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Soweit kann ich dir durchaus folgen. Dein zweites Zitat spricht von OBJEKTIVEN Kriterien. Dabei ist nur die Breite angeführt.
Dein anderes Urteil (OLG Köln 94)würde ich mit Vorsicht genießen, denn es entscheidet nicht der Radfahrer, was der Unterschied zwischen langsam und schnell ist (s.o.: objektiv!). "Ich fahre schneller als die, die auf dem Radweg fahren" ist dafür keine sinnfällige Argumentation. Denn: fahren die tatsächlich so schnell, wie sie auf dem Radweg fahren könnten? -------------------- Viele Grüße,
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Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 14:16) "Ich fahre schneller als die, die auf dem Radweg fahren" ist dafür keine sinnfällige Argumentation. Wie wär's mit "Ich bin schonmal auf diesem Radweg gefahren und habe dabei festgestellt, dass dessen mangelhafte Belagqualität und/oder Führung nur eine gegenüber meinem üblichen Tempo stark verminderte Geschwindigkeit zulässt"? Besser? ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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#203
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Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 14:16) Soweit kann ich dir durchaus folgen. Dein zweites Zitat spricht von OBJEKTIVEN Kriterien. Dabei ist nur die Breite angeführt. in dem berliner urteil, richtig. objektive kriterien sind aber z.b. auch radweg-parker, scherbenhaufen und diverses mehr. siehe z.b. auch hier. Zitat Denn: fahren die tatsächlich so schnell, wie sie auf dem Radweg fahren könnten? ich kenne eine reihe radwege, die eine geschwindigkeit von höchstens 20-25 km/h zulassen wo ich aber auf der straße gut und gerne 30 km/h oder noch schneller fahren kann.z.b. die strasse von Bochum nach WAT-Höntrop. auf dem radweg ist aufgrund des holperigen pflasters bei ca. 20 km/h schluß, sonst kann man wegen des gerüttels nicht mehr sicher das fahrzeug führen, auf der fahrbahn fahr ich aber locker mit 35 km/h. aber kommen wir zurück zum thema: ich habe ein paar urteile aufgeführt, die zeigen, dass man als radfahrer unter bestimmten umständen von der radwegbenutzungspflicht abweichen darf, nun bist du dran mit urteilen die sich mit der nötigung durch auf fahrbahnen fahrenden radlern beschäftigen. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Zitat (Arthur Dent @ 19.08.2005, 14:28) Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 14:16) Soweit kann ich dir durchaus folgen. Dein zweites Zitat spricht von OBJEKTIVEN Kriterien. Dabei ist nur die Breite angeführt. in dem berliner urteil, richtig. objektive kriterien sind aber z.b. auch radweg-parker, scherbenhaufen und diverses mehr. siehe z.b. auch hier. Zitat Denn: fahren die tatsächlich so schnell, wie sie auf dem Radweg fahren könnten? ich kenne eine reihe radwege, die eine geschwindigkeit von höchstens 20-25 km/h zulassen wo ich aber auf der straße gut und gerne 30 km/h oder noch schneller fahren kann.z.b. die strasse von Bochum nach WAT-Höntrop. auf dem radweg ist aufgrund des holperigen pflasters bei ca. 20 km/h schluß, sonst kann man wegen des gerüttels nicht mehr sicher das fahrzeug führen, auf der fahrbahn fahr ich aber locker mit 35 km/h. aber kommen wir zurück zum thema: ich habe ein paar urteile aufgeführt, die zeigen, dass man als radfahrer unter bestimmten umständen von der radwegbenutzungspflicht abweichen darf, nun bist du dran mit urteilen die sich mit der nötigung durch auf fahrbahnen fahrenden radlern beschäftigen. Wenn das alles so unverbindlich ist, frage ich mich allen Ernstes, wieso sich hier noch einige darüber Gedanken machen, die Radwegbenutzungspflicht abzuschaffen. Wenn sich sowieso jeder alles so hinbiegen kann und somit die Radwegbenutzungspflicht außer Kraft setzen kann, braucht man sie doch nicht mehr abzuschaffen. Zurück zum Thema? Thema war Kennzeichen für Fahrräder... -------------------- Viele Grüße,
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#205
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Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 14:36) Zurück zum Thema? Thema war Kennzeichen für Fahrräder... es ist schön zu beobachten, dass du jedesmal, wenn du um die angabe einer quelle gebeten wirst, entweder ausweichst oder irgentwelche richtlinien und verwaltungsvorschriften in's rennen bringst, die rein gar nichts beweisen.. ![]() aber gut, lass uns weiter über kennzeichen reden. nach dem studium dieses threads ist mir immer noch nicht klar, welchen vorteil fahrradkennzeichen hätten, die perspektiven, über die im threadverlauf spekuliert wurden (wenn die radfahrer kennzeichen haben, halten sie sich mehr an die verkerhrsregeln) lassen sich imho durch andere maßnahmen genauso gut oder vielleicht sogar besser erreichen, z.b in dem man den VT (einschließlich der radfahrer) deutlich vermittelt: fahrräder sind fahrzeuge, radfahrer sind fahrzeugführer. maßnahmen die dazu führen können sind wegfall von gehweggeführten radwegen, ahndung von sicherheitsrelevanten verstößen gegen radfahrer, aber auch konsequente ahndung der sicherheitsrelevanten verstöße der radfahrer (zb. licht-schwerpunktkontrollen im herbst etc.). die ahndung kann imho durch radlerstaffeln bei der polizei ausreichend sichergestellt werden. eine vignette nach schweizer vorbild fände ich, glaub ich, nicht schlecht. (ich persönlich hätte aber auch kein problem mit einem kennzeichen an meinem fahrrad, halte es jedoch für überflüssig) -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Zitat (Arthur Dent @ 19.08.2005, 14:55) es ist schön zu beobachten, dass du jedesmal, wenn du um die angabe einer quelle gebeten wirst, entweder ausweichst oder irgentwelche richtlinien und verwaltungsvorschriften in's rennen bringst, die rein gar nichts beweisen.. ![]() Ich habe bereits gesagt, dass ich keine Urteile habe. Aber du willst es ja 40 oder 50 mal hören, oder was? Deine Urteile sind nur Beispielsammlungen. Sie beweisen auch nur, dass mal in die Richtung entschieden wurde. Präzedenzcharakter haben sie nicht. Aber lassen wir das: Ich habe diesen Thread gestartet, um Meinungen zu hören, ob ein Rad-Kennzeichen sinnvoll ist oder nicht. Ich denke, dass man, um deine Maßnahmen durchsetzen zu wollen, eine Menge Personal bräuchte (für die Einführung von Kennzeichen wahrscheinlich auch). Ich wüsste nicht wofür die Vignette in Deutschland stehen sollte. Zumal hier einige Poster die Überschneidung mit der Privathaftpflicht angesprochen haben. -------------------- Viele Grüße,
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#207
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Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 15:02) Ich denke, dass man, um deine Maßnahmen durchsetzen zu wollen, eine Menge Personal bräuchte (für die Einführung von Kennzeichen wahrscheinlich auch). richtig, und man bräuchte imho sogar mehr: leutet, die die kennzeichen verwalten und leute, die entsprechnd überwachen, bei meinem vorschlag bruach man nur die leute, die überwachen. und es wurden ja auch schon in etlichen städten und gemeinden radstaffeln, sogar hier in dortmund. aus meiner persönliche erfahrung kann ich jedenfalls sagen, dass ich häufiger von anderen VT ermahnt werde, trotzdem ich mich in dem moment völlig StVO-konform verhalte, daher teile ich die vermutung, dass es nach einer einführung von fahrradkennzeichen überwiegend anzeigen gegen radfahrer erstattet werden, die hinterher nicht haltbar sind oder aufgrund mangeldem öffentlichem interesse eingestellt werden. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Zitat (chuchichäschtli @ 19.08.2005, 11:24) Zitat (chriziko @ 18.08.2005, 18:46) ![]() Guten Morgen chriziko, ![]() ![]() Ich habe soeben mit der bfu telephoniert und erfahren warum. Als die Nummernschilder noch existierten, musste jede Nummer auf dem Polizeiposten eingelöst werden. Dannzumal gab es die Statistik über den Bestand noch. Seit der Einführung der Vignette, welche an verschiedenen Orten gekauft werden kann und somit auch verschiedene Versicherungsgesellschaften daran beteiligt sind, gibt es keine Statistik mehr. Also ein Grund mehr, ein Kennzeichen für Fahrräder einzuführen ![]() Aber die von mir geschätzte Zahl von vier Millionen ist richtig. Gruss - chuchichäschtli vielen dank für die recherche. ich weiß zwar nicht, woraus du ableitest, dass es 4 mio velos in der schweiz gibt, wenn es darüber keine statistik gibt, aber ich wills mal glauben. interessanter wäre aber noch, wie sich die fahrradanzahl in den unmittelbar auf die abschaffung der kennzeichen folgenden jahren entwickelt hat. die vignette scheint mir ja so einfach zu handhaben zu sein, dass sie für kaum jemanden ein hindernis darstellt. muss man sie eigentlich offen tragen oder muss man das blechmarkerl, auf dem sie drauf ist, nur mitführen? -------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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Das ist gut möglich. Meiner Meinung nach aber nur eine Anfangserscheinung. Es wird sich wie bei den Kfz auf ein "erträgliches Maß" reduzieren.
