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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil10), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Lexus
Beitrag 18.08.2005, 20:33
Beitrag #401


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Nicht nur das, sondern es wurde noch nicht mal die im ausländischen Fragebogen ausdrücklich gestellte Frage zutreffend beantwortet, ob man orher schon mal in D eine Fahrerlaubnis hatte. Die ausländischen Behörden gehen druchweg davon aus, dass es sich um Ersterteilungen handelt.


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Bayer
Beitrag 18.08.2005, 20:39
Beitrag #402


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Zitat (RA XDiver @ 18.08.2005, 21:05)
Aber mal ehrlich: Wer von Euch hat denn in CZ, PL oder sonstwo angegeben, dass er seinen FS zuvor wegen Alk, BtM oder was auch immer verloren hat? .

Ich, und zwar beim CZ-Doktor, der dann nach erfolgter Untersuchung meine Tauglichkeit bescheinigt hat. Außerdem wissen doch die Tschechen genau warum auf einmal so viele Deutsche ihren FS in Tschechien gemacht haben bzw. machen oder machen werden. Die sind doch nicht blöd.
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Bayer
Beitrag 18.08.2005, 20:43
Beitrag #403


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Zitat (Lexus @ 18.08.2005, 21:33)
Nicht nur das, sondern es wurde noch nicht mal die im ausländischen Fragebogen ausdrücklich gestellte Frage zutreffend beantwortet, ob man orher schon mal in D eine Fahrerlaubnis hatte. Die ausländischen Behörden gehen druchweg davon aus, dass es sich um Ersterteilungen handelt.

Also es wurde genau nach einer evtl Sperrfrist gefragt. Daraus kann man doch wohl ableiten, daß schon mal eine Fahrerlaubnis vorhanden war. Wie gesagt so naiv sind die Tschechen nu wirklich nicht - eher geschäftstüchtig.
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Lexus
Beitrag 18.08.2005, 20:45
Beitrag #404


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Das mag ja sein, dass es ein augenzwinkerndes Wissen gibt. Aber D kann einer solchen Behörde - solange es kein europäisches Führerscheinregister gibt - keinen Vorwurf machen, wenn der FS-Bewerber scheinheilig ankreuzt "Nein, noch keinen FS gehabt"

Wenn dann auch noch an der 185-Tage-Regelung zusammengefälscht wird, was sich fälschen lässt, dann hat es auch gar keinen Zweck, getreu der naiven Empfehlung des EuGH das andere Land wegen Vertragsverletzungen zu verklagen.

Man hat doch vor dem Beitritt dieser Länder noch geglaubt, die meinen es ehrlich und nicht, dass sie den Beitritt erst mal zum Geschäftemachen missbrauchen, und dass es ihnen egal ist, welche Gefahren sie damit auf den europäischen Straßen, aber doch wohl vor allem in den Heimatländern und nicht im Ausstellungsstaat begründen.


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Bayer
Beitrag 18.08.2005, 20:52
Beitrag #405


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Zitat (Lexus @ 18.08.2005, 21:45)
Man hat doch vor dem Beitritt dieser Länder noch geglaubt, die meinen es ehrlich und nicht, dass sie den Beitritt erst mal zum Geschäftemachen missbrauchen, und dass es ihnen egal ist, welche Gefahren sie damit auf den europäischen Straßen, aber doch wohl vor allem in den Heimatländern und nicht im Ausstellungsstaat begründen.

Also die viel größere Gefahr geht da bestimmt von schrottreifen Brummis aus diesen und anderen ehem.Ostblockstraßen aus, die hier munter auf deutschen Autobahnen rumgurken. Aber das ist ein anderes Thema.
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mirko1
Beitrag 18.08.2005, 20:55
Beitrag #406


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Zitat
Aber mal ehrlich: Wer von Euch hat denn in CZ, PL oder sonstwo angegeben, dass er seinen FS zuvor wegen Alk, BtM oder was auch immer verloren hat?


Mal ganz ehrlich, ich habe in CZ gesagt das ich in D wegen BTM(Canabis) zur MPU muss, doch leider konnte ich das nirgends (Anmeldung) angeben, gefragt hat niemand danach und wissen wollte es auch niemand.

Es war schlicht so, das die MPU nicht einmal bekannt war. Vor dem 17.01.05 war die 185 Tage Regelung in CZ nicht zwingend.

In CZ war nur die Sperrfrist wichtig und das man den Sehtest Arztuntersuchung besteht und natürlich das man keinen anderen Führerschein besitzt.Evtl. ändert sich das im Laufe der Zeit in Europa, Angleichung der Eignung ec. doch warum sollen wir unser Recht nicht warnehmen und die Grau Zone für uns nutzen.

Wir hatten eben Glück, in 5 Jahren wird das sicher nicht mehr so leicht sein an einen EU-FS zu kommen, oder es wird überall gleich verfahren, dann spielt es keine Rolle mehr.

