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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil10), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 10.08.2005, 16:09
Beitrag #291


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Mal ne Frage:
Wo ist eigentlich der Lebensmittelpunkt, wenn eine Person im Ausland nur wohnt (schläft) & in Deutschland arbeitet & die familiären Bindungen hat? think.gif

wavey.gif Thommy


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michaelp100
Beitrag 10.08.2005, 17:46
Beitrag #292


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ganz einfach, was du belgen kannst...- oder glaubhaft machen kannst...
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Lexus
Beitrag 10.08.2005, 20:22
Beitrag #293


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.08.2005, 10:49)
Zitat (michaelp100 @ 09.08.2005, 10:33)
Mit den Kopien könntest Du dann zu einem Institut deiner Wahl gehen, sie müssen sich dann eben auf deine Aktenkopien verlassen.

Das kann nicht gehen, weil eine Manipulation dabei möglich ist!
Die Akte muss über den Dienstweg kommen. think.gif

wavey.gif Thommy

Ich hab es - glaub ich - schon ein paar Mal gepostet, aber die Geschichte wird immer wieder - vorwiegend von Thommy - falsch dargestellt.

Wenn der Bescheid kommt, dass die FE-Erteilung abgelehnt wird, weil das Gutachten nicht beigebracht wurde, dann kann man Widerspruch einlegen. Und dann hat man während des Widerspruchsverfahrens noch die Möglichkeit, selber ein positives MPU-Gutachten in Auftrag zu geben. Hierzu braucht man keine manipulationsverdächtigen Kopien, sondern die Behörde muss ihre Originalakte an das Institut senden, das der Widerspruchsführer beauftragt und benennt.

Hierzu noch mal ein Zitat aus einem Urteil des VGH Mannheim:

Zitat
Der Beweis des Gegenteils wird in aller Regel erst dann möglich sein, wenn der Betr. seine Bereitschaft in die Tat umgesetzt und das – positive – Gutachten tatsächlich beigebracht hat. Dazu müssen die Behörden dem Kraftfahrer im Rahmen des Widerspruchsverfahrens Gelegenheit geben und insbesondere die Verfahrensakten unverzüglich den Gutachtern übersenden.


Hier ein Link zum Urteil.

Es würde den Thread übersichtlicher machen und der Wahrheitsfindung dienen, wenn hier nicht immer wieder erneut das Gegenteil behauptete würde.


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Lexus
Beitrag 10.08.2005, 20:30
Beitrag #294


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Zitat (BeK @ 09.08.2005, 21:23)
Zitat (Thommy Bumm @ 09.08.2005, 18:43)
Das verstehe ich nicht! Ich dachte Dein Anwalt hat schon Berufung gegen das Urteil eingelegt. blink.gif

wavey.gif Thommy

Hat er ja auch, Revision ums genau zu sagen. Mach dir nix draus, ich versteh's erst recht nicht.

@michaelp100

Es ging in meiner Geschichte eigentlich nur darum, dass ich nach negativer MPU meinen FS freiwillig abgegeben habe. Und ein Jahr danach noch mal ne Geldstrafe wegen unerlaubten Anbaus von Cannabis. Aber das ist doch noch lange kein Grund eine Berufung gegen das Urteil einzulegen. mad.gif Ich könnt mich sowas von ärgern. Was ist jetzt mit der Revision von meinem Anwalt. Zählt die dann auch noch?

Ich hab noch eine andere Erklärung für die Berufung der Staatsanwaltschaft: Wenn der Angeklagte Sprungrevision einlegt und die Sta Berufung, dann wird auch die Sprungrevision des Anwalts erst mal als Berufung behandelt. Warum machen sie es also? Evtl. um zu verhindern, dass sich das Oberlandesgericht mit dem Fall befasst (das wäre für die Sprungrevision zuständig), sondern statt dessen die Sache erst mal eine Instanz niedriger vor einer kleinen Strafkammer des Landgerichts zu haben.


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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 21:36
Beitrag #295


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@Lexus
Ich schätze Deine Erklärungen sehr & bin Dir äußerst dankbar für Deine Mühe (besonders der Link).
Zitat (Lexus @ 10.08.2005, 21:22)
Hier ein Link zum Urteil.

Leider fühlt sich die Fahrerlaubnisbehörde in der Praxis nicht an Gesetze & Urteile gebunden. Die Sachbearbeiter sind ja auch keine Anwälte. Sie dürfen Entscheidungen treffen, ohne genug Ahnung von der Materie zu haben. Bei mir ist das jedenfalls so. Ich werde gleich mal den Brief mit der Nutzungsuntersagung & dem MPU-Verbot posten.

wavey.gif Thommy


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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 21:47
Beitrag #296


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MPU darf ich ggf. später machen, aber zurzeit nicht!
Es kann aber auch sein, dass ich nie mehr eine MPU machen darf.

Zitat (meinem Brief von der Führerscheinstelle)
Entziehung der ausl. Fahrerlaubnis

Berlin, 31.05.2005 zugestellt am 07.06.2005

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr nicht geeignet.

Ich entziehe Ihnen deshalb nach § 3 Abs.1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 19.12.1952 – Bundesgesetzblatt Teil I (BGBI. I) S.837 – in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 46 Abs.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 19.08.1998 (BGBI. I Nr.55 S. 2214) in der jeweils gültigen Fassung die tschechische Fahrerlaubnis.

Die Entziehung hat die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.

Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Ungeeignet ist nach § 46 Abs. 1 FeV u.a. wer Erkrankungen oder Mängel, insbesondere nach den Anlagen 4, 5 & 6 aufweist.

Als ungeeignet darf nach § 11 Abs.8 FeV aber auch angesehen werden, wer der Fahrerlaubnisbehörde das von ihm geforderte Gutachten nicht fristgerecht vorlegt.

Dies ist bei Ihnen der Fall.

Vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin wurden Sie am 12.04.2002 – Az. XXX Ds XX/01 – wegen wiederholter Verstöße gegen straf- und verkehrsrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt. Die deutsche Fahrerlaubnis wurde Ihnen rechtskräftig seit dem 12.04.2002 mit einer Sperrfrist bis zum 12.10.2002 entzogen.

Ihr Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wurde wegen der Nichtbeibringung eines geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens, rechtskräftig seit dem 29.10.2004, versagt.

Nunmehr wurde bekannt, dass Sie seit dem 13.10.2004 Inhaber einer tschechischen Fahrerlaubnis sind und mit dieser in Deutschland Kraftfahrzeuge führen. Diese haben Sie noch während des laufenden Neuerteilungsverfahrens erworben. Die vorhandene tschechische Fahrerlaubnis berechtigt Sie nicht, auch wenn die tschechische Republik seit dem 01.05.2004 zur EU gehört, mit diesem Führerschein automatisch in Deutschland Fahrzeuge zu führen.

Aufgrund der noch bestehenden Bedenken an Ihrer uneingeschränkten Kraftfahrtauglichkeit hatte ich Sie daher mit Schreiben vom 25.01.2005 zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert.

Diese Aufforderung sind Sie nicht nachgekommen. Das Gutachten liegt mir bislang nicht vor.

Sie haben somit nicht dazu beigetragen, die an Ihrer Kraftfahrtauglichkeit bestehenden Bedenken in der gesetzten Frist auszuräumen. Einer von Ihnen hier bei persönlicher Vorsprache am 08.04.2005 und am 10.05.2005 beantragten Fristverlängerung konnte nicht entsprochen werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass Sie gegenwärtig nicht geeignet sind mit Ihrer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Der bisherige Zweifel an der Kraftfahreignung zur Annahme einer Gefährdung der Verkehrssicherheit, kann nur noch durch die Entziehung der Fahrerlaubnis begegnet werden (Bundesverwaltungsgericht – BverwG -, Urteil vom 02.12.1960 – 7 C 43 / 59 – NJW 1951, 283).

