

Zitat
Genau, und wenn der selbsternannte MPU-Wahrsager persönlichen Defizite bei Dir festgestellt hat, die offensichtlich nicht vorhanden sind, dann hast Du ein unlösbares Problem.


Erkläre mir "offensichtlich nicht vorhanden"... DU hast mit dem Psycho "gequatscht".. DU hast das Gutachten in Auftrag gegeben.
Bei permanent lernresistenten Persönlichkeiten gibt selbst der beste Lehrer auf...

Zitat
Außerdem hat der Europäische Gerichtshof ganz klar die Verlängerung der ersten Entziehung auf unbestimmte Zeit, auf Grund einer nicht erbrachten MPU, wegen der alten Gründe, verboten.


Unfug. Diese Diskussion führte uns bis hierher. Alles weitere liegt in des EUGHs Hand.

EoD for me @ T.B.

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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 00:37
Beitrag #981


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 01:23)
Wo steht im Kapper-Urteil, die MPU wäre verboten?

Dann lies mal Randnummer 77 im EuGH-Urteil! Da steht es! rolleyes.gif


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Beitrag 26.07.2005, 00:48
Beitrag #982


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 01:23)
Nur kann ich es nicht verstehen, wenn irgend wann ein MPU-Kandidat-EU-FE-Besitzer auf offener Straße meinen Sohn umnietet und mir dann ins Gesicht lallt, die MPU wäre Schuld....

Genau, so ist es! Anstatt einem Alkoholkranken zu helfen, treibt Deutschland diesen kranken Menschen unbehandelt ins Ausland, wenn er eine neue Fahrerlaubnis bekommen will.


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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 01:20
Beitrag #983


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Zitat (Bentley222 @ 26.07.2005, 01:34)
Bei permanent lernresistenten Persönlichkeiten gibt selbst der beste Lehrer auf...

Was denn, ist der geldgierige Psycho-Gott jetzt auch noch Lehrer? Für mich leidet so ein Psycho-Wahrsager sehr stark an Selbstüberschätzung. Ich hoffe dieser MPU-Wahnsinn wird endlich ein für alle Mal vom EuGH klar gestoppt.


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MadOne
Beitrag 26.07.2005, 06:04
Beitrag #984


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Zitat (Thommy Bumm @ 26.07.2005, 02:20)
Was denn, ist der geldgierige Psycho-Gott jetzt auch noch Lehrer? Für mich leidet so ein Psycho-Wahrsager sehr stark an Selbstüberschätzung. Ich hoffe dieser MPU-Wahnsinn wird endlich ein für alle Mal vom EuGH klar gestoppt.

Also bei den Aussagen / der Einstellung stellt sich mir die Frage, ob der Entzug der FE und die NU für deinen EU-FS nicht doch berechtigt war - und ob dir das MPI nicht sogar nen Gefallen getan hat, dich NICHT zur MPU anzunehmen.

Warum glauben eigentlich fast alle hier, sie könnten sich die aktuelle Rechtsprechung und die Verwaltungsakte so hinbiegen, wie sie es möchten?
Sie selbst nutzen jede nur erdenkliche Gesetzeslücke, beschweren sich aber, wenn der Staat für sich in Bezug auf Ihre FE das Gleiche tut...
Mangelnde Selbstreflexion ?
Leute, ihr hattet es selbst in der Hand, euren Führerschein NICHT zu verlieren.
Ihr kanntet das Risiko, seid es eingegangen.
Ihr kanntet ebenfalls das Risiko, das entsteht, wenn ihr eine EU-FS macht und kontrolliert werdet.
Worüber regt ihr euch denn jetzt auf ?
Die MPU, da gebe ich einigen hier Recht, ist sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss.
Aber nur deshalb, weil manche mit Erfolg nochmal einen FS gemacht haben, heißt das nicht, dass das Problem, welches zum Verlust der FE führte, weg ist.
Mag sein, dass bei bestimmten Delikten der Entzug der FS und Anordnung MPU zu weit gegriffen ist.
Aber ein besseres Instrument scheint es zumindest momentan nicht zu geben.
Einfach nur darauf zu vertrauen, es werde in Zukunft nichts mehr passieren, scheint mir aber auch ein bisschen arg blauäugig zu sein ...

