Motorrad-Führerscheinklassen,Kleinkrafträder,Mofas, alte Klassen, Übergangsregelungen etc. |
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Motorrad-Führerscheinklassen,Kleinkrafträder,Mofas, alte Klassen, Übergangsregelungen etc. |
27.06.2005, 17:25
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
QUELLTEXT [URL=http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=25945]FAQ: Motorradführerscheinklassen[/URL] In der folgenden FAQ soll zu den Führerscheinklassen für die motorisierten Zweiräder (Motorräder, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Mofas) nicht nur der Inhalt des § 6 Fahrerlaubnisverordnung referiert werden, sondern auch die verschiedenen Übergangsbestimmungen (z.B. § 72 STVZO) und Äquivalenz- und Umschreibungsbedingungen (Anlage 3 zur FeV) sollen zusammengefasst werden, ebenso wie die Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen nach Anlage 7 zur FeV, bzw. nach der Fahrschülerausbildungsordnung. Inhalt der FAQ: Klasse A unbeschränkt Klasse A beschränkt Klasse A 1 Klasse M Mofa-Fahrberechtigung Leichtmofas Bauartbedingte oder auch bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit einschließlich Rechtsfolgen beim "Frisieren" Kraftradführerscheine und EU-Recht Kosten eines Kraftradführerscheins Klasse M oder Klasse A1 für 16 jährige? -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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27.06.2005, 17:29
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Klasse A (unbeschränkt)
Wer hat diese Führerscheinklasse?
Achtung: der alte Stufenführerschein 1a (erteilt bis zum 31.12.1998) muss erst umgeschrieben werden, bevor man mit ihm unbeschränkt fahren darf! Wie erwirbt man diese Führerscheinklasse ?
in diesem Fall ist nur eine praktische Ausbildung und Prüfung nötig. Welche Motorräder darf man mit dieser Klasse fahren? Alle! -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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27.06.2005, 17:30
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Klasse A (beschränkt)
Wer hat diese Führerscheinklasse?
Mindestalter: 18 Jahre Neuerwerb: theoretische und praktische Prüfung, Vorstellung zur Prüfung durch eine Fahrschule; 12 Sonderfahrten (besondere Ausbildungsfahrten) vorgeschrieben auf möglichem Prüfungsfahrzeug: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtung; (bei Vorbesitz von A1 nur insgesamt 6 Sonderfahrten: 3/2/1) Besuch von 12 Doppelstunden Unterricht allgemeine Theorie (bei Erweiterung einer vorhandenen Klasse nur 6 Doppelstunden) und 4 Doppelstunden kraftradspezifische Theorie; Prüfungsfahrzeug der Klasse A beschränkt (siehe unten) muss mindestens 250 ccm Hubraum, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 130 km/h haben und mindestens 20 kW=27 PS Leistung haben; Prüfungsdauer mind. 60 Minuten, reine Fahrtzeit mind. 25 Minuten, 6 Grundfahraufgaben (Abbremsen, 1 Slalomaufgabe, Ausweichen ohne Abbremsen, Ausweichen mit Abbremsen, Slalom in Schrittgeschwindigkeit, eine von 3 Langsamfahrübungen). Welche Motorräder darf man mit dieser Klasse fahren? § 6 (2) FeV: Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. D.h. man hat eine Beschränkung auf 25 kW = 34 PS Leistung. Liegt das Leergewicht unter 156 kg (wie bei manchen Motorrädern mit 125 oder 250 ccm Hubraum, z.B. Aprilia RS) , so ist das Leistungslimit durch das Verhältnis Leistung/Leergewicht von 0,16 kW/kg weiter eingeschränkt. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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27.06.2005, 17:33
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Klasse A 1
Wer hat diese Führerscheinklasse?
