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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil10), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 02.09.2005, 19:40
Beitrag #851


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Zitat (schmidt3121 @ 02.09.2005, 20:36)
Hat wer von euch das K1 Journal gesehen oder weiß ob es wiederholt wird? Habe es leider versäumt.
L:G. schmidt3121

Neutraler, sachlicher Bericht. EU-FE legal. Kein Hinweis auf nachträgliche Eignungszweifel. Hast nichts versäumt.
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Roland
Beitrag 02.09.2005, 19:41
Beitrag #852


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Nun da hast du nicht wirklich was verpasst. Grundtenor war eigentlich dass es möglich ist in Tschechien 'nen Führerschein ohne MPU zu machen. Auch ein Müncher Rechtsanwalt der interviewt wurde meinte, dass dies alles schon rechtens sei. Aber auf die Thematik mit nachträglichen MPU's wurde nicht im Ansatz eingegangen


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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corneliusrufus
Beitrag 02.09.2005, 19:41
Beitrag #853


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Zu Hamburger FEB: Da sieht man, wie liberal der Norden sein kann. Es sitzen durchaus denkende Menschen in den FEB, die für sich nun aus den drei "Ober-Urteilen" (EUGH, 2 mal OVG) sich selbst ein Bild und Ergebnis basteln müssen.

***

Ich habe die Sendung im K1 digital am PC aufgezeichnet. Vom Inhalt nichts neues. Im Bericht kam zweimal eine ganz feine Nuance auf, damit später behauptet werden kann, es war alles die ausgewogene Wahrheit. Wahr war alles, nur ein Stück gefärbt. Auch denke ich, die meisten wären damit überfordert. Jetzt fehlt nur noch, dass K1 Werbung für ... schaltet.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Bayer
Beitrag 02.09.2005, 19:42
Beitrag #854


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Zitat (Medusa @ 02.09.2005, 20:40)
EU-FE legal.

Bestätigt von AVD Rechtsanwalt Buse im Interview.
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Perplex
Beitrag 02.09.2005, 19:44
Beitrag #855


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Zitat (GSX-R @ 02.09.2005, 20:21)
Und danach konntest Du es wohl schlecht "vergessen" haben, oder?
Post, die nicht abgeholt wird, gilt als zugestellt. Ich hatte über 10 Jahre lang täglich falsch geparkt & deswegen irgendwann meine niedergelegten Schriftstücke nicht mehr abgeholt. Ich hatte keine Ahnung. Ein Haftbefehl bestand auch schon zur Eidesstattlichen Versicherung. Danach gab es aber plötzlich einen verschärften Haftbefehl. Ich wurde gesucht wie ein Schwerverbrecher, wegen einer verpassten Hauptverhandlung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Seitdem leide ich an Paranoia (Verfolgungswahn)!

Seitdem bin ich natürlich nicht mehr gefahren. Die Situation war allerdings unklar, weil die Fahrerlaubnis mir erst 3 Monate später entzogen wurde. Ich dachte aber, dass ich meinen Führerschein nach einem Monat zurückbekomme.

Heute parke ich selbstverständlich nicht mehr falsch! Andere Verkehrsverstöße gibt es auch nicht mehr.

Thommy


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corneliusrufus
Beitrag 02.09.2005, 19:45
Beitrag #856


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Die Aussage des Herrn Buse enthielt das Wort "zunächst".
Das war die eine feine Nuance im Bericht.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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schmidt3121
Beitrag 02.09.2005, 19:52
Beitrag #857


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Danke mal für eure Antworten. Weiß keiner ob die Sendung mal wiederholt wird?
L.G. schmidt3121
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Roland
Beitrag 02.09.2005, 19:53
Beitrag #858


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Zitat (schmidt3121 @ 02.09.2005, 20:52)
Weiß keiner ob die Sendung mal wiederholt wird?

no.gif


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Perplex
Beitrag 02.09.2005, 20:02
Beitrag #859


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Zitat (schmidt3121 @ 02.09.2005, 20:52)
Weiß keiner ob die Sendung mal wiederholt wird?

