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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil10), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Natrix20
Beitrag 09.08.2005, 11:05
Beitrag #241


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@Andreas

Warum musste dann die MPU GmbH ihre Beratungsvorgespräche auslagern in eine eigene GmbH? Weil der TÜV dagegen Einspruch erhoben hat, das Beratungsvorgespräche unter einem Dach stattfinden. Komischerweise macht dies aber der TÜV immer noch. Die MPU GmbH musste nun die Leistung GmBH ins Leben rufen, um weiterhin Beratungsvorgespräche durchführen zu können. Dies ist kein Gerücht sondern Realität.

Gruss Natrix
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Perplex
Beitrag 09.08.2005, 11:09
Beitrag #242


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Zitat (michaelp100 @ 09.08.2005, 11:55)
Deutschland darf die Eu-FE nicht an den ausstellenden Staat zurücksenden, auch wenn andere Experten eine andere Meinung haben.
Doch, das dürfen sie!
Fahre einfach mal mit Deiner Eu-Fahrerlaubnis in Schlangenlinien durch Deutschland!
Ab 1,6 ‰ ist die FE futsch! cop.gifwhistling.gifcop.gif


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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 11:22
Beitrag #243


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@thommy
dabei ging es darum, wie d verfährt, wenn sie auf die eu-fe aufmerksam wird!
und da darf d die fe nicht einziehen und zurücksenden, sondern darf die nu "dran tickern). ausserdem, wer eine eu-fe hat und dann besoffen oder unter drogen fährt, dem hilft auch nichts mehr...
wenn d tatsächlich unrechtmäsig die er zurücksendet, mein gott, auf in das eu-land und abholen!
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Perplex
Beitrag 09.08.2005, 11:31
Beitrag #244


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@michaelp100

Kannst Du nicht halbwegs vernünftig schreiben???

Zitat (Thommy Bumm @ 09.08.2005, 10:49)
PS: Ist Deine "groß"-Taste defekt?


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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 11:35
Beitrag #245


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ich zum beispiel habe die letzten wochen genutzt!

ich habe zweimal meine leberwerte bestimmen lassen, habe eine urinprobe untersuchen lassen auf canabis (labor), habe mit einen verkehrspsychologen gesprochen, der eine beurteilung schreibt (ich denke, positiv).

das ist ein schritt, eine momentaufnahme, mit der ich belegen kann, dass die zweifel an meiner fahreignung (zumindest ein bischen) weg sind, bzw. bei meinem individuellen fall (fast) ausgeräumt sein können.

mein rat an alle: leberwerte sammeln, urin-tests machen, evtl. gespräch mit verkehrspsychologen, dann sind die zweifel immer weniger und man kann damit sich selber, bzw. tüv oder feb beweisen, dass man "besser" geworden ist, bzw. nachweise führen, dass man sich geändert hat.

juchu!!
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Perplex
Beitrag 09.08.2005, 11:52
Beitrag #246


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Bei einer offensichtlichen Ungeeignetheit muss die Eu-Fahrerlaubnis an die ausstellende Behörde zurück geschickt werden! Alles andere wäre menschenverachtend! Ausländer haben auch ein Recht darauf, vor offensichtlichen Gefahren geschützt zu werden!

wavey.gif Thommy


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Peter Lustig
Beitrag 09.08.2005, 12:27
Beitrag #247


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Zitat (michaelp100 @ 09.08.2005, 11:55)
also noch einmal an alle!!
deutschland darf die eu-fe nicht an den ausstellenden staat zurücksenden, auch wenn andere experten eine andere meinung haben.
wie wir alle wissen, ist eine fe eines anderen landes eigentum des anderen landes.

Doch! Deutschland und auch jeder andere EU-Staat kann und muss dies sogar (siehe Art. 8 der 2. EU-FS-RiLi).

@michaelp100
Und wenn Du Dich noch so oft wiederholst, wird Deine Behauptung darum nicht richtiger.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 09.08.2005, 12:34
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Peter Lustig
Beitrag 09.08.2005, 12:30
Beitrag #248


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.08.2005, 12:09)
Ab 1,6 ‰ ist die FE futsch!  cop.gifwhistling.gifcop.gif

Die FE ist bereits ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) futsch und kann auch schon ab 0,3 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) futsch sein.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 09.08.2005, 12:34
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Perplex
Beitrag 09.08.2005, 12:38
Beitrag #249


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Du hast Recht, Peter Lustig! rolleyes.gif


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Perplex
Beitrag 09.08.2005, 12:58
Beitrag #250


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Wenn Deutschland eindeutig im Recht ist (Eu-Recht), dann wird, bei einer Entziehung, die Fahrerlaubnis grundsätzlich immer an die ausstellende Behörde zurückgesandt.

