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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil10), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 07.09.2005, 12:34
Beitrag #951


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Zitat (hypnotika @ 07.09.2005, 12:56)
Hallo,

bin aus BW und habe bereits eine NU.
besteht die Möglichkeit bei Wohnsitzverlegung
nach Koblenz  das die FEB Koblenz
die NU zurückzieht?

dry.gif

Hallo Steinhaube, C.O.R.E. usw.... cool.gif

Da das Rücknahmeverfahren ein eigenständiges Verfahren ist, ist die Behörde zuständig, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Rücknahme auch für den Erlass eines solchen VA zuständig wäre - mithin die Behörden in RLP.

Richtiges Vorgehen wäre es dann, in RLP einen Antrag nach § 28 Abs. 5 FeV zu stellen.

Dies allerdings nur, soweit der Bescheid inzwischen unanfechtbar geworden ist. Anderenfalls ist weiterhin die Ausgangs- resp. Widerspruchsbehörde zuständig.


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hypnotika
Beitrag 07.09.2005, 12:40
Beitrag #952


Neuling


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Zitat
Richtiges Vorgehen wäre es dann, in RLP einen Antrag nach § 28 Abs. 5 FeV zu stellen. 


Danke für die schnelle Antwort RA XDiver.

wie nennt sich das dann, antrag auf zurückziehen der NU oder
so ? antag auf wiedererteilung kanns ja nicht sein.
wie stehen da die Chancen?

Gruss
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Perplex
Beitrag 07.09.2005, 12:44
Beitrag #953


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Zitat (Commodore25E @ 07.09.2005, 13:34)
Wurde er Dir entzogen oder Die Nutzung eines Eu-FS untersagt???? wink.gif

Mir wurde die Fahrerlaubnis entzogen, mit der Aberkennung des Rechts von meiner Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. unsure.gif


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Perplex
Beitrag 07.09.2005, 12:57
Beitrag #954


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Zitat (RA XDiver @ 07.09.2005, 13:34)
Hallo Steinhaube, C.O.R.E. usw.... cool.gif

Wer ist das denn? wacko.gif
Sind die nicht gelöscht worden? thread.gif


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RA XDiver
Beitrag 07.09.2005, 13:00
Beitrag #955


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§ 28 Abs. FeV:

Zitat
(5) Das Recht, von einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer der in Absatz 4 Nr. 3 und 4 genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt (...)


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Perplex
Beitrag 07.09.2005, 13:45
Beitrag #956


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Zitat (RA XDiver @ 07.09.2005, 14:00)
§ 28 Abs.5 FeV

Ich glaube nicht, dass das klappen wird, weil das OVG Koblenz für Berlin nicht bindend sein könnte. Wer im Unrecht ist & sich im Recht glaubt, der übernimmt nicht gerne Verantwortung für seine falschen Entscheidungen. Deswegen wird der Sachbearbeiter die Verantwortung an eine höhere Stelle verweisen. Die höhere Stelle wird sich in die Entscheidung der Sachbearbeiter nicht einmischen.

Somit bleibt für mich nur das Warten auf die Gerichtsentscheidung. crybaby.gif

Thommy


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RA XDiver
Beitrag 07.09.2005, 13:47
Beitrag #957


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Das war auch nicht auf Dich bezogen.

Allerdings kannst Du einen solchen Antrag ohnehin erst stellen, wenn der Bescheid bestandskräftig geworden ist. Das ist er natürlich noch nicht, solange Rechtsmittelverfahren laufen.


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GSX-R
Beitrag 07.09.2005, 14:27
Beitrag #958


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Zitat (Thommy Bumm @ 07.09.2005, 13:57)
Zitat (RA XDiver @ 07.09.2005, 13:34)
Hallo Steinhaube, C.O.R.E. usw.... cool.gif

Wer ist das denn? wacko.gif

Immer der selbe mad.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Perplex
Beitrag 07.09.2005, 14:40
Beitrag #959


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Zitat (RA XDiver @ 07.09.2005, 14:47)
Allerdings kannst Du einen solchen Antrag ohnehin erst stellen, wenn der Bescheid bestandskräftig geworden ist. Das ist er natürlich noch nicht, solange Rechtsmittelverfahren laufen.

