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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat (Maulwurf @ 21.08.2005, 09:19) Warum nicht klare RichtLinien ? - 0,0%o, immer und überall. Dann würde ich schrecklich gern mal eine Erklärung dafür haben, wieso eine Null-Promille-Grenze vom alkoholisierten Fahren abhaltgen soll, eine 1,1- Promille-Grenze jedoch nicht davon, mit über 2 Promille durch die Gegend zu fahren. Wer versucht, sich mit zwei 0,4 Bier an die 0,5-Promille-Grenze heran zu trinken, mag ja manchmal scheitern, aber über 2 Promille werden aus den 2 Bier nun mal nicht. Keine Grenze hält Besoffene davon ab, das Kfz. zu benutzen. Diebstahl ist auch verboten. Immer und überall. Na und? -------------------- |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 45 Beigetreten: 11.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12049 ![]() |
Die 0,0%o-Lösung ist auf jeden Fall ehrlicher. Damit ist ganz klar: Wer trinkt, macht sich strafbar und verliert den Schein; ausserdem versicherungsrechtlich klarer.
0,5%o knapp zu unterschreiten erfordert dagegen schon einige "Übung" und ein profundes Wissen über Alkoholaufnahme, -Abbau und die Abhängigkeiten zum Körpergewicht. Selbst bei bester Berechnung kann es an "schlechten Tagen" trotzdem zu einer Fahruntauglichkeit kommen, da Hirn- und allgemeiner Stoffwechsel eben nicht so einfach feststellbar und einschätzbar sind. Ausserdem kann man auch mit "nur" 0,3%o schon den Schein verlieren und erheblichen Ärger beim Zurueckkriegen haben. Gibt es da irgendwelche allgemein verfügbaren Informationen zu ? Es geht hier nur um Grenzfälle, versehentliche Fälle. Dem Volltrunkenen ist ja sowieso nicht zu helfen ... Nimmt man denen den Schlüssel in der Kneipe ab, laufen die nach Hause und holen sich einen Reserveschlüssel, weil sie den Wagen nachts in der Garage haben wollen ... Da fehlen einem schlicht die Worte. Aber "zufällig" Angetrunkene wird es dann nicht mehr hinter dem Steuer geben, denn die (allermeisten!) werden sich an die 0,0%o-Grenze halten. -------------------- Die Dialektik des Widerspruchs: Ohne das Böse gewinnt das Gute nie.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat (Lexus @ 21.08.2005, 14:55) Die MPU-Kritiker sollten dabei auch bedenken, dass sich in den Irrtumsfällen die Psychologen zu Gunsten der Probanden geirrt, ihnen also ein positives Gutachten erstellt haben, dass sie eigentlich nicht verdient haben. Es geht nicht darum wer nun davon Profitiert oder wer der Verlierer ist, es geht viel mehr darum, das die MPU und vor allem der Psychologe mehr als nur in Frage zu stellen sind. Die einen packen die MPU obwohl sie durchfallen sollten, die anderen fallen durch und hätten bestehen sollen. Es geht aber um mehr als nur "wir haben dieses System halt mal" es geht um Existenzen die in dem einen Fall zu Unrecht zerstört werden und in dem anderen Fall wird die Allgemeinheit (Verkehrssicherheit) gefährdet. Eines muss klar sein, das nachgewiesene Kristallkugel MPU-Psychologen System das sich täglich einmal so oder so Irrt, kann und darf nicht der richtige Weg sein. Ich bin der Meinung sobald nur ein einziger zu Unrecht geopfert wird, sollte das Ganze abgeschafft werden. @Cornelius Lösungsansätze sind von vielen genannt worden, um ehrlich zu sein möchte ich mich da nicht soweit aus dem Fenster lehnen, doch eines erscheint mir schlüssiger als der MPU-Psychologe, wenn einer 1 Jahr Abstinenz (beim ersten mal) vor weisen kann, sollte das für einen zweite Chance genügen, ist doch völlig egal warum einer nicht zur Flasche greift, Hauptsache er tut es nicht und ob es dem einen oder anderen eine Lehre war, ist ein 20 Minuten Gespräch letztlich nicht in der Lage das eindeutig zu klären. Das wäre so als würden wir täglich Unschuldige für die Sache Opfern und gleichermaßen Täter einen Freibrief ausstellen. Ich denke die den EU-FS als Alternative gewählt haben, sind nicht bereit die Gefahr auf sich zunehmen, das durch ein Falsches Negatives MPU-Ergebnis die eigene Situation sich noch verschlechtert und Praktisch seine Ungeeignetheit selbst Attestiert. (/8Doc hat das gleiche früher schon passender Formuliert.) |
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#504
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat (Maulwurf @ 21.08.2005, 16:44) Dem Volltrunkenen ist ja sowieso nicht zu helfen ... Nimmt man denen den Schlüssel in der Kneipe ab, laufen die nach Hause und holen sich einen Reserveschlüssel, weil sie den Wagen nachts in der Garage haben wollen ... Da fehlen einem schlicht die Worte. Aber "zufällig" Angetrunkene wird es dann nicht mehr hinter dem Steuer geben, denn die (allermeisten!) werden sich an die 0,0%o-Grenze halten. Ganz deiner Meinung. In CZ ist die Grenze 0,0 |
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Wir können von den anderen Europäern gerade von den Südländern so viel lernen. Während wir uns mit irgendwelchen Ämtern wegen der Eignung rumschlagen müssen, liegen vor allem die Südländer schon in der Sonne & entspannen sich genüsslich.
