Mißverständliche Geschwindgkeitsbegrenzung |
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Mißverständliche Geschwindgkeitsbegrenzung |
12.08.2005, 09:02
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 355 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10973 |
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12.08.2005, 09:23
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#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Abweichen vom Rechtsfahrgebot darfst Du hier unter Bedingungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 StVO.
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12.08.2005, 10:40
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Zitat (StVO §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge) (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt... Also mit anderen Worten: solange weit und breit alles frei ist, darf ich links mit max 120 km/h fahren. Gesetzt den Fall, ich will mich absolut gesetzeskonform verhalten, fahre links mit 120 km/h und merke, dass mich jemand einholt, den linken Blinker setzt und mir fast in den Kosserraum kriecht. Ich darf ihn nicht behindern, auch wenn er zu schnell fahren will. Also setze ich den rechten Blinker, bremse vorsichtig (denn er fährt ja sehr dicht auf...) auf 80 km/h ab, wechsle danach auf den rechten Fahrstreifen. Wenn er überholt hat, setze ich den linken Blinker, wechsle auf die linke Fahrbahn und beschleunige wieder auf 120, bis der nächste Hintermann auftaucht . Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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12.08.2005, 10:59
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.08.2005, 11:40) Also mit anderen Worten: solange weit und breit alles frei ist, darf ich links mit max 120 km/h fahren. Der Gesetzgeber interpretiert den Begriff der "Verkehrsdichte" aber im entgegengesetzten Sinn: Zitat VDichte im Sinn von I besteht, wenn, wer mit erlaubter Geschwindigkeit fahren will (§3), beim Rechtsfahren (§2) entweder aus Abstandgründen (§4) verlangsamen oder aber ein Überholen (§5) an das andere reihen müsste, so dass die Ausnutzung weiter links vorhandener Fahrstreifen vernünftig ist Quelle: Hentschel Mit anderen Worten: Liegt keine der o.g. Bedingungen vor, so ist a) das Rechtsfahrgebot einzuhalten und b) die für den jeweiligen Fahrstreifen geltende Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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12.08.2005, 11:09
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Zitat (steveluke @ 12.08.2005, 11:59) ... Mit anderen Worten: Liegt keine der o.g. Bedingungen vor, so ist a) das Rechtsfahrgebot einzuhalten und b) die für den jeweiligen Fahrstreifen geltende Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten. Das heißt: Bei völlig leerer Autobahn muss ich unbedingt die rechte Holperstrecke benutzen und darf dort nur 80,km/h fahren. Sollte ein anderer mich mit 80,1 km/h einholen, darf er nach links wechseln, mich mit 120 km/h überholen, danach wieder auf 80 km/h abbremsen und nach rechts einscheren. Anschließend gehe ICH raus und überhole IHN mit 120 km/h. (to be continued...) Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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12.08.2005, 11:24
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.08.2005, 12:09) Das heißt: Bei völlig leerer Autobahn muss ich unbedingt die rechte Holperstrecke benutzen und darf dort nur 80,km/h fahren. Sollte ein anderer mich mit 80,1 km/h einholen, darf er nach links wechseln, mich mit 120 km/h überholen, danach wieder auf 80 km/h abbremsen und nach rechts einscheren. Anschließend gehe ICH raus und überhole IHN mit 120 km/h. Er dürfte dich genau genommen gar nicht erst "einholen" können, denn mit 80,1 km/h führe er um 0,1 km/h zu schnell... Wenn der andere VT nach seinem Überholvorgang aber wieder seine Ausgangsgeschwindigkeit von 80,1 km/h aufnähme, würde er sich ja langsam wieder von dir entfernen, so dass für dich überhaupt keine Notwendigkeit zum Überholen bestünde... -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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12.08.2005, 11:47