Ich denke nur, dass bei etlichen Verstößen, die auf Grund mangelnder Ordnungshüterpräsenz ungestraft bleiben, besser durchgegriffen werden könnte... -------------------- Viele Grüße,
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#210
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Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 15:26) Ich denke nur, dass bei etlichen Verstößen, die auf Grund mangelnder Ordnungshüterpräsenz ungestraft bleiben, besser durchgegriffen werden könnte... das denke ich eben nicht, denn wie auch schon gesagt wurde, du mußt den fahrer wiedererkennen/beschreiben können, das kennzeichen alleine nützt, wie bei anderen fahrzeugen, nichts. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
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#211
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Zitat (chuchichäschtli @ 19.08.2005, 11:24) Seit der Einführung der Vignette, welche an verschiedenen Orten gekauft werden kann und somit auch verschiedene Versicherungsgesellschaften daran beteiligt sind, gibt es keine Statistik mehr. Sind Schweizer Versicherungsunternehmen nicht in der Lage die verkauften Vignetten zu zählen. ![]() ![]() |
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Zitat (chriziko @ 19.08.2005, 15:24) vielen dank für die recherche. ich weiß zwar nicht, woraus du ableitest, dass es 4 mio velos in der schweiz gibt, wenn es darüber keine statistik gibt, aber ich wills mal glauben. interessanter wäre aber noch, wie sich die fahrradanzahl in den unmittelbar auf die abschaffung der kennzeichen folgenden jahren entwickelt hat. die vignette scheint mir ja so einfach zu handhaben zu sein, dass sie für kaum jemanden ein hindernis darstellt. muss man sie eigentlich offen tragen oder muss man das blechmarkerl, auf dem sie drauf ist, nur mitführen? Hallo chriziko gemäss heutigem Telephon mit der bfu wird die Anzahl Velos aufgrund von Verkaufszahlen ermittelt. Die letzten Daten stammen von 2003 und da waren es 3,8 Millionen. Diese Zahlen sind aber zu ungenau, um eine Statistik zu erheben. Ich habe eine Verkehrsstatistik gefunden, welche besagt, dass es Velos in der Schweiz gibt ![]() Da gibt es auch keine genauen Zahlen. Aber nicht Velo fahren ist ja "uncool" ![]() Die Vignette sollte am Velo befestigt sein (kleben, schrauben festklemmen etc.) Hätte dir gerne deine Fragen mit Hilfe von Links beantwortet, aber in dieser Beziehung existiert leider nichts ![]() Gruss - chuchichäschtli -------------------- Kein kluger Mann widerspricht einer Frau.
Er wartet, bis sie es selbst tut. |
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#213
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Zitat (willi @ 19.08.2005, 16:40) Zitat (chuchichäschtli @ 19.08.2005, 11:24) Seit der Einführung der Vignette, welche an verschiedenen Orten gekauft werden kann und somit auch verschiedene Versicherungsgesellschaften daran beteiligt sind, gibt es keine Statistik mehr. Sind Schweizer Versicherungsunternehmen nicht in der Lage die verkauften Vignetten zu zählen. ![]() ![]() Hallo willi, diese Frage habe ich dem Herrn von der bfu heute Vormittag am Telephon auch gestellt. Er konnte mir darauf keine Antwort geben. Ich werde mich aber am Montag einmal schlau machen und bei verschiedenen Verkaufsstellen anrufen. Gruss - chuchichäschtli -------------------- Kein kluger Mann widerspricht einer Frau.
Er wartet, bis sie es selbst tut. |
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#214
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@Kölnfahrer
Zitat Sag mal, merkst Du noch irgendwas? Du stellst hier am laufenden Meter unter Beweis, dass Du keine Ahnung von geltenden Bestimmungen hast und untermauerst mit diesem Halbwissen Deine "Argumente". Weist man Dich dann völlig korrekterweise darauf hin, dass es Blödsinn ist, dass Radfahrer keine "Zebrastreifen" überqueren dürfen (dass sie fahrend keine Vorfahrt haben, steht auf einem ganz anderen Blatt) und lediglich die Nichtbenutzung benutzungspflichtiger Radwege (was nicht nur etwas völlig anderes sondern meist sogar das Gegenteil von "guter" Radweg ist) ordnungswidrig ist, tust Du das als Wortklauberei ab und fängst an rumzudefinieren, was für Dich Radwege sind. Endschuldigung, dass ich dir alles Haarklein erklären muss... Zitat Dem hinzuzufügen habe ich übrigens noch, dass Zitat Nebeneinander fahren auch keinesfalls immer illegal ist, wie man im Forum mehrfach nachlesen kann. Ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird, bzw. eine Radgruppe ab 15 Radlern unterwegs ist. Zitat Zitat Einiges machen zwar auch Kfz-Fahrer, aber nicht so häufig wie Radfahrer! Quelle? Die Quelle ist meine eigene Erfahrung! Zitat Sorry, aber solange Du mangels Ahnung von geltendem Recht und daraus folgenden Ausflüchten in das, was für Dich Recht ist, hier rumeierst und unbewiesene Behauptungen aufstellst, erübrigt sich jede Diskussion mit Dir. Da hatten andere Befürworter eines Fahrradkennzeichens schon erheblich mehr auf der Pfanne. Mit denen bin ich zwar auch nicht einer Meinung, aber die wissen wenigstens, wovon sie reden. Ach und du bist dir sicher, dass du Ahnung hast?? ![]() -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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#215
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@ hane
Zitat Ich habe noch keine Straße erlebt, auf der ein überholendes Auto nicht auf die Gegenfahrbahn muß. Das sagen wenigstens die Gerichte aufgrund von Sicherheitsabständen. Wenn das Auto aber erst drüben ist, behindern zwei nebeneinander fahrende Radfahrer nicht mehr. Das heißt: Radfahrer dürfen in der Regel nebeneinander fahren. Solch Straßen gibt es zwar, aber die sind selten. ![]() Aber Sorry, das ist die typische Rechtsauslegung eines Radfahrers und schlichtweg falsch! Bei einem Sicherheitsabstand von 1,5 m beim Überholen komme ich bei "normalen" Straßen ein Stück über die Mittellinie und kann einen einzelnen Radfahrer sogar dann bei Gegenverkehr überholen (wenn dieser es erkennt und weit rechts fährt - können manche Autofahrer sogar). Fahren Radfahrer aber auf einer relavtiv schmalen Straße nebeneinander könnte ich aufgrund des nötigen Sicherheitsabstands gar nicht mehr überholen. Und das Urteil würde ich auch gerne mal lesen. ![]() Zurücksetzen ist gut, aber was, wenn hinter mir einer steht?? Im übrigen war der Radfahrer voher noch nicht in Sichtweite. Meiner Meinung nach würde ein solches Urteil (aus welchem Grunde soll dies überhaupt zustande gekommen sein??) allerdings gut zum "Saustall Justiz" passen. ![]() -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Zitat (Eichbaum @ 19.08.2005, 20:42) Die Quelle ist meine eigene Erfahrung! mit verlaub: denkst du wirklich, deine erfahrung ist in irgendeiner form objektiv und/oder repräsentativ? ich hab auch meine erfahrungen, und die sagen mir was anderes, aber ich weis auch, dass ich weder strichlisten führe noch immer alles gleich gut überblicken kann, von daher halte ich mich mit so vermutungen, das diese oder jene gruppe von VT mehr oder weniger verstöße gegen die StVO oder StVZO begeht zurück. KFZ-fahrer missacheten auch oft rote ampel; sie nennen das euphemistisch: spät-dunkelgelb oder hellrot KFZ-fahrer übertreten sicherlich in mehreren 1.000 fällen täglich die zulässige höchstgeschwindigkeit und in sicherlich in ebensovielen fällen die vorfahrt oder den vorrang anderer VT rund um meine wohnung (100m radius) stehen derzeit sicherlich an die 200 Autos auf gehwegen, obwohl es dort kein zeichen 315 gibt und so weiter und so fort. dazu kommt, dass die qualität der verkehrsverstöße durch KFZ manchal recht heftig ist. was ist denn schlimmer (und damit verfolgungswürdiger)? der radfaher, der nachts um 2 an einer ampel das rotlicht missachtet, oder der KFZ-fahrer, der mit 70 tagsüber vor der schule herbrettert? zu tragischen folgen kann beides führen, aber im ersten fall gefähdet der radfahrer überwiegend sich selbst, im 2. der KFZ-fahrer überwigend dritte. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
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Zitat (Eichbaum @ 19.08.2005, 20:58) Aber Sorry, das ist die typische Rechtsauslegung eines Radfahrers und schlichtweg falsch! Bei einem Sicherheitsabstand von 1,5 m beim Überholen komme ich bei "normalen" Straßen ein Stück über die Mittellinie und kann einen einzelnen Radfahrer sogar dann bei Gegenverkehr überholen (wenn dieser es erkennt und weit rechts fährt - können manche Autofahrer sogar). Fahren Radfahrer aber auf einer relavtiv schmalen Straße nebeneinander könnte ich aufgrund des nötigen Sicherheitsabstands gar nicht mehr überholen. Und das Urteil würde ich auch gerne mal lesen. ![]() Zurücksetzen ist gut, aber was, wenn hinter mir einer steht?? Im übrigen war der Radfahrer voher noch nicht in Sichtweite. Meiner Meinung nach würde ein solches Urteil (aus welchem Grunde soll dies überhaupt zustande gekommen sein??) allerdings gut zum "Saustall Justiz" passen. ![]() ![]() Daß der entgegenkommende dichter an den Rand fährt kann einfach Zufall, ein Schlagloch, eine Unkonzentriertheit sein. Was machst Du, wenn er doch einen Schlenker macht? ... Eben! Genau dort befindet sich der Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone. Als Radfahrer kann ich nur hoffen, daß Du das nicht ernst gemeint hast! Überhole nie, ich meine wirklich nie, einen Radfahrer bei Gegenverkehr! Es geht nicht um Rechthaberei, Sicherheitabstände oder solche Sachen. Der typische Reflex