Wichtig: Es kommt dabei auf das Erteilungsdatum der aktuellen Fahrerlaubnis an. Ein Vorbesitz einer entzogenen Fahrerlaubnis einer dieser Klassen reicht nicht! Nach gegenwärtiger Rechtslage wird allerdings die Klasse A1 nach einem Entzug prüfungsfrei neu erteilt, wenn vor dem Entzug diese Klasse oder ihr Äquivalent vorhanden war und die Behörde für den neuen Pkw-Führerschein auf eine Prüfung verzichtet. In der Vergangenheit ist die Berechtigung, Leichtkrafträder zu fahren, bei einem Entzug aber oftmals verloren gegangen. Wie erwirbt man diese Führerscheinklasse ? Mindestalter: 16 Jahre Neuerwerb: theoretische und praktische Prüfung, Vorstellung zur Prüfung durch eine Fahrschule; 12 Sonderfahrten (besondere Ausbildungsfahrten) vorgeschrieben: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtung; Besuch von 12 Doppelstunden Unterricht allgemeine Theorie (bei Erweiterung einer vorhandenen Klasse nur 6 Doppelstunden) und 4 Doppelstunden kraftradspezifische Theorie; Prüfungsfahrzeug muss mindestens 95 ccm Hubraum und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 100 km/h haben; Prüfungsdauer mind. 45 Minuten, reine Fahrtzeit mind. 25 Minuten, 6 Grundfahraufgaben (Abbremsen, 1 Slalomaufgabe, Ausweichen ohne Abbremsen, Ausweichen mit Abbremsen, Slalom in Schrittgeschwindigkeit, eine von 3 Langsamfahrübungen). Wichtig:
Leichtkrafträder, das sind
Ab 1.4.1980 wurden Leichtkrafträder als neue Kategorie eingeführt, die neuen Führerscheine wurden dann nur aufgrund einer praktischen Zweiradausbildung und -prüfung erteilt. Für die Inhaber alter 2,3,4 Führerscheine wurde eine 1b Berechtigung im Sinne einer Besitzstandswahrung eingeführt. Leichtkrafträder hatten damals - maximal 80 ccm Hubraum - maximal 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit - eine maximale Nenndrehzahl von 6000 Umdrehungen pro Minute Das Limit bei der Nenndrehzahl ist später weggefallen. Durch die 22. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14.02.1996 (in Kraft seit 23.02.1996) wurden dann Leichtkrafträder umdefiniert, so dass seitdem auch 125er bis 15 PS gefahren werden dürfen. Bei der Einführung der FeV zum 1.1.1999 ist außer der Umbenennung der Klasse in A1 keine Änderung mehr erfolgt. Eine Umschreibung auf Klasse A1 ist deshalb auch nicht nötig, wenn man mit einem "alten" Führerschein (z.B. alter 3er ausgestellt vor dem 1.4.1980) Leichtkrafträder fahren will. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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27.06.2005, 17:36
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Klasse M
Wer hat diese Führerscheinklasse?
Mindestalter: 16 Jahre Neuerwerb: theoretische und praktische Prüfung, Vorstellung zur Prüfung durch eine Fahrschule, keine Mindeststundenzahl für die praktische Ausbildung Besuch von 12 Doppelstunden Unterricht allgemeine Theorie und 2 Doppelstunden Kraftradspezifische Theorie Prüfungsfahrzeug muss bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 40 km/h haben, Prüfungsdauer mind. 30 Minuten, reine Fahrtzeit mind. 13 Minuten, 4 Grundfahraufgaben (Abbremsen, Slalom, Ausweichen , eine von 3 Langsamfahrübungen), Welche Krafträder darf man mit dieser Klasse fahren?
-------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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27.06.2005, 17:52
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Mofa-Fahrberechtigung
Wer hat eine Mofa-Fahrberechtigung?
ansonsten liegt eine Straftat nach § 21 STVG vor!. Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist allerdings das Fahren eines Mofas möglich, sofern eine der beiden anderen Bedingungen erfüllt ist. FAQ: Fahrverbot - Entziehung der Fahrerlaubnis, Eine Gegenüberstellung Ein Fahren eines Mofas ohne die erforderliche Mofa-Prüfbescheinigung ist (außer im Falle eines Fahrverbots) keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Wie erwirbt man eine Mofa-Prüfbescheinigung? § 5 (2) FeV Anlage 1 zur FeV: Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas nach § 5 Abs. 2 durch den Fahrlehrer Und so sieht die Mofa-Prüfbescheinigung aus (Anlage 2 zur FeV) Was sind Mofas? FeV § 4 (1) einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein, -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Gast_nypdcollector_* |
28.06.2005, 08:29
Beitrag
#7
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Guests |
Was sind Mofas?