Frag doch die Kabel 1 Redaktion!

Oder frag Cornelius ob er Dir die Datei per Tauschprogramm zuschickt.
Soulseek ist dazu sehr gut geeignet.

Thommy


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Bayer
Beitrag 02.09.2005, 21:08
Beitrag #860


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Zitat (schmidt3121 @ 02.09.2005, 20:52)
Danke mal für eure Antworten. Weiß keiner ob die Sendung mal wiederholt wird?
L.G. schmidt3121

kommenden Montag, 05.09. um 06.30 h morgens. Wecker stellen.
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mirko1
Beitrag 03.09.2005, 09:07
Beitrag #861


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Zitat (RA XDiver @ 02.09.2005, 15:38)
Die Rechtssache um die es am 15. geht, steht eindeutig auf dem Terminplan des EuGH, alles andere ist m.E. absoluter Nonsens.

Eines kann man da heraus lesen, der Fall wurde 09/2003 eingereicht und wird 2 Jahre Später verhandelt, der AUT-Fall ist nach meinen Kentniesen der erste beim Eugh vorgelegte Fall 06/2005 also könnte es bis zu einer Entscheidung in unserer Sache bis 06/2007 dauern.

Wenn die FEB aufgrund des Beschlusses des OVG Koblenz nun keine NU´S mehr aussprechen, soll’s mir recht sein. smile.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 03.09.2005, 09:17
Beitrag #862





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Hallo mirko,

und zwischenzeitlich ist vielleicht die dritte Führerscheinrichtlinie durch.

Was dann?

Gruß
charly68
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michaelp100
Beitrag 03.09.2005, 20:12
Beitrag #863


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Zitat (Bayer @ 02.09.2005, 22:08)
Zitat (schmidt3121 @ 02.09.2005, 20:52)
Danke mal für eure Antworten. Weiß keiner ob die Sendung mal wiederholt wird?
L.G. schmidt3121

kommenden Montag, 05.09. um 06.30 h morgens. Wecker stellen.

mensch... ist doch eine alte sendung, schon mindestens ein jahr alt...smile.gif
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mirko1
Beitrag 05.09.2005, 00:19
Beitrag #864


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Zitat (charly68 @ 03.09.2005, 10:17)
und zwischenzeitlich ist vielleicht die dritte Führerscheinrichtlinie durch.

Was dann?

Na ob die III FS-Richtlinie so wie geplant durchgeht, ist noch lange nicht beschlossen. cool.gif
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Perplex
Beitrag 05.09.2005, 23:22
Beitrag #865


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Es gibt ein Fahrverbot (1 bis 3 Monate).

Es gibt eine von einem Gericht verhängte Sperre (6 Monate bis 5 Jahre). Die Sperre wird in einem ausländischen Führerschein eingetragen.

Es gibt eine Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis. Wo bitteschön steht im Gesetz, dass eine Entziehung auf dem Führerschein eingetragen wird? rolleyes.gif

Eine Sperre ist keine Entziehung!


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RA XDiver
Beitrag 06.09.2005, 08:58
Beitrag #866


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Du musst die Begrifflichkeiten auseinanderhalten. Sperre und Entziehung sind tatsächlich nicht dasselbe, bauen idR aber aufeinander auf.

Eine Fahrerlaubnis kann durch Urteil oder Verwaltungsakt entzogen werden. Dass bedeutet, dass sodann keine Berechtigung mehr existiert, von der FE Gebrauch zu machen.

Bei gerichtlichen Entscheidungen kann und wird regelmäßig neben der Entziehung eine Sperrfrist zur Neuerteilung verhängt. Dies ist ein eigentständiger Vorgang, der zwar mit der Entziehung der FE im Zusammenhang steht, nicht jedoch ein und dieselbe Maßnahme ist.