MfG,
MadOne


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Medusa
Beitrag 26.07.2005, 06:21
Beitrag #985


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Zitat (MadOne @ 26.07.2005, 07:04)
Ihr kanntet ebenfalls das Risiko, das entsteht, wenn ihr eine EU-FS macht und kontrolliert werdet.

Das ist schlicht falsch. Als ich mich zum EU-FE anmeldete hatte ich noch ein gewisses Vertrauen in diesen Rechtsstaat und kannte nur die Berichte - Focus, TV, etc.: EU-FE = Legal nach EuGH Urteil. Von den kreativen Anti EU-FE Maßnahmen Deutschlands erfuhr ich ironischerweise in der CZ Fahrschule. Daraufhin habe ich mich zurück in D. auf die Suche im Internet gemacht und u.a. das VP entdeckt.
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 06:37
Beitrag #986


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@Medusa
Dem kann ich mich nur anschließen!

Bis zum 13 Januar war ich mir sogar vollkommen sicher, die können mir gar nichts.
Außerdem hatte ich das EuGH-Urteil intensiv gelesen & verstanden. da sah ich keine Fallstricke.

Und die damalige Entziehung ist bei mir einfach so passiert. Kein Alkohol, keine Drogen & keine 13 Punkte. whistling.gif


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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 07:33
Beitrag #987


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Wieso macht sich ein Psychologe bei der MPU der Wahrsagerei schuldig?

Zitat (Definition: Psychologie)
Die Psychologie (aus griech. ψυχολογία, psychología „die Seelenkunde“ v. Psyche „die Seele“ und lógos „die Kunde, Vernunft, das Wort“) ist die Wissenschaft vom Erleben und Verhalten lebender Organismen, insbesondere des Menschen.

Die Psychologie hat Züge einer bereichsübergreifenden Wissenschaft, die sich nicht eindeutig den Geisteswissenschaften, den Sozialwissenschaften oder den Naturwissenschaften zuordnen lässt. Dabei haben sich im Lauf der Entwicklung der Psychologie die Schwerpunkte vom geisteswissenschaftlichem Denken (Wundt, aber auch Freud ) und den Sozialwissenschaften hin zu den Naturwissenschaften verlagert.

Quelle: Wikipedia

Was bitteschön hat Psychologie mit Wahrsagerei & Prognosen zu tun? Da steht nichts dergleichen!
So oft, wie Psychologen bei ihren Wahrsagerei-Prognosen richtig liegen, genauso oft irren sie sich auch!

Zitat (Definition: Wahrsagerei)
Die Wahrsagerei bezeichnet allgemein die vermeintliche Fähigkeit, die Zukunft vorherzusehen.

Quelle: Wikipedia

Genau das versucht ein Psychologe bei der MPU!

Zitat (Definition: Prognose)
Die Prognose (griechisch, prógnossi - wörtlich das Vorwissen, die "Voraus-Kenntnis") bezeichnet die Vorhersage eines Ereignisses, Zustands oder einer Entwicklung.

Entscheidungen müssen objektiv unter Unsicherheit gefällt werden. Sie sind risikobelastet, da die Entscheider nur unvollkommene Informationen besitzen.

Quelle: Wikipedia

Genau unter solchen unsicheren, risikobelasteten Informationen werden Sichere folgenschwere Entscheidungen vom Psychologen getroffen. Das ist Betrug!

Der ausländische EU-Führerschein ist die einzige Möglichkeit sich dem Psycho-Betrug zu entziehen!