Ergänzung: Leichtmofas Nach der "Leichtmofaverordnung" von 1993 gibt es bei den Mofas noch eine Untergruppe, die sich Leichtmofa nennt. So brauchen die Fahrer der Leichtmofas entgegen §21 (2) StVO keine Helme während der Fahrt zu tragen, wenn das Fahrzeug die folgenden Merkmale aufweist: - Fahrradmerkmale - Leergewicht nicht mehr als 30 kg - Felgendurchmesser vorne und hinten zwischen mindestens 26 und maximal 28 Zoll - Reifenbreite nicht mehr als 1,75 Zoll (47 mm) - Länge der Tretkurbel: mehr als 169 mm - Abstand Oberkante Sitzrohrmuffe bis Mitte Tretlagerachse: mehr als 153 mm - Lichttechnische Anlagen in amtlich genehmigter Bauart - Hubraum: nicht mehr als 30 ccm - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 20 km/h - Leistung: nicht mehr als 0,5 kW - keine Änderungsmöglichkeit des Übersetzungsverhältnisses (Weitere Spezifika bitte der Leichtmofaverordnung entnehmen. Nur leider scheint diese im Netz nicht verfügbar zu sein) |
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28.06.2005, 11:30
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Bauartbedingte oder auch bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Bei der Bewertung, ob ein Kraftfahrzeug mit einer bestimmten Fahrerlaubnisklasse bzw. ab einem bestimmten Alter gefahren werden darf, spielt eine wesentliche Rolle ggf. die bauartbedingte oder auch bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit. Diese ist bei motorisierten Zweirädern bei der Mofa-Prüfbescheinigung für Mofas und Leichtmofas sowie den Fahrerlaubnisklassen M für Kleinkrafträder/-roller und A1 für Leichtkrafträder/-roller von Bedeutung, findet sich aber auch bei anderen Fahrerlaubnisklassen wie z.B. den Klassen S, L und T. Die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit wird für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge nach den in der EU-Richtlinie 95/1/EG vom 02.02.1995 in Verbindung mit der Richtlinie 2002/41/EG vom 17. Mai 2002 zur Anpassung der Richtlinie 95/1/EG festgelegten Kriterien bestimmt. Die Angaben über die für ein bestimmtes Fahrzeug geltende bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit finden sich in der Betriebserlaubnis oder in der EG-Typgenehmigung bzw. im zugehörigen CoC-Papier (Übereinstimmungserklärung, Certificate of Conformity). Eine Steigerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bei Leichtmofas, Mofas, Klein- und Leichtkrafträdern durch fahrzeugtechnische Umbauten und Manipulationen hat regelmäßig eine Änderung der Fahrzeugart zur Folge. So kann z.B. ein Mofa zu einem Klein- oder sogar zu einem Leichtkraftrad, ein Kleinkraftrad zu einem Leichtkraftrad oder einem Kraftrad oder ein Leichtkraftrad zu einem Kraftrad werden. Dies kann mehrere fatale Folgen haben: Durch einen Umbau erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Wer mit einem solchen Fahrzeug fährt, begeht ein Fahren ohne Betriebserlaubnis, eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld und Punkten bedroht ist. Weiterhin muss der Fahrer die für die jeweilige geänderte Fahrzeugart erforderliche Fahrerlaubnisklasse besitzen, sobald er mit dem Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrsflächen fährt. Besitzt der Führer eines solchen Fahrzeugs die erforderliche Fahrerlaubnisklasse nicht, liegt ein Vergehen eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG vor, eine Straftat, die vom Gericht mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Auch hier drohen Punkte. Wird ein Klein- oder Leichtkraftrad zu einem Kraftrad, wird das Fahrzeug kfz-steuerpflichtig. In diesem Fall kommt dann möglicherweise eine weitere Straftat der Steuerhinterziehung hinzu. Da das Pflichtversicherungsgesetz auf das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrags abstellt, der meist wohl vorhanden sein dürfte, liegt zwar in diesen Fällen keine Straftat nach dieser Vorschrift vor. Jedoch muss man im Schadensfall damit rechnen, dass die Versicherung versuchen wird, den Fahrer eines "frisierten" Fahrzeugs wegen einer sog. Obliegenheitsverletzung nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung in Regress zu nehmen. Die Vorschriften im Zusammenhang mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit können nicht dadurch umgangen werden, dass man z.B. mit einem Fahrzeug nicht schneller fährt, als dies die vorhandene Fahrerlaubnisklasse zulässt. Auch technische Veränderungen wie z.B. der Einbau einer elektronischen oder mechanischen Geschwindigkeitsdrosselung, die durch einen Handgriff oder ein Schalterumlegen problemlos wieder außer Kraft gesetzt werden kann, sind unzulässig. Soll die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines ungedrosselten Leichtkraftrads oder -rollers geändert werden, so dass z.B. dann ein Sechzehnjähriger mit der Fahrerlaubnisklasse A 1 damit fahren darf, sind die Veränderungen so vorzunehmen, dass sie nicht ohne Weiteres wieder rückgängig gemacht werden können. Da die alte Betriebserlaubnis sowohl bei einer Drosselung als auch bei einer Entfernung der Drossel erlischt, ist das Fahrzeug jeweils einem Kraftfahrzeugsachverständigen vorzuführen und eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen. Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 28.06.2005, 19:45 |
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28.06.2005, 16:18
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Kraftradführerscheine und EU-Recht
Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind die 2. EU-Führerscheinrichtlinie >klick< (konsolidierte Fassung) und die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die nach und nach in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie werden Führerscheine grundsätzlich gegenseitig anerkannt (für die allgemeinen Ausnahmen von dieser Regel wird auf die Richtlinie und die FAQ "Ausländischer Führerschein" verwiesen). Die Fahrerlaubnisklassen wie auch die Erteilungsvorschriften sind weitgehend harmonisiert.
