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#551
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Willst du etwa sagen das der Eugh den Aut Fall nicht entscheidet so wie er vorliegt? Wenn -und ich sage ausdrücklich wenn- die RiLi vor einer Entscheidung in kraft tritt, darf der EuGH darüber entsprechend gar nicht mehr entscheiden. Dann kann er höchstens die damalige Rechtswidridrigkeit feststellen. Enscheidet er dennoch, so müssten die Vorlagefragen im Sinne Deutschlands beantwortet werden, da dann, nach neuer Rechtslage, ein eben solches Vorgehn rechtmäßig ist. Daraus resultiert aber keine rechtlich relevante Folge, da dann zum Entscheidungszeitpunkt die Rechtslage anders ist und somit die Vorlagefrage überholt ist. Bei einer Klage müsste man selbige entsprechend auf Feststellung umstellen, da das Klageziel nicht mehr erreicht werden könnte. Ohne Umstellung wäre eine Klage also abweisungsreif. -------------------- |
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#552
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat (corneliusrufus @ 23.08.2005, 13:55) Die Sachlage ist jedoch nicht befriedigend gelöst. Wenn, ganz gernerll gesprochen, ein Deutscher dann im Ausland eine FE beantragt, das dortige Ausstellerland vorher (wegen wahrheitsgemäßer Angaben) eine gesonderte Eignungsprüfung fordert, man die besteht und dann den dortigen EU-FS erhält, dann wird in D wahrscheinlcih immer ncoh auf einer deutschen MPU bestaden werden. Dieses problem könte man m.E. gerade in Österreich haben. Die fordern eine MPU. Die wird bestanden. Aut-EU-FS wird erteilt. Und dann? Die österreichíschen MPUI sind nciht in D akkreditiert. Sie könnten sich zwar akkreditieren, doch dafür müssten zwei Leiter zuvor in deutschen MPI gearbeitet haben. Ich meine, in diesem Fall ginge D zu weit. Nun gut, dieser Fall stellt sich noch nicht. Liebe Greet-Ings, Cornelius @Cornelius na da bist du mal richtig daneben, nicht mit deiner Ausführung dem Stimme ich zu, sondern dieser Fall wie du ihn beschrieben hast, ist gerade beim EUGH vorgelegt vom VG München (juli/05). Das nennt man ein Eigentor Cornelius *g* Noch nie was vom AUT-FALL gehört? |
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#553
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 14.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8377 ![]() |
@corneliusrufus
Merci vielmals für Deine Antwort. Allerdings ist die Sache schon recht grotesk. Wenn ich mich wieder in D anmelde um das hiesige Prozedere zu durchlaufen bin ich ja wieder von der 185-Tage-Regelung betroffen, sprich ich könnte meine FE erst dann wiedererhalten (meine Sperrfrist endet im September). Im deutschen Wiedererteilungsantrag wird zumindest ein abweichender Wohnsitz in den letzten 185 Tage erfragt....Anscheinend werden einem auch Knüppel zwischen die Beine geworfen selbst wenn man ganz brav zur MPU will... Sorry, aber dafür fallen mir tatsächlich nur 3 Vokabeln ein: bizarr, absurd, grotesk |
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#554
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat Bei einer Klage müsste man selbige entsprechend auf Feststellung umstellen, da das Klageziel nicht mehr erreicht werden könnte. Ohne Umstellung wäre eine Klage also abweisungsreif. Na immer ruhig Blut RAXdiver, das wollen wir doch nicht das die Aut-Fall Klage abgewiesen wird oder? ![]() |
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#555
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 14.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8377 ![]() |
nochmal konkret gefragt:
gilt die 185-Tage-Regelung auch bei Wiedererteilung des FS in D, wenn man zwischenzeitlich (dh. zwischen TF und Ende Sperrfrist) seinen Wohnsitz im EU-Ausland hatte ????? |
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#556
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Zitat (non-jurist @ 23.08.2005, 13:24) Werde ich also gezwungen einen EU-FS im Ausland zu machen? Und vor allen Dingen: warum muss ich dann einen FS komplett neu machen, mein FE-Entzug ist längst noch keine 2 Jahre her? Warum neu machen?Einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Frankreich reicht doch vollkommen aus! Die wird dann aufgrund der angeforderten deutschen Akte wiedererteilt. Es gibt kein Gesetz was es verbietet die deutsche Akte nach Frankreich zu schicken. ![]() -------------------- (\_/)
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#557
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Zitat Na immer ruhig Blut RAXdiver, das wollen wir doch nicht das die Aut-Fall Klage abgewiesen wird oder? Das ist keine Klage, sondern ein Vorlagebeschluss...... ![]() -------------------- |
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#558
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Doch, @mirko1, auf den AUT-Fall habe ich - ohne Nennung - abgehoben. Ichahbe lediglich auf eine inhaltliche Problematik hingewisen. rein formal handelt D richtig. Ggf. sogar inhaltlich.
