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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil10), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Lexus
Beitrag 08.09.2005, 15:46
Beitrag #1001


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Ich will hier nicht unbedingt saure Trauben in die Limo werfen, aber es gibt noch ein paar Gedanken zum Ganzen:

Es wird in der Euphorie immer wieder verdrängt, dass VGH Mannheim - also das oberste Verwaltungsgericht für Baden-Württemberg und damit dem OVG Koblenz im Rang gleichstehend - gegenteilig geurteilt hat, und zwar nicht in einem summarischen Eilverfahren, sondern in einem Hauptsache-Berufungsurteil.

Daher steht es jetzt unter den deutschen Oberverwaltungsgerichten 1: 1. Eine Vorlage an das BVerwG konnte das OVG Koblenz nicht veranlassen , weil dies nur bei Urteilen, nicht aber bei Eilbeschlüssen möglich ist. Es steht also derzeit in den Sternen, wie die Oberverwaltungsgerichte der übrigen Bundesländer entscheiden werden.

Insofern verstehe ich die Aussage einer BW-FE-Behörde; denn für diese ist ja das OVG Mannheim in zweiter Instanz zuständig.

Zu michaelp hab ich auch noch einen Gedanken:

Die Behörde hat es ja nicht auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ankommen lassen, sondern die NU einfach zurückgenommen und somit dem Verfahren die Grundlage entzogen. Dies muss durchaus nicht unter dem Eindruck vom OVG Koblenz geschehen sein, sondern es kann genauso gut sein, dass die FE-Behörde eine gerichtliche Entscheidung in dieser Frage zu diesem Zeitpunkt überhaupt vermeiden wollte - vielleicht, um ihren Standpunkt nicht aufgeben zu müssen.


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GSX-R
Beitrag 08.09.2005, 15:49
Beitrag #1002


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1000 Beiträge.

Zeit für Teil 11...


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Lexus
Beitrag 08.09.2005, 15:58
Beitrag #1003


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Zitat (Thommy Bumm @ 08.09.2005, 15:50)
Wo bitteschön steht im Gesetz, dass bei einem deutschen Führerschein, nur neue Eignungszweifel herangezogen werden dürfen? sad.gif  Da gibt es keinen Unterschied zu einem ausländischen Eu-Führerschein.

@Thommy B.,

das ergibt sich daraus, dass dann der Betroffene gegenüber der FE-Behörde Vertrauensschutz hat, wenn diese ihm eine FE erteilt (oder umgeschrieben) hat, denn beim Akt der Umschreibung konnte sie ja alle Bedenken prüfen.

Hier ein Link zum Vertrauensschutz in solchen Fällen.


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Medusa
Beitrag 08.09.2005, 16:02
Beitrag #1004


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Zitat (Lexus @ 08.09.2005, 16:58)

Sieh an, das war ebenfalls das OVG Koblenz cool.gif
Zitat
OVG Koblenz: Vertrauensschutz bei Erteilung trotz MPU-Erfordernis
.

Eine dt. FE ist auch nichts anderes wie eine EU-FE. tongue.gif
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Perplex
Beitrag 08.09.2005, 16:39
Beitrag #1005


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@Lexus
Genau diesen Fall meinte ich! smile.gif Dieser Betroffene hatte auch, nach der Erteilung des deutschen Führerscheins, eine führerscheinlose Zeit.
Die Fahrerlaubnisbehörde braucht solch ein Urteil nicht beachten, solange es keine Rechtsmittel gegen die MPU-Anordnung gibt. Die Sachbearbeiter brauchen nur zu sagen, dass der Einzelfall hier anders liegt.

Genau so ist das auch bei der Entziehung der ausländischen Fahrerlaubnis, wenn der Betroffene den Prozess gewinnt. Die Folge ist eine führerscheinlose Zeit.

Es spielt also rein rechtlich keine Rolle, ob eine deutsche oder ausländische Behörde die Fahrerlaubnis erteilt hat.
Nach übergeordnetem Eu-Recht ist jede Eu-Fahrerlaubnis gleichwertig! yes.gif

Thommy


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Natrix20
Beitrag 08.09.2005, 16:53
Beitrag #1006


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@Lexus

Du hast Recht es steht faktisch 1:1, aber ich denke das die Oberreferees das Spiel dann zu Gunsten des EU FS abpfeifen werden, was natürlich sehr wünschenswert wäre. Ich meine nicht eine Pro Entscheidung, sondern ich fordere Rechtsklarheit.
Das ist ja schlimmer wie in einer "Bananenrepublik". Da urteilt einer so der andere so, quasi nach Gutdünkenart. Das kanns ja wohl nicht sein. Kein Wunder das hier im Land nix mehr vorwärts geht,sorry.
Gruss
Natrix

