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#791
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Stopp....
Ich bin bestimmt nicht firm in der Materie, aber hiess es nicht vor nicht allzulanger Zeit, dass während einer nationalen Sperrfrist keine FE in irgendeinem EU-Land erworben werden darf? Wie kann denn eine Klasse C, die auf Vorbesitz einer unrechtmäßig erworbenen Klasse B beruht, ihrerseits rechtmäßig sein??? ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#792
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 21.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6837 ![]() |
Zitat (GSX-R @ 01.09.2005, 21:46) Wie kann denn eine Klasse C, die auf Vorbesitz einer unrechtmäßig erworbenen Klasse B beruht, ihrerseits rechtmäßig sein??? ![]() Also bei meinem laienhaften Verständnis beinhaltet die Klasse C automatisch die Klasse B. Also dürfte eine C-Prüfung NICHT auf der B-Prüfung - egal ob diese nun rechtmässig erworben wurde oder nicht - basieren. Edit: ich habs hier vor kurzer Zeit schon mal geschrieben: seit neuestem wird in Polen ein Nachweis verlangt, dass die Sperrfrist aufgehoben ist bzw. nicht existiert. Bei den FEBs nennt sich dieser Nachweis Karteikartenauszug. Insofern wird wohl keiner mehr in Polen Gefahr laufen, aus Versehen den FS VOR Ablauf der Sperrfrist zu machen. |
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#793
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 01.09.2005, 21:38) EU-FE-Rili aussagt, dass die Klasse C nur bei Vorbesitz der Klasse B erteilt werden darf. Genau da stoße ich mich dran... -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#794
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Zitat (GSX-R @ 01.09.2005, 21:46) Wie kann denn eine Klasse C, die auf Vorbesitz einer unrechtmäßig erworbenen Klasse B beruht, ihrerseits rechtmäßig sein??? ![]() Es kann keine unrechtmäßig erworbenen Klasse "B" sein! Wenn das so wäre, dann wäre die Fahrerlaubnis im Ausland ungültig & müsste eingezogen werden. ![]() -------------------- (\_/)
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#795
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Zitat Es kann keine unrechtmäßig erworbenen Klasse "B" sein! Wenn das so wäre, dann wäre die Fahrerlaubnis im Ausland ungültig & müsste eingezogen werden. Ach komm, es wird bestimmt genug unrechtmäßig erworbene Klasse B geben. Die Frage ist, kann eine FE der Klasse C (welche Klasse B einschließt) gültig sein, wenn die Vorraussetzungen nicht gegeben waren. IMHO Nein. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#796
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Zitat (GSX-R @ 01.09.2005, 22:23) Ach komm, es wird bestimmt genug unrechtmäßig erworbene Klasse B geben. Der einzig wirklich unrechtmäßig erworbene Führerschein ist eine Fälschung. Alle anderen Führerscheine sind erst einmal gültig, bis sie von der ausstellenden Behörde entzogen werden. Ob Deutschland den Führerschein anerkennen muss, steht auf einem anderen Blatt. -------------------- (\_/)
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Zitat (Thommy Bumm @ 01.09.2005, 22:36) Zitat (GSX-R @ 01.09.2005, 22:23) Ach komm, es wird bestimmt genug unrechtmäßig erworbene Klasse B geben. Der einzig wirklich unrechtmäßig erworbene Führerschein ist eine Fälschung. Alle anderen Führerscheine sind erst einmal gültig, bis sie von der ausstellenden Behörde entzogen werden. Ob Deutschland den Führerschein anerkennen muss, steht auf einem anderen Blatt. Na, für jemanden, der sich so für die Rechtmäßigkeit einer EU-FE ins Zeug legt ist diese Aussage einfach zu undifferenziert. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#798
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Zitat Der einzig wirklich unrechtmäßig erworbene Führerschein ist eine Fälschung. Alle anderen Führerscheine sind erst einmal gültig, bis sie von der ausstellenden Behörde entzogen werden. Ob Deutschland den Führerschein anerkennen muss, steht auf einem anderen Blatt. Ich gebe Thommy ja nur selten recht, aber in diesem Fall scheint er richtig zu liegen. -------------------- |
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#799
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Das funktioniert allerdings auch wirklich nur bei einer Erweiterung nach C/D.
