Beleuchtung vom motorad am PKW |
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Beleuchtung vom motorad am PKW |
30.06.2005, 14:38
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 59 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5899 |
kann ne doofe frage sein aber mich interessiert die einfach mal. Wäre es möglich Rücklichter vom motorrad an einem pkw zu montieren. möglich wohl ja aber was würde der tüv/Polizei dazu sagen? Beides hat ja e-zeichen oder gibbet da nen unterschied? wäre nett wenn mir diese frage einer beantworten würde -------------------- [FONT=Geneva]The Way of life is NIPPON Drive
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30.06.2005, 16:07
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
kommt auf das Alter deines Mopeds an.
hast Du eine 50R-... Kennzeichnung geht es nicht, da die 50R-.... nur für Krad zul. nach ECE-R50. Ist dein Moped älter und die Kennzeichnungen entsprechen denen des PKW kannst Du tauschen unter der Bedingung alle anderen Beleuchtungseinrichtungen zu ergänzen: - NSL, Rückfahrscheinwerfer, Rückstrahler und passende Fahrtrichtungsanzeiger. -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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30.06.2005, 16:15
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 232 Beigetreten: 12.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4264 |
also, nach § 22a stvzo (bauartgenehmigung für fahrzeugteile) ist genau festgelegt welche lichter/leuchten vorgeschrieben sind. das findest du auch in der stvzo §50 bis §54. da geht es von begrenzungsleuchten bis rückstrahler. aus meiner sicht kannst du bei dem auto-tuning alles verbauen was die e-kennzeichen hat. die eintragung muß nicht zwingend erforderlich sein.
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30.06.2005, 16:29
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
@udosch60: Vorsicht !!! falls Du meine Aussage überlesen hast.
Kennzeichnung 50R... = ECE-R50 nur für Krad zul. -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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30.06.2005, 18:27
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 232 Beigetreten: 12.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4264 |
o.k. "sachse" hast recht, hab ich übersehen. aber ein golf III rücklicht kann ich in einen bmw einbauen, wenn ich das reinbekomme!! ???
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01.07.2005, 11:06
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 59 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5899 |
@udosch
ja ds darfst du halt das es ne menge arbeit ist. @sachse das heisst die lampen in den heutigen katalogen von polo,luis oder gerricke kann ich nicht nehmen wegen dem 50ér zeichen?Habe ich so richtig verstanden. -------------------- [FONT=Geneva]The Way of life is NIPPON Drive
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03.07.2005, 16:47
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
Wenn sie mit der genannten Kennzeichnung versehen sind nur für Krad zul.
Richtig verstanden. -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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04.07.2005, 08:44
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 59 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5899 |
alles klar dann weiss ich bescheidt worauf ich achten muss, Danke für die antworten.
-------------------- [FONT=Geneva]The Way of life is NIPPON Drive
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05.07.2005, 11:34
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 59 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5899 |
Da habe ich gleich noch ne frage,wenn ich solch rückleuchten für PKW gebaut habe muss ich damit eigentlich zum tüv das abnehmen lassen oder kann ich einfach damit rumgurcken da die ja E zeichen haben?
gruss -------------------- [FONT=Geneva]The Way of life is NIPPON Drive
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