P.S: Und am 18.09.05 wählen gehen!!!!!!!!!!!!!!!
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Perplex
Beitrag 08.09.2005, 17:04
Beitrag #1007


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Zitat (Natrix20 @ 08.09.2005, 17:53)
Kein Wunder das hier im Land nix mehr vorwärts geht, sorry!
Du hast es haargenau erfasst! ohmy.gif

Zitat (Natrix20 @ 08.09.2005, 17:53)
P.S: Und am 18.09.05 wählen gehen!!!!!!!!!!!!!!!
Welche Partei soll ich wählen, damit sich an unserer Situation was ändert? blink.gif


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GSX-R
Beitrag 08.09.2005, 17:20
Beitrag #1008


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Zitat (Thommy Bumm @ 08.09.2005, 17:39)
Nach übergeordnetem Eu-Recht ist jede Eu-Fahrerlaubnis gleichwertig!

Ich weiss, das wiederholst Du ja täglich.

Aber was willst Du eigentlich bei diesem Fall damit?

Hier sind doch beide gleichgestellt mit ihrer führerscheinlosen Zeit.

Einerseits jammerst Du rum, dass deutsche und EU-Führerscheine nicht gleich behandelt werden.
Jetzt werden sie gleichbehandelt und Du jammerst wieder rum, weil die Art der Behandlung Dir nicht passt.

Da kann einem doch der Eindruck kommen, dass Du nur so lange auf Deinem geliebten Urteil und dem EU-Recht pochst, wie es Dir persönlich in den Kram passt.

Für solche Leute soll es ein eigenes Wort geben. shutup.gif


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Medusa
Beitrag 08.09.2005, 17:35
Beitrag #1009


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Zitat (GSX-R @ 08.09.2005, 18:20)
Hier sind doch beide gleichgestellt mit ihrer führerscheinlosen Zeit.

Vereint in der unrechtmäßigen Behandlung shutup.gif
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mirko1
Beitrag 09.09.2005, 12:39
Beitrag #1010


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Ich denke das immer der aktuellste (OVG Koblenz) Beschluss-Urteil mehr Anlehnung findet, als Ältere (OVG Manheim) Beschlüsse Urteile. wink.gif
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mirko1
Beitrag 09.09.2005, 12:42
Beitrag #1011


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Zitat (Lexus @ 08.09.2005, 16:46)
Es wird in der Euphorie immer wieder verdrängt, dass VGH Mannheim - also das oberste Verwaltungsgericht für Baden-Württemberg und damit dem OVG Koblenz im Rang gleichstehend - gegenteilig geurteilt hat.

@Lexsus

also wenn ich das richtig sehe ist das VGH Manheim kein OVG? also nicht das Höchste von BW. huh.gif
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murksel
Beitrag 09.09.2005, 13:08
Beitrag #1012


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Puhhh, in Deutschland werden in Bezug auf die EU - FS derzeit gemacht, was se wollen.

Ich habe eben in RLP auf der Kreisverwaltung angerufen (die waren auch für mich zuständig, bevor ich nach Lux gezogen bin) und habe gefragt, ob ich meinen lux. FS umschreiben kann, wenn ich wieder nach RLP umziehe.

Was antwortet die mir... : "Ich kenne Ihren Fall. Mit dem luxemburgischen FS dürfen Sie nicht in Deutschland fahren. Dafür müssen Sie eine MPU machen."

Meine Einwände, das ich gar keine MPU in D machen kann und das Urteil des OVG hat sie pauschal abgetan. mad.gif

Wie gesagt, hier liegt noch viel Aufklärungsarbeit vor uns...
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strichachtdoktor
Beitrag 09.09.2005, 13:10
Beitrag #1013


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Mirko1 schrieb:
Zitat
Ich denke das immer der aktuellste (OVG Koblenz) Beschluss-Urteil mehr Anlehnung findet, als Ältere (OVG Mannheim) Beschlüsse Urteile.

Ausserdem sind die Koblenzer Ausführungen wesentlich stichhaltiger als das Mannheimer Urteil.(Mannheim ist das höchste in BW!)
Allerdings muss ich in einem Punkt Lexus zustimmen: Es handelt sich aus Koblenz nur um einen Beschluss - wenn auch um einen richtungsweisenden - und noch nicht um ein abschliessendes Urteil.

Da ist also notwendigerweise einiges offen geblieben.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Tortenjan
Beitrag 09.09.2005, 13:14
Beitrag #1014


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Und wieder sind die 1000 voll. Aus technischen Gründen muß jetzt dieser Thread geschlossen werden und im

EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11)

kann weiter debatiert werden!


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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