Darum heisst es ja im Urteil auch immer: (1) Die FE wird entzogen, (2) der FS wird eingezogen, (3) die VerwBeh wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von x Monaten keine neue FE zu erteilen.


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Monty
Beitrag 06.09.2005, 09:53
Beitrag #867


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@alle Experten: So, ich hatte ja mehrmals bereits den Fall meines Kumpels mit dem CZ-FS und der drohenden NU geschildert. Beim Vorgespräch zur MPU letzte Woche hat er natürlich wieder eine fette Akte einsehen dürfen, die ab 1986 jeden Krümel enthielt und auch Dinge wie: Wann ein KFZ auf seinen Namen angemeldet war, seine gesamte Adresshistorie usw. ... Er hat die Kollegin von der MPU gefragt, was sie ihm empfehlen würde. AW: "Akte unbedingt zurücksenden an die FEB und nicht verwertbare Dinge herausnehmen lassen." Gestern kam der Anruf vom Amtsleiter aus der FEB: "Nein, wir werden aus der Akte nichts herausnehmen. Erstens können wir das Herausgenommene hier nicht lagern und zweitens wollen wir doch, dass der Gutachter ein umfassendes Bild von ihnen bekommt." Potzdonner, das hat selbst seinen Anwalt weggefegt!
Was wohl passiert, wenn der Anwalt dagegen vorgeht und sich bei Starrsinn der FEB ein Verfahren entwickelt, das 1-2Jahre dauert? Er würde die MPU ja gerne antreten, nur...
Mal sehen, ob die FEB ihm trotzdem eine NU anheften will. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Monty


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Etienne
Beitrag 06.09.2005, 10:55
Beitrag #868


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Mal wieder ein Lagebericht aus Bayern. ranting.gif ranting.gif

Ich hab gerade eben mit dem Landratsamt Bayreuth telefoniert, und dort sagte man mir dass der dortige Rechtsanwalt der sich damit beschäftigt, ein internes Schreiben rausgegeben hat. Der nette Herr hat mir das grob zusammengefasst so gesagt: "Wir bleiben hier beim bayrischen Weg, und erkennen nicht an"
Allerdings riet er mir für genauere Infos, später gegen 15:00 nochmal mit besagtem Rechtsanwalt zu telefonieren da er im Moment ausser Haus sei. Mal schaun was der dann spricht.

Habe vorher mit einem weiteren LA telefoniert, aber dort konnte mir man überhaupt nichts dazu sagen, da (anscheinend der einzige) Sachbearbeiter der sich damit befasst, bis Dienstag nächster Woche im Urlaub ist blink.gif


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michaelp100
Beitrag 06.09.2005, 12:20
Beitrag #869


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Juchu!! Etwas neues in sachen EU-FE!

Wie schon geschrieben, habe ich vor ca. 6-7Wochen von der Führerscheinstelle eine Nutzungsuntersagung bekommen. Dagegen habe ich, bzw. mein Anwalt vor dem Verwaltungsgericht in Niedersachsen geklagt.

Heute kam ein Anruf vom RA, die Führerscheinstelle hat die NU zurückgenommen!
D.h. ich darf ab jetzt mit der EU-FE fahren!
Den schriftlichen Bescheid poste ich noch.
PS. Am 20. habe ich eine Verhandlung wg. Fahren ohne, rofl1.gif

Dank an meinen RA!!

Eddit: Der Text lautet nur "in der Verwaltungssache XXX gegen XXX hebe ich den angefochtenen Bescheid vom XXX auf und erkläre den Rechtsstreit unter Anerkennung der Kostenlast für erledigt
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RA XDiver
Beitrag 06.09.2005, 12:30
Beitrag #870


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Zitat
Dank an meinen RA!!