Im Einzelnen sind folgende Bestimmungen der 2. Richtlinie zu beachten:
An diesem Gerücht ist aber zur Zeit nichts dran. Belgien:
Der Beitrag wurde von Uwe W bearbeitet: 09.06.2007, 01:17 -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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02.07.2005, 23:18
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
<span style='font-size:19pt;line-height:100%'> Kosten eines Kraftradführerscheins </span>
Wie teuer ein Kraftradführerschein letztendlich wird, lässt sich nicht allgemein vorhersagen. Die folgenden Ausführungen sollen aber dazu dienen, dass man sich aufgrund von Preisübersichten von Fahrschulen in der Nähe einen Überblick verschaffen kann, wie teuer es wird, wenn man die Prüfungen beim ersten mal besteht: Generell hängen die Preise für die Führerscheinausbildung ab
A) Fixkosten (Kosten, die nach Auswahl der Fahrschule feststehen):
für das Erlernen der Grundfahraufgaben und das Fahren im Stadtverkehr. Je nach Klasse und Region zwischen 20€ und 40€ pro Stunde. Die Anzahl dieser Fahrstunden schwankt individuell sehr stark in Abhängigkeit von der Geschicklichkeit und Lernfähigkeit. Folgende Umstände sprechen für eine niedrige Stundenzahl:
Nicht selten finden die Fahrstunden am Anfang auch auf einem leistungsschwächeren Motorrad statt (Leichtkraftrad oder A beschränkt). C) Kosten je Prüfung (diese Kosten sind fix, wiederholen sich aber für jede nicht bestanden Prüfung)
Ersterwerb Klasse ...................... M............. A1 ....... A beschränkt ... A unbeschänkt Gebühren Führerscheinstelle...... 44 ........... 44 ............ 44 ................. 44 Kurs Sofortmaßnahmen............... 20 .......... 20 ......... entfällt .......... entfällt Sehtest und Passfoto .................. 14 .......... 14 ............ 14 ................. 14 Grundgebühr Fahrschule .......... 180 ......... 200 .......... 200 ............... 200 Lehrmaterial................................ 40 ........... 40 ........... 40 .................. 40 12 Sonderfahrten.................. enfällt ......... 444 .......... 492 ............... 504 individuelle Fahrstunden ......(5) 145 ..... (8)232 ..... (8)256 ........ (10)330 Vorstellung Theorie..................... 40 ............ 40 ............ 40 ................ 40 TÜV Theorie................................. 11 ............ 11 ............ 11 ................ 11 Vorstellung Praxis....................... 48 ............ 90 ........... 100 ............. 110 TÜV Praxis................................... 52 ............ 78 .......... 103 .............. 103 Summe:..................................... 594 ......... 1217 ........ 1300 ........... 1396 Beispiel: Erweiterung von A1 auf A beschränkt als 18 jähriger, nur Preisdifferenz gegenüber dem gleichzeitig erworbenen B Führerschein: Führerscheinstelle/Sehtest: bereits für B nötig, Lehrmaterial noch vorhanden, Preisniveau ........................... niedrig .................... hoch zusätzliche Grundgebühr: ......... 50€ ....................... 60€ 6 Sonderfahrten ..................... 156€ ...................... 246€ 2 indiduelle Fahrstunden........... 42€ ....................... 64€ Vorstellung Theorie: ................. 11€ ....................... 40€ TÜV bzw. Dekra Theorie: .......... 11€ ....................... 11€ Vorstellung Praxis: ................... 47€ ..................... 100€ TÜV bzw. Dekra Praxis: .......... 113€ ..................... 113€ Summe:................................... 430 € .................... 634€ Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 24.05.2008, 09:31
Bearbeitungsgrund: Preise aktualisiert
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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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03.07.2005, 00:59
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Klasse M oder Klasse A1 für 16 jährige?