Ein Eigentor sehe ich nciht. Ich "spiele" nicht, daher auch nicht um "Erfolg". Sondern ich bilde mir meine Meinung, vertrete die. Inhaltlich halte ich das Vorgehen von D - bestätigt durch den ausgearbeiteten Entwurf der EU-FS-RiLi (NOVEMBER 2004!) auch für richtig. In einzelnen Fällen habe ich damit Probleme. Das ist jedoch nichts neues. Ich kann ziemlich gut zwischen Sonderfällen und regelmäßigen, typisierten Fällen unterscheiden. Ich denke, Du auch, mirko1. Auf den Punkt: Führerscheintourismus nein, da sind die deutschen Reglungen richtig. Für die Fälle, die sinnvoll eine Eignung hergestellt haben, da finde ich die deutschen Regeln zu eng. Im Zweifel bin ich jedoch dafür, erstmal eine Eignungsfeststellung zu hinterfragen. Eine Begründung habe cih im Thread über die Sinnhaftigkeit einer MPU gegeben. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#559
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 14.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8377 ![]() |
@thommy bumm
neenee, Wiedererteilung in einem anderen EU-Land geht m.E. nicht. Sonst hätten ja deutsche CZ- und PL-FS-Inhaber auch nur dort eine "Wiedererteilung" beantragen müssen und keine Fahrprüfung etc machen müssen. |
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#560
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Zitat (Andreas @ 23.08.2005, 11:50) Zitat (non-jurist @ 23.08.2005, 11:47) Müssen die mit Hinweis auf §73 Abs.3 FeV meinen Antrag auf Wiedererteilung bearbeiten? Ja. ![]() Zitat (Andreas @ 23.08.2005, 13:36) Das ist richtig, wenn dein Wohnsitz in Frankreich ist dann musst du nach der EU-Führerscheinrichtlinie auch dort deinen FS beantragen. Lediglich wenn es um eine evtl. Fahrberechtigung für Deutschland ginge, wäre jede deutsche FS-Stelle zuständig. So verstehe ich das aber auch!Aber der § 73 FeV ist diesbezüglich schon sehr missverständlich formuliert! ![]() -------------------- (\_/)
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#561
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Ich bin mir jetzt nciht so sicher. Die 185 Tage Regelung galt die nicht für die Anerkennung des Erwerbs eines AUSLÄNDISCHEN (EU-FS) durch D? Wenn Du wieder in D wohnst, dann müsstest Du doch sofort wieder eine FE beantragen können. Denn diese ist ja dann nicht ausländisch.
Zitat § 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland (1) Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - bei fehlenden beruflichen Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. Die Voraussetzung entfällt, wenn sich der Bewerber zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in einem solchen Staat aufhält. (2) Bewerber, die bislang ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten und die sich ausschließlich zum Zwecke des Besuchs einer Hochschule oder Schule in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhalten, behalten ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland. (3) Bewerber, die bislang ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum hatten und die sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland aufhalten, begründen keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland. Ihnen wird die Fahrerlaubnis erteilt, wenn die Dauer des Aufenthaltes mindestens sechs Monate beträgt. Zunächst hast Du einen grundsätzlichen Anspruch auf Erteilung. Der wird durch die 185-Tage-regelung erschwert. Nun soltest Du die Annahme jedoch auch anders erreichen können. Ohne die 185 tage. Weise die FEB daraufhin, dass dieses eine nicht abschließemnde Möglichkeit sei. Du bist jemand, der aus beruflichen Gründen (bsp. Gewinnung von Auslandserfahrung im ausgeübten Beruf und durchaus auch privat veranlasst, also nicht durch einen Arbeitgeber) im Inland seinen generellen Lebensmittelpunkt behalten hat. Ich bin mir nicht sicher, ob das einer juristischen Prüfung standhält. Jedoch könnte ich mir sonst eine Diskriminierung als Inländer vorstellen. Du sollst 185 Tage warten, während ein deutscher und Inlander das nicht benötigt. Die 185 Tage Regleung soll doch Ausländer fahrerlaubnisrechtlcih zu Inländern machen. Einem Deutchen im Inland den Inländerstatus abzuerkennen wollen, wäre eine Diskriminierung und würde ggf. gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Gast_charly68_* |
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#562
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Zitat (non-jurist @ 23.08.2005, 18:11) @thommy bumm neenee, Wiedererteilung in einem anderen EU-Land geht m.E. nicht. Sonst hätten ja deutsche CZ- und PL-FS-Inhaber auch nur dort eine "Wiedererteilung" beantragen müssen und keine Fahrprüfung etc machen müssen. Doch zum Beispiel in Spanien. Dort ist die MPU nicht bekannt und nach Ablauf der Sperrfrist wird der Führerschein anhand der deutschen Akte wieder erteilt. Dies ist mit dem Kapper-Urteil dort die Grundlage. Gruß charly68 |
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Der Begriff Wiedererteilung ist nicht geregelt. Es gibt nur den Begriff Erteilung bzw. Erneuerung.