Gern geschehen. wink.gif rofl1.gif

Ich sagte ja bereits mehrfach, dass auch andere solche Verfahren gewinnen können, als der Kollege aus F. tongue.gif


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michael_mk
Beitrag 06.09.2005, 12:50
Beitrag #871


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@michaelp100,aus welchem Bundesland kommst du?es läuft wohl alles zu gunsten der eu-fe besitzer aus,anders ist das wohl nicht mehr zu deuten.bin mir schon ziemlich sicher das dass leidige thema bald zu ende ist whistling.gif
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michaelp100
Beitrag 06.09.2005, 12:59
Beitrag #872


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niedersachsen.

die dame von der behörde meinte, ich solle mal vorbeikommen, damit ein weg gefunden wird, die "tackerung" der NU (sind ja jetzt zwei löcher drin), wegzubekommen. wie das wohl gehen mag?
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Etienne
Beitrag 06.09.2005, 13:02
Beitrag #873


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Es darf doch nicht wahr sein, dass bei einer Thematik, das durch ein Urteil des EUROPÄISCHEN Gerichtshofs in Bewegung gekommen ist, die BUNDESLÄNDER so unterschiedliche Wege gehen, oder??


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Commodore25E
Beitrag 06.09.2005, 13:09
Beitrag #874


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Zitat (michael_mk @ 06.09.2005, 13:50)
...bin mir schon ziemlich sicher das dass leidige thema bald zu ende ist whistling.gif

Das bleibt leider immer noch endgültig abzuwarten. Einheitliche Klarheit steht m.E. immer noch aus, zum Leidwesen aller Beteiligten..........


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Gast_charly68_*
Beitrag 06.09.2005, 13:13
Beitrag #875





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Doch leider.

Die Länder haben einen gewissen Handlungsspielraum.

In jedes Gesetz/Verordnung wird bei Erstellung standardmäßig ein Gummi mit ein gestrickt.

Der eine Scachbearbeiter legt dieses Gesetz stur aus und der andere lässt die Zügel etwas lockerer.

Gruß
charly68
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michael_mk
Beitrag 06.09.2005, 13:17
Beitrag #876


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nunja,einige ranghohe mitarbeiter haben ja schon eindeutig gesagt das eine nachträgliche MPU nicht erlaubt ist,wüsste nicht was warum der EUGH anders urteilt,zumal ja das ovg-koblenz das urteil vom EUGH bestätigt hat!meiner meinung nach ist es nurnoch eine frage der zeit bis klarheit herscht.zumal ich der meinung bin(nach rücksprache mit meinem Anwalt),das die anderen Bundesländer(bis auf bayern)den beschluss aus Koblenz mittragen werden,zumindest ist die wahrscheinlichkeit sehr hoch das es so ist wink.gif
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Perplex
Beitrag 06.09.2005, 13:19
Beitrag #877


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Habe ich das richtig verstanden, dass die Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden Ländersache sind? Jedes Bundesland darf so entscheiden wie es will?

Thommy


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michael_mk
Beitrag 06.09.2005, 13:23
Beitrag #878


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Zitat (michaelp100 @ 06.09.2005, 13:59)
niedersachsen.

die dame von der behörde meinte, ich solle mal vorbeikommen, damit ein weg gefunden wird, die "tackerung" der NU (sind ja jetzt zwei löcher drin), wegzubekommen. wie das wohl gehen mag?

na dann sollen sie dir doch gleich den deutschen fe geben laugh.gif
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RA XDiver
Beitrag 06.09.2005, 13:24
Beitrag #879


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So könnte es u.U. sogar laufen.


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Commodore25E
Beitrag 06.09.2005, 13:33
Beitrag #880


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Das wäre ja dann eine Sensation.

So hat man dann schlußendlich eine "richtige" "deutsche" FE unter Ausschluß aller "Sanktionsmöglichkeiten" und alle Türen wären gaaanz weit offen.....