Fakt ist ein EU-FS ist ein EU-FS und muss gleichwertig sein d.h. wenn Deutschland einen FS erteilt muss dieser uneingeschränkt gültig sein und nicht wegen Alten Delikten von einem anderen EU-Land durch Eignungstests abgesegnet werden, das gleiche muss für alle anderen EU-FS gelten egal woher.
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mirko1
Beitrag 18.08.2005, 21:10
Beitrag #407


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Lexus und RaXdiver

ihr redet immer nur von den sogenannten neuen EU-Statten, DE erkennt den NL-FS, AUT-FS und deren Eignungstests auch nicht an. (wenn die MPU von einem gefordert wird) und das sind Länder die auf deutschem Niveau sind.
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Perplex
Beitrag 18.08.2005, 21:12
Beitrag #408


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Zitat (Lexus @ 18.08.2005, 21:33)
Die ausländischen Behörden gehen durchweg davon aus, dass es sich um Ersterteilungen handelt.

@Lexus
Das ist wieder so eine oberschlaue falsche Behauptung der deutschen Behörden!

Natürlich haben die Ausländer, genauso wie wir, Presse, Satellitenfernsehen mit über 30 Fernsehprogrammen & Internet in ihrer Sprache. Denken denn die Deutschen, alle Ausländer sind bescheuert & nur die Deutschen sind die einzig Schlausten auf dieser Welt? Natürlich wissen alle ausländischen Behörden, dass fast alle deutschen Führerscheinbewerber, MPU-Flüchtlinge sind! Deswegen wird ja auch grundsätzlich gefragt ob eine Sperre besteht. Außerdem werden grundsätzlich ärztliche gründliche Untersuchten vorgenommen. Das ist überall Teil der Erteilungsvoraussetzungen.

Thommy


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Lexus
Beitrag 18.08.2005, 21:22
Beitrag #409


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@Thommy
Das alles ist schon klar. Ich hab nur gesagt oder sagen wollen, dass eine Klage D gegen CZ keine Erfolgsaussichten hat, weil die lückenlose Meldebestätigungen usw. für die Erfüllung der 185-Tage-Regelung vorlegen können; das wird doch alles gefälscht, was auch im Internet von den Fahrschul-Vermittlern ganz offen zugegeben wird.

Und wenn gerügt werden würde, dass die FE ohne vernünftige Eignungsprüfung erteilt wurde, dann würden sie den unterschriebenen Fragebogen rausziehen zum Beweis, dass sie doch von Neuerteilung ausgegangen sind. Internet? Fernsehen? Davon hätten die im Ernstfall noch nie was gehört.


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michaelp100
Beitrag 18.08.2005, 21:25
Beitrag #410


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Zitat (Medusa @ 18.08.2005, 00:37)
Gegen die Anerkennung trotz Wohnsitzproblem verstößt D. auch nicht mehr. Das dürfte Eichel sehr schnell zu teuer werden. Was bleibt D. denn noch, wenn der EuGH eine nachträgliche MPU für unzulässig erklärt?

lol, eine behörde in d schon
"abgesehen von der tatsachen, dass der antragsteller die fe unter umgehung der gesetzlichen vorschriften, insbesondere des wohnortprinzips erworben hat"
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Lexus
Beitrag 18.08.2005, 21:28
Beitrag #411


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Weil ich hier nicht noch Reklame für eine Vermittler-Fahrschule schieben will, setze ich keinen Link rein; aber mal eine entsprechende Seite eines Anbieters zum Wohnsitz nach der Änderung der gesetzlichen Bestimmungen in der Tschechei:

Zitat
Ordentlicher Wohnsitz    diese Seite weiterempfehlen

Mit Erlass 4/2004 vom 23.12.2004 und 1/2005 vom 03.01.2005 hat das Tschechische Verkehrsministerium, Referat Fahrzeugführer-Meldewesen sinngemäß folgendes verfügt:


Der Nachweis über die Einhaltung der EU-Richtlinie 91/439 ist mit Wirkung vom 17. Januar 2005 auch in Tschechien Voraussetzung für die Erteilung eines Führerscheines. Dies gilt für alle Erwerber, die einen entsprechenden Antrag nach dem 17. Januar 2005 stellen.
Antragsteller, die den Nachweis über das Bestehen eines Wohnsitzes und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Tschechien nicht führen können, werden an die zuständige Behörde Ihres Heimatlandes verwiesen, die dann entsprechend der nationalen Vorschriften über die Aushändigung des in Tschechien erworbenen Führerscheines entscheidet.

Eine ergänzende Durchführungsbestimmung zu diesem – unter anderem auf Druck aus Deutschland zustande gekommenen - Erlass existiert zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht; und es ist fraglich, ob es eine solche jemals geben wird. Die Umsetzung liegt also in den Händen der regionalen Verwaltungsbehörden in Tschechien.
Diese haben in der Regel kein Interesse daran, den deutschen Erwerben Steine in den Weg zu legen, müssen sich jedoch auch an die tschechischen und an die EU-Vorschriften halten.