Wennn nach einem Entzug wieder eine FE erteilt wird, dann könnte man sprachlich durchaus von einer Wiedererteilung sprechen. Rechtlich wird die Fahrerlaubnis wieder neu-erteilt, erneuert. Bisweilen kann die Wiedererteilung begrifflich missverstanden werden, als ob man seine alte, entzogene Fahrerlaubnis wieder bekäme, sie wieder auflebe. Dem ist jedoch nicht so. Daher könnte die sprachliche Beschreibung Wiedererteilung besonders erklärungsbedürftig sein. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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#564
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Zitat (non-jurist @ 23.08.2005, 18:11) @Thommy Bumm Wo steht das?neenee, Wiedererteilung in einem anderen EU-Land geht m.E. nicht! Sonst hätten ja deutsche CZ- und PL-FS-Inhaber auch nur dort eine "Wiedererteilung" beantragen müssen und keine Fahrprüfung etc. machen müssen. Es ist beides möglich! Der einzige Grund, warum die Führerscheine in CZ & PL neu gemacht wurden, liegt daran, weil die Vermittler so mehr verdienen können. ![]() -------------------- (\_/)
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Zitat (Thommy Bumm @ 23.08.2005, 18:29) Wo steht das? In der EU FE-Rili. Dort kommt nur die Erteilung vor. ![]() ![]() |
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Gast_charly68_* |
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#566
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Wegen dem kann doch ein Land anhand der ursprünglichen Akte im Prinzip neu erteilen.
Die deutsche Führerscheinakte sagt ja aus welche Klassen gemacht wurden und warum sie entzogen wurde. Außerdem ist somit z. B. für E nachgewiesen, daß eine Theroie- und Praktische Prüfung gemacht wurde, wenn auch in D. Gruß charly68 |
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Gast_charly68_* |
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#567
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Zitat (corneliusrufus @ 23.08.2005, 18:28) Der Begriff Wiedererteilung ist nicht geregelt. Es gibt nur den Begriff Erteilung bzw. Erneuerung. Wennn nach einem Entzug wieder eine FE erteilt wird, dann könnte man sprachlich durchaus von einer Wiedererteilung sprechen. Rechtlich wird die Fahrerlaubnis wieder neu-erteilt, erneuert. Bisweilen kann die Wiedererteilung begrifflich missverstanden werden, als ob man seine alte, entzogene Fahrerlaubnis wieder bekäme, sie wieder auflebe. Dem ist jedoch nicht so. Daher könnte die sprachliche Beschreibung Wiedererteilung besonders erklärungsbedürftig sein. Liebe Greet-Ings, Cornelius Früher hieß es aber Wiedererteilung. Das wort "Neuerteilung" stammt aud der neueren Zeit und ist somit für den Erstantrag und eine Wiedererteilung gleich bedeutend. Gruß charly68 |
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Stimmt, charly, früher war dem mal so. Heute nicht mehr.