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MaximilianNRW
Beitrag 06.09.2005, 13:39
Beitrag #881


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Hab ich das jetzt richtog verstanden, RAXdiver? Ich habe z.B. eine ausländische Fahrerlaubnis, erworben nach einer Sperrfrist. Irgendwann wird dann noch einmal eine Sperrfrist verhängt für eine alte Sache VOR Erwerb des EU-Führerscheines. Da dieser nicht entzogen wurde und nur die Behörde angewiesen wurde keinen neuen zu erteilen, gilt der Führerschein weiter?
Das wäre ja so, wenn man das im Wortlaut behandeln würde. Aber wohl kaum im Sinne eines Gerichtes. Was können die denn dann machen? Das Urteil umändern? Geht das nachträglich?
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Perplex
Beitrag 06.09.2005, 13:48
Beitrag #882


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Zitat (GRUNDGESETZ (GG))
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Ich verletze doch nicht die Rechte anderer & darf mich trotzdem nicht frei entfalten!

Zitat (GRUNDGESETZ (GG))
Artikel 20
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Was ist denn wenn die Gesetze gegensätzlich sind? Kann so das Grundgesetz umgangen werden?

Thommy


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michaelp100
Beitrag 06.09.2005, 13:49
Beitrag #883


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von einer sperrfrist ist hier nicht die rede. wenn du das genau wissen willst, musst du ra x-diver fragen... ist mein anwalt...
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Bayer
Beitrag 06.09.2005, 13:50
Beitrag #884


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irgendwie blick ich jetzt nicht mehr durch
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Beitrag 06.09.2005, 13:51
Beitrag #885


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Zitat (michaelp100 @ 06.09.2005, 14:49)
von einer sperrfrist ist hier nicht die rede. wenn du das genau wissen willst, musst du ra x-diver fragen... ist mein anwalt...

bitte was???????????????? think.gif
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Beitrag 06.09.2005, 13:58
Beitrag #886


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Zitat (Thommy Bumm @ 06.09.2005, 14:48)
Zitat (GRUNDGESETZ (GG))
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Ich verletze doch nicht die Rechte anderer & darf mich trotzdem nicht frei entfalten!

Oh, Thommy......


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Beitrag 06.09.2005, 14:10
Beitrag #887


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lass mich raten@RAXdiver,du hast die behörde auf den beschluss vom ovg-koblenz hingewiesen,richtig?das wäre für mich ein indiz das die anderen bundesländer nachziehen und und kaum noch chancen haben NU`s auszusprechen whistling.gif so sieht es jedenfalls mein Anwalt wink.gif
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Beitrag #888


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nein hat er nicht, er hat den beschluss zum verwaltungsgericht gesandt. wie das zusammenhängt, keine ahnung.
eddit: aber sicher weiss die behörde von der entscheidung...
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hypnotika
Beitrag 06.09.2005, 14:21
Beitrag #889


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Zitat
lass mich raten@RAXdiver,du hast die behörde auf den beschluss vom ovg-koblenz hingewiesen,richtig?das wäre für mich ein indiz das die anderen bundesländer nachziehen und und kaum noch chancen haben NU`s auszusprechen  so sieht es jedenfalls mein Anwalt


da seh ich ein wenig schwarz, hatte heute ein Gespräch
mit der Leiterin der FEB in Ludwigsburg ( BW )

habe das Urteil des OVG Koblenz angesprochen, darauf
kam die aussage:

"wir kennen das Koblenzer Urteil und an der Verfahrensweise hat sich nichts geändert. Wir sind erst vom Regierungspräsidium unterrichtet worden."

es hagelt weiterhin NU´s in Badem Würrtermberg!

wavey.gif
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michael_mk
Beitrag 06.09.2005, 14:21
Beitrag #890


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Zitat (michaelp100 @ 06.09.2005, 15:11)
nein hat er nicht, er hat den beschluss zum verwaltungsgericht gesandt. wie das zusammenhängt, keine ahnung.
eddit: aber sicher weiss die behörde von der entscheidung...

ist doch ganz einfach,die anderen ovg`s halten sich nun erstmal an dem beschluss aus koblenz.wenn jetzt schon nu`s nachträglich aufgehoben werden dann weiss man ja so ziemlich sicher in welcher richtung es nun geht whistling.gif
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michaelp100
Beitrag 06.09.2005, 14:47
Beitrag #891


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wie siehts denn übrigens bei den anderen aus, murksel und thommy?
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knochy
Beitrag 06.09.2005, 15:02
Beitrag #892


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Zitat (RA XDiver @ 06.09.2005, 14:24)
So könnte es u.U. sogar laufen.