Das bedeutet ja, dass wenn in der Zwischenzeit ein höchstrichterliches Urteil zu meinen Gunsten gesprochen wird, die Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung nicht zurücknehmen muss. blink.gif

Thommy


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RA XDiver
Beitrag 07.09.2005, 14:55
Beitrag #960


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Das ist so nicht richtig. Die Behörde kann natürlich jederzeit den Bescheid zurücknehmen - vgl. michaelp100 -. Damit hätte sich der Rechtsstreit sodann erledigt, Du wärest nicht mehr beschwert und es wäre kein Problem mehr da.


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Perplex
Beitrag 07.09.2005, 15:21
Beitrag #961


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Zitat (RA XDiver @ 07.09.2005, 15:55)
Die Behörde kann natürlich jederzeit den Bescheid zurücknehmen...
...aber sie müssen es nicht.

Sie können aber auch auf die Entscheidung vom Gericht warten, oder? whistling.gif


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Mr.T
Beitrag 07.09.2005, 15:35
Beitrag #962


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Zitat (Thommy Bumm @ 07.09.2005, 16:21)
Sie können aber auch auf die Entscheidung vom Gericht warten, oder? whistling.gif

Ja.


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Gruß Mr.T

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Monty
Beitrag 07.09.2005, 16:23
Beitrag #963


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@RA XDiver & Michaelp: Nur mal so, warst du bei der MPU vor der NU? Oder seid ihr gleich in die Offensive gegangen.

Monty


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RA XDiver
Beitrag 07.09.2005, 16:24
Beitrag #964


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Die haben keine MPU verlangt (zumindest nicht vor der NU) sondern ohne Vorwarnung geschossen, so dass wir entsprechend zurückgeschossen haben. cool.gif

Weitere Details soll Euch michaelp geben. Ich unterliege da ja noch gewissen Verpflichtungen. wink.gif


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Monty
Beitrag 07.09.2005, 16:37
Beitrag #965


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@RA XDiver: Ich kenne diese Verpflichtungen ja auch...tütütü. Der Fall meines Kumpels ist insofern anders, als dass die FEB auf die bislang nichterbrachte Eignungsprüfung (MPU) steuert...aber ich bin zuversichtlich. Nur noch eine Frage: Das ganze ist in Mainz passiert, die FEB liegt in Plauen (Sachsen). Wo wird der amtsgerichtliche Kampf gefochten wenn es soweit kommt??? Schei...das Verkehrsrecht ist noch komplizierter als die Sozialgsetzgebung!

Monty


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RA XDiver
Beitrag 07.09.2005, 16:45
Beitrag #966


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Zitat
Wo wird der amtsgerichtliche Kampf gefochten


Ich würde sagen, nirgendwo. Wir reden von der Verwaltungsgerichtsbarkeit. tongue.gif

Örtlich ist natürlich die FEB zuständig, wo der Betroffene seinen Wohnsitz hat, also wohl im wilden Osten. wink.gif

Zitat
Schei...das Verkehrsrecht ist noch komplizierter als die Sozialgsetzgebung!


Wer will schon zwölf SGB, wenn man eine FeV haben kann..... rofl1.gif


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Monty
Beitrag 07.09.2005, 17:06
Beitrag #967


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@RA XDiver:...Jaaaaaaaa, Verwaltungsgericht! Verdammt, dass mir DAS passiert...grrrrrr...
Die 12Bände SGB sind logischer als die eine FeV...auch die Auslegung ist nicht sooo krass...mal von manchen arbeitswütigen ARGE-Angestellten mal abgesehen.

Monty


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 07.09.2005, 20:20
Beitrag #968


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in welcher Form werden oder sind (hoffentlich) Aufforderungen zur MPU versandt worden? Muß man die gegenzeichnen? Wenn ja hab ich vielleicht ein Problem.
Ich bin zweimal angehalten worden habe zwar meine neue Adresse angegeben jedoch habe ich mich noch nicht umgemeldet.


......übrigens ich bin ARGE-Mitarbeiter! crybaby.gif
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RA XDiver
Beitrag 07.09.2005, 20:22
Beitrag #969


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Die Schreiben werden förmlich per PZU zugestellt. Das heisst, der Zusteller zeichnet auf dem Umschlag die Zustellung gegen und legt ihn in den Briefkasten. Eine Durchschrift geht back to sender.


