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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil10), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Jack Daniels
Beitrag 07.08.2005, 02:15
Beitrag #201


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Zitat
Wenn ich das recht verstanden habe, aber anders herum als bei uns: Es muss eine Ungeeignetheit nachgewiesen sein, damit der FS nach Ablauf der Sperrfrist nicht wieder erteilt wird.

Im Ergebnis kommt alles aufs gleiche raus,kannst du den Doc davon überzeugen das du nicht mehr besoffen fährst ist die MPU positiv,wenn nicht negativ.Ob der jetzt ausdrücklich das Eine oder Andere festlegen muß wird uninteressant sein.Ich bin mir sicher das sich die Durchfallquoten in Deutschland nicht ändern würden wenn die MPU jetzt eindeutig feststellen müsste das du ungeeignet bist.Im Prinzip gibt es ja nur Zwei Möglichkeiten,geeignet oder nicht geeignet.Ich würde sogar vermuten das viele die jetzt mit der Auflage eines Zusatzseminars positiv bewertet wurden dann eine negative Beurteilung bekommen würden.Wie man es auch macht,der Psychologe kann weder in den Kopf des Kanidaten schauen noch voraussagen was der in Zukunft macht.Leider lernen viele nichts aus der ersten MPU-Runde und meinen das sei nachdem 2. Entzug wieder so relativ leicht an den Schein kommen.Nur liegt ein Problem vor,du hast einmal die Chance bekommen wieder zu fahren und wenn man dann wieder mal zur MPU muß würde es wohl jedem schwerfallen zu glauben das er sich diesemal geändert hat und in Zukunft keine Sch... nehr baut.Ist eben das alte Problem,wer einmal beim Lügen erwischt wurde dem glaubt man nicht mehr.

Das ganze Galama hätte man nicht wenn die Brüssler Bürokraten nicht immer wieder die Gäule von hinten aufzäumen würden.Aber wieder gilt die alte Bürokratenregel,warum einfach wenn es auch kompliziert geht.
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corneliusrufus
Beitrag 07.08.2005, 17:00
Beitrag #202


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Der Unterschied liegt an der Stelle, wer die erste (vorläufige) Annahme machen darf, ab wann eine Ungeeignetheit als gegeben gilt.

Wenn eine Untersuchung erst die Ungeeignetheit nachweisen muss, darf der Betroffene bis dahin fahren.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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strichachtdoktor
Beitrag 07.08.2005, 17:31
Beitrag #203


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Zitat (corneliusrufus @ 07.08.2005, 18:00)
Der Unterschied liegt an der Stelle, wer die erste (vorläufige) Annahme machen darf, ab wann eine Ungeeignetheit als gegeben gilt.

In D gibt es eine Automatik, was die Nichteignung angeht. Das ist das Problem. Denn wann ist die Nichteignung schon bewiesen ? Also zumindest bei Verkehrsstraftaten kommt es sehr auf die tatrichterlichen Feststellungen an - und die muessen nicht immer stimmen. Ich will jetzt keine Diskussion ueber die Faehigkeiten oder Unfaehigkeiten deutscher Richter vom Zaun brechen, aber es duerfte kein Geheimnis sein, dass jemand, der schonmal irgendwie Aerger in der Richtung hatte, ganz schnell mal wegen Noetigung verurteilt wird, obwohl sich eigentlich nur der andere davorgesetzt hatte - es ergo nur so aussah, als wenn es eine Noetigung gewesen waere ... Und dann ist man ganz schnell im Club der MPU-Kandidaten. Weil es so schoen einfach ist in Deutschland.

Problem Nummer 2 sehe ich in der quasi ewig fortdauernden Annahme, die Nichteignung wuerde andauern. Wurden schon ellenlange Beitraege zu verfasst, kann man abkuerzen. Leider wird nichtmal der Versuch unternommen, nach dem Ende der Sperrfrist von einer Eignung auszugehen. Immerhin koennte der Betroffene ja dazugelernt haben ...

Und genau da sind wir dann beim EuGH: Fuer den ist die Sperrfrist das Mass der Dinge und die Erteilungsvoraussetzungen sind von der erteilenden Behoerde (und sonst niemandem) zu ueberpruefen. Ueber Eignung und Nichteignung wurde gar nicht geredet. Obwohl es beim Kapper genau darum ging, denn nur wegen der angeblichen Nichteignung musste er zur MPU ...

Leider kennt wohl niemand den Herrn Kapper und er ist wohl auch etwas schwierig zu erreichen. Sein Anwalt kostet schon ordentlich Geld, wenn er nur die Zeit durchsagt - also stehen wir im Dunkeln, ob Kapper nun faehrt oder nicht. Klar sollte jedoch sein, dass - wenn er faehrt - jeder mit einem aehnlichen Fall wie Kapper auch fahren darf. Und genauso klar duerfte sein, dass - wenn er nicht faehrt - die Deutschen wieder einen Weg gefunden haben, den armen Mann und alle vergleichbaren Faelle trotz eines recht klaren Eu-GH-Urteils von der Strasse zu zerren ...