Bei einer fragwürdigen Entziehung passiert "das" oft nicht. Stattdessen wird die illegale Entziehung eingetragen. Illegal deswegen, weil nur eine "Sperre" eingetragen werden darf.

wavey.gif Thommy


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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 13:07
Beitrag #251


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Zitat (Peter Lustig @ 09.08.2005, 14:27)
Zitat (michaelp100 @ 09.08.2005, 11:55)
also noch einmal an alle!!
deutschland darf die eu-fe nicht an den ausstellenden staat zurücksenden, auch wenn andere experten eine andere meinung haben.
wie wir alle wissen, ist eine fe eines anderen landes eigentum des anderen landes.

Doch! Deutschland und auch jeder andere EU-Staat kann und muss dies sogar (siehe Art. 8 der 2. EU-FS-RiLi).

@michaelp100
Und wenn Du Dich noch so oft wiederholst, wird Deine Behauptung darum nicht richtiger.

auch wenn du dich noch so oft wiederholst, deutschland darf es nciht!
ich kenne einen fall, du auch?, in dem die fe nicht zurückgesandt wrude, sondern nach recht und gesetz die nu darauf eingetragen wurde und die fe zurückgegeben wurde
natürlich gilt das, wenn kein delikt vorliegt

edit: ich glaube, peter, du bist heut sehr gereizt, also lass es für heute...
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Perplex
Beitrag 09.08.2005, 13:20
Beitrag #252


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@michaelp100,
bitte behandle die Forenteilnehmer, auch Peter Lustig, mit ein bisschen mehr Respekt! ranting.gif ranting.gif ranting.gif

Du nervst!!!


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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 13:49
Beitrag #253


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.08.2005, 15:20)
@michaelp100,
bitte behandle die Forenteilnehmer, auch Peter Lustig, mit ein bisschen mehr Respekt! ranting.gif ranting.gif ranting.gif

Du nervst!!!

lol ebenso...

ABER OFF TOPIC
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BeK
Beitrag 09.08.2005, 14:07
Beitrag #254


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[quote=michaelp100,09.08.2005, 11:57]
BeK [/QUOTE]
der staatsanwalt hat wohl keine ahnung von dem eu-urteil? oder wie?
ich an deiner stelle wüde mir keine sorgen machen, bis vor einer nu ist eine eu-fe völlig legal. ein dezenter hinweis darauf, dass sich der staatsanwalt nicht an neuere eu-urteile halten will, kann wunder wirken. ist doch bei dir fahren ohne?
gg, bei mir auch [/quote]
Ja, da könntest du Recht haben. Na klar, FoF, aber noch keine NU. Also fahr ich halt noch ein wenig weiter. Vielen Dank.
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michael_mk
Beitrag 09.08.2005, 17:05
Beitrag #255


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ich würde dann einfach behaupten das ich den eu-führerschein verloren habe,ganz einfach.wenn ich eine NU erhalte dann darf ich den eh in D nicht mehr benutzen,also würde ich das einfach behaupten bevor ich mir den wegnehmen lasse!so könnte ich dann wenigstens im urlaub im ausland ohne probleme fahren,und das ist auch schon was wert,meine meinung whistling.gif
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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 17:14
Beitrag #256


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@ bek, weiss der richter von deiner eu-fs?

@bayer nun ja, verloren ist gut, wenn du im ausland angehalten wirst und evtl. nachricht erfolgt, bist du dran, wenn du bei der fsst-stelle eine eidestattliche versicherung abgeben musst, dass du ihn verloren hast.(wird fast immer verlangt)
ich habe einen fall erlebt, da wurde auf eine polnische fe die nu drangetackert und die fe ausgehändigt.
andere meinen, die fe wird an polen gesendet. jo, auf noch polen, abholen...
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BeK
Beitrag 09.08.2005, 17:17
Beitrag #257


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Ja klar, weiß der Richter von meiner EU-FS. Ich hatte ja bereits eine Verhandlung. Aber das Urteil ist ja den Herren von der Staatsanwaltschaft nicht hoch genug. ranting.gif
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Perplex
Beitrag 09.08.2005, 17:43
Beitrag #258