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Mr.T
Beitrag 07.09.2005, 20:23
Beitrag #970


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 07.09.2005, 21:20)
in welcher Form werden oder sind (hoffentlich) Aufforderungen zur MPU versandt worden?

i. d. R. per Postzustellungsurkunde.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 07.09.2005, 20:51
Beitrag #971


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Danke für die schnellen Antworten!

heißt das, dass ein Postnachsendeauftrag in diesem Fall wirsam wird da ja kein Briefkastenschild angebracht ist oder wird die Urkund dann sofort als Postrücklauf an die Behörde geschickt? think.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 07.09.2005, 21:12
Beitrag #972





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Meines Wissens wird der Nachsendeautrag wirksam und an deinem tatsächlichen Wohnort stellt der Postbote dann dieses Schreiben zu.

Gruß
charly68
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mirko1
Beitrag 07.09.2005, 23:25
Beitrag #973


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 07.09.2005, 21:20)
in welcher Form werden oder sind (hoffentlich) Aufforderungen zur MPU versandt worden? Muß man die gegenzeichnen? Wenn ja hab ich vielleicht ein Problem.

Vielleicht bekommst du keine MPU Auforderung.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 08.09.2005, 05:04
Beitrag #974


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Hi Mirko,

na wieder nachtaktiv wavey.gif !

Ich hoffe es!

Gruß
F.
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schmidt3121
Beitrag 08.09.2005, 07:20
Beitrag #975


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Kurz eine andere Frage zwischendurch: CZ FS sind nur 10 Jahre gültig. Ist das bei PL FS auch der Fall, da bei denen kein Ablaufdatum angeführt ist? Oder sind die unbegrenzt gültig wie D FS?
L. G. schmidt3121
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Gast_charly68_*
Beitrag 08.09.2005, 07:28
Beitrag #976





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Meines Wissens ist der deutsche EU-FS der einzige der unbefristet gültig ist.

Gruß
charly68
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Perplex
Beitrag 08.09.2005, 07:37
Beitrag #977


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Der Polen-Führerschein ist unbegrenzt gültig! walkman.gif


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Lino
Beitrag 08.09.2005, 09:38
Beitrag #978


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Guten Morgen an alle,
Ich möchte gerne wissen ob man mit einem CZ-FS ohne jegliche Probleme und Risiko diesen jetzt in RLP umschreiben lassen kann in eine D-FS aufgrund des neuen OVG Urteils? Hätte man etwas zu befürchten wenn sich jemand jetzt outen würde als Ihnhaber eines CZ-FS?? z.B. das man trotzallem doch noch eine Aufforderung bekommt zu einer MPU? Kann man einem empfehlen das er seinen CZ/PL-FS in einen Deutschen EU-FS in RPL umschreiben lässt (ohne Probleme zu bekommen)vorrausgesetzt die Person wohnt in RLP?? Das ganze aufgrund des neues OVG Urteils RLP?
Liebe Grüße
Lino
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knochy
Beitrag 08.09.2005, 10:10
Beitrag #979


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Zitat (Lino @ 08.09.2005, 10:38)
Ich möchte gerne wissen ob man mit einem CZ-FS ohne jegliche Probleme und Risiko diesen jetzt in RLP umschreiben lassen kann in eine D-FS aufgrund des neuen OVG Urteils?

Das würde ich auch gerne wissen, was die Experten für eine Meinung dazu haben, aber bisher halten sich alle noch sehr bedeckt hier think.gif
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mirko1
Beitrag 08.09.2005, 10:44
Beitrag #980


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Dem kann ich mich nur anschliesen, Umzug nach RLP CZ umschreiben in D-FS.
was meinen die Experten?
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michael_mk
Beitrag 08.09.2005, 10:46
Beitrag #981


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bin zwar kein experte,aber ist es dann nicht so das die deutschen behörden wieder alles über deinen fe bestimmen können?mit anderen worten nach der umschreibung ohne probleme eine MPU fordern können? think.gif
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Lino
Beitrag 08.09.2005, 11:11
Beitrag #982


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Nein ,das ist nach Umschreibung in eine D-FS nicht möglich meines Wissens. Erst wieder bei erneuter auffälligkeit.
Liebe Grüße
Lino
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Natrix20
Beitrag 08.09.2005, 11:30
Beitrag #983


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@Lino

Rufe doch einmal bei deiner FEB an und frage den Sachbearbeiter/in direkt.
Ich denke du kannst dort auch unter einem anderen Namen anrufen oder das Problem von deinem Freund schildern.
Gruss
Natrix
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knochy
Beitrag 08.09.2005, 11:53
Beitrag #984


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Interessanter wäre es schon, wenn man mal eine juristische Stellungnahme dazu hören könnte, wie wir wissen erzählt ja jeder Sachbearbeiter etwas anderes.