ist es, rechts rüber zu ziehen, wenn einem jemand entgegenkommt. Meine Erfahrung sagt mir, daß Radfahrer auf sehr schmalen Straßen immer nebeneinander fahren. Diese unausgebauten Strecken sind halt Wohnstraßen oder Nebenstrecken ohne nennenwerten Verkehr. Dort schnell zu fahren, wäre schon ohne Radfahrer unangebracht. Aber meine Erfahrung besagt auch, daß Überholen dort keine Problem ist, sobald die Radfahrer das Auto bemerken. Dann ist auch ein Überholen auf sehr, sehr schmalen Straße möglich, auf denen es nach den Richtern nicht möglich wäre. Ich habe wiedergefunden ![]() Zitat (http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html) Ist der wartepflichtige Kraftfahrer, weil sich von links zunächst kein Radfahrer auf dem Radweg näherte und die Sichtverhältnisse nach links begrenzt sind, erlaubterweise bis zum Beginn der für den Kraftfahrer bestimmten Fahrbahn der Vorfahrtsstraße vorgefahren, ist er bei späterer Annäherung eines Radfahrers nicht verpflichtet, den Radweg durch Rückwärtsfahren zu räumen (SchlOLG, Az. 9 U 38/86). Man stelle sich das mal vor: Ich will mit dem Auto links in die Vorfahrtstraße abbiegen aber von recht kommt eine lange Schlange. Ich fahre also bis zu Straßenmitte vor und warte dort, da von links keiner kommt. Falls dann doch einer auftaucht, muß dieser warten. Unvorstellbar, es ist ja keine Radfahrer ![]() -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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Zitat (Eichbaum @ 19.08.2005, 20:58) Aber Sorry, das ist die typische Rechtsauslegung eines Radfahrers und schlichtweg falsch! Bei einem Sicherheitsabstand von 1,5 m beim Überholen komme ich bei "normalen" Straßen ein Stück über die Mittellinie und kann einen einzelnen Radfahrer sogar dann bei Gegenverkehr überholen (wenn dieser es erkennt und weit rechts fährt - können manche Autofahrer sogar). Aber Sorry, das ist die typische Rechtsauslegung von jemandem der mit dem Überholen nicht warten kann, bis der Gegenverkehr vorbei ist. Schließlich kann ich auch mit dem Auto, Autos bei Gegenverkehr überholen, wenn der Gegenverkehr dieses erkennt und weit genug rechts fährt. Man sollte die korrekte Einhaltung der STVO nicht so unsensibel mit "was geht" vermischen. Das in Gegenseitigem Einvernehmen auch auf einer drei Meter breiten Strasse PKW Radfahrer vorsichtig mit gerinem Geschwindigkeitsüberschuß überholen können weiß ich selbst aber das war ja garnicht die Frage. |
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Zitat (Hane @ 19.08.2005, 13:06) Micky, die Radwegbenutzungspflicht ist nicht absolut. Sie unterliegt dem Ermessen des Radfahrers, weil ein fest installiertes Schild eben nicht bei jedem Falschparker abgebaut werden kann. Daß dieses Ermessen falsch sein oder mißbraucht werden kann, steht ausser Frage. Aber er gibt ein Ermessen! Der Sicherheitsabstand ist aber nach den Gerichten absolut. Wenn er nicht eingehalten werden kann, kann auch nicht überholt werden. Aha, damit schein bewiesen zu sein, das Radfahrer nach ihrem eigenen Ermessen also die Verkehrsregeln selber aufstellen wollen. Klingt irgendwie nach Anarchie... Zur Benutzerpflicht der Radwege nochmals diesen Link: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html Sorry leuts, aber mit diesem Thread habt ihr den Radlern einen Bärendienst erwiesen: So einige derer, denen ich diese Postings zeigte, meinten sogar etwas von "das sind ja schon militante Radfahrer"! @Micky Maus Zitat Aus Arthur Dents "Fundstelle": Radfahrer dürfen auch dann nicht nebeneinander fahren, wenn sie schnelleren Verkehrsteilehmern das Überholen zwar nicht unmöglich machen, aber erschweren (Bay ObLG, Az. 1 St 236/55). Wenn er also meint, das sich an der Benutzungspflicht der Radwege bis heut nichts geändert hat, dann wohl auch daran! -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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#220
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Zitat (Eichbaum @ 20.08.2005, 01:39) Zitat (Hane @ 19.08.2005, 13:06) Micky, die Radwegbenutzungspflicht ist nicht absolut. Sie unterliegt dem Ermessen des Radfahrers, weil ein fest installiertes Schild eben nicht bei jedem Falschparker abgebaut werden kann. Daß dieses Ermessen falsch sein oder mißbraucht werden kann, steht ausser Frage. Aber er gibt ein Ermessen! Der Sicherheitsabstand ist aber nach den Gerichten absolut. Wenn er nicht eingehalten werden kann, kann auch nicht überholt werden. Aha, damit schein bewiesen zu sein, das Radfahrer nach ihrem eigenen Ermessen also die Verkehrsregeln selber aufstellen wollen. Klingt irgendwie nach Anarchie... Sach mal, willst du uns verkohlen? Du verlinkst hier den Hr. Sluka und schreibst selbst genau das Gegenteil. ![]() ![]() |
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#221
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Zitat (Hane @ 19.08.2005, 21:55) Zitat (Eichbaum @ 19.08.2005, 20:58) Aber Sorry, das ist die typische Rechtsauslegung eines Radfahrers und schlichtweg falsch! Bei einem Sicherheitsabstand von 1,5 m beim Überholen komme ich bei "normalen" Straßen ein Stück über die Mittellinie und kann einen einzelnen Radfahrer sogar dann bei Gegenverkehr überholen (wenn dieser es erkennt und weit rechts fährt - können manche Autofahrer sogar). Fahren Radfahrer aber auf einer relavtiv schmalen Straße nebeneinander könnte ich aufgrund des nötigen Sicherheitsabstands gar nicht mehr überholen. Und das Urteil würde ich auch gerne mal lesen. ![]() Zurücksetzen ist gut, aber was, wenn hinter mir einer steht?? Im übrigen war der Radfahrer voher noch nicht in Sichtweite. Meiner Meinung nach würde ein solches Urteil (aus welchem Grunde soll dies überhaupt zustande gekommen sein??) allerdings gut zum "Saustall Justiz" passen. ![]() ![]() Daß der entgegenkommende dichter an den Rand fährt kann einfach Zufall, ein Schlagloch, eine Unkonzentriertheit sein. Was machst Du, wenn er doch einen Schlenker macht? ... Eben! Genau dort befindet sich der Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone. Als Radfahrer kann ich nur hoffen, daß Du das nicht ernst gemeint hast! Überhole nie, ich meine wirklich nie, einen Radfahrer bei Gegenverkehr! Es geht nicht um Rechthaberei, Sicherheitabstände oder solche Sachen. Der typische Reflex ist es, rechts rüber zu ziehen, wenn einem jemand entgegenkommt. Meine Erfahrung sagt mir, daß Radfahrer auf sehr schmalen Straßen immer nebeneinander fahren. Diese unausgebauten Strecken sind halt Wohnstraßen oder Nebenstrecken ohne nennenwerten Verkehr. Dort schnell zu fahren, wäre schon ohne Radfahrer unangebracht. Aber meine Erfahrung besagt auch, daß Überholen dort keine Problem ist, sobald die Radfahrer das Auto bemerken. Dann ist auch ein Überholen auf sehr, sehr schmalen Straße möglich, auf denen es nach den Richtern nicht möglich wäre. Ich habe wiedergefunden ![]() Zitat (http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html) Ist der wartepflichtige Kraftfahrer, weil sich von links zunächst kein Radfahrer auf dem Radweg näherte und die Sichtverhältnisse nach links begrenzt sind, erlaubterweise bis zum Beginn der für den Kraftfahrer bestimmten Fahrbahn der Vorfahrtsstraße vorgefahren, ist er bei späterer Annäherung eines Radfahrers nicht verpflichtet, den Radweg durch Rückwärtsfahren zu räumen (SchlOLG, Az. 9 U 38/86). Man stelle sich das mal vor: Ich will mit dem Auto links in die Vorfahrtstraße abbiegen aber von recht kommt eine lange Schlange. Ich fahre also bis zu Straßenmitte vor und warte dort, da von links keiner kommt. Falls dann doch einer auftaucht, muß dieser warten. Unvorstellbar, es ist ja keine Radfahrer ![]() Zitat Wie verständigst Du Dich mit dem entgegenkommenden Autofahrer, telephoniert Ihr? @hane Du wirst es nicht für möglich halten: so etwas nennt man vorausschauende Fahrweise (dazu brauch man kein Handy). Klar kennen Radfahrer ja nicht... Scheinbar haben manche Autofahrer doch mehr Hirn, als einige Radler... Sorry leuts, bisher war ich relativ tolerant zu Radlern, aber dank euch jetzt nicht mehr! Wenn möglich bekommt jetzt jeder Chaot ne Anzeige. Und im Extremfall (nach einer verkehrsrechtlichen Straftat) hol ich ihn auch vom Rad. (Festnahmeerlaubnis nach § 127 StPO) Allein durch eure Argumentation hier, habt ihr für mich bewiesen, das eine Kennzeichnungspflicht für Radler dringend erforderlich ist! Die Denunziationsangst wurde eh nur als Gegenargument vorgeschoben, denn bei anderen "Kennzeichenträgern" findet diese ja auch so gut wie nicht statt! Mal sehen, was meine Kollegen dazu so meinen, naja Herrn Scharping wirds nicht erfreuen... -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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#222
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@Willi
Du verkohlst dich hier selber! Es ging mir dabei weder um Falschparker oder Telekomiker! Klar das Radler dort gezwungenermaßen ausweichen müssen. Geht aber Autofahreren wohl oft nicht anders! Aber ihr schreibt eure Gesetze scheinbar wirklich selbtst hier! ![]() -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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#223
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Viel Spaß. Bei so vielen Anzeigen in Deinem Namen wird Dich die die örtliche Polizeidienststelle sehr bald nicht mehr ernstnehmen, und das ist gut so. Vergiss bei den Anzeigen gegen "Chaoten" auch nicht die ganzen Kraftfahrer. Am besten auch noch bei Rot über die Straße gehende Fußgänger.