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MadOne
Beitrag 26.07.2005, 07:39
Beitrag #988


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Zitat (Medusa @ 26.07.2005, 07:21)
Das ist schlicht falsch. Als ich mich zum EU-FE anmeldete hatte ich noch ein gewisses Vertrauen in diesen Rechtsstaat und kannte nur die Berichte - Focus, TV, etc.: EU-FE = Legal nach EuGH Urteil. Von den kreativen Anti EU-FE Maßnahmen Deutschlands erfuhr ich ironischerweise in der CZ Fahrschule. Daraufhin habe ich mich zurück in D. auf die Suche im Internet gemacht und u.a. das VP entdeckt.

Nun gut, vor diesem Hintergrund gesehen, ist dein Einwand wohl richtig.
Dass sich D in gewissen Angelegenheiten aber nicht so einfach das Heft aus der Hand nehmen läßt, hätte dir schon klar sein müssen, oder ?
Recht haben und bekommen sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge - leider.
Aber eine kurze Nachfrage deinerseits bei der FSst hätte wahrscheinlich ergeben, dass du mit weiteren Maßnahmen ihrerseits rechnen musst, wenn du mit EU-FS in D "erwischt" wirst und eine MPU-Anordnung von D im Raum steht.
Also hast du es auf gut Glück probiert, und gehofft, es werde nichts passieren - und es ging schief.
IMHO müsste man den Vermittlern dafür auch eine reinbrennen, allen möglichen und unmöglichen Kram zu versprechen, aber da wagt sich wohl keiner ran.

@TB:
War es bei dir nicht so, dass du sogar Briefe der FSst bekommen hast, in denen "angedeutet" wurde, dass deine FE bald den Bach runter geht, wenn du weiter Punkte sammelst ?

Jedenfalls hast du, wenn ich die vielen Seiten zurück noch richtig in Erinnerung habe, öfter mal die Verkehrsregeln sehr großzügig zu deinen Gunsten ausgelegt, oder? wavey.gif

Der Ermessens-Spielraum der Sachbearbeiter ist nun mal relativ groß - du bist wohl genau da rein geraten und warst vorher nicht dazu zu bewegen, die Übertretung von Verkehrsregeln mal ne gewisse Zeit einzustellen... wink.gif

MfG,
MadOne

P.S.:
Ein Bekannter von mir hat übrigens auch ne CZ-FE - was das schon Probleme und Wartezeiten bei Kontrollen verursacht hat... Lästig.


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MadOne
Beitrag 26.07.2005, 07:47
Beitrag #989


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Nochmal @TB:

Wie du von den Wikipedia-Quellen, die du zitierst, darauf kommst, dass Psychologie Wahrsagerei wäre, das hätte ich doch mal gerne erläutert, meinetwegen auch per PM.

Es ist richtig, dass NIEMAND, außer Gott, so du daran glaubst, die Zukunft exakt vorhersagen kann.

Aber gewisse Anzeichen und Richtungen sowie Verhaltensweisen lassen eben manchmal (!) Rückschlüsse auf zukünftiges Verhalten zu.
Mach mir nen besseren Vorschlag, wie man das Problem lösen könnte.
Einfach alles abschaffen ohne Gegenvorschlag scheint mir ZU einfach zu sein.
Und alleine das Bestehen eines EU-FS scheint mir zum Nachweis der Beseitigung des Initialproblems nicht zu genügen.

MfG,
MadOne


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rossi
Beitrag 26.07.2005, 08:02
Beitrag #990


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Indem der Psycho bei der MPU vom Klient dessen erzählte Vergangenheit dargelegt bekommt, kann er Schlüsse auf das Verhalten in der Zukunft ziehen; hat nix mit Wahrsagerei zu tun. wink.gif
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 08:09
Beitrag #991


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Zitat (MadOne @ 26.07.2005, 08:47)
Mach mir nen besseren Vorschlag, wie man das Problem lösen könnte!