Kurz: Nichts Neues auf der ganzen Linie. Und ich verabschiede mich jetzt mal. Eine ganze lange Weile war es sehr nett mit Allen und jetzt wird es langweilig, von Warteschleife zu Warteschleife die alten Probleme aufzuwaermen. Machts gut zusammen und man hoert voneinander, wenn es echte Neuigkeiten (wie ein Urteil oder meine persoenliche NU) zu berichten gibt.

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Peter Lustig
Beitrag 07.08.2005, 20:28
Beitrag #204


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Zitat
Kurz: Nichts Neues auf der ganzen Linie. Und ich verabschiede mich jetzt mal. Eine ganze lange Weile war es sehr nett mit Allen und jetzt wird es langweilig, von Warteschleife zu Warteschleife die alten Probleme aufzuwaermen. Machts gut zusammen und man hoert voneinander, wenn es echte Neuigkeiten (wie ein Urteil oder meine persoenliche NU) zu berichten gibt.

Wie wahr, wie wahr. Mir ist schon lange unklar, warum man sich in diesem Thread seit geraumer Zeit immer nur im Kreis dreht und Altbekanntes wieder und wieder aufwärmt oder wiederkäut. Es hat ja nun seit längerem nichts mehr wirklich Neues gegeben. Warten wir also auf den nächsten Spruch des EuGH.
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Hildy
Beitrag 08.08.2005, 10:26
Beitrag #205


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Hallo kurze Frage an die Rechtsexperten hier!

habe einen standardfall:

- CZ Fe
- Aufforderung zur MPU - innerh. 2 Monaten Positiv Gutachten oder NU

allerdings will die Führerscheinstelle bei nicht beibringung
des Positiven Gutachten den Gebrauch untersagen und >> den Schein
nach Tschechien schicken <<

ist das Rechtlich in Ordnung das die mein schein einziehen
und nach Tschechien schicken ?

Antwort von XDiver gewünscht!

Gruss
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Lexus
Beitrag 08.08.2005, 10:55
Beitrag #206


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Zitat (Hildy @ 08.08.2005, 11:26)
allerdings will die Führerscheinstelle bei nicht beibringung
des Positiven Gutachten den Gebrauch untersagen und >> den Schein
nach Tschechien schicken <<

ist das Rechtlich in Ordnung das die mein schein einziehen
und nach Tschechien schicken ?

Antwort von XDiver gewünscht!

Auf die Gefahr einer "Amtsanmaßung" hin gebe ich trotzdem den Hinweis auf § 47 FeV:

Zitat
§ 47 FeV Verfahrensregelungen

(1) Nach der Entziehung sind von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine unverzüglich der entscheidenden Behörde abzuliefern oder bei Beschränkungen oder Auflagen zur Eintragung vorzulegen. Die Verpflichtung zur Ablieferung oder Vorlage des Führerscheins besteht auch, wenn die Entscheidung angefochten worden ist, die zuständige Behörde jedoch die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung angeordnet hat.

(2) Absatz 1 gilt auch für Führerscheine aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Nach einer bestandskräftigen Entziehung sendet die entscheidende Behörde den Führerschein unter Angabe der Gründe über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Behörde zurück, die ihn ausgestellt hat. Sind im Falle von Beschränkungen oder Auflagen Eintragungen in den Führerschein wegen dessen Beschaffenheit nicht möglich, nach dem Recht des Staates, der den Führerschein ausgestellt hatte, nicht zulässig oder widerspricht der Inhaber der Fahrerlaubnis, erteilt ihm die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 30 eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis.

(3) Ist dem Betroffenen nach § 31 eine deutsche Fahrerlaubnis erteilt worden, ist er aber noch im Besitz des ausländischen Führerscheins, ist auf diesem die Entziehung zu vermerken. Der Betroffene ist verpflichtet, der Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein zur Eintragung vorzulegen.


Und das Verwaltungsgericht Neustadt hat diese Verfahrensweise ausdrücklich für rechtmäßig erklärt.


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Hildy
Beitrag 08.08.2005, 11:03
Beitrag #207


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ja danke für die schnelle Antwort
aber mit paragraphen kann ich nichts anfangen.

was heisst das im kurzen?
ist die entziehung + zuschicken nach CZ rechtsmässig
in Ordnung?
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Peter Lustig
Beitrag 08.08.2005, 11:13
Beitrag #208


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Ja!

Bin aber auch nicht RA XDiver und nicht einmal Rechtsanwalt. wink.gif
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Hildy
Beitrag 08.08.2005, 11:14
Beitrag #209


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jo peter danke hab die paragraphen
inzwischen auch verstanden ;-)
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Hildy
Beitrag 08.08.2005, 11:18
Beitrag #210


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hi Thommy,

wie siehts bei dir aus darfst du jetzt
eine Mpu machen ?