M.E. ist die Rechtslage nach der aktuellen EU-FE-RiLi eindeutig. Wenn der Ausstellerstaat meint, der Vorerwerb der Klasse B ist ordnungsgemäß erfolgt und erteilt daraufhin die Klasse C, kann nicht die Unwirksamkeit letzterer auf die Unwirksamkeit der Klasse B gestützt werden. So die RiLi (noch) schwammig formuliert "kann es ablehnen" ist das Ding wirksam, wenn sie von ihrem Können keinen Gebrauch macht. Deutschland könnte zwar den B alleine die Anerkennung verweigern. Dem darauf aufbauenden und nach der Sperrfrist erworbenen C kann, m.E. dieses Schicksal allerdings nur in den, von mir hier rechtlich vertretenen, Schranken (Eignungszweifel) treffen. Eine generelle Versagung der Anerkennung lässt sich aus der EU-RiLi nicht herauslesen. Die Formulierung ist, im Gegensatz zu den Ausführungen zur Eignung, relativ deutlich. Vom Grundsatz her ist also, gesetzt den Fall Eignungszweifel lassen sich nicht begründen, die Klasse C und mithin die Berechtigung Fahrzeuge der Klassen B und BE zu führen, anzuerkennen. -------------------- |
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Ich habe also ein Problem, weil ich meine Prüfung am 28.10.04 abgelegt habe und die Sperrfrist erst einen Tag später abgelaufen ist. Das Aussstellungsdatum (Feld 4a) scheint wohl in dieser Sache keine Rolle zu spielen!? Ich könnte also nach einer Kontrolle mit einer Anzeige wg. FoFE rechnen? Super, ich freu mich...
Naja, im Januar 04 hatte es mich bei einer Alk-Fahrt erwischt, d.h. im kommenden Januar wird die 2-Jahresfrist ablaufen und ich müsste meine D-Karte neu machen. Seit letztem Jahr bereite ich mich trotz CZ-Karte auf meine (4. ![]() Am Montag werde ich nun Wiedererteilung meiner FE beantragen, da meine Akte aber z.Z. zu ist wird dies sicher mit MPU und allem drum und dran 6-8 Wochen dauern. Wir gehen also einfach mal davon aus, dass: - ich bis dahin nicht kontrolliert werde ![]() - ich die D-Karte Anfang November wieder in der Tasche habe So, nun habe ich 2 FE´s: - CZ -> üngültig, da während Sperrzeit erteilt - D -> üngültig, da man keine 2 FE´s haben darf Sehr schön, ich freu mich doppelt... Was würdet ihr an meiner Stelle tun? |
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#801
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
![]() Hm das mit der Prüfung während der Sperrzeit versteh ich nicht ganz. Eine Prüfung ist doch was anderes wie eine Erteilung? Ich kann doch z.B. in D auch mit 17 meine Prüfung machen aber die Erteilung erfolgt erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder? -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#802
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Offensichtlich gilt nach dem Recht der Tschechei mit dem Bestehen der Prüfung die Fahrerlaubnis als erteilt, daher ist auf der Rückseite der Karte dieses Datum auch in der Spalte 10 eingetragen. Dort wird immer das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis eingetragen.
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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#803
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Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen aber vielleicht weiß jemand mehr hier.
-------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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Zitat (THOR @ 02.09.2005, 08:55) Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen aber vielleicht weiß jemand mehr hier. Das ist aber so, in der Spalte 10 steht definitv das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis. Du kannst es mir ruhig glauben. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#805
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Wenn ich mir die Beschreibung der EU-Karte ansehe, dann ist das Feld 10 auch in D Datum der Erteilung und nicht Datum der Prüfung.