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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Zitat (§ 7 FeV) (1) Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Da sehe ich wieder mal Widersprüche an sich! Ich darf von meiner CZ-Fahrerlaubnis in Deutschland keinen Gebrauch machen. Somit habe ich nach § 21 StVG keine deutsche Fahrerlaubnis. Die wurde mir ja wieder für Deutschland entzogen. Das Gegenteil von Fahrerlaubnis ist Fahrverbot. Ein Fahrverbot habe ich allerdings nicht. ![]() Wenn ich jetzt meinen Wohnsitz auf Dauer ins Ausland verlege, dann muss ich in Deutschland einen Antrag, nach § 73 FeV bei jeder deutschen Fahrerlaubnisbehörde, stellen. Das geht aber nach § 7 FeV nicht, wenn ich Wohnsitztechnisch Deutschland für immer den Rücken gekehrt habe, & hier nur noch als Tourist durchfahren will. Bei einem Fahrverbot oder einer Sperre wäre das kein Problem, weil die sowieso zeitlich begrenzt sind. Eine Entziehung ist aber auf Dauer. Deswegen bin ich der Meinung, dass die Eintragung "Nicht fahrberechtigt in der BRD" nicht ausreichend durch Gesetze gestützt ist. ![]() -------------------- (\_/)
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Zitat (Thommy Bumm @ 23.08.2005, 20:06) Das Gegenteil von Fahrerlaubnis ist Fahrverbot. Ein Fahrverbot habe ich allerdings nicht. ![]() Die orwellschen Neusprechanwandlungen D's sollten wir nicht unterstützen. Eine NU ist ein Fahrverbot. |
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#571
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Zitat (Medusa @ 23.08.2005, 20:17) Eine NU ist ein Fahrverbot. Ein Fahrverbot kann nur 1 bis 3 Monate lang sein! Eine Sperre ist kein Fahrverbot, weil keine Fahrerlaubnis mehr vorhanden ist. Wenn eine ausländische Fahrerlaubnis entzogen wurde, dann besteht keine Fahrerlaubnis für Deutschland. Also muss ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Dies kann entweder durch einen Erteilungsbescheid oder einen neuen Führerschein geschehen. ![]() -------------------- (\_/)
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Thommy, Dein Fall ist anders. Du hast einen Entzug Deiner cz-Fahrerlaubnis erhalten für D, genannt Nutzungsuntersagung. Dadurch könntest Du als Ausländer gem. § 73 deutsche Behörden zu einem MPU-Verfahren bringen, damit die NU erlischt.
Wenn Du jedoch gar keine Fahrerlaubnis hast, dann musst Du erst eine machen. Dafür ist jedoch die Fahrerlaubnisbehörde des betreffenden Inlandes zuständig, nicht folglich unbedingt eine deutsche, wenn man im Ausland wohnt. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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#573
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Das ändert aber nichts daran, wenn ich auf Dauer nach CZ ziehe. Dann besteht noch immer keine Fahrerlaubnis für Deutschland.
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Richtig. Nur dann ist jede deutsche FEB zuständig, die NU aufzuheben, eine MPU zu ermöglichen.
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Genau diese Verfahrensweise ist nicht klar geregelt!
Deswegen ist die NU allein schon paradox! ![]() -------------------- (\_/)
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Doch, genau das ist geregelt. Vielleicht sollte dazu eine Tabelle kreiert werden, Fälle von § 7 FeV und § 73 FeV.
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Eine Tabelle wäre gut! Die müsste dann nur noch mit den Gesetzen deckungsgleich sein. Da sehe ich aber das Problem, weil die Gesetze an sich schon widersprüchlich sind.
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Zitat (Maulwurf @ 23.08.2005, 09:35) @ Thommy Bumm: "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist eine Straftat. Durch das wiederholte Begehen von Straftaten ist zunächst mal nachgewiesen, dass Du es mit "Recht und Gesetz" nicht allzu genau nimmst. Das stimmt doch gar nicht!Das beweist lediglich, dass ich mal gegen Gesetze verstoßen habe, mehr nicht! Dafür wurde ich mit Recht abgeurteilt. Damit bin ich voll rehabilitiert. Wenn ich gegen ein bestimmtes Gesetz verstoßen habe, dann heißt das noch lange nicht, dass ich auch gegen andere Gesetze verstoße. Das heißt, wer zu schnell fährt, der fährt nicht zwangsläufig bei rot über die Ampel. Eignungszweifel lassen sich nur dann weiter begründen, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, weiter bestehen. Das würde bei einem Alkoholiker voll zutreffen, wenn die Sucht weiter fortbesteht. Wer aber wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" verurteilt wurde, der kann, bei einer vorhandenen Fahrerlaubnis, diese Straftat nicht mehr begehen, außer wenn ihm die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird. Und da beißt sich der Hund in den Schwanz. Die Fahrerlaubnis wurde mir nur deswegen entzogen, weil die Gefahr weiter fortbestehen soll. Aber nur wegen der neuen Entziehung besteht die Gefahr weiter fort. Das ist so, als wenn man einen trockenen Alkoholiker in ein Schnapslager einsperren würde, obwohl er sich bewusst vor solchen Versuchungen fern halten würde. ![]() -------------------- (\_/)
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#579
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Thommy Bumm, sieh der Realität doch mal ins Auge, ohne alles schönreden zu wollen.