Gruss
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Perplex
Beitrag 08.08.2005, 12:07
Beitrag #211


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Zitat (Hildy @ 08.08.2005, 12:18)
Hi Thommy,
wie sieht’s bei Dir aus, darfst Du jetzt
eine MPU machen?

Nein, ich habe immer noch ein ausdrückliches MPU-Verbot & muss nach wirksam werden der Unanfechtbarkeit meinen CZ-Führerschein abgeben! Bei Nichtabgabe meines Führerscheins muss ich 511,- €uronen zahlen.
Weil ich, durch mein Berufsverbot, meine Tätigkeit nicht ausüben darf, kann ich auch nicht die Strafe bezahlen.
Vorsorglich wird mir auch schon mal Knast angedroht. cop.gif shutup.gif cop.gif

wavey.gif Thommy


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Roland
Beitrag 08.08.2005, 12:56
Beitrag #212


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Also diese ganze Geschichte mit dem "Zurückschicken" des FS nach CZ wurmt mich schon etwas. Normalerweise wird doch eine NU nur für das Gebiet der BRD ausgesprochen. Also in allen anderen 24 Mitgliedsstaaten der EU dürfte ich doch damit fahren. Wie soll das funktionieren ??? think.gif


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Peter Lustig
Beitrag 08.08.2005, 13:55
Beitrag #213


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Du musst Dir den FS eben in CZ wieder abholen.
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michael_mk
Beitrag 08.08.2005, 14:03
Beitrag #214


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Zitat (Peter Lustig @ 08.08.2005, 14:55)
Du musst Dir den FS eben in CZ wieder abholen.

und was für einen sinn hat das?da fehlt mir einfach die logik,muss ich das verstehen?
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Natrix20
Beitrag 08.08.2005, 14:19
Beitrag #215


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Der Sinn und die Logik soll folgendermassen sein, das die ausstellende Behörde "mitbekommt" das irgendwo der Inhaber in einem anderen Land was ausgefressen hat, was ihm eine weitere Nutzung untersagt. Vielleicht erhoffen die deutschen Behörden somit, der ausländischen Behörde die den FS ausgestellt hat einen Wink mit dem Zaunpfahl zu geben, das man doch gefälligst den FS eventuell komplett einbehalten soll. Quasi ist das nix anderes als eine nette Form der Denuziation. So wie ich die deutschen Behörden kenne, würden Sie bei einer entsprechenden Benachrichtigung im umgekehrten Fall wohl eine MPU anordnen, bevor sie den FS wieder herausgeben würden.
Einen anderen Sinn kann ich sonst nicht erkennen, warum sie den FS wieder an die ausstellende Behörde ins Ausland schicken.
Gruss
Natrix
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Perplex
Beitrag 08.08.2005, 14:22
Beitrag #216


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Zitat (Roland @ 08.08.2005, 13:56)
Also diese ganze Geschichte mit dem "Zurückschicken" des FS nach CZ wurmt mich schon etwas. Normalerweise wird doch eine NU nur für das Gebiet der BRD ausgesprochen. Also in allen anderen 24 Mitgliedsstaaten der EU dürfte ich doch damit fahren. Wie soll das funktionieren???  think.gif

Von zurückschicken war nie die Rede. Die Fahrerlaubnis wird wie beim Fahrverbot in Verwahrung genommen, damit der Betroffene nicht fährt. Sonst könnte sich der Betroffene nach der Sperre im Ausstellerland eine neue Fahrerlaubnis erteilen lassen. Damit wäre die Entziehung hinfällig, weil kein Fahrverbot & keine Sperre mehr besteht. rolleyes.gif rolleyes.gif rolleyes.gif

Auf Antrag kann der Führerschein an der Grenze vom Zoll ausgehändigt werden, wenn der Betroffene sich verpflichtet bei Wiedereinreise den Führerschein wieder in Verwahrung zu geben. Für dieses Vorgehen gibt es allerdings keine Gesetzesgrundlage!

wavey.gif Thommy


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Roland
Beitrag 08.08.2005, 14:34
Beitrag #217


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Zitat (Thommy Bumm @ 08.08.2005, 15:22)
Von zurückschicken war nie die Rede....

Und was ist mit der Geschichte von Hildy

Zitat
allerdings will die Führerscheinstelle bei nicht beibringung
des Positiven Gutachten den Gebrauch untersagen und >> den Schein
nach Tschechien schicken
<<

think.gif


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corneliusrufus
Beitrag 08.08.2005, 14:44
Beitrag #218


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Soeben hat mich die Nachricht des TÜV Nord zwecks Privatgutachten erreicht.

Zitat
Sehr geehrter Herr ******,

für diese etwas komplizierte Situation kann ich nur eine Führerscheinberatung empfehlen, die z.B. bei der NORD-Kurs von erfahrenen Fachleuten für 60 Euro angeboten wird.

Ein Privatgutachten macht nur dann Sinn, wenn Sie damit tatsächlich etwas erreichen werden.
Das sehe ich in der geschilderten Situation nicht, da hier in der Regel nur offizielle Gutachten weiter helfen.
Es ist die Frage, ob eine Fahrerlaubnisbehörde ein solches Gutachten (ohne die Aktenlage der Behörde) anerkennt.
Ich glaube nicht.