Mit Schreiben vom 11.05.2005 habe ich Sie von der beabsichtigten Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis in Kenntnis gesetzt und Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.

Die Äußerung Ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 18.05.2005 liegt mir vor, vermochte meine Entscheidung jedoch nicht zu beeinflussen.
Eine Fristverlängerung zur Beibringung des Gutachtens kommt nicht in Betracht, da Ihnen zuvor ausreichend Zeit zur Verfügung stand. Das eingeleitete Verfahren diente der Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, nicht aber der Wiederherstellung Ihrer Eignung.
Sie erhalten ggf. die Möglichkeit, während des Widerspruchsverfahrens ein Gutachten vorzulegen.

Diese Verfügung ist gebührenpflichtig. Auf anliegenden Gebührenbescheid wird verwiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
... (Anmerkung: Widerspruch wurde sofort eingelegt)

Anordnung des Sofortvollzuges:

Im öffentlichen Interesse ordne ich nach § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die sofortige Ausführung dieser Verfügung an mit der Folge, dass mit Zustellung dieses Bescheides das Recht, mit Ihrer Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge im Inland zu führen, erloschen ist. Sie sind daher nicht mehr berechtigt, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung ergibt sich aus der Tatsache, dass Sie an der Ausräumung der vorhandenen Eignungsbedenken nicht hinreichend mitgewirkt haben.

Personen, deren Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen ist, muss jedoch zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer unverzüglich die weitere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr untersagt werden, da das von ihnen ausgehende Gefährdungspotenzial untolerierbar erhöht ist.

Die Maßnahme zur Abwendung der Gefahr kann daher nicht bis zur Unanfechtbarkeit dieser Verfügung hinausgeschoben werden.

Gegen die Anordnung der sofortigen Ausführung meiner Verfügung ist vor Eintritt der Unanfechtbarkeit die Möglichkeit gegeben, bei dem Verwaltungsgericht Berlin die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu beantragen.

Binnen 5 Tage nach Eintritt der Unanfechtbarkeit dieser Verfügung ist Ihr tschechischer Führerschein hier abzugeben.

Für den Fall, dass Sie diese Aufforderung zur Vorlage bzw. zur Abgabe des Führerscheins nicht nachkommen, drohe ich Ihnen nach §§ 11, 13 und 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes die Festsetzung eines Zwangsgeldes von 511,00 Euro an. Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann gemäß § 16 Verwaltungsvollstreckungsgesetzes die Ersatzzwangshaft beim Verwaltungsgericht beantragt werden.

Ich weise darauf hin, dass nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.


Hochachtungsvoll

Ich darf also meine Fahreignung nicht mehr herstellen. Den Führerschein soll ich mit Knastandrohung abgeben. Damit darf ich auch im Ausland nicht mehr fahren. Das Geld für das Zwangsgeld habe ich nicht mehr, weil ich durch die Entziehung arbeitslos geworden bin. Prozesskostenhilfe bekomme ich auch nicht, da ich keine Aussicht auf Erfolg habe.

Auswandern, um im Ausland mit meiner Fahrerlaubnis einen Job zu bekommen, ist mir auch verwert, weil ich dann jede Chance, auf Wiederherstellung der Fahreignung in Deutschland, für immer verloren habe.

wavey.gif Thommy


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RA XDiver
Beitrag 10.08.2005, 22:22
Beitrag #297


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Ich kann beim besten Willen kein Verbot erkennen, Deine Eignung unter Beweis zu stellen. Das Schreiben entspricht einer typischen NU ohne besondere Merkmale, insbesondere ohne ein Verbot, eine MPU abzulegen.

Ganz im Gegenteil. Auf die Möglichkeit, während des Widerspruchsverfahrens eine MPU abzulegen, wird ausdrücklich hingewiesen. Das ist längst nicht bei allen NU der Fall. Im Gegensatz zu anderen ist diese sogar einigermaßen ordentlich begründet. Da hat sich jemand richtig Mühe gemacht und, entgegen Deinem Glauben, durchaus Ahnung von dem, was er tut.

Zutreffend wird darauf abgestellt, dass man Dir Zeit zur Beibringung eingeräumt hat, Du diese aber nicht genutzt hast. Wenn Dir 4 Monate nicht gereicht haben, kannst Du die Schuld nicht bei der Behörde suchen.

Zitat
Ich darf also meine Fahreignung nicht mehr herstellen.


Wie oben ausgeführt, ist das nachweislich falsch.

Zitat
Den Führerschein soll ich mit Knastandrohung abgeben.


Die Androhung von Vewrwaltungszwang ist bei solchen Verfügungen nichts ungewöhnliches. Übrigens wird zunächst ein Zwangsgeld angedroht, was erst bei Nichtzahlung zu Zwangshaft führt.

Zitat
Damit darf ich auch im Ausland nicht mehr fahren.


Das kann Dir keiner verbieten. Du musst Dir nur den Schein wieder in CZ abholen.

Zitat
Das Geld für das Zwangsgeld habe ich nicht mehr, weil ich durch die Entziehung arbeitslos geworden bin.


Das brauchst Du auch nicht haben, wenn Du einfach nur der Anordnung folgst.

Zitat
Auswandern, um im Ausland mit meiner Fahrerlaubnis einen Job zu bekommen, ist mir auch verwert, weil ich dann jede Chance, auf Wiederherstellung der Fahreignung in Deutschland, für immer verloren habe.


Das ist Deine Ansicht. Mehr aber auch nicht.

Um auf diesen Satz zurückzukommen:

Zitat
Sie dürfen Entscheidungen treffen, ohne genug Ahnung von der Materie zu haben.


Der Verfasser der NU wusste sehr gut, was er tut. Besser als so manch anderer.


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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 22:52
Beitrag #298


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Danke für Deine Antwort, RA XDiver!

Das Verbot steht eindeutig hier:
Zitat (meinem Brief der Führerscheinstelle)
Eine Fristverlängerung zur Beibringung des Gutachtens kommt nicht in Betracht, da Ihnen zuvor ausreichend Zeit zur Verfügung stand. Das eingeleitete Verfahren diente der Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, nicht aber der Wiederherstellung Ihrer Eignung.
Sie erhalten ggf. die Möglichkeit, während des Widerspruchsverfahrens ein Gutachten vorzulegen.

"Gegebenenfalls" heißt: Die Sachbearbeiter von der Fahrerlaubnisbehörde bestimmen nach eigenem Ermessen, ob ich zur MPU darf oder nicht. Wenn sie es wollten, dann hätten sie mir schon längst eine neue Frist gegeben. Sie wollen es aber definitiv nicht, das ist mir jetzt klar!
Sie sind sauer, weil ich versucht hatte die MPU zu umgehen, indem ich in CZ einen Eu-Führerschein gemacht hatte.

Natürlich hatte ich mich auf die MPU für viel Geld vorbereitet. Danach hatte ich bei der PIMA, vor Ablauf der Frist, keinen Termin mehr für eine MPU bekommen. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte eine spätere Begutachtung ausdrücklich verboten. wallbash.gif Ich wollte doch den deutschen Weg gehen. Ich wusste aber nicht, dass Rehabilitationsmaßnahmen ausdrücklich verboten sind. In der Fahrerlaubnisverordnung hatte ich nichts darüber gefunden.

Ich kann es auch nicht nachvollziehen, warum Rehabilitationsmaßnahmen verboten sein sollen. Wenn es um die Verkehrssicherheit geht, dann sollten Rehabilitationsmaßnahmen grundsätzlich immer erlaubt sein. Dabei sollten mich die Fahrerlaubnisbehörde jederzeit aktiv unterstützen & mir nicht noch Knüppel zwischen die Beine werfen.

