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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil10), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
corneliusrufus
Beitrag 21.08.2005, 01:10
Beitrag #491


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Das Problem ist nur, wenn andere pusten bei Interlock ... LG, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Medusa
Beitrag 21.08.2005, 01:13
Beitrag #492


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Zitat (corneliusrufus @ 21.08.2005, 02:10)
Das Problem ist nur, wenn andere pusten bei Interlock ... LG, Cornelius

Kriminelles Verhalten läßt sich nie unterbinden. Fahren kann ich auch ohne FE .. . Falls der "Fremd-Puster" aber bei Trost ist wird er kaum seine eigene FE und / oder strafrechtliche Folgen damit riskieren ..
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Maulwurf
Beitrag 21.08.2005, 01:16
Beitrag #493


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Wer alle zur Zeit bei Amazon von Himmelreich verfügbaren Bücher lesen möchte, der muss etwa 366,50 Euro mitbringen (und bei Amazon gibt es nur etwa die Hälfte von dem, was der Feder des Mannes entsprungen ist ...). Soll mir doch keiner sagen, dass es DEM nicht auch ums Geld geht. Wie die ganze Angelegenheit mit der MPU ...

Oder anders ausgedrückt: Für 366,50€ bekommt man in Deutschland 4/5 einer MPU oder 1/3 einer intensiven Verkehrstherapeutischen Einzelfallbehandlung oder ein paar Screenings oder Blutuntersuchungen oder - was der Hit ist - jede Menge Wissen über "das Problem", "die MPU", "den Idiotentest" und weiss hinterher VIEL MEHR als vorher und trotzdem immer nur die 1/2 (Hälfte). Nur 1 ganzen Führerschein hat man dann trotzdem noch nicht.

Wenn man es etwas geschickt anstellt, bekommt man für dieses Geld in Polen und Tschechien einen in der gesamten EU gültigen Führerschein. Nicht mehr. OK.
Aber wer will den ganzen Quatsch über das beste Geschäft seit es Zweifel in Verwaltungsbehörden geben darf denn überhaupt wissen ?

Den meisten geht es NUR um einen Führerschein, wenn ich es richtig verstehe. Und um sonst gar nichts. Mal abgesehen von den Fällen, die echte Suchtprobleme/psych.Probs haben - und die natürlich behandelt werden müssen - kann ein Entzug alleine schon wahre Wunder wirken, wenn nämlich den Betroffenen klar gemacht wird, was alles daran hängt und dass es nicht nur ein Schein alleine ist. Waren es bei der roten Ampel, den Parkverboten, den Geschwindigkeitsverstössen und den Abstandsverletzungen nur "kleine Geldbeträge" und ein paar Punkte, die irgendwo im Norden still abgelegt wurden, geht es bei einem echten Entzug richtig an die Substanz. Und das kann lehrreich sein.

Was sicher wieder irgendjemand hier bestreiten wird. Jemand, der vielleicht ähnlich viel Geld mit dem Thema macht wie Himmelreich ... Wer weiss das schon, wer hier so alles mitschreibt ...

Sorry, aber ich halte das ganze Thema "MPU" für eine völlig verlogene und hintertriebene Debatte um ein goldenes Kalb, an dem jeder gerne mal kratzen will. Mehr nicht. Und keinesfalls weniger.

Und insgesamt ist es völlig offtopic.gif in diesem Thread. Denn ein EU-Führerschein und die Akzeptanz desselben in Deutschland hat absolut gar nichts mit einer MPU zu tun - deshalb wurde die MPU auch nicht im EuGH-Urteil erwähnt. Die ganze MPU-Diskussion wurde nur von deutschen Bürokraten, Fahrschulverbänden, Psychologen-Vereinigungen - kurz: von jedem, der mit der MPU schlechtes Geld verdient - forciert und übertönt nun schon seit einiger Zeit das eigentliche Problem. So wird jede sinnvolle Diskussion über Deutschlands "Weitermachen" nach dem Urteil verhindert. So wie seit Jahren keiner darüber redet, dass Deutschland bisher jedes EuGH-Urteil einfach totgeschwiegen hat. Und die MPU-Maschine läuft wie geschmiert ...

Die ersten Kandidaten fahren nun schon seit einem Jahr und mehr durch die deutschen Lande mit ihrem "Nach-EuGH-Urteil"-EU-FS und hatten entweder schon mehrere Kontrollen ohne Probleme oder gar keinen Kontakt mit der Polizei. Auf die Idee, dass die Psychologen der zuvor "vergeigten" MPUen vielleicht nur irgendeinen Sch**ss zusammengeschrieben haben, der offensichtlich nicht zutraf, kommt offenbar niemand. Und ausserdem: Alles nur Zufall, Einzelfälle, nicht vergleichbar, "Glück gehabt" ...

Denn es ist ja viel einfacher, den einzelnen kleinen Sünder erst zu isolieren, dann fertigzumachen und zum Schluss zu verbrennen. Das funktioniert auf diese Art seit ~~1120n.Chr. und es gab schon immer einen Haufen reicher und einflussreicher Säcke im Hintergrund ...
... "Himmelreich" hatte da auch von Anbeginn mit zu tun. Amen !


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Medusa
Beitrag 21.08.2005, 01:20
Beitrag #494


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Zitat
Sorry, aber ich halte das ganze Thema "MPU" für eine völlig verlogene und hintertriebene Debatte um ein goldenes Kalb, an dem jeder gerne mal kratzen will. Mehr nicht. Und keinesfalls weniger.
Zitat
Auf die Idee, dass die Psychologen der zuvor "vergeigten" MPUen vielleicht nur irgendeinen Sch**ss zusammengeschrieben haben, der offensichtlich nicht zutraf, kommt offenbar niemand.

clapping.gif
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Perplex
Beitrag 21.08.2005, 01:34
Beitrag #495


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Zitat (corneliusrufus @ 21.08.2005, 02:10)
Das Problem ist nur, wenn andere pusten bei Interlock ... LG, Cornelius
Dann ist der Puster schuldig, wenn er der Beifahrer ist! rolleyes.gif

Thommy


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corneliusrufus
Beitrag 21.08.2005, 01:46
Beitrag #496


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Moralisch schon. Ob Strafrechtlich? Kommt darauf an.