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#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Zitat (steveluke @ 12.08.2005, 12:24) Er dürfte dich genau genommen gar nicht erst "einholen" können, denn mit 80,1 km/h führe er um 0,1 km/h zu schnell... Schon mal was von unterschiedlicher Tachovoreilung gehört? Zitat (steveluke @ 12.08.2005, 12:24) Wenn der andere VT nach seinem Überholvorgang aber wieder seine Ausgangsgeschwindigkeit von 80,1 km/h aufnähme, würde er sich ja langsam wieder von dir entfernen, so dass für dich überhaupt keine Notwendigkeit zum Überholen bestünde... Zeig mir die Stelle in der StVO, wo steht, dass Überholen nur dann erlaubt ist, wenn es notwendig ist! Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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12.08.2005, 12:02
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.08.2005, 12:47) Zeig mir die Stelle in der StVO, wo steht, dass Überholen nur dann erlaubt ist, wenn es notwendig ist! Zeig mir die Stelle in meinem Beitrag, die diesen Rückschluss zwingend nahelegt... -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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12.08.2005, 12:08
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Zitat (steveluke @ 12.08.2005, 13:02) Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.08.2005, 12:47) Zeig mir die Stelle in der StVO, wo steht, dass Überholen nur dann erlaubt ist, wenn es notwendig ist! Zeig mir die Stelle in meinem Beitrag, die diesen Rückschluss zwingend nahelegt... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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12.08.2005, 12:13
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
@Doc:
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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12.08.2005, 14:22
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13732 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Das kann es doch irgendwie nicht sein...
Extrem wird es doch z.B. am Elzer Berg: rechts 40, mitte und links 100. Hatten wir die Diskussion nicht schon einmal? Wo war das bloß? Gruß, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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Gast_Mace_* |
12.08.2005, 15:20
Beitrag
#12
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Guests |
So weit ich weiß durfte man am Elzer Berg aber auch die mittlere Fahrspur benutzen oder?
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12.08.2005, 18:02
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
auf der Mitte gilt das Rechtsfahrgebot aber auch...
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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12.08.2005, 18:07
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 620 Beigetreten: 13.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10276 |
Zitat (durban @ 12.08.2005, 19:02) auf der Mitte gilt das Rechtsfahrgebot aber auch... Aber sehr stark eingeschränkt. In der Praxis kann man die mittlere Spur eigentlich immer dauerhaft und legal befahren. |
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12.08.2005, 18:33
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Zitat Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkungen, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85) Das habe ich im Netz gefunden. Das Urteil soll wohl bis heute das Maß der Dinge sein und scheinbar soll es auch in allen gängingen Kommentaren zur StVO zu finden sein, also mögen die einschlägigen Experten des Forums mit ihren umfassenden Bibliotheken noch mal ein Blick in diese werfen . MfG |
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12.08.2005, 18:48
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Zitat (Nebukad @ 12.08.2005, 19:33) Zitat Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkungen, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85) Mein Gespann darf 100 km/h fahren. 120 mit Anhänger (und Tachoscheibe) kosten 40,- € und einen Punkt. Das ist mir zu teuer, deshalb fahre ich mit Anhänger maximal 110 km/h. Muss ich hier rechts mit 80 km/h fahren, weil ich die Linksüberholer mit ihren 120 km/h nicht behindern darf? Oder "darf" ich die linke Spur mit 110 km/h dichtmachen? So oder so eine völlig bescheuerte Regelung ... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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12.08.2005, 20:28
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3300 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 |
Es heißt, "es ist möglichst weit rechts zu fahren..."