Werden diese nicht eingehalten, tragen Sie als Erwerber allein das volle Risiko, den Führerschein trotz Zahlung entweder gar nicht ausgehändigt zu bekommen oder ihn später wieder zu verlieren und zusätzlich noch für den illegalen Erwerb bestraft zu werden. Es mag verlockend sein, den Führerschein vermeintlich „billig“ und „ohne Formalitäten“ zu bekommen – clever ist es nicht.
Vor allem ist es völlig unnötig, Gesetze zu brechen, wenn der Erwerb auch legal möglich ist. Damit einer rechtskräftigen Erteilung nichts im Wege steht, muss die tschechische Behörde lediglich erkennen können, dass den jeweiligen Vorschriften entsprochen wird. Diese Leistung bieten wir Ihnen.

Die vorgeschriebene Frist von 6 Monaten ist somit eher theoretischer Natur. In der Praxis sieht es so aus, dass Sie den Führerschein spätestens nach 90 Tagen in der Hand haben, meist schon nach rund vier Wochen.


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michaelp100
Beitrag 18.08.2005, 21:29
Beitrag #412


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und weiter "sondern vielmehr seinen antrag am ...vorläufig zurückgenommen. dieses verhalten lässt den schluss zu, dass der antragsteller eignungsmängel verbergen wollte. daher durfte der antragsgegner auf die nichteignung des antragstellers schließen

lol was für ein witz - weiter...

"abgesehen davon, dass der besitz einer kleinen menge haschisch als deutliches indiz für einen beabsichtigten eigenkonsum gewertet werden kann, spricht der kurze zeitliche abstand zwischen den taten für einen regelmässigen konsum". (natürlich habe ich einen nachweis, urinkontrolle im labor war negativ - habe den test zwei wochen nach der nu gemacht, heisst also, ich war mindestens zwei monate vor der nu "sauber").

lol noch mehr ein witz - weiter...

"hinzu kommt der gebrauch von alkohol" (obwohl die btm-taten nach dem entzug waren - wg. zusätzlichem gebrauch wollen die mpu haben) - weiter...

"nach § 28 absatz 1 satz 1 FEV dürfen inhaber einer gültigen eu-fe, die ihren orddentlichenm wohnsitz in der bundesrepublik deutschland haben, im umfang ihrer berechtigung kraftfahrzeuge führen. diese berechtigung gilt nach absatz 4 nr. 2 fev nicht für inhaber einer eu-fe, die zum zeitpunkt der erteilung ihren ordentlichen wohnsitz im inland hatten".

diese behörde hat anscheinend keine ahnung, nur gut für mich, ergo alles idi...

grossel rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif
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michaelp100
Beitrag 18.08.2005, 21:55
Beitrag #413


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noch ein zitat " auch die rechtsprechung des eugh steht dem nciht entgegen. denn sie setzt sich mit einer nach ablauf einer strafgerichtlichen fahrerlaubnissperre erworbenen ausländischen eu-fs auseinander, nicht aber mit der frage, ob entsprechendes gilt, wenn die eu-fe während oder nach einer verwaltungsbehördlichen entziehung erworben wird.

rofl1.gif
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Uwe W
Beitrag 18.08.2005, 22:00
Beitrag #414


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@michaelp100: ist denn bei Dir die Fahrerlaubnis durch eine strafgerichtliche Verurteilung oder durch eine verwaltungsbehördliche Entziehung verlorengegangen?

Ich dachte bei Dir war es: Strafurteil, Antrag auf neue FE in D, MPU-Anordnung, Rücknahme des Antrags, EU-Führerschein???


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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michaelp100
Beitrag 18.08.2005, 22:05
Beitrag #415


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strafgerichtlich, dh. entzug vom gericht.
die reihenfolge, die du aufzählst stimmt

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 18.08.2005, 23:24
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michaelp100
Beitrag 18.08.2005, 22:14
Beitrag #416


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Zitat (RA XDiver @ 18.08.2005, 22:05)
Zitat
Die Gründe für die Entziehung können von anderen Ländern anders bewertet werden. Was in Deutschland ein Grund für eine Entziehung ist, muss kein Grund in anderen EU-Ländern sein den FS zu entziehen.


Das mag ja sein. Aber mal ehrlich: Wer von Euch hat denn in CZ, PL oder sonstwo angegeben, dass er seinen FS zuvor wegen Alk, BtM oder was auch immer verloren hat? Eine zutreffende Einordnung konnte dort doch niemand treffen.

ich habe bei der ärztlichen untersuchung (auch die 5 anderen) angegeben, die fe wg. alkohol verloren zu haben. meine eu-behörde weiss also von der vorgeschichte.
ich musste meine sperrfrist nennen und den zeitpunkt, an dem diese endet, ich habe alles wahrheitsgemäss angegeben.
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Lexus
Beitrag 18.08.2005, 22:15
Beitrag #417


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Und weshalb faselt die FE-Behörde dann darüber herum, dass sich das EuGH-Urteil nicht auf die verwaltungsrechtliche Entziehung bezieht?

Sind denen die Textbausteine durcheinander geraten?


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RA XDiver
Beitrag 18.08.2005, 22:16
Beitrag #418


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Vielleicht verwechselt der Mitarbeiter des Rechtsamtes die Rücknahme eines Antrags mit der Versagung der Neuerteilung.

Das klingt alles in der Tat sehr merkwürdig.