Du scheinst mir charakterlich nicht geeignet zur Teilnahme am Straßenverkehr, jedenfalls wenn Du im richtigen Leben ebenfalls so aufbrausend bist wie hier im Forum. Im übrigen will ich sehen, wie Du einen Radfahrer aus dem Auto heraus vom Rad holst, ohne Dir dabei eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung einzufangen. ~ Janus, den diese Frontenbildung echt nervt -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Zitat (Eichbaum @ 20.08.2005, 02:18) Es ging mir dabei weder um Falschparker oder Telekomiker! Klar das Radler dort gezwungenermaßen ausweichen müssen. Ach nee, auf einmal. Du hast uns gerade wortreich erklärt, dass du es für erwiesen hältst, dass Radfahrer wohl ihre eigenen Verkehrsregeln aufstellen wollen, wenn sie solche Entscheidungen nach eigenem Ermessen treffen. ![]() Zitat Wenn möglich bekommt jetzt jeder Chaot ne Anzeige. Na denn mach mal. Fange aber mit Gehweg- und Radwegindie falscheRichtungradlern an, damit diese sich an das auf der Fahrbahnradeln gewöhnen, Autofahrer sich an dorthin gehörende Radfahrer gewöhnen und ich mit nicht regelmäßig dafür rechtfertigen muß, dass ich einfach nur den mir zustehenden Verkehrsraum in Anspruch nehme und die STVO einhalte. ...auch genervt von Frontenbildung |
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#225
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Zitat (willi @ 20.08.2005, 09:27) Ach nee, auf einmal. Du hast uns gerade wortreich erklärt, dass du es für erwiesen hältst, dass Radfahrer wohl ihre eigenen Verkehrsregeln aufstellen wollen, wenn sie solche Entscheidungen nach eigenem Ermessen treffen. ![]() Der einzelne Verkehrsteilnehmer hat kein "Ermessen". Entweder die Telekom blockiert den Radweg komplett mit ihrer Baustelle, oder da ist ein 50cm breiter Streifen übrig. Wenn da nicht grade Scherben (o.ä. liegen), dann muss der Streifen halt befahren werden. Zitat Man sollte die korrekte Einhaltung der STVO nicht so unsensibel mit "was geht" vermischen. korrekte Einhaltung=Benutzungspflicht in der Mehrzahl der Fälle "was geht"=Ignorieren der Benutzungspflicht nach eigenem "Ermessen" Ich gehe nicht so weit wie Eichbaum, dass ich jeden Chaoten anzeige, aber die folgende Aussage lässt mich in groben Zügen seinen Aussagen zustimmen: Zitat Na denn mach mal. Fange aber mit Gehweg- und Radwegindie falscheRichtungradlern an, damit diese sich an das auf der Fahrbahnradeln gewöhnen, Autofahrer sich an dorthin gehörende Radfahrer gewöhnen und ich mit nicht regelmäßig dafür rechtfertigen muß, dass ich einfach nur den mir zustehenden Verkehrsraum in Anspruch nehme und die STVO einhalte. Warum soll man mit "denen" anfangen? Damit die "armen" Radfahrer ungeschoren davon kommen? Wenn ich wie Eichbaum handeln würde, dann würde ich alle anzeigen. Und bei wem ich da anfange ist dann egal. @Janus: "Bei so vielen Anzeigen in Deinem Namen wird Dich die die örtliche Polizeidienststelle sehr bald nicht mehr ernstnehmen, und das ist gut so" Die Polizei muss Anzeigen aufnehmen und verfolgen. Da gibt es nichts mit "nicht ernst nehmen"... @Hane: "Als Radfahrer kann ich nur hoffen, daß Du das nicht ernst gemeint hast! Überhole nie, ich meine wirklich nie, einen Radfahrer bei Gegenverkehr! Es geht nicht um Rechthaberei, Sicherheitabstände oder solche Sachen. Der typische Reflex ist es, rechts rüber zu ziehen, wenn einem jemand entgegenkommt." Hier geht es sehr wohl über Rechthaberei. Denn sonst würdest du auch fordern, dass Radfahrer immer Radwege nutzen... @Arthur: "der radfaher, der nachts um 2 an einer ampel das rotlicht missachtet, oder der KFZ-fahrer, der mit 70 tagsüber vor der schule herbrettert?" Eigentor... Hier vergleichst du nicht Äpfel mit Birnen sondern Äpfel mit Kieselsteinen. Erst einmal: Wenn du vergleichst, verändere nicht alle möglichen Randbedingungen. Wenn, dann lass beide eine Rote Ampel überfahren oder beide 70 fahren. Und nicht einmal tagsüber und einmal nachts sondern auch einheitlich. Rote Ampel Auto nachts = Rote Ampel Fahrrad nachts = egal, sofern da kein anderer war Rote Ampel Auto tags = Rote Ampel Fahrrad tags = beides wahnsinnig gefährlich Auto 70 vor der Schule nachts = Rad 70 vor der Schule = egal, sofern da kein anderer war Auto 70 vor der Schule tags = Rad 70 vor der Schule tags = Einbuchten und Führerschein abgeben Abgesehen davon dass Räder in den seltensten Fällen 70 fahren: VerGLEICHe haben etwas mit GLEICHEN Dingen zu tun. Bei dir jedoch nicht im geringsten. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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Zitat (MickyMaus @ 20.08.2005, 10:26) @Arthur: "der radfaher, der nachts um 2 an einer ampel das rotlicht missachtet, oder der KFZ-fahrer, der mit 70 tagsüber vor der schule herbrettert?" Eigentor... Hier vergleichst du nicht Äpfel mit Birnen sondern Äpfel mit Kieselsteinen. du hast natürlich recht, dass der vergleich hinkt, aber mir ging es eigentlich um die quintessenz, die du geflissentlich überlesen hast: Zitat zu tragischen folgen kann beides führen, aber im ersten fall gefähdet der radfahrer überwiegend sich selbst, im 2. der KFZ-fahrer überwigend dritte. anders: ich vergleiche 2 verkehrsverstöße und mache mir gedanken über die folgen. dass nicht nur radfahrer verkehrsverstöße begehen, sondern andere VT auch, sollte eigentlich bekannt sein (man schau nur einmal hier in's bußgeld-forum), welche gruppe von VT nun mehr oder weniger verstöße begeht, dafür haben wir, ausser Eichbaums "erfahrung", keine anhaltspunkte. @ Eichbaum: wie ich schon mehrfach hier im forum geäussert hab, werde ich von KFZ-fahrern meistens dann angehupt bzw "ermahnt" mich anders zu verhalten, wenn ich mich völlig StVO-konform verhalte erst vor ein paar tagen hatte ich mal wieder einen KFZ-fahrer getroffen, der es nicht verstand, warum ich nicht auf dem gehweg fuhr. als ich ihm erklärte, dass das verboten ist, wurde er ausfallend. daher: viel spaß beim anzeigen. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Zitat (MickyMaus @ 20.08.2005, 10:26) Der einzelne Verkehrsteilnehmer hat kein "Ermessen". Verstehst du mich nicht? Vielleicht ist Ermessen ja das falsch Wort. Der Radweg ist blockiert und das entsprechende Schild steht immer noch da. Also muß ich entscheiden, auf der Fahrbahn weiter zu fahren, obwohl dort ein anderslautendes Schild steht. Ob der subjektive Eindruck des Radfahrers, dann immer dem subjektiven Eindruck anderer oder dem objektiven Eindruck des Richters standhält, sei eine andere Frage, andert aber nichts daran, das ich diese Entscheidung treffen muß und sagt auch nichts darüber aus, wie sie denn ausfällt. Zitat Entweder die Telekom blockiert den Radweg komplett mit ihrer Baustelle, oder da ist ein 50cm breiter Streifen übrig. Wenn da nicht grade Scherben (o.ä. liegen), dann muss der Streifen halt befahren werden. 50 cm ist weniger als eine Fahrradbreite. Kann man, je nach Örtlichkeit sicher mal machen, aber ob man muß bezweifle ich. Zitat Warum soll man mit "denen" anfangen? Weil mich als Radfahrer solche Radfahrer regelmäßig dazu zwingen zu begründen warum ich auf der Fahrbahn fahre. Zwei Radler fahren verbotenerweise auf dem Gehweg, ich als dritter werde gefragt warum ich nicht den (nicht vorhandenen) Radweg benutze. ![]() |
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Zitat (Eichbaum @ 20.08.2005, 02:06) @hane Du wirst es nicht für möglich halten: so etwas nennt man vorausschauende Fahrweise (dazu brauch man kein Handy). Klar kennen Radfahrer ja nicht... Stimmt, so weit vorausschauen kann ich wirklich nicht. Ich weiß noch nicht einmal was Du meinst. Meinst Du, daß die entgegenkommenden Autofaher vorausschauen sollen? Das habe ich sogar schon einmal gemacht, notgedrungen. Ein Lieferwagen wollte unbedingt einen Radfahrer überholen. Selbstverständlich habe ich gebremst und bin ganz rechts gefahren, was hätte ich auch machen sollen, den Radfahrer gefährden? Von meiner Seite aus war es vorausschauend. Von seiner Seite aus war es rücksichtslos und nötigend! Und was wäre passiert, wenn ich gepennt hätte? @ Micky Wenn Dir das Wort Ermessen nicht gefällt, ersetze es einfach durch ein passendes. Fakt ist, von der Radwegbenutzungspflicht gibt es Ausnahmen. Fakt ist, beim Sicherheitsabstand gibt es keine Ausnahmen. Ich habe bei Dir den Eindruck, daß Du davon ausgeht, wenn alle Radfahrer immer Radwege benutzen, wird kein Radfahrer mehr zu dicht überholt. ![]() -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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zur radwegbenutzungspflicht nochmal:
