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#341
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
wenn dem so ist thommy,dann melde dich doch in polen an und lass den führerschein dort umschreiben,dann könntest du doch erstmal wieder fahren,oder?
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#342
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (michael_mk @ 12.08.2005, 14:08) Wenn dem so ist Thommy, dann melde Dich doch in Polen an und lass den Führerschein dort umschreiben, dann könntest Du doch erstmal wieder fahren, oder? Genau, bis zu nächsten Eignungszweifelüberprüfung! ![]() -------------------- (\_/)
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#343
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 12.08.2005, 14:23) Zitat (michael_mk @ 12.08.2005, 14:08) Wenn dem so ist Thommy, dann melde Dich doch in Polen an und lass den Führerschein dort umschreiben, dann könntest Du doch erstmal wieder fahren, oder? Genau, bis zu nächsten Eignungszweifelüberprüfung! ![]() das kann unter umständen aber lange dauern,mit etwas glück kann man einige jahre fahren ohne angehalten zu werden! |
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#344
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat (corneliusrufus @ 12.08.2005, 01:33) Soweit ich es bisher verstnden habe, läuft bei Dir ja noch das Widerspruchsverfahren und sei es über die Klage verlängert (Okay, das Vorverfahren ist fast abgeschlossen.) Fristende ist ja "erst" der 22.08.05. Da sollte zeitlciher Spielraum sein, dass Du (über den Anwalt) mit der FEB vereinbarst, dass eine Kopie der Alte bzw. das original an die AVUS geschickt wird. Hier muss ich nochmals einhaken; wenn die Klagefrist am 22.08.2005 abläuft, dann existiert bereits ein Widerspruchsbescheid. Damit ist das Widerspruchsverfahren abgeschlossen und damit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für das laufende Verfahren keine Möglichkeit mehr gegeben, noch eine positive MPU nachzuschieben, die erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens angefertigt wurde. Grund: Das Verwaltungsgericht und danach folgenden Instanzen prüfen ja nicht, ob der Kläger geeignet ist oder nicht, sondern nur, ob der Verwaltungsakt zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides rechtmäßig war oder nicht. War zu diesem - spätesten - Zeitpunkt keine positive MPU da, dann war der Verwaltungsakt rechtmäßig. Die Lösung besteht darin, dass man die Klage ja gar nicht einzureichen braucht und danach auch jederzeit zurücknehmen und dann einen Antrag auf Aufhebung der NU stellen kann (und dann natürlich in dem neuerlichen Verfahren eine positive MPU beibringen muss und dafür dann wieder bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens Zeit hat). Aber Thommy ist hartnäckig und will diesen Weg nicht gehen, weil er Angst hat, seinen "Status" zu verlieren, was immer Status bedeuten soll (wohl die Plazierung auf der Warteliste für das ersehnte EuGH-Urteil *g*). Zur Zeit besteht für Thommy keine Möglichkeit mehr für eine MPU, weil er nicht nur die gesetzte Frist, sondern auch gleich das gesamte Widerspruchsverfahren nicht genutzt hat. Aber wie gesagt: no problem at all - einfach keine Klage einreichen, sondern Antrag auf Aufhebung der NU stellen und MPU absolvieren. @Thommy Deine Auffassung, dass du dich durch Erwerb einer CZ-FE ungeeignet gemacht hast, teile ich überhaupt nicht. Zum einen ist die ganze Sache am Anfang ziemlich schlecht in der Öffentlichkeit kommuniziert worden. Lautstark waren nur die Vermittler. Zum zweiten ist doch gerade der Gang trotz der CZ-FE zur MPU eine Art Einsichtsverhalten, das jedenfalls einen Kandidaten nicht ungeeignet machen kann, wenn sonst alles in Ordnung ist. -------------------- |
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#345
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat (michael_mk @ 12.08.2005, 14:46) Zitat (Thommy Bumm @ 12.08.2005, 14:23) Zitat (michael_mk @ 12.08.2005, 14:08) Wenn dem so ist Thommy, dann melde Dich doch in Polen an und lass den Führerschein dort umschreiben, dann könntest Du doch erstmal wieder fahren, oder? Genau, bis zu nächsten Eignungszweifelüberprüfung! ![]() das kann unter umständen aber lange dauern,mit etwas glück kann man einige jahre fahren ohne angehalten zu werden! Auf das Lange-Dauern würde ich mich nicht verlassen: In Berlin bekommt jeder KOB eine Liste der Leute, die grade ein Fahrverbot verbüssen bwz. keine FE haben, wahrscheinlich werden die NUen da auch drauf stehen. Wenn man sein Auto also nicht ständig in einem ganz anderen Bezirk parkt, dann wird der einen auch mal entdecken. Und wie ich schon gepostet hab: Wegen der anfänglichen Verwirrung nach dem EuGH-Urteil und dem lauten Werbegepolter der Vermittler mit Anwaltsunterstützung sehe ich nicht, dass der erst- und einmalige EU-FE-Erwerb irgendwie negativ bewertet werden müsste. Wenn aber jemand nach jeder NU das Ausstellerland wechselt, dann ist das aber sicher anders zu bewerten; insofern halte ich das für einen schlechten Rat, einfach woanders eine neue FE abzuholen (mal von der inzwischen ja wohl auch in den ehemaligen Ostblockstaaten einzuhaltenden 185-Tage-Frist abgesehen, was die Neuerteilung ja auch nicht grade beschleunigt). -------------------- |