LG, Cornelius


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Perplex
Beitrag 21.08.2005, 01:56
Beitrag #497


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Wer eine offensichtlich betrunkene Person fahren lässt, der macht sich genauso schuldig, als wenn er jemand ohne Fahrerlaubnis fahren lässt, weil wer betrunken ist, hat in diesem Moment keine Fahrerlaubnis. unsure.gif

Thommy


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Maulwurf
Beitrag 21.08.2005, 08:19
Beitrag #498


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Wo ist das Problem, wenn man schon nüchtern pustet, den angetrunkenen Kameraden gleich nach Hause zu bringen ? Wozu diese hirnrissige Diskussion ? Das ganze Gerät ist überflüssig wie ein Kropf. Soll Deutschland die 0,0%o-Grenze einführen und man kann sich jegliches teures Equipment ersparen und ehrlicher wäre es auch. Wer weiss schon, dass er, wenn er mit 0,45%o erwischt wird, dem Wohlwollen des Polizisten ausgeliefert ist ? Denn der entscheidet vor Ort, ob der Betroffene "auffällig" oder nicht unterwegs war; und damit über "Wohl und Wehe".

Alles nur auf den ersten Blick eindeutig, in Wirklichkeit aber typisch deutsch: Ja, aber, vielleicht ... und wenn was passiert, wird der Einzelne mächtig lang gemacht.

Warum nicht klare RichtLinien ?

- 0,0%o, immer und überall.
- bei Regen, Nebel, schlechter Sicht: Nur mit Licht.
- 130 auf der Autobahn (spart Millionen von 120er Schildern)

Fallen mir noch ein paar Sachen ein. Dann kann man sich viele "Ausnahmetatbestände" ersparen. Aber da hat wohl jemand Angst, dass das Leben in Deutschland zu simpel würde ...

Auch bezüglich der Führerscheine könnte man alles etwas vereinfachen. Aber das wird sicherlich auch schon a.a.O. diskutiert. Hier nur der Hinweis: Die besten Dinge sind immer einfach und befinden sich in einem Zustand VOR Bearbeitung durch den "Rechtsstaat Deutschland" ...


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THOR
Beitrag 21.08.2005, 08:22
Beitrag #499


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Zitat (Maulwurf @ 21.08.2005, 09:19)
Hier nur der Hinweis: Die besten Dinge sind immer einfach und befinden sich in einem Zustand VOR Bearbeitung durch den "Rechtsstaat Deutschland" ...

thumbup.gif

"Deutschlande sucht sich ein nicht existierendes Problem, strickt zig § darum und jeder wundert sich das nix funktioniert wenn das Problem existent wird."


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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Lexus
Beitrag 21.08.2005, 13:55
Beitrag #500


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Zitat (mirko1 @ 20.08.2005, 22:55)
Zitat (Lexus @ 20.08.2005, 18:03)
Die Rückfallquote nach 5 Jahren nach MPU beträgt normalerweise 17,5 %.

Ein Paar Sätze hätte ich da auch noch:

Also sagen wir von 100 Positiven MPU Kandidaten werden innerhalb von 5 Jahren 18 wieder Rückfällig, ist das nun ein gutes - befriedigendes Ergebnis?

Auf gut Deutsch bedeutet das, das der Psychologe bei 2 von 10 Kandidaten falsch liegt und das ist eindeutig zuviel.

Praktisch liegt der MPU Psychologe jeden Tag 2 mal Falsch, den min. 10 Personen hat er jeden Tag zu beurteilen und wenn er Täglich nur 1 mal Falsch liegt ist das zuviel.

In welchem Job kann man es sich leisten täglich daneben zu liegen? whistling.gif

Die MPU-Kritiker sollten dabei auch bedenken, dass sich in den Irrtumsfällen die Psychologen zu Gunsten der Probanden geirrt, ihnen also ein positives Gutachten erstellt haben, dass sie eigentlich nicht verdient haben. Der Schaden liegt also bei der gefährdeten Allgemeinheit und nicht beim verkannten Probanden. Deshalb sollten sich die MPU-Kritiker eigentlich nicht aufregen, werden sie doch in der Regel durch die Gutachten begünstigt.


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Lexus
Beitrag 21.08.2005, 14:01
Beitrag #501


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Zitat (Maulwurf @ 21.08.2005, 09:19)
Warum nicht klare RichtLinien ?

- 0,0%o, immer und überall.

Dann würde ich schrecklich gern mal eine Erklärung dafür haben, wieso eine Null-Promille-Grenze vom alkoholisierten Fahren abhaltgen soll, eine 1,1- Promille-Grenze jedoch nicht davon, mit über 2 Promille durch die Gegend zu fahren. Wer versucht, sich mit zwei 0,4 Bier an die 0,5-Promille-Grenze heran zu trinken, mag ja manchmal scheitern, aber über 2 Promille werden aus den 2 Bier nun mal nicht.

Keine Grenze hält Besoffene davon ab, das Kfz. zu benutzen.

Diebstahl ist auch verboten. Immer und überall. Na und?


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Maulwurf
Beitrag 21.08.2005, 15:44
Beitrag #502


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Die 0,0%o-Lösung ist auf jeden Fall ehrlicher. Damit ist ganz klar: Wer trinkt, macht sich strafbar und verliert den Schein; ausserdem versicherungsrechtlich klarer.

0,5%o knapp zu unterschreiten erfordert dagegen schon einige "Übung" und ein profundes Wissen über Alkoholaufnahme, -Abbau und die Abhängigkeiten zum Körpergewicht. Selbst bei bester Berechnung kann es an "schlechten Tagen" trotzdem zu einer Fahruntauglichkeit kommen, da Hirn- und allgemeiner Stoffwechsel eben nicht so einfach feststellbar und einschätzbar sind. Ausserdem kann man auch mit "nur" 0,3%o schon den Schein verlieren und erheblichen Ärger beim Zurueckkriegen haben. Gibt es da irgendwelche allgemein verfügbaren Informationen zu ?

Es geht hier nur um Grenzfälle, versehentliche Fälle. Dem Volltrunkenen ist ja sowieso nicht zu helfen ... Nimmt man denen den Schlüssel in der Kneipe ab, laufen die nach Hause und holen sich einen Reserveschlüssel, weil sie den Wagen nachts in der Garage haben wollen ... Da fehlen einem schlicht die Worte. Aber "zufällig" Angetrunkene wird es dann nicht mehr hinter dem Steuer geben, denn die (allermeisten!) werden sich an die 0,0%o-Grenze halten.


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mirko1
Beitrag 21.08.2005, 15:45
Beitrag #503


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Zitat (Lexus @ 21.08.2005, 14:55)
Die MPU-Kritiker sollten dabei auch bedenken, dass sich in den Irrtumsfällen die Psychologen zu Gunsten der Probanden geirrt, ihnen also ein positives Gutachten erstellt haben, dass sie eigentlich nicht verdient haben.

Es geht nicht darum wer nun davon Profitiert oder wer der Verlierer ist, es geht viel mehr darum, das die MPU und vor allem der Psychologe mehr als nur in Frage zu stellen sind.