Wenn ich 120 fahren möchte, dann ist möglichst weit rechts eben in der linken Spur. @Doc Bei pragmatischer Herangehensweise ist es trotzdem eine sinnvolle Einrichtung. Warum sollte über die gesamte Fahrbahnbreit eine zHg von 80 km/h gelten, wenn doch nur der rechte Fahrstreifen Schäden aufweist. Wenn von hinten ein Schnellfahrer in der linken Spur ankommt, dann fahre ich eben (ausrollend) nach rechts, lasse ihn vorbei und wechsle dann wieder zurück. Wenn ich in der Zwischenzeit auf der rechten Spur geblitzt werde, dann habe ich eben sehr viel Pech gehabt. -------------------- Gruß Enrico
Bildung ist Bundessache! |
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12.08.2005, 21:41
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 355 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10973 |
@ Nebukad
Ich denke deine Antwort trifft den Nagel auf den Kopf. Denke, das ist mehr oder weniger des Rätsels Lösung, wobei ein anderes Gericht wieder anders entscheiden kann... Das Urteil ist ja schon etwas älter. Aber man hat etwas, auf das man sich etwas stützen könnte |
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12.08.2005, 21:52
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Also von einer 29 Jahre alten Entscheidung als geltende Rechtsauffassung auszugehen, ist denke ich schlichtweg falsch. Zum Thema "Aufheben von Geschwindigkeitsvorschriften" gibt es auch ein Urteil aus dem Jahr 1969, das aussagt, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach rund 2000m nicht mehr beachtet werden muss. Dass dies heute nicht mehr so gesehen wird, wird ja hier auch diskutiert.
Ich denke, die Rechtslage ist klar. Klare Tempoangaben, klares Rechtsfahrgebot. Wie es jeder für sich selbst hält, sei dahingestellt. Es ist denke ich in der Realität nur günstiger, wenn das Rechtsfahrgebot missachtet wird, als wenn man auf der rechten Spur dort 120 fährt. Dennoch ist die rechtliche Seite denke ich klar. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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12.08.2005, 21:57
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3300 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 |
Zitat (MickyMaus @ 12.08.2005, 22:52) ...Dennoch ist die rechtliche Seite denke ich klar. Offensichtlich nicht, wenn Du meinst, hier rechts und max. 80 fahren zu müssen. Mein Einwand war durchaus ernst gemeint. Dies hatten wir hier auch schon mehrfach so abgeleitet. Z.B. am Elzer Berg. -------------------- Gruß Enrico
Bildung ist Bundessache! |
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12.08.2005, 22:09
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10008 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Zitat (Enrico @ 12.08.2005, 21:28) Es heißt, "es ist möglichst weit rechts zu fahren..." Wenn ich 120 fahren möchte, dann ist möglichst weit rechts eben in der linken Spur. Entweder so oder man argumentiert, dass (ganz) rechts fahren wegen der Fahrbahnschäden eben nicht möglich war. -------------------- Wer bremst hat Angst
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12.08.2005, 22:11
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
@Enrico: Genau das schreibt die StVO (rechtliche Seite) erst einmal vor. Wenn du dagegen verstößst (entweder zu schnell fährst oder das Rechtsfahrgebot missachtest), gibt es ein entsprechendes Verwarnungs-/Bußgeld. Nach Einspruch kommt es zum OWi-Verfahren.
Erst da wird evtl. geklärt, ob du im Einzelfall das Rechtsfahrgebot missachten darfst. Eine Verallgemeinerung ist nicht nur gefährlich sondern auch falsch. In Deutschland wird nicht nach Präzedenzfällen entschieden, sondern nach dem geltenden Recht und entsprechenden Einzelsituationsbedingungen. Es kann im obigen Bild durchaus der Fall sein, dass die rechte Fahrspur so stark beschädigt ist, dass dein Fahrzeug erhebliche Schäden davon trägt. So was ist durch Gutachten vor Ort zu entscheiden. Eben Einzelfallentscheidungen. Eine Vergeneralisierung wie das Urteil von '76 würden ja das Rechtsfahrgebot in Frage stellen: Wenn ich bei solch einer Situation nicht rechts fahren muss, warum dann überhaupt? @Ernschtl: Wird im OWi-Verfahren sicherlich per Gutachten überprüft und im Einzelfall möglich. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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12.08.2005, 22:32