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#346
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Zitat (Lexus @ 12.08.2005, 15:25) Auf das Lange-Dauern würde ich mich nicht verlassen: In Berlin bekommt jeder KOB eine Liste der Leute, die grade ein Fahrverbot verbüssen bwz. keine FE haben, wahrscheinlich werden die NUen da auch drauf stehen. Wenn man sein Auto also nicht ständig in einem ganz anderen Bezirk parkt, dann wird der einen auch mal entdecken. Hi Lexus, das finde ich interessant, woher weisst du das? Nicht, dass mich das gross angreifen würde, ich bin alle 4 Wochen mal in Berlin und das Auto, das ich fahre, ist gar nicht auf mich angemeldet. Aber das was du da sagst, hat ein Kumpel mal ähnlich behauptet ("die Streifen, die herumfahren, haben Listen und kontrollieren diese") und da hab ich ihn ausgelacht, zumal er keinerlei Quelle angeben konnte, sondern nur Gerüchte in die Welt setzen wollte. Aber vll. hab ich ja nicht als letzter gelacht... Greez Beeblebrox |
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#347
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Das weiß ich aus Verfahren wegen FoF; da haben es KOBs, die ja als Zeugen vernommen werden, erzählt.
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#348
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Ich verstehe da was nicht! So wie es hier steht braucht Deutschland die neue Eu-Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht anerkennen. Was bedeutet DAS in dieser Richtlinie?
Zitat (Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein) (2) Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsprinzips kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen. (4) Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Quelle ![]() -------------------- (\_/)
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#349
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Ist doch einfach,so lange jemand der seinen Wohnsitz in Deutschland hat können ihm die Behörden an den Schein.Zb bei dir die NU weil sie eine MPU von dir verlangen.Jemandem der zb die Auflage hat Nachts nicht zu fahren diese über den Weg eines EU-Scheins streichen lassen hat diese Auflage wieder in Kraft setzen usw.Du wirst so lange du deinen ordendlichen Wohnsitz in Deutschland hast ganz schlicht und einfach genauso behandelt wie jemand mit dem deutschen Schein,nur das bei dir dieser nicht einkassiert wird sondern nur eine NU fällig ist wenn du die Auflagen nicht einhälst.Du hast also sogar noch den Vorteil das du im Gegensatz zum Besitzer eines Deutschen Scheins wenigstens noch im Ausland fahren darfst während dem mit deuschem Schein der Lappen geschreddert wird.
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#350
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Naja mir würde schon genügen wenn der Eugh zum schluss kommt, das nachträgliche Eignungsüberprüfungen(MPU), angewandt auf EU-Führerscheine egal woher nicht zulässig sind.
Fahren ohne 29.04.04 vom Eugh gestrichen Nachträgliche MPU XX.XX.05-06 vom Eugh gestrichen das wars dann DE. ![]() |
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#351
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13790 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Danke LEXUS für die Richtigstellung zum Ende des Widerspruchverfahrens mit der Zustellung des Widerspruchbescheides. Und dem gedanken eines neuantrages auf Aufhebung der NU, um dann in diesem Verfahren die MPU-Möglcihkeit neu zu eröffnen.
Zitat @Thommy Deine Auffassung, dass du dich durch Erwerb einer CZ-FE ungeeignet gemacht hast, teile ich überhaupt nicht. Zum einen ist die ganze Sache am Anfang ziemlich schlecht in der Öffentlichkeit kommuniziert worden. Lautstark waren nur die Vermittler. Zum zweiten ist doch gerade der Gang trotz der CZ-FE zur MPU eine Art Einsichtsverhalten, das jedenfalls einen Kandidaten nicht ungeeignet machen kann, wenn sonst alles in Ordnung ist. Dieses teile ich. Unser System ist auf Hinzulernen ausgelegt. Damit kann dieses dem Gutachter "verkauft" werden. Den Gutachter interesiert der frühere Status nur soweit, wie er daraus das Hinzulernen beurteilen kann. Darum geht es ja bei der Begutachtung: Um die Zukunftsaussichten. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#352
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 15.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12152 ![]() |
Was ist mit diesem Fall?