Du hast gegen (verkehrs)rechtliche Vorschriften und Bestimmungen verstoßen. Damit hast DU bewiesen, daß Du mit Regeln und Gesetzen nicht umgehen kannst, diese nicht akzeptierst und somit die Allgemeinheit gefährdest, zumindest aus Sicht der FEB. (Auch hier, in bestimmten Threads, mußte man Dich mehrfach auf Mißstände Deinerseits hinweisen. Denke bitte mal darüber nach.) Es liegt nur an Dir, zu beweisen, daß Du Deine Probleme konstruktiv angehst anstatt diesen eloquent auszuweichen und Dich an bestehende Regeln und Gesetze halten willst/wirst...... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#580
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 147 Beigetreten: 08.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10165 ![]() |
Warum in einem andern Land immer eine neue FS Prüfung notwendig sein soll, verstehe ich auch nicht. Wenn es innerhalb der Fristen ist die dieses Land hat, dürfte es kein Problem sein. Bei Murksel war das in LUX auch kein Problem. Spanien und GB haben anscheinend gar keine zeitlichen Begrenzungen. Und das man als Ausländer auch zu einer D MPU muss, finde ich auch eigenartig. Denn normalerweise werden Eignungsuntersuchengen am Wohnsitzort durchgeführt. Was würden ein Deutscher sagen wenn er wegen irgendwelchem Delikt nach CZ oder irgendwo anders hin zu einer Untersuchung müsste. Da würde es heißen: "Die spinnen die Tschechen."
Habe aber auch noch nicht gehört das ein Ausländer zu einer MPU muss. Normalerweise gibt es für solche ein zeitlich begrenztes Fahrverbot und eine Geldstrafe. Hat dazu noch keiner irgendwelche Infos gefunden? Denn es werden ja schon genug Ausländer in D wegen sowas erwischt worden sein. Irgendwie kommt mir vor als ob D das übrige Europa für Idioten hält und nur D den Stein der Weisen besitzt. L.G. schmidt3121 |
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#581
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Commodore25E @ 23.08.2005, 21:54) Es liegt nur an Dir, zu beweisen, dass Du Deine Probleme konstruktiv angehst anstatt diesen eloquent auszuweichen und Dich an bestehende Regeln und Gesetze halten willst/wirst...... ..."auszuweichen" ist keine Straftat!Bestehende Gesetze kann ich nur dann einhalten & beachten, wenn sie klar & eindeutig geregelt sind. Es ist nicht möglich zu beweisen, dass man in Zukunft nicht mehr gegen Gesetze verstoßen wird. ![]() -------------------- (\_/)
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#582
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 23.08.2005, 22:27) Es ist nicht möglich zu beweisen, dass man in Zukunft nicht mehr gegen Gesetze verstoßen wird. Das können "Alkis und Junkies" auch nicht! ![]() -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#583
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 23.08.2005, 22:27) auszuweichen" ist keine Straftat! Wer behauptet das? Zitat Bestehende Gesetze kann ich nur dann einhalten & beachten, wenn sie klar & eindeutig geregelt sind. Das ist in Deutschland aber klar und eindeutig geregelt, oder? Wo ist Dein Problem damit??? Zitat Es ist nicht möglich zu beweisen, dass man in Zukunft nicht mehr gegen Gesetze verstoßen wird. Das kann niemand, klar. Es wird von Dir aber auch nur verlangt, glaubhaft darzustellen, dass Du in Zukunft usw. So viele können das, nur Du nicht! -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#584
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (GSX-R @ 23.08.2005, 22:32) Zitat (Thommy Bumm @ 23.08.2005, 22:27) ..."auszuweichen" ist keine Straftat! Wer behauptet das?Zitat (GSX-R @ 23.08.2005, 22:32) Zitat (Thommy Bumm @ 23.08.2005, 22:27) Bestehende Gesetze kann ich nur dann einhalten & beachten, wenn sie klar & eindeutig geregelt sind. Das ist in Deutschland aber klar und eindeutig geregelt, oder?Weil ich jetzt aber eine CZ-Fahrerlaubnis habe, gelten nicht allein nur die deutschen Gesetze. ![]() -------------------- (\_/)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 344 Beigetreten: 22.06.2005 Wohnort: Seckach Mitglieds-Nr.: 10621 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 24.08.2005, 00:47) Ich sagte: ..."auszuweichen" ist keine Straftat! Ich sagte nicht: ..."auszuweichen" kann keine Straftat sein! In Deutschland ja, aber nicht in Europa! Weil ich jetzt aber eine CZ-Fahrerlaubnis habe, gelten nicht allein nur die deutschen Gesetze. ![]() Klar ist ausweichen keine Straftat. Aber du wirst mit