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Zitat (BeK @ 09.08.2005, 11:32)
Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Das verstehe ich nicht! Ich dachte Dein Anwalt hat schon Berufung gegen das Urteil eingelegt. blink.gif

wavey.gif Thommy


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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 18:05
Beitrag #259


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jo bek, du darfst weiter fahren, seh ich das richtig? also fahr, solange du noch kannst, wenn die fsst wind von der eu-fe bekommt, könnte die nu folgen, sammle werte, leber u urin und was du noch machen musst, in deinem fall
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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 18:06
Beitrag #260


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Zitat (BeK @ 09.08.2005, 19:17)
Ja klar, weiß der Richter von meiner EU-FS. Ich hatte ja bereits eine Verhandlung. Aber das Urteil ist ja den Herren von der Staatsanwaltschaft nicht hoch genug. ranting.gif

das ist narürlich hochinteressant für alle diejenigen, die eine eu-fe haben!!!!!!
aber gab es in deinem fall nicht irgendso eine verzwickte geschichte?
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BeK
Beitrag 09.08.2005, 20:23
Beitrag #261


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.08.2005, 18:43)
Das verstehe ich nicht! Ich dachte Dein Anwalt hat schon Berufung gegen das Urteil eingelegt. blink.gif

wavey.gif Thommy

Hat er ja auch, Revision ums genau zu sagen. Mach dir nix draus, ich versteh's erst recht nicht.

@michaelp100

Es ging in meiner Geschichte eigentlich nur darum, dass ich nach negativer MPU meinen FS freiwillig abgegeben habe. Und ein Jahr danach noch mal ne Geldstrafe wegen unerlaubten Anbaus von Cannabis. Aber das ist doch noch lange kein Grund eine Berufung gegen das Urteil einzulegen. mad.gif Ich könnt mich sowas von ärgern. Was ist jetzt mit der Revision von meinem Anwalt. Zählt die dann auch noch?
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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 21:06
Beitrag #262


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Zitat (michaelp100 @ 09.08.2005, 20:06)
Zitat (BeK @ 09.08.2005, 19:17)
Ja klar, weiß der Richter von meiner EU-FS. Ich hatte ja bereits eine Verhandlung. Aber das Urteil ist ja den Herren von der Staatsanwaltschaft nicht hoch genug.  ranting.gif

das ist narürlich hochinteressant für alle diejenigen, die eine eu-fe haben!!!!!!

also bleibe ich dabei, hochinteressant, könnte man ja mal einer zeitung o.ä.zuspielen... oder radio... die zeitung mit den 4 buchstaben
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corneliusrufus
Beitrag 09.08.2005, 21:08
Beitrag #263


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@BeK: Wenn auch die andere Partei Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegt, so hat das verfahrenstaktische Gründe. Es signalisiert der nächsten Instanz, dass genau die gegenteilige Auffassung der Partei, die das erste Rechtsmittel eingelegt hat, vertreten wird. (Dass also beide Seiten mit dem Urteil unzufrieden sind.) Zugleich wird der ersten Partei signalisiert, ihr Rechtsmittel ggfs. zurückzunehmen, damit sie nicht in Gefahr läuft, noch höher zu verlieren.

***

Ich habe die Anfrage an den TÜV-Nord geschrieben, weil ich meine, vage Aussagen helfen nicht weiter. Und siehe da,

Natürlich wäre ein Gutachten ohne die FS-Akte wenig sinnvoll. Wie man diese erhält, ist bereits klargestellt worden.

Ein MPI würde dann immer sinngemäß schreiben, dass die Begutachtung aufgrund folgender beigebrachter Unterlagen, siehe Anhang, und eigener Tests erfolgte. Im Anhang ist dann die FS-Akte vollständig gelistet und beigefügt. Damit kann sich später Gericht bzw. FEB davon überzeugen, dass diese Kopie nicht manipuliert wurde, also mit der Originalakte übereinstimmt.

Wir können hier natürlich auch über Detailprobleme reden. Diese treten doch praktisch höchstens dann auf, wenn jemand tatsächlich danach handeln will. Bsp. wie Michaelp schreibt, die Zeit des EU-FS nutzt, um Abstinenznachweise zu sammeln und parallel eine deutsche FE wieder zu erlangen sucht.