Ein junger Kerl hat nie FS gehabt, wird sehr oft erwischt und wo er nun den FS machen will kommt die Nachricht, erstmal zur MPU. Es liegt nun ein Angebot vor im Ausland den FS zu machen. Er will auf keinen Fall zur MPU, weil da wird man seiner Meinung nach eh nur abgezockt. Wenn er mit dem ausländischen hier wieder angehalten wird, was passiert da. Hat er dann einen legalen FS? |
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#353
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@Ercan
Hätte er eine deutsche Fahrerlaubnis oder einen ständigen Wohnsitz & Lebensmittelpunkt im Ausland, dann müsste er nicht zur MPU, wegen der alten Geschichten, auch wenn deswegen Eignungszweifel bestehen. ![]() -------------------- (\_/)
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#354
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 45 Beigetreten: 11.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12049 ![]() |
DAS meinte ich mit Lernresistenz, Thommy Bumm, denn so einfach ist das nicht:
Nach gegenwärtig in Deutschland ausgeübter Praxis bestehen Eignungszweifel mindestens 15 Jahre nach der letzten Tat. Deshalb hätte Ercan ohne MPU gar keine deutsche Fahrerlaubnis!!! Und ohne eine MPU - und genau das ist ja die zur Zeit in D mehr oder weniger rechtswidrig ausgeübte Praxis (je nach Standpunkt halt!) - wird auch eine EU-FE nicht anerkannt, - wenn Ercan seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder seinen ständigen Aufenthalt im Ausland nicht mindestens für 185 Tage nachweisen kann oder - wenn er seinen Wohnsitz wieder nach Deutschland zurueckverlegt und - wenn er im Ausland wohnt, das Gegenteil auch nicht bewiesen werden kann, kann ihm trotzdem eine NU für Deutschland erteilt werden. Möglichkeiten gibt es. Zum Beispiel per öffentlicher Zustellung, per Zustellung ins Heimatland usw. Gilt natürlich nur für den Fall des Erwischtwerdens, bzw. einer normalen Kontrolle durch die Polizei und einer anschliessenden Weiterleitung an zuständige Behörden (im Fall eines ausländischen FS wäre das dann jede FEB). Da gibt es also zur Zeit viele Möglichkeiten. Der einzige "Vorteil" einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis ist daher zur Zeit, dass der Benutzer NICHT wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden kann - zumindest einigermassen sicher dann nicht, wenn er nicht vorher in Deutschland auf eine Fahrerlaubnis verzichtet hat (s. der Fall von BeK). Man kann daher nichteinmal die Frage nach dem "legalen" Führerschein klar beantworten: "Legal" vielleicht, wenn man nicht erwischt wird, eher nein, wenn man verzichtet hat. -------------------- Die Dialektik des Widerspruchs: Ohne das Böse gewinnt das Gute nie.
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#355
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 15.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12152 ![]() |
185 Tage Nachweis wird laut Anbieter gegeben, auf den Führerschein hat er auch nie verzichtet. Also machen, wiederkommen, freuen?
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#356
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
@Ercan
Zu einem Vermittler würde ich Dir abraten! Die wollen nur Reibach machen. Wenn Du unbedingt ½ Jahr fahren willst, dann solltest Du so nach CZ fahren. Da gibt es bestimmt Fahrschulen, die es billiger machen & Dir auch mit dem Wohnsitz weiterhelfen. Die Nutzungsuntersagung gibt es später mit Sicherheit, wenn Du kontrolliert wirst, dann kannst Du noch maximal 4 Monate fahren. ![]() -------------------- (\_/)
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#357
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13790 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
'habe heute einen "alten Bekannten" besucht. Den Leiter der Führerscheinstelle Lübeck. Auch wenn wir über Gott und die Welt sprachen , eines der Themen ist immer Drohgen, Alkohol, Charakter.