Ich habe extra den Brief von der Fahrerlaubnisbehörde abgedruckt, weil ich befürchte, dass mir sonst keiner glaubt.

wavey.gif Thommy


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RA XDiver
Beitrag 10.08.2005, 23:07
Beitrag #299


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Zitat
Danach hatte ich bei der PIMA, vor Ablauf der Frist, keinen Termin mehr für eine MPU bekommen.


Mal ganz ehrlich, wann hast Du um einen Termin bei der PIMA angefragt?

Zitat
"Gegebenenfalls" heißt: Die Sachbearbeiter von der Fahrerlaubnisbehörde bestimmen nach eigenem Ermessen, ob ich zur MPU darf oder nicht.


Nein, dass heisst, dass Du, für den Fall, dass du in Widerspruch gehst und eine MPU ablegen möchtest, die Möglichkeit dazu erhältst. Das hat mit Ermessen nichts zu tun. Siehe dazu auch obiges Posting von Lexus.

Zitat
Wenn sie es wollten, dann hätten sie mir schon längst eine neue Frist gegeben.


Sie können Dir gar keine neue Frist setzen. Die NU ist raus. Mithin ist die Sache zunächst für die FEB erledigt. Wenn Du eine MPU machen möchtest, ist diese nicht fristgebunden. Sie muss jedoch vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens erfolgen. Da das aber vermutlich auch schon eine ganze Zeit läuft, wird´s dafür langsam Zeit.

Hat Dich Dein Anwalt in diese Richtung nicht beraten?????


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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 23:10
Beitrag #300


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Zitat (RA XDiver @ 10.08.2005, 23:22)
Wenn Dir 4 Monate nicht gereicht haben, kannst Du die Schuld nicht bei der Behörde suchen.

Es waren 7 Wochen!
Während des Widerspruchsverfahrens wurde mir keine neue Frist eingeräumt.

wavey.gif Thommy


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RA XDiver
Beitrag 10.08.2005, 23:11
Beitrag #301


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Nochmals: Dafür muss Dir keine Frist eingeräumt werden!!!!!!! MPI nennen und fertig.


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corneliusrufus
Beitrag 10.08.2005, 23:12
Beitrag #302


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Gut, dass LEXUS und XDiver schon geantwortet haben. Thommy, Deine Auffassung hakt irgendwo. Ich kann beim besten Willen kein Verbot auf Nachweis der Geeignetheit erkennen. Du malst die schwärzesten Folgen aus, die jedoch höchstens dann eintreten, wenn Du der unmissverständlcihen Aufforderung zur Einhaltung der NU nciht nachkommst. Mit allem Respekt: Da wrde von Dir viel heiße Luft verbreitet.

Ich weiß nicht, warum Du so krass denkst. Ich merke nur, wie diese Art des Dekens den Blick auf die Tatsachen verwehrt.

Ich hatte das schon einmal gesagt: Du bist nciht allein das Opfer. Komme aus der Opferrolle heraus, die nützt Dir nichts. Du bist auch Täter an Dir selbst, wenn Du abwartest, bist die Folgen bei Nichteinhaltungd er NU eintreten.

Da Du Widerspruch eingelegt hast, kannst Du immer noch eine MPU ablegen. Auch dazu wurde Dir der Weg hier aufgezeigt. Nur: gehen musst Du ihn schon selbst.

Entweder über das Widerspruchs- und Klageverfahren. Wo es sein kann, dass Du in einigen jahren Erfolg damit hast. Oder über eine MPU vorher.

Die Wahl hast Du allein. Du allein trägst auch dafür Verantwortung für die Entscheidung, und keine Behörde.

Nur mal angenommen: Wenn Du mit Deinen behauptungen, bsp. "ich darf keine MPU mehr machen" mit einem Dokument wie oben zu begründen suchst, dann fasst sich jeder MPU-Gutachter an den Kopf und fragt sich, ob Du klar denkst, denn einen Beleg für Deine behauptung findet sich einfach nicht im vorgelegten Dokument. Auf eine lange philosophische Diskussion, ob das nciht doch irgendwie ncoh darin stehen könnte, darauf lässt er sich nciht ein. Davon versteht er ncihts, jedenfalls wird er dafür nicht bezahlt.

Den Eindruck, den Du jedoch bei ihm dann hinterlässt ist so, dass Du mit einer verqueren Sicht unbedingt Deine falsche Meinung durchsetzen willst. Wie gesagt: Seine Meinung dürfte so sein. Da fragt er sich dann, ob Du nicht ein Prinzipienreiter und Rechthaber bist. Ob Du nicht nur Dich als Maßstab gelten lassen wiillst. Da wird er zur Antwort ja neigen.

Ab da wird es beruflich. So jemand kann nicht charkterlich geeignet sein. Da spielt das Thema Alkohol gar keine Rolle mehr. So würde denn auch das Gutachten negativ werden.

Wenn in der Art auch Dein Gespräch mit PIMA(?) gelaufen ist, dann wird mir einiges klar. Dort dürfte nur noch verbrannte Erde vorherrschen.

Ich möchte Dir nicht wehtun, Thommy, und es mag sein, dass ich mich irre, weil ich selbst etwas nicht überblicke bzw. mir weitere Dokumenten-Kenntnis bei Dir fehlt. Gegenwärtig stellt sich mir das wie oben geschrieben dar.

Ganz liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 23:19
Beitrag #303


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Zitat (RA XDiver @ 11.08.2005, 00:07)
Mal ganz ehrlich, wann hast Du um einen Termin bei der PIMA angefragt?

4 Tage vor Ende der Frist!

Einzelheiten hatte ich schon gepostet. Ich musste erst die von der PIMA empfohlene Schulung machen. Von einem Schulungsverbot wusste ich nichts.

Die Fahrerlaubnisbehörde hatte der PIMA eine spätere Begutachtung ausdrücklich verboten. Das alles hatte ich auch schon gepostet.

wavey.gif Thommy


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corneliusrufus
Beitrag 10.08.2005, 23:27
Beitrag #304


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Lieber Thommy, poste das diesbezügliche Schreiben bitte auch noch. DAS möchte ich sehen. Da liegt doch auch wieder was im Pfeffer.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Der Beitrag wurde von corneliusrufus bearbeitet: 10.08.2005, 23:28


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RA XDiver
Beitrag 10.08.2005, 23:34
Beitrag #305


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Zitat
4 Tage vor Ende der Frist!


Und da wunderst Du Dich? Du hast 4 Monate und kommst 4 Tage vorher? Das ist wie, wenn Dein Haus nahezu abgebrannt ist und Du dann erst die FW rufst, nachdem Du Dir die Brandentstehung seelenruhig angeschaut hast.

Nochmals, den Vorwurf muss sich weder die PIMA noch die Behörde gefallen lassen. Warum sollte letztere Dir auch eine Fristverlängerung gewehren, wenn Du die Frist fruchtlos verstreichen lässt? Erst recht unter dem Gesichtspunkt, dass Du im Widerspruchsverfahren die weitere Möglichkeit zur Beibringung hast.

Ich gebe ganz offen zu: Ich hätte das Mandat in Deinem Fall nur unter dem Hinweis der wahrscheinlichen Erfolglosigkeit angenommen. Wenn das Gericht keine Bedenken wegen des EuGH-Urteils hat, wird Dir sowohl der einstweilige Rechtsschutz als auch eine spätere Klage heftig um die Ohren fliegen. Verfahrensfehler vermag ich jedenfalls nicht zu erkennen.