Nachfragen kann man ja dann immernoch mit juristischer Rückendeckung wink.gif

----------------------------------

***** Anmerkung Moderator:

Bitte den vorhergehenden Beitrag nicht noch einmal wiederholen. Zum Antworten bitte auf den "Antworten"-Button klicken.

Unnötiges Zitat entfernt.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 08.09.2005, 13:17
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Perplex
Beitrag 08.09.2005, 13:25
Beitrag #985


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Zitat (michael_mk @ 08.09.2005, 11:46)
Bin zwar kein Experte, aber ist es dann nicht so dass die deutschen Behörden wieder alles über deinen FE bestimmen können? Mit anderen Worten nach der Umschreibung ohne Probleme eine MPU fordern können? think.gif
Na klar können die das! scared.gif

Wenn Eignungszweifel bekannt werden, dann wird eine MPU gefordert! Gegen eine MPU-Aufforderung gibt es keine Rechtsmittel! Wer die MPU nicht fristgerecht besteht & abliefert, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen gibt es dann aber Rechtsmittel! Das kann dann einige Monate dauern. So lange darf der Betroffene nicht fahren. Der einstweilige Rechtsschutz wird dann höchst wahrscheinlich wieder hergestellt werden. Dementsprechende Urteile gibt es schon. huh.gif

Thommy


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Lino
Beitrag 08.09.2005, 14:08
Beitrag #986


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aber erst wenn ERNEUTE Eignungzweifel aufkommen nachdem der EU-FS umschrieben wurde. Den mit der Erteilung/umschreibung des D.Eu-FS dürfen alltfälle nicht mehr herangezogen werden ansonsten hätte sie den D. Eu-FS erst gar nicht ausstellen bzw.umgeschreiben dürfen. Den alle Vorraussetzungen wurden ja erfüllt für die Umschreibung ansonsten bekäme er keinen D.EU-FS ausgestellt
Ich denke da liege ich eigendlich mit Meinung richtig,oder?

Du kannst ja nicht einen Führerschein ausgestellt bekommen und später ohne NEUE Gründe eine MPU auferlegt bekommen obwohl Du vor jahren mal den FS weg hattest. Alle diese Gründe die zum Verlust des ersten FS führten dürfen nicht für den 2. AUSGESTELLTEN FS herangezogen werden schon gar nicht bei UMSCHREIBUNGEN.
Gruß
Lino

----------------------------------

***** Anmerkung Moderator:

Der von Dir zitierte Beitrag samt Zitat im Zitat steht einen Beitrag weiter oben. Meinst Du wirklich, dass Thommy Bumms kompletter Beitrag noch einmal gelesen wird?

Zum Antworten bitte auf den "Antworten"-Button klicken. Wenn ein Zitat gewünscht ist, dann bitte ich, den unnötigen Textteil herauszulöschen und nur das stehen zu lassen, worauf Bezug genommen wird.

So wie es hier teilweise praktiziert wird, wird der Thread absolut unübersichtlich

Unnötiges Zitat entfernt.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 08.09.2005, 14:13
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knochy
Beitrag 08.09.2005, 14:14
Beitrag #987


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@ Lino: Das ist correct wie Du es geschrieben hast, wenn D umschreibt, MPU nur bei erneuten Eignungszweifeln.
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Perplex
Beitrag 08.09.2005, 14:28
Beitrag #988


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@Lino
Was willst Du denn machen, wenn Dir der Führerschein wegen der alten Eignungszweifel entzogen wird? blink.gif Willst Du dann etwa trotzdem fahren?

Thommy


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Perplex
Beitrag 08.09.2005, 14:50
Beitrag #989


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Ey Leute!
Wo bitteschön steht im Gesetz, dass bei einem deutschen Führerschein, nur neue Eignungszweifel herangezogen werden dürfen? sad.gif Da gibt es keinen Unterschied zu einem ausländischen Eu-Führerschein.

Wer dann noch ein negatives Gutachten bekommen hat, bei dem werden es dann auf wundersame Weise neue Eignungszweifel. dry.gif


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Commodore25E
Beitrag 08.09.2005, 14:53
Beitrag #990


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Thommy Bumm, auf was willst Du hinaus?? Ich kann Dein Posting nicht interpretieren, sorry.....