Dann schau mal rüber nach Österreich! Dort, bei der Verkehrspsychologischen Untersuchung, braucht keiner das psychologische Gespräch fürchten. Da zählen Fakten & ärztliche Untersuchungsergebnisse & keine Wahrsagerei. blink.gif


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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 08:31
Beitrag #992


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Zitat (rossi @ 26.07.2005, 09:02)
Indem der Psycho bei der MPU vom Klient dessen erzählte Vergangenheit dargelegt bekommt, kann er Schlüsse auf das Verhalten in der Zukunft ziehen; hat nix mit Wahrsagerei zu tun. wink.gif

Das ist etwa so, als wenn ein Zahnarzt eine Herzoperation versucht.

Rückschlüsse auf das Verhalten in der Zukunft zu ziehen, ist ganz klar Wahrsagerei. Das ist jedenfalls ganz klar nicht die Aufgabe eines Psychologen. Die Aufgaben von Psychologen ist Hilfe zur Gegenwarts- & Zukunftsbewältigung. Das ist ein feiner aber entscheidender Unterschied. Alle anderen Länder sehen das auch so.
Nur Deutschland tanzt mal wieder aus der Reihe. scared.gif

Das ist wie beim EuGH-Urteil. Alle Länder in Europa erkennen das Urteil uneingeschränkt an.
Nur Deutschland muss mal wieder aus der Reihe tanzen. shutup.gif


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rossi
Beitrag 26.07.2005, 09:09
Beitrag #993


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Zitat (Thommy Bumm @ 26.07.2005, 09:31)
Die Aufgaben von Psychologen ist Hilfe zur Gegenwarts- & Zukunftsbewältigung.

Genau, ein Psycho soll helfen, Deine Zukunft zu bewältigen = Fahrerlaubnis erhalten.
Die Aufgabe eines MPU- Gutachters ist das aber nicht, sondern er soll beurteilen, wie weit Du auf diesem Weg gekommen bist.
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 09:12
Beitrag #994


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Zitat (MadOne @ 26.07.2005, 08:39)
Aber eine kurze Nachfrage deinerseits bei der FSSt hätte wahrscheinlich ergeben, dass du mit weiteren Maßnahmen ihrerseits rechnen musst, wenn du mit EU-FS in D "erwischt" wirst und eine MPU-Anordnung von D im Raum steht.

Das ist auch falsch! Vor einem Jahr war das EuGH-Urteil bei der Fahrerlaubnisbehörde noch nicht einmal bekannt, was ich kaum glauben konnte. Nach deren Informationen war der EU-Führerschein nach § 28 FeV automatisch ungültig.


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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 09:40
Beitrag #995


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Zitat (rossi @ 26.07.2005, 10:09)
Die Aufgabe eines MPU-Gutachters ist das aber nicht, sondern er soll beurteilen, wie weit Du auf diesem Weg gekommen bist.

Ja, und die Fehlerrate ist sehr hoch! Wer nachweislich 5 Jahre kein Alkohol mehr trinkt, der ist ganz klar kein Alkoholiker mehr, wenn er noch dazu sein Leben umgestellt hat. Wenn der Gutachter für die Zukunft eine Alkoholsucht bescheinigt, dann ist das ganz klarer Machtmissbrauch. Ein Gutachter kann niemals sicher in die Zukunft sehen.
Genau das ist der Betrug!


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strichachtdoktor
Beitrag 26.07.2005, 09:44
Beitrag #996


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Zitat (Thommy Bumm @ 26.07.2005, 10:12)
Vor einem Jahr war das EuGH-Urteil bei der Fahrerlaubnisbehörde noch nicht einmal bekannt

... ja so ist das in Deutschland huh.gif

Im Uebrigen seid Ihr schon wieder alle ganz maechtig off topic - oder wie mein frueherer Deutschlehrer noch meinte: neben dem Thema.

Kann ja mal einer einen Thread im Fuehrerscheinforum zur MPU und Psycho-Wahrsager-Docs und all´ dem Krams eroeffnen - aber hier gehoert das einfach nicht hin.