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Zitat (Thommy Bumm @ 21.08.2005, 22:44) Während wir uns mit irgendwelchen Ämtern wegen der Eignung rumschlagen müssen Merkst Du eigentlich nicht, welchen Unsinn Du postest? In Fragen der Eignung (bezüglich FE-Fragen) ist Deine FE-Behörde zuständig. Btw nicht alle Südländer (zahlen dazu auch Bayern?) liegen ständig in der Sonne... Zitat (mirko1 @ 21.08.2005, 16:45) Ich bin der Meinung sobald nur ein einziger zu Unrecht geopfert wird, sollte das Ganze abgeschafft werden. Ganz Deiner Meinung. Alle im Inland lebenden sollte sofort der Nicht-D-EU-Schein abgenommen werden, sobald der erste, der mit einer Auslands-EU-FE einen Unfall verursacht. Problem gelöst? Ich glaube nicht .... Zitat warum einer nicht zur Flasche greift, Hauptsache er tut es nicht und ob es dem einen oder anderen eine Lehre war, ist ein 20 Minuten Gespräch letztlich nicht in der Lage das eindeutig zu klären. Wenn ich mein Leben tatsächlich geändert habe, kann ich dies dem Psychologen auch detailliert schildern. Dann dauert dieses Gespräch nicht nur 20 Minuten, sondern wie bei meiner letzten MPU 50 Minuten. Die Dame wollte nämlich wissen, warum, wann weshalb, unter welchen Umständen meine Abstinenz-Entscheidung gefallen ist, wie ich meine Lebenssituation zu stabilisieren suche etc .... Es ging da nicht um Leberwerte, sondern um meine tagtägliche Erfahrung. Diese Dame meinte zu mir : "Leberwerte kann jeder sammeln... nur die Wahrheit ist konkret". Recht hatte Sie. Es geht nicht um heilige Kühe, es geht um Sicherheit und Vertrauen. Auch wenn die Psyhologen manchmal "daneben liegen", meist im für die MPU-Absolventen im "besten Sinne", wenn man @Lexus folgen kann, handelt es sich doch um diplomierte Experten. Ich kann nicht verstehen, weshalb Auslands-EU-Erwerber den Vermittlern trauen, manche zuhause Steuerberater mit einem BWL-Studium trauen aber den Psychologen an den Karren urinieren wollen.... Aber dies alles ist ![]() Bentley (schaf,schaf, schaf) Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 22.08.2005, 08:23 |
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Zitat (Bentley222 @ 22.08.2005, 01:27) In Fragen der Eignung (bezüglich FE-Fragen) ist Deine FE-Behörde zuständig. Da fehlt leider der Nachsatz: , wenn sich nach der FE Erteilung neue Eignungszweifel ergeben ![]() |
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#508
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@Medusa: Siehe EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 1 - 10)
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#509
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@Bentley222
Ich finde Deine Meinung schon ziemlich radikal! Du scheinst Deine Meinung so dermaßen radikal zu vertreten, dass ich fest davon überzeugt bin, dass die MPU Dein Leben gerettet hat. Jetzt glaubst Du, dass das bei allen Betroffenen auch so sein muss. Bei Suchtmitteln mag das ja noch im Einzelfall zutreffen, aber nicht bei allen Betroffenen!!! ![]() Bei mir liegt jedenfalls keine Sucht vor, vor der ich geschützt werden muss. Bei mir waren es mindestens 2 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen, die zu Eignungszweifeln geführt haben. Mein maximaler Punktestand war bei 12 Punkten. Vorher hatte ich nie welche. Jetzt habe ich keine Punkte mehr & eine in ganz Europa gültige Fahrerlaubnis. Jetzt wurde mir genau diese Fahrerlaubnis wieder entzogen. Von der Fahrerlaubnisbehörde werde ich deswegen fälschlicher Weise auf eine Stufe mit Säufern & Junkies gestellt. Das alleine ist schon, in meinen Augen, eine üble Beleidigung. Ich werde beschuldigt eine übermäßige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu sein. Leider stimmt das auch, weil ich eine nicht enden wollende Wut auf diese Gesellschaft habe & mir jede Perspektive genommen wird. Diese Wut möchte ich auch nicht verbergen. Ich bin zwar selber Schuld, dass ich in diesen Mist geraten bin, aber ich bin nicht alleine Schuld, dass ich aus dieser Sch..ße nicht mehr raus komme! Mit dieser Einstellung werde ich ganz sicher meine Eignungszweifel in Deutschland nicht ausräumen können. ![]() PS: @Bentley222 Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber ist Dir mal irgendwie aufgefallen, dass es eine "Zitat"-Taste gibt? Ansonsten kannst Du den QUOTE-Text auch folgendermaßen ändern: 1. [QUOTE] 2. [QUOTE=] 3. [QUOTE=Bentley222 Geschrieben am: 22.08.2005, 01:27 ] 4. [QUOTE=Bentley222,22.08.2005, 01:27] Ergebnis: QUOTE (Bentley222 @ 22.08.2005, 01:27) -------------------- (\_/)
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Zitat (Bentley222 @ 22.08.2005, 01:27) ... handelt es sich doch um diplomierte Experten. Das ist richtig, es handelt es sich um "diplomierte Experten"!Diese "diplomierten Experten" irren sich bei 2 von 10 Fällen & lassen Rückfalltäter wieder auf die Straße los. Dann würde ich sagen, dass 3 von 10 Betroffenen von diesen "diplomierten Experten" als "ungeeignet" angesehen werden, obwohl sie "geeignet" sind. ![]() Das ist ein Verhältnis 5 zu 10! Das heißt, jeder 2. wird von diesen "diplomierten Experten" falsch eingeschätzt! Für solch ein grandioses Ergebnis braucht man nun wirklich keine "diplomierten Experten"! Solch ein Ergebnis schafft "jeder"! Das nennt man Zufall! ![]() Wer das verstanden hat, dem bleibt gar nichts anderes übrig, als diese "Glaskugel-Psychologie" zu umgehen. Mein Anwalt ist jedenfalls davon überzeugt, dass ich richtig liege, sonst würde er nicht das überwiegende Kostenrisiko für die Klage, zur Aufhebung der Nutzungsuntersagung, tragen. Er ist zwar ein netter Mensch, aber kein Idiot! ![]() ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 ![]() |
@ T.B.
Warten wir dein Urteil ab. Dann reden wir über Helden oder Idioten. EoD, Bentley |
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#512
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@Bentley222
Wer ist "T.B." & was heißt "EoD"? ![]() Gruß Thommy -------------------- (\_/)
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 45 Beigetreten: 11.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12049 ![]() |
T.B. ist "Thommy Bumm"sfiderall-lall-la - mithin Deine Wenigkeit und EoD heisst auf neudeutsch "Änd off disskaschen" - Bentley klingt sich endlich aus ...