Interessant wäre in der Tat was dort eingetragen wird, wenn ein 17-jähriger die Prüfung macht. Vorderseite: 4a. Ausstellungsdatum der Karte 4b. Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument; in Deutschland unbefristet Rückseite: 10. Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet. 14. Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10) |
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#806
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Zitat (Kermit007 @ 02.09.2005, 09:12) Wenn ich mir die Beschreibung der EU-Karte ansehe, dann ist das Feld 10 auch in D Datum der Erteilung und nicht Datum der Prüfung. Es kommt doch darauf an, wann eine Fahrerlaubnis als erteilt gilt. In Deutschland ist dies erst mit Aushändigung der Fahrerlaubnis, daher steht auch dieses Datum in der Spalte 10. In der CZ ist die Fahrerlaubnis offensichtlich bereits mit dem Bestehen der Prüfung erteilt. Daher steht dann dieses Datum in der Spalte 10. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Klar, wie auch immer: ich habe wg. Erteilungsdatum 28.10.04 und abgelaufener Sperre 29.10.04 ein Problem. Könnte es sein, dass ich bei bekannt werden dieser Tatsache als "Grenzfall" durch die Mahlzähne der Bürokratie flutsche; insbesondere weil ich mich ja parallel auch auf die MPU vorbereitet habe und in Kürze bestehen werde?
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#808
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Zitat (Andreas @ 02.09.2005, 09:18) In Deutschland ist dies erst mit Aushändigung der Fahrerlaubnis, daher steht auch dieses Datum in der Spalte 10. Das kann aber auch nicht sein. Dann müßte das Datum ja manuell eingetragen werden wenn ich die FE ausgehändigt bekomme. -------------------- Gruß
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#809
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Zitat (THOR @ 02.09.2005, 09:33) Das kann aber auch nicht sein. Dann müßte das Datum ja manuell eingetragen werden wenn ich die FE ausgehändigt bekomme. Für diese Fälle gibt es das Feld 14 auf der Rückseite (links oben). Dies ist die einzige Stelle auf der Karte, wo eine handschriftliche Eintragung möglich ist. In solchen Fällen steht in der Spalte 10 dann *), dies verweist dann auf des Datum in Feld 14. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#810
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (Andreas @ 02.09.2005, 09:18) In Deutschland ist dies erst mit Aushändigung der Fahrerlaubnis, daher steht auch dieses Datum in der Spalte 10. In der CZ ist die Fahrerlaubnis offensichtlich bereits mit dem Bestehen der Prüfung erteilt. Daher steht dann dieses Datum in der Spalte 10. In der CZ darf man auch erst nach Aushändigung des Führerscheins fahren und nicht sofort nach bestandener Prüfung. Das wurde vom Prüfer ausdrücklich nochmals erwähnt. |
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#811
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Das mag alles sein, aber im Führerschein steht definitiv in der Spalte 10 das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis. Nur dies ist maßgeblich!!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (StVG § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis) (1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Entziehung - auch wenn sie nach anderen Vorschriften erfolgt - die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. § 2 Abs. 7 und 8 gilt entsprechend. Was ist denn damit gemeint? ![]() -------------------- (\_/)
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Das ist die Öffnungsklausel zur Anwendbarkeit der Norm auf die FeV.
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#814
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Ich meinte das ROT markierte!
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat (Andreas @ 02.09.2005, 10:54) im Führerschein steht definitiv in der Spalte 10 das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis. Nur dies ist maßgeblich!! Da hat Andreas Recht, irgendwo muss die Grenze gezogen werden. z.b. 1,09 Promille sind eben keine 1,1 Promille und ist somit kein fahren im Vollrausch. |
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#816
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (FeV § 46 Entziehung @ Beschränkung, Auflagen) (1) Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist. Was ist die Anlage "Anlagen 4, 5 oder 6"? Was bedeutet "...und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist"? Diese Formulierung bezieht sich eindeutig nur auf alle Fälle, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließen. Das würde zutreffen bei Leuten, die Suchtmittelabhängig sind, oder die die den Straßenverkehr erheblich gefährden. ![]() -------------------- (\_/)
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Zu den Anlagen: >>>KLICK<<<
Zitat Das würde zutreffen bei Leuten, die Suchtmittelabhängig sind, oder die die den Straßenverkehr erheblich gefährden Das ist richtig. Du solltest wenn, dann aber alles markieren. ![]() Zitat oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde
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#818
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (FeV § 46 Entziehung @ Beschränkung, Auflagen) ...oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist. Was heißt: "und dadurch"? ![]() Für mich schließt das alle Fälle aus, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht betreffen! ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#819
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Worauf willst Du eigentlich hinaus? Ganz abgesehen davon, dass das hier gewaltig
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#820
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13789 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Für Kermit sehe ich zwei Möglichkeiten: Er kann auf den CZ-FS nach Erhalt des deutschen verzichten. Ich hoffe, dass das auch in CZ möglich ist. Wenn nicht, zerschneide den CZ-FS, verliere ihn brennend in einem Aschenbecher. Dann melde an CZ den Verlust und verzichte auf Neuausstellung/Ersatz.