Der EuGH hat sich damit nicht befasst. Brauchte er auch nicht, denn jede Massnahme, die einen EU-FS in der Gueltigkeit einschraenkt ist,nicht in Ordnung, sofern sie sich auf Gegebenheiten bezieht, die vor Erteilung der (neuen) EU-FS bereits abgeschlossen waren. Bei einer Strafsache mit Einzug der FE und einer verhaengten Sperrfrist ist das nach Ablauf dieser Sperrfrist exakt der Fall, wie aaO bereits entschieden wurde.

Inwieweit ein MPU-Sonderweg in der deutschen Art ueberhaupt in die EU-FS-Rili passt, das wird uns sowieso der EuGH gesondert erklaeren ...


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RA XDiver
Beitrag 26.07.2005, 09:46
Beitrag #997


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Zitat
Wer nachweislich 5 Jahre kein Alkohol mehr trinkt, der ist ganz klar kein Alkoholiker mehr, wenn er noch dazu sein Leben umgestellt hat


Da spricht leider wieder Deine blanke Nichtahnung. Wer, und da wird Dir hier jeder Alkoholiker bestätigen, einmal Alkoholiker war, der bleibt es für den Rest seines Lebens. Er ist allenfalls "trockener" Alkoholiker.

Lass Dir da mal von cornelius oder dem DocausB erklären.

Zitat
Wenn der Gutachter für die Zukunft eine Alkoholsucht bescheinigt, dann ist das ganz klarer Machtmissbrauch. Ein Gutachter kann niemals sicher in die Zukunft sehen.
Genau das ist der Betrug!


Das ist kein Betrug, sondern wissenschaftlich erwiesen. Mit Glaskugelwissenschaft hat das nichts zu tun. Aufgabe des Psychologen ist es zu ergründen, in wie weit tatsächlich eine Umstellung des Lebens und eine Abkehr vom Alkohol stattgefunden hat. Bestehen Zweifel an der psychischen Festigkeit des Probanden (und das lässt sich sehrwohl ermitteln) ist die Gefahr groß, dass dieser tatsächlich wieder dem Alkohol zuspricht.

Warum glaubst Du machen viele "Trockene" einen Umweg um alles, was auch nur annähernd alkoholischen Charakter hat?

Aber das alles ist ganz gewaltig OT. Diskussionen zu diesem Thema sind im MPU-Bereich besser und richtiger aufgehoben.


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mirko1
Beitrag 26.07.2005, 09:51
Beitrag #998


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Zitat
Da spricht leider wieder Deine blanke Nichtahnung. Wer, und da wird Dir hier jeder Alkoholiker bestätigen, einmal Alkoholiker war, der bleibt es für den Rest seines Lebens. Er ist allenfalls "trockener" Alkoholiker.


@RAXDIVER
womit er aber recht hat, 5 Jahre Abstinez sollten reichen um eine MPU zu bestehen, 5 jahre Abstinez müssen reichen um ein Positive Prognose zu erhalten, alles andere wäre schwachsinn.
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Perplex
Beitrag 26.07.2005, 09:58
Beitrag #999


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Zitat (strichachtdoktor @ 26.07.2005, 10:44)
Inwieweit ein MPU-Sonderweg in der deutschen Art überhaupt in die EU-FS-Rili passt, das wird uns sowieso der EuGH gesondert erklären ...

Hat der EuGH doch schon! Siehe Randnummer 77 im EuGH-Urteil! Eine genauere Beschreibung ist nicht nötig. whistling.gif


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RA XDiver
Beitrag 26.07.2005, 10:13
Beitrag #1000


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Hat der EuGH doch schon! Siehe Randnummer 77 im EuGH-Urteil! Eine genauere Beschreibung ist nicht nötig.


Auch auf die Gefahr hin, nich zu wiederholen. Besagten Absatz dahingehend auszulegen, dass damit die deutsche MPU für unzulässig erklärt wird, entspringt wohl eher Wunschdenken als der Realität.


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