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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 23:37
Beitrag #306


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Ich war bei der PIMA & wollte die MPU machen: Abgelehnt
Ich war bei der Fahrerlaubnisbehörde & wollte die MPU machen: Abgelehnt
Ich hatte mein Vermittler vertragsgemäß um Rechtsschutz für die Klage gebeten: Abgelehnt
Mein Anwalt erhebt jetzt Klage. Ich hatte ihm jetzt 50,- €uro überwiesen. Er ist siegessicher.

Mag sein dass ich viele Sachen recht überspitzt sehe. Aber wenn ich von den Behörden nur hingehalten & verarscht werde, dann sehe ich keine Sonne mehr.

Trotzdem danke für Eure Hilfe, Lexus, RA XDiver & Cornelius!

wavey.gif Thommy


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RA XDiver
Beitrag 10.08.2005, 23:39
Beitrag #307


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Zitat
Ich war bei der PIMA & wollte die MPU machen: Abgelehnt


Satzfortführung: Wegen Terminwunsches innerhalb von 4 Tagen. dry.gif

Zitat
Ich war bei der Fahrerlaubnisbehörde & wollte die MPU machen: Abgelehnt


Das kannst Du immer noch (s.o.).

Zitat
Ich hatte mein Vermittler vertragsgemäß um Rechtsschutz für die Klage gebeten: Abgelehnt


Das wundert mich so überhaupt nicht. rolleyes.gif

Zitat
Mein Anwalt erhebt jetzt Klage. Ich hatte ihm jetzt 50,- €uro überwiesen. Er ist siegessicher.


Ich weiss nicht woher der Kollege seinen Optimismus nimmt. Ich sehe das ein wenig anders. Bei einem Vorschuss von nur 50 EUR muss er sehr siegessicher sein (oder hoffen, dass Du im Lotto gewinnst wink.gif ).


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Jack Daniels
Beitrag 10.08.2005, 23:47
Beitrag #308


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Wer erst 4 tage vor Fristablauf den Arsch hochbringt um einen Termin zu bekommen braucht sich auch nicht wundern wenn der Schuß nach hinten losgeht.Wenn der PIMA verboten wurde dich zu prüfen liegt das mit Sicherheit daran das du bei denen Schulungen gehabt hast.So was nennt man Befangenheit oder Interessenkonflikt.Wenn dich der gleiche Laden auf die MPU vorbereitet liegt es Nahe das das Gutachten nicht ganz Neutral ist.Der Laden hat ja ein wirtschaftliches Interesse das dann möglichst viele die MPU bestehen,dann können sie damit werben das Schulungen bei ihnen fast eine Garantie zum bestehen sind.
think.gif Aber wer hält dich davon ab es bei einer anderen Prüfstelle zu versuchen?Ausser deinem,entschuldigung,meterdicken Brett vor dem Kopf keiner.Irgendwo hat du dich total verrannt und siehts den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Vielleicht ist die zuständige Behörde bei Montys Kumpel nur so freundlich ihn daran zu erinnern das die Zeit langsam knapp wird.Die Kanidaten die ich kenne mußten zwischen 3 und 6 Wochen warten bis sie ihren Termin hatten,vor allem wollten die Stellen erst Kohle sehen bevor ein Termin vereinbart wurde.Da sind 4 Wochen schon knapp genug.
Nicht jede Behörde will ihre "Kunden" in die Pfanne hauen.
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Perplex
Beitrag 10.08.2005, 23:53
Beitrag #309


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Zitat (RA XDiver @ 11.08.2005, 00:39)
Ich weiß nicht woher der Kollege seinen Optimismus nimmt. Ich sehe das ein wenig anders. Bei einem Vorschuss von nur 50 EUR muss er sehr siegessicher sein (oder hoffen, dass Du im Lotto gewinnst  wink.gif  ).

Er weiß dass er meinen Fall im Endeffekt gewinnen wird. Sein Honorar bekommt er dann vom Staat. Ich muss nur die Klage erheben, damit ich die Früchte einer Grundsatzentscheidung beim EuGH ernten kann.

Ich wollte nur den Ärger durch eine positive MPU vermeiden. Das ist mir nicht gelungen.

wavey.gif Thommy


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Perplex
Beitrag 11.08.2005, 00:02
Beitrag #310


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Zitat (Jack Daniels @ 11.08.2005, 00:47)
Wenn der PIMA verboten wurde dich zu prüfen liegt das mit Sicherheit daran das du bei denen Schulungen gehabt hast.

Das hatte ich nicht!

Ich wollte den nächstmöglichen Termin haben. Es gab einen regen Briefwechsel zwischen meinem Anwalt, der PIMA & der Fahrerlaubnisbehörde. Eine neue Frist wurde mir definitiv nicht eingeräumt. Die kosten für mein Anwalt hat mein Vermittler bezahlt.

Die PIMA weigerte sich ohne Akte zu begutachten.

wavey.gif Thommy


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Jack Daniels
Beitrag 11.08.2005, 00:07
Beitrag #311


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Das sie dir keine neue Frist einräumten ist mir klar.Du hattest 4 Monate Zeit ohne das du dich darum gekümmert hast,war ja dann deine Schuld das die Frist verstrichen ist.Frag mal bei eine anderen Prüfstelle an und sag der Führerscheinstelle sie sollen die Akten hinschicken.
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corneliusrufus
Beitrag 11.08.2005, 00:16
Beitrag #312


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Zitat
Die PIMA weigerte sich ohne Akte zu begutachten.


Das dürfte klar sein. Schon aus Rückhaftungsgründen wegen der Beratung und Gutachtung. Die Frage ist: Warum hat die PIMA die Akte nicht erhalten? Wie kam es zu diesem Fehler? Da wird der Hase im Pfeffer liegen.

Es gab kein MPU-Verbot, sondern eine reale oder scheinbare MPU-Unmöglichkeit, weil die FS-Akte nicht vorlag. (! Verbot ist ungleich Unmöglcihkeit !)

Ich vertraue Thommy, dass er das bei Gelegenheit aufdröselt.

Noch eine Frage, Thommy: Welche Rolle hatte der Vermittler, welche Vollmachten hatte er und hat er ggfs. ausgeübt?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Perplex
Beitrag 11.08.2005, 00:22
Beitrag #313


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Zitat (Jack Daniels @ 11.08.2005, 00:47)
think.gif Außer Deinem, Entschuldigung, meterdicken Brett vor dem Kopf. Irgendwo hat Du Dich total verrannt und siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

So kommt mir das langsam auch vor!

Mit meiner Sichtweise kann ich so jedenfalls keine MPU bestehen. Das Thema darf nicht kommen. Dazu habe ich eine viel zu große Fresse. Aber mit meinem selbstbewussten Charakter komme ich sonst gut klar. Nur mit dem Psycho stehe ich ganz klar auf Kriegsfuß. Das liegt an der Ausgangslage, er da oben & ich da unten. Wenn ich von etwas fest überzeugt bin, dann kann mir der Psycho erzählen was er will. Nur bei meinen Defiziten lerne ich gerne dazu.

wavey.gif Thommy


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Perplex
Beitrag 11.08.2005, 00:24
Beitrag #314


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Zitat (Jack Daniels @ 11.08.2005, 01:07)
Hattest 4 Monate Zeit ...

Es waren 7 Wochen!!! whistling.gif


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RA XDiver
Beitrag 11.08.2005, 00:29
Beitrag #315


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.08.2005, 01:24)
Zitat (Jack Daniels @ 11.08.2005, 01:07)
Hattest 4 Monate Zeit ...