Zitat Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317). In der NJW 2005, 396-399 sowie in der NZV 2004, 61 wird das Thema im Zusammenhang mit Fahrradtaxen aufgearbeitet. Auch das OLG Dresden urteilte in diesem Sinne, als es im Februar 2004 ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig wegen unerlaubter Personenbeförderung aufhob. (OLG Dresden, Beschluss vom 11. 10. 2004, Az. Ss (OWi) 460/04, NStZ-RR 2005, 24 und NJW 2005, 452) die sollbreite nach VwV-StVO beträgt 2m einschließlich eines sicherheitsraumes, tatsächlich ist hier vor ort der überwiegende teil der vom gehweg abmarkierten radwege nicht in der sollbreite, sondern nur in der mindistbreite nach VwV-StVO ausgeführt (1,5m incl. sicherheitsraum), daher enfiele, folgt man der ansicht des Berliner verwaltungsgerichts, für die radwege dieser bauart die benutzungspflicht, selbst wenn sie beschildert sind. VwV zu §2 StVO VwV zu $ 14 StVO (inkl. VwV zu den zeichen 237, 240 und 241) Zitat oder da ist ein 50cm breiter Streifen übrig. Wenn da nicht grade Scherben (o.ä. liegen), dann muss der Streifen halt befahren werden. kann aber nicht, da radfahrer breiter als 50 cm sind.das ist auch so'n punkt: ich hab den eindruck, dass viele menschen glauben, fahrräder seien so breit, wie ein fahrradreifen. dem ist aber nicht so. für einen fußgänger rechnen die planungsbehörden mit 75cm breite, warum sollte ein radfahrer schmaler sein? mal abgesehen davon, das lenker von fahrrädern schon üblicherweise um die 60cm breit sind. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Zitat (Arthur Dent @ 19.08.2005, 21:33) KFZ-fahrer missacheten auch oft rote ampel; sie nennen das euphemistisch: spät-dunkelgelb oder hellrot KFZ-fahrer übertreten sicherlich in mehreren 1.000 fällen täglich die zulässige höchstgeschwindigkeit und in sicherlich in ebensovielen fällen die vorfahrt oder den vorrang anderer VT rund um meine wohnung (100m radius) stehen derzeit sicherlich an die 200 Autos auf gehwegen, obwohl es dort kein zeichen 315 gibt und so weiter und so fort. dazu kommt, dass die qualität der verkehrsverstöße durch KFZ manchal recht heftig ist. was ist denn schlimmer (und damit verfolgungswürdiger)? der radfaher, der nachts um 2 an einer ampel das rotlicht missachtet, oder der KFZ-fahrer, der mit 70 tagsüber vor der schule herbrettert? zu tragischen folgen kann beides führen, aber im ersten fall gefähdet der radfahrer überwiegend sich selbst, im 2. der KFZ-fahrer überwigend dritte. @arthur dent Sorry, aber rote Ampeln sind für einen Großteil der Radler faktisch nicht vorhanden! Tagsüber wohlgemert. Und Sie gefährden dabei nicht nur sich selber sondern Fußgänger, vor allem Kinder. Das viele Autofahrer auch keine Engel sind, ist mir klar. Aber evtl. werden sie ja dann welche... ![]() -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Zitat (Eichbaum @ 20.08.2005, 11:35) @arthur dent Sorry, aber rote Ampeln sind für einen Großteil der Radler faktisch nicht vorhanden! Tagsüber wohlgemert. Und Sie gefährden dabei nicht nur sich selber sondern Fußgänger, vor allem Kinder. Sorry, aber gehwege sind für einen großteil der KFZ-fahrer in erster linie parkflächen! Tagsüber wohlgemerkt. Und Sie gefährden dabei nicht nur sich selber sondern Fußgänger, vor allem Kinder. ![]() hat irgendjemand statistiken über die häufigkeit verschiedener verkehrsverstöße aufgeteilt nach art der VT? ich denke nicht, dass subjektives empfinden hier aussagekräftig ist (stichwort: selektive warnehmung) -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Zitat (Arthur Dent @ 20.08.2005, 11:41) ich denke nicht, dass subjektives empfinden hier aussagekräftig ist (stichwort: selektive warnehmung) ![]() ![]() Erstmal zählen, bevor man von vielen Autofahrern, einem Großteil der Kfz-Fahrer oder einem Großteil der Radfahrer spricht. ![]() |
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Zitat (Janus @ 20.08.2005, 02:24) Viel Spaß. Bei so vielen Anzeigen in Deinem Namen wird Dich die die örtliche Polizeidienststelle sehr bald nicht mehr ernstnehmen, und das ist gut so. Vergiss bei den Anzeigen gegen "Chaoten" auch nicht die ganzen Kraftfahrer. Am besten auch noch bei Rot über die Straße gehende Fußgänger. Du scheinst mir charakterlich nicht geeignet zur Teilnahme am Straßenverkehr, jedenfalls wenn Du im richtigen Leben ebenfalls so aufbrausend bist wie hier im Forum. Im übrigen will ich sehen, wie Du einen Radfahrer aus dem Auto heraus vom Rad holst, ohne Dir dabei eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung einzufangen. ~ Janus, den diese Frontenbildung echt nervt @Janus Mich nervt diese Frontenbildung auch, allerdings seit ihr doch selber daran schuld. Mit eurer Rechtsauffassung setzt ihr die StVO ja faktisch außer Kraft! Und damit beweisen eher so einige "Radfans" hier, dass sie charakterlich nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeeignet sind! Wenn ichs genau sehe, wäre es dann insgesamt mindestens die Hälfte aller Radler im Straßenverkehr - was ich mir so von denen (als Fußgänger) so anhören muss, obwohl diese den Verkehsverstoß begangen und mich und andere Fußgänger gefährdet haben. Und was die Polizei betrifft, die werden mich schon ernst nehmen, die wären sogar hocherfreut, so einige Rad-Rambos endlich mal dingfest machen zu können. ![]() Wer sagt denn, dass ich den Radfahrer vom Auto her vom Rad hole? Und außerdem würde ich dies sowieso nur dann in Erwägung ziehen, wenn er eine Straftat beganngen hat. (z. B. Unfallflucht nach Unfall mit Personenschaden). Da hätte er als Straftäter schlechte Karten mit einer Anzeige wg. Körperverletzung. Ich habe ja auch nicht vor ihn zu verprügeln. ![]() Ach ja wo bin ich denn aufbrausend? Und wenn deiner Meinung nach doch, bist du es mit deinem Posting ja selber! Nein ich werde es mal anders versuchen: Die Personen mal auf ihr Verhalten ansprechen. Die Antworten die ich dann zu hören bekomme werde ich dann hier mal posten. ![]() Schade nur, dass ich die Autofahrer nicht fragen kann, denn deren Antworten wären wohl auch nicht besser... -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Zitat (Arthur Dent @ 20.08.2005, 11:17) Zitat (MickyMaus) ... oder da ist ein 50cm breiter Streifen übrig. Wenn da nicht grade Scherben (o.ä. liegen), dann muss der Streifen halt befahren werden. ... für einen fußgänger rechnen die planungsbehörden mit 75cm breite, warum sollte ein radfahrer schmaler sein?mal abgesehen davon, das lenker von fahrrädern schon üblicherweise um die 60cm breit sind. Ganz ohne Bezug zu Kennzeichen war ich von diesen Zahlen so beeindruckt, dass ich mal wieder gemalt habe. ![]() Ich habe mich bemüht, alle Zahlenangeben korrekt umzusetzen. Der Radler nutzt den Radweg bis an den äußersten Rand, unter Missachtung der Tatsache, dass er so den Gehweg mitnutzt, quasi durch den seitlichen Überhang. Es ist gut zu sehen, dass ein Vorbeikommen nicht möglich ist. -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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Zitat (Eichbaum @ 20.08.2005, 11:57) Schade nur, dass ich die Autofahrer nicht fragen kann, denn deren Antworten wären wohl auch nicht besser... das ist richtig, ich hab vor längerem mal autofahrer angesprochen, die auf rad- oder gehwegen parkten. wie die antworten ausfielen, können sich die meisten sicherlich denken. ; ein unrechtsbewusstsein hatte niemand, dafür aber reichlich "tolle vorschläge" wie sich die VT verhalten sollten, die durch den falschparker behindert wurden. Zitat Der Radler nutzt den Radweg bis an den äußersten Rand, unter Missachtung der Tatsache, dass er so den Gehweg mitnutzt, quasi durch den seitlichen Überhang. Es ist gut zu sehen, dass ein Vorbeikommen nicht möglich ist. zu dem KFZ müsste der radfahrer überdies noch einen seitenabstand halten, der so groß ist, dass der radfahrer durch eine sich öffnende beifahrertür nicht gefährdet würde, was die sache in deinem zeichnerischen beispiel noch unmöglicher macht, denn dazu müsste der radfahrer komplett auf den gehweg ausweiche. darf er aber nicht, wenn er 10 jahre alt oder älter ist. ergo: fahrbahnbenutzung zwingend notwendig, wenn man nicht absteigen und schieben will. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Zitat (Arthur Dent @ 20.08.2005, 11:41) Zitat (Eichbaum @ 20.08.2005, 11:35) @arthur dent Sorry, aber rote Ampeln sind für einen Großteil der Radler faktisch nicht vorhanden! Tagsüber wohlgemert. Und Sie gefährden dabei nicht nur sich selber sondern Fußgänger, vor allem Kinder. Sorry, aber gehwege sind für einen großteil der KFZ-fahrer in erster linie parkflächen! Tagsüber wohlgemerkt. Und Sie gefährden dabei nicht nur sich selber sondern Fußgänger, vor allem Kinder. ![]() hat irgendjemand statistiken über die häufigkeit verschiedener verkehrsverstöße aufgeteilt nach art der VT? ich denke nicht, dass subjektives empfinden hier aussagekräftig ist (stichwort: selektive warnehmung) Klar, immer mit den Fehlern der anderen kommen, um seine eigenen Verkehrsvertöße zu rechtfertigen. Leute, so kommen wir nicht weiter. Im übrigen Parken eher wenige auf dem Gehweg - was beim Politessenaufkommen heutzutage auch verständlich ist. ![]() -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Zitat (Eichbaum @ 20.08.2005, 12:06) Klar, immer mit den Fehlern der anderen kommen, um seine eigenen Verkehrsvertöße zu rechtfertigen. hab ich irgentwo einen verkehrsverstoß meinerseits versucht zu rechtfertigen? wenn ja, wo? ich bin der meinung, mich weitgehend StVO-konform zu verhalten. (ich bin auch mit den radfahrern hier, die meinen unter bestimmten umständen rotlichter nicht beachten zu müssen, nicht einer meinung. ich persönlich halte lieber an, nur an ampeln mit nicht fahrradgerechten kontaktschleifen schleich ich mich auch bei rot über die kreuzung, da ich nicht jedes mal warten kann, bis eventuell ein KFZ kommt.) Zitat Leute, so kommen wir nicht weiter. sag ich doch schon die ganze zeit... ![]() Zitat Im übrigen Parken eher wenige auf dem Gehweg - was beim Politessenaufkommen heutzutage auch verständlich ist. leider nicht überall. ich wohne in dortmund, wo das gehwegparken weitestgehend tolleriert wird, das politessenaufkommen ist hier auch eher gering.etliche ein KFZ-fahrer hier wissen gar nicht, dass das parken auf dem gehweg grundsätzlich verboten ist, ausser es wird durch Z. 315 erlaubt. beispiel: ich arbeitete für einen nachbarschaftsverein in der Dortmunder Nordstadt. im zuge der umgestaltung der Lauenburger Str. wurde vom verein in zusammenarbeit mit anwohnern ein (später auch ausgeführter) gestaltungsvorschlag für den gehweg gemacht, welcher vorsah, durch abpollerung das parken auf dem gehweg unmöglich zu machen (es gab zu keiner zeit ein zeichen 315 in der Lauenburger Str.!). promt kam die beschwerde von anderen anwohnern, dass dadurch ja parkplätze wegfallen würden... -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1767 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 ![]() |
Zitat (Eichbaum @ 20.08.2005, 12:06) Im übrigen Parken eher wenige auf dem Gehweg - was beim Politessenaufkommen heutzutage auch verständlich ist. [Scherz] Hallo! @Eichbaum! Stimmt! Es gilt als höflich! Den Gehweg freizulassen! Die Fahrbahn auch! Dafür auf den Radweg auszuweichen! Das sehen die PolizistInnen genauso! Sie stehen ja bei den Kontrollen selber da! [/Scherz] -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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#239
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 ![]() |
Zitat (willi @ 20.08.2005, 09:27) Zitat (Eichbaum @ 20.08.2005, 02:18) Es ging mir dabei weder um Falschparker oder Telekomiker! Klar das Radler dort gezwungenermaßen ausweichen müssen. Ach nee, auf einmal. Du hast uns gerade wortreich erklärt, dass du es für erwiesen hältst, dass Radfahrer wohl ihre eigenen Verkehrsregeln aufstellen wollen, wenn sie solche Entscheidungen nach eigenem Ermessen treffen. ![]() Es ging um die Radwegbenutzungspflicht die, nach Meinung einiger hier, scheinbar jeder Radler nach eigenem Ermessen auslegen kann. Aber wenn Hindernisse im Weg sind, muss man zwangsläufig eben ausweichen! Autofahrer müssen dann auch u. U. auch dort lang fahren wo sie es eigentlich nicht dürften (durchgezogene Linie - aber der 2. Reihe-Parker steht im Weg [oder halt warten ![]() Achja, noch eine Frage: Wo schreibe ich das Gegenteil, von Dr. Sluka? -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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#240
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 ![]() |
Zitat @ Eichbaum: wie ich schon mehrfach hier im forum geäussert hab, werde ich von KFZ-fahrern meistens dann angehupt bzw "ermahnt" mich anders zu verhalten, wenn ich mich völlig StVO-konform verhalte erst vor ein paar tagen hatte ich mal wieder einen KFZ-fahrer getroffen, der es nicht verstand, warum ich nicht auf dem gehweg fuhr. als ich ihm erklärte, dass das verboten ist, wurde er ausfallend. daher: viel spaß beim anzeigen. Erschreckend, dass die Verblödung bei Autofahrern doch schon so weit fortgeschritten ist... (Ebenso das Fahren mit 70 außerorts um Sprit zu sparen - das aber im 4 Gang -Aua...) -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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#241
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 ![]() |
Zitat (Eichbaum @ 20.08.2005, 11:57) @Janus Mich nervt diese Frontenbildung auch, allerdings seit ihr doch selber daran schuld. Mit eurer Rechtsauffassung setzt ihr die StVO ja faktisch außer Kraft! Nein. An der Frontenbildung ist erst einmal jeder schuld, der sich einer der Fronten zurechnet und die andere Seite verteufelt. Ich persönlich schreibe hier zwar meist aus der Sicht des Radfahrers, bin aber auch begeisterter Autofahrer. Von daher kenne ich beide Seiten des Konfliktes sehr gut, und ganz ehrlich gesagt, ich kann Autofahrer nicht verstehen, die sich von Radfahrern auf der Fahrbahn gestört fühlen. Mich selbst sehe ich als Allround-Verkehrsteilnehmer, mein Interesse liegt in einem sicheren, schnellen und "spaßmachendem" Vorankommen - für alle. Ärgern tue ich mich, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, viel eher über andere Autofahrer als über Radfahrer. Die hier schreibenden Radfahrer setzen auch nicht die StVO außer Kraft, das machen ganz andere (typische Gehwegradler, die meinen, sie dürften überall fahren, auch bei rot usw.). Was bei den VP-Radfahrern weit verbreitet ist, ist eine, ich sag mal, pingelige Auffassung von Benutzbarkeit und Zumutbarkeit eines Radwegs. Die Benutzungspflicht für Radwege ist mit eingebauten Ausnahmen ausgestattet, die greifen, wenn die Benutzung eines Radwegs unzumutbar oder gar unmöglich ist. Wann diese Fälle eintreten, dafür gibt es durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ein paar Kriterien. Im konkreten Fall muss aber der Radfahrer selbst entscheiden, ob er einen Radweg für benutzbar und zumutbar hält. Als Autofahrer bist Du jedenfalls überhaupt nicht in der Lage zu beurteilen, ob die Entscheidung des Radfahrers, der Dich gerade für meist nur wenige Sekunden aufhält, gerechtfertigt war oder nicht. Daher ein kleiner, nicht bös oder ironisch oder sonstwie gemein gemeinter Rat: Nimm einfach an, jeder Radfahrer, den Du auf der Fahrbahn antriffst, fährt dort berechtigterweise, und freu Dich, dass er an der nächsten Einmündung nicht wie aus dem Nichts auf dem Radweg hervorgeschossen kommt. Mit dieser Haltung komme ich jedenfalls ziemlich gut klar. Ein weiterer Faktor, der den alljährlich im Sommer verstärkt auftretenden Konflikt zwischen Fahrrad- und KFZ-Fahrern begünstigt, ist der mangelhafte Kenntnisstand der allermeisten Verkehrsteilnehmer in Bezug auf Rechte und Pflichten von Radfahrern. So denken halt viele, einen Rad-Rowdy zu sehen, nur weil er z.B. einen "anderen Radweg" nicht benutzt. Diejenigen Radfahrer, die die StVO mit Füßen tretend durch die Städte zischen, tragen natürlich ein übriges dazu bei. Meinen Erfahrungen zufolge sind das aber eher selten die Fahrbahnradler, deren einziges eventuelles Vergehen i.a. darin besteht, einen benutzungspflichtigen Radweg nicht zu benutzen. Du schreibst ja selber von Fahrradrowdies, die Dich als Fußgänger gefährden und dann auch noch unverschämt rumblöken. Diese Spezies trifft man überwiegend auf Rad- und Gehwegen. Zitat Schade nur, dass ich die Autofahrer nicht fragen kann, denn deren Antworten wären wohl auch nicht besser... Damit hast Du wohl völlig recht... Richtig, ich war in meinem letzten Beitrag auch aufbrausend. Mich kotzt dieses Gezanke hier nämlich ziemlich an, um es mal deutlich zu sagen. ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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#242
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 ![]() |
Sieh an, sieh an... Das sind ja ganz neue Töne von dir. Sorry, ich kannte bis jetzt nur das aufbrausende an dir...