Er erzählte mir, dass immer mehr die meist weiblichen Partner ihrer "Männer" anrufen, um "Himme und Hölle" in Bewegung zu setzen, damit denen Entzug, Sofort-Entzug, MPU etc. erspart bleibt. Seine freundliche, jedoch bestimmte Art ist immer die gleiche: Ihr Partner muss selbst seinen Hintern heben, um daraus zu kommen. Ich übertrage das auf die Vermittler: Solange sich jemand zurücklehnt, einen Vermittler möglichst viel machen lässt, so macht dieser mit dieser Macht genau das, was dem Vermittler Freude und Gewinn macht. Solange Vermittler vorgaukeln, den Erfolg versprechen zu können, ein Endergebnis, solange wird es NU geben - ein längerfristiger, erneuter Misserfolg für die Betroffenen. Wenn ein. Wenn ein Vermittler sich jedoch hinsetzt, dem Betroffenen vermittelt, dass letzterer den Hintern selbst heben muss, ihm die Ausgangslage vermittelt und Lösungen aufzeigt, sich somit als Coach, Berater geriert, dann sind langfristige Erfolge des Betroffenen möglich. Ich habe einmal eine vergleichende Rechnung aufgemacht: Wenn Betroffene sowohl geldlich als auch zeitlich bezogen auf ein für sie akzeptables Endergebnis agieren, so ist im Vergleich mit vermittelten Schnell-Lösungen der deutsche Weg weder teurer noch zeitlcih aufwändiger. Lediglich der Anfangsaufwand ist bei einer MPU höher, nicht der Gesamtaufwand. In Lübeck arbeiten die Behörden gut zusammen, NU sind Gang und Gäbe. Vermittler haben sichr ihre Berechtigung. Wer jedoch selbst Mühe auf sich nimmt, der kann richtig sparen, nämlich die Kosten für den Vermittler. Wenn ich mir dann die Restkosten ansehe, dann wird genau das auffällig. Für diese Restkosten und vergleichbarer Anstrengung wären Betroffene allerdings auch durch die deutsche MPU gekommen. Sorry, wenn das in diesem Thread eine Abweichung vom Thema Recht, Justiz, Europa ist, ich eine persönliche, ökonomische Betrachtungsweise hinzugefügt habe. In Lübeck (und den anderen Landkreisen in S-H) sind die Strafverfolgungsbehörden oft in der Arbeit behindert, ein politisches Ergebnis, siehe bsp. der tolerierte Eigenbesitz von Cannabis. Im Verkehrsverwaltungsrecht wird jedoch hart durchgegriffen. An dem kommt, wenigstens zunächst, auch kein Vermittler vorbei. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#358
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12218 ![]() |
Hallo,
meine Sperre läuft am 18.08.2005 ab, mein EU FS aus Litvien bekomme ich etwa 1 Woche später (Vorausgesetz ich besteh die Prüfung). Also nach Ablauf meine Sperre. Mein Deutschen FS war weg wegen Alk 2.3 Promille für 11 Monate. Dann noch mal 11 Monate wegen Fahren ohne erlaubniss aber diesmal Nüchtern. meine Frage: Kann ich einfach los Fahren wenn ich mein EU FS in der Tasche habe? Muss ich in irgendwelchen Behörden irgendwas bescheid sagen? Wie ist da der Ablauf des ganzen? |
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#359
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, darfst Du, zumindest bis zur nächsten Polizeikontrolle plus ein paar Monate fahren.
Sobald Deine FEB Wind davon bekommt, wird sie Dir aber wohl eine MPU verordnen und bei Nichtbeibringung die Nutzung des Scheines untersagen. -------------------- |
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#360
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12218 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 17.08.2005, 21:01) Wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, darfst Du, zumindest bis zur nächsten Polizeikontrolle plus ein paar Monate fahren. Sobald Deine FEB Wind davon bekommt, wird sie Dir aber wohl eine MPU verordnen und bei Nichtbeibringung die Nutzung des Scheines untersagen. Das schnall ich aber nicht wieso MPU? gibt es so ein gesetz? Oder machen da die Behörden einfach was de wollen? was ist FEB ??? |
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#361
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
FEB=Fahrerlaubnisbehörde.
Zum Rest: Nimm Chips und Popcorn und lies den ganzen Thread. Die Sache ist hochstreitig. Momentan wird jedenfalls bei Entdeckung solcher Führerscheine gerne eine MPU nach FeV (Fahrerlaubnisverordnung) angeordnet. -------------------- |
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#362
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (mami @ 17.08.2005, 20:58) Meine Sperre läuft am 18.08.2005 ab, mein EU FS aus Litvien bekomme ich etwa 1 Woche später (vorausgesetzt ich bestehe die Prüfung). Also nach Ablauf meine Sperre. Wo ist Litvien? ![]() -------------------- (\_/)
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Ich nehme mal an, sie meinte Latvia.....Lettland.