Wer nur auf seinen EU-FS vertraut, den müssten die Detaileinwände nicht interessieren, oder irre ich mich jetzt logisch?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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michaelp100
Beitrag 09.08.2005, 21:13
Beitrag #264


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Zitat (corneliusrufus @ 09.08.2005, 23:08)
und parallel eine deutsche FE wieder zu erlangen sucht.
Liebe Greet-Ings, Cornelius


nun ja, im augenblick geht es nur m die eu-fe, da ich meinen antrag auf neuerteilung zurückgenommen habe.
in einigen wochen habe ich eine verhandlung, dann sehen wir mal, wie ich weiter verfahren könnte.
z.b. wiederbeantragung der deutschen fe, umschreibung der eu-fe.....
aber das dauert noch einige wochen

im übrigen habe ich seit einigen wochen eine nu ranting.gif

und urin+leberwerte sammeln, ich sags immer wieder, ist sehr gut

und auch ichwurde verurteilt wg. fahren ohne, die wahrscheinlich (naja) eingestellt wird, da ich dem staatsanwalt+richter meine eu-fe erst nach dem urteil mitgeteilt habe. widerspruch läuft, jetzt wissen sies
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RA XDiver
Beitrag 09.08.2005, 22:12
Beitrag #265


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Zitat
Was ist jetzt mit der Revision von meinem Anwalt. Zählt die dann auch noch?


§ 335 Abs. 3 StPO wavey.gif

Zitat
in einigen wochen habe ich eine verhandlung


Wie hast Du das denn angestellt? wink.gif M.W. wird im einstweiligen Rechtsschutz zu 99% nicht verhandelt, sondern durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung entschieden. Eine Verhandlung erfolgt regelmäßig erst zur Hauptsache.....und dass die in einigen Wochen ist, wage ich zu bezweifeln. Dann wärest Du am schnellsten VG Deutschlands. cool.gif


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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 01:23
Beitrag #266


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Klarheit könnte da noch der Unterschied zwischen Revision & Berufung bringen. smartass.gif


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BeK
Beitrag 10.08.2005, 07:49
Beitrag #267


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Ich glaube, dass ist mir alles ein bißchen zu hoch. Ich check das nicht wirklich, sorry! Aber klein beigeben tu ich jetzt auf keinen Fall.
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BeK
Beitrag 10.08.2005, 07:58
Beitrag #268


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Zitat (corneliusrufus @ 09.08.2005, 22:08)
@BeK: Wenn auch die andere Partei Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegt, so hat das verfahrenstaktische Gründe. Es signalisiert der nächsten Instanz, dass genau die gegenteilige Auffassung der Partei, die das erste Rechtsmittel eingelegt hat, vertreten wird. (Dass also beide Seiten mit dem Urteil unzufrieden sind.) Zugleich wird der ersten Partei signalisiert, ihr Rechtsmittel ggfs. zurückzunehmen, damit sie nicht in Gefahr läuft, noch höher zu verlieren.

Soll das etwa bedeuten, dass ich so gut wie keine Chancen mehr habe? Das kann doch gar nicht sein. Soll ich denn doch besser aufgeben? crybaby.gif Ich dachte, ich bin im Recht, ich bin doch schließlich nicht ganz ohne FE gefahren.
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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 08:29
Beitrag #269


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Zitat (BeK @ 10.08.2005, 08:58)
crybaby.gif  Ich dachte, ich bin im Recht, ich bin doch schließlich nicht ganz ohne FE gefahren.

Wenn 2 sich streiten, dann freut sich der 3. (die Anwälte & Richter)!
Bei jeder monetären Besitzstandswandlung gibt es Gewinner & Verlierer. Die Anwälte & Richter gewinnen & Deutschland (wir die Steuerzahler) verlieren & DU gehst dabei leer aus!

wavey.gif Thommy


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michaelp100
Beitrag 10.08.2005, 09:11
Beitrag #270


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oh ja, verhandlung ist erst in einem halben jahr bis jahr, es geht im augenblick um den einstweiligen rechtsschutz.
@bek - keine angst, es ist niemals fahren ohne!!!
daran kann keiner etwas ändern, denn die eu-fe ist gültig!!!!
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Beeblebrox
Beitrag 10.08.2005, 10:09
Beitrag #271


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Zitat (corneliusrufus @ 09.08.2005, 22:08)
Zugleich wird der ersten Partei signalisiert, ihr Rechtsmittel ggfs. zurückzunehmen, damit sie nicht in Gefahr läuft, noch höher zu verlieren.