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michaelp100
Beitrag 18.08.2005, 22:16
Beitrag #419


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Zitat (Lexus @ 19.08.2005, 00:15)
Und weshalb faselt die FE-Behörde dann darüber herum, dass sich das EuGH-Urteil nicht auf die verwaltungsrechtliche Entziehung bezieht?

Sind denen die Textbausteine durcheinander geraten?

ich habe keine ahnung - die wohl auch nicht!!
die begründung ist "etwas" konfus, wer weiss schon, warum
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Lexus
Beitrag 18.08.2005, 22:17
Beitrag #420


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Ach, noch was, @michael: Warum schreibst du den Kram nicht erst mal zusammen ins Word und haust ihn dann zusammenhängend hier rein?


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RA XDiver
Beitrag 18.08.2005, 22:17
Beitrag #421


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Aus was für einem Schreiben zitierst Du da eigentlich? think.gif


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Uwe W
Beitrag 18.08.2005, 22:17
Beitrag #422


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@michaelp100: dann hat "Deine" Behörde in der Tat eine etwas merkwürdige Gesetzesauslegung. Was ist denn bei Dir der Stand des Verfahrens?

Zitierst Du aus der Begründung der Nutzungsuntersagung?


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michaelp100
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Zitat (RA XDiver @ 19.08.2005, 00:16)
Vielleicht verwechselt der Mitarbeiter des Rechtsamtes die Rücknahme eines Antrags mit der Versagung der Neuerteilung.

das mag möglich sein, ist nur gut für mich, heisst aber auch, dass der ma der fe-stelle keine ahnung hat -- oder denen gehen die argumente aus, was wiederum für mich gut ist tongue.gif
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michaelp100
Beitrag 18.08.2005, 22:20
Beitrag #424


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Zitat (RA XDiver @ 19.08.2005, 00:17)
Aus was für einem Schreiben zitierst Du da eigentlich?  think.gif

das ist die erwiederung der fe-behörde auf das schreiben meines anwaltes, in dem es um eine vorabentscheidung geht. (schreiben ans gericht)
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michaelp100
Beitrag 18.08.2005, 22:23
Beitrag #425


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Zitat (Uwe W @ 19.08.2005, 00:17)
@michaelp100: dann hat "Deine" Behörde in der Tat eine etwas merkwürdige Gesetzesauslegung. Was ist denn bei Dir der Stand des Verfahrens?

Zitierst Du aus der Begründung der Nutzungsuntersagung?

ich zitiere aus dem schreiben der fe-behprde ans gericht, stand ist, es geht um eine vorabentscheidung, ca. zwei - drei wochen, dann trifft das gericht eine entscheidung

okay, viell. kriege ich das am we auf die reihe und stelle den ganzen text hier rein
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Lexus
Beitrag 18.08.2005, 22:23
Beitrag #426


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Na, da werden sich die VG-Richter aber freuen. Aber es wird sie nicht hindern, sich aus dem ganzen Quatsch den richtigen tatsächlichen Kern heraus zu suchen, zumal sie die Führerscheinakte haben; und dann werden sie eben mal richtig schreiben, wo es lang geht. Ob du dich dann immer noch freuen wirst?


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michaelp100
Beitrag 18.08.2005, 22:26
Beitrag #427


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oh ja, das meist spricht für mich (siehe begründungen der behörde) und ich freue mich schon darauf, ich hoffe, ich "gewinne".

ich habe ausserdem ein "gutachten" von einem verkehrspsychologen, der mich für geeignet hält - zusätzlich das drogenscreening, mit dem man feststellen kann, dass ich (war vor drei wochen) null canabis intus habe - urinprobe, d.h. war seit zwei bis drei monaten "sauber".

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 18.08.2005, 23:34
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Uwe W
Beitrag 18.08.2005, 22:28
Beitrag #428


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@Lexus: Richtig erkannt!

Das Amtsermitlungsprinzip in der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat eben zwei Seiten: Auch die Behörde könnte selbst dann ein Verfahren noch gewinnen, wenn sie ihre Bescheide völlig dumm begründet haben sollte.
Die Richter versuchen dann halt unabhängig von der Behördenmeinung ihrer Rechtsauffassung zur Geltung zu verhelfen.


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Beitrag 18.08.2005, 22:29
Beitrag #429


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Na gut, vor dem VG gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das VG macht sich ein eigenes Bild wobei der Parteivortrag nur den Denkprozess anregen und in gewisse Richtungen lenken soll.

Wenn allerdings die Begründung der damaligen NU eine ähnliche Qualität hatte und Recht falsch angewandt wurde, dann könnte da vielleicht sogar was draus werden. cool.gif


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Beitrag 18.08.2005, 22:30
Beitrag #430


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die begründung der nu war ungefähr so, wie dieses schreiben, dass die behörde zum gericht gesandt hat.

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 18.08.2005, 23:34
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Uwe W
Beitrag 18.08.2005, 22:34
Beitrag #431


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Wenn allerdings Ermessungsentscheidungen rechtsfehlerhaft begründet werden, dann ist das immer schlecht für die Behörde: hier kann das Gericht ja nicht die aus seiner Sicht einzig wahre Rechtsauffassung zur Geltung bringen, sondern muss die Behördenentscheidung auf Ermessensfehler überprüfen.
Da kann eine Behördenentscheidung schnell mal aus formalen Gründen gekippt werden, auch wenn sie - bei korrekter Begründung - durchaus gerichtsfest sein sollte.