War gar nicht so schwer, oder ?! Du schriebest: Zitat Jetzt wurde mir genau diese Fahrerlaubnis wieder entzogen. Von der Fahrerlaubnisbehörde werde ich deswegen fälschlicher Weise auf eine Stufe mit Säufern & Junkies gestellt. Das alleine ist schon, in meinen Augen, eine üble Beleidigung. Ich werde beschuldigt eine übermäßige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu sein. Leider stimmt das auch, weil ich eine nicht enden wollende Wut auf diese Gesellschaft habe & mir jede Perspektive genommen wird. Diese Wut möchte ich auch nicht verbergen. Ich bin zwar selber Schuld, dass ich in diesen Mist geraten bin, aber ich bin nicht alleine Schuld, dass ich aus dieser Sch..ße nicht mehr raus komme! Und da muss ich Dir ausnahmsweise mal Recht geben. (Nur zur Klarstellung: Ich bin nüchtern und trotz der vorgerückten Stunde hellwach... "präsenile Bettflucht" nennt man das wohl.) Psychologen haben - wie Pathologen übrigens auch - eine grunddeutsche Eigenschaft zu ihrer Profession erhoben: postmortale Klugscheisserei. Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, lässt sich herrlich über Verhinderungsmöglichkeiten fabulieren. Und daraus lassen sich wieder eine Reihe von Unterlassungssünden konstruieren, die man den Betroffenen dann vorwerfen kann. Der Phantasie sind dabei gar keine Grenzen gesetzt, weshalb man als Betroffener - einmal in diese Situation geraten - das Büssergewand gar nicht erst ausziehen muss ... Und genau deshalb kommt man aus dem Sch**ß nicht mehr heraus. Auch nicht so schwer ... Die einhergehende stillschweigende Verlängerung von Sperrfristen und Verboten ist quasi das staatliche Wohlwollen für diesen Zustand, der von Gerichten gerne mit dem Halbsatz "ist aus Gründen der Ordnung und Sicherheit der Sofortvollzug gerechtfertigt" quittiert wird. Herrlich, wie sie alle in einem Boot sitzen ... Der EuGH - einige Mitglieder des Clubs scheinen wohl aus einem anderen Kulturkreis zu kommen - sehen das weniger begeistert: Nach dem Ende der Sperrfrist darf jede zuständige EU-Behörde erteilen. Und, bei der Gelegenheit möchte ich noch darauf hinweisen, die Eignungsfrage ist mit ziemlicher Sicherheit - genau wie die Einhaltung sonstiger Erteilungsbedingungen (Stichwort: 185 Tage), Sache der erteilenden Behörde. Erst wenn nach der Erteilung neue Eignungszweifel auftauchen, werden die Deutschen wieder genussvoll vollstrecken dürfen. Die Lachsalven der Deutschen werden diesen noch im Halse stecken bleiben. Denn die EU-Kommission sieht das auch so. Und innerhalb der EU ist Deutschland so ziemlich das einzige Land, welches irgendwelchen Büromäusen und -hengsten gestattet, sich dermassen über Richtersprüche hinwegzusetzen, dass eine Sperrfrist locker verzehnfacht werden kann und EU-Kollegen brüskiert werden dürfen, dass es nur so kracht. Das wird ein hartes Stück Arbeit für die Politiker, das alles aufzudröseln und den EU-Mitentscheidern im Namen von Sicherheit und Ordnung eine neue EU-FS-Richtlinie abzuringen ... ... altes Prinzip: Hat man keine Lust, sich an die alte RiLi zu halten, muss eben eine neue her. Hilfsweise tut es auch die eine oder andere Bombe, damit Bürgerrechte kassiert werden können - irgendwas wird denen schon einfallen ... Nungut - jetzt haben wir alle fein über Gott und die Welt gelästert: Könnten wir nicht mal schweigend abwarten, was noch so alles vom EuGH beschlossen wird ? Den EU-FS geniessen und schweigen ... ![]() Fällt sehr schwer, ich weiss. Muss bei uns allen wohl der Ausdruck einer MPU-relevanten Charakterschwäche sein, dieser EuGH-Thread ... ![]() -------------------- Die Dialektik des Widerspruchs: Ohne das Böse gewinnt das Gute nie.
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#514
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Maulwurf @ 22.08.2005, 04:31) "Thommy Bumm"sfiderall-lall-la ![]() War eh nur ne hypothetische Frage! Zitat (Maulwurf @ 22.08.2005, 04:31) Und da muss ich Dir ausnahmsweise mal Recht geben. Ich glaube sowieso nicht, dass unsere Ansichten so weit auseinander liegen.Ich habe nur eine recht polarisierende Art mich auszudrücken. Zitat (Maulwurf @ 22.08.2005, 04:31) Psychologen haben - wie Pathologen übrigens auch - eine grunddeutsche Eigenschaft zu ihrer Profession erhoben: postmortale Klugscheißerei. ![]() Jedenfalls trifft das immer dann zu, wenn mir der Psycho-Doc meine persönlich gemachten Erfahrungen widerlegen will! Hier mal ein gedachtes Beispiel: Meine Frage an den Psycho-Doc: "Sind sie der Meinung, dass ich in Zukunft gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen werde?" Psycho-Doc: "Werden sie denn in Zukunft gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen?" Ich: "Meine Antwort spielt doch keine Rolle! Sie müssen mich doch begutachten!" Psycho-Doc: "So würde ich das nicht behaupten, aber ihr Charakter scheint noch nicht genug gefestigt zu sein!" Ich: "Ich habe ihnen eine klare Frage gestellt & sie geben mir solch eine Wischi-Waschi-Antwort!" Psycho-Doc: "Aber es ist zu befürchten, dass sie es mit rechtlichen Bestimmungen nicht so genau nehmen, wenn sie den Sinn nicht einsehen! Außerdem haben sie wieder einmal bewiesen, dass sie Problemen lieber aus dem Weg gehen (CZ-Führerschein), anstatt sich dem Problem zu stellen!" Ich: "Sagen sie Mal, wollen sie oder können sie meine klare Frage nicht verstehen?" Psycho-Doc: "Es ist zu befürchten, dass sie in Krisen-Situationen wieder gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen werden!" Meine Antwort an den Psycho-Doc: "Ich bin aber ½ Jahr mit meiner neuen CZ-Fahrerlaubnis gefahren, & habe nicht im Geringsten gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Ich habe noch nicht einmal mehr einen Strafzettel wegen Falschparken bekommen! Für mich ist das der klare Beweis, dass ich mich geändert habe!" Psycho-Doc: "Ich würde ihnen jedenfalls noch nicht die charakterliche Eignung bescheinigen!" Ich: "Erst sagen sie: "So würde ich das nicht behaupten, ..." & dann behaupten sie das genaue Gegenteil! Wie soll ich sie da ernst nehmen?" Psycho-Doc: "Ich würde hiermit sagen, das Gespräch ist beendet!" So oder ähnlich könnte so ein Psychogespräch bei mir stattfinden! Jedenfalls nehme ich dabei kein Blatt vor den Mund! So würde ich unter Garantie durchfallen! Jedenfalls ist mir dieses Affentheater keine 500,- €uro Wert! Ich lasse mich nicht zum Ar...kriecher machen! ![]() -------------------- (\_/)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
[Klugscheißermodus on]
Die Bedeutung von: "postmortaler Klugscheißerei" Postmortal: Lateinisch: post - nach; mors - Tod Mit dem Begriff postmortal kennzeichnet man alle Ereignisse, Veränderungen oder Prozesse, die zeitlich nach dem Tod eines Organismus stattfinden. Klugscheißer = Rechthaber, Besserwisser und Obergelehrter [Klugscheißermodus off] Das könnte man so deuten, dass der Psych-Doc sich am Lebensende eben geirrt hat, wenn ich, trotz seiner negativen Prognose, nicht rückfällig geworden bin. ![]() Aber vielleicht gebe ich mir, bei meinem verpfuschten Leben ohne Job & Führerschein, als Opa doch so richtig die Kante. Dann hat der Psycho-Doc sozusagen "postmortal" eben doch Recht gehabt. ![]() -------------------- (\_/)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
Seit mittlerweile mehreren Seiten wird hier über den Hintergrund der mpu diskutiert. Dies ist doch recht interessant und natürlich auch ein diskussionswürdiges Thema für das Verkehrsportal.
Allerdings wird das Topic EuGH-Urteil völlig verwässert. Neue User finden nicht mehr ihr eigentliches Anliegen, Anfragen gehen im mpu Wust unter. Daher möchte ich an dieser Stelle die mpu-Diskussion beenden. Weitere Diskussionen zu dem Thema sind erwünscht und können >>hier<< fortgeführt werden. Eine Absplittung der bisherigen Beiträge macht wenig Sinn, da in vielen Beiträgen doch Bezug auf das Topic genommen wurde und so der eigentliche Diskussionsfaden zu sehr unterbrochen wäre. Grüße, Uwe -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Danke Uwe für die sachliche Einschätzung, den zumindest hat sich in den letzten Seiten herausgestellt das wir uns einig sind das der MPU-Doc 2 mal von 10 Begutachtungen daneben liegt.
Das ist wichtig für uns EU-FS Besitzer, so liegt es klarer auf der Hand warum wir mitunter den EU-FS gemacht haben. |
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#518
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 22.08.2005, 02:50) Jetzt wurde mir genau diese Fahrerlaubnis wieder entzogen. Von der Fahrerlaubnisbehörde werde ich deswegen fälschlicher Weise auf eine Stufe mit Säufern & Junkies gestellt. Das alleine ist schon, in meinen Augen, eine üble Beleidigung. Ich werde beschuldigt eine übermäßige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu sein. Leider stimmt das auch, weil ich eine nicht enden wollende Wut auf diese Gesellschaft habe & mir jede Perspektive genommen wird. Diese Wut möchte ich auch nicht verbergen. @Thommy Warum schreibst du immer die Unwahrheit? Du kennst doch die konkrete Fragestellung der FE-Behörde an dein MPI. Wenn du nix mit Drogen und Alkohol zu tun hattest, vorher, dann steht da auch kein Wort drin, das dich mit Trinkern und Junkies auf eine Stufe stellt. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Ich könnte verstehen, wenn Thommy darauf abhebt, dass neben Missachternd er Straßenverkehrsbestimmungen auch Alkies und Junkies zu eienr MPU müssen. - Ein gefängnis enthält auch Betrüger, Mörder und Diebe. Deswegen wird ein Dieb doch auch nicht zum Mörder?