Blödsinn!
Es ist die STAATSANWALTSCHAFT, die Revision einlegt, nicht der Richter!
Und die kann gar nichts signalisieren, was den Prozessausgang angeht, weil sie nur Partei ist.
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GSX-R
Beitrag 10.08.2005, 10:20
Beitrag #272


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Zitat
Es ist die STAATSANWALTSCHAFT, die Revision einlegt, nicht der Richter!

Wo bitteschön steht denn im Beitrag von Cornelius, dass der Richter Revision einlegt??? think.gif
Zitat
Und die kann gar nichts signalisieren, was den Prozessausgang angeht, weil sie nur Partei ist.

Was den Ausgang angeht vielleicht nicht mit Sicherheit. Aber ein klares Signal ist das IMHO schon.


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Beeblebrox
Beitrag 10.08.2005, 11:31
Beitrag #273


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Zitat (GSX-R @ 10.08.2005, 11:20)
Wo bitteschön steht denn im Beitrag von Cornelius, dass der Richter Revision einlegt??? think.gif

Was den Ausgang angeht vielleicht nicht mit Sicherheit. Aber ein klares Signal ist das IMHO schon.

1. genau das bemängele ich an der Aussage von Cornelius: die Behauptung, dass ein Staatsanwalt einen Prozessverlauf signalisiert, nicht ein Richter.

2. was den Ausgang angeht, mit Sicherheit NICHT. Es ist überhaupt kein Signal, die Revision seitens des Staatsanwalts ist ganz simpel eine verfahrenstechnische Notwendigkeit, mehr nicht.

BTW: ein Verteidiger tut gut daran, Revision am letztmöglichen Termin einzulegen, in der Hoffnung, dass der Fall im Aktenberg des Staatsanwalts untergeht und letzterer es versäumt, selbst Revision einzulegen.
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RA XDiver
Beitrag 10.08.2005, 11:41
Beitrag #274


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@beeblebrox

Das stimmt leider ebenfalls nicht.

Du hast zwar Recht mit der Tatsache, dass die Berufungs(!)einlegung der StA nicht viel zu sagen hat, außer, dass die StA das Urteil für zu milde (gelegentlich auch für zu hart) hält.

Was jedoch nicht stimmt ist, dass die StA selber ein entsprechendes Rechtsmittel einlegen muss. In der überwiegenden Zahl der Fälle tut sie dieses nämlich genau nicht. Von Notwendigkeit kann nicht die Rede sein.

Einzige daraus resultierende Folge ist, dass in der Rechtsmittelinstanz nicht zum Nachteil des Berufungsführers vom ursprünglichen Urteil abgewichen werden kann.


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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 11:45
Beitrag #275


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@BeK
Soweit ich weiß hatte doch Dein Anwalt Sprungrevision beantragt. Bei der Sprungrevision wird die zweite Instanz (die Berufungsinstanz) übersprungen. Dann hast Du schneller Klarheit!

wavey.gif Thommy


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RA XDiver
Beitrag 10.08.2005, 11:46
Beitrag #276


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Hat er nicht, da die StA ebenfalls ein Rechtsmittel, allerdings Berufung eingelegt hat. Da wird der Revisionsantrag zunächst als Berufung betrachtet (§§ s.o.).


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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 12:03
Beitrag #277


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Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts in Strafsachen gibt es keine Berufung; Hier ist nur die Revision zum Bundesgerichtshof zulässig. smartass.gif Quelle:Wikipedia

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RA XDiver
Beitrag 10.08.2005, 12:09
Beitrag #278


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Zitat (Thommy Bumm @ 10.08.2005, 13:03)
Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts in Strafsachen gibt es keine Berufung; Hier ist nur die Revision zum Bundesgerichtshof zulässig. smartass.gif Quelle:Wikipedia

wavey.gif Thommy

Das ist richtig. Aber was hat das mit diesem Fall tun?
think.gif


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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 12:17
Beitrag #279


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Zitat (RA XDiver @ 10.08.2005, 13:09)
Das ist richtig. Aber was hat das mit diesem Fall tun? think.gif

Zitat (RA XDiver @ 10.08.2005, 12:46)
Da wird der Revisionsantrag zunächst als Berufung betrachtet (§§ s.o.).