![]() Warum habe ich das Gefühl, dass das wieder so ein gekaufter Schein ist? -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
@mami
Wird der FS nach der Sperre ausgestellt? Handelt es sich um Litauen oder Lettland? ![]() -------------------- (\_/)
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Zitat (RA XDiver @ 17.08.2005, 21:40) Warum habe ich das Gefühl, dass das wieder so ein gekaufter Schein ist? Na ja, bei ca. 150,- €uro Monatslohn ist bestimmt so einiges möglich! Wenn der Führerschein echt ist, dann müsste er auch erst einmal gültig sein. Deutschland gehen die Erteilungsvoraussetzungen nichts an. Das Ausstellungsdatum sollte besser nach der Sperre sein. Wie sind denn die Bedingungen dort? Lachen die sich auch über die MPU in Germany kaputt? ![]() -------------------- (\_/)
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@mami
Die Zulässigkeit einer MPU Aufforderung an einen EU-FE Inhaber ist umstritten. Verfahren läuft beim EuGH. Bis zur Entscheidung des EuGHs sitzt D. am längeren Hebel. Das kann dauern .. |
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#367
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12218 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 17.08.2005, 21:45) @mami Wird der FS nach der Sperre ausgestellt? Handelt es sich um Litauen oder Lettland? ![]() Der FS wird ja erst nach der Sperre Ausgestellt. Gekauft ist der nicht. Aus Lithuania. |
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#368
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12218 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 17.08.2005, 22:08) Zitat (RA XDiver @ 17.08.2005, 21:40) Warum habe ich das Gefühl, dass das wieder so ein gekaufter Schein ist? Na ja, bei ca. 150,- €uro Monatslohn ist bestimmt so einiges möglich! Wenn der Führerschein echt ist, dann müsste er auch erst einmal gültig sein. Deutschland gehen die Erteilungsvoraussetzungen nichts an. Das Ausstellungsdatum sollte besser nach der Sperre sein. Wie sind denn die Bedingungen dort? Lachen die sich auch über die MPU in Germany kaputt? ![]() Alle Länder lachen sich wegen MPU kaput. |
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Zitat (Medusa @ 17.08.2005, 22:22) Die Verfahren laufen beim EuGH. Bis zur Entscheidung des EuGHs sitzt Deutschland am längeren Hebel. Danach sitzt Deutschland immer noch am längeren Hebel, solange die Fahrerlaubnisbehörden nach eigenem Ermessen entziehen dürfen! Ihr wisst doch... selbst wenn die Entziehung rechtswidrig war, war sie nicht rechtswidrig. Das ist typisch deutsche Logik! Der EuGH wird mit Sicherheit nicht die FEB abschaffen. Lithuania = Litauen ![]() -------------------- (\_/)
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Zitat (Thommy Bumm @ 17.08.2005, 23:04) Der EuGH wird mit Sicherheit nicht die FEB abschaffen. Nein, aber eine nachtägliche MPU Aufforderung an einen EU-FE Inhaber als Nichtanerkennung werten. Ergo nicht zulässig. Kein Zweifel ![]() |
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#371
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Papi ruft mami ... papi ruft mami ...
Ab 1,6‰ ist eine MPU gesetzlich fällig, siehe § 13 FeV. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Litvien = Litavia = Litauen?
Ich hoffe, der FS trägt nirgends als Ausstellungsland Litvien, denn dann ist der gefälscht. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#373
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Zitat (Medusa @ 17.08.2005, 23:09) Nein, aber eine nachtägliche MPU Aufforderung an einen EU-FE Inhaber als Nichtanerkennung werten. Und was machst Du wenn sie es trotzdem tun? ![]() Widerspruch? Klage? Das kann dauern... ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#374
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Gegen die Anerkennung trotz Wohnsitzproblem verstößt D. auch nicht mehr. Das dürfte Eichel sehr schnell zu teuer werden. Was bleibt D. denn noch, wenn der EuGH eine nachträgliche MPU für unzulässig erklärt?
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#375
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12218 ![]() |
Zitat (corneliusrufus @ 17.08.2005, 23:23) Papi ruft mami ... papi ruft mami ... Ab 1,6‰ ist eine MPU gesetzlich fällig, siehe § 13 FeV. Liebe Greet-Ings, Cornelius Wieso Fahren den alle nach osten um ein EU FS zu machen? weill mit dem man ohne MPU Fahren kann oder nicht? MPU muss man machen um an der Deutsche FS ran zu kommen oder nicht? mit dem EU FS hat es normaleweise nichts zutun. |
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#376
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Zitat (mami @ 17.08.2005, 23:44) Wieso Fahren den alle nach osten um ein EU FS zu machen? weill mit dem man ohne MPU Fahren kann. Was aber leider bei einigen hier schon durch eine NU nach einer Routinekontrolle gestoppt wurde. Lies Dich doch mal durch unseren Monsterthread hier. |
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#377
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12218 ![]() |
Zitat (Medusa @ 17.08.2005, 23:47) Zitat (mami @ 17.08.2005, 23:44) Wieso Fahren den alle nach osten um ein EU FS zu machen? weill mit dem man ohne MPU Fahren kann. Was aber leider bei einigen hier schon durch eine NU nach einer Routinekontrolle gestoppt wurde. Lies Dich doch mal durch unseren Monsterthread hier. OK werd ich wohl machen. Sach mal Bitte was ist NU? und eine Frage habe ich noch: EU FS haben ohnen das mann vorher mit Alk. am Steuer erwischt wurde, Da kann man doch ohne Sorgen fahren oder nicht? Danke |
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#378
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NU = Nutzungsuntersagung für die EU-FE.