dem Entzug der FE bzw der NU nach Verwaltungs(!) recht, nicht nach Strafrecht abgeurteilt. Ist ein kleiner Unterschied .... Und für deine FE gelten, bei Wohnsitz in D, selbstverständlich die deutschen Gesetze. Welche denn sonst? Soll D etwa in CZ nachfragen, ob sie dir eine NU aussprechen dürfen? Du darfst doch fahren, wie wild. Nur eben nicht in Deutschland. Thommy, man muss kein Psychologe sein, um zu erkennen, wo dein Problem liegt. Aber darauf gehe ich hier jetzt nicht ein, nur soviel: Dein Führerschein (oder deine FE) ist es nicht. MfG, MadOne P.S.: Mir persönlich wäre es scheißegal, wen ich am A**** lecken muss, um meine FE zurück zu erhalten, wenn meine Existenz, wie du ja ständig mitteilst, daran hängt. Denn was ich wirklich denke, das findet eh kein Psychologe heraus. Nur so als kleinen Tip. -------------------- Si vis pacem, para bellum
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
habe ebend im radio gehört das es ein neues Urteil wegen den EU_FE gibt.demnach gibt das OVG-Rheinlandpfalz dem EU-FE besitzer recht,die behörde hatte ihn die anerkennung verweigert.er hatte einen tschechischen FE und hatte den Deutschen führerschein wegen alkohol weg.hat jemand nähere Infos zu diesm urteil?
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#587
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Der Volltext ist schon bestellt.
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#588
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 24.08.2005, 16:09) Der Volltext ist schon bestellt. ![]() also habe ich mich nicht verhört,gut so!!!! ![]() |
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#589
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Hier die Pressemitteilung. Vor dem allseitigen Jubel solltem an aber die entsprechenden Urteilsgründe und den genauen Sachverhalt abwarten.
Nur soviel, mir kommt eine solche Entscheidung gerade recht..... ![]() -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Hallöchen,
ich glaube es wird nun bei den FEB´s etwas aufgeregter zugehen. Ich hoffe es ist nicht das einzige OVG das so entscheidet. Zumindest sind aber die Pfälzer mal fein raus. Auch der Nachsatz des Urteils liest sich für mich eigentlich so, das erst bei erneutem bekanntwerden von Eignungsmängeln die Behörde eingreifen darf und nicht mit den Altfällen. [/QUOTE]Allerdings seien die deutschen Behörden verpflichtet, eine EU-Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn nach ihrer Erteilung Eignungsmängel im Sinne des deutschen Rechts auftreten würden, so das Oberverwaltungsgericht.[QUOTE] Ein sehr ermutigendes Urteil für die Pro EU FS Fraktion und für mich ein erstes Indiz, das sich wohl was an der MPU in der jetzigen Form was ändern wird und das finde ich gut. Gruss Natrix P.S: Aber warten wir ab,grins, the empire strickes back!!!! |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 24.08.2005, 16:14) Nur soviel, mir kommt eine solche Entscheidung gerade recht..... ![]() Wie soll man denn das jetzt verstehen ??? |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
@RA XDiver,
das interessiert mich auch mal, was du damit meinst?? Vertritts du gerade EU FS Mandanten oder wie??? Ausserdem seltsam still hier seit das Urteil da ist? Knallen wohl überall die Sektkorken oder sind einige in tiefe Depressionen verfallen oder wie?? Grins war ironisch gemeint. Gruss Natrix |
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Zitat Vertritts du gerade EU FS Mandanten oder wie??? Vielleicht..... ![]() Zitat Ausserdem seltsam still hier seit das Urteil da ist? Das ist kein Urteil sondern ein Beschluss. ![]() -------------------- |
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als ich das Urteil im radio gehört habe war auch ich sehr überrascht.zumal der Rechtsanwalt des EU-FE besitzer was von"einem Durchbruch für EU-FE"sagte!also ich bin fürs erste zufrieden
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Zitat (Bayer @ 24.08.2005, 17:45) Wie soll man denn das jetzt verstehen ??? Ich glaube jedes Urteil ist OK, was Rechtssicherheit gibt & diese vertrackte Situation ein bisschen entwirren hilft. Ich glaube nicht, dass RA XDiver die bisherige Situation OK findet. ![]() -------------------- (\_/)
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rein theoretisch könnte doch jeder mit einer EU-FE nach rheinland pfalz ziehen,und er hätte vorerst keine probleme zu erwarten,oder?