rolleyes.gif


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Monty
Beitrag 10.08.2005, 12:18
Beitrag #280


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@alle Experten: Jetzt mal wieder etwas Praxis...Mein Kumpel dessen EU-FS-Fall ich schon mal geschildert habe (auf Seite 273? *grins*) hat Zeit, bis zum 30.09.05 eine positive MPU beizubringen, um der NU zu entgehen. Jetzt bekommt er doch letzte Woche von der FEB vor Ort ein Schreiben, dass er sich bis 01.08. äußern solle, wann und wo er denn die MPU macht...Na hoppla, die sind aber auf Zack! Ein Erinnerungsservice der freundlichen FEB sozusagen. Wie soll er sich denn jetzt verhalten? Lächelnd daraufhinweisen, dass die Frist doch bis zum 30.09. läuft???

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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 12:29
Beitrag #281


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Zitat (Monty @ 10.08.2005, 13:18)
Jetzt bekommt er doch letzte Woche von der FEB vor Ort ein Schreiben, dass er sich bis 01.08. äußern solle, wann und wo er denn die MPU macht...Na hoppla, die sind aber auf Zack!

Tja... jetzt gibt's sofort eine Nutzungsuntersagung. Gegen die MPU-Anordnung gibt es keine Rechtsmittel. Die Frist bis 30.09.2005 ist damit hinfällig, weil der 01.08.2005 schon Vergangenheit ist.

In Deutschland ist eben alles möglich!

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Andreas
Beitrag 10.08.2005, 12:36
Beitrag #282


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Zitat (Monty @ 10.08.2005, 13:18)
Jetzt bekommt er doch letzte Woche von der FEB vor Ort ein Schreiben, dass er sich bis 01.08. äußern solle, wann und wo er denn die MPU macht...

Die FS-Stelle will doch offensichtlich nur wissen, wo dein Kumpel die MPU machen will, damit die FS-Stelle die FS-Akte mit der Fragestellung an die MPU-Stelle schicken kann. Das Datum ist vermutlich ein Tippfehler und soll wohl 01.09.05 heißen.


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Monty
Beitrag 10.08.2005, 12:44
Beitrag #283


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@Thommy: Diese Arglist des Kraken habe ich geahnt. Ich hatte meinen Kumpel deshalb bereits vor Ablauf etwas schreiben lassen, dass er um Terminverlängerung bis 30.09. bittet, denn als Selbständiger, der im Ausland arbeitet, kann er aus Zeitgründen unmöglich innerhalb einer Woche eine positive MPU beibringen. Jetzt wollen wir mal sehen, was die FEB dazu sagt...Eins ist wohl klar: bringt er die positive MPU nicht bis zum 30.09., dann kommt die NU...

@natrix: Glaube es mir, die FEB erfährt auch von negativen Gutachten. Sie dürften es vielleicht nicht, genauso wie die Gutachter vielleicht nicht von irrelevanten Vorstrafen wissen dürften. Aber sie tun es... Und so wird die alte Brühe immer wieder aufgewärmt. Eine Gelddruckmaschine. Hier geht es nicht um Recht & Unrecht.

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Monty
Beitrag 10.08.2005, 12:53
Beitrag #284


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Zitat (Andreas @ 10.08.2005, 13:36)
Das Datum ist vermutlich ein Tippfehler und soll wohl 01.09.05 heißen.

@Andreas: Hm, das dachte ich auch erst. Bei der vorsichtigen telefonischen Anfrage nach einem Tippfehler hatte ich einen sehr erbosten Amtsleiter an der Strippe. Mein lieber Herr Gesangsverein, danach dachte ich mein Kumpel wäre ein 10facher Mörder. Meine Ohren glühen heute noch... Ich war sehr freundlich zu ihm, auch wenn ich ihm gerne mit der flachen Hand mehrmals...*aberneinlassenwirdas*

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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 12:55
Beitrag #285


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@Monty
Du kannst froh sein, dass die Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde überhaupt so tun, als wenn sie Dir eine Chance auf Eignungszweifelausräumung geben. Die dürfen Dir auch gar keine Frist geben. blink.gif Sie wollen Dir doch sowieso keine echte Chance geben, weil Du sie ja, in ihren Augen, mit dem Eu-Führerschein verarschen wolltest. Wenn Du Rechtsmittel gegen die MPU-Anordnung einlegen könntest, dann sähe die Sache anders aus. Aber Rechtsmittel gibt es erst nach der NU!