Wenn Dir in D. keine MPU droht sollte es keine Probleme geben. Verstößt Du gegen das Wohnsitzprinzip könnte der auststellende Staat die FE wieder einkassieren - wenn er das denn will .... |
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#379
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Zitat (Medusa @ 17.08.2005, 23:37) Was bleibt Deutschland denn noch, wenn der EuGH eine nachträgliche MPU für unzulässig erklärt? Na eine Nutzungsuntersagung ohne MPU! ![]() Ich hatte doch schon Mal geschrieben, dass die MPU so was wie eine "Chance" ![]() ![]() Die Fahrerlaubnisbehörde wird dann sagen: Bedankt euch beim Europäischen Gerichtshof, dass ihr keine MPU machen dürft! ![]() -------------------- (\_/)
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#380
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Der EuGH wird auf die alleinige Zuständigkeit des Ausstellungsstaates für die Eignungsprüfung im Rahmen des Hoheitsaktes der FE Erteilung verweisen. Offensichtlich bist Du geeignet - sonst hätte Dir der ausstellende Staat die FE nicht geben dürfen. = NU Ende. Prüft der ausstellende Staat die Eignung nicht kann D. ihn analog zum Wohnsitzprinzip vorm EuGH verklagen. Wie der ausstellende Staat entsprechend der EU FE-Rili die Eignung prüft ist allerdings dessen Sache.
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#381
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Zitat (Medusa @ 18.08.2005, 00:31) Prüft der ausstellende Staat die Eignung nicht kann D. ihn analog zum Wohnsitzprinzip vorm EuGH verklagen. Na wenn da mal nicht der Wunsch der Vater des Gedankens ist ??? -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#382
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@Medusa
Genau diese Rechtslage gilt doch schon heute! Wenn später ein bayerischer Richter wieder eine Entziehung bestätigt, dann ist das nun mal in Deutschland geltendes Recht! ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#383
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Zitat (Thommy Bumm @ 18.08.2005, 00:42) Genau diese Rechtslage gilt doch schon heute! Dem Sinn des Kapper Urteils nach schon, nach Ansicht der EU Kommission dito. Leider steht es aber nicht in der für D. nötigen Klarheit im Kapper Urteil. Mit der Findigkeit, oder besser Unverfrorenheit D's hat der der EuGH anscheinend nicht gerechnet. |
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#384
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Zitat (Medusa @ 18.08.2005, 00:52) Mit der Findigkeit, oder besser Unverfrorenheit Deutschlands hat der der EuGH anscheinend nicht gerechnet. @Medusa Wenn der EuGH in Randnr.77 sagt, ...alle anwendbaren Vorschriften, insbesondere... , dann ist das auch im deutschen Sprachgebrauch eindeutig formuliert. Eindeutiger braucht es nicht formuliert werden! Mit der eindeutigen Unverfrorenheit Deutschlands konnte man nun wirklich bei einem angeblichen "Rechtsstaat" ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#385
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 45 Beigetreten: 11.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12049 ![]() |
Apropos "Unverfrorenheit":
Die gesamte EU ist gegen Führerscheintourismus, welcher durch verschiedene gesetzliche Vorgaben (z.B. 185-Tage-Regel/Zuständigkeitsprinzip etc.) immer weiter eingeschränkt werden soll; bis zur völligen Unmöglichkeit. Und da meine ich, sollte man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, denn eigentlich hat der EuGH nur nicht mit der Unverfrorenheit deutscher MPU-Flüchtlinge gerechnet, die sich ganz offensichtlich in Scharen ins gelobte Land (diesmal Polen und/oder CZ) aufgemacht haben, um den dortigen EU-Führerschein zu ergaunern ... Denn was ist es sonst bitte ? Die Frage nach bisherigen Führerscheinen musste zumindest in Polen mit "nein" angekreuzt werden, um den dortigen FS problemlos zu bekommen - was glaubt Ihr, wieviele da ehrlich waren ??? Also ... Zumindest kann man das auch so sehen. Warum also mit solchen angreifbaren Phrasen argumentieren, wenn man dem Ganzen doch auch viel mehr Substanz entgegenstellen kann ? Im Übrigen, Thommy Bumm, haben vielleicht sogar beide Recht, der EuGH und Deutschland. Die EU-Richtlinie ist sehr schwammig formuliert, was den Artikel 8 Absatz 4 betrifft. Einerseits muss ohne "Wenn und Aber" anerkannt werden (Art.1), andererseits dürfen nationale Vorschriften angewendet werden - zumindest nach Artikel 8(Abs.4)auch diejenigen des Entzuges, der Einschränkung und blabla ... Und dann spricht der EuGH die bereits auf den Seiten 3-8 dieses Threads (mutmasslich!) ausdisskutierten Worte der Randnr.77 "...alle anwendbaren Vorschriften, insbesondere..." die genau diese Anwendung der nationalen Vorschriften wieder untersagen. Es ist eine Frage der akademischen