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Gast_charly68_* |
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Zitat (Natrix20 @ 24.08.2005, 17:55) @RA XDiver, das interessiert mich auch mal, was du damit meinst?? Vertritts du gerade EU FS Mandanten oder wie??? Ausserdem seltsam still hier seit das Urteil da ist? Knallen wohl überall die Sektkorken oder sind einige in tiefe Depressionen verfallen oder wie?? Grins war ironisch gemeint. Gruss Natrix Hallo Natrix, ich freue mich über das Urteil. Es bestätigt die Aussagen der Vermittler. Jedoch will ich das Ganze nicht überbewerten, da nicht alle Bundesländer in diese Richtung entschieden haben bzw. evtl. entscheiden werden., da viel vom Einzelfall abhängt. Dieses Urteil muß von der Bundesregierung an alle Bundesländer angewiesen werden, dann gibt es für den EU-FS eine gewisse Sicherheit. Es ist damit nicht gesichert, daß alle Führerschein-Flüchtlinge aus Ihrem Vergehen gelernt und entsprechend geändert haben. Ich für mich habe daraus gelernt und werde nur noch mit 0,0 Promillle unterwegs sein. Andernfalls bleibt das Fahrzeug stehen oder meine bessere Hälfte darf fahren. Eines ist jedoch sicher, wer den ausländischen EU-FS verliert, wird dann wahrscheinlich nie mehr einen FS bekommen. Spätestens mit der dritten Führerscheinrichtlinie. Dann ist der Fluchtweg ins EU-Ausland verbaut. Ob sich damit etwas an der MPU ändern wird bezweifele ich. Gruß charly68 |
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Ich kann mich mit diesem Beschluss voll identifizieren. Es ist zwar nur ein vorläufiger Beschluss, so wie der in München, aber scheint er doch genau auf der EuGH-Linie zu liegen, weil die EuGH-Lösung die für mich einzige Lösung zu sein scheint.
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@RA XDiver
dein vielleicht hat dich in meiner Symphatieskala der Boarduser geradezu nach oben katapultiert,grins. @Charly68 Ja ich bewerte diesen Beschluss ja auch nicht sehr hoch, aber ein erster Hinweis wo es langgeht ist es schon. Ich habe ja auch nichts gegen MPU ähnliche Massnahmen, nur die Art und Weise wie sie bei uns abläuft und die vollkommene Auslieferung an einen Psychologen stört mich. Eine gewisse Sicherheit sollte es schon in einem Überprüfungsverfahren geben, z.B Ablieferung von Leberwerten,Besuch von Selbsthilfegruppen etc. Aber so wie es nun mal der Istzustand in D ist kann für mich nicht der Königsweg sein. Warten wir mal die Begründung ab. Ich bin zuversichtlich, das sich da noch viel bewegt in den nächsten Wochen. Gruss Natrix |
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Zitat (michael_mk @ 24.08.2005, 18:10) Rein theoretisch könnte doch jeder mit einer EU-FE nach Rheinlandpfalz ziehen, und er hätte vorerst keine Probleme zu erwarten, oder? So'n Quatsch! Dann könnte er doch auch gleich ins Ausland ziehen, dann hätte er überhaupt keine Probleme. ![]() Bei mir liegt die Klage nun mal in Berlin, egal wo ich hinziehe! ![]() -------------------- (\_/)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 12:07 |