Der andere weg: Er beantragt die Umschreibung. Die Umschreibung aus dem CZ wird möglicherweise verweigert. Weil innerhalb der Sperrfrist erworben. Wenn dann kein Fahren nachgewiesen werden kann, bsp. Zeugen oder zwischenzeitliche Bußgelder, dann liegt auch kein nachweisbares FoFE vor. Mit dem Erhalt des D-FS darf Kermit dann fahren, die nicht erfolgte Umschreibung hat keinen Nachteil. Aus Sicherheitsgründen würde ich den ersten Weg empfehlen. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#821
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Zitat (RA XDiver @ 02.09.2005, 13:38) Worauf willst Du eigentlich hinaus? Dass der nicht anwendbare § 28 FeV, der sehr klar formuliert ist, durch § 46 FeV ersetzt wird, um die ausländische Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen! Ich erkenne nur einige Widersprüche in der Anwendbarkeit des § 46 FeV. ![]() -------------------- (\_/)
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#822
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Warum? Du kannst die beiden Normen nicht vergleichen, da sie von verschiedenen Voraussetzungen ausgehen.
In § 46 FeV ist klar und deutlich geregelt, wann eine Fahrerlaubnis zu entziehen ist (nämlich bei Nichteignung). § 28 regelt das Prozedere bei Besitz eines ausl. FS allgemein. Widersprüche sehe ich da keine. -------------------- |
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Zitat (Kermit007 @ 02.09.2005, 08:30) So, nun habe ich 2 FE´s: - CZ -> ungültig, da während Sperrzeit erteilt - D -> ungültig, da man keine 2 FE´s haben darf Wo steht bitteschön, dass die 2.Fahrerlaubnis ungültig ist? In Deutschland ist die 2.Fahrerlaubnis gültig, weil sie dort erteilt wurde & die 1.Fahrerlaubnis dort ungültig ist. In Tschechien ist die 1.Fahrerlaubnis gültig, weil sie dort erteilt wurde & die 2.Fahrerlaubnis ungültig ist, weil sie die 2. ist. Die Schuld liegt jedenfalls nicht bei Dir! Im übrigen Ausland ist die 1.Fahrerlaubnis gültig. Der 2. Führerschein wird allerdings auch akzeptiert. Wer aus Tschechien eine alte Fahrerlaubnis besitzt & später eine deutsche Eu-Fahrerlaubnis erworben hatte, der hat auch seit dem Eintritt der Tschechischen Republik in die EU, plötzlich 2 gültige Eu-Fahrerlaubnisse. Ist der Betroffene etwa daran schuld, dass Tschechien in die EU eingetreten ist? ![]() -------------------- (\_/)
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#824
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Sorry, wenn ich mich als Unwissender hier einmische. Aber Thommy Bumm behauptet, eine FE aus CZ, in diesem Fall m.E. während einer Sperrfrist erworben, sei gültig.