Es waren 7 Wochen!!! whistling.gif

Es heisst zwar "judex non calculat" aber für mich ist der Zeitraum vom

Zitat
hatte ich Sie daher mit Schreiben vom 25.01.2005 zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert.


bis zum

Zitat
Berlin, 31.05.2005 zugestellt am 07.06.2005


sogar länger als 4 Monate. cool.gif


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Perplex
Beitrag 11.08.2005, 00:35
Beitrag #316


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Zitat (corneliusrufus @ 11.08.2005, 01:16)
Warum hat die PIMA die Akte nicht erhalten?
Behalten! Weil die FEB es ausdrücklich verboten hatte!

Zitat (corneliusrufus @ 11.08.2005, 01:16)
Es gab kein MPU-Verbot, sondern eine reale oder scheinbare MPU-Unmöglichkeit, weil die FS-Akte nicht vorlag. (! Verbot ist ungleich Unmöglichkeit !)
Genau so ist es, ist aber für mich das Gleiche!

Zitat (corneliusrufus @ 11.08.2005, 01:16)
Welche Rolle hatte der Vermittler, welche Vollmachten hatte er und hat er ggfs. ausgeübt?
Lies Dir einfach die Webseite vom Vermittler in Dresden durch!

wavey.gif Thommy


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Perplex
Beitrag 11.08.2005, 00:47
Beitrag #317


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@RA XDiver

Am 25.01.2005 kam der erste Brief. Die Aufforderung zur MPU kam später. Die Gesamtfrist war 2 Monate & 1 Woche. Davon brauchte ich 2 Wochen für die MPI-Wahl.

wavey.gif Thommy


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Perplex
Beitrag 11.08.2005, 00:56
Beitrag #318


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Es ist richtig, ich hätte die Fristen besser nutzen können, aber ich glaubte nicht, dass sich die Behörden so dermaßen stur stellen. Ich kann ja wohl erwarten, dass mich die Behörden gefälligst richtig beraten. Ich dachte die wollen, dass ich eine MPU mache.
Von Schulungsverbot war nie die Rede.

wavey.gif Thommy


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michaelp100
Beitrag 11.08.2005, 01:07
Beitrag #319


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Zitat (Thommy Bumm @ 10.08.2005, 23:47)
Ich entziehe Ihnen deshalb dietschechische Fahrerlaubnis.
Die Entziehung hat die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.

Einer von Ihnen hier bei persönlicher Vorsprache am 08.04.2005 und am 10.05.2005 beantragten Fristverlängerung konnte nicht entsprochen werden.

Binnen 5 Tage nach Eintritt der Unanfechtbarkeit dieser Verfügung ist Ihr tschechischer Führerschein hier abzugeben.

also, darf d eine eu-fe "entziehen"? es wird zwar darauf hingewiesen, dass die entziehung die wirdung einer nu hat, aber von einer nu habe ich nichts gelesen, liege ich falsch?

ich denke thommy, dass du die ganzen fristen einfach "verkackeiert" hast.
die frist zur beibringung einer mpu kann verstreichen, dann ist man nicht geeignet. wenn man dann aber das gutachten z.b. einige wochen oder zwei monate später nachliefert, hat man seine fahreignung wieder hergestellt

was heisst hier abgeben? was passiert dann damit?
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michaelp100
Beitrag 11.08.2005, 01:09
Beitrag #320


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Zitat (RA XDiver @ 11.08.2005, 00:22)
Im Gegensatz zu anderen ist diese sogar einigermaßen ordentlich begründet.

lol whistling.gif
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Perplex
Beitrag 11.08.2005, 01:30
Beitrag #321


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Zitat (michaelp100 @ 11.08.2005, 02:09)
Zitat (RA XDiver @ 11.08.2005, 00:22)
Im Gegensatz zu anderen ist diese sogar einigermaßen ordentlich begründet.
lol whistling.gif

Begründet ja, aber nicht stichhaltig genug!
Ich erkenne in diesem Brief einige Widersprüche. Außerdem sind einige Anordnungen nicht mit Gesetzen gestützt.

Zitat (michaelp100 @ 11.08.2005, 02:07)
Also, darf Deutschland eine Eu-FE "entziehen"?
Sie tun es, aber das heißt noch lange nicht, dass sie es dürfen!

@michaelp100
Du hast doch schon einen Widerspruch erkannt!

wavey.gif Thommy


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michaelp100
Beitrag 11.08.2005, 01:39
Beitrag #322


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.08.2005, 03:30)
Zitat (michaelp100 @ 11.08.2005, 02:09)
Zitat (RA XDiver @ 11.08.2005, 00:22)
Im Gegensatz zu anderen ist diese sogar einigermaßen ordentlich begründet.
lol whistling.gif

Begründet ja, aber nicht stichhaltig genug!
Ich erkenne in diesem Brief einige Widersprüche. Außerdem sind einige Anordnungen nicht mit Gesetzen gestützt.

oh nein, du hast mich falsch verstanden, bzw. ich habe mich nicht verstädnlich genug ausgedrückt. ich meinte nicht deinen bescheid, sondern eine andere sache,.
den rest meine ich aber zu deinem bescheid
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michaelp100
Beitrag 11.08.2005, 01:45
Beitrag #323


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@thommy schreib doch einen brief mit einschreiben an die fe-behörde und biete ihnen an, dass du in (zeitraum kannst du ja wählen, 1, zwei oder drei monate) der zeit eine psoitive mpu bringst. du hast dir dafür den tüv in deiner stadt ausgesucht und bittest darum, die akten dorthin zu senden.
Sie sollen dir bitte mitteilen (so schnell wie möglich), ob das möglich ist und ob du, wenn du eine positive mpu innerhalb dieser zeit lieferst, deine fe bekommst. wavey.gif
und dann poste doch deinen brief und den brief der behörde
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Perplex
Beitrag 11.08.2005, 02:35
Beitrag #324


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Am 16.08.2005 kommt mein Anwalt aus dem Urlaub zurück. Dann reicht er die Klage ein, weil die Frist am 22.08. endet.
Da gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder die NU wird aufgehoben oder nicht. Die Klage werde ich aber unter gar keinen Umständen für eine MPU zurücknehmen, weil ich sonst meinen Status verliere, wenn eine Grundsatzentscheidung vor dem EuGH fällt.

wavey.gif Thommy


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Maulwurf
Beitrag 11.08.2005, 07:02
Beitrag #325


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Hallo Zusammen, muss da mal was zu schreiben:

Sieht so´n bisschen aus, als wenn aus einem EuGH-Thread ein "Thommy-Bumm-Beratungs-Thread" geworden waere. Dabei ist der Mensch nur ein wenig zu blöd gewesen, wie mir scheint: Die Frist zur MPU war eigentlich lang genug. Alles hätte er tun können, nur das Aussitzen hat nicht funktioniert ... wallbash.gif

Die Hartnäckigkeit und Lernresistenz von Th.B. lässt schon zweifeln, dass er (in diesem Zustand, also ohne Therapie) eine MPU jemals wird bestehen können.

Bezüglich der Begründung der Fuehrerscheinbehörde in Th.B.s Fall wundere ich mich nur, daß das Wort "Entziehung" überhaupt vorkommt. Denn eine deutsche Behoerde kann bezüglich einer ausländischen Fahrerlaubnis nur das Recht verweigern bzw. einschränken, mit dieser am deutschen Strassenverkehr teilzunehmen. "Entziehen" kann die Fahrerlaubnis nur das Ausstellerland. In dem Punkt ist die Begründung wenig stichhaltig.

Trotzdem wird Th.B.s gerichtliches Bemühen nicht zum gewünschten Erfolg führen und er wird von seinem Anwalt eben am Ende eine saftige Rechnung präsentiert bekommen. Denn daß bei Nichtbeibringung einer MPU eine Nutzungsuntersagung bzw. eine Fahrerlaubnisentziehung kommt, das ist so und gilt auch für einen Th.B..