Die einen packen die MPU obwohl sie durchfallen sollten, die anderen fallen durch und hätten bestehen sollen. Es geht aber um mehr als nur "wir haben dieses System halt mal" es geht um Existenzen die in dem einen Fall zu Unrecht zerstört werden und in dem anderen Fall wird die Allgemeinheit (Verkehrssicherheit) gefährdet.

Eines muss klar sein, das nachgewiesene Kristallkugel MPU-Psychologen System das sich täglich einmal so oder so Irrt, kann und darf nicht der richtige Weg sein.

Ich bin der Meinung sobald nur ein einziger zu Unrecht geopfert wird, sollte das Ganze abgeschafft werden.

@Cornelius
Lösungsansätze sind von vielen genannt worden, um ehrlich zu sein möchte ich mich da nicht soweit aus dem Fenster lehnen, doch eines erscheint mir schlüssiger als der MPU-Psychologe, wenn einer 1 Jahr Abstinenz (beim ersten mal) vor weisen kann, sollte das für einen zweite Chance genügen, ist doch völlig egal
warum einer nicht zur Flasche greift, Hauptsache er tut es nicht und ob es dem einen oder anderen eine Lehre war, ist ein 20 Minuten Gespräch letztlich nicht in der Lage das eindeutig zu klären.

Das wäre so als würden wir täglich Unschuldige für die Sache Opfern und gleichermaßen Täter einen Freibrief ausstellen.

Ich denke die den EU-FS als Alternative gewählt haben, sind nicht bereit die Gefahr auf sich zunehmen, das durch ein Falsches Negatives MPU-Ergebnis die eigene Situation sich noch verschlechtert und Praktisch seine Ungeeignetheit selbst Attestiert.

(/8Doc hat das gleiche früher schon passender Formuliert.)
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mirko1
Beitrag 21.08.2005, 18:53
Beitrag #504


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Zitat (Maulwurf @ 21.08.2005, 16:44)
Dem Volltrunkenen ist ja sowieso nicht zu helfen ... Nimmt man denen den Schlüssel in der Kneipe ab, laufen die nach Hause und holen sich einen Reserveschlüssel, weil sie den Wagen nachts in der Garage haben wollen ... Da fehlen einem schlicht die Worte. Aber "zufällig" Angetrunkene wird es dann nicht mehr hinter dem Steuer geben, denn die (allermeisten!) werden sich an die 0,0%o-Grenze halten.

Ganz deiner Meinung.

In CZ ist die Grenze 0,0
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Perplex
Beitrag 21.08.2005, 21:44
Beitrag #505


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Wir können von den anderen Europäern gerade von den Südländern so viel lernen. Während wir uns mit irgendwelchen Ämtern wegen der Eignung rumschlagen müssen, liegen vor allem die Südländer schon in der Sonne & entspannen sich genüsslich.
cool.gif walkman.gif rolleyes.gif yes.gif sleep.gif

Thommy


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Bentley222
Beitrag 22.08.2005, 00:27
Beitrag #506


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Zitat (Thommy Bumm @  21.08.2005, 22:44)
Während wir uns mit irgendwelchen Ämtern wegen der Eignung rumschlagen müssen


Merkst Du eigentlich nicht, welchen Unsinn Du postest? In Fragen der Eignung (bezüglich FE-Fragen) ist Deine FE-Behörde zuständig.

Btw nicht alle Südländer (zahlen dazu auch Bayern?) liegen ständig in der Sonne...
Zitat (mirko1 @ 21.08.2005, 16:45)
Ich bin der Meinung sobald nur ein einziger zu Unrecht geopfert wird, sollte das Ganze abgeschafft werden.


Ganz Deiner Meinung. Alle im Inland lebenden sollte sofort der Nicht-D-EU-Schein abgenommen werden, sobald der erste, der mit einer Auslands-EU-FE einen Unfall verursacht. Problem gelöst? Ich glaube nicht ....

Zitat
warum einer nicht zur Flasche greift, Hauptsache er tut es nicht und ob es dem einen oder anderen eine Lehre war, ist ein 20 Minuten Gespräch letztlich nicht in der Lage das eindeutig zu klären.

Wenn ich mein Leben tatsächlich geändert habe, kann ich dies dem Psychologen auch detailliert schildern.
Dann dauert dieses Gespräch nicht nur 20 Minuten, sondern wie bei meiner letzten MPU 50 Minuten. Die Dame wollte nämlich wissen, warum, wann weshalb, unter welchen Umständen meine Abstinenz-Entscheidung gefallen ist, wie ich meine Lebenssituation zu stabilisieren suche etc ....
Es ging da nicht um Leberwerte, sondern um meine tagtägliche Erfahrung.
Diese Dame meinte zu mir : "Leberwerte kann jeder sammeln... nur die Wahrheit ist konkret".
Recht hatte Sie.

Es geht nicht um heilige Kühe, es geht um Sicherheit und Vertrauen.
Auch wenn die Psyhologen manchmal "daneben liegen", meist im für die MPU-Absolventen im "besten Sinne", wenn man @Lexus folgen kann, handelt es sich doch um diplomierte Experten.
Ich kann nicht verstehen, weshalb Auslands-EU-Erwerber den Vermittlern trauen, manche zuhause Steuerberater mit einem BWL-Studium trauen aber den Psychologen an den Karren urinieren wollen....

Aber dies alles ist offtopic.gif ohne Ende und sollte mitsamt den letzten 20-30 Einträgen ins MPU-Forum verschoben werden.

Bentley (schaf,schaf, schaf)

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 22.08.2005, 08:23
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Medusa
Beitrag 22.08.2005, 00:38
Beitrag #507


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Zitat (Bentley222 @ 22.08.2005, 01:27)
In Fragen der Eignung (bezüglich FE-Fragen) ist Deine FE-Behörde zuständig.

Da fehlt leider der Nachsatz:

, wenn sich nach der FE Erteilung neue Eignungszweifel ergeben

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Bentley222
Beitrag 22.08.2005, 01:03
Beitrag #508


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@Medusa: Siehe EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 1 - 10)

tongue.gif
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Beitrag 22.08.2005, 01:50
Beitrag #509


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@Bentley222
Ich finde Deine Meinung schon ziemlich radikal! Du scheinst Deine Meinung so dermaßen radikal zu vertreten, dass ich fest davon überzeugt bin, dass die MPU Dein Leben gerettet hat. Jetzt glaubst Du, dass das bei allen Betroffenen auch so sein muss. Bei Suchtmitteln mag das ja noch im Einzelfall zutreffen,
aber nicht bei allen Betroffenen!!! blink.gif

Bei mir liegt jedenfalls keine Sucht vor, vor der ich geschützt werden muss. Bei mir waren es mindestens 2 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen, die zu Eignungszweifeln geführt haben. Mein maximaler Punktestand war bei 12 Punkten. Vorher hatte ich nie welche. Jetzt habe ich keine Punkte mehr & eine in ganz Europa gültige Fahrerlaubnis.