Bevor Sie da ein Risiko eingehen, sollten Sie daher eine Beratung machen.

Beratungen werden in Lübeck, Kiel, Hamburg, Bad Oldesloe, Elmshorn und auch in anderen Orten angeboten.

Ein Anruf genügt für eine Terminvereinbarung in einem gewünschten Ort:

0431 - 7307 - 155

Die Beratung ist persönlich und vertraulich.

Mit freundlichen Grüßen



Dr. Frank Eller


Immerhin lehnt ein MPI nicht sofort ab. Das weitere: Die FS-Akte sollte mitgebracht werden. Ggfs. sollte der TÜV Nord von der rechtlichen Sinnhaftigkeit des Ansinnens mit dem eigenen Anwalt überzeugt werden. Eine Erstklärung kann über das Beratungsgespräch erfolgen.

IMHO soll die sehr vorsichtige Aussage des TÜV Nord zunächst einmal eine Haftung aus Beratungsfehlern ausschließen. Desweiteren ist das Ganze nicht der Normalfall sondern ein Seltenheitsfall. Daher kann es sein, dass eine persönliche Erfahrung des Antwortenden in einem entsprechenden Fall nicht vorliegt.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Perplex
Beitrag 08.08.2005, 15:01
Beitrag #219


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Das Problem ist doch folgendes:
Der § 28 Abs. 4, Nr. 3 FeV ist seit dem EuGH-Urteil definitiv vom Tisch. Jetzt versucht Deutschland auf abenteuerliche Weise genau diesen Paragraph zu ersetzen. Das ist zwar seit dem EuGH-Urteil auch verboten, aber Deutschland darf trotzdem entziehen, wenn "neue" Tatsachen für eine Nichteignung vorliegen. Die liegen in der Regel dann vor, wenn ein gefordertes Gutachten nicht fristgerecht beigebracht werden "kann". Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob ein Gutachten in der Frist überhaupt beigebracht werden "kann", weil ja sowieso nur der § 28 FeV ersetzt werden soll. blink.gif Wer da jetzt voll durchblickt, der ist ein Fall für den Psychiater!

wavey.gif Thommy


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Natrix20
Beitrag 08.08.2005, 15:02
Beitrag #220


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@Cornelius
Der Antwortbrief sieht für mich nicht mehr aus, als das du mal dort vorsprechen sollst, deine 60 Mücken abladen sollst und dann schauen wir mal weiter. Schlussendlich kriegst du mitgeteilt, das Privatgutachten nicht anerkannt werden. Da könnte ja jeder kommen. Sorry nicht falsch verstehen, aber für mich gibt diese Antwort rein gar nichts her. So wischi waschi ertmal drüber reden für 60 Euro etc. ist die diplomatischste Antwort die der TÜV Nord geben kann.
Entweder es geht oder es geht nicht.
Gruss
Natrix
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Perplex
Beitrag 08.08.2005, 15:19
Beitrag #221


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Danke Cornelius, aber bei einer Prostituierten kann man auch für viel Geld über seine Probleme reden! huh.gif Wo ist da der Unterschied? Eine Prostituierte muss auch Steuern zahlen! Auf alle Fälle bekommt man für die 60,- €uro nicht das was man sich erhofft.

wavey.gif Thommy


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Natrix20
Beitrag 08.08.2005, 15:21
Beitrag #222


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Der Beitrag ist vielleicht etwas Off Topic aber auf der anderen Seite denke ich gehört er doch hierher von mir. Ich habe oft die Aussagen gehört bzw. gelesen, das die Behörden die Entscheidung des EuGh nicht anerkennen oder umsetzen. Mir fällt da eigentlich nur eines ein. Ich würde es persönlich auch nicht tun, wenn ich auf einer FE Behörde arbeiten würde,grins. Ich streiche mir doch selbst nicht 1/3 meines Aufgabenbereichs weg und entziehe so meine wertvolle Arbeitskräft mangels Beschäftigung von der Behörde. Sprich am Prüfungswesen und der MPU hängen mit Sicherheit mehr Arbeitsplätze daran, als mal die hier geschriebene Zahl von 20000 EU FS Inhabern, die ohne Führerschein eben auch keine Aussicht auf Arbeit haben. Genauso sieht es natürlich in den MPU Stellen aus, vorallem beim TÜV und der DEKRA. Der TÜV ist übrigens auch gerade dabei, private MPU Anbieter aufzukaufen bzw. strengt neue Prüfkriterien an, um die ungeliebten privaten Anbieter vom Markt zu drängen. Es geht hier um Arbeitsplätze und um satte Gewinnmargen. Das sind über die Jahre gewachsene Strukturen die mit Sicherheit Jahre brauchen um aufgebrochen zu werden. Von daher kann ich auch die manchmal etwas fadenscheinige Argumentation von Sicherheit und Gefahrenabwehr einiger Mitschreiber vollstens verstehen. Die Anerkennung einer EU FE wird mit Sicherheit nie vor einem deutschen Gericht entschieden werden, bringt es doch der deutschen Wirtschaft eher Schaden als Vorteile. Da hängen nicht nur die FEB´s und Prüfstellen dran, nein auch z.B. Fahrschulen. Wär ja ein dicker Hund wenn die Grenzgänger auf einmal alle ihre Fahrausbildung im Nachbarland machen würden. Danach kommt der Autokauf, am besten dem deutschen Bürger verbieten ein Auto im Ausland zu kaufen, wo sie im Schnitt bis zu 20% günstiger sind. Da stecken überall knallharte wirtschaftliche Faktoren dahinter. So ist es leider nun mal.
Gruss
Natrix
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corneliusrufus
Beitrag 08.08.2005, 15:44
Beitrag #223