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Beitrag 18.08.2005, 22:44
Beitrag #432


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@ uwe
"sondern vielmehr seinen antrag am ...vorläufig zurückgenommen. dieses verhalten lässt den schluss zu, dass der antragsteller eignungsmängel verbergen wollte. daher durfte der antragsgegner auf die nichteignung des antragstellers schließen rofl1.gif rofl1.gif

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 18.08.2005, 23:33
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Beitrag 18.08.2005, 22:56
Beitrag #433


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ach ja noch etwas, ich habe ein verfahren wg. fahren ohne "am hals". strafbefehl wg. fahren ohne, ich habe keine aussage gemacht, da ich meinen eu-fe nicht angeben wollte.
habe vor 5 tagen eine vorladung bekommen, mit zwei zeugen von der fe-behörde.
ich habe allerdings sofort meine eu-fe kopiert und dem gericht zugesandt.
lol, ein sieg für mich.
ob man sich von einem anwalt vertreten lassen könnte, da ich das verfahen auf jeden fall gewinne. dann zahlt doch der "verlierer" dei kosten, d.h. auch meinen anwalt.
da ich der behörde die kosten "gönne" kann also ruhig ein RA mich verteidigen. kommen in dem fall auf mich kosten zu, oder zahlt alles die behörde?

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 18.08.2005, 23:33
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Uwe W
Beitrag 18.08.2005, 23:06
Beitrag #434


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Da Du anscheinend Deinen EU-Führerschein nicht baldmöglichst offenbart hast, könnte es Probleme geben, die Anwaltskosten der Staatskasse aufzuerlegen:

§ 467 (3) Nr. 1 StPO
Außerdem ist nicht klar, dass Du freigesprochen wirst: Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil Du Deinen Führerschein bei der Kontrolle nicht vorgezeigt hast.
Dafür kannst Du verurteilt werden. Deine Anwaltskosten werden dann nicht erstattet.

Auch wenn das Verfahren z.B. wegen Verjährung eingestellt werden sollte, kann das Gericht davon absehen, die Anwaltskosten der Staatskasse aufzuerlegen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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michaelp100
Beitrag 18.08.2005, 23:10
Beitrag #435


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moment, ich habe von meinem recht gebrauch gemaht, keine aussage zu machen!
die anzeige kam von der fe-behörde, zwei mitarbeiter hätten mich gesehen, dass ich gefahren sei.
ich wurde nicht von der pol angehlaten! ergo keine owi

die behöde bezieht sich zusätzlich (als grund für die nu) auf das verfahren ohne fe rofl1.gif

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***** Anmerkung Moderator:

Du bist schon mehrfach dazu aufgefordert worden, die Quote Funktion nicht zu mißbrauchen. Heute Abend hast Du mehr Quote als eigenen Text in Deinen Beiträgen.

Beim Antworten auf den vorhergehenden Beitrag brauchst Du diesen nicht noch einmal zu wiederholen. Der Leser liest ihn auch bestimmt nicht zweimal.

Ich habe zum wiederholten Male Deine Beiträge entrümpelt. Noch einmal werde ich dies nicht machen.

Beiträge von Dir mit unübersichtlicher Doppelquote oder überlangen und damit unübersichtlichen Zitaten werde ich in Zukunft komplett und ohne Vorwarnung löschen.

Auch hier habe ich den vorhergehenden Beitrag entfernt.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 18.08.2005, 23:33
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Uwe W
Beitrag 19.08.2005, 00:03
Beitrag #436


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Wenn keine Polizeikontrolle erfolgt ist und Du vollständig die Aussage verweigert hast, dann sollte im Falle eines Freispruchs eigentlich eine volle Kostenübernahme erfolgen.

Aber wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See...
Da Kostenentscheidungen oftmals nicht von einer höheren Instanz korrigiert werden können, wenn die Hauptsache zur eigenen Zufriedenheit ausgegangen ist, wäre ich jetzt vorsichtig, hier unnötige Kosten zu verursachen.


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Perplex
Beitrag 19.08.2005, 01:52
Beitrag #437


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Zitat (Lexus @ 18.08.2005, 21:45)
Aber Deutschland kann einer solchen Behörde - solange es kein europäisches Führerscheinregister gibt - keinen Vorwurf machen, wenn der FS-Bewerber scheinheilig ankreuzt: "Nein, noch keinen FS gehabt!"
Und wenn der Führerscheinbewerber ankreuzt: "Ja, der D-FS wurde rechtskräftig entzogen & die Sperre ist abgelaufen!"? Was macht das für einen Unterschied? Deutschland zweifelt doch das gar nicht an!

Zitat (Lexus @ 18.08.2005, 21:45)
Wenn dann auch noch an der 185-Tage-Regelung zusammengefälscht wird, was sich fälschen lässt, dann hat es auch gar keinen Zweck, getreu der naiven Empfehlung des EuGH das andere Land wegen Vertragsverletzungen zu verklagen.
Warum nicht? Das wäre der einzig vollkommen legale Weg!
Jedenfalls hat die Verletzung der 185-Tage-Regelung nicht das Geringste mit der Verkehrssicherheit zu tun.