Jetzt wurde mir genau diese Fahrerlaubnis wieder entzogen. Von der Fahrerlaubnisbehörde werde ich deswegen fälschlicher Weise auf eine Stufe mit Säufern & Junkies gestellt. Das alleine ist schon, in meinen Augen, eine üble Beleidigung. Ich werde beschuldigt eine übermäßige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu sein. Leider stimmt das auch, weil ich eine nicht enden wollende Wut auf diese Gesellschaft habe & mir jede Perspektive genommen wird. Diese Wut möchte ich auch nicht verbergen. Ich bin zwar selber Schuld, dass ich in diesen Mist geraten bin, aber ich bin nicht alleine Schuld, dass ich aus dieser Sch..ße nicht mehr raus komme!

Mit dieser Einstellung werde ich ganz sicher meine Eignungszweifel in Deutschland nicht ausräumen können.

Thommy


PS: @Bentley222
Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber ist Dir mal irgendwie aufgefallen, dass es eine "Zitat"-Taste gibt?
Ansonsten kannst Du den QUOTE-Text auch folgendermaßen ändern:
1. [QUOTE]
2. [QUOTE=]
3. [QUOTE=Bentley222 Geschrieben am: 22.08.2005, 01:27 ]
4. [QUOTE=Bentley222,22.08.2005, 01:27]
Ergebnis: QUOTE (Bentley222 @ 22.08.2005, 01:27)


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Beitrag 22.08.2005, 02:35
Beitrag #510


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Zitat (Bentley222 @ 22.08.2005, 01:27)
... handelt es sich doch um diplomierte Experten.
Das ist richtig, es handelt es sich um "diplomierte Experten"!
Diese "diplomierten Experten" irren sich bei 2 von 10 Fällen & lassen Rückfalltäter wieder auf die Straße los. Dann würde ich sagen, dass 3 von 10 Betroffenen von diesen "diplomierten Experten" als "ungeeignet" angesehen werden, obwohl sie "geeignet" sind. huh.gif

Das ist ein Verhältnis 5 zu 10! Das heißt, jeder 2. wird von diesen "diplomierten Experten" falsch eingeschätzt! Für solch ein grandioses Ergebnis braucht man nun wirklich keine "diplomierten Experten"! Solch ein Ergebnis schafft "jeder"!
Das nennt man Zufall! blink.gif

Wer das verstanden hat, dem bleibt gar nichts anderes übrig, als diese "Glaskugel-Psychologie" zu umgehen. Mein Anwalt ist jedenfalls davon überzeugt, dass ich richtig liege, sonst würde er nicht das überwiegende Kostenrisiko für die Klage, zur Aufhebung der Nutzungsuntersagung, tragen.
Er ist zwar ein netter Mensch, aber kein Idiot! flowers.gif smartass.gif

Thommy


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Bentley222
Beitrag 22.08.2005, 02:46
Beitrag #511


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@ T.B.

Warten wir dein Urteil ab.

Dann reden wir über Helden oder Idioten.


EoD, Bentley
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Beitrag 22.08.2005, 02:52
Beitrag #512


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@Bentley222

Wer ist "T.B." & was heißt "EoD"? wacko.gif

Gruß Thommy


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Beitrag 22.08.2005, 03:31
Beitrag #513


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T.B. ist "Thommy Bumm"sfiderall-lall-la - mithin Deine Wenigkeit und EoD heisst auf neudeutsch "Änd off disskaschen" - Bentley klingt sich endlich aus ...
War gar nicht so schwer, oder ?!

Du schriebest:
Zitat
Jetzt wurde mir genau diese Fahrerlaubnis wieder entzogen. Von der Fahrerlaubnisbehörde werde ich deswegen fälschlicher Weise auf eine Stufe mit Säufern & Junkies gestellt. Das alleine ist schon, in meinen Augen, eine üble Beleidigung. Ich werde beschuldigt eine übermäßige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu sein. Leider stimmt das auch, weil ich eine nicht enden wollende Wut auf diese Gesellschaft habe & mir jede Perspektive genommen wird. Diese Wut möchte ich auch nicht verbergen. Ich bin zwar selber Schuld, dass ich in diesen Mist geraten bin, aber ich bin nicht alleine Schuld, dass ich aus dieser Sch..ße nicht mehr raus komme!

Und da muss ich Dir ausnahmsweise mal Recht geben. (Nur zur Klarstellung: Ich bin nüchtern und trotz der vorgerückten Stunde hellwach... "präsenile Bettflucht" nennt man das wohl.)

Psychologen haben - wie Pathologen übrigens auch - eine grunddeutsche Eigenschaft zu ihrer Profession erhoben: postmortale Klugscheisserei. Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, lässt sich herrlich über Verhinderungsmöglichkeiten fabulieren. Und daraus lassen sich wieder eine Reihe von Unterlassungssünden konstruieren, die man den Betroffenen dann vorwerfen kann. Der Phantasie sind dabei gar keine Grenzen gesetzt, weshalb man als Betroffener - einmal in diese Situation geraten - das Büssergewand gar nicht erst ausziehen muss ... Und genau deshalb kommt man aus dem Sch**ß nicht mehr heraus. Auch nicht so schwer ...

Die einhergehende stillschweigende Verlängerung von Sperrfristen und Verboten ist quasi das staatliche Wohlwollen für diesen Zustand, der von Gerichten gerne mit dem Halbsatz "ist aus Gründen der Ordnung und Sicherheit der Sofortvollzug gerechtfertigt" quittiert wird. Herrlich, wie sie alle in einem Boot sitzen ...

Der EuGH - einige Mitglieder des Clubs scheinen wohl aus einem anderen Kulturkreis zu kommen - sehen das weniger begeistert: Nach dem Ende der Sperrfrist darf jede zuständige EU-Behörde erteilen. Und, bei der Gelegenheit möchte ich noch darauf hinweisen, die Eignungsfrage ist mit ziemlicher Sicherheit - genau wie die Einhaltung sonstiger Erteilungsbedingungen (Stichwort: 185 Tage), Sache der erteilenden Behörde. Erst wenn nach der Erteilung neue Eignungszweifel auftauchen, werden die Deutschen wieder genussvoll vollstrecken dürfen.

Die Lachsalven der Deutschen werden diesen noch im Halse stecken bleiben. Denn die EU-Kommission sieht das auch so. Und innerhalb der EU ist Deutschland so ziemlich das einzige Land, welches irgendwelchen Büromäusen und -hengsten gestattet, sich dermassen über Richtersprüche hinwegzusetzen, dass eine Sperrfrist locker verzehnfacht werden kann und EU-Kollegen brüskiert werden dürfen, dass es nur so kracht. Das wird ein hartes Stück Arbeit für die Politiker, das alles aufzudröseln und den EU-Mitentscheidern im Namen von Sicherheit und Ordnung eine neue EU-FS-Richtlinie abzuringen ...