Entweder habe ich das komplett falsch verstanden oder hier stimmt eine Auslegung nicht.... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#825
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Zitat Wo steht bitteschön, dass die 2.Fahrerlaubnis ungültig ist? In der EU-FS-Rili: "Jeder darf nur einen Führerschein haben". Erwirbst Du in D einen neuen, muss der alte abgegeben werden. -------------------- |
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#826
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Zitat (RA XDiver @ 02.09.2005, 14:11) In § 46 FeV ist klar und deutlich geregelt, wann eine Fahrerlaubnis zu entziehen ist (nämlich bei Nichteignung). "Nichteignung" ist ein dehnbarer Begriff, der subjektiv alles bedeuten kann. Zwischen "Nichteignung" & "Eignung" gibt es viele Grautöne. Ich weiß, dass ich nicht "nicht geeignet" bin. Die Fahrerlaubnisbehörde glaubt, dass ich nicht "geeignet" bin. Das bedeutet allerdings nicht, dass ich automatisch "ungeeignet" bin. ![]() Zitat (RA XDiver @ 02.09.2005, 14:29) Erwirbst Du in Deutschland einen neuen, muss der alte abgegeben werden. Das erscheint mir als die sinnvollste Lösung. ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#827
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Zitat Die Fahrerlaubnisbehörde glaubt, dass ich nicht "geeignet" bin. Das bedeutet allerdings nicht, dass ich automatisch "ungeeignet" bin. Nein, aber da Du wohl Deine Eignung nicht unter Beweis gestellt hast, giltst Du nunmal als nicht geeignet. Zitat Das erscheint mir als die sinnvollste Lösung. Das ist die rechtlich einzig zulässige Lösung. ![]() -------------------- |
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#828
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Leute, haltet die Nüsse fest!
![]() Am 15.Sep.2005 entscheidet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, ob eine nachträgliche MPU, bei einer ausländischen Eu-Fahrerlaubnis angeordnet werden darf, wenn die Gründe für die Nichteignung sich nur auf die frühere Entziehung beziehen!!! ![]() -------------------- (\_/)
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#829
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Wo hast Du das denn schon wieder her?
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#830
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 ![]() |
Woher weißt Du das?
Oh man, jetzt werd ich auf einmal nervös obwohl gerade durch den Beschluß etwas entspannter geworden! Weißt Du auch schon das Ergebnis? |
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#831
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 02.09.2005, 15:21) Am 15.Sep.2005 entscheidet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, ob eine nachträgliche MPU, bei einer ausländischen Eu-Fahrerlaubnis angeordnet werden darf, wenn die Gründe für die Nichteignung sich nur auf die frühere Entziehung beziehen!!! Kannst du vielleicht ne offizielle Quelle dafür posten -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#832
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Quelle???
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#833
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Ich muss Euch den Zahn leider ziehen. Offensichtlich hat Thommy nur in den Terminkalender des EuGH geschaut, was von Verkehr gelesen und die falschen Schlüsse gezogen.
Richtig ist, dass am 15.9. ein Urteil in einer verkehrsbezogenen Sache gefällt wird (@willauchmalwassagen: woher Thommy schon vorher das Ergebnis wissen soll, entzieht sich meiner Kenntnis). Allerdings achte man auf das Az.: 372/03. Da geht es um eine uralte Sache ohne jeden Bezug zur hier diskutierten Problematik. Da solltet Ihr vielleicht auch froh drum sein, denn der dort streitige Fall hat sich in weiten Teilen erledigt, so dass das Urteil eigentlich i.S. Deutschlands ausfallen muss. Wen der Inhalt des Rechtsstreites interessiert, möge hier selber nachlesen. Also, alles wieder auf Anfang, die Nerven kühlen und setzen. ![]() -------------------- |
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#834
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Bitte entschuldigt meine Offenheit, aber bevor ich öffentlich etwas poste informiere ich mich über den Wahrheitsgehalt und den betreffenden Inhalt auf Übereinstimmung. Mußte ich einfach mal loswerden.
