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#991
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 31.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12578 ![]() |
Gibt es hier jemanden aus NRW mit einem z.B. polnischen EU-FS, der über die Handhabung seitens der Führerscheinstelle bei Bekannntwerden der EU-FS berichten kann?? Gab es eine MPU-Afforderung?? Oder direkt eine NU?? Wurde in NRW schon eine NU wieder zurückgenommen??
Oder allgemein: Wie wird in NRW mit EU-FS Inhabern nach den Urteil aus Koblenz umgegangen?? Gruß Andi |
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#992
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 08.09.2005, 15:50) Wo bitteschön steht im Gesetz, dass bei einem deutschen Führerschein, nur neue Eignungszweifel herangezogen werden dürfen? Irgendwo im EuGH Thread. Da gab es 'mal ein Gerichtsurteil, weil ein Sachbearbeiter den VZR Auszug erst bekam nachdem !! er die dt. FE ausgehändigt hatte. Leider verloren - keine MPU Aufforderung mehr. ![]() (Das das für eine EU-FE auch gilt hat D. leider noch nicht begriffen .. ) |
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#993
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Es gibt in NRW sowohl MPU-Anordnungen als auch ausgesprochene NUen.
Das sich daran nach Koblenz etwas geändert hätte, ist bislang nicht bekannt. -------------------- |
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#994
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Commodore25E @ 08.09.2005, 15:53) Thommy Bumm, auf was willst Du hinaus?? Es scheinen hier einige Leute zu glauben, dass sie mit einem deutschen Führerschein, absolut sicher vor Eignungszweifeln wären. Das ist aber falsch!Genau wie bei einem ausländischen Eu-Führerschein, können auch bei einem D-FS Eignungszweifel begründet werden. Solange es keine Rechtsmittel gegen diese Anordnung gibt & die deutschen Fahrerlaubnisbehörden mit Sofortvollzug entziehen dürfen, solange ist eine führerscheinlose Zeit möglich. ![]() Zitat (Medusa @ 08.09.2005, 16:08) Irgendwo im EuGH Thread. Da gab es 'mal ein Gerichtsurteil, weil ein Sachbearbeiter den VZR Auszug erst bekam nachdem !! er die dt. FE ausgehändigt hatte. Leider verloren - keine MPU Aufforderung mehr. Der Link war von mir!![]() Mir geht es ja nur um die führerscheinlose Zeit bis zur Verhandlung. Mal eine Frage an die Rechtsexperten: Wie hoch ist die Entschädigung für die führerscheinlose Zeit? ![]() -------------------- (\_/)
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#995
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Zitat Wie hoch ist die Entschädigung für die führerscheinlose Zeit? Null EUR nullundnullzig ![]() -------------------- |
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#996
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Auch bei dadurch verursachter Arbeitslosigkeit? (Unterstellt, die NU wurde zu unrecht erlassen).
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#997
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 08.09.2005, 16:22) Null EUR nullundnullzig ![]() Das erinnert mich irgendwie an Andreas Türck oder Michael Jackson! ![]() -------------------- (\_/)
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#998
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Von Zumutungen die richtig ins Geld gehen durch Gerichte und Behörden kann ich Euch ein sehr langes und mehrstimmiges Lied singen.