... altes Prinzip: Hat man keine Lust, sich an die alte RiLi zu halten, muss eben eine neue her. Hilfsweise tut es auch die eine oder andere Bombe, damit Bürgerrechte kassiert werden können - irgendwas wird denen schon einfallen ...

Nungut - jetzt haben wir alle fein über Gott und die Welt gelästert: Könnten wir nicht mal schweigend abwarten, was noch so alles vom EuGH beschlossen wird ? Den EU-FS geniessen und schweigen ... rofl1.gif
Fällt sehr schwer, ich weiss. Muss bei uns allen wohl der Ausdruck einer MPU-relevanten Charakterschwäche sein, dieser EuGH-Thread ...
dry.gif


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Perplex
Beitrag 22.08.2005, 05:26
Beitrag #514


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Zitat (Maulwurf @ 22.08.2005, 04:31)
"Thommy Bumm"sfiderall-lall-la
rofl1.gif
War eh nur ne hypothetische Frage!

Zitat (Maulwurf @ 22.08.2005, 04:31)
Und da muss ich Dir ausnahmsweise mal Recht geben.
Ich glaube sowieso nicht, dass unsere Ansichten so weit auseinander liegen.
Ich habe nur eine recht polarisierende Art mich auszudrücken.

Zitat (Maulwurf @ 22.08.2005, 04:31)
Psychologen haben - wie Pathologen übrigens auch - eine grunddeutsche Eigenschaft zu ihrer Profession erhoben: postmortale Klugscheißerei.
rofl1.gif
Jedenfalls trifft das immer dann zu, wenn mir der Psycho-Doc meine persönlich gemachten Erfahrungen widerlegen will!
Hier mal ein gedachtes Beispiel:

Meine Frage an den Psycho-Doc: "Sind sie der Meinung, dass ich in Zukunft gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen werde?"

Psycho-Doc: "Werden sie denn in Zukunft gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen?"

Ich: "Meine Antwort spielt doch keine Rolle! Sie müssen mich doch begutachten!"

Psycho-Doc: "So würde ich das nicht behaupten, aber ihr Charakter scheint noch nicht genug gefestigt zu sein!"

Ich: "Ich habe ihnen eine klare Frage gestellt & sie geben mir solch eine Wischi-Waschi-Antwort!"

Psycho-Doc: "Aber es ist zu befürchten, dass sie es mit rechtlichen Bestimmungen nicht so genau nehmen, wenn sie den Sinn nicht einsehen! Außerdem haben sie wieder einmal bewiesen, dass sie Problemen lieber aus dem Weg gehen (CZ-Führerschein), anstatt sich dem Problem zu stellen!"

Ich: "Sagen sie Mal, wollen sie oder können sie meine klare Frage nicht verstehen?"

Psycho-Doc: "Es ist zu befürchten, dass sie in Krisen-Situationen wieder gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen werden!"

Meine Antwort an den Psycho-Doc: "Ich bin aber ½ Jahr mit meiner neuen CZ-Fahrerlaubnis gefahren, & habe nicht im Geringsten gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Ich habe noch nicht einmal mehr einen Strafzettel wegen Falschparken bekommen! Für mich ist das der klare Beweis, dass ich mich geändert habe!"

Psycho-Doc: "Ich würde ihnen jedenfalls noch nicht die charakterliche Eignung bescheinigen!"

Ich: "Erst sagen sie: "So würde ich das nicht behaupten, ..." & dann behaupten sie das genaue Gegenteil! Wie soll ich sie da ernst nehmen?"

Psycho-Doc: "Ich würde hiermit sagen, das Gespräch ist beendet!"

So oder ähnlich könnte so ein Psychogespräch bei mir stattfinden! Jedenfalls nehme ich dabei kein Blatt vor den Mund! So würde ich unter Garantie durchfallen! Jedenfalls ist mir dieses Affentheater keine 500,- €uro Wert! Ich lasse mich nicht zum Ar...kriecher machen!

Thommy


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Perplex
Beitrag 22.08.2005, 07:28
Beitrag #515


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[Klugscheißermodus on]

Die Bedeutung von: "postmortaler Klugscheißerei"

Postmortal: Lateinisch: post - nach; mors - Tod

Mit dem Begriff postmortal kennzeichnet man alle Ereignisse, Veränderungen oder Prozesse, die zeitlich nach dem Tod eines Organismus stattfinden.

Klugscheißer = Rechthaber, Besserwisser und Obergelehrter

[Klugscheißermodus off]

Das könnte man so deuten, dass der Psych-Doc sich am Lebensende eben geirrt hat, wenn ich, trotz seiner negativen Prognose, nicht rückfällig geworden bin. wounded.gif

Aber vielleicht gebe ich mir, bei meinem verpfuschten Leben ohne Job & Führerschein, als Opa doch so richtig die Kante. Dann hat der Psycho-Doc sozusagen "postmortal" eben doch Recht gehabt. wacko.gif


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Uwe
Beitrag 22.08.2005, 08:35
Beitrag #516


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Seit mittlerweile mehreren Seiten wird hier über den Hintergrund der mpu diskutiert. Dies ist doch recht interessant und natürlich auch ein diskussionswürdiges Thema für das Verkehrsportal.

Allerdings wird das Topic EuGH-Urteil völlig verwässert. Neue User finden nicht mehr ihr eigentliches Anliegen, Anfragen gehen im mpu Wust unter.

Daher möchte ich an dieser Stelle die mpu-Diskussion beenden. Weitere Diskussionen zu dem Thema sind erwünscht und können >>hier<< fortgeführt werden.

Eine Absplittung der bisherigen Beiträge macht wenig Sinn, da in vielen Beiträgen doch Bezug auf das Topic genommen wurde und so der eigentliche Diskussionsfaden zu sehr unterbrochen wäre.

Grüße, Uwe


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mirko1
Beitrag 22.08.2005, 12:01
Beitrag #517


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Danke Uwe für die sachliche Einschätzung, den zumindest hat sich in den letzten Seiten herausgestellt das wir uns einig sind das der MPU-Doc 2 mal von 10 Begutachtungen daneben liegt.