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Die Dialektik des Widerspruchs: Ohne das Böse gewinnt das Gute nie.
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Peter Lustig
Beitrag 11.08.2005, 08:16
Beitrag #326


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Um nicht hier wieder falsche Hoffnung auf einen Formfehler aufkommen zu lassen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat sich in ihrer Anordnung der Maßnahme exakt an den Text von § 3 Abs. 1 StVG gehalten:
Zitat
Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Entziehung - auch wenn sie nach anderen Vorschriften erfolgt - die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen....

Es wird nicht der ausländische Führerschein entzogen sondern die Fahrerlaubnis. Ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied.
§ 69b Abs. 1 StGB (Entziehung der FE durch das Gericht im Strafurteil) hat im Übrigen eine ähnliche Formulierung:
Zitat
Darf der Täter auf Grund einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Inland Kraftfahrzeuge führen, ohne daß ihm von einer deutschen Behörde eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist, so hat die Entziehung der Fahrerlaubnis die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Mit der Rechtskraft der Entscheidung erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Während der Sperre darf weder das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen, noch eine inländische Fahrerlaubnis erteilt werden.

Es gibt nun einfach einmal in den deutschen Rechtsgrundlagen zum Fahrerlaubnisrecht nicht den Begriff der "Nutzungsuntersagung", von der hier immer die Rede ist, sondern es heißt schlicht und ergreifend "Entziehung der Fahrerlaubnis", und das sowohl beim Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis als auch bei jemandem mit einer ausländischen Fahrerlaubnis. Da aber bei einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis eine Einziehung und Vernichtung des Führerscheins nicht zulässig ist, wird eben auf Aberkennung des Rechts, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen, erkannt. Und das ist nichts Anderes als das, was Ihr mit Nutzungsuntersagung bezeichnet.
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Perplex
Beitrag 11.08.2005, 10:17
Beitrag #327


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@Peter Lustig
Genau so wie Du es hier schreibst hatte ich den Brief auch verstanden.

Das heißt aber noch lange nicht, dass die Maßnahme richtig & angemessen ist. Erstmal widerspricht die Maßnahme ganz klar dem EuGH-Urteil (siehe Randnr.77). Dann kann ich in dem Brief eine ganze Reihe widersprüchlicher & nicht rechtsgestützter Anordnungen finden. Einmal ist von der Aberkennung die Rede, andererseits soll ich den Führerschein komplett abgeben. Dass ich den Führerschein mit einem Entziehungsvermerk wiederbekommen soll, davon ist in diesem Brief nicht die Rede.
Dann ist in diesem Brief von einem Schulungsverbot die Rede. Ich kann leider kein Gesetz finden, das diese Anordnung rechtfertigt.

Ich bin ja so froh, dass ich hier anonym unter einem Nick poste. So offen & angreifbar würde ich mich im wirklichen Leben kaum offenbaren. Einige Leute scheinen es nicht zu kapieren, dass ich hier allgemeine Aufklärung, weil ich nun mal nicht der einzige Betroffene bin, betreiben will. Dass ich nach dem Eu-Recht im Recht bin, das weiß ich selber. Dass das EuGH-Urteil in meinem Fall nicht anwendbar sein soll, dass konnte hier noch von niemanden bewiesen werden.

wavey.gif Thommy


PS: @Maulwurf
Mit Deiner angreifenden & beleidigenden Art wirst Du hier im Forum nicht lange Freude haben! Erst einmal bin ich "Thommy" & nicht Th.B., Th.B.s, TB oder ähnlich. Ich fasse das allein schon als Beleidigung auf. Ich nenne Dich ja auch nicht M.wu., M.f.s, Ma.f.s oder ähnlich. Hier sind einige Beispiele, was ich ganz klar als Beleidigung auffasse:

Zitat (Maulwurf @ 11.08.2005, 08:02)
... "Thommy-Bumm-Beratungs-Thread"... Dabei ist der Mensch nur ein wenig zu blöd gewesen, wie mir scheint: ... wallbash.gif

... Lernresistenz von Th.B. lässt schon zweifeln, ...

... Th.B.s ... Th.B..


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Maulwurf
Beitrag 11.08.2005, 12:27
Beitrag #328


Neuling
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@ Th.B. tongue.gif
Es ist so in Deutschland geregelt, daß man "Thommy Bumm" durchaus mit Th.B. abkürzen darf. Und ich finde es etwas anmassend von Dir, mir vorschreiben zu wollen, wie ich Deinen Namen in einem Beitrag abkürze. Wenn Du solch eine Abkürzung, die mir letztenendes ja nur die (Tipp-)Arbeit erleichtert, als eine Beleidigung auffasst, dann ist ein Sonnenuntergang wahrscheinlich eine Todsünde und Du, Thommy Bumm, brauchst eine Therapie. Ist doch nicht normal, sich über sowas aufzuregen.

Ausserdem verfolge ich diesen Thread nun schon eine ganze Weile und denke, Du solltest mal einen Gang zurückschalten.

Du hast genau das gemacht, was auch in der EU-Richtlinie als nicht wünschenswert festgehalten ist: Führerscheintourismus. Nennen wir es einfach mal so: Führerscheintourismus, weil Du in Deutschland die MPU vergeigt hast oder mit Sicherheit vergeigen wirst und Dir gedacht hast, Du seiest pfiffiger als die Jungs vom Amt.

Aber Du warst so ungeschickt, Dich als einer der ersten erwischen zu lassen. Dumm, einfach dumm gelaufen. Anstatt nun den Rettungsring zu nehmen und blitzschnell eine MPU zu machen, hast Du die Sache ausgesessen.

Und diesem Forum heulst Du seit Monaten vor, Du dürftest keine MPU machen, obwohl in dem von Dir eingetippten Schreiben davon gar nichts steht. Und auch Deine anderen Beiträge enthalten sehr viel Blödsinn, der nicht mit Quellenangaben versehen ist und einfach mal dahingeplappert wird. Auf Leute mit ein wenig mehr juristischer Erfahrung, wie z.B. Lexus oder XDiver pfeifst Du, auf die Ratschläge sowieso. Und alle anderen nervst Du mit Deiner großkotzigen Art Marke
Zitat
Einige Leute scheinen es nicht zu kapieren, dass ich hier allgemeine Aufklärung, weil ich nun mal nicht der einzige Betroffene bin, betreiben will. Dass ich nach dem Eu-Recht im Recht bin, das weiß ich selber.

Aber:
- Eine Aufklärung, wie Du es verstehst, ist für die meisten Betroffenen unnötig, da sie selbst schon genug Flausen und unklare Rechtsvorstellungen haben - da hat Deine Meinung echt nicht gefehlt.

- Zudem ist jemand, der seine eigene Ämterpost nichtmal klar versteht, denkbar ungeeignet, anderen Ratschläge zu verpassen.
- Und Last but not least unterliegst Du dem Generalirrtum, durch das EuGH-Urteil sei alles in Butter, Th.B. im Recht und alle anderen im Unrecht: Du hast gegen die Fuehrerscheinrichtlinie in Bezug auf die 185-Tage-Regelung verstossen (wahrscheinlich hast Du Dich nichtmal in Deutschland abgemeldet ...), Du hast Dein Vorleben in CZ nicht offenbart (weil die Dir sonst wohl auch keine Karte gegeben hätten) und willst Dich jetzt darauf versteifen, daß Deutschland sich an alle Regeln penibelst halten muss. Obwohl Du es doch warst, der durch kleinere oder grössere Straftaten seinen Lappen riskiert hat. Und Du warst es auch der Gründe für die Nichteignung aufgerufen hat. Nach geltendem deutschen Recht mußt Du dann zur MPU und das hast Du verweigert, oder Du hast den Brief falsch verstanden ...