Zitat (Lexus @ 18.08.2005, 21:45)
Man hat doch vor dem Beitritt dieser Länder noch geglaubt, die meinen es ehrlich und nicht, dass sie den Beitritt erst mal zum Geschäftemachen missbrauchen, und dass es ihnen egal ist, welche Gefahren sie damit auf den europäischen Straßen, aber doch wohl vor allem in den Heimatländern und nicht im Ausstellungsstaat begründen.
Zum Geschäftemachen missbrauchen tut doch Deutschland die Betroffenen! Deutschland steht es jederzeit frei die Konkurrenz aus dem Osten zu akzeptieren & die Eignungszweifelüberprüfungen im Inland zu reformieren, sodass keiner den Ausländischen Weg als einzige Lösung sehen muss.

Thommy


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Perplex
Beitrag 19.08.2005, 02:23
Beitrag #438


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Zitat (Lexus @ 18.08.2005, 22:22)
Das wird doch alles gefälscht, was auch im Internet von den Fahrschul-Vermittlern ganz offen zugegeben wird.
Deutschland steht es jederzeit frei gegen die Betroffenen & die Vermittler wegen Urkundenfälschung zu ermitteln. Wenn die deutschen Behörden dabei keine Erfolgsaussichten haben,
dann tangiert mich das peripher! walkman.gif
Urkundenfälschung ist ein schweres Verbrechen! Dafür lässt sich bestimmt im Ausland Rechtshilfe, zur Beweissicherung, organisieren.
Wo ist das Problem?

Thommy


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Bentley222
Beitrag 19.08.2005, 02:32
Beitrag #439


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Zitat
Zum Geschäftemachen missbrauchen tut doch Deutschland die Betroffenen! Deutschland steht es jederzeit frei die Konkurrenz aus dem Osten zu akzeptieren


Es gibt auch vielen Elektro-Geräte ein Prüfsiegel.
Die meisten Deutschen kennen dieses Prüfsiegel nicht, es interessiert sie nicht und beeinflusst Sie auch in keinerlei Weise in Ihrer Kaufentscheidung.
Nur leider wird dieses Siegel erst nach eingehender Prüfung durch Spezialisten erteilt.

Völlig offtopic.gif sagst Du jetzt, aber warum wird dieses Siegel trotzdem erteilt?

Weil es ein deutsches Produkt gegenüber dem ausländischem abgrenzt. Weshalb musste ein Riesen-Baumarkt und ein grosser Discounter seine Sägen zurücknehmen?

Die Handelspartner hatten nicht auf die Sicherheit geguckt. Ich bin mir sicher, einige Auslands-EU-FE-Inhaber haben damals auch gesagt:" Weg mit dem billigem Schrott !"

Die Sperre der Rückhol-Sicherung wurde von deutschen Ingeneuren geführt.
Und es hies ausdrücklich: (...) die Sperre hat in einigen untersuchten Fällen nicht ausgelöst. (...) daher kann von zukünftigen Fehl-Schaltungen nicht vollständig losgesagt werden (...)"

Also ist auch dies "Glaskugel schauen". oder ?

Ich verstehe nicht, weshalb Ihr es nicht einsehen wollt.... in D-Land ist nix mehr mit Fahren, wir haben genug Beweise, das sonstwas nix taugt...
Ihr könnt in Polen, CZ, etc.. fahren bzw. sägen, wie Euch beliebt... nur hier nicht....

Bentley
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Bentley222
Beitrag 19.08.2005, 02:39
Beitrag #440


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Zitat
Deutschland steht es jederzeit frei gegen die Betroffenen & die Vermittler wegen Urkundenfälschung zu ermitteln. Wenn die deutschen Behörden dabei keine Erfolgsaussichten haben,
dann tangiert mich das peripher! walkman.gif


Fakt ist, Du hast keine FE für D-Land und das wurmt Dich.

Schlimm ist, das DU einfachen Leuten, die einen gefäschten Führerschein erworben haben, auch noch Glauben machen willst, sie hätten die Chance auf einen "realen" EU-FS oder eine "Kosten-Erstattung"...

Nene, keene Berliner Weisse mit Schuss.....

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Perplex
Beitrag 19.08.2005, 02:49
Beitrag #441


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Zitat (Uwe W @ 18.08.2005, 23:28)
Auch die Behörde könnte selbst dann ein Verfahren noch gewinnen, wenn sie ihre Bescheide völlig dumm begründet haben sollte.
Wie soll sich denn da noch ein Betroffener verteidigen können, wenn z.B. falsche Paragraphen zitiert werden?

Thommy


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Beitrag 19.08.2005, 03:01
Beitrag #442


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Zitat (michaelp100 @ 18.08.2005, 23:44)
...sondern vielmehr seinen Antrag am ...vorläufig zurückgenommen. Dieses Verhalten lässt den Schluss zu, dass der Antragsteller Eignungsmängel verbergen wollte. Daher durfte der Antragsgegner auf die Nichteignung des Antragstellers schließen.  rofl1.gif  rofl1.gif

Das ist doch vollkommen logisch! Damit hast Du wieder einmal bewiesen, dass die Eignungszweifel immer noch begründet sind!