Klar, kannst Dich beschweren. Aber das ist die Zeit und das Porto nicht wert. Man wird als Bürger abgebügelt und damit basta. |
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#999
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Zitat (Medusa @ 08.09.2005, 16:28) Auch bei dadurch verursachter Arbeitslosigkeit? Wer den Schaden nachweisen kann, der hat gewisse Chancen. ![]() -------------------- (\_/)
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#1000
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Zitat Wer den Schaden nachweisen kann, der hat gewisse Chancen. Auch nur sehr sehr eingeschränkt. Ich denke, zum Amtshaftungsanspruch und seinen Aussichten habe ich hier bereits genug referiert. ![]() -------------------- |
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#1001
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Ich will hier nicht unbedingt saure Trauben in die Limo werfen, aber es gibt noch ein paar Gedanken zum Ganzen:
Es wird in der Euphorie immer wieder verdrängt, dass VGH Mannheim - also das oberste Verwaltungsgericht für Baden-Württemberg und damit dem OVG Koblenz im Rang gleichstehend - gegenteilig geurteilt hat, und zwar nicht in einem summarischen Eilverfahren, sondern in einem Hauptsache-Berufungsurteil. Daher steht es jetzt unter den deutschen Oberverwaltungsgerichten 1: 1. Eine Vorlage an das BVerwG konnte das OVG Koblenz nicht veranlassen , weil dies nur bei Urteilen, nicht aber bei Eilbeschlüssen möglich ist. Es steht also derzeit in den Sternen, wie die Oberverwaltungsgerichte der übrigen Bundesländer entscheiden werden. Insofern verstehe ich die Aussage einer BW-FE-Behörde; denn für diese ist ja das OVG Mannheim in zweiter Instanz zuständig. Zu michaelp hab ich auch noch einen Gedanken: Die Behörde hat es ja nicht auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ankommen lassen, sondern die NU einfach zurückgenommen und somit dem Verfahren die Grundlage entzogen. Dies muss durchaus nicht unter dem Eindruck vom OVG Koblenz geschehen sein, sondern es kann genauso gut sein, dass die FE-Behörde eine gerichtliche Entscheidung in dieser Frage zu diesem Zeitpunkt überhaupt vermeiden wollte - vielleicht, um ihren Standpunkt nicht aufgeben zu müssen. -------------------- |
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#1002
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
![]() 1000 Beiträge. Zeit für Teil 11... ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#1003
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 08.09.2005, 15:50) Wo bitteschön steht im Gesetz, dass bei einem deutschen Führerschein, nur neue Eignungszweifel herangezogen werden dürfen? ![]() @Thommy B., das ergibt sich daraus, dass dann der Betroffene gegenüber der FE-Behörde Vertrauensschutz hat, wenn diese ihm eine FE erteilt (oder umgeschrieben) hat, denn beim Akt der Umschreibung konnte sie ja alle Bedenken prüfen. Hier ein Link zum Vertrauensschutz in solchen Fällen. -------------------- |
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#1004
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Zitat (Lexus @ 08.09.2005, 16:58) Sieh an, das war ebenfalls das OVG Koblenz ![]() Zitat OVG Koblenz: Vertrauensschutz bei Erteilung trotz MPU-Erfordernis .Eine dt. FE ist auch nichts anderes wie eine EU-FE. ![]() |
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#1005
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@Lexus
Genau diesen Fall meinte ich! ![]() Die Fahrerlaubnisbehörde braucht solch ein Urteil nicht beachten, solange es keine Rechtsmittel gegen die MPU-Anordnung gibt. Die Sachbearbeiter brauchen nur zu sagen, dass der Einzelfall hier anders liegt. Genau so ist das auch bei der Entziehung der ausländischen Fahrerlaubnis, wenn der Betroffene den Prozess gewinnt. Die Folge ist eine führerscheinlose Zeit. Es spielt also rein rechtlich keine Rolle, ob eine deutsche oder ausländische Behörde die Fahrerlaubnis erteilt hat. Nach übergeordnetem Eu-Recht ist jede Eu-Fahrerlaubnis gleichwertig! ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#1006
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
@Lexus