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Zitat (MickyMaus @ 12.08.2005, 22:52) ...Zum Thema "Aufheben von Geschwindigkeitsvorschriften" gibt es auch ein Urteil aus dem Jahr 1969, das aussagt, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach rund 2000m nicht mehr beachtet werden muss. Dass dies heute nicht mehr so gesehen wird, wird ja hier auch diskutiert Das tröstet mich jetzt aber (auch wenn's hier "off topic" ist)!!! Ich habe 1969 meinen Führerschein gemacht und mir war auch die ganze Zeit so als ob ich mal gelernt hätte, dass längere Geschwindigkeitsbeschränkungen spätestens nach 2000 m wiederholt werden mussten, ansonsten gelten sie danach nicht mehr. Hier im VP hörte ich bisher NUR andere Meinungen und dachte schon, ich spinne... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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13.08.2005, 06:54
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat (Nebukad @ 12.08.2005, 19:33) Zitat Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkungen, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85) Das habe ich im Netz gefunden. Das Urteil soll wohl bis heute das Maß der Dinge sein und scheinbar soll es auch in allen gängingen Kommentaren zur StVO zu finden sein, also mögen die einschlägigen Experten des Forums mit ihren umfassenden Bibliotheken noch mal ein Blick in diese werfen . MfG Habe nochmal recherchiert. Nebukad hat in allen Punkten recht; man sollte die Anmerkungen in Kommentaren also doch zur Gänze durchlesen. Vielen Dank für den Hinweis bzw. die Berichtigung ! -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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13.08.2005, 07:04
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Warum nicht einfach wie ein Radfahrer argumentieren:
"Rechts ist nur 80 möglich, ich will schneller, also gibt es für mich keine Benutzungspflicht des rechten Fahrstreifens. Und wenn dann einer schneller will als ich und mich nicht überholen kann, hat er eben Pech gehabt; mein Tempo ist sowieso umweltfreundlicher !" Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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13.08.2005, 17:07
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Auch wenn der Beschluss das OLG Frankfurt vom 16. Dezember 1975, Az: 2 Ws (B) 271/75 OWiG bereits fast 30 Jahre alt ist, so hat er wohl bis heute Bestand gehabt. Eine Recherche hat kein von der damaligen Aussage abweichendes jüngeres Ergebnis gebracht.
Urteile und Beschlüsse von vor dem 16.11.1970 sind dagegen mit Vorsicht zu genießen, da seinerzeit die StVO sehr umfangreich novelliert worden ist und sich zahlreiche Regelungen geändert haben. Eine Aussage aus einem Beschluss des OLG Hamm vom 8. Januar 1996, Az: 2 Ss OWi 1422/95: Zitat Für den Benutzer der Autobahn, der die Autobahn schon vor der Auffahrt befährt, und für den in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch (mehrere) Zeichen 274 beschränkt war, gilt diese Beschränkung fort. Er kann aus der zufälligen Nichtwiederholung des Verkehrszeichens an/in oder hinter der Auffahrt nicht das Ende des Streckenverbots folgern (so auch OLG Hamm, 30. Januar 1974, 4 Ss OWi 58/74, NJW 1974, 759). Das zitierte OLG Hamm sagt in seinem Beschluß vom 30. Januar 1974 schlicht und ergreifend: Zitat Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote enden nicht ohne weiteres an der nächsten Kreuzung oder Einmündung.
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13.08.2005, 17:20
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Aber wenn die Aussage von '76 generalisiert würde (überall, wo eine Situation wie dort beschrieben vorliegt), würde doch damit das Rechtsfahrgebot in Frage gestellt werden. Zumal wir in Deutschland keine Präzendenzfälle kennen (zumindest nicht von einem OLG)...
-------------------- Viele Grüße,
MM |
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13.08.2005, 18:23
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Zitat (MickyMaus @ 13.08.2005, 18:20) ...Zumal wir in Deutschland keine Präzendenzfälle kennen... aber nur offiziell, nicht in der Praxis. Möcht nur keiner zugeben. Nebenbei muss es keine Generalisierung sein, wenn man eine Rechtsauffassung stehen lässt, weil sie einfach als richtig angesehen wird, auch nicht nach 30 Jahren. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 02:08 |