Die Frage ist nur: Wo sind die Paragraphen, die diese Rechtsauffassung stützen?

Thommy


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Beitrag 19.08.2005, 03:26
Beitrag #443


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Zitat (Uwe W @ 19.08.2005, 00:06)
Außerdem ist nicht klar, dass Du freigesprochen wirst: Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil Du Deinen Führerschein bei der Kontrolle nicht vorgezeigt hast.
Dafür kannst Du verurteilt werden. Deine Anwaltskosten werden dann nicht erstattet.
Das wird in jedem Fall passieren! Die Geldstrafe dafür beträgt 10,- €uro. Deine Anwaltskosten werden dann in der Tat nicht erstattet.

Eine Klage braucht auch nicht mehr eröffnet werden, weil der Führerschein ja jetzt bei Gericht bekannt ist. Jetzt könnte das Gericht nur noch die Kopie anzweifeln, aber dass ist dann nicht mehr die Schuld des Angeklagten. whistling.gif

Thommy


PS: @michaelp100, bitte gebe Dir doch Mal beim Texten mehr Mühe! So gerne ich Dir auch folgen will, es fällt mir, bei Deiner schludrigen Ausdrucksweise, verdammt schwer! Wenn Du kein "MS-Word" hast, dann kann ich Dir auch per PM weiterhelfen.


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Perplex
Beitrag 19.08.2005, 03:46
Beitrag #444


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Zitat (Bentley222 @ 19.08.2005, 03:39)
Fakt ist, Du hast keine FE für D-Land und das wurmt Dich.
Falsch!
Ich habe eine in ganz Europa gültige Fahrerlaubnis, die auch in Deutschland gilt! rolleyes.gif

Zitat (Bentley222 @ 19.08.2005, 03:39)
Schlimm ist, dass DU einfachen Leuten, die einen gefälschten Führerschein erworben haben, auch noch Glauben machen willst, sie hätten die Chance auf einen "realen" EU-FS oder eine "Kosten-Erstattung"...
Sorry, aber Du hast da was falsch verstanden! Es geht nicht um einen gefälschten Führerschein, sondern um die "angeblich" gefälschten Erteilungsvoraussetzungen (185-Tage-Regelung). whistling.gif

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Lexus
Beitrag 19.08.2005, 09:14
Beitrag #445


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Zitat (Thommy Bumm @ 19.08.2005, 02:52)
Jedenfalls hat die Verletzung der 185-Tage-Regelung nicht das Geringste mit der Verkehrssicherheit zu tun.

Thommy


Ich sehe schon einen Zusammenhang zwischen der 185-Tage-Regelung und der Verkehrssicherheit, die Verfasser der FS-Richtlinie wohl auch, sonst hätten sie die Regelung doch nicht eingeführt:

Die 185-Tage-Regelung löst einerseits die Zuständigkeit der FE-Behörde von der Staatsangehörigkeit, andererseits will sie einen einfachen Führerscheintourismus verhindern. Sie ist also ein Kompromiss: einerseits kann man nicht einfach in ein anderes Land gehen und am nächsten Tag dort einen Führerschein erwerben, sondern man muss durch Verlagerung der beruflichen und privaten Bindungen die Ernsthaftigkeit eines Umzuges "mit allem Drum und Dran" und "ohne Wenn und Aber" nachweisen. Andererseits kann man den Betroffenen, die wirklich ihren Lebensmittelpunkt verlagern, auch nicht zumuten, jahrelang auf eine FE zu warten. Daher dieser zeitliche Kompromiss.

Was hat das nun mit der Verkehrssicherheit zu tun? Dadurch, dass es eigentlich nicht so einfach sein sollte, eine Verlagerung des Lebensmittelpunkts vorzutäuschen, war angepeilt, dass die jeweils zuständige FE-Behörde über das vergangene Führerschein-Schicksal des Betroffenen Bescheid weiß und nicht einfach Führerscheine ins Blaue hinein verteilt. Wenn nun der ganze Vorgang nur vorgetäuscht wird (es gibt auch Webseiten, auf denen sogar ausdrücklich zugesagt wird, dass der Bewerber nur ein einziges Mal zur Prüfung in die Tschechei fahren muss und alle Förmlichkeiten in Bezug auf den Wohnsitz vom Vermittler in der Tschechei erledigt werden), dann entfällt diese Vorkenntnis. Und hierin liegt die Gefahr für die Verkehrssicherheit.

Um es mal mehr statistisch auszudrücken: Dass jemand mit Beruf, Ehefrau und Kindern, Auto und Möbeln von D. in die Tschechei zieht und gleichzeitig ein MPU-Flüchtling ist, kann vorkommen, ähnelt aber in der Häufigkeit wohl eher der Wahrscheinlichkeit auf einen Lottogewinn.

Insofern macht die 185-Tage-Regelung sehr wohl Sinn, wenn sie tatsächlich befolgt wird; und damit dient sie indirekt wegen der daraus folgenden Zuständigkeit der FE-Behörde auch der Sicherheit.