Und zu Allerletzt: Das ist ein EuGH-Thread. Das ist nicht Thommy-Bumms Privatchat über Deine privaten Probleme (die vermeidbar wären, wenn Du Dich mehr auf das Verstehen Deiner Post konzentrieren würdest und weniger auf Sorgen anderer ...) sondern war eigentlich mal ein Thread, in dem ziemlich hochwertig über ein schwieriges rechtliches/juristisches Problem diskutiert wurde.
Bis Leute wie Du seitenweise Ihr Unvermögen demonstrieren mussten ...

Meinen Vorwurf mit der Blödheit/Lernresistenz halte ich aufrecht - einige Schreiber hier werden mir zustimmen. Bin ja nicht der einzige und erste, der es merkt und was dazu schreibt ...

@ All
Sorry für Off-Topic, aber es musste imho einfach mal sein. Ich bessere mich auch. Versprochen.


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Gast_charly68_*
Beitrag 11.08.2005, 12:48
Beitrag #329





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Zitat (Maulwurf @ 11.08.2005, 13:27)
@ Th.B.  tongue.gif
Es ist so in Deutschland geregelt, daß man "Thommy Bumm" durchaus mit Th.B. abkürzen darf. Und ich finde es etwas anmassend von Dir, mir vorschreiben zu wollen, wie ich Deinen Namen in einem Beitrag abkürze. Wenn Du solch eine Abkürzung, die mir letztenendes ja nur die (Tipp-)Arbeit erleichtert, als eine Beleidigung auffasst, dann ist ein Sonnenuntergang wahrscheinlich eine Todsünde und Du, Thommy Bumm, brauchst eine Therapie. Ist doch nicht normal, sich über sowas aufzuregen.


dies ist zwar ebenso off-topic musste aber auch sein. Manche Leute kennen einfach den Knigge nicht.

@maulwurf,

Dir muß ich auch mal sagen, daß wenn es jemand wünscht, daß er mit dem vollen Namen (Alias) angeschrieben werden möchte, dies zu akzeptieren ist. Du musst mir mal schwarz auf weiß zeigen wo das geregelt ist, daß man Eigennamen in Deutschland einfach abkürzen darf. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren.

Oder hat Thommy Bumm dies Dir erlaubt? Ich kann hierzu nichts finden.

Ich glaube vielmehr Du mußt selber einen Gang zurückschalten bzw. erst einmal vor Deiner eigenen Tür kehren bevor Du Dich mit anderen anlegst.

Mich persönlich darf auch keiner anders anreden wie sich das gehört, außer ich erlaube es der Person.

Hochachtungsvolll
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Roland
Beitrag 11.08.2005, 13:36
Beitrag #330


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Perplex
Beitrag 11.08.2005, 14:21
Beitrag #331


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Ob ich, oder alle anderen Betroffenen, gegen die 185 Tage-Regel verstoßen haben, ist nicht Thema der Nutzungsuntersagungen. Sobald "das" das Thema wird, "dann" muss ich & die anderen Betroffenen uns "erst" damit auseinander setzen.

Leider gibt es immer noch die allgemeine öffentliche Meinung, dass wenn der Einzelne gegen Regeln & Gesetze verstoßen hat, dann darf der Staat es genauso machen. Dem ist aber nicht so! Jeder Staat, der sich Rechtsstaat nennt, ist dem Recht & Gesetz verpflichtet! Das bedeuten: Jeder Angeklagte ist so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Jeder Angeklagte hat das Recht zu lügen oder die Aussage zu verweigern.

Den Straftatbestand des "Führerscheintourismus" gibt es nicht!

Außerdem hat mir noch keiner nachgewiesen, warum bei uns Betroffenen das EuGH-Urteil in Deutschland nicht voll anwendbar sein soll.

wavey.gif Thommy


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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 11.08.2005, 14:23
Beitrag #332


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In letzter Zeit kommen wieder nur schwachsinnige und unnütze OT beiträge sodaß ich vorschlage entweder den Thread mal wieder für paar Tage zu closen oder die Leute mal für ne Zeit lang zu bannen! Man will sich unterhalten und sich über die Anerkennung der EU FE unterhalten, aber wenn man jeden Tag etliche OT Beiträge liest dann kann das ganz schön nerfen!

Sucht Euch dazu ein anderes Board!


Und @ Thommy Bumm..
Versinke nicht in Selbstmitleid, denn DU alleine bist für den jetztigen Stand der Dinge in DEINER Sache SELBST verantwortlich! Nimm dein Leben in die Hand und geh für Führerscheibehörde und sag denen daß sie bitte deine Akte an eine MPI deiner Wahl schicken sollen! Dann hört hoffentlich dieser Katzenjammer hier auf!


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Der der den Adrenalinstoß braucht....
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Perplex
Beitrag 11.08.2005, 16:44
Beitrag #333


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Ich habe gerade mit der AVUS-Leiterin in Hamburg telefoniert. Eine Begutachtung bei einer Fragestellung kostet 328,86 €uro. 2 Fragestellungen kosten 487,- €uro.
Ein Privatgutachten kostet in beiden Fällen 420,- €uro. Das Privatgutachten würde natürlich von der Fahrerlaubnisbehörde nicht anerkannt werden. Vor Gericht könnte es allerdings das Zünglein an der Waage sein, was mir auch mein Anwalt bestätigt.

Allerdings würde ich z.Z. das Gutachten nicht bestehen, weil ich versucht habe die MPU zu umgehen. Damit beweise ich immer noch, dass ich nicht bereit bin mich an deutsche Regeln zu halten.

wavey.gif Thommy


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michaelp100
Beitrag 11.08.2005, 20:34
Beitrag #334


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@thommy, mensch, gute idee, wie wär´s, wenn du die fe-behörde anrufst oder schreibst, ob sie so eine mpu anerkennen würden. und ob sie deine fe-akte dorthin senden.
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michaelp100
Beitrag 11.08.2005, 20:35
Beitrag #335


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.08.2005, 18:44)
Allerdings würde ich z.Z. das Gutachten nicht bestehen, weil ich versucht habe die MPU zu umgehen. Damit beweise ich immer noch, dass ich nicht bereit bin mich an deutsche Regeln zu halten.

thommy, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, nicht aus dem Grund. wenn du sonst nichts hast..., dann aufi... whistling.gif
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Bentley222
Beitrag 11.08.2005, 22:10
Beitrag #336


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Zitat
michaelp100  Geschrieben am: 11.08.2005, 21:35
 
QUOTE (Thommy Bumm @ 11.08.2005, 18:44)
Allerdings würde ich z.Z. das Gutachten nicht bestehen, weil ich versucht habe die MPU zu umgehen. Damit beweise ich immer noch, dass ich nicht bereit bin mich an deutsche Regeln zu halten.

thommy, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, nicht aus dem Grund. wenn du sonst nichts hast..., dann aufi...


Auch wenn ich gar nix für @Thommy Bumm übrig habe, aber er soll sich die 420,- Euro für ein "Privat-Gutachten" (kann mir einer mal erklären, was das ist? Bei einem "privaten" Psychologen oder was?) schenken, bei der FEB eine Anerkennung seiner EU-FE beantragen (lass doch den Scheiss mit Widerspruchsverfahren etc, merkst du selbst nicht das das tierisch Geld kosten wird und nix aber auch gar nix bringt?), eine "normale" MPU machen und gut ist.
Das "private" Gutachten wird die FEB sowieso nicht anerkennen.
Die Gutachter sollen für die Zukunft prognotizieren. Nicht mehr und nicht weniger.
Jeder Mensch versucht, mit möglichst wenig möglichst viel zu erreichen.
Das weiss jeder Psychologe. Insofern wird er @Thommy Bumm "ankreiden", es auf die "einfache" Art versucht zu haben, eine neue FE zu bekommen.
Manche Leute machten und machen sich noch nicht einmal die Mühe und fahren einfach ohne weiter....