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Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Psycho Andi
Beitrag 08.09.2005, 15:04
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Gibt es hier jemanden aus NRW mit einem z.B. polnischen EU-FS, der über die Handhabung seitens der Führerscheinstelle bei Bekannntwerden der EU-FS berichten kann?? Gab es eine MPU-Afforderung?? Oder direkt eine NU?? Wurde in NRW schon eine NU wieder zurückgenommen??
Oder allgemein: Wie wird in NRW mit EU-FS Inhabern nach den Urteil aus Koblenz umgegangen??

Gruß
Andi
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Medusa
Beitrag 08.09.2005, 15:08
Beitrag #992


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Zitat (Thommy Bumm @ 08.09.2005, 15:50)
Wo bitteschön steht im Gesetz, dass bei einem deutschen Führerschein, nur neue Eignungszweifel herangezogen werden dürfen?

Irgendwo im EuGH Thread. Da gab es 'mal ein Gerichtsurteil, weil ein Sachbearbeiter den VZR Auszug erst bekam nachdem !! er die dt. FE ausgehändigt hatte. Leider verloren - keine MPU Aufforderung mehr. tongue.gif

(Das das für eine EU-FE auch gilt hat D. leider noch nicht begriffen .. )
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RA XDiver
Beitrag 08.09.2005, 15:08
Beitrag #993


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Es gibt in NRW sowohl MPU-Anordnungen als auch ausgesprochene NUen.

Das sich daran nach Koblenz etwas geändert hätte, ist bislang nicht bekannt.


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Perplex
Beitrag 08.09.2005, 15:20
Beitrag #994


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Zitat (Commodore25E @ 08.09.2005, 15:53)
Thommy Bumm, auf was willst Du hinaus??
Es scheinen hier einige Leute zu glauben, dass sie mit einem deutschen Führerschein, absolut sicher vor Eignungszweifeln wären. Das ist aber falsch!
Genau wie bei einem ausländischen Eu-Führerschein, können auch bei einem D-FS Eignungszweifel begründet werden. Solange es keine Rechtsmittel gegen diese Anordnung gibt & die deutschen Fahrerlaubnisbehörden mit Sofortvollzug entziehen dürfen, solange ist eine führerscheinlose Zeit möglich. unsure.gif

Zitat (Medusa @ 08.09.2005, 16:08)
Irgendwo im EuGH Thread. Da gab es 'mal ein Gerichtsurteil, weil ein Sachbearbeiter den VZR Auszug erst bekam nachdem !! er die dt. FE ausgehändigt hatte. Leider verloren - keine MPU Aufforderung mehr. tongue.gif
Der Link war von mir!

Mir geht es ja nur um die führerscheinlose Zeit bis zur Verhandlung.

Mal eine Frage an die Rechtsexperten:
Wie hoch ist die Entschädigung für die führerscheinlose Zeit?

Thommy


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RA XDiver
Beitrag 08.09.2005, 15:22
Beitrag #995


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Zitat
Wie hoch ist die Entschädigung für die führerscheinlose Zeit?


Null EUR nullundnullzig cool.gif


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Medusa
Beitrag 08.09.2005, 15:28
Beitrag #996


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Auch bei dadurch verursachter Arbeitslosigkeit? (Unterstellt, die NU wurde zu unrecht erlassen).
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Perplex
Beitrag 08.09.2005, 15:29
Beitrag #997


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Zitat (RA XDiver @ 08.09.2005, 16:22)
Null EUR nullundnullzig  cool.gif

Das erinnert mich irgendwie an Andreas Türck oder Michael Jackson! whistling.gif


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MaximilianNRW
Beitrag 08.09.2005, 15:33
Beitrag #998


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Von Zumutungen die richtig ins Geld gehen durch Gerichte und Behörden kann ich Euch ein sehr langes und mehrstimmiges Lied singen.

Klar, kannst Dich beschweren. Aber das ist die Zeit und das Porto nicht wert. Man wird als Bürger abgebügelt und damit basta.
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Perplex
Beitrag 08.09.2005, 15:34
Beitrag #999


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Zitat (Medusa @ 08.09.2005, 16:28)
Auch bei dadurch verursachter Arbeitslosigkeit?

Wer den Schaden nachweisen kann, der hat gewisse Chancen. cool.gif


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RA XDiver
Beitrag 08.09.2005, 15:35
Beitrag #1000


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Zitat
Wer den Schaden nachweisen kann, der hat gewisse Chancen.


Auch nur sehr sehr eingeschränkt. Ich denke, zum Amtshaftungsanspruch und seinen Aussichten habe ich hier bereits genug referiert. cool.gif


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