Das ist wichtig für uns EU-FS Besitzer, so liegt es klarer auf der Hand warum wir mitunter den EU-FS gemacht haben.
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Lexus
Beitrag 22.08.2005, 21:58
Beitrag #518


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Zitat (Thommy Bumm @ 22.08.2005, 02:50)
Jetzt wurde mir genau diese Fahrerlaubnis wieder entzogen. Von der Fahrerlaubnisbehörde werde ich deswegen fälschlicher Weise auf eine Stufe mit Säufern & Junkies gestellt. Das alleine ist schon, in meinen Augen, eine üble Beleidigung. Ich werde beschuldigt eine übermäßige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu sein. Leider stimmt das auch, weil ich eine nicht enden wollende Wut auf diese Gesellschaft habe & mir jede Perspektive genommen wird. Diese Wut möchte ich auch nicht verbergen.

@Thommy

Warum schreibst du immer die Unwahrheit? Du kennst doch die konkrete Fragestellung der FE-Behörde an dein MPI. Wenn du nix mit Drogen und Alkohol zu tun hattest, vorher, dann steht da auch kein Wort drin, das dich mit Trinkern und Junkies auf eine Stufe stellt.


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corneliusrufus
Beitrag 22.08.2005, 22:23
Beitrag #519


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Ich könnte verstehen, wenn Thommy darauf abhebt, dass neben Missachternd er Straßenverkehrsbestimmungen auch Alkies und Junkies zu eienr MPU müssen. - Ein gefängnis enthält auch Betrüger, Mörder und Diebe. Deswegen wird ein Dieb doch auch nicht zum Mörder?

Es ist eben in D so, dass bestimmte Auffälligkeitstypen zur MPU müssen. Dazu gehört auch das von Thommy gezeigte Verhalten. Selbst wenn er es durch eine sehr eigenwillige Mentalität erst heraufbeschworen hatte. Normal wäre mit seinen Vertsößen allein nie zur MPU zitiert worden, lediglcih durhc sein verhalten darauf, dass liegenlassen, muss er nun zur MPU wie AUCH Junkies und Alkis. Aber eben nicht nur!

Die Schwarz-Weiß-Malerei verbietet sich da, wo durch ihre Polarisierung Ansichten weniger hervorgehoben werden, sondern mit unzusammenhängemdem vermixt werden.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Gast_charly68_*
Beitrag 22.08.2005, 22:41
Beitrag #520





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Hallo,

dann muss man halt die 10 jahre der alten Regleung bzw. 15 jahre nach der neuen Regelung abwarten.

Solange man sich still verhält - nicht auffällt und kontrolliert wird - kann man nach dieser Zeit den Führerschein umschreiben lassen ohne jegliche Auflagen, da die alten Vergehenbei einer Umschreibung nicht mehr verwendet werden dürfen.

Ich werde es jedenfalls so machen.

So kann ich wenigstens im Eu-Ausland fahren und wieder Praxis sammeln.

Gruß
Karl-Heinz
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Bayer
Beitrag 22.08.2005, 23:44
Beitrag #521


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Zitat (Lexus @ 21.08.2005, 15:01)
Zitat (Maulwurf @ 21.08.2005, 09:19)
Warum nicht klare RichtLinien ?

- 0,0%o, immer und überall.

Dann würde ich schrecklich gern mal eine Erklärung dafür haben, wieso eine Null-Promille-Grenze vom alkoholisierten Fahren abhaltgen soll, eine 1,1- Promille-Grenze jedoch nicht davon, mit über 2 Promille durch die Gegend zu fahren. Wer versucht, sich mit zwei 0,4 Bier an die 0,5-Promille-Grenze heran zu trinken, mag ja manchmal scheitern, aber über 2 Promille werden aus den 2 Bier nun mal nicht.

Keine Grenze hält Besoffene davon ab, das Kfz. zu benutzen.

Diebstahl ist auch verboten. Immer und überall. Na und?

Es ist ja allgemein bekannt, daß Alkohol eine enthemmende Wirkung hat.
Ein Beispiel: Ein 18-25 jähriger fährt mit seinem Auto in eine Disko mit dem festen Vorsatz nur 1 oder 2 Bier zu trinken um unter 0,5 oo/o Promille zu bleiben. Durch die Wirkung des Alkohols dieser 2 Biere wirft er aber seine guten Vorsätze über den Haufen, da die Riskobereitschaft steigt und er trinkt noch ein viertes oder fünftes usw.
Fazit: Bei einer 0,00 o/oo Grenze hätte der im komplett nüchternen Zustand eigentlich sehr vernünftige Mensch sein Auto gleich zu Hause gelassen.

-----------------------------------

***** Anmerkung Moderator:

Was bitte hat Dein Beitrag mit dem Thema EuGH-Urteil zu tun?

Für MPU-Themen gibt es hier das MPU-Forum, nur wenige Beiträge weiter oben von mir verlinkt.

Ich bitte dringend darum, beim Thema zu bleiben.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 22.08.2005, 23:58
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Perplex
Beitrag 23.08.2005, 00:27
Beitrag #522


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Zitat (Lexus @ 22.08.2005, 22:58)
Warum schreibst du immer die Unwahrheit?
Zitat (corneliusrufus @ 22.08.2005, 23:23)
Ich könnte verstehen, wenn Thommy darauf abhebt, dass neben Missachtend er Straßenverkehrsbestimmungen auch Alkies und Junkies zu einer MPU müssen.
Ich will das mal klar stellen:
Hier geht es um meinen subjektiven Eindruck, wie meine Nutzungsuntersagung formuliert wurde. Da wurde ich auf übelste Weise als nicht hinnehmbare Gefahr dargestellt, dem die Fahrerlaubnis, zur unmittelbaren Gefahrenabwehr, sofort entzogen werden muss. Bei Alkies & Junkies ist diese Formulierung zumindest nachvollziehbar.

Aber bei mir war es nur Fahren ohne Fahrerlaubnis! Diese Gefahr besteht bei mir definitiv nicht mehr, weil ich ja jetzt eine gültige Fahrerlaubnis habe.

Das paradoxe an der Sache ist, dass die Rückfallgefahr erst jetzt, durch die neue Entziehung, wieder gegeben ist.

Thommy


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Commodore25E
Beitrag 23.08.2005, 07:44
Beitrag #523


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Zitat (Thommy Bumm @ 23.08.2005, 01:27)
Das paradoxe an der Sache ist, dass die Rückfallgefahr erst jetzt, durch die neue Entziehung, wieder gegeben ist.

Wieso??

Kannst Du Dich nicht beherrschen und ein FE-pflichtiges FZ stehen lassen?? Keine gute Charaktereigenschaft sad.gif

Irgendwie kann ich Deine Argumentation nicht nachvollziehen, Thommy Bumm.

Und laßt uns bitte wieder zum topic zurückkehren, okay?