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Da ich meine FE habe, brauche ich keine Kröten mehr für das Beratungsgespräch zahlen.

Vorher wurde ausgesagt, dass ginge nicht, die MPI würden ablehnen. Dem habe ich eine Anfrage entgegengesetzt mit einer Antwort, die Interesse bekundet. Mehr nicht.

Wegen der erzwungenen Anerkennung des Privatgutachtens als MPU über ein VG verweise ich auf Lexus bzw. einen Anwalt für Verwaltungsrecht bzw. die nicht abschließende Möglichkeit des Verfahrensweges innerhalb der FeV.

Mit leeren Aussagen, wie ... die machen das nicht ... kommt niemand weiter. Wiederum s.o., wo ich mir die Mühe gemacht habe, die scheinbare Unmöglichkeit aufzudröseln.

***

Selbstverständlcih hängen Arbeitsplätze bei den MPI und den fahrschulen davon ab, wieviel sich in D testen lassen resp. eine Fahrprüfung absolvieren. Da kann eine Politik durch einen Rahmen Verbesserungen erzielen.

Nur mal die Annahme: Jeder FS-Bewerber muss sich einem medizinischen-psychologischen Test unterziehen, bsp. Fragebogen plus Werte, dann könnte doch der preis dafür sehr gering sein im Vergleich zur ausgewachsenen MPU? ! Dadurch würde mehr Wettbewerb entstehen ..., Preise fallen. D.h. der Gestezgeber müsste die Preise nach unten öffnen ...

Auch könnte so ein Test verpflichtend als Startbedingung vor einer MPU eingeführt werden. Ein Großteil der ungeeigneten Kandidaten dieser würde herausgefiltert werden.

Zu den Fahrschulen: Liegt es nicht auch an ihnen, wenn sie dem FS-Tourismus so zusehen, statt andere Perspektiven zu eröffnen? In D, in Kooperation mit ... ? Ich arbeite gerade daran.

Für diejenigen die durch den FE-Entzug arbeitslos werden, wird zugleich ein Arbeitsloser eingestellt. Volkswirtschaftlich ein Nulleffekt. (Ich weiß, da kann noch sehr viel feiner hingesehen werden. Ich meine, diese erste Näherung ist hier genau genug.)

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Beitrag 08.08.2005, 15:44
Beitrag #224


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Zitat (Natrix20 @ 08.08.2005, 16:21)
Sprich am Prüfungswesen und der MPU hängen mit Sicherheit mehr Arbeitsplätze daran, als mal die hier geschriebene Zahl von 20000 EU-FS-Inhabern, die ohne Führerschein eben auch keine Aussicht auf Arbeit haben.

Genau das Gegenteil ist der Fall! Der Aufwand für die Behörden ist minimal, aber die Betroffenen mit ihren Familien bleiben über Jahre deswegen oft ein Sozialfall. Ich meine natürlich nur die, die sich auch tatsächlich geändert haben, aber es nicht nachweisen können, weil die Hürden in Deutschland höher sind, wie ein EU-Führerschein im Ausland zu erwerben.

wavey.gif Thommy


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corneliusrufus
Beitrag 08.08.2005, 15:50
Beitrag #225


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Andere Arbeitslose haben auch Familien ...

Richtig Thommy, denjenigen, die sich geändert haben, denen sollte geholfen werden bzw. denen, die sich noch ändern wollen. Von den Ungeeigneten möchte möglichst wenige im Boot haben.

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Beitrag #226


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Zitat (corneliusrufus @ 08.08.2005, 16:44)
Für diejenigen die durch den FE-Entzug arbeitslos werden, wird zugleich ein Arbeitsloser eingestellt. Volkswirtschaftlich ein Nulleffekt.

Das gilt grundsätzlich nur bei Berufskraftfahrern! Sonst nicht!!!
Meinen Job kann kein Hilfsarbeiter von der Straße mal schnell ersetzen.