Du hast Recht es steht faktisch 1:1, aber ich denke das die Oberreferees das Spiel dann zu Gunsten des EU FS abpfeifen werden, was natürlich sehr wünschenswert wäre. Ich meine nicht eine Pro Entscheidung, sondern ich fordere Rechtsklarheit. Das ist ja schlimmer wie in einer "Bananenrepublik". Da urteilt einer so der andere so, quasi nach Gutdünkenart. Das kanns ja wohl nicht sein. Kein Wunder das hier im Land nix mehr vorwärts geht,sorry. Gruss Natrix P.S: Und am 18.09.05 wählen gehen!!!!!!!!!!!!!!! |
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#1007
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Zitat (Natrix20 @ 08.09.2005, 17:53) Kein Wunder das hier im Land nix mehr vorwärts geht, sorry! Du hast es haargenau erfasst! ![]() Zitat (Natrix20 @ 08.09.2005, 17:53) P.S: Und am 18.09.05 wählen gehen!!!!!!!!!!!!!!! Welche Partei soll ich wählen, damit sich an unserer Situation was ändert? ![]() -------------------- (\_/)
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#1008
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Zitat (Thommy Bumm @ 08.09.2005, 17:39) Nach übergeordnetem Eu-Recht ist jede Eu-Fahrerlaubnis gleichwertig! Ich weiss, das wiederholst Du ja täglich. Aber was willst Du eigentlich bei diesem Fall damit? Hier sind doch beide gleichgestellt mit ihrer führerscheinlosen Zeit. Einerseits jammerst Du rum, dass deutsche und EU-Führerscheine nicht gleich behandelt werden. Jetzt werden sie gleichbehandelt und Du jammerst wieder rum, weil die Art der Behandlung Dir nicht passt. Da kann einem doch der Eindruck kommen, dass Du nur so lange auf Deinem geliebten Urteil und dem EU-Recht pochst, wie es Dir persönlich in den Kram passt. Für solche Leute soll es ein eigenes Wort geben. ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#1009
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (GSX-R @ 08.09.2005, 18:20) Hier sind doch beide gleichgestellt mit ihrer führerscheinlosen Zeit. Vereint in der unrechtmäßigen Behandlung ![]() |
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#1010
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Ich denke das immer der aktuellste (OVG Koblenz) Beschluss-Urteil mehr Anlehnung findet, als Ältere (OVG Manheim) Beschlüsse Urteile.
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#1011
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat (Lexus @ 08.09.2005, 16:46) Es wird in der Euphorie immer wieder verdrängt, dass VGH Mannheim - also das oberste Verwaltungsgericht für Baden-Württemberg und damit dem OVG Koblenz im Rang gleichstehend - gegenteilig geurteilt hat. @Lexsus also wenn ich das richtig sehe ist das VGH Manheim kein OVG? also nicht das Höchste von BW. ![]() |
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#1012
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 126 Beigetreten: 11.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10223 ![]() |
Puhhh, in Deutschland werden in Bezug auf die EU - FS derzeit gemacht, was se wollen.
Ich habe eben in RLP auf der Kreisverwaltung angerufen (die waren auch für mich zuständig, bevor ich nach Lux gezogen bin) und habe gefragt, ob ich meinen lux. FS umschreiben kann, wenn ich wieder nach RLP umziehe. Was antwortet die mir... : "Ich kenne Ihren Fall. Mit dem luxemburgischen FS dürfen Sie nicht in Deutschland fahren. Dafür müssen Sie eine MPU machen." Meine Einwände, das ich gar keine MPU in D machen kann und das Urteil des OVG hat sie pauschal abgetan. ![]() Wie gesagt, hier liegt noch viel Aufklärungsarbeit vor uns... |
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#1013
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Mirko1 schrieb:
Zitat Ich denke das immer der aktuellste (OVG Koblenz) Beschluss-Urteil mehr Anlehnung findet, als Ältere (OVG Mannheim) Beschlüsse Urteile. Ausserdem sind die Koblenzer Ausführungen wesentlich stichhaltiger als das Mannheimer Urteil.(Mannheim ist das höchste in BW!) Allerdings muss ich in einem Punkt Lexus zustimmen: Es handelt sich aus Koblenz nur um einen Beschluss - wenn auch um einen richtungsweisenden - und noch nicht um ein abschliessendes Urteil. Da ist also notwendigerweise einiges offen geblieben. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#1014
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
Und wieder sind die 1000 voll. Aus technischen Gründen muß jetzt dieser Thread geschlossen werden und im
EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11) kann weiter debatiert werden! -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 22.04.2025 - 04:48 |