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Gast_charly68_*
Beitrag 19.08.2005, 09:21
Beitrag #446





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Hallo zusammen,

warum ändert D nicht einfach seine FeV dahingehend ab, daß der ausländische EU-FS anerkannt wird und gleichzeitig bei einem neuen Vergehen das Eignungszweifel zulässt die alte Akte hervorgeholt werden "kann" und dann eine MPU verlangt wird.

Dies wäre in meinen Augen der sinnvollste Weg für alle.

Gleichzeitig sollte man generell bei Alkohol die 0,0 Promillegrenze einführen und nicht wie derzeit gehandhabt ohne Unfall mit 0,5 und mit Unfall schon ab 0,3 Promille.

Diese Regeln sollten dann für alle Bürger der EU gelten. Unabhängig von der Nationalität bzw. Ausstellungsland der EU-FS.

Wenn ein Spanier hier in D mit 2,0 Promille verwischt wird, sollte dann eine NU ausgesprochen werden bzw. die Möglichkeit einer MPU bieten und nicht wie bisher gehandhabt nur mit einer gegeüber einem Vergehen eines Deutschen im EU-Ausland mit einer lächerlichen Geldstrafe zu bestrafen. Wobei davon auszugehen ist, daß der Spanier in D nie eine MPU machen wird. Aber es würden alle EU-Bürger die gleichen Folgen zu spüren bekommen. Und dann kann sich keiner mehr rausreden, er hätte dies nicht gewußt, unabhängig von der Nationalität.

Die Behörden bzw. Gerichte sollten sich mal das Grundgesetz Artikel 3, Absatz 1 zu Herzen nehmen. Hier wird in meinen Augen von den Behörden und Gerichten bei der ganzen Thematik mit zweierlei Maß gemessen. Es kann nicht sein, daß Kapper Recht bekommt und andere haben mit der gleichen Methode Probleme ohne Ende.

Dies ist jetzt meine persönliche Meinung zu dem ganzen Schlamassel.

Gruß
charly68
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Lexus
Beitrag 19.08.2005, 09:27
Beitrag #447


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Wieso hat Kapper mehr Recht bekommen als alle anderen? Auch alle anderen werden nicht wegen FoF bestraft. Aber woher willst du wissen, dass bei Kapper überhaupt eine MPU erforderlich war? Und wenn eine nötig war, woher willst du wissen, ob er sie nicht beigebracht hat? Und wenn er sie nicht beigebracht haben sollte, woher willst du wissen, dass er keine NU erhalten hat?


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Lexus
Beitrag 19.08.2005, 09:31
Beitrag #448


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Zitat (charly68 @ 19.08.2005, 10:21)
Hallo zusammen,

warum ändert D nicht einfach seine FeV dahingehend ab, daß der ausländische EU-FS anerkannt wird und gleichzeitig bei einem neuen Vergehen das Eignungszweifel zulässt  die alte Akte hervorgeholt werden "kann" und dann eine MPU verlangt wird.

Weil das die offizielle Einführung und Anerkennung eines legalen Führerscheintourismus wäre.


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Gast_charly68_*
Beitrag 19.08.2005, 09:39
Beitrag #449





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Zitat (Lexus @ 19.08.2005, 10:31)
Zitat (charly68 @ 19.08.2005, 10:21)
Hallo zusammen,

warum ändert D nicht einfach seine FeV dahingehend ab, daß der ausländische EU-FS anerkannt wird und gleichzeitig bei einem neuen Vergehen das Eignungszweifel zulässt  die alte Akte hervorgeholt werden "kann" und dann eine MPU verlangt wird.

Weil das die offizielle Einführung und Anerkennung eines legalen Führerscheintourismus wäre.

Hallo Lexus,

Du magst ja Recht haben.

Natürlich unter Berücksitigung der 185 Tage Regelung beim Wohnsitz.

Eine EU-Ausländer kann ja genauso dann nach Deutschland kommen und hier einen FS beantragen.

Gruß
charly68
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Gast_charly68_*
Beitrag 19.08.2005, 09:47
Beitrag #450





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Zitat (Lexus @ 19.08.2005, 10:27)
Wieso hat Kapper mehr Recht bekommen als alle anderen? Auch alle anderen werden nicht wegen FoF bestraft. Aber woher willst du wissen, dass bei Kapper überhaupt eine MPU erforderlich war? Und wenn eine nötig war, woher willst du wissen, ob er sie nicht beigebracht hat? Und wenn er sie nicht beigebracht haben sollte, woher willst du wissen, dass er keine NU erhalten hat?

Hallo Lexus,

klar, für uns alle sind diese Fragen offen.

Jedoch gibt es seit dem 29.04.04 dieses Urteil und trotzdem sind gemäß dem Grundgesetz alle Menschen gleich zu behandeln.

Dies bedeutet in meinen Augen, daß dieses Urteil und das Grundgesetz Grundlage für alle weiteren Entscheidungen von Behörden und Gerichten sein muß.

Der Herr Kapper hat nun mal eine Grundsatzenscheidung erkämft. Hätte er es nicht getan, würden dieser Thread gar nich existieren.

Gruß
charly68
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