Der volkswirtschaftliche Schaden durch das EuGH-Urteil ist sehr erheblich:
1. Sehr viele Deutsche gehen jetzt für den Führerschein ins Ausland, auch Führerscheinneulinge. Die deutschen Fahrschulen gucken in die Rohre.
2. Sehr viele Betroffene, die sonst eine MPU gemacht hätten, haben jetzt MPU-Verbot & eine Nutzungsuntersagung. Sie werden deswegen oft zum Sozialfall. Damit schaut die MPI auch in die Röhre.
3. Die Gerichte müssen sich sinnloser Weise mit diesen Fällen befassen, & Deutschland verliert sowieso, weil der EuGH schon eindeutig entschieden hat (Siehe Randnummer 77 EuGH)! Deutschland muss dann sinnloser Weise Schadenersatz leisten.

Da wundert Ihr euch noch, warum es mit Deutschland bergab geht? Deutschland muss vor sich selber geschützt werden!


wavey.gif Thommy


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Andreas
Beitrag 08.08.2005, 19:06
Beitrag #227


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Zitat (Natrix20 @ 08.08.2005, 16:21)
Der TÜV ist übrigens auch gerade dabei, private MPU Anbieter aufzukaufen bzw. strengt neue Prüfkriterien an, um die ungeliebten privaten Anbieter vom Markt zu drängen.

Mich würde brennend die Quelle deiner gewagten These interessieren?? rolleyes.gif


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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 09:08
Beitrag #228


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ich denke, cornelius hat den brief für thommy geschrieben, da er behauptet, er dürfe keine mpu machen. (wobei ich damit nicht sagen will, dass stimmt nicht)

- die antwort interpretiere ich folgendermassen: der tüv verweist darauf, dass die freiwillige mpu nicht anerkannt werden muss. das ist klar.
klar ist auch, dass jede behörde oder ein privater arzt erst einmal alle einzelheiten wissen müssen, das geht nur über ein gesprach, klar.

aber: ich denke, thommy kann die mpu ablegen, wo immer er will, es gibt ja auch noch einige andere stellen als den tüv. mit dieser gutachen, falls es positiv ist, kann er schon eine menge anfangen. da soll noch mal jemand behaupten, er sei ungeeignet... wenn er auf der anderen seite eine positive mpu vorweisen kann.

- ausserdem bleibt immer noch ein erneuter antrag auf neuererteilung der fe.
oder ein antrag auf nutzung des eu-fs.

dass die fe an die ausstellenden behörden zurückgesandt wird, ich habe es bei einem fall anders erlebt, es wird auf der fe eine nu für d eingetragen, dann bekommt man ihn wieder und kann überall fahren, nur nicht in d.
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Perplex
Beitrag 09.08.2005, 09:23
Beitrag #229


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@michaelp100
Eine MPU ohne Akte ist wertlos. Ich kann dann zwar klagen, aber dann bin ich am gleichen Punkt wie vorher. Es kann Jahre dauern. think.gif

wavey.gif Thommy


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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 09:33
Beitrag #230


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wegen der akte ist es notwendig, einen RA einzuschalten, der beantragt akteneinsicht und kann deine ganze fe-akte kopieren. (alles)!
mit den kopien könntest du dann zu einem institut deiner wahl gehen, sie müssen sich dann eben auf deine aktenkopien verlassen. bei der fe-behörde wird dann sicherlich festgestellt, dass ALLE kopien vorhanden waren und somit sollte das nach meinen begriffen in ordnung gehen.
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Perplex
Beitrag 09.08.2005, 09:49
Beitrag #231


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Zitat (michaelp100 @ 09.08.2005, 10:33)
Mit den Kopien könntest Du dann zu einem Institut deiner Wahl gehen, sie müssen sich dann eben auf deine Aktenkopien verlassen.

Das kann nicht gehen, weil eine Manipulation dabei möglich ist!
Die Akte muss über den Dienstweg kommen. think.gif

wavey.gif Thommy


PS: Ist Deine "groß"-Taste defekt?


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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 09:59
Beitrag #232


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bei einem freiwilligen Gutachten muss gar nichts über den Dienstweg kommen.
wie gesagt, die behörde muss das gutachten nicht anerkennen. aber überleg mal, was ein richter dazu sagen würde...
du musst alle kopien dem institut zur verfügung stellen und diese auch da lassen, da sich die fe-behörde eine kontrolle vorbehalten kann.
sind dann die kopien bei dem institut zu 100 % identisch, dann ist doch alles klar.

lol, ist einfacher, klein zu schreiben, geht schneller shutup.gif
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Peter Lustig
Beitrag 09.08.2005, 10:23
Beitrag #233


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Zitat (Natrix20 @ 08.08.2005, 15:19)
Der Sinn und die Logik soll folgendermassen sein, das die ausstellende Behörde "mitbekommt" das irgendwo der Inhaber in einem anderen Land was ausgefressen hat, was ihm eine weitere Nutzung untersagt. Vielleicht erhoffen die deutschen Behörden somit, der ausländischen Behörde die den FS ausgestellt hat einen Wink mit dem Zaunpfahl zu geben, das man doch gefälligst den FS eventuell komplett einbehalten soll. Quasi ist das nix anderes als eine nette Form der Denuziation. So wie ich die deutschen Behörden kenne, würden Sie bei einer entsprechenden Benachrichtigung im umgekehrten Fall wohl eine MPU anordnen, bevor sie den FS wieder herausgeben würden.
Einen anderen Sinn kann ich sonst nicht erkennen, warum sie den FS wieder an die ausstellende Behörde ins Ausland schicken.
Gruss
Natrix