![]() Ansonsten kann ich deinen grundlegenden Aussagen zustimmen. Ich selbst bin auch sowohl Rad- als auch Autofahrer und "lebe" auch mit Radfahrern auf der Straße. Außerdem achte ich verstärkt auf Radfahrer. Unter anderem auch, weil ich weiß, wie gefährlich der Straßenverkehr als Radfahrer sein kann. Bei schlechtem Wetter verzichte ich des öfteren auf meine Vorfahrt (auch in Situationen, in denen ich es bei schönem Wetter nicht tun würde), da ich der Meinung bin, dass der Radler dadurch vielleicht 20 Sekunden früher im trocknen Zuhause ankommt. Das sind vielleicht nur 20 Sekunden, aber halt 20 Sekunden weniger Regen, der mir im Auto nichts ausmacht. Ich denke, dass der Verkehr ein Miteinander ist, kein Gegeneinander. Wodrüber ich mich aufregen kann, sind jedoch rücksichtslose Radfahrer. Die gibt es leider in großer Zahl. Was mich jedoch ankotzt ist die Argumentationsweise einiger hier anwesender Vielfahrer. Hier werden Regelverstöße von Radfahrern als Bagatelle abgetan, während vergleichbare Regelverstöße der Autos bis ins Unendliche aufgebauscht werden und das Auto für alle Probleme der Radfahrer verantwortlich macht. Und die Radfahrer als Opfer dargestellt, die in die Illegalität getrieben werden. Die Autofahrer sind die Wölfe und die Radfahrer die armen Lämmer. Wenn hier allen Ernstes Geschichten erzählt werden, dass bewusst Hindernisse geschaffen werden, damit der betreffende hinterher sagen kann: "Siehst du, hab ich doch vorher gesagt", dann geht mir die Hutschnut hoch. Das hat aber, entgegen der Empfindung der Betroffenen, nichts mit Hass gegen Radfahrer sondern mit Hass gegen Querulanten, die sich selbst beweihräuchern müssen. Diese Art von Front provoziert eine Einnahme einer Gegenposition, da sie dem Klischee der Radrambos entspricht. Ich will hier niemandem die Schuld für Eskalationen geben, aber wenn einige Leute sich mal Gedanken über ihren Standpunkt machen würden und nicht alle Autofahrer verdammen würden, könnte man sich evtl. hier ein wenig entspannter unterhalten. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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#243
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2054 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10 ![]() |
Zitat (MickyMaus @ 20.08.2005, 17:04) Die Autofahrer sind die Wölfe und die Radfahrer die armen Lämmer. Zu diesem Stichwort mal ein Link, zu einer alten Uniroyal-Studie mit dem Titel Radfahrer - Jäger und Gejagte (Achtung: ca. 18MB, da gescannte Schreibmaschine und 200 Seiten) Wer den Beleg dafür, dass das was MickyMaus hier zynisch gemeint hatte in Wirklichkeit von der Tendenz her genau so ist, in weniger umfangreicher Form sehen möchte, der schaut einfach mal wieder hier nach. --> In 70% aller Verkehrsunfälle Kfz vs. Rad ist (genauer: war in 1998) der Autofahrer Hauptverursacher. In der Tat also der Wolf zumindest in der absoluten Mehrzahl der Fälle. Gruß, diomega -------------------- |
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#244
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Zitat (diomega @ 20.08.2005, 17:30) Achtung: ca. 18MB Hast du dich verschrieben? ![]() ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Zitat (MickyMaus @ 20.08.2005, 17:04) Was mich jedoch ankotzt ist die Argumentationsweise einiger hier anwesender Vielfahrer. Hier werden Regelverstöße von Radfahrern als Bagatelle abgetan, während vergleichbare Regelverstöße der Autos bis ins Unendliche aufgebauscht werden und das Auto für alle Probleme der Radfahrer verantwortlich macht. du hast es scheinbar nicht richtig verstanden. was ich mit den "vergleichen" sagen wollte ist 1.) andere verkehrsteilnehmer begehen auch laufend verkehrsverstöße 2.) radfahrer (und auch fußgänger), die einen verkehrsverstoß begehen, gefärden sich in erster linie selbst, KFZ-führer in solchen fällen oft dritte. eine wertung, was nun schlimmer ist, beinhaltet das jedoch nicht. 3.) vielfach meinen andere VT einen verstoß eines radfahrers zu erkennen, obwohl tatsächlich keiner vorliegt. Zitat Und die Radfahrer als Opfer dargestellt, die in die Illegalität getrieben werden. neimand treibt mich in die illegalität, aber manchmal ist es eben legal, den beschilderten radweg nicht zu benutzen, was viele KFZ-fahrer nur ungerne bis gar nicht akzeptieren können oder wollen. (siehe 3.) oben)Zitat Wodrüber ich mich aufregen kann, sind jedoch rücksichtslose Radfahrer. Die gibt es leider in großer Zahl. was willst du damit sagen? dass dich rücksichtslose KFZ-fahrer und fußgänger nicht stören oder dass KFZ-fahrer und fußgänger seltener rücksichtslos sind?erstes würd ich nicht glauben, zweiteres zu behaupten ist unseriös, solange man keine zahlen vorlegen kann. hättes du geschrieben "Wodrüber ich mich aufregen kann, sind jedoch rücksichtslose Verkehrsteilnehmer, sei es mit KFZ, Fahrrad oder zu Fuß. Die gibt es leider in großer Zahl." hätte ich sofort zugestimmt. ![]() Ich war vorhin im Indu-Park, streifenhörnchen-futter kaufen. das waren hin und zurück laut tacho ziemlich genau 18 (fahrrad-)km. dabei konnte ich folgendes beobachten: verstöße durch radfahrer: 2 radfahrer auf dem radweg entgegen der fahtrichtung, 4 radfahrer auf dem gehweg unterwegs. verstöße durch fußgänger: ca. 6-8 fußgänger, die auf der fahrbahn herumspazierten, ohne auf irgentwas zu achten, gehweg vorhanden und frei von hindernissen. 2 fußgänger, die auf dem radweg herumliefen, gehweg direkt daneben und frei begehbar (hab ihn selbst heut morgen beim brötchenholen benutzt) verstöße durch KFZ-fahrer ohne bezug zum radverkehr: etliche falschparker auf dem gehweg, sicherlich einen 3-stellige anzahl 5 KFZ-fahrer, die angesichts der gelben ampel gas gaben, obwohl sie meiner meinung nach noch hätten anhalten können. ca. 10 KFZ-fahrer, die den blinker nicht benutzten 1 KFZ-fahrer, der ohne zu schauen rückwärts ausparken wollte, ein anderes KFZ wär ihm fast draufgefahren. verstöße durch KFZ-fahrer mit bezug zum radverkehr: 3 KFZ, die die vorfahrt des radweges missachteten 1 KFZ-fahrer, der den radstreifen für einen "ich halt mal kurz und schau in den stadtplan"-streifen hielt verstöße durch KFZ gegen mich: 10 KFZ, die mit zu geringem abstand überholten (ca. 50-100cm) 3 PKW, die ohne erkennbaren grund mit knapp 20 durch die gegend schlichen (T-30-zone, ich hätte schneller fahren können, wegen gegenverkehr gab es aber keine möglichkeit, zu überholen) verstöße meinerseits: 2 mal an menschen- (und KFZ-)leeren kreuzungen ohne handzeichen abgebogen 1 mal z.Hg 30 km/h um 5 km/h (laut tacho) überschritten. (@ Eichbaum; wenn du mich deshalb anzeigen möchtest, nimm bitte kontakt via PM mit mir auf, ich nenne dir dann auf wunsch gerne die tatorte und -zeiten sowie meine persönlichen daten) ausserdem entdeckte ich die folgenden nettigkeiten: ![]() diesen radweg hab ich dann lieber nicht benutzt und bin auf der fahrbahn gefahren, denn im nächsten foto hab ich mal mit dem zollstock die 1,2m abstand zu den parkenden KFZ markiert: ![]() da blieb dann auf dem radweg nicht mehr viel platz übrig... wie das nächste foto zeigt, standen einige KFZ auch noch teilweise auf dem radweg, daher war es dort noch enger: ![]() mal was zum thema rechtsfahrgebot: ich hab mal die chance genutzt, auf einer sehr schwach befahrenen strasse den vorgeschriebenen mindistabstand zu dokumentieren. im ersten bild steht mein rad mit dem rechten lenkerende 80cm vom fahrbahnrand entfernt vom gehweg. ![]() ein paar meter weiter beginnen parkstreifen, daher müsste ich dort meinen seitenabstand gemäß rechtssprechung auf mindistens 1,2m erhöhen, das sähe dann so aus: ![]() Zitat Hält ein Radfahrer von dem unmittelbar neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einen Abstand von 75 bis 80 cm, so hat er in aller Regel gegenüber den Benutzern des Gehweges seinen Pflichten aus § 1 StVO erfüllt (BGH, Az. VI ZR 66/56). Zitat Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muß so bemessen sein, daß den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann (LG Berlin, Az. 24 O 466/95). fundstelle der urteile wie kommt es zu verkersverstößen von radfahrern? nun, eine ursache ist sicherlich die art und weise, wie radverkehrsanlagen gebaut werden. wegweisung ist ansich ja toll: ![]() aber dort, wo der wegweiser hinzeigt, gibt es keinen radweg! ![]() die allermeisten radfahrer, die der wegweisung folgen, werden hier wohl trotzdem langfahren. kann man es ihnen verdenken? auch im bereich von baustellen auf radwegen sind radfahrer oft auf sich allein gestellt. in dortmund begnügt man sich in aller regel damit, ein schild "radfahrer absteigen" aufzuhängen und fertig. spricht man die mitarbeiter des tiefbauamtes an, bekommt man den tollen voschlag, man könne sich ja irgentwie über den gehweg durchmogeln. solange in einigen gemeinden derartig unsauber geplant und gebaut wird, sollte man sich über bestimmte verstöße durch radfahrer nicht wundern. das schließt allerdings die rotlichtverstöße nicht mit ein! (höchstens indirekt, als solche planungen und bauausführungen, wie ich sie aus dortmund kenne, imho mit dazu beitragen, dass sich die radfahrer selbst nicht als fahrzeugführer warnehmen) Thanks to ImageShack for Free Image Hosting -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#246