Gruß Commo


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Maulwurf
Beitrag 23.08.2005, 08:35
Beitrag #524


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Zitat (Thommy Bumm @ 23.08.2005, 01:27)
Aber bei mir war es nur Fahren ohne Fahrerlaubnis! Diese Gefahr besteht bei mir definitiv nicht mehr, weil ich ja jetzt eine gültige Fahrerlaubnis habe.

Nur eine gültige EU-Fahrerlaubnis reicht eben nicht.
Sagen die Deutschen.

Und genau das ist der springende Punkt seit Monaten: Eine gültige EU-Fahrerlaubnis reicht. Sagt der EuGH. Und die Argumente des EuGH halte ich für zutreffend.

@ Thommy Bumm: "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist eine Straftat. Durch das wiederholte Begehen von Straftaten ist zunächst mal nachgewiesen, daß Du es mit "Recht und Gesetz" nicht allzu genau nimmst.
Das ist eine innere Haltung. Und ob die noch besteht, sollte bei Dir mit einer MPU überprüft werden, der Du Dich nicht stellen wolltest. (Wir haben das hier alle verstanden. Daher höre bitte auf, uns die Ohren vollzuheulen ...)
Daß Du jetzt eine EU-Fahrerlaubnis hast, ändert sicher nichts an dieser Haltung - sodaß zunächst mal die Annahme, Du würdest es immer noch mit "Recht und Gesetz" nicht allzu genau nehmen, nachvollziehbar ist.

Für jemanden der die Rechtsposition vertritt, ein so wie von Dir erworbener EU-Führerschein sei sowieso illegal, wird sich daher niemals darauf einlassen, daß sich bei Dir persönlich ("Haltung, Gesinnung, Rechtstreue" - nenn´es wie Du willst) dadurch irgendetwas verbessert hätte. Eher noch wird angenommen, Du nämest es weiterhin nicht allzu genau mit Regeln, weshalb Du letztendlich ein Sicherheitsrisiko seiest ...

Ich weiss, daß das juristisch schwer zu packen und zu klären ist bzw. sein wird. Denn natürlich sagt so ohne Weiteres ja niemand, Dein Führerschein sei illegal erteilt, denn damit würde man ausländische Beamte nur brüskieren (ausser man bezichtigt Dich eines Betruges durch falsche Angaben).
Eher werden Artikel der EU-Führerscheinrichtlinie bemüht, stets in der Hoffnung diese im deutschen Sinne so auslegen zu dürfen, daß die vorher festgelegte Messlatte des Erfolges, nämlich die Nichtanerkennung, erreicht wird.
Also entspricht das in Deinem Fall gezeigte Verhalten dem tiefsten, inneren, deutschen Bedürfnis nach einer nochmaligen dezidierten Einzelabsegnung für alle EU-Führerscheine, die an ehemalige (in D) auffällige/ "vorbestrafte" Personen erteilt wurden. Zufällig ganz im Sinne von §28 Abs.5 FeV, der nach Ansicht mancher Bürokraten durch das EuGH-Urteil nicht tangiert wurde. (Was lächerlich sein dürfte ...)

Die Deutschen wollen nichts anderes, als für einen näher bezeichneten Personenkreis die Erteilungsvoraussetzungen gesondert überprüfen - ohne Prüfung verbunden mit automatischer Nichtanerkennung von EU-Führerscheinen.

Weshalb ich schlußendlich der Meinung bin, daß Deutschland vor dem EuGH verlieren wird. Bisher war die EuGH-Meinung dazu eindeutig ...


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Gast_charly68_*
Beitrag 23.08.2005, 09:18
Beitrag #525





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Dann soll der EUGH endlich zu Potte kommen, damit die deutsche Regierung/Gerichte und das deutsche Volk endlich weis/wissen wo der Hase lang läuft. Jedoch kann man davon ausgehen, daß die Umsetzung eines EUGH-Urteils in D dann noch einige Monate auf sich warten läßt.

Solange noch keine neuen Entscheidungen gefallen sind, drehen wir uns mit dieser Diskussion nur im Kreise.

Gruß
charly68
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Commodore25E
Beitrag 23.08.2005, 09:20
Beitrag #526


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Der EuGH wird bestimmt nicht von seiner Tagesordnung abweichen, um uns Klarheit zu verschaffen. Dieses Thema ist nämlich nur aus deutscher Sicht wichtig, Frankreich z.B. dürfte das herzlich wenig interessieren.

Und die Mühlen im EuGH arbeiten langsam und korrekt. Das kann noch Monate, wenn nicht sogar Jahre, dauern, bis hier eine Entscheidung gefällt ist.......


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Gast_charly68_*
Beitrag 23.08.2005, 09:24
Beitrag #527





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Zitat (Commodore25E @ 23.08.2005, 10:20)
Der EuGH wird bestimmt nicht von seiner Tagesordnung abweichen, um uns Klarheit zu verschaffen. Dieses Thema ist nämlich nur aus deutscher Sicht wichtig, Frankreich z.B. dürfte das herzlich wenig interessieren.

Und die Mühlen im EuGH arbeiten langsam und korrekt. Das kann noch Monate, wenn nicht sogar Jahre, dauern, bis hier eine Entscheidung gefällt ist.......

Bis der EUGH entscheidet ist vielleicht schon die dritte Führerscheinrichtlinie in Kraft.

Dann fängt das Spiel von vorne an.

Gruß
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RA XDiver
Beitrag 23.08.2005, 09:36
Beitrag #528


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Zitat
Dann fängt das Spiel von vorne an.


Angesichts des Richtlinienentwurfes wäre die richtige Formulierung wohl gewesen: Dann ist das Spiel eh aus. cool.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 23.08.2005, 09:42
Beitrag #529





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Zitat (RA XDiver @ 23.08.2005, 10:36)
Zitat
Dann fängt das Spiel von vorne an.


Angesichts des Richtlinienentwurfes wäre die richtige Formulierung wohl gewesen: Dann ist das Spiel eh aus. cool.gif



Diesen Satz meinte ich in Bezug auf die Altfälle nach alter Führerscheinrichtlinie.
Ich denke schon, daß das Ausstellungsdatum eines EU-FS zur entsprechenden Handhabung herangezogen wird.

Man kann doch nicht zum Beispiel am 01.01.06 die neue Rili in Kraft setzen und die bisher ausgestellten EU-FS für ungültig erklären.

Gruß
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Beitrag 23.08.2005, 10:06
Beitrag #530


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....jetzt bin ich aber verwirrt: Ich wollte grad meinen Antrag auf Wiedererteilung des D-FS stellen und anschließend ganz brav meine MPU machen (habe meinen Wohnsitz seit 2005 in Frankreich), bin also zur Verwaltung meiner ehemaligen Gemeinde in D (laut mehreren Postings hier soll ja JEDE untere Verwaltungsbehörde bei Wohnsitz im Ausland für die Beantragung zuständig sein) und die sagen doch glatt ich könne hier keine Wiedererteilung mehr beantragen, da ich in D keinen Wohnsitz mehr habe. Die Tante von der Gemeindeverwaltung hat sogar den FS-Mensch vom Landratsamt angerufen mit dem ich dann auch noch gesprochen habe. Aussage: Keine Wiedererteilung in D möglich ohne Wohnsitz in D. O-Ton: "wenden Sie sich an die französischen Behörden !"