@Andreas
An einen Druckfehler glaube ich nicht!

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RA XDiver
Beitrag 10.08.2005, 13:15
Beitrag #286


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Thommy, wenn Du nicht nur Wikipedia sondern gelegentlich mal die StPO bemühen würdest, bzw. die Beiträge von BeK gelesen hättest wüsstest Du, dass seine Sache naturbedingt vor dem AG verhandelt worden ist. Das hat mit einem erstinstanzlichen Verfahren vor dem LG so überhaupt nichts zu tun. rolleyes.gif


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Monty
Beitrag 10.08.2005, 13:24
Beitrag #287


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@Thommy: Den Eindruck habe ich bei ihm seit seiner ersten MPU im Jahre 1994 (Fahren Alk 1,1 + 1992 Fahren Alk 0,6)...die er versemmelt hatte. Erst 97 gelang ihm dann die positive MPU. Leider hat er 2000 dann wieder Bockmist gebaut (auch wieder 1,1) und seitdem kämpft er um seine Rehabilitation gegen eine FEB, die darauf aus scheint, ihn für lebenslang hinter Gitter zu bringen. Das sind so kleine Nettigkeiten wie das Übersenden von Akten mit allen Verkehrsdelikten seit 1988(!) an die MPU-Stelle oder freundliche telef. Hinweise an den MPU-Gutachter oder das telef. Erfragen der Gutachtenergebnisse...ja,ja. Dass die Polizei ihn jetzt bei einer Routinekontrolle mit dem CZ-FS erwischt hat, kommentiert der Kollege Amtsleiter mit einem Lächeln so: "Nur gut. Stellen Sie sich mal vor, der fährt einfach wieder Auto!"

Monty


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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 13:35
Beitrag #288


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Zitat (Monty @ 10.08.2005, 13:44)
...genauso wie die Gutachter vielleicht nicht von irrelevanten Vorstrafen wissen dürften.

Für den Eignungszweifel-Psycho gibt es keine irrelevanten Vorstrafen. Er prüft auch nicht die Fahreignung, sondern in seinen Augen den Charakter des Betroffenen. Für ihn ist auch die Kindheit relevant. Er will wissen, wie der Patient heute über seine Fehler denkst. Das fragt er aber nicht. Er fragt wie er damals darüber gedacht hat. Es müsste eigentlich psychologische Charakterprüfung heißen. Wer versucht hat Probleme zu umgehen, indem er den Eu-Führerschein ohne MPU gemacht hat, der hat ein klares charakterliches Defizit. Das liegt halt daran, weil der Betroffene dort nahezu Rechtlos ist. crybaby.gif

Natürlich hat er das einzig Richtige getan, um sich gegen schreiendes Unrecht zu wehren.
Ich würde mich auch nicht erpressen lassen. Deswegen muss ich heute dafür die Konsequenzen tragen. thread.gif

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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 13:38
Beitrag #289


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Zitat (RA XDiver @ 10.08.2005, 14:15)
Thommy, wenn Du nicht nur Wikipedia sondern gelegentlich mal die StPO bemühen würdest, bzw. die Beiträge von BeK gelesen hättest wüsstest Du, dass seine Sache naturbedingt vor dem AG verhandelt worden ist.

blushing.gif


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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 14:03
Beitrag #290


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Zitat (Monty @ 10.08.2005, 14:24)
...seitdem kämpft er um seine Rehabilitation gegen eine FEB, die darauf aus scheint, ihn für lebenslang hinter Gitter zu bringen.

Wer besoffen Auto fährt ist ein potenzieller Mörder. Das ist aber nur meine Meinung!

Wer die Strafe abgesessen hat, ist voll rehabilitiert & gilt nicht mehr als Täter. Eine spätere Bestrafung ist unzulässig. Leider hat der Sachbearbeiter nicht gesehen, wie sehr der ehemalige Täter durch die Strafe gelitten hatte, sonst könnte er so was wie Mitgefühl haben.

Deswegen versucht der Sachbearbeiter nachträglich zu bestrafen. Wer die Macht über andere Menschen hat, der benutzt sie auch.
Das jetzige Rechtssystem in Deutschland ist nun mal fehlerhaft!

wavey.gif Thommy


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