So, nun zerstückelt mich...... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#835
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Zitat (RA XDiver @ 02.09.2005, 15:24) Wo hast Du das denn schon wieder her? Ich hatte gerade ein Telefongespräch mit dem Leiter der Eu-Kommission. Die Information ist 2 Tage alt. ![]() Zitat (Willauchmalwassagen! @ 02.09.2005, 15:26) Weißt Du auch schon das Ergebnis? Bin ich Hellseher, oder was? ![]() Zitat (Roland @ 02.09.2005, 15:26) Kannst du vielleicht ne offizielle Quelle dafür posten? Nein!Ihr müsst mir einfach vertrauen! ![]() ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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Zitat Bitte entschuldigt meine Offenheit, aber bevor ich öffentlich etwas poste informiere ich mich über den Wahrheitsgehalt und den betreffenden Inhalt auf Übereinstimmung Um so mehr, wenn ich das Ganze dann auch noch in Lettern, entsprechend der Größe des Kölner Doms, poste. ![]() Zitat Ich hatte gerade ein Telefongespräch mit dem Leiter der Eu-Kommission. Du wirst mir verzeihen, dass ich das ein wenig anzweifel. Ich hege doch gewisse Zweifel, dass der Leiter (!), mann nennt ihn auch Kommissar, nichts besseres zu tun hat, als mit Dir zu telefonieren. Da war wohl wieder ein Sachbearbeiter am Werk. Die Rechtssache um die es am 15. geht, steht eindeutig auf dem Terminplan des EuGH, alles andere ist m.E. absoluter Nonsens. -------------------- |
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#837
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Sorry für meine Unwissenheit, aber was hat die EU-Kommission mit dem EuGH zu tun?
Bitte um Aufklärung. Danke ![]() -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Zitat (@willauchmalwassagen: woher Thommy schon vorher das Ergebnis wissen soll, entzieht sich meiner Kenntnis Das sollte ein Scherz sein! Bezogen auf (d)seine frühe Kenntniss!! Bin zwar nicht so helle! Aber so dunkel siehts nun auch wiederrum nicht aus! Zitat Bin ich Hellseher, oder was? Nicht? ![]() Und außerdem handelt es sich nur um die Umsetzung der vorgegebenen Richtlinien zum Führerscheinrecht die nicht eingehalten worden sind. |
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#839
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Zitat (RA XDiver @ 02.09.2005, 15:30) Wen der Inhalt des Rechtsstreites interessiert, möge hier selber nachlesen. Das ist ja ein ganzes Sammelsurium von Verkehrs / FeV Sachen. Könnte es evtl. sein, daß der EuGH, im eigenen Ermessen, die Anfrage um die MPU Geschichte ergänzt? So nach der Devise: ein Abwasch, und die MPU Geschichte ist auch gleich vom Tisch. (Und außerdem sind wir eh sauer auf D., weil man dort offensichtlich das Kapper Urteil nicht richtig lesen kann ![]() |
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#840
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Hallo Leute, ich mal wieder...
hab heute ein langes und erstaunlich freundliches Telefonat mit der FeB Hamburg gehabt. Diese hatte mir wie hier berichtigt eine NU angekündigt, sofern ich nicht bis 31.8. pos. MPU beibringe. Hierauf hab ich mit meinem Anwalt eine umfangreiche schriftl. Stellungnahme eingereicht in welcher ich mitteile, das ich die NU für rechtswiedrig halte und somit (und NUR aus diesem Grund) keiner MPU zustimme. Seit dem war Stille. Nun hab ich da heute mal freundlich angefragt ob denn bereits der neue OVG Beschluss bekannt wäre und das das ja ein recht ähnlicher Fall ist wie bei mir etc. Und nun der Hammer: Mann sagte mir, das Ganze sei sehr wohl bekannt und somit liegt auch mein persönlicher Fall erstmal auf Eis! Weiter hiess es man würde wohl erstmal abwarten und vorerst keine NUs aussprechen, bis mehr Klarrheit zur rechtlichen Situation besteht. Ich hab daraufhin nochmal extra bestätigen lassen, das ich bis auf weiteres von meinem UK lappen uneingeschränkt gebrauch machen darf :-)) Hört sich doch gut an! Vor allem die Aussage mit mehr Klarrheit... könnte mann wohlwollend dahin auslegen, das die vor EUGH Urteil keine NUs mehr aussprechen (und danach dann hoffentlich sowieso nicht!). Schön wär es ja, wenn dieses ewige Hickhack nun endlich ein Ende finden würde :-) Soweit gute Fahrt! Joe |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 22:13 |