Stimmt das und was ist dann mit der MPU ????

Merci für die Hilfe !
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Gast_charly68_*
Beitrag 23.08.2005, 10:28
Beitrag #531





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Zitat (non-jurist @ 23.08.2005, 11:06)
....jetzt bin ich aber verwirrt: Ich wollte grad meinen Antrag auf Wiedererteilung des D-FS stellen und anschließend ganz brav meine MPU machen (habe meinen Wohnsitz seit 2005 in Frankreich), bin also zur Verwaltung meiner ehemaligen Gemeinde in D (laut mehreren Postings hier soll ja JEDE untere Verwaltungsbehörde bei Wohnsitz im Ausland für die Beantragung zuständig sein) und die sagen doch glatt ich könne hier keine Wiedererteilung mehr beantragen, da ich in D keinen Wohnsitz mehr habe. Die Tante von der Gemeindeverwaltung hat sogar den FS-Mensch vom Landratsamt angerufen mit dem ich dann auch noch gesprochen habe. Aussage: Keine Wiedererteilung in D möglich ohne Wohnsitz in D. O-Ton: "wenden Sie sich an die französischen Behörden !"

Stimmt das und was ist dann mit der MPU ????

Merci für die Hilfe !

In Frankreich brauchst Du doch keine MPU machen.

Warum willst Du dann unbedingt einen deutschen EU-FS?

Ungekehrt sollte man aufgrund dieser Aussage einer Behörde meinen, daß die deutschen Behörden sich aus den Entscheidungen anderer Länder heraushalten sollten und nicht NUs und MPUs verhängen. Sondern diese Entscheidungen der Länder zu akzeptieren sind.


Gruß
charly68
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Uwe
Beitrag 23.08.2005, 10:33
Beitrag #532


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Damit er auch in Deutschland als Gast fahren darf wink.gif


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non-jurist
Beitrag 23.08.2005, 10:33
Beitrag #533


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weil´s mir mit dem ganzen NU-Kram irgendwie zu heiß ist, außerdem habe ich mich entsprechend auf die MPU vorbereitet und ich möchte einfach wieder einen "sauberen", d.h. verwaltungsmäßig korrekten D-Schein. Zum Thema NU für im angrenzenden Ausland lebende Deutsche ist ja das letzte Wort (leider) noch nicht gesprochen und vielleicht ziehe ich in 2-3 Jahren wieder nach D, dann käme die ganze MPU-Soße ja doch wieder.
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non-jurist
Beitrag 23.08.2005, 10:37
Beitrag #534


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Zitat (Uwe @ 23.08.2005, 11:33)
Damit er auch in Deutschland als Gast fahren darf wink.gif

nicht ganz korrekt: man fährt nicht als Gast, sondern ganz simpel als EU-Bürger im EU-Land. M.E. gibts nur Gäste, wenn die einen "ausserhalb-EU-FS" haben.
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Gast_charly68_*
Beitrag 23.08.2005, 10:40
Beitrag #535





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Zitat (non-jurist @ 23.08.2005, 11:33)
weil´s mir mit dem ganzen NU-Kram irgendwie zu heiß ist, außerdem habe ich mich entsprechend auf die MPU vorbereitet und ich möchte einfach wieder einen "sauberen", d.h. verwaltungsmäßig korrekten D-Schein. Zum Thema NU für im angrenzenden Ausland lebende Deutsche ist ja das letzte Wort (leider) noch nicht gesprochen und vielleicht ziehe ich in 2-3 Jahren wieder nach D, dann käme die ganze MPU-Soße ja doch wieder.

Wenn die 10 bzw. 15 Jahre der Verjährung rum sind, dürfen alte Akten nicht mehr bei einer Neubeantragung herangezogen werden.

Dies ist jedenfalls mein Wissensstand. Lasse mich gern von unseren Juristen eines Besseren belehren.

Wenn ich nach Spanien ziehe und den dortigen Lappen hole und keinen Wohnsitz in D mehr habe, dann darf ich als Gast in D fahren.

Wo liegt das Problem imit Frankreich ist es nicht anders.
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Uwe
Beitrag 23.08.2005, 10:45
Beitrag #536


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Zitat (charly68 @ 23.08.2005, 11:40)
Wenn ich nach Spanien ziehe und den dortigen Lappen hole und keinen Wohnsitz in D mehr habe, dann darf ich als Gast in D fahren.

Lies Dich einfach mal etwas mehr hier ein.

Erst einmal darf der in Spanaien Lebende hier tatsächlich mit dem EU-FS fahren. Hat er aber eine MPU-Auflage in Deutschland und die Führerscheinstelle bekommt Wind von seiner EU-Fahrerlaubnis, wird in vielen Fällen eine Nutzungsuntersagung auferlegt und der Spanier darf hier nicht mehr fahren sad.gif

Irgendwie muss es jedoch auch für ihn eine Möglichkeit geben, seine Eignung wieder herzustellen.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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non-jurist
Beitrag 23.08.2005, 10:47
Beitrag #537


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Ergänzung meiner Frage von oben (nach benutzen der Suchfunktion smile.gif):

§ 73 Abs. 3 FeV:

"Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig."

Müssen die mit Hinweis auf §73 Abs.3 FeV meinen Antrag auf Wiedererteilung bearbeiten (sprich: haben die sich eben nur dumm gestellt bzw. sind unwissend) ?
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Andreas
Beitrag 23.08.2005, 10:50
Beitrag #538


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Zitat (non-jurist @ 23.08.2005, 11:47)
Müssen die mit Hinweis auf §73 Abs.3 FeV meinen Antrag auf Wiedererteilung bearbeiten

Ja. cool.gif


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non-jurist
Beitrag 23.08.2005, 11:07
Beitrag #539


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so, grade noch mal mit dem zuständigen SB der FEB unter Hinweis auf §73 Abs.3 der FeV telefoniert (war der gleiche wie vorhin): Er steht nach wie vor auf dem Standpunkt, daß ohne Wohnsitz in D gar nix geht.

WATT NU ?
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Andreas
Beitrag 23.08.2005, 11:11
Beitrag #540


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Hast du schon mit dem Chef der FS-Stelle gesprochen? Ansonsten würde ich mich an die Aufsichtsbehörde wenden (i. d. R. Bezirksregierung).


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