Es ist eben in D so, dass bestimmte Auffälligkeitstypen zur MPU müssen. Dazu gehört auch das von Thommy gezeigte Verhalten. Selbst wenn er es durch eine sehr eigenwillige Mentalität erst heraufbeschworen hatte. Normal wäre mit seinen Vertsößen allein nie zur MPU zitiert worden, lediglcih durhc sein verhalten darauf, dass liegenlassen, muss er nun zur MPU wie AUCH Junkies und Alkis. Aber eben nicht nur! Die Schwarz-Weiß-Malerei verbietet sich da, wo durch ihre Polarisierung Ansichten weniger hervorgehoben werden, sondern mit unzusammenhängemdem vermixt werden. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Gast_charly68_* |
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#520
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Hallo,
dann muss man halt die 10 jahre der alten Regleung bzw. 15 jahre nach der neuen Regelung abwarten. Solange man sich still verhält - nicht auffällt und kontrolliert wird - kann man nach dieser Zeit den Führerschein umschreiben lassen ohne jegliche Auflagen, da die alten Vergehenbei einer Umschreibung nicht mehr verwendet werden dürfen. Ich werde es jedenfalls so machen. So kann ich wenigstens im Eu-Ausland fahren und wieder Praxis sammeln. Gruß Karl-Heinz |
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#521
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (Lexus @ 21.08.2005, 15:01) Zitat (Maulwurf @ 21.08.2005, 09:19) Warum nicht klare RichtLinien ? - 0,0%o, immer und überall. Dann würde ich schrecklich gern mal eine Erklärung dafür haben, wieso eine Null-Promille-Grenze vom alkoholisierten Fahren abhaltgen soll, eine 1,1- Promille-Grenze jedoch nicht davon, mit über 2 Promille durch die Gegend zu fahren. Wer versucht, sich mit zwei 0,4 Bier an die 0,5-Promille-Grenze heran zu trinken, mag ja manchmal scheitern, aber über 2 Promille werden aus den 2 Bier nun mal nicht. Keine Grenze hält Besoffene davon ab, das Kfz. zu benutzen. Diebstahl ist auch verboten. Immer und überall. Na und? Es ist ja allgemein bekannt, daß Alkohol eine enthemmende Wirkung hat. Ein Beispiel: Ein 18-25 jähriger fährt mit seinem Auto in eine Disko mit dem festen Vorsatz nur 1 oder 2 Bier zu trinken um unter 0,5 oo/o Promille zu bleiben. Durch die Wirkung des Alkohols dieser 2 Biere wirft er aber seine guten Vorsätze über den Haufen, da die Riskobereitschaft steigt und er trinkt noch ein viertes oder fünftes usw. Fazit: Bei einer 0,00 o/oo Grenze hätte der im komplett nüchternen Zustand eigentlich sehr vernünftige Mensch sein Auto gleich zu Hause gelassen. ----------------------------------- ***** Anmerkung Moderator: Was bitte hat Dein Beitrag mit dem Thema EuGH-Urteil zu tun? Für MPU-Themen gibt es hier das MPU-Forum, nur wenige Beiträge weiter oben von mir verlinkt. Ich bitte dringend darum, beim Thema zu bleiben. Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 22.08.2005, 23:58 |
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#522
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Zitat (Lexus @ 22.08.2005, 22:58) Warum schreibst du immer die Unwahrheit? Zitat (corneliusrufus @ 22.08.2005, 23:23) Ich könnte verstehen, wenn Thommy darauf abhebt, dass neben Missachtend er Straßenverkehrsbestimmungen auch Alkies und Junkies zu einer MPU müssen. Ich will das mal klar stellen:Hier geht es um meinen subjektiven Eindruck, wie meine Nutzungsuntersagung formuliert wurde. Da wurde ich auf übelste Weise als nicht hinnehmbare Gefahr dargestellt, dem die Fahrerlaubnis, zur unmittelbaren Gefahrenabwehr, sofort entzogen werden muss. Bei Alkies & Junkies ist diese Formulierung zumindest nachvollziehbar. Aber bei mir war es nur Fahren ohne Fahrerlaubnis! Diese Gefahr besteht bei mir definitiv nicht mehr, weil ich ja jetzt eine gültige Fahrerlaubnis habe. Das paradoxe an der Sache ist, dass die Rückfallgefahr erst jetzt, durch die neue Entziehung, wieder gegeben ist. ![]() -------------------- (\_/)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 23.08.2005, 01:27) Das paradoxe an der Sache ist, dass die Rückfallgefahr erst jetzt, durch die neue Entziehung, wieder gegeben ist. Wieso?? Kannst Du Dich nicht beherrschen und ein FE-pflichtiges FZ stehen lassen?? Keine gute Charaktereigenschaft ![]() Irgendwie kann ich Deine Argumentation nicht nachvollziehen, Thommy Bumm. Und laßt uns bitte wieder zum topic zurückkehren, okay? Gruß Commo -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#524
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 45 Beigetreten: 11.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12049 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 23.08.2005, 01:27) Aber bei mir war es nur Fahren ohne Fahrerlaubnis! Diese Gefahr besteht bei mir definitiv nicht mehr, weil ich ja jetzt eine gültige Fahrerlaubnis habe. Nur eine gültige EU-Fahrerlaubnis reicht eben nicht. Sagen die Deutschen. Und genau das ist der springende Punkt seit Monaten: Eine gültige EU-Fahrerlaubnis reicht. Sagt der EuGH. Und die Argumente des EuGH halte ich für zutreffend. @ Thommy Bumm: "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist eine Straftat. Durch das wiederholte Begehen von Straftaten ist zunächst mal nachgewiesen, daß Du es mit "Recht und Gesetz" nicht allzu genau nimmst. Das ist eine innere Haltung. Und ob die noch besteht, sollte bei Dir mit einer MPU überprüft werden, der Du Dich nicht stellen wolltest. (Wir haben das hier alle verstanden. Daher höre bitte auf, uns die Ohren vollzuheulen ...) Daß Du jetzt eine EU-Fahrerlaubnis hast, ändert sicher nichts an dieser Haltung - sodaß zunächst mal die Annahme, Du würdest es immer noch mit "Recht und Gesetz" nicht allzu genau nehmen, nachvollziehbar ist. Für jemanden der die Rechtsposition vertritt, ein so wie von Dir erworbener EU-Führerschein sei sowieso illegal, wird sich daher niemals darauf einlassen, daß sich bei Dir persönlich ("Haltung, Gesinnung, Rechtstreue" - nenn´es wie Du willst) dadurch irgendetwas verbessert hätte. Eher noch wird angenommen, Du nämest es weiterhin nicht allzu genau mit Regeln, weshalb Du letztendlich ein Sicherheitsrisiko seiest ... Ich weiss, daß das juristisch schwer zu packen und zu klären ist bzw. sein wird. Denn natürlich sagt so ohne Weiteres ja niemand, Dein Führerschein sei illegal erteilt, denn damit würde man ausländische Beamte nur brüskieren (ausser man bezichtigt Dich eines Betruges durch falsche Angaben). Eher werden Artikel der EU-Führerscheinrichtlinie bemüht, stets in der Hoffnung diese im deutschen Sinne so auslegen zu dürfen, daß die vorher festgelegte Messlatte des Erfolges, nämlich die Nichtanerkennung, erreicht wird. Also entspricht das in Deinem Fall gezeigte Verhalten dem tiefsten, inneren, deutschen Bedürfnis nach einer nochmaligen dezidierten Einzelabsegnung für alle EU-Führerscheine, die an ehemalige (in D) auffällige/ "vorbestrafte" Personen erteilt wurden. Zufällig ganz im Sinne von §28 Abs.5 FeV, der nach Ansicht mancher Bürokraten durch das EuGH-Urteil nicht tangiert wurde. (Was lächerlich sein dürfte ...) Die Deutschen wollen nichts anderes, als für einen näher bezeichneten Personenkreis die Erteilungsvoraussetzungen gesondert überprüfen - ohne Prüfung verbunden mit automatischer Nichtanerkennung von EU-Führerscheinen. Weshalb ich schlußendlich der Meinung bin, daß Deutschland vor dem EuGH verlieren wird. Bisher war die EuGH-Meinung dazu eindeutig ... -------------------- Die Dialektik des Widerspruchs: Ohne das Böse gewinnt das Gute nie.