Ehrlich gesagt überlege ich das auch schon die ganze Zeit.

Die Aufhebung der NU kommt doch jetzt faktisch einer Anerkennung gleich,
zumindest in den Bundesländern wo es so praktiziert wird, bzw. die dem Urteil des OVG Koblenz Folge leisten.

Insofern sollte hier auch eine Umschreibung evtl. möglich sein think.gif

Komme auch aus Niedersachsen.
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michaelp100
Beitrag 06.09.2005, 15:06
Beitrag #893


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ich gehe am montag zur behörde, mal schauen, was die sagen. allerdings werde ich am WE auto fahren, mit der NU am führerschein. mal schauen, was passiert, wenn ich angehalten werde (klar nehme ich den brief von der führerscheinstelle mit).
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Commodore25E
Beitrag 06.09.2005, 15:13
Beitrag #894


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Zitat (michaelp100 @ 06.09.2005, 16:06)
allerdings werde ich am WE auto fahren, mit der NU am führerschein. mal schauen, was passiert, wenn ich angehalten werde (klar nehme ich den brief von der führerscheinstelle mit).

Na, auf die paar Tage kommt es doch nun auch nicht an, und russisches Roulette würde ich lassen........


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michaelp100
Beitrag 06.09.2005, 15:15
Beitrag #895


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nee, kein roulett, mein anwalt hat gesagt, ich darf ab sofort fahren.
eddit: grund, die führerscheinstelle hat die NU ja zurückgenommen, per sofort
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knochy
Beitrag 06.09.2005, 15:17
Beitrag #896


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Bin ja kein Jurist oder sowas, aber mal trotzdem nachgedacht wink.gif


Die NU wurde aufgehoben, ohne Beibringung einer MPU oder sonstiger
eignungsklärenden Maßnahmen.

Damit wird der Führerschein letztendlich von der Fahrbehörde anerkannt.


Stellen sich für mich 2 Fragen:

1.Darf ohne erneute in der Zukunft liegenden Delikte, welche die Eignung in Frage stellen könnten, nachträglich nochmals eine NU beim Probanden ausgesprochen werden, beispielsweise bei in der Zukunft liegenden anderslautenden Urteilen???

2. Muss die Fahrbehörde durch Aufhebung der NU einen Antrag auf Umschreibung zustimmen???
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michaelp100
Beitrag 06.09.2005, 15:20
Beitrag #897


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zu 2. ja, sie kann sich ja eigentlich nicht mehr weigern...
eddit: zu 1. da wird es wohl an den gründen fehlen...
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knochy
Beitrag 06.09.2005, 15:24
Beitrag #898


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Zitat (michaelp100 @ 06.09.2005, 16:20)
zu 2. ja, sie kann sich ja eigentlich nicht mehr weigern...

Das würde ich auch so sehen, womit Frage 1 dann eigentlich auch beantwortet wäre, Voraussetzung hierfür natürlich man lässt umschreiben wink.gif
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michaelp100
Beitrag 06.09.2005, 15:30
Beitrag #899


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für mich stellt sich jetzt die frage, was ist mit meinen punkten?
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Perplex
Beitrag 06.09.2005, 15:34
Beitrag #900


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Zitat (michaelp100 @ 06.09.2005, 15:47)
Wie sieht’s denn übrigens bei den anderen aus, Murksel und Thommy?

Meine Chancen bei Gericht sind nicht schlecht! Bei negativem Bescheid legt mein Anwalt sofort Beschwerde ein. Wann das sein wird weiß er nicht.
Die Nutzungsunterlassung wird z.Z. nicht zurück genommen.

Thommy


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