Sollten sich die Auslands- EU-FE-Besitzer wirklich mit ihrem Problem "beschäftigt" haben und Wege gesucht haben, diese Zweifel an der Eignung, KfZ auf deutschen Strassen zu führen, dürfte Ihnen auch eine MPU nicht schwerfallen.

@Natrix20 meinte dazu, die Auslands-EU-FE als Übergang zu sehen und während der Zeit Leberwerte zu sammeln, Vorbereitungskurse o.ä. zu tun, um beizeiten eine MPU zu bestehen.

Ich kann zwar nicht gutheissen, das diese Leute vor dem Ablegen einer MPU hier in D-Land straffrei fahren dürfen, aber da hat der EUGH anders Recht gesprochen.

Nur sollte jedem Ausland-EU-FE-Erwerber die Gefahr bewusst sein, hier in D bei einer negativer bzw. nicht abgelegter MPU den EU-FE zumindest für die BRD los zu sein.

Bentley222
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Perplex
Beitrag 11.08.2005, 22:18
Beitrag #337


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Zitat (michaelp100 @ 11.08.2005, 21:35)
Thommy, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, nicht aus dem Grund. Wenn du sonst nichts hast..., dann aufi... whistling.gif

Ich hatte doch geschrieben, dass ich mit der AVUS-Leiterin telefoniert hatte (30min). Sie hatte mir gesagt, dass ich noch nicht so weit bin (ganz schwieriger Fall). Einige andere hier im Forum sehen das genauso. Eine klare Lösung sehe ich noch nicht. Der CZ-Schein hat alles nur noch schwieriger gemacht.

wavey.gif Thommy


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corneliusrufus
Beitrag 12.08.2005, 00:33
Beitrag #338


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Hallo Thommy, ganz langsam kommt die Erkenntnis durch. Das der CZ-FS und die NU das Problem vergrößert haben. Oder das Pech, erwicht worden zu sein. Wie dem auch sei: Die Signale der AVUS sind doch positiv. Endlch mal ein Licht am Ende des Tunnels.

Soweit ich es bisher verstnden habe, läuft bei Dir ja noch das Widerspruchsverfahren und sei es über die Klage verlängert (Okay, das Vorverfahren ist fast abgeschlossen.) Fristende ist ja "erst" der 22.08.05.

Da sollte zeitlciher Spielraum sein, dass Du (über den Anwalt) mit der FEB vereinbarst, dass eine Kopie der Alte bzw. das original an die AVUS geschickt wird.

Klar, das wird hart werden. Und das Argument, das ein Ausweichen nciht gern gesehen wird, jast Du auch erkannt. zudem kommt, dass eine glaubwürdige Änderung zeit kostet.

Wenn das alles wäre, würdest Du die MPU wahrscheinlcih dennoch bestehen. (Es gibt auch mal eine sportliche Harke, die die MPI untereinander austauchen. Wenn die eben in ...Berlin ... zu ... sind, Thommy ... eine MPU zu ermöglichen ... ihn da durchzubringen ..., dann zeigen wir denen mal ... dass wir das können!")

AVUS weiß aber nur bis zu Deiner NU. Sie können nciht wissen, ob Du bis dahin zweischienig gefahren bist. Also bereits an Dir gearbeitet hast. Also Dir nur ale Wege offen hallten wolltest.

Genau das ist Deine Chance. Zu erklären, der REchtsweg war das eine, ein Hoffnungslauf. Um Zeit zu gewinnen und dich in Ruhe auf die MPu vorzubereiten. Nun, die NU kam früher, so dass Du nun ein wenig eher Dich der MPU stellen willst.

Soweit völlig plausibel.

Ich bringe jetzt mal einen vergleich. mein Deutschlehrer meinte auch immer, die Welt müsste sich so und so drehen. Und das müsste man mit seinen Worten dann so und so belegen. Ich galube heuite noch immer nicht, dass er mit seiner Weltsicht richtig lag.

Nur: damals war er oben, denn er musste mich beurteilen. Könnte auch sagen, ich war unten.

Also musste ich ab und an schweigen bzw. vieles nicht so direkt formulieren. grins, Kam dann auf vier bei ihm. Meine meinung habe ich jedoch behalten.

Sicher, eine MPU ist zunächst mehr. Da soll ja auch Widerstand mitbewertet werden. Jedes Ausweichen. Wenn Du ihm jedoch plausibel machst, dass Deine Anwesenheit schon zeigt, Dumeinst, es müsste nicht mit dem Rechtsweg klappen, dass das ein Zeichen der faktischen Anerkennung der Modalitäten ist, dann spricht das für Dich. Das ist ein Weg, den kennt der Gutachter: ich wollte nicht hierher, aber ich bin hier. ich bin bereit, mich zu stellen. Also: Kein prinzipienreiter. Keiner,der sich so wichitg nimmt, das er sich gegen die herrschende Meinung auflehnt. (Womit ja inhaltlich nicht gesagt ist, dass die herrschende Meinung richtig ist.) Du siehst den Unterschied?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Natrix20
Beitrag 12.08.2005, 10:41
Beitrag #339


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Hallo,

ich wollte kurz meine Sicht schreiben wegen einer MPU nach NU. Ich denke das die Psychologen gar nicht mal so sauer sind, das jemand mit einer EU FE gefahren ist. Es ist ja soweit legitim und man wird auch nicht mit FoF bestraft. Was soll also daran ein Charaktermangel sein?? Nach zwei Jahren ohne FE muss man sowieso die Prüfung erneut ablegen, also warum nicht im EU Ausland? Ich denke ein Psychologe wird dies keinem negativ auslegen, dafür ist er geschult genug um zu verstehen, das der Mensch den einfacheren Weg geht. Dabei finde ich, ist es eigentlich eher schwerer einen EU FS zu machen, als eine MPU bei Vorbereitung zu bestehen. Anyway, ich würde keine Angst haben, in einem Vorgespräch der Prüfstelle mitzuteilen, das ich einen EU Fs habe und eine NU bekommen habe. Die Leute gerade bei den privaten MPU Stellen wollen eigentlich eine positive MPU Bilanz haben, das ist nämlich die beste Werbung um auf dem Markt zu bestehen. Hier wird schon eher betriebswirtschaftlich gedacht, anders als bei den "statlichen" Prüfstellen. Am besten die Situation in einem Vorgespräch abklären.
Gruss
Natrix
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Perplex
Beitrag 12.08.2005, 12:08
Beitrag #340


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Zitat (Natrix20 @ 12.08.2005, 11:41)
Die Leute gerade bei den privaten MPU Stellen wollen eigentlich eine positive MPU Bilanz haben, das ist nämlich die beste Werbung um auf dem Markt zu bestehen.

Es gibt m.E keine unabhängig nachprüfbare "positive MPU Bilanz"! Jeder kann die entsprechenden Statistiken auf den jeweiligen Internetseiten nachlesen. Wer aber diesen Statistiken glaubt, der glaubt auch dass die SED in der früheren DDR von 99,8% der Bevölkerung gewählt wurden. rofl1.gif

Ich hatte übrigens eben ein anonymes Gespräch mit der Leiterin einer Fahrerlaubnisbehörde. Ich wollte erst einmal wissen ob sich die Nutzungsuntersagung auf eine bestimmte Fahrerlaubnis bezieht. Das wurde eindeutig bestätigt.
Wenn der Betroffene diese Fahrerlaubnis in einem anderen Land umschreibt, dann geht der Verwaltungsakt der Entziehung von neuem los. Genau das hat mir die Dienststellenleiterin eindeutig so bestätigt.

wavey.gif Thommy


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