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Gast_charly68_* |
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#525
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Dann soll der EUGH endlich zu Potte kommen, damit die deutsche Regierung/Gerichte und das deutsche Volk endlich weis/wissen wo der Hase lang läuft. Jedoch kann man davon ausgehen, daß die Umsetzung eines EUGH-Urteils in D dann noch einige Monate auf sich warten läßt.
Solange noch keine neuen Entscheidungen gefallen sind, drehen wir uns mit dieser Diskussion nur im Kreise. Gruß charly68 |
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#526
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Der EuGH wird bestimmt nicht von seiner Tagesordnung abweichen, um uns Klarheit zu verschaffen. Dieses Thema ist nämlich nur aus deutscher Sicht wichtig, Frankreich z.B. dürfte das herzlich wenig interessieren.
Und die Mühlen im EuGH arbeiten langsam und korrekt. Das kann noch Monate, wenn nicht sogar Jahre, dauern, bis hier eine Entscheidung gefällt ist....... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Gast_charly68_* |
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#527
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Zitat (Commodore25E @ 23.08.2005, 10:20) Der EuGH wird bestimmt nicht von seiner Tagesordnung abweichen, um uns Klarheit zu verschaffen. Dieses Thema ist nämlich nur aus deutscher Sicht wichtig, Frankreich z.B. dürfte das herzlich wenig interessieren. Und die Mühlen im EuGH arbeiten langsam und korrekt. Das kann noch Monate, wenn nicht sogar Jahre, dauern, bis hier eine Entscheidung gefällt ist....... Bis der EUGH entscheidet ist vielleicht schon die dritte Führerscheinrichtlinie in Kraft. Dann fängt das Spiel von vorne an. Gruß charly68 |
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#528
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Zitat Dann fängt das Spiel von vorne an. Angesichts des Richtlinienentwurfes wäre die richtige Formulierung wohl gewesen: Dann ist das Spiel eh aus. ![]() -------------------- |
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Gast_charly68_* |
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#529
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Zitat (RA XDiver @ 23.08.2005, 10:36) Zitat Dann fängt das Spiel von vorne an. Angesichts des Richtlinienentwurfes wäre die richtige Formulierung wohl gewesen: Dann ist das Spiel eh aus. ![]() Diesen Satz meinte ich in Bezug auf die Altfälle nach alter Führerscheinrichtlinie. Ich denke schon, daß das Ausstellungsdatum eines EU-FS zur entsprechenden Handhabung herangezogen wird. Man kann doch nicht zum Beispiel am 01.01.06 die neue Rili in Kraft setzen und die bisher ausgestellten EU-FS für ungültig erklären. Gruß charly68 |
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....jetzt bin ich aber verwirrt: Ich wollte grad meinen Antrag auf Wiedererteilung des D-FS stellen und anschließend ganz brav meine MPU machen (habe meinen Wohnsitz seit 2005 in Frankreich), bin also zur Verwaltung meiner ehemaligen Gemeinde in D (laut mehreren Postings hier soll ja JEDE untere Verwaltungsbehörde bei Wohnsitz im Ausland für die Beantragung zuständig sein) und die sagen doch glatt ich könne hier keine Wiedererteilung mehr beantragen, da ich in D keinen Wohnsitz mehr habe. Die Tante von der Gemeindeverwaltung hat sogar den FS-Mensch vom Landratsamt angerufen mit dem ich dann auch noch gesprochen habe. Aussage: Keine Wiedererteilung in D möglich ohne Wohnsitz in D. O-Ton: "wenden Sie sich an die französischen Behörden !"
Stimmt das und was ist dann mit der MPU ???? Merci für die Hilfe ! |
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Gast_charly68_* |
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#531
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Zitat (non-jurist @ 23.08.2005, 11:06) ....jetzt bin ich aber verwirrt: Ich wollte grad meinen Antrag auf Wiedererteilung des D-FS stellen und anschließend ganz brav meine MPU machen (habe meinen Wohnsitz seit 2005 in Frankreich), bin also zur Verwaltung meiner ehemaligen Gemeinde in D (laut mehreren Postings hier soll ja JEDE untere Verwaltungsbehörde bei Wohnsitz im Ausland für die Beantragung zuständig sein) und die sagen doch glatt ich könne hier keine Wiedererteilung mehr beantragen, da ich in D keinen Wohnsitz mehr habe. Die Tante von der Gemeindeverwaltung hat sogar den FS-Mensch vom Landratsamt angerufen mit dem ich dann auch noch gesprochen habe. Aussage: Keine Wiedererteilung in D möglich ohne Wohnsitz in D. O-Ton: "wenden Sie sich an die französischen Behörden !" Stimmt das und was ist dann mit der MPU ???? Merci für die Hilfe ! In Frankreich brauchst Du doch keine MPU machen. Warum willst Du dann unbedingt einen deutschen EU-FS? Ungekehrt sollte man aufgrund dieser Aussage einer Behörde meinen, daß die deutschen Behörden sich aus den Entscheidungen anderer Länder heraushalten sollten und nicht NUs und MPUs verhängen. Sondern diese Entscheidungen der Länder zu akzeptieren sind. Gruß charly68 |
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#532
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Damit er auch in Deutschland als Gast fahren darf
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#533
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 14.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8377 ![]() |
weil´s mir mit dem ganzen NU-Kram irgendwie zu heiß ist, außerdem habe ich mich entsprechend auf die MPU vorbereitet und ich möchte einfach wieder einen "sauberen", d.h. verwaltungsmäßig korrekten D-Schein. Zum Thema NU für im angrenzenden Ausland lebende Deutsche ist ja das letzte Wort (leider) noch nicht gesprochen und vielleicht ziehe ich in 2-3 Jahren wieder nach D, dann käme die ganze MPU-Soße ja doch wieder.