Interpretation der vorhandenen Rechtslage, die der EuGH "so" und D "anders" auslegt. Und da sollte man eingreifen ... Eine ganz andere - und nicht minder interessante - Frage ist imho: Wie weit muss die Anerkennung einer Entscheidung einer ausländischen Behörde gehen? Denn ginge diese Anerkennung weit, dann hat die (Wieder-)Erteilung einer FE in einem anderen Land immer zur Folge, dass, wie bei einer Wiedererteilung in Deutschland, fruehere Entzüge und Entzugsgründe bis zum nächsten Entzug (und im Idealfall gar nicht mehr!) keine Rolle mehr spielen. Natürlich hat das in Deutschland den Hintergrund, dass die Gründe, die zur Annahme der Ungeeignetheit geführt haben, durch eine positive MPU (oder sonstwie) "ausgeräumt" wurden. Andererseits muss die Wertung bekannter oder unbekannter ehemaliger Entzugsgründe, und damit die Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen, ausschliessliche Aufgabe des erteilenden Staates sein - so ist es durchaus nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall auch in Polen oder der CZ genauer geprüft wurde, aber durch unterschiedliche Verjährungsfristen oder Wertungen der zur Entziehung führenden Taten/Verurteilungen ein schlicht anderes Ergebnis erzielt wurde. In diesem Zusammenhang besonders verwerflich finde ich daher, dass Deutschland regelmässig eine NU ausspricht, ohne vorher die Gründe der Wiedererteilung zu eruieren. Denn es ist ja wohl klar, dass der Betroffene weder auf die Erteilungsgruende noch auf die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme der beteiligten Ämter irgendeinen Einfluss hat, somit also zum Spielball europäischer Behörden wird, die sich den "schwarzen Peter" oder den "blauen Hans" solange zuspielen, bis Deutschland sagt: "Wir haben aus dem Ausland nichts oder nichts Entlastendes gehört und entziehen deshalb (und nennen es NU)." Die Erteilungsvoraussetzungen sind aber nicht zu überprüfen. Daher darf auch nichts Nachteiliges aus einer "Nicht-Überprüfbarkeit" geschlossen werden. In vielen Fällen, in denen eine NU (nach gegenwärtiger deutscher Praxis)droht, wissen die Betroffenen nichtmal definitiv, ob sie zur MPU müssen. Sie ahnen, vermuten oder befürchten es zumeist ja nur. Ein Antrag wurde nicht gestellt oder endete irgendwann mit dem Ergebnis, dass alles so bleibt wie es ist: Bus fahren ! Die Forderung des Gerichtes im Fall "BeK" nach umfassender Information "über das Internet hinaus", d.h. notwendigerweise eine Selbstanzeige bei der Behörde, die sonst keine rechtsverbindlichen Aussagen tätigen wird, greift ins Leere, denn damit wäre ja die Registrierungspflicht - also ein "OK" deutscher Behörden nach Sichtung der persönlichen Aktenlage - durch die Hintertür wieder eingeführt. Im Übrigen gibt es keinen Grund, nicht den Worten einer polnischen Behörde zu trauen, die da sagt " Ein polnischer Führerschein ist in allen EU-Staaten voll gültig und berechtigt immer zum Fahren von Fahrzeugen der erteilten Klassen". DAS ist Information genug. Alles andere ist Korinthenkackerei ... Ergo:Als Schluss dieser Betrachtungen gibt es doch nur noch6 gute Gründe, warum Deutschland vor dem EuGH eigentlich zukünftig zur Frage der NU wegen nicht gemachter MPU nur verlieren kann und ein EU-FS keiner MPU-Überprüfung mehr unterzogen werden dürfte: - Artikel 1 der EuFSRiLi hat Vorrang vor Artikel 8 (EuGH). EU-Führerscheine müssen ohne "Wenn und Aber" anerkannt werden (Art.1 EuFSRiLi). - Entscheidungen ausländischer Behörden sind bindend und gleichwertig (EuGH). Die Eignungsvoraussetzungen werden wie die Zuständigkeit (185-Tage-regel) (EuGH) ausschliesslich durch den erteilenden Staat geprüft (EuFSRiLi) . - Eine Registrierungspflicht gibt es nicht (FeV). - Eine Anwendung von §28 Abs.5 der FeV ist nicht zulässig, da es einer deutscher Entscheidung nach ausländischer Erteilung nicht bedarf (EuGH). - Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ist bei einer bestehenden EU-Fahrerlaubnis nicht möglich (Praxis in D, Noch-Ausnahme Bayern, bis zum BVG). ![]() -------------------- Die Dialektik des Widerspruchs: Ohne das Böse gewinnt das Gute nie.
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#386
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Zitat (Maulwurf @ 18.08.2005, 03:04) In diesem Zusammenhang besonders verwerflich finde ich daher, dass Deutschland regelmäßig eine NU ausspricht, ohne vorher die Gründe der Wiedererteilung zu eruieren. eruieren = herausfinden @Maulwurf ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Klasse Posting! -------------------- (\_/)
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Beitrag
#387
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Ich hatte hier noch eine E-Mail von unserem allseits beliebten RA gefunden. Die muss bei mir wohl untergegangen sein...