Diese Frage stellen sich viele 15/16 jährige, die sich mit 16 ein motorisiertes Zweirad zulegen wollen. Kosten des Führerscheins: Der Nachteil des A1 gegenüber dem M-Führerschein sind die höheren Kosten, die überwiegend durch die 12 vorgeschriebenen Sonderfahrten, aber auch durch die leicht höheren Fahrstundenpreise, die 2 zusätzlichen Theorie-Doppelstunden für Zweiradfahrer, die zusätzlichen Grundfahraufgaben und durch die etwas längere Dauer der praktischen Prüfung bedingt sind. Je nach regionalem Preisgefüge und persönlichem Talent muss man mit 400 bis 600 € Mehrkosten beim A1 Führerschein rechnen. (siehe vorherigen Beitrag) Wer als 18 jähriger auf größere Motorräder umsteigen will, hat jedoch den Vorteil, dass er nur noch 6 statt 12 vorgeschriebene Sonderfahrten machen muss und dass er schon wesentlich mehr Fahrerfahrung hat, um die übrigen Fahrstunden auf ein Minimum reduzieren zu können. Der Unterschied zwischen 34 PS und 15 PS ist ja nicht sehr groß. Auch bei einer Klasse B Ausbildung kann es von Vorteil sein, wenn man Fahrerfahrung auf einem Fahrzeug hat, das zumindest im Stadtverkehr problemlos mitschwimmen kann und sich nicht mit 45 km/h immer nur am rechten Rand bewegen muss. Schneller unterwegs ist man mit A1 Führerschein und Leichtkraftrad gegenüber den Klasse M Leuten nicht nur als 16/17 jähriger (80 km/h gegenüber 45 km/h), sondern man behält diesen Vorteil auch als 18 jähriger, da der Klasse B Führerschein nur den M Führerschein, aber nicht den A1 Führerschein umfasst. Zudem fällt mit 18 die Beschränkung auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fort. Probezeit: Diese beginnt mit Erteilung eines A1 Führerschein, nicht jedoch mit dem Erwerb eines Klasse M Führerscheins. Wer 2 Jahre lang keine Verkehrsverstöße begeht, die in Flensburg eingetragen werden, kann deshalb mit einem A1 Führerschein schon als 18 jähriger die Probezeit hinter sich haben. Versicherungsprämien für Leichtkrafträder Auch hier gilt, dass die Anschaffung eines Leichtkraftrades wegen der relativ hohen Versichrungsprämie am Anfang finanziell abschreckend ist, dass sich diese Investition aber 2 bzw. 3 Jahre später beim Erwerb eines PkW lohnen kann: Zitat (Peter Lustig 15.09.2004 @ 19:02) Das Mehr für die Klasse A1 kann sich bereits rechnen, wenn Du mit 18 Deinen ersten Pkw versicherst, da Du dann aufgrund des Leichtkraftrads - Schadensfreiheit vorausgesetzt - schon 2 schadensfreie Jahre für die Versicherung vorweisen kannst und anstatt z.B. 140 % nur noch 85 %, also etwas mehr als gut die Hälfte, an Versicherungsprämie bezahlen musst. Und Leichtkraftroller sind in der Versicherungsprämie auch nicht gar so teuer. Bei Kleinkrafträdern greift diese Regelung nicht, so dass Du dort mit 18 eine wesentlich höhere Prämie für Dein Auto kalkulieren musst. Beispiel: Versicherungsverlauf bei Leichtkraftrad (LKR) bzw. Kleinkraftrad (KKR mit Versicherungskennzeichen) 16 Jahre ............ LKR 100%: 526€ ............. KKR: ....... 55 € 17 Jahre ............ LKR 40%: 210€ .............. KKR:...... 55€ 18 Jahre ............ PKW 85%: 703€ .............. PKW 140%: 1162€ 19 Jahre ............ PKW 70%: 578€ .............. PKW 100%: 828€ Summe............................... 2017€ ............................. 2100€ In den folgenden Jahren wird der Vorsprung bei der Versicherung dann weiter ausgebaut. Wer eine Vollkasko-Versicherung abschließen will, profitiert von den 2 zusätzlichen schadenfreien Jahren dann sogar doppelt. Sogar die zusätzlichen Führerscheinkosten können sich dann aufgrund der Versicherungsprämien amortisieren. Fazit: Wer als 16 jähriger über das nötige Kleingeld verfügt, investiert mit einem A1 Führerschein und der Anschaffung eines Leichtkraftrades/Leichtkraftrollers auch aber nicht nur finanziell in seine Zukunft. Jeweils vorausgesetzt, er baut keine Unfälle und begeht keine wesentlichen Verkehrsverstöße. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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06.08.2007, 13:44
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:46 |