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#534
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 14.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8377 ![]() |
Zitat (Uwe @ 23.08.2005, 11:33) Damit er auch in Deutschland als Gast fahren darf ![]() nicht ganz korrekt: man fährt nicht als Gast, sondern ganz simpel als EU-Bürger im EU-Land. M.E. gibts nur Gäste, wenn die einen "ausserhalb-EU-FS" haben. |
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Gast_charly68_* |
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#535
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Zitat (non-jurist @ 23.08.2005, 11:33) weil´s mir mit dem ganzen NU-Kram irgendwie zu heiß ist, außerdem habe ich mich entsprechend auf die MPU vorbereitet und ich möchte einfach wieder einen "sauberen", d.h. verwaltungsmäßig korrekten D-Schein. Zum Thema NU für im angrenzenden Ausland lebende Deutsche ist ja das letzte Wort (leider) noch nicht gesprochen und vielleicht ziehe ich in 2-3 Jahren wieder nach D, dann käme die ganze MPU-Soße ja doch wieder. Wenn die 10 bzw. 15 Jahre der Verjährung rum sind, dürfen alte Akten nicht mehr bei einer Neubeantragung herangezogen werden. Dies ist jedenfalls mein Wissensstand. Lasse mich gern von unseren Juristen eines Besseren belehren. Wenn ich nach Spanien ziehe und den dortigen Lappen hole und keinen Wohnsitz in D mehr habe, dann darf ich als Gast in D fahren. Wo liegt das Problem imit Frankreich ist es nicht anders. |
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Zitat (charly68 @ 23.08.2005, 11:40) Wenn ich nach Spanien ziehe und den dortigen Lappen hole und keinen Wohnsitz in D mehr habe, dann darf ich als Gast in D fahren. Lies Dich einfach mal etwas mehr hier ein. Erst einmal darf der in Spanaien Lebende hier tatsächlich mit dem EU-FS fahren. Hat er aber eine MPU-Auflage in Deutschland und die Führerscheinstelle bekommt Wind von seiner EU-Fahrerlaubnis, wird in vielen Fällen eine Nutzungsuntersagung auferlegt und der Spanier darf hier nicht mehr fahren ![]() Irgendwie muss es jedoch auch für ihn eine Möglichkeit geben, seine Eignung wieder herzustellen. -------------------- |
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Ergänzung meiner Frage von oben (nach benutzen der Suchfunktion
![]() § 73 Abs. 3 FeV: "Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig." Müssen die mit Hinweis auf §73 Abs.3 FeV meinen Antrag auf Wiedererteilung bearbeiten (sprich: haben die sich eben nur dumm gestellt bzw. sind unwissend) ? |
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#538
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Zitat (non-jurist @ 23.08.2005, 11:47) Müssen die mit Hinweis auf §73 Abs.3 FeV meinen Antrag auf Wiedererteilung bearbeiten Ja. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#539
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 14.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8377 ![]() |
so, grade noch mal mit dem zuständigen SB der FEB unter Hinweis auf §73 Abs.3 der FeV telefoniert (war der gleiche wie vorhin): Er steht nach wie vor auf dem Standpunkt, daß ohne Wohnsitz in D gar nix geht.
WATT NU ? |
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#540
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Hast du schon mit dem Chef der FS-Stelle gesprochen? Ansonsten würde ich mich an die Aufsichtsbehörde wenden (i. d. R. Bezirksregierung).
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#541
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Zitat (RA XDiver @ 23.08.2005, 10:36) Angesichts des Richtlinienentwurfes wäre die richtige Formulierung wohl gewesen: Dann ist das Spiel eh aus. ![]() FS-Richtline hin oder Herr auch wenn diese in Kraft tritt, wird der Eugh ein Urteil im Aut-Fall sprechen. Sollte das Urteil im Gegensatz zur Richtline stehen, muss die Richtline geändert werden und nicht das Urteil. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Sollte das Urteil im Gegensatz zur Richtline stehen, muss die Richtline geändert werden und nicht das Urteil. Bitte?????? Kann es sein, dass Du die Kompetenzen des EuGH um ein Vielfaches überschätzt? Wer hat Dich denn auf den Trichter gebracht? Der EuGH ist bei seiner Entscheidungsfindung an eben diese richtlinie gebunden, nicht umgekehrt.... ![]() Wenn die 3. FS-RiLi in der geplanten Form vor einer Entscheidung in Kraft tritt, dann wird de EuGH tatsächlich nicht mehr in der, hier gewünschten Form, entscheiden. Dann muss eine Anerkennung nämlich nicht mehr erfolgen, wenn die FE entzogen war. Mithin wäre das schöne Geschäft des FS-Tourismus tot. Ich empfehle die Lektüre des Entwurfes, insbesondere der dortigen Nummern 47 und 49. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
![]() Typisch Bürokraten: Führerscheintourismus. Es gibt auch Auto- Zigaretten- und was weiß ich Tourismus. Wurde uns die EU und der Teuro nicht mit diesen Argumenten verkauft? ![]() Herr die Geister die ich rief werd ich nicht mehr los. -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 23.08.2005, 12:14) Zitat Sollte das Urteil im Gegensatz zur Richtline stehen, muss die Richtline geändert werden und nicht das Urteil. Bitte?????? Kann es sein, dass Du die Kompetenzen des EuGH um ein Vielfaches überschätzt? Wer hat Dich denn auf den Trichter gebracht? Der EuGH ist bei seiner Entscheidungsfindung an eben diese richtlinie gebunden, nicht umgekehrt.... ![]() Wenn die 3. FS-RiLi in der geplanten Form vor einer Entscheidung in Kraft tritt, dann wird de EuGH tatsächlich nicht mehr in der, hier gewünschten Form, entscheiden. Ich empfehle die Lektüre des Entwurfes, insbesondere der dortigen Nummern 47 und 49. Dann muss eine Anerkennung nämlich nicht mehr erfolgen, wenn die FE entzogen war. Mithin wäre das schöne Geschäft des FS-Tourismus tot. das trifft aber nicht auf die bereits erteilten FE zu,sondern auf die die dann einen eu-FE neu machen wollen ![]() |