Zitat Führerscheinangelegenheit Sehr geehrter Herr XXXXX, der Ordnung halber bestätigen wir Ihnen zunächst einmal den Eingang des Schreibens vom 03.03.05 sowie die bereitwillige Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen oder der Übernahme des Mandats im Rahmen des zu erwartenden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahrens. Nachdem wir auf diesem Gebiet seit mindestens 10 Jahren tätig sind und auch das von Ihnen mehrfach zitierte Urteil vom 29.04.04 in Luxemburg erwirkt haben, werden Sie sicherlich vorstellen können, dass uns die derzeit laufende „Campagne“ keineswegs unbekannt geblieben ist. Insbesondere stammt der umfangreiche Beschluss des Verwaltungsgerichts München auch von einem Verfahren, das wir betreuen. Mit einer anderen Entscheidung in I. Instanz war dort natürlich nicht zu rechnen, nachdem sich der Präsident des Verwaltungsgerichtes Geiger bereits vor Wochen in dieser Richtung in einer Zeitschrift geäußert hatte, die vom „ADAC“ herausgegeben wird, wobei man zusätzlich wissen muss, dass dieser Automobil-Club mächtig an dem deutschen Sonderweg in Gestalt der „MPU“ mitverdient. Selbstverständlich haben wir diese Entscheidung aber bereits mit dem zulässigen Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde angefochten, über die noch nicht entschieden ist. Beim Verwaltungsgericht in Berlin haben wir im Übrigen bereits einen ersten Erfolg verbucht, so dass diese Rechtsfrage noch längst nicht ausgestanden ist und unseres Erachtens bei Anwendung von „Recht und Gesetz“ auch nicht im Sinne der Fahrerlaubnisbehörden beantwortet werden kann. Es handelt sich hierbei um den mittlerweile dritten Versuch des Bundesverkehrsministeriums, dem Führerscheintourismus gegen zu steuern. Falls wir auch Ihre Interessen wahrnehmen sollen, müssten Sie uns das wissen lassen, damit wir Ihnen zwei Vollmachtsformulare zuleiten können. Außerdem müssten Sie uns mit einem insoweit auch anwaltsüblichen Vorschuss in Höhe von 400,-- € versehen. Diesen Betrag könnten Sie entweder auf unser Konto bei der xxxxxxx, Konto Nr. xxxxxxx BLZ: xxxxxxx überweisen, per Verrechnungsscheck ausgleichen oder aber in bar übersenden, Letzteres, wenn Sie Vertrauen in die Deutsche Bundespost haben. Ggf. sollten Sie uns dann natürlich auch das Schreiben des Straßenverkehrsamtes in Kopie beifügen, damit wir unverzüglich für Sie tätig werden können. Mit freundlichen Grüßen Dr. xxxxx Rechtsanwalt Ich würde sagen... Bargeld lacht... ![]() Bitte keine Kontodaten einer fremden Person veröffentlichen. Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 18.08.2005, 06:11 -------------------- (\_/)
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#388
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Im vorigen Beitrag handelte es sich natürlich um den berühmtesten Anwalt aus Frankenthal.
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#389
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat (Maulwurf @ 18.08.2005, 03:04) - Entscheidungen ausländischer Behörden sind bindend und gleichwertig (EuGH). Die Eignungsvoraussetzungen werden wie die Zuständigkeit (185-Tage-regel) (EuGH) ausschliesslich durch den erteilenden Staat geprüft (EuFSRiLi) . genau dieser Punkt fehlt noch, dann haben wir gewonnen. die anderen Punkte werden von D Akzeptiert. ![]() |
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Beitrag
#390
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Nochmals zur Erinnerung:
Entscheidungen ausländischer EU-Behörden sind im Rahmen des harmonisierten EU-Rechts zu aktzeptieren (z. B. Wohnsitz, Führerschein-Aussehen, Führerscheinklassen, Gesundheitsprüfungen usw. usw.) Aber dort, wo noch gar nichts harmonisiert worden ist und wo sogar die FS-Richtlinie wörtlich und ausdrücklich die Anwendung abweichender nationaler Vorschriften zulässt - und das ist hinsichtlich der charakterlichen Fahreignung der Fall! -, dort muss gar nichts akzeptiert werden. Da muss die nächste Richtlinie abgewartet werden. Und da auch der EuGH wissen wird, dass die längst in Arbeit ist, wird er auch vorher kein Urteil zur deutschen MPU mehr fällen. Die Aufassung in den letzten Beiträgen läuft darauf hinaus, das alles, was ein anderer Staat im Rahmen seiner nationalen Gesetze so macht, von allen anderen Ländern akzeptiert werden muss - das ist makaber und absurd. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 22.04.2025 - 04:48 |