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 ![]() |
Zitat Wenn es um den Schutz der Kinder im Straßenverkehr geht, lassen deutsche Autofahrer Konsequenz vermissen. Das zeigt eine von der Continental AG im Rahmen ihrer Sicherheitsoffensive in Auftrag gegebene Studie. Zwar ist fast jedem (98 Prozent) der von TNS-Infratest Befragten klar, dass zu schnell fahrende Autos Kinder auf ihrem Schulweg gefährden. Aber nur jeder Zweite reduziert die Geschwindigkeit auch deutlich, wenn er durch ein Schulgebiet fährt; die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung sieht nur jeder Vierte. Frauen verhalten sich hier nicht anders als Männer. Lediglich 18 Prozent aller Befragten halten es für notwendig, in Schulgebieten immer bremsbereit zu sein. Auf Schulbusse achten sogar nur noch vier Prozent. [...] Gefährlich für Kinder ist vor allem die Selbsteinschätzung der Autofahrer: Obwohl sie wissen, dass sie zu schnell durch Schulgebiete fahren, empfinden sie das offenbar als Kavaliersdelikt. Denn nur knapp zwei Prozent der Befragten gaben an, dass es rücksichtslose Verkehrsteilnehmer sind, die Kinder auf dem Weg zur Schule gefährden. http://www.presseportal.de/story.htx?nr=714628 Tja, das sind dann wohl die Auto-Rambos. Immerhin 98%... ![]() -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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#247
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 ![]() |
Zitat (Arthur Dent @ 20.08.2005, 18:23) neimand treibt mich in die illegalität So hast zwar nicht du argumentiert, aber irgendwer anders hier im Forum. Wer weiß ich nicht mehr, ist auch egal. Dass Kfz-Verstöße auf Grund höherer Geschwindigkeiten und Massen gefährlicher sind als Radler- oder Fußgängerverstöße ist klar. Dass du auf deiner Tour mehr Kfz-Verstöße als Radfahrer- und Fußgängerverstöße gesehen hast, hat grundlegende statistische Ursachen: Es waren wohl deutlich mehr Kfz als Fußgänger und Radfahrer unterwegs. In sofern auch nichts neues, daher auch klar. Dass du auf deiner Tour keine Radfahrer auf der Fahrbahn gezählt hast, die dort Verstöße begangen haben, wundert mich. Ich meine nicht die Radwegbenutzungspflicht. Ich meine riskante Fahrmanöver, Abstandsverletzungen, etc. Ich vermute mal zu deinen Gunsten, dass du dich auf den Verkehr konzentrieren musstest und deshalb nicht alles gesehen hast. subjektive Wahrnehmung könnte auch ein Grund sein, will ich dir aber nicht unterstellen. Über deine "Nettigkeiten" haben wir im anderen Thread ausgiebig diskutiert. Und wenn du dich erinnerst, habe ich mehr als einmal gesagt, dass in Sachen Radverkehrsanlagen in Deutschland Planungsnotstand herrscht. In sofern also auch klar. Wenn du dich jetzt wunderst, warum ich das Wort klar mehrfach hervorhebe, dann hat das einen besonderen Grund: Es sind Tatsachen, die eindeutig sind und hier mehrfach breitgetreten wurden. Es sind aber auch Tatsachen, die einen Schluss, dass Kfz-Fahrer alle rücksichtslos und Radfahrer alle brav sind, nicht zulassen. Meine Erfahrung (sowohl zu Fuß als auch zu Rad als auch im Pkw) sieht folgendermaßen aus: Es gibt mehr Pkw-Fahrer, die sich (mehr oder weniger) an die Regeln halten. Klar auch einige Ausnahmen. Es gibt mehr Radfahrer, die sich nicht an die Regeln halten. Regelkonforme Radler sind eher die Ausnahme. Dass es im Endeffekt mehr Kfz-Verstöße sind die du zählst als von Radlern hängt wie oben bereits gesagt einfach und allein an der Tatsache, dass mehr Autos unterwegs sind als Radler... Wenn du deine Beobachtung (deine Einkaufsfahrt) objektivieren möchtest, kann ich gern 24 Stunden Videomaterial einer vollsignalisierten Kreuzung (plus gut und gerne 300m Streckenmaterial in alle Seitenstraßen) besorgen. Und dann zählen wir mal einfach nur eine Spitzenstunde. Und dann wird das ganze statistisch korrekt ausgewertet, nämlich anteilsmäßig. Ich gehe ganz stark davon aus, dass wir ganz andere Ergebnisse als deine Zählung bekommen. Nämlich aus einem einfachen Grund heraus: Radler können relativ schnell unerkannt entkommen (durch irgendwelche Stichstraßen mit Feuerwehrpfosten oder Gehwege). Autofahrer nicht so leicht. Und daher ist die Risikobereitschaft bei Radlern, öfter mal einen Regelverstoß zu begehen, größer. Und so lange nicht ausgewogener diskutiert wird, wird sich an den Vorurteilen wenig ändern. Nicht jeder Autofahrer ist gleich ein Radlerhasser oder Radwegbefürworter oder was hier noch alles für Worte als Beleidigungen missbraucht wurden. @willi: Danke für die Lektüre... Das mit den Wölfen und den Lämmern war übrigens nicht zynisch gemeint sondern war eine reine Interpretation der hier allgemein vorherrschenden Meinung. @velo: Statistiken lesen will gelernt sein. Wenn 2% sagen, dass schnell fahrende Autofahrer rücksichtslos sind, gilt noch lange nicht der Umkehrschluss... Aber genau das hab ich gemeint: Hier müssen einige Leute von ihrem Schwarz-Weiß-Denken abrücken -------------------- Viele Grüße,
MM |
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#248
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Zitat Wodrüber ich mich aufregen kann, sind jedoch rücksichtslose Radfahrer. Die gibt es leider in großer Zahl. Dem kann ich auch nur zustimmen! Natürlich gibt es auch genügend idiotische Autofahrer, aber das Argument "Fußgänger und Radfahrer gefährden bei Verkehrsverstößen vor allem sich selbst" kann ich so nicht gelten lassen. Denn meistens bekommt der Autofahrer den schwarzen Peter, bzw. er wird sogar verletzt, von Motorradfahrern mal ganz zu schweigen... @janus Ich verteufle die andere Seite nicht, auch mir geht die Frontenverhärtung auf den Keks. Denn ich nehme Rücksicht auf die Radler, auch wenn sie es mir manchmal schwermachen und mir in Harakirimanier vor den Kühler donnern. Klar, Fehler macht jeder einmal... Aber vorsätzlich ohne "Notfall" irgendwelche Regeln dauerhaft zu missachten und dies mit dem (Fehl)Verhalten der Anderen zu rechtfertigen geht einfach nicht! Würde sich auch nur jeder 3. Kfz-Fahrer so verhalten, hätten wird die totale Anarchie auf der Straße. ![]() -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Beitrag
#249
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Zitat (MickyMaus @ 20.08.2005, 17:04) Und die Radfahrer als Opfer dargestellt, die in die Illegalität getrieben werden. Dann schau mal hier: Zitat (anderer Thread) Du fährst außerorts, hast deine 7-jährige Tochter dabei und die Strasse hat einen mit Z237 ausgeschilderten Radweg? Du = Radweg Tochter = Fahrbahn Alternative: Ihr steigt beide ab und schiebt links auf der Fahrbahn. Alternative, die mir gefällt: Ausweichroute suchen, die andere, wir beide auf dem Radweg, wäre illegal. Dann bekommt das Kind ein Knöllchen wegen verbotener Radwegbenutzung. |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 ![]() |
Zitat (willi @ 20.08.2005, 21:52) Alternative, die mir gefällt: Ausweichroute suchen, die andere, wir beide auf dem Radweg, wäre illegal. Dann bekommt das Kind ein Knöllchen wegen verbotener Radwegbenutzung. Ja sicher. Und im Himmel ist Jahrmarkt. -------------------- Viele Grüße,
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 03:15 |