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#545
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat das trifft aber nicht auf die bereits erteilten FE zu,sondern auf die die dann einen eu-FE neu machen wollen Was abzuwarten wäre...... ![]() -------------------- |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 14.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8377 ![]() |
...nochwas, was mich stutzig macht:
Nachdem ich mehrere FEB´s abtelefoniert habe ergibt sich folgendes Bild: ALLE sagen, ich als Wohnsitzausländer könne meinen FS in D gar nicht wieder beantragen, sondern ich müsse erst in meinem Wohnsitzland Frankreich einen FS machen, den ich dann in D bestätigen (sprich FE für D einholen) lassen muss. Ist das wirklich so ? Werde ich also gezwungen einen EU-FS im Ausland zu machen ? Und vor allen Dingen: warum muß ich dann einen FS komplett neu machen, mein FE-Entzug ist längst noch keine 2 Jahre her ? |
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#547
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Zitat (non-jurist @ 23.08.2005, 13:24) ALLE sagen, ich als Wohnsitzausländer könne meinen FS in D gar nicht wieder beantragen, sondern ich müsse erst in meinem Wohnsitzland Frankreich einen FS machen, den ich dann in D bestätigen (sprich FE für D einholen) lassen muss. Ist das wirklich so ? Das ist richtig, wenn dein Wohnsitz in Frankreich ist dann mußt du nach der EU-Führerscheinrichtlinie auch dort deinen FS beantragen. Lediglich wenn es um eine evtl. Fahrberechtigung für Deutschland ginge, wäre jede deutsche FS-Stelle zuständig. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_charly68_* |
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#548
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Zitat (non-jurist @ 23.08.2005, 13:24) ...nochwas, was mich stutzig macht: Nachdem ich mehrere FEB´s abtelefoniert habe ergibt sich folgendes Bild: ALLE sagen, ich als Wohnsitzausländer könne meinen FS in D gar nicht wieder beantragen, sondern ich müsse erst in meinem Wohnsitzland Frankreich einen FS machen, den ich dann in D bestätigen (sprich FE für D einholen) lassen muss. Ist das wirklich so ? Werde ich also gezwungen einen EU-FS im Ausland zu machen ? Und vor allen Dingen: warum muß ich dann einen FS komplett neu machen, mein FE-Entzug ist längst noch keine 2 Jahre her ? dann must Du deinen Wohnsitz wieder nach D verlegen und die MPU machen. Dann geht es wieder. |
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#549
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@non-jurist: Ich bin auhc kein Jurist. Ich sehe die Sache irgendwo dazwischen.
Ich nehme an, Du möchtest legal und ohne Risiko des Entzuges bzw. einer Nutzungsentsagung mit einem (beliebigen) FS wieder in D fahren dürfen. Ich gehe weiterhin davon aus, Dass Du derzeit keinerlei Fahrerlaubnis hast. Also weder deutsche noch eine (beliebige) ausländische. Dann hat zunächst einmal die FEB in D recht, wenn siesagt, Du wohnst nicht mehr in D. Bitte wende Dich an die zuständige Auslandsbehörde in Deinem Wohnsitzland. Danach müßtest Du in Frankreich den französichen EU-FS erweben. Nach den bestimmungen Frankreichs. Mit diesem dürftest Du bis zu einer NU in D fahren. Doch Du möchtest ja keine NU in D für den EI-FS erhalten. Daher kannst Du Dich DANN (nach Erhalt des EU-FS) an eine eliebige deutsche FEB wenden. Diese muss dann die Fragestellung für die MPU formulieren. Und dann nach bestandener MPU wird Sie Dir bestätigen, dass Du in D mit dem französichen EU-FS fahren darfst, ohne eine NU zu erhalten. Wenn Du dann wieder nach D ziehst, wird Dir der französiche EU-FS in einen deutschen FS umgeschrieben auf Wunsch. Das bräuchtest Du jedoch noch nciht einmal tun. Abwandlung in der Ausganslage: Du hast bereits einen beliebigen EU-FS, bsp. den französischen. Dann kannst Du gleich unter Hinweis auf § 73 die FEB dazu bringen, Dir den Weg zur MPU zu bahnen. Was nciht geht: Du kannst von Frankreich aus nicht eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Der Weg geht immer erst über eine ausländische Fahrerlaubnis. Wenn Du unbedingt als erstes eine deutsche Fahrerlaubnis machen möchtest, so musst Du m.E. nach Deutschland zurück umziehen. Diese deutsche FE wäre dann für Frankreich (falls Du nochmals zurückziehst) dann eben ein deutscher EU-FS. Die Sachlage ist jedoch nicht befriedigend gelöst. Wenn, ganz gernerll gesprochen, ein Deutscher dann im Ausland eine FE beantragt, das dortige Ausstellerland vorher (wegen wahrheitsgemäßer Angaben) eine gesonderte Eignungsprüfung fordert, man die besteht und dann den dortigen EU-FS erhält, dann wird in D wahrscheinlcih immer ncoh auf einer deutschen MPU bestaden werden. Dieses problem könte man m.E. gerade in Österreich haben. Die fordern eine MPU. Die wird bestanden. Aut-EU-FS wird erteilt. Und dann? Die österreichíschen MPUI sind nciht in D akkreditiert. Sie könnten sich zwar akkreditieren, doch dafür müssten zwei Leiter zuvor in deutschen MPI gearbeitet haben. Ich meine, in diesem Fall ginge D zu weit. Nun gut, dieser Fall stellt sich noch nicht. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#550
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 23.08.2005, 12:14) Bitte?????? Wenn die 3. FS-RiLi in der geplanten Form vor einer Entscheidung in Kraft tritt, dann wird de EuGH tatsächlich nicht mehr in der, hier gewünschten Form, entscheiden. Dann muss eine Anerkennung nämlich nicht mehr erfolgen, wenn die FE entzogen war. Mithin wäre das schöne Geschäft des FS-Tourismus tot. Thor hat es schon gesagt, dann Entscheidt der Eugh den Aut-Fall in Bezug auf die schon erteilten. Willst du etwa sagen das der Eugh den Aut Fall nicht entscheidet so wie er vorliegt? ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 11:42 |