Was willst Du mit dieser polemischen und im Übrigen völlig haltlosen und falschen Unterstellung erreichen? Mann, musst Du einen Hass auf deutsche Behörden haben. sad.gif

Das von Dir kritisierte Verfahren ist so genau in Art. 8 der 2. EU-FS-RiLi vorgesehen und keine Erfindung der Deutschen.

Also vorher lesen, bevor man solch einen Blödsinn verzapft. wink.gif

@Thommy Bumm
Und was Du da schreibst, ist wohl Deiner überbordenden Fantasie entsprungen. sad.gif
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BeK
Beitrag 09.08.2005, 10:32
Beitrag #234


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Hallo zusammen,

bei mir gibts mal wieder (schlechte) Neuigkeiten.
Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Berufung gegen das Urteil eingelegt. Seit wann ist denn so was üblich? Und mein Rechtsanwalt ist bis 22.08.05 im Urlaub. Geht das jetzt alles wieder von vorne los? Und gilt jetzt noch die Revision, die mein Anwalt eingelegt hat oder ist die hinfällig?

BeK
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Natrix20
Beitrag 09.08.2005, 10:49
Beitrag #235


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@Peter Lustig
Das ist meine persönliche Meinung warum der FS an die ausstellende Behörde zurückgeschickt wird. Also Meinungsfreiheit besteht hier im Board wohl noch. Aber verklicker mir doch mal plausibel, warum deiner Meinung nach der FS wieder an die ausstellende Behörde zurückgeschickt wird? Welcher Sinn steckt dahinter? Und wenn es in der FüRiLI drinsteht nehme ich die deutschen Behörden selbstverständlich in Schutz und meine dann natürlich die Leute die diese Richtlinie gemacht haben. Desweiteren habe ich keinen Hass auf die Behörden, ich weiss nicht wie du das hineininterpretierst. Ich habe nur hier meine Überlegungen veröffentlicht. Und Polemik hast eigentlich nur du in die Sache hereingebracht.

@Andreas
Meine Quelle ist ein anerkannter Verkehrspsychologe der enge mit privaten MPU Anbietern zusammenarbeitet.

Gruss
Natrix
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Andreas
Beitrag 09.08.2005, 10:52
Beitrag #236


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Das ist keine seriöse Quelle sondern höchstens ein Gerücht.


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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 10:55
Beitrag #237


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also noch einmal an alle!!
deutschland darf die eu-fe nicht an den ausstellenden staat zurücksenden, auch wenn andere experten eine andere meinung haben.
wie wir alle wissen, ist eine fe eines anderen landes eigentum des anderen landes.
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Perplex
Beitrag 09.08.2005, 10:55
Beitrag #238


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Zitat (Natrix20 @ 09.08.2005, 11:49)
Und Polemik hast eigentlich nur Du in die Sache hereingebracht.

offtopic.gifPolemik offtopic.gif


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Beitrag 09.08.2005, 10:57
Beitrag #239


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Zitat (BeK @ 09.08.2005, 12:32)
Hallo zusammen,

bei mir gibts mal wieder (schlechte) Neuigkeiten.
Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Berufung gegen das Urteil eingelegt. Seit wann ist denn so was üblich? Und mein Rechtsanwalt ist bis 22.08.05 im Urlaub. Geht das jetzt alles wieder von vorne los? Und gilt jetzt noch die Revision, die mein Anwalt eingelegt hat oder ist die hinfällig?

BeK

der staatsanwalt hat wohl keine ahnung von dem eu-urteil? oder wie?
ich an deiner stelle wüde mir keine sorgen machen, bis vor einer nu ist eine eu-fe völlig legal. ein dezenter hinweis darauf, dass sich der staatsanwalt nicht an neuere eu-urteile halten will, kann wunder wirken. ist doch bei dir fahren ohne?
gg, bei mir auch
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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 10:59
Beitrag #240


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Zitat (Peter Lustig @ 09.08.2005, 11:23)
Was willst Du mit dieser polemischen und im Übrigen völlig haltlosen und falschen Unterstellung erreichen? Mann, musst Du einen Hass auf deutsche Behörden haben. sad.gif

Das von Dir kritisierte Verfahren ist so genau in Art. 8 der 2. EU-FS-RiLi vorgesehen und keine Erfindung der Deutschen.

Also vorher lesen, bevor man solch einen Blödsinn verzapft. wink.gif


also peter, deine beiträge waren immer sehr gut, jetzt wirds echt beleidigend und auch ungerecht... cop.gif

Fehlerhafte Quote korrigiert.

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 09.08.2005, 11:30
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Natrix20
Beitrag 09.08.2005, 11:05
Beitrag #241


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@Andreas

Warum musste dann die MPU GmbH ihre Beratungsvorgespräche auslagern in eine eigene GmbH? Weil der TÜV dagegen Einspruch erhoben hat, das Beratungsvorgespräche unter einem Dach stattfinden. Komischerweise macht dies aber der TÜV immer noch. Die MPU GmbH musste nun die Leistung GmBH ins Leben rufen, um weiterhin Beratungsvorgespräche durchführen zu können. Dies ist kein Gerücht sondern Realität.

Gruss Natrix
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Perplex
Beitrag 09.08.2005, 11:09
Beitrag #242


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Zitat (michaelp100 @ 09.08.2005, 11:55)
Deutschland darf die Eu-FE nicht an den ausstellenden Staat zurücksenden, auch wenn andere Experten eine andere Meinung haben.
Doch, das dürfen sie!
Fahre einfach mal mit Deiner Eu-Fahrerlaubnis in Schlangenlinien durch Deutschland!
Ab 1,6 ‰ ist die FE futsch! cop.gifwhistling.gifcop.gif


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Beitrag 09.08.2005, 11:22
Beitrag #243


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@thommy
dabei ging es darum, wie d verfährt, wenn sie auf die eu-fe aufmerksam wird!
und da darf d die fe nicht einziehen und zurücksenden, sondern darf die nu "dran tickern). ausserdem, wer eine eu-fe hat und dann besoffen oder unter drogen fährt, dem hilft auch nichts mehr...
wenn d tatsächlich unrechtmäsig die er zurücksendet, mein gott, auf in das eu-land und abholen!
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Beitrag 09.08.2005, 11:31
Beitrag #244


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@michaelp100

Kannst Du nicht halbwegs vernünftig schreiben???

Zitat (Thommy Bumm @ 09.08.2005, 10:49)
PS: Ist Deine "groß"-Taste defekt?


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Beitrag 09.08.2005, 11:35
Beitrag #245


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ich zum beispiel habe die letzten wochen genutzt!

ich habe zweimal meine leberwerte bestimmen lassen, habe eine urinprobe untersuchen lassen auf canabis (labor), habe mit einen verkehrspsychologen gesprochen, der eine beurteilung schreibt (ich denke, positiv).

das ist ein schritt, eine momentaufnahme, mit der ich belegen kann, dass die zweifel an meiner fahreignung (zumindest ein bischen) weg sind, bzw. bei meinem individuellen fall (fast) ausgeräumt sein können.

mein rat an alle: leberwerte sammeln, urin-tests machen, evtl. gespräch mit verkehrspsychologen, dann sind die zweifel immer weniger und man kann damit sich selber, bzw. tüv oder feb beweisen, dass man "besser" geworden ist, bzw. nachweise führen, dass man sich geändert hat.

juchu!!
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Perplex
Beitrag 09.08.2005, 11:52
Beitrag #246


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Bei einer offensichtlichen Ungeeignetheit muss die Eu-Fahrerlaubnis an die ausstellende Behörde zurück geschickt werden! Alles andere wäre menschenverachtend! Ausländer haben auch ein Recht darauf, vor offensichtlichen Gefahren geschützt zu werden!

wavey.gif Thommy


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Peter Lustig
Beitrag 09.08.2005, 12:27
Beitrag #247


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Zitat (michaelp100 @ 09.08.2005, 11:55)
also noch einmal an alle!!
deutschland darf die eu-fe nicht an den ausstellenden staat zurücksenden, auch wenn andere experten eine andere meinung haben.
wie wir alle wissen, ist eine fe eines anderen landes eigentum des anderen landes.

Doch! Deutschland und auch jeder andere EU-Staat kann und muss dies sogar (siehe Art. 8 der 2. EU-FS-RiLi).

@michaelp100
Und wenn Du Dich noch so oft wiederholst, wird Deine Behauptung darum nicht richtiger.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 09.08.2005, 12:34
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Peter Lustig
Beitrag 09.08.2005, 12:30
Beitrag #248


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.08.2005, 12:09)
Ab 1,6 ‰ ist die FE futsch!  cop.gifwhistling.gifcop.gif

Die FE ist bereits ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) futsch und kann auch schon ab 0,3 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) futsch sein.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 09.08.2005, 12:34
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Perplex
Beitrag 09.08.2005, 12:38
Beitrag #249


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Du hast Recht, Peter Lustig! rolleyes.gif


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Perplex
Beitrag 09.08.2005, 12:58
Beitrag #250


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Wenn Deutschland eindeutig im Recht ist (Eu-Recht), dann wird, bei einer Entziehung, die Fahrerlaubnis grundsätzlich immer an die ausstellende Behörde zurückgesandt.

Bei einer fragwürdigen Entziehung passiert "das" oft nicht. Stattdessen wird die illegale Entziehung eingetragen. Illegal deswegen, weil nur eine "Sperre" eingetragen werden darf.

wavey.gif Thommy


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